Ein Schritt in Richtung Lärmschutz in der Lübecker

Am vergangenen Mittwoch (18. Juni 25) tagte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP). Eigentlich hatten ein Kollege und ich in einem Vorabgespräch die Vermutung geäußert, dass wir zur Tagesschau wieder zu Hause sind. Wir haben uns getäuscht. Neben vielen Berichte und Nachfragen zu den Berichten hatten wir eine sehr lange, aber auch gute Diskussion zum Thema Verkehrsberuhigung in der Lübecker Straße. 

Zur Erinnerung, Anfang des letzten Jahres gab es einen gemeinsamen Antrag von CDU und FWG zu dem Thema. Gefordert wurden Schwellen im Bereich Bahnhofstraße, im BereichLübecker Straße und Markt bis zum Pastorat. Außerdem sollten Blumenkübel als Umfahrhindernisse aufgestellt werden. Ziel war es, die Leute, die dort mehr als Schrittgeschwindigkeit zu einer Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit zu bewegen.
(Anm.: Schrittgeschwindigkeit ist nicht definiert. In der Rechtsprechung wird von bis zu 20 km/h ausgegangen. Zum Vergleich, für eine marschierende Gruppe Soldaten rechnete man in meiner Grundausbildung mit ca. 4,5 km/h),

Wie sich im Laufe der über einjährigen Prüfung herausgestellt hat, ist die Stadt für die Maßnahmen im „Verkehrsberuhigten Bereich“ zu ständig. Hier haben wir Handlungsfreiheit und brauchen auch keine Rücksprache mit der unteren Verkehrsaufsichtsbehörde nehmen.
Anders sieht es in der Bahnhofstraße aus. Das ist keine Tempo 30 Zone, auch wenn dort Tempo 30 Schilder stehen. Es handelt sich verkehrsrechtlich lediglich um eine Geschwindigkeitsbeschränkung. 

Zusätzlich haben wir auch darüber beraten, zwischen dem Schwentinezentrum und der Alten Post wieder einen Zebrastreifen einzurichten. Die geänderte Rechtslage ließe das zu. Hierzu soll die Verwaltung in Kontakt mit dem Kreis treten.

Die Diskussion über die Blumenkübel verlief relativ einvernehmlich. Gegensätzliche Auffassungen gab es bei der Frage der Fahrbahnschwellen. Die SPD folgte der Auffassung der Verwaltung und plädierte für den Verzicht auf Fahrbahnschwellen. Begründet wurde das mit dem – nicht falschen – Argument, dass ein Verkehrsberuhigter Bereich eine Verkehrsfläche ist, die allen Verkehrsteilnehmenden – egal ob Autofahrer*in, fahrradfahrenden oder auch Leuten zu Fuß gleichermaßen und ohne Vorrechte für irgendeine Gruppe zur Verfügung steht. Aus dem Grund wurde auch darüber nachgedacht, die Begrenzungspfähle entlang des Kleinpflasters zu entfernen, um das deutlicher zu machen. Ich persönlich hielte das für einen Fehler, weil die der Verlauf der ehemaligen Fahrbahn von B76 und B430 durch das Kleinpflaster markiert ist und damit auch als Fahrbahn wahrgenommen wird, wenn die Begrenzungspfosten entfernt werden. Aus meiner Sicht bieten die Begrenzungspfosten Radfahrenden und Fußgänger*innen einen sicheren Raum. Ich habe mich schon vor über 10 Jahren dafür eingesetzt, dass die Fußgängerzone nicht vom Markt bis zum Gänsemarkt erweitert wird und die Parkplätze auf dem Markt erhalten bleiben. Dazu muss natürlich die Lübecker Straße für den PLW-Verkehr frei bleiben. Für eine Geschwindigkeitsbegrenzung bin ich aber schon.

Bündnis 90/Die Grünen, FWG und FDP sprachen sich dafür aus, hier zumindest einen Verkehrsversuch mit Schwellen zu machen. Von der ursprünglichen Zielsetzung war die CDU-Fraktion abgerückt. In einer Abstimmung hätte es voraussichtlich keine Mehrheit für eine endgültige Entscheidung für Fahrbahnschwellen gegeben.

Daher hatte ich viel Sympathie für den Vorschlag von Bündnis 90/Die Grünen entwickelt, die einen Verkehrsversuch vorgeschlagen haben. Um einen Kompromiss zu ermöglichen, haben Bündnis 90/Die Grünen ergänzend vorgeschlagen, erst einmal mit einer Schwelle am Eingang zur Lübecker Straße zu beginnen. Das wiederum erschien mir etwas wenig. Am Ende haben wir uns mit 6 Ja-Stimmen drei Gegenstimmen und einer Enthaltung für drei Schwellen zwischen der Einmündung Gänsemarkt und der Schwentinebrücke entschieden. Ich hätte mir zwar mehr gewünscht, aber ein Kompromiss, der von einer erkennbaren Mehrheit getragen wird, ist ein gutes Ergebnis.

Die erforderlichen Mittel sollen nach Vorstellung der Verwaltung im Kommenden Jahr in den Haushalt eingestellt werden. Um das ganze nach über einem Jahr zu beschleunigen, habe ich nachgefragt, ob die Finanzierung nicht schon in diesem Jahr möglich ist, wenn Haushaltsreste vorhanden sind (Geld, das in den Haushalt eingestellt ist, aber in diesem Jahr nicht hat mehr ausgegeben werden kann). Die Reaktion auf diesen Vorschlag war eher verhalten, aber ich hoffe, dass die Verwaltung einen Weg findet.

Doch keine schnelle Lösung zur Verkehrsberuhigung im Verkehrsberuhigten Bereich

Am vergangenen Mittwoch tagte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung. Auf der Tagesordnung stand ein gemeinsamer Antrag von CDU und FWG zur Verkehrsberuhigung in der Bahnhofstraße und im Verkehrsberuhigten Bereich. Dieser Anträge fand leider keine Mehrheit.

Diese drei Maßnahmen waren beantragt :

1. Im Bereich der Einmündung vom Gänsemarkt bis zum Pastorat werden im Bereich der Lübecker Strasse / Markt bis zu sechs Schwellen eingerichtet.

2. Im Bereich der Einmündung vom Gänsemarkt bis zum Pastorat werden im Bereich der Lübecker Strasse/Markt je Fahrbahnseite bis zu vier Blumenkübel aufgestellt.

3. Im Bereich der Bahnhofstraße beginnen an der Einmündung der Krabbe bis zur Einfahrt in den Verkehrsberuhigten Bereich der Lübecker Straße / Markt mehrere Fahrbahnschwellen oder Aufpflasterungen einzurichten sowie andere Maßnahmen wie z.B. Pflanzbeete oder wechselseitige Fahrbahnverengungen zu prüfen.

Für alle drei Maßnahmen sollte erst einmal die Verwaltung gebeten werden, dem Ausschuss geeignete Ausführungen vorzustellen, die Kosten zu ermitteln und in den Haushaltsentwurf 2024 einzustellen sowie mögliche Fördermittel zu akquirieren. …

Dieser Antrag lag den Kolleg*innen bereits eine gute Woche vor der Sitzung schriftlich vor, in der Sitzung habe ich den Antrag noch einmal mündlich vorgetragen. Vor dem Hintergrund konnte ich das Gegenargument von Ratsherrn Rose (SPD) nicht nachvollziehen, dass gerade meine Fraktion (FWG) immer die Planungen zur Genehmigung im Ausschuss vorgelegt haben möchte, in diesem Fall aber sofort die Umsetzung gefordert würde.
Wer den obigen Text gelesen hat wird erkennen, dass hier Vorschläge erarbeitet werden sollten, die dann dem Ausschuss zur Beratung und zum Beschluss vorgelegt werden sollten.

Erwartungsgemäß kam auch das Gegenargument, dass Schwellen gerade für Rettungswagen problematisch sind. Das habe ich bis vor kurzem auch gedacht. In der Abwägung „Verzicht auf Schwellen wegen der Rettungswagen“ und „der verkehrsberuhigenden Wirkung von Schwellen“ habe ich die verkehrsberuhigende Wirkung höher eingeschätzt.
Allerdings erhielt ich kurz vor der Sitzung die Information, in der ich darauf aufmerksam gemacht wurde, dass das Argument mit den Rettungswagen immer kommt, wenn es um Schwellen geht. Das Argument sei aber nicht stichhaltig, weil Rettungswagen in Schleswig-Holstein doppelt gefedert wären und alle  über ein Luftfahrwerk verfügen würden. Zusätzlich wäre der Tragentisch, auf dem die Trage befestigt wird, luftgefedert. Von Seite des Rettungsdienstes wären Bodenschwellen somit unproblematisch.

Dem Argument, dass die Schwellen Autofahrer dazu zwingen, vor der Schwelle abzubremsen, um danach wieder zu beschleunigen, kann ich auch nicht folgen. Wer Schritttempo fährt, hat das Problem nicht.
Wer schneller als Schritttempo fährt, macht was falsch.

Auch das Argument, dass man an die Marktbeschicker denken müsse, hat nach meiner Meinung wenig Substanz. Die Marktbeschicker kamen auch vor 11 Jahren mit ihren großen Fahrzeugen und Anhängern zum Markt, als in der Lübecker Straße noch Blumenkübel standen. Zudem gibt es für Schwellen Schwellen Vorschriften, die regeln, wie Schwellen auszusehen haben, damit sie auch von Großen Fahrzeugen bis hin zu Gelenkbussen passiert werden können, ohne das es an den Fahrzeugen zu schaden kommt. Das hätte die Verwaltung bei der Erarbeitung vom Lösungen sicher mit berücksichtigt.

Auch die Verwaltung riet ab, dem Antrag zu folgen, weil der Fachbereich 4 nicht voll besetzt wäre und die Verwaltung bei einer Zustimmung durch eine zusätzliche Belastung gefordert sei. Zudem verwies auch die Bürgermeisterin darauf, dass das Problem mit dem Abbremsen und Beschleunigen bestände und Schwellen heute nicht mehr von allen Experten empfohlen würden.

Einen gutes und konstruktives Argument kam dann von Bündnis 90/Die Grünen. Wenn ich mich richtig erinnere kam der Vorschlag von Ratsfrau Dahmke. Sie regte an, dass die Blumenkübel so zu gestalten seien wir die Blumenkübel, die im Rahmen des Programmes zur Attraktivierung der Innenstadt beschafft werden sollen. Ergänzt wurde der Vorschlag durch die Anregung, ob diese Blumenkübel nicht sogar im Rahmen des Programmes zur Attraktivierung der Innenstadt beschafft werden könnten. 

Ratsherr Schröder (Die Linke, Mitglied der SPD-Fraktion) schlug dann vor, dass Frau Bürgermeisterin Radünzel erst einmal beauftragt werden sollte, mit der Unteren Verkehrsaufsichtsbehörde des Kreises Gespräche zu führen, was denn überhaupt möglich wäre. Er betonte, dass das der richtige Weg sei.
Dieser Antrag, der der im Endeffekt auf eine Verzögerung oder Verhinderung hinausläuft, fand dann eine Mehrheit.

Da der Ausschussvorsitzenden des StEP, Herrn Yorck Wegener (CDU) und ich diesen Antrag gemeinsam abgestimmt haben, könnte man davon ausgehen, dass uns klar war, dass im Rahmen der Abarbeitung des Beschlusses natürlich Gespräche mit dem Kreis geführt werden müssen. Das ist aus meiner Sicht aber einfacher, wenn man eine klar formulierten Auftrag in Rücken hat als einen Beschluss, mal wieder ein Gespräch zu führen. Ich gebe zu , dass das jetzt ein wenig polemisch klingt, aber ich bin der Überzeugung, dass die Bürgermeisterin so mit einer geschwächten Gesprächsposition in diese Gespräche geht.
Warten wir also ab, was dabei herauskommt. Ich vermute aber, dass ich jetzt schon weiß, was dabei rauskommt. Ich würde mich aber sehr freuen, wenn ich mit meine Vermutung daneben liege.