Kein Vertrauen in die Amtsführung der Bürgervorsteherin

In der letzten Sitzung der Ratsversammlung hat der Vorsitzende der SPD Fraktion für die Fraktion erklärt, kein Vertrauen mehr in die Amtsführung der Bürgervorsteherin zu haben. 
Schon in der Vergangenheit gab es immer wieder Schwächen in der Amtsführung, auf die sie auch intern angesprochen wurde. Das Verhalten in der Sitzung der Ratsversammlung am 3. Juni 2020 war jedoch der Grund, ihre Neutralität in der Sitzungsleitung in Frage zu stellen. 

In der Sitzung am 3. Juni hatte Ratsherr Möller zum Thema Lärmschutz das Wort erhalten und erläuterte seine Kritik an der Arbeitsgemeinschaft  (AG) Lärmschutz im allgemeinen und zur Arbeit der AG im besonderen. (Nebenbei bemerkt, ich teile seine Position in dieser Frage in keiner Weise.)

Nach ca. 3 Minuten wurde er von der Bürgervorsteherin unterbrochen und aufgefordert, mit seinen Ausführungen zu einem Ende zu kommen.

Der Kollege Möller wies die Bürgervorsteherin darauf hin, daß es in der Ratsversammlung keine Begrenzung der Redezeit gibt und er seinen Redebeitrag zu Ende führen will. 
Die Bürgervorsteherin erwiderte u.a., daß wir nicht in der Schule seinen.

Damit hat sie sich direkt auf den früheren Beruf meines Kollegen bezogen und sich eines typischen, verallgemeinernden Klischees gegen Lehrer bedient. Dieses Klischee wurden dann auch in der Presseberichterstattung aufgenommen und im entsprechenden Deutungszusammenhang zitiert. 

Im Nachklang zu der Sitzung vom 3. Juni gab es den Versuch der Bürgervorsteherin, eine allgemeine Begrenzung der Redezeit durchzusetzen, womit sie aber letztendlich gescheitert ist. Darüber hinaus hat unser Fraktionsvorsitzender, Herr Roth, versucht, hier eine für alle Seiten gesichtswahrende Lösung herbeizuführen, allerdings ohne Erfolg.

Daher war unser Fraktionsvorsitzender letztendlich gezwungen, die Bürgervorsteherin im Rahmen des Tagesordnungspunktes “Anfragen der Ratsmitglieder” zu fragen, ob sie bereit wäre, sich im gleichen Rahmen, nämlich vor der Ratsversammlung, bei Herrn Möller zu entschuldigen.

Sie machte ausdrücklich klar, daß sie nicht bereit ist, sich bei Herrn Möller zu entschuldigen. Entschuldigen wollte sie lediglich ihre Wortwahl, die sie bedauert.

Daher hat Herr Roth für unsere Fraktion erklärt, daß sie nicht mehr unser Vertrauen genießt.
Ich stehe uneingeschränkt zu dieser Aussage. Ich halte diese Form der Nicht-Entschuldigung nicht einmal für lauwarm. 

Die Bürgervorsteherin wollte unmittelbar darauf darüber abstimmen lassen, ob sie im Amt bleiben soll. Da dieser Punkt nicht auf der Tagesordnung stand, konnte darüber nicht abgestimmt werden. Es steht ihr aber frei, es bei der nächsten Sitzung auf die Tagesordnung zu setzen, wobei mir im Moment nicht ganz klar ist, ob es auf kommunaler Ebene überhaupt das Instrument des Mißtrauensvotums gibt. 

Sollte sie zurücktreten, dann wäre es so, daß das Vorschlagsrecht für den Posten der Bürgervorsteherin/des Bürgervorstehers der größten Fraktion zusteht.
Natürlich könnte die Bürgervorsteherin auch so weitermachen wie bisher. 

CDU spricht sich aktuell gegen einen Förderantrag für einen Ersatzbau der Turnhalle am Schiffsthal aus

Auf der Sitzung der Ratsversammlung gestern sprachen sich CDU und FDP geschlossen gegen einen Förderantrag für einen Ersatzbau der Turnhalle am Schiffsthal aus.
Andere Ratsmitglieder folgten ihnen. 
Dafür haben viele der Kolleginnen*innen sich für einen Förderantrag gestimmt, der die finanzielle Bezuschussung des Prinzenbades zum Ziel hat, das sich im Eigentum der Hohenzollern befindet.  

Im Detail: gestern wurde über die Beantragung von Zuschüssen beraten. Zur Diskussion standen die Förderung der Modernisierung des Prinzenbades (zwei Anträge, Gründach und Sanierung des Gebäudes) sowie der Sportanlagen im Schiffsthal (Ersatz der Sporthalle und Sanierung des Kleinspielfeldes).

Es mußte jedem Ratsherrn und jeder Ratsfrau klar sein, daß mit der Anmeldung von drei bzw. vier Projekten im Rahmen des Bundesprogramms “Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur” bestenfalls ein oder zwei Projekte Aussicht darauf haben, gefördert zu werden.
Zur Wahl standen also zwei Optionen:

– Ersatz für die baufällige Sporthalle am Schiffsthal und ggf. Sanierung des Kleinspielfeldes
oder
– Sanierung des Prinzenbades, das sich im Eigentum einer GmbH und Co KG befindet, hinter der Herr Dr. Erdtmann Angehörige des Hauses Hohenzollern vermutet. 

Wortführer für eine Förderung des Prinzenbades war der Fraktionsvorsitzende der CDU, Ratsherr Jagusch.
Er verwies u.a. darauf, daß dem Projekt im Vorfeld im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt einstimmig zugestimmt wurde.
Bei einem Kostenansatz von über einer Million Euro und einer Förderquote von 90% kommen hier aber Kosten von mindestens 100.000,- € auf die Stadt zu, dazu die Folgekosten für die Unterhaltung und möglicherweise auch für Verkehrssicherung ect.
Damit hätte der Förderantrag auch im Hauptausschuß beraten werden müssen, der für Finanzen zuständig ist und über Ausgaben in dieser Höhe zu entscheiden hat.
Das ist aber nicht erfolgt. 

Während der Sitzung flossen tröpfchenweise weitere neue Informationen ein. Die Förderquote des Programmes beträgt zwar 90%, allerdings schließt sie kommerzielle Projekte aus. Das betrifft den Imbiss im Prinzenbad, der einen erheblichen Teil des Gebäudes einnimmt. Tatsächlich wird die reale Förderquote damit deutlich niedriger liegen und die Mittel der Stadt, die hier in eine private Immobilie fließen, werden deutlich höher sein als die oben genannten 100.000,- €. Genaue Zahlen sind nicht bekannt.

Herr Bürgermeister Winter wollte sich nicht zu den laufenden Vertragsverhandlungen mit dem Hause Hohenzollern über die Nutzung der Prinzeninsel äußern und bemerkte nur, daß es in der Präambel des Vertragsentwurfes eine Verknüpfung mit den Förderanträgen zum Prinzenbad gibt. Die Fraktionsvorsitzenden würden den Vertragsentwurf am Donnerstag Abend beraten.

Trotz des völlig ungewissen finanziellen Risikos, einer fehlenden Folgekostenabrechnung und der nicht erfolgten Beratung im zuständigen Hauptausschuß sowie bei den von mir vorgetragenen erheblichen Zweifeln, ob es sich bei dem Strandbad tatsächlich um eine Sportanlage handelt, wurde in der Ratsversammlung der Beschluß gefaßt, einen Förderantrag zu stellen und damit quasi ein Blankoscheck ausgestellt.

Es wäre bis zur Antragsfrist Ende Oktober noch Zeit gewesen, hier eine Vorlage mit einer eingehenden Analyse, Darstellung des Verfahrens, des finanziellen Umfanges und des Risikos zu erstellen und zu beraten. Diese Chance wurde durch die vorschnelle Entscheidung vergeben.
Anmerkung: Der Hinweis, wir hätten bis dahin ja keine Sitzung mehr und es seine ja auch noch Ferien, ist aus meiner Sicht albern.
Erstens wurden zum einen bereits Sitzungen in den Ferien abgehalten, wie etwa am 29. Juli, als der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt tagte, zum anderen können Sitzungen auch kurzfristig einberufen werden. Mein Kommentar dazu: „Das ist unser Job“ fand nach meiner Beobachtung zumindest im Publikum kopfnickende Zustimmung.

Die Beratung des Förderantrages für den Ersatz der Schiffsthalsporthalle wurde auf Betreiben der CDU dann in die zuständigen Ausschüsse verwiesen. Dabei nutzte Herr Jagusch genau die Argumente, mit denen ich für eine weitere Beratung des ersten Antrages in den Ausschüssen beantragt hatte. 

Dieser Antrag hätte den Anforderungen des Förderprogramms in wesentlichen Punkten entsprochen. Hierfür wären ein Zuschuss von bis zu 3 Millionen Euro möglich gewesen. Bei einer Gesamtkostenschätzung von 4,2 bis 4,5 Millionen hätten dann zwar 1.5 Millionen Euro finanziert werden müssen, aber dafür hätten wir eine neue Zwei-Felder Sporthalle, die für die Arbeit der Plöner Sportvereine, ihre ehrenamtlichen Mitglieder sowie ihre Breitensportler auf Jahre hinaus nutzbar wäre.
Zudem würde sie Räume für den Musikzug und die DLRG bieten, für die Sportvereine ohnehin.
In wie weit hier Beiträge aus den Umlandgemeinden – ungefähr die Hälfte der Sportler*innen der Plöner Vereine kommen meines Wissens aus den Umlandgemeinden –  und weitere Fördermittel hätten eingeworben werden können, wäre im weiteren Verfahrensgang noch zu prüfen gewesen. Der Schulverband hat zwar abgelehnt, sich an der Finanzierung zu beteiligen, einzelne Umlandgemeinden sollen aber bereits angedeutet haben, sich ggf. in die Finanzierung einzubringen.

Das unverkennbare finanzielle Risiko, das mit der Entscheidung für einen Förderantrag für die Turnhalle verbunden wäre, hätte ich mitgetragen, weil ich dieses Projekt für äußerst bedeutsam halte.
Unsere Sportvereine bieten den Plöner*innen und den Bürger*innen der Umlandgemeinden ein wichtiges und vielfältiges Angebot. Sie tragen in erheblichem Maße zum gesellschaftlichen Leben in unserer Stadt bei. In Sonntagsreden wird die Bedeutung des Ehrenamtes immer wieder schönrednerisch betont.
Im richtigen Leben sieht es anders aus. Schon heute müssen Sportgruppen unsere Vereine auf Sportstätten in der Umgebung, etwa nach Malente, ausweichen. Sollte die Drei-Felder Halle im Schiffsthal ausfallen, gibt es für die Regionalschule definitiv keine Redundanz mehr. Der Sportunterricht würde auf Jahre hinaus ausfallen.

Der Hinweis von Ratsherrn Jagusch (CDU), für Sportstätten gäbe es immer wieder Förderprogramme, für das Prinzenbad allerdings nicht, ist ein Schlag ins Gesicht, oder besser unter die Gürtellinie unserer Vereine. 

Diesen Antrag in die Ausschüsse zu verweisen ist zwar vom Grundsatz her richtig, aber ich hätte überhaupt kein Problem, hierzu noch rechtzeitig eine Sitzung des Hauptausschusses einzuberufen und ebenfalls an einer Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt sowie an einer Ratsversammlung teilzunehmen.
Noch ist Zeit. Mal sehen, ob die Kolleginnen bereit sind, sich diese Zeit zu nehmen und den Förderantrag rechtzeitig zu beraten und noch fristgerecht einzubringen.

Die gestrige Entscheidung ist – zumindest im Moment – faktisch eine Entscheidung gegen die Interessen der Stadt und Ihrer Bürger*innen und für die Förderung privater Immobilien.

Nachfolgend noch einmal mein Redebeitrag, den ich so in der gestrigen Sitzung der Ratsversammlung gehalten habe.
Genutzt hat er leider nichts, aber weil er so schön ist:

“Kolleginnen und Kollegen, 

Ich spreche mich mit aller Deutlichkeit dagegen aus, hier den Punkt B. der heutigen Vorlage zu beschließen und möchte Sie eindringlich bitten, mit hier zu folgen.

Die Förderung der Badestelle mit Bundesmitteln aus dem Programm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ entspricht in keiner Weise den Vorgaben der Förderrichtlinie.

Im Rahmen des Bundesprogramms soll der Schwerpunkt bei Sportstätten liegen, wie zum Beispiel öffentlich genutzten Sportplätzen einschließlich baulicher Nebenanlagen, Turnhallen, Schwimmhallen sowie Freibädern, da hier ein besonderer Instandsetzungsrückstand gesehen wird. 

Das vorgeschlagene Projekt sollte Gegenstand einer Gesamtstrategie sein bzw. Sich aus einem integrierten Stadtentwicklungskonzept oder vergleichbaren Planungen erschließen. 

Durch eine städtebauliche Einbindung in das Wohnumfeld soll eine nachhaltige Verbesserung des Stadt- bzw. Ortsteils erreicht werden.

Kolleginnen und Kollegen,
die Prinzeninsel ist kein Ortsteil. Ich bin leider nicht mit dem aktuellen Bearbeitungsstand unseres integrierten Stadtentwicklungskonzeptes vertraut, aber die Prinzeninsel wurde nach meinem Kenntnisstand in der Vergangenheit nie in diesem Zusammenhang betrachtet. 

Alle Arbeiten im Zusammenhang mit dem integrierten Stadtentwicklungskonzept hatten zum Ziel, die Missstände um den Bahnhof herum im Rahmen der Städtebauförderung abzustellen. 

Der Versuch, das Projekt als förderfähig schönzureden, ist leicht durchschaubar. In der Überschrift der Verwaltungsvorlage wird von einer Badestelle gesprochen. Erst in der Begründung mutiert sie zu einem Freibad, was an sich auch noch keine Sportanlage ist.

Alleine die Aussage in Spiegelstrich 2 ist entlarvend:
Das Freibad soll sich zu einer modernen sommerlichen Sportstätte zum Schwimmen, Rudern und Paddeln entwickeln.

Dieses Kernziel ist in keiner Weise erreichbar. Zwar können hier Paddler, Ruderer oder Segler anlegen, am Strand chillen und einen Kaffee trinken, aber damit haben wir es noch nicht mit einer Sportstätte zu tun.
Rudersport wird bei uns in Plön im SRSV getrieben,
Paddelsport am Höftsee beim WPF
Gesegelt wird beim PSV und SCVP.
Die Badestelle Prinzeninsel ist für sportliches Rudern, Paddeln oder Segeln aufgrund der Lage völlig ungeeignet.
Niemals werden hier Schulen oder Vereine Schwimmunterricht, Schwimmtraining oder Schwimmwettbewerbe durchführen.

Das Strandbad Prinzeninsel ist und bleibt ein außergewöhnlich attraktives Ausflugsziel, es ist und wird aber nie eine Sportstätte sein.

Alle anderen Kernziele sind schön und gut, wirken aber leider auch nur wie der Versuch, sich hier eine Förderwürdigkeit schönzureden.
Alleine die beiden Din A 4 Zettel, die der Vorlage als Begründung beigefügt sind, noch nicht einmal versehen mit dem Wappen der Stadt als Antragstellerin, sondern eines versehen mit einem Logo der Prinzeninsel, das einen preussischen Adler beinhaltet, zeigt, wie dünn die Begründung nicht nur inhaltlich, sondern auch materiell ist. 

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will hier nicht weiter auf die Problematik mit der Verknüpfungen bezüglich der laufenden Vertragsverhandlungen zur zukünftigen Nutzung der Prinzeninsel eingehen. Sie, oder zumindest die Fraktionsvorsitzenden kennen den derzeit in Bearbeitung befindlichen Vertrag und den Stand der Verhandlungen, der hier nicht öffentlich erörtert werden kann, sie kennen die Akteure. 

Ich möchte aber ausdrücklich betonen:

Wir treten im Rahmen des Programmes gleich mit drei Projekten an. Glauben Sie wirklich, daß wir tatsächlich alle drei Projekte genehmigt bekommen? Ich glaube es nicht. Ich bin der festen Überzeugung, daß wir uns auf den tatsächlichen Bedarf, auf eine glaubhafte förderungskonforme Begründung und damit letztendlich auf das Machbare konzentrieren sollten. 

Aufgrund der in sich schlüssigen Begründung halte ich den Förderantrag für den Neubau einer Sporthalle durchaus für aussichtsreich. Diesen Antrag würde ich nachdrücklich unterstützen, auch wenn er nur mit maximal 3 Mio € gefördert wird und die Restsumme auf anderem Wege aufgebracht werden müßte. Dieser Antrag paßt punktgenau in die Förderkulisse und würde einen erheblichen Gewinn für die Plöner Schulen und Vereine darstellen.

Meine Befürchtung ist, daß die Begründung für den Förderantrag Prinzeninsel bei näherer Betrachtung so dünn ist, daß wie uns damit vielleicht nicht lächerlich machen, aber zumindest unsere Glaubwürdigkeit in Frage stellen.
Das kann nach meiner Meinung zukünftig im Verhältnis zu anderen Fördergebern schwerwiegende Nachteile zu Lasten der Stadt Plön zur Folge haben.”

Schlag ins Kontor, Schulkostenbeiträge für das Gymnasium steigen um 200.000 Euro

Wie der Bürgermeister am Montag in der Sitzung des Hauptausschusses berichtet hat, werden die Schulkostenbeiträge für das Gymnasium, die die Stadt an den Kreis als Träger des Gymnasiums abzuführen hat, um über 200.000,- Euro von 474.000,-  auf 680.000,- Euro steigen. Begründet ist das mit dem Neubau des naturwissenschaftlichen Traktes. Das wird uns bei zukünftigen Haushaltsberatungen weiteres Kopfzerbrechen bereiten. 

Die bereits laufenden Planungen für einen Erweiterungsbau im Bereich der jetzigen Cafeteria werden vermutlich zu einer weiteren Steigerung der Schulkostenbeiträge führen. 
Haushaltsplanung bringt kein Spaß, wenn die ohnehin minimaoistischen Freiräume durch absehbare Kosten immer weiter eingeschränkt werden. 

Parkplätze und Befreiungen im Stadtgraben

Im Hauptausschuss wurde wieder einmal um die Parksituation in der Stadt debattiert, insbesondere unter Beachtung des Aspektes der Förderung der E-Mobilität (Antrag der CDU-Fraktion) oder anderer schadstoffarmer Kraftfahrzeuge (Fraktion Die Linke)

Vorweg geschickt werden muß, daß.
1. Parkplatzangelegenheiten in die Entscheidungsbefugnis des Herrn Bürgermeisters fallen, der inhaltliche Beratung aber in der Zuständigkeit des Hauptausschusses liegt.
2. Plön auf die Einahmen aus den Parkplätzen angewiesen ist. Ein Verzicht auf Gebühren würde dazu führen, daß die Fehlbedarfszuweisungen für die Stadt um den selben Betrag reduziert werden. Bereits jetzt bekommt die Stadt ca. 100.000,- Euro weniger an Fehlbedarfszuweisungen ausgezahlt, weil sie nach Ansicht der Kommunalaufsicht auf Einnahmen verzichtet, etwa bei den Parkplätzen in der Eutiner Straße oder am Strandbad Fegetasche.

Der Antrag der CDU Fraktion orientiert sich inhaltlich am einem Antrag der SPD Fraktion, wie er vor zwei Jahren bereits gestellt wurde. Ziel war, daß Autos mit E-Antrieb im gesamten Bereich des Stadtgrabenparkplatzes nutzen können. Seinerzeit wurde der Antrag ausführlich beraten, in Folge kam es zu der jetzigen Lösung mit zwei Parkplätzen für elektrisch angetriebene Autos, allerdings ohne Ladesäule.

Dieser Umstand führt, trotz eigentlich klar erkennbarer Kennzeichnung, dazu, daß immer wieder konventionelle Kraftfahrzeuge auf diesen Parkplätzen parken. Parkverstöße werden auf diesen Plätzen mit 55,- Euro geahndet und nicht mit einem Zehner, den man vielleicht ehr als belustigt als “Parkplatzsteuer” hinnimmt und riskiert, erwischt zu werden. Das ist ein Bußgeld, das wirkt, weil es weh tut. Hier wird man sich zweimal überlegen, ob man es riskiert, einen reservierten Parkplatz unberechtigt zu nutzen.
Ungeachtet dessen bestand im Ausschuß jedoch überwiegende Einigkeit, daß die jetzige Regelung nicht optimal ist. 
Vor diesem Hintergrund habe ich meinen Standpunkt zusammengefaß:
Entweder Rückkehr zu der alten Regelung, alle müssen zahlen und keine Freiparkplätze für E-Mobile oder alternativ die Einrichtung von Schnelladesäulen, am besten für vier Parkplätze. Dabei habe ich mich auch ausdrücklich an einem Vorschlag von Herrn Meußer (FDP) orientiert, der eine Zweiklassenparkregelung ablehnt und darauf verwies, daß Leute, die sich ein ohnehin bereits umfangreich subventioniertes E-Mobil leisten können, keinen freien Parkplatz benötigen, den die finanziell schlechter gestellten Fahrer*innen von älteren und preisgünstigeren Autos dann mitfinanzieren müßten. Eine klare und einfache Regelung ermöglicht auch eine einfache Überwachung. 
Ladesäulen mit einer kostengünstigen Energieabgabe wären dann ein Anreiz, auch aus dem Umland nach Plön zum Einkaufen zu kommen. 

Der Vorschlag der Fraktion “Die Linke” zielte darauf ab, das “freie” Parken für Autos mit Verbrennermotoren, aber geringem CO2 Ausstoß zu ermöglichen, sofern sie einmalig eine entsprechende Parkplakette erwerben. 
Auch hier stellt sich für mich die Frage, welches Kriterium für schadstoffarm herangezogen wird, welche Grenze da festgelegt werden soll und wie das zu überwachen ist. Im Moment kann ich keine einfache Regelung ohne hohen Verwaltungsaufwand erkennen. 

Der Bürgermeister verwies darauf, daß derartige Regelungen zu unkalkulierbaren Einnahmeeinbußen führen können, die aber bislang in ihrer Höhe nicht abschätzbar wären. 
Die Auswirkungen auf den Haushalt müßten in jedem Fall bedacht werden, womit er recht hat.

Ein Beschluß wurde weder zum Antrag der CDU noch zum Antrag der “Linken” gefaßt. Wir werden uns aber in einer der nächsten Sitzungen mit der Thematik befassen, wenn weitere Informationen vorliegen, etwa über die Kosten einer Schnelladesäule, den Abgabepreis für Energie oder die zu erwartenden Einbrüche bei der Höhe der Einnahmen aus den Parkgebühren. 

 

Bauprojekt in der Bahnhofstraße

Am letzten Mittwoch tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung in einer Sondersitzung. Ursprünglich war vorgesehen, daß potentielle Betreiber für den Seehof ihre Konzepte vorstellen. Die potentiellen Investoren werden ihre möglichen Projekte in einer weiteren Sondersitzung am 19. August vorstellen können. Am vergangenen Mittwoch wurde stattdessen ein Bauprojekt der Bahnhofstraße (ehem. Hotel zum Hirschen und Radio Jung) durch die Meyer-Nemitz Immobilien GmbH & Co KG vorgestellt. 

Entstehen sollen 15 -17 barrierearme Eigentumswohnungen mit 60 – 90 qm und zweieinhalb oder drei Zimmern und schönem Seeblick. Der Bau könnte mit einer für Plön typischen Backsteinfassade ausgeführt werden.
(Kleine Anmerkung: Ich hätte mich sehr gefreut, wenn auch noch die Worte Lochfassade und stehende Fensterformate erwähnt worden wären. Dann hätten wir die Mindestanforderungen, die auch an den Neubau Gerberhof (Lübecker Straße) gestellt wurden, auch hier bereits aufgezeigt.) Auf Nachfrage wurde geäußert, daß die Preise für die Wohnungen im Durchschnitt bezahlbar sein würden und es sich bei der Wohnungsgröße nicht um Luxuswohnungen handelt.
Grundsätzlich würde auch über einen kleinen gastronomischen Betrieb nachgedacht, allerdings würden sich die Nutzungen „Gastronomie“ und „Wohnen“ nicht besonders vertragen. 

Ich habe meinen ersten Eindruck dann im öffentlichen Teil zu Beginn der Sitzung zusammengefaßt:
– Ich begrüße es ausdrücklich, daß hier im Rahmen der Innenraumentwicklung neuer Wohnraum geschaffen werden soll. (Kleine Anmerkung: hier entstünden zusätzliche Wohneinheiten über das hinaus, was in der Innenraumpotentialanalyse als Optionen aufgezeigt wurde, also kein Bedarf für das Projekt Seewiesen)
– Ich begrüße die frühzeitige Information im zuständigen Ausschuß (Anders als die Einladung zum Informations- und Grillend auf die Prinzeninsel).
– Das Projekt kommt etwas zu früh, da sich das Sanierungsgebiet noch in der Phase der Voruntersuchung befindet. Ich sehe die ernsthafte Gefahr, daß Fördermittel für die Stadtsanierung gekürzt oder gestrichen werden, wenn ein Vorhaben genehmigt wird, von dem derzeit nicht absolut klar ist, ob es durch das Sanierungskonzept abgedeckt ist oder nicht.
Die Voruntersuchung wird vermutlich in zwei bis drei Monaten abgeschlossen sein, die Erstellung eines Sanierungskonzeptes und einer Sanierungssatzung wird dann voraussichtlich 12 Monate in Anspruch nehmen.

Sehr deutlich habe ich darauf verwiesen, daß eine Genehmigung nach meiner Auffassung erst erfolgen kann, wenn das Ergebnis der Voruntersuchung fest steht und geprüft werden kann, ob das Bauvorhaben tatsächlich im Einklang mit den Sanierungszielen steht.
Im Grunde genommen wäre in dem Fall eine Genehmigung noch in diesem Jahr möglich.

So sieht die Fassadenfront der Gebäude 8 und 9 an der Bahnhofstraße heute aus.

So könnte die Häuserfront nach den Vorstellungen der Investoren zukünftig aussehen.

Einige der Kolleg*innen, so auch ich, haben die vorgestellten Zeichnungen hinterfragt. So habe ich angemerkt, daß das Haus rechts, an der Ecke zur Krabbe, in dem die Kneipe „Plöner Dampfer“ untergebracht ist, im Vergleich viel zu hoch dargestellt ist. (Kleine Anmerkung: aus dieser Perspektive wirkt es auf mich nicht mehr wirklich dramatisch) Andere Kolleg*innen bemängelten, das der als Grünstreifen dargestellt Bereich derzeit der Fußweg ist, während die jetzigen Parkplätze als Gehweg zu sehen sind.

Die zukünftige Gestaltung vor den neuen Gebäuden müßte noch geklärt werden.

Ich betrachte die Zeichnung erst einmal als grobe Ideenskizze, die im jetzigen Stadium noch einige Unschärfe aufweisen darf.
Sie zeigt aber auch, daß bis zu einer tatsächlichen Genehmigung klar sein muß, was mit der Fläche vor den Gebäuden, die ja der Stadt und nicht den Investoren gehören, tatsächlich geschehen soll. Hier sind, wie bereits in meinem ersten Eindruck geäußert, zumindest die Ergebnisse der Voruntersuchung abzuwarten.

In dem Zusammenhang bemerkte der Kollege Möller (SPD), daß bei den Arbeiten an der Voruntersuchung gerade diese Stelle als Eingangsbereich zu Innenstadt sehr bedeutsam ist und einen mehr öffentlichen Charakter haben müsse. Er sprach sich für eine Nutzung als Gewerbe aus.
Trotzdem vertrat er später die Meinung, die Pläne schnellstmöglich umzusetzen und er schloß sich der Auffassung des Kollegen Wegener (CDU) an, der die 80/20 Regel ins Feld führte. Hier wären 80% der Ziele in 20% der Zeit erreicht. Für eine 100%ige Erreichung der Ziele würde man noch einmal 80% der Zeit benötigen.
Der Aussage und Frage, es sei doch eigentlich sowieso klar, was da hinkomme und ob sich irgendwer eine andere Lösung vorstellen könne, habe ich entgegnet, daß ich mir auch einen Kindergarten dort denken könnte. Auf meine Frage hin, ob das als Option geprüft wurde, bekam ich keine Antwort. Dabei wissen eigentlich alle Kolleg*innen, daß wir nach Flächen für einen neuen Kindergarten suchen.
Sehr gut fand ich den Hinweis, daß ja auch das Bauprojekt in der Krabbe und das andere Eckgebäude (Plöner Dampfer) in die gesamte Planung mit einbezogen werden müsse.
Außerdem führte Kollege Möller zu Recht aus, daß private Balkone erfahrungsgemäß mit Sichtschutzmatten oder ähnlichem vom Blick von der Straße abgeschirmt würden, was aber nicht so besonders gut aussähe, besonders nicht an einer künftig repräsentativen Stelle wie dieser. 

Ich erwähnte noch, daß die Kaufkraft der Kunden in Plön nicht unendlich ist und daß Gewerbe hier nur in Übereinstimmung mit dem Einzelhandelskonzept angesiedelt werden dürfe, um keine Kaufkraft aus der Innenstadt abzuziehen. Ein Kollege meinte, ein Versicherungsbüro könne nicht schaden.

Hier befanden wir uns aber bereits wieder in einer Detaildiskussion, die verfrüht ist, da Grundsatzfragen noch nicht geklärt sind. Der Ansatz, dem Architekten Vorschläge zu machen, wie er das Gebäude umgestalten könnte, ist da ebenso verfehlt. Er beinhaltet quasi bereits eine Entscheidung für das Projekt und zeigen, daß die Fragenden nicht ausreichend berücksichtigen, wo wir im Verfahren eigentlich stehen. 

Vom Grundsatz her würde ich mir eine Wohnbebauung an dieser Stelle aber durchaus vorstellen können. Von daher wäre ich dafür, daß sich die Verwaltung wir uns als Selbstverwaltung weiter mit Planungen für Wohnbebauung an dieser Stelle befassen.  
Ich hoffe, daß die Investoren sich hier noch gedulden können. Sollten sie vor dem Abschluss der Voruntersuchung einen Bauantrag einreichen, könnte seine Bearbeitung erst einmal ausgesetzt werden. Damit wäre niemandem geholfen. 

Im Nachklang möchte ich noch erwähnen, daß der Ostholsteiner Anzeiger bereits am Donnerstag morgen über die Baupläne der Investoren Meyer-Nemitz berichteten. Zwar wird erwähnt, daß die Pläne im Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung vorgestellt wurden, eine Berichterstattung über die Diskussion der Pläne gab es nicht. Es konnte sie auch gar nicht geben, weil auch gar kein Journalist des Ostholsteiner Anzeigers anwesend war.

Die Kieler Nachrichten berichteten dann am Folgetag sehr viel ausführlicher auch über den Verlauf der Sitzung. 

Nutzugsdruck auf die Natur der Prinzeninsel

Die Prinzeninsel ist als FFH Gebiet geschützt. Durch den so genannten “Wanderweg am See”, der am westlichen Ufer der Prinzeninsel entlang führt, entsteht ein zunehmender Nutzungsdruck auf die Natur. Vom “Wanderweg” aus wird die Ufervegetation an vielen Stellen durchbrochen, zahlreiche Trampelpfade führen zurück zum Hauptweg. An mindestens einer Stelle, an der der Schilfgürtel zumindest noch im Ansatz besteht, haben Sportfischer ihre Zelte aufgeschlagen.
Nach meiner Einschätzung ist das mit den Schutzzielen des FFH-Gebietes nicht in Einklang zu bringen. 

Sportfischercamp an der Rohrdommelbucht. Angeln und Naturschutz muß ein Widerspruch sein, kann aber, zumindest nach meiner Meinung, wenn ich das hier sehe. 

Soweit ich informiert bin, soll es bereits Sportfischer gegeben haben, die mit dem Auto auf die Prinzeninsel gefahren sind, um ihrem Hobby nachzugehen. 
Ich muß betonen, daß ich selber seit über 50 Jahren Mitglied im Angelsportverein bin und den Beitrag von Sportfischern zum Natur- und Umweltschutz anerkenne, darum will ich das oben beschriebene Verhalten in keiner Weise verallgemeinern. 

Obwohl ich es bisher nur als Scherz geäußert habe, komme ich langsam zu der Erkenntnis, daß eine Poller- oder Schrankenlösung am Parkplatz bei der Bahnschrankenanlage in der Hamburger Straße eine sinnvolle Lösung sein könnte, um das unbefugte Befahren des Weges entlang des Siebensternes zum SRSV und zur Prinzeninsel zu unterbinden. 

Ferienwohnungen sind noch nicht vom Tisch, oder?

In meinem Beitrag vom 15. Juni 2020 habe ich die Vermutung angestellt, daß es bei einem Gespräch in der Kreisverwaltung, an dem die Landrätin, der Plöner Bürgermeister, der MdB Mattfeldt und der Prinz von Preußen teilgenommen haben, auch um Ferienwohnungen und Ferienhäuser auf der Prinzeninsel ging.
Zu diesem Beitrag bekam ich am am Freitag, dem 19. Juni Post von Rechtsanwalt Hennig, der die Persönlichkeitsrechte von Georg Friedrich Prinz von Preußen vertritt, und mich zu einer Löschung des Beitrages bis zum Sonntag, dem 21. Juni auffordert. In dem Schreiben steht u.a.: “Soweit Ihr Beitrag von “Sorge” um die Prinzeninsel geprägt war, können wir diese also als unbegründet kennzeichnen, womit dann hoffentlich auch Ihre persönliche Motivation für einen derartigen Beitrag entfällt.”
Heute lese ich in den Kieler Nachrichten zum Thema: “”Und was ist mit den Ferienwohnungen, die bereits öfter ins Gespräch gebracht wurden? Wenn dann wohl nur in der Scheune neben dem Bauernhaus. “Mich würde es freuen, wenn das durchgeht”, gibt der Prinz von Preußen unumwunden zu. “Aber ob es dazu kommt, kann ich heute nicht beurteilen”, so Mattfeldt.”
(Anm.: Herr Mattfeldt ist mit 50% Gesellschafter der Prinzeninsel Betriebs-GmbH).
Unter der Voraussetzung, daß die KN den Prinzen von Preußen und den Herrn Mattfeldt korrekt zitiert haben, wovon ich einmal ausgehe, dann war – und ist – meine Sorge wohl doch nicht so ganz unberechtigt, zumal die Information sich auch mit der Antwort auf meine Anfrage an die Verwaltung deckt. 

Weiterer Anlaß zur Sorge ist für mich das Zitat “”Da brauchen wir kreative Lösungen””, wenn es um den Verkehr mit elektrisch betriebenen Carts für einen Shuttle-Service geht. Kreativität ist als Begriff mit Sicherheit positiv besetzt und gefragt, wenn es um Kunst, Marketing oder Vertrieb geht, aber der Begriff “Kreativ” kann bei der Auslegung von Rechtsvorschriften oder in der Buchführung durchaus auch negativ besetzt sein. 
Ein Shuttleservice, strikt begrenzt auf den abendlichen Gastronomiebetrieb in der dunklen Jahreszeit, ließe sich nach meiner ersten Einschätzung aber ggf. durch eine Re-Naturierung des so genannten “Wanderweges am Wasser” kompensieren. Allerdings ist auch diese Vorstellung nur eine erste Idee und eher ins Unreine geschrieben, da mir die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür im Moment noch gar nicht bekannt sind. 

Keine Sorgen mache ich mir um die Haltung von Rotwild in Gattern. Dazu wird es nach meiner ersten Einschätzung nicht kommen. Die Haltung von Damwild in Gattern auf den ehemaligen Schaf- bzw. Gänsewiesen wäre vielleicht eher genehmigungsfähig, aber auch hier liegt die Entscheidung nach einer ergebnisoffenen Prüfung bei der zuständigen Behörde.

Sehr positiv beurteile ich die Absicht, Anlandestellen für Wassersportler zu schaffen, allerdings nur unter der Voraussetzung, daß diese zu keiner Verschlechterung des Zustandes des FFH-Gebietes führen. Auch hier ist eine ergebnisoffene Prüfung durch die zuständige Behörde abzuwarten. 

Sehr positiv beurteile ich auch die Absicht, das Gebäude am Prinzenbad weiter für die DLRG zur Verfügung zu stellen. Die Idee, hier den Imbiss und die Gaststätte im Niedersächsischen Bauernhaus zusammenzuführen, bewerte ich durchaus positiv. Nach meiner Einschätzung ist die Führung des Imbisses unter den bisherigen Vorgaben und Einschränkungen problematisch. Die zahlreichen Betreiberwechsel in den vergangenen Jahren können zumindest darauf hindeuten. Ob und wenn ja welche baulichen Maßnahmen hier erfolgen, wird uns im zuständigen Ausschuß und mit Sicherheit auch die Bauaufsicht des Kreises noch beschäftigen. 

Ansonsten ist die Überschrift des Artikels nicht ganz glücklich: “Prinz von Preußen putzt seine Insel heraus”.
Erst einmal habe ich den Eindruck, daß es renommierte und qualifizierte Plöner Firmen sind, die die Prinzeninsel herausputzen. Es müßte also besser heißen: “Prinz von Reusen läßt seine Insel herausputzen”. Aber das nur als Spitzfindigkeit am Rande. Tatsächlich begrüße ich es sehr, daß hier ortsansässige Firmen für die Durchführung der Arbeiten ausgewählt wurden. 

Den Hinweis zum Ende, daß ich nicht an der Informationsveranstaltung teilgenommen hätte, weil ich der Ansicht bin, daß das Thema in den zuständigen Ausschuß gehören würde und zudem die bürgerlichen Mitglieder sowie der Umweltbeauftragte nicht eingeladen seien, ist richtig. Ich hätte mir allerdings auch gewünscht, daß hier der Vollständigkeit halber noch erwähnt worden wäre, daß die Einladung zum Informationsabend mit der Einladung zu einem anschließenden Grillabend verbunden war. 
Auch das war ein Grund, der für mich eine Absage unumgänglich machte, weil ich meine Glaubwürdigkeit dadurch in Frage gestellt hätte. 
Was ich von der Verknüpfung von Informations- und Grillabend halte, habe ich bereits in früheren Beiträgen zum Ausdruck gebracht. Soweit ich informiert bin, fand der Grillend mit den Ratsherren und Ratsfrauen dann doch nicht statt. 

Wenn durch die Berichterstattung der KN nun der Eindruck entstanden sein sollte, daß die vorgestellten Entwicklungsabsichten im wesentlichen in trockenen Tüchern seien, möchte ich an dieser Stelle nur darauf hinweisen, daß sich die Gremien zu den Fragen, die die Zuständigkeit der Stadt Plön anbelangen, offiziell bislang noch nicht mit den Themen befaßt haben.

Natürlich biete ich auch gerne wieder an, in meinen Blog eine eine vollumfängliche Gegendarstellung zu veröffentlichen. 

Es geht noch einmal um die Prinzeninsel

In seinem Buch „Von Pommern nach Plön“ schreibt der ehemalige Landrat Wolf-Rüdiger von Bismarck auf den Seiten 300 und 301: „In besonderer Erinnerung geblieben ist mir die Rettung der landschaftlich besonders schönen und ökologisch wertvollen Prinzeninsel im Großen Plöner See …“. Damals ging es um die Errichtung eines Hotel- und Apartmentkomplexes sowie eine Marina auf der Prinzeninsel. Weiter heißt es: „Der Bürgermeister von Plön schien dem Vorhaben nicht ganz abgeneigt zu sein und dachte sicher an wirtschaftlichen Aufschwung und Arbeitsplätze für seine Stadt.“ Zum Abschluss der Episode aus seiner Arbeit schreibt der ehemalige Landrat weiter: „Prinz Louis Ferdinand lud mich zum Mittagessen ein, aber ich blieb bei meiner ablehnenden Haltung. Gottlob hat Louis Ferdinand seinen Plan später aufgegeben, und die Natur blieb erhalten.”

Für heute hat die Prinzeninselbetriebs GmbH und die königlich Preußische Biermanufactur die Mitglieder der Ratsversammlung zu einem Informationsgespräch mit anschließendem Grillen auf die Prinzeninsel eingeladen. Wie viele meiner Kolleg*innen an der Informationsveranstaltung teilnehmen werden, weiß ich nicht. Genau so wenig ist mir bekannt, wie viele der Kolleg*innen anschließend noch an der anschließenden Bewirtung teilnehmen werden. Auf jeden Fall wurde der Umweltbeauftragte nicht eingeladen, genau so wenig wie die bürgerlichen Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung. Da der Geschäftsführer der einladenden Königlichen Preußischen Biermanufactur, Herr Bundestagsabgeordneter Mattfeldt, nach Angaben auf seiner Homepage von 2001 bis 2009 hauptamtlicher Bürgermeister von Langwedel (15.000 Einwohner*innen) war, halte ich Ihn für einen kommunalpolitischen Profi. Daher wundert es mich, daß insbesondere der Umweltbeauftragte nicht eingeladen wurde. 

Ich habe der Bürgervorsteherin empfohlen, bezüglich der Einladung der Mitglieder der Ratsversammlung den Ältestenrat einzuberufen, was sie auch getan hat. Da der Ältestenrat nicht-öffentlich tagt, kann und will ich hier zum Ergebnis der Sitzung nichts sagen.

Ich kann nur hoffen, daß einzelne Kolleg*innen sich bei der Veranstaltung nicht zu Äußerungen hinreißen lassen, von denen sie später nicht mehr zurück kommen.
Ich selber habe abgesagt, weil ich meine Glaubwürdigkeit durch die Teilnahme an dieser Veranstaltung in Frage gestellt sehe. Einige der Kolleginn*en sehen das anders. Wir haben die Freiheit des Mandates und keine Compliance Regeln.
Das ist soweit richtig, aber die Thematik gehört nach meiner Auffassung in den Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung und sonst nirgends hin. 
Nach meiner Meinung birgt die Teilnahme an der Veranstaltung die Gefahr, daß sich Mitglieder der Ratsversammlung als Gäste nicht unbefangen äußern können. Schon Bemerkungen wie: „Das klingt interessant“ oder „Das wäre ja schön“ machen es den zuständigen Behörden oder Ausschüssen schwer, da sie damit den Schwarzen Peter zu geschoben bekommen, wenn sie sich aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen kritisch oder ablehnend zu Vorhaben äußern.

Immerhin hat der Fraktionsvorsitzende der Plöner CDU-Fraktion, Herr Jagusch sich in einem Beitrag auf Plönbook am 15. Juni zu den von mir befürchteten Entwicklungen (Ferienhäuser, Ferienwohnung, Erschießung) wie folgt geäußert:
„Wir haben auch in unserer Fraktion über die Zukunft der Prinzeninsel gesprochen und es ist für uns vollkommen klar, dass wir den besonderen Charakter unbedingt erhalten wollen. Das schließt natürlich auch jede Form einer zusätzlichen Bebauung mit Ferienhäusern usw. aus. So etwas würden wir natürlich auch nicht mittragen. Also: JA. (=Ausschließen).“

Das Niedersächsische Bauernhaus ist idyllisch gelegen. Früher war ich dort sehr gerne zu Gast. Die Wiedereröffnung ist sehr wünschenswert, eine Aufwertung kann durchaus im wirtschaftlichen Interesse der Betreiber sein, darf aber nicht zu einer Beeinträchtigung des Naturschutzes (FFH-Gebiet) und der Nutzung als naturnahes Naherholungsziel für Einheimische und Gäste aus dem In- und Ausland führen.

Mittlerweile ist bekannt, daß es auch um die Umwandlung des Wirtschaftsgebäudes in drei bis vier Ferienwohnungen geht, nachdem die Landrätin die Umwandlung der Reetdachhäuser in Ferienhäuser schon abgelehnt hat.
Diese Wohnungen ziehen natürlich weiteren motorisierten Verkehr nach sich. Motorisierter Verkehr wird nach meiner Einschätzung in einem unauflösbaren Konflikt mit der Nutzung als Naherholungsgebiet und dem Naturschutz stehen.
Als das Restaurant Niedersächsisches Bauernhaus noch betrieben wurde, kam es nach meiner Erinnerung zu Konfliktsituationen zwischen Autofahrer*innen und Fußgänger*innen. Wenn mich mein Gedächtnis nicht täuscht, wurde deshalb 2018 hinter der Brücke über den Stichkanal ein Schild aufgestellt, das darauf hinweist, daß Fußgänger, die den Begegnungsverkehr mit Fahrzeugen und Radfahrern verweisen möchten, den Wanderweg rechtsseitig am Ufer benutzen könnten.

Dieses Schild verweist auf den “Wanderweg am Wasser”. Der Hinweis “Fahrweg (Hier fahren Fahrzeuge!)” wirkt auf mich leicht befremdlich.

Rechtlich ist es völlig klar, daß dieser Weg benutzt werden kann. Er ist allerdings schmal, teilweise versumpft und mit Wurzeln durchzogen, so daß er von Gebrechlichen, Menschen mit Rollstühlen, Rollatoren oder Kinderwagen so gut wie unbenutzbar ist. An einer Stelle ist bereits ein Trampelpfad um eine matschige Stelle herum flachgetreten worden, weitere Trampelpfade führen mittlerweile durch die Vegetation hindurch auf den Hauptweg zurück.

Hier führt bereits ein Trampelpfad um eine schwer passierbare Stelle herum.

Hinzu kommt, das bereits an mehreren Stellen vom Wanderweg am Wasser die Ufervegetation durchbrochen und zerstört wurde.

Einer von mehreren Durchbrüchen vom Wanderweg zum See. Ich habe darauf verzichtet, hier Leute zu fotografieren, die an einem der Durchbrüche eine Rast am Wasser eingelegt haben.

Die Prinzeninsel steht als FFH Fläche unter Schutz. Die Schutzziele beziehen sich nicht nur auf den Vogelzug und die Mauser, sondern für die Prinzeninsel nach meinem Informationsstand auch auf den Lebensraumtyp. Nach der Absenkung des Wasserspiegels des Großen Plöner Sees hat sich hier ein Biotop mit einer großen Artenvielfalt entwickelt, wie es selten zu finden ist. Eine Beeinträchtigung widerspricht dem gesetzlich vorgeschriebenen Verschlechterungsverbot.
Eine Wiedereröffnung der Gaststätte Niedersächsisches Bauernhaus sehe ich als durchaus wünschenswert an, weiterer zusätzlicher Verkehr, der durch Ferienhäuser erzeugt wird, steht aber im Konflikt mit der Nutzung des Hauptweges als Wanderweg von hervorgehobener örtlicher und überörtlicher Bedeutung und mit den Zielen des Naturschutzes.
Durch zusätzlichen Verkehr besteht die Gefahr, daß Fußgänger*innen auf den Wanderweg am Wasser abgedrängt werden. In Folge wäre die Forderung zu erwarten, diesen Weg auszubauen. Das deckt sich nach meiner Einschätzung in keiner Weise mit den Schutzzielen des FFH Gebietes und wäre – sofern meine Einschätzung zutrifft – damit auch nicht genehmigungsfähig.
Eine Zustimmung zu Ferienwohnungen ist für mich daher nicht vorstellbar.

Hinzu kommt, daß die Zuwegung zur Prinzeninsel auch durch den Wald am Siebenstern führt, der sich nach meiner Kenntnis im Landeseigentum befindet. Hier wird bereits immer wieder beklagt, daß der Autoverkehr zum SRSV den Erholungswert des Wanderweges beeinträchtigt. Die mit dem Kreis vereinbarten Regelungen werden nach meiner Beobachtung schon heute nicht eingehalten, eine effektive Kontrolle findet nach meiner Erfahrung nicht statt.
Natürlich wäre es eine Idee, jetzt für die Restauration im Niedersächsischen Bauernhaus einen Schuttleservice – aus ökologischen Gründen auch gerne im Rahmen der E-Mobilität – einzurichten. Aber abgestützt auf die Erfahrungen mit dem Verkehr zum SRSV würde ich die Prognose wagen, auch diese Regelung würde nicht ausreichend überwacht und nach und nach ausgehöhlt.
Ich vertraue aber darauf, daß die zuständige Forstbehörde hier nach ergebnisoffener Prüfung zu einer sachgerechten Entscheidung kommt. 

Auch die mögliche Durchführung von Veranstaltungen mit Eventcharakter wäre ein Vorhaben, daß kritisch auf seine Auswirkungen auf die Natur geprüft werden müßte.
Früher war die Prinzeninsel z.B. der einzige Ort, an dem Sprosses und Nachtigall gleichzeitig vorkamen und Vogelkundler aus dem In- und Ausland anzogen. Mittlerweile ist dort keine der Arten mehr nachgewiesen. Die Durchführung von Events muß auf ihre Auswirkung auf seltene Tierarten sehr sorgfältig geprüft werden, so daß weitere Beeinträchtigungen vermieden werden können. 

Es hat am vergangenen Freitag ein Gespräch zwischen den Investoren und der Stadt gegeben. Zu den Inhalten liegen mir aber im Moment noch keine Informationen vor. Es bleibt abzuwarten, was bei der heutigen Informations- und Grillend für die Mitglieder der Ratsversammlung herauskommt. Ich bin mir sicher, daß die Prinzeninselbetriebs GmbH und die Königlich Preußische Biermanufactur sich in Kürze an die Presse wenden werden, um ihre Planungen vorzustellen. Dann erfahren die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung sicher aus der Zeitung, was so geplant ist. 

Der ehemalige Landrat von Bismarck schrieb: „In besonderer Erinnerung blieb mir die Rettung der landschaftlich besonders schönen und ökologisch wertvollen Prinzeninsel im Großen Plöner See vor totaler Bebauung“. Auch wenn es heute nicht um die totale Bebauung geht, der Erhalt der Prinzeninsel für uns Plöner*innen und unsere Gäste aus dem In- und Ausland als naturnahes und ökologisch unbeeinträchtigtes Naherholungsziel hat für mich Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen.

 

Mein Blog steht natürlich wie immer jederzeit für vollumfängliche Gegendarstellungen oder Richtigstellungen zur Verfügung.

Fachfragen gehören in den Ausschuss, nicht auf einen Informations- und Grillabend

Die Prinzeninselbetriebs GmbH und die Kgl. Preußische Biermanufaktur haben die Mitglieder der Ratsversammlung zu einem Informations- und Grillabend auf die Prinzeninsel eingeladen. Im Informationsteil des Abends soll es um die weiteren Pläne für die Prinzeninsel gehen. 
Ich bin der festen Überzeugung, daß die Vorstellung von Planungen und Entwicklungsabsichten im zuständigen Ausschuß, in diesem Fall dem Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung, vorgestellt und besprochen werden. An den Sitzungen dieses Ausschusses nimmt übrigens auch der Umweltbeauftragte teil, der nicht eingeladen wurde, genau so wenig wie bürgerliche Mitglieder des Ausschusses. Der Ausschuß führt auch gelegentlich Ortstermins durch.

Völlig unüblich ist es aber, daß ein Außentermin mit einer Bewirtung durch den Investor verbunden ist. Ich habe das in mittlerweile 10 Jahren noch nicht ein einziges Mal erlebt.

Ich habe der Bürgervorsteherin empfohlen, den Ältestenrat einzuberufen und hierzu eine Verhaltensempfehlung an die Mitglieder der Ratsversammlung abzugeben. Ich bin gespannt, wie die Kolleginn*en sich entscheiden werden. Durch die Annahme der Einladung eines Investors zu einem Informations- und Grillabend sehe ich durchaus die Gefahr, daß der Ruf der Ratsversammlung als Ganzes und ihre Integrität dauerhaft Schaden nimmt.  

Unabhängig davon habe ich meine Teilnahme bereits vor ein paar Tagen abgesagt:

Sehr geehrter Herr Mattfeldt,
sehr geehrter Prinz von Preußen,

wenn ich es richtig verstanden habe, laden Sie die Mitglieder der Ratsversammlung als Geschäftsführer der Prinzeninselbetriebs GmbH und als Geschäftsführer der Kgl. Preußischen Biermanufactur am 21. Juli zu einem Informations- und Grillabend auf die Prinzeninsel ein.

Ich begrüße es sehr, daß auch Sie an einer mit den Gremien der Stadt Plön abgestimmten und für die Öffentlichkeit transparenten Entwicklung der Prinzeninsel interessiert sind, die eine angemessene Nutzung der Prinzeninsel als überörtlich bedeutendes Naherholungsziel zum Inhalt hat.

Ebenso verstehe ich auch, daß ein wirtschaftlicher Betrieb nicht dauerhaft defizitär arbeiten kann.

Ich weiß natürlich genau so gut wie Sie, daß ein gemeinsames Grillen geeignet ist, bei den Gästen ein positives Grundklima zu schaffen, aber ich bin fest davon überzeugt, daß der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP) der richtige Ort ist, Aspekte der Stadtentwicklung sowie bau- bzw. planungsrechtliche Fragen ergebnisoffen zu erörten. In dem Zusammenhang würde ich auch an einem Ortstermin auf der Prinzeninsel teilnehmen.

Ich zumindest will aber für mich auch nur den Anschein vermeiden, daß meine Entscheidungsfindung während eines launigen Abends bei Bier und Wurst beeinflußt wurde.

Vielen Dank für die freundliche Einladung, aber besonders Sie, Herr Mattfeldt, werden meine Absage als Abgeordneter des Deutschen Bundestages sicher verstehen.

Mit freundlichen Grüßen,
Ingo Buth

EU-Mittel Verschwendung für “Floating Home’s”?

Ich nehme häufig an den Sitzungen der Aktiv-Region „Schwentine-Holsteinische Schweiz“ teil. Dabei werden von den Städten und Gemeinden in der Aktiv Region Projekte vorgestellt und über die Verteilung von Fördergeldern der Europäischen Union entschieden. Die letze Sitzung fand allerdings im Umlaufverfahren statt. Anfang letzter Woche wurde das Protokoll verschickt und ich war hoch erstaunt, daß die Stadt Plön Fördermittel in Höhe von 30.000,- Euro für eine Machbarkeitsstudie zu „Floating Home’s“ auf dem Plöner See beantragt hat. Die Entscheidung könnte bereits auf der nächsten Sitzung der Aktiv-Region fallen.

Zuerst einmal sollte es Aufgabe des Unternehmens sein, mögliche Standorte in Plön abzuklären. Das war jedenfalls der Stand der Diskussion in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (SteP), als dieser sich mit dem Thema befaßt hat. Das  Unternehmen hätte den Antrag an die Aktiv Region auch selber stellen können, war dazu – wie unser Bürgermeister in der letzen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt auf meine Frage hin äußerte – nicht in der Lage. Das hat bei mir natürlich die Nachfrage ausgelöst, ob eine Firma, die nicht in der Lage ist, einen Antrag zu schreiben, überhaupt die Leistungsfähigkeit hat, „Floating Home’s“ zu bauen. Der Bürgermeister verwies darauf, daß die Firma bundesweit solche Bauten erstellt. 
Der Text des Antrages der Stadt hat übrigens gerade einmal 15 Zeilen. 

In dem Begleitvideo https://www.youtube.com/watch?v=zUxOSTr5yho&feature=youtu.be werden dann als mögliche Standorte die Gewässerflächen vor der Fegetasche, vor dem Strandweg und vor der Fischerei in der Eutiner Straße genannt. Auch das ist schon einmal irritierend, weil sich der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung in einer der vorhergegangenen Sitzungen ausdrücklich gegen die Standorte Fegetasche und Strandweg ausgesprochen hat. Andere Uferbereiche, wie etwa am kleinen Plöner See werden aber gar nicht betrachtet. 
Da wir für den Bereich Eutiner Straße gerade einen Bebauungsplan aufstellen, erscheint mir eine Machbarkeitsstudie auch für diesen Bereich zum jetzigen Zeitpunkt noch verfrüht.
Hier wäre abzuwarten, ob der Ausschuß sich bei einer weiteren Konkretisierung der Planerstellung hier überhaupt „Floating Home’s“ vorstellen kann oder ob der Platz für eine andere Nutzung (z.B. Festplatz) eingeplant werden sollte. 

Besonders bemerkenswert ist auch der letzte Satz im Protokoll. Der Kreis Plön gibt hier den dringenden Hinweis, die Genehmigungsbehörden frühzeitig zu beteiligen. Diese Formulierung verstehe ich als Handlungsempfehlung, erst einmal – und das kostet kein Geld – mit dem Kreis Plön (Untere Naturschutzbehörde, Wasserbehörde, Bauaufsicht, …) oder dem Land (Eigentümerin der Wasserflächen) grundsätzlich abzuklären, ob für „Floating Home’s“ hier überhaupt eine Aussicht auf Genehmigung bestehen könnte. Sollte das nämlich nicht der Fall sein, wäre es sinnlos, 30.000,- Euro in eine Machbarkeitsstudie zu stecken, die sich mit einer Abstimmung zwischen den Verwaltungen ggf. schon erledigt hätte.
Der Hinweis, man würde die Frage der Genehmigungsfähigkeit dann ja im Laufe der Machbarkeitsstudie klären, ist für mich zumindest nicht stichhaltig. 

Um nicht falsch verstanden zu werden, ich bin nicht grundsätzlich gegen „Floating Home’s“. Allerdings sehe ich im Plöner Stadtgebiet keinen Uferbereich, der für die Entwicklung eines solchen Projektes wirklich geeignet ist. Wenn es dem Unternehmen ernst damit wäre, dann hätte es auf der Suche nach geeigneten Flächen selber einen Fünfzehnzeiler als Förderantrag stellen können, oder? Wenn der Bürgermeister der Stadt Plön einen solchen Antrag stellt, dann hat das für die Entscheidung der Mitglieder in der Aktiv-Region einen ganz anderen Stellenwert. Das könnte aus meiner Sicht dazu führen, daß hier in unnötiger Weise Fördermittel verteilt werden, die an anderer Stelle in der Aktiv Region deutlich besser eingesetzt werden könnten. 

Keine Neufassung, aber eine Anpassung der Werbeanlagensatzung

Gestern tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung. Ein Thema war die Neufassung  der Werbeanlagensatzung. Dies war eine Vorschlag der Verwaltung. Die Vorlage wurde von Frau Kricheldorff erstellt, die fachlich für das Thema zuständig ist. Der Beschlußvorschlag lief auf eine Neufassung der Werbeanlagensatzung hinaus und sah ein 11-stufiges Verfahren mit Arbeitskreissitzungen und Öffentlichkeitsbeteiligungen vor.
Das wurde in dieser Form abgelehnt, da die Ausschussmitglieder den damit verbundenen Aufwand für deutlich übertrieben hielten.

Eine reine Anpassung der Werbeanlagensatzung an die aktuelle Gesetzeslage (Denkmalschutz/Landesbauordnung) braucht nach Auffassung des Ausschusses kein aufwendiges Verfahren mit Bürgerbeteiligung.

Vielmehr wurde u.a. von Herrn Bernd Möller (SPD) bemängelt, daß die Satzung nicht ausreichend umgesetzt wird. Weder sei bisher in ausreichendem Maße gegen Altanlagen vorgegangen worden, die keinen Bestandsschutz haben, sofern sie ohne Baugenehmigung errichtet wurden, noch würde ausreichend überprüft, ob die aktuelle Satzung für neue Anlagen tatsächlich beachtet wird.
Der Hinweis des Herrn Bürgermeister, daß der Kreis für die Überwachung der Einhaltung der Satzung zuständig ist, ist korrekt. Der Ausschuß trat aber mit der Bitte an die Verwaltung heran, die bestehenden Werbeanlagen auf ihre Zulässigkeit hin zu überprüfen und an den Kreis heranzutreten, Missstände und Verstöße abzustellen.

Die Aufsteller wie hier an der Schwentinebrücke sind keine wirkliche Zierde. Allerdings sollte für Betriebe in der “zweiten Reihe” eine Möglichkeit gefunden werden, auf der Hauptstraße Werbung zu machen.

Anerkannt wurde allerdings, daß Geschäfte in der zweiten Reihe wie das Restaurant „Tarte“ an der Schwentine oder unser Schuhmacher nur eingeschränkte Möglichkeiten haben, an der Langen Straße für ihre Betriebe zu werben. Ebenso ist klar, daß neue Formen der Werbung wie etwa Bildschirme oder Projektionen nicht durch die Werbeanlagensatzung erfaßt sind.

Die Verwaltung wurde beauftragt, hierzu Vorschläge zu machen. Die entsprechenden Lösungsvorschläge können dann unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Gewerbetreibenden diskutiert werden. 

 

Kommentar der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der FDP zu meinem Beitrag “Piratenschiff”

Leider werden die Kommentare immer so unscheinbar dargestellt. 
Ich halte es für ein Gebot der Fairness, dem Kommentar der stellvertretenden Vorsitzenden der FDP-Fraktion den selben Raum für ihren Kommentar einzuräumen, den mein eigener Beitrag “Piratenschiff der FDP, gut gemeint ist nicht immer gut gemacht” in Anspruch nimmt:

Herr Buth in seiner unnachahmlichen Art hat sich aufgeregt, bevor er sich genauer informiert hat.
Mit unserem am 21.2.19 Antrag im GUT, der in die nächste Sitzung verschoben und dann einstimmig beschlossen wurde , beabsichtigten wir, die Sandkiste auf dem Markt etwas attraktiver zu gestalten. Dabei sollte die von der Verwaltung angedachte Spielmaterialkiste in das Piratenschiff unter dem klappbaren Sitz integriert werden.
Ratsfrau Killig weiß sehr genau, welch gute Arbeit bei „Land in Sicht“ geleistet wird. Genau aus diesem Grund war vorher geklärt, dass „Land in Sicht“ den Auftrag annehmen durfte.
In ihrer Freude über die positive Reaktion aller Ausschussmitglieder informierte sie am nächsten Morgen „Land in Sicht“ über das positive Ergebnis im Ausschuss.
Anschließend teilte sie Bürgermeister Winter telefonisch mit, dass sie „Land in Sicht“ schon informiert hatte und die Mitarbeiter der Tischlerwerkstatt sich schon darauf freuten, endlich loslegen zu dürfen.
Sie ging nun aber davon aus, dass der zuständige Sachbearbeiter im Fachbereich 4 -wie man im allris nachlesen kann – die weitere Verfolgung übernähme.
Ratsfrau Killig findet es nicht unappetitlich, sich über die Arbeitsfortschritte der beteiligten Mitarbeiter der Tischlerwerkstatt zu informieren und ihre Begeisterung über deren tolle Arbeit deutlich zu zeigen.
Klappern mag zwar zum Handwerk gehören, gehört aber nicht zum Stil unserer politischen Arbeit. Wo bitte ist da die „das Auskosten des politischen Erfolges?“
Qualifizierte Bauaufsicht zu leisten ist nicht meine Aufgabe
Das kleine Mädchen, dass auf einem Bild zu sehen ist, wollte immer gerne mit Gertrud Werner mitgehen, um auf dem Schiff zu spielen, wenn diese die Arbeitsfortschritte dokumentierte.
Wirklich unappetitlich aber ist die unterschwellige Deutung des Herrn Buth, die FDP erwecke den Eindruck, dass das Schiff zu groß geworden sei, weil – na ja – die Langzeitarbeitslosen eh zu blöd seien“ . Dies beweist eigentlich nur seine Absicht, die Arbeit politischer Kontrahenten herabzusetzen.
Die FDP hat sich vielmehr dafür eingesetzt, dass „Land in Sicht“ diesen Auftrag bekommt, weil sie der Meinung ist, dass „Land in Sicht“ nicht nur über eine qualifizierte Leitung verfügt, sondern besonders auch die Arbeit der Meister in den verschiedenen Abteilungen schätzt, die es hervorragend verstehen, ihre Mitarbeiter zu qualitativ hochwertigen Leistungen zu befähigen und zu motivieren.
Als die Sandkiste im Herbst 2019 abgebaut wurde, informierte Ratsfrau Killig den Bürgermeister darüber, dass das Schiff für die Sandkiste zu groß sei und im Frühjahr größer wieder aufgebaut werden müsste. Herr Winter antwortete darauf, dass dies dann der Bauhof machen könnte.
Also war zu diesem Zeitpunkt offensichtlich noch nichts von der Abnahmeablehnung des TÜV und der DEKRA bekannt.
Unser Antrag im letzten GUT, das Schiff einer anderen Verwendung zuzuführen und einem anderen Standort zu finden, zielt darauf ab, die hervorragende Arbeit von „Land in Sicht“ öffentlich sichtbar zu machen und den Mitarbeitern endlich die Wertschätzung entgegenzubringen, die sie verdienen.

Gabriele Killig, stellvertr. Fraktionsvorsitzende, FDP Plön

Piratenschiff der FDP, gut gemeint ist nicht immer gut gemacht

Knapp bin ich aus drei Tagen Urlaub zurück, der nächste Aufreger. „Piratenschiff in schwerer See“ titelt die KN am Dienstag, dem 16. Juni auf Seite 26. Aus meiner Sicht kommt die FDP dabei viel zu gut weg, aber was mich am meisten ärgert ist, daß ich die unterschwellige Tendenz erkenne, das Versagen der FDP „Land in Sicht“ in die Schuhe zu schieben.
Jetzt gibt es ein Spielzeugschiff, daß nicht als Spielzeugschiff genutzt werden darf.
Als Ausdruck größter Hilflosigkeit hat die FDP dann für die gestrige Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten den Antrag gestellt, der Ausschuß möge beraten und beschließen, was mit dem Piratenschiff nun geschehen soll. Bis dahin solle es auf dem Bauhof zwischengelagert werden.

Warum ich so sauer bin, will ich gerne erklären. Die FDP hatte den Antrag eingebracht, ein Piratenschiff oder eine Materialbox für die Sandkiste auf dem Marktplatz zu beschaffen. Dieser Antrag fand große Unterstützung, auch meine. So wurde beschlossen, 1000,- Euro zur Verfügung zu stellen. „Land in Sicht“ sollte mit dem Bau des Schiffes betraut werden. Bei „Land in Sicht“ werden Menschen betreut, die aufgrund von Langzeitarbeitslosigkeit  einen erschwerten Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Ziel ist es, die Teilnehmer*innen wieder in Lohn und Brot zu bringen. Eigentlich eine echte Win-Win-Situation.

Als etwas unappetitlich fand ich es schon damals, daß die FDP – hier wären die Ortsvereinsvorsitzende oder Ratsfrau Killig (siehe Bild in der KN) zu nennen – loszogen und Werbung mit diesem politischen Erfolg machten, frei nach dem Motto: „Versprochen, geliefert“. Klar, Klappern gehört zum Handwerk. Aber die ständige Einbindung von Kindern in die parteipolitische Werbung stieß mir irgendwie unangenehm auf. Aber wie gesagt, Klappern gehört zum Handwerk.

Völlig verfehlt und aus fachlicher Sicht nur durch die Unerfahrenheit einzelner Akteur*innen zu entschuldigen war es aber, daß „die FDP“ dann mit Plänen aus dem Internet loszog, um das Piratenschiff selber bei „Land in Sicht“ in Auftrag zu geben. Das wäre eindeutig Sache der Verwaltung gewesen. Das hat frau wissen müssen, Frau Killig ist schließlich eine alte Häsin. Aber es hat den Anschein, daß es der FDP gar nicht schnell genug gehen konnte, den politischen Erfolg auszukosten.
Ich gehe einmal davon aus, daß die Stadtverwaltung ihre Arbeit anständig gemacht hätte. Dann wäre es jetzt auch nicht zu der ganzen Maläse gekommen. 

Die KN berichtetweiter, daß Frau Gertrud Werner und Frau Gabriele Killig regelmäßig bei „Land in Sicht“ vorbei kamen, um den Baufortschritt zu begutachten. Leider ging es dabei wohl weniger um eine qualifizierte Bauaufsicht als vielmehr darum, Kinder zu instrumentalisieren und werbewirksame Bilder mit ihnen zu machen. 

Die Formulierungen in der KN „Die gemeinnützige GmbH bietet Langzeitarbeitslosen Qualifizierung und Beschäftigung“ in Verbindung mit „Außerdem ist das Schiff viel zu groß für die Sandkiste, vielleicht im Eifer des Bauens so geworden“, legt zumindest unterschwellig die Deutung nahe, na ja, die Langzeitarbeitslosen sind eh zu blöd. Diese Herablassung widert mich an, denn die Fehler liegen eindeutig woanders. Ob dieser Tenor von der FDP im Gespräch mit der KN in den Artikel eingeflossen ist oder ob die von mir sehr geschätzte Journalistin Anja Rüstmann alleine für diesen Fauxpas „zuständig“ ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Auf jeden Fall halte ich ihn nicht für charakteristisch für die Berichterstattung der KN.

Daß „Land in Sicht“ ganz offenbar über eine qualifizierte Leitung verfügt wird für mich in der  Formulierung: „„Land in Sicht“ wollte mit unserer Zeitung nicht sprechen“ sehr deutlich. Hier befindet man sich in einem Minenfeld und jede falsche „Bewegung“, also jede Äußerung kann für diese aus meiner Sicht sehr wichtige Institution nur nachteilig sein. 

Der Zwischentitel „Die FDP will das Schiff mit einem Antrag retten“ ist für mich auf jeden Fall der blanke Hohn. „Die FDP versucht, sich aus der Affäre zu ziehen“ oder „Die FDP will die Schuld anderen in die Schuhe schieben“ wäre aus meiner Sicht jedenfalls deutlich passender gewesen. 

Der Umstand, daß ich diesen Beitrag schreibe, bevor ich mich darüber informiere, was denn bei der gestrigen Sitzung des Ausschusses herausgekommen ist (die Fraktionskolleg*innen arbeiten nämlich noch), mag vielleicht Ausdruck dafür sein, wie sehr mich dieser Vorgang ärgert, und zwar nicht, weil es hier “nur” um 1000,- verplemperte Euro aus der Stadtkasse geht. 

Natürlich stelle ich meinen Blog wie immer für eine ausführliche Gegendarstellung zur Verfügung, und zwar nicht nur in der wenig beachteten Kommentarfunktion.

Ferienhäuser auf der Prinzeninsel?

Der Inhalt dieses Artikels vom 15. Juni 2020 wurde am 29. Juni 2020 aus dem Beitrag entfernt. 
Am Freitag, dem 19. Juni 2020 bekam ich vorab ein Schreiben einer Rechtsanwaltskanzlei übermittelt, mit dem ich unter einer Fristsetzung bis zum Ablauf des Sonntag, dem 21. Juni 2020 aufgefordert wurde, diesen Beitrag zu löschen. Da mir aufgrund der Fristsetzung über das Wochenende keine Zeit blieb, das Schreiben der Anwaltskanzlei inhaltlich durch meinen Rechtsbeistand prüfen zu lassen, habe ich die Passagen, die – soweit ich das Schreiben verstanden habe – zu der Einschaltung der Anwaltskanzlei geführt haben, ohne Anerkennung eines Fehlverhaltens und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gestrichen. 
Das Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei ging wir auf dem Postweg am 25. Juni zu, der Poststempel datiert auf den 23. Juni. 
Nach Rücksprache mit meinem Rechtsbeistand und meinem Medienberater habe ich mich entschieden, den gesamten Text des Artikels ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu streichen.

Mandatierung der AG Lärmschutz

Die AG Lärmschutz wurde auf der heutigen Sitzung der Ratsversammlung mit 17 Stimmen mandatiert. Vier Ratsmitglieder sprachen sich gegen eine Mandatierung aus, drei Ratsmitglieder enthielten sich der Stimme.

Als Mitglied der AG Lärmschutz habe ich als Entgegnung auf Ratsherrn Bernd Möller, der sich gegen eine Mandatierung der AG ausgesprochen hatte, noch einmal zu dem Thema Stellung genommen und meinen Standpunkt dargelegt.

Das Kernproblem liegt darin, daß die Ortsdurchfahrung in Plön dem Standard einer außerörtlichen Umgehungsstraße entspricht. Damit verbunden entsteht für Autofahrer*innen ein Eindruck, der zum Schnellfahren einlädt. Geschwindigkeit erzeugt Lärm. 
Sinnvoll wäre es, die Straße auf den Standard einer innerörtlichen Durchfahrtsstraße auszubauen, um zum einen die Durchschnittsgeschwindigkeit zu senken und zum anderen die zerschneidende Wirkung der jetzigen Straße zu reduzieren. 

Die Lärmschutzmaßnahmen, die im jetzigen Planfeststellungsverfahren vorgesehen sind, entsprechen einem städtebaulichen Stand von vor 40 Jahren.
Sie folgen dem Leitbild der autogerechten Stadt, das lange überholt ist.

(Folgendes habe ich nicht ausgeführt, möchte es aber zum besseren Verständnis an dieser Stelle ergänzen: Die Errichtung der Lärmschutzwände würde den bestehenden städtebaulichen Missstand auf Jahrzehnte hinaus zementieren, mit erheblichen Nachteilen für den Lärmschutz der übrigen innerörtlichen Strecken, mit der dauerhaften Verfestigung der zerschneidenden Wirkung der B76/B430 und mit furchtbaren Auswirkungen auf das Stadtbild und damit verbunden auch auf den Fremdenverkehr. Tunnelartige Streckenführungen verführen weiter zum Rasen, die erhöhten Geschwindigkeiten sorgen für mehr Lärm, der die Wirkung der Lärmschutzwände weiter reduziert.
Das derzeitige Planfeststellungsverfahren würde das Lärmschutzkonzept der Stadt Plön, das eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf allen Durchgangsstraßen zuläßt, konterkarieren. Eine “Rennstrecke” ließe sich mit einer durchgehend einheitlichen Verbesserung des Lärmschutzes in der gesamten Stadt nicht in Einklang bringen.)

In dem Gespräch bei der Landesverwaltung wurden die Mitglieder der AG Lärmschutz darauf hingewiesen, daß eine zeitgemäße Lösung in Rahmen des jetzigen Planfeststellungsverfahrens nicht realisiert werden kann. Der jetzige Plan ist fast auslegungsreif.

Wir wurden darauf aufmerksam gemacht, daß der Rückbau auf den Standard einer innerörtlichen Durchgangsstraße nur im Rahmen eines neuen Planfeststellungsverfahrens möglich wäre. Hierzu wurde eine politische Mandatierung der AG-Lärmschutz empfohlen. Das Land würde lediglich planen, der Bund müßte den Straßenbau bezahlen. Um den Bund zu überzeugen, wäre eine möglichst breiter politischer Konsens der Plöner Selbstvertretung erforderlich, damit sich das Land in seiner Argumentation gegenüber dem Bund darauf abstützen kann.

Daher habe ich eindringlich für die Mandatierung der AG-Lärmschutz geworben. 

Warum die FDP Fraktion geschlossen gegen eine Mandatierung gestimmt hat, obwohl sich Fraktion und Vorstandsvorsitzende vor zwei Jahren noch entschieden gegen die Errichtung von Lärmschutzmauern ausgesprochen haben, erschließt sich mir nicht.