Hauptausschuss (2), Streichung einer „halben Stelle“



Das am heißesten diskutierte Thema war der Tagesordnungspunkt 10 / Stellenplan 2025,
Hier: Wiederbesetzugssperre Stellenanteil (1/2 Stelle) im Bereich Klimaschutzmanagement
Ursprünglich war es der Tagesordnungspunkt 14 und sollte im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden. Für mich war allerdings kein Anhaltspunkt erkennbar, der die Nichtöffentlichkeit erfordert hätte. Das Thema betrifft den Stellenplan, der Bestandteil des Haushaltes ist und der öffentlich beschlossen wurde. Keinesfalls möchte ich unterstellen, dass der TOP absichtlich in die Nicht-öffentlichkeit verschoben wurde, um die Diskussion aus der Öffentlichkeit herauszuhalten. Für mich ist es aber wichtig, über das Thema auch berichten zu können. Daher wurde dem Antrag gestellt, das Thema öffentlich zu behandeln. Dem Antrag wurde auch gefolgt.

Um den ganzen Vorgang zu verstehen muss ich vorwegschicken, dass ich mich schon seit Jahren dafür einsetze, beim Personalumfang der Verwaltung einen strengen Maßstab anzulegen. Dazu gehört auch die Forderung nach einem moderaten Personalabbau.
Als Voraussetzung für einen Personalabbau galt für mich immer und gilt auch noch heute:
– Keine betriebsbedingten Kündigungen
– Der Abbau muss sozial verträglich erfolgen.

Der frühere Antrag der FWG-Fraktion, die Bürgermeisterin zu beauftragen, in jedem Jahr bis zum Ende ihrer Amtszeit je eine Stelle abzubauen, fand leider keine Mehrheit.
Mit dem Wechsel einer Mitarbeiterin aus dem Bereich Klimaschutzmanagement in das Büro Zeitengrad bot sich jetzt die Möglichkeit, die halbe Stelle, die sie bislang in der Verwaltung besetzt hat, dauerhaft einzusparen.
In der vorletzten Sitzung des Hauptausschusses hatte die CDU-Fraktion einen entsprechenden Antrag eingebracht. Ein Mitglied des Hauptausschusses konnte an der Sitzung nicht teilnehmen. Damit waren nur 10 Mitglieder anwesend. Da man die jeweiligen politischen Positionen der einzelnen Fraktionen kennt war schon mit Beginn der Sitzung absehbar, dass das Abstimmungsergebnis fünf zu fünf sein wird, eine Patt-Situation. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
Das habe nicht nur ich, sondern auch die CDU Fraktion erkannt. Daher wollte die CDU Fraktion ihren Antrag verschieben.
Die Mitglieder der SPD-Fraktion, deren Mitglieder ja auch nicht blöd sind, hatten die Situation nach meiner Einschätzung ebenfalls erfaßt. Da die SPD-Fraktion üblicherweise die Position der Verwaltung unterstützen, die in diesem Fall für eine Beibehaltung der halben Stelle war, wollen ihre Mitglieder die Patt-Situation ausnutzen, um den CDU Antrag abzulehnen.
Das war taktisch sehr geschickt, auch wenn man jetzt reflexartig beklagen wird, dass meine Einschätzung wieder einmal eine Unterstellung sei.
Ich habe den Spieß dann umgedreht, indem ich beantragt habe, die halbe Stelle unverzüglich nachzubesetzen. Bei einem zu erwartenden Patt wäre der Antrag also abgelehnt. Damit wäre auch die Nachbesetzung der halben Stelle abgelehnt. Das haben einige Mitglieder der Fraktionen und die Bürgermeisterin nicht auf Anhieb erfasst. Tatsächlich stellte sich im weiteren Verlauf der Sitzung die Frage, ob der Antrag zulässig wäre, weil die Nachbesetzung der ja ohnehin durch den Stellerplan abgedeckt wäre. Die Betrachtung wäre begründet, wenn nicht durch das Wort „unverzüglich“ auch eine Handlungsanweisung für die Verwaltung mit beinhaltet gewesen wäre. Im weiteren Verlauf wurde dann abgestimmt.
Das Abstimmungsergebnis war – wie absehbar – ein Patt, also eine Ablehnung. Damit war auch keine Grundlage für eine unverzügliche Nachbesetzung gegeben.

In der Zeit zwischen der vorletzten und letzten Sitzung hat die FWG-Fraktion dann den Antrag gestellt, einen Nachtrag zum Stellenplan 2025 zu machen und den Plan um die halbe Stelle zu bereinigen.
Die Verwaltung machte uns darauf aufmerksam, dass dann ein Nachtragshaushalt aufgestellt werden müsse. Das wäre mit sehr viel Arbeit verbunden. Es ist das erklärte Ziel von Politik und Verwaltung, den Haushaltsplan für das kommende Jahr noch vor Weihnachten zu beschließen.
Um das Ziel nicht durch den Arbeitsaufwand für einen Nachtragshaushalt zu gefährden, habe ich als Fraktionsvorsitzender der FWG dann den Vorschlag der Verwaltung aufgegriffen, eine Wiederbesetzungssperre zu beantragen.
Dieser Antrag wurde dann in der Sitzung am vergangenen Mittwoch beraten. 

Den Text des Antrags füge ich nachfolgend ein. Er stellt die Position der FWG-Fraktion dar:

Beschlussvorschlag

Die 1/2 Stelle im Bereich Klimaschutzmanagement wird nach dem Weggang der betr. Mitarbeiterin bis zu den Beratungen des Haushaltes 2026 und des damit verbundenen Stellenplanes nicht wieder besetzt.
Dazu wird eine Wiederbesetzungssperre beschlossen.

Begründung:

Sachstand:

1. Mit dem Beschluss über die Kälte- und Wärmeplanung im Februar diesen Jahres durch die Ratsversammlung (RV) ist die Stadt Plön ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachgekommen.
In Verbindung mit dem dazu in der RV im April gefaßten Beschuss ist die Konkretisierung des weiteren Vorgehens erfolgt.

2. Die Arbeiten am Abschlussbericht des Energetischen Sanierungsmanagements für das Quartier Plön Südwest sind im wesentlichen abgeschlossen.
Hier steht im Grunde genommen nur noch der Beschluss oder die Kenntnisnahme aus.

3. Damit sind die arbeitsaufwendigen Pflichtaufgaben im wesentlichen abgeschlossen.

4. Unter Bezug auf die Stellungnahme der Bürgermeisterin (undatiert, Anfang Juni) ist festzustellen, dass eine Vielzahl der dort aufgeführten Aufgabenfelder keine verpflichtenden Aufgaben sind. (Beispielsweise sei hier nur das „Klimakino“ genannt.)

5. Klimaschutz ist eine Querschnittsaufgabe, die sich durch alle Aufgabenfelder der Verwaltung zieht. Teile der Aufgaben können und sollten auch dort bearbeite werden. 

Bewertung

6. Zur Erfüllung der pflichtigen Aufgaben ist es ausreichend, wenn das Klimaschutzmanagement durch eine halbe Stelle wahrgenommen wird. Sollte darüber hinaus Arbeitszeit im Rahmen freier Kapazitäten verfügbar ist, kann diese für die Erfüllung freiwilliger Aufgaben verwendet werden.

7. Durch den Wegfall des Koordinierungsaufwandes zwischen zwei halben Stellen dürften weitere Arbeitszeitkapazitäten frei werden, wodurch der Wegfall der zweiten Stelle in in Teilen kompensieren wird.

8. Der Wegfall von einer der beiden halben Stellen unterstreicht den Willen von Verwaltung und Selbstverwaltung zu einer Haushaltskonsolidierung im Bereich Personal, die sozial verträglich und ohne betriebsbedingte Kündigungen erfolgen kann.

9. Die Einsparungen werden in den kommenden 5 Jahren nach überschlägiger Berechnung einen sechsteiligen Betrag ergeben. Hierzu wird eine genauere Berechnung der Kämmerei erbeten.

10. Sofern sich im weiteren Verlauf zusätzlicher personeller Bedarf im Bereich Klimaschutz herausstellen sollte, ist im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung eine Alternativenprüfung durchzuführen, die folgende Optionen beinhaltet:
– Öffnen einer neuen halben Stelle
– Betritt zur Klimaschutzagentur des Kreises
– Ausweitung des Stundenkontingentes für die bestehende Stelle.

Man kann sich jetzt die Frage stellen, ob der ganze Aufwand, verbunden mit den taktischen Zügen, alles nur wegen einer halben Stelle, gerechtfertigt ist. 

Tatsächlich habe ich in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass aufgrund der Haushaltssituation auch ein wirtschaftlicher Umgang mit dem Personalbestand erfolgen muss. 

Frau Meyer von Bündnis 90/Die Grünen machte darauf aufmerksam, dass der Anteil der Personalkosten am Haushalt in den letzten Jahren von 31% auf 29% gesunken ist. Das ist erst einmal schön, aber es erfordert auch eine Betrachtung der Berechnungsgrundlage.
Die Gesamtausgaben sind in dem Zeitraum aber von 17 Mio auf 27 Mio gestiegen, wie Frau Meyer auch ausführte.
Damit sind die Personalkosten von 5,27 Mio um 2,5 Mio auf 7,83 Mio € gestiegen.
Das darf man nicht vernachlässigen. Darum fällt mein Blick auch immer wieder kritisch auf den Personalumfang der Verwaltung.
Die Personalkosten für eine halbe Stelle über einen Zeitraum von 5 Jahren – so schätze ich – betragen zwischen 150.000,- € bis 200.000,- €. Nun könnte man natürlich sagen, das ist so wenig, das kann man vernachlässigen. Ich halte es aber mehr mit dem Sprichwort: „Kleinvieh macht auch Mist“.
In der Diskussion unterstützte die SPD die Position der Verwaltung, die halbe Stelle beizubehalten.
Die Bürgermeisterin betonte die gesamtgesellschaftliche Verantwortung für den Klimaschutz, die auch die Stadt tragen müsse.
Die Gleichstellungsbeauftragte führte aus, dass der Klimawandel insbesondere die ärmeren Menschen in der Gesellschaft betreffen würde, und dazu zählen nun einmal auch die Alleinerziehenden Mütter mit Kindern. Das ist ein interessanter Aspekt, den ich bisher noch nicht bedacht habe. Allerdings schätze ich, dass man, wenn man das durch die Stellenstreichung eingesparte Geld für PV-Anlagen auf öffentlichen Dächern einsetzt, mehr für den Klimaschutz erreicht als mit der Wiederbesetzung der halben Stelle.
Es ging in der Diskussion noch etwas hin und her, ohne dass wirklich neue Aspekte erörtert wurden.
Der Antrag wurde auf Wunsch von Bündnis 90/Die Grünen noch ergänzt. Bei der Ergänzung ging es darum, die Erfahrungen bis zur Beratung des Haushaltes 2026 auszuwerten. Dann soll im Rahmen der Haushaltsberatung über eine Anpassung des Stellenplanes entschieden werden.
Das war im Grunde genommen auch Bestandteil des Antrages der FWG. Aus unserer Sicht sprach daher nichts dagegen. Der Antrag wurde mit sieben Ja-Stimmen und vier Enthaltungen angenommen. Da Enthaltungen nicht mitgezählt werden, ist das einstimmig.

Der Beschluss des Hauptausschusses ist nur eine Empfehlung für die Ratsversammlung in der kommenden Woche. Dort wird dann die Entscheidung zu treffen sein. Mit der Entscheidung ist es dann aber noch nicht getan.
Abschließend kommt es darauf an, dass diese Entscheidung bei der Beratung des Haushaltes 2026 der Stellenplan entsprechend geändert wird.
Immerhin, der erste Schritt in dem doch etwas aufwendigen Verfahren ist gemacht.

Hauptausschuss (1), Sportförderung und Benzinkutsche

Gestern tagten der Ältestenrat und der Hauptausschuss. Der Ältestenrat tagt nicht öffentlich. Das erscheint auf den ersten Blick intransparent, aber es ist eine gute Gelegenheit, dass unter den Fraktionsvorsitzenden, der Verwaltung sowie der Ersten Stadträtin und dem Zweiten Stadtrat auch einmal Tacheles gesprochen werden kann.

Fast unmittelbar darauf trat dann der Hauptausschuss (HA) zusammen. Es gab drei Tagesordnungspunkte (TOP), die sehr viel Zeit in Anspruch nahmen:
1. TOP 7 / Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
2. TOP 8 / Ersatzbeschaffung Fahrzeug für Hilfesuchende
3. TOP 10 / Stellenplan 2025, Hier: Wiederbesetzugssperre Stellenanteil (1/2 Stelle) im Bereich Klimaschutzmanagement

Zu TOP 7 / Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 

Über 40 % der Mitarbeiter*innen der Stadt Plön sind über 50 Jahre alt. Das überdurchschnittlich hohe Alter ist mit Sicherheit auch ein Grund dafür, dass der aktuelle Krankenstand relativ hoch ist. Um etwas für die Gesundheit der Mitarbeiter*innen zu tuen, hat die Verwaltung den Antrag eingebracht, dass mit der Firma Hansefit ein Vertrag abgeschlossen wird, der es den Mitarbeiter*innen ermöglichen soll, das Fitnessangebot von Hansefit in Anspruch zu nehmen.
Den Mitarbeiter*innen, die sich daran beteiligen, sollen dann ein Kostenanteil von 35,- € / Monat erstattet werden. 
Diese Maßnahme soll nicht nur dazu dienen, den Krankenstand zu reduzieren. Sie soll auch dazu beitragen, die Attraktivität der Stadt Plön als Arbeitgeberin zu steigern. Auch die Stadt Plön hat Schwierigkeiten mit dem Fachkräftemangel. Teilweise ist es problematisch, Stellen qualifiziert nachzubesetzen.
Vom Grundsatz her finde ich es sehr gut, wenn unsere Mitarbeiter*innen Sport treiben und sich fit halten; im ihrem eigenen Interesse, als Fürsorgemaßnahme der Arbeitgeberin und auch als betriebswirtschaftliche Maßnahme, um den Krankenstand zu senken.
Eine interne Umfrage hat ergeben, dass 71 Mitarbeiterinnen Interesse hätten, das Angebot anzunehmen. Die Verwaltung hat dann aufgezeigt, welche Kosten pro Jahr entstehen, wenn 71 Mitarbeiter*innen oder bei vorsichtiger Schätzung 50 Mitarbeiterinnen das Angebot in Anspruch nehmen würden.
Betrachtet wurde dabei ein Zuschuss von 30,- € und ein Zuschuss von 35,- €.
Bei 71 Teilnehmenden und einem Zuschuss von 30,- € entstehen Kosten in Höhe von 25.560,- €
Bei 50 Teilnehmenden und einem Zuschuss von 30,- € entstehen Kosten in Höhe von 18.000,- €
Bei 71 Teilnehmenden und einem Zuschuss von 35,- € entstehen Kosten in Höhe von 29.820,- €
Bei 50 Teilnehmenden und einem Zuschuss von 35,- € entstehen Kosten in Höhe von 21.000,- €
Ich habe im Vorfeld der Sitzung bereits einige Fragen an die Verwaltung übermittelt, die in der Sitzung im Wesentlichen beantwortet wurden. Nur die Frage, was genau gemacht werden soll, wurde mit dem umfangreichen Angebot von Hansefit und einigen Beispielen wie Yoga oder Schwimmen beantwortet. Das ist natürlich nicht so detailliert, wie ich es mir gewünscht hätte.
Zudem hatte ich gefragt, warum man nicht mit örtlichen Betrieben oder Vereinen zusammenarbeiten würde. Immerhin sei der Zuschuss von 35,- € im Monat fast doppelt so hoch wie der Preis für eine Monatsmitgliedschaft im TSV-Plön. Bei der Kooperation mit unseren örtlichen Sportvereinen – oder auch Ftnessanbieter*innen – würden schließlich die Strukturen vor Ort gestärkt und die Wertschöpfung würde nicht aus der Stadt abfließen.
Das Gegenargument war, dass nicht als Mitarbeitenden hier vor Ort wohnen würden und auch für diese die Möglichkeit bestehen sollte, an dem Programm teilzunehmen. 
Meine Anregung, den Mitarbeiter*innen, die in einem Verein Sport treiben wollen, ebenfalls eine Förderung zukommen zu lassen wurde aufgenommen. Die Mitgliedschaft soll zu 50% übernommen werden, wobei die Förderung 35,- € im Monat nicht übersteigen darf.
Außerdem warf der Kollege Gampert die Frage auf, warum die sportlichen Aktivitäten im Falle von Mitarbeiter*innen, die gesundheitliche Probleme haben, nicht durch Angebote z.B. der Krankenkassen abgedeckt würden. Es gäbe immerhin zahlreiche Maßnahmen, die dann die Stadtkasse nicht belasten würden. Dieser Einwand ist berechtigt, wurde aber nicht berücksichtigt.
Im Ergebnis wurde mit Mehrheit beschlossen, die 35,- € für eine Beteiligung am Angebot von Hansefit zu gewähren (ich habe nicht dafür gestimmt).
Die SPD hat sich meine Anregung zu eigen gemacht und dann einen Antrag formuliert, dass der Sport im Verein auch berücksichtigt wird.
Dem konnte ich natürlich zustimmen.

TOP 8 / Ersatzbeschaffung Fahrzeug für Hilfesuchende
Dieser Tagesordnungspunkt sorgte nicht nur bei mir für Verärgerung. Es ist völlig in Ordnung, dass  die Stadt einen 9-Sitzer vorhält, um Hilfsbedürftige zu unterstützen. Vielfach werden Hilfsbedürftige von Mitarbeiter*innen der Verwaltung begleitet, wenn sie Termine auf Ämtern und Behörden haben. Um Wohnungen mit dem nötigsten Mobiliar auszustatten ist es in Ordnung, entsprechende Möbel z.B. für Kinderzimmer dorthin zu transportieren. Dafür benötigen die Mitarbeiter*innen der Stadt einen PKW.
Ich habe die Vorlage so verstanden, dass das Fahrzeug noch vorhanden ist, aber gravierende Mängel aufweist, so dass es ausgetauscht werden muss. Tatsächlich wurde das Fahrzeug bereits verkauft, so dass ein Handlungsdruck besteht. Die Ersatzbeschaffung über einen Leasingvertrag wurde als alternativlos dargestellt.
Für mich persönlich stellte es sich so dar, dass wir vor vollendete Tatsachen gestellt wurden. Das ärgerte mich, weil ich der Ansicht bin, dass wieder einmal keine Alternativen geprüft wurden. 

Leasingverträge sind sinnvoll für Betriebe, die die Leasingkosten als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen können. Für alle anderen eher nicht. Für sie gilt, was Gerhard Polt schon vor Jahren zum Thema zu sagen hatte. 
https://www.youtube.com/watch?v=YffXzPx6yJw
Auf Nachfrage stellte sich heraus, dass das Fahrzeug, das neu beschafft werden soll, gut 19.000,- € kostet. Die Leasingrate wurde – Laufzeit 48 Monate – mit knapp 300,- € angegeben. Bei einem Restwert von etwas über 9.000,- € zahlt die Stadt am Ende gut 4000,- € mehr als bei einem Barkauf.
Ein Barkauf ist allerdings von Haushaltsrecht nicht möglich, weil im Haushalt für 2025 – der übrigens noch beim Kreis zur Genehmigung vorliegt – kein Geld für einen Ersatzkauf berücksichtigt wurden. 

Die Frage, die ich mir stelle, ist aber folgende:
– Warum wurde nicht geprüft, ob statt eines Leasingvertrages nicht auch eine Kooperation mit dem Car-Sharing-Anbieter „Stattauto“ möglich gewesen wäre. Schließlich wurden wir in einer der letzten Sitzungen informiert, dass die Nutzung der von „Stattautos“ am Markt bereitgestellten Fahrzeuge wirtschaftlicher ist als die Anschaffung eines eigenen Dienstwagens. Darüber hinaus hätten auch Vereine, andere Institutionen und sogar Privatpersonen z.B. am Wochenende kostengünstig auf einen Transporter oder einen 9-Sitzer zurückgreifen können. Diese Lösung wäre auch aus Gründen des Klimaschutzes sinnvoller gewesen. Eine Prüfung wäre es wert gewesen.
– Apropos Klimaschutz: im Tagesordnungspunkt 10 wurde leidenschaftlich über Klimaschutz diskutiert. Da wäre es aus einer Sicht bei der Ersatzbeschaffung durchaus eine Prüfung wert gewesen, ob man sich für ein Auto mit E-Antrieb entscheiden sollte. In vielen anderen Bereichen macht sich die Verwaltung für den Klimaschutz stark, etwa um Planstellen zu begründen. Hier hätte die Möglichkeit bestanden, auch einmal mit einem guten Beispiel voranzugehen. Nun ist man dabei, diese Chance zu vergeben. Das kratzt auch an der Glaubwürdigkeit des Bekenntnisses zum Klimaschutz.
Nebenbei: jede Vorlage wird mit dem Absatz: Klimarelevanz/Begründung versehen. Hier wurde diesmal keine Aussage zu gemacht, ein handwerklicher Fehler. Wenn ich das kurz nachholen dürfte: Die Klimarelevanz bei der Beschaffung einer „Benzinkutsche“ ist negativ.
– Es wurde auch nicht geprüft, ob man den Zeitraum bis zum Haushalt 2026 überbrücken könnte.
Dort hätte man einen kostengünstigeren Barkauf berücksichtigen können. Für Personentransporte hätte man bis dahin auch auf die bereits vorhandenen Stattautos zurückgreifen können. Darüber hinaus kann ich mir durchaus vorstellen, das für Möbeltransporte beim Bauhof geeignete Fahrzeuge zur Verfügung stehen.
Am Ende wurde dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt. (sieben Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen, zwei Enthaltungen.

Morgen oder in den Nächsten Tagen geht es weiter mit dem TOP 10 / Stellenplan 2025, Hier: Wiederbesetzugssperre Stellenanteil (1/2 Stelle) im Bereich Klimaschutzmanagement.

Kälte und Wärmeplanung mit taktischen Zügen

Zuerst einmal ein Überblick,
was bisher geschah:

2017 Das EWKG tritt in Kraft. Seit dem Zeitpunkt müsste der Verwaltung der Stadt Plön bekannt gewesen sein, dass bis zum Termin: 31. Dezember 2024 eine Kälte- und Wärmeplanung abzugeben ist.

2023 Die Stadt Plön schreibt den Auftrag für die Kälte und Wärmeplanung aus. Es erfolgen zwei Ausschreibungen, auf die zweite Ausschreibung gehen drei Angebote ein. 

01. Februar 2024 Die Ergebnisse der Ausschreibung werden durch den FB 3 ausgewertet. Die Firma Zeitengrad erhält den Zuschlag 

Seit Mitte 2024 ist bekannt, dass das Energiewende und Klimaschutzgesetz (EWKG) des Landes Schleswig Holstein überarbeitet (novelliert) werden soll.

11. Juni 2024 Die Verwaltung lädt die Mitglieder der Lenkungsgruppe (bestehend aus Mitgliedern der politischen Fraktionen) zur Teilnahme an der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie (SUE) ein. Es wird darauf hingewiesen, dass die erste Sitzung der Lenkungsgruppe nach den Sommerferien stattfinden soll.
Anmerkung: Bis heute fand keine Sitzung der Lenkungsgruppe statt. Die bereits vor Weihnachten 2024 abgegebene Kälte- und Wärmeplanung wurde am 18. Januar 2025 in einem nicht-öffentlichen Workshop vorgestellt.

04. Juli 2024 Alle Mitglieder der Lenkungsgruppe Kälte- und Wärmeplanung werden zur Sitzung des Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie eingeladen.
Der Ausschuss nimmt die unter TOP 7 vorgeschlagenen Beschlussvorschlag zur Vorgehensweise bezüglich der Kälte und Wärmeplanung zustimmend zur Kenntnis. Wohl bemerkt: Zur Vorgehensweise, nicht zu den Inhalten der Planung.

Weder die Verwaltung noch das Büro Zeitengrad hat in der Sitzung darauf hingewiesen, dass der Abgabetermin der KWP (31. Dezember 2024) nicht eingehalten werden kann.
Diese Information lag den Genannten spätestens seit der Vergabe des Angebotes durch die Verwaltung Anfang 2024 vor.

In der Niederschrift der Sitzung vom 04. Juni 2024 ist keine Information dazu enthalten.
In der Niederschrift wird lediglich auf die Präsentation verwiesen, die dem Protokoll beigefügt werden sollte. Die Präsentation ist dem Protokoll nicht beigefügt.
Sie kann allerdings unter dem Tagesordnungspunkt im Bürgerinformationssystem eingesehen werden. Der Fertigstellungsterm 28. Februar 2025 steht relativ klein gedruckt auf der 14ten von 18 Folien. Zu dem Zeitpunkt war mir nicht bekannt oder bewußt, dass der Abgabetermin bereits der 31. Dezember 2024 ist.
Ich habe an der Sitzung teilgenommen und kann mich nicht erinnern, dass die Verwaltung oder das Planungsbüro darauf hingewiesen hätten, dass es eine Terminüberschreitung bereits zu dem Zeitpunkt bekannt ist. Die Niederschrift enthält keine entsprechende Information.

04. – 06. Dezember 2024 Die Verwaltung lädt zu einem Workshop zum Thema Wärmewende ein und „erinnert“ an die Abgabe eines kurzen Positionspapiers der Fraktionen zum Thema Wärmewende.

Die FWG-Fraktion sah sich nicht in er Lage, ein solches Dokument abzugeben, da die entsprechenden Informationen fehlen. Zur Abgabe der Positionspapiere der anderen Fraktionen möchte ich keine Auskunft geben. 

12. Dezember 2024 (22:32) Am späten Abend bitte ich die Verwaltung um die Übermittlung des Entwurfes der KWP im aktuellen Bearbeitungstand an die Fraktionen.

13. Dezember 2024 (08:56) Bereits am nächsten Morgen erhalte ich die Antwort, dass  das nicht möglich sei, weil an der KWP intensiv gearbeitet würde.

20. Dezember 2024 Die KWP wird – mit dem Verweis auf die fehlende Beschlusslage – an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUM) geschickt. Weder die Lenkungsgruppe noch die politischen Entscheidungsträger*innen wurden in Kopie beteiligt.

Am gleichen Tag teilt die Verwaltung per Email (11:20) mit, dass der Sitzungstermin für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie am 16. Januar 2025 in Absprache mit der Ausschussvorsitzenden Frau Dahmke entfällt. 

09. Januar 2025 (09:13) Der aktuelle Stand der KWP wird zur Vorbereitung des Wärmeworkshops an die Selbstverwaltung übermittelt. Gleichzeitig wird darum gebeten, das Dokument als vertraulich zu betrachten. 

18. Januar 2025 Im Bahnhof findet ein nicht-öffentlicher Workshop zur Wärmewende statt. Das Büro Zeitengrad stellt die Planungen der KWP vor. Darüber hinaus gibt es einen hervorragenden Vortrag durch einen renommierten Juristen zum Thema Kartell- und Vergaberecht. 
Zu diesem Zeitpunkt äußert sich die Bürgermeisterin noch dahingehend, dass die Beschlussfassung der KWP am 21. Mai 2025 stattfinden soll.

19. Januar 2025 Die FWG-Plön Fraktion beantragt die Aufnahme des folgenden Punktes in die Tagesordnung des Hauptausschusses:„Finanzielle Risiken, personelle und organisatorische Aspekte sowie Entscheidung zu Verfahrensfragen im Bezug auf die Kälte- und Wärmeplanung“.
Ziel ist es, in einem geordneten Verfahren zu einem rechtssicheren Beschluss zu kommen.

20. Januar 2025 reichen wir den zugehörigen Antrag zum o.g. Tagesordnungspunkt nach. Gleichzeitig übermitteln wir das Positionspapier der FWG-Plön zur Wärmewende.

21. Januar 2025 Es dringt gerüchteweise die Information zu mir durch, dass parallel zur Sitzung des Hauptausschuss am 03. Februar 2025 auch der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie tagen soll.

22. Januar 2025 Die Verwaltung führt ein Telefongespräch mit dem Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN)

Am gleichen Tag fragt die Verwaltung beim MEKUN nach, ob es ausreichend sei, den Beschluss in der RV am 19. Februar 2025 zu fassen. 

Am gleichen Tag wird das durch das MEKUN bestätigt. Damit verbunden ist der Hinweis, dass der geringfügige Fehler (damit ist der ausstehende Beschluss der KWP durch die Ratsversammlung gemeint) geheilt werden kann, indem der Beschluss bis Ende Februar nachgeholt wird.

Am gleichen Tag erfolgt die Einladung zu einer Info-Veranstaltung am 27. Januar 2024

23. Januar 2025 Die FWG-Plön Fraktion übermittelt in Unkenntnis der Vorgänge am 22. Januar 2025 einen Ergänzungsantrag zum o.g. Tagesordnungspunkt vom 19. Januar 2025 für den Hauptausschuss.

24. Januar 2025 Die Tagesordnungen der Sitzungen des Hauptausschusses und des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie am 03. Februar 2025 werden verschickt. Als Anlage wird die Kälte- und Wärmeplanung erstmals im Internet für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Als weitere Anlage ist der Brief des MEKUN beigefügt, aus dem hervorgeht, dass für ein Beschuss bis Ende Februar ausreichend ist.
Am gleichen Tag beantrage ich Akteneinsicht in die Unterlagen bezüglich der Ausschreibung und Vergabe der Kälte- und Wärmeplanung. 

27. Januar 2025 In einer Informationsveranstaltung wird darüber informiert, dass der Beschluss der Kälte- und Wärmeplanung am 19. Februar 2025 gefasst werden sollte, weil man nicht wüßte, ob sonst eine neue Kälte- und Wärmeplanung nach Bundesrecht durchzuführen sei und keine Kenntnisse über die Förderungsmöglichkeiten vorliegen würden.
Daher wäre die Eile jetzt geboten. Ansonsten müsste wahrscheinlich eine neue Planung nach Bundesrecht erfolgen.
In meinem Blog habe ich in dem Beitrag vom 26. Januar 2025 (Lieber keine Planung als eine teure Planung) bereits darauf hingewiesen, dass im Verfahren der Erstellung der KWP auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit zu erfolgen hat, diese Öffentlichkeitsbeteiligung jedoch nicht erfolgt ist. 

28. Januar 2025 Ich erhalte die am 24. Januar 2025 erbetene Akteneinsicht 

29. Januar 2025 Ich schreibe das MEKUN als Oberste Landesbehörde an und teile mit, dass die Kälte und Wärmeplanung der Stadt Plön vermutlich mit einem schweren Formfehler behaftet ist, weil es keine Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben hat, die den an eine Öffentlichkeitsbeteiligung gestellten Anforderungen genügt.
Ich stelle die Frage, ob die Verlängerung der Abgabefrist bis Ende Mai ggf. möglich wäre. Die Information geht unter anderem auch an die Frau Bürgermeisterin und die Kolleg*innen Fraktionsvorsitzende.

Mein Fazit: 

1. Der Termin für die Abgabe der KWP ist seit 2017 bekannt. Ich bin verwundert, dass es der Verwaltung nicht möglich war, dass innerhalb des Zeitraums eine Ausschreibung und Vergabe so frühzeitig zu initiieren, dass eine Bearbeitung innerhalb der Frist erfolgt ist. 

Die Begründung, dass die Ausschreibung zweimal erfolgen musste, ist zwar korrekt, ändert aber nichts an meiner grundsätzlichen Verwunderung.

2. Es hat im Rahmen der Erstellung der Kälte- und Wärmeplanung keine Sitzung der Lenkungsgruppe gegeben, lediglich einen Workshop und eine Infoveranstaltung, beide erst nachdem die KWP bereits an das MEKUN abgegeben wurde. Es bestand für die Mitglieder der Selbstverwaltung keine Möglichkeit, die Arbeiten an dem Konzept zu verfolgen und wichtige Inputs zu geben, etwa eine realistische Einschätzung zur Umsetzbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Plön.

3. Das Verfahren zur Erstellung der KWP wurde aus meiner Sicht nicht in vollem Umfang entsprechend der gesetzlichen Vorgaben durchgeführt. Der Verzicht auf eine angemessene Beteiligung der Öffentlichkeit stellt nach meiner Bewertung einen schweren Verfahrensfehler dar, der bis zur Sitzung der Ratsversammlung am 19. Februar 2025 nicht geheilt werden kann. Aus meiner Sicht darf der Beschluss gar nicht erfolgen, weil er im Falle einer juristischen Überprüfung wieder aufgehoben werden müsste.
Sollten bis zum Abschluss der rechtlichen Prüfung Verträge beschlossen werden, die wieder aufgehoben werden müssen und entsteht dadurch ein Vermögensschaden, dann sind Haftungsansprüche zu prüfen.
Es wäre ein Ausdruck unserer Fürsorgepflicht als Mitglieder des Hauptausschusses gegenüber unserer Bürgermeisterin, sie davor zu bewahren.

4. Um eine rechtssichere KWP zu beschließen würde ich auch empfehlen, das Ausschreibung- und Vergabeverfahren noch einmal überprüfen zu lassen.

5. Nachdem die FWG-Fraktion den Antrag gestellt hat, den Punkt „Finanzielle Risiken, personelle und organisatorische Aspekte sowie Entscheidung zu Verfahrensfragen im Bezug auf die Kälte- und Wärmeplanung“ auf die Tagesordnung des Hauptausschusses zu setzen und die entsprechenden Anträge nachgereicht hat, ist eine erhebliche Zunahme an Aktivitäten zu verzeichnen. Die sehr kurzfristige Einladung zu einer Ausschusssitzung des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie war für mich überraschend, da die für den 16. Januar vorgesehene Sitzung des Ausschusses vorher abgesagt wurde. Der von der Verwaltung eingebrachte Tagesordnungspunkt: „Beratung und Beschlussfassung über die kommunale Wärme- und Kälteplanung der Stadt Plön“ ist pfiffig gewählt, weil er geeignet ist, die Anträge der FWG-Plön Fraktion auszuhebeln.
Auch die Begründung, dass die Novellierung des Energiewende und Klimaschutzgesetzes in der Sitzung des Landtages am 29. Januar 2025 vorgesehen ist und man nicht wüßte, was sich daraus für Konsequenzen ergeben, ist nicht völlig überzeugend.

Es würde mich nicht wundern, wenn bei dem Beschluss der Tagesordnung der Antrag kommt, den Tagesordnungspunkt der FWG-Plön Fraktion von der Tagesordnung nehmen zu lassen. Damit würde der Tagesordnungspunkt nicht im Protokoll aufgenommen, es würden auch unsere Anträge aus dem Bürgerinformationssystem verschwinden.


Worum geht es in dem Antrag und in dem Ergänzungsantrag?

Damit Sie/Ihr nicht im Bürgerinformationssystem suchen müßt, kopieren ich den Text der Anträge der Einfachheit halber nachfolgend einfach noch mal in meinen Blog: 

Antrag vom 20. Januar

Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss möge beschließen, der nächsten Ratsversammlung – geplant am
19. Februar 2025 – zu empfehlen, den vorliegenden Kälte- und Wärmeplan (KWP) vor dem Beschluss in einer späteren Ratsversammlung überarbeiten zu lassen.

Durch die Überarbeitung soll neben der aufgezeigten Entscheidungsempfehlung auch eine alternative Entscheidungsmöglichkeit entwickelt werden, die folgende Aspekte in den Mittelpunkt stellt:

– Konzentration der Maßnahmen im Bezug auf die Planung von Wärmenetzen in
 den Bereichen, in denen eine individuelle Umsetzung der gesetzlich
 vorgeschriebenen Klimaschutzmaßnahmen nicht möglich ist.

– Verzicht auf eine kommunale Planung von Wärmenetzen in Quartieren, in denen Eigentümer und Eigentümerinnen selbstverantwortlich für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sorgen können.

– Minimierung von wirtschaftlichen/finanzielle/organisatorischen Risiken für die Stadt Plön.

– Herbeiführen einer schnellen und verläßlichen Planungssicherheit für Eigentümerinnen und Eigentümer.

Ziel ist es zu gewährleisten, dass die Ratsversammlung bei ihrer Entscheidung zwischen zwei echten Alternativen auswählen kann.

Begründung:
 

Sachstand:

1. Die Stadt Plön ist auf Basis der Landesgesetzgebung zur Abgabe einer Kälte- und Wärmeplanung (KWP) zum 31. Dezember 2024 verpflichtet.

Die KWP wurde termingerecht abgegeben.

2. Der politische Beschluss über die KWP ist noch nicht erfolgt und soll voraussichtlich am 21. Mai 2025 in einer Ratsversammlung nachgeholt werden.

3. Bislang bestand keine Möglichkeit für die Selbstverwaltung, eine politische Richtungsentscheidung zu den Inhalten der Kälte- und Wärmeplanung zu treffen.
 Anfang Januar 2025 wurde die KWP den Entscheidungsträger in der Selbstverwaltung übermittelt. Eine fachliche Diskussion der Inhalte der KWP erfolgte erstmals am
18. Januar 2025 im Rahmen eines Workshops.

4. Die derzeit vorliegende KWP fokussiert sich auf einen sehr weitreichenden konkreten und potentiellen Ausbau von Wärmenetzen in den einzelnen Quartieren.

5. Die Einrichtung und der Betrieb von Wärmenetzen ist eine freiwillige Aufgabe für die Stadt. Eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht nicht. In wie weit sich das auf die Fehlbedarfszuweisungen auswirken wird, ist derzeit noch weitgehend ungeklärt.

6. Eine alternative Lösungsmöglichkeit wie z.B. die Schwerpunktsetzung auf private Einzelanlagen (z.B. Wärmepumpen oder andere Anlagen, die die gesetzliche Vorgaben erfüllen) wurde nicht geprüft.

7. Die vorliegende KWP enthält eine Vielzahl an Planungen, die einen erheblichen Aufwand an Prüfungen und weitergehenden Untersuchungen nach sich ziehen. Hieraus ergibt sich ein derzeit nicht absehbarer Aufwand. Das bezieht sich unter anderem auf:

– noch nicht oder auch derzeit noch nicht kalkulierbare Kosten

– zeitlicher Aufwand für die Verwaltung

– weiterer Personalaufwuchs der Verwaltung in den Bereichen Klimaschutz und Beteiligungsmanagement

– Personalaufwuchs in den Betrieben der Stadt.

8. Das derzeit in der Verwaltung und in den Betrieben der Stadt beschäftigte Personal verfügt über keine fachliche Erfahrung bei der Planung, dem Bau und dem Betrieb von Wärmenetzen.

Diese Erfahrung ist nur bei den Stadtwerken Eutin vorhanden, die eine 30% Beteiligung an den Stadtwerke Plön Versorgung GmbH hält.

9. Sofern die Stadt oder einer ihrer Betriebe sich an der Planung, dem Bau und dem Betrieb beteiligen soll, ist das erforderliche Eigenkapital über Kredite zu finanzieren.

10. Ein exakter Vergleich der Kosten für die Investition in und den Betrieb einer eigenen Wärmepumpe und der Kosten eines Anschlusses an ein Nahwärmenetz ist tendenziell für die Bürgerinnen und Bürger vergleichbar . In der Einzelfallbetrachtung kann entweder die eine oder die andere Lösung günstiger ausfallen.

11. Aus einer KWP ergeben sich keine Rechtsansprüche für Dritte. Eine Klage von Bürgerinnen und Bürgern wie auch von Unternehmen wird ausgeschlossen.
 Sofern die Ratsversammlung die KWP beschließt, ist sie aber als Vorgabe für die Arbeit der Verwaltung zu verstehen und entfaltet damit eine Binnenwirkung.

12. Es ist eine offene Frage, ob ausreichende Flächen für die Installation der Nahwärmenetze und der Wärmeerzeugung im städtischen Eigentum verfügbar sind oder von privaten Eigentümern und Eigentümerinnen erworben werden können.

Bewertung

13. Die Stadt Plön ist ihrer Verpflichtung zur Abgabe einer Kälte- und Wärmeplanung nachgekommen. Gleichzeitig hat die Verwaltung das Land informiert, dass die abgegebene Planung noch nicht von der Selbstverwaltung beschlossen wurde. Damit besteht die Möglichkeit, die KWP bis zum Beschluss inhaltlich überarbeiten zu lassen.

14. Die Zielsetzung: „CO2 Reduktion“ im Rahmen der jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben kann sowohl mit der Lösung Wärmenetze und mit der Lösung Einzelanlagen erreicht werden. Nur dort, wo die Vorgaben ausschließlich über ein Wärmenetz erfüllt werden können, müßten die bereits laufenden Planungen für ein Wärmenetz im Rahmen der Daseinsvorsorge fortgesetzt werden. Hierzu ist eine politische Entscheidung zu treffen,

15. Die Planung, der Bau und der Betrieb von Wärmenetze ist eine freiwillige Aufgabe.
 Die Stadt Plön ist dazu nicht verpflichtet.

Als Fehlbedarfsgemeinde wird die Stadt Plön hier zusätzlichen personellen und administrativen Aufwand betreiben müssen, um Kürzungen der Fehlbedarfszuweisungen zu vermeiden.

16. Aus der Kreditfinanzierung des Eigenkapitals erwachsen zusätzliche finanzielle Belastungen, die den finanziellen Spielraum der Stadt weiter dauerhaft einschränken werden. Die Stadt Plön sollte daher die Planung, den Bau und den Betrieb von Wärmenetzen auf das absolut erforderliche Minimum beschränken.

17. Planung, Bau und Betrieb eines eigenen Wärmenetzes wären unter Berücksichtigung der eingeschränkten finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt ein sehr erhebliches Risikofür den zukünftigen Handlungsspielraum der Stadt.

18. Der Planung, dem Bau und dem Betrieb von Wärmenetzen oder Mikrowärmenetzen oder die Gründung von nicht-städtischen Energiegenossenschaften durch Dritte kann auch zukünftig im Rahmen der rechtlichen Vorgaben und Beschränkungen zugestimmt werden.

19. Eine schnelle Entscheidung über den Verzicht auf den Ausbau von Wärmenetzen schafft Planungssicherheit für die Eigentümerinnen und Eigentümer in den einzelnen Quartieren. Sie brauchen nicht auf einen Planungsprozess mit umgewissem Ausgang warten und wissen verläßlich, dass sie die gesetzlichen Vorgaben in eigener Verantwortung umzusetzen müssen.

20. Nur durch die Überarbeitung der KWP und die Herausarbeitung einer Alternative hat die Selbstverwaltung die Möglichkeit, eine echte Auswahl zwischen zwei Optionen zu treffen, mit denen die Ziele des Bundes und Landes erreicht werden können.

Empfehlung

Beschluss des eingangs aufgeführten Antrags.

Nachfolgend der Text unseres Ergänzungsantrag vom 23. Januar

Ergänzung zum Beschlussvorschlag:

Der HA möge beschließen, das Verfahren der Erstellung der Kälte- und Wärmeplanung (KWP) und die derzeit vorliegende KWP fachjuristisch auf ihre Rechtssicherheit überprüfen zu lassen.

Ferner soll eine Bewertung eingeholt werden,, ob nach Ablauf der Abgabefrist 31. Dezember 2024 bzw. nach Abgabe einer nicht beschlossenen KWP vor dem 31. Dezember 2024 bereits jetzt rechtliche Verpflichtungen bestehen, die sich aus der Gesetzgebung von Bund und Land ergeben.

Begründung

Sachstand

1. In der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) des Landes Schleswig Holstein ist unter
§ 12 festgehalten, dass vor dem Beschluss von Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach § 41 und der Folgekosten die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung“ ermittelt werden muss. Das ist für die KWP bisher nicht erfolgt.

2. Bundesgesetzgebung sieht im Wärmeplanungsgesetz (WPG) unter § 13 Abs 4 (Anmerkung 1) eine Beteiligung der berührten Behörden, der Träger Öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit vor.

3. Die Landesgesetzgebung, hier das Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) sieht in
 § 7 Abs. 4 eine angemessene Beteiligung der Öffentlichkeit vor.

Da Art und Umfang der Öffentlichkeitsbeteiligung im EWKG nicht weiter definiert sind, sind nach meiner Auffassung die Regulation nach WPG § 13 Abs 4 (Anmerkung 2)

Bewertung

4. Die FWG-Plön Fraktion ist nicht in der Lage, die komplexen Zusammenhänge fachjuristisch zu bewerten.

5. Die Kälte- und Wärmeplanung (KWP) hat nach unserer Auffassung keine rechtliche Außenwirkung. Es besteht aber eine rechtliche Binnenwirkung. Sie ist eine strategische Planung und damit Grundlage für darauf aufbauende Planungen und Maßnahmen.

Daher muss nach unserer Auffassung der § 12 der GemHVO bereits jetzt Anwendung finden, und zwar bevor bevor die Selbstverwaltung eine strategische Richtungsentscheidung trifft.
 Von daher ist noch ein „Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach § 41 und der Folgekosten“ durchzuführen. Nur damit und in Verbindung mit einer echten Alternativenprüfung kann die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung ermitteln und auf dieser Basis eine verantwortbare Entscheidung getroffen werden. Darüber hinaus könnte auch ein Verstoß gegen den Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung vorliegen.

6. Von unserer Seite aus bestehen auch berechtigte Zweifel, ob das Verfahren die Vorgaben der Gesetzgebung von Bund und Land bei der Erstellung der KWP in ausreichendem Maße berücksichtigt hat. Von daher ist ungewiß, dass die KWP den Anforderungen an deren Rechtssicherheit genügt. Darum besteht unseres Erachtens auch die berechtigteZweifel, dass die KWP in der vorliegenden Form rechtssicher angewendet werden kann.

7. Da die Kälte- und Wärmeplanung die Grundlage für weitere Planungen und Vorhaben von erheblichem Umfang ist, ist eine qualifizierte juristische Prüfung vor einer Entscheidung zwingend erforderlich.

Die Prüfung sollte u.a. umfassen:

– Rechtssicherheit der KWP

– bei Zweifeln an der Rechtssicherheit Empfehlungen für Verfahrensschritte, mit denen Schwächen im bisherigen Verfahren geheilt werden können.

– Stellungnahme, ob die abgegebene KWP durch des Planungsbüros Zeitenwende den Anforderungen an eine KWP gerecht geworden ist.

– Einschätzung, ob es bereits nach Ablauf der Abgabefrist der KWP (31. Dezember 2024) Regularien gibt, die Plöner Bürgerinnen- und Bürger betreffen, und wenn ja, welche.

Ingo Buth
Fraktionsvorsitzender

Anm. 1

(4) Die Öffentlichkeit, die in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden, Träger öffentlicher Belange und die in § 7 Absatz 2 und 3 genannten Beteiligten erhalten nach Veröffentlichung der Eignungsprüfung, der Bestandsanalyse, der Potenzialanalyse sowie des in Absatz 3 genannten Entwurfs die Möglichkeit der Einsichtnahme für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessen längeren Frist. Innerhalb dieser Frist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Anm. 2

§ 7 (4) Als Abschlussbemerkung zu lesen: (nachträglich korrigiert).

Die Öffentlichkeit ist angemessen zu beteiligen. 

Meine letzte Sitzung als Ausschussvorsitzender

Die SPD Fraktion hat eine Umbesetzung des Hauptausschusses beschlossen. Dazu gibt es für die Ratsversammlung am Mittwoch einen Antrag, der aber noch nicht im Bürgerinformationssystem freigeschaltet ist. Der Hauptausschuss wird umbesetzt, ich werde ihn verlassen. Außerdem wird der Sitz im Verwaltungsrat der Stadtwerke neu besetzt. 
In der Sitzung des Hauptausschusses habe ich heute eine persönliche Erklärung das abgegeben:

„Liebe Kolleginnen und Kollegen.

Sie sind nach der letzten Kommunalwahl dem Vorschlag der SPD Fraktion gefolgt und haben mich in der Ratsversammlung zum Vorsitzenden des Hauptausschusses gewählt.
Dies wird aller Voraussicht nach die letzte Sitzung des Hauptausschusses sein, die ich leite.
Ich habe diese Funktion nie angestrebt und sie übernommen, weil ich darum gebeten wurde.
Ich habe das aus Pflichtgefühl gemacht.
Meine Ausschussleitung versuchte ich so neutral auszuüben, wie es mir möglich war.
Sollte ich dabei jemandem auf die Füße getreten haben, dann im Eifer der politischen Auseinandersetzung. Sollte noch etwas offen sein, dann bitte ich um Entschuldigung.

Sie können mir glauben, dass ich mein politischen Engagement immer an dem ausgerichtet habe, was ich für das Beste für Plön hielt.  

Sie haben in der letzten Zeit sicher bemerkt, dass ich in Sachfragen nicht immer die Position meiner Fraktion teilen konnte.
Aus diesem Grund wird die SPD Fraktion in der nächsten Ratsversammlung vorschlagen, mich vom Amt des Vorsitzenden des Hauptausschusses zu entbinden, und das ist für mich nachvollziehbar.

Es ist ohnehin üblich, das die Fraktion, die den Zugriff auf den Hauptausschuss hat, den Vorsitz mit ihrer Fraktionsspitze besetzt.
Schon alleine deshalb möchte ich Sie bitten, dem Vorschlag der SPD-Fraktion in der Ratsversammlung zu folgen.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen und für Ihre Zusammenarbeit.

Mein designierter Nachfolger ist Herr Landschoff, für mich soll Frau Hansen in den Hauptausschuss nachrücken. Ich wünsche beiden viel Glück und Erfolg.“

Besser heißt nicht gut; Rahmendaten zum Haushalt 2022 und zum Stellenplan

Gestern tagte der Hauptausschuss von 18:30 Uhr bis kurz nach 23 Uhr. 
Für mich als Vorsitzenden des Ausschuss ist das ein Marathon, das durchgehend ein hohes Maß an Konzentration erfordert. Daher werde ich auch nicht ausführlich berichten, sonder ein paar Zeilen weiter unten gleich nur meine Einführung zum Haushalt und zum Stellenplan in den Beitrag kopieren, so wie ich sie halten wollte, aber nicht gehalten habe. 

Der Haushalt ist wichtig, weil nur die finanziellen Mittel, die im Haushalt stehen, auch für die Umsetzung von Beschlüssen und Vorhaben verwendet werden können.
Etwas flapsig zusammengefaßt: „Ohne Moos nix los.“
Daher haben auch einige der Kolleg*innen sich nachdrücklich dafür eingesetzt, für ihre Vorhaben auch die erforderlichen Gelder in den Haushalt einzubringen. Ich neige nicht dazu, Diskussionen zu unterbinden, weil ich es für erforderlich halte, Themen zu erörtern statt sie nur abzunicken, weil Fußball läuft oder zu Hause andere Verpflichtungen auf eine*n warten. Dennoch ist es eine sehr lange Zeit. 
Die wichtigsten Tagesordnungspunkte waren der Stellenplan und der Produkthaushalt der Stadt.
Der Stellenplan ist Teil der Haushaltsberatung. Über ihn wird der Personalumfang der Verwaltung gesteuert.
Darüber hinaus haben wir den Produkthaushalt des Hauptausschusses und den Produkthaushalt der Stadt beraten. Das schließt die Produkthaushalte der beiden anderen Ausschüsse (Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus sowie Stadtentwicklung und Planung) mit ein. Der Hauptausschuss hat die Zuständigkeit für den gesamten Haushalt der Stadt. 

Weil es wirklich spät ist, werde ich hier nicht im Detail berichten. Als Überblick vielleicht nur Kurs meine einführenden Worte  in die oben genannten Tagesordnungspunkte, so wie ich sie schriftlich vorbereitet hatte. Da mir meine Notizen zwischen die anderen Unterlagen gerutscht sind, habe ich den Vortrag frei gehalten. Das gesprochene Wort weicht daher vom nachfolgenden Text ab, auch wenn ich die Inhalte im wesentlichen erwähnt habe. 

Zum besseren Verständnis habe ich einige Anmerkungen in Klammern in den ursprünglichen Text eingearbeitet. 

Einleitung zu Stellenplan und Produkthaushalt

Der derzeitige Schuldenstand der Stadt beträgt 11,27 Mio €,
aufgeteilt in: 
8,27 Mio Euro langfristige Darlehen
3 Mio Kassenkredit

Das Eigenkapital wurde im Jahresabschluß 2020 mit
6,7 Mio Euro beziffert.

Der Ergebnisplan aus 2021, so wie er in der Vorlage dargestellt ist, ging für die Jahre 2022 bis 2024 von einem Fehlbedarf von ca 8,5 Mio aus.

Die Einnahmeverbesserungen für die Jahre 2022 bis 2024 reduzieren den Fehlbedarf über die genannten Jahre auf 2,27 Mio €.
Für 2025 wird auf Basis der jetzigen Informationen ein Überschuss von 134.200 € erwartet.

Das sieht besser aus als noch vor einem Jahr gedacht, ist aber nicht wirklich gut, den es gibt nicht kalkulierbare Ungewissheiten, insbesondere:
– Steigende Inflation
– Steigende Personalkosten
– Steigende Energiepreise,
die mit Sicherheit Auswirkungen auf die Haushaltsentwicklung haben werden.

Wenn wir über den Zeitraum 2022 bis 2024 reden, dann müssen wir auch das Quartierskonzept im Auge behalten.
Das Quartierskonzept wurde bislang in keiner Weise in ausreichendem Maße auf seine betriebswirtschaftlichen Aspekte untersucht. Die einzige verläßliche Zahl ist 875.000 €.  Diese 875.000 € müssten mit der Wärmeerzeugung erwirtschaftet werden, um kostendeckend zu arbeiten.
Und wir reden da nicht vom Umsatz, der bei grober Schätzung das 10 bis 20-fache dieser Summe betragen dürfte.

Der Bau der Anlagen für die Wärmegewinnung wird zwar mit 10. Mio gefördert, aber alles, was über diese Summe hinaus geht, wird die Stadt tragen müssen. Wir wissen aus der Zeitung auch, dass das Nahwärmenetz in Preetz ursprünglich mit 9,6 Mio € geplant wurde und jetzt bei ca. 16 Mio liegt.
Für mich ist eine Kostensteigerung für unser Projekt so sicher wie das Amen in der Kirche, die offene Frage ist nur, wie hoch sie sein wird.
Wenn die Anlage dauerhaft defizitär arbeitet, dann besteht kein Anlass, sich über den bescheidenen Überschuss zu freuen, der für 2025 prognostiziert wird.

Wenn wir gleich über den Stellenplan und den Produkthaushalt diskutieren, dann bitte ich, die genannten Rahmenbedingungen im Hinterkopf zu behalten.

Zum Stellenplan:
Die Verwaltung wird gleich detailliert dazu ausführen.
Die wesentlichen Kennziffern sind:
2021: 83,193 Stellen
2022: 106,362 Stellen
Stellenmehrung: 23,169 Stellen

(Anmerkung: Der Baubetriebshof wird aus steuerlichen Gründen mit fast 18 Stellen wieder von den Stadtwerken in die Verwaltung überführt)
Abzüglich der: 17,926 Stellen
für die Übernahme des Baubetriebshof 

(Um das Personal des Baubetriebshofes bereinigter)
Aufwuchs: 5,246 Stellen

Ich übergebe an die Verwaltung mit der Bitte, den Entwurf des Stellenplanes vorzustellen und das Erfordernis für den Stellenaufwachs zu begründen. 

Aufwandsentschädigungen gekürzt ?

Vermutlich ja. Leider hatte ich gestern keine Zeit, an der Sitzung des Hauptausschusses teilzunehmen. Wesentlicher Tagesordnungspunkt war die Änderung der „Entschädigungssatzung“.
Die Aufwandsentschädigung für die Ratsherren und Ratsfrauen sollten in Anbetracht der schlechten finanziellen Situation gekürzt werden.

Das ist für mich in Ordnung, da ich die Aufgabe nicht wegen des Geldes übernommen habe. Ein besonders großer Aufwand entsteht kaum, da sich die allermeisten Dinge über EMails oder Telefonate erledigen lassen, was bei einer Flat-Rate keine zusätzlichen Kosten verursacht. Die Zeit darf man ohnehin nicht rechnen.