Haushaltsverhandlungen 2026 im Hauptausschuss

Am Montag, dem 24. November fand die Sitzung des Hauptausschusses um 18:30 in der Aula statt. Da die Tagesordnung mit 27 Tagesordnungspunkten sehr lang war, haben wir uns im Vorfeld darauf geeinigt, dass wir die einige Tagesordnungspunkte im Vorfeld ohne Aussprache abstimmen wollen.
Einer der Kernpunkte war die Diskussion des Haushaltes für das Jahr 2026 und der Stellenplan.

Der Haushaltsentwurf rechnet für 2026 mit einem Fehlbedarf in Höhe von 3.526.400,- €
Bei der Haushaltsplanung für das laufende Jahr ging man noch von einem Fehlbedarf von 3.036.900,- aus
Für die Folgejahre wird der Fehlbedarf im Haushalt 2026 wie folgt berechnet:
2027: 3.036.900,-
2028: 2.886.900,-
2029: 3.073.300,-
Die Berechnungen beruhen auf Annahmen und Schätzungen. Sie werden später in der Realität abweichen. Allerdings geben sie einen Anhaltspunkt für die Entwicklung.

In der Vorlage der Verwaltung wird erläutert, dass sich der Gesamtumfang der Fehlbedarf in den Jahren 2026 bis 2029 auf 12,9 Millionen erhöhen wird. Der Fehlbedarf entspricht dem Eigenkapitalverzehr. Die letzte Schlussbilanz liegt aus dem Jahr 2023 vor. Sie weist ein Eigenkapital von 6,9 Mio Euro aus. Damit 2027 oder 2028 am Ende des Eigenkapitals angekommen sein.
Vor ein paar Jahren haben wir die DOPPIK (Doppelte Buchführung in Konten) eingeführt. Sie ist der doppelten Buchführung, wie sie in der Wirtschaft üblich ist, ganz ähnlich.
Wäre die Stadt ein Wirtschaftsunternehmen, dann müßte sie sich jetzt langsam nach einer Insolvenzverwaltung umsehen oder den Betrieb aufgeben. Allerdings ist eine Kommune nicht mit einer Bank oder einem Handwerksbetrieb vergleichbar. Eine Stadt stellt durchaus Leistungen bereit, die schwer in Geld umzurechnen sind. Mit welchem Wert in Euro soll man den „Gewinn oder Verlust“ der Schulbildung in die Bilanz einbringen? Spannender kann es schon bei der Betrachtung der Schwimmhalle sein. Hier gibt es Einnahmen und es wird eine Leistung verkauft. Rechnet man Einnahmen und Ausgaben gegeneinander auf, dann bleibt ein Defizit, dass nach meiner Schätzung ungefähr 25 % des Fehlbedarfes ausmacht. Da ist es eine politische, im Grunde genommen eine gesellschaftliche Frage, ob wir gewillt sind, das Defizit in Kauf zu nehmen und die Defizite auf die Gesellschaft umzulegen. Schwierige Frage, die jeder erst einmal für sich beantworten sollte.
Problematisch ist auch, dass die übergeordneten föderalen Strukturen wie Bund und Land immer mal wieder Aufgaben an die Kommunen übertragen, ohne für eine ausreichende Finanzierung zu sorgen. Ein aktuelles Beispiel ist, dass die seit April 2025 in Deutschland angekommenen Geflüchteten aus der Ukraine kein Bürgergeld mehr bekommen sollen, sondern in die Sozialhilfe übergeführt werden. Bürgergeld wird vom Job Center ausgezahlt, für Sozialhilfe sind die Kommunen zuständig. Die zusätzlichen Kosten sind im Moment schwer kalkulierbare Größe. In wie weit der Bund die Kosten übernimmt, ist noch offen.

Wenn wir uns die Finanzsituation näher ansehen, dann kommen wir nicht darum herum, uns mit der Einnahmen- und Ausgabenseite zu befassen. Es ist relativ einfach jetzt zu sagen, dass wir kein Einnahe-, sondern ein Ausgabenproblem haben. Die Musterlösung wäre, alle Ausgaben zu senken und die Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Die Verwaltung und die Selbstverwaltung (also überwiegend die Fraktionen) sitzen regelmäßig in der Haushaltskonsolidierungsrunde zusammen. Dort wird in vertraulicher Runde über Handlungsmöglichkeiten gesprochen. Daraus entwickeln sich dann Ideen, die in die politische Diskussion gegeben werden.

Im Haushalt 2026 werden verschiedene Einahmemöglichkeiten weiter ausgeschöpft. So wird die Parkraumbewirtschaftung geändert. Parkzeiträume werden ausgeweitet, neue Flächen werden in die Bewirtschaftung mit aufgenommen. Die Parkraumbewirtschaftung liegt im Verantwortungsbereich der Bürgermeisterin. Sie hat sich aber die Rückendeckung aus der Politik geholt. Ihre Pläne wurden im Hauptausschuss ohne Diskussion zur Kenntnis genommen. Einwendungen hat es nicht gegeben.
Diese Maßnahme ist sinnvoll, weil die Stadt vom Land Fehlbedarfszuweisungen bekommt. Schöpft die Stadt nicht alle Einahmemöglichkeiten aus, kürzt das Land die Fehlbedarszuweisungen. Die Kürzung entspricht dem Betrag, den die Stadt hätte einnehmen können, wenn sie alle Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft hätte. Es handelt sich immerhin um einen kleinen sechsstelligen Betrag.
Zusätzlich ist anzumerken, dass die Einnahmen aus Parkgebühren seit der Einführung der Park-App um ca. 70.000,- € gesunken sind.

Bei der Ausschöpfung der Einahmemöglichkeiten ist auch die Erhöhung der Zweitwohnungssteuer zu nennen. Auch sie wurde am Montag im Hauptausschuss beschlossen.

Ein weiterer Punkt wäre die Beauftragung eines Dienstleisters, der überprüfen soll, ob alle Hundehalter*innen auch Hundesteuer zahlen. Die Stadt Preetz hat damit gute Erfahrungen gemacht. Die Kosten dort haben sich nach 2 Jahren amortisiert. Auf Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen wird das Geld für den Dienstleister aber mit einem Sperrvermerk versehen. Bevor das Geld freigegeben wird, soll noch einmal geprüft werden, ob sich das wirklich rechnet und welche Auswirkungen das auf Menschen hat, die wirtschaftlich weniger gut gestellt sind. Für manch älteren Menschen ist der Hund ja der wichtigste soziale Kontakt.

Auch beim Thema Veranstaltungen wurde auf den Antrag der FWG eine Grenze eingezogen. Die Summe für 2026 wurde von 107,000,- € auf 100.000,- € gekürzt. Der Betrag soll in den Jahren 2027 und 2028 lediglich um einen Inflationsausgleich erhöht werden.

Um die Fehlbedarfszuweisungen zu bekommen, sind auch die Hebesätze der Grundsteuer zu betrachten. Das Land macht hier Mindestvorgaben. So werden wir nicht umhin kommen, die Grundsteuer A (Landwirtschaft) auf 400 Prozentpunkte anzuheben.

Die Grundsteuer ist sowieso problematisch. Die Stadt hat sich an die Empfehlungen des Landes gehalten, bei der Umstellung der Grundsteuer kein versteckten Erhöhungen einzureisen. Daher wurden die Vorgaben des Landes über den Hebesatz umgesetzt.
Ergebnis: 70.000,- Mindereinnahmen.

Bei den Einsparungen hat auch die Selbstverwaltung einen eigenen Beitrag geleistet. In der Presse wurde vor einiger Zeit berichtet, dass die maximal Höhe der Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche in der Kommunalpolitik vom Land um 75 % angehoben werden sollte.
Damit hätte ich in meiner Funktion als Ratsherr ab 2026 statt bisher 117,-€ pro Monat dann 204,- € pro Monat erhalten.
Das ganze Verfahren ist für Außenstehende nicht so einfach zu verstehen.
Das Land gibt die maximale Höhe vor. Die Selbstverwaltung – also im wesentlichen die Mitglieder der Ratsversammlung – müssen darüber abstimmen, wie hoch die Aufwandsentschädigung ist, die sie bekommen.
Das wird über die Aufwandserstattungssatzung geregelt. Die Satzung ist durch die Ratsversammlung zu beschließen. In der Satzung wird festgeschrieben, wie viel Prozent die Empfänger vom Höchstsatz bekommen, der vom Land festgelegt ist.
Im Moment liegt der Satz bei 100 %. Würden wir die Satzung nicht ändern, würde Mitglieder der Ratsversammlung ab 2026 den vollen Satz bekomme.
Mir persönlich ist die Steigerung zu hoch und in Anbetracht der Haushaltslage halte ich die Steigerung nicht für angemessen. Mit dieser Meinung stehe ich nicht alleine da.
Mein erster Ansatz, die Höhe der Aufwandsentschädigung beim Alten zu belassen und den Prozentsatz entsprechend anzugleichen, hatte keine Aussicht auf Erfolg. Daher fand ich den Ansatz gut zu sagen, wir erhöhen die Aufwandsentschädigung, um den Infaltionsausgleich seit der letzten Festsetzung zu gewährleisten. Das wären über den Daumen 20% gewesen, wir wären bei 140,- € gelandet. Die überwiegende Meinung der Kolleg*innen ging dann in Richtung 80%, womit wir bei 164,- € landen. Die Reduzierung ist jetzt kein wirklich relevanter Beitrag zur Haushaltssanierung. Mir geht es ums grundsätzliche, also darum, kein Wasser zu predigen und dann Wein zu trinken.

Der wichtigste Punkt in Sachen Einsparung war die Frage, ob wir den Personalumfang der Verwaltung stärker regulieren wollen. Die Personalausgaben sind ein sehr relevanter Faktor bei den Ausgaben. Dazu hatten wir von der FWG-Fraktion vor einiger Zeit bereits einen Antrag eingebracht. Der Antrag sah vor, dass der Stellenumfang sozial verträglich und ohne betriebsbedingte Kündigungen bis zum Ende der Amtszeit der Bürgermeisterin um – ich meine 6 Stellen, reduziert wird. (Ich könnte das noch nachgucken, aber eine Stelle mehr oder weniger ist in dem Zusammenhang jetzt auch nicht wirklich relevant). Damit hatten wir leider keinen Erfolg.
Montag lag ein Antrag der CDU vor. Es wirkt auf den ersten Blick etwas unübersichtlich, aber er scheint mir durchaus umsetzbar. Er sieht vor, dass die Bürgermeisterin ein fest vorgegebenen Budget hat. Im Rahmen des Budgets ist sie verantwortlich für den Personalumfang und die Personalstruktur. Das Budget sieht Regelungen vor, wie unvorhergesehene Ereignisse und die Tarifentwicklung berücksichtigt werden können.
Daraufhin hat die SPD-Fraktion einen Antrag eigebracht, der sich im wesentliche auf den alten Antrag der FWG-Fraktion bezog und ihn mit leichten Modifikationen erneut im Hauptausschuss vorgelegt.
Damit steckte ich in der Zwickmühle. Beide Anträge hatten das Ziel, die Steigerung der Personalkosten im Griff zu behalten. Beide sind geeignet.
Aus meiner Sicht war das Modell Budgetierung der CDU besser geeignet. Es läßt der Bürgermeisterin einen größeren gestalterischen Spielraum und gibt das Kostenziel vor.
Das Modell der SPD, das als gemeinsamer Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FWG eingebracht wurde, hatte den Vorteil, dass es deutlich einfacher zu verstehen ist. Es ist auch leichter zu erkennen, ob die Zielvorgabe tatsächlich erreicht wurde. 

Im Rahmen der Diskussion habe ich die Bürgermeisterin gefragt, welches Modell sie bevorzugen würde, wenn Sie die Wahl hätte. Sie hatte meine Frage wohl verstanden, lächelte wissend und drückte sich um eine Antwort, die ganz einfach gewesen wäre: Entweder Budgetierung oder Stellenanzahl. Ich kann gut verstehen, warum sie hier nicht konkret antworten wollte.
Eine entsprechende Entscheidung – die im wesentlichen der Entscheidung entspricht, die so auch für die Kreisverwaltung getroffen werden soll – ist eine durchaus herausfordernde Aufgabe, die sie als Leiterin der Verwaltung nach einem entsprechenden Beschluss umzusetzen hätte.
(Kleiner Exkurs: Das ausweichende Antworten hat in letzter Zeit durchaus Methode. Ich merke das schon und ich merke es mir auch: Bezüglich der Vorstellung der Ergebnisse im des energetischen Quartierskonzeptes Plön Süd-West habe ich den Mitarbeiter des Ingenieurbüros OCF gefragt, ob die Ergebnisse für die Friedrich Lampe Straße auf andere, vergleichbare Wohngebiete übertragen werden kann. Die Frage wurde im Vorfeld der öffentliche Sitzung sehr eindeutig mit „Ja“ beantwortet.
Die Aussage im Quartierskonzept ist, dass man dort ein Wärmenetz nicht wirtschaftlich betreiben kann. Das Büro Zeitengrad hat unsere städtische Kälte- und Wärmeplanung erstellt. Es kommt für den Bereich Friedrich Lamp Straße zu einem gegenteiligen Ergebnis. In der Ausschusssitzung hat sich der Mitarbeitende von OCF dann wie ein Aal gewunden, um eine konkrete Aussage zu vermeiden. Ja oder Nein wäre eine Option gewesen. Die tatsächliche Antwort ist geeignet den Anschein zu erwecken, dass hier etwas verschleiert werden soll. Sie kann im Protokoll der Sitzung nachgelesen werden.)
Zurück zur Bürgermeisterin: Sie hielt einen sehr entschiedenen Redebeitrag. Darin betonte Sie in aller Entschlossenheit, dass wir beim bisherigen Verfahren bleiben sollten. Verwaltung und Selbstverwaltung sollten wie bisher vertrauensvoll zusammenarbeiten, wenn es um die Stellenpläne und die Stellenbesetzung ginge. Das habe sich in den vergangenen Jahren immer bewährt. Der Stellenumfang der Verwaltung wäre nicht nennenswert gestiegen und sei angemessen.
Auch auf die wiederholte Frage, ob sie mit der „Budgetierung“ oder der „Vorgabe zum Stellenmfang“ besser leben könne, bekam ich keine konkretere Antwort.
Sie hat meine Frage zwar nicht beantwortet, aber zumindest hatte ich den Eindruck, dass der Beschlussvorschlag „Stellenplanumfang“ auf den selben Widerstand treffen wird wie seinerzeit der Beschlussvorschlag der FWG.
Von der SPD wurde eine Sitzungsunterbrechung beantragt. Die Unterbrechung wurde genutzt, weitere Gespräche zu führen. Nach der Sitzungsunterbrechung erläuterte der Aussschussvorsitzende, dass SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FWG ihren Antrag (Stellenplanumfang) zurückziehen und sich dem Antrag der CDU (Budgetierung) anschließen werden. Die Zielsetzung war erkennbar. Der Antrag sollte eine möglichst breite politische Mehrheit bekommen. Die bekam er auch. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Die Budgetierung wird in der Ratsversammlung am 10. Dezember noch zu beschließen sein und dann ab 2027 greifen. Wenn die Ratsversammlung sich dem Votum des Hauptausschusses anschließt, dann hat die Bürgermeisterin noch ein Jahr zur Vorbereitung auf die Umstellung.

Das wäre dann wirklich ein sehr relevanter Beitrag zur Kontrolle der Kostenentwicklung. 

Wie geht es weiter: Der Haushaltsplan 2026 muss in der Ratsversammlung am 10. Dezember 2026 beraten und beschlossen werden. Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplanes.
Es ist das erste Mal seit Jahren, dass der Haushaltsplan für das Folgejahr noch im laufenden Jahr beschlossen wird. Das ist eine durchaus gute Leistung der Verwaltung.
Im Rahmen der Umstellung der kameralistischen Buchführung auf die DOPPIK ist jetzt im Grunde genommen abgeschlossen. Damit besteht die Hoffnung, dass wir auch in den kommenden Jahren die Haushalte für die jeweiligen Folgejahre nach Möglichkeit vor Weihnachten beschließen.

Da Plön eine Fehlbedarfsgemeinde ist, wird die Kommunalaufsicht den Haushaltsplan noch genehmigen müssen. Sobald die Haushaltsgenehmigung vorliegt, kann es an die Umsetzung der vielen Vorhaben gehen.

Keine Entscheidung zu Elternbeiträgen für die offene Ganztagsschule Plön

In der Presse wurde dazu berichtet. Das Thema beschäftigte am Dienstag den Hauptausschuss des Schulverbandes (HA-SV). Ich selber bin nicht Mitglied des Hauptausschusses des Schulverbandes, aber ich vertrete Frau Henninger in der Schulverbandsversammlung, wenn sie verhindert ist. In der öffentlichen Sitzung des HA-SV war ich lediglich interessierte Öffentlichkeit.

In der Sitzung des HA-SV standen einige sehr bedeutsame Themen auf der Tagesordnung: Elternbeteiligung an den Kosten der Offenen Ganztagsschule (OGTS), Photovoltaik (PV) auf Schulgebäuden und das Erreichen der Klimaneutralität für den Schiffsthalcampus. Mit den beiden letzten Themen befasse ich mich voraussichtlich in einem späteren Beitrag.

Vielleicht ist nicht allen Leser*innen bewußt, was genau der Schulverband ist. Die Schulen in Plön werden entweder vom Kreis (Berufsbildungszentrum, Gymnasium) oder vom Schulverband betrieben (Grundschulen in der Breitenaustraße, Rodomstorstraße und Ascheberg Vogelsang sowie die Gemeinschaftsschule im Schiffsthal und derzeit auch noch das dortige Förderzentrum)
Dem Schulverband gehören die Stadt Plön und auch die Umlandgemeinden an, die ihre Kinder nach Plön zur Schule schicken. Die Kosten für den Schulverband werden von der Stadt und den Umlandgemeinden getragen. Die Entscheidungen werden im HA des Schulverbandes vorbereitet und in der Schulverbandsversammlung getroffen. 

Auch der Schulverband unterliegt der Pflicht zur sparsamen Haushaltsführung. Damit verbunden ist somit auch das Ausschöpfen aller Einnahmemöglichkeiten. Soweit ich es verstanden habe, hat das Gemeindeprüfungsamt darauf hingewiesen, dass sich der Schulverband Gedanken über die Einführung von Elternbeiträgen machen soll. Damit verbunden wäre der Beschluss einer Beitragsgebührensatzung. Hintergrund ist eine Regelung der Landesregierung. Sofern die Schulträger keine oder nur sehr niedrige Gebühren (unter 60,- € die Woche) verlangen, werden Ihnen „fiktive“ Beiträge angerechnet. Es wird also so getan, als hätten sie Gebühren in Höhe von 60,- € eingenommen. Da aber nur so getan wird, als ob es diese Einahmen gegeben hat, muss der Schulträger die Kosten quasi übernehmen. Das heißt in letzter Konsequenz, die Schulkostenbeiträge der Stadt und der Gemeinden werden steigen.

Die Verwaltung führte in ihrer Vorlage gleichzeitig aus, dass die OGTS im Schiffsthal aus pädagogischer Sicht ein Erfolgsmodel ist.
– Das Angebot ist sehr niedrigschwellig und für Eltern sehr flexibel.
– Die jetzige Struktur begünstigt die Zusammenarbeit von Schulsozialdienst, Sozialarbeit und Schulen
– Die Durchmischung von Kindern aus unterschiedlichen sozialen Gruppen begünstigt das soziale Lernen
– Viele Kinder würden hier auch gerne ihre Freizeit verbringen.

In der Diskussion zeichnete sich eine unterschiedliche Auffassung zwischen den Vertreter*innen von Stadt und Land ab. Die Vertreter*innen der Umlandgemeinden tendierten deutlich zu einer Einführung von Elternbeiträgen. Was nichts kostet, wäre nichts wert. Die Eltern mit geringeren Einkommen würden ohnehin unterstützt, die Besserverdienenden können das bezahlen. Die Gemeinden sollten zudem nicht weiter belastet werden und Plön wäre ja sowieso schon Fehlbedarfsgemeinde. Zudem sei es nicht in Ordnung, dass das Land Aufgaben an die Gemeinden überrägt, aber nicht für deren Finanzierung gerade steht.
Mit Ausnahme des Untertones bei der Verwendung des Begriffes Fehlbedarfsgemeinde kann ich alles unterschreiben.

Die Vertreter*innen der Stadt wiederum sprachen sich dafür aus, das gut funktionierende Konzept der OGTS nicht durch Elternbeiträge zu zerschlagen. Die Argumentation der Verwaltung in Richtung sozialer Mehrwert wäre überzeugend. Der Kollege Jagusch (CDU) betonte, dass kostenlose Kinderbetreuung auch ein Standortvorteil für Plön und das Umland ist. Zudem würde das Gymnasium in Plön auch keine Gebühren für die Betreuung erheben.
Auch das kann ich unterschreiben.

Dann kam es zur Abstimmung. Es wurde zuerst einmal beschlossen, eine Beitragsgebührensatzung zu erarbeiten.
Interessant wurde es aber bei der Diskussion der Gebührenhöhe. Am Ende lagen drei Vorschläge für eine Gebührenfestsetzung zur Abstimmung vor:
– Null,- Euro, also faktisch die weitere Gebührenfreiheit
– 29,- €, was dem Ergebnis der Gebührenkalkulation entspricht
– 15,- € als Kompromissvorschlag

Der Vorschlag 29,- € wurde mehrheitlich abgelehnt. Für die beiden Vorschläge 15,- € und Null € gab es eine Stimmengleichheit von jeweils 3 zu 3 Stimmen. Damit waren also auch diese beiden Anträge abgelehnt.

Als Folge wird jetzt eine Beitragsgebührensatzung erstellt. Über die Höhe der Beiträge wird weiter zu beraten sein. Aus meiner Sicht ist das auch richtig. Allerdings ist auf der Schulverbandsversammlung im Dezember eine Entscheidung gefragt. 

Meine Entscheidungsfindung ist nicht abgeschlossen. Sie steht vielmehr am Anfang. 

In der Vorlage wurde ausgeführt, dass theoretisch eine maximale Einnahme von ca 425.000,- € möglich wäre, realistischerweise aber mit ca. 106.000,- € zu rechnen sei. Der Grund dafür sind soziale Ermäßigungen, Geschwisterregelungen, Kinder, die nur an einzelnen Tagen kommen, … .

Außerdem befürchte ich, dass die Einnahmen, wenn sie sehr niedrig sind, durch den Verwaltungsaufwand in vollem Umfang aufgefressen werden.
Werden die Beiträge zu hoch angesetzt, dann werden vermutlich etliche Eltern überlegen, ob sie ihre Kinder noch zur OGTS schicken. 

Es geht also darum, eine Lösung zu finden, die finanzielle und pädagogische Aspekte unter einen Hut bringt. Eine schlechte Lösung wäre, Gebühren einzuführen, die vollständig von Verwaltungsaufwand aufgefressen werden und gewachsene Strukturen zerstören.

Es is wie es is, keine Änderung bei der Besetzung der Ausschüsse

Gestern tagte die Ratsversammlung. Nachdem die FDP einen ihrer beiden Sitze in der Ratsversammlung nicht mehr nachbesetzten konnte, hat die „neue“ Ratsversammlung jetzt nur noch 18 statt ursprünglich 19 Sitze.
Entscheidender als der „Verlust“ eines Sitzes in der Ratsversammlung ist aber, dass die FDP mit nur noch einer Vertreterin in der Ratsversammlung auch ihren Fraktionsstatus verloren hat.

Mit dem Verlust des Fraktionsstatusses hat die FDP gleichzeitig den Anspruch auf einen Sitz in den Ausschüssen verloren. Vermutlich haben Bündnis 90/Die Grünen im Vorfeld ein wenig gerechnet, wie sich das auswirkten kann, wenn man eine Neuwahl für die Ausschussbesetzung beantragt und dabei festgestellt, dass der Sitz der FDP in den Ausschüssen dann an Bündnis 90/Die Grünen übergeht. Darum haben Bündnis 90/Die Grünen – so zumindest meine Annahme – den Antrag gestellt, die Ausschussmitglieder neu zu wählen.
Eine solche Zusammensetzung der Ausschüsse hätte das Ergebnis der Kommunalwahl nicht mehr widergespiegelt. 
Das habe ich in meinem Beitrag von 16. Oktober 2025 erläutert.
http://www.ingo-buth.de/2025/10/16/umkehrung-des-wahlergebnisses/

Einige Tage vor der Ratsversammlung hat Ratsfrau Griesser (FDP) dann erklärt, der CDU Fraktion beizutreten.
Damit ergab sich ein neuer Verteilungsschlüssel für die Besetzung der Ausschüsse. Unter diesen Umständen geht der vakante Ausschusssitz an die CDU-Fraktion. Damit hat die CDU 4 statt bisher 3 Sitze. Der 4. Ausschusssitz wird mit Ratsfrau Griesser besetzt.
Die alte Sitzverteilung ist damit im Grunde genommen die neue Sitzverteilung. 

Ein Fraktionsbeitritt ist nichts Ungewöhnliches und auch völlig legitim. Als fraktionsloses Ratsmitglied hat man zwar seine Stimme in der Ratsversammlung, in den Ausschüssen hat man auch Rederecht, aber die Einflussmöglichkeiten sind gering und man ist von Teilen des Informationsflusses abgeschnitten.
Das ist sicher einer der Gründe, warum Ratsherr Schröder von der „Linken“ zu Beginn der Legislaturperiode der SPD-Fraktion beigetreten ist. 

Ich bin keine Freund des Lagerdenkens, aber mit 4 Sitzen CDU und 2 Sitzen FWG hat das Mitte-rechts Lager 6 Stimmen, während 5 Stimmen auf das Mitte-links Lager fallen (SPD 3 Sitze, B90 / Die Grünen 2 Sitze). 

Viele – auch weitreichende – Entscheidungen werden in den Ausschüssen getroffen. Die wesentlichen oder wichtigsten Entscheidungen fallen aber in der Ratsversammlung. Dort gibt es eine Stimmengleichheit von „Mitte-rechts“ (8 Sitze) und „Mitte-links“ (8 Sitze).
Bei Stimmengleichheit gelten Anträge als abgelehnt. Das kann in letzter Konsequenz bedeuten, dass sich die Ratsversammlung selbst blockiert. Spätestens in den bevorstehenden Haushaltsverhandlungen könnte das so sein. Ich vermute, dass es in dem Zusammenhang zu einem deutlich größeren Absprache- und Koordinierungsaufwand kommen wird.
Ich persönlich „kann“ Kompromissbereitschaft, aber in Kernfragen bin ich schon sehr prinzipientreu. Das wird nicht leicht für mich.

Um Nachfragen zu vermeiden möchte ich zu guter Letzt noch das Gedankenspiel durchgehen, wie sich die Situation dargestellt hätte, wenn Ratsfrau Griesser der FWG Fraktion beigetreten wäre. In dem Fall hätten die vakanten Sitze in den Ausschüssen zwischen Bündnis 90/Die Grünen und der FWG ausgelost werden müssen.
Gleichzeitig hätte sich die Frage gestellt, ob die FWG Fraktion als dann drittgrößte Fraktion auch Anspruch auf einen der drei Ausschussvorsitze und den Sitz als zweiten Stadtrat gehabt hätte.
Ich gehe davon aus, dass das so gewesen wäre. Allerdings halte ich eine Losentscheidung nur für die zweitbeste Lösung.

Das Ergebnis, so wie es jetzt ist, finde ich daher besser, weil so hoffentlich wieder Ruhe in die Politik kommt. Mir persönlich geht es um das Ergebnis, nicht um Posten um der Posten willen.
Da es in der FWG Fraktion kein imperatives Mandat gibt und auch die anderen Fraktionen nicht immer einheitlich abstimmen, bleibt die Kommunalpolitik spannend bis unberechenbar. 

Umkehrung des Wahlergebnisses

Am 14. Mai 2023 fanden die Kommunalwahlen in Schleswig Holstein statt. Bisher hat die Verteilung der Sitze in den Ausschüssen die Mehrheitsverhältnisse relativ gut wiedergegeben.
Das wird sich voraussichtlich ändern, weil die FDP einen ihrer beiden Sitz in der Ratsversammlung nicht nachbesetzten kann. Bündnis 90/Die Grünen hat die Gelegenheit genutzt, jetzt eine Neuwahl der Ausschüsse zu beantragen. Das ist völlig legitim. Mit dem Antrag haben alle Ausschussmitglieder ihre Sitze in den Ausschüssen verloren.
Am 4. November ist eine außerordentliche Sitzung der Ratsversammlung geplant, auf der die Mitglieder der Ausschüsse neu gewählt werde sollen. 

Ich bin kein Freund von Blockdenken, aber insbesondere in Personal- und Haushaltsfragen sowie bei der Wärmewende sind FWG, FDP und CDU als Mitte/rechts Parteien immer relativ eng zusammen, während SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen als Mitte/links Parteien ein annähernd gleiches Abstimmverhalten zeigen.

Zählt man die jeweiligen Prozentpunkte der letzten Kommunalwahl zusammen, dann verfügen:
Mitte/rechts über einen Stimmenanteil von 52,6 %,
Mitte/links über einen Stimmenanteil von 47,4 %.
Bei den Sitzen spiegelt sich das Verhältnis relativ gut wieder.
Wir haben in der Ratsversammlung 19 Sitze, die sich wir folgt zuordnen lassen:
Mitte/rechts 10 Sitze,
Mitte/links 9 Sitze.

Aus der Sitzverteilung in der Ratsversammlung ergibt sich das Sitzverhältnis in den Ausschüssen
Das bisherige Sitzverhältnis sieht wie folgt aus:
Mitte/rechts 6 Sitze
Mitte/links 5 Sitze.
Das Wahlergebnis in % und auch nach Sitzen wurde bisher in der Ratsversammlung wie auch in de Ausschüssen relativ gut abgebildet.
Dazu noch eine kurze Anmerkung: Die Ratsversammlung und die Ausschüsse werden bewußt mit einer ungeraden Anzahl von Mitgliedern besetzt, damit es nach Möglichkeit immer klare Ergebnisse gibt.
Bei Stimmen-Gleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

Der Umstand, dass die FDP einen ihrer beiden Ratssitze nicht nachbesetzten kann führt dazu, dass die Ratsversammlung zukünftig mit 18 Ratsherren und Ratsfrauen besetzt sein wird. Das wird zur Folge haben, dass es öfter zu Situationen kommen wird, in denen eine Stimmengleichheit besteht. Es besteht damit die Gefahr einer Selbstblockade.

Da die FDP dann nur noch einen Sitz in der Ratsversammlung hat, verliert sie ihren Fraktionsstatus. Die Sitze in den Ausschüssen werden aber nach der Größe der Fraktionen verteilt. Nach jetzigen Kenntnisstand wird der frei gewordene Sitz der FDP dann an Bündnis 90/Die Grünen übergehen. Damit kehren sie die Mehrheitsverhältnisse in den Ausschüssen um.
Mitte/links wird mit 6 Sitzen vertreten sein,
Mitte/rechts wird über 5 Sitze verfügen.
Das spiegelt das Wahlergebnis nicht wieder (52,6% Mitte/rechts, 47,4 % Mitte/links).

Wir haben drei Ausschüsse, den Hauptausschuss (HA), den Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP) sowie den Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie (SUE).
Der Hauptausschuss ist der koordinierende Ausschuss, kann den anderen Ausschüssen aber keine Vorgaben machen. Die Kompetenzen werden in der Zuständigkeitsordnung relativ klar geregelt.
Auch die Ratsversammlung kann Entscheidungen, die in einem Fachausschuss getroffen wurden, nicht einfach an sich ziehen, wenn sie nicht zuständig ist. Sie kann Entscheidungen aber zur erneuten Beratung an den Ausschuss zurück verweisen.

Das bedeutet, dass die Entscheidungsspielräume in den Ausschüssen zukünftig voraussichtlich von Mitte/links dominiert werden. Empfehlungen der Ausschüsse, die zum Beschuss in die Ratsversammlung weitergegeben werden, können dort an der Stimmengleichheit scheitern.

Am 4. November werden die Katen neu gemischt. Mal sehen was dabei rauskommt.

PV auf das Bahnhofsdach. Echt?

Gestern tagte der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie (SUE). Die Diskussion zu einem Tagesordnungspunkt halte ich für wichtig. Die Vorstellung der Ergebnisse der Machbarkeitsuntersuchung für Photo Voltaik Anlagen (PV-Anlagen) auf öffentlichen Gebäuden.
Vorweg: Ich unterstütze die Montage von PV-Anlagen auf Dächern öffentlicher Gebäude, grundsätzlich. 

Grundsätzlich ja, aber nicht auf unserem Bahnhof. 

Die BürgerEnergieNord (BEN) ist eine eingetragene Genossenschaft und hat schon mehrere Solarprojekte betreut. Ich habe in der Sitzung den Eindruck gewonnen, dass die Mitarbeitenden der BEN durchaus für engagiert und in Sachen PV-Anlagen auch für kompetent sind.
Was mir mißfiel ist, dass in der Machbarkeitsuntersuchung gleich mehrfach auftauchte, welche Leistung die BEN für die Stadt Plön erbringen kann. 

Hier stellte sich für mich die Frage, ob uns eine Machbarkeitsuntersuchung oder eher ein Werbeprospekt vorliegt. Diese Frage ist mehr rethorisch.
Ernst wird es bei der Frage, wie das mit dem Vergaberecht vereinbar sei. Diese Frage habe ich vorab an die Verwaltung gestellt. Nach Auskunft der Verwaltung wäre das kein Problem, sofern allen anderen Anbietenden die relevanten Daten, insbesondere die Stromverbräuche der Gebäude, zur Verfügung gestellt werden. Ich bin mir wirklich nicht sicher, ob das auf den gesamten Prozess von der Planung bis hin zur Bauausführung und Bauabnahme zutrifft. In der Vergangenheit liefen unsere Ausschreibungen nicht immer ohne Probleme durch. 

Bündnis 90/Die Grünen und SPD hatten sehr kurzfristig (einen Tag vor der Sitzung) einen gemeinsamen Antrag erstellt, in dem sie einen Beschluss erreichen wollten, folgende Gebäude mit PV-Anlagen auszurüsten:
– Bahnhof (Touristinfo)
– Feuerwehr/Johanniter.
Die Finanzierung wurde für die Haushalte 2026 bzw 2027 vorgesehen.
Bezüglich des Bahnhofes sollten beim Denkmalschutzamt entsprechende Genehmigungen beantragt werden.

Die Kurzfristigkeit halte ich aus gleich mehreren Gründen für problematisch, weil:
– Erstens: die Tagesordnung nur die Kenntnisnahme der Machbarkeitsstudie vorsah, keinen Beschluss.
Die Verwaltung meinte in der Sitzung zwar, dass das Thema auf der Tagesordnung stehen würde und sie kein Hindernis sehen würde, dass hierzu auch ein Beschluss gefaßt werden könne. Ich würde aber stark davon ausgehen, dass das nicht so ist, weil ganz ausdrücklich nur eine Kenntnisnahme und eben kein Beschluss vorgesehen war.
– Zweitens: Nach meiner Einschätzung wären die anderen Fraktionen gleichsam überrumpelt worden, weil sie keine Zeit mehr gehabt hätten, sich vorab zu dem Thema zu beraten.
– Drittens: Ein solcher Beschluss hätte umgehend von der Bürgermeisterin für rechtswidrig erklärt werden müssen, weil er gleich zweifach gegen das Haushaltsrecht verstoßen hätte. Es fehlte die Alternativenprüfung, es fehlte die Folgekostenberechnung. 
– Viertens: Im Bezug auf die Leistung der PV-Anlagen wäre es auch interessant zu wissen, ob mit dem Betrieb von PV-Anlagen mit mehreren 10.000 KW eine gewerbliche Nutzung verbunden wäre und welche Folgen das möglicherweise hätte im Bezug auf eine mögliche Steuerpflicht und den damit zusammenhängenden Personalaufwand.

Sofern diese Fragen durch die Verwaltung geklärt sind – gerne bis zur nächsten Sitzung des SUE im Herbst – habe ich kein Problem mit PV auf dem Feuerwehrgebäude.
Ein Problem habe ich mit PV-Anlagen auf dem Bahnhof. Der Bahnhof ist denkmalgeschützt. Aber das ist es nicht alleine. 

Er ist – aus meiner Sicht gleich nach dem Schloss – das Gebäude, mit dem die Plöner und Plönerinnen den Charme unserer Heimatstadt verbinden. Das liegt sicher an seiner traumhaften Lage am See in Verbindung mit dem etwas verschlafenen Reiz der Architektur des Gebäudes. Er ist prägend für das Straßenbild in seinem Umfeld und in der Wahrnehmung Plöns als liebenswerte Kleinstadt. Für mich verkörpert er das „Kleinstadtbahnhof-Gefühl“. Viele Menschen meiner Generation (50 % der Plönerinnen und Plöner sind älter als 50) kennen die Serie aus den frühen Siebzigern und verbinden damit die Erinnerung an ein Flair, von dem viel durch wenig einfühlsame Architektur und den Lauf der Zeit verloren gegangen ist.

Ein Kollege aus der SPD konterte damit – wie ich finde, sehr gelungen, dass er zur Generation „Schule am See“ gehören würde. Eine Formulierung, die ich um so besser finde, je länger ich darüber nachdenke. Für ihn sei es wichtig, dass die Stadt nach außen hin deutlich sichtbar zeigt, dass sie den Klimawandel und die Energiewende ernst nimmt und mit einer Vorbildfunktion vorangeht. Das ist eine nachvollziehbare Position.

Für mich ist es aber wichtiger, bei allen Maßnahmen auch das Stadt- und Landschaftsbild mit zu berücksichtigen und hier komme ich einfach zu einer ganz anderen Bewertung.

Ein weiteres gutes Argument für PV-Anlagen ist die Einsparung und Rentabilität der Anlagen, insbesondere im Bezug auf den Verzicht des Einkaufes von Strom aus dem Netz, auf die Einspeisevergütung und auf die Unwägbarkeiten der Strompreisentwicklung. Geld, insbesondere die Verbesserung der Einnahmesituation und Einsparungen bei der Ausgabesituation sind wirklich gute Argumente.

Aber auch hier gilt für mich: in manchen Fällen ist das Stadt- und Landschaftsbild bedeutsamer.

Was mit aber auch irgendwie an dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen aufstieß ist, dass der baldige Antrag auf Prüfung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung ein starkes Signal für Privatleute wäre, die ebenfalls denkmalgeschützte Gebäude besitzen. Im Rahmen der Diskussion erwähnte die Ausschussvorsitzende Frau Dahmke (Bündnis 90/Die Grünen) in ihrem Redebeitrag ausdrücklich die Rechtssicherheit für die Hauseigentümerinnen im Schlossgebiet. Wenn ich richtig informiert bin – und da lasse ich mich wirklich gerne berichtigen – dann gehört auch sie zu dem Personenkreis und ich frage mich, ob hier nicht möglicherweise ein Fall von Befangenheit vorgelegen haben könnte. 
Tatsächlich möchte ich mir aber auch nicht vorstellen, dass PV-Anlagen auf dem Dach des Marstalls, des Uhrenhauses oder womöglich des Prinzenhauses installiert werden. Auch auf der Alten Schwimmhalle oder der Kommandeursvilla sind sie für mich unvorstellbar. Trotz Energiewende sollte es möglich sein, wertvolle historische Ensemble zu bewahren.

Letztendlich kamen wir überein, die Machbarkeitsuntersuchung zur Kenntnis zu nehmen und über die Einrüstung mit PV-Anlagen im SUE zu beraten.
Mein Hinweis, dass Baumaßnahmen eigentlich in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (SteP) fallen müssten, wurde abgewiegelt. 

Na ja, als Mitglied im SUE bin ich rede-, antrags- und abstimmungsberechtigt.
Im SteP bin ich Gast und als Ratsherr lediglich redeberechtigt.
Mir soll es recht sein. 

Unruhe um Verkehrsberuhigung im Wohngebiet Wasserturm 

Am 17. Juli 2025 fand in der Turnhalle in der Breitenauschule eine Informationsveranstaltung für die Bürger*’innen des Wasserturmgebietes statt. Es ging um die Verkehrsführung.

Vor ungefähr 6 Jahren gab es dort ein Problem mit der Parkplatzsituation. Die Mehrfamilienhäuser auf der westlichen Seite der Tirpitzstraße hatten keine Stellplätze für die Anwohner*innen. Daher parkten viele Anwohner*innen auf der Straße, und zwar nicht nur in der Tirpitzstraße, sondern auch im umliegenden Bereich. Abhilfe sollte durch die Neuregelung des Verkehrs bringen. Eine Einbahnstraßenregelung wurde als eine geeignete Lösung angesehen.
Eine Planung wurde in Auftrag gegeben.

Mittlerweile haben die Eigentümer*innen der betreffenden Mehrfamilienhäuser auf ihren Grundstücken Stellplätze geschaffen, so dass der Parkdruck deutlich nachgelassen hat. Einwohner*innen berichteten gestern, dass die allermeisten Verkehrsteilnehmer*innen, egal ob mit dem Auto, mit dem Rad oder zu Fuß, gegenseitig aufeinander Rücksicht nehmen würden.

Das Problem hätte sich damit eigentlich erledigt, man könnte die Planungen zu den Akten legen. 

Jetzt stellt es sich aber so dar, dass durch den Versuch, ein Problem zu lösen, was sich im Großen und Ganzen erledigt hat, ein weiteres Problem geschaffen wird.
Die gestern vorgestellte Lösung sieht vor, dass der Verkehr über eine Einbahnstraßenregelung durch die Bruhnsstraße über ein kleines Stück der Klanderstraße weiter über die Tirpitzstraße und dann den Scharweg zur Breitenaustraße geführt wird. Der Schulbus nimmt bereits diesen Weg. Es ist aber nicht der Schulbus, der bei den Anwohner*innen für Verärgerung sorgt.
Für Verärgerung sorgen die vielen Elterntaxis, die unter dem morgendlichen Zeitdruck ziemlich rücksichtslos durch die Tirpitzstraße eilen, um ihre Kinder vor der Breitenauschule abzusetzen. Die Einwohner*innen befürchten nicht zu Unrecht, dass die Neuregelung zu mehr Verkehr führen wird. Dort wohnen noch relativ viele ältere Menschen und mittlerweile auch etliche Familien mit Kindern. Es handelt sich nicht nur, aber auch um ein Sicherheitsproblem. Das wurde auf der Einwohnerversammlung allerdings nicht angesprochen.
Eine Einwohnerin fasste die Planungsergsergebnisse ungefähr wie folgt zusammen:
Bei der Planung geht es nur um freie Fahrt für die Elterntaxis.

Gleichwohl gibt es aber ein echtes Sicherheitsproblem an der Bundesstraße vor der Breitenauschule. Die Situation dort birgt ein echtes Gefahrenpotential für die Schulkinder. Häufig wird die rote Ampel mißachtet, Kinder werden dort aus den Elterntaxis abgesetzt, den Beichten nach sogar zur Straßenseite hin, Kinder laufen auf der Bundesstraße um den Bus herum.
Die Bürgermeisterin hat dann darüber informiert, dass die Unterer Verkehrsaufsichtsbehörde in Erwägung zieht, auf der B 76 im Bereich der Schule von morgens bis Nachmittags Tempo 30 einzurichten, sofern die Parkplätze vor dem Kiosk und der Kita als „Elterntaxihaltestelle ausgewiesen und in der Breitenaustraße noch eine Ampel eingerichtet wird, um dem abfließenden Verkehr das Einfädeln in den Verkehr auf der B 76 zu erleichtern.
Eine andere Einwohnerin plädierte dafür, den Sicherheitsinteressen der Schulkinder absoluten Vorrang zu geben.
Diese Position machte sich Ratsherr Manfred Rose (SPD) zu eigen, der sich als Lehrer der Gesamtschule wie folgt positionierte. Das Problem mit den Elterntaxis bestände auch an der Gesamtschule. Die meisten Fahrer*innen der Elterntaxis seien absolut uneinsichtig. Das müsse man als Fakt hinnehmen und akzeptieren.
Seine Beobachtung und Einschätzung bezüglich der Einsichtsfähigkeit trifft möglicherweise zu, seiner Schlussfolgerung kann ich nicht folgen. 

Es besteht also ein Zielkonflikt, zum einen geht es um gesunde Lebensverhältnisse und Gefahrenminimierung für die Anwohnerinnen und Anwohner des Wasserturmgebietes, zum anderen geht es um die Verkehrssicherheit für die Schulkinder.
Beides sind berechtigte Interessen, aber man sollte es vermeiden, jetzt die Wohnqualität und Sicherheit der Anwohner*innen gegen die Sicherheit der Schulkinder – und umgekehrt auszuspielen.

Die ursprüngliche Problemlage besteht – so habe ich die Meinungen der Anwohner*innen verstanden – nicht mehr. Die Planung erscheint daher obsolet.
Für die Problemlage Sicherheit auf dem Schulweg ist eine Betrachtung erforderlich, die den Schulweg und dabei insbesondere die B 76 mit berücksichtigt. Die Lösung liegt möglicherweise nicht in dem Ergebnis, das auf der Einwohnerversammlung vorgestellt wurde.
Die Frage der Verkehrssicherheit für die Kinder ist ein ganz anderes Problemfeld und muß übergreifend betrachtet werden. Das bezieht auch die gesamte Situation auf der B 76 mit ein.
Hier wären verschiedene Möglichkeiten zu prüfen.

Als allererstes fiele mir ein, die Reduzierung auf Tempo 30 im gesamten Streckenverlauf der B 76 von der Stettiner Straße bis hin zur August Thienemann Straße umzusetzen, so wie es im Lärmschutzaktionsplan vorgesehen ist. Die seit kurzem geltende Rechtslage würde das meiner Meinung nach zulassen. Der Antrag liegt beim Kreis vor.


Ausserdem brachte ein Anwohner den Begriff der Schulstraße in das Gespräch ein. Dieser Begriff war mir neu. Bei Wikipedia habe ich eine Beschreibung gefunden. Es handelt sich um die Sperrung einer Straße mit Hilfe von Absperrgittern und Schranken für eine bestimmte Zeit vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtende. In wie weit die Regelung wirklich rechtskonform ist, ist strittig. In einigen Staaten, z.B. Österreich ist das eine etablierte Regelung.

Einige Bundesländer unterstützen die Einführung von Schulstraßen und erleichtern das auf dem Weg des Verkehrsversuches, in anderen Bundesländern scheint man diese Lösung abzulehnen.
Bei allem Einsatz für die Verkehrsberuhigung, eine temporäre Sperrung der B 76 kann ich mir im Ansatz nicht vorstellen. Eine Sperrung der Breitenaustraße in Verbindung mit Elternhaltestellen (Kiss an Go) sollte vielleicht noch einmal näher betrachtet werden. Hier könnten – analog zu den Parkplätzen vor dem Kiosk – noch weitere Elternhaltestellen denkbar sein.

Jemand anderes brachte die Anregung ein, im Schulbereich den Mittelstreifen wieder als Fahrbahn zu gestalten und dann hinter der Bushaltestelle eine Elternhaltestelle einzurichten. Vorangegangen war die Diskussion, eine solche Elternhaltestelle vor dem Kiosk einzurichten.
Dem wurde entgegengehalten, dass der Parkstreifen gerade in den Berufsverkehrszeiten von den Kund*innen des Kioskes stark genutzt wird. Bei einer Nutzung als Elternhaltestelle fällt vermutlich ein bedeutender Teil des Umsatzes weg. Das muss man abwägen, denn der Kiosk ist – neben der Tankstelle – das Geschäft, das die Funktion als Nahversorger für die benachbarten Wohngebiete nördlich und südlich der B76 erfüllt. Es ist für die älteren Menschen und den Erhalt der Wohnqualität im Umfeld durchaus wichtig.

Weitere Vorschläge waren Rotlichtblitzer um zu verhindern, dass einzelne Autofahrerinnen noch schnell über den Fußgängerüberweg huschen. Wenn es nach mir ginge, jederzeit.
Das Gerät würde vermutlich die gewünschte Wirkung haben und sich selber finanzieren. Eine Entscheidung darüber liegt aber im Verantwortungsbereich des Kreises. 

Alles in allem:
1. Im Bereich der Tirpitzstrasse wurden zahlreiche Parkplätze auf privaten Grundstücken gebaut. Diese Parkplätze haben für eine deutliche Reduzierung des Parkdruckes gesorgt.
Der ursprüngliche Anlass für die Planung von Einbahnstraßen im Wohngebiet Wasserturm ist damit entfallen. 

2. Gleichwohl zeigte sich, dass durch den Verkehr auf der Bundesstraße 76 und das teilweise rücksichtslose Fahren einzelner Verkehrsteilnehmer*innen in Verbindung mit dem seit Corona deutlich erhöhten Aufkommen von Elterntaxis eine Gefährdung der Schulkinder der Breitenauschule einhergeht. 

3. Durch die geplante Einbahnstraßenführung über Bruhns- und Tirpitzstraße wird es zukünftig zu einer erhöhten Belastung der Einwohnerinnen durch den Elternhole- und -bringeservice kommen.
Dieser Aspekt ist in den Planungen bislang nicht ausreichend berücksichtigt worden.

4. Um die Aspekte der Verkehrssicherheit der Schulkinder und der Wohnsituation der Anwohnerinnen zu berücksichtigen, wäre eine umfassendere Betrachtung der Optionen erforderlich. Dazu sollten in erster Linie Optionen betrachtet werden, die auch im weiteren Umfeld der Breitenauschule insbesondere entlang der B76 möglich sind, bevor man zu einer Lösung greift, die ausschließlich die Anwohner*innen der Tirpitzstraße belastet.

5. Davon unabhängig sollten Maßnahmen betrachtet werden, die den „Schleichverkehr“ auf dem Scharweg verhindern. 

Hauptausschuss (2), Streichung einer „halben Stelle“



Das am heißesten diskutierte Thema war der Tagesordnungspunkt 10 / Stellenplan 2025,
Hier: Wiederbesetzugssperre Stellenanteil (1/2 Stelle) im Bereich Klimaschutzmanagement
Ursprünglich war es der Tagesordnungspunkt 14 und sollte im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden. Für mich war allerdings kein Anhaltspunkt erkennbar, der die Nichtöffentlichkeit erfordert hätte. Das Thema betrifft den Stellenplan, der Bestandteil des Haushaltes ist und der öffentlich beschlossen wurde. Keinesfalls möchte ich unterstellen, dass der TOP absichtlich in die Nicht-öffentlichkeit verschoben wurde, um die Diskussion aus der Öffentlichkeit herauszuhalten. Für mich ist es aber wichtig, über das Thema auch berichten zu können. Daher wurde dem Antrag gestellt, das Thema öffentlich zu behandeln. Dem Antrag wurde auch gefolgt.

Um den ganzen Vorgang zu verstehen muss ich vorwegschicken, dass ich mich schon seit Jahren dafür einsetze, beim Personalumfang der Verwaltung einen strengen Maßstab anzulegen. Dazu gehört auch die Forderung nach einem moderaten Personalabbau.
Als Voraussetzung für einen Personalabbau galt für mich immer und gilt auch noch heute:
– Keine betriebsbedingten Kündigungen
– Der Abbau muss sozial verträglich erfolgen.

Der frühere Antrag der FWG-Fraktion, die Bürgermeisterin zu beauftragen, in jedem Jahr bis zum Ende ihrer Amtszeit je eine Stelle abzubauen, fand leider keine Mehrheit.
Mit dem Wechsel einer Mitarbeiterin aus dem Bereich Klimaschutzmanagement in das Büro Zeitengrad bot sich jetzt die Möglichkeit, die halbe Stelle, die sie bislang in der Verwaltung besetzt hat, dauerhaft einzusparen.
In der vorletzten Sitzung des Hauptausschusses hatte die CDU-Fraktion einen entsprechenden Antrag eingebracht. Ein Mitglied des Hauptausschusses konnte an der Sitzung nicht teilnehmen. Damit waren nur 10 Mitglieder anwesend. Da man die jeweiligen politischen Positionen der einzelnen Fraktionen kennt war schon mit Beginn der Sitzung absehbar, dass das Abstimmungsergebnis fünf zu fünf sein wird, eine Patt-Situation. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
Das habe nicht nur ich, sondern auch die CDU Fraktion erkannt. Daher wollte die CDU Fraktion ihren Antrag verschieben.
Die Mitglieder der SPD-Fraktion, deren Mitglieder ja auch nicht blöd sind, hatten die Situation nach meiner Einschätzung ebenfalls erfaßt. Da die SPD-Fraktion üblicherweise die Position der Verwaltung unterstützen, die in diesem Fall für eine Beibehaltung der halben Stelle war, wollen ihre Mitglieder die Patt-Situation ausnutzen, um den CDU Antrag abzulehnen.
Das war taktisch sehr geschickt, auch wenn man jetzt reflexartig beklagen wird, dass meine Einschätzung wieder einmal eine Unterstellung sei.
Ich habe den Spieß dann umgedreht, indem ich beantragt habe, die halbe Stelle unverzüglich nachzubesetzen. Bei einem zu erwartenden Patt wäre der Antrag also abgelehnt. Damit wäre auch die Nachbesetzung der halben Stelle abgelehnt. Das haben einige Mitglieder der Fraktionen und die Bürgermeisterin nicht auf Anhieb erfasst. Tatsächlich stellte sich im weiteren Verlauf der Sitzung die Frage, ob der Antrag zulässig wäre, weil die Nachbesetzung der ja ohnehin durch den Stellerplan abgedeckt wäre. Die Betrachtung wäre begründet, wenn nicht durch das Wort „unverzüglich“ auch eine Handlungsanweisung für die Verwaltung mit beinhaltet gewesen wäre. Im weiteren Verlauf wurde dann abgestimmt.
Das Abstimmungsergebnis war – wie absehbar – ein Patt, also eine Ablehnung. Damit war auch keine Grundlage für eine unverzügliche Nachbesetzung gegeben.

In der Zeit zwischen der vorletzten und letzten Sitzung hat die FWG-Fraktion dann den Antrag gestellt, einen Nachtrag zum Stellenplan 2025 zu machen und den Plan um die halbe Stelle zu bereinigen.
Die Verwaltung machte uns darauf aufmerksam, dass dann ein Nachtragshaushalt aufgestellt werden müsse. Das wäre mit sehr viel Arbeit verbunden. Es ist das erklärte Ziel von Politik und Verwaltung, den Haushaltsplan für das kommende Jahr noch vor Weihnachten zu beschließen.
Um das Ziel nicht durch den Arbeitsaufwand für einen Nachtragshaushalt zu gefährden, habe ich als Fraktionsvorsitzender der FWG dann den Vorschlag der Verwaltung aufgegriffen, eine Wiederbesetzungssperre zu beantragen.
Dieser Antrag wurde dann in der Sitzung am vergangenen Mittwoch beraten. 

Den Text des Antrags füge ich nachfolgend ein. Er stellt die Position der FWG-Fraktion dar:

Beschlussvorschlag

Die 1/2 Stelle im Bereich Klimaschutzmanagement wird nach dem Weggang der betr. Mitarbeiterin bis zu den Beratungen des Haushaltes 2026 und des damit verbundenen Stellenplanes nicht wieder besetzt.
Dazu wird eine Wiederbesetzungssperre beschlossen.

Begründung:

Sachstand:

1. Mit dem Beschluss über die Kälte- und Wärmeplanung im Februar diesen Jahres durch die Ratsversammlung (RV) ist die Stadt Plön ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachgekommen.
In Verbindung mit dem dazu in der RV im April gefaßten Beschuss ist die Konkretisierung des weiteren Vorgehens erfolgt.

2. Die Arbeiten am Abschlussbericht des Energetischen Sanierungsmanagements für das Quartier Plön Südwest sind im wesentlichen abgeschlossen.
Hier steht im Grunde genommen nur noch der Beschluss oder die Kenntnisnahme aus.

3. Damit sind die arbeitsaufwendigen Pflichtaufgaben im wesentlichen abgeschlossen.

4. Unter Bezug auf die Stellungnahme der Bürgermeisterin (undatiert, Anfang Juni) ist festzustellen, dass eine Vielzahl der dort aufgeführten Aufgabenfelder keine verpflichtenden Aufgaben sind. (Beispielsweise sei hier nur das „Klimakino“ genannt.)

5. Klimaschutz ist eine Querschnittsaufgabe, die sich durch alle Aufgabenfelder der Verwaltung zieht. Teile der Aufgaben können und sollten auch dort bearbeite werden. 

Bewertung

6. Zur Erfüllung der pflichtigen Aufgaben ist es ausreichend, wenn das Klimaschutzmanagement durch eine halbe Stelle wahrgenommen wird. Sollte darüber hinaus Arbeitszeit im Rahmen freier Kapazitäten verfügbar ist, kann diese für die Erfüllung freiwilliger Aufgaben verwendet werden.

7. Durch den Wegfall des Koordinierungsaufwandes zwischen zwei halben Stellen dürften weitere Arbeitszeitkapazitäten frei werden, wodurch der Wegfall der zweiten Stelle in in Teilen kompensieren wird.

8. Der Wegfall von einer der beiden halben Stellen unterstreicht den Willen von Verwaltung und Selbstverwaltung zu einer Haushaltskonsolidierung im Bereich Personal, die sozial verträglich und ohne betriebsbedingte Kündigungen erfolgen kann.

9. Die Einsparungen werden in den kommenden 5 Jahren nach überschlägiger Berechnung einen sechsteiligen Betrag ergeben. Hierzu wird eine genauere Berechnung der Kämmerei erbeten.

10. Sofern sich im weiteren Verlauf zusätzlicher personeller Bedarf im Bereich Klimaschutz herausstellen sollte, ist im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung eine Alternativenprüfung durchzuführen, die folgende Optionen beinhaltet:
– Öffnen einer neuen halben Stelle
– Betritt zur Klimaschutzagentur des Kreises
– Ausweitung des Stundenkontingentes für die bestehende Stelle.

Man kann sich jetzt die Frage stellen, ob der ganze Aufwand, verbunden mit den taktischen Zügen, alles nur wegen einer halben Stelle, gerechtfertigt ist. 

Tatsächlich habe ich in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass aufgrund der Haushaltssituation auch ein wirtschaftlicher Umgang mit dem Personalbestand erfolgen muss. 

Frau Meyer von Bündnis 90/Die Grünen machte darauf aufmerksam, dass der Anteil der Personalkosten am Haushalt in den letzten Jahren von 31% auf 29% gesunken ist. Das ist erst einmal schön, aber es erfordert auch eine Betrachtung der Berechnungsgrundlage.
Die Gesamtausgaben sind in dem Zeitraum aber von 17 Mio auf 27 Mio gestiegen, wie Frau Meyer auch ausführte.
Damit sind die Personalkosten von 5,27 Mio um 2,5 Mio auf 7,83 Mio € gestiegen.
Das darf man nicht vernachlässigen. Darum fällt mein Blick auch immer wieder kritisch auf den Personalumfang der Verwaltung.
Die Personalkosten für eine halbe Stelle über einen Zeitraum von 5 Jahren – so schätze ich – betragen zwischen 150.000,- € bis 200.000,- €. Nun könnte man natürlich sagen, das ist so wenig, das kann man vernachlässigen. Ich halte es aber mehr mit dem Sprichwort: „Kleinvieh macht auch Mist“.
In der Diskussion unterstützte die SPD die Position der Verwaltung, die halbe Stelle beizubehalten.
Die Bürgermeisterin betonte die gesamtgesellschaftliche Verantwortung für den Klimaschutz, die auch die Stadt tragen müsse.
Die Gleichstellungsbeauftragte führte aus, dass der Klimawandel insbesondere die ärmeren Menschen in der Gesellschaft betreffen würde, und dazu zählen nun einmal auch die Alleinerziehenden Mütter mit Kindern. Das ist ein interessanter Aspekt, den ich bisher noch nicht bedacht habe. Allerdings schätze ich, dass man, wenn man das durch die Stellenstreichung eingesparte Geld für PV-Anlagen auf öffentlichen Dächern einsetzt, mehr für den Klimaschutz erreicht als mit der Wiederbesetzung der halben Stelle.
Es ging in der Diskussion noch etwas hin und her, ohne dass wirklich neue Aspekte erörtert wurden.
Der Antrag wurde auf Wunsch von Bündnis 90/Die Grünen noch ergänzt. Bei der Ergänzung ging es darum, die Erfahrungen bis zur Beratung des Haushaltes 2026 auszuwerten. Dann soll im Rahmen der Haushaltsberatung über eine Anpassung des Stellenplanes entschieden werden.
Das war im Grunde genommen auch Bestandteil des Antrages der FWG. Aus unserer Sicht sprach daher nichts dagegen. Der Antrag wurde mit sieben Ja-Stimmen und vier Enthaltungen angenommen. Da Enthaltungen nicht mitgezählt werden, ist das einstimmig.

Der Beschluss des Hauptausschusses ist nur eine Empfehlung für die Ratsversammlung in der kommenden Woche. Dort wird dann die Entscheidung zu treffen sein. Mit der Entscheidung ist es dann aber noch nicht getan.
Abschließend kommt es darauf an, dass diese Entscheidung bei der Beratung des Haushaltes 2026 der Stellenplan entsprechend geändert wird.
Immerhin, der erste Schritt in dem doch etwas aufwendigen Verfahren ist gemacht.

Hauptausschuss (1), Sportförderung und Benzinkutsche

Gestern tagten der Ältestenrat und der Hauptausschuss. Der Ältestenrat tagt nicht öffentlich. Das erscheint auf den ersten Blick intransparent, aber es ist eine gute Gelegenheit, dass unter den Fraktionsvorsitzenden, der Verwaltung sowie der Ersten Stadträtin und dem Zweiten Stadtrat auch einmal Tacheles gesprochen werden kann.

Fast unmittelbar darauf trat dann der Hauptausschuss (HA) zusammen. Es gab drei Tagesordnungspunkte (TOP), die sehr viel Zeit in Anspruch nahmen:
1. TOP 7 / Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
2. TOP 8 / Ersatzbeschaffung Fahrzeug für Hilfesuchende
3. TOP 10 / Stellenplan 2025, Hier: Wiederbesetzugssperre Stellenanteil (1/2 Stelle) im Bereich Klimaschutzmanagement

Zu TOP 7 / Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 

Über 40 % der Mitarbeiter*innen der Stadt Plön sind über 50 Jahre alt. Das überdurchschnittlich hohe Alter ist mit Sicherheit auch ein Grund dafür, dass der aktuelle Krankenstand relativ hoch ist. Um etwas für die Gesundheit der Mitarbeiter*innen zu tuen, hat die Verwaltung den Antrag eingebracht, dass mit der Firma Hansefit ein Vertrag abgeschlossen wird, der es den Mitarbeiter*innen ermöglichen soll, das Fitnessangebot von Hansefit in Anspruch zu nehmen.
Den Mitarbeiter*innen, die sich daran beteiligen, sollen dann ein Kostenanteil von 35,- € / Monat erstattet werden. 
Diese Maßnahme soll nicht nur dazu dienen, den Krankenstand zu reduzieren. Sie soll auch dazu beitragen, die Attraktivität der Stadt Plön als Arbeitgeberin zu steigern. Auch die Stadt Plön hat Schwierigkeiten mit dem Fachkräftemangel. Teilweise ist es problematisch, Stellen qualifiziert nachzubesetzen.
Vom Grundsatz her finde ich es sehr gut, wenn unsere Mitarbeiter*innen Sport treiben und sich fit halten; im ihrem eigenen Interesse, als Fürsorgemaßnahme der Arbeitgeberin und auch als betriebswirtschaftliche Maßnahme, um den Krankenstand zu senken.
Eine interne Umfrage hat ergeben, dass 71 Mitarbeiterinnen Interesse hätten, das Angebot anzunehmen. Die Verwaltung hat dann aufgezeigt, welche Kosten pro Jahr entstehen, wenn 71 Mitarbeiter*innen oder bei vorsichtiger Schätzung 50 Mitarbeiterinnen das Angebot in Anspruch nehmen würden.
Betrachtet wurde dabei ein Zuschuss von 30,- € und ein Zuschuss von 35,- €.
Bei 71 Teilnehmenden und einem Zuschuss von 30,- € entstehen Kosten in Höhe von 25.560,- €
Bei 50 Teilnehmenden und einem Zuschuss von 30,- € entstehen Kosten in Höhe von 18.000,- €
Bei 71 Teilnehmenden und einem Zuschuss von 35,- € entstehen Kosten in Höhe von 29.820,- €
Bei 50 Teilnehmenden und einem Zuschuss von 35,- € entstehen Kosten in Höhe von 21.000,- €
Ich habe im Vorfeld der Sitzung bereits einige Fragen an die Verwaltung übermittelt, die in der Sitzung im Wesentlichen beantwortet wurden. Nur die Frage, was genau gemacht werden soll, wurde mit dem umfangreichen Angebot von Hansefit und einigen Beispielen wie Yoga oder Schwimmen beantwortet. Das ist natürlich nicht so detailliert, wie ich es mir gewünscht hätte.
Zudem hatte ich gefragt, warum man nicht mit örtlichen Betrieben oder Vereinen zusammenarbeiten würde. Immerhin sei der Zuschuss von 35,- € im Monat fast doppelt so hoch wie der Preis für eine Monatsmitgliedschaft im TSV-Plön. Bei der Kooperation mit unseren örtlichen Sportvereinen – oder auch Ftnessanbieter*innen – würden schließlich die Strukturen vor Ort gestärkt und die Wertschöpfung würde nicht aus der Stadt abfließen.
Das Gegenargument war, dass nicht als Mitarbeitenden hier vor Ort wohnen würden und auch für diese die Möglichkeit bestehen sollte, an dem Programm teilzunehmen. 
Meine Anregung, den Mitarbeiter*innen, die in einem Verein Sport treiben wollen, ebenfalls eine Förderung zukommen zu lassen wurde aufgenommen. Die Mitgliedschaft soll zu 50% übernommen werden, wobei die Förderung 35,- € im Monat nicht übersteigen darf.
Außerdem warf der Kollege Gampert die Frage auf, warum die sportlichen Aktivitäten im Falle von Mitarbeiter*innen, die gesundheitliche Probleme haben, nicht durch Angebote z.B. der Krankenkassen abgedeckt würden. Es gäbe immerhin zahlreiche Maßnahmen, die dann die Stadtkasse nicht belasten würden. Dieser Einwand ist berechtigt, wurde aber nicht berücksichtigt.
Im Ergebnis wurde mit Mehrheit beschlossen, die 35,- € für eine Beteiligung am Angebot von Hansefit zu gewähren (ich habe nicht dafür gestimmt).
Die SPD hat sich meine Anregung zu eigen gemacht und dann einen Antrag formuliert, dass der Sport im Verein auch berücksichtigt wird.
Dem konnte ich natürlich zustimmen.

TOP 8 / Ersatzbeschaffung Fahrzeug für Hilfesuchende
Dieser Tagesordnungspunkt sorgte nicht nur bei mir für Verärgerung. Es ist völlig in Ordnung, dass  die Stadt einen 9-Sitzer vorhält, um Hilfsbedürftige zu unterstützen. Vielfach werden Hilfsbedürftige von Mitarbeiter*innen der Verwaltung begleitet, wenn sie Termine auf Ämtern und Behörden haben. Um Wohnungen mit dem nötigsten Mobiliar auszustatten ist es in Ordnung, entsprechende Möbel z.B. für Kinderzimmer dorthin zu transportieren. Dafür benötigen die Mitarbeiter*innen der Stadt einen PKW.
Ich habe die Vorlage so verstanden, dass das Fahrzeug noch vorhanden ist, aber gravierende Mängel aufweist, so dass es ausgetauscht werden muss. Tatsächlich wurde das Fahrzeug bereits verkauft, so dass ein Handlungsdruck besteht. Die Ersatzbeschaffung über einen Leasingvertrag wurde als alternativlos dargestellt.
Für mich persönlich stellte es sich so dar, dass wir vor vollendete Tatsachen gestellt wurden. Das ärgerte mich, weil ich der Ansicht bin, dass wieder einmal keine Alternativen geprüft wurden. 

Leasingverträge sind sinnvoll für Betriebe, die die Leasingkosten als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen können. Für alle anderen eher nicht. Für sie gilt, was Gerhard Polt schon vor Jahren zum Thema zu sagen hatte. 
https://www.youtube.com/watch?v=YffXzPx6yJw
Auf Nachfrage stellte sich heraus, dass das Fahrzeug, das neu beschafft werden soll, gut 19.000,- € kostet. Die Leasingrate wurde – Laufzeit 48 Monate – mit knapp 300,- € angegeben. Bei einem Restwert von etwas über 9.000,- € zahlt die Stadt am Ende gut 4000,- € mehr als bei einem Barkauf.
Ein Barkauf ist allerdings von Haushaltsrecht nicht möglich, weil im Haushalt für 2025 – der übrigens noch beim Kreis zur Genehmigung vorliegt – kein Geld für einen Ersatzkauf berücksichtigt wurden. 

Die Frage, die ich mir stelle, ist aber folgende:
– Warum wurde nicht geprüft, ob statt eines Leasingvertrages nicht auch eine Kooperation mit dem Car-Sharing-Anbieter „Stattauto“ möglich gewesen wäre. Schließlich wurden wir in einer der letzten Sitzungen informiert, dass die Nutzung der von „Stattautos“ am Markt bereitgestellten Fahrzeuge wirtschaftlicher ist als die Anschaffung eines eigenen Dienstwagens. Darüber hinaus hätten auch Vereine, andere Institutionen und sogar Privatpersonen z.B. am Wochenende kostengünstig auf einen Transporter oder einen 9-Sitzer zurückgreifen können. Diese Lösung wäre auch aus Gründen des Klimaschutzes sinnvoller gewesen. Eine Prüfung wäre es wert gewesen.
– Apropos Klimaschutz: im Tagesordnungspunkt 10 wurde leidenschaftlich über Klimaschutz diskutiert. Da wäre es aus einer Sicht bei der Ersatzbeschaffung durchaus eine Prüfung wert gewesen, ob man sich für ein Auto mit E-Antrieb entscheiden sollte. In vielen anderen Bereichen macht sich die Verwaltung für den Klimaschutz stark, etwa um Planstellen zu begründen. Hier hätte die Möglichkeit bestanden, auch einmal mit einem guten Beispiel voranzugehen. Nun ist man dabei, diese Chance zu vergeben. Das kratzt auch an der Glaubwürdigkeit des Bekenntnisses zum Klimaschutz.
Nebenbei: jede Vorlage wird mit dem Absatz: Klimarelevanz/Begründung versehen. Hier wurde diesmal keine Aussage zu gemacht, ein handwerklicher Fehler. Wenn ich das kurz nachholen dürfte: Die Klimarelevanz bei der Beschaffung einer „Benzinkutsche“ ist negativ.
– Es wurde auch nicht geprüft, ob man den Zeitraum bis zum Haushalt 2026 überbrücken könnte.
Dort hätte man einen kostengünstigeren Barkauf berücksichtigen können. Für Personentransporte hätte man bis dahin auch auf die bereits vorhandenen Stattautos zurückgreifen können. Darüber hinaus kann ich mir durchaus vorstellen, das für Möbeltransporte beim Bauhof geeignete Fahrzeuge zur Verfügung stehen.
Am Ende wurde dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt. (sieben Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen, zwei Enthaltungen.

Morgen oder in den Nächsten Tagen geht es weiter mit dem TOP 10 / Stellenplan 2025, Hier: Wiederbesetzugssperre Stellenanteil (1/2 Stelle) im Bereich Klimaschutzmanagement.

Ein Schritt in Richtung Lärmschutz in der Lübecker

Am vergangenen Mittwoch (18. Juni 25) tagte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP). Eigentlich hatten ein Kollege und ich in einem Vorabgespräch die Vermutung geäußert, dass wir zur Tagesschau wieder zu Hause sind. Wir haben uns getäuscht. Neben vielen Berichte und Nachfragen zu den Berichten hatten wir eine sehr lange, aber auch gute Diskussion zum Thema Verkehrsberuhigung in der Lübecker Straße. 

Zur Erinnerung, Anfang des letzten Jahres gab es einen gemeinsamen Antrag von CDU und FWG zu dem Thema. Gefordert wurden Schwellen im Bereich Bahnhofstraße, im BereichLübecker Straße und Markt bis zum Pastorat. Außerdem sollten Blumenkübel als Umfahrhindernisse aufgestellt werden. Ziel war es, die Leute, die dort mehr als Schrittgeschwindigkeit zu einer Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit zu bewegen.
(Anm.: Schrittgeschwindigkeit ist nicht definiert. In der Rechtsprechung wird von bis zu 20 km/h ausgegangen. Zum Vergleich, für eine marschierende Gruppe Soldaten rechnete man in meiner Grundausbildung mit ca. 4,5 km/h),

Wie sich im Laufe der über einjährigen Prüfung herausgestellt hat, ist die Stadt für die Maßnahmen im „Verkehrsberuhigten Bereich“ zu ständig. Hier haben wir Handlungsfreiheit und brauchen auch keine Rücksprache mit der unteren Verkehrsaufsichtsbehörde nehmen.
Anders sieht es in der Bahnhofstraße aus. Das ist keine Tempo 30 Zone, auch wenn dort Tempo 30 Schilder stehen. Es handelt sich verkehrsrechtlich lediglich um eine Geschwindigkeitsbeschränkung. 

Zusätzlich haben wir auch darüber beraten, zwischen dem Schwentinezentrum und der Alten Post wieder einen Zebrastreifen einzurichten. Die geänderte Rechtslage ließe das zu. Hierzu soll die Verwaltung in Kontakt mit dem Kreis treten.

Die Diskussion über die Blumenkübel verlief relativ einvernehmlich. Gegensätzliche Auffassungen gab es bei der Frage der Fahrbahnschwellen. Die SPD folgte der Auffassung der Verwaltung und plädierte für den Verzicht auf Fahrbahnschwellen. Begründet wurde das mit dem – nicht falschen – Argument, dass ein Verkehrsberuhigter Bereich eine Verkehrsfläche ist, die allen Verkehrsteilnehmenden – egal ob Autofahrer*in, fahrradfahrenden oder auch Leuten zu Fuß gleichermaßen und ohne Vorrechte für irgendeine Gruppe zur Verfügung steht. Aus dem Grund wurde auch darüber nachgedacht, die Begrenzungspfähle entlang des Kleinpflasters zu entfernen, um das deutlicher zu machen. Ich persönlich hielte das für einen Fehler, weil die der Verlauf der ehemaligen Fahrbahn von B76 und B430 durch das Kleinpflaster markiert ist und damit auch als Fahrbahn wahrgenommen wird, wenn die Begrenzungspfosten entfernt werden. Aus meiner Sicht bieten die Begrenzungspfosten Radfahrenden und Fußgänger*innen einen sicheren Raum. Ich habe mich schon vor über 10 Jahren dafür eingesetzt, dass die Fußgängerzone nicht vom Markt bis zum Gänsemarkt erweitert wird und die Parkplätze auf dem Markt erhalten bleiben. Dazu muss natürlich die Lübecker Straße für den PLW-Verkehr frei bleiben. Für eine Geschwindigkeitsbegrenzung bin ich aber schon.

Bündnis 90/Die Grünen, FWG und FDP sprachen sich dafür aus, hier zumindest einen Verkehrsversuch mit Schwellen zu machen. Von der ursprünglichen Zielsetzung war die CDU-Fraktion abgerückt. In einer Abstimmung hätte es voraussichtlich keine Mehrheit für eine endgültige Entscheidung für Fahrbahnschwellen gegeben.

Daher hatte ich viel Sympathie für den Vorschlag von Bündnis 90/Die Grünen entwickelt, die einen Verkehrsversuch vorgeschlagen haben. Um einen Kompromiss zu ermöglichen, haben Bündnis 90/Die Grünen ergänzend vorgeschlagen, erst einmal mit einer Schwelle am Eingang zur Lübecker Straße zu beginnen. Das wiederum erschien mir etwas wenig. Am Ende haben wir uns mit 6 Ja-Stimmen drei Gegenstimmen und einer Enthaltung für drei Schwellen zwischen der Einmündung Gänsemarkt und der Schwentinebrücke entschieden. Ich hätte mir zwar mehr gewünscht, aber ein Kompromiss, der von einer erkennbaren Mehrheit getragen wird, ist ein gutes Ergebnis.

Die erforderlichen Mittel sollen nach Vorstellung der Verwaltung im Kommenden Jahr in den Haushalt eingestellt werden. Um das ganze nach über einem Jahr zu beschleunigen, habe ich nachgefragt, ob die Finanzierung nicht schon in diesem Jahr möglich ist, wenn Haushaltsreste vorhanden sind (Geld, das in den Haushalt eingestellt ist, aber in diesem Jahr nicht hat mehr ausgegeben werden kann). Die Reaktion auf diesen Vorschlag war eher verhalten, aber ich hoffe, dass die Verwaltung einen Weg findet.

Veranstaltung zur Wärmewende am 17. Juni 2025

Am 17. Juni 2025 wird es um 18:00 Uhr in der Aula am Schiffsthal eine Abschlussveranstaltung zur Kälte- und Wärmeplanung (KWP) geben. Dort werden die Ergebnisse der KWP durch das Büro Zeitengragd sowie der Abschlussbericht der Firma OCF zu den Untersuchungen zum Quartier Plön Süd-West vorgestellt.
Nach einer Pause werden noch einmal Ratschläge zum Thema „zukunftsfähig heizen“ gegeben. Zum Abschluss besteht die Möglichkeit, mit den Fachleuten aus den Firmen und der Verwaltung ins Gespräch zu kommen.
Im Vorgriff auf die Veranstaltung möchte ich schon einmal auf mögliche Inhalte eingehen. .

In der Ratsversammlung am 28 April haben wir uns nach einem zähen Ringen auf einen Kompromiss im Bezug auf den Umgang mit der Kälte- und Wärmeplanung (KWP) geeinigt, die bereits im Februar 2025 unter hohem Zeitdruck und mit einer Zufallsmehrheit (zwei Ratsmitglieder waren verhindert) von der Ratsversammlung beschlossen wurde.

Bei der Erstellung der KWP wurden nach meiner Meinung zwei Fehler gemacht. Zumindest einer der Fehler erscheint mir so gravierend zu sein, gravierend zu sein, dass ich nicht ausschließen möchte, dass der ganze Vorgang noch einmal wiederholt oder zumindest nachgebessert werden muss. .
(Anmerkung: Die Klarstellung zum Verfahren , weil bei der Erstellung der KWP nach meiner Auffassung wesentliche Verfahrenssschritte nicht berücksichtigt wurden. Darüber hinaus traf sie Festlegungen, die möglicherweise zu erheblichen finanziellen Risiken für die Stadt Plön führen könnte. Erschwerend kam hinzu, dass eine Bewertung der Risiken durch die Kämmerei aufgrund der Kürze der Zeit gar nicht möglich war.
Die von mir erkannten Mängel der KWP betreffen:
zum einen die nicht durchgeführte Alternativenprüfung, die einen Verstoß gegen das Haushaltsrecht (wirtschaftliche Haushaltsführung) darstellen könnte sowie
zum anderen die nicht durchgeführte „Beteiligung der Öffentlichkeit“.
„Beteiligung der Öffentlichkeit“ ist ein im Verwaltungsrecht stehender Begriff. Er beinhaltet die Veröffentlichung des Planes, genauer gesagt des Entwurfes der Planung, dessen öffentliche Erläuterung, die Möglichkeit für Bürger*innen, Stellungnahmen zu dem Planungsentwurf abzugeben, die Abwägung der Stellungnahmen und die Veröffentlichung des Abwägungsergebnisses.
Nichts von dem hat im Rahmen des Verfahrens stattgefunden. Um es noch einmal zu betonen, gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Verfahrensschritte wurden nicht durchgeführt. Nach meiner Meinung handelt es sich dabei um einen gravierenden Mangel, der eigentlich zur Aufhebung der KWP durch das Ministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Naturschutz (MEKUN) führen müsste. Zumindest eine Vorgabe zur „Heilung“ der Verfahrensfehler scheint mir unvermeidlich. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist – wie bereits gesagt – ein verwaltungsrechtlich feststehender Begriff. Es wäre höchst unprofessionell, ihn mit einer Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit zu verwechseln.
)

Da ich mit meinen Zweifeln nicht allein dastand und die Umsetzung der Empfehlungen des Büros Zeitengrad möglicherweise umkalkulierbare finanzielle Risiken beinhalten könnte, wurde in der Ratsversammlung am 28. April ein Beschluss über die Umsetzung der Empfehlungen der KWP gefasst.

Der von allen Fraktionen gemeinsam mitgetragene Beschluss beinhaltet – hier etwas zusammengefasst – folgende Punkte:
– Die Ergebnisse der KWP sind Empfehlungen der Fa Zeitengrad und werden grundsätzlich (Anm.: also mit Einschränkungen) anerkannt
– Planung, Bau und Betrieb von Wärmenetzen vorzugsweise durch externe Energieversorger
(Hintergrund: Kosten für Planng, Investitionen und Betrieb übersteigen die finanziellen Möglichkeiten von Stadt Plön)
– Die Umsetzung von einzelnen Maßnahmen der KWP erfolgen nur mit Beschluss der Ratsversammlung
– Als erstes sollen Vorbereitungen für die Maßnahme M2 (Quartier Plön Südwest) untersucht werden. Synergieeffekte für die Maßnahme M3 (Bahnhofsquartier) sollen mutgeprüft werden.
(Anmerkung: sinnvoll, weil nach meiner Meinung ein wirtschaftlicher Betrieb von Wärmenetzen außerhalb des zentralen Stadtbereiches wirtschaftlich nicht darstellbar ist.) 
– Es wird ein besonders Augenmerk auf die rechtlichen Aspekte und die finanziellen Auswirkungen für die Stadt gelegt.
(Anmerkung: Erfolgt erstmals im Rahmen der KWP, hätte aber meiner Meinung nach schon im Verlauf der Erstellung der KWP viel stärker berücksichtigt werden müssen, insbesondere auch durch die Einbindung der Kämmerei.)
– Für die Umsetzung der KWP werden keine neuen Stellen im Stellenplan der Stadt Plön geschaffen.
(Anmerkung: Ein sozial verträglicher Abbau von Personal ohne betriebsbedingte Kündigungen ist seit langem ein Kernanliegen der FWG-Fraktion, der ich angehöre).
– Sofern es zur Umsetzung von Nahwärmenetzen kommt, wird auf eine Anschluss und Benutzungszwang verzichtet.
– Es werden weitere Info-Kampagnen für den Zeitraum von 5 Jahren durchgeführt, sofern diese mit mindestens 50% gefördert werden.

Allgemein bleibt festzustellen, dass das Büro Zeitengrad im Stadtgebiet sehr weitreichend umfangreiche Flächen bzw. Quartiere darstellt, die für Wärmenetze geeignet sein sollen. Dementsprechend wird vorgeschlagen, gleich mehrere BEW-Untersuchungen einzuleiten. (BEW steht für Bundesförderung für effiziente Wärmenetze). Die Kosten für eine BEW Studie liegen nach meinem Kenntnisstand bei ca. 200.000,- €.

In der Vergangenheit habe ich immer wieder darauf hingewiesen, dass wir vor der Umsetzung von Maßnahmen nach KWP auf jeden Fall die Ergebnisse der Untersuchungen zum „Energetischen Sanierungsmanagements für das Quartier Plön-SüdWest“ abwarten. #Die Untersuchungen sind sehr viel detaillierter als die vorliegende KWP. Mit der Arbeit war das Ingenieurbüro OCF beauftragt. Der Entwurf des Endberichtes für das „Energetische Sanierungsmanagement für das Quartier Plön Südwest“ liegt nunmehr vor.
Der Endbericht wird in der Informationsveranstaltung am 17. Juni 25 ebenfalls vorgestellt.

Ich habe bereits vor längerer Zeit darauf hingewiesen, dass bereits die Zwischenergebnisse zum „Energetischen Sanierungsmanagement“ darauf hindeuten, dass Wärmenetze nur im zentralen Innenstadtbereich (Johannisstraße, Lange Straße, Markt und Schlossberg, …) wirtschaftlich zu betreiben sind. Diese Einschätzung hat sich für mich nach der letzten Sitzung der Lenkungsgruppe weiter bestätigt.
(Anm.: Hier muss auch noch betrachtet werden, dass die Wirtschaftlichkeit für den Betreiber und die Konsument*innen zwei unterschiedliche paar Schuhe sein können.)
Schon frühzeitig wurde im Energetischen Quartiesmanagement nicht so dicht bebaute Bereiche wie z.B. die Friedrich Kamp Straße im Bezug auf die Wirtschaftlichkeit eines Wärmenetzes kritisch betrachtet. Schon damals habe ich die Vermutung geäußert, dass diese Betrachtungen möglicherweise auch auf andere Bereiche übertragbar sind, sofern sie ähnliche Siedlungsstrukturen haben.
Ich kann hier nicht ins Detail gehen, da die Lenkungsgruppe Quartierskonzept vorgestern in nicht-öffentlicher Sitzung getagt hat, aber ohne die Verschwiegenheit zu brechen, ich fühle mich in meiner Einschätzung in vollem Umfang bestätigt.

Im Moment gehe ich davon aus, dass die Unterschiede in der Bewertung der Nahwärme-Eigningsgebiete zwischen dem Ingenieurbüro OCF und dem Büro Zeitengrad in den Maßstäben zu suchen sind, die an einen wirtschaftlichen Betrieb angelegt werden. 
Vor diesem Hintergrund halte ich die von mir am Anfang dieses Jahres vorgeschlagene Bewertung der Plausibilität der Ergebnisse der KWP durch zweites Ingenieurbüro nach wie vor für berechtigt.
Zweifel an der Korrektheit der Aussagen in der KWP sind mir u.a. bei der Aussage gekommen, dass ein Wärmenetz auch bei aufgelockerter Bebauung wie in Stadtheide offenbar wirtschaftlich betrieben werden kann, weil dort ein Wärmenetz existiert. Dazu kann ich nur sagen, dass nach meinem Kenntnisstand die ursprüngliche Planung vorgesehen hat, das gesamte Neubaugebiet mit einem Wärmenetz zu versorgen. Um das sicherzustellen soll ein Anschluss- und Benutzungszwang bestanden haben. Der Verkauf der Grundstücke verlief sehr stockend. Erst nachdem der Anschluss- und Benutzungszwang aufgehoben war, kam Schwung in den Verkauf.
Das ist also ein sehr untypisches Beispiel. Hinzu kommt, dass es wohl etliche Eigentümer*innen gibt, die sich lieben heute als morgen vom Wärmenetz abkoppeln würden, um auf ein anderes Heizungssystem umzusteigen.

Derzeit befassen sich das MEKUN in seiner Funktion als Kommunalaufsichtsbehörde wie auch der Landesrechnungshof mit der KWP der Stadt Plön. Solange die Prüfberichte dieser beiden Behörden noch nicht vorliegen wäre es im Moment ohnehin unverantwortlich, jetzt weitere Schritte zu unternehmen oder Maßnahmen zu beschließen, die über das hinausgehen, was wir ohnehin schon in der Ratsversammlung am 28. April beschlossen haben.
Bereits jetzt eine verläßliche Aussage zu treffen ist nicht möglich und wäre auch unseriös.
Somit kann zum jetzigen Zeitpunkt auch keine verläßliche Planungssicherheit bestehen.

Daher vermute ich, dass es auf der Infoveranstaltung am 17. Juni auch keine konkreteren Aussagen geben über den Bau von Wärmenetzen geben wir, die über eine unverbindliche Absichtserklärung hinausgehen.
Mir ist wohl bewußt, dass es für die Eigentümer und Eigentümerinnen sowie die politischen Entscheidungsträger*innen schwer einzuschätzen ist, was die Zukunft bringen wird. Ich werde hier mit Sicherheit keine Empfehlungen abgeben, aber meine persönlichen Überlegungen möchte ich abschließend zusammenfassen.

Die Bundesrepublik Deutschland ist internationale Verpflichtungen eingegangen. Diese Internationalen Verpflichtungen beinhalten u.a. die Klimaneutralität im Bereich Wohnen bis zum zum Jahr 2050. Auf nationaler Ebene peilt man das Jahr 2045 an. Wenn ich das richtig sehe, bestand zumindest für Schleswig Holstein die Zielsetzungr 2040.
Soll heißen, wie immer die gesetzlichen Regelungen noch geändert und angepasst werden, die Verpflichtung zur Reduzierung des CO2 Ausstoßes bleibt bestehen.
Die zukünftige Bepreisung des CO2 Ausstoßes wird dazu führen, dass individuelle Lösungen für Heizungen zukünftig einen wachsenden Preisvorteil haben, wenn sie nicht auf fossilen Brennstoffen basieren.
Heizungslösungen auf Holz-, Holzpellet- oder Biogasbasis werden nach meiner Einschätzung aufgrund der steigenden Preise (mangelnde Verfügbarkeit im großen Rahmen) auch nicht dauerhaft als wirtschaftlichste Lösung anzusehen sein.
Daher sehe ich es für mich persönlich als sinnvollen Weg an, erst einmal in die Dämmung (Kellerdecke, Dach, Abseiten) oder in größere Heizkörper zu investieren. Hier sind möglicherweise mit geringem Aufwand schon deutlich erkennbare Einsparungen möglich. Wenn die Maßnahmen ausreichen, die Vorlauftemperatung der Heizung auf 55 Grad abzusenken, dann ist das Heizen vermutlich auch mit einer Wärmepumpe oder dem Anschluss an ein Nahwärmenetz möglich. Auf teure Maßnahmen wie Außendämmung oder Austausch der Fenster kann dann ggf. verzichtet werden. Die Energieeinsparungen stehen möglicherweise in keinem Verhältnis zum Kostenaufwand.
Der Hinweis des Tischlers, der sich meine Fenster angeguckt hat, hier besonders vorsichtig zu sein, weil neue, gut gedämmte Fenster dazu führen können, dass sich die Kältebrücke in Richtung Mauerwerk verschiebt und dort zu Schimmelbildung führt, habe ich noch im Hinterkopf.
Wenn es um die nächste Heizung geht, dann wird es bei mir realistischer Einschätzung auf eine Wärmepumpe hinauslaufen, da ich davon ausgehe, dass in meinem Wohngebiet keine Nahwärmenetz gebaut werden wird.
Gibt es doch ein Wärmenetz, dann muss jede*r für sich rechnen und entscheiden:
Relativ niedrige Anschlusskosten an ein Nahwärmenetz und dafür höhere Heizkosten und Abhängigkeit von einem Monopolanbieter, aber kein Aufwand mehr für Schornsteinfeger und Wartung oder
Relativ hohe Anschaffungskosten für eine Wärmepumpe aber vergleichsweise niedrigere Heizkosten, wobei Wartung und – bei einer Hybridanlage (Wärmepumpe und bei Temperaturen deutlich unter Null eine zusätzliche Gasheizung) – auch noch der Schornsteinfeger anfallen würde.
Aber das ist meine ganz persönliche Einschätzung als Häuslebauer.

Zu den Planungen der Bahn und dem „Planungsstand einer Investorin für einen Hotelbau auf der Fegetasche


1. Zu den Planungen der Bahn

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung wurden die Pläne „der Bahn“ (Nah.SH) zum Ausbau der Strecke Kiel – Lübeck. Bei den Baumaßnahmen sollen auch die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Bahnbetriebes auf der Strecke Plön – Ascheberg – Neumünster geschaffen werden.

In der Sitzung habe ich mich sehr positiv zu den Planungen der Bahn geäußert.
Ich erinnere daran, dass die Bahn schon vor Jahren geplant hatte. Die Fahrzeit auf der Strecke Kiel – Lübeck auf unter eine Stunde zu drücken. Durch diese Maßnahme hätte Plön aber den 30 Minuten Takt verloren. Mit der Einführung des 30 Minuten Takts bekam Plön eine Zugverbindung nach Kiel, die schon fast S-Bahn Qualität hatte. Das machte sich auch in einer deutlichen Erhöhung der Fahrgastzahlen bemerkbar. Soweit ich mich erinnere, siegen sie um ca. 30%.
Seinerzeit standen wir vor der Frage, was hat Priorität: Die Anbindung des ländlichen Raumes (Plön0) an die Landeshauptstadt oder eine schnelle Verbindung zwischen der Landeshauptstadt und der kreisfreien Stadt Lübeck. Die Bürgermeister der Städte Plön und Preetz sowie der Heide Ascheberg sind damals gemeinsam nach Kiel gefahren und haben sich erfolgreich für den ländlichen Raum stark gemacht.

Das Dilemma, die Wahl zwischen den Verkehrsbedürfnissen des ländlichen Raumes und der Städte Kiel und Lübeck soll jetzt gelöst werden. Zusätzlich zu den heute schon bestehenden Verbindungen soll ein „Sprinter“ zwischen Kiel – und Lübeck verkehren, der die Stecke in 53 Minuten schafft. Dieser Zug soll auch in Plön halten. Ich halte das für eine sehr gute Nachricht.
Eine gute Surgverbindung nach Kiel und eine schnelle Verbindung nach Lübeck sind wichtige Staandortfaktoren für die Stadt Plön.

Hinzu kommt, dass die Reaktivierung der Strecke Plön – Ascheberg – Neumünster bei den Ar einen mit Berücksichtigt wird. Wann die Reaktivierung erfolgen wird, ist nach nicht klar, aber man will vorbereitet sein. Dazu ist ein drittes Gleis erforderlich. Das Gleis soll nicht vor dem Bahnhof geführt werden, sondern zwischen der Schwentinebrücke und dem Bahnhof gegenüber des ZOB liegen. Ich persönlich halte die Reaktivierung der Strecke für eine gute Sache. Zum einen läßt sich darüber der ländliche Raum zwischen Ascheberg und Neumünster sowohl für Neumünster wie auch für Plön besser erschließen. Zum anderen bekommt Plön eine zusätzliche Anbindung an die Metropolregion Hamburg und das ICE-Netz. Stichwort: Standortfaktor.

Als Problem würde sich allerdings der Bahnübergang am Hamburger Kamp erweisen. Nach der jetzigen Planung würde er geschlossen werden. Das fand wenig Anklang im Ausschuss, da der Landwirtschaftliche Betrieb am „Feldweg am Schösse“ dann nur noch von Behl aus oder über den Steinbergweg zu erreichen wäre. Hier muss eine Lösung gefunden werden. In diesem Punkt waren die Ausschussmitglieder relativ einig.

Durch den Umbau bietet sich auch eine Lösung für ein städtebauliches Problem an. Die Brücke „Am Pastorstieg“ muss erneuert werden. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit, eine direkte Sicht- und Wegebeziehung vom Marktplatz (Marktbrunnen) zum Strandweg zu schaffen. Das Problem, dass man von der Stadt aus nicht besonders gut zum See kommt und in auch kaum sehen kann, wird dadurch nicht gelöst, aber es würde eine deutlich erkennbare Verbesserung eintreten

Unser Kollege Gampert warf noch das Problem des Lärmschutzes auf. Er bat darum zu prüfen, ob  die Möglichkeit bestände, einen niedrigen Lärmschutz zur Stadt hin einzurichten. Derzeit würde die Bahn an entsprechenden Systemen forschen.

Alles in Allem begrüße ich die Pläne der Bahn mit großem Nachdruck. Die Fraktionen wurden gebeten, Stellungnahmen zu dem Thema abzugeben. Es wäre sicher auch gegenüber den Landespolitik und der Bahn ein tolles Zeigen, wenn es hierzu eine fraktionsübergreifende Stellungnahme gebe könnte.

2. Fegetasche / Nichts zu aktuellen Planungen, aber eine Zusammenfassung meines bisherigen Standpunktes.

Ziemlich zu Beginn meiner politischen Aktivitäten hatte ich angeregt, ein touristisches Projekt auf dem Gelände de Fegetaschen-Wiese zu realisieren. Dazu gab es in der Vergangenheit bereits Planungen, die nie umgesetzt wurden.
Auf der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung am 14. Mai 2025 stand im nicht-öffentlichen Teil der der Sitzung der Tagesordnungspunkte N 14 (N steht für Nicht-Öffentlich)
auf der Tagesordnung: Hotelprojekt Fegetasche hier: Vorstellung eines aktuellen Planungsstandes einer Investorin.

Da die Vorstellung im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung erfolgte, kann ich zu den aktuellen Planungen und dem Verlauf der Sitzung an dieser Stelle nicht berichten.

Allerding habe ich mich in der Vergangenheit, und damit spreche ich über den Zeitraum der letzten 12 bis 15 Jahren immer wieder klar positioniert. Meine bisherige und auch meine heutige Meinung kann ich in vier Punkten zusammenfassen:

– für die Ansiedlung eines Hotelbetriebes, der groß genug ist, damit er dauerhaft wirtschaftlich betrieben werden kann.
– für den Erhalt eines Teiles der Bade- und Liegewiese als Naherholungsgebiet für die Einwohner*innen im Ölmühlenquartier
kein Bau von Eigentumswohnungen auf der Bade- bzw. Liegewiese
Erstellung eines angebotsbezogenen Bebauungsplanes.

Kern meiner Überlegungen ist folgendes:

Architekten in Verbindung mit Invertor*innen oder Spekulant*innen wollen in der Regel einen möglichst großen Gewinn aus Bauvorhaben ziehen. Das ist legitim, aber es ist nicht die Aufgabe der Stadt, das zu ermöglichen.

Aufgabe der Stadt (Verwaltung und Politik) ist es, die städtebauliche Entwicklung zu planen. Dazu gehört natürlich die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der Stadt, ihrer Geschäftsleute und auch auswärtiger Invertor*innen.
Dazu gehört aber auch die Berücksichtigung der Interessen unserer Einwohner*innen. Zu deren Interesse gehören Naherholungsflächen. Es ist eine der vornehmsten Aufgaben einer richtig verstandenen Stadtplanung, Freiflächen zu erhalten.
Freiflächen überbauen kann jede*r.

Um das sicherzustellen, ist eine angebotsbezogene Planung der richtige Weg. Das wurde auch in einem Touristik Workshop am 6. Februar von einem Tourismusplaner so bestätigt.

Der Vorteil einer solchen Planung ist, dass Baurecht entsteht, mit dem man sich auf die Suche nach einem/einer Investor*in machen kann. Die Investorin kann dann in kürzester Zeit loslegen.
Versucht man es wie in der Vergangenheit mit vorhabensbezogenen Bebauungsplänen, dann dauert das Verfahren voraussichtlich mindestens zwei Jahre und am Ende „geht es den Bach runter“. Das hatten wir alles schon.

Auf Deutsch würde man sagen: „Vergebene Liebesmühe“, weniger prosaisch würde es im englischsprachigen Raum heißen: „Wast of time und effort“ (Verschwendet Zeit und verschwendete Anstrengungen).

Wenn man mich jetzt vor die Wahl stecken würde: „Alles oder Nichts“ (Liegewiese komplett überbauen oder Liegewiese so wie sie ist erhalten) würde ich mich für „Nichts“ entscheiden.
Bei über der Größe der Fläche sollte es ja möglich sein, einen Kompromiss zu finden und z.B. 4000 Quadratmeter als nutzbare Bade- und Liegewiese zu erhalten.

Wir werden sehen, wie es weitergeht. Irgendwann muss die Planung ja öffentlich gemacht werden, spätestens wenn ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan – egal ob vorhabensbezogen oder als Angebotsplanung – getroffen werden muss.

Berichte mit unterschiedlichen Themen aus der Sitzung des SteP

Moin zusammen,

Ein fester Tagesordnungspunkt in den Sitzung unserer städtischen Ausschüsse sind die Berichte der Bürgermeisterin /der Verwaltung. Gestern tagte der SteP. Berichtet wurde:

– nach Gesprächen zwischen der Stadt und den Eigentümern des Gebäudes soll jetzt ein Handlauf in der Marktwirte angebracht werden. Damit setzt die Verwaltung eine Anregung des Seniorenbeirates um. Der Dank gilt insbesondere den Eigentümern des Gebäudes, die Eier Anbindung des Handlaufes zugestimmt haben.
Mein Kommentar an dieser Stelle: Danke auch von mir.

– Der Trinkbrunnen am Markt darf nicht benutzt werden, weil er verkeimt ist. Die Verteilung soll geringfügig über dem Grenzwert liegen. Hintergrund ist wohl, dass jemand mit seinen Finger am Wasseraustritt gespielt hat.
Mein Kommentar an dieser Stelle:
Wir von der FWG waren uneinig über den Standort des Trinkwasserbrunnens. Es gab durchaus Gegner und Befürworter für den jetzigen Standort. Allerdings hatten wir zum Schluss beantragt, aus Kostengründen ein einfacheres und kostengünstigeres Modell auszuwählen. Dazu haben wir auch unsere ursprüngliche Idee zurückgezogen, ein Trinknapf für Hunde mit zu integrieren, weil das zu teuer geworden wäre.
Die Entscheidung des Ausschusses für dieses Trinkbrunnenmodel war möglicherweise nicht ganz praxistauglich.
Ich hoffe allerdings, dass die Verkeimung ein Einzelfall bleibt.

– Es kommt immer wieder die Frage auf, wann die Poller, mit denen das unberechtigte Befahren der Innenstadt vermieden werden soll, wieder in Betrieb genommen werden. Tatsächlich gab es Probleme, weil einzelne Poller ausgefahren sind, als noch Autos über den Pollern standen. Die Bürgermeisterin steht mit der Herstellerfirma in Kontakt.
Mein Kommentar an dieser Stelle:
Nach meiner Einschätzung hat sich die Pollerlösung im Grundsatz bewährt. Das unberechtigte Durchfahren der Fußgängerzone wurde – soweit ich es einschätzen kann – reduziert. Es wäre schön, wenn wir auch hier eine praxistaugliche Lösung finden können.

– Der ehemalige Bootsverleih am Strandweg soll abgerissen werden. An seiner Stelle ist eine Toilettenanlage geplant.
Mein Kommentar an dieser Stelle:
Das hätten wir schon vor ein paar Jahren haben können. Nach meiner Wahrnehmung gäbe es aber Unstimmigkeiten zwischen Stadt und Kreis, die das verhindert haben.
Schön wäre, wenn wir an dieser Stelle auch Stelltafeln mit Informationen zur Natur und ein paar Picknickbänke aufstellen könnten.

– Die Lenkungsgruppe für das Quartierskonzept Plön Süd-West wird am 11. Juni 2025 über den Abschlussbericht beraten.
Mein Kommentar an dieser Stelle:
Nach den Informationen, die die mit aus Zwischenberichten bekannt sind, wird der Abschlussbericht interessante Ergebnisse zu den Möglichkeiten und Grenzen aufzeigen, die im Bezug auf die Wärmewende bestehen.
Es wäre pfiffig gewesen, die Ergebnisse abzuwarten, bevor wir über die Kälte- und Wärmeplanung in Plön beschließen und eine „alternativlose“ Goldrandlösung gewählt hätten, die jetzt bereits Gegenstand einer Betrachtung durch den Landesrechnungshof ist.

– Im Nächsten Ausschuss wird über die Möglichkeiten zur Verkehrsberuhigung in der Lübecker Straße gesprochen. Das geht auf einen gemeinsamen Antrag von CDU und FWG zurück.
Mein Kommentar an dieser Stelle:
Bereits vor dem Umbau der Lübecker Straße vor ein paar Jahren standen dort Umfahrsperren. Ich wüsste nicht, warum dort jetzt keine Umfahrsperren aufgestellt werden sollten, um die dort zum Teil gefahrenen hohen Geschwindigkeiten zu reduzieren. Ich habe ich immer dagegen ausgesprochen, den gesamten Teil der Innenstadt und des Marktes für den Autoverkehr zu sperren. Das ist immer noch meine Meinung. Aber Ich bin auch der Überzeugung, dass Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung erforderlich sind, wenn die bestehenden Regeln für verkehrsberuhigte Bereiche nicht eingehalten werden.

– Der Seniorenbeirat hat berichtet, dass er nicht zur Begehung des barrierefreier umgestalteten Marktplatzes eingeladen wurde und daher auch nicht an der Entscheidungsfindung mitwirken konnte. Der Seniorenbeirat verwies darauf, dass er zu allen Themen, die unsere Senioren und Seniorinnen in Plön betreffen, zu beteiligen ist und stellte die Bitte, dem zukünftig auch nachzukommen.

Über die Kulturnacht wird noch verhandelt

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie berichtete die Bürgermeisterin zum Thema „Kulturnacht“.

Vorwegmöchte ich anmerken, dass die „Kulturnacht“ in den vergangenen Jahren durch das Stadtmarketing durchgeführt wurde. Das Stadtmarketing ist eine Vereinigung der Plöner Geschäftsleute und Handwerker*innen. Das Stadtmarketing ist kein Bestandteil der Plöner Verwaltung, auch wenn die Verwaltung das Stadtmarketing in den vergangenen Jahren in vielerlei Hinsicht unterstützt hat.
Von daher ist der Name Stadtmarketing vielleicht etwas irreführend.

In den Haushaltsberatungen im April hat die CDU beantragt, 15.000,- € für die Durchführung der Kulturnacht i den Haushalt einzustellen. Damit wurde der Verwaltung auch ein finanzieller Spielraum gegeben. Der Antrag fand die Zustimmung aller Fraktionen.

Die Bürgermeisterin hat am letzten Donnerstag berichtet, dass sie mit dem Stadtmarketing in dieser und der kommenden Woche weitere Gespräche führen wird, um zu einer Lösung zu kommen, mit der die Kulturnacht langfristig gesichert werden kann. Kurzfristig geht es darum, dass die Haftungsfragen bezüglich der Durchführung geklärt werden, langfristig muss die Frage geklärt werden, wie die Durchführung auch in den kommenden Jahren gesichert werden kann. 

Soll heißen: Politik, Verwaltung und Stadtmarketing ringen derzeit um eine Lösung. 

Ich selber bin nicht betroffen, da ich Anfang September voraussichtlich auf einer lange geplanten Segeltour sein werde. Aber für alle Plönerinnen und Plöner und die Bürger*innen aus den Umlandgemeinden hoffe ich sehr, dass die Kulturnacht auch in diesem Jahr wieder gefeiert werden kann. 

Meine Haushaltsrede in der Ratsversammlung

Redebeitrag FWG-Fraktion anläßlich der Debatte über den Haushalt
am 28. April 2025 in der Ratsversammlung

Meiner Rede hab ich zwei Bemerkungen vorangestellt, in der ich mich auf vorher gehaltene Redebeiträge bezogen habe:

1, Die Bürgermeisterin hatte erwähnt, dass die Kämmerei immer in wichtige Projekte eingebunden wird.
Dazu habe ich angemerkt: Das sei nicht korrekt. Im Fall der Kälte- und Wärmeplanung wurde die Kämmerei nicht oder erst viel zu spät eingebunden worden und es sei die teuerste Variante ausgewählt worden.

2. Ein Kollege meinte, dass wir Investoren nicht immer durch Vorgaben und Diskussionen hindern sollten.
Ich habe daraufhin geantwortet, dass wir nicht nur die Interessen der Investoren, sondern auch die der Plönerinnen und Plöner berücksichtigen sollte. Im Februar hat ein Stadtplaner in einer Veranstaltung der Tourist Info geäußert, dass wir eine Angebotsplanung machen müssten. Jetzt pusselt man schon wieder an Plänen (für den Bau eines Hotels auf der Fegetaschenwiese) rum. Das ist die letzten 20 Jahre so gewesen, das hat nie geklappt und es wird nach meine Einschätzung auch diesmal schief gehen. 
(Anmerkung zum besseren Verständnis: Angebotsplanung bedeutetdass man sich erst einmal klar darüber werden muss was man dort überhaupt will. Soll ein Stück Liegewiese für die Plönerinnen und Plöner erhalten bleiben? Soll der Gesamte Bereich überbaut werden? Soll es ein Mottohotel werden? Soll der Hotelkomplex emissionsfrei sein oder den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen? Welche gestalterischen Vorgaben sind zu beachten?
Dann schafft man Baurecht (Erstellung eines Bebauungsplanes).
Mit bestehendem Baurecht wendet man sich an unterschiedliche Investoren*innen. Sofern die Interesse haben, können sie umgehend loslegen, unabhängig von langwierigen  politischen Diskussionen und der zeitaufwendigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.=

Nun zu meinem vorbereiteten Redebeitrag:

Die Haushaltsdebatte ist grundsätzlich einer der Anlässe, bei denen sich die Parteien und politischen Gruppierungen darstellen und positionieren können. Das wollen auch wir von der FWG tuen.

Wir kennen seit Jahren die Klagen von ausgepressten Zitronen und trockenen Schwämmen, aus denen sich nichts mehr herauspressen läßt. Sehe wir uns das ganze einmal aus der Vogelperspektive an. 

Das erste, was uns aufgefallen ist, ist, dass das Eigenkapital, das eigentlich so um dieses Jahr herum aufgebraucht sein sollte, offenbar noch bis 2032 halten könnte, wenn ich die WERte des Jahresabschlusses 2023 zugrunde lege. Das liegt möglicherweise daran, das wir bisher vieles von dem, was wir in den Haushalt eingestellt haben, nicht umsetzen konnten. Unsere Umsetzungsquote lag bei deutlich unter der durch das Land auf 60 % festgesetzten Umsetzungsquote und dementsprechend war der Finanzbedarf dann auch deutlich geringer.
Auch der vorhergesehene Fehlbedarf lag meist über den tatsächlichen Werten. Ich möchte mich hier ausdrücklich bei Frau Meyer bedanken, die hierauf bei einer anderen Gelegenheit hingewiesen hat. Das darf allerdings nicht zu dem Trugschluss führen, jetzt lockerer mit den Ausgaben umzugehen. 

Das zweite, was uns auffällt, ist die Verschuldung. Die Verschuldung der Stadt Plön beträgt etwa 13 Mio Euro.
Bei ca. 9.000 Einwohnerinnen sind das überschlägig 1400,- € pro Kopf. Das kommt den 1200,- € pro-Kopf Verschuldung, die im Abschlussbericht zum Haushalt 2023 genannt sind, recht nahe.

Im Vergleich mit Schwentinental, seinen beeindruckenden Gewerbesteuereinnahmen und 14.000 Einwohner*innen ist Plön oberflächlich betrachtet noch recht gut davor. In Schwentinental mit seiner Verschuldung von 44 Mio Euro Ende 2024 liegt die pro-Kopf Verschuldung bei über 3.000,- Euro.

Jetzt könnte man denken, alles gar nicht so schlimm. Ja, es geht schlimmer. Aber es muss uns klar sein, dass mit Schulden auch Tilgung und Zinsen einhergehen. Das nimmt uns die Spielräume für zukünftige Investitionen. Das Vermeiden von Schulden ist also so gesehen eine Investition in die Zukunft. Auch darum werden wir auch weiterhin auf eine sparsame Haushaltsführung hinwirken.

Das heißt nicht, dass wir die Stadt kaputt sparen wollen. Aber wenn wir uns etwas leisten, dann müssen Kosten und Nutzen – auch gesellschaftlicher und ökologischer Nutzen – immer in einem angemessenem Verhältnis stehen.
Von daher haben wir uns dafür eingesetzt, dass die Arbeit des Musikzuges durch einen auskömmlichen Beitrag zur Miete abgesichert werden konnte. 

Nach wie vor ist es ja so, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Stadt nicht gegeben ist. Wir erhalten zur Erfüllung unserer Aufgaben immer noch Fehlbedarfszuweisungen. Im Gegenzug dafür müssen wir unseren Haushalt von der Kommunalaufsicht genehmigen lassen. 

Um zu einem vernünftigen Ausgleich zu kommen, müssen wir Einnahmen- und Ausgabenseite betrachten, also beide Seiten einer Medaille.

Bei den Einnahmen haben wir nur sehr wenige Stellschrauben, an denen wir drehen können.
Die Grundsteuer wurde gerade umgestellt.
Wir haben uns an die Vorgaben des Landes gehalten, um uns nicht vorwerfen zu lassen, dass wir bei der Umstellung eine verdeckte Steuererhöhung einpreisen. Das haben wir nicht getan. Auch wenn ich überwiegend Plöner*innen kenne, die über eine zum Teil nicht unerhebliche Erhöhung ihrer Grundsteuer klagen, so sind die Einnahmen aus der Grundsteuer doch um 70.000,- € gesunken. 

Auch bei den Parkgebühren haben wir durch die Einführung der ParkApp Einnahmeverluste zu verkraften.
Die Gewerbesteuer haben wir nicht angefasst und in Anbetracht der wirtschaftlichen Situation sollten wir auch dieses Jahr nicht daran rühren.

Wie wir am Beispiel von Schwentinental gesehen haben, sind hohe Gewerbesteuereinnahmen auch keine Garantie für einen ausgeglichenen Haushalt. Dennoch sollten wir uns bemühen, neue Betriebe anzusiedeln, um das Gewerbesteueraufkommen zu stabilisieren. Wir gehen den Weg mit, ein interkommunales Gewerbegebiet zu entwickeln.

Bislang haben wir auch Verträge abgeschossen, die zum Zeitpunkt des Abschlusses für alle Partner fair waren.
Über die Jahre hat sich die Situation aber verändert und wir müssen diese Verträge dahingehend überprüfen, ob sie noch kostendeckend sind. Das kann in letzter Konsequenz nur Nachverhandlungen oder Kündigungen bedeuten. 

Wir freuen uns darüber, dass die Stadt Plön mit dem Schulverband zu einer Einigung gekommen ist, was die Beteiligung des Schulverbandes an den Kosten für die Sportplatzsanierung betrifft.
Ich weiß, dass die Umlandgemeinden mit den Zähnen geknirscht haben und den Beitrag für zu hoch halten. Wir dagegen halten ihn für zu niedrig. Hier müssen wir über unser Beteiligungsmanagement und die Plöner Mitglieder in der Schulverbandsversammlung ggf. noch mehr Stehvermögen beweisen.

Damit sind wir bereits bei den Ausgaben. Wir haben die Sanierung des Sportplatzes am Schiffstal mitgetragen. Die Zustimmung ist uns bei einer Investitionssumme von über 2.5 Millionen und einer geringen Förderquote nicht leicht gefallen. Letztendlich sind wir hier über unseren Schatten gesprungen, weil der Schul- und Breitensport einen hohen gesellschaftlichen Wert hat.

Der Umbau des Bahnhofes ist auch so ein Thema. Wir werden hier viel Geld für die Baumaßnahmen in die Hand nehmen. Einer der Gründe ist der Platzbedarf, der sich aus vier Arbeitsplätzen ergibt, die dort von Mitarbeiterinnen genutzt werden, die nicht zur Kernverwaltung der Stadt Plön gehören. Immerhin konnten wir durch unsere von Anfang an vorgetragene Kritik vermeiden, dass der Umbau auch einen repräsentativen Glasvorbau bekommt, der die Kosten in Millionenhöhe getrieben hätte. 

WEitere Investitionen kommen auf uns zu:
– ein neues Obdachlosenheim als Ersatz für den bestehenden völlig heruntergekommenen  Bau in der Gartenstraße.
– Eine Kindertagesstätte.
– Eine neue Sporthalle
– Die Sanierung der in die Jahre gekommenen Gemeinshaftsschule.

Zum Thema Kernverwaltung gehört auch die Kälte- und Wärmeplanung. Wir (FWG-Fraktion) tragen Planung von Wärmenetzen mit, wenn,
1. Eine andere klimaneutrale und wirtschaftlich vergleichbare Lösung ist nicht anders machbar ist und
2. Es privatwirtschaftliche Interessenten gibt, die auf eigene Kosten und eigenes Risiko Wärmenetze planen, bauen und betreiben. 

In allen anderen Bereichen sehen wir die Bürger*innen und eigentümer*innen in der Verantwortung, die gesetzlich vorgeschrieben Maßnahmen für die Erreichung der Klimaziele innerhalb der bestehenden Fristen umzusetzen. 

Wir sehen kein Erfordernis, an Forschungsprojekten teilzunehmen sowie Studien und Untersuchungen durchzuführen, die nicht erforderlich sind, wenn die gesetzlichen Vorgaben auch anders als über Wärmenetze zu erreichen sind. 

Anders ausgedrückt, hier sollte eine Konzentration auf die Kernaufgaben erfolgen.

So stellt sich uns die Frage, ob das Klimamanagement nicht ausgelastet ist und so viel Zeit hat, sich u.a. in Studien und andere Aktionen einzubringen. 

Damit wären wir auch schon beim Stellenplan. Die Personalkosten steigen jährlich, qualifiziertes Personal ist zunehmend schwer zu finden, die Zuruhesetzungen der Boomer-Generation verschärfen die Situation auf dem Arbeitsmarkt. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, den Personalumfang der städtischen Verwaltung immer wieder kritisch zu hinterfragen. 

Die Stichworte sind:
– Konzentration auf Kernaufgaben
– Sozial verträglicher Personalabbau ohne betriebsbedingte Kündigungen.
Auch wenn wir dafür im Moment keine Mehrheiten bekommen, an dieser Zielsetzung halten wir fest. 

Auch wenn der Stellenplan für 2025 eine Reduzierung um gut eine Stelle vorsieht, ist das lediglich als ein Schritt in die richtige Richtung zu betrachten. Es wird darum gehen, diesem Schritt weitere folgen zu lassen.
Es ist nach unserer Überzeugung die Aufgabe der Bürgermeisterin, hier weitere Schritte vorzuschlagen. 

Die Lösung kann nicht sein, hierbei nur das Personal zu betrachten, das im Rahmen freiwilliger Aufgaben eingesetzt wird. Vielmehr sehen wir den Schwerpunkt darin, auch bei dem Personal, das mit der Bewältigung von Pflichtaufgaben befasst ist, kritisch zu hinterfragen, weil Prozesse effektiver gestaltet, vereinfacht und gestrafft werden können.
Hier müssen wir in der Selbstverwaltung uns auch an die Nase fassen. Wenn ich im Teilergebnisplan des Hauptausschusses unter dem Produkt Bürgermeisterin (Seite 4) bei strategischen und bei operativen Zielen ein weißes Feld vorfinde, dann haben wir unsere Hausaufgabe im Bezug auf stringente Vorgaben für die Verwaltungsspitze nicht gemacht.

Hier müssen auch wir nacharbeiten, um konkrete und nachprüfbare Zielsetzungen zu formulieren, damit im Rahmen eines wohlverstandenen Controllings der Grad der Zielerreichung auch beurteilt werden kann.


Ingo Buth
Fraktionsvorsitzender

– 3.254.700,- €

Die Überschrift ist der Fehlbedarf, den der Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 im Moment benennt. Er könnte im Verlauf der Haushaltsberatungen noch steigen oder sinken, aber irgendwo in dem Bereich wird er sich einpendeln. Erste Haushaltsberatungen stehen in der bevorstehenden Woche an.

In der nächsten Woche werden gleich drei Sitzungen stattfinden. Montag tagt der Hauptausschuss (HA), Mittwoch der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP) und Donnerstag der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie (SUE).
Am Dienstag gibt es abends einen Vortrag zur Evolution der Mittelmeereidechse, Mittwoch findet am Nachmittag das Rundgespräch für Menschen mit Beeinträchtigungen statt und am Freitag ist die Jahreshauptversammlung des TSV.

Alle Ausschusssitzungen sind öffentlich, es gibt aber jeweils im Anschluss an den öffentlichen Teil auch noch einen nicht-öffentlichen Teil, bei dem Vertragsangelegenheiten, Grundstücksangelegenheiten oder auch Personalangelegenheiten erörtert werden.

Im öffentlichen Teil gibt es auch immer eine Einwohner*innenfragestunde. Dort kann man sich mit seinen Fragen und Anregungen an die Verwaltung oder auch an die politischen Vertreter*innen wenden.

Die Sitzung des HA am Montag wird für die Öffentlichkeit relativ uninteressant sein, da die Themen: Stellenbesetzung Fachbereichsleitung 1, Wegenutzung Strom und Gas, Schlossgarage, Fundtierveertrag mit dem Tierschutzverein und Anmietung von Büroräumen im nicht-öffentlichen Teil behandelt werden. 

Hier geht es im öffentlichen Teil um das Sanierungsgutachten für das Rathaus und das Ölmühlengebäude. Zusammen, und dabei geht es nur um Erhaltungsmaßnahmen und Brandschutz liegen wir mit der Kostenschätzung bei 2,4 Millionen.
Das ist eine erhebliche Summe, die noch nicht im Haushalt berücksichtigt ist. Allerdings müssen die Planungen weiterlaufen und die Ausschreibungsunterlagen vorbereitet werden. Hier ist meiner Ansicht nach zu überlegen, ob man die Maßnahmen auf ihre Dringlichkeit hin untersucht und ggf. über einen längeren Zeitraum streckt. 

Außerdem kommt das Thema Fahrradstreße wieder auf den Tisch. Der Kreis hat abgelehnt, die Rodomstorstraße zur Fahrradstraße zu machen. Das basiert auf einer alten Rechtslage, die sich gerade geändert hat oder in Kürze ändern wird. Dann können auch andere Aspekte wir Städtebau oder Lärmschutz ect. Als Begründungen mit herangezogen werden. Solange es da noch keine Klarheit gibt, sollten wir die Reihenfolge ändern und nach meiner Ansicht die Eutiner Straße angehen, wo die Sache einfacher zu sein scheint. Danach wäre dann die Rodomstorstraße (Süd) Gänsemarkt bis zur Kreuzung B 76 an der Reihe, auch um den Anwohnern am und um den Gänsemarkt in Sachen Lärmschutz zu helfen. 

Das dritte große Thema wird der Haushaltsentwurf des SteP für das Jahr 2025 sein. Leider ist es uns nicht gelungen, schon im vergangenen Jahr einen Haushalt für dieses Jahr zu beschließen. Deshalb müssen wir das am besten bis Ende April erledigen. Wenn wir das nicht tuen, dann müssten wir erst die Jahresabrechnung für 2024 fertig stellen, bevor wir dann den Haushalt 2025 beschließen können.
Den Haushalt für 2025 haben wir im letzten Jahr leider nicht fertig gestellt bekommen, weil sich abzeichnete, dass nach den Sommerferien ein Nachtragshaushalt erstellt werden muss. Damit war unsere ohnehin schon ausgelastete Kämmerei gebunden. 

Der Haushalt sieht wie jedes Jahr düster aus. Auch wenn es nicht gelingt, alle Vorhaben, für die Geld eingeplant wird, umzusetzen, so machen die Rahmendaten doch klar, dass wir uns jede Ausgabe und jedes Vorhaben zweimal überlegen müssen. Niemand will mit der Kettensäge durch das Rathaus ziehen, aber wenn wir unsere Handlungsfähigkeit ein Stück weit erhalten wollen, dann ist Sparsamkeit das Gebot der Stunde.

Für 2024 waren Erträge in Höhe von 27,75 Mio € geplant. Für 2025 sieht der Haushaltsentwurf 26,4 Mio € vor. Das sind Mindereinnahmen von – 4,9 %. Die Ursache ist zum einen, dass die Umstellung der Grundsteuer für die Stadt zu Mindereinnahmen in Höhe von 70.000,- € geführt hat, zum anderen Tricksereien mit der ParkApp zu Mindereinnahmen in ähnlicher Höhe führen.
Der Hauptpunkt sind aber Reduzierungen bei der Fehlbedarfszuweisung, bei der Herabsetzung von Pensionsrückstellungen und bei Schlüsselzuweisungen

Für 2024 waren Aufwendungen (Ausgaben) in Höhe von 27,78 Mio € geplant. Für 2025 sieht der Haushaltsentwurf 29,48 Mio € vor. Das sind Mehrausgaben in Höhe von 7,9 %. Die Veränderungen bei den Mehraufwendungen kommen durch Steigerungen bei der Transferleistungen, den Personalaufwendungen, den Unterhaltsaufwendungen, den bilanzieren Abschreibungen sowie Mieten und Pachten zustande. Auch die Kreisumlage steigt um 6,7 Prozent, Geld, das die Kommune an den Kreis zur Erfüllung von dessen Aufgaben abführen muss.

Der Verwaltungsentwurf sieht für 2025 und die folgenden Jahre folgende Fehlbedarfe vor (in Klammern der Wert, der im Haushalt 2024 für die jeweiligen Jahre berücksichtigt war):
2025: – 3.254.700,- € (- 1.820.700)
2026: – 3.289.500,- € (- 1.989.200)
2027: – 2.881.300,- € (- 2.881.300)
2028: – 2.858.800,- € (Anm.:
Es wird immer für drei Jahre vorausgerechnet, für 2028 lagen 2024 also keine Berechnungen vor.)

Die Investitionen sind wie folgt geplant.
HA: 835.800,- €
Das beinhaltet: Erneuerung Parkplatz für die Feuerwehr, Anschaffung eines Toilettnecontainers für den Strandweg,Standort ehemaliger Bootsverleih, Beschaffung Container für die Feuerwehr)
SteP: 411.200,- €
Das beinhaltet: Eigenmittel für Städtebauförderung, Planungskosten und Kosten für den Umbau weiterer Bushaltestellen, Erneuerung von Stegen)
SUE: 2.978.800,- €
Das beinhaltet: Sportplatz Schiffsthal, Umrüstung Flutlichtanlagen auf LED, Containerausstattung.
Hierbei ist zu erwähnen, dass die Sportplatz alleine mit 2,8 Mio € zu Buche schlägt.


Nicht berücksichtigt sind dabei die Kosten für die Erhaltungsmaßnahmen am Rathaus und an der Ölmühle (2,4 Mio €) sowie für die Umsetzung des Kälte- und Wärmeplanung, über die am darauffolgenden Donnerstag zu entscheiden ist. 

Am Ende des Tages wird für den Zeitraum 2025 bis 2028 mit einer Nettoneuverschuldung von 7,5 Mio € gerechnet. Meistens kommt es nicht ganz so schlimm, aber besser wird es dadurch auch nicht. 

Damit leite ich zum SUE über, bei dem das Thema Haushaltsberatung ebenfalls auf der Tagesordnung steht. Drei weitere Tagesordnungspunkte (TOP) befassen sich mit dem Klimaschutz.
Der TOP 5 geht auf einen Antrag der CDU zurück. In der Ratsversammlung wurde die kommunale Kälte- und Wärmeplanung (KWP) beschossen. Da je ein Ratsherr der CDU und der FWG abwesend waren, hatten SPD und Bündnis 90/Die Grünen eine Mehrheit, mit der sie die KWP beschlossen haben. Die Mehrheitsverhältnisse sehen für alle weiteren Beschlüsse dann genau umgekehrt aus. Damit ist eine echte Blockadesituation entstanden, vor der ich in der Ratsversammlung gewarnt habe. Ich rechne es dem CDU-Fraktionsvorsitzenden hoch an, dass er die Initiative ergriffen hat, um die Blockadesituation aufzulösen.
Es wird gerade an einem Kompromissvorschlag gearbeitet, der für alle oder die breite Mehrheit der Fraktionen annehmbar ist. Das halte ich für einen gangbaren Weg.
Meine Kritik richtete sich bisher auf Verfahrensfehler bei der Erstellung der KWP, insbesondere die nicht durchgeführte Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die fehlende Alternativenprüfung (Die KWP liest sich wie eine Vorfestlegung auf Wärmenetze. Dezentrale Lösungen (z.B. Wärmepumpen oder Holzpelletanlagen) wurden in die Bewertung für die Auswahl der wirtschaftlichsten Lösung ebensowenig betrachtet wie Folgekosten.

Damit verbunden ist der TOP 8, Maßnahmen des Klimaschutzes. Hier schlägt die Verwaltung mehrere Optionen, Maßnahmen und Maßnahmenpakete vor und empfiehlt zwei Varianten: Variante 1: BEW Studien für das Quartier Plön SüdWest und das Bahnhofsquartier.
Variante 2: BEW Studien für das Quartier Plön SüdWest, das Bahnhofsquartier und das Quartier Vogelberg.
Beide Varianten umfassen jeweils auch noch ein Paket „Öffentlichkeitsarbeit“.
Die Kosten werden mit 363.000,- € bzw. 453.000,- € angegeben, der Eigenanteil der Stadt würde 213.000,- € bzw. 258.000,- € betragen.

Diesem Beschlussvorschlag kann ich in keiner Weise folgen. Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll, erst die Ergebnisse der laufenden Untersuchung vom Ingenieurbüro OCF abzuwarten, auszuwerten und aus der Auswertung Empfehlungen für das weitere Verfahren zu erarbeiten.
Im Anschluss daran wäre es sinnvoll, eine Alternativenprüfung für Lösungsansätze durchzuführen. Ziel muss es sein, bis 2025 die Klimaneutralität im Bereich Gebäudeheizen zu erreichen.

Mögliche Alternativen wären:
1. Die Stadt engagiert sich durch die Planung, den Bau und den Betrieb eines Nahwärmenetzes oder mehrerer Nahwärmenetze selber oder über eine Tochtergesellschaft wie die Stadtwerke.
Dezentrale Heizanlagen durch Eigentümer*innen für ihre Gebäude in den Bereichen, die nicht an ein Wärmenetz angeschlossen werden.
2. Die Stadt ermuntert Energieanbietern, Nahwärmenetze in Plön auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko zu planen, zu bauen oder zu betreiben, beteiligt sich aber nicht mit eigenem Kapital.
Dezentrale Heizanlagen durch Eigentümer*innen für ihre Gebäude in den Bereichen, die nicht an ein Netz angeschlossen werden.
3. Die Stadt veranlasst den Bau eines Wärmenetzes in den Bereichen, wo dezentrale Heizanlagen nicht sinnvoll oder möglich sind.
In allen anderen Bereichen steht es in der Verantwortung er Eigentümer*innen der Gebäude, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und bis 2025 klimaneutral Heizungen einzubauen.
Sofern externe Wärmenetzanbieter bereit sind, auf Eingene Kosten und auf eigenes Risiko Netze zu planen, zu bauen und zu betreiben, wird das von der Stadt unterstützt.

Im Laufe des weiteren Verfahren könnte dann auch die Beteiligung der Öffentlichkeit nachgeholt werden. Das würde bedeuten, dass die Bürger*innen und Eigentümerinnen die Möglichkeit haben, die Pläne einzusehen und Anregungen und Bedenken geltend zu machen. Die Anregungen und Bedenken müssten dann betrachtet, bewertet und abgewogen werden. Das Ergebnis der Abwägung wäre anschließend zu veröffentlichen. (Analog zu Bebauungsplänen, es wäre also nichts Neues.)

Mit der Abwägung und der Beteiligung der Öffentlichkeit wäre am Ende eine ergebnisoffene und transparente Entscheidung möglich.