… Sonne Mond und Sterne

2012_09_28_laterne_01

Heute fand der traditionelle Laternenumzug statt, der wie jedes Jahr am letzten Freitag im September vom Jugendausschuß des TSV Plön organisiert wird und ein fester Bestandteil im Veranstaltungskanon der Stadt ist.
Die Spielmannzüge aus Plön und Malente führten die beiden Züge an, die durch Feuerwehr und DLRG abgesichert wurden und dann vereint an der Badewiese am Trammer See eintrafen. Dort spielten die Spielmannszüge noch je zwei Stücke. Bei mondklarer Nacht und im Schein von Fackeln und Laternen empfand ich „Weißt Du wie viel Sternlein stehen“ als besonders schön.
Nach einer kurzen Ansprache von Benjamin brannte die Feuerwehr das vorbereitete Feuerwerk ab. Es gibt mit Sicherheit größere Feuerwerke, aber kaum einen schöneren Platz.

Im Hinblick auf die von FWG, CDU und FDP geplanten Kürzungen der Zuschüsse für die Sportvereine noch ein paar Zusatzinformationen. Die Veranstaltung kostet den TSV über 1000,– Euro. Die Veranstaltung wird zwar durch die Stadt bezuschusst, die Kosten des Vereines werden dadurch aber nicht einmal zur Hälfte abgedeckt. Ob der TSV eine solche Veranstaltung zukünftig noch finanzieren kann, wenn die Zuschüsse für die Jugendarbeit in den Sportvereinen um fast 50 %, gekürzt wird, muß bezweifelt werden. Nachdem die drei oben genannten Parteien erkannt haben, welche  Auswirkungen ihr Beschluss auf die Vereinsarbeit haben wird und die öffentliche Empörung spürbar wurde, versuchten sie nachzusteuern und stellten einen erhöhten Beitrag in Aussicht, er auf eine immerhin noch ca. 25 % ige Kürzung hinausläuft. Ob damit Veranstaltungen wie der Laternenumzug noch finanzierbar sind, dürfte zumindest fraglich sein.

Strandhaus Fegetasche

Auch in Sachen Strandhaus gibt es eine neue Entwicklung. Heute wurde einstimmig beschlossen, ein Freiraumnutzungskonzept für den Bereich Fegetasche erstellen zu lassen.

Durch den maroden Zustand des Strandhauses, das sich im Eigentum der Stadt befindet, besteht Handlungsbedarf. Das Gebäude liegt im Außenbereich und genießt Bestandschutz, der allerdings sofort erlischt, wenn das Gebäude beseitigt wird.
Ein Wiederaufbau, aber auch der Neubau eines erweiterten Gebäudes, ist möglich, aber dazu ist die Einleitung einer Bauleitplanung erforderlich.

Mit dem vorgesehenen Freiraumnutzungskonzept sollen nun die unterschiedlichen Nutzungen erfaßt und das Potential für eine Zielgerichtet Weiterentwicklung des gesamten Bereiches – insbesondere im Hinblick auf die touristische Nutzung – untersucht werden. Vorrangiges Ziel ist, verschieden Nutzungsmöglichkeiten für den Bereich des Strandhauses und des Strandbades zu ermittel, um sich dann für eine Lösung zu entscheiden und  zügig in eine Bauleitplanung einzusteigen.

Zu dem Thema hat es einen Besprechungstermin mit der Unteren Naturschutzbehörde, der Kreisplanung und der Bauaufsicht des Kreises gegeben, die ihre Unterstützung für ein solches Vorgehen in Aussicht gestellt haben. Diese konstruktive Unterstützung ist in einem Zusammenhang zu sehen mit den Äußerungen der Frau Landrätin, die sie gestern während des Stammtisches der CDU und Anfang letzter Woche in einem Gespräch mir gegenüber gemacht hat.

Aufgrund des Bauzustandes ist eine schnelle Umsetzung des Beschlusses erforderlich, wie Herr Dr. Lorenzen (FWG) widerholte. Als Zeitansatz wurden von der Verwaltung 6 Monate genannt.

Neue Entwicklung in Sachen DANA Wohnanlage

Über die Planungen der DANA, in der Hamburger Straße einen Wohnblock zu erstellen, der speziell auf die Bedürfnisse der älteren Bürgerinnen und Bürger zugeschnitten ist, habe ich bereits öfter berichtet. Dabei habe ich auch stets zum Ausdruck gebracht, daß ich das 17 Meter hohe, dreistöckige Gebäude an dieser Stelle für viel zu groß halte.

Seit einiger Zeit hatte sich das Dreigestirn aus FWG, CDU und FDP dafür ausgesprochen, das Gebäude in der dreistöckigen Version zu genehmigen. Frau Henninger von der FWG bestätigte diesen Informationsstand auf Anfrage noch einmal.

In der heutigen Sitzung wurden nun Pläne des Architekten vorgelegt, die einen zweistöckigen Entwurf vorsehen. Dieser Entwurf ist dann nur noch 12,65 Meter hoch, also gut 4 Meter weniger als ursprünglich vorgesehen und nur noch 2,5 Meter höher als die anderen Gebäude in der Hamburger Straße. Darüber hinaus soll das Gebäude nicht mehr direkt an die Straße, sondern in der Flucht der übrigen Häuser entstehen.

Für das weitere Verfahren ist nunmehr beabsichtigt, das DANA Gebäude in das vorhandene Baufeld des bestehenden B-Planes einzupassen und für die darüber hinausgehenden Gebäudeteile das Einvernehmen des Kreises einzuholen, statt den alten B-Plan aufzuheben und die Aufstellung eines neuen B-Planes zu beschließen.

Auch wenn ich noch skeptisch bin, diese Entwicklung ist durchaus positiv, da sie den möglichen Schaden für das Straßenbild reduziert. Zu wünschen ist, daß bei der weiteren Planung die Gestaltungsmerkmale der umgebenden Gebäude aufgenommen werden, besonders die überwiegende Verwendung von rotem Backstein in Verbindung mit einer Lochfassade und stehenden Fensterformaten.

Besonders positiv hervorzuheben ist, daß die Vertreter von FWG, CDU und FDP der Argumentation der Verwaltung und des Ausschußvorsitzenden folgen konnten und nicht auf die dreistöckige Variante bestanden haben, die sie aufgrund der Mehrheitsverhältnisse hätte durchsetzen können.

B-Plan Nr. 6

Der B-Plan Nr. 6 (Johannis- und Hans Adolf Straße) befindet sich in der Aufstellung. Die Bürgerbeteiligung wurde wiederholt, nachdem der erste Termin mangels Beteiligung ein Fehlschlag war. Zum letzten Termin wurde nicht nur über die amtliche Bekanntmachung in der Lokalzeitung und ergänzende Information im Internet eingeladen. Diesmal wurden die Anwohner direkt angeschrieben, die Resonanz war entsprechend groß. Der Termin soll in einer offenen Atmosphäre und sehr konstruktiv verlaufen soll. Jetzt wird der schriftliche Teil des B-Planes erstellt, bevor die Träger öffentlicher Belange noch im Herbst beteiligt werden sollen.
Im Ausschuß bestand stillschweigendes Einvernehmen, die Bürger künftig – über die vorgeschriebene amtliche Bekanntmachung hinaus – zu den Beteiligungsterminen einzuladen.

Das Berichtswesen und die Berichte

Wie üblich ist der Tagesordnungspunkt (TOP) 3 Berichte. Hier können sowohl die Verwaltung wie auch sie Selbstverwaltung, also die Ausschussmitglieder zu Wort kommen. Im Rahmen der Berichterstattung kommt es auch immer wieder zu Aussprachen, auch wenn das eigentlich nicht vorgesehen ist.
Das ist vor allem der Fall, wenn es bei bestimmten Angelegenheiten um das weitere Vorgehen der Verwaltung geht, das sich zum Teil im Grenzbereich des reinen Verwaltungshandelns und der politischen Entscheidungsfindung bewegt. In diesen Fällen kann die reine Kenntnisnahme – ohne Widerspruch – auch als Zustimmung gedeutet oder fehlgedeutet werden. Sofern sich in einer Ausspreche kein Widerspruch regt, schafft das Sicherheit für das weitere Verwaltungshandeln. Daher befürworte ich diese Aussprachen.

In den heutigen Berichten wurden die Bedenken zerstreut, daß es im Bereich Steinbergweg – Einmündung B 76 zu Hangrutschungen kommen kann. Die Straße ist zwar durch den Bus- und LKW Verkehr belastet und muss instandgesetzt werden, die Hangbewegung selber beträgt aber nur 2 mm pro Jahr, wie die mehrjährigen Messungen ergeben habe,

Das Hanggrün im Bereich Reeperbahn / Strohberg soll im Frühjahr 2013 zurückgeschnitten werden. Insbesondere die Flieder- und Akaziensträucher sollen auf Stock gesetzt, also stark zurückgeschnitten werden.

Offenbar hat es am 15 September 2012 ein Gespräch zwischen Vertretern der Verwaltung, der Selbstverwaltung und des Stadtmarketing gegeben. Ein Nachfolgetermin ist vereinbart. Ich bat darum, die Mitschrift oder das Protokoll des letzten Treffens an die Mitglieder des Ausschusses zu verteilen.

Für das Schwentinehaus soll ein Nutzungsgutachten in Auftrag gegeben werden. Einer Beauftragung der CIMA stehe ich kritisch gegenüber, da ich in einigen Punkten erhebliche Zweifel an der fachlichen Qualität des Einzelhandelskonzeptes habe. Die Verwaltung argumentierte aber, daß die CIMA die Daten erhoben hat und somit nicht nur über die Ergebnisse, sondern auch über Hintergrundwissen verfügen würde. Meine Frage, in welchem Verhältnis dieses Nutzungsgutachten mit dem Entwicklungskonzept „östliche Innenstadt“ stehen würde, wurde dahingehend beantwortet, daß es dort mit aufgenommen würde. Mir kommt es darauf an, daß für den gesamten Bereich des Schwentinehauses, der alten Post, des ZOB und des Bahnhofvorplatzes und darüber hinaus auch in den Bereich Lübecker Straße hinein ein Konzept entwickelt wird, um sich anschließend gezielt auf die Suche nach Investoren begeben zu können.
In dem Zusammenhang fragte der Kollege Krüger von der CDU nach, wann das Integrierte Stadtentwicklungskonzept denn in Auftrag gegeben würde, damit die Fördermittel noch termingerecht in beantragt werden könnten.
Die Anträge müssen bis Anfang Januar 2013 vorliegen. In Vorbereitung soll es noch im Oktober einen Abstimmungstermin im Innenministerium geben. Der Ausschußvorsitzende Bernd Möller resümierte, daß sich hier bislang herzlich wenig getan hätte.

Verlegung Kreisfeuerwehrzentrale

Der Kreistag hat in der letzten Woche entschieden, die Kreisfeuerwehrzentrale aus Plön abzuziehen und nach Preetz, Lütjenburg oder Wankendorf zu verlegen. Mit dieser Entscheidung macht der Kreistag einmal mehr deutlich, daß ihm nichts daran gelegen ist, Kreiseinrichtungen in der Kreisstadt zu halten. So wurde auch erst in letzter Minute und damit zu spät die Möglichkeit ausgelotet, im Bereich der bestehenden Anlage Erweiterungsflächen zu identifizieren und verfügbar zu machen.

Jetzt bleibt zu hoffen, dass die Entscheidung über den Standort schnell getroffen und die Planungen und der Bau der neuen Kreisfeuerwehrzentrale schnell umgesetzt werden. So ließen sich die frei werdende Fläche für Gewerbeansiedlungen nutzen. Es wäre fair, wenn die Wirtschaftsförderung des Kreises Plön die Stadt bei der Suche nach einer Nachfolgenutzung unterstützt.

§ 166 abschaffen !

Das so genannte Schmähvideo hat in der muslimischen Welt wieder einmal die zu erwartenden Reflexe ausgelöst.

Zugegeben, das Video ist schlecht gemacht und inhaltlich dämlich, aber lange keine Entschuldigung für Brandstiftungen, Mord und Totschlag.

Meinungsfreiheit ist ein sehr hohes Gut. Wenn unsere politisch Elite jetzt rumlaviert und hochrangige Vertreter der CSU eine Verschärfung des Blasphemieparagraphen (Strafgesetzbuch § 166) fordern, muß man sich wieder einmal fremdschämen.

Dabei haben sowohl unsere Kanzlerin wie auch unser jetziger Bundespräsident am 8. September 2010 in Potsdam ihrer Laudatio für den dänischen Karikaturisten Westergaard eine ganz klare Position bezogen.

„Ich bin überzeugt: Wenn wir selbstbewusst zu unseren Werten stehen, verschafft uns das weltweit mehr Respekt und Anerkennung, als wenn wir es nur verschämt tun. Die Freiheit ist für mich persönlich die glücklichste Erfahrung meines Lebens.“ (Angela Merkel)

Vor diesem Hintergrund ist es skandalös, jetzt Gesetzesverschärfungen zu fordern, um den empörten Mob zu befriedigen. Der § 166 (Blasphemie) gehört abgeschafft, nicht verschärft. Der § 130 (Volksverhetzung) sollte völlig ausreichen, um Störungen der öffentlichen Ordnung zu ahnden.

Bootshafenkino

Wer heute noch nichts vor hat, sollte sich warm anziehen und zum Bootshafen an der Stadtschwentine gehen. Ab 1930 werden dort verschiedene Kurzfilme gezeigt. Bleibt zu hoffen, dass es nicht regnet und der Wind etwas nachläßt.

Ich werde wegen einer anderen Einladung leider nicht teilnehmen können.

Tag der Entscheidung

Heute hat Staatssekretär Küppersbusch im Plöner Kreistag bekannt gegeben, dass das Innenministerium die Ausamtung der Gemeinden Ascheberg und Bösdorf genehmigen wird. Die offizielle Entscheidung soll den Beteiligten voraussichtlich bis Ende Oktober zugehen, die beiden Gemeinden könnten dann  zum 1. Januar 2014 das Amt verlassen und sich von der Stadt Plön verwalten lassen..

Er machte in seiner Begründung klar, dass er sich als bevorzugte Lösung eine Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Stadt und dem Land gewünscht hätte, stellte aber fest, dass diese Lösung mit den Beteiligten nicht zu erreichen war.

Die Alternative hierzu wäre gewesen, die Stadt in das Amt einzugliedern und die Verwaltung dem Bürgermeister der Stadt Plön zu übertragen. Diese Lösung käme aber einer Zwangsheirat gleich, ein dauerhaft anhaltender Zwist wäre vorprogrammiert. Das wiederum wäre nicht im Interesse des Gemeinwohles.

Damit blieb nur noch die Entscheidung zu treffen, ob die Ausamtunganträge von Ascheberg und Bösdorf genehmigt oder abgelehnt werden.

Für eine Ausamtung sprechen die engen Verflechtungen zwischen der Stadt und den beiden Gemeinden sowie die Berücksichtigung des Rechtes auf kommunale Selbstverwaltung; und daraus abgeleitet auch für das Recht, sich für die kostengünstigere Verwaltung zu entscheiden.

Gegen die Ausamtung sprach, dass das Amt nach dem Ausscheiden von Ascheberg und Bösdorf nur noch knapp über 8000 Einwohner haben wird. Gleichzeitig erwähnte er, daß die 8000-er Grenze eine Soll-Vorgabe ist, die ggf. auch unterschritten werden könne.

Ein wichtiger Grund  für die Entscheidung zur Ausamtung war auch die Bewertung, daß diese Lösung vor Gericht die größte Aussicht auf Bestand haben wird.

Der Staatssekretär äußerte, dass von der Entscheidung des Innenministeriums noch abgerückt wird, wenn es kurzfristig doch noch zu einer einvernehmlichen Lösung zwischen Stadt und Amt kommen sollte.

Er appellierte – wie auch die Landrätin – an den guten Willen aller Beteiligten.

Wer‘s glaubt, wird selig

Wer morgen Abend bzw. am  Dienstag- oder Mittwochnachmittag Zeit hat und sich über deutschen Komödien freuen kann, dem empfehle ich den Besuch in unserem ASTRA-Kino, in dem der gleichnamige Schwank läuft.

Der Film rief auch Erinnerungen an „Daheim sterben die Leut„wach, eine Satire aus dem Jahr 1985, die mit dem Goldenes Einhorn der Alpinale Bludenz  ausgezeichnet und für den Bundesfilmpreis nominiert wurde.

Morgen Abend wird im Kreishaus in nicht öffentlicher Sitzung die Entscheidung des Innenministers über die zukünftige Verwaltungsstruktur bekanntgegeben. Eingeladen sind die Mitglieder des Amtsausschusses und der Ratsversammlung. Ich bin gespannt. Weniger auf die Entscheidung selber, denn die ist absehbar, sondern auf die Reaktionen.

Abschießend möchte ich noch auf das Bootshafenkino hinweisen, daß am kommenden Samstag, dem 22. September in der Stadt veranstaltet wird. Diese Veranstaltung kollidiert terminlich mit dem Oktoberfest der MUS. Da ich zum Geburtstag eingeladen bin, werde ich an beiden Veranstaltungen nicht teilnehmen können.

Was ist gerecht?

In der Debatte im Ausschuß für gesellschaftliche Angelegenheiten fiel von Seiten der FWG, CDU und FDP immer wieder das Wort gerecht. Gleiches Recht für alle war eine andere Forderung, die zu hören war.

Im ersten Moment hört es sich ja auch gerecht an, dass alle Vereine pro Kind das gleiche Geld bekommen sollen. Aber diese Wahrheit ist ein bisschen zu einfach.

Ist es gerecht, die für die Förderung der Kinder und Jugendarbeit vorgesehenen Mittel zu kürzen und umzuverteilen, so dass Vereine wie der TSV, die über Jahre hinaus die Kinder- und Jugendarbeit maßgeblich gestaltet haben, in finanzielle Schwierigkeiten gebracht werden? Die meisten werden sich daran erinnern, dass sich der Verein unter neuer Führung nach einer Phase des Missmanagements wieder aus den roten Zahlen herausgearbeitet hat.

Und wenn es um Gerechtigkeit ginge, dann müsste man auch die Unterstützungsleistungen betrachten, die die Vereine auf andere Weise von der Stadt erhalten und diese in die Betrachtung mit einbeziehen. Eine Aufrechnung dieser Art würde das Miteinander der Vereine nach meiner Einschätzung empfindlich stören und sollte unterbleiben. Daher werde ich hier jetzt auch keine Beispielsrechnung anführen. Und ich hoffe, daß sich auch die Vereine nicht auf eine solche Diskussion einlassen.

Betrachtet man die Vereine und Institutionen, die Kinder- und Jugendarbeit in Plön betreiben einmal näher, so wird man feststellen, dass wir ein gut ausgebautes Angebot haben. Aber man wird auch feststellen, dass die Finanzierungsmöglichkeiten der Vereine sehr unterschiedlich ausgeprägt sind. Feuerwehr und THW werden sicher anders finanziert als die DLRG oder die Pfadfinder, manche Vereine werden durch  Fördervereine unterstützt, andere haben eine großen Anteil von Erwachsenen, aus deren Beiträgen wird die Kinder- und Jugendarbeit finanziell mit unterstützt, andere Vereine haben einen großen Anteil von Jugendlichen und diese Möglichkeit nicht, noch andere können einen Teil die Kosten anders wieder einspielen.

Bei vielen der Angebote hat sich gezeigt, dass sie sich bisher auch ohne finanzielle Unterstützung der Stadt entwickeln konnten. Ist es da gerecht, denen, die auf die Zuschüsse angewiesen sind, die Mittel zu kürzen, um sie auf alle zu verteilen? Oder ist es gerechter – und auch sinnvoller – die zu unterstützen, die wirklich darauf angewiesen sind?

Die Beantwortung dieser Frage hat nichts mit dem Wert – und meiner Wertschätzung – für die in allen Vereinen geleisteten Kinder- und Jugendarbeit zu tun.

In der Debatte wurde auch gefragt, warum gerade die FWG sich so für eine Umstrukturierung der Förderung einsetzt und ob es etwas damit zu tun haben könnte, dass Herr Ewers (FWG) Mitglied bei den Pfadfindern sei. Ich erinnere mich gut, dass er äußerte, nicht bei den Pfadfindern sei. Manche am Tisch wussten, dass diese Aussage nur in so weit richtig ist, als dass er stellvertretender Vorsitzender im Förderverein der Pfadfinder ist.

Wer Herrn Ewers in Pfadfinderuniform erleben möchte, sollte diesem Link folgen und sich den Film bis zum Ende ansehen.
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1715526/Laender-kippen-Schulreform?bc=saz;saz3;kua416&flash=off

Förderung der Jugendarbeit

Nachdem das Dreigestirn aus FWG, CDU und FDP bereits mit dem Antrag für die Einrichtung von Hundefreilaufflächen und Leinenzwang gescheitert ist, kam es in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten zu einer heftigen Auseinandersetzung über die zukünftige Förderung der  Kinder- und Jugendarbeit. Ich hatte unter Murks 2.0 über den Sachstand berichtet, daher gehe ich hier nicht mehr darauf ein.

Die handwerklich wirklich miserable Vorlage führte dann auch zu einer lang anhaltenden Diskussion.

Was mich zum Beispiel gewundert hat ist, daß zum Beispiel die Jugendfeuerwehr nicht gefördert werden soll.

Fast schon perfide fand ich die Aufforderung von Frau Killig an die anwesenden Vorsitzenden der Sportvereine, doch einmal darzulegen, warum die Arbeit in den Sportvereinen gefördert werden soll und die Arbeit in anderen Vereinen nicht. Der Versuch, die anwesenden Vorstände gegeneinander auszuspielen, ging im wesentlichen schief.

Der Vorsitzende des TSV, Altbürgermeister Ulf Demin, fand dann auch klare Worte. Er zeigte sich verwundert, daß er erst am Dienstag aus der Zeitung von den Plänen der FWG, CDU und FDP erfahren mußte und machte klar, daß es fair gewesen wäre, im Vorfeld mit den von den Kürzungen betroffenen Vereinen über die Absichten zu sprechen und gemeinsam nach einer Lösung zu suchen.
Unser Altbürgermeister machte sehr deutlich, dass eine Kürzung der Zuschüsse um 45,8 Prozent durch einen Verein wie den TSV nicht zu verkraften ist und fragte nach, ob das Engagement der Trainerinnen und Trainer auf einen Schlag 45,8 Prozent weniger Wert sei.

Der Leiter des Fanfarenzuges forderte gleiches Recht für alle und äußerte, daß er nicht einsehen könne, warum der Sport gefördert wird und andere Vereine  nicht.

Das Traurige an diesem Vorgang ist nicht so sehr, daß uns hier aus durchsichtigen Gründen ein handwerklich mißlungener Antrag vorgelegt wurde, sondern daß durch das tölpelhafte Vorgehen im Umgang mit den Ehrenamtlern in den Vereinen viel Porzellan zerschlagen wurde.

Wenn man im gestrigen GA etwas gelernt hat, dann, wie man es nicht macht.

Ich rechne der Ausschußvorsitzenden Frau Henninger aber hoch an, daß Sie sich bei Herrn Demin – ich denke mal stellvertretend für alle Ehrenamtler – entschuldigt hat.

Nach einem Vieraugengespräch zwischen unserem Faktionsvorsitzenden und der Ausschußvorsitzenden soll nun gemeinsam mit den Vereinen nach einer Lösung gesucht werden.

Freilaufflächen und Leinenzwang

In der Diskussion um die Freilaufflächen und einen allgemeinen Leinenzwang für  Hunde im gesamten Stadtgebiet wurde schnell klar, daß die Umsetzung der von FWG, CDU und aus rechtlichen, tatsächlichen und finanziellen Gründen nicht möglich ist. Der entsprechende Antrag wurde dann gar nicht mehr zur Abstimmung gestellt.

Stattdessen wurde die Verwaltung gebeten, im Bereich Behler Weg nach einer Fläche zu suchen, die als Freilauffläche geeignet ist und in einem Dreivierteljahr über die Ergebnisse  zu berichten. Der Leinenzwang im gesamten Stadtgebiet ist wohl auch vom Tisch.

Öffentliche Berichte

Zu Beginn der Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten wurde darüber abgestimmt, ob wir mit dem Protokoll der letzten Sitzung „weitgehend einverstanden“ sind. Das waren wir dann weitgehend.

In der nachfolgenden Bürgerfragestunde wurde nach dem Sachstand zum Umbau des Schlossstadions gefragt. Unser Bürgermeister hat dargestellt, daß die Federführung hierfür beim Kreis liege, die Stadt sich aber dafür einsetzt, daß das Umkleidegebäude als erstes renoviert wird.

In den öffentlichen Berichten kamen folgende Punkte zur Sprache:
– Das Kinderferienprogramm war ein voller Erfolg. Ca. 300 Kinder haben an den über 50 Veranstaltungen teilgenommen, ein Drittel dvon aus dem Umland. Höhepunkte waren die Fahrten zu den Karl May Festspielen und nach Berlin.
– Die offene Ganztagesschule betreut zur Zeit 170 Kinder, je zur Hälfte aus dem Umland und aus Plön.
– Die evangelische Kirchengemeinde bedankt sich für einen Zuschuß in Höhe von 2000,– Euro für Baumaßnahmen.
– Unser Plön Bad bleibt vom 1. bis 21. Oktober, also in den Herbstferien, geschlossen. Die Überlegung für diesen im ersten Moment ungünstig erscheinenden Zeitraum ist, dass der Schwimmunterricht der Schulen durch die Schließung nicht beeinträchtigt werden soll.