Rechtmäßiges Zustandekommen der 80. Änderung F-Plan? Die Kommunalaufsicht wurde um Klärung gebeten.

Ich habe am Freitag noch eine Mail an die Kommunalaufsicht verschickt, in der ich nachfrage, ob Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zustandekommens der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes berechtigt sind. Eine Kopie des Schreibens ging auch an den Anitkorruptionsbeauftragten.

Morgen abend wird ein Stadtplaner einen Vortag über Lärmschutz halten. Vielleicht zeichnen sich hier weitere Lösungsansätze für die B 76 in Plön ab. Ich werde darüber in Kürze berichten.

Darüber hinaus verfügt die Kreisverwaltung jetzt auf ihrer Homepage über ein Gästebuch.

Nach dem Abschluß des Seminars zur Programmgeschichte der SPD am Freitag hatte ich ein privat voll ausgelastetes Wochenende. Unter anderem haben wie die Ausstellung: “Das Gold der Skyten” im Museum für Kunst und Gewerbe in Hamburg besucht. Wer Interesse an Archäologie hat, sollte sich diese Sonderausstellung nicht entgehen lassen. Hier sind die bedeutensten Fundstücke aus 17 europäischen Museen zusammengetragen, die so schnell nicht wieder in einem Zusammenhang zu sehn sein werden.
Der Sonntagmorgen stand im Zeichen des Wassersports, wobei wir in diesem Jahr erstmals nicht alleine auf dem See waren. Drei Segler und ein Paddler genossen das schöne Wetter auf dem Wasser. Nachmittags haben wir am Bootshaus noch den Einbau eines Fensters im Umkleideraum vorbereitet.

War der ehemaliger Ratsherr Dietz auch im Fall 80. Änderung Flächennutzungsplan befangen?

In der Ratsversammlung stellte ich die Frage, ob der wegen der Vorgänge um die Gartenstraße zurückgetretene Ratsherr Dietz auch an derm Beschluß über die
80. Änderung des Flächennutzungsplanes beteiligt war. Obwohl ich es nicht erwähnt habe, stand sofort das Wort Befangenheit im Raum. Im anschließenden Gespräch bestätigte der Bürgermeister, daß Herr Dietz allem Anschein nach tatsächlich mitgestimmt haben muß.

Damit ist der Vorgang rechtlich zumindest fragwürdig, denn die Änderung des F-Planes ist zwingende Voraussetzung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Tammer Seewiesen.
Herr Dietz als Makler vermittelt inzwischen Grundstücke, die im Bereich eben dieses Plangebietes liegen. Ob hier wirklich keine Befangenheit vorliegt, wird noch zu prüfen sein.