Hauptausschuss (2), Streichung einer „halben Stelle“



Das am heißesten diskutierte Thema war der Tagesordnungspunkt 10 / Stellenplan 2025,
Hier: Wiederbesetzugssperre Stellenanteil (1/2 Stelle) im Bereich Klimaschutzmanagement
Ursprünglich war es der Tagesordnungspunkt 14 und sollte im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden. Für mich war allerdings kein Anhaltspunkt erkennbar, der die Nichtöffentlichkeit erfordert hätte. Das Thema betrifft den Stellenplan, der Bestandteil des Haushaltes ist und der öffentlich beschlossen wurde. Keinesfalls möchte ich unterstellen, dass der TOP absichtlich in die Nicht-öffentlichkeit verschoben wurde, um die Diskussion aus der Öffentlichkeit herauszuhalten. Für mich ist es aber wichtig, über das Thema auch berichten zu können. Daher wurde dem Antrag gestellt, das Thema öffentlich zu behandeln. Dem Antrag wurde auch gefolgt.

Um den ganzen Vorgang zu verstehen muss ich vorwegschicken, dass ich mich schon seit Jahren dafür einsetze, beim Personalumfang der Verwaltung einen strengen Maßstab anzulegen. Dazu gehört auch die Forderung nach einem moderaten Personalabbau.
Als Voraussetzung für einen Personalabbau galt für mich immer und gilt auch noch heute:
– Keine betriebsbedingten Kündigungen
– Der Abbau muss sozial verträglich erfolgen.

Der frühere Antrag der FWG-Fraktion, die Bürgermeisterin zu beauftragen, in jedem Jahr bis zum Ende ihrer Amtszeit je eine Stelle abzubauen, fand leider keine Mehrheit.
Mit dem Wechsel einer Mitarbeiterin aus dem Bereich Klimaschutzmanagement in das Büro Zeitengrad bot sich jetzt die Möglichkeit, die halbe Stelle, die sie bislang in der Verwaltung besetzt hat, dauerhaft einzusparen.
In der vorletzten Sitzung des Hauptausschusses hatte die CDU-Fraktion einen entsprechenden Antrag eingebracht. Ein Mitglied des Hauptausschusses konnte an der Sitzung nicht teilnehmen. Damit waren nur 10 Mitglieder anwesend. Da man die jeweiligen politischen Positionen der einzelnen Fraktionen kennt war schon mit Beginn der Sitzung absehbar, dass das Abstimmungsergebnis fünf zu fünf sein wird, eine Patt-Situation. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
Das habe nicht nur ich, sondern auch die CDU Fraktion erkannt. Daher wollte die CDU Fraktion ihren Antrag verschieben.
Die Mitglieder der SPD-Fraktion, deren Mitglieder ja auch nicht blöd sind, hatten die Situation nach meiner Einschätzung ebenfalls erfaßt. Da die SPD-Fraktion üblicherweise die Position der Verwaltung unterstützen, die in diesem Fall für eine Beibehaltung der halben Stelle war, wollen ihre Mitglieder die Patt-Situation ausnutzen, um den CDU Antrag abzulehnen.
Das war taktisch sehr geschickt, auch wenn man jetzt reflexartig beklagen wird, dass meine Einschätzung wieder einmal eine Unterstellung sei.
Ich habe den Spieß dann umgedreht, indem ich beantragt habe, die halbe Stelle unverzüglich nachzubesetzen. Bei einem zu erwartenden Patt wäre der Antrag also abgelehnt. Damit wäre auch die Nachbesetzung der halben Stelle abgelehnt. Das haben einige Mitglieder der Fraktionen und die Bürgermeisterin nicht auf Anhieb erfasst. Tatsächlich stellte sich im weiteren Verlauf der Sitzung die Frage, ob der Antrag zulässig wäre, weil die Nachbesetzung der ja ohnehin durch den Stellerplan abgedeckt wäre. Die Betrachtung wäre begründet, wenn nicht durch das Wort „unverzüglich“ auch eine Handlungsanweisung für die Verwaltung mit beinhaltet gewesen wäre. Im weiteren Verlauf wurde dann abgestimmt.
Das Abstimmungsergebnis war – wie absehbar – ein Patt, also eine Ablehnung. Damit war auch keine Grundlage für eine unverzügliche Nachbesetzung gegeben.

In der Zeit zwischen der vorletzten und letzten Sitzung hat die FWG-Fraktion dann den Antrag gestellt, einen Nachtrag zum Stellenplan 2025 zu machen und den Plan um die halbe Stelle zu bereinigen.
Die Verwaltung machte uns darauf aufmerksam, dass dann ein Nachtragshaushalt aufgestellt werden müsse. Das wäre mit sehr viel Arbeit verbunden. Es ist das erklärte Ziel von Politik und Verwaltung, den Haushaltsplan für das kommende Jahr noch vor Weihnachten zu beschließen.
Um das Ziel nicht durch den Arbeitsaufwand für einen Nachtragshaushalt zu gefährden, habe ich als Fraktionsvorsitzender der FWG dann den Vorschlag der Verwaltung aufgegriffen, eine Wiederbesetzungssperre zu beantragen.
Dieser Antrag wurde dann in der Sitzung am vergangenen Mittwoch beraten. 

Den Text des Antrags füge ich nachfolgend ein. Er stellt die Position der FWG-Fraktion dar:

Beschlussvorschlag

Die 1/2 Stelle im Bereich Klimaschutzmanagement wird nach dem Weggang der betr. Mitarbeiterin bis zu den Beratungen des Haushaltes 2026 und des damit verbundenen Stellenplanes nicht wieder besetzt.
Dazu wird eine Wiederbesetzungssperre beschlossen.

Begründung:

Sachstand:

1. Mit dem Beschluss über die Kälte- und Wärmeplanung im Februar diesen Jahres durch die Ratsversammlung (RV) ist die Stadt Plön ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachgekommen.
In Verbindung mit dem dazu in der RV im April gefaßten Beschuss ist die Konkretisierung des weiteren Vorgehens erfolgt.

2. Die Arbeiten am Abschlussbericht des Energetischen Sanierungsmanagements für das Quartier Plön Südwest sind im wesentlichen abgeschlossen.
Hier steht im Grunde genommen nur noch der Beschluss oder die Kenntnisnahme aus.

3. Damit sind die arbeitsaufwendigen Pflichtaufgaben im wesentlichen abgeschlossen.

4. Unter Bezug auf die Stellungnahme der Bürgermeisterin (undatiert, Anfang Juni) ist festzustellen, dass eine Vielzahl der dort aufgeführten Aufgabenfelder keine verpflichtenden Aufgaben sind. (Beispielsweise sei hier nur das „Klimakino“ genannt.)

5. Klimaschutz ist eine Querschnittsaufgabe, die sich durch alle Aufgabenfelder der Verwaltung zieht. Teile der Aufgaben können und sollten auch dort bearbeite werden. 

Bewertung

6. Zur Erfüllung der pflichtigen Aufgaben ist es ausreichend, wenn das Klimaschutzmanagement durch eine halbe Stelle wahrgenommen wird. Sollte darüber hinaus Arbeitszeit im Rahmen freier Kapazitäten verfügbar ist, kann diese für die Erfüllung freiwilliger Aufgaben verwendet werden.

7. Durch den Wegfall des Koordinierungsaufwandes zwischen zwei halben Stellen dürften weitere Arbeitszeitkapazitäten frei werden, wodurch der Wegfall der zweiten Stelle in in Teilen kompensieren wird.

8. Der Wegfall von einer der beiden halben Stellen unterstreicht den Willen von Verwaltung und Selbstverwaltung zu einer Haushaltskonsolidierung im Bereich Personal, die sozial verträglich und ohne betriebsbedingte Kündigungen erfolgen kann.

9. Die Einsparungen werden in den kommenden 5 Jahren nach überschlägiger Berechnung einen sechsteiligen Betrag ergeben. Hierzu wird eine genauere Berechnung der Kämmerei erbeten.

10. Sofern sich im weiteren Verlauf zusätzlicher personeller Bedarf im Bereich Klimaschutz herausstellen sollte, ist im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung eine Alternativenprüfung durchzuführen, die folgende Optionen beinhaltet:
– Öffnen einer neuen halben Stelle
– Betritt zur Klimaschutzagentur des Kreises
– Ausweitung des Stundenkontingentes für die bestehende Stelle.

Man kann sich jetzt die Frage stellen, ob der ganze Aufwand, verbunden mit den taktischen Zügen, alles nur wegen einer halben Stelle, gerechtfertigt ist. 

Tatsächlich habe ich in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass aufgrund der Haushaltssituation auch ein wirtschaftlicher Umgang mit dem Personalbestand erfolgen muss. 

Frau Meyer von Bündnis 90/Die Grünen machte darauf aufmerksam, dass der Anteil der Personalkosten am Haushalt in den letzten Jahren von 31% auf 29% gesunken ist. Das ist erst einmal schön, aber es erfordert auch eine Betrachtung der Berechnungsgrundlage.
Die Gesamtausgaben sind in dem Zeitraum aber von 17 Mio auf 27 Mio gestiegen, wie Frau Meyer auch ausführte.
Damit sind die Personalkosten von 5,27 Mio um 2,5 Mio auf 7,83 Mio € gestiegen.
Das darf man nicht vernachlässigen. Darum fällt mein Blick auch immer wieder kritisch auf den Personalumfang der Verwaltung.
Die Personalkosten für eine halbe Stelle über einen Zeitraum von 5 Jahren – so schätze ich – betragen zwischen 150.000,- € bis 200.000,- €. Nun könnte man natürlich sagen, das ist so wenig, das kann man vernachlässigen. Ich halte es aber mehr mit dem Sprichwort: „Kleinvieh macht auch Mist“.
In der Diskussion unterstützte die SPD die Position der Verwaltung, die halbe Stelle beizubehalten.
Die Bürgermeisterin betonte die gesamtgesellschaftliche Verantwortung für den Klimaschutz, die auch die Stadt tragen müsse.
Die Gleichstellungsbeauftragte führte aus, dass der Klimawandel insbesondere die ärmeren Menschen in der Gesellschaft betreffen würde, und dazu zählen nun einmal auch die Alleinerziehenden Mütter mit Kindern. Das ist ein interessanter Aspekt, den ich bisher noch nicht bedacht habe. Allerdings schätze ich, dass man, wenn man das durch die Stellenstreichung eingesparte Geld für PV-Anlagen auf öffentlichen Dächern einsetzt, mehr für den Klimaschutz erreicht als mit der Wiederbesetzung der halben Stelle.
Es ging in der Diskussion noch etwas hin und her, ohne dass wirklich neue Aspekte erörtert wurden.
Der Antrag wurde auf Wunsch von Bündnis 90/Die Grünen noch ergänzt. Bei der Ergänzung ging es darum, die Erfahrungen bis zur Beratung des Haushaltes 2026 auszuwerten. Dann soll im Rahmen der Haushaltsberatung über eine Anpassung des Stellenplanes entschieden werden.
Das war im Grunde genommen auch Bestandteil des Antrages der FWG. Aus unserer Sicht sprach daher nichts dagegen. Der Antrag wurde mit sieben Ja-Stimmen und vier Enthaltungen angenommen. Da Enthaltungen nicht mitgezählt werden, ist das einstimmig.

Der Beschluss des Hauptausschusses ist nur eine Empfehlung für die Ratsversammlung in der kommenden Woche. Dort wird dann die Entscheidung zu treffen sein. Mit der Entscheidung ist es dann aber noch nicht getan.
Abschließend kommt es darauf an, dass diese Entscheidung bei der Beratung des Haushaltes 2026 der Stellenplan entsprechend geändert wird.
Immerhin, der erste Schritt in dem doch etwas aufwendigen Verfahren ist gemacht.

Der Nachtragshaushalt 2021 beschlossen, Diskussion um den Stellenplan

Gestern tagte die Ratsversammlung. Auch wenn es mutmaßlich eher dem Zeitgeist entspräche, zuerst über die vielen – aus meiner Sicht teilweise „grüngewaschenen“ Beschlüsse – zu berichten, beginne ich mit dem Finanziellen. 2012 war einer der Slogans in Bill Clintons Wahlkampf: „It`s the economy, stupid“, oder frei übersetzt: „Ohne Moos nichts los“.
Auch wenn ich möglicherweise falsch verstanden werde, ich folge nicht dem Slogan: „Man muß sich Umweltschutz auch leisten können“, sondern der Bewertung: Ist das Geld, was wir für Klimaschutz ausgeben, wirklich sinnvoll ausgeben. Leider, so nehme ich es zumindest wahr, ist der Verweis darauf, man müsse eben mal kurz die Welt retten, nur ein Scheinargument dafür, sich mit Ausgaben aus dem städtischen Haushalt so grün wie darzustellen, weil die kommenden Wahlkämpfe sich bereits abzeichnen.  

Ich komme also zum Nachtragshaushalt 2021. Damit verbunden ist der Stellenplan. Insbesondere der Stellenplan sorgte für eine Diskussion.

Der Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 zeigt eine Verbesserung auf, ohne dass man die Situation wirklich als gut bezeichnen kann. Der Fehlbedarf beträgt 1.305.700,- €, auch wenn er von ursprünglich eingeplanten 3.208.500,- € um 1.902.800,- € gesunken ist. 
Das liegt im Wesentlichen an der Steigerung der Gewerbesteuereinnahmen, die von 1.900.000,- € um 700.000,- € auf 2.600.000,- € gestiegen sind. Als weitere Einnahmesteigerungen sind beispielsweise zu vermerken: Zweitwohnungssteuer (plus 25.000,- €), Parkgebühren (plus 40.000,- €) und der Eingang der Fehlbedarfszuweisung 2018 in Höhe von 182.200,- €.
Einsparungen ergaben sich bei den Unterhaltsaufwendungen in Höhe von 434.500,-€ sowie bei Personalaufwendungen mit 129.700,- €.
Negativ wirkte sich allerdings die Schließung des PlönBades aus. Im Normalbetrieb können pro Jahr Einnahmen in Höhe von rund 265.000,- erwartet werden. Der Haushaltsansatz 2021 wurde – bedingt durch die Corona-Pandemie mit 80.000,- € geplant und mußte jetzt auf 50.000,- € nach unten korrigiert werden.

Der Nachtragshaushalt muß von der Ratsversammlung genehmigt werden. Er wird dann, zusammen mit dem Stellenplan, dem Gesamtbetrag für Kredite und Investitionen (1.164.900,- €), den Verpflichtungsermächtigungen (85.000,- €) und dem Höchstbetrag für Kassenkredite (8.000.000,- €) sowie den Hebesätzen für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer in der Nachtragshaushaltssatzung beschlossen. 

Für Diskussion sorgte der Stellenplan. Er sieht den Aufwuchs um zwei Stellen von derzeit 81,193 Stellen auf neu: 83,193 Stellen vor.
Das ist anzumerken, dass eine Stelle in der Regel eine jährliche Steigerung der Personalkosten um rund 70,000,- € nach sich zieht.
Eine Stelle wird für die Kämmerei vorgesehen. Durch die Umstellung auf die Doppelte Buchführung ist ein erheblicher Arbeitsaufwand entstanden. Die Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre mußten entsprechend der doppelten Buchführung umgestellt werden. Der Jahresabschluß 2020 befindet sich derzeit in der Bearbeitung.

Eine Anmerkung dazu: Er ist die Voraussetzung dafür, daß für 2022 ein Haushalt für die Stadt aufgestellt werden kann. Gerne hätte ich es gesehen, wenn wir bereits in diesem Jahr einen Haushaltsbeschluß für das kommende Jahr hätten treffen können. Bis zum Beschluß des Haushaltes 2022 werden wir uns ab Januar in einer Interimswirtschaft befinden. Durch den Nachtragshaushalt 2021 haben wir uns unsere Handlungsfähigkeit igrundsätzlich erhalten. 

Der Arbeitsaufwand für die Kämmerei wird sich in der Zukunft dauerhaft erhöhen. Der wesentliche Grund ist die Umstellung des §2b des Umsatzsteuergesetzes. Künftig fällt für verschiedene Leistungen Umsatzsteuer an. Das betrifft nicht nur, aber besonders den Bauhof. Er ist Teil der Stadtwerke/Anstalt öffentlichen Rechtes (AöR). Da die Stadtwerke AöR rechtlich nicht Teil der Verwaltung sind, wären ihre Leistungen am Januar 2023 gewerbesteuerpflichtig. Daher wurde auch beschlossen, die Stadtwerke als Regiebetrieb wieder in die Verwaltung einzugliedern.
Aus meiner Beobachtung über die letzten Jahre hinweg ist die Kämmerei mit der Arbeitsbelastung an der Grenze der Leistungsfähigkeit angelangt. Daher habe ich mich an dieser Stelle ganz eindeutig für eine Stellenmehrung ausgesprochen, obwohl ich Stellenmehrungen grundsätzlich ablehnend gegenüber stehe. 

Eine weitere Stelle wird es vermutlich im Bereich Bauen/Planen geben. Ein Mitarbeiter wird absehbar in den Ruhestand gehen. Seine Stelle soll frühzeitig nachbesetzt werden, um den/die Nachfolgender*in einzuarbeiten. Gleichzeitig soll mit der frühzeitigen Nachbesetzung der Rückstau von Arbeiten bewältigt werden. Unsere Partnerin in der Verwaltungsgemeinschaft, die Nachbargemeinde Bösdorf, beklagt lange Bearbeitungszeiten und würde sich zeitlich begrenzt an den Kosten der frühzeitigen Nachbesetzung beteiligen. Diese Stelle ist allerdings noch mit einem Sperrvermerk versehen. Die Aufhebung des Sperrvermerkes wird erfolgen, wenn die Rahmenbedingung feststehen und diese Entscheidung dann auch als sinnvoll bewertet wird.

Die Bürgervorsteherin (CDU) und der Vorsitzende der SPD Fraktion sprachen sich eindeutig für die Stelle in der Kämmerei aus, um den Arbeitsaufwand dort in normale Bahnen zu lenken.
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion sprach mir aus der Seele, wenn er sich kritisch zu Stellenmehrungen äußerte. Im Bezug auf diese beiden genannten Stellen konnte ich ihm allerdings nicht folgen. Der Vorsitzende der SPD Fraktion betonte im Bezug auf die Stelle in der Bauverwaltung, dass es momentan ausgesprochen schwierig ist, geeignetes Personal für den öffentlichen Dienst zu finden, weil der Fachkräftemangel eine Realität ist, unter der auch die Wirtschaft leidet. Er betonte, dass bereits die Suche nach einem geeigneten Bewerber sehr viel Zeit in Anspruch nehmen wird, so dass sich die 1 1/2 Jahre der Doppelbesetzung in der Realität deutlich reduzieren werden. 

Der Stellenplan wurde mit – soweit ich mich erinnere – 15 Ja- und sechs Nein-Stimmen beschlossen. Die Ratsversammlung stimmte dann auch dem Nachtragshaushalt und der  Nachtragshaushaltssatzung zu. 

 

3,5 Stunden Hauptausschuß

Im Hauptausschuß wurden heute Haushalts- und Stellenplan beraten. Die finanzielle Situation ist nach wie vor bedenklich. Trotz der Änderungen in der Finanzierung der Städte und Gemeinden muß Plön aufgrund der nach dem Mikrozensus nach unten korrigierten Einwohnerzahl mit einem stukturellen Defizit von ca. 250.000 Euro zurechtkommen. Der Herr Bürgermeister bemerkte zu Recht, daß Plön mit dem Problem nicht alleine stehen würde und die Finanzierung der Städte und Gemeinden nicht ausreichend sei. Bernd Möller (SPD) führte dazu aus, daß das Defizit bei der bestehenden Ausgabenstruktur nur durch Einsparungen beim Personal realisierbar sei. Der Reduzierung der Beschaffung von Bleistiften bringe gar nichts.
Aufgrund der noch ausstehenden Jahresabschlüsse sind weitere Einsparungen beim Personal im Moment nicht absehbar. Durch eine interne Umstrukturierung wird die Kämmerei aber mit einer zusätzlichen Stelle verstärkt.

Mit der Aussage des Herrn Bürgermeisters, Plön bräuchte mehr Einwohner, machte er sich als Vorsitzender des Planungsverband Seewiesen (nach dem Etikettenschwindel jetzt Wohngebiet Trammer See Plön Rathensdorf) für das Baugebiet Ex-Seewiesen stark.
Der Vorsitzende des zuständigen Fachausschusses konfrontierte ihn mit dem Ergebnis der  Folgekostenrechnung: Das Wohngebiet wird langfristig keinerlei positive finanzielle Auswirkungen für die Stadt Plön bringen.
Darüber hinaus äußerte der Bürgermeister, daß wir zu viele kleinteilige Bebauungspläne hätten, die die Verwaltung binden, ohne daß dadurch neue Häuser entstanden seien.
Wer so etwas sagt, hat allem Anschein nach von Stadtentwicklung keine Ahnung oder käut den Unfug wider, den ich bislang nur vereinzelt aus Kreisen der CDU gehört habe.
Grundsätzlich kann man zwei Funktionen von Bebauungsplänen unterscheiden. Mit den einen wird die Voraussetzung für die Erstellung neuer Wohn- und Gewerbegebäude geschaffen. Ein Beispiel dafür ist der Bebauungsplan Gänsemarktviertel. Mit den anderen werden einmalige und erhaltenswerte Straßenbilder für die Nachwelt bewahrt und die Entwicklungsmöglichkeiten für die Eigentümerinnen und Eigentümer gesteuert. Der B-Plan Appelwarder ist ein solcher Plan, und gar kein schlechter.

Hebesätze angehoben

In der heutigen Ratsversammlung nahmen die Herren Bürgermeister und Bürgervorsteher noch einmal sehr eindeutig Stellung zur Berichterstattung des OHA vom 15 November, der unter dem Titel „Mißtrauen regiert das Rathaus“ für reichlich Furore gesorgt hat. Ich habe immer noch keine klare Vorstellung, aus welchem Beweggrund das OHA gerade diesen Artikel in der Form veröffentlicht hat, aber aus meiner Sicht wäre er ein Fall für den Deutschen Presserat.

In der Einwohnerfragestunde wies Herr Jörg Schröder (Die Linke) darauf hin, daß der Kreistag sich eindeutig gegen Fracking ausgesprochen hat und regte an, daß sich der Rat mit dem Thema befassen möge. Der Bürgervorsteher entgegnete, daß sich bereits ein Resolutionsentwurf in der Abstimmung befindet, der auf die Tagesordnung der nächsten Ratsversammlung gesetzt werden soll.
Ich nutzte die Gelegenheit, eine klare Position gegen Fracking zu beziehen. Für mich beinhaltet Fracking unkalkulierbare Gefahren, die in keinem vertretbaren Verhältnis zum Nutzen stehen. Dazu kommt, daß das geltende Bergrecht für ausgesprochen intransparente Entscheidungsgänge sorgt, die die Energieerzeugungsunternehmen über Gebühr begünstigen. Wohl wissend, daß eine Resolution der Plöner Ratsversammlung alleine für sich die politische Durchschlagskraft eines Wattebäuschchens hat, sie wäre eine von tausenden Resolutionen, und viele Tropfen höhlen bekanntlich den Stein. Daher sprach ich mich auch ganz eindeutig dafür aus, eine Resolution an die Entscheidungsträger in der EU, im Bund und im Land zu schicken. Eine Beschränkung auf Hinterbänkler oder Hinterbänklerinnen im Land oder Kreis wird der Sache nicht gerecht.
Ich sehe auch eine ganz starke Gefahr, daß über die so genannten „Freihandelsabkommen“ CETA und TTIP eine Sondergerichtsbarkeit mit Schiedsgerichten eingeführt wird, die nationales Recht aushebelt. Damit könnte Fracking quasi durch die Hintertür durchgesetzt werden. Leider habe ich vergessen, auch auf diesen Aspekt hinzuweisen.
Anschließend stellte Herr Schulze von den Linken noch eine sehr lange Frage, über die ich hier jetzt nicht berichte. Die Frage war aber nicht schlecht. Ich habe ihn daher gebeten, mir den Fragetext zuzumailen, damit ich ihn in den nächsten Tagen veröffentlichen kann.
Zum Abschluß habe ich meiner Hoffnung Ausdruck verliehen, daß sich auch die anderen Angehörigen der Ratsversammlung eindeutig und entschieden gegen Fracking positionieren.

Zurück zum Haushalt und den Steuererhöhungen, denn nichts anderes sind die Anhebung der Hebesätze. Der Bürgermeister, aber auch der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU sowie der Fraktionsvorsitzende der SPD wiesen darauf hin, daß die finanzielle Situation der Stadt nach den Ergebnissen des Mikrozensus und dem damit verbundenen statistischen Einwohnerverlust nach wie vor bedenklich ist und ein strukturelles Defizit aufweist. Eine unerwartete Mehreinnahme von 800.000,– Euro aus Gewerbesteuereinnahmen ändert daran nichts. Der finanzielle Mehrbedarf wird damit für 2015 von ca. 1,38 Millionen auf ca. 830.000,– Euro sinken. Für 2016 wird ein Fehlbedarf von 1,4 Millionen geschätzt, 2017 werden es voraussichtlich 1,6 Millionen sein.
Die Stadt muß daher nicht nur den bereits eingeschlagenen Sparkurs konsequent weiter verfolgen, sie muß auch alle Einnahmemöglichkeiten voll ausschöpfen. Dazu gehört auch, daß Steuersätze auf die vom Land vorgegebene Mindesthöhe angehoben werden. Tut die Stadt es nicht, werden die Ausgleichszahlungen des Landes um den Betrag gekürzt, den die Stadt hätte einnehmen können.
Dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU passierte dabei ein kleiner Fehler; er kündigte an, daß die Grundsteuer um 10% angehoben würde. Das stimmt natürlich so nicht. Sie wird von 360 auf 370 Prozentpunkte angehoben, was einer realen Anhebung von ca. 3 % entspricht.
Soll noch mal Einer oder Eine behaupten, die CDU könne besser rechnen. Ich habe mir daher nicht verkneifen können, ans Rednerpult zu treten, um mein Rechenergebnis zu verkünden und klarzustellen, daß ich eine dreiprozentige Anhebung für vertretbar halte. (betrifft mich im Übrigen auch)

Die Steuererhöhungen im Einzelnen.
Der Hebesatz für die Grundsteuern steigt wie folgt:
Grundsteuer A: von 360 v.H. auf 370 v.H.
Grundsteuer B: von 380 v.H. auf 390 v.H.
Gewerbesteuer: von 360 v.H. auf 370 v.H
Die erwarteten Mehreinnahmen werden sich auf ca. 60.000,– Euro belaufen.

Die Hundesteuer wird ebenfalls angehoben.
Für den ersten Hund von 110,– auf 120,– Euro,
für den zweiten Hund von 130,– auf 140,– Euro und
für jeden weiteren Hund von 180,– auf 190 Euro.

Die Hundesteuer für Tiere, die als Kampfhund eingestuft sich, bleibt unverändert:
600,– Euro für den ersten,
800,– Euro für den zweiten und
1000,– Euro für jedes weitere Tier.

Mit dem Haushaltsplan wurde auch eine Änderung im Stellenplan beschlossen. Alle Beschlüsse einschließlich der Steueranhebungen fielen einstimmig, es gab gelegentlich einzelne Enthaltungen. (Enthaltungen zählen nicht als Gegenstimmen)

Darüber hinaus wurden auch die Gebühren für die Abwasserbeseitungung angehoben. Die Gebühren werden alle drei Jahre neu berechnet. Überschüsse oder Unterschüsse sind zu verrechnen. Herr Weber (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, daß die Gebühren seit ca. 20 Jahren stabil sind. Die Gebühren pro Kubikmeter seien zwar im Vergleich zu anderen Gemeinden relativ hoch, dafür würde in Plön, Ascheberg und Bösdorf aber auf eine Grundgebühr verzichten, was besonders den Haushalten zu Gute kommt, die wenig verbrauchen.
Die Gebühren für Abwasser steigen von 3,18 Euro um 8 Cent auf 3.27 Euro,
was für einen durchschnittlichen Haushalt mit 100 Kubikmetern Abwasser zusätzliche Kosten von 8,– Euro pro Jahr bedeutet.
Die Gebühren für die Regenwasserbesetigung steigen von 63 Cent pro Quadratmeter um 16 Cent auf 79 Cent pro quadratmeter und erreicht damit wieder den Stand der Berechnungsperiode 2009 – 2012.

Am Montag tagt der Hauptausschuß noch einmal. Ich überlege noch, ob ich die Sitzung besuche.

Im Anschluß gab es, wie immer nach der letzten Sitzung der Ratsversammlung im Jahr, noch ein paar belegte Brote und Getränke.