Das Prinzip der Eigentlichkeit

Eigentlich hatte ich für den Montagabend einen Fraktionssitzung im Terminkalender stehen. Ziemlich kurzfristig habe ich dann erfahren, daß die Sitzung mit der Sitzung des Ortsvorstandes zusammengelegt und auf den Dienstag verschoben wurde. Damit kollidierte der Termin mit einer privaten Verpflichtung, die ich in der Kürze der Zeit nicht mehr verschieben konnte. Mittlerweile habe ich festgestellt, daß die Einladung fehlerhaft als SPAM  identifiziert und in den entsprechenden -Ordner verschoben  wurde.

Eigentlich wollte ich als Alternative am Montagabend zu der Informationsveranstaltung der Grünen gehen, um mir den Vortrag der neuen Bildungsministerin anzuhören, die ja mit Ihren Vorstellungen zur Abschaffung von Zensuren von sich Reden gemacht hat. Da ich das aber nicht mehr rechtzeitig geschafft hätte, war ich noch einen kleinen Schlag Segeln.

Daher bin ich bleibt mir erst einmal nichts anderes übrig, als ein paar Presseberichte zu kommentieren.

Die KN berichtete, dass Bösdorf eine Entscheidung über seinen Antrag auf Ausamtung sucht und nunmehr eine Untätigkeitsklage gegen das Innenministerium einreichen will.

Ich habe mehrfach über das Verfahren zur Neuordnung der Verwaltungsstruktur in der Region Plön berichtet. Die Absicht des Amtes Großer Plöner See, die Stadt einzuamten und den Bosauer Bürgermeister als Amtsdirektor zu installieren wird von der Stadt Plön abgelehnt. Die Einamtung der Stadt Plön und die Übertragung der Verwaltungsleitung auf den Plöner Bürgermeister wird von den meisten Amtsangehörigen Gemeinden ebenso abgelehnt wie die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft mit der Stadt Plön. Die Verwaltungsgemeinschaft mit Plön wird aber von den beiden größten amtsangehörigen Gemeinden Ascheberg und Bösdorf angestrebt. Das Innenministerium kann eine Einamtung anordnen, aber nicht die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft. Diese Möglichkeit sollte zwar vor der Landtagswahl geschaffen werden, wurde aber durch die Intervention von Herrn Kalinka (CDU) verhindert.

Ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung einer Einamtung überhaupt bestehen, kann bezweifelt werden. Die Chancen für Ascheberg und Bösdorf, sich aus dem Amt Großer Plöner See herauszuklagen, sind besser zu bewerten, da es hier bereits einen Präzedenzfall in Schleswig Holstein gibt. Es steht zu erwarten, daß das Innenministerium sich in Kürze zu einer Entscheidung durchringen wird. Ich bin gespannt.

Darüber hinaus war zu lesen, daß die Gemeinde Bösdorf den Eingangsbereich zum Stadtteil Stadtheide überplanen und dort ein Gewerbegebiet ausweisen möchte.

Mich würde es nicht wundern, wenn dort ein Discounter entsteht. Nach meiner ersten Einschätzung wäre die Einrichtung eines Betriebes mit unter 800 qm vermutlich zulässig. Das würde zwar nicht in Übereinstimmung mit den Zielvorstellungen des Plöner Einzelhandelskonzeptes stehen, da es sich aber um Bösdorfer Gebiet handelt, wären die Einflußmöglichkeiten der Stadt eher gering. Eine solche Entwicklung ginge zu Lasten des EDEKA/ALDI Komplexes in der Stadtheide und vermutlich auch zu Lasten der Innenstadt. Hier rächt sich möglicherweise, daß die Entwicklung eines zeitgemäßen Einkaufszentrums im bzw. direkt am zentralen Versorgungsbereich – Stichwort Sky-ALDI Markt am Stadtgrabenparkplatz – verhindert wurde.

Heute war der KN zu entnehmen, daß der Kreis mit der Zielsetzung, die Kreisfeuerwehrzentrale von Plön nach Preetz zu verlegen, einen weiteren Schritt vorangekommen ist. Nachdem der Kreis erhebliche Mittel aus dem Konjunkturprogramm in die Sanierung dieses Gebäudekomplexes gesteckt hat, wurde weiterer Sanierungsbedarf erkannt. Darüber hinaus gibt es einige einflussreiche Kreistagsabgeordnete, die die Verlegung der Kreisfeuerwehrzentrale seit geraumer Zeit betreiben. Argumentativ werden die höheren Kosten für den Neubau in Preetz marginalisiert. Die Stadt Plön, die sich für den Erhalt dieser Kreiseinrichtung in der Kreisstdt ausgesprochen hat, wird nun gelockt mit der Aussicht, dass es einen Gewerbebetrieb als Interessenten für das Gelände der bestehenden Kreisfeuerwehrzentrale gibt.

Nachdem ich mich sehr frühzeitig sehr positiv zur Nutzung des Geländes in der Hamburger Straße für eine altengerechte DANA-Wohnanlage ausgesprochen habe und später feststellen musste, dass dort ein völlig überdimensioniertes Gebäude geplant wird, das sich nicht in das Stadtbild einfügen wird, halte ich meine Euphorie für eine mögliche Gewerbeansiedlung im Zaume. Hier ist gründlich zu prüfen, um was für ein Gewerbe es sich handelt und welche Auswirkungen auf die benachbarten touristischen Einrichtungen sowie die Bootswerft zu erwarten sind. Immerhin sind die Jugendherberge und der Campingplatz Spitzenort die beiden Betriebe, die mit großem Abstand die meisten Übernachtungen in Plön verzeichnen können und damit von wesentlicher Bedeutung für den Tourismus in Plön.

Vor diesem Hintergrund ist es natürlich schade, daß die Sitzung des SteU, die für den 5. September vorgesehen war, ausfällt. Es wäre schon interessant gewesen, frühzeitig zu erfahren, was an dieser Stelle geplant ist. Die Zeitung ist hier sicher nicht der richtige Weg.

Wieder aufgetaucht

Am Sonntag bin ich von einer achttägigen Auslandsdienstreise zurückgekehrt, Dienstag und Mittwoch war ich auf Dienstreise in Mecklenburg Vorpommern.

Morgen, Donnerstag, ist Seemannssonntag, eine alte Marinetradition. Nachmittags gibt es eine kurze Pause mit Kaffee und Kuchen. Da ich heute Geburtstag habe, werde ich den Kuchen zu diesem Anlass ausgeben. Besonders gerne backe ich Marmorkuchen. Die Zeit zwischen abkühlen und Zuckerguß streichen, will ich nutzen, um mich mal wieder zu Wort zu melden.

Eigentlich wollte ich mich schon lange zu Wort gemeldet haben, aber der Internetzugang im Ausland war überwiegend so schlecht, daß noch nicht einmal EMails mit Anhängen verschickt werden konnten.

Sonst hätte ich mich schon früher zu dem Pressegespräch von FWG, CDU und FDP geäußert. Das OHA und die KN haben am 11. August darüber berichtet. Einige der dort geäußerten Ziele sind absolutes Allgemeingut und keine Erfindung der drei oben genannten Parteien.

Das gilt für den Erhalt der Kreisfeuerwehrzentrale ebenso wie für den Erhalt der Eigenständigkeit der Tourist Info Plön. Positionen, die auch die SPD Fraktion nie in Frage gestellt hat.
Auch über die Aufstellung von Fahrradboxen bestand immer Einigkeit. Hierzu gibt es bereits eindeutige Beschlüsse. Ich persönlich, und ich fahre öfter Fahrrad und habe auch schon Fahrradtouren gemacht, halte lediglich den Standort am Markt oder gegenüber dem Kreisheimatmuseum für günstiger. Mit dieser Auffassung stehe ich aber alleine, daran würde ich aber keine Grundsatzdebatte entfachen.

Die Zielsetzung, 15000,– Euro für die Jugendarbeit bereitzustellen, wird hier eine bereits immer wieder formulierte Forderung der FWG aufgegriffen. Derzeit fördert die Stadt die Jugendarbeiten in den Sportvereinen. Dies ist eine ganz gezielte Förderung, denn neben der sozialen Kompetenz dient Vereinssport auch der Gesundheitsvorsorge.

Der jetzige Vorschlag zielt darauf ab, mit der Gießkanne alle Jugendaktivitäten gleichermaßen nach dem Gießkannenprinzip zu fördern. Im Hinblick auf die bevorstehende Kommunalwahl ist die Zielrichtung klar. Hier sollen Wohltaten verteilt werden. Da das ganze kreditfinanziert und vermutlich auch zu Kürzungen der Fehlbedarfszuweisungen führen wird, haben wir es hier mit einem Vorschlag zu tun, der im Hinblick auf seine finanziellen Auswirkungen im Verhältnis zu den positiven Effekte auf die Jugendarbeit in Plön noch zu prüfen sein wird. Im Endeffekt könnte der Vorschlag dazu führen, dass es zu einer Umverteilung zu Lasten der Jugendsportförderung kommt.

Im Hintergrund ist vermutlich auch darüber gesprochen worden, die geplante DANA Wohnanlage in der Hamburger Straße durchzusetzen. Für diese Planung dieses völlig überdimensionierten Baukörpers hat sich bisher lediglich die FWG ausgesprochen. Die CDU war in diesem Punkt noch unentschlossen. Dies machte sich in ihrer Haltung im letzten Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt deutlich. Nachdem immer wieder Stimmen zitiert werden, die die neue Bebauung gegenüber der Rodomstorschule, die ich – bis auf die Balkone – für richtig und gelungen halte, als zu groß empfinden, möchte ich mir die öffentliche Reaktion auf diesen Großbau gar nicht erst vorstellen.  Die politische Verantwortung dafür tragen dann die Drei, die jetzt noch einmal so richtig Dampf machen wollen.

Bei fast allen Punkten, die im Pressegespräch thematisiert wurden, ist die Handschrift der FWG sehr deutlich erkennbar. Man könnte den Eindruck gewinnen, sie treibt die CDU/FDP vor sich her. Dieser Eindruck wird auch durch das Bild gestützt, auf dem zwei Mitglieder der FWG, aber nur je ein Mitglied von FDP und CDU zu sehen sind.

20, 40 oder dürfen es ein paar mehr sein?

Wie bereits berichtet, entstand in der letzten Sitzung des SteU eine emotionell aufgeladene Situation, als ich die Frage gestellt habe, wie viele Wohneinheiten die Gemeinde Rathjensdorf mit bzw. ohne das Baugebiet Seewiesen entwickeln darf.

Diese Fragen habe ich an die Verwaltung mit der Bitte um Beantwortung im nächsten SteU gerichtet. Die Antworten liegen nunmehr vor.

Entwicklungspotential Rathjensdorf:
20 Wohneinheiten ohne Planungsverband Seewiesen,
40 Wohneinheiten mit Planungsverband Seewiesen.

Ergänzend möchte ich anmerken, dass es sich hierbei um Wohneinheiten handelt,  die außerhalb des Rathjensdorfer Innenbereiches durch die Erstellung von Bebauungsplänen neu ermöglicht werden. Im Innenbereich können zusätzliche Wohneinheiten entstehen. Diese sind bei der Betrachtung des neu entstehenden Angebotes mit zu berücksichtigen. Um wie viel Wohneinheiten es sich dabei handelt, kann ich im Moment nicht abschätzen. Es wäre aber interessant zu wissen.

Ohne den Planungsverband können im gesamten Gemeindegebiet außerhalb des Innenbereiches noch ca. 20 Wohneinheiten entwickelt werden. Einige davon entfallen dann sicher auch auf den Ortsteil Tramm, der Schwerpunkt der Entwicklung wird sich aber in der Nähe der Ortsmitte konzentrieren.

Mit Planungsverband können 40 Wohneinheiten außerhalb des Innenbereiches entstehen.
Der Planungsverband will insgesamt 120 Wohneinheiten im Bereich Seewiesen ausweisen, ca. 30 % – also ziemlich genau 40 davon – sollen zu Rathjensdorf gehören. Das bedeutet, dass sich das gesamte Entwicklungspotential auf den Ortsteil Tramm konzentrieren wird. Eine Weiterentwicklung des Ortskernes wird nicht mehr bzw. nur innerhalb des Innenbreiches erfolgen können.

Ob dieser Umstand den verantwortlichen Entscheidungsträgern in letzter Konsequenz bekannt war, ist kaum anzunehmen, da in der Vergangenheit sehr unterschiedliche Zahlen genannt wurden. Ob das wirklich so gewollt ist, müssen die Rathjensdorfer selber beurteilen.

Unzutreffende Bewertung

Am Mittwoch trat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt erneut zusammen. In der Berichterstattung erwähnte die Verwaltung meinen Brief an den Bürgermeister als Vorsitzenden des Planungsverbandes Seewiesen und erwähnte öffentlich, dass ich der Verwaltung u.a. Fahrlässigkeit vorgeworfen hätte. Gleichzeitig wurde berichtet, dass mein Brief der Kanzlei Brock, Müller, Ziegenbein (BMZ) zur Bewertung vorgelegt wurde. Sowohl mein Brief als auch die schriftlich eingegangene Bewertung der BMZ wurden im öffentlichen Teil der Sitzung verteilt, damit ist der Vorgang mit Ausnahme von detaillierten Inhalten des Vertragsentwurfes für mich öffentlich.

Die von der Verwaltung zitierten Vorwürfe sind korrekt widergegeben. Unabhängig davon, dass die Qualität der Beratung der BMZ in der Angelegenheit Wegenutzungsverträge z.T. sehr unterschiedlich bewertet wird, läßt sich aus der Antwort ableiten, dass der Vorwurf der Fahrlässigkeit im Bezug auf die juristische Ausgestaltung des Städtebaulichen Vertrages nicht aufrecht erhalten werden kann. Ich bedaure an dieser Stelle meine nicht zutreffende Bewertung und ziehe den Vorwurf der Fahrlässigkeit zurück.

Im Bezug auf die städtebaulichen Aspekte der Vertragsgestaltung kann ich der BMZ nicht folgen und vertrete eine andere Ansicht.

Auf den Hinweis, dass sich meine Kritik nicht gegen die Verwaltung, sondern gegen den Planungsverband richtet, wurde mir – berechtigt – sinngemäß entgegnet, dass die Verwaltung ja die Arbeit des Planungsverbandes erledigen würde. In dem Zusammenhang wäre natürlich interessant zu erfahren, welchen Aufwand (Arbeitsstunden, Sachkosten) unsere städtische Verwaltung bereits für den Planungsverband Seewiesen geleistet hat und ob sich die nutznießende Gemeinde Rathjensdorf an den Kosten hierfür beteiligt wurde oder ob eine Vergütung, eventuell auch nur anteilig, aus dem Etat des Planungsverbandes erfolgt ist.

Zu guter Letzt bleibt festzustellen, dass der Vertrag nunmehr durch einen Juristen überprüft wurde. Das hätte nach meiner Einschätzung bereits vor der Erstellung des Entwurfes erfolgen müssen, aber so sind zumindest redaktionelle Änderungen erfolgt.

Was leider nicht erfolgt ist, ist die vollständige Übernahme aller im Protokoll der letzten Ausschusssitzung des SteU  formulierten Kriterien für die Hochwertigkeit des Baugebietes in den Städtebaulichen Vertrag. Damit ist einem weiteren Absenken des Qualitätsanspruches Tür und Tor geöffnet.

Dauerbrenner Strandhaus

Das Strandhaus ist ein Dauerbrenner und stand wieder einmal auf der Tagesordnung.

Es befindet sich im städtischen Eigentum und in einem schlechten Bauzustand. Wieder einmal wurden viele Ideen  und Vorstellungen vorgetragen, die im Detail bis hin zum Versetzen von einzelnen Wänden gingen. Auch ich habe die  Idee beigetragen, hier eine Seesauna wie in der Fontane Therme in Neuruppin zu errichten.

Vor allem aber habe ich dafür plädiert, den Bereich genauer zu untersuchen und im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) zu berücksichtigen, um bei der Planung die gesamte touritische Infrastruktur im Umfeld zu berücksichtigen und alle Elemente aufeinander abzustimmen.

Diesem Vorschlag wurde nicht gefolgt, weil nicht absehbar ist, wann das ISEK fertiggestellt sein wird. Stattdessen wurde die Anregung unserer neuen Bauamtsleiterin aufgegriffen, einen Rahmenplan zu erstellen. Hierbei sollen die vorhandenen Nutzungen, das Potential für die Entwicklung und der Umfang dessen, was planungsrechtlich realisierbar ist, abgeprüft werden. Darüber hinaus sollen Vorgespräche mit den Eigentümern geführt werden. Nach Vorliegen der Ergebnisse kann dann gezielt nach Investoren gesucht werden.

Ich halte das für ein sehr zielorientiertes Vorgehen.

Ausbau Klosterstraße

Der SteU am 08. August begann mit einem Ortstermin in der Klosterstraße. Wie bereits berichtet, müssen die Bauarbeiten schnell beginnen, damit die verfügbaren Mittel aus der Städtebauförderung noch in Anspruch genommen werden können.

Über die Ausgestaltung bestanden in der vorletzten Sitzung des SteU noch unterschiedliche Ansichten. Nach dem Ortstermin einigte sich der Ausschuss auf die Variane 1.
Das bedeutet, dass die Straßendecke einschließlich des Fußweges auf der Seeseite aus einem Material gefertigt wird, wobei der Rinnstein Straße und Fußweg optisch trennt.
Der Parkstreifen soll an der bisherigen Straßenseite so wie bisher in Kopfsteinpflaster ausgeführt werden. Hierbei ist vorgesehen, das vorhandene Material wieder zu verwenden. Dabei soll die jetzt genutzte schräge Aufstellung der Autos durch eine Längsaufstellung abgelöst werden. Begründet wird das mit der Aussage der Feuerwehr, dass ansonsten nicht ausreichend Platz für die Bedienung der Drehleiter zur Verfügung steht.

Der mit der Längsaufstellung verbundene Verlust von Parkplätzen wird vermutlich noch zu Diskussionen führen.

Durch den Verzicht auf die Erneuerung der Straßenbeleuchtung können ca. 17.000,– Euro eingespart werden, so dass sich der Gesamtpreis für die Baumaßnahme nach erster Kalkulation auf 270.000,– Euro belaufen wird.

Die Informationsveranstaltung für die Bürger ist für den  Donnerstag, den 20. September 2012 um 1900 in der TIP geplant.

Avanti Amigos!

Bereits nach der Rückkehr aus meinem Urlaub vor drei Wochen hatte ich angekündigt, mich mit der letzten Verbandsversammlung des Planungsverbandes Seewiesen auseinander zu setzen.

Erst einmal ist festzustellen, dass die Beschlüsse im Planungsverband nicht mehr einstimmig fallen, anders als bisher, wo die Beschlüsse immer willig abgenickt wurden. In der Sitzung am 2. Juli gab es aber eine Gegenstimme zu dem Beschluß, die Planungen auf Basis des bisherigen Vorentwurfes weiter  zu planen.

Die Presse hat hierüber nicht berichtet, sie war in der Sitzung der Verbandsversammlung nicht anwesend. Der Artikel der KN ist nur so zu erklären, dass die Zeitung gedruckt hat, was der Verbandsvorsitzende verlautbaren ließ. Die OHZ hat nicht berichtet. Leider entsteht der Anschein, daß unsere Presse dem Ruf, der ihr vorauseilt, wieder einmal gerecht wurde.

Zurück zum Thema:

Mein Beitrag über die Verbandsversammlung war fertiggestellt, nachdem ich Informationen von mehreren Teilnehmern erhalten habe. Am Tag, als ich ihn ins Netzt stellte, bekam ich aber fast zeitgleich den Entwurf des Städtebaulichen Vertrages, der mit dem Investor abgeschlossen werden soll. Damit waren wesentliche ‚Aussagen meines Beitrags überholt, so daß ich ihn nach kurzer Zeit wieder gelöscht habe.

Das machte die Sache aber nicht besser. Der Entwurf des Städtebaulichen Vertrages gab mir doch zu denken. So wie es aussieht,  scheint er ohne die fachliche Unterstützung eines Verwaltungsjuristen entstanden zu sein. Das scheint mir bei einem Projekt dieser Größenordnung ein schwerwiegendes Versäumnis zu sein, das sich zum Schaden der Stadt auswirken kann. Von einer fachlichen Beratung im Hinblick auf städtebauliche Aussagen will ich hier gar nicht sprechen.

So sehr die Rathjensdorfer auch drängen mögen, und so sehr ich das Interesse der Investoren verstehen kann, Fakten zu schaffen, die Stadt als Mitglied im Planungsverband sollte schon die erforderliche Sorgfalt walten lassen.

Ich habe den Bürgermeister als Verbandsvorsitzenden bereits heute Morgen in einem Brief auf die m.E. bestehenden erheblichen Schwächen des Entwurfes und die daraus resultierenden Gefahren hingewiesen. Darüber hinaus habe ich gebeten, ihn auch an seinen Rathjensdorfer Kollegen und die Mitglieder der Verbandsversammlung sowie deren Stellvertreter zu verteilen.

Hier habe ich mich auch über mich selber geärgert. Als Stellvertreter im Planungsverband habe ich bislang fast nie Unterlagen erhalten, ich habe sie aber auch nie nachgefragt oder angemahnt.

Darüber hinaus soll mein Genosse Bernd Möller nicht besonders  souverän gewirkt haben, als er mit den Statistiken zur Bevölkerungsentwicklung und der Frage nach dem konkreten Bedarf konfrontiert wurde. Ich kann mir das gut vorstellen, nachdem er in der letzten Sitzung des SteU drohte, mich von der Sitzung auszuschließen. Ich wollte seinerzeit wissen, wie viele Wohneinheiten Rathjensdorf mit bzw. ohne Planungsverband errichten darf. Diese Frage habe ich vor einigen Tagen per  EMail an die Verwaltung gestellt, und ich hoffe, im kommenden SteU am Mittwoch eine Antwort zu bekommen

Der Ortsverein der Grünen war übrigens auch vertreten. Mit den Seewiesen könte ein Thema auf die Tagesordnung für die nächste Kommunalwahl gesetzt werden, das polarisiert und uns Stimmen kosten wird, obwohl der Vorstand des Ortsvereines SPD Plön-Bösdorf  bereits gegen die Fortführung des Projektes gestimmt hat.

Auch wenn sich das Seewiesenprojekt möglicherweise nicht mehr ganz verhindern läßt, wäre es doch lohnenswert, die weitere Planung konstruktiv zu begleiten, um das Schlimmste zu verhindern.
Vorwärts Freunde!

Heute Abend tagt der Hauptausschuß, Wenn ich es einrichten kann, bin ich dabei.

Sachen gibt’s!

Bis vor kurzem wußte ich nicht, daß das Innenministerium des Landes Schleswig Holstein eine Stiftungsdatenbank hat. Küztlich wurde ich auf einen ” . . Family Trust”” aufmerksam gemacht.
Hier ein kleiner Auszug aus der öffentlich zugänglichen Datenbank:

Im Stiftungsgeschät angegebenes Vermögen:
125.000 Euro

Satzung
Zweck der Stiftung sind Barzuwendungen an die Ehefrau und die Abkömmlinge des Stifters bzw. leibliche Abkömmlinge verstorbener Abkömmlinge, die dazu dienen sollen, zusätzlich kulturelle Angebote wahrnehmen zu können, die durch laufendes Einkommen nicht gedeckt sind. Die Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch laufende Barzuwendungen an die begünstigten Personen.

Ich finde es unglaublich, welche Möglichkeiten unser Recht bietet, sein Vermögen vor dem Zugriff von privaten Gläubigern oder der öffentlichen Hand in Sicherheit zu bringen.

Der Seewieseninvestor unterhält laut eigener Aussage übrigens keinen geschäftlichen Kontakt zum Namensgeber des Trustes.

Übrigens: mit 125000 Euro kann man ein Familienmitglied  ca. 15625 mal ins Plöner Astra – Kino schicken. Das wäre dann ca, 42 Jahre lang  täglich ein Besuch.
Man könnte seinem Nachwuchs auch bis zum Jahr 2706 jährlich den Besuch in Wacken finanzieren. (Inflation und verzinsung des Stiftungskapitales unberücksichtigt).

Chance verpennt?

„Das ist ein besonderer Tag für Eutin, das ist der Beginn der Stadtsanierung, die jetzt ansteht.“ zitiert die KN heute den Eutiner Bürgermeister, der sich zwei Zuwendungen in Höhe von 3,74 Millionen Euro für die Durchführung der Landesgartenschau 2016 freut. Der Eutiner Eigenanteil beträgt 1,2 Millionen. Eingesetzt werden soll das Geld u.a. auch für die Gestaltung des Bahnhofes und der Strandpromenade. „Problemzonen“, die auch in Plön bestehen.

Anfang des Jahres wurde in Plön die Möglichkeit diskutiert, die Landesgartenschau als „Landesgartenschau Holsteinische Schweiz“ zu regionalisieren. Zumindest zeichnete sich ab, daß Plön als Partner Eutins mit einem eigenständigen, ergänzenden Angebot zur Landesgartenschau beitragen kann. Ich habe zuletzt am 31. Mai darüber berichtet.

Leider ist bei mir der Eindruck entstanden, daß Bürgermeister und Verwaltung hier nur sehr verhalten agiert haben. Das ist aber nicht weiter verwunderlich, u.a. auch, weil kein entschlossener politischer Rückhalt erkennbar war. Große Teile der politischen Entscheidungsträger scheinen die Chancen für die Stadtentwicklung nicht erkannt zu haben, andere wiegelten von Anfang an ab. So erinnere ich mich gut an Dr. Lorenzen von der FWG, der über Detailfragen wie Drehkreuze am Schlosspark spekulierte, während es um Grundsatzfragen mit Langzeitwirkung ging. Ein Konzept mit verschiedenen Optionen zur Auswahl lag damals nicht vor,

Ob es der Stadt jetzt noch gelingen kann, auf den fahrenden Zug aufzuspringen, ist fraglich.

Wie frei sind die Gedanken?

Da ich über Pfingsten nicht in Urlaub gefahren bin, hatte ich viel Zeit, auch einmal in Ruhe den Spiegel zu lesen. In der Ausgabe 21/2012 (S 124) stand ein Artikel über das Urheberrecht. Dazu hatte ich einen Beitrag vorbereitet, den ich erst jetzt erst fertigstellen konnte.

Mit dem Aufruf „Wir sind die Urheber“ haben mehrere Autoren auf den – Ihrer Meinung nach – unzureichenden Schutz ihrer Urheberrechte aufmerksam gemacht. Das Interessante daran ist nicht, dass viele der „Urheber“ selber Urheberrechtsverletzungen begehen, indem sie etwa Uli Stein Cartoons in ihrer Facebok-Präsenzen eingestellt haben, sondern dass nur ein Bruchteil des Geldes bei den Autoren, Musikern und Fotographen landet. Der große Rest geht an die Rechteverwerter bzw. die großen Medienunternehmen. Und die wiederum haben ein Interesse daran, daß die Rechtslage so bleibt wie sie ist oder weiter zu ihren Gunsten verändert wird. Leider machen sich die Künstler als allgemeine Sympathieträger und „Gutmenschen“ hier zu nützlichen Idioten der Medienkonzerne und Rechteverwerter.

Mit den Protesten gegen das ACTA-Abkommen Anfang diesen Jahres konnte dessen Inkrafttreten erst einmal verhindert werden. Leider nur ein in Etappensieg gegen die Medienkonzerne bzw. das Rechteverwertersystem, eine bürgerfreundliche Dauerlösung steht aus.

Aus meiner Sicht sind hier zwei Themenbereiche besonders zu betrachten.
Zuerst einmal ist die Überwachung des Internets und des privaten Kommunikationsverhaltens im Internet durch private Betriebe wie ProMedia höchst bedenklich. Firmen wie diese überwachen das Netz mit spezieller Software, ermitteln die so genannte IP Nummern und erzwingen dann – allerdings mit richterlicher Genehmigung – bei den Providern die Herausgabe des Kundennamen, der der IP-Nummer zugeordnet werden kann. Bei der Vielzahl der Anträge ist das aber eine reine Routineangelegenheit.

Das Brief- und Fernmeldegeheimnis sind Güter, die nicht nur durch einfache Gesetze, sondern durch die Verfassung geschützt sind. Ich wüsste nicht, was eine EMail, ein ICQ-Chat oder eine Skype- Übertragung sich von einem Brief oder einem Telefonat unterscheidet, außer der Übertragungsweg.
Vor diesem Hintergrund finde ich es mehr als bedenklich, daß diese Kommunikation durch Dritte – nicht stattliche Firmen – ohne richterliche Anordnung überhaupt überwacht werden darf. Hier, also beim Schutz individueller Freiheitsrechte, wäre eine Anpassung der Rechtslag im Sinne der Bürger überfällig.

Das zweite ist der Umstand, dass Anwälte wie der im Spiegel genannte Clemens Rasch aus Hamburg mit ihren Abmahnwellen nicht nur eine gefühlte Kontrolldichte erzeugen, sondern „bei den Usern das schlechte Gefühl auslösen, sie würden überwacht“. Dieses schlechte Gefühl könnte man auch Angst nennen. Dahinter steht die Justiz als staatlich legitimierte Gewalt. Sie eröffnet die Möglichkeit, angebliches Fehlverhalten über Abmahnverfahren zu sanktionieren.

Und Abmahnungen sind kein Einzelfall. Nach Angaben des Spiegels gab es 2012 nach Branchenangaben „über eine halbe Million Abmahnungen mit einem Anspruchsvolumen von mehr als 400 Millionen Euro.“ Diese Zahlen machen klar, daß wir es hier nicht mit Einzelfällen zu tun haben, sondern mit einem einträglichen Geschäftszeig.
Da drängt sich natürlich die Frage auf, was das für Leute sein müssen, die so ihr Geld verdienen.

Mit dem System aus Rechteverwertern, Abmahnern und Justiz geht die Kriminalisierung einer ganzen Generation einher. Dies wird auch in der immer wieder genutzten Wortwahl deutlich.

Da ist immer wieder von Diebstahl die Rede. Das Wort Dieb ist durchgehend negativ besetzt. Früher wurde Dieben eine Hand abgehackt, in manchen Gegenden dieser Welt ist das auch heute noch der Fall. Tatsächlich ist aber ziemlich klar, was Diebstahl ist, nämlich „ eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, …“  (§ 242 Strafgesetzbuch).  Eine Musik- oder Filmdatei ist aber gar keine bewegliche Sache, Diebstahl triff damit nicht zu. Dennoch wird der Ausdruck immer wieder genutzt, um Bürger, die möglicherweise Urheberrechte verletzt haben, in die Nähe von Kriminellen zu rücken.

Das gilt auch für das Wort „Raubkopierer”. Räuber ist, „wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.”  Beim so genannten Raubkopieren wird aber niemandem mit Gewalt gedroht. Durch das Erstellen einer Kopie niemandem etwas weggenommen. Der Versuch, die Betroffenen zu kriminalisieren, liegt auf der Hand.

Man könnte jetzt geneigt sein, den Spieß einfach einmal umzudrehen. Terrorismus ist nach gängiger Auffassung und ganz verkürzt, Angst und Schrecken durch Gewalt zu verbreiten.
Die Angst vor Abmahnungen ist offenbar und allgegenwärtig, und mit den Abmahnverfahren ist auch Gewalt –wenngleich staatlich legitimiert – im Spiel. Der Wort Abmahnterror hat also eine viel größere Berechtigung als das Wort Raubkopierer.

Den Begriff der s.g. „Content-Mafia“ für das System aus Rechteverwertern und Abmahnanwälten gibt es ja bereits.

Zum Schutz der individuellen Rechte, der Interessen der Bürger, der Künstler und des Rechtsfriedens scheint mir die Schlußfolgerung des Spiegels, das Urheberrecht an die technische Entwicklung anzugepassen, nur folgerichtig.

Einige Beispiele mögen verdeutlichen, wie wichtig eine für den Otto-Normalverbraucher rechtssichere Regelung ist.

Eine Feng Shui Beraterin zitiert auf  ihrer Homepage Karl Valentin und macht das Zitat auch mit Quellenangabe kenntlich. Die Erben des großen Komikers verstehen hier keinen Spaß. Abmahnung.

Ein Sänger verschafft einem Journalisten eine Freikarte für sein Konzert. Der Journalist schreibt einen Artikel, der in einer Zeitung abgedruckt wird. Der Sänger scannt den Artikel ein und stellt ihn auf seine eigene Homepage. Konsequenz: Die Zeitung mahnt den Künstler ab.

Das Lied „Happy Birthday“ ist nach wie vor urheberrechtlich geschützt. Singt nun etwa eine Schulklasse dieses Lied und einer der Schüler stellt die Viedoaufzeichnung bei YOUTUBE ein, ist die Urheberrechtsverletzung komplett.

Interessant auch die Frage, wie eingescannte Dokumente zu bewerten sind. Auf der Homepage Plöner Ansichten sind alte Postkarten von Plön zu sehen, die so alt sind, dass hier keine Urheberrechte mehr bestehen dürften. Entsteht mit dem Kauf der Postkarte, dem Einscannen und der Veröffentlichung im Internet ein neues Urheberrecht? Einige der Bilder aus den Plöner Ansichten sind jedenfalls bei Facebook im Plönbook eingestellt.

Und Mathias Döpfner, Vorstandsvorsitzender der ‘Axel Springer AG, sonst vehementer Verfechter des Urheberrechts, findet nichts dabei, wenn die “Bild” das Bild eines Mädchens veröffentlicht, das sich selbst getötet hat. Dass die so genannte “Zeitung” dieses Bild ohne Nachfrage aus dem Internet gezogen hat, stört ihn seiner Sicht der Dinge offenbar nicht. In diesem Fall wird gerne angenommen, daß mit dem Einstellenvon Inhalten in das Internet das stillschweigende Einverständnis verbunden sei, daß die Informationen / Daten weiterverwendet werden dürften.
Ansonsten schimpft er auch gerne mal über Netzkommunisten.

Nach meiner Auffassung muß es möglich sein, sowohl Autoren, Künstler und Zeitungen zu zitieren, ohne sich der Gefahr auszusetzen, abgemahnt zu werden. Dazu zähle ich auch das Einscannen von Bildern und Artikeln aus Zeitschriften und Journalen. Wer etwa veröffentlicht, gibt damit grundsätzlich auch sein Einverständnis, dass hierüber öffentlich diskutiert wird. Und dazu zählt auch, daß man es zitiert oder zeigt. Das wiederum muß möglich sein, ohne den Urheber oder die Urheberin dazu um Erlaubnis zu bitten. Das gilt dann vor allem auch für die Presse.

Rückkehr der Slaven

Während ich auf Ruderwanderfahrt war, fand am siebten und achten Juli die Veranstaltung „Rückkehr der Slaven“ im Schloßgebiet statt.

Die Förderung dieser Veranstaltung durch die Stadt wurde im Vorfeld kontrovers diskutiert, wobei ich mich dafür ausgesprochen habe.

Wie ich im Nachhinein gehört und gelesen habe, wurde die Veranstaltung gut aufgenommen. Das freut mich sehr, denn ich sehe hierin einen interessanten Beitrag zum touristischen Angebot in Plön.

Unglaublich

Nein, nicht die letzte Sitzung des Planungsverbandes Seewiesen, dazu muß ich mich noch näher informieren. Der Artikel in der KN las sich da eher wie der Abdruck der Verlautbarung des Verbandsvorsitzenden.

Unglaublich finde ich die „Beschneidungsdebatte“, die das Landgericht Köln mit seinem Urteil schon vor meiner Abreise in den Urlaub losgetreten hat und die immer noch anhält.

Während im Nordafrika fragwürdige Regime durch die sogenannte Arabische Revolution hinweggefegt und durch andere fragwürdige Herrschaftssysteme oder Muslimbrüder ersetzt werden, Syrien in einen Bürgerkrieg schliddert, der Iran seine Atomrüstung weitertreibt und damit Israel in Zugzwang bringt und gleichzeitig mit der Drohung, die Straße von Hormuz zu blockieren, auch den USA einen veritablen Grund liefern, militärisch einzugreifen (Siehe Anm. 1), streiten hierzulande Moslems und Juden Seit an Seit um das Recht, kleinen Jungs ungestraft am Glied herumschnibbeln zu dürfen.

Die Frage bei Schwerpunkten ist immer, wie man sie setzt.

Anm. 1: Die Straße von Hormuz ist eine Meerenge, die gem. Völkerrecht nicht nur friedlich, sondern im „Normal Mode of Operation“ von zivilen und militärischen Fahrzeugen durchfahren bzw. durchflogen werden darf)

Ich bin wieder im Lande

In den letzen zwei Wochen habe ich wenig von mir lesen lassen, obwohl es Anlaß genug gegeben hätte. Beiträge dazu aber später.

Wie in den vergangenen Jahren war ich mit einer Jugendgruppe auf Ruderwanderfahrt. Das Ziel in diesem Sommer war Polen. Nach drei Tagen Fahrt erreichten wir das Gebiet in der Nähe von Augustow. Start der Rudertour war im Wigry National Park. In Gawrych Ruda konnten wir die Boote ins Wasser bringen und den Bus mit Anhänger gegen eine kleine Gebühr auf dem Zeltplatz stehen lassen. Noch am selben Tag gin g es aufs Wasser. Rechtzeitig vor dem aufziehenden Gewitter erreichten wir unseren ersten Biwakplatz am Wigry See.

Abendstimmung am Wigry See

Abendstimmung am Wigry See

Das Aufstehen am nächsten Morgen fiel nicht schwer, die Sonne brannte auf die Zelte, so daß die Hitze uns schon früh nach draußen trieb. Nach dem Frühstück und einer kurzen Fahrtstrecke erreichten wir die Czarna Hancza. Der Fluß schlängelt sich dann über fast 100 Kilometer durch eine Sumpf- Heide- und Waldlandschaft.

Flußlandschaft

Flußlandschaft Czarna Hancza

Das absolut klare und kühle Wasser ist beeindruckend. An den etlichen Stellen besteht immer wieder die Möglichkeit, hineinzuspringen und sich abzukühlen. Über die gesamte Strecke finden sich zahlreiche Plätze, die sich zum Zelten eignen.

Biwak am Fluß

Biwak am Fluß

Sie sind in der Regel im Privatbesitz, bieten ebene und gemähte Flächen für wenige Zelte, zum Teil überdachte Picknickbänke und ein Plumpsklo.

Das romantisch gelegene Plumpsklo

Das romantisch gelegene Plumpsklo

Die Strecke ist für Paddler deutlich besser geeignet als für Ruderer. Daher kamen wir bei weitem nicht so schnell voran wie gedacht. Aber in den kleinen Orten gibt es in der Regel noch Tante Emma Läden oder improvisierte Verkaufsstellen.

Verkaufsstelle für REisebedarf

Verkaufsstelle für Reisebedarf

in denen man sich versorgen kann.

Über die Czarna Hancza gelangt man dann in den Augustow Kanal. Die erste Schleuse erreichten wir sehr spät, so daß wir die Boote und das Gepäck von Hand umtragen mussten. Nach einem Biwak an der Schleuse ging es weiter. An den nächsten beiden Schleusen konnten gab es einen Bootswagen zu mieten bzw. konnte einen Trecker mit Anhänger in Anspruch genommen werden, was das Übersetzen deutlich erleichterte. Alle kommenden Schleusen des Kanals waren dann in Betrieb, und so beschleunigte sich Vorankommen erheblich. Daher erreichten wir den Endpunkt der Tagestour sehr früh, so daß ich mich aufs Fahrrad schwingen und den Bus aus Gawrych Ruda abholen konnte.

Der nächste Tag war ruderfrei. Die Wanderung brachen wir aber ab, da der Wald zum einen doch sehr eintönig war, vor allem aber, weil sich die Bremsen und sonstigen Stechinsekten aus nah und fern auf uns stürzten.
Am kommenden Tag unternahmen wir noch eine Tagesfahrt auf dem Necko- und Rospudasee mit einem Abstecher nach Augustow. Dann wurden die Boote verladen.

Auf dem Rückweg haben wir noch die Marienburg besichtigt, ein bei polnischen und deutschen Besuchern gleichermaßen beliebtes Ausflugsziel.

Die Marienburg

Die Marienburg

Die Burg ist der größte Backsteinbau Europas und diente von 1309 bis 1454 als Sitz der Hochmeister des Deutschen Ordens. In ihrer weiteren wechselvollen Geschichte wurde die Burg mehrfach umgebaut. Nach den erheblichen Beschädigungen während der Kämpfe zum Ende des Zweiten Weltkriegs wurde sie in der Nachkriegszeit restauriert und zählt heute zum Weltkulturerbe.