Wie kann Radfahren in Plön funktionieren?

Am Montag berichteten die Kieler Nachrichten auf Seite 14 über Jana Kühl, die in Kiel studiert hat und derzeit in Salzgitter an der Universität Ostfalia als Professorin für Radverkehrsmanagement tätig ist.
Der Titel des Beitrages lautete: „Es muß funktionieren, Rad zu fahren“ und hervorgehoben wurde das Zitat: „Es gibt etliche Ecken, wo Autos krass bevorteilt werden, auch in Kiel. Die Omnipräsenz der autogerechten Stadt ist nicht mehr zeitgemäß.“
Das trifft nach meiner Beobachtung – ich war im vergangenen Jahr mehrfach mit dem Fahrrad in Kiel unterwegs – durchaus zu, auch wenn sich in Kiel in den letzten Jahren einiges getan hat.
Die Aussage trifft mit Sicherheit auch zu, wenn man Kiel durch Plön ersetzt.

Die „autogerechte Stadt“ ist ein Konzept aus der Mitte des letzten Jahrhunderts und hat sich im Ansatz aus der „luftschutzgerechten Stadt“ entwickelt, die mit ihren Brandschneisen zur Reduzierung der Feuergefahr durch Bombenangriffe das Potential für den Bau großzügiger Straßen bot. Das Auto galt als Symbol neu aufgebauten Wohlstandes und Fortschrittes, was aus Sicht der damaligen Zeit heraus durchaus nachvollziehbar ist. Die Automobilindustrie war – und ist es heute auch noch –  einer der Hauptmotoren der deutschen Wirtschaft und ging dann auch mit der Förderung des Straßenverkehrs einher.
Allerdings habe ich schon 1982 den sarkastischen Satz gehört, daß Verkehrsplaner auf Basis des Konzeptes der autogerechten Stadt Füßgänger und Radfahrer als Verkehrshindernis betrachten.

Mittlerweile sind die Nachteile der stetig steigenden Automobilisierung erkennbar. Aus ökologischer Sicht gilt das Auto als „Dinosaurier“. Das ist natürlich überspitzt dargestellt. Hier spielt auch die Sichtweise des Betrachters eine Rolle. Im urbanen Raum wie Kiel wird das Auto als Transportmittel eher an Bedeutung verlieren. Bei uns in Plön, also im ländlichen Raum, wird der Bedeutungsverlust geringer ausfallen, weil zum einen der öffentliche Personennahverkehr nicht mit dem gut ausgebauten System in Kiel verglichen werden kann und damit auch das Umland damit deutlich schwerer anzubinden ist. Junge Leute betrachten das Auto zunehmend nicht mehr als Statussymbol, für uns Ältere hat es an Bedeutung nicht so verloren und für noch Ältere ist es das letzte Mittel, sich ihre Mobilität zu erhalten.

Dennoch ist sowohl in Stadt und Land ein Aspekt gleich: Öffentlicher Raum ist knapp und wird gefühlt auch immer knapper, weil er von immer mehr und immer größeren Autos beansprucht wird, ebenso von immer mehr Radfahrern, die sich in ihrem Selbstverständnis nicht mehr als „Verkehrshindernis“ behandeln lassen und von Fußgängern, die sich nicht mehr auf engen Bürgersteigen aneinander vorbeiquetschen wollen.

Vom Prinzip her geht es um eine sachgerechte und faire Verteilung des öffentlichen Raumes und nicht, wie immer wieder und zum Teil auch sehr emotionell argumentiert wird, um einen Kampf gegen das Auto. Die nahezu unmögliche gerechte Lösung des Verteilungsproblemes ist eine Daueraufgabe. Das zeigt sich schon alleine dadurch, daß die Gebührenpflicht für Parkplätze eine Diskussion ist, die mit vielen Emotionen seit langem geführt und uns auch zukünftig beschäftigen wird.

Auch die Regelung in der Fußgängerzone ist Ausdruck dieses Verteilungskonfliktes. Mit den Pollern wird das vorher vielfach mißachtete Befahrungsverbot für KFZ durchgesetzt, Radfahrer müssen in der Zeit von 1000 bis 1900 schieben. Der Versuch, mit dem Rad über die Stadtgrabenstraße unter Einhaltung der Regeln zügig von Ost nach West oder umgekehrt zu kommen, ist zum Scheitern verurteilt. Autofahrern würde man eine solche Verkehrsführung niemals zumuten. Das Parken in Straßen wie der Brückenstraße oder in den Wohngebieten am Wasserturm, in der Ölmühle oder am Heidblecken zeigt, wie intensiv der öffentliche Raum durch Autos in Anspruch genommen wird. Auf dem Appelwarder fährt der Parnassbus Slalom zwischen den parkenden Autos.

Mit der Gruppe „Plön fährt Rad“ wurde ein erster Schritt getan, der zu der AG Fahrrad führte. Deren Arbeit zeigt bereits erste Ergebnisse, etwa mit der Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens in der Lütjenburger Straße. Auch die Einrichtung einer Fahrradstraße in der Rodomstorstraße geht auf die Initiative der AG zurück. Aus meiner Sicht wäre ein auch die Eutiner Straße hervorragend als Fahrradstraße geeignet, zumal sie nach meiner Beobachtung überwiegend von Fahrradfahrenden genutzt wird.

Ich bin auch nach wie vor der Überzeugung, daß ein Rückbau der B76 / B430 auf den Standard einer innerörtlichen Durchfahrtstraße in Verbindung mit einem Begleitstreifen für einen Radweg nicht nur dem Lärmschutz dienen würde, sondern auch der besseren Durchgängigkeit für den Radverkehr, ohne daß ihre Leistungsfähigkeit grundsätzlich beeinträchtigt würde. 

Die Musterlösung wäre natürlich, diesen Radweg direkt an die geplante Fahrradschnellstrecke nach Kiel mit anzubinden. Das wäre ein Ansatz für eine problemübergreifende oder ganzeinheitliche Betrachtung, aber davon sind wir noch weit entfernt. Daher „fahren wir weiter auf Sicht“, oder wie man früher weniger vornehm sagte, wir „wursteln uns schon irgendwie durch“.
Für mich ist klar: Verkehrswende geht anders.

Der Rat darf den Bürgermeister doch einschränken, zumindest im Einzelfall

Am 23. Januar 2021 erschien im OHA auf Seite 10 ein Artikel unter der Überschrift: „Rat darf Lars Winter nicht einschränken“. Das gilt grundsätzlich schon, aber nicht im Einzelfall. So kann die Ratsversammlung eine Entscheidungsbefugnis, die durch die Hauptsatzung oder Geschäftsordnung an den Bürgermeister überwiesen wurde, durchaus wieder an sich ziehen.
Das ist für den Fall des Abschlusses eines Vertrages über die Nutzung der Prinzeninsel am 30. September 2020 geschehen. Ich hatte dort den Antrag gestellt:
„Er (Herr Buth, also ich) beantragt daher, dass die Ratsversammlung beschließen möge, dass das Thema „Vertragsabschluss Prinzeninsel“ zuständigkeitshalber zur Beschlussfassung an den Hauptausschuss verwiesen wird. Hauptsatzung und Geschäftsordnung sind dazu anzupassen.“
Mein Antrag ist so auch im Protokoll festgehalten. Später ist im Protokoll ferner festgehalten: 
„Ratsherr Buth konstatiert, dass der Beratungsgegenstand nicht ausdrücklich in der Hauptsatzung und in der Geschäftsordnung genannt ist. Beide Regelwerke schließen allerdings eine Befassung auch nicht aus. Die Befugnisse des Hauptausschusses lassen es durchaus zu, dass dieses Thema dort beraten und beschlossen werden kann. Er hält seinen Antrag aufrecht.“

Dieser Antrag wurde mit 23 JA und zwei NEIN-Stimmen beschlossen. 

Leider geht die Beschlusslage aus dem Protokoll der Ratssitzung nicht eindeutig hervor, daß auch genau das so beschlossen wurde. Der Beschluß ist dort wie folgt dokumentiert:
„Der Antrag der FWG – Fraktion; hier: Zuständigkeit der Ratsversammlung für den Abschluss eines Nutzungsvertrages betreffend die Prinzeninsel wird zur Beratung an den Hauptausschuss überwiesen.“

Die Niederschrift der Sitzung vom 30. September 2020 wurde in der Ratsversammlung am 16. Dezember 2020 so bestätigt. Da muß ich mir den Vorwurf machen, die Niederschrift nicht gründlich genug gelesen zu haben oder mich bezüglich der Beschlussfassung von meiner Erinnerung täuschen zu lassen.

Das ist aber nicht der Kernpunkt. Der Kernpunkt ist, daß ich mich am 12. Oktober 2020 mit mehreren Fragen an die Kommunalaufsicht gewandt habe, um meinen Standpunkt prüfen zu lassen. 

Die Antwort auf die Frage, wer für den Abschluss des Vertrages mit der Eigentümerin der Prinzeninsel zuständig ist, geht für mich aus dem Antwortschreiben der Kommunalaufsicht vom gleichen Tag eindeutig hervor. Die Ratsversammlung kann im Einzelfall die Zuständigkeit an einen Ausschuß übertragen oder ganz an sich ziehen. Damit ist nach meiner Auffassung der Hauptausschuß für die Beratung und den Beschluß des Vertrages über die zukünftige Nutzung der Prinzeninsel zuständig, auch wenn die Niederschrift der Sitzung vom 30. September 2020 das nicht in dieser Eindeutigkeit darstellt.

Sofern es Zweifel an der Auslegung des Beschlusses gibt sehe ich die Möglichkeit, das in der nächsten Ratsversammlung noch einmal klarzustellen. 

Gescheiterte Umzugspläne des Naturparks, kein Grund zur klammheimlichen Schadenfreude

Nein, Corona ist nach meiner Meinung nicht schuld, daß der Naturparkverein gerade mit voller Kraft auf die Wand zusteuert. Corona ist nur der Auslöser. Die eigentliche Ursache ist nach meiner Meinung das unprofessionelle Handeln der Geschäftsleitung.

Wie ich heute morgen aus der Presse erfahren habe, wird der Umzug des Naturparkvereins von Plön nach Eutin nicht stattfinden. Der Entscheidung für den Umzug war nach meinem Kenntnisstand ein Streit zwischen der Geschäftsführung der Marius Böger Stiftung und dem Naturparkverein. Vordergründig ging es um den Streit über die Begleichung eines Schadens in Höhe von 10.000,- Euro, hintergründig war aber ein unüberbrückbares Zerwürfnis zwischen der Geschäftsführung des Naturparkvereines und dem der Stiftung .
Ich habe bereits vor zwei Jahren die Meinung vertreten, daß ich es für sinnvoll hielte, wenn der Naturparkverein personelle Konsequenzen in der Geschäftsführung ziehen würde. 

Wie richtig ich mit der damaligen Einschätzung lag, sehe ich durch die heutige Berichterstattung in der Lokalpresse bestätigt. Ich will hier nicht noch einmal auf die aus meiner Sicht ebenfalls fragwürdigen Umstände im Zusammenhang mit der Umzugsentscheidung eingehen, das habe ich u.a. bereits in meinem Blogbeitrag vom 25. Oktober 2018 getan ( http://www.ingo-buth.de/2018/10/25/naturparkhaus-spiel-mit-falschen-karten/ ).
Aber ich frage mich, wie es passieren kann, daß eine Umzugsentscheidung getroffen wird, ohne daß es eine verbindliche Zusage für die Räume gibt, in der die neue Ausstellung gezeigt werden soll. Mein erster Eindruck ist, daß die Geschäftsführung des Naturparkvereines administrativ versagt hat.
Hier wäre es nach meiner Auffassung die Pflicht des Vorstandes des Naturparkvereins, eine unabhängige Prüfung zu veranlassen und in Abhängigkeit des Prüfungsergebnisses dann die erforderlichen Konsequenzen ziehen. Die Frage von Schadensersatzforderungen dürfte hierbei ebenso zu Stelen sein wie die Frage nach personellen Veränderungen. 
Ansonsten muß sich der Vorstand des Naturparkvereines die Frage stellen lassen, ob er seiner Aufsichtspflicht wirklich in dem erforderlichen Maß nachgekommen ist.

Bedauerlich ist, daß bereits Geld für das Konzept der neuen Ausstellung geflossen ist. Dieses Geld ist im wesentlichen verloren, da das Konzept auf die Räumlichkeiten in Eutin zugeschnitten war. Jetzt geht es aber nicht darum, verschüttete Milch zu beweinen, sondern die Kuh vom Eis zu holen.

Aus meiner Sicht ist es absehbar wie das Amen in der Kirche, daß jetzt neue Standorte ins Gespräch gebracht werden.
Hier werden sich vor allem die Gemeinden Eutin, Malente und auch Plön oder einzelne Akteure  schnell positionieren. Das wäre aus Sicht der einzelnen Kommunen durchaus sinnvoll, denn wer schnell etwas vorschlägt, hat im weiteren Entscheidungsprozess möglicherweise die Nase vorne. Erste Ideen sollen bereits die Runde machen.
Darum bringe ich hier schon einmal den Standort „Strandhaus Fegetasche“ in die Diskussion ein.
Dieses Gebäude gehört der Stadt Plön, was eine langfristige und gesicherte Perspektive ermöglicht. Es ist sanierungsbedürftig, wobei ein Um- und Ausbau für die Nutzung als Naturparkhaus vermutlich durch Fördermittel unterstützt würde. Der Bereich Fegetasche soll auch zukünftig touristisch genutzt werden und bietet daher ein großes Entwicklungspotential.  Das Projekt würde die touristische Entwicklung deutlich fördern. Er ist verkehrstechnisch gut angebunden und bietet auch in unmittelbaren Umfeld die Möglichkeiten für Aktivitäten in der Natur. Hier ist die Holsteinische Schweiz mit ihrer Seenplatte und ihren Wäldern unmittelbar erlebbar. 

Im weiteren hängt es sicher davon ab, wie sich die Situation entwickelt. Die Ratsversammlung hat bereits einmal die Entscheidung getroffen, die Mitgliedschaft im Naturparkverein zu kündigen, weil die finanziellen Konsequenzen für die Stadt Plön nach der Umzugsentscheidung vor zwei Jahren nicht absehbar waren. Die Entscheidung zur Kündigung der Mitgliedschaft wurde 2019 wieder zurückgenommen. In der jetzigen Situation müßte – je nachdem wie sich das Verfahren weiter entwickelt – man natürlich erneut in Erwägung ziehen, nach gründlicher Prüfung über eine erneute vorsorgliche Kündigung der Mitgliedschaft der Stadt Plön zu beraten.
Grundsätzlich halte ich es für richtig, wenn die Stadt Plön im Naturparkverein verbleibt; aber nicht um jeden Preis. 

Fortführung durch Liegenlassen, der Planungsverband (ehemals) Seewiesen wurstelt sich weiter durch

Gestern tagte der Planungsverband Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf.
Das Planungsziel ist das Planungsziel des ehemaligen Planungsverbandes Seewiesen, die Errichtung eines Wohngebietes auf den Trammer Seewiesen.

Die Arbeit des Planungsverbandes Seewiesen war ein fürchterliches Gewürge und ist gescheitert. Hierbei ist ein erheblicher Arbeitsaufwand in der Verwaltung der Stadt Plön betrieben worden, dessen tatsächliche Kosten nie ermittelt wurden und sich vermutlich auch nicht mehr ermitteln lassen. Dabei war von Anfang an zu erkennen, daß das Projekt zum Scheitern verurteilt ist.

Nachdem der Begriff „Seewiesen“ einen so negativen Beigeschmack bekommen hatte, wurde tief in die Trickkiste gegriffen. Der Planungsverband wurde einfach umbenannt. Jetzt heißt jetzt so, wie er heißt.
Böse Zungen könnten das einen Etikettenschwindel nennen. 

Dabei beruht die Berechtigung des Planungsverbandes auf zwei fragwürdigen Unterlagen. Um überhaupt auf der grünen Wiese – also im Außenbereich – bauen zu können, mußten die Gemeinden Plön und Rathjensdorf nachweisen, daß sie im Innenbereich kein ausreichendes Potential haben, den Wohnraumbedarf zu decken.

Rathjensdorf hat in einer Potentialanalyse das Potential für drei Wohneinheiten nachgewiesen.
Der damalige Bürgermeister bestätigte das in der Sitzung auf meine Anfrage ausdrücklich. Tatsächlich wurde zu der Zeit bereits an der Entwicklung eines innerörtlichen Wohngebietes gearbeitet, das bis zu 22 Bauplätze beinhaltete, auch wenn die Planungen zu dem Zeitpunkt nicht besonders konkret waren. 
Der Umstand, das die Gemeinde unfähig war, das Vorhaben umzusetzen ändert nichts daran, daß das Potential besteht. Genau darauf kommt es bei einer Potentialanalyse an. Nach meinem Kenntnisstand plant Rathjensdorf auf der Fläche derzeit ein Gebiet für die Errichtung von Tiny Houses. 

Für Plön wurde in dem Entwurf der Potentialanalyse nachgewiesen, daß ein ausreichendes Potential im Innenbereich besteht. Auf Intervention aus Verwaltung und Selbstverwaltung wurde seinerzeit der Entwurf nachgearbeitet und – ganz vorsichtig – auch ein zusätzlicher Bedarf für das Marktsegment „Einfamilienhaus“ angedeutet, das im Innenbereich nicht gedeckt werden könne.
Tatsächlich wurde und wird in Plön mittlerweile im Innenbereich in erheblichem Maße Wohnraum entwickelt. Das erfolgt zum Teil an Stellen, die in der Potentialanalyse überhaupt nicht betrachtet wurden. Innenraumverdichtung ist möglich, wenn man will und sich Mühe gibt. Bauen auf der grünen Wiese ist nur einfacher. 

Im Grunde genommen ist damit die rechtliche Grundlage für eine Bebauung auf der Grünen Wiese  – also für eine weitere Zersiedeln der Landschaft – entfallen. Es wäre durchaus interessant zu wissen, ob diesbezüglich ein Normenkontrollverfahren möglich wäre und Aussicht auf Erfolg hätte. Vielleicht sollte ich mich einmal näher erkundigen.

Weiterhin ist es rechtlich fragwürdig, ein Planungsverfahren weiterzuführen, das keine Aussicht auf Realisierung hat. Immerhin wurde vor vielen, vielen Jahren der Aufstellungsbeschluß für einen Bebauungsplan gefaßt. Der betreffende Bebauungsplan steckt noch immer in den Kinderschuhen. Außerdem ruht die Arbeit seit längerem, aus gutem Grund.
Der Eigentümer der Flächen hat vor zwei Jahren erklärt, daß für Ihn ein Verkauf oder eine Entwicklung der Flächen in den nächsten 5 bis 10 Jahren nicht in Frage kommen würde. Eine Rückfrage des Verbandsvorsitzenden beim Eigentümer, ob er seine Ansicht geändert habe, wurde nicht beantwortet. Deutlicher kann man sein Desinteresse nicht unterstreichen.
Ein Planverfahren durchzuführen, das keine Aussicht auf Realisierung hat, ist nur schwer mit dem Verwaltungsrecht in Übereinstimmung zu bringen. Die Aussage der Landesplanung, daß ein Ruhenlassen des Verfahrens bis zu fünf Jahren toleriert werden könnte, ist da schon ein sehr weitreichendes Entgegenkommen.
Zwei Jahre sind mittlerweile rum und es nicht absehbar, daß sich in den kommenden drei Jahren etwas tut. Außer vielleicht, daß uns die Fortführung des Planungsverbandes in den Jahren etwas Geld kosten wird.

Ich habe dann im Ausschuß weiter argumentiert, daß von vorn herein gesagt wurde, das Projekt würde nur realisiert, weil alle Beteiligten dahinter ständen. Der Antrag in der Plöner Ratsversammlung, das Vorhaben zu beenden, wurde seinerzeit mit 11 Ja- und 11 Neinstimmen abgelehnt (Ein Antrag mit Stimmengleichheit gilt als abgelehnt). Die Plöner Ratsversammlung steht also nicht mehr geschlossen oder mit Mehrheit hinter dem Vorhaben. Einigen Kolleg*innen ging es darum, so gut wie möglich aus dem ganzen Schlamassel herauszukommen, ohne daß die Stadt mit Schadensersatzforderungen konfrontiert wird und haben daher nicht für einen Ausstieg gestimmt.
Der Verbandsvorsitzende, der Plöner Bürgermeister Winter, bestätigte heute meine damalige Aussage, daß aus einer Einstellung der Planung keine Schadensersatzforderungen abgeleitet werden können. 

Aus Rathjensdorfer Kreisen wurde geäußert, in zwei Jahren seinen ja Kommunalwahlen, dann könnten sich die Mehrheiten ja ändern.
Im Sport nennt man das wohl „auf Zeit spielten“. 

Der Verbandsvorsitzende skizzierte, daß es zwei Wege gäbe, den Planungsverband abzuwickeln.
Entweder, eine der Gemeinden beantragt die Auflösung des Planungsverbandes bei der Landesplanung oder der Planungsverband beschließt, die Bauleitplanung zu beenden. Damit entfiele der Verbandszweck und er könnte sich auflösen.

Aufgrund der Erfahrung, daß ein Antrag bei Stimmengleichheit als abgelehnt gilt, habe ich dann – nicht ganz ernst gemeint, weil mit klar war, daß das Manöver viel zu durchsichtig ist – beantragt, die Planungsarbeit fortzuführen (Leider fiel mir der Ausdruck: „Fortführung durch Liegenlassen“ nicht in der Sitzung ein, aber er ist zu schön, um ihn hier nicht zu bringen). Damit wollte ich auch die ganze Absurdität des Planungsverbandes aufzeigen. Ich verwies auf Rückfrage, warum ich jetzt für die Fortführung bin, auf die oben erläuterten Erfahrungen mit Verfahrensfragen.

Tatsächlich wurde dann beschlossen, noch einmal den Kontakt mit dem Eigentümer und dann spätestens im Sommer neu zu beraten. Man wurstelt sich durch.

Klarstellung zum Beitrag vom 07. Dezember 2020

In meinem Beitrag: „Verstöße gegen das Befahren des Naturschutzgebietes haben nichts mit “Willkommenskultur zu tun” vom 07. Dezember habe ich unter Bezugnahme auf die Berichterstattung der KN geschrieben und aus dem Artikel zitiert: 

„Dem Hinweis unserer Touristikerin, wir sollten dort Schilder anbringen, “wir wollen keine riesigen Bojenketten und keine Verbote … Das widerspricht unserer Willkommenskultur” kann ich, wenn er so gefallen ist, nicht folgen.“

Weiter schreibe ich: „Die Akzeptanz von offenkundigen Verstößen gegen Naturschutzvorschriften mit dem Hinweis auf die “Willkommenskultur” zu rechtfertigen, scheint mir der falsche Weg zu sein.
Nicht nur, weil der Begriff “Willkommenskultur” in einem völlig anderen Sinnzusammenhang steht.“

Unsere Touristikerin hat mir gegenüber zum Ausdruck gebracht, daß die Darstellung in der Zeitung verkürzt ist und sie das weder so gesagt noch gemeint hätte.
Mit dem Hinweis „wenn er so gefallen ist“ habe ich ja bereits meine Zweifel zum Ausdruck gebracht, daß dieser Satz so gefallen ist.

Natürlich hätte ich mich direkt bei Rücksprache über ihr über ihre Äußerung halten können, habe es aber nicht getan. Das bedaure ich und dafür möchte ich mich an dieser Stelle auch gerne entschuldigen.

Sie weist ausdrücklich darauf hin, daß: „Das Konzept (vorsieht), dem Thema aber nicht nur mit Verbotsschildern zu begegnen, sondern durch eine gezielte Besucherlenkung mittels Routenempfehlungen und entsprechende wasser- und landseitige Beschilderung hierauf einzuwirken. Zudem soll auf den Info-Tafeln und verstärkt auch in Flyer und auf der Website auf die Befahrungsregeln hingewiesen werden und durch Information und Aufklärung die Sensibilität für den Aufenthalt in einem Naturschutzgebiet erhöht werden.“ … „Das Konzept sieht auch weiterhin und in Teilen auch verstärkt den Einsatz von Bojen und Bojenketten vor.“

Ansonsten habe ich mich ja durchaus positiv zu einer Attraktivierung des Wasserwanderweges einschließlich der Einrichtung von Biwak-Plätzen geäußert. Wichtig ist mir dabei, den durch die Attraktivierung entstehenden, zusätzlichen Nutzungsdruck durch Wassersportler*innen auf die geschützten Gebiete zu vermeiden und den bereits bestehenden Druck zu reduzieren.
Daher halte ich die in dem Konzept vorgeschlagenen Maßnahmen in ihrer Kombination durchaus für sinnvoll. Eine moderne erkennbare Beschilderung des Streckenverlaufes und weitergehende Informationen über das empfindliche Ökosystem ist das Eine. Das Andere ist  eine klare, einheitliche und gut erkennbare Kennzeichnung der geschützten Teile des Schwentinelaufes, die nicht befahren werden dürfen, etwa auf dem Großen Plöner See oder dem Lanker See. Auch das ist aus meiner Sicht unverzichtbar. Die Überwachung und Durchsetzung des Verbotes versteht sich doch von selbst.

Verstöße gegen das Befahren des Naturschutzgebietes haben nichts mit “Willkommenskultur” zu tun.

An Samstag, dem 05. Dezember stand auch in der KN zu lesen, daß der Wasserwanderweg Schwentine attraktiver gestaltet werden soll. Das finde ich ausgesprochen gut. Gleichzeitig muß auch der Grad der Nutzung geregelt werden. Dazu wurde u.a. auch angeregt, auch die Anlage von Biwakplätzen zu prüfen. Das finde ich ebenfalls sehr gut. Man muß den Leuten ermöglichen, auch einmal unter einfachsten Bedingungen zu übernachten. Das haben wir vor 50 Jahren auch gemacht, man nannte das “wild Campen”. Mittlerweile ist der Nutzungsdruck auf die Natur durch Erholungsuchende aber so groß geworden, daß ich das heute nicht mehr ohne weiteres befürworten würde. Ein “geregeltes Wildcampen” fände ich für die Schwentine aber in Ordnung.
Hier wäre ein Beispiel für einen Biwakplatz auf der Insel Aerö in Dänemark, den ich sehr gelungen finde.

Was ich aber überhaupt nicht in Ordnung finde ist der Teil des Berichtes. Ein Mitglied des Jugendrates macht darauf aufmerksam, daß viele Wassersportler das Naturschutzgebiet “Inseln im Großen Plöner See Halbinsel Störland” nicht respektieren und es trotz Verbot befahren und zudem die Inseln betreten. 
https://schleswig-holstein.nabu.de/natur-und-landschaft/nabu-schutzgebiete/inseln-grosser-ploener-see-halbinsel-stoerland/02990.html 
Dem Hinweis unserer Touristikerin, wir sollten dort Schilder anbringen, “wir wollen keine riesigen Bojenketten und keine Verbote … Das widerspricht unserer Willkommenskultur” kann ich, wenn er so gefallen ist, nicht folgen.
1. Es besteht ein Verbot, auch wenn es nicht ausreichend überwacht und zunehmend verletzt wird.
2. Schilder sind gut und schön, aber ein paar Bojen mehr wären durchaus sinnvoll, um Wassersprotler*innen darauf hinzuweisen, daß es ein Befahrensverbot für den Bereich der Inseln gibt. Mal ehrlich, so von Wassersportler*in zu Wassersportler*in, der See ist groß genug, man muß nicht auch noch den geschützten Bereich durchfahren. Zusätzliche Schilder, zusätzliche Bojen, das wäre der aus meiner Sicht richtige Ansatz.
3. Die Akzeptanz von offenkundigen Verstößen gegen Naturschutzvorschriften mit dem Hinweis auf die “Willkommenskultur” zu rechtfertigen, scheint mir der falsche Weg zu sein.
Nicht nur, weil der Begriff “Willkommenskultur” in einem völlig anderen Sinnzusammenhang steht. 

Die Stadt hat kein Wrack gekauft

Am Samstag, dem 05. Dezember 2020 hat die KN berichtet, daß ab sofort der Plön-Fisch in der Hamburger Straße Gäste und Einheimische grüßt. an der Fegetasche haben wir bereits ein “Begrüßungsboot”, das ich sehr gelungen finde. Das Bild des neuen Bootes war ebenfalls sehr ansprechend. Vorweg: eine tolle Aktion.

Was mich beim lesen des Artikels ein wenig irritiert hat war, daß die Stadt Plön 2000,- Euro für das Boot ausgegeben haben soll. Das Boot war dem Bericht nach von Wasserschnecken befallen und wäre mit vernünftigen Aufwand nicht mehr instandsetzbar gewesen. Mit anderen Worten: 2000,- Euro für ein Wrack. 

Nun ist es so, daß Kleinvieh auch Mist macht und der Haushalt der Stadt nicht nur mir Sorgen bereitet. Auf meine Rückfrage beim Bürgermeister wurde ich darüber informiert, daß die Information nicht zutreffend ist und sich die Stadt an der Bepflanzung beteiligt hat.
Das wiederum ist für mich völlig in Ordnung. Beim Sonntagsspaziergang konnte ich mich dann persönlich davon überzeugen, daß es sich um eine gelungene Verschönerung des Ortseingangs handelt. Danke an alle Beteiligten.

Nachtragshaushalt 2020 im Hauptausschuß

Montag fand die Sitzung des Hauptausschusses in der Aula am Schiffsthal statt. Der wesentliche Punkt waren die Beratungen zum Nachtragshaushalt. Dazu hatten CDU- und FDP-Fraktion einen Antrag gestellt, den Hebesatz für die Gewerbesteuer um 10 Prozentpunkte (effektiv 2,5 %) abzusenken. Dieser Antrag fand keine Mehrheit. 

2020 war kein normales Jahr, auch nicht für den städtischen Haushalt. Einnahmen brachen weg, Ausgaben konnten nicht getätigt werden, andere Ausgaben mußten getätigt werden. Das hat die Haushaltsplanung der Stadt über den Haufen geworfen. Aufgrund der massiven Verschiebungen und der gesetzlichen Vorgaben mußte ein Nachtragshaushalt aufgestellt werden.

Die Haushaltsplanung erfolgt in der Zuständigkeit der Ausschüsse. Der Hauptausschuß ist für die Beratung seines eigenen und des Gesamtausschusses zuständig. Die Ratsversammlung berät den Gesamthaushalt und beschließt ihn dann, oder auch nicht. 

Die erste Haushaltsberatung fand am letzten Mittwoch im Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP) statt. Im wesentlichen wurde beschlossen,  die Mittel für die Baumaßnahmen an der Fünf-Seen-Allee aus dem Haushaltsplan herauszunehmen. Damit bestätigte der Ausschuß eine frühere Entscheidung, die Arbeiten zu schieben. Darüber hinaus wurde der Ansatz für Planungsmittel von 100.000,- € auf 170.000,- € angehoben. 

In der Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) wurden zusätzliche Mittel für den Erwerb eines Grundstückes in den Nachtragshaushalt eingestellt. Damit sollen Flächen erworben werden, die für den CO2 Ausgleich erforderlich sind. 

In der Sitzung des Hauptausschusses wurden die Änderungen im großen und ganzen bestätigt. Allerdings wurden die Ansätze für Planungen aus dem SteP wieder auf den Ansatz zurückgeführt, der im ursprünglichen Verwaltungsvorschlag aufgeführt waren. Hier wurde glaubhaft versichert, daß das keinen Einfluß auf laufende oder künftige Vorhaben hat. Obwohl ich früher immer ein Freund der Einplanung von Reserven war,  habe dann auch dafür gestimmt, weil Haushaltsehrlichkeit durchaus ein Wert ist.

Der Haushaltsplan des Hauptausschusses (HA) wurde ohne weitere Veränderungen übernommen. Einzelne Posten wie die Erhöhung der Reinigungskosten der öffentlichen Toiletten wurden noch einmal kritisch hinterfragt, aber im Grunde genommen gab es hier wenig bis gar kein Gestaltungsspielraum. 

Kritisch ist vor allem, dass der Fehlbedarf im ersten Nachtragshaushaltsplan 2020 von 1.770.000,- € um 202.000,- € auf 1.972.000,- € steigt.

Vor diesem Hintergrund ging es auch um den Antrag von CDU- und FDP-Fraktion, den Hebesatz der Gewerbesteuer von 390 auf 380 Prozentpunkte abzusenken. Diese Absenkung entspricht real einer Senkung um 2,5 % und würde zu Mindereinnahmen von voraussichtlich 61.500,- € führen.

Die Absenkung der sollte nach Vorstellung der CDU und FDP zur Unterstützung der Wirtschaft dienen. Darüber hinaus sollte die Belastung der Gewerbetreibenden reduziert werden, die die höheren Steuern nicht gegen die Einkommensteuern gegenrechnen können.

Der Bürgermeister führte aus, daß die Gewerbesteuer im wesentlichen von den großen Unternehmen gezahlt wird, etwa Banken und Betrieben der Energiewirtschaft. Die wiederum würden aber unter der Corona Kreise nicht sehr leiden. Bislang lägen auch noch keine Anträge vor, die Umsatzsteuerzahlung aussetzen zu können. Die Regeln für die steuerliche Gegenrechnung seien geändert worden, so daß nunmehr keine zusätzlichen Belastungen bestehen.

Dem Argument, daß niedrigere Gewerbesteuern zusätzliche Gewerbeansiedlungen begünstigen würden, wurde entgegengehalten, daß die Steuersenkung um 2,5 % kein ausreichender Anreiz sei und das eigentliche Problem die hohen Pachten für Gewerbeflächen seien.

CDU und FDP stimmten für Ihren Antrag, SPD, Bündnis 90/die Grünen und die FWG stimmten dagegen, Die Linke enthielt sich der Stimme. Bei vier Ja- und sechs Neinstimmen wurde dar Antrag der CDU- und FDP Fraktion damit abgelehnt.

Wenn jetzt am 16. Dezember in der Ratsversammlung über den Nachtragshaushalt abgestimmt wird, dann ist die Verwaltung auch zu Beginn 2021 handlungsfähig.

Bevor wir im kommenden Jahr über den Haushalt 2021 beraten und abstimmen werden, muß erst einmal der Jahresabschluß 2019 aufbereitet werden. Er ist zwingende Voraussetzung für die weitere Haushaltsplanung.

Der Haushalt 2021 wird uns vor eine schwierige Situation stellen. Bisher rechneten wir für 2021 mit einem Fehlbedarf von 1.584.100,- €. Unter Berücksichtigung der neuen Prognosen ist der Fehlbedarf 2021 um 1.370.000,- € auf 2.954.100,- € zu korrigieren.
Knappe Mittel führen in der Regel um „Verteilungskämpfe“. Mit Sicherheit werden wir dann ernsthaft diskutieren müssen, was wir uns noch leisten können oder was wir uns trotz alledem noch leisten müssen.

Für 2022 sieht es nicht wesentlich besser aus. Der alte Ansatz lag bei 1.716.900,- €. Er muß um 1.141.800,- € auf 2.858.700,- € aufgestockt werden.
2023 wurde bisher von einem Fehlbedarf von 1.467.100,- € ausgegangen. Hier sind zusätzliche 1.238.700,- € einzuplanen, so daß der neue Wert 2.706.600,- € betragen wird. 

CDU verärgert über einen Beitrag auf der Homepage der SPD Plön-Bösdorf

Vermutlich hat ihn – außer dem Vorsitzenden der CDU-Fraktion – kaum jemand so richtig zur Kenntnis genommen, den Beitrag zum Thema Turnhallenersatzbau, der auf der Homepage der SPD Plön-Bösdorf zu finden ist:
https://www.spd-ploen-boesdorf.de/2020/11/25/spd-fuer-den-neubau-der-sporthalle-am-schiffsthal/  (Um den Beitrag für meine Leser*innen einfacher auffindbar zu machen, füge ich ihn am Ende des Beitrags einfach noch mal ein.)

Jetzt wird dieser Beitrag wohl den Ältestenrat beschäftigen. 
In der Sitzung des Hauptausschusses wurde nach meiner Erinnerung aus der CDU Fraktion heraus geäußert, daß man sich enthalten werde, weil man nicht der Buhmann sein wolle. Diese Position – also die Enthaltung – hat die CDU Fraktion auch in der Ratsversammlung durchgehalten.

Die Position der FDP-Fraktion – und das ist im Beitrag auf der Homepage der SPD Plön-Bösdorf tatsächlich nicht richtig dargestellt – war hingegen ganz klar. Sie hat es abgelehnt, daß die Stadt sich um die Aufnahme in ein Förderprogramm bewirbt. Sie hat die Ablehnung mit den zu erwartenden Kosten begründet. 

Ich hatte aber vor allem den Eindruck gewonnen, daß es der CDU-Fraktion darum ging, den Antrag zur Bewerbung für die Aufnahme des Ersatzneubaus der Turnhalle zu vermeiden, da diese Bewerbung vermutlich in Konkurrenz zu dem Förderantrag für die Sanierung des in Privateigentum befindlichen  Gebäudes “Prinzenbad” steht. 
Darüber habe ich bereits Anfang November berichtet.
http://www.ingo-buth.de/2020/11/05/sporthallenersatzbau-aufnahme-ins-foerderprogramm-wird-beantragt/

Nachfolgend wie angekündigt – vollumfänglich zitiert – der Text des strittigen Beitrags auf der Homepage der SPD Plön-Bösdorf:
“Wir fördern das Ehrenamt und den Sport in Plön und haben deshalb in der Ratsversammlung am 04. November für den Antrag zur Förderung des Neubaus einer Turnhalle am Schiffsthal als Ersatz für die nun schon abgerissene Halle an der Gemeinschaftsschule gestimmt.
Wäre die Baufälligkeit nicht plötzlich Thema gewesen, hätte niemand die Notwendigkeit der Halle angezweifelt. Nun enthalten sich 2 Fraktionen (CDU und FDP) und treten das Engagement der Ehrenamtlichen und die Bedürfnisse der Nutzer:innen aller Altersklassen mit Füßen.
Traurig, dass scheinbar selbst die Notwendigkeit für den Schulsport ignoriert wurde. Wir weinen eine digitale Träne, weil die Ratsversammlung nicht einstimmig für den Fördeantrag gestimmt hat. Kein gutes Zeichen und mangelnde Wertschätzung für Sportler:innen aus Plön und Umgebung. Wenn man bedenkt, dass Kinder jeden Alters immer mehr Förderbedarf haben und mittlerweile besser mit Medien umgehen als zum Beispiel rückwärtslaufen…. eine Katastrophe!”

Bahnhofstraße 8 + 9, Bauen ist Verantwortung

“Weil uns das, was wir heute bauen, meist über 100 Jahre begleitet, ist Bauen eine große Verantwortung.”
Pro. Dr.-Ing Frauke Gerdes-Rohkamm

Darum schreibe ich diesen Beitrag.

Das Bauprojekt Bahnhofstraße 8 + 9 (bekannt auch als Hotel zum Hirschen und Radio Jung) wurde bereits in öffentlicher Sitzung erörtert. Die Presse hat dazu berichtet und auch ich habe etwas geschrieben:
http://www.ingo-buth.de/2020/08/03/bauprojekt-in-der-bahnhofstrasse/

Nun steht das Thema in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (SteP) am kommenden Mittwoch, dem 25. November erneut auf der Tagesordnung (nicht-öffentlich).
Ich kann verstehen, daß es dem Investor wichtig ist, hier im ständigen Austausch mit der Verwaltung der Stadt und der Selbstverwaltung (der politischen Vertretung in den Ausschüssen und der Ratsversammlung) zu stehen, um möglichst frühzeitig loslegen zu können. Das ist ein berechtigtes privates Interesse.

Gleichzeitig muß aber beachtet werden, daß das Bauvorhaben im Sanierungsgebiet liegt, für das wir als Stadt nach Möglichkeit Mittel aus der Städtebauförderung für die Gestaltung des öffentlichen Raumes bekommen wollen.
Hierzu müßte aber erst einmal die Planung soweit abgeschlossen sein, daß Sanierungsziele und -maßnahmen in Absprache mit dem Förder(geld)geber festgelegt sind.
Vor diesem Hintergrund ist eine verfrühte Festlegung oder Entscheidung durchaus problematisch. Wie soll einem Fördergeber  klar gemacht werden, warum man die Aufnahme in eine Förderprogramm beantragt, wenn man zwischendurch erhebliche Baumaßnahmen in dem Sanierungsgebiet zuläßt, ohne daß die Sanierungsziele und -maßnahmen überhaupt hinreichend bestimmt sind. 
Diese Auffassung wurde von der Verwaltung bereits in einer der letzten Sitzungen bestätigt. 
Die Aussage aus der Lenkungsgruppe, in der jede Fraktion der Ratsversammlung vertreten ist, daß man doch wisse, was man wolle, hilft da nicht weiter.

Auch wenn ich bei Bauvorhaben zur Innenraumverdichtung ungern auf die Bremse trete und mich darüber freue, daß hier wieder Wohnraum im Innenbereich geschaffen werden soll, so ist es mir doch besonders wichtig,
– erst einmal einen Plan fertigzustellen, bevor er umgesetzt wird und
– sicherzustellen, daß sich das neue Bauvorhaben auch harmonisch in das Straßen- und Stadtbild im Sanierungsgebiet einfügt.
Das ist ein berechtigtes öffentliches Interesse.
Bausünden haben wir in Plön schon genug.

Die privaten und öffentlichen Interessen konnten wir bereits beim Bebauungsplan 7c (Gänsemarktviertel und Neubau Gebäude “Gerberhof”) miteinander unter einen Hur bringen. Das war seinerzeit ein zäher Prozeß, aber notwendig. 

Mit Sicherheit werde ich mich energisch dafür einsetzen, daß hier keine Gebäude entstehen, die deutlich über die heute bestehende Silhouette hinausgehen. Darüber hinaus sind Lochfassaden und stehende Fensterformate (Fenster sind höher als breit) und Lochfassaden (Fenster liegen zurückgesetzt im Mauerwerk) für mich unabdingbar. Stehende Fensterformate sind besonders wichtig, da die umliegenden Gebäude auch fast ausschließlich so gebaut sind und ein Bruch im Straßenbild unbedingt vermieden werden muß. Zudem wurden stehende Fensterformate in den Neubauten auch die Gestaltungsmerkmale der alten Gebäude aufnehmen.
Roter Klinker wäre ein Wunsch, aber kein Muß, da die bestehenden Gebäude auch nicht in rotem Klinker ausgeführt sind. 
Unter Beachtung der genannten Aspekte würden sich die Neubauten gestalterisch an den historischen Bestand anlehnen und sich gleichzeitig auch gestalterisch an den benachbarten Gebäuden orientieren. Ein gestalterischer Bruch wird vermieden. 

Meine Haltung dazu habe ich bereits vor sechs Jahren (B-Plan 7c. Gänsemarktviertel / Gebäude Gerberhof) sehr deutlich gemacht, und an der Verantwortung der Mitglieder der Ratsversammlung und des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung für das öffentliche Interesse hat sich seit damals nichts geändert. 
http://www.ingo-buth.de/2014/09/01/noch-einmal-gerberhof/

 

 

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Liebe Leser*innen,

einige Spammer aus Russland, Israel und sonstwoher nutzen gerade die Kommentarfunktion einiger meiner Beiträge, um ihren Spam mit Werbung zweifelhafter Art auf meiner Homepage zu platzieren. Bisher habe ich das ignoriert und die Kommentare einfach nicht freigegeben. Im Moment häuft sich das, und da ich über jeden Kommentar per EMail informiert werde, füllt sich mein EMail-Postfach in unerträglicher Weise. 
Daher habe ich die Kommentarfunktion bei einigen meiner Beiträge mittlerweile gesperrt.
Wer Beiträge auf meiner Homepage kommentieren will, kann das bei den meisten Beiträgen wie bisher tuen, ansonsten bitte eine kurze Nachricht per Email an:
ingobuth(at)gmx.de

Sporthallenersatzbau, Aufnahme ins Förderprogramm wird beantragt

Gestern hat die Ratsversammlung mit 12 JA- bei zwei NEIN-Stimmen und sieben Enthaltungen beschlossen, daß die Stadt sich mit einem Turnhallenersatzbau um Fördermittel beim Bundesprogramm “Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur” bewirbt.

Damit hat die Stadt neben dem Vorhaben “Sanierung Badestelle Prinzeninsel” zwei Maßnahmen angemeldet, die nun im Auswahlverfahren beim Projektträger Jülich in einer ersten Phase bewertet werden.

Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FWG und Die Linke stimmten für diesen Antrag. Die CDU Fraktion enthielt sich der Stimme. Die FDP Fraktion stimmte dagegen.

Meine Bewertung: Die CDU wollte sich nicht in die Rolle des Buhmanns drängen lassen, so wie ihr Fraktionsvorsitzender Herr Jagusch das in der Sitzung des Hauptausschusses am 26. Oktober auf den Punkt brachte.
Die FDP hatte hingegen den Mut, sich klar zu positionieren. 

Das ganze muß man natürlich noch vor dem Hintergrund der Berichterstattung des Ostholsteiner Anzeigers vom 31. Oktober bewerten, in der den Herren Mattfeld und Prinz von Preussen breiter Raum für die Darstellung ihrer Sicht der Dinge eingeräumt wurde. 
Aber dazu später.

(Anmerkung: Die letzten beiden Absätze wurden heute um 10:21 nachträglich eingefügt.)

Ausbau Stettiner Straße. Wird es eine verkehrsberuhigte Zone?

Natürlich beschäftigte mich der Themenkomplex „Anmeldung für Zuschußanträge „Badestelle Prinzenbad“ und „Ersatzneubau Turnhalle“ in den letzten Tagen stark.Dennoch haben wir uns in den Ausschusssitzungen auch mit anderen Themen befaßt. Dazu gehörte auch der Ausbau der Stettiner Straße.

Diese Straße muß zweifelsfrei neu gemacht werden. Das Problem dabei ist, daß die Straßenbreite nicht mehr den heutigen Ansprüchen entspricht. In der Diskussion des Ausschusses wurden zwei Kernpunkte klar:

1. Es soll eine Einbahnstraßenregelung von der Ulmenstraße in Richtung Danziger Straße angestrebt werden, die aber einen Fahrradverkehr in beide Richtungen zuläßt und die Bedürfnisse der Fußgänger durch ausreichend breite Fußwege berücksichtigt. 

2. Die Zufahrt zu den Garagenhöfen zwischen den Mehrfailien- und Reihenhäusern soll auch von der Danziger Straße aus möglich sein, um unnötigen Verkehr über die Danziger Straße, Breslauer Straße und Ulmenstraße zu vermeiden. 

Damit muß natürlich auch das Problem des Parkens angegangen werden. Eine der Fragen war, ob die Parkmöglichkeiten auf beiden Seiten versetzt angeordnet werden oder sich an einer Straßenseite entlangziehen sollen. Dazu gab es schnell eine einheitliche Einschätzung. Die an beiden Seiten versetzten Parkmöglichkeiten würden die Straße unübersichtlicher machen und die Durchfahrt z.B. von Müllfahrzeugen deutlich behindern. Ein befahrbarer Bürgersteig wie in der Hipperstraße wäre bestenfalls eine Notlösung.

Herr Wegener (CDU) und Frau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) favorisierten auch hier eine Fahrradspur oder einen Fahrradschutzstreifen. Frau Meyer wies aber gleichzeitig darauf hin, daß die Straßenbreite dafür nicht ausreichend sei. Herr Rose (SPD) – gleichzeitig Ansprechpartner für Verkehrsfragen an der Gemeinschaftsschule – betonte, daß auch er eine entsprechende Lösung begrüßen würde und betonte, daß diese Einschätzung auch auf seinen Gesprächen mit den Schülerinnen und Schülern zum Thema Radverkehr beruht.

Ich fragte nach, warum man nicht eine „Verkehrsberuhigte Zone“ einrichten würde. Dort seinen alle Verkehrsteilnehmer*innen gleichberechtigt, die Frage nach der Breite für Fußwege und Schutzstreifen für Radfahrer*innen würde sich nicht stellen und die Fahrbahnbreite würde nach meiner Einschätzung ausreichen, um alle Bedürfnisse angemessen zu befriedigen.
Daraufhin wurde von der Verwaltung geäußert, daß das Ordnungsamt eine solche Lösung ablehnen würde. Auf meine Nachfrage nach einer Begründung für die Ablehnung konnte mir aber keine Antwort gegeben werden. Ich habe vorgeschlagen, diese Lösung noch einmal zu prüfen und  in der kommenden Sitzung des SteP zu berichten, ob es zwingende Rechtsvorschriften gibt, die eine solche Lösung verbieten. 

Diesem Vorschlag ist der Ausschuß gefolgt. In dem Zusammenhang soll auch noch einmal geprüft werden, ob eine Einbahnstraßenlösung mit Radstreifen in beide Richtungen und ausreichend breiten Fußwegen entsprechend geltender Vorschriften umgesetzt werden kann. Dieses Thema wird uns in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt sicher wieder beschäftigen.

Darüber hinaus forderte Herr Schröder (Die Linke), über eine Einbahnstraßenregelung oder eine „Verkehrsberuhigte Zone“ für das Wohngebiet Ölmühle nachzudenken. Das fand meine Zustimmung, da ich mich bereits für den Bereich Wasserturmgebiet für eine Einbahnstraßenlösung eingesetzt habe. Der Hinweis aus der Verwaltung, daß erst einmal keine weiteren Straßeninstandsetzungen in dem Ölmühlengebiet  vorgesehen seien, ist dabei im Hinblick auf verkehrsberuhigte Zonen durchaus richtig. Einbahnstraßen ließen sich nach meiner Einschätzung aber bereits heute einrichten, Allerdings muß man auch einmal eine langfristige Zielsetzung entwickeln dürfen.  

Wieder ein kleiner Schritt in Richtung neuer Sporthalle

Eine Bewerbung um Fördermittel für einen Ersatzneubau der Turnhalle der alten Realschule fand auch im Hauptausschuß eine Mehrheit. Diese Bewerbung war nicht unstrittig.  Wegen der absehbaren Folgekosten wurde sehr ausführlich und sehr ernsthaft diskutiert. Die Verwaltung wird die Bewerbung abgeben. Der entsprechende Beschluß der Ratsversammlung kann nachgereicht werden. Der Termin für die außerplanmäßige Sitzung der Ratsversammlung ist der 4. November. 

Bereits im Vorfeld der gestrigen Sitzung des Hauptausschusses haben sich der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt sowie der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus in Rahmen ihrer Zuständigkeit für den Standort am Schiffsthal ausgesprochen und den Bedarf für eine Zwei Felder Multifunktionshalle festgestellt.

Gestern im Hauptausschuß ging es dann um zwei Punkte:

1. Soll ein Förderantrag im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gestellt werden?

2. Kann sich die Stadt das in Anbetracht der jährlichen Betriebskosten leisten?

Zu Punkt eins wurde klar, daß die Bewerbung um Fördermittel noch keine endgültige Festlegung für einen Ersatzbau ist, wohl aber ein Schritt in diese Richtung.
Gegen eine Beantragung von Fördermitteln wurde angeführt, daß der Schulverband festgestellt hat, daß er keinen Bedarf für einen Ersatzbau der Schulsporthalle hat, obwohl ursprünglich eine Sanierung der alten Realschul-Halle geplant war. Gefordert wurde von Frau Killig (FDP), daß es dazu noch einmal eine Rückfrage beim Schulverband geben soll.
Diesem Argument kann ich so weit folgen, aber es ist für mich kein Grund, auf die Bewerbung für Fördermittel zu verzichten.
Vor allem aber: es geht nicht nur um den Bedarf des Schulverbandes, sondern um den Bedarf der Vereine und Kindergärten, also der Bürgerinnen und Bürger von Plön und damit zum Teil auch die Mitbenutzung durch Bürger*innen der Umlandgemeinden.
Die Umlandgemeinden zieren sich noch mit Zusagen für eine Beteiligung, hierzu werden weitere Gespräche geführt. Spät, wie Herr Jagusch (CDU) zu Recht feststellt, aber nicht zu spät, wie ich meine.
Der Umstand, daß die Zeit knapp ist und die Unterlagen daher in Teilen noch nicht so aussagekräftig sind, wie man es sich wünschen würde, sollte kein Grund sein, von vorn herein auf eine Bewerbung für Fördermittel zu verzichten. Hier kann nachgearbeitet werden.

Für mich ist klar: Nie wieder in der nächsten Zeit wird es Förderprogramme mit Förderquoten von 90 % geben, auch wenn die Höchstförderung auf 3 Millionen, in Ausnahmefällen sogar auf bis zu 4 Millionen € begrenzt ist. Mehr Geld wird es in keinem anderen Förderprogramm geben. Herr Wegener (CDU) sagte in einem anderen Zusammenhang, wir müßten auch einmal mutig sein. Hier würde ich ihn beim Wort nehmen. Diese Chance sollten wir uns nicht nehmen lassen. Jede andere Förderung kommt uns teurer zu stehen.

Natürlich wird die Stadt einen Eigenanteil zu tragen haben. Aber selbst Herr Jagusch (CDU) stellte fest, daß eine Kreditfinanzierung bei den derzeitigen Zinssätzen vertretbar sein. Herr Schröder (Die Linke) äußerte, daß er bereit wäre, einem Eigenanteil von einer Million zuzustimmen.
Dieser Eigenanteil wird kreditfinanziert. Das muß einem klar sein, aber es ist aus meiner Sicht gut angelegtes Geld.

Problematischer ist tatsächlich der Punkt zwei, die Frage, ob wir uns die Folgekosten leisten können. Hierfür werden in der Vorlage 80.000,- € pro Jahr angegeben, die im Laufe der Zeit auf 100.000,- € steigen werden. Das ist tatsächlich eine Menge Geld, die voraussichtlich Jahr für Jahr bereitgestellt werden muß, ebenfalls kreditfinanziert. Das machten Herr Jagusch (CDU) und Herr Meusser (FDP) in ihren Redebeiträgen unmißverständlich klar und kündigten dabei auch gleich ihre Stimmenthaltung an. Darüber hinaus verwies Herr Jagusch auch auf die Information der Verwaltungsvorlage, daß weitere Ausgaben wie für den Bau von Obdachlosenunterkünften oder Straßenausbauten anstehen werden und zeigte zukünftige Belastungen für den städtischen Haushalt auf.

Ich tue mich auch schwer damit, aber ich bin zu der Überzeugung gekommen, daß die Investition in eine neue Sporthalle unumgänglich ist. Die Ehrenamtlichen in unseren Vereinen leisten hervorragende Arbeit, die in Geld nicht zu bezahlen ist. Wir sind hier nicht auf der Suche nach „Goldrandlösungen“, aber wir sollten uns dazu verpflichtet fühlen, wenigstens die Grundvoraussetzungen zu schaffen, daß diese Arbeit auch in Zukunft unter vernünftigen Bedingungen geleistet werden kann.
Applaus zum Dank alleine hilft da nicht weiter.

Sport und Fitness tragen zur Gesundheit in unserer zunehmend bewegungsarmen Alltagswelt bei. Nicht nur für unsere Wirtschaft ist es wichtig, daß die Beschäftigten ihre Leistungsfähigkeit erhalten können. Auch das Gesundheitssystem wird es ihnen danken. Im Alter fit zu bleiben ist ebenso wichtig wie der Beitrag des Sports zur gesunden Entwicklung unserer Kinder. Allein die Möglichkeit, bereits im Kindergartenalter Sport in geeigneten Räumen anzubieten darf in ihrem Wert nicht unterschätzt werden. Der Standort am Schiffsthal ist dafür hervorragend geeignet, die größten Kindergärten der Stadt sind hier beheimatet. Alternativen zum Standort wurden geprüft, und auch wenn Frau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) erneut dazu nachfragte, es wurde geprüft, es gibt keine und sie konnte auch selber keine aufzeigen.

Soziale Kontakte im realen Leben fördern den Gemeinschaftssinn. Die Arbeit des Musikzuges ist ein lebendiges Beispiel für gelebte generationsübergreifende Gemeinschaft. Alle Sportvereine, nicht nur die ausdrücklich genannten, sind auf ihre Weise tragenden Säulen des gesellschaftlichen Lebens in unserer Stadt. Sie tragen zu Inklusion und Integration bei. Sport verbindet.

Es fällt mir aufgrund der finanziellen Verpflichtungen auch schwer, aber ich werde in der Ratsversammlung dafür stimmen, sich weiter um die Fördermittel aus dem Bundesprogramm für den Ersatzbau einer Turnhalle zu bewerben.

Doch noch ein Antrag auf Zuschüsse für eine neue Sporthalle?

Am 30. September hat die Ratsversammlung den Beschluss abgelehnt, einen Förderantrag für einen Ersatzbau einer Turnhalle im Schiffsthal zu stellen. Die Förderung sollte aus dem Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereich Sport, Jugend und Kultur“ beantragt werden. Heute hat der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) einstimmig entschieden, daß der Bedarf für eine Zwei-Felder-Multifunktionshalle besteht (acht Ja Stimmen bei drei Enthaltungen aus der CDU-Fraktion). Der GUT hat damit den Auftrag an den Hauptausschuß überwiesen, über das Thema „Ersatzbau Sporthalle“  im Hinblick auf die Finanzierung und den Antrag auf Förderung zu beraten.
Der Hauptausschuß tagt am kommenden Montag, dem 26. Oktober 2020 um 18:30 in der Aula im Schiffsthal. Damit ist eine Entscheidung noch vor dem Ablauf der Antragsfrist für die Zuschüsse möglich.
In einer Ratsversammlung Anfang November müßte dann über den Förderantrag beraten und abgestimmt werden. Die Entscheidung, wenn sie dann so getroffen wird, könnte termingerecht bis zum 14. November 2020 beim Projektträger Jülich nachgereicht werden.

In der Beratung des GUT wurde vom Vorsitzenden Gerd Weber (Bündnis 90/Die Grünen) deutlich gemacht, daß es zum jetzigen Zeitpunkt erst einmal um den Förderantrag geht, genauer um die Bewerbung für Fördermittel. Das bestätigte auch unser Bürgermeister. Solange sich das Verfahren in dieser ersten Phase befindet, ist es möglich, die Bewerbung zurückzuziehen oder zu reduzieren. Zudem ist es möglich, daß eine Gemeinde mehrere Anträge stellt.
Diese Anträge konkurrieren untereinander. Abhängig davon, wie weit sie den Förderkriterien entsprechen, können beide Anträge genehmigt oder abgelehnt werden, es kann aber auch sein, daß nur einer der Anträge angenommen wird.
Das deckt sich mit der Auskunft, die ich vom Projektträger Jülich erhalten habe. Vor diesem Hintergrund habe ich nunmehr keine Bedenken mehr, mit zwei Anträgen in das Verfahren zu gehen. Damit muß ich meine Argumentation aus der Ratsversammlung korrigieren.

Ich hatte zu Beginn der Sitzung beantragt, daß den anwesenden Vertreter*innen der Vereine zu diesem Thema das Rederecht in der Sitzung erhalten sollten. Auch wenn ich schon vor der Sitzung bei den meisten Kolleg*innen die Stimmung ausgelotet hatte, ob sie einem solchen Antrag zustimmen würde, war ich dann doch erleichtert, daß alle Ausschussmitglieder dafür gestimmt haben.

Der Vorsitzende des TSV, Herr Willhöft, erläuterte sehr ruhig und sachlich die Lage der Sportvereine.
Die Konsequenzen des Ausfalls der baufälligen Sporthalle der ehemaligen Realschule sind real zu spüren:
– Bereits jetzt sind Trainingszeiten gestrichen worden.
– Trainingstermine mußten verlegt werden.
– Trainingstermine verschiedener Gruppen mußten zusammengelegt werden.
– Die Vereine mußten ihre Trainingszeiten verkürzen und neu untereinander koordinieren.

Verschärft wird die Situation dadurch, daß die Nutzung der Sporthalle in der MUS aufgrund der Korona-Lage nicht mehr möglich ist.
Bei einem Ausfall der Dreifeldersporthalle am Schiffsthal, die bereits 40 Jahre alt ist, käme der Sportbetrieb weitgehend zum Erliegen.

Das Potential für neue Angebote kann nicht umgesetzt werden, obwohl es Trainer gibt, die dafür zur Verfügung ständen.

Nur die anwesenden Vereine (TSV-Plön, Plön Bewegt, DLRG und Musikzug) haben zusammen über 2000 Mitglieder. Darüber hinaus gibt es weitere Vereine, wenn auch nicht mit so vielen Mitgliedern.

Herr Willhöft schloß mit der Anmerkung, daß eine neue Halle ist nicht für die Vereine, sondern für die Bürgerinen und Bürger Plön da ist und betonte die Bedeutung der Vereinsarbeit für Inklusion, Integration sowie Alten- und Kindergartensport, für Aufgaben, die sozial wichtig sind. 

Frau Slamanig vom Musikzug Plön hob auf die Bedeutung eines vielseitigen Vereinslebens ab. Wettkämpfe und Sozialleben brauchen einen Ort. Der Musikzug kümmert sich bereits um Kinder ab 4 Jahren und arbeitet generationsübergreifend. Das Vereinsleben trägt zur Zufriedenheit vor Ort bei. Die Erfolge des Musikzuges machen landesweit auf Plön aufmerksam. Mach dem Verlust der Räumlichkeiten unter der Schiffsthalhalle fehlt ein Raum für Übungen und das gesellschaftliche Beisammensein. Dashat bereits zu einem Mitgliederverlust geführt, der, wenn er sich fortsetzt, den Bestand des Musikzuges gefährden könnte.

Frau Kuhnt von Plön Bewegt schloß sich den Ausführungen von Herrn Willhöft und Frau Slamanig uneingeschränkt an und betonte noch einmal, daß die Auswahl des Standortes Schiffsthal schon allein wegen der zentralen Lage, der guten Erreichbarkeit und der großzügigen Parkplatzsituation richtig ist. 

Frau Hinrichsen (FWG) faßte sich kurz und äußerte: „Man braucht ein zuhause, und das brauchen auch die Vereine.“ Sie fragte nach, ob es eine Zweifeldhalle sein muß oder ob auch eine Einfeldhalle ausreichend sei.

Herr Willhöft (TSV) betonte: Ein Feld ist besser als nichts, nachhaltig wäre aber eine Zweifeldhalle.

Frau Hansen (SPD) ging auf die Bedeutung des Sportes für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ein und betonte den besonders hohen Förderbedarf bei Kindern. Schon heute gäbe es Kindergartenkinder, die nicht rückwärts laufen können. Die räumliche Nähe zu den zwei größten Kindergärten der Stadt und die Verfügbarkeit der Halle auch während der Schulzeiten stellen eine erhebliche Verbesserung dar.

Der Ausschußvorsitzende Weber (Bündnis 90/die Grünen) faßte zusammen, daß die Notwendigkeit eines Ersatzbaues für die baufällige Turnhalle unstrittig ist und unterband auch die noch einmal aufkommende Diskussion über Standortfragen. Dazu gab es in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung bereits eine klare Entscheidung für das Schiffsthal.

Herr Wegner (CDU) hinterfragte noch einmal, welchen Charme eine Tribüne hat und ob sie erforderlich sei. Die anwesenden Vereinsvertreter*innen sprachen sich für eine Tribüne aus, da sie zusätzliche Möglichkeiten bietet, etwa im Rahmen gesellschaftlicher Veranstaltungen wie der Weihnachtssportgala, Musikwettbewerben oder von zukünftig möglichen Kindergartenveranstaltungen. 

Herr Schröder (Die Linke) bedankte sich bei den Ehrenamtlichen der Vereine für ihre Arbeit. Die Ratsmitglieder bekräftigten diesen Dank durch lautes Klopfen. Er stellte dann den Antrag, den Hauptausschuß zu beauftragen, über einen Antrag für eine Zweifelder Multifunktionshalle zu beraten. 

Wenn der Hauptausschuß hierzu einen positiven Beschluß trifft, und die Finanzierung oder Finanzierbarkeit wird noch erheblichen Diskussionsbedarf ergeben, dann wird es vielleicht doch noch etwas mit einer neuen Halle für unsere Bürgerinnen und Bürger.

Da zitiere ich dann gerne meinen Kollegen Yorck Wegener (CDU), der in einem anderen Zusammenhang sagte, wir müssen auch einmal mutig sein. Hier wäre ich dabei.