Heute war Fraktionssitzung

Nach der Sommerpause ging es heute wieder in die politische Tretmühle. In den letzten Wochen haben sich einige Themen angesammelt, die besprochen werden mußten. Insbesondere ging es natürlich auch darum, die nächste Ratsversammlung am 3. September vorzubereiten. Aber in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit werde ich erst in den nächsten Tagen auf Einzelheiten eingehen.

Heute wird diese Seite vermutlich zum 2000sten mal besucht

Darüber hinaus freue ich mich naürlich auch über die zahlreichen kritischen Leserbriefe zum Thema Seewiesen. Aus dem Leserbrief von Herrn Stähr in der heutigen KN: “Aus einem staunassen Problemacker neben der Kläranlage werden “Seewiesen” – einfach ein Gedicht.”

Damit genug für heute, das Stadtbuchtfest ruft. Eine Veranstaltung, deren Besuch ich allen Lesern ans Herz legen möchte.

Irreguläre Abbuchungen / Datenschutz

In den letzten Tagen wurde in der Presse wiederholt über die Datensammelwut und vor allem auf dubiose bzw. unauthorisierte Abbuchungen hingewiesen. Diese Hinweise sind durchaus ernst zu nehmen. Aus eigener Erfahrung kann ich nur darauf hinweisen, mit Kreditkartendaten sorgsam umzugehen. Darüber hinaus scheint es mir dringend erforderlich, daß die gesetzlichen Regelungen im Sinne des Verbraucherschutzes angepaßt werden. Ich kann nur hoffen, daß sich hier etwas ändert. Hier ein Beispiel über Abbuchungen aus dem örtlichen Bereich:

Ich habe zu Pfingsten eine Ruderwanderfahrt organisiert. Um alle Schüler transportieren zu können, haben wir über Billiger-Mietwagen.de mit Car-del-Mar einen Mietvertrag abgeschlossen. Die Ausgabe des Wagens erfolgte an der AVIS Station in Plön. Wir haben das Fahrzeug am Pfingstmontag auf dem Gelände der AVIS-Niederlassung abgestellt. Zu diesem Zeitpunkt war das Fahrzeug in Ordnung. Zwei Wochen später überprüfte unser Trainer seine Kontoauszüge und stellte fest, daß ein höherer dreistelliger Vertrag abgezogen wurde. Nur auf Rückfrage wurde ihm von AVIS mitgeteilt, daß es sich dabei um die Reparaturkosten für die Windschutzscheibe handeln würde. Die Rückforderung über die Bank läuft noch, sie gestaltet sich äußerst schwierig.

Bedenklich ist,

1. daß die ortsansässige Mietwagenfirma die Abbuchung durchführte, ohne Rücksprache zu halten. Dies scheint mir schon ungewöhnlich, denn selbst einer Autovermietung aus Kanada gelang es, mich nach 2 Tagen zu erreichen, um eine Rückfrage zu einem angeblichen Kratzer an der Stoßstange zu stellen.

2. daß sich die Rückbuchung als überaus problematisch erweist, obwohl sie rechtzeitig eingeleitet wurde.

3. daß “all-inclusive” Versicherungspaket der Firma Car Del Mar eigenlich ein “All-Exclusiv” Paket ist, wie sich bei näherer – und leider erst nachträglicher – Lektüre des Kleingedruckten herausstellte. Die häufigsten Schadensereignisse, nämlich Glas- und Reifenschäden, waren ausdrücklich ausgenommen.

Hier noch zwei Links zum Thema: Süddeutsche.de
Süddeutsche.de

Leider ist der Kommentar von Herrn Prantel aus der Süddeutschen vom 12. August nicht mehr eingestellt. Ich zietiere hier auszugsweise:

“Datenschützer galten als sonderbare Zeitgenossen, und über den Datenschutz wurde geredet, als handele es sich um eine Geschlechtskrankheit des EDV- und Internetzeitalters.”

“Der Datenschutz schützt nicht abstrakte Daten, sondern konkrete Bürger. Und seitdem Bankkunden fürchten müssen, dass ihre Konten per Internet geplündert werden, weiß jeder potentiell Geschädigte, was Datenschutz ist: Vorbeugung gegen Missbrauch.”

Herr Prantel wiederum zitiert das Bundesverfassungsgericht: “Der Datenschutz ist also Persönlichkeitsschutz, er ist Schutz der informationellen Selbstbestimmung, er ist Schutz der Menschen in der digitalen Welt – er ist das Grundrecht der Informationsgesellschaft.”

Das vor 31 Jahren entstandene Datenschutzgesetz richtete sich vor allem gegen den Mißbrauch der Daten durch den Staat. Mittlerweile zeigen die verschiedenen Vorgänge jedoch, daß das Gesetz möglicherweise Lücken hat, wenn es um den Mißbrauch im nichtöffentlichen Bereich geht.

Zu guter Letzt noch ein Link auf die Seite des Verbraucherschutzes Schleswig Holsteins.

Sportplatznutzung, Schwimmponton, Gemeinschaftsschule, …

In der gestrigen Sitzung des Ausschuß für gesellschaftliche Angelegenheiten wurden sehr verschiedene  Themen behandelt.  Das wichtigste hier  in Kürze:

Am Rand der heute stattfindenden Sitzungs des Schulverbandes soll mit den anderen Mitgliedern abgeklärt werden, ob die Entscheidung für die Einrichtung einer Regionalschule in Plön zu Gusnten der Einrichtung einer Gemeinschaftsschule revidiert werden kann.

Ein weiteres kontrovers diskutiertes Thema war die Sportplatznutzung. Nachdem der DFB sein Stützpunktkonzept überdacht hat, wurden die Nutzungsverträge für Sportplatz und -halle gekündigt. Der Kreisfußbalverband hat Interesse daran, die Nutzung zu übernehmen. Der TSV und Eintracht haben sich in der Tendenz dagegen ausgesprochen. Hintergund ist, daß sie zum Einen die Pflege der Sportstätten übernommen haben, zum Anderen sind die Hallen und Sportplätze schon jetzt stark ausgelastet. Die Sperrung einer Halle in der MUS hat die Situation noch verschärft. Dennoch hat der Ausschuß beschlossen, den Antrag des Kreisfußballverbandes stattzugeben, wenn die finanziellen Aspekte geregelt werden. Im Gespräch ist ein Nutzungsentgeld in Höhe von 1200,– Euro. Der Betrag soll dem Unterhalt der Sportstätten zu Gute kommen.

In diesem Zusammenhang wurde auch das Thema Schloßparkstadion diskutiert. Das Gelände gehört der Deutschen Stiftung Denkmalschutz. Vertragspartner ist der Kreis als Träger des Gymnasium Schloß Plön. Von daher ist die Stadt in keiner starken Position, wenn 2012 der Pachtvertrag ausläuft. Dies gilt besonders, da es Anhaltspunkte dafür gibt, daß die DSD den Sportplatz beseitigen will, um eine historische Gartenanlage anzulegen.  Vor diesem Hintergrund  ist natürlich nicht einzusehen, daß noch in die desolaten Umkleideräume investiert wird. Es ist beabsichtigt, sich mit der DSD in Verbindung zu setzen.
Um den Sportplatz langfristig zu sichern wird es m.E. erforderlich sein, daß die Vereine und ggf. auch die Bevölkerung an die DSD herantreten.  Vor dem Hintergrund der ohnehin schon hohen Auslastung der vorhandenen Plätze halte den Bestand des Sportplatzes für deutlich wichtiger als die Anlage eines Gartens, jedenfalls so lange kein gleichwertiger Ersatz geschaffen ist. Bleibt zu hoffen, daß der DSD die Bedeutung des Platzes für den Schul- und Vereinssport noch nahegebracht werden kann.

Eine positive Nachricht: Für die Badestelle an der Fegetasche ist ein Schwimmponton angeschafft worden, der noch in dieser Saison  zum Einsatz kommen soll. Hoffen wir also noch auf ein paar schöne Tage.

Die Info-Mappe, die im Rahmen des Programmes “Familienfreundliches Plön” verteilt wird, scheint gut angenommen zu werden.

Die Arbeit der betreuten Grundschule und des Regenbogenhauses werden weiter bezuschußt.

Für die offene Ganztagesschule liegen – bei noch steigender Tendenz – bereits 100 Anmeldungen vor. Die Schulspeisung ist für das kommende Schuljahr sichergestellt, Details bleiben noch zu klären.

Belohnung für Waldfrevler?

Wie bekannt, wurde der an das Gut Tramm angrenzende Wald schon vor einiger Zeit gefällt, ohne daß die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen hierfür vorlagen. Daß es sich dabei um ein Versehen gehandelt haben könnte, kann ich nicht glauben, denn Herr Barnstedt ist ein erfolgreicher Unternehmer, und die Arbeiten wurden von einer Fachfirma ausgeführt. Daß hier gebaut werden soll, war auch schon länger bekannt, denn der ehemalige Ratsherr, der Markler Herr Dietz, hatte im bisherigen Verfahrensgang nicht nur in allen Abstimmungen, an denen er teilnahm, für die Einleitung der Planung für das Baugebiet gestimmt, er hat sich durch seine Vermittlungsbemühungen auch schon an der Vermarktung beteiligt. Offiziell bekannt wurden die Bebauungsabsichten für dieses Gebiet nun durch die Offenlegung des B-Planes.
Bei näherem Nachdenken stellt sich nun die Frage: “Wo leben wir eigentlich?” Derartige Vorgehensweisen waren mir bisher eigentlich nur aus dem Mittelmeerraum oder Südamerika bekannt.

Wer sich über die langfristigen Folgen der Ausweisung von Neubaugebieten vor dem Hintergrund der Bevölkerungsentwicklung informieren möchte, kann sich unter diesem Link beim NABU informieren.

Informationen über Kosten und Folgekosten von Neubaugebieten sind in einer Studie für die Region Stuttgart enthalten. Selbst wenn die Ergebnisse nicht 1 zu 1 übertragbar sind, werden die grundsätzlichen Aussagen für die süddeutsche Region in ihrer Tendenz auch für die Region Kiel, und damit auch für Plön als Stadt im Kieler Umland, zutreffen.

Zum Schluß möchte ich noch Dr. Krings (MdB/CDU) zitieren:
“Ich habe persönlich die Sorge, dass der demografische Wandel in den Städten und Gemeinden, in denen klar ist, dass die Bevölkerungszahl abnimmt, zwar abstrakt zur Kenntnis genommen wird, aber, wenn es um konkrete Entscheidungen geht, jeder Bürgermeister das letzte Neubaugebiet in der Region ausweisen möchte, damit seine Gemeinde gegen den Trend noch etwas wächst.”

Nächster lokalpolitischer Termin: 12. August 18:00 Uhr, öffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten. Interessante Punkte der Tagesordnung:
– Sportplatznutzung
– Änderung der Satzung der Stadt Plön über die Bildung eines Seniorenbeirates
– Zuschussanträge Betreute Grundschule / Regenbogenhaus
– Schulstarterpaket für Kinder, deren Eltern Transferleistungen erhalten
– Geschwisterermäßigung 50,00 Euro

Anregungen und Bedenken

Heute habe ich mich wieder einmal mit dem Projekt Seewiesen auseinandergesetzt. Wir erinnern uns: Die Auslegung des B-Planes war sehr kurzfristig erfolgt, der Zeitraum der Auslegung so kurz wie möglich gewählt und in die Sommerferien gelegt. Daher war es mir nicht möglich, die Unterlagen in der gebotenen Ausführlichkeit zu prüfen. Aber einige Dinge sind mir als ambitioniertem Laien doch aufgefallen. Ich vermute, daß die Schwächen der Planungsunterlagen zwischenzeitlich auch in der Verwaltung erkannt wurden. Interessant dürfte werden, ob das Verfahren weiter ordnungsgemäß abgearbeitet wird oder durch kreative Verfahrenstechniken bzw. einfach “par Ordre de Mufti” beschleunigt wird. Hier also schon einmal vorab meine Anregungen und Bedenken, die ich am Montag oder Dienstag im Rathaus beim Bürgermeister als dem Vorsitzenden des Planungsverbandes einreichen werde:

Nachtrag: Offensichtlich sind ältere Softwareversionen nicht in der Lage, kopierte Zeilenumbrüche und Nummerierungen aus Word-Dokumenten sauber im Blog darzustellen. Ich werde daher in Kürze ein wenig nachbessern müssen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Folgenden möchte ich Ihnen meine Anregungen und Bedenken zum betr. B-Plan vorlegen.
Grundsätzliche Anregungen und Bedenken sind bereits im Anschreiben aufgeführt,
in der Anlage 1 gehe ich im Einzelnen auf die Begründung zum B-Plan,
in der Anlage 2 zur UVS ein.

1. Die Umsetzung der Planung des Baugebietes bzw. das Konzept kann nach Aussagen der Planer nur funktionieren, wenn das Gewässer realisierbar ist. Das Planfeststellungsverfahren als Voraussetzung für die Herstellung des Gewässers ist noch nicht abgeschlossen. Dies gilt auch für die Entlassung des Gebietes aus dm Landschaftsschutz.
Bevor hier keine abschließende Klärung herbeigeführt wurde, ob das Gewässer überhaupt realisierbar ist bzw. ob es genehmigt wird, wird angeregt, daß die Stadt bzw. ihrer Verwaltung bis zum Vorliegen der erforderlichen Genehmigung ihre Mitarbeit an dem
B-Plan ruhen lässt.
Begründung: Die Fortsetzung der Arbeiten an einem Projekt, dessen planungsrechtliche Vorraussetzungen noch nicht vorliegen und dessen Umsetzung zwar politisch beabsichtigt, aber noch nicht sicher ist, widerspricht den Grundsätzen sparsamer Haushaltsführung.

2. Ich rege an, das planerische Konzept des Gebietes dahingehend zu überarbeiten, dass zum Einen die natürlichen Standortvorteile wie Landschaftsbild, natürliche Uferbereiche, Waldgebiete und topografische Profile erhalten bleiben und zum Anderen die zur Bebauung vorgesehenen Bereiche von dieser Umgebung dauerhaft profitieren. Dazu ist es erforderlich, hier eine klare Trennung zu bewahren.
Begründung: Der vorgelegte Entwurf sieht beispielsweise vor, im Bereich der illegal abgeholzten Fläche hinter dem Gut Tramm Baugrundstücke zu schaffen, die die natürlichen Rahmenbedingungen beeinträchtigen und zudem durch ihre Lage am natürlichen Gewässer Trammer See eine gebietsinterne Konkurrenzsituation verursachen. Diese Konkurrenzsituation ist nachteilig für die zügige Besiedlung und fiskalisch vertretbare Bewirtschaftung des eigentlichen Siedlungsprojektes. Zudem bringt sich der Planungsverband damit in die Nähe der Förderung von Bauland, das durch illegale Abholzung entstanden ist und gleichzeitig in Konkurrenz zu den eigentlichen gemeindlichen Entwicklungszielen steht. Der Plan sollte seriöser weise in dem durch Waldfrevel betroffenen Bereich Aufforstung und Naherholung vorsehen. Damit würde ein Konzept erkennbar, dass den naturräumlichen Rahmen des Plangebietes dauerhaft erhält.
Ähnliche Überlegungen gelten beispielsweise auch für die Gestaltungs- und Nutzungsvorgaben im Uferbereich zwischen Gut Tramm und Kleingartenanlage, die den Erhalt der natürlichen Situation gewährleisten sollen.

3. Übergeordnete internationale und kommunale Zielsetzungen sind nicht berücksichtigt. Dies gilt besonders für den Klimaschutz und damit verbunden auch für vorgesehene Ausweitung der Aufgaben der Stadtwerke AöR oder GmbH zu einem Kommunalen Versorger. Daher wird angeregt, die Nutzung einer Kraftwärmekopplung (Blockkraftheizwerk) verbindlich für das Baugebiet vorzusehen.
Begründung:
a) Die Stadt sollte sich nicht aus Ihrer Verantwortung ziehen, wenn es um die Umsetzung zukunftswichtiger Ziele geht, wie sie von der Bundesregierung auch im internationalen Rahmen verfolgt wird.
b) Der Ausbau der Stadtwerke zu einem kommunalen Versorger würde durch die Errichtung und den Betrieb eines Blockheizkraftwerkes nachhaltig gestärkt.
c) Die Berücksichtigung zukunftsweisender Konzepte und fortschrittlicher Techniken unterstreicht und hebt den angestrebten hochwertigen Charakter* des geplanten Wohngebietes. (*Bez. 1 S. 11)

4. Für die Geruchsemission wird das Szenario 2 angenommen. Dies beinhaltet emissionsmindernde Maßnahmen im Bereich der Kläranlage. Diese Maßnahmen sind nicht weiter spezifiziert. Ich habe Bedenken, dass die hierfür anfallenden Kosten über die Gebühren auf die Allgemeinheit der Gebührenzahler umgelegt werden. Ich rege an, dass die eventuell anfallenden Kosten von der Investorengruppe umgesetzt werden und als Voraussetzung für die Umsetzung des Neubaugebietes juristisch abgesichert werden.

5. Aussagen „alter“ Plöner zu Folge soll es in den letzten Tagen des II. Weltkrieges entlang der B 76 in Richtung Kiel zu Fliegerangriffen auf die zurückflutenden deutschen Truppen gekommen sein. Es sollen mehrere Fahrzeuge ausgebrannt am Straßenrand gestanden haben. Es ist zu erwarten, dass insbesondere im Bereich des Moores Kriegsreste, Munition oder Munitionsteile gefunden werden.
Ich rege an, das Ausmaß der möglichen Belastung vor Beginn der Arbeiten genauer zu ermitteln und diesbezüglich eine Gefahrenabschätzung vorzunehmen.
Begründung: Von alter Munition kann auch nach langer Zeit noch eine Gefährdung ausgehen.

6. Insgesamt zeichnet sich die UVS durch mangelnde Sorgfalt im Hinblick auf die formale Ausführung aus. Ich rege an, sie diesbezüglich zu überarbeiten. Aufgrund der schon formalen Schwächen scheint mir eine besonders gründliche inhaltliche Prüfung geboten.
Begründung: Arbeiten, die formal schwach sind, lassen die Vermutung aufkommen, dass sie auch inhaltlich nicht besonders stark sind.

Die Grundlagenermittlung der UVS ist erheblich mängelbehaftet in der Erfassung und Bewertung ökologischer Sachverhalte. Daher eignet sie sich nicht, als inhaltliche oder verfahrensrechtliche Grundlage für die Bauleitplanung.

Eine Bewertung des Vorhabens ist damit nicht abschließend möglich, daher behalte ich mir ausdrücklich vor, auch nach Ablauf der jetzigen Frist weitere Anregungen und Bedenken mitzuteilen und deren Berücksichtigung in der gemeindlichen Abwägung zu fordern.

Ich bitte, jeden einzelnen Punkt des Schreibens und der Anlagen einzeln abzuwägen und die Inhalte der Abwägung rechtssicher zu dokumentieren, um Stadt und Planungsverband von Schäden freizuhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Buth

Anlage 1

1. Pkt 3, Lage des Baugebietes (S. 7)
Im Rahmen der mit dem geplanten Baugebiet zusammenhängenden Verlegung und Gestaltung der B 76 wird angeregt, das Plangebiet geringfügig zu erweitern und die Kreutzng B 76 / Appelwarder und angrenzende Gebiete mit einzubeziehen.
Begründung:
a) Die Anbindung des Baugebietes für Fußgänger und Radfahrer wird über den am Trammer See gelegenen Wanderweg – der um einen Radweg erweitert werden sollte – erfolgen.
b) Der Ausgleich für die wegfallenden Parkplätze der Kleingartenanlage wird am anderen Ende der Kleingartenanlage in Richtung Osterterp erfolgen. Die Kleingartenanlage ist im Plangebiet enthalten, die Parkplätze wären es nicht.
c) Darüber hinaus sollte die Kreuzung B 76 / Appelwarder mit eingeschlossen werden. Hier wäre, ebenso wie bei der Zufahrt zum geplanten Neubaugebiet, ein Kreisverkehr vorzusehen. Damit wäre zum einen ein Beitrag zur Lärmreduzierung geleistet, zum anderen eine – insbesondere für Linksabbieger gefährliche – Entschärfung eines Gefahrenschwerpunktes erreicht. Aus meiner Sicht ist es höchst erstaunlich, daß es an dieser Kreuzung noch nicht zu einem schweren Unfall gekommen ist.

2. Pkt 4.1.1., Ziele der Raumordung und Landesplanung, S. 8 ff)
Die Entwicklung in Ascheberg wird angesprochen, die der anderen Gemeinden im Stadt-Umlandbereich (SUB) jedoch nicht. Es wird angeregt, die Planungen der Umlandgemeinden Bösdorf, Dörnik, Grebin, Lebrade und Wittmolds mit in die Betrachtung einzubeziehen und detailliert darzustellen.
Begründung: Es sollte zuverlässig abgeklärt werden, daß kein Überangebot geschaffen wird, das spätere Umplanungen „erzwingt“, die dem angestrebten hochwertigen Charakter der geplanten Siedlung zuwiderlaufen.

3. Pkt 4.2.1., Anlaß der Planung, (S. 12)
Strich 1, Hier wird als Ziel beschrieben, im Plangebiet selber Ausgleichsflächen zu schaffen. Es wird angeregt, diese Passage zu streichen.
Begründung: Die Umsetzung des Baugebietes führt zu Eingriffen in die Natur. Den Eingriff gleichzeitig als Ausgleichsmaßnahme vorzusehen, widerspricht den Absichten des Gesetzgebers und wird die Maßnahme als ganzes juristisch angreifbar machen.

4. Pkt 4.2.1., Anlaß der Planung, (S. 12)
Es wurde überprüft, ob und wie ein See mit guter Wasserqualität an diesem Standort etabliert und dauerhaft stabil erhalten werden kann. Es wird angeregt, hier weitergehende Überprüfungen durchzuführen, um eine verlässliche Aussage zur qualitativen Entwicklung des Gewässers zu erhalten.
Begründung: Die vom Planungsverband beauftragten Planer kommen zu dem Ergebnis, daß ein See herstellbar ist. Über die zu erwartende Qualität können aber keine nachprüfbaren Aussagen gemacht werden, es werden ausschließlich Vermutungen angestellt. Mit eines Monitoring-Systems soll nach Gewässerherstellung erkennbaren Fehlentwicklungen erkannt werden, um dann rechtzeitig gegensteuern zu können.
Eine von der Stadt in Auftrag gegebene Plausibilitätsüberprüfung kommt zu dem Ergebnis, daß das Gewässer zwar herstellbar ist, es wird aber eutroph bis sehr eutroph (hyper- oder polytroph) sein. Noch negativer als diese Formulierung kann eine gutachterliche Prognose zum späteren Zustand des künstlichen Gewässers kaum ausfallen. Um eine genauere Aussage zur zukünftigen Entwicklung und Qualität des Gewässers zu erhalten wird empfohlen, weitere Untersuchungen insbesondere zum Phosphateintrag vorzunehmen. Diese Empfehlung ist deutlich seriöser als die Absicht der Planer des Gewässers, die im bisherigen Planugsverlauf bereits mehrfach Aussagen, die selbst für den interessierten Laien erkennbar falsch waren, zurücknehmen mussten. Beispielhaft sei hier die Aussage aufgeführt, daß sich eine stabile thermische Sprungschicht entwickeln wird, die ein Aufsteigen der Nährstoffe in die obere Wasserschicht verhindert. Die Aussage, daß man erkennen könne, daß der Wasserspiegel von Trammer See und kleinem Plöner See ausgeglichen seien, dann würden beide Seen so ruhig daliegen, sei ergänzt.

In Kenntnis der Aussagen des städtischen Gutachters, die Planung weiter zu betreiben, heißt, dass der Planungsverband die Verantwortung für einen Misserfolg oder eine Fehlentwicklung bereits heute übernimmt und den Vorhabenträger von Verantwortung freistellt.

5. 4.2.2., Städtebauliche Zielvorstellungen, (S. 13)
Es wird angeregt, die Passage „ … dessen wesentliches Qualitätsmerkmal seine Lage … am neu zu schaffenden Gewässer sein wird.“ Wie folgt zu ersetzen: „ … dessen zwingend erforderliches Qualitätsmerkmal seine Lage … am neu zu schaffenden Gewässer sein wird.“
Begründung: Im weiteren Verlauf der Begründung des B-Plan wird ausgeführt, daß das Besiedlungskonzept ohne die Herstellung des Gewässers nicht funktioniert.
(Siehe Pkt 5.4.1., S. 28)

6. Darüber hinaus wird angeregt, die Beschaffenheit der Zugänglichkeit des Gewässers von den neuen Grundstücken und den öffentlichen Zugängen zu definieren.
Von daher ist es erforderlich, Klarheit darüber herzustellen, welche Bandbreite möglicher Erscheinungsbilder der zukünftigen Uferkante vom Planungsverband unter Berücksichtigung des Planungszieles „attraktive Seegrundstücke“ als akzeptabel angesehen werden.
Begründung: Die Art der Uferkanten der zukünftigen privaten Seegrundstücke ist der zentrale Punkt für den Erfolg bei der Umsetzung des Siedlungs- bzw. Plankonzeptes. Aufgrund der unverbindlichen Darstellungen und Entwürfe wird suggeriert, es handele sich bei der Planung um Grundstücke, deren betret- und nutzbaren Gartenbereiche bis unmittelbar an die Kante des neuen Gewässers heranreichen und so eine klassische und hochattraktive Seelage erzeugen. Diese Erwartung ist durch nichts sichergestellt und eher unwahrscheinlich umzusetzen. Tatsächlich erfordert diese Art der Grundstücksnutzung und des Gewässerbaus erhebliche konstruktive und finanzielle Aufwendungen, da der moorig-torfige Boden im Bereich des Plangebietes attraktive Garten-Ufer-Kanten vermutlich nicht zulässt. Realistischer wäre die Annahme, dass aufgrund der gegebenen Bodenverhältnisse eine sehr breiter moorig-schlammiger privater Uferstreifen entsteht, der in keinem Fall den Vorstellungen schöner Seegrundstückssituationen entspricht und große Unzufriedenheit der Anwohner verursachen würde.

7. 4.2.2., Städtebauliche Zielvorstellungen, (S. 14)
Zu Strich 3: Die Kubatur der Gebäude soll den Maßstab der in Plön und Rathjensdorf typischen Bauweise aufnehmen. Es wird angeregt, die Werte zu ermitteln, sofern dies nicht bereits geschehen ist, und in die Begründung bzw. in den Entwurf B-Plan mit aufzunehmen.
Begründung:
Wie auf S. 13 ausgeführt wurde, soll hierbei insbesondere die Bebauung am Wasser in Rathjensdorf und Plön aufgenommen werden. Sinngemäß muß es sich dabei natürlich um die Bebauung am Trammer See handeln, auch wenn dies nicht ausdrücklich erwähnt ist, da nur mit diesem Bereich ein räumlicher Zusammenhang besteht. Die Einhaltung der Zielvorstellung gem. Strich 3 kann aber nur überprüft werden, wenn diese mit den ermittelten Werten verglichen und ins Verhältnis gesetzt werden.
Diese Zielvorstellung an sich ist aber unprofessionell. Es ist davon auszugehen, dass das gutverdienende Klientel auf großzügigen Grundstückszuschnitten nicht die Maß- und Formsprache der Bebauung der 60ger Jahre eines holsteinischen Dorfes oder Stadtrandes übernehmen will. Dies wäre im übrigen auch zu erhoffen.

8. 4.2.2., Städtebauliche Zielvorstellungen, (S. 14)
Zu Strich 6 und 7: Es wird angeregt, eindeutig festzulegen, daß es sich bei den betr. Wasserflächen ausschließlich um das noch zu schaffende Gewässer handelt.
Begründung: Es muß ausgeschlossen werden, daß, insbesondere in den ökologisch wertvollen oder besonders wertvollen Uferstreifen des Trammer Sees bzw. im Gewässserschutzstreifen, zusätzlich zur bestehenden Badestelle nördlich Tramms, weitere Badestellen eingerichtet werden.

9. 4.3., Wesentliche Auswirkungen der Planung (S. 16)
Es wird angeregt, den Trentsee in die Betrachtung mit aufzunehmen.
Begründung: Der Trentsee wird im wesentlichen durch den einzigen Zufluß, die Trammer Furt gespeist. Dieser Zufluß ist im Sommer sehr flach, eine nennenswerte Strömung ist vorwiegend im Winter und Frühling zu beobachten, wenn im Trammer See Hochwasserspitzen auftreten. Werden diese Hochwasserspitzen später in das noch zu schaffende Gewässer abgeführt werden, ist damit zu rechnen, daß sich der Zustrom in den Trentsee deutlich verringern wird, was bislang noch nicht betrachtete Auswirkungen auf dessen Wasserqualität haben kann. Eine Nichtberücksichtigung dieses Sachverhaltes würde zu einem Abwägungsausfall führen, in dessen Folge nicht nur die Rechtskraft des Bebauungsplanes leiden würde, sondern auch Regressansprüche gegenüber dem Planungsverband entstehen könnten.

10. Pkt 5.1.1., Mischgebiet (S. 18)
Hier wird als mögliche Nutzung die Pferdehaltung genannt. Es wird angeregt, diesen Punkt zu streichen oder die B-Planung nachzubessern.
Begründung:
a) Mit der Pferdehaltung sind erfahrungsgemäß Geruchsbelästigungen verbunden, die in der ausliegenden Planung und den Emissionsuntersuchungen nicht betrachtet wurden.
b) Mit Pferdehaltung sind i.d.R. Nebenanlagen wie Reithallen oder Peitplätze verbunden. Derartige Anlagen sind in der vorliegenden Planung nicht erkennbar.
c) Es sind bislang keine Konzepte erkennbar, wie den Bedürfnissen der Reiter Rechung getragen werden kann und gleichzeitig den Belangen der nicht-reitenden Menschen und den Belangen des Naturschutzes Rechnung getragen werden sollen. Insbesondere fehlen Aussagen über den umfang dieser Nutzung und die Anbindung an einen Reitweg.

11. 5.1.2., Maß der baulichen Nutzung (S. 19ff)
Hier fehlen die Vergleichswerte für die Seenahe Bebauung in Tramm und Plön. Es wird angeregt, diese zu ermitteln, sofern noch nicht geschehen.
Begründung: um tatsächlich beurteilen zu können, ob die städtebaulichen Zielvorstellungen umgesetzt werden, ist die Ermittlung von Vergleichswerten erforderlich.

12. Pkt. 5.3.1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen (S 24ff)
Es wird angeregt, Reetdächer im Plan mit zu berücksichtigen.
Begründung: Aufgrund der in Tramm weit verbreiteten Reetdächer (geschätzt
mind. 30 %) sollten diese Dachart für den Bereich des Gutshofes ausdrücklich vorgeschrieben werden und zumindest für den Bereich in Gutshofnähe und auf der Insel als Möglichkeit zulässig sein.

13. Pkt. 5.3.2., Gestaltung der nicht überbauten Grundstücksfläche (S 26f)
Es wird angeregt, Bambusarten als Sichtschutz zu streichen.
Begründung: Es gibt ausreichend heimische Pflanzen, die als Sichtschutz genutzt werden können, und die einen deutlich höheren ökologischen Wert haben.

14. Pkt 5.4.1., Landschaftsplan (S27f)
In Absatz 5 wird ausgeführt, daß insbesondere die Beseitigung der Waldfläche nördlich des Gutshofes und des Weihers im Bereich des geplanten Gewässers kritisch zu betrachten sind, aber unausweichlich sind, da ansonsten das Siedlungskonzept scheitern würde. Es wird angeregt, diese Betrachtung getrennt für das Waldgebiet und das Gewässer auszuführen.
Begründung:
Die Argumentation kann für den Bereich des Gewässers nachvollzogen werden und ist im Text begründet. Eine Begründung, warum das Siedlungskonzept scheitert, wenn der Wald nördlich des Gutshofes erhalten bliebe, ist nicht gegeben und auf den ersten Blick auch nicht erkennbar.

15. Pkt 5.4.2., Grünordnerischer Fachbeitrag, Landschaftsbild (S. 30)
Hier wird ausgeführt, daß die Verwallung (Lärmschutzwall) von anderer Seite verursacht wird. Es wird angeregt, diese Aussage zu überprüfen.
Begründung: Die Maßnahme kann bei realistischer Einschätzung entfallen oder deutlich kleiner ausfallen, wenn auf das Neubaugebiet verzichtet wird.

16. Pkt 5.4.2., Grünordnerischer Fachbeitrag, Ausgleichsmaßnahmen Wasser (S. 32)
Es bestehen Bedenken, daß die aufgeführten Maßnahmen im Rahmen der Gewässerherstellung als Ausgleichsmaßnahmen gerechnet werden können.
Begründung: Die Gewässerherstellung ist unverzichtbarer Bestandteil des Siedlungskonzeptes.
a) Das neu zu schaffende Gewässer oder Teile davon als Ausgleichsmaßnahme zu anzurechnen widerspricht den Grundüberlegungen des Gesetzgebers und macht die Maßnahme juristisch anfechtbar.
b) Der Weiher ist Habitat mehrerer besonders schützenswerter Arten. Über die Qualität des neu zu schaffenden Gewässers kann keine verlässliche Aussage getroffen werden, außer das es sich eutroph oder sehr eutroph entwickeln wird. Ob dieses Gewässer tatsächlich einen Ausgleich für den Weiher darstellt oder an anderer Stelle in vergleichbarer Weiher geschaffen werden muß, bleibt zu untersuchen.

17. Pkt 5.4.2., Grünordnerischer Fachbeitrag, Ausgleichsmaßnahmen Boden (S. 33)
Die Modellierung des Bodenaushubs im nördlichen Plangebiet und gegenüber der Trasse der B 76 wird als Ausgleichsmaßnahme genannt. Es bestehen Bedenken, daß dies als Ausgleichsmaßnahme anzusehen und juristisch haltbar ist.
Begründung: Diese Maßnahme ist im Zusammenhang mit der Seeherstellung zu sehen und dient auch der Beseitigung des Aushubs, der anderenfalls abgefahren werden müsste. Insbesondere die Einbeziehung des Lärmschutzwalles in die Ausgleichsflächen widerspricht dem gesunden Menschenverstand und wird die Planung juristisch anfechtbar machen.

18. Pkt 5.6., Seeherstellung (S. 38f)
Die mittlere Wassertiefe wurde mit 3 Metern angegeben.
Ich habe Bedenken, dass diese mittlere Wassertiefe erreicht werden kann.
Begründung: Das Gewässer ist sehr gegliedert und hat mehrere schmale Wasserarme. Mit einer Böschungsneigung von 1:3 im bebauten Bereich bzw. 1:4 im Verlandungsbereich wird die angestrebte mittlere Wassertiefe erst in einem Abstand von 9 bzw. 12 Metern vom Ufer erreicht. In den hierbei abgedeckten Flächen beträgt die Mittlere Wassertiefe 1,5 Meter. In den Seitenarmen soll die maximale Wassertiefe nur 2 Meter betragen. Bei einer geplanten maximalen Tiefe von 4 Metern reicht die verbleibende Fläche überschlägig nicht aus, die angegebene mittlere Wassertiefe
von 3 Metern zu realisieren.

19. Pkt 5.6., Seeherstellung (S. 41)
Als Beispiel für einen neu geschaffenes Gewässer wird der Eimersee bei Eckernförde genannt, wobei es 5 bis 7 Jahre dauern soll, bis eine stabile Gewässerqualität erreicht ist. Ich habe Bedenken, dass dieses Beispiel richtig gewählt ist und befürchte, dass es zu einer falschen Beurteilung führt.
Begründung: Bei dem Eimersee handelt es sich offenkundig um eine wiederhergestellte Seefläche, ohne dass die bestehende Erdschicht durchstochen wurde. Bei dem im Zusammenhang mit dem Neubaugebiet geplanten See wird der Boden jedoch durchstochen und Torfschichten werden angeschnitten, so dass sie großflächig frei liegen und Nährstoffe ungehindert in das Wasser eindringen können.

20. Pkt 5.6., Seeherstellung (S. 41)
Über technische Maßnahmen und die Einrichtung aufgelockerter Bereiche in den Zu- und Abflüssen soll eine Sauerstoffanreichung des Wassers erreicht werden.
Ich rege an, diese Aussage auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.
Begründung: Das Gefälle des Geländes wird nicht ausreichen, eine Strömung zu erzeugen, die als Voraussetzung für die Anreicherung des Wassers mit Sauerstoff ausreicht, wenn das Wasser etwa über eingelegte Steine oder Schwellen fließt.

21. Pkt 5.6., Seeherstellung (S. 41)
Als Maßnahmen zur Sicherstellung der Wasserqualität – für den Fall, dass sich kein stabiler Zustand herstellen lässt – werden maschinelle Entkrautung und das Einbringen einer Tonschicht genannt. Ich rege an, die Tonschicht bereits bei der Gewässerherstellung einzubringen.
Begründung: Die angestrebte hohe Wohnqualität und der voraussichtliche durchschnittliche Quadratmeterpreis von geschätzt 200 Euro wird Käufer mit gutem Einkommen und hohen Ansprüchen anziehen. Die zukünftigen Käufer können und werden erwarten, dass sie sich nicht über Jahre mit einem sich entwickelnden Gewässer herumärgern müssen, wobei der Ausgang ungewiß ist. Insbesondere würde das ohnehin nicht finanzierbare nachträgliche Einbringen einer Tonschicht für nicht akzeptable Belästigungen sorgen. Wenn sich das Gewässer nicht stabil entwickelt und die nachträgliche Einbringung erforderlich wird, müssen sich die Mitglieder des Planungsverbandes, und damit auch die Vertreter der Stadt, fragen lassen, wie sie eine solche Planung zulassen konnten, zumal alle Umstände bekannt und aktenkundig waren. Der Streit über die anfallenden Kosten wird zum Nachteil der Stadt bzw. der Gemeinde gereichen, selbst wenn sie sich nicht finanziell beteiligen müssen. Die Aufarbeitung in der Presse wird dann voraussichtlich deutlich intensiver sein als im Fall „Turmbau“ oder „Stadtbus-Twiete“. Die Thematik Wasserqualität ist insbesondere im Hinblick auf den Tourismus äußerst sensibel. Möglicherweise übertragen ortsunkundige Gäste betreffende Berichte unreflektiert auf die übrigen Seen in Gebiet. Ein Imageverlust der Region und damit verbunden Einbußen im Fremdenverkehr würden in einem solchen Fall die Folgen sein.

22. Pkt 5.7., Verkehrserschließung (S. 41)
Die Straße „Am See“ als Haupterschließungsachse verfügt über keinen eigenen Radweg.
Ich rege an, hier zusätzlich einen Radweg einzuplanen oder bauliche Maßnahmen zum Schutz von Radfahrern umzusetzen.
Begründung: Bisher wird der betr. Wanderweg und der Weg entlang der Kleingärten von den Radfahrern aus Richtung Tramm / Rathjensdorf genutzt. Mit dem Zuzug von ca. 500 Einwohnern, die die Ortsmitte von Plön bequem innerhalb von 10 Minuten mit dem Rad erreichen können, wird das Aufkommen von Radfahrern erheblich steigen. Dies gilt auch für Kinder, die mit dem Rad zur Schule fahren. Da dies besonders zu Zeiten des Berufsverkehrs zum Tragen kommt, ist bei diesen Verkehrsteilnehmern von einem erhöhten Unfallrisiko auszugehen, dem vorgebeugt werden muß.


23. Pkt 5.7., Verkehrserschließung (S. 42)
Für den Fuß- und Radweg entlang des Trammer Sees ist eine Breite von 3 Metern vorgesehen. Ich habe Bedenken, dass dies ausreichend ist.
Ich rege an, diesen Weg breiter auszulegen und Fuß und Radweg räumlich zu trennen.
Darüber hinaus ist der Radweg mit einer Oberfläche zu versehen, die komfortabel zu befahren ist (Kein Pflasterstein!)
Auch hier erscheint der Entwurf unprofessionell und unausgereift. Wer die Verhältnisse kennt, weiß um die hohe Bedeutung dieser Verbindung für Naherholung und Tourismus. Der zukünftige Ausbau sollte in Form einer promenadenartigen Verbindung des neuen Stadtteils mit Plön erfolgen. Hierzu sind Wegebreiten von nicht unter 5 Metern anzustreben.
Begründung: Dieser Weg wird voraussichtlich stark genutzt, und zwar in beide Richtungen. Dabei sind gefahrenträchtige Nahbereichssituationen zwischen den unterschiedlichen Verkehrsteilnehmern vorhersehbar.

24. Pkt 5.7., Verkehrserschließung (S. 43)
Es sind keine öffentlichen Stellplätze für Fahrräder berücksichtigt.
Ich rege an, an den öffentlichen Flächen ausreichend Fahrradstellplätze vorzusehen.
Begründung: selbsterklärend.

Anlage 2

1. Zu Pkt 7.1.1. Beschreibung des Vorhabens, Landschaftsgestaltung (S. 4)
Der ausgehobene Torf (170 000 m3) soll in Mieten gelagert und mit landwirtschaftlichen Maschinen weggebracht werden. Der 50 Meter Schutzstreifen zu Gewässern soll grundsätzlich eingehalten werden. Ich habe Bedenken, dass es dabei zu Torfeinträgen in den Trammer See kommt.
Begründung:
a) Wenn der Torf in mieten gelagert wird, besteht die Gefahr, das durch Winderosion Torfpartikel gelöst und über Wind in den Trammer See eingetragen werden. Als Abhilfe wäre jedoch denkbar, den Torf feucht zu halten oder abzudecken.
b) Spätestens beim Verladen des Torfes wird es dazu kommen, dass Torfteilchen gelöst, aufgewirbelt und vom Wind fort getragen werden.
c) Die Nutzung des Wortes „grundsätzlich“ lässt ausnahmen zu. Diese sollten nicht für den Schutzstreifen des Trammer Sees gelten. Dies gilt es zu spezifizieren.

2. 7.2.2.2., Oberflächenwasser Bewertung. (S. 10)
In der Bewertung werden Tatsachen (die Gewässerqualität des Trammer Sees weist eine geringe Belastung auf) und Bewertungen (Sie ist also von „besonderer Bedeutung“) vermengt. Ich rege an, hier klarer zwischen Fakten und Bewertungen zu trennen.
Begründung: selbsterklärend.

3. 7.2.4., Schutzgut Pflanzen und Biotope (S. 11 ff)
Ich rege an, dieses Kapitel komplett zu überarbeiten.
Begründung: In diesem Abschnitt werden zwar unterschiedliche Biotoparten betrachtet, ihre Unterscheidung orientiert sich aber fast ausschließlich an der Flora. Die Bewertungen zu fast allen Pflanzenarten fehlen, die Wechselwirkungen zwischen Tier- und Pflanzenwelt bleiben völlig unberücksichtigt.

4. 7.2.4.1. Biotoparten Wälder (S. 11)
siehe Anl. 2 Pkt 2.

5. 7.2.4.2. Flora, gefährdete Pflanzenarten (S. 15f)
Bewertungen zu fast allen Pflanzenarten fehlen.
Ich rege an, die Bewertungen einzuarbeiten.
Begründung: selbsterklärend.

6. 7.2.5.1. Säugetiere Bewertung (S. 16f)
Der systematische Aufbau ist schwer nachvollziehbar. Unter Bewertung folgen mindestens 2 Absätze, die den Umfang der Beschreibung zu den Themen Fledermäuse, Fischotter und sonstige Säugetiere übertreffen, wobei es sich überwiegend um die Beschreibung von Fakten zum Thema Fledermaus handelt.
Ich rege an, hier nachzubessern.
Begründung: selbsterklärend.

7. 7.2.5.3., Reptilien (S. 18)
Es fehlt die Bewertung. Ich rege an, sie einzuarbeiten.

1. 7.2.5.3., Reptilien (S. 18)
Es wird die Verbesserung der Situation der Amphibien angedeutet.
Ich rege an, diese Aussage zu überprüfen.
Begründung: Der bestehende Weiher und der zu schaffende See sind sehr unterschiedliche Gewässer. Die Erwatung, dass bei fachgerechter Anlage eine weitere Verbesserung zu erwarten ist, ist eine Behauptung, die nicht weiter belegt ist, auf jeden Fall ist sie keine Bewertung.

2. 7.2.5.5., Fische (S. 19)
Daß durch die Neuschaffung des Gewässers Laich- und Aufwuchshabitate entstehen, ist eine Vermutung, keine Bewertung. Ich rege an, hier nachzuarbeiten.
Begründung:
a) Die Bewertung enthält keine Aussage, die bei näherer Betrachtung eine Bewertung ist.
b) Es ist nachvollziehbar, dass im neuen See Fische leben werden. Allerdings wird der neu zu schaffende See keinen direkten Kontakt zu benachbarten Gewässer haben und damit wird er für diese auch kein Laich- und Aufwuchshabitat sein. Außer vielleicht für Karpfen wird das künstliche Gewässer keinerlei Bedeutung für die heimischen Fischvorkommen haben.
Bewertung: Diese Passage macht ganz klar, dass der Verwaltung und den politisch Verantwortlichen Brocken hingeworfen werden, die anlocken und die Sache schmackhaft machen sollen, aber keiner realistischen Betrachtung standhalten.

3. 7.2.5.9., streng geschützte Arten (S. 20)
Dieser Abschnitt beinhaltet keine Bewertung, schließt aber mit der Folgerung: Eine Verschlechterung der Wasserqualität durch das Siedlungsvorhaben muß ausgeschlossen werden. Ich rege an, hier nachzuarbeiten.
Begründung: selbsterklärend.

4. 7.2.6. Landschaftsbild (S. 21)
Ich rege an, diesen Gliederungspunkt weitgehend zu überarbeiten.
Begründung:
a) Hier wird überhaupt nicht auf die Auswirkungen der geplanten Siedlung auf das Landschaftsbild eingegangen. Völlig unberücksichtigt bleiben z.B. die Lärmschutzwälle.
b) Der erste Satz der Bewertung kommt über die Bedeutung einer Plattidüde nicht hinaus, der zweite Satz hat mit dem Thema bei näherer Betrachtung nichts zu tun. Eine deutlich bessere Aussage befindet sich in der Begründung des B-Planes Pkt 4.3, S. 16:
“Durch die Bebauung wird das Landschaftsbild grundlegend verändert.“
Von daher ist festzustellen, dass Begründung und UVS in sich nicht konsistent sind.

Aus dem Urlaub zurück

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

ich war ein paar Tage in Norwegen, wo ich mit einer Jugendgruppe des SRSV eine mehrtägige Ruderwandertour auf den Fjorden nördlich Stavangers gemacht habe.
In den nächsten Tagen werde ich erst mal meine Anregungen und Bedenken zum B-Plan Seewiesen zu Papier bringen und abgeben.
Soweit ich informiert bin, werden die Anwohner der Appenrader Straße ebenfalls tätig.

Gestern Fraktionssitzung, heute Taufe

Die gestrige Fraktionssitzung zog sich fast bis 23:00 Uhr hin. Dennoch war sie überaus informativ, da aus den verschiedenen Bereichen wichtige Informaionen zusammengeführt wurden. Dies gilt natürlich für die geplante Einrichtung der Stadtwerke GmbH ebenso wie für die Einstellung einer Fachkraft für Wirtschafsförderung. Nachdem sich die neue Personalsituation, was die Besetzung der Ämter und Posten angeht, gefestigt hat, steht jetzt wieder die Sacharbeit im Vordergrund. Hierzu gehört natürlich einerseits, daß die Prioritäten für die Umsetzung der Punkte unseres Wahlprogrammes gesetzt werden, andererseits gilt es, trotz Sommerpause die anstehenden Sitzungen vorzubereiten.

Heute wurde das portugisische Uboot Tridente getauft. Ich konnte an dieser Zeremonie teilnehmen. Portugal war hochrangig vertreten, so waren der Parlamentspräsident und der Verteidigungsminister anwesend. Von deutscher Seite waren u.a. ein MdB und Staatssekretär Wolf vor Ort. Besonders gefreut habe ich mich aber über das Gespräch mit dem Kommandanten. Wir kannten uns aus früheren dienstlichen Begegnungen. Weitere interessante Gespräche ergaben sich während des anschließenden Mittagessens.

1. Entwurf B-Plan Seewiesen liegt aus

Auf der letzten Ratsversammlung wurde die Auslegung der 80. Änderung des F-Plans (Seewiesen) beschlossen. Im selben Zusammenhang wurde auch die Umweltverträglichkeitsstudie gebilligt. Sie ist eine wesentliche Grundlage für die jetzt erfolgte Auslegung des 1. Entwurfes des B-Planes, die am 6. August endet. Bis dahin können Anregungen und Bedenken geltend gemacht werden. Das ist rechtlich völlig zulässig, allerdings ist der Zeitraum für ein Vorhaben dieser Größe relativ kurz gewählt und liegt z.T. auch noch in den Ferien. Ein gern genutztes Verfahren, um den Umfang an eingehenden Äußerungen möglichst gering zu halten. Nach meiner Einschätzung werden etliche Anregungen und Bedenken eingehen, so daß eine zweite Auslegung erforderlich sein wird. Aufgrund der Kürze der Auslegungszeit werden vermutlich nicht alle Anregungen und Bedenken eingebracht werden können, so daß bei der vorhersehbaren 2. Auslegung sicher noch ein Nachschlag zu erwarten ist.
Die Auslegung des F-Planes läßt noch auf sich warten. Sie soll – voraussichtlich Mitte Juli – gemeinsam mit der Auslegung des Rathjensdorfer F-Planes erfolgen.

Drei Dinge sind m.E. auch im Zusammenhang mit dem B-Plan jetzt schon als problematisch einzustufen:

1. Die Gewässerqualität ist keineswegs gesichert. Wie bereits in der letzen Sitzung des Ausschussses für Stadtentwicklung und Umwelt geäußert, wird in der Plausibilitätsuntersuchung, die die Stadt veranlaßt hat, festgestellt, daß das Gewässer herstellbar ist. Über die Gewässerqualität und die zukünftige Entwicklung könne aber keine verläßliche Aussage gemacht werden. Hierzu seien weitere Untersuchungen erforderlich. Völlig klar ist, daß ein eutrophes Gewässer entstehen wird. (Nicht zu verkneifende Anmerkung: ob es am Ende hyper- oder polytroph sein wird, wird sich zeigen.) Der Planungsverband will aber lieber erst das Gewässer herstellen und dann ein Monitoringsystem einrichten, um bei Fehlentwichlungen gegensteuern zu können. (Anmerkung: Wie, das muß noch gesagt werden.)

2. Weiterhin bedenklich ist, daß die Baumaßnahmen wie Wasserfläche und Lärmschutzwall – nach den Informationen, die in den Sitzungen immer wieder geäußert wurden – gleichzeitig als Ausgleichsmaßnahmen herhalten sollen. So wurde während einer Ratsversammlung geäußert, daß die Ackerbauflächen ökologisch nicht besonders wertvoll seien. Das ist sicher richtig, aber der Zierrasen mit Bambusanpflanzung ist es auch nicht. Die o.g. Äußerung ist so abwegig, daß sie sich selbst in der UVS nicht wiederfindet. Und was die betroffenen Kleingewässer betrifft, ist mit Bestimmtheit keine Aussage möglich. Weil man nicht weiß, wie sich das neue Gewässer entwickeln wird, wird man auch keine Aussage treffen können, in wie weit es einen Ersatz für die Gewässer darstellt, die beseitigt werden.

3. Vor dem Hintergrund der fraglichen Gewässerqualität, aber auch bei Betrachtung der grenzwertigen Lärm- und Geruchsbelästigung stellt sich wieder einmal die Frage, ob das städtebauliche Ziel, nämlich die Verwirklichung eines hochwertigen Wohngebietes, auf Basis der ausliegenden Planungsunterlagen wirklich umsetzbar ist. Tatsächlich hat man ja auf die Festlegung von Kriterien, an denen man die Hochwertigkeit des Wohngebiet bewerten könnte, verzichtet.

Nach längerer Zeit wird die Kommunalpolitik mich heute Abend wieder einmal in Beschlag nehmen, es ist Fraktionssitzung. Dafür wird die für den 17. Juli angekündigte Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt ausfallen.

Thema Stadtwerke (ergänzt)

Die Stadtwerke wirtschaften als Anstalt öffentlichen Rechts quasi privatwirtschaftlich und werden unter kommunaler Führung weiter betrieben. Es gibt einen Geschäftsführer und einen Verwaltungsrat, der sich im wesentlichen aus Vertretern der Fraktionen zusammensetzt. Die Richtungsweisendne Beschlüsse werden in der Ratsversammlung gefaßt. So ein Beschluß stand gerade an. Die Stadtwerke wurden damit betraut, eine GmbH zu gründen, die erst einmal mit als Anbieter Strom und Gas auf dem Markt kaufen und an den Endverbraucher verkaufen soll. Die Preisvorteile, die beim Großeinkauf erzielt werden können, sollen an die Verbraucher weitergegeben werden. Da die Wechselbereitschaft der Stromkunden aufgrund der Abrechenpannen der Schleswag und der gefühlten Kundenunfreundlichkeit als groß angenommen wird, drängt jetzt die Zeit, denn damit sich die Sache rechnet, müssen in den nächsen Jahren möglichst 30 Prozent der Plöner Haushalte gewonnen werden.
Im Grunde genommen stellen sich 3 Fragen:

1. Ist die kostengünstige Versorgung der Einwohner eine kommunale Aufgabe?
2. Ist die Auslastung erreichbar?
3. Ist die angedachte Lösung zielführend?
Zu 1. Diese Frage würde ich grundsätzlich bejahen.
Zu 2.
Zu 3. Die Plöner Stadtwerke werden keine Stromversorgungsgesellschaft aus dem Boden stampfen. Dafür wird ein Partner gesucht. Dieser soll sich – wie die Stadtwerke Plön auch – mit 50 000 Euro in eine GmbH einbringen. Im Rahmen der Ratsversammlung wurden – im Konjunktiv – die Eutiner Stadtwerke als ein möglicher Partner genannt. Sie betreiben das Geschäft schon eit einiger Zeit, und zwar, so wie man hört, erfolgreich. Sie produzieren allerdings nicht selber.
Herr Plischkas hielt eine sehr engagierte Rede und stellte u.a. die Fragen, ob die rechtliche Zulässigkeit der Lösung und ob ggf auch andere Stadtwerke als Partner geprüft wurden.
Interessant, und zwar aus ökonomischer und vor allem ökologischer Sicht, könnten die Stadtwerke allerdings werden, wenn für das Neubaugebiet Seewiesen – wenn es kommen sollte – ein umweltschonendes Versorgungskonzept z.B. mit Blockheizkraftwerk realisiert werden könnte. Aber danach sieht es nicht aus, jedenfalls nicht, wenn man die Umweltverträglichkeitsstudie oder den zur Auslegung anstehenden F-Plan zur Grundlage seiner Betrachtungen macht. Aber dazu mehr am Dienstag oder Mittwoch.

Zu spät

Ich hatte einen ausführlicheren Bericht zur Ratsversammlung angekündigt. Ich habe es nicht vergessen, aber Donnerstag mußte ich länger arbeiten, um ein paar Vorgänge abzuschließen, für die ich in der nächsten Woche aufgrund einer sehr kurzfristig angesetzten Dienstreise keine Zeit haben werde. Und Freitag habe ich mir die Zeit genommen, die Song Night beim Jazz Baltica zu besuchen. Ein klasse Konzert mit Milla Kay und Asa, von dem ich gerade zurück komme. Voraussichtlich werde ich mich heute nach dem Seeschwimmen der DLRG ans Bloggen machen.

Ratsversammlung in Kürze

Die gestrige Ratsversammlung dauerte länger als gedacht und wies einige sehr interessante Punkte auf.
Bürgerfragestunde: Situation am und vor dem Bahnhof, hier: blendfreie Aufstellung der Kartenautomaten, Betonblöcke als Sitzgelegenheit, Verbleib der Bänke. Apenrader Straße: Beseitigung der Bauruine nach 12 Jahren. Eine vor ca. 4 Wochen an die Verantwortlichen übergebene und von 64 Anliegern unterschriebene Eingabe an die Stadt ist bislang unbeantwortet. Seewiesen: Wasserqualität des zu schaffenden Sees: Die überflutete Wiese vor Danau und Regenrückhaltebecken sind auch stabile Gewässer. Warum also nicht der neue See. Zufluß vom Trammer See: nicht erforderlich.

Verwaltungsstrukturreform: Einstimmig wurde eine von der FWG initierte und zwischen den Fraktionen abgestimmte Resolution verabschiedet, die den Erhalt Plöns als Kreisstadt zum Ziel hat.

Schulstruktur: Der Antrag der FWG wurde zurückgezogen, damit die Stadt sich vor einem Beschluß mit dem Schulverband in Verbindung setzen und diesen in die Beschlußfindung mit einbeziehen kann.

Seewiesen: Die Auslegung des Flächennutzungsplanes wurde beschlossen, mit gleichem Beschluß wurde die Umweltverträglichkeitsstudie gebilligt.

Stadtwerke: Die Satzungsänderung und der Beschluß zur Einleitung des Gründungsprozesses einer Stadtwerke GMBH, die ihre Geschäftsfeld ersten Schritt als Strom- und Gasvertriebsgesellschaft, im zweiten Schritt auch als Netzbetreiber finden soll, wurde anders als die oben genannten Entscheidungen nicht einstimmig getroffen. Die CDU Fraktion bemängelte, daß die Zeit von der Information bis zur Entscheidung für eine ordentliche Prüfung nicht ausgereicht hätte. Die Ratsmitglieder, die nicht Mitglied des Verwaltungsrates der Stadtwerke sind, wurden erst am Tag der Ratsversammlung informiert. (Die Sitzung des Verwaltungsrates der Stadtwerke zum Thema fand am Abend zuvor statt.)

Gartenstraße: Der Tagesordnungspunkt war nicht öffentlich.

Nähere Informationen zu allen Theman in den nächsten Tagen.

Gestern Vorstandssitzung, heute Ratsversammlung

Die gestrige Vorstandssitzung war informativ und verlief in einer sehr angenehmen Atmosphäre. Ich konnte als Gast teilnehmen. Es wurden verschiedene Themen behandelt, standardmäßig natürlich die Tagesordnung, Termine und Verschiedenes. Natürlich gab es auch ein Rücklick auf den Kommunalwahlkampf, wobei Pannen und Stärken besprochen und daraus abgeleitet Tips für zukünftige Wahlkämpfe erarbeitet wurden. Darüber hinaus kündigen sich bereits die nächsten Wahlkämpfe an, Landtags- und Bundestagswahl sowie die Wahl zum Europäischen Parlament stehen vor der Tür. Noch nicht ganz, aber je näher sie kommen, umso schneller wird ihre Annäherung. Und dann stehen sie so überraschend vor der Tür wie der Winter vor Moskau.
Außerdem werden wir 2009 das Jubiläum “100 Jahre SPD in Plön” feiern. Das ist natürlich ein guter Grund, sich in den Festauschuß zu melden oder auch sonst bei uns mitzuarbeiten. Wir haben zwar ein verjüngtes Team, aber gute Leute kann man nie genug haben, was auch für die Bösdorfer Genossen gilt.

Heute tagt die Ratsversammlung. Wie üblich besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Bürgerfragestunde Fragen zu stellen. Auf der Tagesordnung stehen Themen, die für die Zukunft der Stad durchaus wichtig sind, so die
Verwaltunsstrukturreform, die
Schulstrukur, das
Neubaugebiet Seewiesen und die künftige Ausrichtung der
Stadwerke als Energieversorger.

Bei der Verwaltungsstrukurreform geht es jetzt darum, die Kräfte aller Plöner Parteien zu bündeln, um eine Fusion zu vermeiden, bei der Plön langfristig den Status als Kreisstadt oder Verwaltungssitz verliegen wird. Die SPD hat auf ihrem Kreisparteitag die Richtung vorgegeben, auf Veranlassung FWG wird die Ratsversammlung voraussichtlich den Text für ein Schreiben an den Kreis beschließen, der vorher zwischen allen Fraktionen im Hauptausschuß abgestimmt und einstimmig beschlossen wurde.
Im Rahmen der Schulstrukturreform hat sich die SPD immer für die Einführung der Gemeinschaftsschule ausgesprochen. Die landesweiten Anmeldezahlen bestätigen, daß die Eltern mehrheitlich diesen Schultyp für ihre Kinder wünschen. Möglicherweise zeichnet sich nach der Kommunalwahl eine Mehrheit ab, die mittelfristig eine Umorientierung in Plön zuläßt. Der Antrag der FWG deutet darauf hin.
Für das Neubaugebiet Seewiesen soll die Auslegung der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen werden. Dies ist bereits in derSitzung der Ratsversammlung am 12. März 2008 erfolgt, um aber auf jeden Fall später angreifbare Verfahrensfehler zu vermeiden, soll im heutigen Beschluß zusätzlich auch die Umweltverträglichkeitsstudie gebilligt werden. Üblicherweise werden Umweltverträglichkeitsstudien auf dem Vorwege mit den entsprechenden Fachbehörden abgestimmt, bevor sie gebilligt werden. Diese Abstimmung geht in der Regel weiter, als die Vorgabe des Inhaltsverzeichnisses durch den Kreis, die der Planer, Herr Jess, im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt erwähnte. Da diese Studie – auch für den Laien erkennbar – deutliche formale und inhaltliche Schwächen aufweist, ist damit zu rechnen, daß sie deutlich nachgebessert werden muß, und damit auch im Rahmen der F- und B-Planung erneut Schritte des Planungsprozesses, einschließlich der Auslegung, durchlaufen werden müssen. Darüber hinaus ist sowieso zu fragen, ob die Hochwertigkeit des Baugebietes, die ein intaktes Gewässr voraussetzt, überhaupt erreicht werden kann, denn die Plausibilitätsbetrachtungen, die von der Stadt in Auftrag gegeben wurden, besagen, wie im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt öffentlich bekannt wurde, daß sich das Gewässer zwar herstellen läßt, daß sich aber über die Entwicklung der Gewässerqualität keine verläßlichen Aussagen machen lassen. Erfreulicherweise läßt sich feststellen, daß die unnötige Hast, mit der dieses Neubaugebiet vorangetrieben wird, seine Realisierung voraussichtlich verzögern wird.
Das häufig genannte Argument, neue Einwohner brächten mehr Geld in die Kassen, kann ohnehin nicht unwidersprochen hingenommen werden. Mittlerweile gibt es einschlägige Studien, die Zweifel an der Richtigkeit dieser Aussage nähren. Natürlich kommt es stark auf die Einzelfallbetrachtung an, aber ich empfehle die Lektüre des verlinkten Vortrages, insbesondere der Seiten 49 bis 51.
Der Autor hat übrigens im april zu dem Thema im Innenministerium vorgetragen, ein geeignetes Rechenmodell soll nach dortiger Aussage zum Ende des Jahres verfügbar sein.
Die Stadtwerke als Energieversorger sind ein weiteres Thema, das die Zukunft der Gemeinde verändern kann. Rekommunalisierung ist ein bundesweit zu beobachtender Trend. Hierbei wird es darum gehen, daß die Stadtwerke gemeinsam mit einem Partner Anteile an einer Energievertriebsgesellschaft dürfen, um die Plöner Bürger zukünftig kostengünstig mit Strom versorgen zu können. Dies ist ein Anliegen, das wir in unserem Wahlprogramm abgedeckt haben. Allerdings gibt es von verschiedenen Seiten Zweifel an dem Konzept, so daß wir uns u.U. auf eine spannende Diskussion einrichten dürfen.

Da es schon spät ist, werde ich jetzt nicht mehr Korrektur lesen und bitte, Tip- und Schreibfehler erst einmal zu entschuldigen. Ich wünsche meinen Lesern einen gute Nacht bzw. einen effektiven Arbeitstag und den Ratsvertreterinnen und -vertretern Mut für die richtigen Entscheidungen.

Piraterie und die Deutsche Marine

Eigentlich wollte ich schon seit längerem etwas über Piraterie schreiben, da dieses Thema durchaus aktuell ist. Zuerst stellt sich die Frage: “Was ist Piraterie überhaupt?” Sie definiert sich durch 3 Tatbestände:

1. Es handelt sich um ein privates Schiff.
2. Sie dient privaten Zwecken
3. Sie findet auf hoher See statt, oder an einem Ort, der keiner staatlichen Hoheitsgewalt untersteht.

Das heißt, daß ein Staatsschiff oder ein staatlich kontrolliertes Schiff keine Piraterie begehen kann. Sie dient der privaten Bereicherung. Politisch oder weltanschaulich motivierte Taten fallen also nicht unter Piraterie. Als Hohe See ist der Teil des Meeres zu verstehen, der nicht zu den Territorialgewässern gehört. Hierbei werden international maximal 12 Nautsiche Meilen anerkannt, auch wenn manche Staaten – wie Somalia – bis zu 200 Nautische Meilen beanspruchen.
Damit ist der Überfall durch ein Kriegschiff keine Piraterie, ebensowenig wie der Diebstahl eines Schiffes im Hafen, außer, er liegt in einem Gebiet, das keiner funktionierenden staatlichen Hoheitsgewalt untersteht, wie es möglicherweise für Teile Somalias angenommen werden könnte.

Dem Völkerrecht entsprechend wäre das Aufbringen eines Seeräuberschiffes durch ein Kriegs- oder Staatsschiff (z.B. Bundespolizei See) nach Art. 105 und 107 Seerechtsübereinkommen zulässig. Innerstaatlich ist strittig, ob die zwingende Beachtung des Seerechtübereinkommens gem. Art 25 Grundgesetz erforderlich ist, da der Art 100 Seerechtsübereinkommen lediglich die Zusammenarbeit im “größtmöglichem Maße” vorsieht.
(Exkurs: Ebenso zulässig wäre der Einsatz gegen Drogenschmuggel und Menschenhandel)

Nicht alles, was das Völkerrecht erlaubt, ist nach Verfassungsrecht zulässig.
Art. 87 a II Grundgesetz erlaubt den Einsatz der Streitkräfte nur, soweit die Rechtsordnung dies ausdrücklich zuläßt. Nun steht im Bundespolizeigesetz §6 zwar, daß die Piraterie durch Bundespolizei und Streitkräfte bekämpft wird, aber dies stellt uns vor zwei Probleme:
1. Das Bundespolizeigesetz findet keine Anwendung auf die Sreitkräfte
2. Die Bundespolizei hat keine Einheiten, die zu Operationen etwa am Horn von Afrika geeignet wären.
Der eine hat also ein Pferd, der andere könnte reiten.
Es wird rechtlich auch nicht haltbar sein, einen Bundespolizisten an Bord einer deutschen Fregatte einzuschiffen, der im Pirateriefall das Kommando übernimmt. Die Umgehungssrategie wäre zu offensichtlich.
Der Ausweg führt über die Auslegung des Art 87 a II GG. Gilt dieser Artikel weltweit, wäre der Einsatz der Deutschen Marine gegen Piraten nicht zulässig. Wird der Artikel aber so ausgelegt, daß er nur im Inland gilt, stände dem Einsatz der Marine im hoheitfreien Raum nichts entgegen. Diese neue Interpretation scheint sich mittlerweile durchgesetzt zu haben.

Völlig unbenommen ist dem Kommandanten jedoch jederzeit, sein eigenes Schiff oder ein anderes Schiff – egal welcher Nationalität – gegen Angriffe zu verteidigen, auch wenn sie noch nicht stattfinden, sondern nur unmittelbar bevorstehen. Hierzu dürfte er im Rahmen des Völkergewohnheitsrechtes sogar in fremde Hoheitsgewässer eindringen, sofern der Küstenstaat nicht in der Lage ist, entsprechend einzugreifen.

Sind die Piraten erst einmal an Bord und haben die Besatzung als Geisel genommen, wird das Problem in der Regel zum Fall für das Kommando Spezialkräfte, die GSG 9 oder andere Sondereinsatzkommandos. Da die Geiseln oft an Land und getrennt voneinander gefangen gehalten werden, muß von einer sehr schwierigen Situation ausgegangen werden, bei der das Leben der Geiseln im Vordergund steht.

Wo liegen weitere praktische Probleme? Zuerst einmal ist es schwer zu erkennen, ob man es mit einem Piraten oder einem Fischer zu tun hat, der sich zu seinem eigenen Schutz bewaffnet hat oder durch “privat organisierte Sicherheitskräfte” geschützt wird. Zudem wurden die meisten unserer Schiffe und Boote während des Kalten Krieges gebaut oder geplant. Sie sind dafür ausgelegt, Uboote, Schiffe oder Flugzeuge eines regulären Gegners zu bekämpfen. Der Flugkörper Harpoon eignet sich zwar wunderbar gegen konventionelle Ziele wie Fregatten oder Zerstörer, zum Einsatz gegen Schlauchboote ist er nicht gedacht. Würde man dennoch Piraten gefangen nehmen, ergäbe sich als weitere Schwierigkeit die Unterbringung. Zellen sind an Bord üblicherweise nicht vorhanden, die dauerhafte Fesselung mit Kabelbindern an Rohre oder Leitungen ist keine vertretbare Lösung. Eine Auslieferung an die Küstenstaaten wäre häufig nicht möglich oder sinnvoll, weil die meisten Küstenstaaten die Todesstrafe anwenden oder möglicherweise von ernsthafter Strafverfolgung absehen. Es würde darauf hinauslaufen, das die Gefangenen mit nach Deutschland gebracht und hier vor ein Gericht gestellt würden.