8686

Die Ergebnisse des Mikrozensus liegen vor. Das Ergebnis ist ernüchternd. Statt 12834 sind wir offenbar nur 8686 Plönerinnen und Plöner.
Daß die Zahl von fast 13000 Einwohnern nicht stimmen kann, war jedem klar. Allerdings hätte ich damit gerechnet, dass die tatsächliche Zahl bei ca. 10000 liegt. Die Zahl 8686 ist für mich überraschend. Die Konsequenzen sind für mich im Moment nicht absehbar. Die Höhe der Schlüsselzuweisungen – also das Geld, das die Stadt pro Einwohner erhält – ist abhängig von der Höhe der Einwohnerzahl. Bei weniger als 10000 Einwohnern sinkt die Höhe des Betrages ab, soweit ich mich erinnere. Bei fast einem Drittel weniger Einwohnern einem abgesenktem Betrag bedeutet das über ein Drittel weniger an Zuweisungen, also erhebliche Einnahmeeinbußen. Die KN berichtete von Einnahmeverlusten in Höhe von 1,9 Millionen Euro pro Jahr.
Jetzt wird es aus meiner Sicht darauf ankommen, nicht in Panik zu geraten, sondern die tatsächlichen Konsequenzen genau zu ermitteln, um nicht auf Grundlage von Spekulationen, sondern auf Basis gesicherter ‚Fakten entscheiden zu können. Darüber hinaus halte ich an der Hoffnung fest, dass das Land die Stadt Plön nicht im Regen stehen lässt und Regelungen treffen wird, um zumindest eine Übergangsphase abzufedern. Unabhängig davon ist natürlich davon auszugehen, dass alle Ausgaben auf den Prüfstand gestellt werden müssen.

Jetzt steht natürlich zu befürchten, daß die Seewiesenbefürworter die Entwicklung des Baugebietes mit dem Argument des dringend benötigten Bevölkerungszuwachses fordern werden. Diese Argumentation wäre aber sehr kurzsichtig. In den ersten Jahren dürfte tatsächlich ein geringfügiger Bevölkerungszuwachs realisierbar sein, vorwiegend allerdings für Rathjensdorf, langfristig wird ein Überangebot geschaffen, das uns teuer zu stehen kommen kann. Um auf Basis von Fakten entscheiden zu können, wäre es erforderlich, die Ergebnisse der Wohnraumbedarfsprognose des Kreises abzuwarten und eine Folgekostenabschätzung zu beauftragen. Vermutlich wird – in Toschlußpanik und mit dem Kostenargument begründet – auf beides verzichtet, also unter bewußter Außerachtlassung der erforderlichen Sorgfaltspflicht.