Es wundert mich ein wenig, daß in den KN bislang noch kein Leserbrief zum Thema Gartenstraße erschienen ist. Also habe ich mir die Mühe gemacht. Ich werde jetzt noch einmal drüber schlafen. Ist dies Ausdruck einer Politikverdrossenheit, weil der Eindruck enstanden ist:
“Die machen doch, was sie wollen …” (OHA vom 07. Februar 2008)?
Überschlagsrechnung zur Gartenstraße
Wieso rechnet sich die Gartenstraße für die Stadt nicht?
Die Mieteinnahmen betragen ca. 40 000 Euro pro Jahr. Überschlägig müßte man für den jährlichen Unterhalt einen Betrag von 12 bis 18000 Euro ansetzen. Damit blieben noch 22000 Euro pro Jahr für die Stadtkasse übrig. Noch hat die Stadt Plön die Möglichkeit, Bürger in prekären Lebensumständen dort günstig unterzubringen. Sie ist hierzu auch verpflichtet. Bei einem Verkauf der Gartenstraße 13-15 müßten entsprechende Wohnungen künftig angemietet werden. Zusätzlich zu den langfristigen Einnahmeverlusten kämen also noch zusätzliche Mietausgaben.
Langfristig wäre es also auch für die Stadt sinnvoll, die Gartenstraße 13-15 zu halten.
Kurzfristig ist problematisch, daß durch die von der Verwaltung geforderten und immer wieder abgelehnten Unterhaltungsmaßnahmen zu einem Investitionsstau geführt haben.
Ein privater Investor könnte darüber hinaus die Finanzierungskosten und die Ausgaben für die Instandhaltung von der Steuer absetzen. Das folgt der Entwicklung, Gewinne zu privatisieren und Risiken oder Verluste auf den Staat abzuwälzen.
CDU verkauft Gartenstraße
tietelten kürzlich die Kieler Nachrichten. Der Verkauf der Immobilie Gartenstraße scheint von langer Hand geplant. Notwendige Investitionen wurden in der Vergangenheit von der von der CDU Mehrheit immer wieder geschoben, obwohl die Mitarbeiter der Stadt sich für die erforderlichen Instandsetzungsarbeiten eingesetzt haben. So konnte ein Investitiosnstau entstehen, der jetzt als Argument dient, die Immobilie schlecht zu reden und den Verkaufspreis zu drücken.
Ein ganz schalen Beigeschmack erhält der Vorgang, wenn man bedenkt, daß der potentielle Käufer der Schwager des Ratsherrn Dietz ist, der hier im Ort bereits mehrere Immobilien besitzt und vermarktet.
Unangenehm, wenn man bedenkt, daß der Schwager ein Angebot für die Immobilie abgegeben hat, obwohl sie öffentlich gar nicht zum Verkauf stand.
Unprofessionell, daß sie ohne vorliegendes Wertgutachten verkauft werden sollte.
Billig, wenn man bedenkt, daß der Investor nur ca. 60 % des Preises zahlen will, der in einem Wertgutachten ermittelt wurde.
Nicht nachvollziebar die Kritik am Wertgutachten. Mietshäuser werden in der Regel zum 8 bis 10 fachen der Jahresrohmiete angeboten. Dies entspräche unter Berücksichtigung der erforderlichen Renovierungskosten in etwa dem Preis, der auch im Wertgutachten genannt wurde.
Interessant könnte es werden, ob der Bürgermeister, der keinen Widerspruch einlegt, oder die Ratsherrn, die für den Verkauf stimmen, in Regress für den Vermögensschaden genommen werden, denn die Gemeindeverordnung sieht vor, daß Immobilien zum Preis des Wertgutachten zu verkaufen sind.
Durchsichtig das Manöver, die nunmehr geplante öffentliche Ausschreibung auf 4 Wochen beschränken zu wollen. 4 Wochen ist ein sehr sportlicher Ansatz, bei dem möglicherweise nur der jetzige Bieter übrig bleibt.
Und richtig profitabel könnte es werden, wenn man die Gebäude abreißt und das Grundstückes in Gewerbegebiet umwandelt. Und Herr Dietz sitzt z.Zt. in den Ausschüssen, die hierüber beraten können.