Ein Eklat und meine Position

Heute oder morgen wird die Lokalpresse über die Wahl der Umweltbeauftragten und die Nichtwahl ihrer Stellvertreterin berichten. Die Lokalpresse vereinfacht die Berichterstattung, um sie für die interessierte Leserschaft leichter verständlich darzustellen. Da fallen Details, die ich für wichtig halte, schon mal unter den Tisch. Um Herr über die Deutung meiner Position zu bleiben, habe ich mich entschieden, hier doch noch einen – entschärften – Beitrag zum Thema zu schreiben. 
Um hier keine Inhalte aus nichtöffentlicher Sitzung preiszugeben, sehe ich mich gezwungen, im Text Konjunktive zu nutzen und offenkundigen Fragen zu stellen. Das macht ihn nicht leichter lesbar. 

In der Sitzung der Ratsversammlung am 24. März, also gestern, zeichnete sich schon bei der Abstimmung über die Tagesordnung ab, daß es über den „Tagesordnungspunkt 9, Berufung einer/eines ehrenamtlichen Umweltbeauftragten der Stadt Plön“ zu einem Eklat kommen kann.
Trotz anderslautende Empfehlung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) konnte keine Stellvertreterin gewählt werden.

Vorbemerkung:
Es ist eine lange bestehende Gepflogenheit, daß die Beschlüsse über die Besetzung von Ehrenämtern und Ausschüssen einstimmig gefaßt werden.
Nach meiner Wahrnehmung bestand im Vorfeld der Ratsversammlung das Einvernehmen, daß der Beschluß des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GUT) über die Nachbesetzung des Umweltbeauftragten in der Ratsversammlung einstimmig und ohne Aussprache erfolgen würde.
Dieses Einvernehmen wurde offenbar – und zumindest für mich völlig unvorbereitet – einseitig aufgekündigt. Daher habe ich mich zu Wort gemeldet und massiv Kritik an der Bürgervorsteherin geäußert.
Dennoch fühlte ich mich an dieses Einvernehmen gebunden und habe für die neue Umweltbeauftragte gestimmt. Trotzreaktionen sind nicht meine Sache.
Herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg im Amt.
Später wurde auch die Umbesetzung der Ausschüsse einstimmig beschlossen.  Der Tagesordnungspunkt stand nach der Auflösung der FWG-Fraktion und der dadurch folgenden Neuverteilung der Sitze in den Ausschüssen auf der Tagesordnung der Ratsversammlung.

Der Bürgermeister sprang der Bürgervorsteherin nach meiner Kritik an ihr zur Seite und verteidigte sie. Die Verwaltung hat die Tagesordnung aufgestellt und der Tagesordnungspunkt hätte gar nicht anders formuliert werden können, weil es zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keinen Beschluß des GUT gab und nicht absehbar war, daß auch eine Stellvertreterin gewählt werden soll.

Dem möchte ich in Teilen widersprechen und das auch begründen.

Die erste Beratung über die Nachfolge unseres Umweltbeauftragten Achim Kuhnt erfolgte am 11. März 2021 im GUT unter „Tagesordnungspunkt 11 (Nicht-Öffentlich), Beratung über die/den neuen Umweltbeauftragte/n.
Wohlgemerkt, vier Tage vor dem 15. März 2021, dem Tag der Versendung der Tagesordnung der Ratsversammlung am 24. März 2021.
Der Tagesordnungspunkt des GUT vom 11. März ist durch die Genderung möglicherweise mißverständlich. Nach meiner Auffassung ist er aber eindeutig so zu lesen, daß hier bereits die Möglichkeit mit beinhaltet ist, über die Wahl einer Person oder über die Wahl einer Person und die Wahl einer Vertreterin oder eines Vertreters zu beraten.
Das Protokoll der Sitzung liegt noch nicht vor, aber die Kolleginnen und Kollegen – das Protokoll  ist ja nichtöffentlich und damit nur Ratspersonen und der Verwaltung zugänglich – können dort dann später noch einmal den Diskussionsverlauf und Entscheidungsstand nachlesen. Dann werden sie beurteilen können, ob hier ausschließlich über eine Einzelwahl oder auch über die Möglichkeit einer Stellvertretung gesprochen wurde.

Am 15. März 2021, vier Tage nach der Sitzung des GUT, wurde die Einladung zur Sitzung der Ratsversammlung am 24. März 2021 verschickt. Zu diesem Zeitpunkt hat die Bürgervorsteherin entweder gewußt, oder sie hätte es wissen müssen, ob oder ob nicht über einen Vertreter oder eine Vertreterin abgestimmt werden könnte.
Auch dem Bürgermeister müßte der Sachstand der Diskussion bekannt gewesen sein oder er hätte ihm bekannt sein müssen.
Dennoch lautet der Tagesordnungspunkt 9 der Ratsversammlung:
„9. Berufung einer/eines ehrenamtlichen Umweltbeauftragten der Stadt Plön.“
Die Einladungen zur Ratsversammlung werden von der Verwaltung erstellt, aber die Bürgervorsteherin hat sie unterschriebt. Ich hab noch einmal nachgesehen. Sie ist damit letztendlich verantwortlich.

In der Sitzung des GUT am 18. März 2021 hat der Ausschuß die Nachfolgeregelung per Dringlichkeitsantrag erneut auf die Tagesordnung gesetzt, der Natur der Sache natürlich nichtöffentlich. Der Ausschuß hat dann beschlossen, der Ratsversammlung zu empfehlen, Frau Dahmke als Umweltschutzbeauftragte und Frau Stehle als Stellvertreterin zu wählen. Das ist jetzt kein Geheimnis aus der nichtöffentlichen Sitzung, es war so in der Zeitung zu lesen (OHA, im Internet veröffentlicht am 21. März 2021, 11:30 Uhr).
Da wäre also die Frage berechtigt: „Wurde das Thema Umweltbeauftragte oder Umweltbeauftragte und Vertreterin“ nicht vielleicht schon in der Sitzung eine Woche vorher, am 11.März besprochen?“

In der Ratsversammlung einen Monat zuvor, am 24. Februar 2021, haben wir erfahren müssen, daß wir nicht über die Satzungsänderung der Baumschutzsatzung beschließen konnten, weil wir dafür den Text des betreffenden Tagesordnungspunktes hätten ändern müssen. Die dafür erforderliche Zwei/Drittelmehrheit kam aber nicht zustande. Die Einladung wurde von der Verwaltung zwar vorbereitet, aber von der Bürgervorsteherin verantwortlich unterschrieben.
Nach meiner Meinung eine Fehlleistung, die ihr zuzuschreiben ist.
Nach meiner Einschätzung hätte es eine einfache Mehrheit für die Änderung der Baumschutzsatzung und die Fällgenehmigung für 6 Birken gegeben.
Diese Entscheidung wurde über das Verfahren ausgehebelt. Ob diese Entscheidung rechtlich einwandfrei gewesen wäre, ist eine andere Frage, die strittig diskutiert werden kann.

Um in der Ratsversammlung gestern über den Beschluß des GUT, eine Umweltbeauftragte und eine Vertreterin zu wählen, abstimmen zu können, sollte der Tagesordnungspunkt entsprechend geändert werden. Der Änderungsantrag: „TOP 9, Berufung einer/eines ehrenamtlichen Umweltbeauftragten und deren Stellvertretung der Stadt Plön“ hätte eine Zwei/Drittel Mehrheit erfordert.

Daß es schwierig sein könnte, eine Zwei/Drittelmehrheit zu erreichen, war spätestens nach dem Verlauf der Sitzung der Ratsversammlung einen Monat vorher bekannt, zumal einige Mitglieder der Ratsversammlung aufgrund gesundheitlicher Gefährdung nicht an Präsenzveranstaltungen teilnehmen. 
Die erforderlichen 17 Stimmen wurden auch jetzt nicht erreicht, lediglich 15 Ratsmitglieder (soweit ich mich erinnere) stimmten dafür. Daher konnte nur über die Umweltbeauftragte, aber nicht über eine Stellvertretung abgestimmt werden.
Damit dürfte die Frage erlaubt sein: Handelt es sich um eine wiederholte Fehlleistung der Bürgervorsteherin oder könnte auch – basierend auf den Erfahrungen der vorhergehenden Ratssitzung – ein taktisches Kalkül vermutet werden?
Diese Frage habe ich dann zumindest sinngemäß auch der Bürgervorsteherin gestellt.

„Frauen für Ideenschmiede gesucht“ betitelt die KN am 16. März einen Artikel über die Bürgervorsteherin. Im Untertitel: „Bürgervorsteherin … wünscht sich mehr junge und weibliche Impulse für Plön“. Im Text wird sie direkt und indirekt zitiert: „“Wir sind deutlich überaltert“, … und zu wenig weiblich“.  „Die Bürgervorsteherin glaubt, daß junge Frauen durchaus etwas zu Plöner Plänen zu sagen haben“.

Alles klar, gestern wäre die Möglichkeit gewesen, eine junge Frau über ein Ehrenamt an Entscheidungen zu beteiligen und sie an die Politik heranzuführen. Soweit ich das beobachtet habe, folgte ihre Fraktion ihr nicht. Wie sie selber abgestimmt hat, konnte ich nicht sehen. Mir war die Sicht verdeckt.

Dann habe ich die Bürgervorsteherin allerdings auch gefragt, wie sie im Ausschuß argumentiert hat und ob das mit dem Inhalt des Zeitungsberichtes zu vereinbaren ist. Diese Frage darf man wohl stellen.
Die Frage, ob sie eigentlich morgens noch in den Spiegel schauen könne, hätte ich mir verkneifen sollen. Da bedaure ich, mich im Ton vergriffen zu haben.
Inhaltlich habe ich nichts zurückzunehmen.

Bereits in der Vergangenheit konnte die Bürgervorsteherin mich mit Ihren Leistungen nicht immer überzeugen. Sicher werde ich aufgefordert, hier Beispiele zu nennen. Das werde ich aber aus Respekt vor ihrem Amt nicht öffentlich tun, außer sie oder ihr Fraktionsvorsitzender fordert mich ausdrücklich dazu auf.   

Und natürlich stelle ich in meinem Blog gerne Raum für eine ausführliche Gegendarstellung zur Verfügung, so wie ich es in der Vergangenheit auch schon getan habe. Ich lade alle Kolleginnen und Kollegen und die Verwaltung ausdrücklich dazu ein, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen. 

Herr Jagusch, der Fraktionsvorsitzende der CDU, stellt den Verlauf der gestrigen Sitzung in seinem Blog: Ploenblog.de dar. Ich verlinke den Beitrag gerne. 
https://ploenblog.de/2021/03/ergebnisse-der-gestrigen-ratsversammlung-1-2/?unapproved=315&moderation-hash=190bdf49bbf6514a41458e6cbb271812#comment-315

Eklat bei der Wahl der Umweltbeauftragten

In der gestrigen Sitzung der Ratsversammlung kam es zu einem Eklat.
15 Stimmen reichten nicht für die erforderliche Zwei/Drittelmehrheit, um den
“Tagesordnungspunkt 9 – Berufung einer/eines ehrenamtlichen Umweltbeauftragten der Stadt Plön”   
so zu umzubenennen, daß die Empfehlung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) beschlossen werden konnte. 
Der GUT hatte sich in seiner Sitzung am 18. März 2018 dafür ausgesprochen, eine Umweltbeauftragte und eine Vertreterin zu wählen. 

In der letzten Sitzung der Ratsversammlung am 24. Februar äußerte Herr Koll (CDU), daß die Sitzung “keine Sternstunde dieses Gremiums, sondern einer der schwärzesten Tage seiner politischen Laufbahn” sei.
Die gestrige Sitzung vom 24. März 2021 war nach meiner Einschätzung allerdings noch schwärzer. 

Üblicherweise besteht ein stilles Einvernehmen darüber, daß Personalentscheidungen wie die Besetzung von Ausschüssen und Ehrenämtern in der Ratsversammlung einstimmig getroffen werden.
Mit der – vom Verfahren her nicht zu beanstandenden – Verweigerung der Umbenennung des Tagesordnungspunktes wurde dieser Konsens aufgegeben. Daher habe ich mich zu Wort gemeldet, obwohl die Wahl ursprünglich ohne Aussprache vorgesehen war.
Dabei habe ich die Bürgervorsteherin massiv kritisiert.
Nach dem Fehler mit der Benennung eines Tagesordnungspunktes in der vorletzten Sitzung – keine Sternstunde –  wurde ein vergleichbarer Fehler in der Tagesordnung für die gestrige Sitzung wiederholt.
Mögliche Fragen könnten doch sein: Vorsatz? Unvermögen? oder was? Und soll das jetzt so weitergehen? 

In meinem ehemaligen Beruf war es so geregelt, daß man Beschwerden erst abgeben durfte, wenn man eine Nacht darüber geschlafen hat.
Ich habe über die Ratsversammlung bereits einen Textbeitrag im Entwurf erstellt, aber ich werde dessen Veröffentlichung diese Nacht überschlafen. 

Tatsache ist aber, daß das Abstimmungsverhalten der Kolleg*innen, die eine Änderung des Tagesordnungspunktes abgelehnt haben, in höchstem Maße demotivierend auf junge Leute sein muß, die sich ehrenamtlich in der Gesellschaft engagieren wollen.

Danke CDU.

Erste Ergebnisse der städtebaulichen Voruntersuchung

Gestern tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP). Der Tagesordnungspunkt 8:
„Städtebauförderungsprogramm “Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (ASO) Stadt Plön” – Gesamtmaßnahme “Bahnhofsvorplatz / Lübecker Straße“ 
hört sich zwar sperrig an, aber er ist bedeutsam. Hier geht es um Städtebauförderung. Die finanzielle Situation in Plön ist angespannt. Wenn wir etwas für das Stadtbild tun wollen, geht das nur mit Zuschüssen. Die Städtebaumaßnahmen werden zu einem Drittel von Bund, Land und der Stadt finanziert.
Im Rahmen des Verfahrens wurde dem Ausschuß ein Leitbild und zwei Ausbauvarianten zur Beratung und zum Beschluß vorgelegt. Beides wurde gemeinsam von der Verwaltung, dem Planungsbüro und der Lenkungsgruppe, in der je ein Mitglied der Fraktionen vertreten ist, erarbeitet.
Nach der Entscheidung für eine Variante ist vorgesehen, damit in die Öffentlichkeitsbeteiligung zu gehen. Unter Coronabedingungen wird das voraussichtlich online erfolgen, aber das wird im Einzelnen noch zu klären sein.

Die Mitglieder des SteP konnten sich auf Anhieb mit keiner der Variante anfreunden. Befürchtet wurde, daß man sich mit der Entscheidung für eine Variante zu früh an die Inhalte der Planung bindet. Daher wurde beschlossen, das Thema erst einmal zu diskutieren und dann wieder zur Beratung in die Fraktionen zu geben. Ziel ist, in er nachten Sitzung im SteP zu einer mehrheitsfähigen Entscheidung zu kommen.

Aus meiner Sicht sind die wesentlichen Knackpunkte:

  1. Standort „Alte Post“
    Für mich ist das ein 1-A Standort. Ich halte ihn für einen hervorragenden Hotelstandort. In den Unterlagen wird hier als Option „Boutiquehotel“ oder „Low-Budget-Hostel“ genannt. Das ist mir zu wenig. Hier wäre nach meiner Auffassung zu prüfen, ob auch ein Konferenzhotel realisierbar ist. Damit verbunden wäre eine städtebauliche Wirkung, die über das Bahnhofsviertel hinausgeht. Für mich wäre damit auch ein Beitrag zur Stärkung des Wissenschaftsstandortes Plön verbunden. Dabei habe ich das Max Planck Institut und die Fielmann Akademie als potentielle Nutzer im Hinterkopf.
    Daher habe ich gefordert, sich für den Bereich nicht schon durch eine Vorfestlegung zu binden, sondern den gesamten Bereich als „Weißen Fleck“ offen zu halten und die Optionen zu prüfen. Dazu wäre noch etwas Zeit für eine Bewertung erforderlich, wie sich die Corona-Pandemie auf den zukünftigen Bedarf auswirkt.
  2. Die Zugänglichkeit für den KFZ-Verkehr
    Die Variante „Städtisch“ beinhaltet einen reduzierten Verkehr, die Variante „Grün“ dessen Minimierung. Nun bin ich dafür bekannt, daß ich mich für die Umsetzung der Verkehrswende, für den Rückbau von Straßen sowie Tempo 30 Zonen zum Lärmschutz sowie verkehrsberuhigte Bereiche einsetze und die Überwindung des Leitbildes der „Autogerechten Stadt einsetze. Ich bin aber nicht grundsätzlich gegen den motorisierten Individualverkehr.
    Gehässig habe ich die Varianten als „Ohne Autos“ und „Ganz ohne Autos“ bezeichnet. Das war natürlich überzogen. Was immer wir später umsetzen, ich halte die Berücksichtigung folgender Punkte für erforderlich:
    – Erhalt und Zugänglichkeit der Parkplätze auf dem Marktplatz
    – Erhalt und Zugänglichkeit der Parkplätze in der Lübecker Straße
    – Erhalt von Parkplätzen in Sanierungsgebiet. In Verbindung mit einem größeren Hotel wäre für mich auch eine öffentlich-private Parkhauslösung denkbar.
    – Verbesserung der Park und Ride Bedingungen für Bahnkunden.
  3. Gestaltung Pferdemarkt.
    Der Bereich hat erhebliches Potential, zumal die Häuser in der Bahnhofstraße mehr oder weniger abgängig sind. Die Diskussion über die Häuser Bahnhofstraße 8/9 wird bereits geführt, eine Entscheidung wurde bisher zurückgestellt, um das Ergebnis der Voruntersuchung zur Städtebauförderung abzuwarten.
    Mir ist es im Grunde genommen egal, ob dort drei- oder viergeschossig gebaut wird. Für mich ist wichtig, daß sich die Gestaltung am Bestand orientiert, so wie wir es bereits beim „Alten Gerberhof/Lübecker Straße 7“ realisiert haben. Im Bezug auf den Pferdemarkt bedeutet das für mich:
    –     Die Dachform muß sich an der bisherigen Dachlandschaft orientieren. Die Dächer der Gebäude müssen von der Bahnhofstraße aus wahrgenommen werden können. Die bisher vorbestellen Entwürfe mit ihren Dachneigungen gewährleisten das nicht. Bei der jetzigen Planung mit den vorgestellten Dachneigungen besteht für mich die Gefahr, daß die Neubauten zu der vielbeklagten „Verklotzung“ von Stadtbildern beitragen.
    –      Stehende Fensterformate (Fenster also höher als breit)
    –      Lochfassade (keine Glasfronten, zurückgesetzte Fenster, so wie es ortsüblich ist).

    Das sind allerdings Punkte, die im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu regeln sind.


    Vom Grundsatz her würde ich einen Bebauungsplan für den Bereich für sinnvoll halten, um hier zu einer verbindlichen Planung zu kommen, die das Baurecht für alle Eigentümer*innen festsetzt und eine verbindliche Festsetzung unserer Gestaltungsvorstellungen regelt.

  4. Das Eckhaus Lütjenburger Straße/Eingang Krabbe.
    Dieses Eckhaus mit seinem charakteristischen Türmchen gehört für mich in eine Reihe mit den übrigen Stadt- bzw. Bürgerhäusern in der Lütjenburger Straße zwischen ALDI und der Krabbe.
    Die Planung an dieser Stelle mit einem drei- oder sogar viergeschossigen Gebäude fortzusetzen kann ich mir im Moment nicht wirklich vorstellen.

  5. Ein echter Knackpunkt ist für mich die Schwentineplattform.
    Das ist ein Bereich, der völlig unter Wert genutzt ist. Allerdings machen die Eigentumsverhältnisse in Verbindung mit dem Gebäudebestand eine städtebauliche Entwicklung schwierig. In beiden Planungsvarianten ist eine Brückenlösung, die die Schwentineplattform barrierefrei mit dem Strandweg verbindet. Das finge ich vom Grundsatz her sinnvoll, aber für eine der vorgestellten Lösungen kann ich mich im Moment noch nicht spontan begeistern.

Ich denke, wir werden das Thema in unseren Fraktionen noch ausgiebig diskutieren, bevor wir uns im Ausschuß entscheiden. Das Thema ist zu wichtig, um hier eine Entscheidung über das Knie zu brechen. Was immer wir bauen, statt die nächsten 100 Jahre. Ich wiederhole mich, aber: „Bauen ist Verantwortung“. Planung auch.

Frauen für Plön

Heute berichten die Kieler Nachrichten im Lokalteil auf Seite 26 über die Initiative der Bürgervorsteherin, die sich mehr junge und weibliche Impulse für Plön wünscht.
Die nächste sich bietende Gelegenheit zur Erfüllung dieses Wunsches haben wir bei der Wahl der/des nächsten Umweltbeauftragten. Ich bin gespannt, ob Ihre eigene Partei ihr da folgt, wenn in der nächsten Sitzung des Ausschusses Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) über die Nachfolge des noch amtierenden Umweltbeauftragten beraten wird.

In der letzten Sitzung hatten sich zwei Kandidatinnen und ein Kandidat vorgestellt, die sich um dieses Ehrenamt beworben haben. Ich halte alle drei im Bezug auf ihre Qualifikation für gleichermaßen geeignet.

Vorerfahrung im Amt eines/einer Umweltbeauftragten kann keine*r der Bewerber*innen aufweisen. Mit 23 (wie die jüngste Bewerberin) ist niemand zu jung, Verantwortung zu übernehmen, mit 71 (so wie unsere Bürgervorsteherin) ist auch niemand zu alt dafür. Vor einiger Zeit hörte ich von einer alten weißen Frau im Bezug auf die jüngste Bewerberin: „Die ist ja viel zu jung, die hat ja gar keine Erfahrung“. Das ist nicht nur Blödsinn, sondern auch eine Form von Altersdiskriminierung. Und wer ernsthaft behauptet, daß Jäger*innen keine Ahnung von Natur haben, hat selber keine Ahnung oder spricht mit gespaltener Zunge. 

Ich würde es jedenfalls gut finden, wenn sich die Mitsprache junger Frauen nicht nur auf die von der Bürgervorsteherin im Beitrag der KN genannten breitgefächerten Themenfelder: „ … von öffentlichen Toiletten über Müll in der Innenstadt oder auf Spazierwegen, Hunde am Strandweg oder Spielgeräte für Kinder“ beschränkt.
Ihre Idee, Frauen die Möglichkeit zu geben, sich in der Kommunalpolitik zu engagieren und dies auch über eine „Baby-Sitter-Zulage“ zu erleichtern, könnte man gerne einmal aufgreifen, wobei ich für eine solche Unterstützung von Alleinerziehenden durchaus Sympathie hätte.

Wie geht es weiter? Wir werden auf der Sitzung des GUT am Donnerstag, dem 18. März 2021 in einem Dringlichkeitsantrag darüber zu beschließen haben, die Beratung über die Nachfolge für das Amt des Umweltbeauftragten als Nichtöffentlichen Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung zu nehmen.
Dort wird dann das Für und Wider diskutiert. Das Ergebnis wird offen sein. Die Frage, ob ein Stellvertreter/eine Stellvertreterin gewählt wird, ist ebenfalls zu beraten. Personalentscheidungen können oftmals schwierig sein. Ziel wird es sein, einen Vorschlag zu erarbeiten, dem alle Mitglieder der Ratsversammlung folgen können.

In der Sitzung der Ratsversammlung am 24. März wird dann über die Nachfolge entschieden. Die Amtszeit des/der Umweltbeauftragten und des/der Stellvertreter*in endet mit der laufenden Wahlperiode. 

Zum Internationalen Frauentag

Zu Beginn der heutigen Sitzung des Hauptausschusses habe ich ein paar Worte zum Internationalen Frauentag gesagt. Natürlich habe ich mich als Mann gefragt, ob ich prädestiniert dafür bin, zum Internationalen Frauentag zu sprechen. Aber bereits der Umstand, daß ich mir abhängig von meinem Geschlecht diese Frage stellen muß, zeigt, dass die Gleichberechtigung trotz aller Fortschritte in den letzen 100 Jahren immer noch nicht vollständig erreicht ist, auch bei uns nicht.
Um einen Eklat zu vermeiden habe ich im Vorfeld die Bürgervorsteherin und die Frauenbeauftragte sowie die Fraktionsvorstände gefragt, ob es in Ordnung ist, heute zu dem Thema zu  sprechen. 

Meine Damen und Herren, der heutige Internationale Frauentag ist nicht die Fortsetzung des Muttertages mit anderen Mitteln.

Er geht zurück auf die Initiative von sozialistischen Organisationen vor den Ersten Weltkrieg und wurde erstmals am 19. März 1911 in Deutschland, Österreich-Ungarn, der Schweiz und Dänemark begangen. Vorrangiges Ziel der Initiative war die Erlangung des Frauenwahlrechtes.
Dieses Recht ist heute bei uns selbstverständlich und sie stimmen mir bestimmt zu, daß es von keinem ernsthaft in Frage gestellt wird.

Das Frauenwahlrecht wurde in Deutschland im Rahmen der Novemberrevolution 1918 eingeführt. 

Während der Weimarer Republik gab es zwei Frauentage, den kommunistischen am 8. März und den sozialdemokratischen, der an kein festes Datum gebunden war. 

Die Kernforderungen in der Zeit waren:
– Arbeitszeitverkürzungen ohne Lohnabschläge
– Senkung der Lebensmittelpreise
– Regelmäßige Schulspeisungen
– Recht auf legalen Schwangerschaftsabbruch

Zwischen 1933 und 1945 war der Frauentag in Deutschland verboten. In der NS Zeit wurden traditionelle Frauenbilder propagiert. Der Muttertag entsprach dem Leitbild der Frau in der nationalsozialistischen Gesellschaftsordnung.

1946 wurde der 8. März in der Sowjetisch besetzten Zone (SBZ) wieder eingeführt. In der späteren Deutschen Demokratischen Republik (DDR) mutierte er dann im Laufe der Zeit zu einer Art sozialistischem Muttertag.

In der alten Bundesrepublik Deutschland (BRD) gewann der Frauentag erst Ende der Sechziger Jahre durch das Engagement der Frauenbewegung wieder an Bedeutung.

1975 erklärten die Vereinten Nationen den 8. März zum „Tag der Vereinten Nationen für die Rechte der Frauen und für den Frieden.“ Dennoch führte der Tag in der alten Bundesrepublik Deutschland eher ein Nischendasein. 

Seit Mitte der 90ger Jahre erlebt der Frauentag ein Comeback.
Während der Frauentag in den neuen Bundesländern in vielen Betrieben immer noch zur Alltagskultur gehört, hat er im gesamten Land einen Bedeutungswandel erfahren. Er rückte vom linken Rand in die Mitte der Gesellschaft.
In Berlin ist der Frauentag heute ein arbeitsfreier Feiertag.

Wenn Alice Schwarzer fordert: „Schaffen wir ihn endlich ab, diesen gönnerhaften 8. März. …“, dann läßt sich trefflich darüber streiten, ob und wie man diesen Tag begeht. 

Wenn ich jetzt hier in die Runde der Ausschussmitglieder gucke, dann stelle ich fest, der Ausschuss setzt sich überwiegend aus alten weißen Männern zusammen, was mich mit einschließt.
Es ist plakativ, was ich jetzt sage und man kann jede Aussage analysieren und versuchen, die Unterschiede zu begründen, aber:
80% der Mitarbeitenden in systemrelevanten Berufen sind Frauen.
Die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen sind ein Fakt.
Übermorgen ist der Equal Pay Day. Bis dahin haben Frauen, gleiche Bezahlung wie Männer vorausgesetzt, quasi umsonst gearbeitet.
Frauen leisten 12 Milliarden Stunden unbezahlte Care-Arbeit weltweit, jeden Tag.

Ich bin überzeugt, daß wir von dem Ziel „Gleichheit“ in Form von gleichen, fairen Chancen und Gleichberechtigung noch ein ganzes Stück entfernt sind.

Ich will nicht gönnerhaft wirken und überreiche heute auch keine Rosen.
Ich habe auch keinen Rat, wie man den Tag angemessen begehen soll.
Aber, liebe Mitbürgerinnen, kämpfen Sie für Ihre Rechte.

Ingo Buth

Ein herber Rückschlag für den Turnhallenersatzbau

Ein herber Rückschlag, titelt der Ostholsteiner Anzeiger und unsere KN fragt, ob die Stadt zu gierig war. 
Ein herber Rückschlag ist vor allem, daß aus dem Programm des Bundes zur „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Kultur und Jugend“ erst einmal kein Geld für einen Turnhallenersatzbau fließen wird. Durch den Ausfall der „Alten Aula“ im Gymnasium Schloß Plön hat sich die Situation für die Vereine noch einmal verschärft.

Daß es kein Geld für das Prinzenbad aus dem Programm gibt, wundert mich hingegen nicht besonders. Das Prinzenbad ist keine klassische kommunale Einrichtung, auch wenn es bislang der Stadt Plön kostenlos zur Nutzung überlassen wurde. Es ist keine Sport- oder Kulturstätte. Die Jugendarbeit der DLRG findet nur im Sommer in einem kleinen Teil des Gebäudes statt, im Rahmen des normalen Wachdienstes. 
Das Problem war bisher, daß der/die Pächter*in des Imbisses im Prinzenbad starken Beschränkungen unterworfen war, so daß kein attraktives Angebot gemacht werden konnte. Daher begrüße ich ausdrücklich, daß der Betrieb des Niedersächsischen Bauernhauses und des Imbisses am Prinzenbad künftig in einer Hand liegen werden.
Da entsprechend der Antragsunterlagen beabsichtigt war, die kommerzielle Nutzung des Prinzenbades auf ca. 70 % der Fläche auszudehnen, wäre die beantragte Förderung um 70% gekürzt worden. Die verbleibende Finanzierung hätte durch die Stadt Plön erfolgen müssen, über den Daumen wären Kosten in Höhe von 500.000,00 € auf die Stadt zugekommen.
Genauere Angaben wurden auch auf Anfrage nicht gemacht. Der für Finanzen zuständige Hauptausschuß wurde auch nicht beteiligt.

In dem Zusammenhang wird in der Berichterstattung auch gefragt, was jetzt mit dem Zuschuss in Höhe von fast einer Viertelmillion Euro für ein Gründach auf dem Gebäude Prinzenbad passieren soll, der über das „Programm zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ bereits genehmigt ist.
Mich hatte die Genehmigung ohnehin gewundert. Plön selber befindet sich planerisch im ländlichen Raum und das Prinzenbad liegt in einem FFH-Gebiet. Auf der Prinzeninsel ist nichts urban, auch nicht das Gebäude Prinzenbad.

Was mich in dem Zusammenhang auch wundert ist, daß der Ostholsteiner Anzeiger im seiner Berichterstattung von dem Förderprogramm  „… zur Anpassung urbaner und ländlicher Räume …“ schreibt, so
am letzten Wochenende Quelle: https://www.shz.de/31492522 ©2021 und auch
am 31. Oktober 2020 auf Seite 11
Das ist definitiv falsch, hier der Auszug aus der Mitteilung über die 80. Sitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages:

https://www.bundestag.de/resource/blob/806146/08cf2780390ee27d1ed868469eb47a54/080_081_sitzung-data.pdf 

Ich würde dem Ostholsteiner Anzeiger niemals Hofberichterstattung vorwerfen, aber die Zeitung gibt der Prinzeninselbetriebs GmbH und der Eigentümerin der Prinzeninsel relativ breiten Raum, etwa in dem bereits oben erwähnten Artikel vom 31. Oktober 2020.
Tendenziell empfinde ich den Tenor der Berichterstattung beider Zeitungen als gegen die Stadt gerichtet, aber das ist jetzt nur meine persönliche Empfindung.
Der Herr Bürgermeister hat den Vorwurf, die Stadt sei zu gierig gewesen, in seinem Newsletter ja auch bereits zurück gewiesen.

Die eigentliche Frage ist jetzt, wie es weiter geht. Dazu werden bei der Eigentümerin der Prinzeninsel und bei der Stadt sicher einige Überlegungen anzustellen sein, auch im Hinblick auf einen Nutzungsvertrag, der im Gespräch ist.

Baumschutsatzung, Entscheidung über Verfahrensfragen ausgehebelt.

Auf der Sitzung der gestrigen Ratsversammlung stand als Tagesordnungspunkt 5 „Aufhebung der Satzung der Stadt Plön zum Schutz des Baumbestandes; Beratung und Beschluss“

Im Vorfeld hatte es zwischen den Fraktionen Bemühungen gegeben, einen fraktionsübergreifenden Antrag zu formulieren. Das ist gelungen, SPD, CDU und FDP hatten sich übers Wochenende auf einen gemeinsamen Antrag verständigt, der heute im Laufe des Tages noch mehrfach geändert wurde, um Bemerkungen der Kommunalaufsicht mit zu berücksichtigen.

Niemand wollte die Satzung aufheben, auch wenn der Name des Tagesordnungspunktes diese Vermutung nahelegt. Allen war klar, daß die dadurch zu erwartenden ökologischen Begleitschäden für das städtische Grün viel zu hoch wären. Daher wurde eine Änderung der Baumschutzsatzung angestrebt.

Zur Debatte stand, die Baumschutzsatzung so zu ändern, daß zukünftig auch Bäume gefällt werden dürfen, wenn es dafür städtebauliche Gründe gibt und die Ratsversammlung der Fällung zustimmt.

Insbesondere ging es aber darum:

erhalten wir 6 Birken mit einer voraussichtlichen Restlebensdauer von 20 Jahren und akzeptieren wir dafür, daß wir für 60 – 80 Jahre eine Gebäudeaufstellung in Kauf nehmen, die man wohlmeinend als städtebaulichen Behelf bezeichnen kann,

oder

erteilen wir die Zustimmung zur Fällung von 6 Birken bei einer Ersatzpflanzung von 18 Bäumen, die in ca. 20 Jahren vermutlich den ökologischen Wert der 6 Birken erreicht haben und dann noch 50 Jahre Lebenszeit vor sich haben, und erreichen gleichzeitig eine städtebaulich optimale Aufstellung des betreffenden Wohngebäudes?  

Damit wird bereits klar, daß der Tagesordnungspunkt am Thema vorbei formuliert war, was der Bürgervorsteherin zuzuschreiben ist. Für eine Änderung des Tagesordnungspunktes 5 in: „Beratung und Beschluß der ersten Änderung der Baumschutzsatzung und herbeiführen eines Vorratsbeschlusses zur Fällung der 6 Birken“ wie von ihr beantragt hätte es eine Zwei/Drittel Mehrheit der Stimmen in der Ratsversammlung bedurft. Diese Mehrheit wurde mit 15 JA und 9 Nein Stimmen nicht erreicht.

Es wurde dann auf einer Sitzungsunterbrechung beraten, den Antrag als Tagesordnungspunkt 6 auf die Tagesordnung zu nehmen. Auch dafür gab es nicht die erforderliche Zwei/Drittel Mehrheit.

Immerhin scheiterte der Antrag, den Tagesordnungspunkt 5 ganz von der Tagesordnung zu nehmen, er wurde bei Stimmengleichheit (12 Ja, 12 Nein) abgelehnt.
Damit war der Weg frei für eine längere Debatte.
Einige Kolleg*innen empfanden die Ratsversammlung als peinlich. Ich bewerte sie als lebendigen Beitrag zur Meinungsfindung. Peinlich finde ich, daß die Entscheidungsfindung über Spitzfindigkeiten in Verfahrensfragen ausgehebelt werden konnte.

Ich gehe jetzt davon aus, daß sich das Bauvorhaben damit um ein Jahr verzögern wird. Um es klar zu sagen: Die Stimmen kamen im wesentlichen aus den Reihen von Bündnis 90 / Die Grünen und von den Angehörigen der aufgelösten FWG-Fraktion.
Da die Kosten im Baugewerbe überproportional steigen, werden sich die Gesamtkostenfür den Neubau höher ausfallen. Das wird sich auch auf die Höhe der späteren Mieten auswirken.
Alternativ, aber für mich weniger wahrscheinlich ist auch eine Behelfslösung durch die Umstellung des Gebäudes denkbar. Dann haben wir eine städtebaulich suboptimale Lösung mit allen Folgeproblemen, in 20 Jahren – 30 Jahren keine Birken mehr, aber auch keine Ersatzpflanzungen.

Eine weitere ganz wesentliche, aber und im Hintergrund stehende Frage ist, wie die Entscheidungsbefugnisse verteilt sind. In der zur Zeit gültigen Satzung ist der Magistrat für Entscheidungen zuständig. Der Magistrat hatte sich aus Bürgermeister und politischen Vertreter*innen zusammengesetzt. Mit der Abschaffung des Magistrats ging die Entscheidungsbefugnis offenbar komplett an die Verwaltung über. Mit der beabsichtigten Satzungsänderung hätte die Politik in Form der Ratsversammlung einen Teil ihres Entscheidungsspielraumes zurückgewonnen.

Hinzu kommt, daß der Neuzuschnitt der Zuständigkeiten der Ausschüsse für mögliche Konfliktpunkte sorgt. In der letzten Legislaturperiode war der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) sowohl für städtebauliche wie auch für ökologische Fragen zuständig.
Beide Themenkomplexe konnten in der Gesamtschau beraten und entschieden werden.
Mit der Neuordnung der Ausschüsse in dieser Legislaturperiode verschob sich die Zuständigkeit für Umweltfragen vom SteU, jetzt Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP) in den ehemaligen Ausschuß für Gesellschaftiche Angelegenheiten (GA), jetzt Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT).
Sofern die Ausschüsse unterschiedliche Auffassungen haben, ist der Streit vorprogrammiert. Letztlich muß dann die Ratsversammlung entscheiden.

In der weiteren Debatte sprachen sich vor allem Yorck Wegener, Thure Koll (beide CDU) und ich für die Änderung der Satzung aus.

Der Bürgermeister machte darauf aufmerksam, daß ein solcher Beschluß so nicht rechtmäßig wäre, weil unter anderem für eine wesentliche Änderung der Satzung auch eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) erforderlich ist.

Einige kleine Punkte aus der Diskussion, die ich trotz der Ernsthaftigkeit des Themas und der Diskussion nicht unerwähnt lassen will:

Frau Kauf (B90/Die Grünen) argumentierte: „Ihr habt (oder Sie haben, ich erinnere mich nicht genau) doch gehört, was der Bürgermeister gesagt hat.
Das ist genau die Art von Argument, die ich für eher so hmmm? halte.

Herr Erdtmann (FWG) argumentierte in ähnlicher Richtung, aber für mich nicht konsequent. Während er sin Sachen „Pacht- bzw. Nutzungsvertrag mit den Hohenzollern noch eindeutig für eine Stärkung des Mitspracherechtes der Selbstverwaltung (Politik) eingetreten ist, argumentierte er, der Linie des Bürgermeisters, also des Verwaltungschefs folgend, für eine Einschränkung bzw. Für den Verzicht auf politische Mitentscheiden.

Herr Koll (CDU) beklagte sinngemäß, daß der Bürgermeister hier zwar immer wieder Gründe angeführt hat, wieso eine Fällgenehmigung nicht befürwortet werden kann, aber keine Wege aufgezeigt hat, wie er politische Wille des SteP umgesetzt werden könne.
Der Bürgermeister entgegnete, daß er in der Novembersitzung des SteP darauf aufmerksam gemacht hat, daß die Baumschutzsatzung dafür geändert werden müsse.
Ich schließe dann mal mit Tucholsky: „Jeder hat ja so recht“ und der Vermutung, daß uns das Thema weiter beschäftigen wird und wir uns vermehrt mit dem Verfahren und weniger mit Inhalten auseinandersetzen werden. 

Ratsversammlung zur Aufhebung der Baumschutzsatzung?

Das Thema hat die Plöner Politik in den letzten Tagen und Wochen durchaus bewegt.

Vorweg: Ich bin davon überzeugt, daß es nicht zu einer Aufhebung der „Satzung der Stadt Plön zum Schutz des Baumbestandes“ kommen wird. Alle Kolleginnen und Kollegen, mit denen ich gesprochen habe, lehnen das ab. Die „Kollateralschäden“ wären viel zu hoch. Nach meiner Einschätzung wird es auf eine Änderung der Satzung hinauslaufen. Eine Änderung wird ohnehin schon seit längerem diskutiert.

Die Baumschutzsatzung aus dem Jahr 1995 ist in die Jahre gekommen. So steht dort geschrieben, daß der Magistrat für Ausnahmeentscheidungen zuständig ist, wenn trotz bestehender Satzung gestützte Bäume gefällt werden sollen.
Den Magistrat, ein Entscheidungsgremium aus Politik und Verwaltung, gibt es nicht mehr.
Nach allgemeiner Lesart ist nun ausschließlich die Verwaltung für diese Entscheidungen zuständig. Ich gehe davon aus, daß die Selbstverwaltung sich ihr Mitspracherecht mit der Satzungsänderung auch offiziell zurückholen wird.
Da Termine und Fristen eingehalten werden mußten, hat die Bürgervorsteherin in aller Schnelle eine Ratsversammlung einberufen. Dabei kam es wohl zu dieser unglücklichen Formulierung des Tagesordnungspunktes „Aufhebung der Satzung ….. , die beim Umweltbeauftragten völlig zu Recht auf Unmut stieß, da er im Vorfeld von der Bürgervorsteherin nicht beteiligt wurde.

Bisher war es so, daß die Anträge auf Fällung durchaus im früheren Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt, dem heutigen Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung,  beraten wurden und sich die Verwaltung bei ihrer Entscheidung an dem Beschluß des Ausschusses orientiert hat.
Das war zum Beispiel der Fall, als ich mich vehement für den Erhalt der Platanen in der Lübecker Straße eingesetzt habe und dafür auch eine Mehrheit fand. (Ebenso wie für die Parkplätze, die jetzt in friedlicher Ko-Existenz dort existieren.)
Ich hatte mich auch anfänglich für den Erhalt der drei Buchen im geplanten Neubaugebiet Gänsemarkt eingesetzt, während eine ehemalige Mitarbeiterin der Stadt kundtat, große Bäume gehören nicht in die Stadt. Diese Aussage erregt bei Leuten vom Fach heute noch Kopfschütteln. Das die Bäume letztendlich fielen, lag an dem Pilzbefall.

Im Fall des Neubauvorhabens der Plöner Gewerblichen – es sollen zwei alte Gebäude abgerissen und drei moderne Gebäude entstehen – sollen 6 Birken in der Ulmenstraße gefällt werden, weil sie der geplanten Aufstellung von einem der drei Gebäude im Wege stehen.
Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung hat sich mehrheitlich und sehr eindeutig für die Fällung der Bäume ausgesprochen.
Die Verwaltung wollte der Selbstverwaltung in dieser Angelegenheit nicht folgen, weil das durch die bestehende Satzung rechtlich nicht genehmigungsfähig sei. 
Mein Appel, den vollen Auslegungsspielraum der Satzung „in seiner ganzen Elastizität“ zu nutzen, wurde zurückgewiesen. Der Bürgermeister sprach auf meine Anregung hin von Rechtsbeugung und betonte, daß eine so weitgehende Auslegung nicht möglich sei.

Ich persönlich bin der Ansicht, daß man die Satzung entsprechend hätte auslegen können.
Konsequenterweise strebt die Selbstverwaltung jetzt an, ihre politische Mitsprachemöglichkeit auch rechtlich einwandfrei sicherzustellen und den politischen Willen umzusetzen.

Die Aufstellung der Gebäude ist aus städtebaulicher Sicht sinnvoll. Eine einheitliche Häuserflucht wirkt ästhetisch. Die Wegebeziehungen sind sinnvoll angelegt, die Stellplätze für KFZ fügen sich in das Gesamtbild der Ulmenstraße ein. Für die zu fällenden 6 Birken sollen in der Umgebung 16 neue Bäume angepflanzt werden.

Als ich erstmals auf die erforderliche Fällung der Bäume angesprochen wurde, habe ich den Ausdruck, Birken seien städtebauliches Unkraut, entschieden zurückgewiesen. Große Bäume gehören in das Stadtbild. Sie sind ein Biotop für andere Arten. Mir ist auch bewußt, daß drei kleine Bäume zum Zeitpunkt ihrer Pflanzung nicht den ökologischen Wert eines alten Baumes haben.
Den entwickeln sie erst nach Jahren, aber sie entwickeln ihn, wenn sie größer sind und die alten Bäume ihr Lebensrettende erreicht haben.
Daher spreche ich mich in diesem Fall dafür aus, die 6 Birken zu fällen und Ersatzpflanzungen vorzunehmen.

Die Gebäude werden nach meiner Einschätzung 50 bis 60 Jahre Bestand haben. Die Restlebensdauer der 6 Birken wurde mit voraussichtlich 20 Jahren angegeben.
Man müßte also ca. 40 Jahre mit einer städtebaulichen Behelfslösung leben, während die Bäume, um die es jetzt geht, gar nicht mehr existieren.

Nun hat die Verwaltung natürlich recht, wenn sie sagt, das Gebäude könne 3 Meter verschoben werden.
Ich bin aber der Überzeugung, daß auch eine Verschiebung des Neubaus um drei Meter nicht ausreicht, daß die Bäume lange überleben. Birken haben ein ausgedehntes Wurzelwerk, daß auch bei einer Verschiebung des Neubaus durch die Bauarbeiten mit Sicherheit in Mitleidenschaft gezogen wird. Auch die Verlegung der Parkplätze ist nicht optimal. Ich bin zwar ausdrücklich dafür, Fahrrad- und Fußgängerverkehr im Vergleich zum Autoverkehr gleichberechtigt zu berücksichtigen, aber ich habe grundsätzlich nichts gegen Autos.
Auch wenn die Wegeverbindungen in Fall einer Verschiebung des Gebäudes anders angelegt werden, ist das Möglich. Aber die meisten von uns kennen Beispiele aus der Praxis, daß Wege, wenn sie nicht optimal angelegt sind, ignoriert werden. In Folge werden Trampelpfade entstehen, die sich im Laufe der Zeit verbreitern und verfestigen, bis sie befestigt werden.

Ich bin gespannt, wie sich die Diskussion am Mittwoch entwickelt und gehe davon aus, daß sich alle Fraktionen vorher noch intern beraten.

Wohnraum oder Ferienwohnungen?

Wer die Presse in den letzten Wochen aufmerksam verfolgt hat wird feststellen, daß es immer wieder Berichte über Probleme gibt, die entstehen, wenn Wohnraum in Ferienwohnungen umgewandelt wird. Beispielhaft verweise ich auf den Bericht der Kieler Nachrichten vom Freitag, dem 19 Februar auf Seite 23 über das Neubaugebiet Portland. Dort werden wohl viele Wohnungen als Ferienwohnungen genutzt. 

In der jetzigen Corona-Kreise verstärkt sich der Trend zum Urlaub im eigenen Land. Damit wird letztendlich auch für Plön eine höhere Nachfrage nach Ferienunterkünften zu erwarten sein. Folglich ist zu befürchten, daß Wohnraum, der der Wohnraumversorgung der Bevölkerung dient, in Ferienunterkünfte umgewandelt wird.

Im nichtöffentlichen Tel der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung hatten wir  über das gemeindliche Vernehmen zu einem solchen Antrag zu entscheiden. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen bleibt oft nichts anderes übrig, als entsprechende Anträge zu genehmigen.
Daher habe ich die Frage an die Verwaltung gestellt, wie diese Entwicklung eingeschränkt werden kann. Um der Verwaltung ausreichend Zeit für eine sorgfältige Bearbeitung zu lassen, hatte ich darum gebeten, die Frage in der nächsten Sitzung des SteP zu beantworten. Der Bürgermeister antwortete spontan: „Mit Bebauungsplänen.“ und ergänzte: „Wir brauchen Wohnraum und Ferienwohnungen“.
Die Antwort ist natürlich richtig, aber meine Frage zielte in Richtung von Zweckentfremdungsregelungen, wie sie in anderen Städten mit knappen Wohnraum mehr oder weniger erfolgreich angewendet werden.

In den Sechzigern konnte man in Plön so ziemlich jede Abstellkammer mit Sperrmüll vollstellen und als Ferienzimmer vermieten. Ein Freund aus Schweden fragte mal, er könne sich überhaupt nicht erklären, warum seine Eltern immer erzählt haben, die Deutschen wären sehr nett, hätten aber keinen Geschmack. Klar, sie waren in den Sechzigern bei uns zu Gast.
Einige Familien sind im Sommer in den Keller gezogen und haben ihr Wohnzimmer vermietet. Die Zeiten dieser Art der Untervermietung sind vorbei. Heute sind wohl fast alle Ferienunterkünfte zertifiziert und sehr ordentlich ausgestattet.

Die Problematik mit Ferienwohnraum ist folgende:
1. Die Vermietung von ganzen Häusern und Wohnungen verknappt das reguläre Wohnraumangebot.
2. Die Nutzung von Wohnraum für Fremdenverkehr steht z.T. im Konflikt mit der Nachbarschaft.
3. Ferienhaussiedlungen „mutieren“ zu Wohngebieten und werden dem Fremdenverkehr entzogen.

1. AirBnB und andere Vermittlungsfirmen machen es Eigentümer*innen leicht, ihre Wohnung anzubieten. Städte wie Berlin oder Barcelona leiden unter diesem Trend, der ja ganz im Anfang als Einstieg in die Shared Economy gepriesen wurde. (Airbed and Breakfast steht für Luftmatratze und Frühstück). In Berlin werden tausende von Wohnungen auf diese Weise dem Wohnungsmarkt entzogen. In Folge wurden bereits durch AirBnB und andere verursachte Mieterhöhungen erkannt.
Das ist natürlich klar. Wenn Wohnungen zweckentfremdet werden, verkürzen sie das Angebot auf dem Wohnungsmarkt. Knappe Güter steigen im Preis. Das ist so in der Marktwirtschaft. Damit will ich die Marktwirtschaft nicht in Frage stellen, aber Regelungsmechanismen machen aus der Marktwirtschaft erst eine soziale Marktwirtschaft.

2. In den Großstädten mit ihren „Partytouristen“ prallen der Wunsch der Feriengäste nach Feiern und das Ruhebedürfnis der regulären Bewohner*innen aufeinander. Grölen und Party in der Woche und Wochenende für Wochenende auf der einen Seite und der Wunsch, nach einem anstrengenden Arbeitstag auch mal seine Ruhe haben zu wollen sind nicht miteinander vereinbar.

Die Frage, ob Frage, ob von den Eigentümer*innen für die Einkünfte Steuern abgeführt werden, möchte ich nicht erörtern. Die Frage, wieviel Steuern AirBnB hier in Deutschland auf seine Gewinne zahlt, wäre ein anderes Thema. 

3. Wenn ein Investor im Landschafts- oder Naturschutzgebiet bauen will, dann ist der Weg ein touristisches Projekt von übergeordneter Bedeutung. So kann dann ein Ferienhausgebiet realisiert, von dem jede*r weiß, daß es sich langfristig in ein Wohngebiet verwandelt. Aber das ist ein anderes Thema.

Heute im SteP, Wohnungen, verkehrsberuhigter Bereich, LIDL-Neubau und Baumschutzsatzung

Diese vier wichtigen Themen standen unter anderen auf der Tagesordnung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt. Daher ist mein Beitrag wieder einmal länger geworden.

Wohnungen: Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP) hat beschlossen, daß das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines  Wohngebäudes mit 29 Wohneinheiten in der Ulmenstraße 52 erteilt werden soll. Ich habe mich in einem Wortbeitrag ausdrücklich für dieses Bauprojekt eingesetzt. Die Entscheidung fiel später einstimmig bei zwei Enthaltungen.
In der Einwohner*innenfragestunde wurden noch einmal Bedenken geäußert, daß das Gebäude mit 5 Stockwerken zu groß sei. Ich kann die Einwände der benachbarten Einwohner der Reihenhäuser zwar verstehen, vermutlich würde mir das Projekt an ihrer Stelle auch nicht gefallen.
Allerdings sind zwei Dinge zu bedenken:
1. Plön braucht bezahlbaren Wohnraum. Das ist ein öffentliches Interesse. 29 Wohneinheiten sind zwar nicht so viel, aber besser als nichts, wenn man sich die Nachfrage ansieht. Nach Aussage der Plöner Gewerblichen Baugenossenschaft ist bei der Größe eine Quadratmetermiete von 8,50 € zu erwarten.
2. Da es für das Gebiet keinen gültigen Bebauungsplan gibt, ist das Vorhaben nach §34 BauGB zu beurteilen. Es fügt sich nach Art der Nutzung (Wohnen), der Bauweise und auch nach der Nutzung des Grundstückes in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Bei der Eigenart der „Näheren Umgebung“ sind nicht nur die Gebäude rechts und links zu betrachten, sondern auch das darüber hinausgehende Umfeld. Hier gibt es nun einmal Gebäude, die sogar noch größer und höher sind. Damit hat die Stadt auf Basis der gesetzlichen Grundlagen gar keine andere Wahl, als das Einvernehmen zu erteilen. Die Baugenehmigung selber wird die Kreisverwaltung erteilen.

Gut verstehen kann ich zwei weitere Fragen bzw. Anregungen zu dem Tagesordnungspunkt.
Die erste Anregung betrifft einen „Tante Emma Laden“. Ich würde mir auch einen „Tante Emma Laden“ im Bereich Ölmühle wünschen. Noch mehr würde ich mir einen kleinen Frischemarkt als Nahversorger wünschen. Die Plöner Gewerbliche hat allerdings glaubhaft gemacht, daß trotz zweijähriger Bemühungen kein Betreiber gefunden werden konnte, was der Bürgermeister bestätigte. Ich habe mich in den vergangenen Jahren auch immer wieder nach den Bemühungen erkundigt, die Ölmühle war schließlich einmal mein Wahlbezirk. Es hat sich bislang wirklich kein Interessent gefunden.
Die zweite Frage kam von Jörg Schröder (Die Linke) und thematisierte den Sozialwohnungsbau. Er führte aus, daß von den 300 Plöner Sozialwohnungen in absehbarer Zeit 100 aus der Sozialbindung herausfallen.
Die Plöner Gewerbliche führte an, daß die durchschnittlichen Quadratmetermieten für die meisten ihrer Wohnungen unter 6,- € und daher auch unter dem Preisniveau für Sozialwohnungen liegen. 

Verkehrsberuhigter Bereich: Die Stettiner Straße soll neu „gemacht“ werden. Hierzu hat die Verwaltung eine Vorlage erarbeitet, in der zwei Varianten zur Auswahl gestellt wurden.
Ich habe den Antrag gestellt, den Punkt von der Tagesordnung zu nehmen und in die nächste Sitzung zu verschieben, da ich eine Variante vermißt habe, die statt einer Einbahnstraßenregelung einen „Verkehrsberuhigten Bereich“ vorsieht.
Hier wollte der Ausschuß meinem Antrag nicht folgen, sondern das Thema diskutieren. Der Ausschußvorsitzende betonte aber, daß eine weitere Variante durchaus betrachtet werden könne.
In der Diskussion vermochten die beiden Varianten, Einbahnstraßenregelung und Einbahnstraßenregelung mit zusätzlichem Grundstückserwerb die Mitglieder des STeP nicht wirklich zu überzeugen. Meine ursprüngliche Anregung, eine Variante mit „Verkehrsberuhigtem Bereich“ zu erarbeiten und dann alle drei Varianten in der folgenden Sitzung des Ausschusses erneut zu beraten, wurde zu guter Letzt aufgenommen.
Hierbei ist zu beachten, daß der Ausschuß sein Recht auf kommunale Selbstbestimmung wahrnimmt und sich vorbehält, gegebenenfalls abweichend von der Empfehlung der Unteren Verkehrsbehörde zu entscheiden. In meinem Redebeitrag habe ich betont, daß es Zeit ist, sich vom Konzept der autogerechten Stadt zu verabschieden. In einer Verkehrsberuhigten Zone (im Volksmund: Spielstraße) sind alle Verkehrsteilnehmenden gleichberechtigt.
Sehr erfreulich fand ich, daß die Plöner Gewerbliche dieser Idee nicht ablehnend gegenüber stand und die Unterstützung ihrer Städteplaner angeboten hat. 

LIDL Neubau. Ein Vertreter der Firma LIDL stellte die Pläne für den Neubau eines neuen Filialgebäudes vor. Der Neubau soll 1400 qm umfassen. Das Sortiment wird nicht erweitert, aber auf der vergrößerten Verkaufsfläche dann besser präsentiert. Die Gänge sollen breiter werden und die Regale nicht mehr so hoch sein. Zudem sollen die Sozialräume vergrößert werden. Da für das Gelände ein Bebauungsplan existiert, ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Ein modernes Energiemanagement, die Nutzung von regenerativ erzeugtem Strom sowie eine Schnelladesäule mit zwei Ladeplätzen runden die Planung ab. Es wurde beschlossen, den Aufstellungsbeschluß für die Änderung des Bebauungsplanes auf der nächsten Sitzung des Ausschusses auf die Tagesordnung zu setzen.

Ich habe bei der Vorstellung 4 Punkte angesprochen:
1. Der Neubau darf nicht höher werden als der bestehende Bau. Ziel ist, das Blickfeld von der Bundesstraße 76 auf das Schloß zu erhalten.
Das ist offenbar nicht beabsichtigt und der Firmenvertreter wies darauf hin, daß das auch in der Änderung des Bebauungsplanes so festgesetzt werden kann.
2. Keine auffälligen Werbepylone, die das Blickfeld auf das Schloß beeinträchtigen. Auch das ist nach Aussage des Firmenvertreters nicht geplant.
3. Eine bessere Infrastruktur für Radfahrer. Hier werden 20 „Kieler Bügel“ in Eingangsnähe und am Einkaufswagenständer geplant, die zudem überdacht sind. Good news!
4. Als Anregung: eine Glasfront mit Blick auf das Schloß, um die Attraktivität des Marktes zu erhöhen. Das war durchaus ernst gemeint; damit hätte Plön nicht nur den schönsten Bahnhof der Welt, sondern vermutlich auch den attraktivsten LIDL Markt Deutschlands. Hier verwies der Mitarbeiter von LIDL aber darauf, daß in dem Gebäudeteil zum Parkplatz hin die Sozialräume geplant sind.

Als es um das Thema Energieversorgung ging, erwähnte ich noch, das unsere Stadtwerke auch Energieanbieter sind. Schließlich sitze ich im Verwaltungsrat. Ich würde mich natürlich freuen, wenn LIDL als Kunde geworben werden könnte. Allerdings wurde ich darauf hingewiesen, daß die Firma langfristige Verträge über große Abnahmemengen hat, so daß eine zukünftige Kundenbeziehung zu unseren Stadtwerken unwahrscheinlich ist.

Die Baumschutzsatzung war ein Thema, das uns im Vorfeld der Sitzung bereits bewegt hat.
Hierzu wurde für kommende Woche zu einer Sitzung der Ratsversammlung eingeladen.

Da der SteP nicht für die Baumschutzsatzung zuständig ist, weil wir uns nicht in einem Bauleitplanungsverfahren befinden, hat der Vorsitzende der SPD-Fraktion beantragt, das Thema nicht über einen Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung zu setzen, sondern direkt auf der kommenden Ratsversammlung zu beraten.
Als Tagesordnungspunkt für die Ratsversammlung ist vorgesehen: „Aufhebung der Satzung der Stadt Plön zum Schutz des Baumbestandes“.
Da die Zwei Drittel Mehrheit für den Dringlichkeitsantrag nicht erreicht werden konnte, wurde der Tagesordnungspunkt im SteP dann auch nicht behandelt.

Nach mehreren Vorgesprächen auch mit den Kolleg*innen der anderen Fraktionen habe ich den Eindruck gewonnen, daß es in der Ratsversammlung keine Mehrheit dafür geben wird, die Baumschutzsatzung zeitlich begrenzt auszusetzen oder sogar ganz außer Kraft zu setzen. Die Kollateralschäden wären zu hoch. Mein Lösungsvorschlag, die Baumschutzssatzung durch eine Ergänzung zu ändern, scheint durchaus kompromissfähig zu sein.

Hintergrund ist die seit langem beabsichtigte Anpassung der Baumschutzsatzung aus dem Jahr 1995. Aktueller Anlaß der Diskussion ist das Bauvorhaben der Plöner Gewerblichen auf den Grundstücken Ulmenstraße 42. Der SteP hat den politischen Willen zum Ausdruck gebracht, daß das Bauvorhaben der Plöner Gewerblichen so wie beantragt durchgeführt werden soll. Dabei wurden städtebauliche Argumente angeführt. Inhaltlich ging es um die optimale Wegeführung, Barrierefreiheit und die einheitliche Häuserflucht der drei geplanten Neubauten, aber damit auch verbunden auch um die Fällung von 6 großen Birken, für die 16 neue Bäume als Ersatz angepflanzt werden sollten.
Die Verwaltung machte in den letzten Sitzungen deutlich, daß sie aufgrund der bestehenden Baumschutzsatzung dazu nur eine negative Stellungnahme an den Kreis abgeben kann, was sie auch getan hat.
Der politische Wille der Selbstverwaltung ist aber, das Bauvorhaben wir geplant umzusetzen.
Dazu bedarf es offenbar einer Satzungsänderung. Diese Satzungsänderung wird nun in Angriff genommen, wohl wissend, daß die Zeit knapp ist. Selbst wenn die Beschluß am nächsten Mittwoch, dem 24. Februar getroffen wird, muß er noch veröffentlicht werden, um wirksam werden zu können. Das wäre dann frühestens am Freitag, dem 26. Februar möglich. Die Zeit ist dann knapp, weil Baumfällungen nach meinem jetzigen Kenntnisstand nur bis zum 01. März zulässig sind. Möglicherweise sind sie auch bis zum 15. März erlaubt, wenn der Antrag bis zum 01. März gestellt wurde. Das muß durch die Verwaltung noch geprüft werden.

Auf jeden Fall ist es erforderlich, danach die seit langem geplante größere Änderung der Satzung mit der erforderlichen Gründlichkeit und sorgfältiger Abwägung anzugehen. 

Völlig zu Recht hat aber der Umweltbeauftragte bemängelt, daß er im Vorfeld nicht in die Diskussion eingebunden wurde. Er wies darauf hin, daß mit der Außerkraftsetzung oder der zeitlich begrenzten Aussetzung der Satzung seine Arbeit der letzten 15 Jahre gefährdet ist. 
Da gebe ich ihm uneingeschränkt recht. Ich bin sicher, daß er in der kommenden Sitzung der Ratsversammlung die Gelegenheit hat, seine Argumente einzubringen. 

Wie kann Radfahren in Plön funktionieren?

Am Montag berichteten die Kieler Nachrichten auf Seite 14 über Jana Kühl, die in Kiel studiert hat und derzeit in Salzgitter an der Universität Ostfalia als Professorin für Radverkehrsmanagement tätig ist.
Der Titel des Beitrages lautete: „Es muß funktionieren, Rad zu fahren“ und hervorgehoben wurde das Zitat: „Es gibt etliche Ecken, wo Autos krass bevorteilt werden, auch in Kiel. Die Omnipräsenz der autogerechten Stadt ist nicht mehr zeitgemäß.“
Das trifft nach meiner Beobachtung – ich war im vergangenen Jahr mehrfach mit dem Fahrrad in Kiel unterwegs – durchaus zu, auch wenn sich in Kiel in den letzten Jahren einiges getan hat.
Die Aussage trifft mit Sicherheit auch zu, wenn man Kiel durch Plön ersetzt.

Die „autogerechte Stadt“ ist ein Konzept aus der Mitte des letzten Jahrhunderts und hat sich im Ansatz aus der „luftschutzgerechten Stadt“ entwickelt, die mit ihren Brandschneisen zur Reduzierung der Feuergefahr durch Bombenangriffe das Potential für den Bau großzügiger Straßen bot. Das Auto galt als Symbol neu aufgebauten Wohlstandes und Fortschrittes, was aus Sicht der damaligen Zeit heraus durchaus nachvollziehbar ist. Die Automobilindustrie war – und ist es heute auch noch –  einer der Hauptmotoren der deutschen Wirtschaft und ging dann auch mit der Förderung des Straßenverkehrs einher.
Allerdings habe ich schon 1982 den sarkastischen Satz gehört, daß Verkehrsplaner auf Basis des Konzeptes der autogerechten Stadt Füßgänger und Radfahrer als Verkehrshindernis betrachten.

Mittlerweile sind die Nachteile der stetig steigenden Automobilisierung erkennbar. Aus ökologischer Sicht gilt das Auto als „Dinosaurier“. Das ist natürlich überspitzt dargestellt. Hier spielt auch die Sichtweise des Betrachters eine Rolle. Im urbanen Raum wie Kiel wird das Auto als Transportmittel eher an Bedeutung verlieren. Bei uns in Plön, also im ländlichen Raum, wird der Bedeutungsverlust geringer ausfallen, weil zum einen der öffentliche Personennahverkehr nicht mit dem gut ausgebauten System in Kiel verglichen werden kann und damit auch das Umland damit deutlich schwerer anzubinden ist. Junge Leute betrachten das Auto zunehmend nicht mehr als Statussymbol, für uns Ältere hat es an Bedeutung nicht so verloren und für noch Ältere ist es das letzte Mittel, sich ihre Mobilität zu erhalten.

Dennoch ist sowohl in Stadt und Land ein Aspekt gleich: Öffentlicher Raum ist knapp und wird gefühlt auch immer knapper, weil er von immer mehr und immer größeren Autos beansprucht wird, ebenso von immer mehr Radfahrern, die sich in ihrem Selbstverständnis nicht mehr als „Verkehrshindernis“ behandeln lassen und von Fußgängern, die sich nicht mehr auf engen Bürgersteigen aneinander vorbeiquetschen wollen.

Vom Prinzip her geht es um eine sachgerechte und faire Verteilung des öffentlichen Raumes und nicht, wie immer wieder und zum Teil auch sehr emotionell argumentiert wird, um einen Kampf gegen das Auto. Die nahezu unmögliche gerechte Lösung des Verteilungsproblemes ist eine Daueraufgabe. Das zeigt sich schon alleine dadurch, daß die Gebührenpflicht für Parkplätze eine Diskussion ist, die mit vielen Emotionen seit langem geführt und uns auch zukünftig beschäftigen wird.

Auch die Regelung in der Fußgängerzone ist Ausdruck dieses Verteilungskonfliktes. Mit den Pollern wird das vorher vielfach mißachtete Befahrungsverbot für KFZ durchgesetzt, Radfahrer müssen in der Zeit von 1000 bis 1900 schieben. Der Versuch, mit dem Rad über die Stadtgrabenstraße unter Einhaltung der Regeln zügig von Ost nach West oder umgekehrt zu kommen, ist zum Scheitern verurteilt. Autofahrern würde man eine solche Verkehrsführung niemals zumuten. Das Parken in Straßen wie der Brückenstraße oder in den Wohngebieten am Wasserturm, in der Ölmühle oder am Heidblecken zeigt, wie intensiv der öffentliche Raum durch Autos in Anspruch genommen wird. Auf dem Appelwarder fährt der Parnassbus Slalom zwischen den parkenden Autos.

Mit der Gruppe „Plön fährt Rad“ wurde ein erster Schritt getan, der zu der AG Fahrrad führte. Deren Arbeit zeigt bereits erste Ergebnisse, etwa mit der Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens in der Lütjenburger Straße. Auch die Einrichtung einer Fahrradstraße in der Rodomstorstraße geht auf die Initiative der AG zurück. Aus meiner Sicht wäre ein auch die Eutiner Straße hervorragend als Fahrradstraße geeignet, zumal sie nach meiner Beobachtung überwiegend von Fahrradfahrenden genutzt wird.

Ich bin auch nach wie vor der Überzeugung, daß ein Rückbau der B76 / B430 auf den Standard einer innerörtlichen Durchfahrtstraße in Verbindung mit einem Begleitstreifen für einen Radweg nicht nur dem Lärmschutz dienen würde, sondern auch der besseren Durchgängigkeit für den Radverkehr, ohne daß ihre Leistungsfähigkeit grundsätzlich beeinträchtigt würde. 

Die Musterlösung wäre natürlich, diesen Radweg direkt an die geplante Fahrradschnellstrecke nach Kiel mit anzubinden. Das wäre ein Ansatz für eine problemübergreifende oder ganzeinheitliche Betrachtung, aber davon sind wir noch weit entfernt. Daher „fahren wir weiter auf Sicht“, oder wie man früher weniger vornehm sagte, wir „wursteln uns schon irgendwie durch“.
Für mich ist klar: Verkehrswende geht anders.

Der Rat darf den Bürgermeister doch einschränken, zumindest im Einzelfall

Am 23. Januar 2021 erschien im OHA auf Seite 10 ein Artikel unter der Überschrift: „Rat darf Lars Winter nicht einschränken“. Das gilt grundsätzlich schon, aber nicht im Einzelfall. So kann die Ratsversammlung eine Entscheidungsbefugnis, die durch die Hauptsatzung oder Geschäftsordnung an den Bürgermeister überwiesen wurde, durchaus wieder an sich ziehen.
Das ist für den Fall des Abschlusses eines Vertrages über die Nutzung der Prinzeninsel am 30. September 2020 geschehen. Ich hatte dort den Antrag gestellt:
„Er (Herr Buth, also ich) beantragt daher, dass die Ratsversammlung beschließen möge, dass das Thema „Vertragsabschluss Prinzeninsel“ zuständigkeitshalber zur Beschlussfassung an den Hauptausschuss verwiesen wird. Hauptsatzung und Geschäftsordnung sind dazu anzupassen.“
Mein Antrag ist so auch im Protokoll festgehalten. Später ist im Protokoll ferner festgehalten: 
„Ratsherr Buth konstatiert, dass der Beratungsgegenstand nicht ausdrücklich in der Hauptsatzung und in der Geschäftsordnung genannt ist. Beide Regelwerke schließen allerdings eine Befassung auch nicht aus. Die Befugnisse des Hauptausschusses lassen es durchaus zu, dass dieses Thema dort beraten und beschlossen werden kann. Er hält seinen Antrag aufrecht.“

Dieser Antrag wurde mit 23 JA und zwei NEIN-Stimmen beschlossen. 

Leider geht die Beschlusslage aus dem Protokoll der Ratssitzung nicht eindeutig hervor, daß auch genau das so beschlossen wurde. Der Beschluß ist dort wie folgt dokumentiert:
„Der Antrag der FWG – Fraktion; hier: Zuständigkeit der Ratsversammlung für den Abschluss eines Nutzungsvertrages betreffend die Prinzeninsel wird zur Beratung an den Hauptausschuss überwiesen.“

Die Niederschrift der Sitzung vom 30. September 2020 wurde in der Ratsversammlung am 16. Dezember 2020 so bestätigt. Da muß ich mir den Vorwurf machen, die Niederschrift nicht gründlich genug gelesen zu haben oder mich bezüglich der Beschlussfassung von meiner Erinnerung täuschen zu lassen.

Das ist aber nicht der Kernpunkt. Der Kernpunkt ist, daß ich mich am 12. Oktober 2020 mit mehreren Fragen an die Kommunalaufsicht gewandt habe, um meinen Standpunkt prüfen zu lassen. 

Die Antwort auf die Frage, wer für den Abschluss des Vertrages mit der Eigentümerin der Prinzeninsel zuständig ist, geht für mich aus dem Antwortschreiben der Kommunalaufsicht vom gleichen Tag eindeutig hervor. Die Ratsversammlung kann im Einzelfall die Zuständigkeit an einen Ausschuß übertragen oder ganz an sich ziehen. Damit ist nach meiner Auffassung der Hauptausschuß für die Beratung und den Beschluß des Vertrages über die zukünftige Nutzung der Prinzeninsel zuständig, auch wenn die Niederschrift der Sitzung vom 30. September 2020 das nicht in dieser Eindeutigkeit darstellt.

Sofern es Zweifel an der Auslegung des Beschlusses gibt sehe ich die Möglichkeit, das in der nächsten Ratsversammlung noch einmal klarzustellen. 

Gescheiterte Umzugspläne des Naturparks, kein Grund zur klammheimlichen Schadenfreude

Nein, Corona ist nach meiner Meinung nicht schuld, daß der Naturparkverein gerade mit voller Kraft auf die Wand zusteuert. Corona ist nur der Auslöser. Die eigentliche Ursache ist nach meiner Meinung das unprofessionelle Handeln der Geschäftsleitung.

Wie ich heute morgen aus der Presse erfahren habe, wird der Umzug des Naturparkvereins von Plön nach Eutin nicht stattfinden. Der Entscheidung für den Umzug war nach meinem Kenntnisstand ein Streit zwischen der Geschäftsführung der Marius Böger Stiftung und dem Naturparkverein. Vordergründig ging es um den Streit über die Begleichung eines Schadens in Höhe von 10.000,- Euro, hintergründig war aber ein unüberbrückbares Zerwürfnis zwischen der Geschäftsführung des Naturparkvereines und dem der Stiftung .
Ich habe bereits vor zwei Jahren die Meinung vertreten, daß ich es für sinnvoll hielte, wenn der Naturparkverein personelle Konsequenzen in der Geschäftsführung ziehen würde. 

Wie richtig ich mit der damaligen Einschätzung lag, sehe ich durch die heutige Berichterstattung in der Lokalpresse bestätigt. Ich will hier nicht noch einmal auf die aus meiner Sicht ebenfalls fragwürdigen Umstände im Zusammenhang mit der Umzugsentscheidung eingehen, das habe ich u.a. bereits in meinem Blogbeitrag vom 25. Oktober 2018 getan ( http://www.ingo-buth.de/2018/10/25/naturparkhaus-spiel-mit-falschen-karten/ ).
Aber ich frage mich, wie es passieren kann, daß eine Umzugsentscheidung getroffen wird, ohne daß es eine verbindliche Zusage für die Räume gibt, in der die neue Ausstellung gezeigt werden soll. Mein erster Eindruck ist, daß die Geschäftsführung des Naturparkvereines administrativ versagt hat.
Hier wäre es nach meiner Auffassung die Pflicht des Vorstandes des Naturparkvereins, eine unabhängige Prüfung zu veranlassen und in Abhängigkeit des Prüfungsergebnisses dann die erforderlichen Konsequenzen ziehen. Die Frage von Schadensersatzforderungen dürfte hierbei ebenso zu Stelen sein wie die Frage nach personellen Veränderungen. 
Ansonsten muß sich der Vorstand des Naturparkvereines die Frage stellen lassen, ob er seiner Aufsichtspflicht wirklich in dem erforderlichen Maß nachgekommen ist.

Bedauerlich ist, daß bereits Geld für das Konzept der neuen Ausstellung geflossen ist. Dieses Geld ist im wesentlichen verloren, da das Konzept auf die Räumlichkeiten in Eutin zugeschnitten war. Jetzt geht es aber nicht darum, verschüttete Milch zu beweinen, sondern die Kuh vom Eis zu holen.

Aus meiner Sicht ist es absehbar wie das Amen in der Kirche, daß jetzt neue Standorte ins Gespräch gebracht werden.
Hier werden sich vor allem die Gemeinden Eutin, Malente und auch Plön oder einzelne Akteure  schnell positionieren. Das wäre aus Sicht der einzelnen Kommunen durchaus sinnvoll, denn wer schnell etwas vorschlägt, hat im weiteren Entscheidungsprozess möglicherweise die Nase vorne. Erste Ideen sollen bereits die Runde machen.
Darum bringe ich hier schon einmal den Standort „Strandhaus Fegetasche“ in die Diskussion ein.
Dieses Gebäude gehört der Stadt Plön, was eine langfristige und gesicherte Perspektive ermöglicht. Es ist sanierungsbedürftig, wobei ein Um- und Ausbau für die Nutzung als Naturparkhaus vermutlich durch Fördermittel unterstützt würde. Der Bereich Fegetasche soll auch zukünftig touristisch genutzt werden und bietet daher ein großes Entwicklungspotential.  Das Projekt würde die touristische Entwicklung deutlich fördern. Er ist verkehrstechnisch gut angebunden und bietet auch in unmittelbaren Umfeld die Möglichkeiten für Aktivitäten in der Natur. Hier ist die Holsteinische Schweiz mit ihrer Seenplatte und ihren Wäldern unmittelbar erlebbar. 

Im weiteren hängt es sicher davon ab, wie sich die Situation entwickelt. Die Ratsversammlung hat bereits einmal die Entscheidung getroffen, die Mitgliedschaft im Naturparkverein zu kündigen, weil die finanziellen Konsequenzen für die Stadt Plön nach der Umzugsentscheidung vor zwei Jahren nicht absehbar waren. Die Entscheidung zur Kündigung der Mitgliedschaft wurde 2019 wieder zurückgenommen. In der jetzigen Situation müßte – je nachdem wie sich das Verfahren weiter entwickelt – man natürlich erneut in Erwägung ziehen, nach gründlicher Prüfung über eine erneute vorsorgliche Kündigung der Mitgliedschaft der Stadt Plön zu beraten.
Grundsätzlich halte ich es für richtig, wenn die Stadt Plön im Naturparkverein verbleibt; aber nicht um jeden Preis. 

Fortführung durch Liegenlassen, der Planungsverband (ehemals) Seewiesen wurstelt sich weiter durch

Gestern tagte der Planungsverband Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf.
Das Planungsziel ist das Planungsziel des ehemaligen Planungsverbandes Seewiesen, die Errichtung eines Wohngebietes auf den Trammer Seewiesen.

Die Arbeit des Planungsverbandes Seewiesen war ein fürchterliches Gewürge und ist gescheitert. Hierbei ist ein erheblicher Arbeitsaufwand in der Verwaltung der Stadt Plön betrieben worden, dessen tatsächliche Kosten nie ermittelt wurden und sich vermutlich auch nicht mehr ermitteln lassen. Dabei war von Anfang an zu erkennen, daß das Projekt zum Scheitern verurteilt ist.

Nachdem der Begriff „Seewiesen“ einen so negativen Beigeschmack bekommen hatte, wurde tief in die Trickkiste gegriffen. Der Planungsverband wurde einfach umbenannt. Jetzt heißt jetzt so, wie er heißt.
Böse Zungen könnten das einen Etikettenschwindel nennen. 

Dabei beruht die Berechtigung des Planungsverbandes auf zwei fragwürdigen Unterlagen. Um überhaupt auf der grünen Wiese – also im Außenbereich – bauen zu können, mußten die Gemeinden Plön und Rathjensdorf nachweisen, daß sie im Innenbereich kein ausreichendes Potential haben, den Wohnraumbedarf zu decken.

Rathjensdorf hat in einer Potentialanalyse das Potential für drei Wohneinheiten nachgewiesen.
Der damalige Bürgermeister bestätigte das in der Sitzung auf meine Anfrage ausdrücklich. Tatsächlich wurde zu der Zeit bereits an der Entwicklung eines innerörtlichen Wohngebietes gearbeitet, das bis zu 22 Bauplätze beinhaltete, auch wenn die Planungen zu dem Zeitpunkt nicht besonders konkret waren. 
Der Umstand, das die Gemeinde unfähig war, das Vorhaben umzusetzen ändert nichts daran, daß das Potential besteht. Genau darauf kommt es bei einer Potentialanalyse an. Nach meinem Kenntnisstand plant Rathjensdorf auf der Fläche derzeit ein Gebiet für die Errichtung von Tiny Houses. 

Für Plön wurde in dem Entwurf der Potentialanalyse nachgewiesen, daß ein ausreichendes Potential im Innenbereich besteht. Auf Intervention aus Verwaltung und Selbstverwaltung wurde seinerzeit der Entwurf nachgearbeitet und – ganz vorsichtig – auch ein zusätzlicher Bedarf für das Marktsegment „Einfamilienhaus“ angedeutet, das im Innenbereich nicht gedeckt werden könne.
Tatsächlich wurde und wird in Plön mittlerweile im Innenbereich in erheblichem Maße Wohnraum entwickelt. Das erfolgt zum Teil an Stellen, die in der Potentialanalyse überhaupt nicht betrachtet wurden. Innenraumverdichtung ist möglich, wenn man will und sich Mühe gibt. Bauen auf der grünen Wiese ist nur einfacher. 

Im Grunde genommen ist damit die rechtliche Grundlage für eine Bebauung auf der Grünen Wiese  – also für eine weitere Zersiedeln der Landschaft – entfallen. Es wäre durchaus interessant zu wissen, ob diesbezüglich ein Normenkontrollverfahren möglich wäre und Aussicht auf Erfolg hätte. Vielleicht sollte ich mich einmal näher erkundigen.

Weiterhin ist es rechtlich fragwürdig, ein Planungsverfahren weiterzuführen, das keine Aussicht auf Realisierung hat. Immerhin wurde vor vielen, vielen Jahren der Aufstellungsbeschluß für einen Bebauungsplan gefaßt. Der betreffende Bebauungsplan steckt noch immer in den Kinderschuhen. Außerdem ruht die Arbeit seit längerem, aus gutem Grund.
Der Eigentümer der Flächen hat vor zwei Jahren erklärt, daß für Ihn ein Verkauf oder eine Entwicklung der Flächen in den nächsten 5 bis 10 Jahren nicht in Frage kommen würde. Eine Rückfrage des Verbandsvorsitzenden beim Eigentümer, ob er seine Ansicht geändert habe, wurde nicht beantwortet. Deutlicher kann man sein Desinteresse nicht unterstreichen.
Ein Planverfahren durchzuführen, das keine Aussicht auf Realisierung hat, ist nur schwer mit dem Verwaltungsrecht in Übereinstimmung zu bringen. Die Aussage der Landesplanung, daß ein Ruhenlassen des Verfahrens bis zu fünf Jahren toleriert werden könnte, ist da schon ein sehr weitreichendes Entgegenkommen.
Zwei Jahre sind mittlerweile rum und es nicht absehbar, daß sich in den kommenden drei Jahren etwas tut. Außer vielleicht, daß uns die Fortführung des Planungsverbandes in den Jahren etwas Geld kosten wird.

Ich habe dann im Ausschuß weiter argumentiert, daß von vorn herein gesagt wurde, das Projekt würde nur realisiert, weil alle Beteiligten dahinter ständen. Der Antrag in der Plöner Ratsversammlung, das Vorhaben zu beenden, wurde seinerzeit mit 11 Ja- und 11 Neinstimmen abgelehnt (Ein Antrag mit Stimmengleichheit gilt als abgelehnt). Die Plöner Ratsversammlung steht also nicht mehr geschlossen oder mit Mehrheit hinter dem Vorhaben. Einigen Kolleg*innen ging es darum, so gut wie möglich aus dem ganzen Schlamassel herauszukommen, ohne daß die Stadt mit Schadensersatzforderungen konfrontiert wird und haben daher nicht für einen Ausstieg gestimmt.
Der Verbandsvorsitzende, der Plöner Bürgermeister Winter, bestätigte heute meine damalige Aussage, daß aus einer Einstellung der Planung keine Schadensersatzforderungen abgeleitet werden können. 

Aus Rathjensdorfer Kreisen wurde geäußert, in zwei Jahren seinen ja Kommunalwahlen, dann könnten sich die Mehrheiten ja ändern.
Im Sport nennt man das wohl „auf Zeit spielten“. 

Der Verbandsvorsitzende skizzierte, daß es zwei Wege gäbe, den Planungsverband abzuwickeln.
Entweder, eine der Gemeinden beantragt die Auflösung des Planungsverbandes bei der Landesplanung oder der Planungsverband beschließt, die Bauleitplanung zu beenden. Damit entfiele der Verbandszweck und er könnte sich auflösen.

Aufgrund der Erfahrung, daß ein Antrag bei Stimmengleichheit als abgelehnt gilt, habe ich dann – nicht ganz ernst gemeint, weil mit klar war, daß das Manöver viel zu durchsichtig ist – beantragt, die Planungsarbeit fortzuführen (Leider fiel mir der Ausdruck: „Fortführung durch Liegenlassen“ nicht in der Sitzung ein, aber er ist zu schön, um ihn hier nicht zu bringen). Damit wollte ich auch die ganze Absurdität des Planungsverbandes aufzeigen. Ich verwies auf Rückfrage, warum ich jetzt für die Fortführung bin, auf die oben erläuterten Erfahrungen mit Verfahrensfragen.

Tatsächlich wurde dann beschlossen, noch einmal den Kontakt mit dem Eigentümer und dann spätestens im Sommer neu zu beraten. Man wurstelt sich durch.

Klarstellung zum Beitrag vom 07. Dezember 2020

In meinem Beitrag: „Verstöße gegen das Befahren des Naturschutzgebietes haben nichts mit “Willkommenskultur zu tun” vom 07. Dezember habe ich unter Bezugnahme auf die Berichterstattung der KN geschrieben und aus dem Artikel zitiert: 

„Dem Hinweis unserer Touristikerin, wir sollten dort Schilder anbringen, “wir wollen keine riesigen Bojenketten und keine Verbote … Das widerspricht unserer Willkommenskultur” kann ich, wenn er so gefallen ist, nicht folgen.“

Weiter schreibe ich: „Die Akzeptanz von offenkundigen Verstößen gegen Naturschutzvorschriften mit dem Hinweis auf die “Willkommenskultur” zu rechtfertigen, scheint mir der falsche Weg zu sein.
Nicht nur, weil der Begriff “Willkommenskultur” in einem völlig anderen Sinnzusammenhang steht.“

Unsere Touristikerin hat mir gegenüber zum Ausdruck gebracht, daß die Darstellung in der Zeitung verkürzt ist und sie das weder so gesagt noch gemeint hätte.
Mit dem Hinweis „wenn er so gefallen ist“ habe ich ja bereits meine Zweifel zum Ausdruck gebracht, daß dieser Satz so gefallen ist.

Natürlich hätte ich mich direkt bei Rücksprache über ihr über ihre Äußerung halten können, habe es aber nicht getan. Das bedaure ich und dafür möchte ich mich an dieser Stelle auch gerne entschuldigen.

Sie weist ausdrücklich darauf hin, daß: „Das Konzept (vorsieht), dem Thema aber nicht nur mit Verbotsschildern zu begegnen, sondern durch eine gezielte Besucherlenkung mittels Routenempfehlungen und entsprechende wasser- und landseitige Beschilderung hierauf einzuwirken. Zudem soll auf den Info-Tafeln und verstärkt auch in Flyer und auf der Website auf die Befahrungsregeln hingewiesen werden und durch Information und Aufklärung die Sensibilität für den Aufenthalt in einem Naturschutzgebiet erhöht werden.“ … „Das Konzept sieht auch weiterhin und in Teilen auch verstärkt den Einsatz von Bojen und Bojenketten vor.“

Ansonsten habe ich mich ja durchaus positiv zu einer Attraktivierung des Wasserwanderweges einschließlich der Einrichtung von Biwak-Plätzen geäußert. Wichtig ist mir dabei, den durch die Attraktivierung entstehenden, zusätzlichen Nutzungsdruck durch Wassersportler*innen auf die geschützten Gebiete zu vermeiden und den bereits bestehenden Druck zu reduzieren.
Daher halte ich die in dem Konzept vorgeschlagenen Maßnahmen in ihrer Kombination durchaus für sinnvoll. Eine moderne erkennbare Beschilderung des Streckenverlaufes und weitergehende Informationen über das empfindliche Ökosystem ist das Eine. Das Andere ist  eine klare, einheitliche und gut erkennbare Kennzeichnung der geschützten Teile des Schwentinelaufes, die nicht befahren werden dürfen, etwa auf dem Großen Plöner See oder dem Lanker See. Auch das ist aus meiner Sicht unverzichtbar. Die Überwachung und Durchsetzung des Verbotes versteht sich doch von selbst.