PV auf das Bahnhofsdach. Echt?

Gestern tagte der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie (SUE). Die Diskussion zu einem Tagesordnungspunkt halte ich für wichtig. Die Vorstellung der Ergebnisse der Machbarkeitsuntersuchung für Photo Voltaik Anlagen (PV-Anlagen) auf öffentlichen Gebäuden.
Vorweg: Ich unterstütze die Montage von PV-Anlagen auf Dächern öffentlicher Gebäude, grundsätzlich. 

Grundsätzlich ja, aber nicht auf unserem Bahnhof. 

Die BürgerEnergieNord (BEN) ist eine eingetragene Genossenschaft und hat schon mehrere Solarprojekte betreut. Ich habe in der Sitzung den Eindruck gewonnen, dass die Mitarbeitenden der BEN durchaus für engagiert und in Sachen PV-Anlagen auch für kompetent sind.
Was mir mißfiel ist, dass in der Machbarkeitsuntersuchung gleich mehrfach auftauchte, welche Leistung die BEN für die Stadt Plön erbringen kann. 

Hier stellte sich für mich die Frage, ob uns eine Machbarkeitsuntersuchung oder eher ein Werbeprospekt vorliegt. Diese Frage ist mehr rethorisch.
Ernst wird es bei der Frage, wie das mit dem Vergaberecht vereinbar sei. Diese Frage habe ich vorab an die Verwaltung gestellt. Nach Auskunft der Verwaltung wäre das kein Problem, sofern allen anderen Anbietenden die relevanten Daten, insbesondere die Stromverbräuche der Gebäude, zur Verfügung gestellt werden. Ich bin mir wirklich nicht sicher, ob das auf den gesamten Prozess von der Planung bis hin zur Bauausführung und Bauabnahme zutrifft. In der Vergangenheit liefen unsere Ausschreibungen nicht immer ohne Probleme durch. 

Bündnis 90/Die Grünen und SPD hatten sehr kurzfristig (einen Tag vor der Sitzung) einen gemeinsamen Antrag erstellt, in dem sie einen Beschluss erreichen wollten, folgende Gebäude mit PV-Anlagen auszurüsten:
– Bahnhof (Touristinfo)
– Feuerwehr/Johanniter.
Die Finanzierung wurde für die Haushalte 2026 bzw 2027 vorgesehen.
Bezüglich des Bahnhofes sollten beim Denkmalschutzamt entsprechende Genehmigungen beantragt werden.

Die Kurzfristigkeit halte ich aus gleich mehreren Gründen für problematisch, weil:
– Erstens: die Tagesordnung nur die Kenntnisnahme der Machbarkeitsstudie vorsah, keinen Beschluss.
Die Verwaltung meinte in der Sitzung zwar, dass das Thema auf der Tagesordnung stehen würde und sie kein Hindernis sehen würde, dass hierzu auch ein Beschluss gefaßt werden könne. Ich würde aber stark davon ausgehen, dass das nicht so ist, weil ganz ausdrücklich nur eine Kenntnisnahme und eben kein Beschluss vorgesehen war.
– Zweitens: Nach meiner Einschätzung wären die anderen Fraktionen gleichsam überrumpelt worden, weil sie keine Zeit mehr gehabt hätten, sich vorab zu dem Thema zu beraten.
– Drittens: Ein solcher Beschluss hätte umgehend von der Bürgermeisterin für rechtswidrig erklärt werden müssen, weil er gleich zweifach gegen das Haushaltsrecht verstoßen hätte. Es fehlte die Alternativenprüfung, es fehlte die Folgekostenberechnung. 
– Viertens: Im Bezug auf die Leistung der PV-Anlagen wäre es auch interessant zu wissen, ob mit dem Betrieb von PV-Anlagen mit mehreren 10.000 KW eine gewerbliche Nutzung verbunden wäre und welche Folgen das möglicherweise hätte im Bezug auf eine mögliche Steuerpflicht und den damit zusammenhängenden Personalaufwand.

Sofern diese Fragen durch die Verwaltung geklärt sind – gerne bis zur nächsten Sitzung des SUE im Herbst – habe ich kein Problem mit PV auf dem Feuerwehrgebäude.
Ein Problem habe ich mit PV-Anlagen auf dem Bahnhof. Der Bahnhof ist denkmalgeschützt. Aber das ist es nicht alleine. 

Er ist – aus meiner Sicht gleich nach dem Schloss – das Gebäude, mit dem die Plöner und Plönerinnen den Charme unserer Heimatstadt verbinden. Das liegt sicher an seiner traumhaften Lage am See in Verbindung mit dem etwas verschlafenen Reiz der Architektur des Gebäudes. Er ist prägend für das Straßenbild in seinem Umfeld und in der Wahrnehmung Plöns als liebenswerte Kleinstadt. Für mich verkörpert er das „Kleinstadtbahnhof-Gefühl“. Viele Menschen meiner Generation (50 % der Plönerinnen und Plöner sind älter als 50) kennen die Serie aus den frühen Siebzigern und verbinden damit die Erinnerung an ein Flair, von dem viel durch wenig einfühlsame Architektur und den Lauf der Zeit verloren gegangen ist.

Ein Kollege aus der SPD konterte damit – wie ich finde, sehr gelungen, dass er zur Generation „Schule am See“ gehören würde. Eine Formulierung, die ich um so besser finde, je länger ich darüber nachdenke. Für ihn sei es wichtig, dass die Stadt nach außen hin deutlich sichtbar zeigt, dass sie den Klimawandel und die Energiewende ernst nimmt und mit einer Vorbildfunktion vorangeht. Das ist eine nachvollziehbare Position.

Für mich ist es aber wichtiger, bei allen Maßnahmen auch das Stadt- und Landschaftsbild mit zu berücksichtigen und hier komme ich einfach zu einer ganz anderen Bewertung.

Ein weiteres gutes Argument für PV-Anlagen ist die Einsparung und Rentabilität der Anlagen, insbesondere im Bezug auf den Verzicht des Einkaufes von Strom aus dem Netz, auf die Einspeisevergütung und auf die Unwägbarkeiten der Strompreisentwicklung. Geld, insbesondere die Verbesserung der Einnahmesituation und Einsparungen bei der Ausgabesituation sind wirklich gute Argumente.

Aber auch hier gilt für mich: in manchen Fällen ist das Stadt- und Landschaftsbild bedeutsamer.

Was mit aber auch irgendwie an dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen aufstieß ist, dass der baldige Antrag auf Prüfung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung ein starkes Signal für Privatleute wäre, die ebenfalls denkmalgeschützte Gebäude besitzen. Im Rahmen der Diskussion erwähnte die Ausschussvorsitzende Frau Dahmke (Bündnis 90/Die Grünen) in ihrem Redebeitrag ausdrücklich die Rechtssicherheit für die Hauseigentümerinnen im Schlossgebiet. Wenn ich richtig informiert bin – und da lasse ich mich wirklich gerne berichtigen – dann gehört auch sie zu dem Personenkreis und ich frage mich, ob hier nicht möglicherweise ein Fall von Befangenheit vorgelegen haben könnte. 
Tatsächlich möchte ich mir aber auch nicht vorstellen, dass PV-Anlagen auf dem Dach des Marstalls, des Uhrenhauses oder womöglich des Prinzenhauses installiert werden. Auch auf der Alten Schwimmhalle oder der Kommandeursvilla sind sie für mich unvorstellbar. Trotz Energiewende sollte es möglich sein, wertvolle historische Ensemble zu bewahren.

Letztendlich kamen wir überein, die Machbarkeitsuntersuchung zur Kenntnis zu nehmen und über die Einrüstung mit PV-Anlagen im SUE zu beraten.
Mein Hinweis, dass Baumaßnahmen eigentlich in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (SteP) fallen müssten, wurde abgewiegelt. 

Na ja, als Mitglied im SUE bin ich rede-, antrags- und abstimmungsberechtigt.
Im SteP bin ich Gast und als Ratsherr lediglich redeberechtigt.
Mir soll es recht sein. 

Öffentlichkeitsbeteiligung zum B-Plan 6, Johannisstraße

Heute fand um 18:30 Uhr im Bahnhof eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 6 „Johannisstraße und Teile der Hans-Adolf-Straße“ statt. Dies erfolgte im Rahmen der öffentlichen Auslegung, die noch bis zum 27. April läuft. Bis dahin haben Eigentümer*innen die Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen an die Stadt zu geben. Die werden dann, ebenso wie die Anmerkungen anderer Behörden und der Träger öffentlicher Belange, im Rahmen des weiteren Verfahrens erörtert und abgewogen. Danach wird der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt über den Entwurf des Planes und mögliche Änderungen beraten und abstimmen. Die endgültige Abstimmung erfolgt dann in der Ratsversammlung. Wird dem Plan dort zugestimmt, dann wird er rechtskräftig.
Mit ca. 60 Personen war die Versammlung recht gut besucht. Aus dem Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt waren Frau Kauf (Bündnis 90/Die Grünen) und ich vertreten.

Die Johannisstraße liegt in einem der ältesten Viertel der Stadt, der 1685 unter Herzog Hans Adolf (https://de.wikipedia.org/wiki/Johann_Adolf_(Schleswig-Holstein-Sonderburg-Pl%C3%B6n))errichteten Neustadt. Die Straße ist wesentlicher Bestandteil des historischen Sadtbildes und damit wegen seiner kulturellen und damit auch wegen seiner touristischen Bedeutung schützenswert. Um diesen Schutz zu gewährleisten hat der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt schon vor einigen Jahren beschlossen, für diesen Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen. Damit soll vermieden werden, daß hier Gebäude entstehen, die den Charakter der Straße entstellen. Außerdem werden im Bereich Hans Adolf Straße Baufenster ausgewiesen, in denen Wohngebäude errichtet werden können. Dazu müßten Grundstücke zusammengelegt werden, die jetzigen Eigentümer müßten sich einigen und das zusammengelegte Grundstück dann selber bebauen oder an einen Investor verkaufen. Die Stadt schafft damit ein Angebot, niemand kann gezwungen werden, sein Grundstück zu verkaufen.
Zu guter letzt ist der Plan auch geeignet, Nachbarschaftsstreitigkeiten zu vermeiden, da die Möglichkeiten zur Bebauung der rückwärtigen Flächen nunmehr geregelt werden. Künftig ist klar, was gebaut werden darf und was nicht. Damit werden Eigentümer*innen vor möglicherweise als überdimensioniert empfundenen Bauvorhaben ihrer Nachbarn geschützt.

Die Ausführungen des Stadtplaners und der Verwaltung waren gut verständlich. Natürlich spielt bei einem Bebauungsplan immer die Abwägung öffentlicher und persönlicher Interessen eine Rolle, weil der Bebauungsplan die bauliche Entwicklung regelt und Vorgaben macht, was von Eigentümern als Einschränkung ihrer wirtschaftlichen Handlungsfreiheit gesehen und grundsätzlich abgelehnt wird. Da die Fürsprecher der öffentlichen Interessen an anderer Stelle zu Wort kommen, kann auf öffentlichen Informationsveranstaltungen immer schnell der Eindruck entstehen, daß neue Bebauungspläne von der Bevölkerung abgelehnt werden. Das war heute aber nicht der Fall, die Veranstaltung lief ausgesprochen sachlich ab. Viele Fragen bezogen sich auf die zukünftigen Nutzungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Selbstverständlich nehmen die Eigentümer*innen hier ihre Interessen wahr, das ist auch der Sinn der Bürgerbeteiligung. Ich kann mir durchaus vorstellen, daß bei der Nutzung von bestehenden Gebäuden im rückwärtigen Bereich noch Anpassungen erfolgen, etwa wenn aus einem Stallgebäude eine Wohnung werden sollen. Das muß man sich dann im Detail noch genauer ansehen.

Ein weiteres Thema war die Verkehrs- und Parksituation in der Johannisstraße. Sie war nicht Bestandteil der Planung. Tatsächlich ist die Johannisstraße häufig zugeparkt. Anwohner*innen nehmen die Straße ebenso in Anspruch wie Einheimische und Gäste, da die Parkplätze dort kostenfrei und innenstadtnah sind. Zum Teil stehen Fahrzeuge auf beiden Seiten der Straße, so daß für Versorgungs- und Rettungsfahrzeuge kein Durchkommen ist. Auf die Frage, ob man dort nicht Anwohnerparkplätze schaffen könnte, sagte der Bürgermeister, daß der das umsetzen würde, wenn sich in der Straße eine Mehrheit für eine solche Lösung findet. Er gab aber zu bedenken, daß für eine entsprechende Plakette Gebühren in Höhe von 30,– Euro pro Jahr zu erheben wären und nicht garantiert werden kann, daß die Plaketteninhaber*innen auch tatsächlich einen Parkplatz bekommen. Bei einer Abfrage des Stimmungsbildes meldeten sich lediglich drei Personen für eine solche Lösung. Vielleicht sollte man hier aber nicht nur die Eigentümer der Häuser in der Johannisstraße befragen, sondern die Bewohner*innen. Ich würde eine solche Befragung unterstützen.
Parkraum und seine Verwaltung ist in vielen Städten ein ständiger Diskussions- und Ärgerpunkt.
Da ist Plön keine Ausnahme.