Verfassung bleibt ohne Gottesbezug

Der Antrag der CDU, einen Gottesbezug in die überarbeitete Landesverfassung aufzunehmen, bekam im Landtag nicht einmal eine einfache Mehrheit. Damit bleibt die Verfassung gottseidank frei von weltanschaulichen  Vorbestimmngen. Übrigens wird niemand  gezwungen, seinem Glauben abzuschören.

Das fürht mich zu dem, was ich am Samstag in der Zeitung lesen mußte. Hier wurde berichtet, daß der barrierefreie Zugang zur Nikolaikirche hergestellt ist. Wie in der KN zu berichtet wurde, waren die KirchenvorsteherInnen Habenich-Voss und Zastrow erzürnt, daß sie für die Fläche, die zum Markt gehört, jährlich 250,– Euro Sondernutzungsgebühr an die Eigentümerin, die Stadt, zahlen sollten. Wenn es zutrifft, daß Herr Habenicht-Voss in dem Zusammenhang geäußert hat: „Es ist manchmal eine Herausforderung, mit der Stadt Plön zusammenzuarbeiten“, dann halte ich das für eine Rotzigkeit, zumal letztendlich auf die Erhebung der Sondernutzungsabgabe verzichtet wurde.
Offenbar betrachten einige Kirchenvertreter den Säckel der Stadt als Geldquelle, aus dem man sich ungeniert bedienen kann. Es ist manchmal schon eine Herausforderung, die Ansprüche der Kirche nicht öffentlich zu kommentieren.

Als besonders peinlich empfinde ich den Vorgang, weil jeder weiß, wie es um die Finanzen der Stadt bestellt ist. Und jeder könnte wissen, daß das Kirchensteueraufkommen nach den Rekordjahren 2012 und 2013 noch einmal um voraussichtlich vier bis fünf Prozent steigen wird. Die katholische Kirche kann mit Mehreinnahmen in Höhe von 250.000.000,– Euro rechnen, die evangelische Kirche ist immerhin mit voraussichtlich 200 Millionen dabei.