Gebühren für die offene Ganztagsschule und mehr

Heute fand die Schulverbandsversammlung statt. Die Stadt Plön und die Umlandgemeinden haben sich zusammengeschlossen. Sie sind zuständig für die Grundschulen in Plön und Ascheberg sowie für die Gemeinschaftsschule im Schiffsthal.

Der Schulverband hat einen eigenen Hauptausschuss, der der Schulverbandsversammlung zuarbeitet. Die wesentlichen Entscheidungen werden in der Schulverbandsversammlung getroffen.

Es gab gleich vier „politische“ Themen:
– die Verlegung der Förderschule nach Lütjenburg,
– die Einführung von Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule,
– die Bewerbung in das Programm „Sanierung von kommunalen Sportstätten“ für die Schiffsthalsporthalle und
– die zukunftsfähige Wärmeversorgung

Aus formalen Gründen musste die Schulverbandsversammlung einen Antrag stellen, dass die Schulstandorte der Förderschule (derzeit Plön und Lütjenburg) in Lütjenburg zusammengelegt werden. Einer der Gründe war, dass das Land eine Stelle an der Förderschule gestrichen hat und die Leitung der Förderschule sich damit nicht mehr in der Lage sah, beide Standorte zu betreiben. In der Sitzung des Hauptausschusses der Schulverbandsversammlung hatte sich noch eine Mehrheit gefunden, diesen Antrag nicht zu stellen. Wenn der Standort der Förderschule in Plön schon verlegt wird, dann sollte die Schulbehörde das anordnen.
Daraufhin hatte die Schulrätin noch einmal Stellung bezogen und nicht nur auf das Verfahren, sondern auch auf die finanziellen Konsequenzen für den Schulverband hingewiesen.

Herr Rose (Plön/SPD) hat in seinem Redebeitrag seinem Unmut Luft gemacht und erläutert, warum er die Zusammenlegung ablehnt. Gut etablierte Strukturen würden zerschlagen. Dazu käme, dass die Förderschulkinder jetzt zum Teil einen erheblich längeren Schulweg auf sich nehmen müssten.
Als Gegenargument dazu wurde geäußert, dass die Kinder ja alle ein 49,- € Ticket hätten und die Fahrt nach Lütjenburg nur 30 Minuten dauern würde. Daraufhin habe ich erwidert, dass das 49,- € Ticket teurer wird und die Kinder aus dem ländlichen Raum leider nicht so viel davon haben, weil der öffentliche Personennahverkehr dort nicht so gut ausgebaut ist wie im städtischen Raum.
Ergänzend habe ich geäußert, dass das Schreiben, in dem die Schulrätin auf die finanziellen Konsequenzen für den Schulverband hinweist, mich an ein Zitat aus einem Film der 70ger Jahre erinnern würde: „Ein Angebot, das man nicht ablehnen kann.“ Ich habe nicht von Erpressung gesprochen.

Am Ende gab es deutlich mehr Enthaltungen als Ja-Stimmen, aber keine Gegenstimmen. Beschlossen wurde damit, den Antrag zu stellen. Am Ende des Tages geht die Entscheidung zu Lasten der Kinder, denen jetzt zum Teil deutlich längere Schulwege zugemutet werden. 

Ein weiteres Thema war die Frage, ob die Offene Ganztagsschule (OGTS) zukünftig Elternbeiträge (Benutzungsgebühren) erheben soll. Auf der Sitzung des Hauptausschusses wurde ein Ansatz von 29,- € mit großer Mehrheit abgelehnt. Aufgrund von Stimmengleichheit wurden im Hauptausschuss der Antrag für einen Elternbeitrag in Höhe von 15,- € sowie der Antrag auf Kostenfreiheit abgelehnt. Damit gab es keinen Entscheidungsvorschlag für die Schulverbandsversammlung. Im Wesentlichen wurden zwei Argumente angeführt:

1. Pro Elternbeitrag: Einführung eines Elternbeitrages, weil ansonsten die Zuschüsse des Landes gekürzt werden. Außer Plön würden alle offenen Ganztagsschulen im Kreis Elternbeiträge nehmen.
Außerdem wurde beklagt, dass das Land wieder einmal Leistungen bestellt habe und die Kommunen auf den Kosten sitzen bleiben würden. Es ist nach den Berechnungen der Verwaltung damit zu rechnen, dass der Schulverband 106.000,- € pro Jahr aufbringen müßte, wenn er an der bisherigen Kostenfreiheit festhalten würde.

2. Contra Elternbeitrag: Bildung sollte allen Kindern kostenlos zur Verfügung stehen, auch in der OGTS. Kostenfreiheit ist für die Eltern ein wichtiges Argument, ihre Kinder dort betreuen zu lassen. So ist sichergestellt, dass alle Kinder, die Betreuung benötigen, auch betreut werden. Gleichzeitig wird auch eine soziale Durchmischung bestmöglich gewährt. Die Kostenfreiheit trägt auch dazu bei, dass arbeitende Müttern Beruf und Familie besser unter einen Hut bringen können. 

3. Kompromissvorschlag: Herr Jagusch (CDU/Plön) brachte den Kompromissvorschlag ein, den Elternbeitrag in Höhe von 15,- € nur für Grundschulkinder zu erheben, da hier Kürzungen der Zuschüsse zu erwarten sind, wenn keine Elternbeiträge erhoben werden. Für die Schüler an der Gemeinschaftsschule würden bis voraussichtlich 2030 keine Kürzungen der Zuschüsse erfolgen.

Zuerst wurde darüber abgestimmt, ob keine Elternbeiträge erhoben werden sollen. Dieser Antrag wurde bei einer Stimmengleichheit von 9 Ja zu 9 Nein-Stimmen abgelehnt. Es gab 4 Enthaltungen, wenn ich richtig mitgezählt habe.
Als Zweites wurde über den Vorschlag 15,- € pro Kind/Woche abgestimmt. Hierfür gab es 12 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen und die Enthaltung (wenn ich richtig mitgezählt habe.)
Im Anschluss stand die Abstimmung an ob der Elternbeitrag von 15,- € nur für die Grundschulen eingeführt werden soll. Hierfür gab es 6 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 12 Enthaltungen.
Dieser Antrag war damit ebenfalls angenommen.

Über den Antrag für einen Elternbeitrag in Höhe von 29,- € braucht damit nicht mehr abgestimmt werden.
Damit folgte die Schulverbandsversammlung dem Kompromissvorschlag, und das ist in Ordnung, obwohl ich mir die Kostenfreiheit gewünscht hätte.

Ein weiteres wichtiges Thema war die Sanierung der „Schiffsthal-Sporthalle“. Nachdem die „Realschul-Sporthalle“ vor einigen Jahren wegen Baufälligkeit abgerissen werden mußte, steht am Schiffsthal-Campus nur noch eine Sporthalle zur Verfügung. Sie wird sowohl von den Plöner Vereinen als auch von der Gemeinschaftsschule genutzt. Diese Turnhalle ist mittlerweile in die Jahre gekommen. Fällt diese Turnhalle aus, dann kann die Gemeinschaftsschule zumindest in der kalten Jahreszeit keinen Sportunterricht mehr anbieten. Zudem stehen ohnehin Sanierungsarbeiten an. Hier bietet das Förderprogramm „Sportmilliarde“ die Möglichkeit, Fördermittel von bis zu 75% für die Sanierungen von kommunale Sportanlagen zu beantragen. Der Schulverband ist nicht antragsberechtigt, die Stadt Plön aber schon. Die Stadt Plön müßte sich also für den Schulverband bewerben. Bis zum 15. Januar muss eine Interessenbekundung abgegeben sein. Danach werden ausgewählte Kommunen aufgefordert, einen Förderantrag abzugeben.
Dann muss die endgültige Entscheidung über die Beteiligung am Förderprogramm in der Schulverbandsversammlung getroffen werden.
Meine Musterlösung wäre ja gewesen, die Schiffsthalhalle auf anderem Wege zh sanieren und aus der Sportmilliarde die Förderung für einen Ersatzbau der Realschul-Halle zu beantragen. Da das Förderprogramm aber „Sanierungen kommunaler Sportstätten“ heißt, ist ein Ersatzbau leider ausgeschlossen. Jetzt wird es darauf ankommen, die bestehende Sporthalle durch die Sanierung so zu ertüchtigen, dass sie noch viele Jahre nutzbar ist.

Das vierte bedeutende Thema war „Zukunftsfähige Wärmeversorgung im Schiffsthal – weiteres Vorgehen, hier: Vorschlag der Verwaltung“.
An dieser Vorlage hatte ich massive Kritik geübt.
Der Vorlage lag das Konzept der Firma Kubus zugrunde. Dieses Konzept wurde bereits am 4. November 2025 im Hauptausschuss des Schulverbandes vorgestellt. Die Präsentation sollte auch zur Verfügung gestellt werden. Mir zumindest wurde sie nicht übermittelt und sie war auch nicht im Ratsinformationssystem für die Sitzung der Schulverbandsversammlung abgelegt.
Da ich als Gast an der Sitzung des Hauptausschusses teilgenommen hatte, konnte ich auf meine Erinnerung zurückgreifen. In dem vorgestellten Konzept gab es eine erkennbare Vorfestlegung in Richtung Wärmenetz.
Diese Vorfestlegung betraf insbesondere die „Kategorie 1“-Gebäude, also Aula/Förderzentrum,Gebäude II (alte Hauptschule), Sporthalle und Offene Ganztagsschule.
Die Vorfestlegung ist unter Sachverhalt in der Vorlage nachzulesen: „die empfohlenen energetischen Sanierungsmaßnahmen inkl. Umrüstung der Heizungstechnologie auf eine zentrale Wärmepumpe …
In der Beschlussempfehlung heißt es, dass dazu ein detaillierter „Fahrplan inkl. Finanzierungsplan aufzustellen und zur erneuten Beratung vorzulegen“ wäre.
Bei einer derartigen Festlegung auf eine spezielle Lösung hätte sowohl eine Alternativenprüfung (eine Alternative wäre der Einsatz von dezentralen Wärmepumpen) wie auch eine Folgekostenberechnung vorangehen müssen. Mir zumindest ist weder das eine noch das andere bekannt. Aus den Diskussionsbeiträgen der Bürgermeisterin habe ich dann entnommen, dass es bislang weder eine Alternativenprüfung noch eine Folgekostenberechnung gegeben habe, dass dies aber noch in weiteren Schritten erfolgen solle.
Eine Investitionsentscheidung ohne Alternativenprüfung und ohne Folgekostenberechnung wäre im Übrigen ein Verstoß gegen das Haushaltsrecht.

Unter die „Kategorie 2“ fällt das Gebäude I (alte Realschule)
Hier sieht der Beschussvorschlag vor: „die aufgeführten Aspekte mit Unterstützung von Gutachtern/Architekten zu beantworten und einen entsprechenden Fahrplan und Finanzierungsplan auszuarbeiten und zur erneuten Beratung vorzulegen“.
Auch diesem Beschlussvorschlag ist keine echte Alternativenprüfung vorangegangen.
In den „ausgeführten Aspekten heißt es:

– Welche Sanierungs-/Unterhaltungsmaßnahmen fallen in den nächsten Jahren zu der energetischen Sanierung an und wie ist der detaillierte Zustand des Gebäudes?
– Entspricht das Gebäude bei einer Erweiterung den aktuellen Ansprüchen an Bildungsstätten? Wenn nein, wie hoch sind die Kosten von entsprechenden Umbaumaßnahmen, um den aktuellen Ansprüchen an Bildungsstätten zu entsprechen?
– Wie hoch sind die Kosten eines Anbaus, um den Raumbedarf der Schule zu decken?
– Ist es nach der Betrachtung der genannten Punkte die wirtschaftlichste Lösung das Gebäude I zu sanieren ggf. umzubauen und zu erweitern oder ggf. teilweise oder ganz neu zu errichten?“

Hierin sind mehrere berechtigte Problemstellungen benannt. Besonders aus dem Ausführungen im letzten Spiegelstrich lassen sich zwei Alternativen ableiten, die es in sich haben:
1. Neubau oder
2. Bedarfsgerechte Ertüchtigung des Bestandsgebäudes,
in Verbindung damit sind die nachfolgenden Varianten als Einzelmaßnahme oder in Kombination zu untersuchen:
– Sanierung
– Erweiterung
– Anbau

Wenn die genannten Alternativen jetzt geprüft und gegeneinander abgewogen werden, wäre das ein erster sauberer Planungsschritt. In einem zweiten Planungsschritt müßten die Kosten für die jeweiligen Alternativen ermittelt werden.
Wenn beides erfolgt ist, hat die Schulverbandsversammlung eine gute Grundlage für eine sachgerechte Entscheidung.

Das wäre aus meiner Sicht wünschenswert, da wir alleine für die „zukunftsfähige Wärmeversorgung“ über 3.000.000,- € ausgeben müßten, die Maßnahmen am alten Realschulgebäude oder dessen Neubau nicht mit eingerechnet. Diese Baumaßnahmen dürften noch einmal ein Vielfaches kosten.
Wirklich skandalös wäre es, jetzt das alte Realschulgebäude energetisch zu sanieren, um in 5 oder 10 Jahren festzustellen, dass nur ein Neubau den Raumbedarf der Schule decken kann.
Das Problem hat auch die Verwaltung erkannt. Jetzt kommt es darauf an, Nägel mit Köpfen zu machen und eine Lösung aus einem Guss zu erarbeiten.

Die Schulverbandsversammlung ist meinem Antrag gefolgt, im Beschlussvorschlag für beide Kategorien die Durchführung einer Alternativenprüfung und einer Folgekostenberechnung mit aufzunehmen.

Daumen hoch für Turnhallenübernachtungen!

Der Fanfarenzug wird im kommenden Jahr die Deutsche Meisterschaft der Spielmannzüge in Plön ausrichten. In meinem letzten Beitrag habe ich mein Unverständnis darüber geäußert, dass der Hauptausschuß des Schulverbandes in dem Zusammenhang keine Genehmigung für eine „Turnhallenübernachtung“ der teilnehmenden Musiker*innen erteilen wollte. Ich hatte eher zufällig über Facebook von dem Vorgang erfahren.

Die Arbeit des Fanfarenzuges halte ich für sehr wichtig, und daher hatte ich mich umgehend per EMail und telefonisch mit unserem stellvertretenden Bürgermeister in Verbindung gesetzt, um ihn zu bewegen darauf hinzuwirken, die Übernachtung doch wie beantragt zu genehmigen. Dabei ging ich davon aus, dass Herr Dr Henning Höppner (SPD) den Plöner Bürgermeister,  Herrn Jens Paustian, als Vorsitzenden der Schulverbandsversammlung vertritt. Diese Annahme war falsch, da die Vertretungsregelung nur innerhalb des Schulverbandes durch andere Mitglieder aus der Verbandsversammlung erfolgen kann. (Ich muß zugeben, daß ich das schon mal wußte und vergessen hatte). Dennoch hat Herr Dr. Höppner sich der Sache angenommen und konnte offenbar erreichen, daß der Schulverband seine Position noch einmal überdacht hat. Der öffentliche Druck hat mit Sicherheit auch dazu beigetragen. Allein daß der Tagesordnungspunkt in der Versammlung dann nicht wie angekündigt öffentlich, sondern nicht-öffentlich verhandelt wurde, finde ich grundsätzlich nicht gut. Es war aber vermutlich der richtige Weg, hier zu einem sachgerechten Ergebnis zu kommen, ohne daß jemand öffentlich bloßgestellt wird.

Heute hat die KN darüber berichtet und ich habe mich gerade sehr gefreut, daß der Hauptausschuß des Schulverbandes letztendlich doch eine positive Entscheidung getroffen hat. Der Berichterstattung zu Folge beabsichtigt der Schulverband jetzt, seine Satzung oder Benutzungs-/Gebührenordnung zu überarbeiten, damit derartige Irritationen zukünftig ausgeschlossen sind.

Irgendwie kommt unser System am Ende doch zu ganz vernünftigen Ergebnissen.

Turnhallenübernachtungen ermöglichen!

Auf Plönbook (Facebook-Seite) bahnt sich gerade – möglicherweise völlig zurecht –  ein Shitstorm an. Es geht um Turnhallenübernachtungen im Zusammenhang mit einer Großveranstaltung des Fanfarenzuges. Durch die Ablehnung würde die Durchführung der Veranstaltung unmöglich gemacht.

Das Thema wird in der morgigen Sitzung des Schulverbandes (Montag, 14. November, 1800 Uhr, Lehrerzimmer der Rodomstorschhule, öffentlich) mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit thematisiert.

Ich kann die Begründungen gem. Verwaltungsvorlage nicht nachvollziehen. Eine negative Antwort nach einer Rückfrage bei anderen Schulträgern ist mit Sicherheit keine fachlich fundierte Entscheidungsgrundlage, ebensowenig wie die Unterstellung, dass sich bei üblicher Nutzung lediglich tagsüber Personen in Turnhallen aufhalten würden.
Ich kann auch keine zwingenden Gründe für eine Ablehnung des Antrags erkennen. Die Vorgabe, daß Turnhallenübernachtungen grundsätzlich nicht vorgesehen sind, läßt nach pflichtgemäßer Ausübung des Ermessens Ausnahmen zu. Das ist eigentlich unstrittig, weil in §7 Abs 2 der Benutzungs- und Gebührenordnung sogar geregelt wird, daß der Verbandsvorsteher auf die Erhebung von Gebühren für Turnhallenübernachtungen verzichten kann.

Es wäre mehr als ungerecht, wenn Vereinen, die sehr erfolgreich in der Jugendarbeit engagiert sind, die Durchführung von Großveranstaltungen unmöglich gemacht wird, nur weil der Schulverband möglicherweise nicht in der Lage ist, seine Benutzungs- und Gebührensatzung im Sinne der Unterstützung der Jugendarbeit klar zu formulieren oder zumindest einmal großzügig auszulegen.

Da das Bürgerinformationssystem mit temporären Links arbeitet, die bei der Verwendung im Blog nicht zu der betreffenden Seite führen, nachfolgend der Text der Verwaltungsvorlage:

Vereine haben Anträge auf Übernachtungen in den Sporthallen des Schulverbandes Plön Stadt und Land gestellt.
 
Gem. § 16 Abs. 4 der Benutzungs- und Gebührensatzung des Schulverbandes Plön Stadt und Land für die außerschulische Nutzung der Aula Am Schiffsthal, der Schulräume und Sporthallen sowie der Außenanlagen werden die Schulräume und Sporthallen grundsätzlich nicht für Übernachtungen zur Verfügung gestellt.
Wer über Ausnahmefälle entscheidet, ist in  § 16 nicht geregelt. Lediglich in § 7 Abs. 2 (Benutzungsgebühren) steht geschrieben, dass der Schulverbandsvorsteher in Ausnahmefällen auf besonderen schriftlichen Antrag auf eine Gebühr verzichten kann. Gem. § 4 Abs. 4 besteht kein Anspruch auf Genehmigung der beantragten Nutzung.
 
Sollte einem Verein die Genehmigung erteilt werden, sind allen anderen Vereinen aufgrund der Gleichberechtigung Übernachtungen ebenfalls zu genehmigen.
 
In Sporthallen wird als übliche Nutzung unterstellt, dass sich lediglich tagsüber Personen im Gebäude aufhalten.
 
Eine Umfrage bei anderen Schulträgern hat ergeben, dass dort Übernachtungen in Sporthallen ebenfalls grundsätzlich verboten sind.
 
Es war der Wunsch des Schulverbandsvorstehers, dass der Hauptausschuss des Schulverbandes noch einmal über dieses Thema beschließt.

Beschlußvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt, entsprechend der Satzung Übernachtungen in den Sporthallen und Schulräumen des Schulverbandes Plön Stadt und Land nicht zu genehmigen. 

Leider kann ich aufgrund eines lange geplanten und nicht verschiebbaren Termines nicht sicherstellen, daß ich zeitgerecht an der Sitzung des Schulverbandes teilnehme. Hoffentlich finden sich Bürgerinnen und Bürger, die das Thema in der Einwohnerfragestunde noch einmal mit der gebotenen Höflichkeit, aber dem erforderlichen Nachdruck zur Sprache bringen.

GA im Zeichen des Sports

Die heutige Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) stand im Zeichen des Sports.

Mein Antrag, einen Sportschwimmertartif für die Schwimmhalle einzuführen, wurde mit einer Enthaltung abgelehnt.
Außerdem nutzte der Sportverein „Plön bewegt“ die Gelegenheit, in der Einwohnerfragestunde das Thema Hallenbelegungszeiten anzusprechen.

Zum Sportschwimmertarif.
Ziel meines Antrages war, sportlich orientierten Schwimmerinnen und Schwimmern innerhalb von 1 ½ oder 2 Stunden bei einem leicht reduzierten Preis die Möglichkeit anzubieten, unabhängig von der Tageszeit mal schnell „ein paar Bahnen zu ziehen“. Zusätzlich hatte ich angeregt, eine Bahn für Schnellschimmerinnen und -schwimmer vorzuhalten, solange keine Bahnen für Sportvereine abgegrenzt sind.
– Der Herr Bügermeister führte gegen diesen Vorschlag ins Feld, daß nicht zu kontrollieren sei, wer Sportschwimmer oder Freizeitbesucher ist. Dem Argument kann ich bedingt folgen, glaube aber, das dieses Problem lösbar ist. (In Glücksburg, wo ich ein paar Jahre stationiert war, hatte man es gelöst.)
– Aus Reihen der FWG wurde argumentiert, daß man sich mit der Preisgestaltung viel Mühe gegeben hat, um von Zeittickets wegzukommen. Daher sollte man den Erfolg jetzt beobachten und die Ergebnisse abwarten.
Das wäre nach meiner Meinung in Ordnung, wenn man nach der Evaluierung ggf. zu einer neuen Bewertung kommt.
– Darüber hinaus wurde angeführt, daß ein solches Ticket zu Einnahmeverlusten führt, was bei einer defizitären Schwimmhalle nicht akzeptabel wäre.
Ich bin der Überzeugung, daß hier zusätzliche Besucher geworben werden können, was die Einnahmesituation verbessern würde.
– Den Einwand, man könne ja in einem Sportverein eintreten und dort Schwimmsport betreiben, lasse ich nicht gelten. Erstens gibt es ein solches Angebot nicht und zweitens ist Schwimmen ein Sport, den man auch ohne Vereinsangehörigkeit ausüben kann, ähnlich wie Joggen.

Obwohl absehbar war, daß mein Antrag keine Mehrheit findet, habe ich ihn nicht zurückgezogen, um das Abstimmungsverhalten zu sehen.

Zu den Hallenbelegungszeiten
Plön bewegt beklagte, bei der Vergabe der Nutzungszeiten für die Sporthallen gegenüber dem TSV benachteiligt zu werden. Nun ist es so, man als neuer Verein nicht zwangsautomatisch einen Rechtsanspruch auf Hallenzeiten hat. Allerdings hat man als alteingesessener Verein auch keine Anspruch, daß alles bis in alle Ewigkeit so bleibt, wie es ist.

Die Verteilung von Hallenbelegungszeiten sollte sich nach meiner Ansicht am Bedarf orientieren, und zwar sowohl an den Teilnehmerzahlen wie auch an Sachzwängen, zuum Beispiel dort den Turnsport auszuüben, wo auch die Turngeräte stehen.

Daher konnte ich der Anregung von Herrn Drews folgen, den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln und dann im Schulverband unter Beteiligung der Nutzer über die Vergabe neu zu verhandeln. Ich habe das in einem Redebeitrag auch deutlich zum Ausdruck gebracht.

Der Hinweis, daß der Schulverband für diese Frage zuständig sei und nicht der GA, ist formal richtig. Allerdings sitzen 50% Plöner und Plönerinnen in der Schulverbandsversammlung und der Plöner Bürgermeister ist der Vorsitzende. Daher ist der Hinweis auf die Zuständigkeit geeignet, den Eindruck zu erwecken, sich um eine klare Position drücken zu wollen.
Auch der Hinweis, sich doch mal mit dem TSV zusammenzusetzen und darüber zu reden, kann in diesem Sinne gedeutet werden. Wir alle wissen doch, daß das Verhältnis zwischen den Vereinen völlig zerrüttet ist und es Situationen geben kann, in denen auch Erwachsene nicht vernünftig miteinander reden können. (Tausende von Nachbarschaftsstreitigkeiten sind ein trauriger Beleg dafür.)
Allerdings glaube ich die Tendenz zu erkennen. erwachsene Menschen wir Kinder zu behandeln. Das empfinde ich gegenüber Bürgerinnen und Bürgern, die sich ehrenamtlich engagieren, schon an der Grenze zur Ungehörigkeit. Oder wie ist die Äußerung: „Regeln Sie das miteinander, sonst regeln wir das für Sie“ anders zu deuten?

Im Berichtsteil habe ich berichtet, daß die Entscheidung des GA, den Spielplatz Appelwarder aufzugeben, von den Anwohnerinnen und Anwohnern auf Unverständnis stöß und das Argument der Verkehrssicherheit als Scheinargument bezeichnet wurde.
In dieser Frage bin ich der Ansicht, daß man den Spielplatz tatsächlich aufgeben kann, allerdings nur, wenn hier tatsächlich Baurecht geschaffen wird. Das ist nach meiner Auffassung nur möglich, wenn für den gesammten Bereich ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Das ist bislang aber noch gar nicht diskutiert worden. Ein Aufstellungsbeschluß ist momentan nicht abehbar. Daher halte ich die Entscheidung des GA für völlig übereilt. Eine vorherige Abstimmung mit dem Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt wäre mit Sicherheit gut gewesen.