TOP: „Grundstücksangelegenheiten, hier: Erbbaurecht in der Eutiner Straße“.

Wer das öffentlich zugängliche Bürgerinformatiionssystem der Stadt Plön aufmerksam liest wird feststellen, dass für Montag, den 19. Januar eine Sitzung des Hauptausschusses geplant ist. Gleich im Anschluss soll eine Ratsversammlung stattfinden.
Ein Punkt auf den Tagesordnungen ist identisch:
„Grundstücksangelegenheiten, hier: Erbbaurecht in der Eutiner Straße“.

Aus meiner Sicht ist es vom Verfahren her nicht günstig, die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung am selben Tag unmittelbar aufeinander folgend durchzuführen.
Damit wird der Selbstverwaltung die Gelegenheit genommen, eventuell aufkommende Fragen prüfen zu lassen.

Es ist auch nicht notwendig, sofern ich ein Rechtsgutachten richtig verstanden habe, das mir seit zwei Tagen vorliegt.

Das ganze Verfahren ist aber geeignet den Anschein zu erwecken, dass hier ein Deal unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit so schnell wie möglich durchgezogen werden soll.
In Folge könnte später unter Umständen ein Eindruck entstehen, der geeignet ist, Zweifel an der Integrität von Verwaltung und/oder Selbstverwaltung aufkommen zu lassen.

Das Ganze ist aus meiner Sicht schon problematisch, da ich mich bisher immer für eine sparsame Haushaltsführung eingesetzt habe. Dazu gehört eine Reduzierung der Ausgaben- und eine Verbesserung der Einnahmenseite.
Meiner Meinung nach wären noch Gespräche und Nachverhandlungen zu führen.

Zu den Inhalten der verwaltungsinternen Unterlagen kann ich mich hier nicht äußern, da von Seiten der Verwaltung ausdrücklich auf die Vertraulichkeit der Unterlagen hingewiesen wurde.
Dem kann ich nach meiner Auffassung so inhaltlich nicht in vollem Umfang folgen.
Nach Tranzparenzgesetz des Landes Schleswig Holstein ist eine Veröffentlichung von Teilen der Unterlagen spätestens nach dem Beschluss möglich, wenn auch nicht vorgeschrieben.
Das Informationsfreiheitsgesetz gewährt der interessierten Öffentlichkeit umfangreiche und einklagbare Möglichkeiten, in die Vorgänge Einsicht zu nehmen.

Poller und Schwentineterrassen

Gestern tagte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung

Die Bürgermeisterin hat mitgeteilt, dass die Schwellen in der Lübecker Straße noch nicht gebaut werden, weil die Firma Bedenken bezüglich des Untergrundes angemeldet hat. Hierzu soll noch eine besondere Untersuchung stattfinden, bevor das Thema erneut in den Ausschuss zum Beschluss gegeben werden soll. 

Der Kollege Gampert hat die Frage gestellt, ob es nicht zum Thema „PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden“ noch eine Alternativenplanung geben sollte. 
Die Bürgermeisterin antwortete darauf, dass es dazu aktuell eine Anfrage an die Kommunalaufsicht gäbe.

Anschließend ging es im ersten regulären Tagesordnungspunkt um die Poller in der Innenstadt.
Die Bürgermeisterin beklagte, dass der Verkehr in der Innenstadt deutlich zugenommen hat. Das beinhaltet Verstöße gegen die Vorgabe der Fahrtrichtung ebenso wie Verstöße gegen die Zeiten, in denen die Befahrung erlaubt ist.
Der Mitarbeiter einer Firma hat betont, dass die Polleranlage so gar nicht hätte in Betrieb gehen dürfen. Er erläuterte zudem, dass er nach dem Schadensbild an den Pollern den Eindruck hätte, dass diese zumindest in einem Fall nicht durch einen ausfahrenden Poller entstanden sei, über dem ein Auto stand, sondern durch einen Fahrer, der noch schnell über den Poller rüberhuschen wollte. Mittlerweile scheint es diesbezüglich bereits ein laufendes Gerichtsverfahren zu geben.
Der Mitarbeiter betonte, dass es Sensoren gäbe, mit denen man ein solches Risiko deutlich reduzieren könnte. Dazu würde z.B. eine Kleinampel (höhe 1,5 Meter) gehören, ein Blitzlicht, das Autofahrende warnt und ein kleiner Radarsensor, der den Bereich vor und hinter sowie über dem Poller überwacht.
Ein Kollege von der CDU sprach sich dann dafür aus, die Anlage außer Betrieb zu nehmen, weil all die baulichen Anlagen am Wendtorper Tor und am Hamburger Platz sich nicht mit dem Stadtbild und dem Denkmalschutz vertragen würden.
Das habe ich als hochgradig lächerlich empfunden, weil – wenn ich mich richtig erinnere – er und seine Kollegen aus seiner Fraktion in der Ratsversammlung dafür gestimmt haben, PV Anlagen auf den denkmalgeschützten Bahnhof zu packen.
Ansonsten pflichtete ich der Bürgermeisterin bei. Auch ich halte es für ausgesprochen problematisch, dass sich zu jeder Tageszeit Lieferwagen in beide Richtungen durch die Fußgängerzone quetschen, obwohl die Zeiten und die Fahrtrichtung klar vorgegeben sind.
Das ist ein unhaltbarer Zustand. Anders als mit Poltern scheint keine Abhilfe möglich zu sein, das es so aussieht, als wären die Fahrer*innen sehr dickfällig.

Ein anderer Kollege verwies aber zu Recht darauf, das es sich hier lediglich um die Präsentation einer Firma handeln würde. Der Mitarbeiter der Firma betonte, dass er als Plöner den Mißstand schon länger beobachten würde und lediglich zur Problemlösung beitragen will.
Mein Kollege wies zu Recht darauf hin, dass das Vorgehen einen Verstoß gegen § 12 Gemeindehaushaltsverordnung darstellen würde, weil die dort geforderten Unterlagen nicht vorliegen würden. (Nachträgliche Anmerkung: Ein Sperrvermerk im Haushalt hätte vermutlich gereicht, dann wäre das Geld im kommenden Jahr verfügbar gewesen. Den Sperrvermerk hätte hätte man bei Vorliegen der erforderlichen Unterlagen aufheben können. Aber das hat ja schon bei den PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden nicht so gut geklappt)

Der Antrag, die Maßnahme umzusetzen, wurde dann mit 5 Ja- und 5 Nein-stimmen abgelehnt. Es gab eine Enthaltung. Die Ja-Stimmen kamen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Nein-Stimmen kamen von der CDU und FDP, eine Stimme kam von der FWG.
Die Enthaltung kam von einem Kollegen aus der FWG. 
Dennoch wird das Thema erneut zu beraten sein, weil der Aspekt der Absicherung von Veranstaltungen in der Innenstadt, der jetzt über quergestellte LKW erfolgt, noch berücksichtigt werden muss.

Anschließend stellte sich die Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung mbH GOS vor. Sie wird als Treuhänder der Stadt Plön die Sanierung des Bahnhofquartiers durchführen. Der Mitarbeiter führte aus, dass die GOS sich um die Fördermittel kümmert. Die Fördermittel im Zusammenhang mit der Städtebauförderung würden üblicherweise 66% betragen, zum Teil seien auch bis zu 75 % möglich.
Nach meiner Bewertung ist die Teilnahme am Städtebauförderungsprogramm die einzige finanzierbare Möglichkeit, das Stadtbild im Bereich der Innenstadt attraktiver zu machen.
Aus meiner Sicht hätten wir zuerst mit dem direkten Bahnhofsumfeld anfangen sollen, da ich dort den dringendsten Handlungsbedarf sehe. Auf Empfehlung unseres damaligen Mitarbeiters in der Stadtplanung wurde aber beschlossen, erst einmal den Bereich Schwentineterrassen und Schwentineplattform anzugehen. Begründet wurde die Empfehlung damit, dass dort am schnellsten Verbesserungen zu sehen seien.

Anschließend wurde im nächsten Tagesordnungspunkt über das Verfahren für  Maßnahmen „Schwentineterrasse und Schwentineplattform beraten.
Um hier weiter zu kommen, gibt es zwei Alternativen.
Zum einen wäre es eine Ausschreibung, zum anderen wäre es ein Realisierungswettbewerb. Die Vor- und Nachteile beider Alternativen wurden in der Veraltungsvorlage aufgelistet. Der Vorteil der Ausschreibung wäre, dass man kostengünstiger davon kommt, der Nachteil ist aber, dass man keine wirklich gute Auswahl zur Entscheidung bekommt.

Der Realisierungswettbewerb ist – wie der Kollege Rose (SPD) vorrechnete – um 30.000,- € teurer, aber man bekommt verschiedene Entwürfe, so dass man die am besten geeignete Alternative auswählen kann.

Bündnis 90/Die Grünen fragten nach Einbindung der Bürger*innen in den Entscheidungsprozess. Der Mitarbeiter von GOS betonte, dass das Teil des Verfahrens sei.

Der Kollege Gampert (FWG) hat sich noch einmal vergewissert, dass mit dem Auftrag keine Urheberrechte entstehen, die spätere Nachbesserungen verhindern. Er führte dazu einige Beispiele an, etwas den Spielplatz in Eutin beim Inklusionshotel, der ebenfalls zum inklusive Spielplatz nachgerüstet werden sollte. Das wäre aber nicht möglich gewesen, weil Urheberrechte des Architekten dem entgegengestanden hätten.

Darüber hinaus stand mit Rücksicht auf die Haushaltslage die Frage im Raum, ob beide Maßnahmen nur gleichzeitig oder auch nacheinander ausgeführt werden können. Beides ist möglich, die Entscheidung dazu kann später getroffen werden.
In der Abstimmung sprachen sich dann 10 Mitglieder des SteP für einen Realisierungswettbewerb aus. Es gab eine Enthaltung. 

Echter und relevanter Schritt zur Kostenkontrolle im Personalbereich

In der Ratsversammlung am letzten Mittwoch wurde der Haushalt verabschiedet.
Die finanzielle Situation der Stadt war in den vergangenen Jahren bedenklich und sie ist es auch heute. Der Fehlbedarf für 2026 beträgt aktuell 3.534.600,- €. Die Fehlbedarfe für die Folgejahre (2027/2028/2029) betragen gerundet 3,1 / 2,6 und 2,8 Mio Euro, über den Daumen also 12 Mio Euro. Damit gehört Plön zu den 80% Städten in Deutschland, die unterfinanziert sind. Aufgrund der finanziellen Situation erhält Plön vom Land Fehlbedarfszuweisungen. Die dienen dazu, gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben zu finanzieren, die durch eigene Einnahmen nicht gedeckt sind. In den Haushaltsreden der vergangenen Jahre habe ich mich oft mit dem Zahlenwerk auseinander gesetzt und immer wieder darauf hingewiesen, die Personalkosten im Griff zu behalten.
Daher hat die FWG-Fraktion Anfang des Jahres einen Antrag eingebracht, den Personalkörper der Verwaltung über Vorgaben zur Anzahl der Stellen zu reduzieren.
Das führte dann immer zu einer Diskussion mit der Leiterin der Verwaltung, wo sie denn einsparen solle. Dazu hatten wir im Vorfeld immer wieder Vorschläge gemacht, etwa den Verzicht auf eine Stundenausweitung in der Tourist-Info. Dabei ging um die Optimierung der Präsenz auf Facebook und anderen „Sozialen Medien“ Es ging auch um die Nachbesetzung der halben Stelle im Klimaschutzmanagement. Hierbei kam es immer wieder zu Diskussionen um einzelne Stellen und Stelleninhaber*innen. Die Diskussionen mit der Leiterin der Verwaltung waren zwar immer kooperativ und auch in Teilen konstruktiv, aber das Ergebnis war am Ende nicht immer überzeugend.
Vor der letzten Sitzung des Hauptausschusses hat die CDU-Fraktion dann einen Antrag gestellt, den Personalumfang der Verwaltung über die „Budgetierung“ zu steuern. Dieser Antrag gefiel mir inhaltlich sehr gut, auch wenn der Weg der „Budgetierung“ eine Alternative zu dem ursprünglichen FWG-Antrag darstellte.
Hierbei wird ein fester Betrag, ein Budget vorgegeben. Der Betrag wird dann ab 2027 über die nächsten Jahre jährlich um ein Prozent reduziert. Lohnerhöhungen und anderes gesondert berücksichtigt werden. Das klingt im ersten Moment kompliziert, aber wenn man es erste einmal verstanden hat, dann ist es ein sehr  brauchbarer Ansatz, der sich auch an den Regelungen des Kreises orientiert.
Die SPD hatte dann mit Bündnis 90/Die Grünen einen Gegenantrag eingebracht, der die Steuerung über die Anzahl der Stellen im Stellenplan vorgesehen hat. Wir haben darüber im Hauptausschuss beraten und uns dann fraktionsübergreifend auf das Verfahren „Budgetierung“ geeinigt.
Das ist eine echte Grundsatzentscheidung und kein Herumtüfteln an kleinen Stellschrauben. Die Bugetierung ist geeignet, die Kostenentwicklung im Bereich Personal zu steuern und zu begrenzen. Damit entsteht Planungssicherheit für die Verwaltung. Gleichzeitig übernimmt die Bürgermeisterin mehr Verantwortung für die Personalplanung, die Personalsteuerung und für die Optimierung verwaltungsinterner Abläufe.

Nachfolgend noch meine Haushaltsrede mit einigen Ergänzungen und Kommentaren für die, die es interessiert:

„Eigentlich hatten wir im Ältestenrat besprochen, dass die Dauer der Haushaltsrede auf 5 Minuten beschränkt wird. Da sich alle meine Vorredner nicht daran gehalten habe, werde ich es auch nicht tuen und auf einige Anmerkungen eingehen, die von meinen Vorredner*innen gemacht wurden.

Frau Bürgermeisterin, bei der Verwaltung muss man eben nicht nur auf die reinen Zahlen der Mitarbeitenden gucken. 
Man muss auch innere Strukturen und organisatorische Faktoren betrachten. Dazu gehören interne Verfahresabläufe, eine Aufgabenkritik und die Konzentration auf Kernaufgaben sowie der Verzicht auf oder die Reduzierung von freiwilligen Aufgaben. Man müsse auch den Einsatz von KI ins Auge fassen.

Herr Koll, (Anm 1.: Der Bürgervorsteher hat stellvertretend für den erkrankten Fraktionsvorsitzenden der CDU gesprochen) Ihre Aussage, dass wir kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem haben, ist nur in Teilen richtig. Einnahme und Ausgabensteuer in einem Verhältnis zueinander und müssen ausgeglichen sein. Die Einnahmen reichen eben nicht.

Der Fraktionsvorsitzende der SPD ging in seiner Haushaltsrede auf das Thema Jugendcafe ein. Er könne nicht verstehen, dass die anderen Parteien hier nicht mitziehen würden, schließlich hätten alle das Thema im Parteiprogramm und es würde um 11.000,- Euro gehen.
(Anm 2.: Nach einem Einwurf des SPD-Fraktionsvorsitzenden Berichtigung auf 13.000,- Euro)
Ich habe in unserem Wahlkampfprogramm nachgesehen. Dort steht nichts von Jugendcafe. Darin steht, dass den Möglichkeiten Grenzen gesetzt sind.
(Anm 3.: siehe unten, am Ende des Beitrags)

Auch die von Ihnen genannte Zahl 13.000,- € ist eine Milchmädchenrechnung.
In dem Vorschlag, der im Ausschuss vorlag, war ursprünglich eine Kaltmiete von 1.100,- € vorgesehen. Dazu kämen die Nebenkosten. Der Umbau von Küche und Sanitärbereich würden mit einer Summe zu Buche schlagen, die ich nicht beziffern kann. Ergänzend sei ein Jugendsozialarbeiter vorgesehen, eine zusätzliche Personalstelle. Die Kollegin Ratsfrau Meier rechnet bei einer Personalstellen üblicherweise mit 80.000,- pro Jahr. (Anm.: 4, siehe unten)

Weiterhin kritisierte Herr Landschoff, dass ich zwar Uboot gefahren wäre, aber nicht Panzer fahren oder Tornado fliegen könne. Er unterstellte damit, dass ich die Vorlagen der Verwaltung kritisieren würde, aber keine Ahnung davon hätte.
Ich konnte wohl ganz gut Uboot fahren. Panzer fahren oder Tornado fliegen kann ich nicht.
Ich habe nach meiner Ubootzeit aber viele Jahre im Flottenkommando bzw. Marinekommando gearbeitet. Das Marinekommando ist auf der selben Hierarchieebene angeordnet wie eine obere Bundesbehörde. Daher habe ich Erfahrung in der Verwaltungsarbeit und kann sehr gut beurteilen, wie eine gute Vorlage aussieht. (Anm.: 5, siehe unten.)

Den Rest meiner Notizen kann ich nicht mehr lesen und darum gehe ich jetzt zu meinem vorbereiteten Redebeitrag über.
(Anm 6.: Das stimmte so nicht, aber es war ein rhetorischer Kniff, um meine Kommentare nicht zu sehr in die Länge zu ziehen.)

Ich habe mich im letzten Jahr mit einer Person unterhalten, die einen persönlichen Zugang zu einer Führungspersönlichkeit im politischen Berlin hat.
Die Aussage war: Es ist wird schwieriger bis unmöglich, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Blöd sind die, die jetzt sparen. Die, die sich verschulden, denen wird später geholfen, mit dem Geld von denen, die gespart haben.
Es ist nicht sinnvoll, der Klassenprimus zu sein, weil wir dann später die Staaten unterstützen müssen, die in einer prekäreren Lage sind, z.B. über EURO-Bonds. 

Vor kurzem kommentierte die Person die aktuelle Lage mit: Siehst Du, jetzt passiert das, was ich damals vermutet habe.

Von daher schlagen jetzt zwei Herzen in meiner Brust: Möglicherweise stimmt das, aber es widerspricht meiner Auffassung von verantwortungsvoller Haushaltsführung. Die Schulden, die wir jetzt aufhäufen, erbt irgendwann die jetzt junge Generation. Anders als im Privatleben können unsere Kinder das Erbe nicht ausschlagen, sondern nur auf eine Schuldenreduzierung durch Inflation hoffen.

Wir wissen, dass wir in Plön in absehbarer Zeit keinen ausgeglichenen Haushalt hinbekommen werden.
Es kann nur darum gehen, Einnahmemöglichkeiten – wenn auch mit Bedacht – auszuschöpfen und auf der anderen Seite an der Ausgabendisziplin zu arbeiten – auch mit Bedacht.
Kaputtsparen zerstört die gewachsenen gesellschaftlichen Strukturen und wäre kontraproduktiv, aber vielleicht muss man auch mal an liebgewordene Gewohnheiten ran.

Gleichwohl hätte ich mir gewünscht, dass wir:
– die Mindereinnahmen in Höhe von 70.000,- €, die durch die „kostenneutrale“ Umstellung der Grundsteuer bedingt sind, durch eine moderate Anhebung der Grundsteuer reduziert hätten
– und dass wir uns bei unseren Entscheidungen, die eine Ausweitung des Personalkörpers nach sich ziehen, etwas gemäßigt hätten.

Hervorheben möchte ich aber, dass ich es gut finde, dass wir im Hauptausschuss mit großer Mehrheit und über alle Fraktionsgrenzen hinweg beschlossen haben, ab 2027 die Verantwortung für den Personalumfang und damit eine zukünftig besser kalkulierbare Entwicklung und Eingrenzung der Personalkosten in den Entscheidungs- und Verantwortungsbereich der Bürgermeisterin zu legen.
Das ist eine echte strukturelle Entscheidung
Mir ist bewußt, dass das eine schwierige und verantwortungsvolle Aufgabe ist, aber die Personalverantwortung geht damit, wo sie hingehört.

Ein Ausblick in die Zukunft. Zu Weihnachten würde ich mir wünschen, dass wir mit den Mitteln der Strukturmilliarden weise, rechtskonform und effektiv umgehen. Wenn ich jetzt etwas auf den Wunschzettel schreiben dürfte, dann würde ich mich für einen Ersatzbau für die Gemeinschaftsschule und ein neues Rathaus entscheiden, weil das alte aus allen Nähten platzt.

Anmerkungen:

Anm 3.: In unserem Wahlprogramm steht: „Wir wollen die Freizeitmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Plön erhalten und verbessern. Die Förderung der Jugendarbeit, insbesondere durch die Vereine, die Aufwertung von Spielplätzen und die Ausweitung des gastronomischen Angebotes sind uns wichtig. Dennoch sehen wir, dass uns hier Grenzen gesetzt sind. Die relativ gute Anbindung an Schwentinental oder Kiel und das entsprechenden Angebot locken viele junge Leute gerade am Abend oder Wochenende dorthin.“

An. 4.: Der Vorschlag, einen der Kioske am Bahnhof zum Jugendcafe auszubauen, wurde in einer der letzten Sitzungen sehr kurzfristig eingebracht. Es lag dazu auch kein Konzept vor, wie das Jugendcafe organisiert und betrieben werden soll. Die angegebenen Quadratmeterzahlen erwiesen sich später als zu hoch. Nebenkosten waren nicht enthalten und auch eine Betrachtung der Personalkosten lagen nicht vor. Auf einer solchen Informationsbasis kann man keine Entscheidung treffen.
Wenn ich vorsichtig geschätzt von jährlichen Kosten in Höhe von 80.000,- Euro ausgehe, basiert das auch nicht auf Berechnungen, sondern auf Annahmen. Es ist aber keine Annahme, dass uns diese Summe dann von den Fehlbedarfszuweisungen abgezogen wird. Sobald belastbare Zahlen vorliegen, können wir uns gerne wieder ergebnisoffen mit dem Thema befassen.

Anm 5.: Ich hatte kritisert, dass die Vorlagen nicht als eigenständiges Dokument zu lesen sind. Sie müssen m.E. den vollständigen Informationsstand enthalten, so dass sie nicht nur von Mitgliedern der Ratsversammlung oder Bürgerlichen Mitgliedern gelesen werden können, die wissen, wo man im Ratsinformationssystem zu suchen hat, wenn man ergänzende Informationen finden möchte. Für interessierte Bürger*innen dürfte das ausgesprochen Schwer bis unmöglich sein.
Ferner hatte ich geäußert, dass eine der Vorlagen so abgefasst war, dass der Anschein entstehen könnte, dass die Verwaltung hier selber Politik mache würde.

Gebühren für die offene Ganztagsschule und mehr

Heute fand die Schulverbandsversammlung statt. Die Stadt Plön und die Umlandgemeinden haben sich zusammengeschlossen. Sie sind zuständig für die Grundschulen in Plön und Ascheberg sowie für die Gemeinschaftsschule im Schiffsthal.

Der Schulverband hat einen eigenen Hauptausschuss, der der Schulverbandsversammlung zuarbeitet. Die wesentlichen Entscheidungen werden in der Schulverbandsversammlung getroffen.

Es gab gleich vier „politische“ Themen:
– die Verlegung der Förderschule nach Lütjenburg,
– die Einführung von Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule,
– die Bewerbung in das Programm „Sanierung von kommunalen Sportstätten“ für die Schiffsthalsporthalle und
– die zukunftsfähige Wärmeversorgung

Aus formalen Gründen musste die Schulverbandsversammlung einen Antrag stellen, dass die Schulstandorte der Förderschule (derzeit Plön und Lütjenburg) in Lütjenburg zusammengelegt werden. Einer der Gründe war, dass das Land eine Stelle an der Förderschule gestrichen hat und die Leitung der Förderschule sich damit nicht mehr in der Lage sah, beide Standorte zu betreiben. In der Sitzung des Hauptausschusses der Schulverbandsversammlung hatte sich noch eine Mehrheit gefunden, diesen Antrag nicht zu stellen. Wenn der Standort der Förderschule in Plön schon verlegt wird, dann sollte die Schulbehörde das anordnen.
Daraufhin hatte die Schulrätin noch einmal Stellung bezogen und nicht nur auf das Verfahren, sondern auch auf die finanziellen Konsequenzen für den Schulverband hingewiesen.

Herr Rose (Plön/SPD) hat in seinem Redebeitrag seinem Unmut Luft gemacht und erläutert, warum er die Zusammenlegung ablehnt. Gut etablierte Strukturen würden zerschlagen. Dazu käme, dass die Förderschulkinder jetzt zum Teil einen erheblich längeren Schulweg auf sich nehmen müssten.
Als Gegenargument dazu wurde geäußert, dass die Kinder ja alle ein 49,- € Ticket hätten und die Fahrt nach Lütjenburg nur 30 Minuten dauern würde. Daraufhin habe ich erwidert, dass das 49,- € Ticket teurer wird und die Kinder aus dem ländlichen Raum leider nicht so viel davon haben, weil der öffentliche Personennahverkehr dort nicht so gut ausgebaut ist wie im städtischen Raum.
Ergänzend habe ich geäußert, dass das Schreiben, in dem die Schulrätin auf die finanziellen Konsequenzen für den Schulverband hinweist, mich an ein Zitat aus einem Film der 70ger Jahre erinnern würde: „Ein Angebot, das man nicht ablehnen kann.“ Ich habe nicht von Erpressung gesprochen.

Am Ende gab es deutlich mehr Enthaltungen als Ja-Stimmen, aber keine Gegenstimmen. Beschlossen wurde damit, den Antrag zu stellen. Am Ende des Tages geht die Entscheidung zu Lasten der Kinder, denen jetzt zum Teil deutlich längere Schulwege zugemutet werden. 

Ein weiteres Thema war die Frage, ob die Offene Ganztagsschule (OGTS) zukünftig Elternbeiträge (Benutzungsgebühren) erheben soll. Auf der Sitzung des Hauptausschusses wurde ein Ansatz von 29,- € mit großer Mehrheit abgelehnt. Aufgrund von Stimmengleichheit wurden im Hauptausschuss der Antrag für einen Elternbeitrag in Höhe von 15,- € sowie der Antrag auf Kostenfreiheit abgelehnt. Damit gab es keinen Entscheidungsvorschlag für die Schulverbandsversammlung. Im Wesentlichen wurden zwei Argumente angeführt:

1. Pro Elternbeitrag: Einführung eines Elternbeitrages, weil ansonsten die Zuschüsse des Landes gekürzt werden. Außer Plön würden alle offenen Ganztagsschulen im Kreis Elternbeiträge nehmen.
Außerdem wurde beklagt, dass das Land wieder einmal Leistungen bestellt habe und die Kommunen auf den Kosten sitzen bleiben würden. Es ist nach den Berechnungen der Verwaltung damit zu rechnen, dass der Schulverband 106.000,- € pro Jahr aufbringen müßte, wenn er an der bisherigen Kostenfreiheit festhalten würde.

2. Contra Elternbeitrag: Bildung sollte allen Kindern kostenlos zur Verfügung stehen, auch in der OGTS. Kostenfreiheit ist für die Eltern ein wichtiges Argument, ihre Kinder dort betreuen zu lassen. So ist sichergestellt, dass alle Kinder, die Betreuung benötigen, auch betreut werden. Gleichzeitig wird auch eine soziale Durchmischung bestmöglich gewährt. Die Kostenfreiheit trägt auch dazu bei, dass arbeitende Müttern Beruf und Familie besser unter einen Hut bringen können. 

3. Kompromissvorschlag: Herr Jagusch (CDU/Plön) brachte den Kompromissvorschlag ein, den Elternbeitrag in Höhe von 15,- € nur für Grundschulkinder zu erheben, da hier Kürzungen der Zuschüsse zu erwarten sind, wenn keine Elternbeiträge erhoben werden. Für die Schüler an der Gemeinschaftsschule würden bis voraussichtlich 2030 keine Kürzungen der Zuschüsse erfolgen.

Zuerst wurde darüber abgestimmt, ob keine Elternbeiträge erhoben werden sollen. Dieser Antrag wurde bei einer Stimmengleichheit von 9 Ja zu 9 Nein-Stimmen abgelehnt. Es gab 4 Enthaltungen, wenn ich richtig mitgezählt habe.
Als Zweites wurde über den Vorschlag 15,- € pro Kind/Woche abgestimmt. Hierfür gab es 12 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen und die Enthaltung (wenn ich richtig mitgezählt habe.)
Im Anschluss stand die Abstimmung an ob der Elternbeitrag von 15,- € nur für die Grundschulen eingeführt werden soll. Hierfür gab es 6 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 12 Enthaltungen.
Dieser Antrag war damit ebenfalls angenommen.

Über den Antrag für einen Elternbeitrag in Höhe von 29,- € braucht damit nicht mehr abgestimmt werden.
Damit folgte die Schulverbandsversammlung dem Kompromissvorschlag, und das ist in Ordnung, obwohl ich mir die Kostenfreiheit gewünscht hätte.

Ein weiteres wichtiges Thema war die Sanierung der „Schiffsthal-Sporthalle“. Nachdem die „Realschul-Sporthalle“ vor einigen Jahren wegen Baufälligkeit abgerissen werden mußte, steht am Schiffsthal-Campus nur noch eine Sporthalle zur Verfügung. Sie wird sowohl von den Plöner Vereinen als auch von der Gemeinschaftsschule genutzt. Diese Turnhalle ist mittlerweile in die Jahre gekommen. Fällt diese Turnhalle aus, dann kann die Gemeinschaftsschule zumindest in der kalten Jahreszeit keinen Sportunterricht mehr anbieten. Zudem stehen ohnehin Sanierungsarbeiten an. Hier bietet das Förderprogramm „Sportmilliarde“ die Möglichkeit, Fördermittel von bis zu 75% für die Sanierungen von kommunale Sportanlagen zu beantragen. Der Schulverband ist nicht antragsberechtigt, die Stadt Plön aber schon. Die Stadt Plön müßte sich also für den Schulverband bewerben. Bis zum 15. Januar muss eine Interessenbekundung abgegeben sein. Danach werden ausgewählte Kommunen aufgefordert, einen Förderantrag abzugeben.
Dann muss die endgültige Entscheidung über die Beteiligung am Förderprogramm in der Schulverbandsversammlung getroffen werden.
Meine Musterlösung wäre ja gewesen, die Schiffsthalhalle auf anderem Wege zh sanieren und aus der Sportmilliarde die Förderung für einen Ersatzbau der Realschul-Halle zu beantragen. Da das Förderprogramm aber „Sanierungen kommunaler Sportstätten“ heißt, ist ein Ersatzbau leider ausgeschlossen. Jetzt wird es darauf ankommen, die bestehende Sporthalle durch die Sanierung so zu ertüchtigen, dass sie noch viele Jahre nutzbar ist.

Das vierte bedeutende Thema war „Zukunftsfähige Wärmeversorgung im Schiffsthal – weiteres Vorgehen, hier: Vorschlag der Verwaltung“.
An dieser Vorlage hatte ich massive Kritik geübt.
Der Vorlage lag das Konzept der Firma Kubus zugrunde. Dieses Konzept wurde bereits am 4. November 2025 im Hauptausschuss des Schulverbandes vorgestellt. Die Präsentation sollte auch zur Verfügung gestellt werden. Mir zumindest wurde sie nicht übermittelt und sie war auch nicht im Ratsinformationssystem für die Sitzung der Schulverbandsversammlung abgelegt.
Da ich als Gast an der Sitzung des Hauptausschusses teilgenommen hatte, konnte ich auf meine Erinnerung zurückgreifen. In dem vorgestellten Konzept gab es eine erkennbare Vorfestlegung in Richtung Wärmenetz.
Diese Vorfestlegung betraf insbesondere die „Kategorie 1“-Gebäude, also Aula/Förderzentrum,Gebäude II (alte Hauptschule), Sporthalle und Offene Ganztagsschule.
Die Vorfestlegung ist unter Sachverhalt in der Vorlage nachzulesen: „die empfohlenen energetischen Sanierungsmaßnahmen inkl. Umrüstung der Heizungstechnologie auf eine zentrale Wärmepumpe …
In der Beschlussempfehlung heißt es, dass dazu ein detaillierter „Fahrplan inkl. Finanzierungsplan aufzustellen und zur erneuten Beratung vorzulegen“ wäre.
Bei einer derartigen Festlegung auf eine spezielle Lösung hätte sowohl eine Alternativenprüfung (eine Alternative wäre der Einsatz von dezentralen Wärmepumpen) wie auch eine Folgekostenberechnung vorangehen müssen. Mir zumindest ist weder das eine noch das andere bekannt. Aus den Diskussionsbeiträgen der Bürgermeisterin habe ich dann entnommen, dass es bislang weder eine Alternativenprüfung noch eine Folgekostenberechnung gegeben habe, dass dies aber noch in weiteren Schritten erfolgen solle.
Eine Investitionsentscheidung ohne Alternativenprüfung und ohne Folgekostenberechnung wäre im Übrigen ein Verstoß gegen das Haushaltsrecht.

Unter die „Kategorie 2“ fällt das Gebäude I (alte Realschule)
Hier sieht der Beschussvorschlag vor: „die aufgeführten Aspekte mit Unterstützung von Gutachtern/Architekten zu beantworten und einen entsprechenden Fahrplan und Finanzierungsplan auszuarbeiten und zur erneuten Beratung vorzulegen“.
Auch diesem Beschlussvorschlag ist keine echte Alternativenprüfung vorangegangen.
In den „ausgeführten Aspekten heißt es:

– Welche Sanierungs-/Unterhaltungsmaßnahmen fallen in den nächsten Jahren zu der energetischen Sanierung an und wie ist der detaillierte Zustand des Gebäudes?
– Entspricht das Gebäude bei einer Erweiterung den aktuellen Ansprüchen an Bildungsstätten? Wenn nein, wie hoch sind die Kosten von entsprechenden Umbaumaßnahmen, um den aktuellen Ansprüchen an Bildungsstätten zu entsprechen?
– Wie hoch sind die Kosten eines Anbaus, um den Raumbedarf der Schule zu decken?
– Ist es nach der Betrachtung der genannten Punkte die wirtschaftlichste Lösung das Gebäude I zu sanieren ggf. umzubauen und zu erweitern oder ggf. teilweise oder ganz neu zu errichten?“

Hierin sind mehrere berechtigte Problemstellungen benannt. Besonders aus dem Ausführungen im letzten Spiegelstrich lassen sich zwei Alternativen ableiten, die es in sich haben:
1. Neubau oder
2. Bedarfsgerechte Ertüchtigung des Bestandsgebäudes,
in Verbindung damit sind die nachfolgenden Varianten als Einzelmaßnahme oder in Kombination zu untersuchen:
– Sanierung
– Erweiterung
– Anbau

Wenn die genannten Alternativen jetzt geprüft und gegeneinander abgewogen werden, wäre das ein erster sauberer Planungsschritt. In einem zweiten Planungsschritt müßten die Kosten für die jeweiligen Alternativen ermittelt werden.
Wenn beides erfolgt ist, hat die Schulverbandsversammlung eine gute Grundlage für eine sachgerechte Entscheidung.

Das wäre aus meiner Sicht wünschenswert, da wir alleine für die „zukunftsfähige Wärmeversorgung“ über 3.000.000,- € ausgeben müßten, die Maßnahmen am alten Realschulgebäude oder dessen Neubau nicht mit eingerechnet. Diese Baumaßnahmen dürften noch einmal ein Vielfaches kosten.
Wirklich skandalös wäre es, jetzt das alte Realschulgebäude energetisch zu sanieren, um in 5 oder 10 Jahren festzustellen, dass nur ein Neubau den Raumbedarf der Schule decken kann.
Das Problem hat auch die Verwaltung erkannt. Jetzt kommt es darauf an, Nägel mit Köpfen zu machen und eine Lösung aus einem Guss zu erarbeiten.

Die Schulverbandsversammlung ist meinem Antrag gefolgt, im Beschlussvorschlag für beide Kategorien die Durchführung einer Alternativenprüfung und einer Folgekostenberechnung mit aufzunehmen.

Haushaltsverhandlungen 2026 im Hauptausschuss

Am Montag, dem 24. November fand die Sitzung des Hauptausschusses um 18:30 in der Aula statt. Da die Tagesordnung mit 27 Tagesordnungspunkten sehr lang war, haben wir uns im Vorfeld darauf geeinigt, dass wir die einige Tagesordnungspunkte im Vorfeld ohne Aussprache abstimmen wollen.
Einer der Kernpunkte war die Diskussion des Haushaltes für das Jahr 2026 und der Stellenplan.

Der Haushaltsentwurf rechnet für 2026 mit einem Fehlbedarf in Höhe von 3.526.400,- €
Bei der Haushaltsplanung für das laufende Jahr ging man noch von einem Fehlbedarf von 3.036.900,- aus
Für die Folgejahre wird der Fehlbedarf im Haushalt 2026 wie folgt berechnet:
2027: 3.036.900,-
2028: 2.886.900,-
2029: 3.073.300,-
Die Berechnungen beruhen auf Annahmen und Schätzungen. Sie werden später in der Realität abweichen. Allerdings geben sie einen Anhaltspunkt für die Entwicklung.

In der Vorlage der Verwaltung wird erläutert, dass sich der Gesamtumfang der Fehlbedarf in den Jahren 2026 bis 2029 auf 12,9 Millionen erhöhen wird. Der Fehlbedarf entspricht dem Eigenkapitalverzehr. Die letzte Schlussbilanz liegt aus dem Jahr 2023 vor. Sie weist ein Eigenkapital von 6,9 Mio Euro aus. Damit 2027 oder 2028 am Ende des Eigenkapitals angekommen sein.
Vor ein paar Jahren haben wir die DOPPIK (Doppelte Buchführung in Konten) eingeführt. Sie ist der doppelten Buchführung, wie sie in der Wirtschaft üblich ist, ganz ähnlich.
Wäre die Stadt ein Wirtschaftsunternehmen, dann müßte sie sich jetzt langsam nach einer Insolvenzverwaltung umsehen oder den Betrieb aufgeben. Allerdings ist eine Kommune nicht mit einer Bank oder einem Handwerksbetrieb vergleichbar. Eine Stadt stellt durchaus Leistungen bereit, die schwer in Geld umzurechnen sind. Mit welchem Wert in Euro soll man den „Gewinn oder Verlust“ der Schulbildung in die Bilanz einbringen? Spannender kann es schon bei der Betrachtung der Schwimmhalle sein. Hier gibt es Einnahmen und es wird eine Leistung verkauft. Rechnet man Einnahmen und Ausgaben gegeneinander auf, dann bleibt ein Defizit, dass nach meiner Schätzung ungefähr 25 % des Fehlbedarfes ausmacht. Da ist es eine politische, im Grunde genommen eine gesellschaftliche Frage, ob wir gewillt sind, das Defizit in Kauf zu nehmen und die Defizite auf die Gesellschaft umzulegen. Schwierige Frage, die jeder erst einmal für sich beantworten sollte.
Problematisch ist auch, dass die übergeordneten föderalen Strukturen wie Bund und Land immer mal wieder Aufgaben an die Kommunen übertragen, ohne für eine ausreichende Finanzierung zu sorgen. Ein aktuelles Beispiel ist, dass die seit April 2025 in Deutschland angekommenen Geflüchteten aus der Ukraine kein Bürgergeld mehr bekommen sollen, sondern in die Sozialhilfe übergeführt werden. Bürgergeld wird vom Job Center ausgezahlt, für Sozialhilfe sind die Kommunen zuständig. Die zusätzlichen Kosten sind im Moment schwer kalkulierbare Größe. In wie weit der Bund die Kosten übernimmt, ist noch offen.

Wenn wir uns die Finanzsituation näher ansehen, dann kommen wir nicht darum herum, uns mit der Einnahmen- und Ausgabenseite zu befassen. Es ist relativ einfach jetzt zu sagen, dass wir kein Einnahe-, sondern ein Ausgabenproblem haben. Die Musterlösung wäre, alle Ausgaben zu senken und die Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Die Verwaltung und die Selbstverwaltung (also überwiegend die Fraktionen) sitzen regelmäßig in der Haushaltskonsolidierungsrunde zusammen. Dort wird in vertraulicher Runde über Handlungsmöglichkeiten gesprochen. Daraus entwickeln sich dann Ideen, die in die politische Diskussion gegeben werden.

Im Haushalt 2026 werden verschiedene Einahmemöglichkeiten weiter ausgeschöpft. So wird die Parkraumbewirtschaftung geändert. Parkzeiträume werden ausgeweitet, neue Flächen werden in die Bewirtschaftung mit aufgenommen. Die Parkraumbewirtschaftung liegt im Verantwortungsbereich der Bürgermeisterin. Sie hat sich aber die Rückendeckung aus der Politik geholt. Ihre Pläne wurden im Hauptausschuss ohne Diskussion zur Kenntnis genommen. Einwendungen hat es nicht gegeben.
Diese Maßnahme ist sinnvoll, weil die Stadt vom Land Fehlbedarfszuweisungen bekommt. Schöpft die Stadt nicht alle Einahmemöglichkeiten aus, kürzt das Land die Fehlbedarszuweisungen. Die Kürzung entspricht dem Betrag, den die Stadt hätte einnehmen können, wenn sie alle Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft hätte. Es handelt sich immerhin um einen kleinen sechsstelligen Betrag.
Zusätzlich ist anzumerken, dass die Einnahmen aus Parkgebühren seit der Einführung der Park-App um ca. 70.000,- € gesunken sind.

Bei der Ausschöpfung der Einahmemöglichkeiten ist auch die Erhöhung der Zweitwohnungssteuer zu nennen. Auch sie wurde am Montag im Hauptausschuss beschlossen.

Ein weiterer Punkt wäre die Beauftragung eines Dienstleisters, der überprüfen soll, ob alle Hundehalter*innen auch Hundesteuer zahlen. Die Stadt Preetz hat damit gute Erfahrungen gemacht. Die Kosten dort haben sich nach 2 Jahren amortisiert. Auf Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen wird das Geld für den Dienstleister aber mit einem Sperrvermerk versehen. Bevor das Geld freigegeben wird, soll noch einmal geprüft werden, ob sich das wirklich rechnet und welche Auswirkungen das auf Menschen hat, die wirtschaftlich weniger gut gestellt sind. Für manch älteren Menschen ist der Hund ja der wichtigste soziale Kontakt.

Auch beim Thema Veranstaltungen wurde auf den Antrag der FWG eine Grenze eingezogen. Die Summe für 2026 wurde von 107,000,- € auf 100.000,- € gekürzt. Der Betrag soll in den Jahren 2027 und 2028 lediglich um einen Inflationsausgleich erhöht werden.

Um die Fehlbedarfszuweisungen zu bekommen, sind auch die Hebesätze der Grundsteuer zu betrachten. Das Land macht hier Mindestvorgaben. So werden wir nicht umhin kommen, die Grundsteuer A (Landwirtschaft) auf 400 Prozentpunkte anzuheben.

Die Grundsteuer ist sowieso problematisch. Die Stadt hat sich an die Empfehlungen des Landes gehalten, bei der Umstellung der Grundsteuer kein versteckten Erhöhungen einzureisen. Daher wurden die Vorgaben des Landes über den Hebesatz umgesetzt.
Ergebnis: 70.000,- Mindereinnahmen.

Bei den Einsparungen hat auch die Selbstverwaltung einen eigenen Beitrag geleistet. In der Presse wurde vor einiger Zeit berichtet, dass die maximal Höhe der Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche in der Kommunalpolitik vom Land um 75 % angehoben werden sollte.
Damit hätte ich in meiner Funktion als Ratsherr ab 2026 statt bisher 117,-€ pro Monat dann 204,- € pro Monat erhalten.
Das ganze Verfahren ist für Außenstehende nicht so einfach zu verstehen.
Das Land gibt die maximale Höhe vor. Die Selbstverwaltung – also im wesentlichen die Mitglieder der Ratsversammlung – müssen darüber abstimmen, wie hoch die Aufwandsentschädigung ist, die sie bekommen.
Das wird über die Aufwandserstattungssatzung geregelt. Die Satzung ist durch die Ratsversammlung zu beschließen. In der Satzung wird festgeschrieben, wie viel Prozent die Empfänger vom Höchstsatz bekommen, der vom Land festgelegt ist.
Im Moment liegt der Satz bei 100 %. Würden wir die Satzung nicht ändern, würde Mitglieder der Ratsversammlung ab 2026 den vollen Satz bekomme.
Mir persönlich ist die Steigerung zu hoch und in Anbetracht der Haushaltslage halte ich die Steigerung nicht für angemessen. Mit dieser Meinung stehe ich nicht alleine da.
Mein erster Ansatz, die Höhe der Aufwandsentschädigung beim Alten zu belassen und den Prozentsatz entsprechend anzugleichen, hatte keine Aussicht auf Erfolg. Daher fand ich den Ansatz gut zu sagen, wir erhöhen die Aufwandsentschädigung, um den Infaltionsausgleich seit der letzten Festsetzung zu gewährleisten. Das wären über den Daumen 20% gewesen, wir wären bei 140,- € gelandet. Die überwiegende Meinung der Kolleg*innen ging dann in Richtung 80%, womit wir bei 164,- € landen. Die Reduzierung ist jetzt kein wirklich relevanter Beitrag zur Haushaltssanierung. Mir geht es ums grundsätzliche, also darum, kein Wasser zu predigen und dann Wein zu trinken.

Der wichtigste Punkt in Sachen Einsparung war die Frage, ob wir den Personalumfang der Verwaltung stärker regulieren wollen. Die Personalausgaben sind ein sehr relevanter Faktor bei den Ausgaben. Dazu hatten wir von der FWG-Fraktion vor einiger Zeit bereits einen Antrag eingebracht. Der Antrag sah vor, dass der Stellenumfang sozial verträglich und ohne betriebsbedingte Kündigungen bis zum Ende der Amtszeit der Bürgermeisterin um – ich meine 6 Stellen, reduziert wird. (Ich könnte das noch nachgucken, aber eine Stelle mehr oder weniger ist in dem Zusammenhang jetzt auch nicht wirklich relevant). Damit hatten wir leider keinen Erfolg.
Montag lag ein Antrag der CDU vor. Es wirkt auf den ersten Blick etwas unübersichtlich, aber er scheint mir durchaus umsetzbar. Er sieht vor, dass die Bürgermeisterin ein fest vorgegebenen Budget hat. Im Rahmen des Budgets ist sie verantwortlich für den Personalumfang und die Personalstruktur. Das Budget sieht Regelungen vor, wie unvorhergesehene Ereignisse und die Tarifentwicklung berücksichtigt werden können.
Daraufhin hat die SPD-Fraktion einen Antrag eigebracht, der sich im wesentliche auf den alten Antrag der FWG-Fraktion bezog und ihn mit leichten Modifikationen erneut im Hauptausschuss vorgelegt.
Damit steckte ich in der Zwickmühle. Beide Anträge hatten das Ziel, die Steigerung der Personalkosten im Griff zu behalten. Beide sind geeignet.
Aus meiner Sicht war das Modell Budgetierung der CDU besser geeignet. Es läßt der Bürgermeisterin einen größeren gestalterischen Spielraum und gibt das Kostenziel vor.
Das Modell der SPD, das als gemeinsamer Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FWG eingebracht wurde, hatte den Vorteil, dass es deutlich einfacher zu verstehen ist. Es ist auch leichter zu erkennen, ob die Zielvorgabe tatsächlich erreicht wurde. 

Im Rahmen der Diskussion habe ich die Bürgermeisterin gefragt, welches Modell sie bevorzugen würde, wenn Sie die Wahl hätte. Sie hatte meine Frage wohl verstanden, lächelte wissend und drückte sich um eine Antwort, die ganz einfach gewesen wäre: Entweder Budgetierung oder Stellenanzahl. Ich kann gut verstehen, warum sie hier nicht konkret antworten wollte.
Eine entsprechende Entscheidung – die im wesentlichen der Entscheidung entspricht, die so auch für die Kreisverwaltung getroffen werden soll – ist eine durchaus herausfordernde Aufgabe, die sie als Leiterin der Verwaltung nach einem entsprechenden Beschluss umzusetzen hätte.
(Kleiner Exkurs: Das ausweichende Antworten hat in letzter Zeit durchaus Methode. Ich merke das schon und ich merke es mir auch: Bezüglich der Vorstellung der Ergebnisse im des energetischen Quartierskonzeptes Plön Süd-West habe ich den Mitarbeiter des Ingenieurbüros OCF gefragt, ob die Ergebnisse für die Friedrich Lampe Straße auf andere, vergleichbare Wohngebiete übertragen werden kann. Die Frage wurde im Vorfeld der öffentliche Sitzung sehr eindeutig mit „Ja“ beantwortet.
Die Aussage im Quartierskonzept ist, dass man dort ein Wärmenetz nicht wirtschaftlich betreiben kann. Das Büro Zeitengrad hat unsere städtische Kälte- und Wärmeplanung erstellt. Es kommt für den Bereich Friedrich Lamp Straße zu einem gegenteiligen Ergebnis. In der Ausschusssitzung hat sich der Mitarbeitende von OCF dann wie ein Aal gewunden, um eine konkrete Aussage zu vermeiden. Ja oder Nein wäre eine Option gewesen. Die tatsächliche Antwort ist geeignet den Anschein zu erwecken, dass hier etwas verschleiert werden soll. Sie kann im Protokoll der Sitzung nachgelesen werden.)
Zurück zur Bürgermeisterin: Sie hielt einen sehr entschiedenen Redebeitrag. Darin betonte Sie in aller Entschlossenheit, dass wir beim bisherigen Verfahren bleiben sollten. Verwaltung und Selbstverwaltung sollten wie bisher vertrauensvoll zusammenarbeiten, wenn es um die Stellenpläne und die Stellenbesetzung ginge. Das habe sich in den vergangenen Jahren immer bewährt. Der Stellenumfang der Verwaltung wäre nicht nennenswert gestiegen und sei angemessen.
Auch auf die wiederholte Frage, ob sie mit der „Budgetierung“ oder der „Vorgabe zum Stellenmfang“ besser leben könne, bekam ich keine konkretere Antwort.
Sie hat meine Frage zwar nicht beantwortet, aber zumindest hatte ich den Eindruck, dass der Beschlussvorschlag „Stellenplanumfang“ auf den selben Widerstand treffen wird wie seinerzeit der Beschlussvorschlag der FWG.
Von der SPD wurde eine Sitzungsunterbrechung beantragt. Die Unterbrechung wurde genutzt, weitere Gespräche zu führen. Nach der Sitzungsunterbrechung erläuterte der Aussschussvorsitzende, dass SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FWG ihren Antrag (Stellenplanumfang) zurückziehen und sich dem Antrag der CDU (Budgetierung) anschließen werden. Die Zielsetzung war erkennbar. Der Antrag sollte eine möglichst breite politische Mehrheit bekommen. Die bekam er auch. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Die Budgetierung wird in der Ratsversammlung am 10. Dezember noch zu beschließen sein und dann ab 2027 greifen. Wenn die Ratsversammlung sich dem Votum des Hauptausschusses anschließt, dann hat die Bürgermeisterin noch ein Jahr zur Vorbereitung auf die Umstellung.

Das wäre dann wirklich ein sehr relevanter Beitrag zur Kontrolle der Kostenentwicklung. 

Wie geht es weiter: Der Haushaltsplan 2026 muss in der Ratsversammlung am 10. Dezember 2026 beraten und beschlossen werden. Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplanes.
Es ist das erste Mal seit Jahren, dass der Haushaltsplan für das Folgejahr noch im laufenden Jahr beschlossen wird. Das ist eine durchaus gute Leistung der Verwaltung.
Im Rahmen der Umstellung der kameralistischen Buchführung auf die DOPPIK ist jetzt im Grunde genommen abgeschlossen. Damit besteht die Hoffnung, dass wir auch in den kommenden Jahren die Haushalte für die jeweiligen Folgejahre nach Möglichkeit vor Weihnachten beschließen.

Da Plön eine Fehlbedarfsgemeinde ist, wird die Kommunalaufsicht den Haushaltsplan noch genehmigen müssen. Sobald die Haushaltsgenehmigung vorliegt, kann es an die Umsetzung der vielen Vorhaben gehen.

Keine Entscheidung zu Elternbeiträgen für die offene Ganztagsschule Plön

In der Presse wurde dazu berichtet. Das Thema beschäftigte am Dienstag den Hauptausschuss des Schulverbandes (HA-SV). Ich selber bin nicht Mitglied des Hauptausschusses des Schulverbandes, aber ich vertrete Frau Henninger in der Schulverbandsversammlung, wenn sie verhindert ist. In der öffentlichen Sitzung des HA-SV war ich lediglich interessierte Öffentlichkeit.

In der Sitzung des HA-SV standen einige sehr bedeutsame Themen auf der Tagesordnung: Elternbeteiligung an den Kosten der Offenen Ganztagsschule (OGTS), Photovoltaik (PV) auf Schulgebäuden und das Erreichen der Klimaneutralität für den Schiffsthalcampus. Mit den beiden letzten Themen befasse ich mich voraussichtlich in einem späteren Beitrag.

Vielleicht ist nicht allen Leser*innen bewußt, was genau der Schulverband ist. Die Schulen in Plön werden entweder vom Kreis (Berufsbildungszentrum, Gymnasium) oder vom Schulverband betrieben (Grundschulen in der Breitenaustraße, Rodomstorstraße und Ascheberg Vogelsang sowie die Gemeinschaftsschule im Schiffsthal und derzeit auch noch das dortige Förderzentrum)
Dem Schulverband gehören die Stadt Plön und auch die Umlandgemeinden an, die ihre Kinder nach Plön zur Schule schicken. Die Kosten für den Schulverband werden von der Stadt und den Umlandgemeinden getragen. Die Entscheidungen werden im HA des Schulverbandes vorbereitet und in der Schulverbandsversammlung getroffen. 

Auch der Schulverband unterliegt der Pflicht zur sparsamen Haushaltsführung. Damit verbunden ist somit auch das Ausschöpfen aller Einnahmemöglichkeiten. Soweit ich es verstanden habe, hat das Gemeindeprüfungsamt darauf hingewiesen, dass sich der Schulverband Gedanken über die Einführung von Elternbeiträgen machen soll. Damit verbunden wäre der Beschluss einer Beitragsgebührensatzung. Hintergrund ist eine Regelung der Landesregierung. Sofern die Schulträger keine oder nur sehr niedrige Gebühren (unter 60,- € die Woche) verlangen, werden Ihnen „fiktive“ Beiträge angerechnet. Es wird also so getan, als hätten sie Gebühren in Höhe von 60,- € eingenommen. Da aber nur so getan wird, als ob es diese Einahmen gegeben hat, muss der Schulträger die Kosten quasi übernehmen. Das heißt in letzter Konsequenz, die Schulkostenbeiträge der Stadt und der Gemeinden werden steigen.

Die Verwaltung führte in ihrer Vorlage gleichzeitig aus, dass die OGTS im Schiffsthal aus pädagogischer Sicht ein Erfolgsmodel ist.
– Das Angebot ist sehr niedrigschwellig und für Eltern sehr flexibel.
– Die jetzige Struktur begünstigt die Zusammenarbeit von Schulsozialdienst, Sozialarbeit und Schulen
– Die Durchmischung von Kindern aus unterschiedlichen sozialen Gruppen begünstigt das soziale Lernen
– Viele Kinder würden hier auch gerne ihre Freizeit verbringen.

In der Diskussion zeichnete sich eine unterschiedliche Auffassung zwischen den Vertreter*innen von Stadt und Land ab. Die Vertreter*innen der Umlandgemeinden tendierten deutlich zu einer Einführung von Elternbeiträgen. Was nichts kostet, wäre nichts wert. Die Eltern mit geringeren Einkommen würden ohnehin unterstützt, die Besserverdienenden können das bezahlen. Die Gemeinden sollten zudem nicht weiter belastet werden und Plön wäre ja sowieso schon Fehlbedarfsgemeinde. Zudem sei es nicht in Ordnung, dass das Land Aufgaben an die Gemeinden überrägt, aber nicht für deren Finanzierung gerade steht.
Mit Ausnahme des Untertones bei der Verwendung des Begriffes Fehlbedarfsgemeinde kann ich alles unterschreiben.

Die Vertreter*innen der Stadt wiederum sprachen sich dafür aus, das gut funktionierende Konzept der OGTS nicht durch Elternbeiträge zu zerschlagen. Die Argumentation der Verwaltung in Richtung sozialer Mehrwert wäre überzeugend. Der Kollege Jagusch (CDU) betonte, dass kostenlose Kinderbetreuung auch ein Standortvorteil für Plön und das Umland ist. Zudem würde das Gymnasium in Plön auch keine Gebühren für die Betreuung erheben.
Auch das kann ich unterschreiben.

Dann kam es zur Abstimmung. Es wurde zuerst einmal beschlossen, eine Beitragsgebührensatzung zu erarbeiten.
Interessant wurde es aber bei der Diskussion der Gebührenhöhe. Am Ende lagen drei Vorschläge für eine Gebührenfestsetzung zur Abstimmung vor:
– Null,- Euro, also faktisch die weitere Gebührenfreiheit
– 29,- €, was dem Ergebnis der Gebührenkalkulation entspricht
– 15,- € als Kompromissvorschlag

Der Vorschlag 29,- € wurde mehrheitlich abgelehnt. Für die beiden Vorschläge 15,- € und Null € gab es eine Stimmengleichheit von jeweils 3 zu 3 Stimmen. Damit waren also auch diese beiden Anträge abgelehnt.

Als Folge wird jetzt eine Beitragsgebührensatzung erstellt. Über die Höhe der Beiträge wird weiter zu beraten sein. Aus meiner Sicht ist das auch richtig. Allerdings ist auf der Schulverbandsversammlung im Dezember eine Entscheidung gefragt. 

Meine Entscheidungsfindung ist nicht abgeschlossen. Sie steht vielmehr am Anfang. 

In der Vorlage wurde ausgeführt, dass theoretisch eine maximale Einnahme von ca 425.000,- € möglich wäre, realistischerweise aber mit ca. 106.000,- € zu rechnen sei. Der Grund dafür sind soziale Ermäßigungen, Geschwisterregelungen, Kinder, die nur an einzelnen Tagen kommen, … .

Außerdem befürchte ich, dass die Einnahmen, wenn sie sehr niedrig sind, durch den Verwaltungsaufwand in vollem Umfang aufgefressen werden.
Werden die Beiträge zu hoch angesetzt, dann werden vermutlich etliche Eltern überlegen, ob sie ihre Kinder noch zur OGTS schicken. 

Es geht also darum, eine Lösung zu finden, die finanzielle und pädagogische Aspekte unter einen Hut bringt. Eine schlechte Lösung wäre, Gebühren einzuführen, die vollständig von Verwaltungsaufwand aufgefressen werden und gewachsene Strukturen zerstören.

Es is wie es is, keine Änderung bei der Besetzung der Ausschüsse

Gestern tagte die Ratsversammlung. Nachdem die FDP einen ihrer beiden Sitze in der Ratsversammlung nicht mehr nachbesetzten konnte, hat die „neue“ Ratsversammlung jetzt nur noch 18 statt ursprünglich 19 Sitze.
Entscheidender als der „Verlust“ eines Sitzes in der Ratsversammlung ist aber, dass die FDP mit nur noch einer Vertreterin in der Ratsversammlung auch ihren Fraktionsstatus verloren hat.

Mit dem Verlust des Fraktionsstatusses hat die FDP gleichzeitig den Anspruch auf einen Sitz in den Ausschüssen verloren. Vermutlich haben Bündnis 90/Die Grünen im Vorfeld ein wenig gerechnet, wie sich das auswirkten kann, wenn man eine Neuwahl für die Ausschussbesetzung beantragt und dabei festgestellt, dass der Sitz der FDP in den Ausschüssen dann an Bündnis 90/Die Grünen übergeht. Darum haben Bündnis 90/Die Grünen – so zumindest meine Annahme – den Antrag gestellt, die Ausschussmitglieder neu zu wählen.
Eine solche Zusammensetzung der Ausschüsse hätte das Ergebnis der Kommunalwahl nicht mehr widergespiegelt. 
Das habe ich in meinem Beitrag von 16. Oktober 2025 erläutert.
http://www.ingo-buth.de/2025/10/16/umkehrung-des-wahlergebnisses/

Einige Tage vor der Ratsversammlung hat Ratsfrau Griesser (FDP) dann erklärt, der CDU Fraktion beizutreten.
Damit ergab sich ein neuer Verteilungsschlüssel für die Besetzung der Ausschüsse. Unter diesen Umständen geht der vakante Ausschusssitz an die CDU-Fraktion. Damit hat die CDU 4 statt bisher 3 Sitze. Der 4. Ausschusssitz wird mit Ratsfrau Griesser besetzt.
Die alte Sitzverteilung ist damit im Grunde genommen die neue Sitzverteilung. 

Ein Fraktionsbeitritt ist nichts Ungewöhnliches und auch völlig legitim. Als fraktionsloses Ratsmitglied hat man zwar seine Stimme in der Ratsversammlung, in den Ausschüssen hat man auch Rederecht, aber die Einflussmöglichkeiten sind gering und man ist von Teilen des Informationsflusses abgeschnitten.
Das ist sicher einer der Gründe, warum Ratsherr Schröder von der „Linken“ zu Beginn der Legislaturperiode der SPD-Fraktion beigetreten ist. 

Ich bin keine Freund des Lagerdenkens, aber mit 4 Sitzen CDU und 2 Sitzen FWG hat das Mitte-rechts Lager 6 Stimmen, während 5 Stimmen auf das Mitte-links Lager fallen (SPD 3 Sitze, B90 / Die Grünen 2 Sitze). 

Viele – auch weitreichende – Entscheidungen werden in den Ausschüssen getroffen. Die wesentlichen oder wichtigsten Entscheidungen fallen aber in der Ratsversammlung. Dort gibt es eine Stimmengleichheit von „Mitte-rechts“ (8 Sitze) und „Mitte-links“ (8 Sitze).
Bei Stimmengleichheit gelten Anträge als abgelehnt. Das kann in letzter Konsequenz bedeuten, dass sich die Ratsversammlung selbst blockiert. Spätestens in den bevorstehenden Haushaltsverhandlungen könnte das so sein. Ich vermute, dass es in dem Zusammenhang zu einem deutlich größeren Absprache- und Koordinierungsaufwand kommen wird.
Ich persönlich „kann“ Kompromissbereitschaft, aber in Kernfragen bin ich schon sehr prinzipientreu. Das wird nicht leicht für mich.

Um Nachfragen zu vermeiden möchte ich zu guter Letzt noch das Gedankenspiel durchgehen, wie sich die Situation dargestellt hätte, wenn Ratsfrau Griesser der FWG Fraktion beigetreten wäre. In dem Fall hätten die vakanten Sitze in den Ausschüssen zwischen Bündnis 90/Die Grünen und der FWG ausgelost werden müssen.
Gleichzeitig hätte sich die Frage gestellt, ob die FWG Fraktion als dann drittgrößte Fraktion auch Anspruch auf einen der drei Ausschussvorsitze und den Sitz als zweiten Stadtrat gehabt hätte.
Ich gehe davon aus, dass das so gewesen wäre. Allerdings halte ich eine Losentscheidung nur für die zweitbeste Lösung.

Das Ergebnis, so wie es jetzt ist, finde ich daher besser, weil so hoffentlich wieder Ruhe in die Politik kommt. Mir persönlich geht es um das Ergebnis, nicht um Posten um der Posten willen.
Da es in der FWG Fraktion kein imperatives Mandat gibt und auch die anderen Fraktionen nicht immer einheitlich abstimmen, bleibt die Kommunalpolitik spannend bis unberechenbar. 

Umkehrung des Wahlergebnisses

Am 14. Mai 2023 fanden die Kommunalwahlen in Schleswig Holstein statt. Bisher hat die Verteilung der Sitze in den Ausschüssen die Mehrheitsverhältnisse relativ gut wiedergegeben.
Das wird sich voraussichtlich ändern, weil die FDP einen ihrer beiden Sitz in der Ratsversammlung nicht nachbesetzten kann. Bündnis 90/Die Grünen hat die Gelegenheit genutzt, jetzt eine Neuwahl der Ausschüsse zu beantragen. Das ist völlig legitim. Mit dem Antrag haben alle Ausschussmitglieder ihre Sitze in den Ausschüssen verloren.
Am 4. November ist eine außerordentliche Sitzung der Ratsversammlung geplant, auf der die Mitglieder der Ausschüsse neu gewählt werde sollen. 

Ich bin kein Freund von Blockdenken, aber insbesondere in Personal- und Haushaltsfragen sowie bei der Wärmewende sind FWG, FDP und CDU als Mitte/rechts Parteien immer relativ eng zusammen, während SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen als Mitte/links Parteien ein annähernd gleiches Abstimmverhalten zeigen.

Zählt man die jeweiligen Prozentpunkte der letzten Kommunalwahl zusammen, dann verfügen:
Mitte/rechts über einen Stimmenanteil von 52,6 %,
Mitte/links über einen Stimmenanteil von 47,4 %.
Bei den Sitzen spiegelt sich das Verhältnis relativ gut wieder.
Wir haben in der Ratsversammlung 19 Sitze, die sich wir folgt zuordnen lassen:
Mitte/rechts 10 Sitze,
Mitte/links 9 Sitze.

Aus der Sitzverteilung in der Ratsversammlung ergibt sich das Sitzverhältnis in den Ausschüssen
Das bisherige Sitzverhältnis sieht wie folgt aus:
Mitte/rechts 6 Sitze
Mitte/links 5 Sitze.
Das Wahlergebnis in % und auch nach Sitzen wurde bisher in der Ratsversammlung wie auch in de Ausschüssen relativ gut abgebildet.
Dazu noch eine kurze Anmerkung: Die Ratsversammlung und die Ausschüsse werden bewußt mit einer ungeraden Anzahl von Mitgliedern besetzt, damit es nach Möglichkeit immer klare Ergebnisse gibt.
Bei Stimmen-Gleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

Der Umstand, dass die FDP einen ihrer beiden Ratssitze nicht nachbesetzten kann führt dazu, dass die Ratsversammlung zukünftig mit 18 Ratsherren und Ratsfrauen besetzt sein wird. Das wird zur Folge haben, dass es öfter zu Situationen kommen wird, in denen eine Stimmengleichheit besteht. Es besteht damit die Gefahr einer Selbstblockade.

Da die FDP dann nur noch einen Sitz in der Ratsversammlung hat, verliert sie ihren Fraktionsstatus. Die Sitze in den Ausschüssen werden aber nach der Größe der Fraktionen verteilt. Nach jetzigen Kenntnisstand wird der frei gewordene Sitz der FDP dann an Bündnis 90/Die Grünen übergehen. Damit kehren sie die Mehrheitsverhältnisse in den Ausschüssen um.
Mitte/links wird mit 6 Sitzen vertreten sein,
Mitte/rechts wird über 5 Sitze verfügen.
Das spiegelt das Wahlergebnis nicht wieder (52,6% Mitte/rechts, 47,4 % Mitte/links).

Wir haben drei Ausschüsse, den Hauptausschuss (HA), den Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP) sowie den Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie (SUE).
Der Hauptausschuss ist der koordinierende Ausschuss, kann den anderen Ausschüssen aber keine Vorgaben machen. Die Kompetenzen werden in der Zuständigkeitsordnung relativ klar geregelt.
Auch die Ratsversammlung kann Entscheidungen, die in einem Fachausschuss getroffen wurden, nicht einfach an sich ziehen, wenn sie nicht zuständig ist. Sie kann Entscheidungen aber zur erneuten Beratung an den Ausschuss zurück verweisen.

Das bedeutet, dass die Entscheidungsspielräume in den Ausschüssen zukünftig voraussichtlich von Mitte/links dominiert werden. Empfehlungen der Ausschüsse, die zum Beschuss in die Ratsversammlung weitergegeben werden, können dort an der Stimmengleichheit scheitern.

Am 4. November werden die Katen neu gemischt. Mal sehen was dabei rauskommt.

PV auf das Bahnhofsdach. Echt?

Gestern tagte der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie (SUE). Die Diskussion zu einem Tagesordnungspunkt halte ich für wichtig. Die Vorstellung der Ergebnisse der Machbarkeitsuntersuchung für Photo Voltaik Anlagen (PV-Anlagen) auf öffentlichen Gebäuden.
Vorweg: Ich unterstütze die Montage von PV-Anlagen auf Dächern öffentlicher Gebäude, grundsätzlich. 

Grundsätzlich ja, aber nicht auf unserem Bahnhof. 

Die BürgerEnergieNord (BEN) ist eine eingetragene Genossenschaft und hat schon mehrere Solarprojekte betreut. Ich habe in der Sitzung den Eindruck gewonnen, dass die Mitarbeitenden der BEN durchaus für engagiert und in Sachen PV-Anlagen auch für kompetent sind.
Was mir mißfiel ist, dass in der Machbarkeitsuntersuchung gleich mehrfach auftauchte, welche Leistung die BEN für die Stadt Plön erbringen kann. 

Hier stellte sich für mich die Frage, ob uns eine Machbarkeitsuntersuchung oder eher ein Werbeprospekt vorliegt. Diese Frage ist mehr rethorisch.
Ernst wird es bei der Frage, wie das mit dem Vergaberecht vereinbar sei. Diese Frage habe ich vorab an die Verwaltung gestellt. Nach Auskunft der Verwaltung wäre das kein Problem, sofern allen anderen Anbietenden die relevanten Daten, insbesondere die Stromverbräuche der Gebäude, zur Verfügung gestellt werden. Ich bin mir wirklich nicht sicher, ob das auf den gesamten Prozess von der Planung bis hin zur Bauausführung und Bauabnahme zutrifft. In der Vergangenheit liefen unsere Ausschreibungen nicht immer ohne Probleme durch. 

Bündnis 90/Die Grünen und SPD hatten sehr kurzfristig (einen Tag vor der Sitzung) einen gemeinsamen Antrag erstellt, in dem sie einen Beschluss erreichen wollten, folgende Gebäude mit PV-Anlagen auszurüsten:
– Bahnhof (Touristinfo)
– Feuerwehr/Johanniter.
Die Finanzierung wurde für die Haushalte 2026 bzw 2027 vorgesehen.
Bezüglich des Bahnhofes sollten beim Denkmalschutzamt entsprechende Genehmigungen beantragt werden.

Die Kurzfristigkeit halte ich aus gleich mehreren Gründen für problematisch, weil:
– Erstens: die Tagesordnung nur die Kenntnisnahme der Machbarkeitsstudie vorsah, keinen Beschluss.
Die Verwaltung meinte in der Sitzung zwar, dass das Thema auf der Tagesordnung stehen würde und sie kein Hindernis sehen würde, dass hierzu auch ein Beschluss gefaßt werden könne. Ich würde aber stark davon ausgehen, dass das nicht so ist, weil ganz ausdrücklich nur eine Kenntnisnahme und eben kein Beschluss vorgesehen war.
– Zweitens: Nach meiner Einschätzung wären die anderen Fraktionen gleichsam überrumpelt worden, weil sie keine Zeit mehr gehabt hätten, sich vorab zu dem Thema zu beraten.
– Drittens: Ein solcher Beschluss hätte umgehend von der Bürgermeisterin für rechtswidrig erklärt werden müssen, weil er gleich zweifach gegen das Haushaltsrecht verstoßen hätte. Es fehlte die Alternativenprüfung, es fehlte die Folgekostenberechnung. 
– Viertens: Im Bezug auf die Leistung der PV-Anlagen wäre es auch interessant zu wissen, ob mit dem Betrieb von PV-Anlagen mit mehreren 10.000 KW eine gewerbliche Nutzung verbunden wäre und welche Folgen das möglicherweise hätte im Bezug auf eine mögliche Steuerpflicht und den damit zusammenhängenden Personalaufwand.

Sofern diese Fragen durch die Verwaltung geklärt sind – gerne bis zur nächsten Sitzung des SUE im Herbst – habe ich kein Problem mit PV auf dem Feuerwehrgebäude.
Ein Problem habe ich mit PV-Anlagen auf dem Bahnhof. Der Bahnhof ist denkmalgeschützt. Aber das ist es nicht alleine. 

Er ist – aus meiner Sicht gleich nach dem Schloss – das Gebäude, mit dem die Plöner und Plönerinnen den Charme unserer Heimatstadt verbinden. Das liegt sicher an seiner traumhaften Lage am See in Verbindung mit dem etwas verschlafenen Reiz der Architektur des Gebäudes. Er ist prägend für das Straßenbild in seinem Umfeld und in der Wahrnehmung Plöns als liebenswerte Kleinstadt. Für mich verkörpert er das „Kleinstadtbahnhof-Gefühl“. Viele Menschen meiner Generation (50 % der Plönerinnen und Plöner sind älter als 50) kennen die Serie aus den frühen Siebzigern und verbinden damit die Erinnerung an ein Flair, von dem viel durch wenig einfühlsame Architektur und den Lauf der Zeit verloren gegangen ist.

Ein Kollege aus der SPD konterte damit – wie ich finde, sehr gelungen, dass er zur Generation „Schule am See“ gehören würde. Eine Formulierung, die ich um so besser finde, je länger ich darüber nachdenke. Für ihn sei es wichtig, dass die Stadt nach außen hin deutlich sichtbar zeigt, dass sie den Klimawandel und die Energiewende ernst nimmt und mit einer Vorbildfunktion vorangeht. Das ist eine nachvollziehbare Position.

Für mich ist es aber wichtiger, bei allen Maßnahmen auch das Stadt- und Landschaftsbild mit zu berücksichtigen und hier komme ich einfach zu einer ganz anderen Bewertung.

Ein weiteres gutes Argument für PV-Anlagen ist die Einsparung und Rentabilität der Anlagen, insbesondere im Bezug auf den Verzicht des Einkaufes von Strom aus dem Netz, auf die Einspeisevergütung und auf die Unwägbarkeiten der Strompreisentwicklung. Geld, insbesondere die Verbesserung der Einnahmesituation und Einsparungen bei der Ausgabesituation sind wirklich gute Argumente.

Aber auch hier gilt für mich: in manchen Fällen ist das Stadt- und Landschaftsbild bedeutsamer.

Was mit aber auch irgendwie an dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen aufstieß ist, dass der baldige Antrag auf Prüfung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung ein starkes Signal für Privatleute wäre, die ebenfalls denkmalgeschützte Gebäude besitzen. Im Rahmen der Diskussion erwähnte die Ausschussvorsitzende Frau Dahmke (Bündnis 90/Die Grünen) in ihrem Redebeitrag ausdrücklich die Rechtssicherheit für die Hauseigentümerinnen im Schlossgebiet. Wenn ich richtig informiert bin – und da lasse ich mich wirklich gerne berichtigen – dann gehört auch sie zu dem Personenkreis und ich frage mich, ob hier nicht möglicherweise ein Fall von Befangenheit vorgelegen haben könnte. 
Tatsächlich möchte ich mir aber auch nicht vorstellen, dass PV-Anlagen auf dem Dach des Marstalls, des Uhrenhauses oder womöglich des Prinzenhauses installiert werden. Auch auf der Alten Schwimmhalle oder der Kommandeursvilla sind sie für mich unvorstellbar. Trotz Energiewende sollte es möglich sein, wertvolle historische Ensemble zu bewahren.

Letztendlich kamen wir überein, die Machbarkeitsuntersuchung zur Kenntnis zu nehmen und über die Einrüstung mit PV-Anlagen im SUE zu beraten.
Mein Hinweis, dass Baumaßnahmen eigentlich in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (SteP) fallen müssten, wurde abgewiegelt. 

Na ja, als Mitglied im SUE bin ich rede-, antrags- und abstimmungsberechtigt.
Im SteP bin ich Gast und als Ratsherr lediglich redeberechtigt.
Mir soll es recht sein. 

Unruhe um Verkehrsberuhigung im Wohngebiet Wasserturm 

Am 17. Juli 2025 fand in der Turnhalle in der Breitenauschule eine Informationsveranstaltung für die Bürger*’innen des Wasserturmgebietes statt. Es ging um die Verkehrsführung.

Vor ungefähr 6 Jahren gab es dort ein Problem mit der Parkplatzsituation. Die Mehrfamilienhäuser auf der westlichen Seite der Tirpitzstraße hatten keine Stellplätze für die Anwohner*innen. Daher parkten viele Anwohner*innen auf der Straße, und zwar nicht nur in der Tirpitzstraße, sondern auch im umliegenden Bereich. Abhilfe sollte durch die Neuregelung des Verkehrs bringen. Eine Einbahnstraßenregelung wurde als eine geeignete Lösung angesehen.
Eine Planung wurde in Auftrag gegeben.

Mittlerweile haben die Eigentümer*innen der betreffenden Mehrfamilienhäuser auf ihren Grundstücken Stellplätze geschaffen, so dass der Parkdruck deutlich nachgelassen hat. Einwohner*innen berichteten gestern, dass die allermeisten Verkehrsteilnehmer*innen, egal ob mit dem Auto, mit dem Rad oder zu Fuß, gegenseitig aufeinander Rücksicht nehmen würden.

Das Problem hätte sich damit eigentlich erledigt, man könnte die Planungen zu den Akten legen. 

Jetzt stellt es sich aber so dar, dass durch den Versuch, ein Problem zu lösen, was sich im Großen und Ganzen erledigt hat, ein weiteres Problem geschaffen wird.
Die gestern vorgestellte Lösung sieht vor, dass der Verkehr über eine Einbahnstraßenregelung durch die Bruhnsstraße über ein kleines Stück der Klanderstraße weiter über die Tirpitzstraße und dann den Scharweg zur Breitenaustraße geführt wird. Der Schulbus nimmt bereits diesen Weg. Es ist aber nicht der Schulbus, der bei den Anwohner*innen für Verärgerung sorgt.
Für Verärgerung sorgen die vielen Elterntaxis, die unter dem morgendlichen Zeitdruck ziemlich rücksichtslos durch die Tirpitzstraße eilen, um ihre Kinder vor der Breitenauschule abzusetzen. Die Einwohner*innen befürchten nicht zu Unrecht, dass die Neuregelung zu mehr Verkehr führen wird. Dort wohnen noch relativ viele ältere Menschen und mittlerweile auch etliche Familien mit Kindern. Es handelt sich nicht nur, aber auch um ein Sicherheitsproblem. Das wurde auf der Einwohnerversammlung allerdings nicht angesprochen.
Eine Einwohnerin fasste die Planungsergsergebnisse ungefähr wie folgt zusammen:
Bei der Planung geht es nur um freie Fahrt für die Elterntaxis.

Gleichwohl gibt es aber ein echtes Sicherheitsproblem an der Bundesstraße vor der Breitenauschule. Die Situation dort birgt ein echtes Gefahrenpotential für die Schulkinder. Häufig wird die rote Ampel mißachtet, Kinder werden dort aus den Elterntaxis abgesetzt, den Beichten nach sogar zur Straßenseite hin, Kinder laufen auf der Bundesstraße um den Bus herum.
Die Bürgermeisterin hat dann darüber informiert, dass die Unterer Verkehrsaufsichtsbehörde in Erwägung zieht, auf der B 76 im Bereich der Schule von morgens bis Nachmittags Tempo 30 einzurichten, sofern die Parkplätze vor dem Kiosk und der Kita als „Elterntaxihaltestelle ausgewiesen und in der Breitenaustraße noch eine Ampel eingerichtet wird, um dem abfließenden Verkehr das Einfädeln in den Verkehr auf der B 76 zu erleichtern.
Eine andere Einwohnerin plädierte dafür, den Sicherheitsinteressen der Schulkinder absoluten Vorrang zu geben.
Diese Position machte sich Ratsherr Manfred Rose (SPD) zu eigen, der sich als Lehrer der Gesamtschule wie folgt positionierte. Das Problem mit den Elterntaxis bestände auch an der Gesamtschule. Die meisten Fahrer*innen der Elterntaxis seien absolut uneinsichtig. Das müsse man als Fakt hinnehmen und akzeptieren.
Seine Beobachtung und Einschätzung bezüglich der Einsichtsfähigkeit trifft möglicherweise zu, seiner Schlussfolgerung kann ich nicht folgen. 

Es besteht also ein Zielkonflikt, zum einen geht es um gesunde Lebensverhältnisse und Gefahrenminimierung für die Anwohnerinnen und Anwohner des Wasserturmgebietes, zum anderen geht es um die Verkehrssicherheit für die Schulkinder.
Beides sind berechtigte Interessen, aber man sollte es vermeiden, jetzt die Wohnqualität und Sicherheit der Anwohner*innen gegen die Sicherheit der Schulkinder – und umgekehrt auszuspielen.

Die ursprüngliche Problemlage besteht – so habe ich die Meinungen der Anwohner*innen verstanden – nicht mehr. Die Planung erscheint daher obsolet.
Für die Problemlage Sicherheit auf dem Schulweg ist eine Betrachtung erforderlich, die den Schulweg und dabei insbesondere die B 76 mit berücksichtigt. Die Lösung liegt möglicherweise nicht in dem Ergebnis, das auf der Einwohnerversammlung vorgestellt wurde.
Die Frage der Verkehrssicherheit für die Kinder ist ein ganz anderes Problemfeld und muß übergreifend betrachtet werden. Das bezieht auch die gesamte Situation auf der B 76 mit ein.
Hier wären verschiedene Möglichkeiten zu prüfen.

Als allererstes fiele mir ein, die Reduzierung auf Tempo 30 im gesamten Streckenverlauf der B 76 von der Stettiner Straße bis hin zur August Thienemann Straße umzusetzen, so wie es im Lärmschutzaktionsplan vorgesehen ist. Die seit kurzem geltende Rechtslage würde das meiner Meinung nach zulassen. Der Antrag liegt beim Kreis vor.


Ausserdem brachte ein Anwohner den Begriff der Schulstraße in das Gespräch ein. Dieser Begriff war mir neu. Bei Wikipedia habe ich eine Beschreibung gefunden. Es handelt sich um die Sperrung einer Straße mit Hilfe von Absperrgittern und Schranken für eine bestimmte Zeit vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtende. In wie weit die Regelung wirklich rechtskonform ist, ist strittig. In einigen Staaten, z.B. Österreich ist das eine etablierte Regelung.

Einige Bundesländer unterstützen die Einführung von Schulstraßen und erleichtern das auf dem Weg des Verkehrsversuches, in anderen Bundesländern scheint man diese Lösung abzulehnen.
Bei allem Einsatz für die Verkehrsberuhigung, eine temporäre Sperrung der B 76 kann ich mir im Ansatz nicht vorstellen. Eine Sperrung der Breitenaustraße in Verbindung mit Elternhaltestellen (Kiss an Go) sollte vielleicht noch einmal näher betrachtet werden. Hier könnten – analog zu den Parkplätzen vor dem Kiosk – noch weitere Elternhaltestellen denkbar sein.

Jemand anderes brachte die Anregung ein, im Schulbereich den Mittelstreifen wieder als Fahrbahn zu gestalten und dann hinter der Bushaltestelle eine Elternhaltestelle einzurichten. Vorangegangen war die Diskussion, eine solche Elternhaltestelle vor dem Kiosk einzurichten.
Dem wurde entgegengehalten, dass der Parkstreifen gerade in den Berufsverkehrszeiten von den Kund*innen des Kioskes stark genutzt wird. Bei einer Nutzung als Elternhaltestelle fällt vermutlich ein bedeutender Teil des Umsatzes weg. Das muss man abwägen, denn der Kiosk ist – neben der Tankstelle – das Geschäft, das die Funktion als Nahversorger für die benachbarten Wohngebiete nördlich und südlich der B76 erfüllt. Es ist für die älteren Menschen und den Erhalt der Wohnqualität im Umfeld durchaus wichtig.

Weitere Vorschläge waren Rotlichtblitzer um zu verhindern, dass einzelne Autofahrerinnen noch schnell über den Fußgängerüberweg huschen. Wenn es nach mir ginge, jederzeit.
Das Gerät würde vermutlich die gewünschte Wirkung haben und sich selber finanzieren. Eine Entscheidung darüber liegt aber im Verantwortungsbereich des Kreises. 

Alles in allem:
1. Im Bereich der Tirpitzstrasse wurden zahlreiche Parkplätze auf privaten Grundstücken gebaut. Diese Parkplätze haben für eine deutliche Reduzierung des Parkdruckes gesorgt.
Der ursprüngliche Anlass für die Planung von Einbahnstraßen im Wohngebiet Wasserturm ist damit entfallen. 

2. Gleichwohl zeigte sich, dass durch den Verkehr auf der Bundesstraße 76 und das teilweise rücksichtslose Fahren einzelner Verkehrsteilnehmer*innen in Verbindung mit dem seit Corona deutlich erhöhten Aufkommen von Elterntaxis eine Gefährdung der Schulkinder der Breitenauschule einhergeht. 

3. Durch die geplante Einbahnstraßenführung über Bruhns- und Tirpitzstraße wird es zukünftig zu einer erhöhten Belastung der Einwohnerinnen durch den Elternhole- und -bringeservice kommen.
Dieser Aspekt ist in den Planungen bislang nicht ausreichend berücksichtigt worden.

4. Um die Aspekte der Verkehrssicherheit der Schulkinder und der Wohnsituation der Anwohnerinnen zu berücksichtigen, wäre eine umfassendere Betrachtung der Optionen erforderlich. Dazu sollten in erster Linie Optionen betrachtet werden, die auch im weiteren Umfeld der Breitenauschule insbesondere entlang der B76 möglich sind, bevor man zu einer Lösung greift, die ausschließlich die Anwohner*innen der Tirpitzstraße belastet.

5. Davon unabhängig sollten Maßnahmen betrachtet werden, die den „Schleichverkehr“ auf dem Scharweg verhindern. 

Hauptausschuss (2), Streichung einer „halben Stelle“



Das am heißesten diskutierte Thema war der Tagesordnungspunkt 10 / Stellenplan 2025,
Hier: Wiederbesetzugssperre Stellenanteil (1/2 Stelle) im Bereich Klimaschutzmanagement
Ursprünglich war es der Tagesordnungspunkt 14 und sollte im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden. Für mich war allerdings kein Anhaltspunkt erkennbar, der die Nichtöffentlichkeit erfordert hätte. Das Thema betrifft den Stellenplan, der Bestandteil des Haushaltes ist und der öffentlich beschlossen wurde. Keinesfalls möchte ich unterstellen, dass der TOP absichtlich in die Nicht-öffentlichkeit verschoben wurde, um die Diskussion aus der Öffentlichkeit herauszuhalten. Für mich ist es aber wichtig, über das Thema auch berichten zu können. Daher wurde dem Antrag gestellt, das Thema öffentlich zu behandeln. Dem Antrag wurde auch gefolgt.

Um den ganzen Vorgang zu verstehen muss ich vorwegschicken, dass ich mich schon seit Jahren dafür einsetze, beim Personalumfang der Verwaltung einen strengen Maßstab anzulegen. Dazu gehört auch die Forderung nach einem moderaten Personalabbau.
Als Voraussetzung für einen Personalabbau galt für mich immer und gilt auch noch heute:
– Keine betriebsbedingten Kündigungen
– Der Abbau muss sozial verträglich erfolgen.

Der frühere Antrag der FWG-Fraktion, die Bürgermeisterin zu beauftragen, in jedem Jahr bis zum Ende ihrer Amtszeit je eine Stelle abzubauen, fand leider keine Mehrheit.
Mit dem Wechsel einer Mitarbeiterin aus dem Bereich Klimaschutzmanagement in das Büro Zeitengrad bot sich jetzt die Möglichkeit, die halbe Stelle, die sie bislang in der Verwaltung besetzt hat, dauerhaft einzusparen.
In der vorletzten Sitzung des Hauptausschusses hatte die CDU-Fraktion einen entsprechenden Antrag eingebracht. Ein Mitglied des Hauptausschusses konnte an der Sitzung nicht teilnehmen. Damit waren nur 10 Mitglieder anwesend. Da man die jeweiligen politischen Positionen der einzelnen Fraktionen kennt war schon mit Beginn der Sitzung absehbar, dass das Abstimmungsergebnis fünf zu fünf sein wird, eine Patt-Situation. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
Das habe nicht nur ich, sondern auch die CDU Fraktion erkannt. Daher wollte die CDU Fraktion ihren Antrag verschieben.
Die Mitglieder der SPD-Fraktion, deren Mitglieder ja auch nicht blöd sind, hatten die Situation nach meiner Einschätzung ebenfalls erfaßt. Da die SPD-Fraktion üblicherweise die Position der Verwaltung unterstützen, die in diesem Fall für eine Beibehaltung der halben Stelle war, wollen ihre Mitglieder die Patt-Situation ausnutzen, um den CDU Antrag abzulehnen.
Das war taktisch sehr geschickt, auch wenn man jetzt reflexartig beklagen wird, dass meine Einschätzung wieder einmal eine Unterstellung sei.
Ich habe den Spieß dann umgedreht, indem ich beantragt habe, die halbe Stelle unverzüglich nachzubesetzen. Bei einem zu erwartenden Patt wäre der Antrag also abgelehnt. Damit wäre auch die Nachbesetzung der halben Stelle abgelehnt. Das haben einige Mitglieder der Fraktionen und die Bürgermeisterin nicht auf Anhieb erfasst. Tatsächlich stellte sich im weiteren Verlauf der Sitzung die Frage, ob der Antrag zulässig wäre, weil die Nachbesetzung der ja ohnehin durch den Stellerplan abgedeckt wäre. Die Betrachtung wäre begründet, wenn nicht durch das Wort „unverzüglich“ auch eine Handlungsanweisung für die Verwaltung mit beinhaltet gewesen wäre. Im weiteren Verlauf wurde dann abgestimmt.
Das Abstimmungsergebnis war – wie absehbar – ein Patt, also eine Ablehnung. Damit war auch keine Grundlage für eine unverzügliche Nachbesetzung gegeben.

In der Zeit zwischen der vorletzten und letzten Sitzung hat die FWG-Fraktion dann den Antrag gestellt, einen Nachtrag zum Stellenplan 2025 zu machen und den Plan um die halbe Stelle zu bereinigen.
Die Verwaltung machte uns darauf aufmerksam, dass dann ein Nachtragshaushalt aufgestellt werden müsse. Das wäre mit sehr viel Arbeit verbunden. Es ist das erklärte Ziel von Politik und Verwaltung, den Haushaltsplan für das kommende Jahr noch vor Weihnachten zu beschließen.
Um das Ziel nicht durch den Arbeitsaufwand für einen Nachtragshaushalt zu gefährden, habe ich als Fraktionsvorsitzender der FWG dann den Vorschlag der Verwaltung aufgegriffen, eine Wiederbesetzungssperre zu beantragen.
Dieser Antrag wurde dann in der Sitzung am vergangenen Mittwoch beraten. 

Den Text des Antrags füge ich nachfolgend ein. Er stellt die Position der FWG-Fraktion dar:

Beschlussvorschlag

Die 1/2 Stelle im Bereich Klimaschutzmanagement wird nach dem Weggang der betr. Mitarbeiterin bis zu den Beratungen des Haushaltes 2026 und des damit verbundenen Stellenplanes nicht wieder besetzt.
Dazu wird eine Wiederbesetzungssperre beschlossen.

Begründung:

Sachstand:

1. Mit dem Beschluss über die Kälte- und Wärmeplanung im Februar diesen Jahres durch die Ratsversammlung (RV) ist die Stadt Plön ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachgekommen.
In Verbindung mit dem dazu in der RV im April gefaßten Beschuss ist die Konkretisierung des weiteren Vorgehens erfolgt.

2. Die Arbeiten am Abschlussbericht des Energetischen Sanierungsmanagements für das Quartier Plön Südwest sind im wesentlichen abgeschlossen.
Hier steht im Grunde genommen nur noch der Beschluss oder die Kenntnisnahme aus.

3. Damit sind die arbeitsaufwendigen Pflichtaufgaben im wesentlichen abgeschlossen.

4. Unter Bezug auf die Stellungnahme der Bürgermeisterin (undatiert, Anfang Juni) ist festzustellen, dass eine Vielzahl der dort aufgeführten Aufgabenfelder keine verpflichtenden Aufgaben sind. (Beispielsweise sei hier nur das „Klimakino“ genannt.)

5. Klimaschutz ist eine Querschnittsaufgabe, die sich durch alle Aufgabenfelder der Verwaltung zieht. Teile der Aufgaben können und sollten auch dort bearbeite werden. 

Bewertung

6. Zur Erfüllung der pflichtigen Aufgaben ist es ausreichend, wenn das Klimaschutzmanagement durch eine halbe Stelle wahrgenommen wird. Sollte darüber hinaus Arbeitszeit im Rahmen freier Kapazitäten verfügbar ist, kann diese für die Erfüllung freiwilliger Aufgaben verwendet werden.

7. Durch den Wegfall des Koordinierungsaufwandes zwischen zwei halben Stellen dürften weitere Arbeitszeitkapazitäten frei werden, wodurch der Wegfall der zweiten Stelle in in Teilen kompensieren wird.

8. Der Wegfall von einer der beiden halben Stellen unterstreicht den Willen von Verwaltung und Selbstverwaltung zu einer Haushaltskonsolidierung im Bereich Personal, die sozial verträglich und ohne betriebsbedingte Kündigungen erfolgen kann.

9. Die Einsparungen werden in den kommenden 5 Jahren nach überschlägiger Berechnung einen sechsteiligen Betrag ergeben. Hierzu wird eine genauere Berechnung der Kämmerei erbeten.

10. Sofern sich im weiteren Verlauf zusätzlicher personeller Bedarf im Bereich Klimaschutz herausstellen sollte, ist im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung eine Alternativenprüfung durchzuführen, die folgende Optionen beinhaltet:
– Öffnen einer neuen halben Stelle
– Betritt zur Klimaschutzagentur des Kreises
– Ausweitung des Stundenkontingentes für die bestehende Stelle.

Man kann sich jetzt die Frage stellen, ob der ganze Aufwand, verbunden mit den taktischen Zügen, alles nur wegen einer halben Stelle, gerechtfertigt ist. 

Tatsächlich habe ich in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass aufgrund der Haushaltssituation auch ein wirtschaftlicher Umgang mit dem Personalbestand erfolgen muss. 

Frau Meyer von Bündnis 90/Die Grünen machte darauf aufmerksam, dass der Anteil der Personalkosten am Haushalt in den letzten Jahren von 31% auf 29% gesunken ist. Das ist erst einmal schön, aber es erfordert auch eine Betrachtung der Berechnungsgrundlage.
Die Gesamtausgaben sind in dem Zeitraum aber von 17 Mio auf 27 Mio gestiegen, wie Frau Meyer auch ausführte.
Damit sind die Personalkosten von 5,27 Mio um 2,5 Mio auf 7,83 Mio € gestiegen.
Das darf man nicht vernachlässigen. Darum fällt mein Blick auch immer wieder kritisch auf den Personalumfang der Verwaltung.
Die Personalkosten für eine halbe Stelle über einen Zeitraum von 5 Jahren – so schätze ich – betragen zwischen 150.000,- € bis 200.000,- €. Nun könnte man natürlich sagen, das ist so wenig, das kann man vernachlässigen. Ich halte es aber mehr mit dem Sprichwort: „Kleinvieh macht auch Mist“.
In der Diskussion unterstützte die SPD die Position der Verwaltung, die halbe Stelle beizubehalten.
Die Bürgermeisterin betonte die gesamtgesellschaftliche Verantwortung für den Klimaschutz, die auch die Stadt tragen müsse.
Die Gleichstellungsbeauftragte führte aus, dass der Klimawandel insbesondere die ärmeren Menschen in der Gesellschaft betreffen würde, und dazu zählen nun einmal auch die Alleinerziehenden Mütter mit Kindern. Das ist ein interessanter Aspekt, den ich bisher noch nicht bedacht habe. Allerdings schätze ich, dass man, wenn man das durch die Stellenstreichung eingesparte Geld für PV-Anlagen auf öffentlichen Dächern einsetzt, mehr für den Klimaschutz erreicht als mit der Wiederbesetzung der halben Stelle.
Es ging in der Diskussion noch etwas hin und her, ohne dass wirklich neue Aspekte erörtert wurden.
Der Antrag wurde auf Wunsch von Bündnis 90/Die Grünen noch ergänzt. Bei der Ergänzung ging es darum, die Erfahrungen bis zur Beratung des Haushaltes 2026 auszuwerten. Dann soll im Rahmen der Haushaltsberatung über eine Anpassung des Stellenplanes entschieden werden.
Das war im Grunde genommen auch Bestandteil des Antrages der FWG. Aus unserer Sicht sprach daher nichts dagegen. Der Antrag wurde mit sieben Ja-Stimmen und vier Enthaltungen angenommen. Da Enthaltungen nicht mitgezählt werden, ist das einstimmig.

Der Beschluss des Hauptausschusses ist nur eine Empfehlung für die Ratsversammlung in der kommenden Woche. Dort wird dann die Entscheidung zu treffen sein. Mit der Entscheidung ist es dann aber noch nicht getan.
Abschließend kommt es darauf an, dass diese Entscheidung bei der Beratung des Haushaltes 2026 der Stellenplan entsprechend geändert wird.
Immerhin, der erste Schritt in dem doch etwas aufwendigen Verfahren ist gemacht.

Hauptausschuss (1), Sportförderung und Benzinkutsche

Gestern tagten der Ältestenrat und der Hauptausschuss. Der Ältestenrat tagt nicht öffentlich. Das erscheint auf den ersten Blick intransparent, aber es ist eine gute Gelegenheit, dass unter den Fraktionsvorsitzenden, der Verwaltung sowie der Ersten Stadträtin und dem Zweiten Stadtrat auch einmal Tacheles gesprochen werden kann.

Fast unmittelbar darauf trat dann der Hauptausschuss (HA) zusammen. Es gab drei Tagesordnungspunkte (TOP), die sehr viel Zeit in Anspruch nahmen:
1. TOP 7 / Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
2. TOP 8 / Ersatzbeschaffung Fahrzeug für Hilfesuchende
3. TOP 10 / Stellenplan 2025, Hier: Wiederbesetzugssperre Stellenanteil (1/2 Stelle) im Bereich Klimaschutzmanagement

Zu TOP 7 / Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 

Über 40 % der Mitarbeiter*innen der Stadt Plön sind über 50 Jahre alt. Das überdurchschnittlich hohe Alter ist mit Sicherheit auch ein Grund dafür, dass der aktuelle Krankenstand relativ hoch ist. Um etwas für die Gesundheit der Mitarbeiter*innen zu tuen, hat die Verwaltung den Antrag eingebracht, dass mit der Firma Hansefit ein Vertrag abgeschlossen wird, der es den Mitarbeiter*innen ermöglichen soll, das Fitnessangebot von Hansefit in Anspruch zu nehmen.
Den Mitarbeiter*innen, die sich daran beteiligen, sollen dann ein Kostenanteil von 35,- € / Monat erstattet werden. 
Diese Maßnahme soll nicht nur dazu dienen, den Krankenstand zu reduzieren. Sie soll auch dazu beitragen, die Attraktivität der Stadt Plön als Arbeitgeberin zu steigern. Auch die Stadt Plön hat Schwierigkeiten mit dem Fachkräftemangel. Teilweise ist es problematisch, Stellen qualifiziert nachzubesetzen.
Vom Grundsatz her finde ich es sehr gut, wenn unsere Mitarbeiter*innen Sport treiben und sich fit halten; im ihrem eigenen Interesse, als Fürsorgemaßnahme der Arbeitgeberin und auch als betriebswirtschaftliche Maßnahme, um den Krankenstand zu senken.
Eine interne Umfrage hat ergeben, dass 71 Mitarbeiterinnen Interesse hätten, das Angebot anzunehmen. Die Verwaltung hat dann aufgezeigt, welche Kosten pro Jahr entstehen, wenn 71 Mitarbeiter*innen oder bei vorsichtiger Schätzung 50 Mitarbeiterinnen das Angebot in Anspruch nehmen würden.
Betrachtet wurde dabei ein Zuschuss von 30,- € und ein Zuschuss von 35,- €.
Bei 71 Teilnehmenden und einem Zuschuss von 30,- € entstehen Kosten in Höhe von 25.560,- €
Bei 50 Teilnehmenden und einem Zuschuss von 30,- € entstehen Kosten in Höhe von 18.000,- €
Bei 71 Teilnehmenden und einem Zuschuss von 35,- € entstehen Kosten in Höhe von 29.820,- €
Bei 50 Teilnehmenden und einem Zuschuss von 35,- € entstehen Kosten in Höhe von 21.000,- €
Ich habe im Vorfeld der Sitzung bereits einige Fragen an die Verwaltung übermittelt, die in der Sitzung im Wesentlichen beantwortet wurden. Nur die Frage, was genau gemacht werden soll, wurde mit dem umfangreichen Angebot von Hansefit und einigen Beispielen wie Yoga oder Schwimmen beantwortet. Das ist natürlich nicht so detailliert, wie ich es mir gewünscht hätte.
Zudem hatte ich gefragt, warum man nicht mit örtlichen Betrieben oder Vereinen zusammenarbeiten würde. Immerhin sei der Zuschuss von 35,- € im Monat fast doppelt so hoch wie der Preis für eine Monatsmitgliedschaft im TSV-Plön. Bei der Kooperation mit unseren örtlichen Sportvereinen – oder auch Ftnessanbieter*innen – würden schließlich die Strukturen vor Ort gestärkt und die Wertschöpfung würde nicht aus der Stadt abfließen.
Das Gegenargument war, dass nicht als Mitarbeitenden hier vor Ort wohnen würden und auch für diese die Möglichkeit bestehen sollte, an dem Programm teilzunehmen. 
Meine Anregung, den Mitarbeiter*innen, die in einem Verein Sport treiben wollen, ebenfalls eine Förderung zukommen zu lassen wurde aufgenommen. Die Mitgliedschaft soll zu 50% übernommen werden, wobei die Förderung 35,- € im Monat nicht übersteigen darf.
Außerdem warf der Kollege Gampert die Frage auf, warum die sportlichen Aktivitäten im Falle von Mitarbeiter*innen, die gesundheitliche Probleme haben, nicht durch Angebote z.B. der Krankenkassen abgedeckt würden. Es gäbe immerhin zahlreiche Maßnahmen, die dann die Stadtkasse nicht belasten würden. Dieser Einwand ist berechtigt, wurde aber nicht berücksichtigt.
Im Ergebnis wurde mit Mehrheit beschlossen, die 35,- € für eine Beteiligung am Angebot von Hansefit zu gewähren (ich habe nicht dafür gestimmt).
Die SPD hat sich meine Anregung zu eigen gemacht und dann einen Antrag formuliert, dass der Sport im Verein auch berücksichtigt wird.
Dem konnte ich natürlich zustimmen.

TOP 8 / Ersatzbeschaffung Fahrzeug für Hilfesuchende
Dieser Tagesordnungspunkt sorgte nicht nur bei mir für Verärgerung. Es ist völlig in Ordnung, dass  die Stadt einen 9-Sitzer vorhält, um Hilfsbedürftige zu unterstützen. Vielfach werden Hilfsbedürftige von Mitarbeiter*innen der Verwaltung begleitet, wenn sie Termine auf Ämtern und Behörden haben. Um Wohnungen mit dem nötigsten Mobiliar auszustatten ist es in Ordnung, entsprechende Möbel z.B. für Kinderzimmer dorthin zu transportieren. Dafür benötigen die Mitarbeiter*innen der Stadt einen PKW.
Ich habe die Vorlage so verstanden, dass das Fahrzeug noch vorhanden ist, aber gravierende Mängel aufweist, so dass es ausgetauscht werden muss. Tatsächlich wurde das Fahrzeug bereits verkauft, so dass ein Handlungsdruck besteht. Die Ersatzbeschaffung über einen Leasingvertrag wurde als alternativlos dargestellt.
Für mich persönlich stellte es sich so dar, dass wir vor vollendete Tatsachen gestellt wurden. Das ärgerte mich, weil ich der Ansicht bin, dass wieder einmal keine Alternativen geprüft wurden. 

Leasingverträge sind sinnvoll für Betriebe, die die Leasingkosten als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen können. Für alle anderen eher nicht. Für sie gilt, was Gerhard Polt schon vor Jahren zum Thema zu sagen hatte. 
https://www.youtube.com/watch?v=YffXzPx6yJw
Auf Nachfrage stellte sich heraus, dass das Fahrzeug, das neu beschafft werden soll, gut 19.000,- € kostet. Die Leasingrate wurde – Laufzeit 48 Monate – mit knapp 300,- € angegeben. Bei einem Restwert von etwas über 9.000,- € zahlt die Stadt am Ende gut 4000,- € mehr als bei einem Barkauf.
Ein Barkauf ist allerdings von Haushaltsrecht nicht möglich, weil im Haushalt für 2025 – der übrigens noch beim Kreis zur Genehmigung vorliegt – kein Geld für einen Ersatzkauf berücksichtigt wurden. 

Die Frage, die ich mir stelle, ist aber folgende:
– Warum wurde nicht geprüft, ob statt eines Leasingvertrages nicht auch eine Kooperation mit dem Car-Sharing-Anbieter „Stattauto“ möglich gewesen wäre. Schließlich wurden wir in einer der letzten Sitzungen informiert, dass die Nutzung der von „Stattautos“ am Markt bereitgestellten Fahrzeuge wirtschaftlicher ist als die Anschaffung eines eigenen Dienstwagens. Darüber hinaus hätten auch Vereine, andere Institutionen und sogar Privatpersonen z.B. am Wochenende kostengünstig auf einen Transporter oder einen 9-Sitzer zurückgreifen können. Diese Lösung wäre auch aus Gründen des Klimaschutzes sinnvoller gewesen. Eine Prüfung wäre es wert gewesen.
– Apropos Klimaschutz: im Tagesordnungspunkt 10 wurde leidenschaftlich über Klimaschutz diskutiert. Da wäre es aus einer Sicht bei der Ersatzbeschaffung durchaus eine Prüfung wert gewesen, ob man sich für ein Auto mit E-Antrieb entscheiden sollte. In vielen anderen Bereichen macht sich die Verwaltung für den Klimaschutz stark, etwa um Planstellen zu begründen. Hier hätte die Möglichkeit bestanden, auch einmal mit einem guten Beispiel voranzugehen. Nun ist man dabei, diese Chance zu vergeben. Das kratzt auch an der Glaubwürdigkeit des Bekenntnisses zum Klimaschutz.
Nebenbei: jede Vorlage wird mit dem Absatz: Klimarelevanz/Begründung versehen. Hier wurde diesmal keine Aussage zu gemacht, ein handwerklicher Fehler. Wenn ich das kurz nachholen dürfte: Die Klimarelevanz bei der Beschaffung einer „Benzinkutsche“ ist negativ.
– Es wurde auch nicht geprüft, ob man den Zeitraum bis zum Haushalt 2026 überbrücken könnte.
Dort hätte man einen kostengünstigeren Barkauf berücksichtigen können. Für Personentransporte hätte man bis dahin auch auf die bereits vorhandenen Stattautos zurückgreifen können. Darüber hinaus kann ich mir durchaus vorstellen, das für Möbeltransporte beim Bauhof geeignete Fahrzeuge zur Verfügung stehen.
Am Ende wurde dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt. (sieben Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen, zwei Enthaltungen.

Morgen oder in den Nächsten Tagen geht es weiter mit dem TOP 10 / Stellenplan 2025, Hier: Wiederbesetzugssperre Stellenanteil (1/2 Stelle) im Bereich Klimaschutzmanagement.

Ein Schritt in Richtung Lärmschutz in der Lübecker

Am vergangenen Mittwoch (18. Juni 25) tagte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP). Eigentlich hatten ein Kollege und ich in einem Vorabgespräch die Vermutung geäußert, dass wir zur Tagesschau wieder zu Hause sind. Wir haben uns getäuscht. Neben vielen Berichte und Nachfragen zu den Berichten hatten wir eine sehr lange, aber auch gute Diskussion zum Thema Verkehrsberuhigung in der Lübecker Straße. 

Zur Erinnerung, Anfang des letzten Jahres gab es einen gemeinsamen Antrag von CDU und FWG zu dem Thema. Gefordert wurden Schwellen im Bereich Bahnhofstraße, im BereichLübecker Straße und Markt bis zum Pastorat. Außerdem sollten Blumenkübel als Umfahrhindernisse aufgestellt werden. Ziel war es, die Leute, die dort mehr als Schrittgeschwindigkeit zu einer Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit zu bewegen.
(Anm.: Schrittgeschwindigkeit ist nicht definiert. In der Rechtsprechung wird von bis zu 20 km/h ausgegangen. Zum Vergleich, für eine marschierende Gruppe Soldaten rechnete man in meiner Grundausbildung mit ca. 4,5 km/h),

Wie sich im Laufe der über einjährigen Prüfung herausgestellt hat, ist die Stadt für die Maßnahmen im „Verkehrsberuhigten Bereich“ zu ständig. Hier haben wir Handlungsfreiheit und brauchen auch keine Rücksprache mit der unteren Verkehrsaufsichtsbehörde nehmen.
Anders sieht es in der Bahnhofstraße aus. Das ist keine Tempo 30 Zone, auch wenn dort Tempo 30 Schilder stehen. Es handelt sich verkehrsrechtlich lediglich um eine Geschwindigkeitsbeschränkung. 

Zusätzlich haben wir auch darüber beraten, zwischen dem Schwentinezentrum und der Alten Post wieder einen Zebrastreifen einzurichten. Die geänderte Rechtslage ließe das zu. Hierzu soll die Verwaltung in Kontakt mit dem Kreis treten.

Die Diskussion über die Blumenkübel verlief relativ einvernehmlich. Gegensätzliche Auffassungen gab es bei der Frage der Fahrbahnschwellen. Die SPD folgte der Auffassung der Verwaltung und plädierte für den Verzicht auf Fahrbahnschwellen. Begründet wurde das mit dem – nicht falschen – Argument, dass ein Verkehrsberuhigter Bereich eine Verkehrsfläche ist, die allen Verkehrsteilnehmenden – egal ob Autofahrer*in, fahrradfahrenden oder auch Leuten zu Fuß gleichermaßen und ohne Vorrechte für irgendeine Gruppe zur Verfügung steht. Aus dem Grund wurde auch darüber nachgedacht, die Begrenzungspfähle entlang des Kleinpflasters zu entfernen, um das deutlicher zu machen. Ich persönlich hielte das für einen Fehler, weil die der Verlauf der ehemaligen Fahrbahn von B76 und B430 durch das Kleinpflaster markiert ist und damit auch als Fahrbahn wahrgenommen wird, wenn die Begrenzungspfosten entfernt werden. Aus meiner Sicht bieten die Begrenzungspfosten Radfahrenden und Fußgänger*innen einen sicheren Raum. Ich habe mich schon vor über 10 Jahren dafür eingesetzt, dass die Fußgängerzone nicht vom Markt bis zum Gänsemarkt erweitert wird und die Parkplätze auf dem Markt erhalten bleiben. Dazu muss natürlich die Lübecker Straße für den PLW-Verkehr frei bleiben. Für eine Geschwindigkeitsbegrenzung bin ich aber schon.

Bündnis 90/Die Grünen, FWG und FDP sprachen sich dafür aus, hier zumindest einen Verkehrsversuch mit Schwellen zu machen. Von der ursprünglichen Zielsetzung war die CDU-Fraktion abgerückt. In einer Abstimmung hätte es voraussichtlich keine Mehrheit für eine endgültige Entscheidung für Fahrbahnschwellen gegeben.

Daher hatte ich viel Sympathie für den Vorschlag von Bündnis 90/Die Grünen entwickelt, die einen Verkehrsversuch vorgeschlagen haben. Um einen Kompromiss zu ermöglichen, haben Bündnis 90/Die Grünen ergänzend vorgeschlagen, erst einmal mit einer Schwelle am Eingang zur Lübecker Straße zu beginnen. Das wiederum erschien mir etwas wenig. Am Ende haben wir uns mit 6 Ja-Stimmen drei Gegenstimmen und einer Enthaltung für drei Schwellen zwischen der Einmündung Gänsemarkt und der Schwentinebrücke entschieden. Ich hätte mir zwar mehr gewünscht, aber ein Kompromiss, der von einer erkennbaren Mehrheit getragen wird, ist ein gutes Ergebnis.

Die erforderlichen Mittel sollen nach Vorstellung der Verwaltung im Kommenden Jahr in den Haushalt eingestellt werden. Um das ganze nach über einem Jahr zu beschleunigen, habe ich nachgefragt, ob die Finanzierung nicht schon in diesem Jahr möglich ist, wenn Haushaltsreste vorhanden sind (Geld, das in den Haushalt eingestellt ist, aber in diesem Jahr nicht hat mehr ausgegeben werden kann). Die Reaktion auf diesen Vorschlag war eher verhalten, aber ich hoffe, dass die Verwaltung einen Weg findet.

Veranstaltung zur Wärmewende am 17. Juni 2025

Am 17. Juni 2025 wird es um 18:00 Uhr in der Aula am Schiffsthal eine Abschlussveranstaltung zur Kälte- und Wärmeplanung (KWP) geben. Dort werden die Ergebnisse der KWP durch das Büro Zeitengragd sowie der Abschlussbericht der Firma OCF zu den Untersuchungen zum Quartier Plön Süd-West vorgestellt.
Nach einer Pause werden noch einmal Ratschläge zum Thema „zukunftsfähig heizen“ gegeben. Zum Abschluss besteht die Möglichkeit, mit den Fachleuten aus den Firmen und der Verwaltung ins Gespräch zu kommen.
Im Vorgriff auf die Veranstaltung möchte ich schon einmal auf mögliche Inhalte eingehen. .

In der Ratsversammlung am 28 April haben wir uns nach einem zähen Ringen auf einen Kompromiss im Bezug auf den Umgang mit der Kälte- und Wärmeplanung (KWP) geeinigt, die bereits im Februar 2025 unter hohem Zeitdruck und mit einer Zufallsmehrheit (zwei Ratsmitglieder waren verhindert) von der Ratsversammlung beschlossen wurde.

Bei der Erstellung der KWP wurden nach meiner Meinung zwei Fehler gemacht. Zumindest einer der Fehler erscheint mir so gravierend zu sein, gravierend zu sein, dass ich nicht ausschließen möchte, dass der ganze Vorgang noch einmal wiederholt oder zumindest nachgebessert werden muss. .
(Anmerkung: Die Klarstellung zum Verfahren , weil bei der Erstellung der KWP nach meiner Auffassung wesentliche Verfahrenssschritte nicht berücksichtigt wurden. Darüber hinaus traf sie Festlegungen, die möglicherweise zu erheblichen finanziellen Risiken für die Stadt Plön führen könnte. Erschwerend kam hinzu, dass eine Bewertung der Risiken durch die Kämmerei aufgrund der Kürze der Zeit gar nicht möglich war.
Die von mir erkannten Mängel der KWP betreffen:
zum einen die nicht durchgeführte Alternativenprüfung, die einen Verstoß gegen das Haushaltsrecht (wirtschaftliche Haushaltsführung) darstellen könnte sowie
zum anderen die nicht durchgeführte „Beteiligung der Öffentlichkeit“.
„Beteiligung der Öffentlichkeit“ ist ein im Verwaltungsrecht stehender Begriff. Er beinhaltet die Veröffentlichung des Planes, genauer gesagt des Entwurfes der Planung, dessen öffentliche Erläuterung, die Möglichkeit für Bürger*innen, Stellungnahmen zu dem Planungsentwurf abzugeben, die Abwägung der Stellungnahmen und die Veröffentlichung des Abwägungsergebnisses.
Nichts von dem hat im Rahmen des Verfahrens stattgefunden. Um es noch einmal zu betonen, gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Verfahrensschritte wurden nicht durchgeführt. Nach meiner Meinung handelt es sich dabei um einen gravierenden Mangel, der eigentlich zur Aufhebung der KWP durch das Ministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Naturschutz (MEKUN) führen müsste. Zumindest eine Vorgabe zur „Heilung“ der Verfahrensfehler scheint mir unvermeidlich. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist – wie bereits gesagt – ein verwaltungsrechtlich feststehender Begriff. Es wäre höchst unprofessionell, ihn mit einer Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit zu verwechseln.
)

Da ich mit meinen Zweifeln nicht allein dastand und die Umsetzung der Empfehlungen des Büros Zeitengrad möglicherweise umkalkulierbare finanzielle Risiken beinhalten könnte, wurde in der Ratsversammlung am 28. April ein Beschluss über die Umsetzung der Empfehlungen der KWP gefasst.

Der von allen Fraktionen gemeinsam mitgetragene Beschluss beinhaltet – hier etwas zusammengefasst – folgende Punkte:
– Die Ergebnisse der KWP sind Empfehlungen der Fa Zeitengrad und werden grundsätzlich (Anm.: also mit Einschränkungen) anerkannt
– Planung, Bau und Betrieb von Wärmenetzen vorzugsweise durch externe Energieversorger
(Hintergrund: Kosten für Planng, Investitionen und Betrieb übersteigen die finanziellen Möglichkeiten von Stadt Plön)
– Die Umsetzung von einzelnen Maßnahmen der KWP erfolgen nur mit Beschluss der Ratsversammlung
– Als erstes sollen Vorbereitungen für die Maßnahme M2 (Quartier Plön Südwest) untersucht werden. Synergieeffekte für die Maßnahme M3 (Bahnhofsquartier) sollen mutgeprüft werden.
(Anmerkung: sinnvoll, weil nach meiner Meinung ein wirtschaftlicher Betrieb von Wärmenetzen außerhalb des zentralen Stadtbereiches wirtschaftlich nicht darstellbar ist.) 
– Es wird ein besonders Augenmerk auf die rechtlichen Aspekte und die finanziellen Auswirkungen für die Stadt gelegt.
(Anmerkung: Erfolgt erstmals im Rahmen der KWP, hätte aber meiner Meinung nach schon im Verlauf der Erstellung der KWP viel stärker berücksichtigt werden müssen, insbesondere auch durch die Einbindung der Kämmerei.)
– Für die Umsetzung der KWP werden keine neuen Stellen im Stellenplan der Stadt Plön geschaffen.
(Anmerkung: Ein sozial verträglicher Abbau von Personal ohne betriebsbedingte Kündigungen ist seit langem ein Kernanliegen der FWG-Fraktion, der ich angehöre).
– Sofern es zur Umsetzung von Nahwärmenetzen kommt, wird auf eine Anschluss und Benutzungszwang verzichtet.
– Es werden weitere Info-Kampagnen für den Zeitraum von 5 Jahren durchgeführt, sofern diese mit mindestens 50% gefördert werden.

Allgemein bleibt festzustellen, dass das Büro Zeitengrad im Stadtgebiet sehr weitreichend umfangreiche Flächen bzw. Quartiere darstellt, die für Wärmenetze geeignet sein sollen. Dementsprechend wird vorgeschlagen, gleich mehrere BEW-Untersuchungen einzuleiten. (BEW steht für Bundesförderung für effiziente Wärmenetze). Die Kosten für eine BEW Studie liegen nach meinem Kenntnisstand bei ca. 200.000,- €.

In der Vergangenheit habe ich immer wieder darauf hingewiesen, dass wir vor der Umsetzung von Maßnahmen nach KWP auf jeden Fall die Ergebnisse der Untersuchungen zum „Energetischen Sanierungsmanagements für das Quartier Plön-SüdWest“ abwarten. #Die Untersuchungen sind sehr viel detaillierter als die vorliegende KWP. Mit der Arbeit war das Ingenieurbüro OCF beauftragt. Der Entwurf des Endberichtes für das „Energetische Sanierungsmanagement für das Quartier Plön Südwest“ liegt nunmehr vor.
Der Endbericht wird in der Informationsveranstaltung am 17. Juni 25 ebenfalls vorgestellt.

Ich habe bereits vor längerer Zeit darauf hingewiesen, dass bereits die Zwischenergebnisse zum „Energetischen Sanierungsmanagement“ darauf hindeuten, dass Wärmenetze nur im zentralen Innenstadtbereich (Johannisstraße, Lange Straße, Markt und Schlossberg, …) wirtschaftlich zu betreiben sind. Diese Einschätzung hat sich für mich nach der letzten Sitzung der Lenkungsgruppe weiter bestätigt.
(Anm.: Hier muss auch noch betrachtet werden, dass die Wirtschaftlichkeit für den Betreiber und die Konsument*innen zwei unterschiedliche paar Schuhe sein können.)
Schon frühzeitig wurde im Energetischen Quartiesmanagement nicht so dicht bebaute Bereiche wie z.B. die Friedrich Kamp Straße im Bezug auf die Wirtschaftlichkeit eines Wärmenetzes kritisch betrachtet. Schon damals habe ich die Vermutung geäußert, dass diese Betrachtungen möglicherweise auch auf andere Bereiche übertragbar sind, sofern sie ähnliche Siedlungsstrukturen haben.
Ich kann hier nicht ins Detail gehen, da die Lenkungsgruppe Quartierskonzept vorgestern in nicht-öffentlicher Sitzung getagt hat, aber ohne die Verschwiegenheit zu brechen, ich fühle mich in meiner Einschätzung in vollem Umfang bestätigt.

Im Moment gehe ich davon aus, dass die Unterschiede in der Bewertung der Nahwärme-Eigningsgebiete zwischen dem Ingenieurbüro OCF und dem Büro Zeitengrad in den Maßstäben zu suchen sind, die an einen wirtschaftlichen Betrieb angelegt werden. 
Vor diesem Hintergrund halte ich die von mir am Anfang dieses Jahres vorgeschlagene Bewertung der Plausibilität der Ergebnisse der KWP durch zweites Ingenieurbüro nach wie vor für berechtigt.
Zweifel an der Korrektheit der Aussagen in der KWP sind mir u.a. bei der Aussage gekommen, dass ein Wärmenetz auch bei aufgelockerter Bebauung wie in Stadtheide offenbar wirtschaftlich betrieben werden kann, weil dort ein Wärmenetz existiert. Dazu kann ich nur sagen, dass nach meinem Kenntnisstand die ursprüngliche Planung vorgesehen hat, das gesamte Neubaugebiet mit einem Wärmenetz zu versorgen. Um das sicherzustellen soll ein Anschluss- und Benutzungszwang bestanden haben. Der Verkauf der Grundstücke verlief sehr stockend. Erst nachdem der Anschluss- und Benutzungszwang aufgehoben war, kam Schwung in den Verkauf.
Das ist also ein sehr untypisches Beispiel. Hinzu kommt, dass es wohl etliche Eigentümer*innen gibt, die sich lieben heute als morgen vom Wärmenetz abkoppeln würden, um auf ein anderes Heizungssystem umzusteigen.

Derzeit befassen sich das MEKUN in seiner Funktion als Kommunalaufsichtsbehörde wie auch der Landesrechnungshof mit der KWP der Stadt Plön. Solange die Prüfberichte dieser beiden Behörden noch nicht vorliegen wäre es im Moment ohnehin unverantwortlich, jetzt weitere Schritte zu unternehmen oder Maßnahmen zu beschließen, die über das hinausgehen, was wir ohnehin schon in der Ratsversammlung am 28. April beschlossen haben.
Bereits jetzt eine verläßliche Aussage zu treffen ist nicht möglich und wäre auch unseriös.
Somit kann zum jetzigen Zeitpunkt auch keine verläßliche Planungssicherheit bestehen.

Daher vermute ich, dass es auf der Infoveranstaltung am 17. Juni auch keine konkreteren Aussagen geben über den Bau von Wärmenetzen geben wir, die über eine unverbindliche Absichtserklärung hinausgehen.
Mir ist wohl bewußt, dass es für die Eigentümer und Eigentümerinnen sowie die politischen Entscheidungsträger*innen schwer einzuschätzen ist, was die Zukunft bringen wird. Ich werde hier mit Sicherheit keine Empfehlungen abgeben, aber meine persönlichen Überlegungen möchte ich abschließend zusammenfassen.

Die Bundesrepublik Deutschland ist internationale Verpflichtungen eingegangen. Diese Internationalen Verpflichtungen beinhalten u.a. die Klimaneutralität im Bereich Wohnen bis zum zum Jahr 2050. Auf nationaler Ebene peilt man das Jahr 2045 an. Wenn ich das richtig sehe, bestand zumindest für Schleswig Holstein die Zielsetzungr 2040.
Soll heißen, wie immer die gesetzlichen Regelungen noch geändert und angepasst werden, die Verpflichtung zur Reduzierung des CO2 Ausstoßes bleibt bestehen.
Die zukünftige Bepreisung des CO2 Ausstoßes wird dazu führen, dass individuelle Lösungen für Heizungen zukünftig einen wachsenden Preisvorteil haben, wenn sie nicht auf fossilen Brennstoffen basieren.
Heizungslösungen auf Holz-, Holzpellet- oder Biogasbasis werden nach meiner Einschätzung aufgrund der steigenden Preise (mangelnde Verfügbarkeit im großen Rahmen) auch nicht dauerhaft als wirtschaftlichste Lösung anzusehen sein.
Daher sehe ich es für mich persönlich als sinnvollen Weg an, erst einmal in die Dämmung (Kellerdecke, Dach, Abseiten) oder in größere Heizkörper zu investieren. Hier sind möglicherweise mit geringem Aufwand schon deutlich erkennbare Einsparungen möglich. Wenn die Maßnahmen ausreichen, die Vorlauftemperatung der Heizung auf 55 Grad abzusenken, dann ist das Heizen vermutlich auch mit einer Wärmepumpe oder dem Anschluss an ein Nahwärmenetz möglich. Auf teure Maßnahmen wie Außendämmung oder Austausch der Fenster kann dann ggf. verzichtet werden. Die Energieeinsparungen stehen möglicherweise in keinem Verhältnis zum Kostenaufwand.
Der Hinweis des Tischlers, der sich meine Fenster angeguckt hat, hier besonders vorsichtig zu sein, weil neue, gut gedämmte Fenster dazu führen können, dass sich die Kältebrücke in Richtung Mauerwerk verschiebt und dort zu Schimmelbildung führt, habe ich noch im Hinterkopf.
Wenn es um die nächste Heizung geht, dann wird es bei mir realistischer Einschätzung auf eine Wärmepumpe hinauslaufen, da ich davon ausgehe, dass in meinem Wohngebiet keine Nahwärmenetz gebaut werden wird.
Gibt es doch ein Wärmenetz, dann muss jede*r für sich rechnen und entscheiden:
Relativ niedrige Anschlusskosten an ein Nahwärmenetz und dafür höhere Heizkosten und Abhängigkeit von einem Monopolanbieter, aber kein Aufwand mehr für Schornsteinfeger und Wartung oder
Relativ hohe Anschaffungskosten für eine Wärmepumpe aber vergleichsweise niedrigere Heizkosten, wobei Wartung und – bei einer Hybridanlage (Wärmepumpe und bei Temperaturen deutlich unter Null eine zusätzliche Gasheizung) – auch noch der Schornsteinfeger anfallen würde.
Aber das ist meine ganz persönliche Einschätzung als Häuslebauer.

Zu den Planungen der Bahn und dem „Planungsstand einer Investorin für einen Hotelbau auf der Fegetasche


1. Zu den Planungen der Bahn

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung wurden die Pläne „der Bahn“ (Nah.SH) zum Ausbau der Strecke Kiel – Lübeck. Bei den Baumaßnahmen sollen auch die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Bahnbetriebes auf der Strecke Plön – Ascheberg – Neumünster geschaffen werden.

In der Sitzung habe ich mich sehr positiv zu den Planungen der Bahn geäußert.
Ich erinnere daran, dass die Bahn schon vor Jahren geplant hatte. Die Fahrzeit auf der Strecke Kiel – Lübeck auf unter eine Stunde zu drücken. Durch diese Maßnahme hätte Plön aber den 30 Minuten Takt verloren. Mit der Einführung des 30 Minuten Takts bekam Plön eine Zugverbindung nach Kiel, die schon fast S-Bahn Qualität hatte. Das machte sich auch in einer deutlichen Erhöhung der Fahrgastzahlen bemerkbar. Soweit ich mich erinnere, siegen sie um ca. 30%.
Seinerzeit standen wir vor der Frage, was hat Priorität: Die Anbindung des ländlichen Raumes (Plön0) an die Landeshauptstadt oder eine schnelle Verbindung zwischen der Landeshauptstadt und der kreisfreien Stadt Lübeck. Die Bürgermeister der Städte Plön und Preetz sowie der Heide Ascheberg sind damals gemeinsam nach Kiel gefahren und haben sich erfolgreich für den ländlichen Raum stark gemacht.

Das Dilemma, die Wahl zwischen den Verkehrsbedürfnissen des ländlichen Raumes und der Städte Kiel und Lübeck soll jetzt gelöst werden. Zusätzlich zu den heute schon bestehenden Verbindungen soll ein „Sprinter“ zwischen Kiel – und Lübeck verkehren, der die Stecke in 53 Minuten schafft. Dieser Zug soll auch in Plön halten. Ich halte das für eine sehr gute Nachricht.
Eine gute Surgverbindung nach Kiel und eine schnelle Verbindung nach Lübeck sind wichtige Staandortfaktoren für die Stadt Plön.

Hinzu kommt, dass die Reaktivierung der Strecke Plön – Ascheberg – Neumünster bei den Ar einen mit Berücksichtigt wird. Wann die Reaktivierung erfolgen wird, ist nach nicht klar, aber man will vorbereitet sein. Dazu ist ein drittes Gleis erforderlich. Das Gleis soll nicht vor dem Bahnhof geführt werden, sondern zwischen der Schwentinebrücke und dem Bahnhof gegenüber des ZOB liegen. Ich persönlich halte die Reaktivierung der Strecke für eine gute Sache. Zum einen läßt sich darüber der ländliche Raum zwischen Ascheberg und Neumünster sowohl für Neumünster wie auch für Plön besser erschließen. Zum anderen bekommt Plön eine zusätzliche Anbindung an die Metropolregion Hamburg und das ICE-Netz. Stichwort: Standortfaktor.

Als Problem würde sich allerdings der Bahnübergang am Hamburger Kamp erweisen. Nach der jetzigen Planung würde er geschlossen werden. Das fand wenig Anklang im Ausschuss, da der Landwirtschaftliche Betrieb am „Feldweg am Schösse“ dann nur noch von Behl aus oder über den Steinbergweg zu erreichen wäre. Hier muss eine Lösung gefunden werden. In diesem Punkt waren die Ausschussmitglieder relativ einig.

Durch den Umbau bietet sich auch eine Lösung für ein städtebauliches Problem an. Die Brücke „Am Pastorstieg“ muss erneuert werden. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit, eine direkte Sicht- und Wegebeziehung vom Marktplatz (Marktbrunnen) zum Strandweg zu schaffen. Das Problem, dass man von der Stadt aus nicht besonders gut zum See kommt und in auch kaum sehen kann, wird dadurch nicht gelöst, aber es würde eine deutlich erkennbare Verbesserung eintreten

Unser Kollege Gampert warf noch das Problem des Lärmschutzes auf. Er bat darum zu prüfen, ob  die Möglichkeit bestände, einen niedrigen Lärmschutz zur Stadt hin einzurichten. Derzeit würde die Bahn an entsprechenden Systemen forschen.

Alles in Allem begrüße ich die Pläne der Bahn mit großem Nachdruck. Die Fraktionen wurden gebeten, Stellungnahmen zu dem Thema abzugeben. Es wäre sicher auch gegenüber den Landespolitik und der Bahn ein tolles Zeigen, wenn es hierzu eine fraktionsübergreifende Stellungnahme gebe könnte.

2. Fegetasche / Nichts zu aktuellen Planungen, aber eine Zusammenfassung meines bisherigen Standpunktes.

Ziemlich zu Beginn meiner politischen Aktivitäten hatte ich angeregt, ein touristisches Projekt auf dem Gelände de Fegetaschen-Wiese zu realisieren. Dazu gab es in der Vergangenheit bereits Planungen, die nie umgesetzt wurden.
Auf der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung am 14. Mai 2025 stand im nicht-öffentlichen Teil der der Sitzung der Tagesordnungspunkte N 14 (N steht für Nicht-Öffentlich)
auf der Tagesordnung: Hotelprojekt Fegetasche hier: Vorstellung eines aktuellen Planungsstandes einer Investorin.

Da die Vorstellung im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung erfolgte, kann ich zu den aktuellen Planungen und dem Verlauf der Sitzung an dieser Stelle nicht berichten.

Allerding habe ich mich in der Vergangenheit, und damit spreche ich über den Zeitraum der letzten 12 bis 15 Jahren immer wieder klar positioniert. Meine bisherige und auch meine heutige Meinung kann ich in vier Punkten zusammenfassen:

– für die Ansiedlung eines Hotelbetriebes, der groß genug ist, damit er dauerhaft wirtschaftlich betrieben werden kann.
– für den Erhalt eines Teiles der Bade- und Liegewiese als Naherholungsgebiet für die Einwohner*innen im Ölmühlenquartier
kein Bau von Eigentumswohnungen auf der Bade- bzw. Liegewiese
Erstellung eines angebotsbezogenen Bebauungsplanes.

Kern meiner Überlegungen ist folgendes:

Architekten in Verbindung mit Invertor*innen oder Spekulant*innen wollen in der Regel einen möglichst großen Gewinn aus Bauvorhaben ziehen. Das ist legitim, aber es ist nicht die Aufgabe der Stadt, das zu ermöglichen.

Aufgabe der Stadt (Verwaltung und Politik) ist es, die städtebauliche Entwicklung zu planen. Dazu gehört natürlich die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der Stadt, ihrer Geschäftsleute und auch auswärtiger Invertor*innen.
Dazu gehört aber auch die Berücksichtigung der Interessen unserer Einwohner*innen. Zu deren Interesse gehören Naherholungsflächen. Es ist eine der vornehmsten Aufgaben einer richtig verstandenen Stadtplanung, Freiflächen zu erhalten.
Freiflächen überbauen kann jede*r.

Um das sicherzustellen, ist eine angebotsbezogene Planung der richtige Weg. Das wurde auch in einem Touristik Workshop am 6. Februar von einem Tourismusplaner so bestätigt.

Der Vorteil einer solchen Planung ist, dass Baurecht entsteht, mit dem man sich auf die Suche nach einem/einer Investor*in machen kann. Die Investorin kann dann in kürzester Zeit loslegen.
Versucht man es wie in der Vergangenheit mit vorhabensbezogenen Bebauungsplänen, dann dauert das Verfahren voraussichtlich mindestens zwei Jahre und am Ende „geht es den Bach runter“. Das hatten wir alles schon.

Auf Deutsch würde man sagen: „Vergebene Liebesmühe“, weniger prosaisch würde es im englischsprachigen Raum heißen: „Wast of time und effort“ (Verschwendet Zeit und verschwendete Anstrengungen).

Wenn man mich jetzt vor die Wahl stecken würde: „Alles oder Nichts“ (Liegewiese komplett überbauen oder Liegewiese so wie sie ist erhalten) würde ich mich für „Nichts“ entscheiden.
Bei über der Größe der Fläche sollte es ja möglich sein, einen Kompromiss zu finden und z.B. 4000 Quadratmeter als nutzbare Bade- und Liegewiese zu erhalten.

Wir werden sehen, wie es weitergeht. Irgendwann muss die Planung ja öffentlich gemacht werden, spätestens wenn ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan – egal ob vorhabensbezogen oder als Angebotsplanung – getroffen werden muss.