Poller und Schwentineterrassen

Gestern tagte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung

Die Bürgermeisterin hat mitgeteilt, dass die Schwellen in der Lübecker Straße noch nicht gebaut werden, weil die Firma Bedenken bezüglich des Untergrundes angemeldet hat. Hierzu soll noch eine besondere Untersuchung stattfinden, bevor das Thema erneut in den Ausschuss zum Beschluss gegeben werden soll. 

Der Kollege Gampert hat die Frage gestellt, ob es nicht zum Thema „PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden“ noch eine Alternativenplanung geben sollte. 
Die Bürgermeisterin antwortete darauf, dass es dazu aktuell eine Anfrage an die Kommunalaufsicht gäbe.

Anschließend ging es im ersten regulären Tagesordnungspunkt um die Poller in der Innenstadt.
Die Bürgermeisterin beklagte, dass der Verkehr in der Innenstadt deutlich zugenommen hat. Das beinhaltet Verstöße gegen die Vorgabe der Fahrtrichtung ebenso wie Verstöße gegen die Zeiten, in denen die Befahrung erlaubt ist.
Der Mitarbeiter einer Firma hat betont, dass die Polleranlage so gar nicht hätte in Betrieb gehen dürfen. Er erläuterte zudem, dass er nach dem Schadensbild an den Pollern den Eindruck hätte, dass diese zumindest in einem Fall nicht durch einen ausfahrenden Poller entstanden sei, über dem ein Auto stand, sondern durch einen Fahrer, der noch schnell über den Poller rüberhuschen wollte. Mittlerweile scheint es diesbezüglich bereits ein laufendes Gerichtsverfahren zu geben.
Der Mitarbeiter betonte, dass es Sensoren gäbe, mit denen man ein solches Risiko deutlich reduzieren könnte. Dazu würde z.B. eine Kleinampel (höhe 1,5 Meter) gehören, ein Blitzlicht, das Autofahrende warnt und ein kleiner Radarsensor, der den Bereich vor und hinter sowie über dem Poller überwacht.
Ein Kollege von der CDU sprach sich dann dafür aus, die Anlage außer Betrieb zu nehmen, weil all die baulichen Anlagen am Wendtorper Tor und am Hamburger Platz sich nicht mit dem Stadtbild und dem Denkmalschutz vertragen würden.
Das habe ich als hochgradig lächerlich empfunden, weil – wenn ich mich richtig erinnere – er und seine Kollegen aus seiner Fraktion in der Ratsversammlung dafür gestimmt haben, PV Anlagen auf den denkmalgeschützten Bahnhof zu packen.
Ansonsten pflichtete ich der Bürgermeisterin bei. Auch ich halte es für ausgesprochen problematisch, dass sich zu jeder Tageszeit Lieferwagen in beide Richtungen durch die Fußgängerzone quetschen, obwohl die Zeiten und die Fahrtrichtung klar vorgegeben sind.
Das ist ein unhaltbarer Zustand. Anders als mit Poltern scheint keine Abhilfe möglich zu sein, das es so aussieht, als wären die Fahrer*innen sehr dickfällig.

Ein anderer Kollege verwies aber zu Recht darauf, das es sich hier lediglich um die Präsentation einer Firma handeln würde. Der Mitarbeiter der Firma betonte, dass er als Plöner den Mißstand schon länger beobachten würde und lediglich zur Problemlösung beitragen will.
Mein Kollege wies zu Recht darauf hin, dass das Vorgehen einen Verstoß gegen § 12 Gemeindehaushaltsverordnung darstellen würde, weil die dort geforderten Unterlagen nicht vorliegen würden. (Nachträgliche Anmerkung: Ein Sperrvermerk im Haushalt hätte vermutlich gereicht, dann wäre das Geld im kommenden Jahr verfügbar gewesen. Den Sperrvermerk hätte hätte man bei Vorliegen der erforderlichen Unterlagen aufheben können. Aber das hat ja schon bei den PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden nicht so gut geklappt)

Der Antrag, die Maßnahme umzusetzen, wurde dann mit 5 Ja- und 5 Nein-stimmen abgelehnt. Es gab eine Enthaltung. Die Ja-Stimmen kamen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Nein-Stimmen kamen von der CDU und FDP, eine Stimme kam von der FWG.
Die Enthaltung kam von einem Kollegen aus der FWG. 
Dennoch wird das Thema erneut zu beraten sein, weil der Aspekt der Absicherung von Veranstaltungen in der Innenstadt, der jetzt über quergestellte LKW erfolgt, noch berücksichtigt werden muss.

Anschließend stellte sich die Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung mbH GOS vor. Sie wird als Treuhänder der Stadt Plön die Sanierung des Bahnhofquartiers durchführen. Der Mitarbeiter führte aus, dass die GOS sich um die Fördermittel kümmert. Die Fördermittel im Zusammenhang mit der Städtebauförderung würden üblicherweise 66% betragen, zum Teil seien auch bis zu 75 % möglich.
Nach meiner Bewertung ist die Teilnahme am Städtebauförderungsprogramm die einzige finanzierbare Möglichkeit, das Stadtbild im Bereich der Innenstadt attraktiver zu machen.
Aus meiner Sicht hätten wir zuerst mit dem direkten Bahnhofsumfeld anfangen sollen, da ich dort den dringendsten Handlungsbedarf sehe. Auf Empfehlung unseres damaligen Mitarbeiters in der Stadtplanung wurde aber beschlossen, erst einmal den Bereich Schwentineterrassen und Schwentineplattform anzugehen. Begründet wurde die Empfehlung damit, dass dort am schnellsten Verbesserungen zu sehen seien.

Anschließend wurde im nächsten Tagesordnungspunkt über das Verfahren für  Maßnahmen „Schwentineterrasse und Schwentineplattform beraten.
Um hier weiter zu kommen, gibt es zwei Alternativen.
Zum einen wäre es eine Ausschreibung, zum anderen wäre es ein Realisierungswettbewerb. Die Vor- und Nachteile beider Alternativen wurden in der Veraltungsvorlage aufgelistet. Der Vorteil der Ausschreibung wäre, dass man kostengünstiger davon kommt, der Nachteil ist aber, dass man keine wirklich gute Auswahl zur Entscheidung bekommt.

Der Realisierungswettbewerb ist – wie der Kollege Rose (SPD) vorrechnete – um 30.000,- € teurer, aber man bekommt verschiedene Entwürfe, so dass man die am besten geeignete Alternative auswählen kann.

Bündnis 90/Die Grünen fragten nach Einbindung der Bürger*innen in den Entscheidungsprozess. Der Mitarbeiter von GOS betonte, dass das Teil des Verfahrens sei.

Der Kollege Gampert (FWG) hat sich noch einmal vergewissert, dass mit dem Auftrag keine Urheberrechte entstehen, die spätere Nachbesserungen verhindern. Er führte dazu einige Beispiele an, etwas den Spielplatz in Eutin beim Inklusionshotel, der ebenfalls zum inklusive Spielplatz nachgerüstet werden sollte. Das wäre aber nicht möglich gewesen, weil Urheberrechte des Architekten dem entgegengestanden hätten.

Darüber hinaus stand mit Rücksicht auf die Haushaltslage die Frage im Raum, ob beide Maßnahmen nur gleichzeitig oder auch nacheinander ausgeführt werden können. Beides ist möglich, die Entscheidung dazu kann später getroffen werden.
In der Abstimmung sprachen sich dann 10 Mitglieder des SteP für einen Realisierungswettbewerb aus. Es gab eine Enthaltung. 

Poller für Plön

Keiner freut sich über die Poller, aber sie kommen und vermutlich ist es besser so.
Auf der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung waren die Poller, mit denen die Fußgängerzone möglichst autofrei gehalten werden soll, nochmals ein Thema.

In den vergangenen Jahren hatten sich die Klagen gehäuft, daß die Plöner Fußgängerzone auch außerhalb der zulässigen Zeiten vermehrt durch Lieferfahrzeuge befahren wird. Dazu kommen die privaten Autos, die über die Fußgängerzone den Weg um die Innenstadt herum abkürzen wollen oder andere, die sich durch ihre Navigationssysteme in die Irre leiten lassen.

Die vom Bürgermeister bevorzugte Lösung sah auch aus Kostengründen nur noch zwei Poller vor, nachdem sich der Auschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP) für eine feste Sperrung der Langen Straße auf Höhe Rossmann ausgesprochen hat.
Den Ausschußmitgliedern kam es dann noch darauf an, daß die Praxis von Herrn Dr. Stehle, dem einzigen Arzt in Plön, der eine Zulassung von der Berufsgenossenschaft hat, weiterhin frei zugänglich ist. Durch eine Rücksprache der Verwaltung mit Herrn Dr. Stehle hat sich ergeben, daß es der Berufsgenossenschaft ausreicht, wenn die freie Zufahrt zu seiner Praxis gewährleistet ist, indem der Poller auf Anforderung fernbedient absenkbar ist. Durch den Verzicht auf einen von ursprünglich drei geplanten Pollern konnten die Kosten von ca. 60.000,– Euro auf ca. 40.000,– Euro gesenkt werden.

Im Rahmen der Diskussion wurde auch noch einmal in Frage gestellt, ob der Poller am Wentdorper Platz tatsächlich benötigt wird. Die Notwendigkeit wurde von der Mehrheit des Ausschusses gesehen. Aufgrund der Störanfälligkeit von Pollern wurde auch noch einmal angeregt, stattdessen eine Schrankenanlage zu installieren. Auch diese Anregung wurde verworfen.
Letztendlich offen blieb die Frage über die Höhe der Folgekosten. Sie wurden von der Verwaltung als niedrig eingestuft, konnten aber nicht genau beziffert werden.

In der Presse und in den den sozialen Medien wurde die Entscheidung kontrovers diskutiert. Einige halten sie für überflüssig, andere für Geldverschwendung, wieder andere für erforderlich. Tatsächlich wurde dieses Thema über Jahre kontrovers diskutiert und unter dem alten Bürgermeister vor sich hergeschoben. Jetzt ist eine Entscheidung gefallen, hinter der auch ich stehe. Damit ist das leidige Thema hoffentlich vom Tisch. Besser hätte ich es gefunden, wenn wir nicht zu dieser Entscheidung gezwungen worden wären, aber da gab es nach meiner Einschätzung keinen echten Spielraum mehr.

Die Poller kommen

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (SteP) wurde beschlossen, im Bereich der Fußgängerzone nunmehr „Poller’“ zu installieren, um das Befahren der Fußgängerzone außerhalb der Lieferzeiten zu unterbinden. Auf der Höhe Rossmann wird eine feste Barriere eingerichtet, bewegliche Poller sollen am Wentorper Platz, am Schloßberg und in der Langen Straße zwischen Schloßapotheke und Imbiß eingebaut werden. Der Zugang zum Haupteingang der Kirche und zu den Ärzten bleibt frei. Rettungkräfte bekommen Transponder, damit die Poller automatisch öffnen, Personen, die berechtigt sind, die Fußgängerzone zu befahren, können die Poller mit dem Handy anwählen, damit sie den Weg freigeben.

Diese Entscheidung fiel mit acht Stimmen gegen die drei Stimmen der CDU-Fraktion, die sich insbesondere wegen der Anschaffungskosten in Höhe von 65.000,– Euro sowie der nicht bezifferten jährlichen Unterhaltskosten nicht mit dem Projekt anfreunden konnte.

Der Entscheidung ging eine jahrelange Diskussion voraus. Immer wieder haben Einwohner*innen bemängelt, daß Lieferant*innen die Zeiten, in denen die Füßgängerzone von ihnen befahren werden darf, nicht einhalten würden. So sei auch nach 10:00 Uhr immer wieder zu beobachten, daß z.T. mehrere LKW gleichzeitig die Fußgängerzone befahren. Dabei wurde stets auf die Beeinträchtigung der Aufenthaltsqualität wie auch auf das Gefährdungspotential hingewiesen.
Gleichzeitig wurde von Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung berichtet, daß häufig Autos auf den Schloßberg fahren, weil einige Navigationsgeräte  diese Strecke als Weg nach Neumünster anzeigen würde.

Da auch die Einrichtung von Ladezonen im Bereich Stadtgraben nicht zu einer Verbesserung der Situation geführt hat, sah sich jetzt der Bürgermeister veranlaßt, die Errichtung von Pollern zur Debatte zu stellen.

Einige der wesentlichen Punkte in der Aussprache waren die Kosten und die technische Zuverlässigkeit.

In der Diskussion wurde darauf hingewiesen, daß die Investition in Poller zu hoch sei und die Einhaltung der Lieferzeiten auch durch die städtische Verkehrsüberwachung durchgesetzt werden könne. Darauf entgegnete der Bürgermeister Herr Winter, daß die städischen Verkehrsüberwacher*innen den ruhenden Verkehr überwachen dürfen, die Überwachung des fließenden Verkehrs würde in die Zuständigkeit der Polizei fallen. Die Polizei sei aber duch andere Aufgaben gebunden, so daß sie nur sporadisch kontrollieren könne. Der Hinweis, daß der Lieferverkehr ja auch mal halten würde, so daß die städtische Verkehrsüberwachung dann tätig werden könne, ist zwar nicht von der Hand zu weisen, durfte aber nach Einschätzung der meisten Mitglieder des Ausschusses weder ausreichen, eine ausreichende Kontrolldichte zu gewährleisten, noch ist sie gegen PKW wirksam, die die Lange Straße als Abkürzung benutzen.
Darüber hinaus verwies der Herr Bürgermeister auf die guten Erfahrungen, die man in Oldesloe mit der Pollerlösung gemacht hätte und bestätige, daß nach oldenburger Erfahrungen die jährlichen Betriebskosten gering seien, ohne deren genaue Höbe benennen zu können.
Auf jeden Fall seinen die Kosten niedriger als die Personalkosten für eine weitere Kraft zur Verkehrsüberwachung.

In dem Zusammenhang wies er auch darauf hin, daß die Poller in Oldesloe technisch robust ausgelegt sind und zuverlässig arbeiten. Die Erfahrungen mit dem Poller in der Bustwiete in Plön können nicht verallgemeindert werden, da dieser Poller in der Regenablaufrinne stehen würden bei Niederschlag Wasser mit Staub und Sand in die Mechanik eindringen könnte.

Die Mitglieder des Ausschusses wollten dem Vorschlag der Verwaltung, die bewegliche Poller vor Rossmann, zwischen Kirche und den alten Finanzamt sowie am Wentorper Platz zu installieren, nicht folgen. Die Forderungen nach einem barrierefreie Zugang zum Haupteingang der Kirche und zu Dr. Stehle führte dann nach einer lebhaften Diskussion zu dem zu Anfang bereits erwähnten Ergebnis.

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