– 3.254.700,- €

Die Überschrift ist der Fehlbedarf, den der Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 im Moment benennt. Er könnte im Verlauf der Haushaltsberatungen noch steigen oder sinken, aber irgendwo in dem Bereich wird er sich einpendeln. Erste Haushaltsberatungen stehen in der bevorstehenden Woche an.

In der nächsten Woche werden gleich drei Sitzungen stattfinden. Montag tagt der Hauptausschuss (HA), Mittwoch der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP) und Donnerstag der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie (SUE).
Am Dienstag gibt es abends einen Vortrag zur Evolution der Mittelmeereidechse, Mittwoch findet am Nachmittag das Rundgespräch für Menschen mit Beeinträchtigungen statt und am Freitag ist die Jahreshauptversammlung des TSV.

Alle Ausschusssitzungen sind öffentlich, es gibt aber jeweils im Anschluss an den öffentlichen Teil auch noch einen nicht-öffentlichen Teil, bei dem Vertragsangelegenheiten, Grundstücksangelegenheiten oder auch Personalangelegenheiten erörtert werden.

Im öffentlichen Teil gibt es auch immer eine Einwohner*innenfragestunde. Dort kann man sich mit seinen Fragen und Anregungen an die Verwaltung oder auch an die politischen Vertreter*innen wenden.

Die Sitzung des HA am Montag wird für die Öffentlichkeit relativ uninteressant sein, da die Themen: Stellenbesetzung Fachbereichsleitung 1, Wegenutzung Strom und Gas, Schlossgarage, Fundtierveertrag mit dem Tierschutzverein und Anmietung von Büroräumen im nicht-öffentlichen Teil behandelt werden. 

Hier geht es im öffentlichen Teil um das Sanierungsgutachten für das Rathaus und das Ölmühlengebäude. Zusammen, und dabei geht es nur um Erhaltungsmaßnahmen und Brandschutz liegen wir mit der Kostenschätzung bei 2,4 Millionen.
Das ist eine erhebliche Summe, die noch nicht im Haushalt berücksichtigt ist. Allerdings müssen die Planungen weiterlaufen und die Ausschreibungsunterlagen vorbereitet werden. Hier ist meiner Ansicht nach zu überlegen, ob man die Maßnahmen auf ihre Dringlichkeit hin untersucht und ggf. über einen längeren Zeitraum streckt. 

Außerdem kommt das Thema Fahrradstreße wieder auf den Tisch. Der Kreis hat abgelehnt, die Rodomstorstraße zur Fahrradstraße zu machen. Das basiert auf einer alten Rechtslage, die sich gerade geändert hat oder in Kürze ändern wird. Dann können auch andere Aspekte wir Städtebau oder Lärmschutz ect. Als Begründungen mit herangezogen werden. Solange es da noch keine Klarheit gibt, sollten wir die Reihenfolge ändern und nach meiner Ansicht die Eutiner Straße angehen, wo die Sache einfacher zu sein scheint. Danach wäre dann die Rodomstorstraße (Süd) Gänsemarkt bis zur Kreuzung B 76 an der Reihe, auch um den Anwohnern am und um den Gänsemarkt in Sachen Lärmschutz zu helfen. 

Das dritte große Thema wird der Haushaltsentwurf des SteP für das Jahr 2025 sein. Leider ist es uns nicht gelungen, schon im vergangenen Jahr einen Haushalt für dieses Jahr zu beschließen. Deshalb müssen wir das am besten bis Ende April erledigen. Wenn wir das nicht tuen, dann müssten wir erst die Jahresabrechnung für 2024 fertig stellen, bevor wir dann den Haushalt 2025 beschließen können.
Den Haushalt für 2025 haben wir im letzten Jahr leider nicht fertig gestellt bekommen, weil sich abzeichnete, dass nach den Sommerferien ein Nachtragshaushalt erstellt werden muss. Damit war unsere ohnehin schon ausgelastete Kämmerei gebunden. 

Der Haushalt sieht wie jedes Jahr düster aus. Auch wenn es nicht gelingt, alle Vorhaben, für die Geld eingeplant wird, umzusetzen, so machen die Rahmendaten doch klar, dass wir uns jede Ausgabe und jedes Vorhaben zweimal überlegen müssen. Niemand will mit der Kettensäge durch das Rathaus ziehen, aber wenn wir unsere Handlungsfähigkeit ein Stück weit erhalten wollen, dann ist Sparsamkeit das Gebot der Stunde.

Für 2024 waren Erträge in Höhe von 27,75 Mio € geplant. Für 2025 sieht der Haushaltsentwurf 26,4 Mio € vor. Das sind Mindereinnahmen von – 4,9 %. Die Ursache ist zum einen, dass die Umstellung der Grundsteuer für die Stadt zu Mindereinnahmen in Höhe von 70.000,- € geführt hat, zum anderen Tricksereien mit der ParkApp zu Mindereinnahmen in ähnlicher Höhe führen.
Der Hauptpunkt sind aber Reduzierungen bei der Fehlbedarfszuweisung, bei der Herabsetzung von Pensionsrückstellungen und bei Schlüsselzuweisungen

Für 2024 waren Aufwendungen (Ausgaben) in Höhe von 27,78 Mio € geplant. Für 2025 sieht der Haushaltsentwurf 29,48 Mio € vor. Das sind Mehrausgaben in Höhe von 7,9 %. Die Veränderungen bei den Mehraufwendungen kommen durch Steigerungen bei der Transferleistungen, den Personalaufwendungen, den Unterhaltsaufwendungen, den bilanzieren Abschreibungen sowie Mieten und Pachten zustande. Auch die Kreisumlage steigt um 6,7 Prozent, Geld, das die Kommune an den Kreis zur Erfüllung von dessen Aufgaben abführen muss.

Der Verwaltungsentwurf sieht für 2025 und die folgenden Jahre folgende Fehlbedarfe vor (in Klammern der Wert, der im Haushalt 2024 für die jeweiligen Jahre berücksichtigt war):
2025: – 3.254.700,- € (- 1.820.700)
2026: – 3.289.500,- € (- 1.989.200)
2027: – 2.881.300,- € (- 2.881.300)
2028: – 2.858.800,- € (Anm.:
Es wird immer für drei Jahre vorausgerechnet, für 2028 lagen 2024 also keine Berechnungen vor.)

Die Investitionen sind wie folgt geplant.
HA: 835.800,- €
Das beinhaltet: Erneuerung Parkplatz für die Feuerwehr, Anschaffung eines Toilettnecontainers für den Strandweg,Standort ehemaliger Bootsverleih, Beschaffung Container für die Feuerwehr)
SteP: 411.200,- €
Das beinhaltet: Eigenmittel für Städtebauförderung, Planungskosten und Kosten für den Umbau weiterer Bushaltestellen, Erneuerung von Stegen)
SUE: 2.978.800,- €
Das beinhaltet: Sportplatz Schiffsthal, Umrüstung Flutlichtanlagen auf LED, Containerausstattung.
Hierbei ist zu erwähnen, dass die Sportplatz alleine mit 2,8 Mio € zu Buche schlägt.


Nicht berücksichtigt sind dabei die Kosten für die Erhaltungsmaßnahmen am Rathaus und an der Ölmühle (2,4 Mio €) sowie für die Umsetzung des Kälte- und Wärmeplanung, über die am darauffolgenden Donnerstag zu entscheiden ist. 

Am Ende des Tages wird für den Zeitraum 2025 bis 2028 mit einer Nettoneuverschuldung von 7,5 Mio € gerechnet. Meistens kommt es nicht ganz so schlimm, aber besser wird es dadurch auch nicht. 

Damit leite ich zum SUE über, bei dem das Thema Haushaltsberatung ebenfalls auf der Tagesordnung steht. Drei weitere Tagesordnungspunkte (TOP) befassen sich mit dem Klimaschutz.
Der TOP 5 geht auf einen Antrag der CDU zurück. In der Ratsversammlung wurde die kommunale Kälte- und Wärmeplanung (KWP) beschossen. Da je ein Ratsherr der CDU und der FWG abwesend waren, hatten SPD und Bündnis 90/Die Grünen eine Mehrheit, mit der sie die KWP beschlossen haben. Die Mehrheitsverhältnisse sehen für alle weiteren Beschlüsse dann genau umgekehrt aus. Damit ist eine echte Blockadesituation entstanden, vor der ich in der Ratsversammlung gewarnt habe. Ich rechne es dem CDU-Fraktionsvorsitzenden hoch an, dass er die Initiative ergriffen hat, um die Blockadesituation aufzulösen.
Es wird gerade an einem Kompromissvorschlag gearbeitet, der für alle oder die breite Mehrheit der Fraktionen annehmbar ist. Das halte ich für einen gangbaren Weg.
Meine Kritik richtete sich bisher auf Verfahrensfehler bei der Erstellung der KWP, insbesondere die nicht durchgeführte Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die fehlende Alternativenprüfung (Die KWP liest sich wie eine Vorfestlegung auf Wärmenetze. Dezentrale Lösungen (z.B. Wärmepumpen oder Holzpelletanlagen) wurden in die Bewertung für die Auswahl der wirtschaftlichsten Lösung ebensowenig betrachtet wie Folgekosten.

Damit verbunden ist der TOP 8, Maßnahmen des Klimaschutzes. Hier schlägt die Verwaltung mehrere Optionen, Maßnahmen und Maßnahmenpakete vor und empfiehlt zwei Varianten: Variante 1: BEW Studien für das Quartier Plön SüdWest und das Bahnhofsquartier.
Variante 2: BEW Studien für das Quartier Plön SüdWest, das Bahnhofsquartier und das Quartier Vogelberg.
Beide Varianten umfassen jeweils auch noch ein Paket „Öffentlichkeitsarbeit“.
Die Kosten werden mit 363.000,- € bzw. 453.000,- € angegeben, der Eigenanteil der Stadt würde 213.000,- € bzw. 258.000,- € betragen.

Diesem Beschlussvorschlag kann ich in keiner Weise folgen. Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll, erst die Ergebnisse der laufenden Untersuchung vom Ingenieurbüro OCF abzuwarten, auszuwerten und aus der Auswertung Empfehlungen für das weitere Verfahren zu erarbeiten.
Im Anschluss daran wäre es sinnvoll, eine Alternativenprüfung für Lösungsansätze durchzuführen. Ziel muss es sein, bis 2025 die Klimaneutralität im Bereich Gebäudeheizen zu erreichen.

Mögliche Alternativen wären:
1. Die Stadt engagiert sich durch die Planung, den Bau und den Betrieb eines Nahwärmenetzes oder mehrerer Nahwärmenetze selber oder über eine Tochtergesellschaft wie die Stadtwerke.
Dezentrale Heizanlagen durch Eigentümer*innen für ihre Gebäude in den Bereichen, die nicht an ein Wärmenetz angeschlossen werden.
2. Die Stadt ermuntert Energieanbietern, Nahwärmenetze in Plön auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko zu planen, zu bauen oder zu betreiben, beteiligt sich aber nicht mit eigenem Kapital.
Dezentrale Heizanlagen durch Eigentümer*innen für ihre Gebäude in den Bereichen, die nicht an ein Netz angeschlossen werden.
3. Die Stadt veranlasst den Bau eines Wärmenetzes in den Bereichen, wo dezentrale Heizanlagen nicht sinnvoll oder möglich sind.
In allen anderen Bereichen steht es in der Verantwortung er Eigentümer*innen der Gebäude, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und bis 2025 klimaneutral Heizungen einzubauen.
Sofern externe Wärmenetzanbieter bereit sind, auf Eingene Kosten und auf eigenes Risiko Netze zu planen, zu bauen und zu betreiben, wird das von der Stadt unterstützt.

Im Laufe des weiteren Verfahren könnte dann auch die Beteiligung der Öffentlichkeit nachgeholt werden. Das würde bedeuten, dass die Bürger*innen und Eigentümerinnen die Möglichkeit haben, die Pläne einzusehen und Anregungen und Bedenken geltend zu machen. Die Anregungen und Bedenken müssten dann betrachtet, bewertet und abgewogen werden. Das Ergebnis der Abwägung wäre anschließend zu veröffentlichen. (Analog zu Bebauungsplänen, es wäre also nichts Neues.)

Mit der Abwägung und der Beteiligung der Öffentlichkeit wäre am Ende eine ergebnisoffene und transparente Entscheidung möglich.

Letzte Ratsversammlung vor Weihnachten. Entscheidung zur Grundsteuer

Die letzte Ratsversammlung dieses Jahres fand am 11. Dezember in der Marineunteroffizierschule (MUS) statt. Die Offiziermesse bietet nicht nur ein sehr würdigen Rahmen, sie hat auch eine sehr gute Küche. Im Anschluss an die Sitzung gab es noch ein kleines Buffett und die Gelegenheit für interessante Gespräche.

Zur Sitzung selber. Ich gehe in den einzelnen Absätzen zu den Tagesordnungspunkten ein. Die Tagesordnungspunkte, die nur eine untergeordnete Bedeutung haben und reine Formsache waren, erwähne ich nicht weiter. 

Herr Askemper, der Umweltbeauftragte der Stadt Plön, berichtete über seine Gespräche mit der MUS.
Es ging darum, wie die Bedingungen für den Artenschutz auch in der Kaserne verbessert werden können. Dazu wurde gemeinsam mit der MUS ein Plan entwickelt, der verschiedene Maßnahmen enthält. So sollen an 28 Stellen an Gebäuden Nisthilfen für Schwalben, Mauersegler und Fledermäuse angebracht werden. Es wird vorgesehen, den Schilfstreifen „wiederaufzuforsten“ – und mit zusätzlichen Bojen, die Erläuterungen tragen, sollen Wassersportler*innen auf die Maßnahmen zum Schutz der Seenlandschaft hingewiesen werden. Die Soldaten und Soldatinnen der MUS sollen im Rahmen einer Übung dafür sorgen, dass die Bojen an den richtigen Stellen platziert werden.
Herr Aspemper bedankte sich für die hervorragende Zusammenarbeit. 

Die Wirtschaftspläne der Stadtwerke Plön, Anstalt öffentlichen Rechtes (SWP AöR) wurden einstimmig zur Kenntnis genommen. Zuvor wurden sie im Hauptausschuss beraten. Der Hauptausschuss hat den Mitgliedern des Verwaltungsrates, die von der Stadt Plön in den Verwaltungsrat entsandt wurden, empfohlen, den Wirtschaftsplänen in dem Gremium zuzustimmen. Die Ratsversammlung nahm das zur Kenntnis. 

Die Gebührenkalkulation 2023 für die Straßenreinigung wurde vorgestellt. Ihr wurde einstimmig zugestimmt.
Über die Vorlage zur Gebührenkaltulation 2025 kam es zu einer kontroversen Debatte. Auch wenn die Gebühren stabil bleiben, es gab unterschiedliche Meinungen zu der Information, dass die Gebührenkalkulation jetzt in der Verwaltung durchgeführt werden soll.
Die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen führte aus, dass das aus zwei Gründen problematisch wäre. Zum einen wurde darauf hingewiesen, dass die Verlagerung in die eigene Verwaltung zu Mehrarbeit führt und man vermeiden wolle, dass daraus – möglicherweise in Verbindung mit anderen Aufgaben – die Forderung nach einer Stelle für zusätzliches Personal entsteht.
Gleichzeitig können die Kosten für die externe Beratung in der Gebührenkalkulation mit berücksichtigt werden, die Kosten für eine interne Beratung aber nicht.
Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, beim alten System zu bleiben, hatte keine Chance auf eine Mehrheit. Darum wurde er dahingehend abgeändert, darüber zu einem späteren Zeitpunkt abzustimmen, wenn die Rahmenbedingungen für die Abrechnung noch einmal geprüft wurden.
Dieser Antrag fand keine Mehrheit. Der Verwaltungsvorschlag wurde danach mit neun Ja-Stimmen (CDU/SPD/FDP) und fünf Nein-Stimmen (FWG-Plön/Bündnis 90/Die Grünen) beschlossen.
Das Thema wird möglicherweise bei der Beratung des Haushalts 2025 noch einmal angesprochen.

Die Neufassung der Satzung über die Erhöhung einer Zweitwohnungssteuer in Plön wurde einstimmig beschlossen. Die Satzung mußte der aktuellen Rechtsprechung angepasst werden.
Mit der Neufassung werden keine zusätzlichen Steuereinnahmen erzielt.
Die Höhe der Zweitwohnungssteuer sollte aus meiner Sicht durchaus im Rahmen der Haushaltsberatungen 2025 diskutiert werden. Durch eine Erhöhung würde die Umwandlung von bestehendem Wohnraum unattraktiver, so dass mehr „regulärer Wohnraum“ zur Verfügung stände. Außerdem wäre eine – wenn auch nicht besonders große -Verbesserung der Einnahmesituation die Folge. 

Die meisten Plönerinnen und Plöner kennen bereits das neue Logo, eines der Ergebnisse des Marken- und Leitbildprozesses der Stadt Plön. Obwohl Teile des Prozesses bereits beschlossen wurden und in der Umsetzung sind, hat die Ratsversammlung jetzt das „Gesamtpaket“ mit 13 Ja- Stimmen bei einer Nein-Stimme (Carsten Gampert, FWG-Plön) beschossen.
Mein Fraktionskollege brachte damit zum Ausdruck, dass er der Ansicht ist, dass der Nutzen des Marken- und Leitbildprozesses in keinem Verhältnis zu den Kosten steht. Auch wenn ich das neue Logo wirklich gelungen finde, kann man über die ein oder andere weitere Maßnahme durchaus geteilter Meinung sein. 

Über die Entscheidung zum Antrag für die Aufhebung des Biotopschutzes im Düwelsbrook Süd habe ich ja bereits am 13. Dezember gebloggt.
http://www.ingo-buth.de/2024/12/13/lippenbekenntnis-zum-natur-und-umweltschutz/
Für mich nach wie vor eine Fehlentscheidung.

Für den Haushalt 2024 musste noch ein Nachtrag beschlossen werden. Es wurden etliche Korrekturen, insbesondere bei den Investitionen vorgenommen. Viele Projekte wurden nicht umgesetzt. Das Land fordert jedoch verbindlich, dass mindestens 60% der Investitionen, die im Haushaltsplan aufgeführt sind, auch erfolgen müssen. In Verbindung mit der Auszahlung der Fehlbedarfszuweisungen für die Jahre 2022 und 2023 sah die Haushaltssituation gar nicht so schlecht aus. Das wird sich in den folgenden Jahren voraussichtlich ändern, wenn die Grundsanierung des Sportplatzes, der Bau einer neuen Obdachlosenunterkunft und der Bau eines Kindergartens ansteht.

Der Stellenplan ist quasi Bestandteil des Haushaltsplanes. Auch zum Stellenplan gab es einen Nachtrag. Da wir von der FWG-Fraktion einen Stellenabbau fordern, der Stellenplan 2024 aber z.B. im Bereich Touristik aufgewachsen ist, haben wir dem Stellenplan 2024 seinerzeit nicht zugestimmt. Daher gab es von der FWG auch keine Stimme für den Nachtrag zum Stellenplan. Im meinem Redebeitrag habe ich deutlich gemacht, dass unsere Ablehnung sich nicht gegen die Person richtet, um die es beim Nachtrag ging. Diese betreffende Stelle wurde von der Diakonie übernommen und wir haben die Stelle bei der Diakonie in der Vergangenheit ohnehin bezahlt. Mir ist durchaus bewußt, dass dieser Personalaufwand und erst einmal nichts kostet. Andererseits haben Stellen die Eigenschaft, sich auf Dauer zu verfestigen, selbst wenn sie erst einmal mit einem KW-Vermerk (Kann Wegfallen) versehen werden. KW bedeutet, dass die Stelle nach dem Ausscheiden des Stelleninhabers/der Stelleninhaberin nicht neu besetzt und aus dem Stellenplan gestrichen wird. 

Der Tagesordnungspunkt, der die Bürgerinnen und Bürger Plöns am meisten betreffen wird, positiv wie negativ, stand als letztes auf der Tagesordnung des öffentlichen Teils der Sitzung,
Der sperrige Name des Tagesordnungspunktes: Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Realsteuern in der Stadt Plön. (Hebesatzsatzung).

Die Umstellung der Grundsteuer auf eine neue Basis war durch einen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes erforderlich geworden. Die Neuberechnung des Wertes der Gebäude und Grundstücke erfolgte durch die Finanzämter. Der Gesetzgeber hat auch den nachdrücklichen Wunsch an die Städte und Gemeinden gerichtet, durch die Umstellung keine verdeckte Steuererhöhung durchzuführen. Es war von Aufkommensneutralität die Rede. Ziel solle sein, insgesamt nicht mehr Steuern einzunehmen wie vorher. Dazu hat das Land ein Tranzparenzregister erstellt. Dort kann man nachlesen, mit welchen neuen Hebesätze man für die Grundsteuer berechnen muss, wenn man diese Aufkommensneutralität erreichen will.
Für Plön bedeutet das:
Für die Grundsteuer A (Landwirtschaftliche Flächen) wird der Hebesatz ab 2025 von 380 Prozentpunkten auf 207 Prozentpunkte abgesenkt.
Für die Grundsteuer B (Gebäude und Bauland) wird der Hebesatz ab 2025 von 475 auf 599 Prozentpunkte steigen.
Damit wird die Stadt im Kommenden Jahr nicht mehr und nicht weniger Geld aus der Grundsteuer einnehmen.
Um die Fehlbedarfszuweisungen nicht zu verlieren, muss die Stadt Plön mindestens 202 Prozentpunkte für die Grundsteuer A und 536 Prozentpunkte für die Grundsteuer B.
Das tut sie mit den neuen Hebesätzen.
Was die Sache problematisch macht ist, dass Aufkommensneutralität nicht bedeutet, dass es für Jede und Jeden so bleibt wie es ist. Die Leute, deren Gebäude höher bewertet wurden, weil sie in einer Gegend liegen, in der sich der Wert der Grundstücke und Gebäude in den letzten 60 Jahren überdurchschnittlich gut entwickelt hat, werden mehr zahlen müssen. Anderen werden weniger zahlen müssen. Das wird noch für Unmut sorgen.
Der Umstellung auf die von der Verwaltung vorgeschlagenen Hebesätze wurde dann mit acht Ja-Stimmen bei sechs Nein-Stimmen beschlossen. Die Ja-Stimmen kamen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und von der FWG (eine von zwei Stimmen). Die Nein Stimmen kamen von der CDU, der FDP und der FWG (eine von zwei Stimmen).
Mein Kollege Carsten Gampert (FWG-Plön) begründete seine Ablehnung damit, dass die Stadt schon seit Jahren über ihre Verhältnisse leben würde. Eine andere Ratsperson begründete Ihre Ablehnung bereits früher in einem Randgespräch damit, dass jede Mehreinnahme, die wir machen, in weitere Projekte fließt, die wir uns eigentlich nicht leisten können.
Ich kann beiden Argumenten ein ganzes Stück weit folgen. Mehr Geld weckt mehr Begehrlichkeiten. Und wir haben an einigen Stellen Geld ausgegeben, wo es auch nach meiner Meinung nicht nötig getan hätte. Das betrifft auch die Aufwüchse im Bereich Personal. Daher vertrete ich schon seit Jahren die Auffassung, dass wir sozialverträglich und ohne betriebsbedingte Kündigungen den Stellenplan vorsichtig reduzieren sollten.
Ungeachtet dessen halte ich es für falsch, in dieser Situation Einnahmen zu kürzen, wenn das Geld ohnehin schon nicht reicht.

Straßenausbaubeiträge in der Beratung

Das Land Schleswig Holstein, oder besser, seine derzeitige „Jamaika“ Regierung hat die Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen im Januar 2018 aufgehoben und die Entscheidung, ob Straßenausbaubeiträge erhoben werden, den Gemeinden übertragen.

Der Hauptausschuß hat am 10. September 2018 beschlossen, die Einführung „Wiederkehrender Beiträge“ als Alternative zu „Straßenausbaubeiträgen“ nach § 8 KAG zu prüfen. Diese Prüfung ist jetzt abgeschlossen. Das Ergebnis ist in einer Vorlage erläutert, die bereits jetzt im Internet einsehbar ist und am kommenden Montag im Hauptausschuß (1830, Soziales Dienstleistungszentrum) beraten werden soll.
https://www.sitzungsdienst-ploen.de/bi2/vo020.asp?VOLFDNR=2438
Die Kieler Nachrichten haben in ihrer Ausgabe vom 04. März darüber berichtet.

Insgesamt sind 4 Möglichkeiten denkbar:
1. Beibehaltung der „Straßenausbaubeiträge“
2. Einführung von „Wiederkehrenden Beiträgen“ bei Streichung der „Straßenausbaubeiträge“
3. Erhöhung der „Grundsteuer“ bei Streichung der „Straßenausbaubeiträge“
4. Streichung der Straßenausbaubeiträge ohne finanzielle Kompensation.

Im Einzelnen

1. Die Beibehaltung der Straßenausbaubeiträge würde an der jetzigen Situation nichts ändern. Die Hauseigentümer*innen müßten weiterhin für die Kosten der Straßen aufkommen, an denen ihre Immobilien liegen. Das ist jahrzehntelange Praxis. Straßenausbaubeiträge sind rechtssicher und „durchgeklagt“. Der bürokratische Aufwand ist gering.
Um Härten abzufedern, die durch eine hohe Einmalzahlung entstehen können, besteht die Möglichkeit, den Betrag über bis zu 20 Jahre hinweg zu stunden, also in Raten abzuzahlen.

2. Als Alternative wurden Wiederkehrende Beiträge geprüft. Auch hier müßten die Hauseigentümer*innen für die Kosten der Straßen aufkommen, an denen ihre Immobilien liegen.
Allerdings müßten „Abrechnungseinheiten“ gebildet werden. Hierbei werden zusammenhängende Siedlungsflächen erfaßt. Über einen 5-Jahresplan werden die zu erwartenden Kosten verteilt. Den Eigentümer*innen in jeder einzelnen Abrechnungseinheit werden jährlich Beitragsbescheide zugestellt, die jeder für sich angefochten werden können. Das ist mit einem deutllich erhöhten bürokratischen Aufwand verbunden, den die meisten Gemeinden, die diese Lösung eingeführt haben, nur mit externen Beratungsbüros bewältigen konnten. Da es zu wiederkehrenden Beiträgen kaum Gerichtsentscheidungen gibt, wäre mit einem erhöhten Aufkommen an Klagen zu rechnen, wobei dann über die ersten Jahre hinweg ein erhöhtes Prozessrisiko besteht. Die Möglichkeit der Stundung besteht nicht.

3. Die Erhöhung der Grundsteuer wäre eine weitere Möglichkeit, die Einnahmeausfälle auszugleichen, die durch einen Verzicht auf Straßenausbaubeiträge entstehen. In diesem Fall müßten die Eigentümer*innen zwar die Grundsteuer zahlen, allerdings können sie die Kosten als Vermieter*innen auf die Mieter umlegen, was bei realistischer Betrachtung flächendeckende Mietpreiserhöhungen zur Folge hätte. Darüber hinaus würde sich die Einnahmesituation der Stadt verbessern, was dazu führen wird, daß die Zahlungen der Kreisumlage sich erhöhen wird. Um die Kosten voll zu kompensieren, müßten deutlich höhere Steuern erhoben werden, als für den Straßenbau erforderlich.

4. Ein ersatzloser Verzicht auf Straßenausbaubeiträge würde bedeuten, daß die Stadt den Straßenbau im wesentlichen über Kredite finanzieren müßte. In den vergangenen 7 Jahren hat Plön ca. 2.7 Millionen für Straßenbau ausgegeben, also ca 385.000,– Euro pro Jahr. Bei einem Verzicht auf Straßenausbaubeiträge würde die Stadt ca. 76.000,– Euro pro Jahr vom Land für die Erfüllung dieser Aufgabe bekommen, also gerade einmal 20% der benötigten Mittel. 80% des Aufwandes wären über Kredite zu finanzieren.

Nach meiner Bewertung hat die Landesregierung den „Schwarzen Peter“ an die Gemeinden weitergereicht. Einige Gemeinden sind wirtschaftlich so gut gestellt, daß sie auf die Straßenausbaubeiträge verzichten können, andere können es nicht. Man könnte sagen, daß mit der Jamaika-Entscheidung der Wettbewerb zwischen den Gemeinden eröffnet wurde, man könnte aber auch sagen, daß man zum Teil unerfüllbare Erwartungen erweckt und Unfrieden gesät hat.

Ein Verzicht auf Ausbaubeiträge kommt aus meiner Sicht nicht in Frage, weil Plön als Fehlbedarfsgemeinde mit einer jährlichen Neuverschuldung sich das schlicht und einfach nicht leisten kann. Den ernst gemeinten Hinweis: „Wir sind so hoch verschuldet, da kommt es dann jetzt auch nicht mehr drauf an“ will ich nicht gelten lassen.

Die Erhöhung der Grundsteuer kommt für mich genau so wenig in Frage, da die erzielten Mehreinnahmen der Stadt in Teilen über die Kreisumlage wieder verloren gehen würden und Mieterhöhungen die unweigerliche Folge wären. Dies käme einer Kostenverlagerung von den Eigentümer*innen auf die Mieter*innen gleich, die ich vom Grundsatz her ablehne.
Ein immer wieder ins Feld geführtes Argument ist, daß die Eigentümer*innen an den Rand der wirtschaftlichen Existenz gedrängt werden. Das ist im Einzelfall so und ich kenne tatsächlich einen entsprechenden Fall. Allerdings gilt das auch für Mieter*innen, die keinen finanziellen Spielraum haben. Das gilt – und zwar in beiden Fällen – besonders für alleinstehende Witwen.

Das Instrument der Wiederkehrenden Beiträge ist nach meiner jetzigen Bewertung mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden. Der Gedanke, gleich mehrere 5-Jahres-Pläne aufzustellen, ist ernüchternd. Zudem ändern Wiederkehrende Beiträge nichts an der Situation, daß Eigentümer*innen die Kosten für den Straßenausbau zu übernehmen haben.
Vielmehr sind die Beiträge im Vorherein zu zahlen und können nicht über Jahre gestundet werden.
Wie Herr Michalla in seinem Kommentar in den KN zu dem Ergebnis kommt, Wiederkehrende Beiträge seien das gerechteste System, erschließt sich mir nicht.

Da ein völliger Verzicht auf Ausbaubeiträge in Plön nicht in Frage kommt, ist der Ansatz über Ausbaubeiträge nach wie vor der richtige Weg. Er unterscheidet sich vom Ergebnis her nicht von Wiederkehrenden Beiträgen. Zudem können die Beiträge über 20 Jahre zurückgezahlt werden und der bürokratische Aufwand ist am geringsten.

Die Landesregierung hat sich bei der Freigabe der Entscheidung darüber, ob eine Kommune Straßenausbaubeiträge erhebt oder nicht, sehr geschickt aus der Affäre gezogen. Bei einem Verbot von Ausbaubeiträgen hätte sie dafür sorgen müssen, daß auch die finanziell schlechter gestellten Kommunen mit ausreichenden Finanzmitteln ausgestattet werden. Durch die Freigabe der Entscheidung hat sie den „Schwarzen Peter“ den Kommunen zugeschoben, die sich im Einzelfall einen Verzicht nicht leisten können. Bei deren Bürger*innen wurden Erwartungen geweckt, die nicht erfüllt werden können.
Ich werde nach jetzigem Kenntnisstand dem Beschlußvorschlag der Verwaltung im wesentlichen folgen. Er besagt, die bisherige Regelung beibehalten werden soll. Allerdings kann ich mir vorstellen, erneut über das Thema zu beraten, wenn die neuen Regelungen zum Finanzausgleich eine vollständige Kostenkompensation für den Verzicht auf Straßenausbaubeiträge vorsehen. Ich bin gespannt, ob die Landesregierung dann eine Lösung schafft, die es auch finanzschwächeren Kommunen erlaubt, auf Ausbaubeiträge zu verzichten.