Bebauung der Badewiese an der Fegetasche? Ja, aber:

Die Aufgabe eines Ausschussvorsitzenden ist es, die Themen für die Arbeit im Ausschuss mit der Verwaltung zu koordinieren und den Ausschuss neutral zu leiten. Wenn er einen eigenen Redebeitrag einbringen will, sollte er sich für den Zeitraum die Leitung des Ausschusses an seinen Stellvertreter übergeben. Leider gewinnt man gelegentlich den Eindruck, dass einzelne Ausschussvorsitzende ihre Stellung ausnutzen, um aus ihrer einflußreichen Position heraus ihre eigenen politischen Ziele zu verfolgen. Das geschah meiner Ansicht auch in der letzen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung, wenn auch nur sehr unterschwellig. Aber steter Tropfen höhlt den Stein. Das nehme ich aber jetzt einmal zum Anlass, selber Stellung zu dem betreffenden Thema beziehen, weil es uns nach meiner Einschätzung in diesem Jahr beschäftigen wird.

Im Rahmen des Tagesordnungspunktes „Bebauungsplans Nr.33, 2. Änderung der Gemeinde Malente“ ging es um die Frage, ob die Stadt Plön Einwände gegen die Planung unserer Nachbargemeinde hat und eine Stellungnahme zu den Plänen abgeben will. Es gab keine Einwände. Dafür gab es folgende Bemerkung unseres Ausschussvorsitzenden: „Das ist übrigens doppelt so groß wie das, was wir an der Fegetasche planen.“

Diese Äußerung ist auf den ersten Blick scheinbar harmlos, aber es ist unterschwellig eine nicht zum Thema gehörende Äußerung, die darauf abzielt, die mögliche Bauplanung in eine ganz bestimmte Richtung zu lenken. Die Projekte sich nach meiner Auffassung aber nicht vergleichbar.

Daher möchte ich an dieser Stelle einmal feststellen:

1. Stadtplanung ist ein Prozess, bei dem es nicht darum geht, die letzten Freiflächen zu bebauen.
Es geht natürlich um Bebauung, aber es geht in gleichem Maße auch darum, Freiflächen für die Naherholung zu erhalten. Es geht auch um Themen wie das Stadtbild, Naturschutz und vieles mehr. Bauen ist Verantwortung. Was einmal gebaut wird, steht die nächsten 50 Jahre oder länger.
Freiflächen, die einmal überbaut sind, sind unwiederbringlich verloren. 

2. Seit über einem Jahrzehnt setze ich mich für einen Hotelbau auf der Badewiese Fegetasche ein. Tourismus ist unsere „Industrie“ und ein Bekannter sagte mal: „Lieber 10 Touristen als einen stinkenden Schornstein“. Zugegeben, das ist überspitzt, aber es ist auch etwas daran.

3. Seit vielen Jahren haben Investoren das Grundstück Fegetaschewiese im Visier. Es gibt in Plön nur wenige Freiflächen und die Lage am Strand mit Blick auf den See ist natürlich attraktiv.
Bei der „Plöner Welle“ sollten uns damals die Abstände zwischen den Gebäuden (ich meine mich zu erinnern, dass es 6 Meter waren) als Blickachse von der Straße auf den See verkauft werden.
Ich persönlich mag es nicht, für dumm verkauft zu werden.

4. Die neuesten Planungen für die Bebauung der Badewiese Fegetasche wurden in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung am 14. Mai 2025 im nicht-öffentlichen Teil behandelt.

Planungen sind erst einmal ergebnisoffene Prozesse. Ich gehe im Folgenden nicht auf die ersten, noch nicht-öffentlichen Planungsideen ein, sondern möchte einmal die Punkte aufführen, die aus meiner Sicht bei der Planung auf der FEgetaschenwiese grundsätzlich zu berücksichtigen sind. Das wären:

1. Es ist zwingend erforderlich, neben dem möglichen Hotelbau auch ausreichend große Freiflächen für die Naherholung freizuhalten. Dazu gehören für mich auch die Minigolfbahn und der Imbiss.

2. Es muss ausgeschlossen werden, dass der Hotelbau nur ein Alibi-Bau ist, in dem sich nach und nach Eigentumswohnungen entwickeln. An dieser Stelle kann es aber ausschließlich um ein touristisches Projekt zur Belebung des Fremdenverkehrs gehen.

3. Eine Querfinanzierung durch andere Vorhaben darf keine Voraussetzung für ein Hotelbau sein. Ein Makler für Gewerbeimmobilien hat mir vor einiger Zeit mal gesagt: „Entweder ein Hotel trägt sich dauerhaft selbst oder man läßt die Finger davon.“
Die Logik dahinter kann ich verstehen.

4. Das Argument, man müsse Wohnraum schaffen, ist vielfach ein Scheinargument. Das richtige Argument muss lauten: „Man muß bezahlbaren Wohnraum schaffen“. Daran mangelt es wirklich.
Bezahlbarer Wohnraum wird auf der Fegetaschenwiese nicht entstehen, wenn das Hotel in Eigentumswohnungen umgewandelt werden sollte. Dem wird man entgegenhalten, das sei eine Unterstellung oder das sei gar nicht geplant. Aber wenn wir ein Projekt zulassen, dass sich nicht dauerhaft rechnet, wird genau das geschehen. Niemand wird sagen: „Oh, das hat nicht geklappt, dann reißen wir das Gebäude wieder ab und stellen die Wiese wieder her.“ Viel wahrscheinlicher wird sein, dass gesagt wird: „Wir können das Gebäude doch nicht abreißen, wo es schon mal steht. Lass uns dort Eigentumswohnungen entwicklen.“

Im Frühjahr des letzten Jahres wurde uns von einem Tourismusplaner empfohlen, eine Angebotsplanung zu machen. Ich habe nicht danach gefragt, obwohl ich auch schon davor immer dafür geworben habe. Das bedeutet: Man schafft Baurecht für das, was man will.
Wenn es einen Bebauungsplan gibt, dann geht man damit auf die Suche nach einem Investor.
Das erspart dem Investor einen langwierigen Planungsprozess, in dem es zu Auseinandersetzungen über die städtebaulichen Ziele und die Planungen selbst kommt. Zerwürfnisse sind ansonsten vorprogrammiert.
Es wäre professionell, das zu vermeiden.

Ich bin gespannt, was in diesem Jahr auf uns zukommt. 

„Lüstling“ oder Kernaufgabe? Projektarbeit mit dänischen Kommunen im Klimaschutz.

Der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie tagte am 22. Januar. Unter TOP 7 stand das Thema „Teilnahme im Interreg Projekt „Grüne Energiewende“ mit dänischen Kommunen“ auf der Tagesordnung.
Knapp hat die Ratsversammlung beschlossen, die halbe Stelle im Klimaschutzmanagement nachzubesetzen, da sucht man – zumindest kann der Anschein entstehen – eine Aufgabe, um die Stelle auch begründen zu können.
Die Verwaltung argumentierte, dass die Aufgaben „Klimakino“ und „Klimaschutzwetbewerb“ mit der neuen halben Stelle jetzt wieder aufleben könnten. Außerdem könne man sich dann in das Interreg Projekt einbringen und sich in Dänemark erkundigen, wie dort die Energiewende umgesetzt wird.

Dem habe ich entgegengehalten, dass

– Klimakino und Klimaschutzwettbewerb „zwar ganz nett“ seien, aber keine Kernaufgabe der Verwaltung sind und

– die Energiewende in Dänemark bereits 1973 nach der Ölkrise eingeleitet wurde, um sich von den Erdöl fördernden Staaten unabhängig zu machen. Das könne man nachlesen, dafür bräuchte man nicht auf eine Dienstreise nach Roskilde zu gehen. (Obwohl Roskilde natürlich eine tolle Stadt und die Reise wert ist. Ich selber war schon vier mal da und kann einen Besuch nur empfehlen).
Um sich anzusehen, wie eine effiziente Verwaltung funktioniert, braucht man auch keine Dienstreise nach Roskilde zu machen. Das dänische Verwaltungssystem würde sich mit Sicherheit vom deutschen Verwaltungssystem unterscheiden und aufgrund des unterschiedlichen Verwaltungsrechtes und der unterschiedlichen Verwaltungsstruktur ließe sich da wenig abgucken. 
(Anm.: Wie ein Wärmenetz funktioniert, kann man sich auch in Plön im Ortsteil Stadtheide ansehen. Diesen Hinweis habe ich in der Sitzung nicht gebracht, weil er mir im Eifer der Diskussion nicht eingefallen ist)

In Schleswig Holstein gibt es einen „Haushaltskonsolidierungserlass“ des Landes. Dort ist für Fehlbedarfsgemeinden wie Plön beschrieben, welche Maßnahmen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung zu prüfen sind. Dort lese ich in den „Hinweisen zur Beschränkung der Aufwendungen und Auszahlungen und zu Ausschöpfung der Ertrags- und Einzahlungsquellen“ folgendes:
1.11 Streichung von Stellen und Anbringen von kw Vermerken.
(Anm.: Kw heißt kann wegfallen. Eine Stelle wird aus dem Stellenplan gestrichen, wenn der Stelleninhaber kündigt oder in den Ruhestand geht)
1.12 Nutzung von Einsparungsmöglichkeiten bei freiwerdenden Stellen: … Prüfung, ob … die Stelle ganz oder teilweise eingespart werden kann.

Das hätte man meiner Meinung nach nicht nur tun können, sondern müssen, zumal die halbe Stelle ohnehin schon mit einem kw-Vermerkt versehen war.
Stattdessen fördern SPD und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam mit der Bürgermeisterin den Dienstreisetourismus.
Ich weiss, das ist jetzt etwas überspitzt. Klimakino und Klimaschutzwettbewerb stehen ja auch noch auf dem Aufgabenzettel.

Der Zuschussantrag für die Familienbildungsstätte war eigentlich ein „Selbstgänger“. Es kam jedoch eine Diskussion auf. Hintergrund ist der Umstand, dass der Zuschuss eine freiwillige Leistung der Stadt ist und uns von der Fehlbedarfszuweisung abgezogen wird. Stellt sich die Frage, ob der Abzug nicht vermieden werde kann, wenn statt dessen die Miete reduziert wird.
Das ist am Ende des Tages eine Frage von „rechte Tasche – linke Tasche“, aber wenn die linke Tasche die der Stadt Plön ist, dann ist das in Ordnung.
Der Nutzen sozialer Leistungen ist sehr schwer in Euro und Cent auszudrücken. Da es sich bei dem Zuschuss um eine relativ kleine Summe handelt und der Nutzen der Arbeit der Familienbildungsstätte relativ hoch einzuschätzen ist, ist die Ausgabe auch unter Berücksichtigung der klammen Kassen gerechtfertigt.

Toilette am Strandweg und die Beachtung des Haushaltsrechtes

Am Mittwoch, dem 21. Januar tagte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt (SteP).
Hier gab es im öffentlichen Teil nur einen relevanten Tagesordnungspunkt. Es ging um den Bau der Toilettenanlage am Strandweg. Der auf dem Gelände des ehemaligen Bootsverleihs stehende Toilettenwagen ist kein attraktiver Anblick für die naturnahe Promenade eines Fremdenverkehrsortes. Vor allem ist er auch nicht barrierefrei. 

Mein Kollege Gampert (FWG) äußerte Zweifel an der Aussage der Verwaltung, dass ein Toilettencontainer mit dem selben Kostenansatz gerechnet wird wie der Neubau eines festen Gebäudes. Auch ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Container ähnlich teuer ist wie ein Neubau. Die Verwaltung hielt an Ihrer Aussage fest. Eine – nach meiner Auffassung belastbare – Kostenberechnung war der Vorlage nicht beigefügt, so dass am Ende zumindest bei mir Zweifel bestehen blieben. 

Zu dem Vorgang merkte ein Kollege von der CDU an, dass der Bau wegen fehlender Unterlagen nicht beschlussreif wäre. Es würden eine Kostenberechnung und ein Bauzeitenplan fehlen. 

Der Kollege von der CDU führte aus, dass die Gemeindehaushaltsverordnung in
 § 12 (Investitionen) regelt, welche Mindestvoraussetzungen für Investitionen mit erheblicher und welche Mindestvoraussetzungen für Investitionen von geringer finanziellen Bedeutung zu erfüllen sind. 

Bei 70.000,- € handelt es sich um ein Bauvorhaben von geringer finanzieller Bedeutung. Der Kollege argumentierte, dass zwingend eine Kostenberechnung und ein Bauzeitenplan vorliegen müsse. Er bat um Auskunft, ob die vorliegen würden.
Die Antwort der Verwaltung wirkte eher ausweichend.
Der Kollege hat daraufhin angekündigt, Akteneinsicht nach § 30 der Gemeindeordnung zu nehmen. 

(Anm.: Dieses Recht haben alle Mitglieder der Ratsversammlung. Bürgerlichen Mitgliedern steht das Recht auch zu, sofern die Vorgänge in dem Ausschuss behandelt werden, dem das bürgerliche Mitglied angehört.
Es gilt nicht für Vorgänge, deren Geheimhaltung nach anderen gesetzlichen Vorschriften geregelt ist.
)

Im weiteren Verlauf äußerte ein Kollege (FWG), dass wir hier nicht im Haushaltsausschuss sind und wir jetzt über den Bau beschließen sollten.
Ein anderer Kollege (SPD) hat sinngemäß eingeworfen, dass Plön zu klein ist für die Anwendung des Haushaltsrechts, wenn ich das richtig verstanden habe.

Dem hab ich entgegengehalten, dass das Haushaltsrecht nicht beliebig sei und auch auf Bauvorhaben anzuwenden ist. 

Ich habe mich sehr gewundert, dass einige Kolleg*innen offenbar der Ansicht sind, dass man das Haushaltsrecht beliebig anwenden kann oder auch nicht.
Geltendes Recht ist nicht beliebig, sondern insbesondere von der Verwaltung und auch von der Selbstverwaltung zu beachten.

(Anm.: Hinter dieser Auffassung stehen für mich drei Punkte:
1. Das Haushaltsrecht ist zwar recht kompliziert, aber es dient dazu, die Steuergelder unserer Bürgerinnen und Bürger nach festen Verfahren und so transparent wie möglich auszugegeben. Zudem soll das Haushaltsrecht sicherstellen, dass die Grundsätze der sparsamen Haushaltsführung beachtet werden.
2. Sollte sich herausstellen, dass sich dieser Fehler durch den gesamten Haushalt 2026 zieht besteht die Gefahr, dass er in Gänze überarbeitet und in Teile noch einmal aufgestellt werden muß. Das würde  geplante Investitionen dann weiter verzögern.
3. Aus der Vergangenheit wissen wir, dass Verstöße gegen das Haushaltsrecht auch disziplinare Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Im Dezember 2024 wurde die Problematik schon einmal in einem anderen Rahmen angesprochen.)

Beschlossen wurde der Bau dann trotzdem mit großer Mehrheit. 

Vom Grundsatz her befürworte ich den Bau eines festen Toilettenhauses, auch wenn es teurer sein sollte als eine Containerlösung. Ausschlaggebend ist hier die „repräsentative“ Lage an der naturbelassenen Promenade. Das steht aber unter dem Vorbehalt, dass die Kosten nur unerheblich über den Kosten eines Containers liegen. Ich hoffe, dass der mögliche Verfahrensfehler, sofern sie beanstandet werde, geheilt werden können, damit der Bau losgehen kann.)

Im nicht-öffentlichen Teil stand dann noch ein Bauantrag an. Bei Bauvorhaben, die nicht im Gebiet eines Bebauungsplanes liegen, kommt es nach Bundesbaugesetz drauf an, dass sie sich in die Umgebung einfügen. Die Entscheidung liegt letztendlich beim Bauamt des Kreises. Die Stadt Plön wird aber am Verfahren beteiligt, indem sie ihr Einvernehmen erteilen oder verweigern kann.
Wenn die Genehmigung durch den Kreis erteilt wird, könnten Nachbarn gegen den Beschluss klagen.
Da dieser Bau schon in der öffentlichen Diskussion stand und mit Sicherheit den Weg die öffentliche Diskussion zurückfinden wird, sobald er steht, erkläre ich an dieser Stelle schon mal, dass ich den Beschluss des Ausschusses für falsch halte. Mehr dazu, wenn der Beschluss in der nächsten Sitzung öffentlich bekannt gegeben wird.

Im SteP darf ich zwar nicht mit abstimmen, aber als Ratsherr habe ich in jedem Ausschuss, auch wenn ich ihm nicht angehöre, Rederecht. Dort habe ich eine Stellungnahme abgegeben und gebeten, sie zu Protokoll zu nehmen. Es soll später keine*r der Entscheidungsträger*innen sagen können. „Das haben wir nicht geahnt“.

Hauptausschuss, Ratsversammlung und eine Grundstücksangelegenheit

In der letzten Woche fanden eine Ratsversammlung, drei Ausschusssitzungen und noch ein paar weitere Veranstaltungen statt. Eigentlich wollte ich über alle Sitzungen in einem Abwasch berichten, aber ich habe das heute nicht geschafft. Daher werde ich die vergangene Woche jetzt scheibchenweise abarbeiten.

Montag tagte Hauptausschuss und Ratsversammlung. 

Hierbei war der öffentliche Tagesordnungspunkt : „Einführung einer digitalen Kurkarte (Ostseebad) …“ eigentlich nebensächlich. In der Fraktion hatten wir uns ursprünglich auf eine Ablehnung geeinigt, weil der Mehrwert dieser Maßnahme aus der Vorlage der Verwaltung nicht klar genug hervorging. Auf meine Frage hin erläuterte Frau Backmann die Vorteile für Gäste und Verwaltung. Auch die Option, dass man zumindest für eine Übergangszeit und in Härtefällen alles noch ganz nicht-digital auf Papier machen kann, finde ich in Ordnung, obwohl ich sonst sehr für Digitalisierung bin.
Ich hab mich dann entschieden, den Antrag nicht abzulehnen und mich zu enthalten.

Der Schwerpunkt von Ratsversammlung und Hauptausschuss lag aber ganz eindeutig auf dem nicht-öffentlichen Tagesordnungspunkt: „Grundstücksangelegenheiten; hier: Erbbaurecht in der Eutiner Straße“. Dazu hatte ich mich in meinem Beitrag schon geäußert
http://www.ingo-buth.de/2026/01/10/top-grundstuecksangelegenheiten-hier-erbbaurecht-in-der-eutiner-strasse/.
Aus meiner Sicht war es angeraten, Gespräche und Nachverhandlungen zu führen, um die Stadt besser abzusichern und die Einnahmesituation zu verbessern. Auch heute bin der der Auffassung, dass man hätte nachbehandeln können und auch müssen.
Zu Beginn der Sitzung wurde eine Anwältin als Sachverständige zugelassen. Der Rest wurde im nichtöffentlichen Teil der Sitzung besprochen. Der Beschluss gefiel mir nicht. Spätestens wenn der Beschluss in der nächsten Ratsversammlung öffentlich bekannt gegeben wird, werde ich mich öffentlich dazu äußern. 

Am Dienstag fand die Info-Veranstaltung zur Sperrung der B 76 bei Plön und der Bahnstrecke zwischen Preetz und Kiel statt.
Hierzu gab es eine umfangreiche Berichterstattung in der Presse und sogar im Fernsehen.
Daher will ich mich hier nicht wiederholen.

TOP: „Grundstücksangelegenheiten, hier: Erbbaurecht in der Eutiner Straße“.

Wer das öffentlich zugängliche Bürgerinformatiionssystem der Stadt Plön aufmerksam liest wird feststellen, dass für Montag, den 19. Januar eine Sitzung des Hauptausschusses geplant ist. Gleich im Anschluss soll eine Ratsversammlung stattfinden.
Ein Punkt auf den Tagesordnungen ist identisch:
„Grundstücksangelegenheiten, hier: Erbbaurecht in der Eutiner Straße“.

Aus meiner Sicht ist es vom Verfahren her nicht günstig, die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung am selben Tag unmittelbar aufeinander folgend durchzuführen.
Damit wird der Selbstverwaltung die Gelegenheit genommen, eventuell aufkommende Fragen prüfen zu lassen.

Es ist auch nicht notwendig, sofern ich ein Rechtsgutachten richtig verstanden habe, das mir seit zwei Tagen vorliegt.

Das ganze Verfahren ist aber geeignet den Anschein zu erwecken, dass hier ein Deal unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit so schnell wie möglich durchgezogen werden soll.
In Folge könnte später unter Umständen ein Eindruck entstehen, der geeignet ist, Zweifel an der Integrität von Verwaltung und/oder Selbstverwaltung aufkommen zu lassen.

Das Ganze ist aus meiner Sicht schon problematisch, da ich mich bisher immer für eine sparsame Haushaltsführung eingesetzt habe. Dazu gehört eine Reduzierung der Ausgaben- und eine Verbesserung der Einnahmenseite.
Meiner Meinung nach wären noch Gespräche und Nachverhandlungen zu führen.

Zu den Inhalten der verwaltungsinternen Unterlagen kann ich mich hier nicht äußern, da von Seiten der Verwaltung ausdrücklich auf die Vertraulichkeit der Unterlagen hingewiesen wurde.
Dem kann ich nach meiner Auffassung so inhaltlich nicht in vollem Umfang folgen.
Nach Tranzparenzgesetz des Landes Schleswig Holstein ist eine Veröffentlichung von Teilen der Unterlagen spätestens nach dem Beschluss möglich, wenn auch nicht vorgeschrieben.
Das Informationsfreiheitsgesetz gewährt der interessierten Öffentlichkeit umfangreiche und einklagbare Möglichkeiten, in die Vorgänge Einsicht zu nehmen.

Poller und Schwentineterrassen

Gestern tagte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung

Die Bürgermeisterin hat mitgeteilt, dass die Schwellen in der Lübecker Straße noch nicht gebaut werden, weil die Firma Bedenken bezüglich des Untergrundes angemeldet hat. Hierzu soll noch eine besondere Untersuchung stattfinden, bevor das Thema erneut in den Ausschuss zum Beschluss gegeben werden soll. 

Der Kollege Gampert hat die Frage gestellt, ob es nicht zum Thema „PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden“ noch eine Alternativenplanung geben sollte. 
Die Bürgermeisterin antwortete darauf, dass es dazu aktuell eine Anfrage an die Kommunalaufsicht gäbe.

Anschließend ging es im ersten regulären Tagesordnungspunkt um die Poller in der Innenstadt.
Die Bürgermeisterin beklagte, dass der Verkehr in der Innenstadt deutlich zugenommen hat. Das beinhaltet Verstöße gegen die Vorgabe der Fahrtrichtung ebenso wie Verstöße gegen die Zeiten, in denen die Befahrung erlaubt ist.
Der Mitarbeiter einer Firma hat betont, dass die Polleranlage so gar nicht hätte in Betrieb gehen dürfen. Er erläuterte zudem, dass er nach dem Schadensbild an den Pollern den Eindruck hätte, dass diese zumindest in einem Fall nicht durch einen ausfahrenden Poller entstanden sei, über dem ein Auto stand, sondern durch einen Fahrer, der noch schnell über den Poller rüberhuschen wollte. Mittlerweile scheint es diesbezüglich bereits ein laufendes Gerichtsverfahren zu geben.
Der Mitarbeiter betonte, dass es Sensoren gäbe, mit denen man ein solches Risiko deutlich reduzieren könnte. Dazu würde z.B. eine Kleinampel (höhe 1,5 Meter) gehören, ein Blitzlicht, das Autofahrende warnt und ein kleiner Radarsensor, der den Bereich vor und hinter sowie über dem Poller überwacht.
Ein Kollege von der CDU sprach sich dann dafür aus, die Anlage außer Betrieb zu nehmen, weil all die baulichen Anlagen am Wendtorper Tor und am Hamburger Platz sich nicht mit dem Stadtbild und dem Denkmalschutz vertragen würden.
Das habe ich als hochgradig lächerlich empfunden, weil – wenn ich mich richtig erinnere – er und seine Kollegen aus seiner Fraktion in der Ratsversammlung dafür gestimmt haben, PV Anlagen auf den denkmalgeschützten Bahnhof zu packen.
Ansonsten pflichtete ich der Bürgermeisterin bei. Auch ich halte es für ausgesprochen problematisch, dass sich zu jeder Tageszeit Lieferwagen in beide Richtungen durch die Fußgängerzone quetschen, obwohl die Zeiten und die Fahrtrichtung klar vorgegeben sind.
Das ist ein unhaltbarer Zustand. Anders als mit Poltern scheint keine Abhilfe möglich zu sein, das es so aussieht, als wären die Fahrer*innen sehr dickfällig.

Ein anderer Kollege verwies aber zu Recht darauf, das es sich hier lediglich um die Präsentation einer Firma handeln würde. Der Mitarbeiter der Firma betonte, dass er als Plöner den Mißstand schon länger beobachten würde und lediglich zur Problemlösung beitragen will.
Mein Kollege wies zu Recht darauf hin, dass das Vorgehen einen Verstoß gegen § 12 Gemeindehaushaltsverordnung darstellen würde, weil die dort geforderten Unterlagen nicht vorliegen würden. (Nachträgliche Anmerkung: Ein Sperrvermerk im Haushalt hätte vermutlich gereicht, dann wäre das Geld im kommenden Jahr verfügbar gewesen. Den Sperrvermerk hätte hätte man bei Vorliegen der erforderlichen Unterlagen aufheben können. Aber das hat ja schon bei den PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden nicht so gut geklappt)

Der Antrag, die Maßnahme umzusetzen, wurde dann mit 5 Ja- und 5 Nein-stimmen abgelehnt. Es gab eine Enthaltung. Die Ja-Stimmen kamen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Nein-Stimmen kamen von der CDU und FDP, eine Stimme kam von der FWG.
Die Enthaltung kam von einem Kollegen aus der FWG. 
Dennoch wird das Thema erneut zu beraten sein, weil der Aspekt der Absicherung von Veranstaltungen in der Innenstadt, der jetzt über quergestellte LKW erfolgt, noch berücksichtigt werden muss.

Anschließend stellte sich die Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung mbH GOS vor. Sie wird als Treuhänder der Stadt Plön die Sanierung des Bahnhofquartiers durchführen. Der Mitarbeiter führte aus, dass die GOS sich um die Fördermittel kümmert. Die Fördermittel im Zusammenhang mit der Städtebauförderung würden üblicherweise 66% betragen, zum Teil seien auch bis zu 75 % möglich.
Nach meiner Bewertung ist die Teilnahme am Städtebauförderungsprogramm die einzige finanzierbare Möglichkeit, das Stadtbild im Bereich der Innenstadt attraktiver zu machen.
Aus meiner Sicht hätten wir zuerst mit dem direkten Bahnhofsumfeld anfangen sollen, da ich dort den dringendsten Handlungsbedarf sehe. Auf Empfehlung unseres damaligen Mitarbeiters in der Stadtplanung wurde aber beschlossen, erst einmal den Bereich Schwentineterrassen und Schwentineplattform anzugehen. Begründet wurde die Empfehlung damit, dass dort am schnellsten Verbesserungen zu sehen seien.

Anschließend wurde im nächsten Tagesordnungspunkt über das Verfahren für  Maßnahmen „Schwentineterrasse und Schwentineplattform beraten.
Um hier weiter zu kommen, gibt es zwei Alternativen.
Zum einen wäre es eine Ausschreibung, zum anderen wäre es ein Realisierungswettbewerb. Die Vor- und Nachteile beider Alternativen wurden in der Veraltungsvorlage aufgelistet. Der Vorteil der Ausschreibung wäre, dass man kostengünstiger davon kommt, der Nachteil ist aber, dass man keine wirklich gute Auswahl zur Entscheidung bekommt.

Der Realisierungswettbewerb ist – wie der Kollege Rose (SPD) vorrechnete – um 30.000,- € teurer, aber man bekommt verschiedene Entwürfe, so dass man die am besten geeignete Alternative auswählen kann.

Bündnis 90/Die Grünen fragten nach Einbindung der Bürger*innen in den Entscheidungsprozess. Der Mitarbeiter von GOS betonte, dass das Teil des Verfahrens sei.

Der Kollege Gampert (FWG) hat sich noch einmal vergewissert, dass mit dem Auftrag keine Urheberrechte entstehen, die spätere Nachbesserungen verhindern. Er führte dazu einige Beispiele an, etwas den Spielplatz in Eutin beim Inklusionshotel, der ebenfalls zum inklusive Spielplatz nachgerüstet werden sollte. Das wäre aber nicht möglich gewesen, weil Urheberrechte des Architekten dem entgegengestanden hätten.

Darüber hinaus stand mit Rücksicht auf die Haushaltslage die Frage im Raum, ob beide Maßnahmen nur gleichzeitig oder auch nacheinander ausgeführt werden können. Beides ist möglich, die Entscheidung dazu kann später getroffen werden.
In der Abstimmung sprachen sich dann 10 Mitglieder des SteP für einen Realisierungswettbewerb aus. Es gab eine Enthaltung. 

Echter und relevanter Schritt zur Kostenkontrolle im Personalbereich

In der Ratsversammlung am letzten Mittwoch wurde der Haushalt verabschiedet.
Die finanzielle Situation der Stadt war in den vergangenen Jahren bedenklich und sie ist es auch heute. Der Fehlbedarf für 2026 beträgt aktuell 3.534.600,- €. Die Fehlbedarfe für die Folgejahre (2027/2028/2029) betragen gerundet 3,1 / 2,6 und 2,8 Mio Euro, über den Daumen also 12 Mio Euro. Damit gehört Plön zu den 80% Städten in Deutschland, die unterfinanziert sind. Aufgrund der finanziellen Situation erhält Plön vom Land Fehlbedarfszuweisungen. Die dienen dazu, gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben zu finanzieren, die durch eigene Einnahmen nicht gedeckt sind. In den Haushaltsreden der vergangenen Jahre habe ich mich oft mit dem Zahlenwerk auseinander gesetzt und immer wieder darauf hingewiesen, die Personalkosten im Griff zu behalten.
Daher hat die FWG-Fraktion Anfang des Jahres einen Antrag eingebracht, den Personalkörper der Verwaltung über Vorgaben zur Anzahl der Stellen zu reduzieren.
Das führte dann immer zu einer Diskussion mit der Leiterin der Verwaltung, wo sie denn einsparen solle. Dazu hatten wir im Vorfeld immer wieder Vorschläge gemacht, etwa den Verzicht auf eine Stundenausweitung in der Tourist-Info. Dabei ging um die Optimierung der Präsenz auf Facebook und anderen „Sozialen Medien“ Es ging auch um die Nachbesetzung der halben Stelle im Klimaschutzmanagement. Hierbei kam es immer wieder zu Diskussionen um einzelne Stellen und Stelleninhaber*innen. Die Diskussionen mit der Leiterin der Verwaltung waren zwar immer kooperativ und auch in Teilen konstruktiv, aber das Ergebnis war am Ende nicht immer überzeugend.
Vor der letzten Sitzung des Hauptausschusses hat die CDU-Fraktion dann einen Antrag gestellt, den Personalumfang der Verwaltung über die „Budgetierung“ zu steuern. Dieser Antrag gefiel mir inhaltlich sehr gut, auch wenn der Weg der „Budgetierung“ eine Alternative zu dem ursprünglichen FWG-Antrag darstellte.
Hierbei wird ein fester Betrag, ein Budget vorgegeben. Der Betrag wird dann ab 2027 über die nächsten Jahre jährlich um ein Prozent reduziert. Lohnerhöhungen und anderes gesondert berücksichtigt werden. Das klingt im ersten Moment kompliziert, aber wenn man es erste einmal verstanden hat, dann ist es ein sehr  brauchbarer Ansatz, der sich auch an den Regelungen des Kreises orientiert.
Die SPD hatte dann mit Bündnis 90/Die Grünen einen Gegenantrag eingebracht, der die Steuerung über die Anzahl der Stellen im Stellenplan vorgesehen hat. Wir haben darüber im Hauptausschuss beraten und uns dann fraktionsübergreifend auf das Verfahren „Budgetierung“ geeinigt.
Das ist eine echte Grundsatzentscheidung und kein Herumtüfteln an kleinen Stellschrauben. Die Bugetierung ist geeignet, die Kostenentwicklung im Bereich Personal zu steuern und zu begrenzen. Damit entsteht Planungssicherheit für die Verwaltung. Gleichzeitig übernimmt die Bürgermeisterin mehr Verantwortung für die Personalplanung, die Personalsteuerung und für die Optimierung verwaltungsinterner Abläufe.

Nachfolgend noch meine Haushaltsrede mit einigen Ergänzungen und Kommentaren für die, die es interessiert:

„Eigentlich hatten wir im Ältestenrat besprochen, dass die Dauer der Haushaltsrede auf 5 Minuten beschränkt wird. Da sich alle meine Vorredner nicht daran gehalten habe, werde ich es auch nicht tuen und auf einige Anmerkungen eingehen, die von meinen Vorredner*innen gemacht wurden.

Frau Bürgermeisterin, bei der Verwaltung muss man eben nicht nur auf die reinen Zahlen der Mitarbeitenden gucken. 
Man muss auch innere Strukturen und organisatorische Faktoren betrachten. Dazu gehören interne Verfahresabläufe, eine Aufgabenkritik und die Konzentration auf Kernaufgaben sowie der Verzicht auf oder die Reduzierung von freiwilligen Aufgaben. Man müsse auch den Einsatz von KI ins Auge fassen.

Herr Koll, (Anm 1.: Der Bürgervorsteher hat stellvertretend für den erkrankten Fraktionsvorsitzenden der CDU gesprochen) Ihre Aussage, dass wir kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem haben, ist nur in Teilen richtig. Einnahme und Ausgabensteuer in einem Verhältnis zueinander und müssen ausgeglichen sein. Die Einnahmen reichen eben nicht.

Der Fraktionsvorsitzende der SPD ging in seiner Haushaltsrede auf das Thema Jugendcafe ein. Er könne nicht verstehen, dass die anderen Parteien hier nicht mitziehen würden, schließlich hätten alle das Thema im Parteiprogramm und es würde um 11.000,- Euro gehen.
(Anm 2.: Nach einem Einwurf des SPD-Fraktionsvorsitzenden Berichtigung auf 13.000,- Euro)
Ich habe in unserem Wahlkampfprogramm nachgesehen. Dort steht nichts von Jugendcafe. Darin steht, dass den Möglichkeiten Grenzen gesetzt sind.
(Anm 3.: siehe unten, am Ende des Beitrags)

Auch die von Ihnen genannte Zahl 13.000,- € ist eine Milchmädchenrechnung.
In dem Vorschlag, der im Ausschuss vorlag, war ursprünglich eine Kaltmiete von 1.100,- € vorgesehen. Dazu kämen die Nebenkosten. Der Umbau von Küche und Sanitärbereich würden mit einer Summe zu Buche schlagen, die ich nicht beziffern kann. Ergänzend sei ein Jugendsozialarbeiter vorgesehen, eine zusätzliche Personalstelle. Die Kollegin Ratsfrau Meier rechnet bei einer Personalstellen üblicherweise mit 80.000,- pro Jahr. (Anm.: 4, siehe unten)

Weiterhin kritisierte Herr Landschoff, dass ich zwar Uboot gefahren wäre, aber nicht Panzer fahren oder Tornado fliegen könne. Er unterstellte damit, dass ich die Vorlagen der Verwaltung kritisieren würde, aber keine Ahnung davon hätte.
Ich konnte wohl ganz gut Uboot fahren. Panzer fahren oder Tornado fliegen kann ich nicht.
Ich habe nach meiner Ubootzeit aber viele Jahre im Flottenkommando bzw. Marinekommando gearbeitet. Das Marinekommando ist auf der selben Hierarchieebene angeordnet wie eine obere Bundesbehörde. Daher habe ich Erfahrung in der Verwaltungsarbeit und kann sehr gut beurteilen, wie eine gute Vorlage aussieht. (Anm.: 5, siehe unten.)

Den Rest meiner Notizen kann ich nicht mehr lesen und darum gehe ich jetzt zu meinem vorbereiteten Redebeitrag über.
(Anm 6.: Das stimmte so nicht, aber es war ein rhetorischer Kniff, um meine Kommentare nicht zu sehr in die Länge zu ziehen.)

Ich habe mich im letzten Jahr mit einer Person unterhalten, die einen persönlichen Zugang zu einer Führungspersönlichkeit im politischen Berlin hat.
Die Aussage war: Es ist wird schwieriger bis unmöglich, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Blöd sind die, die jetzt sparen. Die, die sich verschulden, denen wird später geholfen, mit dem Geld von denen, die gespart haben.
Es ist nicht sinnvoll, der Klassenprimus zu sein, weil wir dann später die Staaten unterstützen müssen, die in einer prekäreren Lage sind, z.B. über EURO-Bonds. 

Vor kurzem kommentierte die Person die aktuelle Lage mit: Siehst Du, jetzt passiert das, was ich damals vermutet habe.

Von daher schlagen jetzt zwei Herzen in meiner Brust: Möglicherweise stimmt das, aber es widerspricht meiner Auffassung von verantwortungsvoller Haushaltsführung. Die Schulden, die wir jetzt aufhäufen, erbt irgendwann die jetzt junge Generation. Anders als im Privatleben können unsere Kinder das Erbe nicht ausschlagen, sondern nur auf eine Schuldenreduzierung durch Inflation hoffen.

Wir wissen, dass wir in Plön in absehbarer Zeit keinen ausgeglichenen Haushalt hinbekommen werden.
Es kann nur darum gehen, Einnahmemöglichkeiten – wenn auch mit Bedacht – auszuschöpfen und auf der anderen Seite an der Ausgabendisziplin zu arbeiten – auch mit Bedacht.
Kaputtsparen zerstört die gewachsenen gesellschaftlichen Strukturen und wäre kontraproduktiv, aber vielleicht muss man auch mal an liebgewordene Gewohnheiten ran.

Gleichwohl hätte ich mir gewünscht, dass wir:
– die Mindereinnahmen in Höhe von 70.000,- €, die durch die „kostenneutrale“ Umstellung der Grundsteuer bedingt sind, durch eine moderate Anhebung der Grundsteuer reduziert hätten
– und dass wir uns bei unseren Entscheidungen, die eine Ausweitung des Personalkörpers nach sich ziehen, etwas gemäßigt hätten.

Hervorheben möchte ich aber, dass ich es gut finde, dass wir im Hauptausschuss mit großer Mehrheit und über alle Fraktionsgrenzen hinweg beschlossen haben, ab 2027 die Verantwortung für den Personalumfang und damit eine zukünftig besser kalkulierbare Entwicklung und Eingrenzung der Personalkosten in den Entscheidungs- und Verantwortungsbereich der Bürgermeisterin zu legen.
Das ist eine echte strukturelle Entscheidung
Mir ist bewußt, dass das eine schwierige und verantwortungsvolle Aufgabe ist, aber die Personalverantwortung geht damit, wo sie hingehört.

Ein Ausblick in die Zukunft. Zu Weihnachten würde ich mir wünschen, dass wir mit den Mitteln der Strukturmilliarden weise, rechtskonform und effektiv umgehen. Wenn ich jetzt etwas auf den Wunschzettel schreiben dürfte, dann würde ich mich für einen Ersatzbau für die Gemeinschaftsschule und ein neues Rathaus entscheiden, weil das alte aus allen Nähten platzt.

Anmerkungen:

Anm 3.: In unserem Wahlprogramm steht: „Wir wollen die Freizeitmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Plön erhalten und verbessern. Die Förderung der Jugendarbeit, insbesondere durch die Vereine, die Aufwertung von Spielplätzen und die Ausweitung des gastronomischen Angebotes sind uns wichtig. Dennoch sehen wir, dass uns hier Grenzen gesetzt sind. Die relativ gute Anbindung an Schwentinental oder Kiel und das entsprechenden Angebot locken viele junge Leute gerade am Abend oder Wochenende dorthin.“

An. 4.: Der Vorschlag, einen der Kioske am Bahnhof zum Jugendcafe auszubauen, wurde in einer der letzten Sitzungen sehr kurzfristig eingebracht. Es lag dazu auch kein Konzept vor, wie das Jugendcafe organisiert und betrieben werden soll. Die angegebenen Quadratmeterzahlen erwiesen sich später als zu hoch. Nebenkosten waren nicht enthalten und auch eine Betrachtung der Personalkosten lagen nicht vor. Auf einer solchen Informationsbasis kann man keine Entscheidung treffen.
Wenn ich vorsichtig geschätzt von jährlichen Kosten in Höhe von 80.000,- Euro ausgehe, basiert das auch nicht auf Berechnungen, sondern auf Annahmen. Es ist aber keine Annahme, dass uns diese Summe dann von den Fehlbedarfszuweisungen abgezogen wird. Sobald belastbare Zahlen vorliegen, können wir uns gerne wieder ergebnisoffen mit dem Thema befassen.

Anm 5.: Ich hatte kritisert, dass die Vorlagen nicht als eigenständiges Dokument zu lesen sind. Sie müssen m.E. den vollständigen Informationsstand enthalten, so dass sie nicht nur von Mitgliedern der Ratsversammlung oder Bürgerlichen Mitgliedern gelesen werden können, die wissen, wo man im Ratsinformationssystem zu suchen hat, wenn man ergänzende Informationen finden möchte. Für interessierte Bürger*innen dürfte das ausgesprochen Schwer bis unmöglich sein.
Ferner hatte ich geäußert, dass eine der Vorlagen so abgefasst war, dass der Anschein entstehen könnte, dass die Verwaltung hier selber Politik mache würde.

Gebühren für die offene Ganztagsschule und mehr

Heute fand die Schulverbandsversammlung statt. Die Stadt Plön und die Umlandgemeinden haben sich zusammengeschlossen. Sie sind zuständig für die Grundschulen in Plön und Ascheberg sowie für die Gemeinschaftsschule im Schiffsthal.

Der Schulverband hat einen eigenen Hauptausschuss, der der Schulverbandsversammlung zuarbeitet. Die wesentlichen Entscheidungen werden in der Schulverbandsversammlung getroffen.

Es gab gleich vier „politische“ Themen:
– die Verlegung der Förderschule nach Lütjenburg,
– die Einführung von Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule,
– die Bewerbung in das Programm „Sanierung von kommunalen Sportstätten“ für die Schiffsthalsporthalle und
– die zukunftsfähige Wärmeversorgung

Aus formalen Gründen musste die Schulverbandsversammlung einen Antrag stellen, dass die Schulstandorte der Förderschule (derzeit Plön und Lütjenburg) in Lütjenburg zusammengelegt werden. Einer der Gründe war, dass das Land eine Stelle an der Förderschule gestrichen hat und die Leitung der Förderschule sich damit nicht mehr in der Lage sah, beide Standorte zu betreiben. In der Sitzung des Hauptausschusses der Schulverbandsversammlung hatte sich noch eine Mehrheit gefunden, diesen Antrag nicht zu stellen. Wenn der Standort der Förderschule in Plön schon verlegt wird, dann sollte die Schulbehörde das anordnen.
Daraufhin hatte die Schulrätin noch einmal Stellung bezogen und nicht nur auf das Verfahren, sondern auch auf die finanziellen Konsequenzen für den Schulverband hingewiesen.

Herr Rose (Plön/SPD) hat in seinem Redebeitrag seinem Unmut Luft gemacht und erläutert, warum er die Zusammenlegung ablehnt. Gut etablierte Strukturen würden zerschlagen. Dazu käme, dass die Förderschulkinder jetzt zum Teil einen erheblich längeren Schulweg auf sich nehmen müssten.
Als Gegenargument dazu wurde geäußert, dass die Kinder ja alle ein 49,- € Ticket hätten und die Fahrt nach Lütjenburg nur 30 Minuten dauern würde. Daraufhin habe ich erwidert, dass das 49,- € Ticket teurer wird und die Kinder aus dem ländlichen Raum leider nicht so viel davon haben, weil der öffentliche Personennahverkehr dort nicht so gut ausgebaut ist wie im städtischen Raum.
Ergänzend habe ich geäußert, dass das Schreiben, in dem die Schulrätin auf die finanziellen Konsequenzen für den Schulverband hinweist, mich an ein Zitat aus einem Film der 70ger Jahre erinnern würde: „Ein Angebot, das man nicht ablehnen kann.“ Ich habe nicht von Erpressung gesprochen.

Am Ende gab es deutlich mehr Enthaltungen als Ja-Stimmen, aber keine Gegenstimmen. Beschlossen wurde damit, den Antrag zu stellen. Am Ende des Tages geht die Entscheidung zu Lasten der Kinder, denen jetzt zum Teil deutlich längere Schulwege zugemutet werden. 

Ein weiteres Thema war die Frage, ob die Offene Ganztagsschule (OGTS) zukünftig Elternbeiträge (Benutzungsgebühren) erheben soll. Auf der Sitzung des Hauptausschusses wurde ein Ansatz von 29,- € mit großer Mehrheit abgelehnt. Aufgrund von Stimmengleichheit wurden im Hauptausschuss der Antrag für einen Elternbeitrag in Höhe von 15,- € sowie der Antrag auf Kostenfreiheit abgelehnt. Damit gab es keinen Entscheidungsvorschlag für die Schulverbandsversammlung. Im Wesentlichen wurden zwei Argumente angeführt:

1. Pro Elternbeitrag: Einführung eines Elternbeitrages, weil ansonsten die Zuschüsse des Landes gekürzt werden. Außer Plön würden alle offenen Ganztagsschulen im Kreis Elternbeiträge nehmen.
Außerdem wurde beklagt, dass das Land wieder einmal Leistungen bestellt habe und die Kommunen auf den Kosten sitzen bleiben würden. Es ist nach den Berechnungen der Verwaltung damit zu rechnen, dass der Schulverband 106.000,- € pro Jahr aufbringen müßte, wenn er an der bisherigen Kostenfreiheit festhalten würde.

2. Contra Elternbeitrag: Bildung sollte allen Kindern kostenlos zur Verfügung stehen, auch in der OGTS. Kostenfreiheit ist für die Eltern ein wichtiges Argument, ihre Kinder dort betreuen zu lassen. So ist sichergestellt, dass alle Kinder, die Betreuung benötigen, auch betreut werden. Gleichzeitig wird auch eine soziale Durchmischung bestmöglich gewährt. Die Kostenfreiheit trägt auch dazu bei, dass arbeitende Müttern Beruf und Familie besser unter einen Hut bringen können. 

3. Kompromissvorschlag: Herr Jagusch (CDU/Plön) brachte den Kompromissvorschlag ein, den Elternbeitrag in Höhe von 15,- € nur für Grundschulkinder zu erheben, da hier Kürzungen der Zuschüsse zu erwarten sind, wenn keine Elternbeiträge erhoben werden. Für die Schüler an der Gemeinschaftsschule würden bis voraussichtlich 2030 keine Kürzungen der Zuschüsse erfolgen.

Zuerst wurde darüber abgestimmt, ob keine Elternbeiträge erhoben werden sollen. Dieser Antrag wurde bei einer Stimmengleichheit von 9 Ja zu 9 Nein-Stimmen abgelehnt. Es gab 4 Enthaltungen, wenn ich richtig mitgezählt habe.
Als Zweites wurde über den Vorschlag 15,- € pro Kind/Woche abgestimmt. Hierfür gab es 12 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen und die Enthaltung (wenn ich richtig mitgezählt habe.)
Im Anschluss stand die Abstimmung an ob der Elternbeitrag von 15,- € nur für die Grundschulen eingeführt werden soll. Hierfür gab es 6 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 12 Enthaltungen.
Dieser Antrag war damit ebenfalls angenommen.

Über den Antrag für einen Elternbeitrag in Höhe von 29,- € braucht damit nicht mehr abgestimmt werden.
Damit folgte die Schulverbandsversammlung dem Kompromissvorschlag, und das ist in Ordnung, obwohl ich mir die Kostenfreiheit gewünscht hätte.

Ein weiteres wichtiges Thema war die Sanierung der „Schiffsthal-Sporthalle“. Nachdem die „Realschul-Sporthalle“ vor einigen Jahren wegen Baufälligkeit abgerissen werden mußte, steht am Schiffsthal-Campus nur noch eine Sporthalle zur Verfügung. Sie wird sowohl von den Plöner Vereinen als auch von der Gemeinschaftsschule genutzt. Diese Turnhalle ist mittlerweile in die Jahre gekommen. Fällt diese Turnhalle aus, dann kann die Gemeinschaftsschule zumindest in der kalten Jahreszeit keinen Sportunterricht mehr anbieten. Zudem stehen ohnehin Sanierungsarbeiten an. Hier bietet das Förderprogramm „Sportmilliarde“ die Möglichkeit, Fördermittel von bis zu 75% für die Sanierungen von kommunale Sportanlagen zu beantragen. Der Schulverband ist nicht antragsberechtigt, die Stadt Plön aber schon. Die Stadt Plön müßte sich also für den Schulverband bewerben. Bis zum 15. Januar muss eine Interessenbekundung abgegeben sein. Danach werden ausgewählte Kommunen aufgefordert, einen Förderantrag abzugeben.
Dann muss die endgültige Entscheidung über die Beteiligung am Förderprogramm in der Schulverbandsversammlung getroffen werden.
Meine Musterlösung wäre ja gewesen, die Schiffsthalhalle auf anderem Wege zh sanieren und aus der Sportmilliarde die Förderung für einen Ersatzbau der Realschul-Halle zu beantragen. Da das Förderprogramm aber „Sanierungen kommunaler Sportstätten“ heißt, ist ein Ersatzbau leider ausgeschlossen. Jetzt wird es darauf ankommen, die bestehende Sporthalle durch die Sanierung so zu ertüchtigen, dass sie noch viele Jahre nutzbar ist.

Das vierte bedeutende Thema war „Zukunftsfähige Wärmeversorgung im Schiffsthal – weiteres Vorgehen, hier: Vorschlag der Verwaltung“.
An dieser Vorlage hatte ich massive Kritik geübt.
Der Vorlage lag das Konzept der Firma Kubus zugrunde. Dieses Konzept wurde bereits am 4. November 2025 im Hauptausschuss des Schulverbandes vorgestellt. Die Präsentation sollte auch zur Verfügung gestellt werden. Mir zumindest wurde sie nicht übermittelt und sie war auch nicht im Ratsinformationssystem für die Sitzung der Schulverbandsversammlung abgelegt.
Da ich als Gast an der Sitzung des Hauptausschusses teilgenommen hatte, konnte ich auf meine Erinnerung zurückgreifen. In dem vorgestellten Konzept gab es eine erkennbare Vorfestlegung in Richtung Wärmenetz.
Diese Vorfestlegung betraf insbesondere die „Kategorie 1“-Gebäude, also Aula/Förderzentrum,Gebäude II (alte Hauptschule), Sporthalle und Offene Ganztagsschule.
Die Vorfestlegung ist unter Sachverhalt in der Vorlage nachzulesen: „die empfohlenen energetischen Sanierungsmaßnahmen inkl. Umrüstung der Heizungstechnologie auf eine zentrale Wärmepumpe …
In der Beschlussempfehlung heißt es, dass dazu ein detaillierter „Fahrplan inkl. Finanzierungsplan aufzustellen und zur erneuten Beratung vorzulegen“ wäre.
Bei einer derartigen Festlegung auf eine spezielle Lösung hätte sowohl eine Alternativenprüfung (eine Alternative wäre der Einsatz von dezentralen Wärmepumpen) wie auch eine Folgekostenberechnung vorangehen müssen. Mir zumindest ist weder das eine noch das andere bekannt. Aus den Diskussionsbeiträgen der Bürgermeisterin habe ich dann entnommen, dass es bislang weder eine Alternativenprüfung noch eine Folgekostenberechnung gegeben habe, dass dies aber noch in weiteren Schritten erfolgen solle.
Eine Investitionsentscheidung ohne Alternativenprüfung und ohne Folgekostenberechnung wäre im Übrigen ein Verstoß gegen das Haushaltsrecht.

Unter die „Kategorie 2“ fällt das Gebäude I (alte Realschule)
Hier sieht der Beschussvorschlag vor: „die aufgeführten Aspekte mit Unterstützung von Gutachtern/Architekten zu beantworten und einen entsprechenden Fahrplan und Finanzierungsplan auszuarbeiten und zur erneuten Beratung vorzulegen“.
Auch diesem Beschlussvorschlag ist keine echte Alternativenprüfung vorangegangen.
In den „ausgeführten Aspekten heißt es:

– Welche Sanierungs-/Unterhaltungsmaßnahmen fallen in den nächsten Jahren zu der energetischen Sanierung an und wie ist der detaillierte Zustand des Gebäudes?
– Entspricht das Gebäude bei einer Erweiterung den aktuellen Ansprüchen an Bildungsstätten? Wenn nein, wie hoch sind die Kosten von entsprechenden Umbaumaßnahmen, um den aktuellen Ansprüchen an Bildungsstätten zu entsprechen?
– Wie hoch sind die Kosten eines Anbaus, um den Raumbedarf der Schule zu decken?
– Ist es nach der Betrachtung der genannten Punkte die wirtschaftlichste Lösung das Gebäude I zu sanieren ggf. umzubauen und zu erweitern oder ggf. teilweise oder ganz neu zu errichten?“

Hierin sind mehrere berechtigte Problemstellungen benannt. Besonders aus dem Ausführungen im letzten Spiegelstrich lassen sich zwei Alternativen ableiten, die es in sich haben:
1. Neubau oder
2. Bedarfsgerechte Ertüchtigung des Bestandsgebäudes,
in Verbindung damit sind die nachfolgenden Varianten als Einzelmaßnahme oder in Kombination zu untersuchen:
– Sanierung
– Erweiterung
– Anbau

Wenn die genannten Alternativen jetzt geprüft und gegeneinander abgewogen werden, wäre das ein erster sauberer Planungsschritt. In einem zweiten Planungsschritt müßten die Kosten für die jeweiligen Alternativen ermittelt werden.
Wenn beides erfolgt ist, hat die Schulverbandsversammlung eine gute Grundlage für eine sachgerechte Entscheidung.

Das wäre aus meiner Sicht wünschenswert, da wir alleine für die „zukunftsfähige Wärmeversorgung“ über 3.000.000,- € ausgeben müßten, die Maßnahmen am alten Realschulgebäude oder dessen Neubau nicht mit eingerechnet. Diese Baumaßnahmen dürften noch einmal ein Vielfaches kosten.
Wirklich skandalös wäre es, jetzt das alte Realschulgebäude energetisch zu sanieren, um in 5 oder 10 Jahren festzustellen, dass nur ein Neubau den Raumbedarf der Schule decken kann.
Das Problem hat auch die Verwaltung erkannt. Jetzt kommt es darauf an, Nägel mit Köpfen zu machen und eine Lösung aus einem Guss zu erarbeiten.

Die Schulverbandsversammlung ist meinem Antrag gefolgt, im Beschlussvorschlag für beide Kategorien die Durchführung einer Alternativenprüfung und einer Folgekostenberechnung mit aufzunehmen.

Haushaltsverhandlungen 2026 im Hauptausschuss

Am Montag, dem 24. November fand die Sitzung des Hauptausschusses um 18:30 in der Aula statt. Da die Tagesordnung mit 27 Tagesordnungspunkten sehr lang war, haben wir uns im Vorfeld darauf geeinigt, dass wir die einige Tagesordnungspunkte im Vorfeld ohne Aussprache abstimmen wollen.
Einer der Kernpunkte war die Diskussion des Haushaltes für das Jahr 2026 und der Stellenplan.

Der Haushaltsentwurf rechnet für 2026 mit einem Fehlbedarf in Höhe von 3.526.400,- €
Bei der Haushaltsplanung für das laufende Jahr ging man noch von einem Fehlbedarf von 3.036.900,- aus
Für die Folgejahre wird der Fehlbedarf im Haushalt 2026 wie folgt berechnet:
2027: 3.036.900,-
2028: 2.886.900,-
2029: 3.073.300,-
Die Berechnungen beruhen auf Annahmen und Schätzungen. Sie werden später in der Realität abweichen. Allerdings geben sie einen Anhaltspunkt für die Entwicklung.

In der Vorlage der Verwaltung wird erläutert, dass sich der Gesamtumfang der Fehlbedarf in den Jahren 2026 bis 2029 auf 12,9 Millionen erhöhen wird. Der Fehlbedarf entspricht dem Eigenkapitalverzehr. Die letzte Schlussbilanz liegt aus dem Jahr 2023 vor. Sie weist ein Eigenkapital von 6,9 Mio Euro aus. Damit 2027 oder 2028 am Ende des Eigenkapitals angekommen sein.
Vor ein paar Jahren haben wir die DOPPIK (Doppelte Buchführung in Konten) eingeführt. Sie ist der doppelten Buchführung, wie sie in der Wirtschaft üblich ist, ganz ähnlich.
Wäre die Stadt ein Wirtschaftsunternehmen, dann müßte sie sich jetzt langsam nach einer Insolvenzverwaltung umsehen oder den Betrieb aufgeben. Allerdings ist eine Kommune nicht mit einer Bank oder einem Handwerksbetrieb vergleichbar. Eine Stadt stellt durchaus Leistungen bereit, die schwer in Geld umzurechnen sind. Mit welchem Wert in Euro soll man den „Gewinn oder Verlust“ der Schulbildung in die Bilanz einbringen? Spannender kann es schon bei der Betrachtung der Schwimmhalle sein. Hier gibt es Einnahmen und es wird eine Leistung verkauft. Rechnet man Einnahmen und Ausgaben gegeneinander auf, dann bleibt ein Defizit, dass nach meiner Schätzung ungefähr 25 % des Fehlbedarfes ausmacht. Da ist es eine politische, im Grunde genommen eine gesellschaftliche Frage, ob wir gewillt sind, das Defizit in Kauf zu nehmen und die Defizite auf die Gesellschaft umzulegen. Schwierige Frage, die jeder erst einmal für sich beantworten sollte.
Problematisch ist auch, dass die übergeordneten föderalen Strukturen wie Bund und Land immer mal wieder Aufgaben an die Kommunen übertragen, ohne für eine ausreichende Finanzierung zu sorgen. Ein aktuelles Beispiel ist, dass die seit April 2025 in Deutschland angekommenen Geflüchteten aus der Ukraine kein Bürgergeld mehr bekommen sollen, sondern in die Sozialhilfe übergeführt werden. Bürgergeld wird vom Job Center ausgezahlt, für Sozialhilfe sind die Kommunen zuständig. Die zusätzlichen Kosten sind im Moment schwer kalkulierbare Größe. In wie weit der Bund die Kosten übernimmt, ist noch offen.

Wenn wir uns die Finanzsituation näher ansehen, dann kommen wir nicht darum herum, uns mit der Einnahmen- und Ausgabenseite zu befassen. Es ist relativ einfach jetzt zu sagen, dass wir kein Einnahe-, sondern ein Ausgabenproblem haben. Die Musterlösung wäre, alle Ausgaben zu senken und die Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Die Verwaltung und die Selbstverwaltung (also überwiegend die Fraktionen) sitzen regelmäßig in der Haushaltskonsolidierungsrunde zusammen. Dort wird in vertraulicher Runde über Handlungsmöglichkeiten gesprochen. Daraus entwickeln sich dann Ideen, die in die politische Diskussion gegeben werden.

Im Haushalt 2026 werden verschiedene Einahmemöglichkeiten weiter ausgeschöpft. So wird die Parkraumbewirtschaftung geändert. Parkzeiträume werden ausgeweitet, neue Flächen werden in die Bewirtschaftung mit aufgenommen. Die Parkraumbewirtschaftung liegt im Verantwortungsbereich der Bürgermeisterin. Sie hat sich aber die Rückendeckung aus der Politik geholt. Ihre Pläne wurden im Hauptausschuss ohne Diskussion zur Kenntnis genommen. Einwendungen hat es nicht gegeben.
Diese Maßnahme ist sinnvoll, weil die Stadt vom Land Fehlbedarfszuweisungen bekommt. Schöpft die Stadt nicht alle Einahmemöglichkeiten aus, kürzt das Land die Fehlbedarszuweisungen. Die Kürzung entspricht dem Betrag, den die Stadt hätte einnehmen können, wenn sie alle Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft hätte. Es handelt sich immerhin um einen kleinen sechsstelligen Betrag.
Zusätzlich ist anzumerken, dass die Einnahmen aus Parkgebühren seit der Einführung der Park-App um ca. 70.000,- € gesunken sind.

Bei der Ausschöpfung der Einahmemöglichkeiten ist auch die Erhöhung der Zweitwohnungssteuer zu nennen. Auch sie wurde am Montag im Hauptausschuss beschlossen.

Ein weiterer Punkt wäre die Beauftragung eines Dienstleisters, der überprüfen soll, ob alle Hundehalter*innen auch Hundesteuer zahlen. Die Stadt Preetz hat damit gute Erfahrungen gemacht. Die Kosten dort haben sich nach 2 Jahren amortisiert. Auf Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen wird das Geld für den Dienstleister aber mit einem Sperrvermerk versehen. Bevor das Geld freigegeben wird, soll noch einmal geprüft werden, ob sich das wirklich rechnet und welche Auswirkungen das auf Menschen hat, die wirtschaftlich weniger gut gestellt sind. Für manch älteren Menschen ist der Hund ja der wichtigste soziale Kontakt.

Auch beim Thema Veranstaltungen wurde auf den Antrag der FWG eine Grenze eingezogen. Die Summe für 2026 wurde von 107,000,- € auf 100.000,- € gekürzt. Der Betrag soll in den Jahren 2027 und 2028 lediglich um einen Inflationsausgleich erhöht werden.

Um die Fehlbedarfszuweisungen zu bekommen, sind auch die Hebesätze der Grundsteuer zu betrachten. Das Land macht hier Mindestvorgaben. So werden wir nicht umhin kommen, die Grundsteuer A (Landwirtschaft) auf 400 Prozentpunkte anzuheben.

Die Grundsteuer ist sowieso problematisch. Die Stadt hat sich an die Empfehlungen des Landes gehalten, bei der Umstellung der Grundsteuer kein versteckten Erhöhungen einzureisen. Daher wurden die Vorgaben des Landes über den Hebesatz umgesetzt.
Ergebnis: 70.000,- Mindereinnahmen.

Bei den Einsparungen hat auch die Selbstverwaltung einen eigenen Beitrag geleistet. In der Presse wurde vor einiger Zeit berichtet, dass die maximal Höhe der Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche in der Kommunalpolitik vom Land um 75 % angehoben werden sollte.
Damit hätte ich in meiner Funktion als Ratsherr ab 2026 statt bisher 117,-€ pro Monat dann 204,- € pro Monat erhalten.
Das ganze Verfahren ist für Außenstehende nicht so einfach zu verstehen.
Das Land gibt die maximale Höhe vor. Die Selbstverwaltung – also im wesentlichen die Mitglieder der Ratsversammlung – müssen darüber abstimmen, wie hoch die Aufwandsentschädigung ist, die sie bekommen.
Das wird über die Aufwandserstattungssatzung geregelt. Die Satzung ist durch die Ratsversammlung zu beschließen. In der Satzung wird festgeschrieben, wie viel Prozent die Empfänger vom Höchstsatz bekommen, der vom Land festgelegt ist.
Im Moment liegt der Satz bei 100 %. Würden wir die Satzung nicht ändern, würde Mitglieder der Ratsversammlung ab 2026 den vollen Satz bekomme.
Mir persönlich ist die Steigerung zu hoch und in Anbetracht der Haushaltslage halte ich die Steigerung nicht für angemessen. Mit dieser Meinung stehe ich nicht alleine da.
Mein erster Ansatz, die Höhe der Aufwandsentschädigung beim Alten zu belassen und den Prozentsatz entsprechend anzugleichen, hatte keine Aussicht auf Erfolg. Daher fand ich den Ansatz gut zu sagen, wir erhöhen die Aufwandsentschädigung, um den Infaltionsausgleich seit der letzten Festsetzung zu gewährleisten. Das wären über den Daumen 20% gewesen, wir wären bei 140,- € gelandet. Die überwiegende Meinung der Kolleg*innen ging dann in Richtung 80%, womit wir bei 164,- € landen. Die Reduzierung ist jetzt kein wirklich relevanter Beitrag zur Haushaltssanierung. Mir geht es ums grundsätzliche, also darum, kein Wasser zu predigen und dann Wein zu trinken.

Der wichtigste Punkt in Sachen Einsparung war die Frage, ob wir den Personalumfang der Verwaltung stärker regulieren wollen. Die Personalausgaben sind ein sehr relevanter Faktor bei den Ausgaben. Dazu hatten wir von der FWG-Fraktion vor einiger Zeit bereits einen Antrag eingebracht. Der Antrag sah vor, dass der Stellenumfang sozial verträglich und ohne betriebsbedingte Kündigungen bis zum Ende der Amtszeit der Bürgermeisterin um – ich meine 6 Stellen, reduziert wird. (Ich könnte das noch nachgucken, aber eine Stelle mehr oder weniger ist in dem Zusammenhang jetzt auch nicht wirklich relevant). Damit hatten wir leider keinen Erfolg.
Montag lag ein Antrag der CDU vor. Es wirkt auf den ersten Blick etwas unübersichtlich, aber er scheint mir durchaus umsetzbar. Er sieht vor, dass die Bürgermeisterin ein fest vorgegebenen Budget hat. Im Rahmen des Budgets ist sie verantwortlich für den Personalumfang und die Personalstruktur. Das Budget sieht Regelungen vor, wie unvorhergesehene Ereignisse und die Tarifentwicklung berücksichtigt werden können.
Daraufhin hat die SPD-Fraktion einen Antrag eigebracht, der sich im wesentliche auf den alten Antrag der FWG-Fraktion bezog und ihn mit leichten Modifikationen erneut im Hauptausschuss vorgelegt.
Damit steckte ich in der Zwickmühle. Beide Anträge hatten das Ziel, die Steigerung der Personalkosten im Griff zu behalten. Beide sind geeignet.
Aus meiner Sicht war das Modell Budgetierung der CDU besser geeignet. Es läßt der Bürgermeisterin einen größeren gestalterischen Spielraum und gibt das Kostenziel vor.
Das Modell der SPD, das als gemeinsamer Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FWG eingebracht wurde, hatte den Vorteil, dass es deutlich einfacher zu verstehen ist. Es ist auch leichter zu erkennen, ob die Zielvorgabe tatsächlich erreicht wurde. 

Im Rahmen der Diskussion habe ich die Bürgermeisterin gefragt, welches Modell sie bevorzugen würde, wenn Sie die Wahl hätte. Sie hatte meine Frage wohl verstanden, lächelte wissend und drückte sich um eine Antwort, die ganz einfach gewesen wäre: Entweder Budgetierung oder Stellenanzahl. Ich kann gut verstehen, warum sie hier nicht konkret antworten wollte.
Eine entsprechende Entscheidung – die im wesentlichen der Entscheidung entspricht, die so auch für die Kreisverwaltung getroffen werden soll – ist eine durchaus herausfordernde Aufgabe, die sie als Leiterin der Verwaltung nach einem entsprechenden Beschluss umzusetzen hätte.
(Kleiner Exkurs: Das ausweichende Antworten hat in letzter Zeit durchaus Methode. Ich merke das schon und ich merke es mir auch: Bezüglich der Vorstellung der Ergebnisse im des energetischen Quartierskonzeptes Plön Süd-West habe ich den Mitarbeiter des Ingenieurbüros OCF gefragt, ob die Ergebnisse für die Friedrich Lampe Straße auf andere, vergleichbare Wohngebiete übertragen werden kann. Die Frage wurde im Vorfeld der öffentliche Sitzung sehr eindeutig mit „Ja“ beantwortet.
Die Aussage im Quartierskonzept ist, dass man dort ein Wärmenetz nicht wirtschaftlich betreiben kann. Das Büro Zeitengrad hat unsere städtische Kälte- und Wärmeplanung erstellt. Es kommt für den Bereich Friedrich Lamp Straße zu einem gegenteiligen Ergebnis. In der Ausschusssitzung hat sich der Mitarbeitende von OCF dann wie ein Aal gewunden, um eine konkrete Aussage zu vermeiden. Ja oder Nein wäre eine Option gewesen. Die tatsächliche Antwort ist geeignet den Anschein zu erwecken, dass hier etwas verschleiert werden soll. Sie kann im Protokoll der Sitzung nachgelesen werden.)
Zurück zur Bürgermeisterin: Sie hielt einen sehr entschiedenen Redebeitrag. Darin betonte Sie in aller Entschlossenheit, dass wir beim bisherigen Verfahren bleiben sollten. Verwaltung und Selbstverwaltung sollten wie bisher vertrauensvoll zusammenarbeiten, wenn es um die Stellenpläne und die Stellenbesetzung ginge. Das habe sich in den vergangenen Jahren immer bewährt. Der Stellenumfang der Verwaltung wäre nicht nennenswert gestiegen und sei angemessen.
Auch auf die wiederholte Frage, ob sie mit der „Budgetierung“ oder der „Vorgabe zum Stellenmfang“ besser leben könne, bekam ich keine konkretere Antwort.
Sie hat meine Frage zwar nicht beantwortet, aber zumindest hatte ich den Eindruck, dass der Beschlussvorschlag „Stellenplanumfang“ auf den selben Widerstand treffen wird wie seinerzeit der Beschlussvorschlag der FWG.
Von der SPD wurde eine Sitzungsunterbrechung beantragt. Die Unterbrechung wurde genutzt, weitere Gespräche zu führen. Nach der Sitzungsunterbrechung erläuterte der Aussschussvorsitzende, dass SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FWG ihren Antrag (Stellenplanumfang) zurückziehen und sich dem Antrag der CDU (Budgetierung) anschließen werden. Die Zielsetzung war erkennbar. Der Antrag sollte eine möglichst breite politische Mehrheit bekommen. Die bekam er auch. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Die Budgetierung wird in der Ratsversammlung am 10. Dezember noch zu beschließen sein und dann ab 2027 greifen. Wenn die Ratsversammlung sich dem Votum des Hauptausschusses anschließt, dann hat die Bürgermeisterin noch ein Jahr zur Vorbereitung auf die Umstellung.

Das wäre dann wirklich ein sehr relevanter Beitrag zur Kontrolle der Kostenentwicklung. 

Wie geht es weiter: Der Haushaltsplan 2026 muss in der Ratsversammlung am 10. Dezember 2026 beraten und beschlossen werden. Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplanes.
Es ist das erste Mal seit Jahren, dass der Haushaltsplan für das Folgejahr noch im laufenden Jahr beschlossen wird. Das ist eine durchaus gute Leistung der Verwaltung.
Im Rahmen der Umstellung der kameralistischen Buchführung auf die DOPPIK ist jetzt im Grunde genommen abgeschlossen. Damit besteht die Hoffnung, dass wir auch in den kommenden Jahren die Haushalte für die jeweiligen Folgejahre nach Möglichkeit vor Weihnachten beschließen.

Da Plön eine Fehlbedarfsgemeinde ist, wird die Kommunalaufsicht den Haushaltsplan noch genehmigen müssen. Sobald die Haushaltsgenehmigung vorliegt, kann es an die Umsetzung der vielen Vorhaben gehen.

Keine Entscheidung zu Elternbeiträgen für die offene Ganztagsschule Plön

In der Presse wurde dazu berichtet. Das Thema beschäftigte am Dienstag den Hauptausschuss des Schulverbandes (HA-SV). Ich selber bin nicht Mitglied des Hauptausschusses des Schulverbandes, aber ich vertrete Frau Henninger in der Schulverbandsversammlung, wenn sie verhindert ist. In der öffentlichen Sitzung des HA-SV war ich lediglich interessierte Öffentlichkeit.

In der Sitzung des HA-SV standen einige sehr bedeutsame Themen auf der Tagesordnung: Elternbeteiligung an den Kosten der Offenen Ganztagsschule (OGTS), Photovoltaik (PV) auf Schulgebäuden und das Erreichen der Klimaneutralität für den Schiffsthalcampus. Mit den beiden letzten Themen befasse ich mich voraussichtlich in einem späteren Beitrag.

Vielleicht ist nicht allen Leser*innen bewußt, was genau der Schulverband ist. Die Schulen in Plön werden entweder vom Kreis (Berufsbildungszentrum, Gymnasium) oder vom Schulverband betrieben (Grundschulen in der Breitenaustraße, Rodomstorstraße und Ascheberg Vogelsang sowie die Gemeinschaftsschule im Schiffsthal und derzeit auch noch das dortige Förderzentrum)
Dem Schulverband gehören die Stadt Plön und auch die Umlandgemeinden an, die ihre Kinder nach Plön zur Schule schicken. Die Kosten für den Schulverband werden von der Stadt und den Umlandgemeinden getragen. Die Entscheidungen werden im HA des Schulverbandes vorbereitet und in der Schulverbandsversammlung getroffen. 

Auch der Schulverband unterliegt der Pflicht zur sparsamen Haushaltsführung. Damit verbunden ist somit auch das Ausschöpfen aller Einnahmemöglichkeiten. Soweit ich es verstanden habe, hat das Gemeindeprüfungsamt darauf hingewiesen, dass sich der Schulverband Gedanken über die Einführung von Elternbeiträgen machen soll. Damit verbunden wäre der Beschluss einer Beitragsgebührensatzung. Hintergrund ist eine Regelung der Landesregierung. Sofern die Schulträger keine oder nur sehr niedrige Gebühren (unter 60,- € die Woche) verlangen, werden Ihnen „fiktive“ Beiträge angerechnet. Es wird also so getan, als hätten sie Gebühren in Höhe von 60,- € eingenommen. Da aber nur so getan wird, als ob es diese Einahmen gegeben hat, muss der Schulträger die Kosten quasi übernehmen. Das heißt in letzter Konsequenz, die Schulkostenbeiträge der Stadt und der Gemeinden werden steigen.

Die Verwaltung führte in ihrer Vorlage gleichzeitig aus, dass die OGTS im Schiffsthal aus pädagogischer Sicht ein Erfolgsmodel ist.
– Das Angebot ist sehr niedrigschwellig und für Eltern sehr flexibel.
– Die jetzige Struktur begünstigt die Zusammenarbeit von Schulsozialdienst, Sozialarbeit und Schulen
– Die Durchmischung von Kindern aus unterschiedlichen sozialen Gruppen begünstigt das soziale Lernen
– Viele Kinder würden hier auch gerne ihre Freizeit verbringen.

In der Diskussion zeichnete sich eine unterschiedliche Auffassung zwischen den Vertreter*innen von Stadt und Land ab. Die Vertreter*innen der Umlandgemeinden tendierten deutlich zu einer Einführung von Elternbeiträgen. Was nichts kostet, wäre nichts wert. Die Eltern mit geringeren Einkommen würden ohnehin unterstützt, die Besserverdienenden können das bezahlen. Die Gemeinden sollten zudem nicht weiter belastet werden und Plön wäre ja sowieso schon Fehlbedarfsgemeinde. Zudem sei es nicht in Ordnung, dass das Land Aufgaben an die Gemeinden überrägt, aber nicht für deren Finanzierung gerade steht.
Mit Ausnahme des Untertones bei der Verwendung des Begriffes Fehlbedarfsgemeinde kann ich alles unterschreiben.

Die Vertreter*innen der Stadt wiederum sprachen sich dafür aus, das gut funktionierende Konzept der OGTS nicht durch Elternbeiträge zu zerschlagen. Die Argumentation der Verwaltung in Richtung sozialer Mehrwert wäre überzeugend. Der Kollege Jagusch (CDU) betonte, dass kostenlose Kinderbetreuung auch ein Standortvorteil für Plön und das Umland ist. Zudem würde das Gymnasium in Plön auch keine Gebühren für die Betreuung erheben.
Auch das kann ich unterschreiben.

Dann kam es zur Abstimmung. Es wurde zuerst einmal beschlossen, eine Beitragsgebührensatzung zu erarbeiten.
Interessant wurde es aber bei der Diskussion der Gebührenhöhe. Am Ende lagen drei Vorschläge für eine Gebührenfestsetzung zur Abstimmung vor:
– Null,- Euro, also faktisch die weitere Gebührenfreiheit
– 29,- €, was dem Ergebnis der Gebührenkalkulation entspricht
– 15,- € als Kompromissvorschlag

Der Vorschlag 29,- € wurde mehrheitlich abgelehnt. Für die beiden Vorschläge 15,- € und Null € gab es eine Stimmengleichheit von jeweils 3 zu 3 Stimmen. Damit waren also auch diese beiden Anträge abgelehnt.

Als Folge wird jetzt eine Beitragsgebührensatzung erstellt. Über die Höhe der Beiträge wird weiter zu beraten sein. Aus meiner Sicht ist das auch richtig. Allerdings ist auf der Schulverbandsversammlung im Dezember eine Entscheidung gefragt. 

Meine Entscheidungsfindung ist nicht abgeschlossen. Sie steht vielmehr am Anfang. 

In der Vorlage wurde ausgeführt, dass theoretisch eine maximale Einnahme von ca 425.000,- € möglich wäre, realistischerweise aber mit ca. 106.000,- € zu rechnen sei. Der Grund dafür sind soziale Ermäßigungen, Geschwisterregelungen, Kinder, die nur an einzelnen Tagen kommen, … .

Außerdem befürchte ich, dass die Einnahmen, wenn sie sehr niedrig sind, durch den Verwaltungsaufwand in vollem Umfang aufgefressen werden.
Werden die Beiträge zu hoch angesetzt, dann werden vermutlich etliche Eltern überlegen, ob sie ihre Kinder noch zur OGTS schicken. 

Es geht also darum, eine Lösung zu finden, die finanzielle und pädagogische Aspekte unter einen Hut bringt. Eine schlechte Lösung wäre, Gebühren einzuführen, die vollständig von Verwaltungsaufwand aufgefressen werden und gewachsene Strukturen zerstören.

Es is wie es is, keine Änderung bei der Besetzung der Ausschüsse

Gestern tagte die Ratsversammlung. Nachdem die FDP einen ihrer beiden Sitze in der Ratsversammlung nicht mehr nachbesetzten konnte, hat die „neue“ Ratsversammlung jetzt nur noch 18 statt ursprünglich 19 Sitze.
Entscheidender als der „Verlust“ eines Sitzes in der Ratsversammlung ist aber, dass die FDP mit nur noch einer Vertreterin in der Ratsversammlung auch ihren Fraktionsstatus verloren hat.

Mit dem Verlust des Fraktionsstatusses hat die FDP gleichzeitig den Anspruch auf einen Sitz in den Ausschüssen verloren. Vermutlich haben Bündnis 90/Die Grünen im Vorfeld ein wenig gerechnet, wie sich das auswirkten kann, wenn man eine Neuwahl für die Ausschussbesetzung beantragt und dabei festgestellt, dass der Sitz der FDP in den Ausschüssen dann an Bündnis 90/Die Grünen übergeht. Darum haben Bündnis 90/Die Grünen – so zumindest meine Annahme – den Antrag gestellt, die Ausschussmitglieder neu zu wählen.
Eine solche Zusammensetzung der Ausschüsse hätte das Ergebnis der Kommunalwahl nicht mehr widergespiegelt. 
Das habe ich in meinem Beitrag von 16. Oktober 2025 erläutert.
http://www.ingo-buth.de/2025/10/16/umkehrung-des-wahlergebnisses/

Einige Tage vor der Ratsversammlung hat Ratsfrau Griesser (FDP) dann erklärt, der CDU Fraktion beizutreten.
Damit ergab sich ein neuer Verteilungsschlüssel für die Besetzung der Ausschüsse. Unter diesen Umständen geht der vakante Ausschusssitz an die CDU-Fraktion. Damit hat die CDU 4 statt bisher 3 Sitze. Der 4. Ausschusssitz wird mit Ratsfrau Griesser besetzt.
Die alte Sitzverteilung ist damit im Grunde genommen die neue Sitzverteilung. 

Ein Fraktionsbeitritt ist nichts Ungewöhnliches und auch völlig legitim. Als fraktionsloses Ratsmitglied hat man zwar seine Stimme in der Ratsversammlung, in den Ausschüssen hat man auch Rederecht, aber die Einflussmöglichkeiten sind gering und man ist von Teilen des Informationsflusses abgeschnitten.
Das ist sicher einer der Gründe, warum Ratsherr Schröder von der „Linken“ zu Beginn der Legislaturperiode der SPD-Fraktion beigetreten ist. 

Ich bin keine Freund des Lagerdenkens, aber mit 4 Sitzen CDU und 2 Sitzen FWG hat das Mitte-rechts Lager 6 Stimmen, während 5 Stimmen auf das Mitte-links Lager fallen (SPD 3 Sitze, B90 / Die Grünen 2 Sitze). 

Viele – auch weitreichende – Entscheidungen werden in den Ausschüssen getroffen. Die wesentlichen oder wichtigsten Entscheidungen fallen aber in der Ratsversammlung. Dort gibt es eine Stimmengleichheit von „Mitte-rechts“ (8 Sitze) und „Mitte-links“ (8 Sitze).
Bei Stimmengleichheit gelten Anträge als abgelehnt. Das kann in letzter Konsequenz bedeuten, dass sich die Ratsversammlung selbst blockiert. Spätestens in den bevorstehenden Haushaltsverhandlungen könnte das so sein. Ich vermute, dass es in dem Zusammenhang zu einem deutlich größeren Absprache- und Koordinierungsaufwand kommen wird.
Ich persönlich „kann“ Kompromissbereitschaft, aber in Kernfragen bin ich schon sehr prinzipientreu. Das wird nicht leicht für mich.

Um Nachfragen zu vermeiden möchte ich zu guter Letzt noch das Gedankenspiel durchgehen, wie sich die Situation dargestellt hätte, wenn Ratsfrau Griesser der FWG Fraktion beigetreten wäre. In dem Fall hätten die vakanten Sitze in den Ausschüssen zwischen Bündnis 90/Die Grünen und der FWG ausgelost werden müssen.
Gleichzeitig hätte sich die Frage gestellt, ob die FWG Fraktion als dann drittgrößte Fraktion auch Anspruch auf einen der drei Ausschussvorsitze und den Sitz als zweiten Stadtrat gehabt hätte.
Ich gehe davon aus, dass das so gewesen wäre. Allerdings halte ich eine Losentscheidung nur für die zweitbeste Lösung.

Das Ergebnis, so wie es jetzt ist, finde ich daher besser, weil so hoffentlich wieder Ruhe in die Politik kommt. Mir persönlich geht es um das Ergebnis, nicht um Posten um der Posten willen.
Da es in der FWG Fraktion kein imperatives Mandat gibt und auch die anderen Fraktionen nicht immer einheitlich abstimmen, bleibt die Kommunalpolitik spannend bis unberechenbar. 

Umkehrung des Wahlergebnisses

Am 14. Mai 2023 fanden die Kommunalwahlen in Schleswig Holstein statt. Bisher hat die Verteilung der Sitze in den Ausschüssen die Mehrheitsverhältnisse relativ gut wiedergegeben.
Das wird sich voraussichtlich ändern, weil die FDP einen ihrer beiden Sitz in der Ratsversammlung nicht nachbesetzten kann. Bündnis 90/Die Grünen hat die Gelegenheit genutzt, jetzt eine Neuwahl der Ausschüsse zu beantragen. Das ist völlig legitim. Mit dem Antrag haben alle Ausschussmitglieder ihre Sitze in den Ausschüssen verloren.
Am 4. November ist eine außerordentliche Sitzung der Ratsversammlung geplant, auf der die Mitglieder der Ausschüsse neu gewählt werde sollen. 

Ich bin kein Freund von Blockdenken, aber insbesondere in Personal- und Haushaltsfragen sowie bei der Wärmewende sind FWG, FDP und CDU als Mitte/rechts Parteien immer relativ eng zusammen, während SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen als Mitte/links Parteien ein annähernd gleiches Abstimmverhalten zeigen.

Zählt man die jeweiligen Prozentpunkte der letzten Kommunalwahl zusammen, dann verfügen:
Mitte/rechts über einen Stimmenanteil von 52,6 %,
Mitte/links über einen Stimmenanteil von 47,4 %.
Bei den Sitzen spiegelt sich das Verhältnis relativ gut wieder.
Wir haben in der Ratsversammlung 19 Sitze, die sich wir folgt zuordnen lassen:
Mitte/rechts 10 Sitze,
Mitte/links 9 Sitze.

Aus der Sitzverteilung in der Ratsversammlung ergibt sich das Sitzverhältnis in den Ausschüssen
Das bisherige Sitzverhältnis sieht wie folgt aus:
Mitte/rechts 6 Sitze
Mitte/links 5 Sitze.
Das Wahlergebnis in % und auch nach Sitzen wurde bisher in der Ratsversammlung wie auch in de Ausschüssen relativ gut abgebildet.
Dazu noch eine kurze Anmerkung: Die Ratsversammlung und die Ausschüsse werden bewußt mit einer ungeraden Anzahl von Mitgliedern besetzt, damit es nach Möglichkeit immer klare Ergebnisse gibt.
Bei Stimmen-Gleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

Der Umstand, dass die FDP einen ihrer beiden Ratssitze nicht nachbesetzten kann führt dazu, dass die Ratsversammlung zukünftig mit 18 Ratsherren und Ratsfrauen besetzt sein wird. Das wird zur Folge haben, dass es öfter zu Situationen kommen wird, in denen eine Stimmengleichheit besteht. Es besteht damit die Gefahr einer Selbstblockade.

Da die FDP dann nur noch einen Sitz in der Ratsversammlung hat, verliert sie ihren Fraktionsstatus. Die Sitze in den Ausschüssen werden aber nach der Größe der Fraktionen verteilt. Nach jetzigen Kenntnisstand wird der frei gewordene Sitz der FDP dann an Bündnis 90/Die Grünen übergehen. Damit kehren sie die Mehrheitsverhältnisse in den Ausschüssen um.
Mitte/links wird mit 6 Sitzen vertreten sein,
Mitte/rechts wird über 5 Sitze verfügen.
Das spiegelt das Wahlergebnis nicht wieder (52,6% Mitte/rechts, 47,4 % Mitte/links).

Wir haben drei Ausschüsse, den Hauptausschuss (HA), den Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP) sowie den Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie (SUE).
Der Hauptausschuss ist der koordinierende Ausschuss, kann den anderen Ausschüssen aber keine Vorgaben machen. Die Kompetenzen werden in der Zuständigkeitsordnung relativ klar geregelt.
Auch die Ratsversammlung kann Entscheidungen, die in einem Fachausschuss getroffen wurden, nicht einfach an sich ziehen, wenn sie nicht zuständig ist. Sie kann Entscheidungen aber zur erneuten Beratung an den Ausschuss zurück verweisen.

Das bedeutet, dass die Entscheidungsspielräume in den Ausschüssen zukünftig voraussichtlich von Mitte/links dominiert werden. Empfehlungen der Ausschüsse, die zum Beschuss in die Ratsversammlung weitergegeben werden, können dort an der Stimmengleichheit scheitern.

Am 4. November werden die Katen neu gemischt. Mal sehen was dabei rauskommt.

PV auf das Bahnhofsdach. Echt?

Gestern tagte der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie (SUE). Die Diskussion zu einem Tagesordnungspunkt halte ich für wichtig. Die Vorstellung der Ergebnisse der Machbarkeitsuntersuchung für Photo Voltaik Anlagen (PV-Anlagen) auf öffentlichen Gebäuden.
Vorweg: Ich unterstütze die Montage von PV-Anlagen auf Dächern öffentlicher Gebäude, grundsätzlich. 

Grundsätzlich ja, aber nicht auf unserem Bahnhof. 

Die BürgerEnergieNord (BEN) ist eine eingetragene Genossenschaft und hat schon mehrere Solarprojekte betreut. Ich habe in der Sitzung den Eindruck gewonnen, dass die Mitarbeitenden der BEN durchaus für engagiert und in Sachen PV-Anlagen auch für kompetent sind.
Was mir mißfiel ist, dass in der Machbarkeitsuntersuchung gleich mehrfach auftauchte, welche Leistung die BEN für die Stadt Plön erbringen kann. 

Hier stellte sich für mich die Frage, ob uns eine Machbarkeitsuntersuchung oder eher ein Werbeprospekt vorliegt. Diese Frage ist mehr rethorisch.
Ernst wird es bei der Frage, wie das mit dem Vergaberecht vereinbar sei. Diese Frage habe ich vorab an die Verwaltung gestellt. Nach Auskunft der Verwaltung wäre das kein Problem, sofern allen anderen Anbietenden die relevanten Daten, insbesondere die Stromverbräuche der Gebäude, zur Verfügung gestellt werden. Ich bin mir wirklich nicht sicher, ob das auf den gesamten Prozess von der Planung bis hin zur Bauausführung und Bauabnahme zutrifft. In der Vergangenheit liefen unsere Ausschreibungen nicht immer ohne Probleme durch. 

Bündnis 90/Die Grünen und SPD hatten sehr kurzfristig (einen Tag vor der Sitzung) einen gemeinsamen Antrag erstellt, in dem sie einen Beschluss erreichen wollten, folgende Gebäude mit PV-Anlagen auszurüsten:
– Bahnhof (Touristinfo)
– Feuerwehr/Johanniter.
Die Finanzierung wurde für die Haushalte 2026 bzw 2027 vorgesehen.
Bezüglich des Bahnhofes sollten beim Denkmalschutzamt entsprechende Genehmigungen beantragt werden.

Die Kurzfristigkeit halte ich aus gleich mehreren Gründen für problematisch, weil:
– Erstens: die Tagesordnung nur die Kenntnisnahme der Machbarkeitsstudie vorsah, keinen Beschluss.
Die Verwaltung meinte in der Sitzung zwar, dass das Thema auf der Tagesordnung stehen würde und sie kein Hindernis sehen würde, dass hierzu auch ein Beschluss gefaßt werden könne. Ich würde aber stark davon ausgehen, dass das nicht so ist, weil ganz ausdrücklich nur eine Kenntnisnahme und eben kein Beschluss vorgesehen war.
– Zweitens: Nach meiner Einschätzung wären die anderen Fraktionen gleichsam überrumpelt worden, weil sie keine Zeit mehr gehabt hätten, sich vorab zu dem Thema zu beraten.
– Drittens: Ein solcher Beschluss hätte umgehend von der Bürgermeisterin für rechtswidrig erklärt werden müssen, weil er gleich zweifach gegen das Haushaltsrecht verstoßen hätte. Es fehlte die Alternativenprüfung, es fehlte die Folgekostenberechnung. 
– Viertens: Im Bezug auf die Leistung der PV-Anlagen wäre es auch interessant zu wissen, ob mit dem Betrieb von PV-Anlagen mit mehreren 10.000 KW eine gewerbliche Nutzung verbunden wäre und welche Folgen das möglicherweise hätte im Bezug auf eine mögliche Steuerpflicht und den damit zusammenhängenden Personalaufwand.

Sofern diese Fragen durch die Verwaltung geklärt sind – gerne bis zur nächsten Sitzung des SUE im Herbst – habe ich kein Problem mit PV auf dem Feuerwehrgebäude.
Ein Problem habe ich mit PV-Anlagen auf dem Bahnhof. Der Bahnhof ist denkmalgeschützt. Aber das ist es nicht alleine. 

Er ist – aus meiner Sicht gleich nach dem Schloss – das Gebäude, mit dem die Plöner und Plönerinnen den Charme unserer Heimatstadt verbinden. Das liegt sicher an seiner traumhaften Lage am See in Verbindung mit dem etwas verschlafenen Reiz der Architektur des Gebäudes. Er ist prägend für das Straßenbild in seinem Umfeld und in der Wahrnehmung Plöns als liebenswerte Kleinstadt. Für mich verkörpert er das „Kleinstadtbahnhof-Gefühl“. Viele Menschen meiner Generation (50 % der Plönerinnen und Plöner sind älter als 50) kennen die Serie aus den frühen Siebzigern und verbinden damit die Erinnerung an ein Flair, von dem viel durch wenig einfühlsame Architektur und den Lauf der Zeit verloren gegangen ist.

Ein Kollege aus der SPD konterte damit – wie ich finde, sehr gelungen, dass er zur Generation „Schule am See“ gehören würde. Eine Formulierung, die ich um so besser finde, je länger ich darüber nachdenke. Für ihn sei es wichtig, dass die Stadt nach außen hin deutlich sichtbar zeigt, dass sie den Klimawandel und die Energiewende ernst nimmt und mit einer Vorbildfunktion vorangeht. Das ist eine nachvollziehbare Position.

Für mich ist es aber wichtiger, bei allen Maßnahmen auch das Stadt- und Landschaftsbild mit zu berücksichtigen und hier komme ich einfach zu einer ganz anderen Bewertung.

Ein weiteres gutes Argument für PV-Anlagen ist die Einsparung und Rentabilität der Anlagen, insbesondere im Bezug auf den Verzicht des Einkaufes von Strom aus dem Netz, auf die Einspeisevergütung und auf die Unwägbarkeiten der Strompreisentwicklung. Geld, insbesondere die Verbesserung der Einnahmesituation und Einsparungen bei der Ausgabesituation sind wirklich gute Argumente.

Aber auch hier gilt für mich: in manchen Fällen ist das Stadt- und Landschaftsbild bedeutsamer.

Was mit aber auch irgendwie an dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen aufstieß ist, dass der baldige Antrag auf Prüfung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung ein starkes Signal für Privatleute wäre, die ebenfalls denkmalgeschützte Gebäude besitzen. Im Rahmen der Diskussion erwähnte die Ausschussvorsitzende Frau Dahmke (Bündnis 90/Die Grünen) in ihrem Redebeitrag ausdrücklich die Rechtssicherheit für die Hauseigentümerinnen im Schlossgebiet. Wenn ich richtig informiert bin – und da lasse ich mich wirklich gerne berichtigen – dann gehört auch sie zu dem Personenkreis und ich frage mich, ob hier nicht möglicherweise ein Fall von Befangenheit vorgelegen haben könnte. 
Tatsächlich möchte ich mir aber auch nicht vorstellen, dass PV-Anlagen auf dem Dach des Marstalls, des Uhrenhauses oder womöglich des Prinzenhauses installiert werden. Auch auf der Alten Schwimmhalle oder der Kommandeursvilla sind sie für mich unvorstellbar. Trotz Energiewende sollte es möglich sein, wertvolle historische Ensemble zu bewahren.

Letztendlich kamen wir überein, die Machbarkeitsuntersuchung zur Kenntnis zu nehmen und über die Einrüstung mit PV-Anlagen im SUE zu beraten.
Mein Hinweis, dass Baumaßnahmen eigentlich in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (SteP) fallen müssten, wurde abgewiegelt. 

Na ja, als Mitglied im SUE bin ich rede-, antrags- und abstimmungsberechtigt.
Im SteP bin ich Gast und als Ratsherr lediglich redeberechtigt.
Mir soll es recht sein. 

Unruhe um Verkehrsberuhigung im Wohngebiet Wasserturm 

Am 17. Juli 2025 fand in der Turnhalle in der Breitenauschule eine Informationsveranstaltung für die Bürger*’innen des Wasserturmgebietes statt. Es ging um die Verkehrsführung.

Vor ungefähr 6 Jahren gab es dort ein Problem mit der Parkplatzsituation. Die Mehrfamilienhäuser auf der westlichen Seite der Tirpitzstraße hatten keine Stellplätze für die Anwohner*innen. Daher parkten viele Anwohner*innen auf der Straße, und zwar nicht nur in der Tirpitzstraße, sondern auch im umliegenden Bereich. Abhilfe sollte durch die Neuregelung des Verkehrs bringen. Eine Einbahnstraßenregelung wurde als eine geeignete Lösung angesehen.
Eine Planung wurde in Auftrag gegeben.

Mittlerweile haben die Eigentümer*innen der betreffenden Mehrfamilienhäuser auf ihren Grundstücken Stellplätze geschaffen, so dass der Parkdruck deutlich nachgelassen hat. Einwohner*innen berichteten gestern, dass die allermeisten Verkehrsteilnehmer*innen, egal ob mit dem Auto, mit dem Rad oder zu Fuß, gegenseitig aufeinander Rücksicht nehmen würden.

Das Problem hätte sich damit eigentlich erledigt, man könnte die Planungen zu den Akten legen. 

Jetzt stellt es sich aber so dar, dass durch den Versuch, ein Problem zu lösen, was sich im Großen und Ganzen erledigt hat, ein weiteres Problem geschaffen wird.
Die gestern vorgestellte Lösung sieht vor, dass der Verkehr über eine Einbahnstraßenregelung durch die Bruhnsstraße über ein kleines Stück der Klanderstraße weiter über die Tirpitzstraße und dann den Scharweg zur Breitenaustraße geführt wird. Der Schulbus nimmt bereits diesen Weg. Es ist aber nicht der Schulbus, der bei den Anwohner*innen für Verärgerung sorgt.
Für Verärgerung sorgen die vielen Elterntaxis, die unter dem morgendlichen Zeitdruck ziemlich rücksichtslos durch die Tirpitzstraße eilen, um ihre Kinder vor der Breitenauschule abzusetzen. Die Einwohner*innen befürchten nicht zu Unrecht, dass die Neuregelung zu mehr Verkehr führen wird. Dort wohnen noch relativ viele ältere Menschen und mittlerweile auch etliche Familien mit Kindern. Es handelt sich nicht nur, aber auch um ein Sicherheitsproblem. Das wurde auf der Einwohnerversammlung allerdings nicht angesprochen.
Eine Einwohnerin fasste die Planungsergsergebnisse ungefähr wie folgt zusammen:
Bei der Planung geht es nur um freie Fahrt für die Elterntaxis.

Gleichwohl gibt es aber ein echtes Sicherheitsproblem an der Bundesstraße vor der Breitenauschule. Die Situation dort birgt ein echtes Gefahrenpotential für die Schulkinder. Häufig wird die rote Ampel mißachtet, Kinder werden dort aus den Elterntaxis abgesetzt, den Beichten nach sogar zur Straßenseite hin, Kinder laufen auf der Bundesstraße um den Bus herum.
Die Bürgermeisterin hat dann darüber informiert, dass die Unterer Verkehrsaufsichtsbehörde in Erwägung zieht, auf der B 76 im Bereich der Schule von morgens bis Nachmittags Tempo 30 einzurichten, sofern die Parkplätze vor dem Kiosk und der Kita als „Elterntaxihaltestelle ausgewiesen und in der Breitenaustraße noch eine Ampel eingerichtet wird, um dem abfließenden Verkehr das Einfädeln in den Verkehr auf der B 76 zu erleichtern.
Eine andere Einwohnerin plädierte dafür, den Sicherheitsinteressen der Schulkinder absoluten Vorrang zu geben.
Diese Position machte sich Ratsherr Manfred Rose (SPD) zu eigen, der sich als Lehrer der Gesamtschule wie folgt positionierte. Das Problem mit den Elterntaxis bestände auch an der Gesamtschule. Die meisten Fahrer*innen der Elterntaxis seien absolut uneinsichtig. Das müsse man als Fakt hinnehmen und akzeptieren.
Seine Beobachtung und Einschätzung bezüglich der Einsichtsfähigkeit trifft möglicherweise zu, seiner Schlussfolgerung kann ich nicht folgen. 

Es besteht also ein Zielkonflikt, zum einen geht es um gesunde Lebensverhältnisse und Gefahrenminimierung für die Anwohnerinnen und Anwohner des Wasserturmgebietes, zum anderen geht es um die Verkehrssicherheit für die Schulkinder.
Beides sind berechtigte Interessen, aber man sollte es vermeiden, jetzt die Wohnqualität und Sicherheit der Anwohner*innen gegen die Sicherheit der Schulkinder – und umgekehrt auszuspielen.

Die ursprüngliche Problemlage besteht – so habe ich die Meinungen der Anwohner*innen verstanden – nicht mehr. Die Planung erscheint daher obsolet.
Für die Problemlage Sicherheit auf dem Schulweg ist eine Betrachtung erforderlich, die den Schulweg und dabei insbesondere die B 76 mit berücksichtigt. Die Lösung liegt möglicherweise nicht in dem Ergebnis, das auf der Einwohnerversammlung vorgestellt wurde.
Die Frage der Verkehrssicherheit für die Kinder ist ein ganz anderes Problemfeld und muß übergreifend betrachtet werden. Das bezieht auch die gesamte Situation auf der B 76 mit ein.
Hier wären verschiedene Möglichkeiten zu prüfen.

Als allererstes fiele mir ein, die Reduzierung auf Tempo 30 im gesamten Streckenverlauf der B 76 von der Stettiner Straße bis hin zur August Thienemann Straße umzusetzen, so wie es im Lärmschutzaktionsplan vorgesehen ist. Die seit kurzem geltende Rechtslage würde das meiner Meinung nach zulassen. Der Antrag liegt beim Kreis vor.


Ausserdem brachte ein Anwohner den Begriff der Schulstraße in das Gespräch ein. Dieser Begriff war mir neu. Bei Wikipedia habe ich eine Beschreibung gefunden. Es handelt sich um die Sperrung einer Straße mit Hilfe von Absperrgittern und Schranken für eine bestimmte Zeit vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtende. In wie weit die Regelung wirklich rechtskonform ist, ist strittig. In einigen Staaten, z.B. Österreich ist das eine etablierte Regelung.

Einige Bundesländer unterstützen die Einführung von Schulstraßen und erleichtern das auf dem Weg des Verkehrsversuches, in anderen Bundesländern scheint man diese Lösung abzulehnen.
Bei allem Einsatz für die Verkehrsberuhigung, eine temporäre Sperrung der B 76 kann ich mir im Ansatz nicht vorstellen. Eine Sperrung der Breitenaustraße in Verbindung mit Elternhaltestellen (Kiss an Go) sollte vielleicht noch einmal näher betrachtet werden. Hier könnten – analog zu den Parkplätzen vor dem Kiosk – noch weitere Elternhaltestellen denkbar sein.

Jemand anderes brachte die Anregung ein, im Schulbereich den Mittelstreifen wieder als Fahrbahn zu gestalten und dann hinter der Bushaltestelle eine Elternhaltestelle einzurichten. Vorangegangen war die Diskussion, eine solche Elternhaltestelle vor dem Kiosk einzurichten.
Dem wurde entgegengehalten, dass der Parkstreifen gerade in den Berufsverkehrszeiten von den Kund*innen des Kioskes stark genutzt wird. Bei einer Nutzung als Elternhaltestelle fällt vermutlich ein bedeutender Teil des Umsatzes weg. Das muss man abwägen, denn der Kiosk ist – neben der Tankstelle – das Geschäft, das die Funktion als Nahversorger für die benachbarten Wohngebiete nördlich und südlich der B76 erfüllt. Es ist für die älteren Menschen und den Erhalt der Wohnqualität im Umfeld durchaus wichtig.

Weitere Vorschläge waren Rotlichtblitzer um zu verhindern, dass einzelne Autofahrerinnen noch schnell über den Fußgängerüberweg huschen. Wenn es nach mir ginge, jederzeit.
Das Gerät würde vermutlich die gewünschte Wirkung haben und sich selber finanzieren. Eine Entscheidung darüber liegt aber im Verantwortungsbereich des Kreises. 

Alles in allem:
1. Im Bereich der Tirpitzstrasse wurden zahlreiche Parkplätze auf privaten Grundstücken gebaut. Diese Parkplätze haben für eine deutliche Reduzierung des Parkdruckes gesorgt.
Der ursprüngliche Anlass für die Planung von Einbahnstraßen im Wohngebiet Wasserturm ist damit entfallen. 

2. Gleichwohl zeigte sich, dass durch den Verkehr auf der Bundesstraße 76 und das teilweise rücksichtslose Fahren einzelner Verkehrsteilnehmer*innen in Verbindung mit dem seit Corona deutlich erhöhten Aufkommen von Elterntaxis eine Gefährdung der Schulkinder der Breitenauschule einhergeht. 

3. Durch die geplante Einbahnstraßenführung über Bruhns- und Tirpitzstraße wird es zukünftig zu einer erhöhten Belastung der Einwohnerinnen durch den Elternhole- und -bringeservice kommen.
Dieser Aspekt ist in den Planungen bislang nicht ausreichend berücksichtigt worden.

4. Um die Aspekte der Verkehrssicherheit der Schulkinder und der Wohnsituation der Anwohnerinnen zu berücksichtigen, wäre eine umfassendere Betrachtung der Optionen erforderlich. Dazu sollten in erster Linie Optionen betrachtet werden, die auch im weiteren Umfeld der Breitenauschule insbesondere entlang der B76 möglich sind, bevor man zu einer Lösung greift, die ausschließlich die Anwohner*innen der Tirpitzstraße belastet.

5. Davon unabhängig sollten Maßnahmen betrachtet werden, die den „Schleichverkehr“ auf dem Scharweg verhindern. 

Hauptausschuss (2), Streichung einer „halben Stelle“



Das am heißesten diskutierte Thema war der Tagesordnungspunkt 10 / Stellenplan 2025,
Hier: Wiederbesetzugssperre Stellenanteil (1/2 Stelle) im Bereich Klimaschutzmanagement
Ursprünglich war es der Tagesordnungspunkt 14 und sollte im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden. Für mich war allerdings kein Anhaltspunkt erkennbar, der die Nichtöffentlichkeit erfordert hätte. Das Thema betrifft den Stellenplan, der Bestandteil des Haushaltes ist und der öffentlich beschlossen wurde. Keinesfalls möchte ich unterstellen, dass der TOP absichtlich in die Nicht-öffentlichkeit verschoben wurde, um die Diskussion aus der Öffentlichkeit herauszuhalten. Für mich ist es aber wichtig, über das Thema auch berichten zu können. Daher wurde dem Antrag gestellt, das Thema öffentlich zu behandeln. Dem Antrag wurde auch gefolgt.

Um den ganzen Vorgang zu verstehen muss ich vorwegschicken, dass ich mich schon seit Jahren dafür einsetze, beim Personalumfang der Verwaltung einen strengen Maßstab anzulegen. Dazu gehört auch die Forderung nach einem moderaten Personalabbau.
Als Voraussetzung für einen Personalabbau galt für mich immer und gilt auch noch heute:
– Keine betriebsbedingten Kündigungen
– Der Abbau muss sozial verträglich erfolgen.

Der frühere Antrag der FWG-Fraktion, die Bürgermeisterin zu beauftragen, in jedem Jahr bis zum Ende ihrer Amtszeit je eine Stelle abzubauen, fand leider keine Mehrheit.
Mit dem Wechsel einer Mitarbeiterin aus dem Bereich Klimaschutzmanagement in das Büro Zeitengrad bot sich jetzt die Möglichkeit, die halbe Stelle, die sie bislang in der Verwaltung besetzt hat, dauerhaft einzusparen.
In der vorletzten Sitzung des Hauptausschusses hatte die CDU-Fraktion einen entsprechenden Antrag eingebracht. Ein Mitglied des Hauptausschusses konnte an der Sitzung nicht teilnehmen. Damit waren nur 10 Mitglieder anwesend. Da man die jeweiligen politischen Positionen der einzelnen Fraktionen kennt war schon mit Beginn der Sitzung absehbar, dass das Abstimmungsergebnis fünf zu fünf sein wird, eine Patt-Situation. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
Das habe nicht nur ich, sondern auch die CDU Fraktion erkannt. Daher wollte die CDU Fraktion ihren Antrag verschieben.
Die Mitglieder der SPD-Fraktion, deren Mitglieder ja auch nicht blöd sind, hatten die Situation nach meiner Einschätzung ebenfalls erfaßt. Da die SPD-Fraktion üblicherweise die Position der Verwaltung unterstützen, die in diesem Fall für eine Beibehaltung der halben Stelle war, wollen ihre Mitglieder die Patt-Situation ausnutzen, um den CDU Antrag abzulehnen.
Das war taktisch sehr geschickt, auch wenn man jetzt reflexartig beklagen wird, dass meine Einschätzung wieder einmal eine Unterstellung sei.
Ich habe den Spieß dann umgedreht, indem ich beantragt habe, die halbe Stelle unverzüglich nachzubesetzen. Bei einem zu erwartenden Patt wäre der Antrag also abgelehnt. Damit wäre auch die Nachbesetzung der halben Stelle abgelehnt. Das haben einige Mitglieder der Fraktionen und die Bürgermeisterin nicht auf Anhieb erfasst. Tatsächlich stellte sich im weiteren Verlauf der Sitzung die Frage, ob der Antrag zulässig wäre, weil die Nachbesetzung der ja ohnehin durch den Stellerplan abgedeckt wäre. Die Betrachtung wäre begründet, wenn nicht durch das Wort „unverzüglich“ auch eine Handlungsanweisung für die Verwaltung mit beinhaltet gewesen wäre. Im weiteren Verlauf wurde dann abgestimmt.
Das Abstimmungsergebnis war – wie absehbar – ein Patt, also eine Ablehnung. Damit war auch keine Grundlage für eine unverzügliche Nachbesetzung gegeben.

In der Zeit zwischen der vorletzten und letzten Sitzung hat die FWG-Fraktion dann den Antrag gestellt, einen Nachtrag zum Stellenplan 2025 zu machen und den Plan um die halbe Stelle zu bereinigen.
Die Verwaltung machte uns darauf aufmerksam, dass dann ein Nachtragshaushalt aufgestellt werden müsse. Das wäre mit sehr viel Arbeit verbunden. Es ist das erklärte Ziel von Politik und Verwaltung, den Haushaltsplan für das kommende Jahr noch vor Weihnachten zu beschließen.
Um das Ziel nicht durch den Arbeitsaufwand für einen Nachtragshaushalt zu gefährden, habe ich als Fraktionsvorsitzender der FWG dann den Vorschlag der Verwaltung aufgegriffen, eine Wiederbesetzungssperre zu beantragen.
Dieser Antrag wurde dann in der Sitzung am vergangenen Mittwoch beraten. 

Den Text des Antrags füge ich nachfolgend ein. Er stellt die Position der FWG-Fraktion dar:

Beschlussvorschlag

Die 1/2 Stelle im Bereich Klimaschutzmanagement wird nach dem Weggang der betr. Mitarbeiterin bis zu den Beratungen des Haushaltes 2026 und des damit verbundenen Stellenplanes nicht wieder besetzt.
Dazu wird eine Wiederbesetzungssperre beschlossen.

Begründung:

Sachstand:

1. Mit dem Beschluss über die Kälte- und Wärmeplanung im Februar diesen Jahres durch die Ratsversammlung (RV) ist die Stadt Plön ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachgekommen.
In Verbindung mit dem dazu in der RV im April gefaßten Beschuss ist die Konkretisierung des weiteren Vorgehens erfolgt.

2. Die Arbeiten am Abschlussbericht des Energetischen Sanierungsmanagements für das Quartier Plön Südwest sind im wesentlichen abgeschlossen.
Hier steht im Grunde genommen nur noch der Beschluss oder die Kenntnisnahme aus.

3. Damit sind die arbeitsaufwendigen Pflichtaufgaben im wesentlichen abgeschlossen.

4. Unter Bezug auf die Stellungnahme der Bürgermeisterin (undatiert, Anfang Juni) ist festzustellen, dass eine Vielzahl der dort aufgeführten Aufgabenfelder keine verpflichtenden Aufgaben sind. (Beispielsweise sei hier nur das „Klimakino“ genannt.)

5. Klimaschutz ist eine Querschnittsaufgabe, die sich durch alle Aufgabenfelder der Verwaltung zieht. Teile der Aufgaben können und sollten auch dort bearbeite werden. 

Bewertung

6. Zur Erfüllung der pflichtigen Aufgaben ist es ausreichend, wenn das Klimaschutzmanagement durch eine halbe Stelle wahrgenommen wird. Sollte darüber hinaus Arbeitszeit im Rahmen freier Kapazitäten verfügbar ist, kann diese für die Erfüllung freiwilliger Aufgaben verwendet werden.

7. Durch den Wegfall des Koordinierungsaufwandes zwischen zwei halben Stellen dürften weitere Arbeitszeitkapazitäten frei werden, wodurch der Wegfall der zweiten Stelle in in Teilen kompensieren wird.

8. Der Wegfall von einer der beiden halben Stellen unterstreicht den Willen von Verwaltung und Selbstverwaltung zu einer Haushaltskonsolidierung im Bereich Personal, die sozial verträglich und ohne betriebsbedingte Kündigungen erfolgen kann.

9. Die Einsparungen werden in den kommenden 5 Jahren nach überschlägiger Berechnung einen sechsteiligen Betrag ergeben. Hierzu wird eine genauere Berechnung der Kämmerei erbeten.

10. Sofern sich im weiteren Verlauf zusätzlicher personeller Bedarf im Bereich Klimaschutz herausstellen sollte, ist im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung eine Alternativenprüfung durchzuführen, die folgende Optionen beinhaltet:
– Öffnen einer neuen halben Stelle
– Betritt zur Klimaschutzagentur des Kreises
– Ausweitung des Stundenkontingentes für die bestehende Stelle.

Man kann sich jetzt die Frage stellen, ob der ganze Aufwand, verbunden mit den taktischen Zügen, alles nur wegen einer halben Stelle, gerechtfertigt ist. 

Tatsächlich habe ich in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass aufgrund der Haushaltssituation auch ein wirtschaftlicher Umgang mit dem Personalbestand erfolgen muss. 

Frau Meyer von Bündnis 90/Die Grünen machte darauf aufmerksam, dass der Anteil der Personalkosten am Haushalt in den letzten Jahren von 31% auf 29% gesunken ist. Das ist erst einmal schön, aber es erfordert auch eine Betrachtung der Berechnungsgrundlage.
Die Gesamtausgaben sind in dem Zeitraum aber von 17 Mio auf 27 Mio gestiegen, wie Frau Meyer auch ausführte.
Damit sind die Personalkosten von 5,27 Mio um 2,5 Mio auf 7,83 Mio € gestiegen.
Das darf man nicht vernachlässigen. Darum fällt mein Blick auch immer wieder kritisch auf den Personalumfang der Verwaltung.
Die Personalkosten für eine halbe Stelle über einen Zeitraum von 5 Jahren – so schätze ich – betragen zwischen 150.000,- € bis 200.000,- €. Nun könnte man natürlich sagen, das ist so wenig, das kann man vernachlässigen. Ich halte es aber mehr mit dem Sprichwort: „Kleinvieh macht auch Mist“.
In der Diskussion unterstützte die SPD die Position der Verwaltung, die halbe Stelle beizubehalten.
Die Bürgermeisterin betonte die gesamtgesellschaftliche Verantwortung für den Klimaschutz, die auch die Stadt tragen müsse.
Die Gleichstellungsbeauftragte führte aus, dass der Klimawandel insbesondere die ärmeren Menschen in der Gesellschaft betreffen würde, und dazu zählen nun einmal auch die Alleinerziehenden Mütter mit Kindern. Das ist ein interessanter Aspekt, den ich bisher noch nicht bedacht habe. Allerdings schätze ich, dass man, wenn man das durch die Stellenstreichung eingesparte Geld für PV-Anlagen auf öffentlichen Dächern einsetzt, mehr für den Klimaschutz erreicht als mit der Wiederbesetzung der halben Stelle.
Es ging in der Diskussion noch etwas hin und her, ohne dass wirklich neue Aspekte erörtert wurden.
Der Antrag wurde auf Wunsch von Bündnis 90/Die Grünen noch ergänzt. Bei der Ergänzung ging es darum, die Erfahrungen bis zur Beratung des Haushaltes 2026 auszuwerten. Dann soll im Rahmen der Haushaltsberatung über eine Anpassung des Stellenplanes entschieden werden.
Das war im Grunde genommen auch Bestandteil des Antrages der FWG. Aus unserer Sicht sprach daher nichts dagegen. Der Antrag wurde mit sieben Ja-Stimmen und vier Enthaltungen angenommen. Da Enthaltungen nicht mitgezählt werden, ist das einstimmig.

Der Beschluss des Hauptausschusses ist nur eine Empfehlung für die Ratsversammlung in der kommenden Woche. Dort wird dann die Entscheidung zu treffen sein. Mit der Entscheidung ist es dann aber noch nicht getan.
Abschließend kommt es darauf an, dass diese Entscheidung bei der Beratung des Haushaltes 2026 der Stellenplan entsprechend geändert wird.
Immerhin, der erste Schritt in dem doch etwas aufwendigen Verfahren ist gemacht.