Für schnelle Verhandlungen mit dem PSV

In der vergangenen Woche hat die Presseberichterstattung über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung bei den Mitgliedern des Plöner Segler Vereins (PSV) zu Irritationen geführt.
Der Bürgermeister wurde wie folgt zitiert: „ … die Zeit dränge nicht, betonte Bürgermeister Winter, der Erbbaurechtsvertrag laufe noch einige Jahre. Die Planungen ruhen, da noch kein Gesamtkonzept erstellt ist.“
Daß dieser Zeitungsbericht bei den Mitgliedern des PSV zu Irritationen und Nachfragen führt, ist für mich nachvollziehbar. Aus meiner Sicht ist hier aber klar zwischen Stadtplanung und Vertragsangelegenheiten zu unterscheiden.
Die SPD-Fraktion hat sich daher entschieden, einen Antrag zu stellen, um die Vertragsverhandlungen nunmehr auf den Weg zu bringen, nicht zuletzt, weil der Letter of Intent (LOI, eine unverbindliche, aber schriftlich fixierte gegenseitige Absichtserklärung) zwischen Stadt und PSV mittlerweile weitgehend ausgehandelt ist.
Diese Verhandlungen erfolgten durch eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung aller Fraktionen,

Wenn es nach den Vorstellungen der SPD-Fraktion geht, soll der kommende Vertrag auf Basis des bestehenden Vertrages fortgeschrieben werden.
Dabei müßten insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden:
– Anpassung des Pachtzinses
– Absicherung der Nutzung des Geländes für das Stadtbuchtfest
– Berücksichtigung der Inhalte des LOI.

Aus Sicht der SPD-Fraktion hat der bisherige Erbpachtvertrag in den vergangenen 46 Jahren gut funktioniert, es besteht keine Veranlassung, hier eine andere „Konstruktion“ zu wählen. Daher bietet sich der bestehende Vertrag als Verhandlungsbasis an.
Die SPD-Fraktion lehnt es auch ab, die Vertragsverhandlungen im Hinblick auf die städtebaulichen Vorstellungen als Druckmittel zu nutzen.
In Vorgesprächen hat sich gezeigt, daß dies auch für den PSV ein gangbarer Weg sein könne.
Liefe es jetzt auf diese Lösung hinaus, wäre auch ein möglicher Rechtsstreit zu vermieden, falls es aus einem unerfindlichen Grunde zu einem späteren Zeitpunkt doch noch zu einem Aufeinanderprallen der unterschiedlichen Rechtsauffassungen bezüglich des „Heimfalles“ kommen sollte.
Der PSV und die Stadt hätten Rechtssicherheit und könnten andere Aufgaben angehen.