Gestern war der KN zu entnehmen, daß der Bürgermeister nun Widerspruch gegen den Beschluß zum Verkauf der Gartenstraße 13-15 eingelegt hat. Heute, am Samstag, titelt die KN, die „CDU sieht nichts als Wahlkampfgetöse“. Dann folgt eine Rechnung zu den Kosten der Gartenstraße 13-15, die mehr mit der Aussage, daß das Objekt sich nicht für die Stadt lohnt, wohl aber für den Investor, da er die anfallenden Verluste gegen sein zu versteuerndes Einkommen antrechnen kann. Das heißt, er macht Profit, indem er weniger Steuern zahlt. Das funktioniert aber nur, wenn der Invetor entweder Gewinne mit dem Objekt macht – was angeblich nicht der Fall sein soll – oder er die Verluste gegen anderes Einkommen setzten kann. Aber das kann auf Dauer nicht wirklich profitabel sein. Steuersparmodelle sind nur sinnvoll, wenn Gewinne anfallen. Da man auf Verluste keine Steuern zahlt, wäre es blöde, Verluste um der Verluste willen zu produzieren. Erst einmal sollte man einen Investor nicht für so blöd halten. Wirklich lohnend wird die Investition aber, wenn man günstigen Wohnraum in Gewerbegebiet umwandelt. Und da braucht der Investor nur zu warten, bis die Mehrheitsfraktion der CDU die geeigneten Schritte einleitet.
Nichts Neues
Gestern hat sich nichts nennenswertes ereignet. Ich war mit einem Freund im Kino der TraumGmbH, wo wir „Die Band von Nebenan“ gesehen haben. Ein Film für Leute, die langsame Handlungen und schrägen Humor mögen.
Im anschließenden Tresengespräch haben wir kurz das Thema Lärmschutz an der B76 erörtert. Ein schwieriges Problem, denn die Anwohner haben nicht nur einen Rechtsanspruch auf Lärmschutz, der Lärm ist auch nur schwer zumutbar, insbesondere, weil er nach Einführung der LKW Maut auf Autobahnen erheblich zugenommen hat. Viele Einwohner haben den Eindruck, daß der Schwerlastverkehr zur Vermeidung der Maut auf die B 76 ausweicht. Andererseits würden die derzeit favorisierten Schallschutzwände die Stadt quasi zerteilen. Diese städtebauliche Katastrophe würde in Sachen Lärm auch nur teilweise Abhilfe schaffen, da sie sich voraussichtlich auf die Bereiche beschränken wird, bei denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung der Wände besteht. Eine andere Lösungsmöglichkeit wäre der Rückbau der Straße, um den Verkehr langsamer und damit leiser zu machen. So wäre die Strecke auch für den Schwerlastverkehr weniger attraktiv, es würde kein zusätzlicher Verkehr angezogen. Allerdings ist absehbar, daß der gesamte Verkehrsstrom so verlangsamt wird, daß der Widerspruch der Verkehrsplanern vorprogramiert ist. Ich habe mir hierzu noch keine abschließende Meinung gebildet.
Programmentwurf und Leserbrief an die KN
Heute habe ich mich in den Programmentwurf der Plöner SPD für die Kommunalwahl am 25. Mai eingearbeitet. Hierzu wird es sicher noch ein paar kleine, eher redaktionelle Änderungen geben, aber im Großen und Ganzen hat das Papier schon Hand und Fuß.
Ich bin bisher sehr angetan von der kooperativen und kollegialen Zusammenarbeit.
Außerdem habe ich vor wenigen Minuten den Leserbrief, den ich bereits gestern vorbereitet habe, an die KN verschickt. Meine Leser/Leserinnen können hier schon heute lesen, was morgen vielleicht in der Zeitung steht:
Die Bürgerfragestunde auf der Ratsversammlung am 20. Februar verspricht interessant zu werden.
Stadtvertreter verpflichten sich per Handschlag zu gewissenhafter Pflichterfüllung. Sie übernehmen damit eine besondere Treuepflicht gegenüber der Gemeinde. Dazu gehört natürlich auch, daß sie nicht tätig werden dürfen, wenn dies für Sie selbst oder – unter anderen – für verschwägerte Personen einen unmittelbaren Vorteil bringen kann. Herr Dietz hat als Mitglied des Hauptausschusses sowohl an der Beschlußfindung zum Verkauf der Gartenstraße 13-15 mitgewirkt wie auch als Ratsherr an der Abstimmung über den Verkauf. Daß ihm seine Befangenheit nicht bewußt war, ist nur schwer zu glauben. Vielmehr wirkt die Rückfrage bei der Kommunalaufsicht, als sein Verwandschaftsverhältnis zum potentiellen Käufer bekannt wurde und sich juristische Konsequenzen abzeichneten sowie die Information des Bürgermeisters und des SPD – Fraktionsvorsitzenden wie der Versuch, noch zu retten, was zu retten ist. Im Prinzip muß man ihm danken, daß er durch sein Verhalten den Verkauf in letzter Minute vereitelt hat. Dies würde Zeit schaffen, neu und geordnet über die Zukunft der Häuser zu entscheiden. Letztlich dürfte aber unstrittig sein, daß der jetzige Beschluß rechtswidrig ist. Von daher verwundert es ein wenig, daß der Bürgermeister die Umsetzung des Beschlusses lediglich aussetzt und keinen Widerspruch einlegt, so wie es die Gemeindeordnung vorsieht. Bis hierhin ist auch das Verhalten der CDU Fraktion noch nachvollziehbar, auch wenn ein Verkauf ohne Ausschreibung und deutlich unter Verkehrsswert Zweifel an der wirtschaftlichen Kompetenz und der Vereinbarkeit mit den kommunalrechtlichen Vorgaben aufkommen läßt. Fragwürdig wird das weitere Vorgehen aber, wenn in der nächsten Ratsversammlung am nächsten Mittwoch der Beschluß gefaßt werden sollte, die Immobilie für nur 4 Wochen auszuschreiben, wobei jedem klar sein müßte, daß für eine vernünftige Vermarktung ein Zeitansatz von mindestens 4, eher 6 Monaten anzusetzen wäre. Hierdurch kann der Anschein entstehen, daß ein starkes Interesse besteht, den jetzige Kaufinteressenten zu begünstigen. Vielleicht gibt es während der Bürgerfragestunde am 20. Februar schlüssige Antworten.
Leserbrief an die KN
Es wundert mich ein wenig, daß in den KN bislang noch kein Leserbrief zum Thema Gartenstraße erschienen ist. Also habe ich mir die Mühe gemacht. Ich werde jetzt noch einmal drüber schlafen. Ist dies Ausdruck einer Politikverdrossenheit, weil der Eindruck enstanden ist:
„Die machen doch, was sie wollen …“ (OHA vom 07. Februar 2008)?
Überschlagsrechnung zur Gartenstraße
Wieso rechnet sich die Gartenstraße für die Stadt nicht?
Die Mieteinnahmen betragen ca. 40 000 Euro pro Jahr. Überschlägig müßte man für den jährlichen Unterhalt einen Betrag von 12 bis 18000 Euro ansetzen. Damit blieben noch 22000 Euro pro Jahr für die Stadtkasse übrig. Noch hat die Stadt Plön die Möglichkeit, Bürger in prekären Lebensumständen dort günstig unterzubringen. Sie ist hierzu auch verpflichtet. Bei einem Verkauf der Gartenstraße 13-15 müßten entsprechende Wohnungen künftig angemietet werden. Zusätzlich zu den langfristigen Einnahmeverlusten kämen also noch zusätzliche Mietausgaben.
Langfristig wäre es also auch für die Stadt sinnvoll, die Gartenstraße 13-15 zu halten.
Kurzfristig ist problematisch, daß durch die von der Verwaltung geforderten und immer wieder abgelehnten Unterhaltungsmaßnahmen zu einem Investitionsstau geführt haben.
Ein privater Investor könnte darüber hinaus die Finanzierungskosten und die Ausgaben für die Instandhaltung von der Steuer absetzen. Das folgt der Entwicklung, Gewinne zu privatisieren und Risiken oder Verluste auf den Staat abzuwälzen.
CDU verkauft Gartenstraße
tietelten kürzlich die Kieler Nachrichten. Der Verkauf der Immobilie Gartenstraße scheint von langer Hand geplant. Notwendige Investitionen wurden in der Vergangenheit von der von der CDU Mehrheit immer wieder geschoben, obwohl die Mitarbeiter der Stadt sich für die erforderlichen Instandsetzungsarbeiten eingesetzt haben. So konnte ein Investitiosnstau entstehen, der jetzt als Argument dient, die Immobilie schlecht zu reden und den Verkaufspreis zu drücken.
Ein ganz schalen Beigeschmack erhält der Vorgang, wenn man bedenkt, daß der potentielle Käufer der Schwager des Ratsherrn Dietz ist, der hier im Ort bereits mehrere Immobilien besitzt und vermarktet.
Unangenehm, wenn man bedenkt, daß der Schwager ein Angebot für die Immobilie abgegeben hat, obwohl sie öffentlich gar nicht zum Verkauf stand.
Unprofessionell, daß sie ohne vorliegendes Wertgutachten verkauft werden sollte.
Billig, wenn man bedenkt, daß der Investor nur ca. 60 % des Preises zahlen will, der in einem Wertgutachten ermittelt wurde.
Nicht nachvollziebar die Kritik am Wertgutachten. Mietshäuser werden in der Regel zum 8 bis 10 fachen der Jahresrohmiete angeboten. Dies entspräche unter Berücksichtigung der erforderlichen Renovierungskosten in etwa dem Preis, der auch im Wertgutachten genannt wurde.
Interessant könnte es werden, ob der Bürgermeister, der keinen Widerspruch einlegt, oder die Ratsherrn, die für den Verkauf stimmen, in Regress für den Vermögensschaden genommen werden, denn die Gemeindeverordnung sieht vor, daß Immobilien zum Preis des Wertgutachten zu verkaufen sind.
Durchsichtig das Manöver, die nunmehr geplante öffentliche Ausschreibung auf 4 Wochen beschränken zu wollen. 4 Wochen ist ein sehr sportlicher Ansatz, bei dem möglicherweise nur der jetzige Bieter übrig bleibt.
Und richtig profitabel könnte es werden, wenn man die Gebäude abreißt und das Grundstückes in Gewerbegebiet umwandelt. Und Herr Dietz sitzt z.Zt. in den Ausschüssen, die hierüber beraten können.