Schicht im Schacht

Heute wurde ein wesentlicher Zwischenschritt der Planungsphase des Manövers European Endevour 2009 abgeschlossen. Als Beobachter und Auswerter mußte ich heute ein wenig länger im Büro bleiben, um meinen Beitrag zum Ausbertebericht fertigzustellen.

Gestern konnte ich eine kurze Auszeit vom Manöver nehmen und die Gelegenheit nutzen, an der Fraktionssitzung teilzunehmen. Ein Thema war das Abstimmungsverhalten des Bürgermeisters in der Schulverbandsversammlung, wo er sich trotz eines eindeutigen Votums der Mehrheit der Ratsversammlung für die Regionalschule ausgesprochen hat. Das ist natürlich problematisch, denn einerseits ist er als Mitglied der betr. Versammlung in seinem Abstimmungsverhalten frei, andererseits ist er als Bürgemeister natürlich auch an die Beschlüsse der Ratsversammlung gebunden. Landesweit sieht es so aus, daß ca. 2/3 der Haupt- und Realschulen in Gemeinschaftsschulen umgewandelt werden, 1/3 werden Regionalschule. Die Gemeinschaftsschule entspricht dem Mehrheitswillen der Eltern. Jetzt bleibt zu hoffen, daß nicht allzu viele Eltern ihre Kinder in eine der benachbarten Gemeinschaftsschulen schicken, da sonst negative Auswirkungen auf die Finanzierung der Schulen am Schiffstal abzusehen sind. Es kann davon ausgegangen werde, daß die Abwanderungsverluste nicht durch die Zuwanderungsgewinne – also Kinder, die von ihren Eltern statt auf eine Gemeinschaftsschule auf die Regionalschule geschickt werden – ausgeglichen werden.

Ein weiteres Thema war der Landesentwicklungsplan, dessen Aufstellung 2005 per Koalitionsvertrag beschlossen wurde und der 2009 in Kraft treten soll. Die derzeit noch gültige Landesregionalplanung stammt aus dem Jahr 1998 und wurde aufgestellt, als Wohnraum noch knapp war und Zuwächse dringend benötigt wurden. Mittlerweile gibt esaufgrund der rückläufigen Bevölkerungsentwicklung bereits ein Überangebot, daß nicht nur durch die vielen leerstehenden Gebäude und Wohnungen, auch in Plön, dokumentiert wird. Daher wird der Schwerpunkt der Planung jetzt auf die qualitative Entwicklung und die Verdichtung der bestehenden Bebauung gelegt. Damit hat sich meines Erachtens auch das Neubaugebiet Trammer Seewiesen überlebt, aber dazu später. Für Plön sind zwei Dinge besonders wichtig.
1. Eutin und Malente sind im Ordnungsbereich Tourismus berücksichtigt, Plön nicht. Unsere Stadt muß hier ebenfalls Berücksichtigung finden, denn nur dann können Zuschüsse von EU, Bund und Land für Fremdenverkehrsprojekte eingeworben werden. Das ist auch für die Umlandgemeinden ausgesprochen wichtig. Wir werden darauf hinwirken, daß die Verwaltung entsprechende Einwendungen und Bedenken beim Land geltend macht.
2. Plön muß seinen Status als zentraler Ort mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums behalten. Von daher ist es gut, daß die Kreisfusion mit Ostholstein erst einmal vom Tisch ist, denn dadurch bleiben uns große und von der Funktion her bedeutende Verwaltungstrukturen erhalten, die zu der Teilfunktion Mittelzentrum einfach dazugehören.

Abschließendes Thema war natürlich die Bürgerinitiative, die sich gegen die Realisierung des Baugebietes Seewiesen richtet. Wir haben uns in unserem Parteiprogramm für das Gebiet ausgesprochen, allerdings unter der Voraussetzung, daß es so hochwertig wird, wie immer versprochen wurde. Bedauerlicherweise wurden keine Kriterien festgelegt, an denen man die Hochwertigkeit tatsächlich messen könnte. Das einzige Kriterium ist das ich habe es irgendwie im Urin Gefühl, da viele Grundstücke am Wasser liegen, egal welche Qualität das Gewässer haben wird. “Ein Regenrückhaltebecken ist auch ein stabiles Gewässer.” Nebenbei: auch ein Schiff, das umkippt, hat physikalisch betrachtet auch eine stabile Schwimmlage, nur eben nicht die gewünschte. Damit genug Zynismus. Schon aufgrund der Lärm- und Geruchsbelästigung kann eine Hochwertigkeit bezweifelt werden, die zu erwartende Gewässerqualität spricht jedenfalls eindeutig dagegen. Auch wenn das Prüfungsverfahren noch lange nicht abgeschlossen ist und sich aufgrund der umfangreichen Anregungen und Bedenken noch längere Zeit ziehen wird, ist bereits jetzt absehbar, daß die Qualitätsanforderungen bei realistischer Betrachtung nicht erreicht werden können. Die Befürchtung, daß die Planungen zwar rechtlich, aber faktisch nicht mehr gestoppt werden können, ist nicht von der Hand zu weisen. Sie wurde mir gegenüber bereits von einem Mitglied aus dem Planungsverband geäußert. Von daher wünsche ich der Bürgerinitiative viel Erfolg bei ihren Bemühungen.
Wer seine Ablehnung gegen diese Projekt zum Ausdruck bringen will, kann dies noch bis zum Samstag  und in der nächsten Woche vom 30. September bis zum 2. Oktober am Infostand auf dem Marktplatz von 0900 bis 1300 und am Samstag, dem 4. Oktober auf dem Wentorper Platz mit seiner Unterschrift tun.

Leserbrief an die KN

Heute habe ich mich nochmals mit den Seewiesen befaßt und einen Leserbrief an die KN geschickt. Der Text hier schon einmal vorab:

Wann platzt die Blase?
Das Thema Seewiesen hat die Gemüter bis vor kurzem noch nicht wirklich erregt. Doch seitdem der Bebauungsplan auslag, mehren sich die Stimmen, die sich nun auch öffentlich gegen das Projekt aussprechen. Die Anregungen und Bedenken, die von den Bürgern und den Trägern der öffentlichen Belange eingegangen sind, sollen einen über 2 Zentimeter dicken Stapel ausmachen. Dies zeigt, wie überhastet und
vor allem sorg- und achtlos die Planung dieses so wichtigen Projektes vorangetrieben wurde. Jetzt ist vorgesehen, dass die Themenkreise eingegrenzt und in mehreren Sitzungen des Planungsverbandes abgearbeitet werden. Dabei wird vielleicht auch einmal fachkundig – nicht nur von einem Geologen – geklärt, wie sich das Gewässer denn tatsächlich entwickeln wird und welche Einflüsse auf Trammer- und Trentsee
wirklich zu erwarten wird. Und vielleicht wird dann auch endlich die Frage beantwortet, wem das geplante Gewässer später einmal gehören soll und wer dann die finanzielle Verantwortung übernehmen wird, falls sich alles anders entwickelt als erhofft. Da ein ehemaliger Ratsherr an den vorbereitenden Beschlüssen beteiligt war und nun von der Vermarktung profitiert, muß ohnehin noch die Frage geklärt werden, ob hier nicht ein Fall von Befangenheit vorliegt, die die Rechtmäßigkeit des ganzen Verfahrens in Frage stellt.
Eigentlich ist es an der Zeit, dass die Blase platzt.

In der nächsten Zeit werde ich an der Vorbereitung einer Großübung beteiligt sein, so daß mir nur in der “Gefechtspause” Zeit bleibt, mich um die Kommunalpolitik zu kümmern.

Was lehrt uns Stadtheide für die Seewiesen?

Die Bauleitplanung für Stadtheide sah die Umgestaltung des Molenbereichs der ehemaligen Pionierkaserne in ein natürliches Ufer vor, und zwar als Ausgleichsmaßnahme.

Ausgleichsmaßnahmen waren auf jeden Fall erforderlich, um die Planung für Stadtheide überhaupt realisieren zu können. Ob es diese Ausgleichsmaßnahme sein mußte oder ob Ausgleichsmaßnahmen an einem anderen Ort alternativ möglich gewesen wären, müßte man vielleicht noch klären. Tatsache ist, daß es fast schon naiv war anzunehmen, ein naturnahes Ufer mit blickeinschränkendem Bewuchs könne dem Nutzungsdruck aus dem Wohngebiet standhalten. Von daher stellt sich die Frage, ob der B-Plan in der vorliegenden Form in diesem Punkt überhaupt realisierbar ist.
Wie es sich jetzt darstellt, wird sich um dieses ca. 300 Meter lange Uferstück ein jahrelanger Streit entwickeln, bei dem vermutlich niemand gewinnt. Auch wenn es sich in ersten Diskussionen herausgestellt hat, daß die Anwohner selber aus rechtlichen Gründen keine Ausgleichsflächen stellen können, bliebe noch zu prüfen, ob dies nicht eventuell von anderer Stelle erfolgen könnte. Leider haben die illegalen Abholzungen nicht dazu beigetragen, hier ein positives Gesprächsklima zu erzeugen. Ob es hilfreich ist, wenn sich die Täterin / der Täter oder die Tätergruppe stellen / t, kann ich leider nicht abschätzen.

Aber welche Lehren müssen daraus für das Seewiesenprojekt gezogen werden?
Es ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, daß vom Neubaugebiet Seewiesen ein erheblicher Nutzungsdruck auf die besonders schützenswerten und bislang von der Nutzung durch den Menschen nahezu unbelasteten Uferstreifen am Trammer See (von der Kleingartenanlage bis zum Gut Tramm) und am Kleinen Plöner See (die Bucht vom Klärwerk entlang der B 76 in Richtung Wittmold) ausgehen wird. Absehbar sind Trampelpfade durch das Schilf, die als Badezugang und Einsetztstelle für Paddelboote genutzt werden bzw. ein znehmender Bootsverkehr über die Trammer Au in den Kleinen Plöner See in Richtung Schwentinewasserwanderweg.
Ein paar Freiflächen und ein breiter Wander-/Fahrradweg reichen hierfür jedenfalls nicht aus. Das zeigt das Beispiel Stadtheide.

Heute wird diese Seite vermutlich zum 2000sten mal besucht

Darüber hinaus freue ich mich naürlich auch über die zahlreichen kritischen Leserbriefe zum Thema Seewiesen. Aus dem Leserbrief von Herrn Stähr in der heutigen KN: “Aus einem staunassen Problemacker neben der Kläranlage werden “Seewiesen” – einfach ein Gedicht.”

Damit genug für heute, das Stadtbuchtfest ruft. Eine Veranstaltung, deren Besuch ich allen Lesern ans Herz legen möchte.

Belohnung für Waldfrevler?

Wie bekannt, wurde der an das Gut Tramm angrenzende Wald schon vor einiger Zeit gefällt, ohne daß die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen hierfür vorlagen. Daß es sich dabei um ein Versehen gehandelt haben könnte, kann ich nicht glauben, denn Herr Barnstedt ist ein erfolgreicher Unternehmer, und die Arbeiten wurden von einer Fachfirma ausgeführt. Daß hier gebaut werden soll, war auch schon länger bekannt, denn der ehemalige Ratsherr, der Markler Herr Dietz, hatte im bisherigen Verfahrensgang nicht nur in allen Abstimmungen, an denen er teilnahm, für die Einleitung der Planung für das Baugebiet gestimmt, er hat sich durch seine Vermittlungsbemühungen auch schon an der Vermarktung beteiligt. Offiziell bekannt wurden die Bebauungsabsichten für dieses Gebiet nun durch die Offenlegung des B-Planes.
Bei näherem Nachdenken stellt sich nun die Frage: “Wo leben wir eigentlich?” Derartige Vorgehensweisen waren mir bisher eigentlich nur aus dem Mittelmeerraum oder Südamerika bekannt.

Wer sich über die langfristigen Folgen der Ausweisung von Neubaugebieten vor dem Hintergrund der Bevölkerungsentwicklung informieren möchte, kann sich unter diesem Link beim NABU informieren.

Informationen über Kosten und Folgekosten von Neubaugebieten sind in einer Studie für die Region Stuttgart enthalten. Selbst wenn die Ergebnisse nicht 1 zu 1 übertragbar sind, werden die grundsätzlichen Aussagen für die süddeutsche Region in ihrer Tendenz auch für die Region Kiel, und damit auch für Plön als Stadt im Kieler Umland, zutreffen.

Zum Schluß möchte ich noch Dr. Krings (MdB/CDU) zitieren:
“Ich habe persönlich die Sorge, dass der demografische Wandel in den Städten und Gemeinden, in denen klar ist, dass die Bevölkerungszahl abnimmt, zwar abstrakt zur Kenntnis genommen wird, aber, wenn es um konkrete Entscheidungen geht, jeder Bürgermeister das letzte Neubaugebiet in der Region ausweisen möchte, damit seine Gemeinde gegen den Trend noch etwas wächst.”

Nächster lokalpolitischer Termin: 12. August 18:00 Uhr, öffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten. Interessante Punkte der Tagesordnung:
– Sportplatznutzung
– Änderung der Satzung der Stadt Plön über die Bildung eines Seniorenbeirates
– Zuschussanträge Betreute Grundschule / Regenbogenhaus
– Schulstarterpaket für Kinder, deren Eltern Transferleistungen erhalten
– Geschwisterermäßigung 50,00 Euro

Anregungen und Bedenken

Heute habe ich mich wieder einmal mit dem Projekt Seewiesen auseinandergesetzt. Wir erinnern uns: Die Auslegung des B-Planes war sehr kurzfristig erfolgt, der Zeitraum der Auslegung so kurz wie möglich gewählt und in die Sommerferien gelegt. Daher war es mir nicht möglich, die Unterlagen in der gebotenen Ausführlichkeit zu prüfen. Aber einige Dinge sind mir als ambitioniertem Laien doch aufgefallen. Ich vermute, daß die Schwächen der Planungsunterlagen zwischenzeitlich auch in der Verwaltung erkannt wurden. Interessant dürfte werden, ob das Verfahren weiter ordnungsgemäß abgearbeitet wird oder durch kreative Verfahrenstechniken bzw. einfach “par Ordre de Mufti” beschleunigt wird. Hier also schon einmal vorab meine Anregungen und Bedenken, die ich am Montag oder Dienstag im Rathaus beim Bürgermeister als dem Vorsitzenden des Planungsverbandes einreichen werde:

Nachtrag: Offensichtlich sind ältere Softwareversionen nicht in der Lage, kopierte Zeilenumbrüche und Nummerierungen aus Word-Dokumenten sauber im Blog darzustellen. Ich werde daher in Kürze ein wenig nachbessern müssen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Folgenden möchte ich Ihnen meine Anregungen und Bedenken zum betr. B-Plan vorlegen.
Grundsätzliche Anregungen und Bedenken sind bereits im Anschreiben aufgeführt,
in der Anlage 1 gehe ich im Einzelnen auf die Begründung zum B-Plan,
in der Anlage 2 zur UVS ein.

1. Die Umsetzung der Planung des Baugebietes bzw. das Konzept kann nach Aussagen der Planer nur funktionieren, wenn das Gewässer realisierbar ist. Das Planfeststellungsverfahren als Voraussetzung für die Herstellung des Gewässers ist noch nicht abgeschlossen. Dies gilt auch für die Entlassung des Gebietes aus dm Landschaftsschutz.
Bevor hier keine abschließende Klärung herbeigeführt wurde, ob das Gewässer überhaupt realisierbar ist bzw. ob es genehmigt wird, wird angeregt, daß die Stadt bzw. ihrer Verwaltung bis zum Vorliegen der erforderlichen Genehmigung ihre Mitarbeit an dem
B-Plan ruhen lässt.
Begründung: Die Fortsetzung der Arbeiten an einem Projekt, dessen planungsrechtliche Vorraussetzungen noch nicht vorliegen und dessen Umsetzung zwar politisch beabsichtigt, aber noch nicht sicher ist, widerspricht den Grundsätzen sparsamer Haushaltsführung.

2. Ich rege an, das planerische Konzept des Gebietes dahingehend zu überarbeiten, dass zum Einen die natürlichen Standortvorteile wie Landschaftsbild, natürliche Uferbereiche, Waldgebiete und topografische Profile erhalten bleiben und zum Anderen die zur Bebauung vorgesehenen Bereiche von dieser Umgebung dauerhaft profitieren. Dazu ist es erforderlich, hier eine klare Trennung zu bewahren.
Begründung: Der vorgelegte Entwurf sieht beispielsweise vor, im Bereich der illegal abgeholzten Fläche hinter dem Gut Tramm Baugrundstücke zu schaffen, die die natürlichen Rahmenbedingungen beeinträchtigen und zudem durch ihre Lage am natürlichen Gewässer Trammer See eine gebietsinterne Konkurrenzsituation verursachen. Diese Konkurrenzsituation ist nachteilig für die zügige Besiedlung und fiskalisch vertretbare Bewirtschaftung des eigentlichen Siedlungsprojektes. Zudem bringt sich der Planungsverband damit in die Nähe der Förderung von Bauland, das durch illegale Abholzung entstanden ist und gleichzeitig in Konkurrenz zu den eigentlichen gemeindlichen Entwicklungszielen steht. Der Plan sollte seriöser weise in dem durch Waldfrevel betroffenen Bereich Aufforstung und Naherholung vorsehen. Damit würde ein Konzept erkennbar, dass den naturräumlichen Rahmen des Plangebietes dauerhaft erhält.
Ähnliche Überlegungen gelten beispielsweise auch für die Gestaltungs- und Nutzungsvorgaben im Uferbereich zwischen Gut Tramm und Kleingartenanlage, die den Erhalt der natürlichen Situation gewährleisten sollen.

3. Übergeordnete internationale und kommunale Zielsetzungen sind nicht berücksichtigt. Dies gilt besonders für den Klimaschutz und damit verbunden auch für vorgesehene Ausweitung der Aufgaben der Stadtwerke AöR oder GmbH zu einem Kommunalen Versorger. Daher wird angeregt, die Nutzung einer Kraftwärmekopplung (Blockkraftheizwerk) verbindlich für das Baugebiet vorzusehen.
Begründung:
a) Die Stadt sollte sich nicht aus Ihrer Verantwortung ziehen, wenn es um die Umsetzung zukunftswichtiger Ziele geht, wie sie von der Bundesregierung auch im internationalen Rahmen verfolgt wird.
b) Der Ausbau der Stadtwerke zu einem kommunalen Versorger würde durch die Errichtung und den Betrieb eines Blockheizkraftwerkes nachhaltig gestärkt.
c) Die Berücksichtigung zukunftsweisender Konzepte und fortschrittlicher Techniken unterstreicht und hebt den angestrebten hochwertigen Charakter* des geplanten Wohngebietes. (*Bez. 1 S. 11)

4. Für die Geruchsemission wird das Szenario 2 angenommen. Dies beinhaltet emissionsmindernde Maßnahmen im Bereich der Kläranlage. Diese Maßnahmen sind nicht weiter spezifiziert. Ich habe Bedenken, dass die hierfür anfallenden Kosten über die Gebühren auf die Allgemeinheit der Gebührenzahler umgelegt werden. Ich rege an, dass die eventuell anfallenden Kosten von der Investorengruppe umgesetzt werden und als Voraussetzung für die Umsetzung des Neubaugebietes juristisch abgesichert werden.

5. Aussagen „alter“ Plöner zu Folge soll es in den letzten Tagen des II. Weltkrieges entlang der B 76 in Richtung Kiel zu Fliegerangriffen auf die zurückflutenden deutschen Truppen gekommen sein. Es sollen mehrere Fahrzeuge ausgebrannt am Straßenrand gestanden haben. Es ist zu erwarten, dass insbesondere im Bereich des Moores Kriegsreste, Munition oder Munitionsteile gefunden werden.
Ich rege an, das Ausmaß der möglichen Belastung vor Beginn der Arbeiten genauer zu ermitteln und diesbezüglich eine Gefahrenabschätzung vorzunehmen.
Begründung: Von alter Munition kann auch nach langer Zeit noch eine Gefährdung ausgehen.

6. Insgesamt zeichnet sich die UVS durch mangelnde Sorgfalt im Hinblick auf die formale Ausführung aus. Ich rege an, sie diesbezüglich zu überarbeiten. Aufgrund der schon formalen Schwächen scheint mir eine besonders gründliche inhaltliche Prüfung geboten.
Begründung: Arbeiten, die formal schwach sind, lassen die Vermutung aufkommen, dass sie auch inhaltlich nicht besonders stark sind.

Die Grundlagenermittlung der UVS ist erheblich mängelbehaftet in der Erfassung und Bewertung ökologischer Sachverhalte. Daher eignet sie sich nicht, als inhaltliche oder verfahrensrechtliche Grundlage für die Bauleitplanung.

Eine Bewertung des Vorhabens ist damit nicht abschließend möglich, daher behalte ich mir ausdrücklich vor, auch nach Ablauf der jetzigen Frist weitere Anregungen und Bedenken mitzuteilen und deren Berücksichtigung in der gemeindlichen Abwägung zu fordern.

Ich bitte, jeden einzelnen Punkt des Schreibens und der Anlagen einzeln abzuwägen und die Inhalte der Abwägung rechtssicher zu dokumentieren, um Stadt und Planungsverband von Schäden freizuhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Buth

Anlage 1

1. Pkt 3, Lage des Baugebietes (S. 7)
Im Rahmen der mit dem geplanten Baugebiet zusammenhängenden Verlegung und Gestaltung der B 76 wird angeregt, das Plangebiet geringfügig zu erweitern und die Kreutzng B 76 / Appelwarder und angrenzende Gebiete mit einzubeziehen.
Begründung:
a) Die Anbindung des Baugebietes für Fußgänger und Radfahrer wird über den am Trammer See gelegenen Wanderweg – der um einen Radweg erweitert werden sollte – erfolgen.
b) Der Ausgleich für die wegfallenden Parkplätze der Kleingartenanlage wird am anderen Ende der Kleingartenanlage in Richtung Osterterp erfolgen. Die Kleingartenanlage ist im Plangebiet enthalten, die Parkplätze wären es nicht.
c) Darüber hinaus sollte die Kreuzung B 76 / Appelwarder mit eingeschlossen werden. Hier wäre, ebenso wie bei der Zufahrt zum geplanten Neubaugebiet, ein Kreisverkehr vorzusehen. Damit wäre zum einen ein Beitrag zur Lärmreduzierung geleistet, zum anderen eine – insbesondere für Linksabbieger gefährliche – Entschärfung eines Gefahrenschwerpunktes erreicht. Aus meiner Sicht ist es höchst erstaunlich, daß es an dieser Kreuzung noch nicht zu einem schweren Unfall gekommen ist.

2. Pkt 4.1.1., Ziele der Raumordung und Landesplanung, S. 8 ff)
Die Entwicklung in Ascheberg wird angesprochen, die der anderen Gemeinden im Stadt-Umlandbereich (SUB) jedoch nicht. Es wird angeregt, die Planungen der Umlandgemeinden Bösdorf, Dörnik, Grebin, Lebrade und Wittmolds mit in die Betrachtung einzubeziehen und detailliert darzustellen.
Begründung: Es sollte zuverlässig abgeklärt werden, daß kein Überangebot geschaffen wird, das spätere Umplanungen „erzwingt“, die dem angestrebten hochwertigen Charakter der geplanten Siedlung zuwiderlaufen.

3. Pkt 4.2.1., Anlaß der Planung, (S. 12)
Strich 1, Hier wird als Ziel beschrieben, im Plangebiet selber Ausgleichsflächen zu schaffen. Es wird angeregt, diese Passage zu streichen.
Begründung: Die Umsetzung des Baugebietes führt zu Eingriffen in die Natur. Den Eingriff gleichzeitig als Ausgleichsmaßnahme vorzusehen, widerspricht den Absichten des Gesetzgebers und wird die Maßnahme als ganzes juristisch angreifbar machen.

4. Pkt 4.2.1., Anlaß der Planung, (S. 12)
Es wurde überprüft, ob und wie ein See mit guter Wasserqualität an diesem Standort etabliert und dauerhaft stabil erhalten werden kann. Es wird angeregt, hier weitergehende Überprüfungen durchzuführen, um eine verlässliche Aussage zur qualitativen Entwicklung des Gewässers zu erhalten.
Begründung: Die vom Planungsverband beauftragten Planer kommen zu dem Ergebnis, daß ein See herstellbar ist. Über die zu erwartende Qualität können aber keine nachprüfbaren Aussagen gemacht werden, es werden ausschließlich Vermutungen angestellt. Mit eines Monitoring-Systems soll nach Gewässerherstellung erkennbaren Fehlentwicklungen erkannt werden, um dann rechtzeitig gegensteuern zu können.
Eine von der Stadt in Auftrag gegebene Plausibilitätsüberprüfung kommt zu dem Ergebnis, daß das Gewässer zwar herstellbar ist, es wird aber eutroph bis sehr eutroph (hyper- oder polytroph) sein. Noch negativer als diese Formulierung kann eine gutachterliche Prognose zum späteren Zustand des künstlichen Gewässers kaum ausfallen. Um eine genauere Aussage zur zukünftigen Entwicklung und Qualität des Gewässers zu erhalten wird empfohlen, weitere Untersuchungen insbesondere zum Phosphateintrag vorzunehmen. Diese Empfehlung ist deutlich seriöser als die Absicht der Planer des Gewässers, die im bisherigen Planugsverlauf bereits mehrfach Aussagen, die selbst für den interessierten Laien erkennbar falsch waren, zurücknehmen mussten. Beispielhaft sei hier die Aussage aufgeführt, daß sich eine stabile thermische Sprungschicht entwickeln wird, die ein Aufsteigen der Nährstoffe in die obere Wasserschicht verhindert. Die Aussage, daß man erkennen könne, daß der Wasserspiegel von Trammer See und kleinem Plöner See ausgeglichen seien, dann würden beide Seen so ruhig daliegen, sei ergänzt.

In Kenntnis der Aussagen des städtischen Gutachters, die Planung weiter zu betreiben, heißt, dass der Planungsverband die Verantwortung für einen Misserfolg oder eine Fehlentwicklung bereits heute übernimmt und den Vorhabenträger von Verantwortung freistellt.

5. 4.2.2., Städtebauliche Zielvorstellungen, (S. 13)
Es wird angeregt, die Passage „ … dessen wesentliches Qualitätsmerkmal seine Lage … am neu zu schaffenden Gewässer sein wird.“ Wie folgt zu ersetzen: „ … dessen zwingend erforderliches Qualitätsmerkmal seine Lage … am neu zu schaffenden Gewässer sein wird.“
Begründung: Im weiteren Verlauf der Begründung des B-Plan wird ausgeführt, daß das Besiedlungskonzept ohne die Herstellung des Gewässers nicht funktioniert.
(Siehe Pkt 5.4.1., S. 28)

6. Darüber hinaus wird angeregt, die Beschaffenheit der Zugänglichkeit des Gewässers von den neuen Grundstücken und den öffentlichen Zugängen zu definieren.
Von daher ist es erforderlich, Klarheit darüber herzustellen, welche Bandbreite möglicher Erscheinungsbilder der zukünftigen Uferkante vom Planungsverband unter Berücksichtigung des Planungszieles „attraktive Seegrundstücke“ als akzeptabel angesehen werden.
Begründung: Die Art der Uferkanten der zukünftigen privaten Seegrundstücke ist der zentrale Punkt für den Erfolg bei der Umsetzung des Siedlungs- bzw. Plankonzeptes. Aufgrund der unverbindlichen Darstellungen und Entwürfe wird suggeriert, es handele sich bei der Planung um Grundstücke, deren betret- und nutzbaren Gartenbereiche bis unmittelbar an die Kante des neuen Gewässers heranreichen und so eine klassische und hochattraktive Seelage erzeugen. Diese Erwartung ist durch nichts sichergestellt und eher unwahrscheinlich umzusetzen. Tatsächlich erfordert diese Art der Grundstücksnutzung und des Gewässerbaus erhebliche konstruktive und finanzielle Aufwendungen, da der moorig-torfige Boden im Bereich des Plangebietes attraktive Garten-Ufer-Kanten vermutlich nicht zulässt. Realistischer wäre die Annahme, dass aufgrund der gegebenen Bodenverhältnisse eine sehr breiter moorig-schlammiger privater Uferstreifen entsteht, der in keinem Fall den Vorstellungen schöner Seegrundstückssituationen entspricht und große Unzufriedenheit der Anwohner verursachen würde.

7. 4.2.2., Städtebauliche Zielvorstellungen, (S. 14)
Zu Strich 3: Die Kubatur der Gebäude soll den Maßstab der in Plön und Rathjensdorf typischen Bauweise aufnehmen. Es wird angeregt, die Werte zu ermitteln, sofern dies nicht bereits geschehen ist, und in die Begründung bzw. in den Entwurf B-Plan mit aufzunehmen.
Begründung:
Wie auf S. 13 ausgeführt wurde, soll hierbei insbesondere die Bebauung am Wasser in Rathjensdorf und Plön aufgenommen werden. Sinngemäß muß es sich dabei natürlich um die Bebauung am Trammer See handeln, auch wenn dies nicht ausdrücklich erwähnt ist, da nur mit diesem Bereich ein räumlicher Zusammenhang besteht. Die Einhaltung der Zielvorstellung gem. Strich 3 kann aber nur überprüft werden, wenn diese mit den ermittelten Werten verglichen und ins Verhältnis gesetzt werden.
Diese Zielvorstellung an sich ist aber unprofessionell. Es ist davon auszugehen, dass das gutverdienende Klientel auf großzügigen Grundstückszuschnitten nicht die Maß- und Formsprache der Bebauung der 60ger Jahre eines holsteinischen Dorfes oder Stadtrandes übernehmen will. Dies wäre im übrigen auch zu erhoffen.

8. 4.2.2., Städtebauliche Zielvorstellungen, (S. 14)
Zu Strich 6 und 7: Es wird angeregt, eindeutig festzulegen, daß es sich bei den betr. Wasserflächen ausschließlich um das noch zu schaffende Gewässer handelt.
Begründung: Es muß ausgeschlossen werden, daß, insbesondere in den ökologisch wertvollen oder besonders wertvollen Uferstreifen des Trammer Sees bzw. im Gewässserschutzstreifen, zusätzlich zur bestehenden Badestelle nördlich Tramms, weitere Badestellen eingerichtet werden.

9. 4.3., Wesentliche Auswirkungen der Planung (S. 16)
Es wird angeregt, den Trentsee in die Betrachtung mit aufzunehmen.
Begründung: Der Trentsee wird im wesentlichen durch den einzigen Zufluß, die Trammer Furt gespeist. Dieser Zufluß ist im Sommer sehr flach, eine nennenswerte Strömung ist vorwiegend im Winter und Frühling zu beobachten, wenn im Trammer See Hochwasserspitzen auftreten. Werden diese Hochwasserspitzen später in das noch zu schaffende Gewässer abgeführt werden, ist damit zu rechnen, daß sich der Zustrom in den Trentsee deutlich verringern wird, was bislang noch nicht betrachtete Auswirkungen auf dessen Wasserqualität haben kann. Eine Nichtberücksichtigung dieses Sachverhaltes würde zu einem Abwägungsausfall führen, in dessen Folge nicht nur die Rechtskraft des Bebauungsplanes leiden würde, sondern auch Regressansprüche gegenüber dem Planungsverband entstehen könnten.

10. Pkt 5.1.1., Mischgebiet (S. 18)
Hier wird als mögliche Nutzung die Pferdehaltung genannt. Es wird angeregt, diesen Punkt zu streichen oder die B-Planung nachzubessern.
Begründung:
a) Mit der Pferdehaltung sind erfahrungsgemäß Geruchsbelästigungen verbunden, die in der ausliegenden Planung und den Emissionsuntersuchungen nicht betrachtet wurden.
b) Mit Pferdehaltung sind i.d.R. Nebenanlagen wie Reithallen oder Peitplätze verbunden. Derartige Anlagen sind in der vorliegenden Planung nicht erkennbar.
c) Es sind bislang keine Konzepte erkennbar, wie den Bedürfnissen der Reiter Rechung getragen werden kann und gleichzeitig den Belangen der nicht-reitenden Menschen und den Belangen des Naturschutzes Rechnung getragen werden sollen. Insbesondere fehlen Aussagen über den umfang dieser Nutzung und die Anbindung an einen Reitweg.

11. 5.1.2., Maß der baulichen Nutzung (S. 19ff)
Hier fehlen die Vergleichswerte für die Seenahe Bebauung in Tramm und Plön. Es wird angeregt, diese zu ermitteln, sofern noch nicht geschehen.
Begründung: um tatsächlich beurteilen zu können, ob die städtebaulichen Zielvorstellungen umgesetzt werden, ist die Ermittlung von Vergleichswerten erforderlich.

12. Pkt. 5.3.1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen (S 24ff)
Es wird angeregt, Reetdächer im Plan mit zu berücksichtigen.
Begründung: Aufgrund der in Tramm weit verbreiteten Reetdächer (geschätzt
mind. 30 %) sollten diese Dachart für den Bereich des Gutshofes ausdrücklich vorgeschrieben werden und zumindest für den Bereich in Gutshofnähe und auf der Insel als Möglichkeit zulässig sein.

13. Pkt. 5.3.2., Gestaltung der nicht überbauten Grundstücksfläche (S 26f)
Es wird angeregt, Bambusarten als Sichtschutz zu streichen.
Begründung: Es gibt ausreichend heimische Pflanzen, die als Sichtschutz genutzt werden können, und die einen deutlich höheren ökologischen Wert haben.

14. Pkt 5.4.1., Landschaftsplan (S27f)
In Absatz 5 wird ausgeführt, daß insbesondere die Beseitigung der Waldfläche nördlich des Gutshofes und des Weihers im Bereich des geplanten Gewässers kritisch zu betrachten sind, aber unausweichlich sind, da ansonsten das Siedlungskonzept scheitern würde. Es wird angeregt, diese Betrachtung getrennt für das Waldgebiet und das Gewässer auszuführen.
Begründung:
Die Argumentation kann für den Bereich des Gewässers nachvollzogen werden und ist im Text begründet. Eine Begründung, warum das Siedlungskonzept scheitert, wenn der Wald nördlich des Gutshofes erhalten bliebe, ist nicht gegeben und auf den ersten Blick auch nicht erkennbar.

15. Pkt 5.4.2., Grünordnerischer Fachbeitrag, Landschaftsbild (S. 30)
Hier wird ausgeführt, daß die Verwallung (Lärmschutzwall) von anderer Seite verursacht wird. Es wird angeregt, diese Aussage zu überprüfen.
Begründung: Die Maßnahme kann bei realistischer Einschätzung entfallen oder deutlich kleiner ausfallen, wenn auf das Neubaugebiet verzichtet wird.

16. Pkt 5.4.2., Grünordnerischer Fachbeitrag, Ausgleichsmaßnahmen Wasser (S. 32)
Es bestehen Bedenken, daß die aufgeführten Maßnahmen im Rahmen der Gewässerherstellung als Ausgleichsmaßnahmen gerechnet werden können.
Begründung: Die Gewässerherstellung ist unverzichtbarer Bestandteil des Siedlungskonzeptes.
a) Das neu zu schaffende Gewässer oder Teile davon als Ausgleichsmaßnahme zu anzurechnen widerspricht den Grundüberlegungen des Gesetzgebers und macht die Maßnahme juristisch anfechtbar.
b) Der Weiher ist Habitat mehrerer besonders schützenswerter Arten. Über die Qualität des neu zu schaffenden Gewässers kann keine verlässliche Aussage getroffen werden, außer das es sich eutroph oder sehr eutroph entwickeln wird. Ob dieses Gewässer tatsächlich einen Ausgleich für den Weiher darstellt oder an anderer Stelle in vergleichbarer Weiher geschaffen werden muß, bleibt zu untersuchen.

17. Pkt 5.4.2., Grünordnerischer Fachbeitrag, Ausgleichsmaßnahmen Boden (S. 33)
Die Modellierung des Bodenaushubs im nördlichen Plangebiet und gegenüber der Trasse der B 76 wird als Ausgleichsmaßnahme genannt. Es bestehen Bedenken, daß dies als Ausgleichsmaßnahme anzusehen und juristisch haltbar ist.
Begründung: Diese Maßnahme ist im Zusammenhang mit der Seeherstellung zu sehen und dient auch der Beseitigung des Aushubs, der anderenfalls abgefahren werden müsste. Insbesondere die Einbeziehung des Lärmschutzwalles in die Ausgleichsflächen widerspricht dem gesunden Menschenverstand und wird die Planung juristisch anfechtbar machen.

18. Pkt 5.6., Seeherstellung (S. 38f)
Die mittlere Wassertiefe wurde mit 3 Metern angegeben.
Ich habe Bedenken, dass diese mittlere Wassertiefe erreicht werden kann.
Begründung: Das Gewässer ist sehr gegliedert und hat mehrere schmale Wasserarme. Mit einer Böschungsneigung von 1:3 im bebauten Bereich bzw. 1:4 im Verlandungsbereich wird die angestrebte mittlere Wassertiefe erst in einem Abstand von 9 bzw. 12 Metern vom Ufer erreicht. In den hierbei abgedeckten Flächen beträgt die Mittlere Wassertiefe 1,5 Meter. In den Seitenarmen soll die maximale Wassertiefe nur 2 Meter betragen. Bei einer geplanten maximalen Tiefe von 4 Metern reicht die verbleibende Fläche überschlägig nicht aus, die angegebene mittlere Wassertiefe
von 3 Metern zu realisieren.

19. Pkt 5.6., Seeherstellung (S. 41)
Als Beispiel für einen neu geschaffenes Gewässer wird der Eimersee bei Eckernförde genannt, wobei es 5 bis 7 Jahre dauern soll, bis eine stabile Gewässerqualität erreicht ist. Ich habe Bedenken, dass dieses Beispiel richtig gewählt ist und befürchte, dass es zu einer falschen Beurteilung führt.
Begründung: Bei dem Eimersee handelt es sich offenkundig um eine wiederhergestellte Seefläche, ohne dass die bestehende Erdschicht durchstochen wurde. Bei dem im Zusammenhang mit dem Neubaugebiet geplanten See wird der Boden jedoch durchstochen und Torfschichten werden angeschnitten, so dass sie großflächig frei liegen und Nährstoffe ungehindert in das Wasser eindringen können.

20. Pkt 5.6., Seeherstellung (S. 41)
Über technische Maßnahmen und die Einrichtung aufgelockerter Bereiche in den Zu- und Abflüssen soll eine Sauerstoffanreichung des Wassers erreicht werden.
Ich rege an, diese Aussage auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.
Begründung: Das Gefälle des Geländes wird nicht ausreichen, eine Strömung zu erzeugen, die als Voraussetzung für die Anreicherung des Wassers mit Sauerstoff ausreicht, wenn das Wasser etwa über eingelegte Steine oder Schwellen fließt.

21. Pkt 5.6., Seeherstellung (S. 41)
Als Maßnahmen zur Sicherstellung der Wasserqualität – für den Fall, dass sich kein stabiler Zustand herstellen lässt – werden maschinelle Entkrautung und das Einbringen einer Tonschicht genannt. Ich rege an, die Tonschicht bereits bei der Gewässerherstellung einzubringen.
Begründung: Die angestrebte hohe Wohnqualität und der voraussichtliche durchschnittliche Quadratmeterpreis von geschätzt 200 Euro wird Käufer mit gutem Einkommen und hohen Ansprüchen anziehen. Die zukünftigen Käufer können und werden erwarten, dass sie sich nicht über Jahre mit einem sich entwickelnden Gewässer herumärgern müssen, wobei der Ausgang ungewiß ist. Insbesondere würde das ohnehin nicht finanzierbare nachträgliche Einbringen einer Tonschicht für nicht akzeptable Belästigungen sorgen. Wenn sich das Gewässer nicht stabil entwickelt und die nachträgliche Einbringung erforderlich wird, müssen sich die Mitglieder des Planungsverbandes, und damit auch die Vertreter der Stadt, fragen lassen, wie sie eine solche Planung zulassen konnten, zumal alle Umstände bekannt und aktenkundig waren. Der Streit über die anfallenden Kosten wird zum Nachteil der Stadt bzw. der Gemeinde gereichen, selbst wenn sie sich nicht finanziell beteiligen müssen. Die Aufarbeitung in der Presse wird dann voraussichtlich deutlich intensiver sein als im Fall „Turmbau“ oder „Stadtbus-Twiete“. Die Thematik Wasserqualität ist insbesondere im Hinblick auf den Tourismus äußerst sensibel. Möglicherweise übertragen ortsunkundige Gäste betreffende Berichte unreflektiert auf die übrigen Seen in Gebiet. Ein Imageverlust der Region und damit verbunden Einbußen im Fremdenverkehr würden in einem solchen Fall die Folgen sein.

22. Pkt 5.7., Verkehrserschließung (S. 41)
Die Straße „Am See“ als Haupterschließungsachse verfügt über keinen eigenen Radweg.
Ich rege an, hier zusätzlich einen Radweg einzuplanen oder bauliche Maßnahmen zum Schutz von Radfahrern umzusetzen.
Begründung: Bisher wird der betr. Wanderweg und der Weg entlang der Kleingärten von den Radfahrern aus Richtung Tramm / Rathjensdorf genutzt. Mit dem Zuzug von ca. 500 Einwohnern, die die Ortsmitte von Plön bequem innerhalb von 10 Minuten mit dem Rad erreichen können, wird das Aufkommen von Radfahrern erheblich steigen. Dies gilt auch für Kinder, die mit dem Rad zur Schule fahren. Da dies besonders zu Zeiten des Berufsverkehrs zum Tragen kommt, ist bei diesen Verkehrsteilnehmern von einem erhöhten Unfallrisiko auszugehen, dem vorgebeugt werden muß.


23. Pkt 5.7., Verkehrserschließung (S. 42)
Für den Fuß- und Radweg entlang des Trammer Sees ist eine Breite von 3 Metern vorgesehen. Ich habe Bedenken, dass dies ausreichend ist.
Ich rege an, diesen Weg breiter auszulegen und Fuß und Radweg räumlich zu trennen.
Darüber hinaus ist der Radweg mit einer Oberfläche zu versehen, die komfortabel zu befahren ist (Kein Pflasterstein!)
Auch hier erscheint der Entwurf unprofessionell und unausgereift. Wer die Verhältnisse kennt, weiß um die hohe Bedeutung dieser Verbindung für Naherholung und Tourismus. Der zukünftige Ausbau sollte in Form einer promenadenartigen Verbindung des neuen Stadtteils mit Plön erfolgen. Hierzu sind Wegebreiten von nicht unter 5 Metern anzustreben.
Begründung: Dieser Weg wird voraussichtlich stark genutzt, und zwar in beide Richtungen. Dabei sind gefahrenträchtige Nahbereichssituationen zwischen den unterschiedlichen Verkehrsteilnehmern vorhersehbar.

24. Pkt 5.7., Verkehrserschließung (S. 43)
Es sind keine öffentlichen Stellplätze für Fahrräder berücksichtigt.
Ich rege an, an den öffentlichen Flächen ausreichend Fahrradstellplätze vorzusehen.
Begründung: selbsterklärend.

Anlage 2

1. Zu Pkt 7.1.1. Beschreibung des Vorhabens, Landschaftsgestaltung (S. 4)
Der ausgehobene Torf (170 000 m3) soll in Mieten gelagert und mit landwirtschaftlichen Maschinen weggebracht werden. Der 50 Meter Schutzstreifen zu Gewässern soll grundsätzlich eingehalten werden. Ich habe Bedenken, dass es dabei zu Torfeinträgen in den Trammer See kommt.
Begründung:
a) Wenn der Torf in mieten gelagert wird, besteht die Gefahr, das durch Winderosion Torfpartikel gelöst und über Wind in den Trammer See eingetragen werden. Als Abhilfe wäre jedoch denkbar, den Torf feucht zu halten oder abzudecken.
b) Spätestens beim Verladen des Torfes wird es dazu kommen, dass Torfteilchen gelöst, aufgewirbelt und vom Wind fort getragen werden.
c) Die Nutzung des Wortes „grundsätzlich“ lässt ausnahmen zu. Diese sollten nicht für den Schutzstreifen des Trammer Sees gelten. Dies gilt es zu spezifizieren.

2. 7.2.2.2., Oberflächenwasser Bewertung. (S. 10)
In der Bewertung werden Tatsachen (die Gewässerqualität des Trammer Sees weist eine geringe Belastung auf) und Bewertungen (Sie ist also von „besonderer Bedeutung“) vermengt. Ich rege an, hier klarer zwischen Fakten und Bewertungen zu trennen.
Begründung: selbsterklärend.

3. 7.2.4., Schutzgut Pflanzen und Biotope (S. 11 ff)
Ich rege an, dieses Kapitel komplett zu überarbeiten.
Begründung: In diesem Abschnitt werden zwar unterschiedliche Biotoparten betrachtet, ihre Unterscheidung orientiert sich aber fast ausschließlich an der Flora. Die Bewertungen zu fast allen Pflanzenarten fehlen, die Wechselwirkungen zwischen Tier- und Pflanzenwelt bleiben völlig unberücksichtigt.

4. 7.2.4.1. Biotoparten Wälder (S. 11)
siehe Anl. 2 Pkt 2.

5. 7.2.4.2. Flora, gefährdete Pflanzenarten (S. 15f)
Bewertungen zu fast allen Pflanzenarten fehlen.
Ich rege an, die Bewertungen einzuarbeiten.
Begründung: selbsterklärend.

6. 7.2.5.1. Säugetiere Bewertung (S. 16f)
Der systematische Aufbau ist schwer nachvollziehbar. Unter Bewertung folgen mindestens 2 Absätze, die den Umfang der Beschreibung zu den Themen Fledermäuse, Fischotter und sonstige Säugetiere übertreffen, wobei es sich überwiegend um die Beschreibung von Fakten zum Thema Fledermaus handelt.
Ich rege an, hier nachzubessern.
Begründung: selbsterklärend.

7. 7.2.5.3., Reptilien (S. 18)
Es fehlt die Bewertung. Ich rege an, sie einzuarbeiten.

1. 7.2.5.3., Reptilien (S. 18)
Es wird die Verbesserung der Situation der Amphibien angedeutet.
Ich rege an, diese Aussage zu überprüfen.
Begründung: Der bestehende Weiher und der zu schaffende See sind sehr unterschiedliche Gewässer. Die Erwatung, dass bei fachgerechter Anlage eine weitere Verbesserung zu erwarten ist, ist eine Behauptung, die nicht weiter belegt ist, auf jeden Fall ist sie keine Bewertung.

2. 7.2.5.5., Fische (S. 19)
Daß durch die Neuschaffung des Gewässers Laich- und Aufwuchshabitate entstehen, ist eine Vermutung, keine Bewertung. Ich rege an, hier nachzuarbeiten.
Begründung:
a) Die Bewertung enthält keine Aussage, die bei näherer Betrachtung eine Bewertung ist.
b) Es ist nachvollziehbar, dass im neuen See Fische leben werden. Allerdings wird der neu zu schaffende See keinen direkten Kontakt zu benachbarten Gewässer haben und damit wird er für diese auch kein Laich- und Aufwuchshabitat sein. Außer vielleicht für Karpfen wird das künstliche Gewässer keinerlei Bedeutung für die heimischen Fischvorkommen haben.
Bewertung: Diese Passage macht ganz klar, dass der Verwaltung und den politisch Verantwortlichen Brocken hingeworfen werden, die anlocken und die Sache schmackhaft machen sollen, aber keiner realistischen Betrachtung standhalten.

3. 7.2.5.9., streng geschützte Arten (S. 20)
Dieser Abschnitt beinhaltet keine Bewertung, schließt aber mit der Folgerung: Eine Verschlechterung der Wasserqualität durch das Siedlungsvorhaben muß ausgeschlossen werden. Ich rege an, hier nachzuarbeiten.
Begründung: selbsterklärend.

4. 7.2.6. Landschaftsbild (S. 21)
Ich rege an, diesen Gliederungspunkt weitgehend zu überarbeiten.
Begründung:
a) Hier wird überhaupt nicht auf die Auswirkungen der geplanten Siedlung auf das Landschaftsbild eingegangen. Völlig unberücksichtigt bleiben z.B. die Lärmschutzwälle.
b) Der erste Satz der Bewertung kommt über die Bedeutung einer Plattidüde nicht hinaus, der zweite Satz hat mit dem Thema bei näherer Betrachtung nichts zu tun. Eine deutlich bessere Aussage befindet sich in der Begründung des B-Planes Pkt 4.3, S. 16:
“Durch die Bebauung wird das Landschaftsbild grundlegend verändert.“
Von daher ist festzustellen, dass Begründung und UVS in sich nicht konsistent sind.

1. Entwurf B-Plan Seewiesen liegt aus

Auf der letzten Ratsversammlung wurde die Auslegung der 80. Änderung des F-Plans (Seewiesen) beschlossen. Im selben Zusammenhang wurde auch die Umweltverträglichkeitsstudie gebilligt. Sie ist eine wesentliche Grundlage für die jetzt erfolgte Auslegung des 1. Entwurfes des B-Planes, die am 6. August endet. Bis dahin können Anregungen und Bedenken geltend gemacht werden. Das ist rechtlich völlig zulässig, allerdings ist der Zeitraum für ein Vorhaben dieser Größe relativ kurz gewählt und liegt z.T. auch noch in den Ferien. Ein gern genutztes Verfahren, um den Umfang an eingehenden Äußerungen möglichst gering zu halten. Nach meiner Einschätzung werden etliche Anregungen und Bedenken eingehen, so daß eine zweite Auslegung erforderlich sein wird. Aufgrund der Kürze der Auslegungszeit werden vermutlich nicht alle Anregungen und Bedenken eingebracht werden können, so daß bei der vorhersehbaren 2. Auslegung sicher noch ein Nachschlag zu erwarten ist.
Die Auslegung des F-Planes läßt noch auf sich warten. Sie soll – voraussichtlich Mitte Juli – gemeinsam mit der Auslegung des Rathjensdorfer F-Planes erfolgen.

Drei Dinge sind m.E. auch im Zusammenhang mit dem B-Plan jetzt schon als problematisch einzustufen:

1. Die Gewässerqualität ist keineswegs gesichert. Wie bereits in der letzen Sitzung des Ausschussses für Stadtentwicklung und Umwelt geäußert, wird in der Plausibilitätsuntersuchung, die die Stadt veranlaßt hat, festgestellt, daß das Gewässer herstellbar ist. Über die Gewässerqualität und die zukünftige Entwicklung könne aber keine verläßliche Aussage gemacht werden. Hierzu seien weitere Untersuchungen erforderlich. Völlig klar ist, daß ein eutrophes Gewässer entstehen wird. (Nicht zu verkneifende Anmerkung: ob es am Ende hyper- oder polytroph sein wird, wird sich zeigen.) Der Planungsverband will aber lieber erst das Gewässer herstellen und dann ein Monitoringsystem einrichten, um bei Fehlentwichlungen gegensteuern zu können. (Anmerkung: Wie, das muß noch gesagt werden.)

2. Weiterhin bedenklich ist, daß die Baumaßnahmen wie Wasserfläche und Lärmschutzwall – nach den Informationen, die in den Sitzungen immer wieder geäußert wurden – gleichzeitig als Ausgleichsmaßnahmen herhalten sollen. So wurde während einer Ratsversammlung geäußert, daß die Ackerbauflächen ökologisch nicht besonders wertvoll seien. Das ist sicher richtig, aber der Zierrasen mit Bambusanpflanzung ist es auch nicht. Die o.g. Äußerung ist so abwegig, daß sie sich selbst in der UVS nicht wiederfindet. Und was die betroffenen Kleingewässer betrifft, ist mit Bestimmtheit keine Aussage möglich. Weil man nicht weiß, wie sich das neue Gewässer entwickeln wird, wird man auch keine Aussage treffen können, in wie weit es einen Ersatz für die Gewässer darstellt, die beseitigt werden.

3. Vor dem Hintergrund der fraglichen Gewässerqualität, aber auch bei Betrachtung der grenzwertigen Lärm- und Geruchsbelästigung stellt sich wieder einmal die Frage, ob das städtebauliche Ziel, nämlich die Verwirklichung eines hochwertigen Wohngebietes, auf Basis der ausliegenden Planungsunterlagen wirklich umsetzbar ist. Tatsächlich hat man ja auf die Festlegung von Kriterien, an denen man die Hochwertigkeit des Wohngebiet bewerten könnte, verzichtet.

Nach längerer Zeit wird die Kommunalpolitik mich heute Abend wieder einmal in Beschlag nehmen, es ist Fraktionssitzung. Dafür wird die für den 17. Juli angekündigte Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt ausfallen.

Ratsversammlung in Kürze

Die gestrige Ratsversammlung dauerte länger als gedacht und wies einige sehr interessante Punkte auf.
Bürgerfragestunde: Situation am und vor dem Bahnhof, hier: blendfreie Aufstellung der Kartenautomaten, Betonblöcke als Sitzgelegenheit, Verbleib der Bänke. Apenrader Straße: Beseitigung der Bauruine nach 12 Jahren. Eine vor ca. 4 Wochen an die Verantwortlichen übergebene und von 64 Anliegern unterschriebene Eingabe an die Stadt ist bislang unbeantwortet. Seewiesen: Wasserqualität des zu schaffenden Sees: Die überflutete Wiese vor Danau und Regenrückhaltebecken sind auch stabile Gewässer. Warum also nicht der neue See. Zufluß vom Trammer See: nicht erforderlich.

Verwaltungsstrukturreform: Einstimmig wurde eine von der FWG initierte und zwischen den Fraktionen abgestimmte Resolution verabschiedet, die den Erhalt Plöns als Kreisstadt zum Ziel hat.

Schulstruktur: Der Antrag der FWG wurde zurückgezogen, damit die Stadt sich vor einem Beschluß mit dem Schulverband in Verbindung setzen und diesen in die Beschlußfindung mit einbeziehen kann.

Seewiesen: Die Auslegung des Flächennutzungsplanes wurde beschlossen, mit gleichem Beschluß wurde die Umweltverträglichkeitsstudie gebilligt.

Stadtwerke: Die Satzungsänderung und der Beschluß zur Einleitung des Gründungsprozesses einer Stadtwerke GMBH, die ihre Geschäftsfeld ersten Schritt als Strom- und Gasvertriebsgesellschaft, im zweiten Schritt auch als Netzbetreiber finden soll, wurde anders als die oben genannten Entscheidungen nicht einstimmig getroffen. Die CDU Fraktion bemängelte, daß die Zeit von der Information bis zur Entscheidung für eine ordentliche Prüfung nicht ausgereicht hätte. Die Ratsmitglieder, die nicht Mitglied des Verwaltungsrates der Stadtwerke sind, wurden erst am Tag der Ratsversammlung informiert. (Die Sitzung des Verwaltungsrates der Stadtwerke zum Thema fand am Abend zuvor statt.)

Gartenstraße: Der Tagesordnungspunkt war nicht öffentlich.

Nähere Informationen zu allen Theman in den nächsten Tagen.

Gestern Vorstandssitzung, heute Ratsversammlung

Die gestrige Vorstandssitzung war informativ und verlief in einer sehr angenehmen Atmosphäre. Ich konnte als Gast teilnehmen. Es wurden verschiedene Themen behandelt, standardmäßig natürlich die Tagesordnung, Termine und Verschiedenes. Natürlich gab es auch ein Rücklick auf den Kommunalwahlkampf, wobei Pannen und Stärken besprochen und daraus abgeleitet Tips für zukünftige Wahlkämpfe erarbeitet wurden. Darüber hinaus kündigen sich bereits die nächsten Wahlkämpfe an, Landtags- und Bundestagswahl sowie die Wahl zum Europäischen Parlament stehen vor der Tür. Noch nicht ganz, aber je näher sie kommen, umso schneller wird ihre Annäherung. Und dann stehen sie so überraschend vor der Tür wie der Winter vor Moskau.
Außerdem werden wir 2009 das Jubiläum “100 Jahre SPD in Plön” feiern. Das ist natürlich ein guter Grund, sich in den Festauschuß zu melden oder auch sonst bei uns mitzuarbeiten. Wir haben zwar ein verjüngtes Team, aber gute Leute kann man nie genug haben, was auch für die Bösdorfer Genossen gilt.

Heute tagt die Ratsversammlung. Wie üblich besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Bürgerfragestunde Fragen zu stellen. Auf der Tagesordnung stehen Themen, die für die Zukunft der Stad durchaus wichtig sind, so die
Verwaltunsstrukturreform, die
Schulstrukur, das
Neubaugebiet Seewiesen und die künftige Ausrichtung der
Stadwerke als Energieversorger.

Bei der Verwaltungsstrukurreform geht es jetzt darum, die Kräfte aller Plöner Parteien zu bündeln, um eine Fusion zu vermeiden, bei der Plön langfristig den Status als Kreisstadt oder Verwaltungssitz verliegen wird. Die SPD hat auf ihrem Kreisparteitag die Richtung vorgegeben, auf Veranlassung FWG wird die Ratsversammlung voraussichtlich den Text für ein Schreiben an den Kreis beschließen, der vorher zwischen allen Fraktionen im Hauptausschuß abgestimmt und einstimmig beschlossen wurde.
Im Rahmen der Schulstrukturreform hat sich die SPD immer für die Einführung der Gemeinschaftsschule ausgesprochen. Die landesweiten Anmeldezahlen bestätigen, daß die Eltern mehrheitlich diesen Schultyp für ihre Kinder wünschen. Möglicherweise zeichnet sich nach der Kommunalwahl eine Mehrheit ab, die mittelfristig eine Umorientierung in Plön zuläßt. Der Antrag der FWG deutet darauf hin.
Für das Neubaugebiet Seewiesen soll die Auslegung der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen werden. Dies ist bereits in derSitzung der Ratsversammlung am 12. März 2008 erfolgt, um aber auf jeden Fall später angreifbare Verfahrensfehler zu vermeiden, soll im heutigen Beschluß zusätzlich auch die Umweltverträglichkeitsstudie gebilligt werden. Üblicherweise werden Umweltverträglichkeitsstudien auf dem Vorwege mit den entsprechenden Fachbehörden abgestimmt, bevor sie gebilligt werden. Diese Abstimmung geht in der Regel weiter, als die Vorgabe des Inhaltsverzeichnisses durch den Kreis, die der Planer, Herr Jess, im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt erwähnte. Da diese Studie – auch für den Laien erkennbar – deutliche formale und inhaltliche Schwächen aufweist, ist damit zu rechnen, daß sie deutlich nachgebessert werden muß, und damit auch im Rahmen der F- und B-Planung erneut Schritte des Planungsprozesses, einschließlich der Auslegung, durchlaufen werden müssen. Darüber hinaus ist sowieso zu fragen, ob die Hochwertigkeit des Baugebietes, die ein intaktes Gewässr voraussetzt, überhaupt erreicht werden kann, denn die Plausibilitätsbetrachtungen, die von der Stadt in Auftrag gegeben wurden, besagen, wie im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt öffentlich bekannt wurde, daß sich das Gewässer zwar herstellen läßt, daß sich aber über die Entwicklung der Gewässerqualität keine verläßlichen Aussagen machen lassen. Erfreulicherweise läßt sich feststellen, daß die unnötige Hast, mit der dieses Neubaugebiet vorangetrieben wird, seine Realisierung voraussichtlich verzögern wird.
Das häufig genannte Argument, neue Einwohner brächten mehr Geld in die Kassen, kann ohnehin nicht unwidersprochen hingenommen werden. Mittlerweile gibt es einschlägige Studien, die Zweifel an der Richtigkeit dieser Aussage nähren. Natürlich kommt es stark auf die Einzelfallbetrachtung an, aber ich empfehle die Lektüre des verlinkten Vortrages, insbesondere der Seiten 49 bis 51.
Der Autor hat übrigens im april zu dem Thema im Innenministerium vorgetragen, ein geeignetes Rechenmodell soll nach dortiger Aussage zum Ende des Jahres verfügbar sein.
Die Stadtwerke als Energieversorger sind ein weiteres Thema, das die Zukunft der Gemeinde verändern kann. Rekommunalisierung ist ein bundesweit zu beobachtender Trend. Hierbei wird es darum gehen, daß die Stadtwerke gemeinsam mit einem Partner Anteile an einer Energievertriebsgesellschaft dürfen, um die Plöner Bürger zukünftig kostengünstig mit Strom versorgen zu können. Dies ist ein Anliegen, das wir in unserem Wahlprogramm abgedeckt haben. Allerdings gibt es von verschiedenen Seiten Zweifel an dem Konzept, so daß wir uns u.U. auf eine spannende Diskussion einrichten dürfen.

Da es schon spät ist, werde ich jetzt nicht mehr Korrektur lesen und bitte, Tip- und Schreibfehler erst einmal zu entschuldigen. Ich wünsche meinen Lesern einen gute Nacht bzw. einen effektiven Arbeitstag und den Ratsvertreterinnen und -vertretern Mut für die richtigen Entscheidungen.

Erste Ausschußsitzung

Heute traf sich der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt am Eingang zum Baugebiet Düvelsbrook. Hier wurde ich auch als Ausschußmitglied verpflichtet. Der anschließende Ortstermin war nicht öffentlich. Anschließend ging es ins Rathaus.
Im Rahmen der nachfolgenden öffentlichen Sitzung wurden 2 ganz wesentliche Punkte beschlossen.
1. Erweiterung des Max Plank Institutes um einen Anbau. Nachdem die international bekannte Forschungsanstalt ihren Schwerpunkt von der Limnologie auf die Evolutionsbiologie verlegt hat, wird ein Anbau erforderlich, um die Arbeitsbedingungen für die Wissenschaftler am Standort Plön verbessern zu können.
2. Billigung der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) des Planungsverbandes “Trammer Seewiesen”. Durch die Billigung des Ausschusses und den voraussichtlichen Beschuß durch die Ratsversammlung am 1. Juli wird die UVS eine Grundlage für die weiteren Planfeststellungsverfahren, also für die Genehmigung der Wasserfläche und die Entlassung des Gebietes aus dem Landschaftsschutz.
Wie ich heute erfahren habe, liegt die Studie seit vorgestern beim Kreis vor. Eigentlich hätte ich erwartet, daß die Planer die Studie vorher inhaltlich mit den entsprechenden Behörden abstimmen. Dies ist nach Aussage des Planers erfolgt, die Gliederung der Studie wäre mit dem Kreis besprochen. Meiner eigenen Erfahrung nach geht eine inhaltliche Abstimmung aber etwas tiefer. Soweit ich das nach der ersten Sichtung beurteilen kann, weist die Studie sowohl formal wie inhaltlich Nachbesserungsbedarf auf. Im Rahmen der Sitzung sprach ich folgende Punkte an:
– Durch die Abführung der Hochwasserspitzen aus dem Trammer See in das neu zu schaffende Gewässer wird es Auswirkungen auf den Wasserhaushalt des Trentsees geben, der sich meiner Einschätzung nach im wesentlichen aus dem Trammer See speist. Diese Auswirkungen sind nicht untersucht.
– Bei der Zwischenlagerung von 175000 qm Torf nördlich Tramm wird aller Wahrscheinlichkeit nach durch Wind Fugstaub in den Trammer See eingetragen. Die Auswirkungen auf die Gewässerqualität sind unberücksichtigt.
– Bewertungen in der Studie sind bisweilen keine, sondern Behauptungen oder Fakten.
– Zu manchen Bereichen fehlen Bewertungen völlig.
Schon allein diese Punkte sind so gravierend, daß die UVS vermutlich nachgebessert werden muß. Damit werden aber voraussichtlich auch Bebauungsplan und Flächennutzungsplan nachgebessert werden müssen. Nach meiner Einschätzung ist es absehbar, daß Teile des Verfahrens neu durchlaufen werden müssen.
Ich fragte auch nach dem Ergebnis des Untersuchung nach, die die Stadt vor einiger Zeit in Auftrag gegeben hat, um die Plausibilität der projetierten Seeherstellung zu verifizieren. Demnach wäre die Seeherstellung möglich, allerdings sei nicht prognostizierbar, wie sich der See in seiner Qualität entwickeln würde. Da gäbe es eine nicht qualifizierbare Schwankungsbreite. Wenn ich mich nicht festlegen will, kann ich ähnlich formulieren.
Leider konnte ich im Rahmen der Sitzung nicht im Detail auf weitere Schwächen der UVS eingehen, da Herr Nautsch die Abstimmung beantragt hat. Ich selber habe mich mit meinem ersten Antrag versucht, nämlich den Beschluß zu vertagen und die Vorprüfung der UVS durch den Kreis abzuwarten. Blöderweise war er unglücklich formuliert, so daß ich ihn wegen Aussichtslosigkeit zurück gezogen habe.
Na ja, schaun wir mal, was die Ratsversammlung nächste Woche beschließt.
Außerdem habe ich mir vorgenomen, als nächstes einen aktuellen berufsspezifischen Beitrag zu schreiben, nämlich über Piraterie.

Lange nicht geblogt.

Ein Blick aufs Datum, und schon stelle ich fest, daß ich die Bloggerei ein bischen hab schleifen lassen. Aber die Tage nach der konstituierenden Sitzung waren recht angefüllt. Donnerstag ein langer Bürotag, dann Fußball im Freundeskreis, Freitag ein Termin in Hamburg und abends ein Empfang auf einem der Schiffe, die zur Kieler Woche eingelaufen sind, Samstag Holstenbummel und auch der Sonntag war ausgeplant. Die lezten beiden Tage habe ich in Bremerhaven an der Klausurtagung Zukunft der Marine teilgenommen. Heute abend dann von 19:00 bis 22:00 Uhr Faktionssitzung. Hier gab es eine Vielzahl von Themen, wobei die Vorbereitung auf die Ratsversammlung am 01. Juli um 20:00 Uhr (Tagesordnung) sicher mit am wichtigsten war.
Aus meiner Sicht bedeutende Themen auf dieser Versammlung werden sein:
Antrag der FWG zur Überprüfung der Entscheidung für die Regionalschule zugunsten der Einführung einer Gemeinschaftsschule.
– Antrag der FWG zur Kreisgebietsreform.
– Entwurf und Auslegungsbeschluß für die 80. Änderung des F-Planes Trammer Seewiesen
– Beteiligung der Stadtwerke an einer Energievertriebsgesellschaft.
– Nicht öffentlich: Verkauf Gartenstraße 13-15
Alle Themen sind für die Entwicklung der Stadt von hervorgehobener Bedeutung, wobei die Vorbereitungszeit – insbesondere für die neuen Mitglieder – sehr knapp bemessen ist.
Vor der Ratsversammlung habe ich am 26. Juni um 18:00 Uhr meine erste Ausschußsitzung. Der öffentliche Teil beginnt um ca. 18:45 im Rathaus. Wesentlicher Punkt hier wird die Vorbereitung der Entscheidung der Ratsversammlung zum Thema Seewiesen sein. Bis dahin heißt es, sich u.a. durch die ca. 200 Seiten starke Unweltverträglichkeitsstudie durchzuarbeiten, da sie im Rahmen der Sitzung gebilligt werden soll.

Beide Veranstaltungen bieten die Möglichkeit, im Rahmen der Einwohnerfragestunde Fragen zu stellen.

Ausschuß- und Fraktionssitzung

Liebe Leser,

ich habe Sie ein wenig hängen lassen. Bereits in der letzten Woche tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt. Hierbei ging es im wesentlichen um 3 Themen.
1. Den Lärmschutz auf der B 76 im Innenstadtbreich.
2. Die Verschwenkung der B 76 im Zusammenhang mit den Planungen zu den Seewiesen
3. Stadteingangsbereich Höhe Johanniskirche.

1. Um negative Einflüsse für das Stadtbild und die Stadtentwicklung abwenden und gleichzeitig einen wirklich effektiven Lärmschutz umsetzen zu können, wurde beschlossen, eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben, um zu klären, ob die Umgestaltung der B 76 im Stadtbereich von einer “Stadtautobahn” zu einer “innerörtlichen Durchgangstraße” tatsächlich realisierbar ist. Sobald das Ergebnis vorliegt, muß schnellstmöglich Verbindung mit dem Landesbetrieb für Straßenbau aufgenommen werden, um zu einer sinnvollen Lösung zu kommen. Fehlentwicklungen in diesem Bereich wären innerhalb der nächsten 20 bis 30 Jahre nicht mehr korrigierbar.

2. Wie schon früher berichtet, plant der Landesbetrieb für Straßenbau, die B 76 im Bereich von Tramm bis Wittmold nach Norden zu verlegen, da die bisherige Strecke aufgrund des moorigen Bodens stellenweise abgesackt ist und Schäden aufweist. Was die Streckenführung angeht, ist der Landesbetrieb bereits Kompromisse eingegangen, um die Planungen für das Neubaugebiet Seewiesen nicht zu gefährden. Nun versuchen die von der Investorengruppe beauftragten Planer, die bisherige Trassenführung günstiger zu rechnen. Dies wäre bei einer Instandsetzung der bisherigen Trasse mit Biogitter der Fall. Kosten für die Verschwenkung der Trasse in Höhe von ca. 4 Mio ständen bei einer Haltbarkeit von 25 Jahren Kosten für die Instandsetzung von 1.2 Mio gegenüber, wobei bei der Biogitterlösung von einer Haltbarkeit von 10 Jahren auszugehen ist. Über den Zeitraum von 25 Jahren betrachtet würde diese Lösung – die üblichen Kostensteigerungen nicht eingerechnet – also mit 3 Mio zu Buche schlagen. Die Nachteile, die mit dieser Lösung verbunden wären, sind:
– Geschwindigkeitsreduzierung auf diesem Teilstück
– Für den Zeitraum der Bauarbeiten einspurige Verkehrsführung mit den absehbaren Verkehrsbehinderungen und der damit einhergehenden Staubildung.
Vorteil dieser Lösung wäre, eine Lärmreduzierung für die zukünftigen Anwohner. Dazu muß man wissen, daß – trotz Lärmschutzwall – für 14 Grundstücke der zulässige Grenzwert nachts überschritten würde. Sowohl Herr Nautsch von der CDU als auch der Ausschußvorsitzende wiesen daruf hin, daß die Beibehaltung der bisherigen Trasse dem Lärmschutz dienen soll.
Nach wie vor offen ist auch die Gestaltung des Einfahrbereiches. Die Stadt und der Planungsverband wird sich weiterhin für die Einrichtung eines Kreisverkehres einsetzen.

3. Die Aufhebung des Bebauungsplanes für den Bereich Hamburger Straße im Bereich Johanneskirche wurde geschoben, um sicherzustellen, daß bis zur endgültigen Aufhebung Maßnahmen ergriffen werden, die sicherstellen, daß es hier nicht zu städtebaulichen Entwicklungen kommt, die das Ortseingangsbild negativ beeinträchtigen.

Heute fand die Fraktionssitzung statt. Im wesentlichen ging es um die Besetzung der Posten in den Ausschüssen. Bereits im Vorfeld ist es Hans Jürgen Kreuzburg wohl gelungen, mit den anderen Fraktionen eine einvernehmliche Lösung zu finden und einen gemeinsamen Vorschlag zu erarbeiten. Das ist, was wir im Programm mit ” Politischer Kultur” gemeint haben.

Wer 10 Minuten Zeit hat, um sich einen Animationsfilm anzusehen, der sollte hier klicken:
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Hans-Jürgen Kreuzburg ist Sieger nach Punkten

Heute fand die Podiumsdiskussion des Stadtmarketing Plön am See (SPaS) im Restaurant Prinzen statt. Vertreten waren Herr Krüger von der CDU, Frau Killig von der FDP, Herr Dr. Lorenzen von der FWG und Hans-Jürgen Kreuzburg als Fraktionsvorsitzender der SPD. Moderiert wurde die Diskussion von den Redakteuren Kuhr und Shekahn vom OHZ bzw. von den KN.

Die Fragen wurden den Teilnehmern bereits im Vorfeld übermittelt:

1. Derzeit wird über eine Zusammenlegung der Kreise Plön und Ostholstein diskutiert. Welche Auswirkungen hätte eine Fusion dieser beiden Kreise Ihres Erachtens für die Stadt Plön ?

Mit diesem Thema habe ich mich bereits im Blogbeitrag vom 4. Mai befaßt. Mittlerweile sieht es so aus, daß alle im Stadtrat vertretenen Parteien einer Fusion mit OH skeptisch oder ablehnend gegenüber stehen. Am 29. April scheint es hierzu eine Infoveranstaltung in Preetz zu geben. Ich habe noch 4 Plätze im Auto frei!

2. Bei einem Gang durch die Innenstadt Plöns fallen einige leere Geschäfte auf, die die Attraktivität der Innenstadt beeinträchtigen. Ebenso ist die Verlängerung der Fußgängerzone wieder Thema. Welche Möglichkeiten sehen Sie, Ladenleerstände zu reduzieren bzw. diesem vorzubeugen? Und an die SPD: ….wie möchten Sie die Erschließung der Klosterstrasse sicher stellen? An die übrigen Parteien: …wie stehen Sie zu der Verlängerung der Fußgängerzone?

Hier geht es uns darum, den Bereich bis zum Gänsemarkt attraktiver umzugestalten, und Ihn stärker in den Innenstadtbereich mit einzubeziehen. dies ist auch im Interesse der dort ansässigen Geschäftsleute. Um den Parksuchverkehr aus diesem Bereich herauszuhalten, überlegen wir, die Parkplätze auf dem Markt in Anwohnerparkplätzen umzuwandeln. Dies käme auch den Interessen der Anwohner im Innenstadtbereich entgegen. Die Erschließung würde auf den gewohnten Verkehrswegen erfolgen, da Alternativen (Straße am Bootshafen, über den Parkplatz Fördesparkasse und Pastorstieg) bei realistischer Einschätzung nicht umsetzbar sind.
Durch Gestaltung und Pflege der Innenstadt kann die Politik günstige Rahmenbedingungen schaffen.
Sie kann aber keine Ansiedlungen erzwingen oder Vermieter zwingen, Interessenten bei der Miete entgegen zu kommen. Hier gilt die Gewerbefreiheit.
Frau Killig von der FDP ist in vollem Umfang zuzustimmen, wenn sie die Bedeutung eines Lebensmittelfachhandels (Vollversorgers) im Innenstadtbereich hervorhebt.
Im Rahmen dieser Diskussion kam auch der “Dauerbrenner” Parkplatzgebühren hoch. Dazu muß man wissen, daß die Stadt Plön aus diesen Gebühren ca. 100 000,– Euro pro Jahr als Einnahmen erzielt.
Alle Parteien waren sich darüber einig, daß die Parkplatzgebühren auch weiterhin notwendig sind, um Dauerparker auszuschließen und um sicherzustellen, daß Einkäufer einen stadtnahen Parkplatz finden.
An dieser Stelle muß ich dem Kommentar eines Bürgers zustimmen, der hervorhob, daß Plön eine sehr angenehme Einkaufstadt ist, was von vielen Einheimischen nicht richtig erkannt wird, während es Fremde immer wieder lobend erwähnen. Ich schließe mich dem an und gebe noch zu bedenken, daß ich lieber 60 Cent in die Plöner Parkuhr stecke als für 3,– Euro Sprit zu verfahren, um in Raisdorf einen kostenlosen Parkplatz zu ergattern.

Wichtig erscheint mir auch, daß für die Wirtschaftsförderung künftig eine Vollzeitkraft eingestellt wird, aber auch dies scheint bei den Parteien unumstritten, auch wenn es sich um eine alte SPD Forderung handelt.

3. Im Rahmen eines breiten Prozesses hat SPaS unter Einbeziehung der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen in Plön, einschließlich Vertreter der politischen Parteien ein Leitbild als Vision für die Stadt Plön formuliert. Wie beurteilen Sie die Sinnhaftigkeit eines Leitbildes für unsere Stadt und wie sollte Ihres Erachtens mit den Arbeitsergebnissen weiter verfahren werden?

Leider habe ich das Leitbild auf der Seite des SPaS nicht gefunden. Es wurde betont, daß das Leitbild eine wertvolle Anregung ist, die auch in Zukunft weiter beachtet und beraten werden soll, die aber im Detail und in Formulierungen noch nchgebessert werden muß. Ich schließe mich der Meinung an, daß es aber für das politische Handeln nicht verpflichtend sein kann, denn dies liegt in der Verantwortung der gewählten Vertreter.

4. Die mehr als schleppende Entwicklung des Gewerbegebietes Behler Weg bereitet uns Sorgen. Welche Möglichkeiten der Verbesserung sehen Sie und in diesem Zusammenhang, wie stehen Sie zu der Forderung einiger Gewerbebetriebe des Behler Weges die Sackgassenregelung wieder aufzuheben?

Offensichtlich geht es hier nur noch um die Vermarktung von ein oder zwei Gebieten. Die Problematik der erneuten Öffnung des Behler Wegs wird nicht gesehen, da alle Gewerbebetriebe von der B 430 erschlossen sind oder erschlossen werden können bzw. diesen Bedarf nicht sehen (Autolakiererei, Fischzucht, …) Um die Anwohner vor Lärm zu schützen und auch, um die “Rennstrecke” nach Behl/Grebien nicht neu zu beleben, beabsichtig keine Partei, die seinerzeit maßgeblich von der SPD betriebene Sperrung wieder aufzuheben. Dies wurde von den Anwohnern mit Aplaus quittiert.

Die Frage 5. “Die Schwimmhalle in Plön benötigt Jahr für Jahr einen größeren 6- stelligen finanziellen Zuschuß, um dieses Angebot für die Plöner Bevölkerung und die Touristen aufrecht zu erhalten. Ist diese fianzielle Belastung des städtischen Haushaltes angesichts jährlicher Defezite noch zu verantworten bzw. welche Gründe sprechen für die Fortführung des Schwimmhallenbetriebes? Sehen Sie eine Möglichkeit der Zuschussreduzierung?” wurde nicht zur Diskussion gestellt, weil am Montag offensichtlich ein Zwangsversteigerungstermin ansteht.

Dafür wurde zu Bürgerfragen übergeleitet. Hier gabe es eine Frage zum Thema Seewiesen. Alle Parteien befürworten das Baugebiet, Hanz-Jürgen Kreuzburg betonte jedoch, daß die Umsetzung nur erfolgt, wenn die im Konzept festgeschriebenen Anforderungen an die gehobene Qualität tatsächlich erreicht wird. Die von Herrn Krüger getroffene Aussage, daß der F-Plan fertig sei, kann ich so nicht nachvollziehen, da er meines Wissens noch nicht ausgelegen hat und die Bürgerbeteiligung damit noch nicht abgeschlossen ist. Auch die Aussage, daß für die Aussage, daß für die Stadt keine Risiken entstehen, da die Inverstorengruppe (Raiffeisenbank, Fördesparkasse, Tim Barnstedt) das Risiko tragen würde, stimmt so nicht. Die Investorengruppe hat sich als GmbH und Co KG organisiert udn es würde mich wundern, wenn deren Hafung über 25.000,– Euro hinaus ginge. Bei derart potenten Investoren handelt es sich um “Peanuts”. Außerdem wird die Stadt irgendwann die Erschließungsanlagen (Straßen, Beleuchtung, ect) übernehmen müssen, und damit auch die anteiligen Kosten für die nicht verkauften Grundstücke. Über die Höhe der Kosten konnte bislang noch niemand eine qualifizierte Aussage machen.

Der Fanfarenzug sprach an, daß Ihm mit dem Umzug des Jugendzentrums und den Umbau in Bücherei bzw. Volkshochschule Proben- und Lagerräume für Musikinstrumente abhanden kommen werden. Die Arbeit diese Vereines wurde u.a. auch mit dem Jörg Steinbach Preis ausgezeichnet. Alle Parteien versprachen, sich um eine schnelle Lösung zu kümmern. Hierbei wurden als Lösungen Schulräume ins Gespräch gebracht. Im Rahmen dieses Diskussionspunktes äußerte eine jugendliche Musikerin, was den passieren würde, wenn die Schülerzahlen wieder steigen würden. Hierauf entgegnete Frau Killig von der FDP später, daß diese jungen Leute in der Pflicht wären, die Schülerzahlen zu steigern. In der FDP scheint man so emanzipiert zu sein, daß dort auch die Frauen schon Herrenwitze reißen.

Zu guter Letzt wurde ein weiterer Dauerbrenner angesprochen, der kollektive Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit, etwa in den Parkanlagen bei der Schwentine oder auf der Badewiese am Trammer See. Diesbezügliche Versuche blieben in der Vergangenheit erfolglos. Möglicherweise eröffnet sich der Weg, hier über Satzungen zu einer Lösung zu kommen. Tatsächlich doktert man hier aber an den Symptomen, ohne die Ursachen zu bekämpfen.

Ratsversammlung um 19:00 Uhr

Die Ratsversammlung findet heute um 19:00 Uhr im Feuerwehrhaus statt. Das vermutlich einzige Thema wird der Verzicht auf die Übernahme der Trägerschaft für das Gymnasium Schloß Plön sein. Dazu wird vermutlich folgender Antrag beschlossen, mit dem die Mitglieder im Schulverband angewisen werden sollen, in den zuständigen Gremien entsprechend abzustimmen.

“Die Stadt Plön verzichtet auf die Möglichkeit, die Trägerschaft für das Gymnasium Schloss Plön zu übernehmen und bittet den Kreis Plön, die Schulträgerschaft über den 01. August 2009 hinaus fortzusetzen.

Die Stadt Plön spricht sich auch gegen eine Übernahme des Gymnasium Schloss Plön in den Schulverband Plön Stadt und Land aus. … “

Aber vielleicht überrascht uns die FWG ja noch mit einem anderen Antrag.

Auf jeden Fall bietet die Einwohnerfragestunde mir nochmals die Möglichkeit, die Planungsstand zum Thema Seewiesen kritisch zu hinterfragen. Mitlerweile wurde mir schriftlich bestätigt, daß Herr Dietz – der im Bereich Seewiesen bereits seit längerem Grundstücke vermarktet – in seiner Zeit als Ratsherr an den Abstimmungen zur 81. Änderung des Flächennutzungsplanes teilgenommen hat. Möglicherweise zeichnet sich hier – wie bei der Gartenstraße – ein Fall von Befangenheit ab, der die Rechtmäßigkeit des gesammten Verfahrens in Frage stellen kann.