Neue Hotelpläne zum Scheitern verurteilt?

Im letzten Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung am Mittwoch zeichnete sich für mich ab, dass das Vorhaben, ein Hotel im Bereich des Strandbades/Liegewiese Fegetasche zu errichten, den Weg aller vorherigen Vorhaben gehen wird.
Dabei bin ich sehr optimistisch in die Sitzung gegangen. Anfang Februar war ich sehr begeistert, weil es so schien, dass erstmals Konsens zum Vorgehen bestand. Ich hatte den Eindruck gewonnen, als ob sich die Teilnehmenden darauf verständigt hätten, einen neuen Weg zu gehen und eine „Angebotsplanung“ zu machen.

Was verstehe ich unter einer „Angebotsplanung?
Das ist im Grunde genommen ein Bebauungsplan.
Es gibt zwei Ziele für Bebauungspläne.
Das erste Ziel wäre die Erhaltung eines Straßenbildes oder Quartiers. Das kann sich auf das Erscheinungsbild, aber auch auf das soziale Gefüge beziehen. Beispiele in Plön wären die Bebauungspläne für die Johannisstraße oder den Appelwarder. Hier ging es um den Erhalt der historischen Straßenbilder.
Das zweite Ziel wäre eine Angebotsplanung. Das Beispiel dafür wäre der Bebauungsplan für das Quartier Stadtheide. Dort wurde die ehemalige 5 Seen Kaserne in ein neues Wohngebiet umgewandelt. Hier wurde festgelegt, was, wie und wo gebaut werden darf, wobei ein zum Teil weiter Spielraum für die Bauenden bestand.
Die Angebotsplanung legt ein städtebauliches Entwicklungsziel fest und steckt den Rahmen für die Gebäude und Freiflächen ab, die dort entstehen dürfen.

Ich habe mal in meinem Blog zurückgeblättert. Bereits 2010, also vor 15 Jahren, haben wir und mit der Bebauung der Wiese Fegetasche befasst.
http://www.ingo-buth.de/2010/02/21/neue-pläne-scheinen-zu-scheitern/

Seither wurden verschiedene Projekte angeschoben, die allesamt gescheitert sind. Das Problem war, dass man es immer mit einem „Städtebaulichen Vertrag“ und „Vorhabenbezogenen Bebauungsplänen“ versucht hat. Dabei gab es über die Grenzen der Fraktionen und über die Grenzen der Verwaltungen von Stadt und Kreis hinweg keine klaren Vorstellungen, was genau man eigentlich wollte. Der Wunsch: „Ein Hotel“ ist dabei nicht konkret genug. Der Teufel steckt in Detailfagen. Die wurden in langen Verhandlungen besprochen, Antworten wurden entwickelt und verworfen. Das haben wir alles schon erlebt.

Ich hatte mich vor etlichen Jahren mit einem Stadtplaner unterhalten, der mir sagte, dass das so nie etwas werden würde. Seine Empfehlung war: Macht eine Angebotsplanung. Legt fest, was Ihr städtebaulich wollt. Schafft Baurecht (einen Bebauungsplan). Geht mit bestehendem Baurecht auf den Markt und sucht einen Investor.
Kein Investor hat Interesse daran, mit Euch über zwei Jahre zu diskutieren, was er bauen darf oder doch nicht. Wenn er hat das Geld hat und die Rahmenbedingungen stimmen, dann will loslegen.
Das ist für mich auch heute noch plausibel, selbst wenn sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen teilweise wohl etwas verändert haben.
Vor einem Monat waren wir so weit und der Tagesordnungspunkt für den Ausschuss hieß:
„Touristische Entwicklung Fegetasche- Weiteres Vorgehen (und) Festlegung grundsätzlicher Eckpunkte“.

Genau das ist nicht passiert. Jetzt wurde im SteP wieder zurück gerudert.
Man will mit dem Projektentwickler sprechen, der will mit potentiellen Investoren sprechen und wir (Verwaltung und Politik/Selbstverwaltung) wissen immer noch nicht, was wir wollen. Das spiegelt sich dann auch in dem Beschluss wider, der zwei Absätze umfasst und sich auf fünf Punkte in der Vorlage zu dem Tagesordnungspunkt bezieht.
Bei den 5 Punkten geht es im Einzelnen um Detailfragen wie: Können wir alle Tennisplätze erhalten, können wir auf einige der Tennisplätze verzichten oder müssen wir uns von allen Tennisplätzen verabschieden? Soll es noch eine Liegewiese geben oder reicht der Strandstreifen zwischen Weg und Ufer, wenn das alte DLRG Gebäude abgerissen wird? Müssen Volleyballplatz und Spielplatz mitgedacht werden? Einig ist man sich, dass die bestehenden Trampelpfade das Bauvorhaben nicht verhindern sollen. Ratsherr Schröder (Die Linke, SPD Fraktion) merkte aber an, dass man den Investor doch noch mal fragen solle, ob die Trampelpfade vielleicht doch erhalten werden könnten. Einig ist man sich aber, dass das alte DLRG-Haus abgerissen werden und das die Strandklause durch ein großzügiges touristisches Angebot ersetzt werden soll, das nicht nur Hotelgästen zur Verfügung steht.
Mit der Festlegung von echten Eckpunkten hatte vieles davon nach meiner Auffassung nichts mehr zu tuen. 

Darum gehe ich mal in mich und denke offen über die Eckpunkte nach, die ich persönlich für wesentlich halte:
1. Die Fegetaschenwiese ist die einzige Stelle im Stadtgebiet, die für die Ansiedlung eines Hotels geeignet ist. Gleichzeitig ist die Fegetaschenwiese ein Naherholungsgebiet für die Quartiere Ölmühle und Wasserturmbereich.
Eckpunkte:
a) Das städtebauliche Ziel ist
– die dauerhafte Festschreibung einer touristischen Nutzung.
– der Erhalt als räumlich reduziertes Naherholungsgebiet
b) Der Konflikt zwischen Tourismusbetrieb und Naherholungsgebiet muß gelöst werden.
2. Wenn dort ein Hotelbetrieb entsteht, dann muss er wirtschaftlich nachhaltig als Hotelbetrieb geführt werden können.
Für den wirtschaftlichen Betrieb sind zwei Faktoren entscheidend:
a) Eine ausreichende Größe. Nach meiner Einschätzung ist die Mindestgröße „zwei Reisebusse“, also ca. 80 bis 100 Zimmer.
b) Der Betrieb als Hotel muss unangreifbar durch öffentlich rechtliche Regelungen festgeschrieben sein.
Querfinanzierungen durch private Ferienwohnungen ect. beinhalten die Gefahr, dass die touristische Nutzung schleichend der Wohnnutzung weicht. Das ist zu verhindern.
3. Die Tennisplätze, das Volleyballfeld und der Spielplatz stehen ganz oder teilweise zur Disposition.

Mit ist klar, dass die Ansichten dazu sehr unterschiedlich sind. Was ich gehört habe geht von: „Am liebsten wäre mir, wenn alles so bleibt wie es ist“ bis „Ist egal, Hauptsache da wird gebaut.“

Aus der Sitzung des SUE, Öko-Institut, Jugendcafe und mehr

Am Donnerstag,, dem 27. Februar, tagte der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie. Die Sitzung begann um 18:30 und dauerte bis 21:55. Es ging um allerlei Themen und ich versuche, mich kurz zu fassen.

Zuerst berichtete die Bürgermeisterin:

– Das Mahnmal an der Bieberhöhe soll instandgesetzt werden. Es gibt erste Planungen. So ist vorgesehen, den Kieselplatz durch Kieselrasen zu ersetzen.
Es wurde auch angesprochen, dass der Weg von der Prinzenstraße hoch zur Bielerhöhe nicht mehr begehbar ist. Das Thema hatten wir bereits vor ein paar Jahren. Die Kosten für die Instandsetzung lägen bei über 60.000,- €. Aus Kostengründen hatten wir seinerzeit auf eine Instandsetzung verzichtet. Der Weg wurde schon vorher kaum genutzt und hat – wenn überhaupt – nur eine sehr untergeordnete Funktion für Fußgänger*innen

– Es gibt das Angebot des Verbands für Landschaftspflege, Plön bei der Grüngestaltung zu unterstützen. Es sollen Gespräche auf Arbeitsebene geführt werden. Ich finde das gut. Wir sind zwar dem Bündnis „Stadtgrün – naturnah“ beigetreten, aber ich habe nicht den Eindruck, dass sich nach der Zertifizierung durch das Bündnis irgendetwas nennenswert bewegt hat. Daher wäre es sinnvoll, das Gesprächsangebot wahrzunehmen. Wie wir weiter damit umgehen, wird sich dann in einer der nächsten Sitzungen entscheiden.

– Am 15. März läuft die Aktion sauberes Schleswig Holstein. Es haben sich schon zahlreiche Personen und Gruppen gemeldet, Verstärkung ist aber immer willkommen.

– Es wurde über den Antrag der FWG-Plön berichtet, die angeregt hatte, die Dieselfahrzeuge der Stadt zukünftig mit dem als nachhaltig zertifizierten Kraftstoff HVO 100 zu betreiben. Der Kraftstoff wird u.a. aus altem Frittierfett und altem Motoröl hergestellt. Damit wird ein Beitrag auf dem Weg zu CO2 Reduzierung geleistet. Beim Bauhof wird derzeit ermittelt, welche Fahrzeuge dafür in Frage kommen. Es werden auch Gespräche mit der VKP geführt (Im Kreis Eckernförde fahren die Busse bereits mit HWO 100). Auch die Abfallwirtschaft soll in die Gespräche mit eingebunden werden.

– Die Beleuchtung der Bäume am Marktplatz soll in diesem Jahr nicht wieder angebracht werden. Die Schellen, an denen die Leuchtmittel befestigt wurden, schaden den Bäumen. Eine Neubeschaffung wird es aus Kostengründen in diesem Jahr nicht geben.

– Mit Hansewerk Natur und JP Joule stehen zwei Firmen in den Startlöchern, die Interesse daran bekundet haben, in Plön (Steinberg/Vogelberg) ein Wärmenetz zu betreiben. Ich würde es sehr begrüßen, wenn wir den oder auch anderen Firmen die Planung, den Bau und den Betrieb der Netze überlassen würden. Damit ist die Hoffnung verbunden, dass die Stadt keine aufwendigen und kostspieligen Studien erstellen muss. Alles weitere wird sich zeigen.

Unser Umweltbeauftragter Herr Askemper stellte seine Projekte vor. Dazu gehören u.a., dass

– die großen Glasflächen beim Max Planck Institut jetzt mit Folien beklebt werden, die zwar für Menschen durchsichtig sind, aber von Vögeln gesehen werden können.
(Dazu erlaube ich mir an dieser Stelle folgende nachträgliche Anmerkung: Fensterscheiben sind übrigens neben dem Straßenverkehr und Hauskatzen einer der Top 3 Vogelkiller. Es ist sehr schade, dass das erst jetzt zum Tragen kommt. Ich hatte bereits in der Planungsphase darauf hingewiesen.

– noch bestehende Schilfflächen an einigen Stellen eingezäunt werden sollen, damit sich die Schilfbestände dort erholen können. Durch die Einzäunung sind die heranwachsenden Schilfhalme vor Fressfeinden (Nuria, Wasservögel) besser geschützt.
(Dazu erlaube ich mir an dieser Stelle folgende nachträgliche Anmerkung: Das ist ein aus meiner Sicht sehr erfolgversprechende Ansatz. An einigen Stellen im See gibt es noch ältere Einzäunungen, in denen deutlich mehr Schilf wächst als in den frei zugänglichen Flächen.)
Wer eine Warthose hat und sich an der Arbeit beteiligen möchte, sollte sich bei Herrn Askemper melden.

– um den Nutzungskonflikt zwischen Wassersportlern und Umwelt zu entschärfen, sollen neue Bojen mit Erläuterungstafeln ausgebracht werden. Die MUS und der PSV werden das unterstützen.

– Es sollen weitere Nistkästen im Stadtgebiet angebracht werden.

In der Einwohner*innenfragestunde machte eine Anwohnerin des Steinbergweg darauf aufmerksam, dass die Regenwasserleitung, die über ihr Grundstück in den Schöhsee führt, defekt gewesen sei. Das Regenwasser hätte ihr Grundstück geflutet, wobei auch Glassplitter, Gummireste und Zigarettenkippen auf ihr Grundstück gespült wurden. Sie merkte an, dass sie es ausgesprochen verwunderlich findet, dass das Regenwasser (Oberflächenwasser) ungeklärt in den Schöhsee eingeleitet wird. Außerdem kritisierte sie die Stadtwerke, die sich aus ihrer Sicht nicht ausreichend um die Schadensbehebung gekümmert haben. Herr Wegener (CDU), der im Ausschuss nicht nur einen Kollegen vertreten hat, sondern auch stellvertretender Vorsitzender im Verwaltungsrat der Stadtwerke ist, hat mit ihr ein Gespräch geführt, so dass ich davon ausgehe, dass wir dazu in der nächsten Sitzung des Verwaltungsrates in ca. die Wochen informiert werden.

Danach wurden wir über das Long Range Wireless Wide Area Network informiert. Dieses System basiert auf einer Funkübertragung mit großer Reichweite (ca. 10 km), aber geringer Datenübertragungsrate. Die Sender/Empfänger werden Batteriebetrieben und haben einen sehr geringen Stromverbrauch. Gekoppelt mit Sensoren können damit die Wasserstände in den Regenrückhaltebecken oder Feuerlöschteichen kontrolliert werden. Für mich erschien das im ersten Moment nicht relevant und darum habe ich die rhetorische Frage an die Verwaltung gestellt, ob schon irgend jemand diese Technik vermisst hätte. Frau Duwe (Umweltfachkraft) bejahte, weil man mit Feuchtigkeitssensoren messen kann, wann unsere Stadtbäume gegossen werden müssten. Leuchtet ein. Außerdem könnten Bewegungsmelder zum Einsatz kommen, die nachts die Straßenbeleuchtung einschalte, sofern sich Personen auf der Straße bewegen. Sind die Personen weitergegangen, würden die Straßenlaternen wieder ausgeschaltet. Der Ausschuss hat beschlossen, mögliche Anwendungen zu prüfen und dem Ausguss zu berichten.
(Anmerkung meinerseits an dieser Stelle: Die Untersuchung kann man gerne machen, danach sollten dann Kosten und Nutzen abgewogen werden. Da die Geräte pro Stück nach ersten Schätzungen gerade einmal 100,- € kosten sollen und die übrige Infrastruktur vom Kreis und der Kielregion gestellt wird, wird hier möglicherweise ein gezielter Einsatz sinnvoll sein, auch um Kosten zu sparen)

Das Thema Jugendcafe behandelt einen lang gehegten Wunsch des Kinder- und Jugendbeirates. Gleich zu beginn der Diskussion wurde klar, dass niemand der Vorlage folgen wird, weil die Kosten einfach zu hoch sind. Hinzu käme, dass ein Jugendcafe keine Aufgabe zur Daseinsvorsorge ist, sondern eine freiwillige Aufgabe. Da bedeutet, dass der Stadt die Ausgaben als freiwillige Ausgaben von den Schlüsselzuweisungen abgezogen werden, das Geld also „doppelt fehlt“. In meinem Redebeitrag habe ich zum Ausdruck gebracht, dass mir die Situation der Jugendlichen in Plön durchaus bewußt ist. Schließlich sind meine Kinder hier aufgewachsen. Daher habe ich vorgeschlagen, regelmäßige Treffs im Osterkarree oder im Mehrgenerationenhaus zu organisieren. Das fand bei den Jugendlichen wenig Anklang. Bündnis 90 / Die Grünen zeigten dann ein Gebäude in der Innenstadt, das ihrer Ansicht nach für ein Jugendcafe in Frage kommen könnte. Allerdings war nicht ganz klar, wem das Gebäude gehört, so dass hier eine entscheide Fragen offen blieben. An dieser Stelle bemerkte Frau Hansen (SPD), dass es möglicherweise einen privaten Träger geben könnte, der diese Aufgabe übernehmen könnte. Dazu wurde dann einstimmig beschlossen, dass die Verwaltung mit dem potentiellen Träger Kontakt aufnehmen soll. 

Dann kam das Öko-Institut an die Reihe. Zwei Tage vor der Sitzung wurden die Fraktionsvorsitzenden antelefoniert und gefragt, ob wir bereit wären, das Thema „Anfrage zur Teilnahme am Vorhaben „Umsetzung kommunale Wärmeplanung in kleinen Kommunen – KWIKK“ des Öko-Institutes“ als Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung zu setzen. Normalerweise müssen Tagesordnungspunkte 14 Tage vor der Sitzung angemeldet und  kurz begründet werden. Wenn die Tagesordnung spätestens 10 Tage vor der Sitzung veröffentlicht wird, dann sind zwar Streichungen von Tagesordnungspunkten möglich, aber neue Tagesordnungspunkte können nur unter besonderen Bedingungen als Dringlichkeitspunkte eingebracht werden. Das muss in dem Fall mit einer Zwei-Drittel Mehrheit beschlossen werden.
Im Vorfeld hätte man darüber nachdenken können, ob man die Zustimmung verweigern sollte, nachdem Bündnis 90/Die Grünen und die SPD den Beschlussvorschlag von Bündnis90/Die Grünen in der Ratsversammlung mit einer Zufallsmehrheit durchgepaukt haben. Auf der anderen Seite hatte ich der Bürgermeisterin den Zustimmung der FWG Plön Fraktion bereits im Vorfeld signalisiert und derartige Zusagen halte ich natürlich ein. Mir ging es nicht um eine Retourkutsche, sondern um die Sache. Immerhin kann man sich ja anhören, welche Unterstützungsleistung das Öko-Institut erbringen kann und welche Vorteile das für die Stadt Plön haben könnte.
Sehr schnell stellte sich dann aber hinaus, dass die Frage offen ist, ob die Unterstützung auch die Finanzierung von Studien und Untersuchungen mit beinhaltet. Eine Antwort wird aber in kürze erwartet.
Es sollen zwischen sechs und neun Kommunen in Baden Württemberg, Schleswig Holstein und Brandenburg ausgewählt werden, um Nord, Süd und Ost abzudecken. Gleichzeitig wurde betont, dass kein neues Personal eingestellt werden muss und der Aufwand der Verwaltung durch das Öko-Institut erstattet wird. Das klingt zuerst einmal akzeptabel.
Die Verwaltung hatte dann folgenden Beschluss empfohlen: „Der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie beschließt, dass die Stadt Plön am Projekt: „Umsetzung kommunale Wärmeplanung in kleinen Kommunen – KWIKK“ begleitet u.a. durch das Öko-Institut, teilnimmt, sofern Plön als Modellkommune ausgewählt wird.“
Diesen Angang fand ich etwas zu sportlich. Mit diesem Beschuss hätten wir uns mehr oder weniger zwangsautomatisch in das Projekt gemeldet. Aus meiner Sicht sollte erst einmal ein Entwurf für die Projektskizze erstellt werden, um zu sehen, welche Maßnahmen aus dem Projekt für Plön überhaupt in Frage kommen. Erst dann wäre eine Entscheidung darüber möglich, ob wir das wollen.
Sofern der Ausschuss dem in seiner Sitzung Ende März zustimmt, könnte die Projektskizze an das Öko-Institut übermittelt und in das Projekt eingearbeitet werden. Allerdings sollte sich die Ratsversammlung Ende April die Entscheidung vorbehalten. Denn dann werden wir auch über den Haushalt des Jahres 2025 zu beschließen haben und dann wissen wir auch, was wir uns in diesem Jahr an Maßnahmen aus der kommunalen Kälte und Wärmeplanung (KWP) überhaupt leisten können. Am Ende steht auch immer noch die Genehmigung des Haushaltes durch die Kommunalaufsicht des Kreis aus.
Statt jetzt eine Entscheidung im Hau Ruck Verfahren herbeizuführen, bin ich eher für ein geordnetes Verfahren. Das Verfahren zur Erstellung der KWP war Hau Ruck genug.

Daher habe ich den folgenden Beschussvorschlag formuliert:
„Der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie (SUE) möge beschließen: 

1. Dem Öko-Institut wird signalisiert, dass die Stadt grundsätzliches Interesse hat, in das
Programm aufgenommen zu werden, vorbehaltlich einer positiven Entscheidung der
Ratsversammlung.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, Maßnahmen zu identifizieren, die in die Projektskizze
aufgenommen werden sollen und diese 14 Tage vor der nächsten Sitzung des SUE den
Fraktionen zur Beratung vorzulegen.
3. Der SUE berät in seiner nächsten Sitzung über die Maßnahmen der Projektskizze und gibt
eine Beschlussempfehlung an die Ratsversammlung.
4. Für die Zustimmung ist final die Entscheidung der Ratsversammlung einzuholen.

Üblicherweise wird zuerst über den Antrag abgestimmt, der weitergehend ist. Das ist in diesem Fall der Antrag der Verwaltung, weil er automatisch die Teilnahme am Projekt mit einschließt, sofern die Stadt ausgewählt wird.
Mein Antrag sieht stattdessen als Kontrollschritte die Befassung des Ausschusses mit den Inhalten und den Beschluss durch die Ratsversammlung vor.

Es waren 10 von 11 Mitglieder des Ausschusses anwesend. Der Vorschlag der Verwaltung erhielt 5 Ja- und 5 Nein-Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

Mein Antrag, bzw. der Antrag der FWG erhielt in der nachfolgenden Abstimmung 5 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme (SPD) und 4 Enthaltungen (SPD/Bündnis 90/Die Grünen. Damit war der angenommen. Hätte es auch 5 NEin-Stimmen gegeben, dann wäre auch dieser Antrag abgelehnt worden und das Thema hätte sich erledigt.

Ich bin mit dem Abstimmungsergebnis zufrieden. Wir haben uns nichts verbaut, aber auf der anderen Seite haben wir der Verwaltung auch keinen „Blanko-Scheck“ ausgestellt. Nach den Erfahrungen mit der KWP halte ich es für dringend geboten, dass die Politik das Handeln der Verwaltung etwas aufmerksamer begleitet.

Im letzten Tagesordnungspunkt ging es um den Antrag der FWG-Fraktion, die KWP zu überprüfen. Zum Ersten sollte es um das Verfahren gehen, weil es nach unserer Auffassung keine ausreichende „Beteiligung der Öffentlichkeit“ gegeben hat. Darüber hinaus liegt u.U. ein Verstoß gegen das Haushaltsrecht vor. Nicht zuletzt wurde auch die Lenkungsgruppe nicht am Verfahren beteiligt. Alles andere kann in meinen älteren Beiträgen hier im Blog nachgelesen werden.
Eine Zustimmung zu dem Antrag wäre die letzte Gelegenheit gewesen, das ganze im städtischen Rahmen prüfen zu lassen.

Der Antrag wurde mit 5 Nein-Stimmen (SPD, Bündnis 90/Die Grünen) abgelehnt. Dazu gab es 2 Enthaltungen (CDU) sowie 2 Ja-Stimmen (FWG-Fraktion).
Mit diesem Antrag wurden von Seiten der Selbstverwaltung alle Möglichkeiten ausgeschöpft, diese Prüfung intern durchzuführen.
Jetzt werde ich den Vorgang an die Kommunalaufsichtsbehörde mit der Bitte um Prüfung weitergeben.

Mein Redebeitrag zur KWP in der Ratsversammlung

In der Ratsversammlung am gestrige Mittwoch ging es zum Thema kommunale Kälte und Wärmeplanung (KWP) hoch her. Der Termin der Ratsversammlung wurde einen Monat vorverlegt. Leider hatten ein Ratsherr der CDU und ein Ratsherr der FWG für den Februar schon langfristig Urlaub gebucht.
Die Mehrheitsverhältnisse entsprachen damit 8:7 zu Gunsten von Bündnis 90/Die Grünen. Normalerweise besteht ein Mehrheitsverhältnis von 9:8 für CDU, FDP und FWG.
In der gemeinsamen Sitzung von Hauptausschuss und Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie am 03. Februar 2025 wurde der Beschlussvorschlag der Verwaltung zur KWP zurückgewiesen. Mit 6:5 Stimmen wurde ein Beschlussvorschlag der CDU angenommen, der insbesondere im Bezug auf die Finanzierung Sicherheitsmaßnahmen vorgesehen hatte.
Daraufhin hatte Bündnis 90/Die Grünen einen eigenen Beschlussvorschlag eingebracht.
In einer Sitzungsunterbrechung versuchten die Fraktionen, doch noch einen gemeinsamen Kompromiss herbeizuführen. Ich hätte dem Kompromissvorschlag der CDU zustimmen können, aber die Gespräche in der Sitzungsunterbrechung haben sich an einer Stelle festgefahren.
Der Vorschlag von Bündnis 90/Die Grünen wurde abschließend mit der Zudallsmehrheit von einer Stimme beschlossen.
In den kommenden Jahren wird es interessant, ob wir uns in den Ausschüssen und zukünftigen Ratsversammlungen so zusammenraufen können, dass etwas vernünftiges dabei herauskommt. An mir soll es nicht liegen.

Nachfolgend mein Redebeitrag:

Sehr geehrter Herr Bürgervorsteher, sehr geehrte Kolleg*innen aus Verwaltung und Selbstverwaltung, sehr geehrte Gäste,
sehr verehrte Frau Bürgermeisterin

Ich fange mal mit zwei Zitaten an: 

Aus unserer Geschäftsordnung:

§7 Abs 3: „Anträge, die bei ihrer Annahme zu zusätzlichen Aufwendungen und Auszahlungen führen oder erwartete Erträge oder Einzahlungen mindern, müssen, um als wirksam gestellt zu gelten und behandelt zu werden, einen Deckungsvorschlag enthalten.“ 

Aus der Vorlage der Verwaltung zu diesem Tagesordnungspunkt steht unter dem Punkt Finanzielle Auswirkungen: „Aufgrund der Kürze der Zeit ist es der Kämmerei nicht möglich, die finanziellen Auswirkungen korrekt darzustellen.“

Ich will an dieser Stelle nicht darüber spekulieren, ob wir die KWP jetzt überhaupt beschließen dürfen. Ich will damit aber betonen, dass wir mit dem Beschluss der KWP in ein Vorhaben starten, dessen Ausgang ungewiß und mit Risiken behaftet ist.
Im Allgemeinen nennt man so ein Vorhaben Abenteuer.

Wir müssen uns klar machen, dass die KWP als strategischer Plan über die kommenden 40 bis 50 Jahre Einfluß auf die Entwicklung der Stadt Plön haben wird. Und trotzdem – obwohl der Plan bereits im Juni 2024 in Auftrag gegeben wurde – wurde die Kämmerei nicht an der Erstellung des Planes beteiligt.
In acht Monaten soll es nicht möglich gewesen sein, die Kämmerei zu beteiligen?
Sie wurde nach meiner Einschätzung erst beteiligt, nachdem die KWP bereits an das Ministerium abgegeben wurde.
Das war am 20. Dezember 2024, ganz klar zu spät. 

Das erklärt dann natürlich auch die Aussage der Kämmerei, die auf die Schnelle noch mal was zu „Finanziellen Auswirkungen“ in die Beschlussvorlage schreiben musste. Ich möchte mich ausdrücklich bei der Kämmerei bedanken, dass sie nicht mit Allgemeinplätzchen und Floskeln gearbeitet hat, um dieses Versäumnis irgendwie gerade zu ziehen. Und die Kämmerei hatte bei objektiver Betrachtung auch keine Zeit, aktuell auf die Schnelle eine qualifizierte Stellungnahme zu erarbeiten. Sie arbeitet derzeit unter Hochdruck am Haushalt 2025, der bis Ende April beschlossen sein sollte. 

Hier erlebe zumindest ich ein Deja Vu. Hatten wir nicht genau das selbe bei der Umsetzung des Wärmenetzes im Quartier Plön Südwest erlebt. Dort wurde eine sicher sehr wünschenswerte Planungen durchgeführt. Allerdings scheiterten die Planungen in Teilen.
Warum?
Weil sie beim Kontakt mit der Realität an der Klippe der Finanzierbarkeit gescheitert ist.

Herr Prüß war damals Klimaschutzmanager der Stadt Plön und hat den Prozess gesteuert.
Heute ist Herr Prüß Senior Consultant bei dem Büro Zeitengrad. Wurde aus dem Scheitern nichts gelernt oder warum erleben wir das Gleiche noch einmal, nur im größeren Maßstab?

Genau so wenig wie die Kämmerei an der Erstellung der KWP beteiligt wurde, wurde die Selbstverwaltung daran beteiligt. Eigentlich waren zwei Sitzungen der Lenkungsgruppe während der Erstellung vorgesehen. Das ist nicht passiert. Die KWP wurde also erstellt, ohne die politischen Vertreter*innen vor Ort mit einzubeziehen.
Das wäre im Planungsprozess sicher hilfreich gewesen, denn dann hätte zumindest ich auf eine Alternativenprüfung gedrungen. Es hätte gegeneinander abgewogen werden müssen, ob das Ziel der Klimaneutralität 2045 wirklich nur über einen weiträumigen Ausbau von Wärmenetzen möglich ist.
Wäre es vielleicht nicht mit weniger Risiken und Kosten für die Stadt verbunden, wenn wir uns auf Wärmenetze konzentrieren, wo Einzellösungen nicht möglich sind, also im Bereich Johannisstraße, Lange Straße, Markt, Schlossberg und Klosterstraße?
Sollten wir in den weniger eng bebauten Gebieten dann nicht den Eigentümer*innen die Entscheidung überlassen, für welches CO2 neutrale Heizungssystem sie sich im Rahmen der jeweils gültigen Gesetzgebung entscheiden? 

Lassen sich die Zwischenergebnisse der noch laufenden Untersuchungen der Firma OCF nicht zumindest dahingehend verstehen, dass auf die Errichtung eines Wärmenetzes im Bereich Prinzenstraße und Seestraße verzichtet wird?
Warum wurde diese Alternative nicht betrachtet? 

Würde die Alternative nicht auch das finanzielle Risiko für die Stadt Plön reduzieren? Wäre es in vielen oder den meisten Bereichen nicht sogar wirtschaftlicher für unsere Bürger*innen

Natürlich hätte ich nichts dagegen, wenn sich Firmen dafür interessieren, in Plön Wärmenetze zu planen, zu bauen und zu betreiben, wenn sie das auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko tuen würden.
Dann wird der Markt ja zeigen, ob Wärmenetze wirtschaftlich sind, ohne dass die Stadt dazu noch teure Studien und Untersuchungen in Auftrag geben muss.
Diese Chance wurde aber vertan. 

Als ich Mitte Dezember darum gebeten hatte, mir den Entwurf der KWP im aktuellen Bearbeitungsstand zu übermitteln, bekam ich zur Antwort, dass das nicht möglich sei, weil an der KWP noch intensiv gearbeitet würde. Das war genau sieben Tage, bevor die KWP an das Ministerium übermittelt wurde.
Welchen Eindruck hinterläßt das bei Ihnen, meine Damen und Herren?

Das ist genau der Grund, warum wir uns heute in einer unsäglichen Situation befinden. Die KWP wurde erstellt und ich soll hier heute beschließen, dass ich die Inhalte der KWP anerkenne. Das tue ich in einigen Teilen, in anderen aber nicht. 

Uns wurde Ende Januar vom Büro Zeitengrad erläutert, dass die KWP inhaltlich nicht mehr geändert wird.
Von der Verwaltung wurde uns erläutert, dass der Beschuss quasi alternativlos wäre, weil die Stadt sonst unter die Regelungen der neu überarbeiteten Landesgesetzgebung fallen würde. Was genau das für die Stadt bedeuten würde, konnte die Verwaltung zu dem Zeitpunkt nicht sagen.
Wir haben es hier also mit einer Entscheidung zu tuen, ob wir die Ergebnisse der KWP anerkennen, ohne zu wissen, ob wir als Stadt unter den neuen Gesetzesregelungen nicht vielleicht besser fahren würden.

Hinzu kommt ja auch, dass aus meiner Sicht die Mindestanforderungen an eine „angemessene“ Beteiligung der Öffentlichkeit nicht erfüllt wurden.
Es gab keine öffentliche Auslegung des Entwurfes der KWP, die Öffentlichkeit wurde erstmals in der Sitzung des Hauptausschusses und des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie am 03. Februar 2025 mit der KWP vertraut gemacht, also 5 Wochen nachdem die Planung an das Ministerium übermittelt wurde. Es gab keine Möglichkeit für Bürger*innen, Anregungen und Bedenken zu äußern. Folglich konnten die Anregungen und Bedenken der Bevölkerung auch nicht erörtert werden und es konnte auch keine Veröffentlichung des Erörterungsergebnisses erfolgen.
Die Bundesgesetzgebung zum Klimaschutz sieht genau genau das vor und legt auch Fristen fest.
Die Landesgesetzgebung weicht diese klaren Vorgaben auf, indem sie in ihrer eigenen Gesetzgebung von einer „angemessenen Beteiligung der Öffentlichkeit“ spricht.
Ich halte es nicht für angemessen, auf die Beteiligung der Öffentlichkeit komplett zu verzichten.
Ich halte es sogar für einen schweren Verfahrensfehler.

Aus allen diesen Gründen sehe ich einen Beschluss über die hier vorliegende KWP äußerst kritisch. In der gemeinsamen Sitzung von Hauptausschuss und Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie wurde dann beschossen, dem Beschlussvorlage der Verwaltung nicht zu folgen. Stattdessen fand der Beschussvorschlag der CDU-Fraktion in allen Punkten eine Mehrheit.
Wenn ich in den Beschlussvorschlag von heute gucke, dann sehe ich im wesentlichen den alten Beschlussvorschlag der Verwaltung. Die Vorlage beinhaltet lediglich den Satz: „Die eingereichten und zugestimmten Änderungen des Antrages der CDU-Fraktion mögen berücksichtigt werden.“ Schon der Ausdruck „mögen“ relativiert den Beschluss des Hauptausschusses und suggeriert einen Ermessensspielraum für die Verwaltung.

Nach meinem Kenntnisstand wird die Wärmewende bis 2045 je nach Schätzung 500 Milliarden bis 1,5 Billionen Euro kosten. Das ist ein gewaltiger Kuchen, von dem sich viele ihr Stück abschneiden wollen. Hauseigentümer*innen, die Zuschüsse für ihre Wärmepumpe beantragen, Wärmenetzbetreibende, die Netze bauen und betreiben wollen, weil das für einen Monopolanbieter ein sehr risikoarmes Investment ist und Planer*innen, weil es ordentlich was zu planen gibt. 

Gleichzeitig müssen wir aber auch anerkennen, dass der Klimaschutz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, der wir uns zu stellen haben. Das Vorhaben, den Heizsektor bis 2045 klimaneutral zu machen, ist eine Herkulesaufgabe und in dieser Form Neuland. Das Beschreiten dieses Neulandes ist aus meiner Sicht notwendig, aber mit Risiken behaftet. Niemand wird bestreiten wollen, dass dabei Fehler gemacht werden können. Wichtig ist aber die fortlaufende Evaluation der Verfahrensprozesse. Der bisherigen Verfahrensgang muss ausgewertet werden, mögliche Fehler sind zu identifizieren und zu heilen.
Schließlich ist die KWP die Grundlage für eine jahrzehntelange Planung und sie wird erhebliche Kosten nach sich ziehen. Wenn es später zu Ausschreibungen kommen sollte, dann müssen die Grundlagen rechtssicher sein. 

Die Partner*innen, die Wärmenetze bauen könnten, haben eine erhebliche Markt- und Finanzmacht. Bei Ausschreibungen kann es zu einem regelrechten Hauen und Stechen kommen, denn es geht um viel, viel Geld.
Wir haben Erfahrungen damit. Erinnern wir uns nur daran, dass der Rechtsstreit zwischen der Stadt Plön und ihren Stadtwerken mit der SH-Netz AG bezüglich der Vergabe der Konzession für den Betrieb des Gas- und Stromnetzes immer noch nicht endgültig beigelegt ist. 

Darum brauchen wir eine möglichst unangreifbare KWP. Ich möchte bereits hier dafür werben, den Antrag der FWG-Plön in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie am 27. Februar 2025 zu unterstützen. Er hat zum Ziel, den fachlichen Inhalt der KWP und das bisherige Verfahren zu untersuchen.
Heute werde ich der KWP in Abhängigkeit von der Formulierung des Beschussvorschlages schweren Herzens zustimmen, sofern die Formulierungen das zulassen. Dies hier ist nur der Auftakt zu vielen weiteren Diskussionen, die wir zu jeder einzelnen Maßnahmen in den kommenden Jahren zu führen haben.

Für die FWG beantrage ich, den Beschussvorschlag dahingehend zu ändern, dass das Ergebnis der KWP mit allen ihren Teilen grundsätzlich anerkannt wird. 

Ich bitte, den Antrag zu Protokoll zu nehmen.

Die FWG-Plön hat im Ältestenrat angekündigt, eine namentliche Abstimmung zu beantragen. Wir verzichten darauf weil wir glauben, dass wir uns alle der Tragweite und der Risiken des heutigen Beschusses bewußt sind.

Und lassen Sie mich abschließend anmerken:

Diese Ratsversammlung wurde übrigens von März auf Februar vorgezogen. Wir haben daher heute eine Zufallsmehrheit, weil zwei Ratsherren im Urlaub sind.
In den Ausschüssen und zukünftigen Ratsversammlungen werden die kritischeren Stimmen wieder eine strukturelle Mehrheit haben.
Auch wenn es heute einen Beschluss der KWP gibt, wird es auch zukünftig eine kontroverse und hoffentlich auch konstruktive Diskussion geben.

Ich bitte, diesen Redebeitrag zu Protokoll zu nehmen. 

Die Kälte- und Wärmeplanung wurde in einer gemeinsamen Sitzung von HA und SUE kontrovers diskutiert.

Die Kieler Nachrichten haben am 03. Februar 2025 einen Artikel über die Kälte- und Wärmeplanunung (KWP) veröffentlicht. Überschrift: „Wärme aus dem Netz wird bevorzugt.“
Der Artikel ist eine sehr gute Inhaltsangabe der KWP und daher lesenswert.
Zu dem Zeitpunkt der Veröffentlichung lagen aber bereits zwei Anträge vor, die sich kritisch mit den Inhalten der KWP auseinandergesetzt haben. Ein dritter Antrag zum Thema KWP wurde am Wochenende von der Fraktion der CDU eingebracht. Daher ging es dann am Montag in der gemeinsamen Sitzung von Hauptausschuss (HA) und Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie (SUE) auch sehr kontrovers zur Sache. Am Ende wird der Ratsversammlung zwar empfohlen, die KWP beschließen, aber mit dem Beschuss soll gleichzeitig die vorläufige Streichung einer Maßnahme und die Schiebung weiterer Maßnahmen beschlossen werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass die Ratsversammlung über jede Maßnahme einzeln zu entscheiden hat. 


Zu Beginn der Sitzung habe ich den Tagesordnungspunkt 4 / „Finanzielle Risiken, personelle und organisatorische Aspekte sowie Entscheidungen zum Verfahren im Bezug auf die Kälte- und Wärmeplanung“ von der Tagesordnung gehen lassen. Da es unser eigener Antrag (Antrag der FWG-Plön) war, brauchten weder der Hauptausschuss noch der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie der Streichung zustimmen.
Nun ist es nicht so, dass die FWG-Plön nicht zu den Inhalten ihres Antrages gestanden hätten, aber zum einen ist der Tagesordnungspunkt 5 / Beratung und Beschlussfassung über die kommunale Wärme- und Kälteplanung der Stadt Plön, der nach dem Antrag der FWG-Fraktion als Antrag von der Verwaltung eingebracht wurde, so weit gefasst, dass unsere Themen auch unter dem Tagesordnungspunkt behandelt werden konnten.
Zum anderen hat die CDU-Fraktion einen Antrag eingebracht hat, dem ich mich inhaltlich durchaus anschließen konnte. Von daher war es überflüssig, dass die FWG-Fraktion einen eigenen Antrag einbringt. Dass hätte die Beratung dann noch einmal komplizierter gemacht.

Die Verwaltung führte in das Thema ein.

Von Seiten der Verwaltung, der SPD und B90/Die Grünen wurde argumentiert, dass die KWP jetzt doch erstellt sei und man sie beschließen könne, um einen Schritt voran zu kommen. 

Zu dem Tagesordnungspunkt habe in drei Redebeiträgen u.a. darauf hingewiesen, dass:
– ein guter Plan auch umsetzbar sein muss.
– der vorliegende Plan beim Blick in die Stadtkasse aber nach meiner Einschätzung nicht umsetzbar ist
– Keine Alternativen geprüft wurden (z.B. Lütjenburger Model, Beschränkung auf ein kleines Nahwärmenetz, ansonsten Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften in Eigenverantwortung der Eigentümer*innen. Auf beiden Wegen sei das Zeil Klimaneutralitär bis 2045 erreichbar.
Der Aufwand für die Stadt Plön wäre aber deutlich geringer.
– Eine Kette von Folgeuntersuchungen ausgelöst werden, obwohl wir aus dem Quartierskonzept Plön SüdWest schon lange wissen, dass eine Nahwärmeversorgung nur im dicht bebauten Bereich (Johannisstraße, Lange Straße, Markt, Klosterstraße, Schossberg) weiter verfolgt werden sollte, im weniger dicht bebauten Bereich (z.B. Seestraße, Prinzenstraße, Bielerhöhe, Heinrich Pieper Straße ) aber nicht. In dem Zusammenhang erwähnte ich noch, dass die Firma Zeitengrad das eigentlich wissen müsse, da der ehemalige Klimaschutzmanager der Stadt Plön, der seinerzeit an dem Quartierskonzept mitgearbeitet hat, heute Mitarbeiter bei Zeitengrad ist.
– Die Energiewende bereits am Laufen sei. Beispielsweise würden bereits 13 Wohnblöcke der Plöner Gewerblichen Baugenossenschaft durch Wärmepumpen beheizt, 4 davon über oberflächennahe Geothermieanlagen. Auch mehrere Plöner Hauseigentümer*innen würde ihre Gebäude bereits heute schon mit Wärmepumpen beheizen.
– Bei der weiteren Planung und Umsetzung von Nahwärmenetzen in Plön noch Jahre ins Land gehen, wer soll sich dann später noch anschliessen. (Anmerkung: die Erreich barweit einer Anschlussquote von 60 % halte ich für zu hoch, sie wird aber in der KWP zugrunde gelegt. 

– Gleichzeitig äußerte ich auch, dass ich überhaupt kein Problem damit hätte, wenn gewerbliche Anbieter*innen auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko Nahwärmenetze planen, bauen und betreiben 

Darüber hinaus habe ich noch erwähnt, dass ich der Ansicht bin, dass das Verfahren bei der Erstellung der KWP nicht rechtssicher ist, weil:
– die Lenkungsgruppensitzungen nicht durchgeführt wurden; verbunden mit derFrage, ob der Vertrag schon bezahlt und um die nicht erbrachten Leistungen gekürzt wurde. Der Workshop am 18. Januar und die Informationsveranstaltung am 27. Januar erfüllen nach meiner Ansicht nicht die Kriterien, die man an die Arbeit einer Lenkungsgruppe stellen muss. (Nachträglich an dieser Stelle folgende Ammerkung: Sie hätten nach meinem Verständnis zum Verfahren während der Erstellung der KWP tagen müssen, um mit Anregungen und Bedenken die weitere Arbeit an der KWP zu lenken).
– die gesetzlich vorgeschriebene „angemessene“ Beteiligung der Öffentlichkeit nicht stattgefunden hat.

Die Frau Bürgermeisterin ging auf meine Beitrag ein. Die Planungen im Quartier SüdWest seien angestellt worden, weil die hohen Kosten für die Stadt Plön durch den seinerzeit noch geplanten Betrieb der Massenalgenanlage entständen wären. Damit hat die Bürgermeisterin recht. Gleichwohl (nachträglich an dieser Stelle): trotz Verzicht auf die Massenalgenanlage wurde die Planung eines Nahwärmenetzes im weniger eng bebaute Bereichen des Quartiers nicht weiter verfolgt.

Weiterhin äußerte die Frau Bürgermeisterin, dass die Anforderungen an die Öffentlichkeitsbeteiligung erfüllt wären. Das würde auch das Ministerium so sehen.
Dem habe ich später entgegnet, dass ich der Ansicht nicht folgen kann, weil das Ministerium als Verfahrensbeteiligte keine neutrale Instanz sei. Gleichzeitig habe ich empfohlen, das Verfahren durch die Kanzlei bewerten zu lassen, die uns auch im Workshop zum Thema Beteiligung so kompetent beraten hat. Abschließend habe ich darauf hingewiesen, dass es sehr wichtig sei, eine KWP zu beschließen, die rechtssicher sei.

Die Kollegin Dahmke (B90/Die Grünen) bezog sich auf den Beitrag „Lieber keine als eine teure Planung“ in meinem Blog und fragte, ob ich die Maßnahmen verhindern wolle oder ob einige Aussagen als Drohung aufzufassen sind. Darauf bin ich in der Hitze der Debatte – soweit ich mich erinnere – nicht eingegangen. Aber ich will dazu gerne nachträglich an dieser Stelle Stellung beziehen.
Nein, ich will nicht alle Maßnahmen grundsätzlich verhindern, aber ich will, dass bei der Umsetzung der Maßnahmen die finanzielle Situation der Stadt Plön von Anfang an mit berücksichtigt wird. Das hätten wir im Rahmen der Erstellung der KWP in den Sitzungen der Lenkungsgruppe bereits machen können, aber die fanden ja nicht statt. Nun findet die Diskussion eben statt, nachdem die fertige KWP bereits vorliegt. Das ist blöde, wäre aber im Vorfeld zu verhindern gewesen.
Eine Bedrohung kann ich aus meinem Beitrag nicht ableiten. Ich hab ihn gerade nochmals gelesen.
http://www.ingo-buth.de/2025/01/26/lieber-keine-als-eine-teure-planung/

Die Kollegin Meyer (B90/Die Grünen) ging auf meine Beitrag ein, dass wir nach der Novelle zur Schleswig Holsteinischen Gesetzgebung ein Wahlrecht hätten, ob wir die KWP nach Landes- oder Bundesrecht machen und dass Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohner*innen ein vereinfachtes Verfahren anwenden könnten. Sie hielt entgegen, dass Plön als Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums zur Abgabe einer KWP verpflichtet sei. Damit hat sie recht. Gleichwohl beantwortet es die Frage nicht, ob für Plön eine neue KWP nach vereinfachtem Verfahren für Kommunen unter 10.000 Einwohner*innen mit den neuen Fristen möglich wäre. Ich möchte das nicht ausschließen, halte es aber für wahrscheinlich, dass die Kollegin recht haben könnte. 

Ratsherr Jagusch (CDU) brachte den Antrag der CDU-Fraktion ein. Er betonte, dass die CDU-Plön hinter dem Ziel des Erreichen der Klimaziele stehen würde, aber der vorliegenden KWP so nicht zustimmen könne.
Der Antrag der CDU Fraktion sah (leicht gekürzt) vor:
1. Die Maßnahme M2 (Nahwärmenetz im Quartier Plön SüdWest) zu streichen
2. die Bürgermeisterin zu bitten, einen Sachstandsvermerk zur Realisierbarkeit eines Nahwärmenetzes im Quartier Plön SüdWest bis zum 31. März 2026 vorzulegen. Hierbei wäre besonders der finanzielle Aspekt zu berücksichtigen
3. Verschieben der Maßnahmen M2 bis M4 (alt M3 – M5) um jeweils 2 Jahre
4. Keie Schaffung neuer Stellen in der Stadt Plön zur Umsetzung der KWP, bi der Auswahl der Dienstleister soll ein besonderes Augenmerk auf die Eignung und Leistungsfähigkeit der Verwaltung gelegt werden.
5. Maßnahmen zur Umsetzung der Kälte- und Wärmeplanung bedürfen abschießend der Genehmigung der Ratsversammlung.
6. Wenn es zur Umsetzung von Nahwärmenetzen kommt, wird auf einen Anschluss und Benutzungszwang verzichtet. Diese Maßnahme wird bereits bei den entsprechenden Vorplanungen berücksichtigt.
7. Die Umsetzungsdauer der drei geplanten Informationskampagnen soll in der Dauer begrenzt werden und von der Höhe der Fördermittel abhängig gemacht werden.
Ratsherr Jagusch erläuterte die Begründung und erwähnte dabei auch, dass die eigentlichen Gewinner der KWP die verschiedenen Planungsbüros sind. 

Der Kollege Böttcher (CDU) fragte dann nach, wie viele Ingenieure das Büro Zeitengrad beschäftigen würde.
Er erwähnte, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Zeitengrad noch im letzten Jahr mit ihrer Ausbildung und ihren Erfahrungen auf der Homepage vorgestellt wurden. Das wäre nicht mehr der Fall.
Ratsherr Rose (SPD) verwahrte sich vehement dagegen, dass hier die Qualifikation des beratenden Büros in Frage gestellt würde.
Ich persönlich halte die Frage nach der Qualifikation der Beratungsbüros, die für uns, also die Stadt, arbeiten, durchaus für berechtigt.
Da die Frage von Herrn Böttcher nicht beantwortet wurde, habe ich mal recherchiert. Anfang September 2024 wurden auf der Homepage Seite: seitengrad.de/team 8 Personen vorgestellt. Alle offenbar hoch qualifiziert, aber ein Ingenieur oder eine Ingenieurin war nicht dabei.
Den Screenshot stelle ich hier nicht ein, um mich nicht der Gefahr einer Urheberrechtsverletzung auszusetzen.

Ein sehr wichtiger und ernst zu nehmender Beitrag kam von der von mir sehr geschätzten Kollegin Frau Dr. Unbehauen (B90/Die Grünen.)

Sie betonte, dass man auch an die Menschen denken müsse, die in Mietshäusern wohnen würden. Nicht alle Mieter hätten so gute Vermieter wie die Plöner Gewerbliche Baugenossenschaft, die bereits viele Gebäude zum Teil schon auf erneuerbare Energien umgerüstet hat. Es gäbe auch Blocks in anderen Quartieren, wo die Vermieter sich wenig kümmern würden und auch diese Mietern müsse man die Gelegenheit geben, sich an ein klimaneutrales Heizsystem anzuschließen. Mit der steigenden CO2 Bepreisung kämen nicht unerhebliche Kosten auf diese Mietergruppe zu, wenn nicht entsprechend umgerüstet würde.
Sofern die Gasnetze irgendwann stillgelegt würden, wüßten viele Leute mit Etagenheizung nicht, wie sie noch heizen sollen.

Herr Jagusch (CDU) betonte, dass Vermieter verpflichtet wären, eine Heizung bereitzustellen. Dennoch halte ich die von Frau Dr. Unbehauen angesprochene Problematik für berechtigt. Allerdings sehe ich im Moment keine Möglichkeit der Stadt, hier steuernd einzugreifen. ‚

Die Mieter*innen werden dann tatsächlich mit steigenden Heizkosten konfrontiert sein. (Anmerkung.: In der KN von gestern gab es einen Artikel, der die Thematik nebenher auch anreißt.) In einigen älteren Wohnblocks gibt es tatsächlich Etagenheizungen oder Thermen in jeder einzelnen Wohnung. Wenn die einzelnen Wohnungen unterschiedliche Wohnungseigentümer haben, dann muss sich die Eigentümergemeinschaft erst einmal darüber einig werden, was sie machen will. Der Einbau eine zentralen Heizungssystem für das ganze Haus – an das das Nahwärmenetz angeschlossen wird – könnte vergleichsweise teuer sein, so dass diese Investition so lange wie möglich hinausgezögert wird.
Das würde natürlich auch gelten, wenn statt eines Nahwärmeanschlusses eine Pellet-Heizung oder eine Wärmepumpe installiert wird. Das sollte im Verlauf des Verfahrens noch einmal näher betrachtet werden. Eine entsprechende Änderung kann dann auf Beschluss der Ratsversammlung zu einem späteren Zeitpunkt in die KWP eingearbeitet werden. 

Warum halte ich die KWP für so kritisch?

Ich muss mich der Frage stellen, warum ich so vehement dagegen wehre, die Kälte- und Wärmeplanung KWP in der vorliegenden Form zu beschließen.

Der Hauptgrund ist, dass ich mir ernsthaft Sorgen über die Finanzen der Stadt Plön mache. Ganz kurz: Der Stadt Plön wird durch die Kommunalaufsicht immer wieder die fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit bescheinigt, sie ist von Zuwendungen des Landes (Fehlbedarszuweisungen) abhängig, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. 
Um sich nicht weiter auf den absteigenden Ast zu begeben, ist erst erforderlich, die Einnahmemöglichkeiten so weit wie möglich auszuschöpfen und gleichzeitig die Ausgaben so weit es geht zu begrenzen; ohne sich zu Tode zu sparen. 

Die Klimaschutzziele von Bund und Land halte ich für richtig. Die Frage ist, auf welchem Weg man sie erreicht. Wärmenetze sind ein Weg und möglicherweise in Gebieten, die eng bebaut sind, der einzige gangbare Weg. Einzelanlagen in weniger eng bebauten Gebieten können eine Alternative zu flächendeckenden Wärmenetzen sein. Einzelanlagen sind für die Stadt (Verzicht auf weiteren Planunsaufwand) günstiger. Vielleicht sind sie auch für die Bürger*innen vorteilhaft. 

Das hat sich bei der Quartiersplanung für PlönSüdwest gezeigt. Für die eng bebauten Bereichen Johannisstraße, Lange Straße, Am Markt, Klosterstraße und Schlossberg ist das die vermutlich einzige Möglichkeit. Gleichzeitig hat sich gezeigt, dass die Lösung in den weniger eng bebauten Bereichen wie Seestraße und Prinzenstraße nicht weiter verfolgt werden sollte. 

Einer der Geschäftsführer bei Zeitengrad ist Herr Dr. David Willem Poggemann, der zumindest in Behördenkreisen bekannt sein dürfte, weil er nach meinem Kenntnisstand als Klimaschutzmanager beim Kreis Plön angestellt war.
Dem ehemaligen Klimaschutzmanager der Stadt Plön, Herrn Prüß, war, soweit ich mich erinnere, maßgeblich an der Koordinination der Arbeiten zum Quartierskonzept Plön Südwest beteiligt.
Danach hat er zum Büro Zeitengrad gewechselt.
Zeitengrad ist mit der Durchführung der Kälte- und Wärmeplanung für die Stadt Plön beauftragt worden

In der Präsentation des Büro Zeitengrad vom 04. Juli 2024 wird Herr Prüß mit Bild und Adressdaten gezeigt. Das legt die Annahme nahe, dass er als Ansprechpartner für die Stadt benannt ist, für die er vorher gearbeitet hat. 

Eine gute Vernetzung in die Plöner Verwaltung und Kenntnisse der fachlichen Diskussion, der bestehenden Konzepte, der gefassten Beschlüsse und der politischen Entscheidungsträger*innen kann natürlich hilfreich für die Bewältigung der anstehenden Aufgaben sein. 

Herr Dr. Poggemann, aber zumindest Herrn Prüß müsste also bekannt sein, warum die ursprünglich sehr weit reichenden Planungen für Plön Südwest auf ein Mindestmaß zurückgeführt wurden. Nämlich genau zu dem Zeitpunkt, wo sich die bis dahin nicht beteiligte Kämmerei mit den Kosten befasst hat, die bei einer Umsetzung des Beschlusses gefolgt wären. 

Dennoch werden vom Büro Zeitengrad mit der KWP gleich für mehrere Quartiere Maßnahmen vorgeschlagen, die beginnend mit Untersuchungen darauf abzielen, auch in weniger eng bebauten Gebieten der Stadt die Planung von Wärmenetzen voranzutreiben (z.B. Appelwarder oder Vogelberg). Bislang hat sich die Kämmerei noch nicht mit den Kosten und Risiken befasst. Zumindest liegen mir dazu keine Erkenntnisse vor. Was genau berechtigt zu der Annahme, dass es sich hier anders verhält als im Quartier Südwest?

In der KWP wird vorgeschlagen, mehr oder weniger zeitgleich mehrere Untersuchungen für Nahwärmenetze anzugehen. Die Zeiträume dafür laufen über längere Zeit parallel.
Da frage ich mich, ob das tatsächlich erforderlich ist, wo das Ergebnis tendenziell bereits absehbar ist und die Umsetzung am Ende vermutlich an der Finanzierung scheitern dürfte.
Wenn schon etwas untersucht werden soll, dann sollte man sich erst einmal auf eine Maßnahme beschränken, die danach auf ihren Erfolg hin ausgewertet wird (Evaluierung). 

Daher sehe ich es als zwingend erforderlich an, diese und weitere offene Fragen zu klären. Dazu gehören:
Ist die Planung überhaupt rechtssicher? Wenn nicht, dann kann das erhebliche Konsequenzen für bereits begonnen Maßnahmen haben, denen dann die Rechtsgrundlage fehlt. Folge wäre voraussichtlich ein Vermögensschaden zu Lasten der Stadt. 
Können ein Workshop und eine Informationsveranstaltung als Sitzung im Sinne der vertraglich vereinbarten Sitzungen der Leitungsgruppe gedeutet werden? Ich schätze es so ein, dass dafür sehr, sehr viel Phantasie erforderlich ist. 
Hält das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren einer rechtlichen Überprüfung stand?
Das kann ich nicht beurteilen.
Ist es wirklich erforderlich, alle Prüfungen und Planungen mehr oder weniger parallel durchzuführen? Eine zeitgleiche Bearbeitung erfordert deutlich mehr Personal und führt zu vermeidbaren Personalkosten in der Verwaltung.

Kälte und Wärmeplanung mit taktischen Zügen

Zuerst einmal ein Überblick,
was bisher geschah:

2017 Das EWKG tritt in Kraft. Seit dem Zeitpunkt müsste der Verwaltung der Stadt Plön bekannt gewesen sein, dass bis zum Termin: 31. Dezember 2024 eine Kälte- und Wärmeplanung abzugeben ist.

2023 Die Stadt Plön schreibt den Auftrag für die Kälte und Wärmeplanung aus. Es erfolgen zwei Ausschreibungen, auf die zweite Ausschreibung gehen drei Angebote ein. 

01. Februar 2024 Die Ergebnisse der Ausschreibung werden durch den FB 3 ausgewertet. Die Firma Zeitengrad erhält den Zuschlag 

Seit Mitte 2024 ist bekannt, dass das Energiewende und Klimaschutzgesetz (EWKG) des Landes Schleswig Holstein überarbeitet (novelliert) werden soll.

11. Juni 2024 Die Verwaltung lädt die Mitglieder der Lenkungsgruppe (bestehend aus Mitgliedern der politischen Fraktionen) zur Teilnahme an der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie (SUE) ein. Es wird darauf hingewiesen, dass die erste Sitzung der Lenkungsgruppe nach den Sommerferien stattfinden soll.
Anmerkung: Bis heute fand keine Sitzung der Lenkungsgruppe statt. Die bereits vor Weihnachten 2024 abgegebene Kälte- und Wärmeplanung wurde am 18. Januar 2025 in einem nicht-öffentlichen Workshop vorgestellt.

04. Juli 2024 Alle Mitglieder der Lenkungsgruppe Kälte- und Wärmeplanung werden zur Sitzung des Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie eingeladen.
Der Ausschuss nimmt die unter TOP 7 vorgeschlagenen Beschlussvorschlag zur Vorgehensweise bezüglich der Kälte und Wärmeplanung zustimmend zur Kenntnis. Wohl bemerkt: Zur Vorgehensweise, nicht zu den Inhalten der Planung.

Weder die Verwaltung noch das Büro Zeitengrad hat in der Sitzung darauf hingewiesen, dass der Abgabetermin der KWP (31. Dezember 2024) nicht eingehalten werden kann.
Diese Information lag den Genannten spätestens seit der Vergabe des Angebotes durch die Verwaltung Anfang 2024 vor.

In der Niederschrift der Sitzung vom 04. Juni 2024 ist keine Information dazu enthalten.
In der Niederschrift wird lediglich auf die Präsentation verwiesen, die dem Protokoll beigefügt werden sollte. Die Präsentation ist dem Protokoll nicht beigefügt.
Sie kann allerdings unter dem Tagesordnungspunkt im Bürgerinformationssystem eingesehen werden. Der Fertigstellungsterm 28. Februar 2025 steht relativ klein gedruckt auf der 14ten von 18 Folien. Zu dem Zeitpunkt war mir nicht bekannt oder bewußt, dass der Abgabetermin bereits der 31. Dezember 2024 ist.
Ich habe an der Sitzung teilgenommen und kann mich nicht erinnern, dass die Verwaltung oder das Planungsbüro darauf hingewiesen hätten, dass es eine Terminüberschreitung bereits zu dem Zeitpunkt bekannt ist. Die Niederschrift enthält keine entsprechende Information.

04. – 06. Dezember 2024 Die Verwaltung lädt zu einem Workshop zum Thema Wärmewende ein und „erinnert“ an die Abgabe eines kurzen Positionspapiers der Fraktionen zum Thema Wärmewende.

Die FWG-Fraktion sah sich nicht in er Lage, ein solches Dokument abzugeben, da die entsprechenden Informationen fehlen. Zur Abgabe der Positionspapiere der anderen Fraktionen möchte ich keine Auskunft geben. 

12. Dezember 2024 (22:32) Am späten Abend bitte ich die Verwaltung um die Übermittlung des Entwurfes der KWP im aktuellen Bearbeitungstand an die Fraktionen.

13. Dezember 2024 (08:56) Bereits am nächsten Morgen erhalte ich die Antwort, dass  das nicht möglich sei, weil an der KWP intensiv gearbeitet würde.

20. Dezember 2024 Die KWP wird – mit dem Verweis auf die fehlende Beschlusslage – an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUM) geschickt. Weder die Lenkungsgruppe noch die politischen Entscheidungsträger*innen wurden in Kopie beteiligt.

Am gleichen Tag teilt die Verwaltung per Email (11:20) mit, dass der Sitzungstermin für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie am 16. Januar 2025 in Absprache mit der Ausschussvorsitzenden Frau Dahmke entfällt. 

09. Januar 2025 (09:13) Der aktuelle Stand der KWP wird zur Vorbereitung des Wärmeworkshops an die Selbstverwaltung übermittelt. Gleichzeitig wird darum gebeten, das Dokument als vertraulich zu betrachten. 

18. Januar 2025 Im Bahnhof findet ein nicht-öffentlicher Workshop zur Wärmewende statt. Das Büro Zeitengrad stellt die Planungen der KWP vor. Darüber hinaus gibt es einen hervorragenden Vortrag durch einen renommierten Juristen zum Thema Kartell- und Vergaberecht. 
Zu diesem Zeitpunkt äußert sich die Bürgermeisterin noch dahingehend, dass die Beschlussfassung der KWP am 21. Mai 2025 stattfinden soll.

19. Januar 2025 Die FWG-Plön Fraktion beantragt die Aufnahme des folgenden Punktes in die Tagesordnung des Hauptausschusses:„Finanzielle Risiken, personelle und organisatorische Aspekte sowie Entscheidung zu Verfahrensfragen im Bezug auf die Kälte- und Wärmeplanung“.
Ziel ist es, in einem geordneten Verfahren zu einem rechtssicheren Beschluss zu kommen.

20. Januar 2025 reichen wir den zugehörigen Antrag zum o.g. Tagesordnungspunkt nach. Gleichzeitig übermitteln wir das Positionspapier der FWG-Plön zur Wärmewende.

21. Januar 2025 Es dringt gerüchteweise die Information zu mir durch, dass parallel zur Sitzung des Hauptausschuss am 03. Februar 2025 auch der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie tagen soll.

22. Januar 2025 Die Verwaltung führt ein Telefongespräch mit dem Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN)

Am gleichen Tag fragt die Verwaltung beim MEKUN nach, ob es ausreichend sei, den Beschluss in der RV am 19. Februar 2025 zu fassen. 

Am gleichen Tag wird das durch das MEKUN bestätigt. Damit verbunden ist der Hinweis, dass der geringfügige Fehler (damit ist der ausstehende Beschluss der KWP durch die Ratsversammlung gemeint) geheilt werden kann, indem der Beschluss bis Ende Februar nachgeholt wird.

Am gleichen Tag erfolgt die Einladung zu einer Info-Veranstaltung am 27. Januar 2024

23. Januar 2025 Die FWG-Plön Fraktion übermittelt in Unkenntnis der Vorgänge am 22. Januar 2025 einen Ergänzungsantrag zum o.g. Tagesordnungspunkt vom 19. Januar 2025 für den Hauptausschuss.

24. Januar 2025 Die Tagesordnungen der Sitzungen des Hauptausschusses und des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie am 03. Februar 2025 werden verschickt. Als Anlage wird die Kälte- und Wärmeplanung erstmals im Internet für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Als weitere Anlage ist der Brief des MEKUN beigefügt, aus dem hervorgeht, dass für ein Beschuss bis Ende Februar ausreichend ist.
Am gleichen Tag beantrage ich Akteneinsicht in die Unterlagen bezüglich der Ausschreibung und Vergabe der Kälte- und Wärmeplanung. 

27. Januar 2025 In einer Informationsveranstaltung wird darüber informiert, dass der Beschluss der Kälte- und Wärmeplanung am 19. Februar 2025 gefasst werden sollte, weil man nicht wüßte, ob sonst eine neue Kälte- und Wärmeplanung nach Bundesrecht durchzuführen sei und keine Kenntnisse über die Förderungsmöglichkeiten vorliegen würden.
Daher wäre die Eile jetzt geboten. Ansonsten müsste wahrscheinlich eine neue Planung nach Bundesrecht erfolgen.
In meinem Blog habe ich in dem Beitrag vom 26. Januar 2025 (Lieber keine Planung als eine teure Planung) bereits darauf hingewiesen, dass im Verfahren der Erstellung der KWP auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit zu erfolgen hat, diese Öffentlichkeitsbeteiligung jedoch nicht erfolgt ist. 

28. Januar 2025 Ich erhalte die am 24. Januar 2025 erbetene Akteneinsicht 

29. Januar 2025 Ich schreibe das MEKUN als Oberste Landesbehörde an und teile mit, dass die Kälte und Wärmeplanung der Stadt Plön vermutlich mit einem schweren Formfehler behaftet ist, weil es keine Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben hat, die den an eine Öffentlichkeitsbeteiligung gestellten Anforderungen genügt.
Ich stelle die Frage, ob die Verlängerung der Abgabefrist bis Ende Mai ggf. möglich wäre. Die Information geht unter anderem auch an die Frau Bürgermeisterin und die Kolleg*innen Fraktionsvorsitzende.

Mein Fazit: 

1. Der Termin für die Abgabe der KWP ist seit 2017 bekannt. Ich bin verwundert, dass es der Verwaltung nicht möglich war, dass innerhalb des Zeitraums eine Ausschreibung und Vergabe so frühzeitig zu initiieren, dass eine Bearbeitung innerhalb der Frist erfolgt ist. 

Die Begründung, dass die Ausschreibung zweimal erfolgen musste, ist zwar korrekt, ändert aber nichts an meiner grundsätzlichen Verwunderung.

2. Es hat im Rahmen der Erstellung der Kälte- und Wärmeplanung keine Sitzung der Lenkungsgruppe gegeben, lediglich einen Workshop und eine Infoveranstaltung, beide erst nachdem die KWP bereits an das MEKUN abgegeben wurde. Es bestand für die Mitglieder der Selbstverwaltung keine Möglichkeit, die Arbeiten an dem Konzept zu verfolgen und wichtige Inputs zu geben, etwa eine realistische Einschätzung zur Umsetzbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Plön.

3. Das Verfahren zur Erstellung der KWP wurde aus meiner Sicht nicht in vollem Umfang entsprechend der gesetzlichen Vorgaben durchgeführt. Der Verzicht auf eine angemessene Beteiligung der Öffentlichkeit stellt nach meiner Bewertung einen schweren Verfahrensfehler dar, der bis zur Sitzung der Ratsversammlung am 19. Februar 2025 nicht geheilt werden kann. Aus meiner Sicht darf der Beschluss gar nicht erfolgen, weil er im Falle einer juristischen Überprüfung wieder aufgehoben werden müsste.
Sollten bis zum Abschluss der rechtlichen Prüfung Verträge beschlossen werden, die wieder aufgehoben werden müssen und entsteht dadurch ein Vermögensschaden, dann sind Haftungsansprüche zu prüfen.
Es wäre ein Ausdruck unserer Fürsorgepflicht als Mitglieder des Hauptausschusses gegenüber unserer Bürgermeisterin, sie davor zu bewahren.

4. Um eine rechtssichere KWP zu beschließen würde ich auch empfehlen, das Ausschreibung- und Vergabeverfahren noch einmal überprüfen zu lassen.

5. Nachdem die FWG-Fraktion den Antrag gestellt hat, den Punkt „Finanzielle Risiken, personelle und organisatorische Aspekte sowie Entscheidung zu Verfahrensfragen im Bezug auf die Kälte- und Wärmeplanung“ auf die Tagesordnung des Hauptausschusses zu setzen und die entsprechenden Anträge nachgereicht hat, ist eine erhebliche Zunahme an Aktivitäten zu verzeichnen. Die sehr kurzfristige Einladung zu einer Ausschusssitzung des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie war für mich überraschend, da die für den 16. Januar vorgesehene Sitzung des Ausschusses vorher abgesagt wurde. Der von der Verwaltung eingebrachte Tagesordnungspunkt: „Beratung und Beschlussfassung über die kommunale Wärme- und Kälteplanung der Stadt Plön“ ist pfiffig gewählt, weil er geeignet ist, die Anträge der FWG-Plön Fraktion auszuhebeln.
Auch die Begründung, dass die Novellierung des Energiewende und Klimaschutzgesetzes in der Sitzung des Landtages am 29. Januar 2025 vorgesehen ist und man nicht wüßte, was sich daraus für Konsequenzen ergeben, ist nicht völlig überzeugend.

Es würde mich nicht wundern, wenn bei dem Beschluss der Tagesordnung der Antrag kommt, den Tagesordnungspunkt der FWG-Plön Fraktion von der Tagesordnung nehmen zu lassen. Damit würde der Tagesordnungspunkt nicht im Protokoll aufgenommen, es würden auch unsere Anträge aus dem Bürgerinformationssystem verschwinden.


Worum geht es in dem Antrag und in dem Ergänzungsantrag?

Damit Sie/Ihr nicht im Bürgerinformationssystem suchen müßt, kopieren ich den Text der Anträge der Einfachheit halber nachfolgend einfach noch mal in meinen Blog: 

Antrag vom 20. Januar

Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss möge beschließen, der nächsten Ratsversammlung – geplant am
19. Februar 2025 – zu empfehlen, den vorliegenden Kälte- und Wärmeplan (KWP) vor dem Beschluss in einer späteren Ratsversammlung überarbeiten zu lassen.

Durch die Überarbeitung soll neben der aufgezeigten Entscheidungsempfehlung auch eine alternative Entscheidungsmöglichkeit entwickelt werden, die folgende Aspekte in den Mittelpunkt stellt:

– Konzentration der Maßnahmen im Bezug auf die Planung von Wärmenetzen in
 den Bereichen, in denen eine individuelle Umsetzung der gesetzlich
 vorgeschriebenen Klimaschutzmaßnahmen nicht möglich ist.

– Verzicht auf eine kommunale Planung von Wärmenetzen in Quartieren, in denen Eigentümer und Eigentümerinnen selbstverantwortlich für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sorgen können.

– Minimierung von wirtschaftlichen/finanzielle/organisatorischen Risiken für die Stadt Plön.

– Herbeiführen einer schnellen und verläßlichen Planungssicherheit für Eigentümerinnen und Eigentümer.

Ziel ist es zu gewährleisten, dass die Ratsversammlung bei ihrer Entscheidung zwischen zwei echten Alternativen auswählen kann.

Begründung:
 

Sachstand:

1. Die Stadt Plön ist auf Basis der Landesgesetzgebung zur Abgabe einer Kälte- und Wärmeplanung (KWP) zum 31. Dezember 2024 verpflichtet.

Die KWP wurde termingerecht abgegeben.

2. Der politische Beschluss über die KWP ist noch nicht erfolgt und soll voraussichtlich am 21. Mai 2025 in einer Ratsversammlung nachgeholt werden.

3. Bislang bestand keine Möglichkeit für die Selbstverwaltung, eine politische Richtungsentscheidung zu den Inhalten der Kälte- und Wärmeplanung zu treffen.
 Anfang Januar 2025 wurde die KWP den Entscheidungsträger in der Selbstverwaltung übermittelt. Eine fachliche Diskussion der Inhalte der KWP erfolgte erstmals am
18. Januar 2025 im Rahmen eines Workshops.

4. Die derzeit vorliegende KWP fokussiert sich auf einen sehr weitreichenden konkreten und potentiellen Ausbau von Wärmenetzen in den einzelnen Quartieren.

5. Die Einrichtung und der Betrieb von Wärmenetzen ist eine freiwillige Aufgabe für die Stadt. Eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht nicht. In wie weit sich das auf die Fehlbedarfszuweisungen auswirken wird, ist derzeit noch weitgehend ungeklärt.

6. Eine alternative Lösungsmöglichkeit wie z.B. die Schwerpunktsetzung auf private Einzelanlagen (z.B. Wärmepumpen oder andere Anlagen, die die gesetzliche Vorgaben erfüllen) wurde nicht geprüft.

7. Die vorliegende KWP enthält eine Vielzahl an Planungen, die einen erheblichen Aufwand an Prüfungen und weitergehenden Untersuchungen nach sich ziehen. Hieraus ergibt sich ein derzeit nicht absehbarer Aufwand. Das bezieht sich unter anderem auf:

– noch nicht oder auch derzeit noch nicht kalkulierbare Kosten

– zeitlicher Aufwand für die Verwaltung

– weiterer Personalaufwuchs der Verwaltung in den Bereichen Klimaschutz und Beteiligungsmanagement

– Personalaufwuchs in den Betrieben der Stadt.

8. Das derzeit in der Verwaltung und in den Betrieben der Stadt beschäftigte Personal verfügt über keine fachliche Erfahrung bei der Planung, dem Bau und dem Betrieb von Wärmenetzen.

Diese Erfahrung ist nur bei den Stadtwerken Eutin vorhanden, die eine 30% Beteiligung an den Stadtwerke Plön Versorgung GmbH hält.

9. Sofern die Stadt oder einer ihrer Betriebe sich an der Planung, dem Bau und dem Betrieb beteiligen soll, ist das erforderliche Eigenkapital über Kredite zu finanzieren.

10. Ein exakter Vergleich der Kosten für die Investition in und den Betrieb einer eigenen Wärmepumpe und der Kosten eines Anschlusses an ein Nahwärmenetz ist tendenziell für die Bürgerinnen und Bürger vergleichbar . In der Einzelfallbetrachtung kann entweder die eine oder die andere Lösung günstiger ausfallen.

11. Aus einer KWP ergeben sich keine Rechtsansprüche für Dritte. Eine Klage von Bürgerinnen und Bürgern wie auch von Unternehmen wird ausgeschlossen.
 Sofern die Ratsversammlung die KWP beschließt, ist sie aber als Vorgabe für die Arbeit der Verwaltung zu verstehen und entfaltet damit eine Binnenwirkung.

12. Es ist eine offene Frage, ob ausreichende Flächen für die Installation der Nahwärmenetze und der Wärmeerzeugung im städtischen Eigentum verfügbar sind oder von privaten Eigentümern und Eigentümerinnen erworben werden können.

Bewertung

13. Die Stadt Plön ist ihrer Verpflichtung zur Abgabe einer Kälte- und Wärmeplanung nachgekommen. Gleichzeitig hat die Verwaltung das Land informiert, dass die abgegebene Planung noch nicht von der Selbstverwaltung beschlossen wurde. Damit besteht die Möglichkeit, die KWP bis zum Beschluss inhaltlich überarbeiten zu lassen.

14. Die Zielsetzung: „CO2 Reduktion“ im Rahmen der jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben kann sowohl mit der Lösung Wärmenetze und mit der Lösung Einzelanlagen erreicht werden. Nur dort, wo die Vorgaben ausschließlich über ein Wärmenetz erfüllt werden können, müßten die bereits laufenden Planungen für ein Wärmenetz im Rahmen der Daseinsvorsorge fortgesetzt werden. Hierzu ist eine politische Entscheidung zu treffen,

15. Die Planung, der Bau und der Betrieb von Wärmenetze ist eine freiwillige Aufgabe.
 Die Stadt Plön ist dazu nicht verpflichtet.

Als Fehlbedarfsgemeinde wird die Stadt Plön hier zusätzlichen personellen und administrativen Aufwand betreiben müssen, um Kürzungen der Fehlbedarfszuweisungen zu vermeiden.

16. Aus der Kreditfinanzierung des Eigenkapitals erwachsen zusätzliche finanzielle Belastungen, die den finanziellen Spielraum der Stadt weiter dauerhaft einschränken werden. Die Stadt Plön sollte daher die Planung, den Bau und den Betrieb von Wärmenetzen auf das absolut erforderliche Minimum beschränken.

17. Planung, Bau und Betrieb eines eigenen Wärmenetzes wären unter Berücksichtigung der eingeschränkten finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt ein sehr erhebliches Risikofür den zukünftigen Handlungsspielraum der Stadt.

18. Der Planung, dem Bau und dem Betrieb von Wärmenetzen oder Mikrowärmenetzen oder die Gründung von nicht-städtischen Energiegenossenschaften durch Dritte kann auch zukünftig im Rahmen der rechtlichen Vorgaben und Beschränkungen zugestimmt werden.

19. Eine schnelle Entscheidung über den Verzicht auf den Ausbau von Wärmenetzen schafft Planungssicherheit für die Eigentümerinnen und Eigentümer in den einzelnen Quartieren. Sie brauchen nicht auf einen Planungsprozess mit umgewissem Ausgang warten und wissen verläßlich, dass sie die gesetzlichen Vorgaben in eigener Verantwortung umzusetzen müssen.

20. Nur durch die Überarbeitung der KWP und die Herausarbeitung einer Alternative hat die Selbstverwaltung die Möglichkeit, eine echte Auswahl zwischen zwei Optionen zu treffen, mit denen die Ziele des Bundes und Landes erreicht werden können.

Empfehlung

Beschluss des eingangs aufgeführten Antrags.

Nachfolgend der Text unseres Ergänzungsantrag vom 23. Januar

Ergänzung zum Beschlussvorschlag:

Der HA möge beschließen, das Verfahren der Erstellung der Kälte- und Wärmeplanung (KWP) und die derzeit vorliegende KWP fachjuristisch auf ihre Rechtssicherheit überprüfen zu lassen.

Ferner soll eine Bewertung eingeholt werden,, ob nach Ablauf der Abgabefrist 31. Dezember 2024 bzw. nach Abgabe einer nicht beschlossenen KWP vor dem 31. Dezember 2024 bereits jetzt rechtliche Verpflichtungen bestehen, die sich aus der Gesetzgebung von Bund und Land ergeben.

Begründung

Sachstand

1. In der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) des Landes Schleswig Holstein ist unter
§ 12 festgehalten, dass vor dem Beschluss von Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach § 41 und der Folgekosten die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung“ ermittelt werden muss. Das ist für die KWP bisher nicht erfolgt.

2. Bundesgesetzgebung sieht im Wärmeplanungsgesetz (WPG) unter § 13 Abs 4 (Anmerkung 1) eine Beteiligung der berührten Behörden, der Träger Öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit vor.

3. Die Landesgesetzgebung, hier das Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) sieht in
 § 7 Abs. 4 eine angemessene Beteiligung der Öffentlichkeit vor.

Da Art und Umfang der Öffentlichkeitsbeteiligung im EWKG nicht weiter definiert sind, sind nach meiner Auffassung die Regulation nach WPG § 13 Abs 4 (Anmerkung 2)

Bewertung

4. Die FWG-Plön Fraktion ist nicht in der Lage, die komplexen Zusammenhänge fachjuristisch zu bewerten.

5. Die Kälte- und Wärmeplanung (KWP) hat nach unserer Auffassung keine rechtliche Außenwirkung. Es besteht aber eine rechtliche Binnenwirkung. Sie ist eine strategische Planung und damit Grundlage für darauf aufbauende Planungen und Maßnahmen.

Daher muss nach unserer Auffassung der § 12 der GemHVO bereits jetzt Anwendung finden, und zwar bevor bevor die Selbstverwaltung eine strategische Richtungsentscheidung trifft.
 Von daher ist noch ein „Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach § 41 und der Folgekosten“ durchzuführen. Nur damit und in Verbindung mit einer echten Alternativenprüfung kann die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung ermitteln und auf dieser Basis eine verantwortbare Entscheidung getroffen werden. Darüber hinaus könnte auch ein Verstoß gegen den Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung vorliegen.

6. Von unserer Seite aus bestehen auch berechtigte Zweifel, ob das Verfahren die Vorgaben der Gesetzgebung von Bund und Land bei der Erstellung der KWP in ausreichendem Maße berücksichtigt hat. Von daher ist ungewiß, dass die KWP den Anforderungen an deren Rechtssicherheit genügt. Darum besteht unseres Erachtens auch die berechtigteZweifel, dass die KWP in der vorliegenden Form rechtssicher angewendet werden kann.

7. Da die Kälte- und Wärmeplanung die Grundlage für weitere Planungen und Vorhaben von erheblichem Umfang ist, ist eine qualifizierte juristische Prüfung vor einer Entscheidung zwingend erforderlich.

Die Prüfung sollte u.a. umfassen:

– Rechtssicherheit der KWP

– bei Zweifeln an der Rechtssicherheit Empfehlungen für Verfahrensschritte, mit denen Schwächen im bisherigen Verfahren geheilt werden können.

– Stellungnahme, ob die abgegebene KWP durch des Planungsbüros Zeitenwende den Anforderungen an eine KWP gerecht geworden ist.

– Einschätzung, ob es bereits nach Ablauf der Abgabefrist der KWP (31. Dezember 2024) Regularien gibt, die Plöner Bürgerinnen- und Bürger betreffen, und wenn ja, welche.

Ingo Buth
Fraktionsvorsitzender

Anm. 1

(4) Die Öffentlichkeit, die in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden, Träger öffentlicher Belange und die in § 7 Absatz 2 und 3 genannten Beteiligten erhalten nach Veröffentlichung der Eignungsprüfung, der Bestandsanalyse, der Potenzialanalyse sowie des in Absatz 3 genannten Entwurfs die Möglichkeit der Einsichtnahme für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessen längeren Frist. Innerhalb dieser Frist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Anm. 2

§ 7 (4) Als Abschlussbemerkung zu lesen: (nachträglich korrigiert).

Die Öffentlichkeit ist angemessen zu beteiligen. 

Lieber keine als eine teure Planung

Die Stadt Plön war verpflichtet, bis zum 31. Dezember letzten Jahres eine Kälte- und Wärmeplanung (KWP) abzugeben.
Grundlage für diese Verpflichtung ist das Schleswig Holsteinische Energiewende und Klimaschutzgesetz (EWKG)
Die Verpflichtung gilt u.a. für Gemeinden, die Unterzentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentrums sind. Plön gehört also dazu.
Das Land Schleswig Holstein wurde nach meinen Kenntnisstand darüber informiert, dass der Beschluss durch die Ratsversammlung noch aussteht, auch wenn das aus dem Transportschreiben nicht hervorgeht.

Um es vorwegzunehmen: Ich bin der festen Überzeugung, dass bei der Erstellung der Kälte- und Wärmeplanung, die uns jetzt vorgelegt wurde, das Verfahren nicht eingehalten wurde. Es wurde möglicherweise gegen das Haushaltsrecht verstoßen, aber ganz sicher hat keine vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung stattgefunden, die den Minimalanforderungen an eine Öffentlichkeitsbeteiligung genügt.

Warum wurde nach meiner Auffassung gegen das Haushaltsrecht verstoßen? Für alle Entscheidungen, bei denen Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung beschlossen werden, soll unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der Folgekosten die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden. (Gemeindehaushaltsverordnung § 12, Anm. 1)
Auch wenn mit der Kälte- und Wärmeplanung keine direkte Investition ausgelöst wird, so wird indirekt doch eine strategische Richtungsentscheidung getroffen, die direkte Investitionen in erheblichem Umfang nach sich zieht. Beschluss der Planung zieht logischerweise auch deren Umsetzung nach sich. Alles andere wäre absurd.

Die Erstellung einer Kälte- und Wärmeplanung wurde offenbar Anfang Juni 2025 von der Verwaltung in Auftrag gegeben. In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie am 04. Juli 2024 wurden die Mitglieder des Ausschusses und der Lenkungsgruppe über die weitere Vorgehensweise informiert. Eine Festlegung auf Nahwärmenetze ist damit nicht erfolgt, auch wenn in der Präsentation stark auf die Vorzüge von Wärmenetzen hingewiesen wurde. Aus dem Beschluss geht lediglich hervor, dass es um die Kenntnisnahme des Planungsverfahrens ging.

Ich hätte erwartet, dass man im weiteren Verlauf des Verfahrens zur Erstellung der Kälte- und Wärmeplanung einen Vergleich von echten Alternativen durchführt hätte und damit auch eine echte Entscheidungsgrundlage für die Mitglieder der Ratsversammlung schafft.
Dafür zu sorgen sehe ich als Aufgabe unserer Verwaltung an. 

Wie hätte eine Alternativenprüfung aussehen können?

Als Alternativen wären zu vergleichen gewesen:
Alternative 1 / zukünftige klimaneutrale Wärmeversorgung in Plön durch den weitestgehenden Ausbau von Wärmenetzen, Verzicht auf Wärmenetze nur dort, wo es technisch nicht machbar ist.
Alternative 2 / zukünftige klimaneutrale Wärmeversorgung in Plön durch Einzelanlagen (z.B. private Wärmepumpen oder Pelletheizungen), Wärmenetze nur dort, wo der Bau von Einzelanlagen nicht möglich ist.

Nachfolgend erst einmal eine kurze Betrachtung der Vor und Nachteile der jeweiligen Alternativen.  Sie erhebt kein Anspruch auf Vollständigkeit und absolute Richtigkeit, aber sie entspricht meinem jetzigen Informationsstand. 

Alternative 1 / Wärmenetze
Vorteile:
– Umsetzung der Vorgaben der Klimagesetzgebung, sofern erneuerbare Energien zum Einsatz kommen.
– Unkompliziert für die Abnehmer der Wärme, keine Wartung, keine Prüfungen (Schornsteinfeger*in)
Nachteile:
– Anschlusskosten vergleichbar mit den Investitionskosten bei Einbau einer Wärmepumpe
– Über Kredit zu finanzierender hoher Investitionsbedarf für den Bau der Wärmenetze bei einer Beteiligung der Stadt an deren Bau.
– Höherer Planungsaufwand für die Stadt Plön, damit verbunden der Aufwuchs des Personalumfangs und zusätzliche Kosten.
– Höhere laufende Kosten für die Bürger*innen und Bürger für die Wärmeversorgung
– Abhängigkeit von einem Monopolanbieter
– eingeschränkte Planungssicherheit für die Bürger*innen, da die letztendliche Entscheidung für den Bau erst in der Zukunft fällt und der Zeitpunkt der Inbetriebnahme offen ist.

Alternative 2 / Einzellösungen:

Vorteile:
– Umsetzung der Vorgaben der Klimagesetzgebung, sofern erneuerbare Energien zum Einsatz kommen.
– Keine oder nur geringstmögliche Kreditfinanzierung bei einer Beteiligung der Stadt am Bau der zwingend erforderlichen Wärmenetze.
– Geringerer Planungsaufwand für die Stadt Plön und ihre Verwaltung. Ggf. Verzicht auf Personalaufstockung.
– Individuelle Investitionsentscheidung für Bürger*innen in Abhängigkeit Ihrer jeweiligen finanziellen Leistungsfähigkeit.
– Geringere laufende Kosten für Bürger*innen bei vergleichbaren Investitionskosten
– Hoher Grad an Planungssicherheit für Bürger*innen und Bürger
– Unabhängigkeit von einem Monopolanbieter

Nachteile:
– Keine Nachteile für die Stadt erkennbar
– Bürger*innen müssen selber die gesetzlichen Vorgaben zum Klimaschutz umsetzen.
– Bürger*innen und Bürger müssen sich selber um Wartung/Instandsetzung ihrer Heizungsanlagen kümmern. 

Bewertung
Ich komme daher zu folgender Bewertung: Beide Alternativen sind annähernd gleich gut geeignet,  die Klimaschutzziele im Bereich Heizen in der Stadt Plön zu erreichen.
Finanzielle Risiken und Verwaltungsaufwand für die Stadt Plön sind bei der Alternative 2 deutlich geringer.
Die Kosten für die Bürger*innen und Bürger sind bei Alternative 1 und Alternative 2 in der Gesamtbetrachtung ähnlich, in der Einzelfallbetrachtung können sich Unterschiede ergeben.
Alternative 2 bietet den Bürger*innen sofortige Handlungssicherheit. Alternative 1 beinhaltet für die Bürger*innen eine Vielzahl an Unwägbarkeiten, da die Entscheidung für den Bau offen und der Zeitpunkt der Fertigstellung der Wärmenetze sehr schwer abzuschätzen ist.
In der Gesamtbetrachtung bietet die Alternative 2 deutliche Vorteile.

Empfehlung
Ich würde auf Basis meines Informationsstandes Alternative 2 / Bau von Wärmenetzen dort, wo Einzellösungen nicht möglich sind, ansonsten Einzellösungen auswählen. 

Anmerkung: Ich habe die Zeit genommen, um dieses Gerüst für eine  Alternativenprüfung zu erstellen. Angefangen: 16:41, beendet: 17:38. Damit habe ich eine knappe Stunde, genau genommen 57 Minuten benötigt. Klar ist, dass ich für die weitere Prüfung der Richtigkeit meiner Aussagen, die Angabe der Quellen ect. vermutlich noch einmal zwei Tage benötigen würde, um ein abgabefertiges Dokument zu erstellen. Das ist kein Aufwand, den man bei der Erstellung der Kälte- und Wärmeplanung nicht hätte bewältigen können. 

Ich bleibe bei meiner Auffassung: Bevor die Ratsversammlung eine strategische Planung beschließt, sind alle Alternativen ernsthaft und nachvollziehbar zu prüfen und gegeneinander abzuwägen. Dabei sind auch Risiken, Kosten und Folgekosten zu berücksichtigen. Anders kann man den Anforderungen des § 12 (1) Gemeindehaushaltsverordnung gar nicht gerecht werden.
Eine strategische Richtungsentscheidung zu treffen ohne eine Alternativenprüfung durchgeführt und dokumentiert zu haben, ist mit Sicherheit nicht im Sinne des Gesetzgebers und der kommunalen Aufsichtsbehörden.

Hinzu kommt, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung nicht oder nicht korrekt durchgeführt wurde. Die Schleswig Holsteinische Gesetzgebung sieht für die Erstellung der Kälte- und Wärmeplanung eine Öffentlichkeitsbeteiligung vor, auch wenn deren Durchführung von den Vorgaben der Bundesgesetzgebung abweichen kann. (Öffentliche Veranstaltung, Auslegung für 30 Tage, Anregungen geben und Bedenken geltend zu machen)

Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll in einer Veranstaltung im November erfolgt sein. Mir ist davon im Moment nichts bekannt, aber da kann etwas an die vorbei gegangen sein, da ich etwas länger im Urlaub war. Weiß jemand mehr dazu? Beim googeln habe ich nichts gefunden? 

Nachträgliche Anmerkung (27. Januar 2025): Ich habe im November an zwei z.T. durchaus interessanten Informationsveranstaltungen teilgenommen. Die Verwaltung geht davon aus, dass damit die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt ist.
Ich vertrete die Ansicht, dass eine Öffentlichkeitsbeteiligung bestimmten Kernkriterien erfüllen muss. Das wären:
-Informationsbereitstellung. Behörden oder Vorhabenträger müssen relevante Unterlagen öffentlich zugänglich machen.
– Mitwirkung der Öffentlichkeit: Die Öffentlichkeit hat das Recht, Stellungnahmen, Einwände oder Anregungen zu einem geplanten Vorhaben abzugeben.
– Berücksichtigung der Eingaben: Die eingegangenen Stellungnahmen müssen in der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden.
– Rechtsbehelfmöglichkeit: Betroffene haben oft das Recht, gerichtliche Überprüfungen zu beantragen, wenn sie der Auffassung sind, dass ihre Beteiligungsrechte verletzt wurden.

Am 12. Dezember 2024 habe ich um die Übermittlung der Kälte- und Wärmeplanung im aktuellen Bearbeitungsstand gebeten. Ich wollte mich auf die erste Lenkungsgrupensitzung im Januar vorbereiten. Tags darauf wurde mir mitgeteilt, dass das nicht möglich wäre, weil an der KWP derzeit noch intensiv gearbeitet würde. Das ist natürlich irritierend.
Der derzeitige Bearbeitungsstand ist der derzeitige Bearbeitungsstand; in dem Bearbeitungsstand hätte man das Dokument übermitteln können. Für mich sind im Moment nur zwei Gründe ersichtlich, warum das Dokument nicht übermittelt wurde.
1. Zu dem Zeitpunkt hat die Kälte- und Wärmeplanung noch gar nicht als Entwurf existiert, Dann hätte der Öffentlichkeit im November aber auch noch gar nicht umfassend informiert werden können. Oder
2. es sollte verhindert werden, dass ich mich frühzeitig kritisch mit den Inhalten in dem Entwurf auseinander setze.
Auf jeden Fall wurde mir entweder vom Planungsbüro oder von der Verwaltung die Gelegenheit genommen, mich vor dem Treffen der Lenkungsgruppe im Januar über die Inhalte der Kälte- und Wärmeplanung zu informieren und mir einen Überblick über den Stand der Planungen zu machen. 

Uns als Selbstverwaltung (Ratsfrauen, Ratsherren und bürgerliche Mitglieder) wurde die fertige Planung Anfang Januar 2025 übermittelt und erstmals am Samstag, dem 18. Januar 2025 in einem nicht-öffentlichen Workshop erläutert. Vorher kann nach meinem Verständnis von Öffentlichkeitsbeteiligung eigentlich gar keine echte Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt sein. 

Für die Bürgerinnen und Bürger ist die Kälte- und Wärmeplanung erst seit Freitag, dem 24. Januar 2025 einsehbar. An dem Tag wurde sie als Anlage zur Tagesordnung im Bürgerinformationssystem veröffentlicht. 

Von daher kann ich mir überhaupt nicht vorstellen, dass es im November eine öffentliche Vorstellung der Inhalte der Kälte und Wärmeplanung gegeben hat, die die Anforderung an eine Öffentlichkeitsbeteiligung (s.o.) auch nur im Ansatz erfüllt. 

Daraus folgt zumindest für mich, dass die uns vorliegende Kälte und Wärmeplanung unter selbst verschuldetem Zeitdruck nicht rechtskonform aufgestellt wurden und somit auch nicht rechtssicher ist.
Daher wäre ein Fehler, sie jetzt zu beschließen. Dieser Fehler könnte die Stadt nicht nur teuer zu stehen kommen, die Umsetzung von Maßnahmen könnten sich durch juristische Anfechtungen auch noch umkalkulierbar in die Länge ziehen. 

Es wurde in der Vergangenheit auch immer betont, dass aus der Kälte und Wärmeplanung keine Rechtsansprüche Dritter abgeleitet werden können. Das haben einige meiner Kolleg*innen bisher dahingehend interpretiert, dass die Planung quasi unverbindlich ist. Im Gegenzug habe ich immer betont, dass der Beschluss der Kälte- und Wärmeplanung die Verwaltung nach innen hin bindet.
Das scheint auch so zu sein, denn im Beschlussvorschlag der Verwaltung steht ausdrücklich: 

„- Die kommunale Wärme- und Kälteplanung dient der Stadt Plön auf ihrem Weg zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung als strategische Grundlage und ist bei planerischen und infrastrukturellen Aktivitäten, Verfahren und Baumaßnahmen zu berücksichtigen.
– Anpassungen der kommunalen Wärme- und Kälteplanung (inhaltliche oder räumliche Schwerpunktverlagerungen) erfordern einen Beschluss der Ratsversammlung.“

Das heißt nichts anderes, als dass die Ratsversammlung mit ihrem Beschluss der Verwaltung die Befugnis überträgt, die Inhalte der Planung umzusetzen. Das hieße: Mehr Personal, eine Kaskade von Untersuchungen und Machbarkeitsstudien, ein riesiger Verwaltungsaufwand. 

Das Mindeste wäre aus meiner Sicht, die einzelnen Maßnahmen unter einen Beschlussvorbehalt der Ratsversammlung zu stellen und jede einzelne Maßnahme im Haushaltsplan mit einem Sperrvermerk zu versehen. Der Hinweis über die Verfestigung von Stellen und den anvisierten Personalaufwuchs wäre zu streichen. 

Als Alternative dazu könnten wir im Hauptausschuss beschließen, dass das Fachbüro die Kälte- und Wärmeplanung bis zum Beschlusstermin am 19. Februar 2025 überarbeitet, Alternativen zu Nahwärmenetzen aufzeigt und einen nachprüfbaren Alternativenvergleich vorlegt. Damit hätten wir dann in der Ratsversammlung tatsächlich die Wahl darüber, wo die Reise hingehen soll.

Und wenn wir die Kälte- und Wärmeplanung gar nicht beschließen, dann ist das vermutlich auch nicht schlimm. 

Lieber gar kein Plan als ein Plan nach dem Motto: Koste es, was es wolle. 

Soweit ich informiert bin, und diese Information basiert im Moment ausschließlich auf HörenSagen, fallen wir dann unter die Regelung der Bundesgesetzgebung. Damit wäre vermutlich eine neue Kälte- und Wärmeplanung nach den Maßgaben des Bundes fällig. Das wäre vielleicht gar nicht das Schlechteste. 

Alles in allem finde ich auch die folgende Formulierung in der Vorlage problematisch: „Der nun vorliegende Abschlussbericht ist gem. § 7 (4) von der Ratsversammlung zu beschließen.“
(Anm. 2 Der Link ist unten eingefügt. )
Auch das scheint mir so nicht richtig zu sein. Wir müssen nicht diese, sondern eine Kälte- und Wärmeplanung beschließen, das wäre richtig. Im Energiewende- und Klimagesetz steht aber mit keinem Wort geschrieben, dass wir uns – koste es, was es wolle – eine Selbstverpflichtung  zum Bau von Nahwärmenetzen auferlegen müssen.

Das müssen wir nicht.

Das mindeste wäre aber, den ganzen Vorgang und die daraus folgenden Konsequenzen umgehend durch einen Fachjuristen bewerten zu lassen.Bevor diese Bewertung nicht vorliegt,

(Anm. 1)
Gemeindehaushaltsverordnung § 12 (1) Bevor Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung beschlossen werden, soll unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach § 41 und der Folgekosten die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden.

(Anm. 2)
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-EWKSGSHV1P7

Artenvielfalt im Garten

Vielleicht ein guter Vorsatz für das neue Jahr.

Angeblich soll es Stimmen aus der Verwaltung der Stadt Plön geben die behaupten, die Plönerinnen und Plöner würden sich nicht für die Natur interessieren. Das kann ich mir nur schwer vorstellen. Wer am letzen Donnerstag zum Vortrag: „Mein Garten als Lebensraum – Diversität auf kleinem Raum“ wollte, mußte schon ziemlich früh da sein. Bereits 20 Minuten vor Beginn waren alle Plätze besetzt. Selbst unserem Umweltbeauftragten wurde der Eintritt wegen des Andrangs verwehrt. 

Veranstalterin war die Universitätsgesellschaft, Vortragender war Herr Prof. Dr. Imhoff. Ich habe mir auf dem Handy Notizen gemacht und fasse die nachfolgend grob zusammen, wobei ich vorausschicken muss, dass ich nur einen Teil der Informationen notieren konnte und sie daher nicht vollständig sind. Auch für die Richtigkeit kann ich keine Gewähr übernehmen. 

Kernaussage

Es gibt viele Wechselbeziehungen zwischen Pflanzen und Insekten. Artenvielfalt an Pflanzen bedingt ein artenreiches Tierleben.
Lassen Sie der Natur in ihrem Garten freien Lauf, allerdings immer an der langen Leine. 

Eingangsinformation

In Deutschland gibt es 15.000 Quadratkilometer Gärten. Das entspricht der Größe Schleswig Holsteins und verdeutlicht die Bedeutung von Gärten für den Erhalt der Biodiversität. 

In Deutschland gibt es 550 Arten von Bienen, 3/4 aller Arten bauen Nester im Boden.
50% der Bienenarten gelten als gefährdet,
31 Arten als stark gefährdet.
Von der Kuckucksbiene hatte ich übrigens noch nie etwas gehört. Sie schiebt anderen Bienen ihren Nachwuchs unter, genau so wie die Kegelbiene.

Spinnenarten: Mehr als 1000

Fledermäuse: Wir haben mehr als 25 Arten in Deutschland, in Schleswig Holstein sind es 15.

Kleiner Exkurs:
Die Bedeutung von Bäumen für das Mikroklima wie für das Klima darf nicht unterschätzt werden. Ein kleiner Baum (10 Jahre) hat ca. 10.000 Blätter, ein ca. 60 Jahre alter Baum hat ca. 440.000 Blätter. Nach der Fällung eines Baumes sind Ersatzpflanzung von 3 oder 6 Bäumen jungen Bäumen kein wirklicher Ersatz im Bezug auf die CO2 Bindung wie auf die Filterwirkung (Feinstaub ect.) 

Einzelne Themenfelder:

Nadelbäume sind Lebensraum für Insekten und Vögel, ihre Samen dienen als Nahrung, beispielsweise für Eichhörnchen und Goldhähnchen.

Die Funktionen der Nadelbäume als:
– Brutaufzuchtraum
– Rückzugs und Fluchtraum
Anmerkung: Das hatte ich bisher unterschätzt.

Obstbäume

Obstbäume sind das ganze Jahr über Lebensraum für Insekten und damit ein beständiger Futterplatz für z.B. Meisen

Ihr Obst ist ein saisonales Futter für Tier (und Mensch) 

Sträucher

In Sträuchern finden zahlreiche Vögel ihren Lebensraum, z.B. Rotkehlchen und Zipzalp. Unter anderen wurden als Empfehlung erwähnt:
– Hainbuche
– Weissdorn
– Felsenbirne
– Eberesche
– Stechpalme

Rankende Pflanzen
Empfohlen wurden u.a.:
– Efeu (weil er bis spät in den Herbst eine Nahrungsquelle bietet, aber: Zurückschneiden, bevor er z.B. unter die Dachpfannen wächst – lange Leine)
– Wilder Wein
– Hopfen

Kräuter
Ich konnte nicht als mitschreiben, aber nachfolgend eine kleine Auswahl:

Zwiebelgewächse
– Schneeglöckchen
– Krokus
– Goldstern
– Bärlauch
– Doldiger Milchstern

Frühlingskräuter
– Schlüsselblume
– Veilchen
– Buschwindröschen
– Gelbes Windröschen
– Knoblauchrauke

Blühende Baumscheiben
– Waldsauerklee
– Rundblättrige Glockenblume

Weitere Gewächse, teilweise Vorschläge aus dem Publikum:
– Flachs
– Leinsamen
– Kornrade
– Malve
 -Weidenröschen

Sinnvoll: Samenstände auch über Winter stehen lassen,
z.B. die von:
– Sonnenblume
– Rote Lichtnelke

Lippenbekenntnis zum Natur- und Umweltschutz?

In der letzten Legislaturperiode lag ein An trag vor, einige der Biotope im Planungsgebiet Düwelsbrook Süd aus dem Biotopschutz zu entlassen. Das wurde seinerzeit – wenn auch knapp – in der Ratsversammlung abgelehnt. Vorausgegangen war eine Ablehnung im Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus. Danach hatte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung unter dem Ausschussvorsitzenden (CDU) das Verfahren an sich gezogen und einen anders lautenden Beschluss gefaßt. Letztendlich landete die Frage in der Ratsversammlung.
Nachdem die Verwaltung Anfang des Jahres vorgeschlagen hatte, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 65/Düwelsbrook Süd wegen vorhersehbarer Erfolglosigkeit aufzuheben, wurde beschlossen, vor dem Aufhebungsbeschluss noch einmal mit dem Investor zu sprechen. Das ist erfolgt.
Danach wurde der entsprechende Beschuss in nicht-öffentlicher Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung gefasst, einen Antrag beim Kreis zu stellen, den Biotopschutz im geplanten B-Plangebiet aufzuheben.
Anschließend wurde das Thema in öffentlicher Sitzung der Ratsversammlung am Mittwoch behandelt. Die Ratsversammlung – sie fand als letzte Ratsversammlung des Jahres – wie bereits im Vorjahr in der MUS statt. Leider fand sich kaum Öffentlichkeit zu der Sitzung ein.

Mit 8 Ja-Stimmen (CDU, SPD, FDP) einer Enthaltung (Die Linke) und 5 Nein-Stimmen (Bündnis 90/die Grünen, FWG) wurde dann beschlossen, den Antrag auf Befreiung vom Biotopschutz beim Kreis zu stellen.

Im Tagesordnungspunkt vorher wurde mit 13 Ja-Stimmen und nur einer Nein-Stimme das Marken und Leitbild beschlossen. Im Leitbild ist ausdrücklich festgehalten, dass die Stadt sich aktiv für den Natur- und Umweltschutz einsetzt. Für mich passen beide Beschlüsse so nicht zusammen. Eine klare Haltung sieht anders aus. Das klare Bekenntnis zu Natur- und Umweltschutz scheint für einige nur ein Lippenbekenntnis zu sein.

Ich habe dazu den jetzt folgenden Redebeitrag gehalten:

Wir sollen heute beschließen, einen Antrag beim Kreis zu stellen, den Biotopschutz Planungsgebiet Düwelsbrook Süd aufzuheben.
Diesen Antrag hatten wir in der letzten Legislaturperiode schon einmal vorliegen und abgelehnt.

Ein Investor ist meist im Vorteil. Die Zeit spielt für ihn. Er braucht nur auf die nächste Kommunalwahl warten, eine Schamfrist vergehen lassen und dann mit dem alten Antrag noch einmal antreten

Ein Musterbeispiel dafür steht heute, gerade jetzt, hier auf der Tagesordnung

Dass der Investor das Gespräch mit den Mitgliedern des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung in nicht-öffentlicher Sitzung sucht, ist nachvollziehbar und nicht zu beanstanden, auch wenn ich bei einigen Einlassungen schon mit den Ohren geschlackert habe.

Die Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung für die heutige Ratsversammlung wurde allerdings auch in nicht-öffentlicher Sitzung beschlossen.
Aus objektiver Sicht sprach seinerzeit nichts dafür, das Thema selber öffentlich zu behandeln. Man ließ die Öffentlichkeit aber außen vor. 

Ob es sich dabei um einen Verfahrensfehler handelt, der durch die heutige Sitzung geheilt wird, kann ich im Moment noch nicht beurteilen. Darüber sollten wir aber heute nicht spekulieren. Das wird die Verwaltung im weiteren Verfahrensgang sicher prüfen. 

Vielleicht sollte auch noch erwähnt werden, dass die Verwaltung dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung empfohlen hatte, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 65, Düwelsbrook Süd aufzuheben. Hier wird wieder einmal Zeit und Geld für ein Projekt verschwendet, das so nie kommen wird.

Mal abgesehen von den ganzen taktischen Winkelzügen geht es aber auch um eine Grundsatzfrage und um die politische oder sogar persönliche Glaubwürdigkeit. 

Bauen bzw. Bauen lassen heißt Verantwortung übernehmen.

Was jetzt gebaut wird, steht für die nächsten 50 bis 100 Jahre. 

Für Freiflächen und Biotope gilt umgekehrt: Was weg ist ist weg.

Aufgrund der dokumentierten schlechten Erfahrungen mit dem Baugebiet Düwelsbrook Nord sollten wir meiner Meinung nach die Finger von einem Baugebiet Düwelsbrook Süd lassen.

Der Brief des NABU bezüglich eine Begehung des Neubaugebietes Düvelsbrook Nord am 14. März 2023 , der am 21. November 2024 im Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie erörtert wurde, spricht Bände. Damals, 9 Monate nach der Begehung, lag immer noch kein Protokoll über die bei der Begehung festgestellten eklatanten Missstände vor.
Mittlerweile soll es vorhanden sein.
Die Missstände sind nicht zu leugnen, sie sind nicht nur stadtbekannt, sie sich mittlerweile auch aktenkundig. 

Die Investoren heute sind zum Teil die gleichen wie damals. 
Die Rahmenbedingungen sind die gleich wie damals.
Die Fehler von damals sind systemimmanent.
Die Rahmenbedingungen damals und heute sind fast identisch.
Was genau garantiert uns, dass zukünftig die Vorgaben und Auflagen in Sachen Naturschutz und Ausgleichsmaßnahmen eingehalten werden?
Der Hinweis, dass Stadt oder Kreis ja genauer kontrollieren könnten?
Das funktioniert doch nachgewiesenermaßen seit Jahren nicht. 

Aber es geht noch grundsätzlicher.

Wir haben gerade über den Marken- und Leitbildprozess beschossen.
Die Vorlage beinhaltet auch den Punkt:
Vision und Leitbild.

Im Leitbild steht nichts von einer weiteren Zersiedelung der Landschaft.
Im Leitbild steht auch nichts über Stadtvillen.
Dort steht; ich zitiere kurz: „Bezahlbarer Wohnraum“
Im Planungsgebiet Düvelsbrook Süd entsteht kein bezahlbarer Wohnraum. 

Selbst ohne die Aufhebung des Biotopschutzes könnten zwei oder drei Stadtvillen entstehen.
Mit einer Befreiung wären es fünf oder sechs.
Zitat: „bezahlbar“? Nicht für die breite Bevölkerung.

Mit einer Befreiung kann die Bebauung direkt an den Trammer See heranrücken, an einen, Zitat aus dem Leitbild: „einzigartigen, intakten Naturraum“, denn das ist der Trauer See mit Einschränkungen noch. 

Und noch einmal etwas aus dem Leitbild. Die Stadt setzt sich Zitat: „aktiv für den Natur- und Umweltschutz ein“.
Wie genau läßt sich das mit dem Antrag, ein Biotop aus dem Biotopschutz zu befreien, in Übereinstimmung bringen?  

Die Stadt ist seit 2020 Mitglied im Städtebündnis für Biologische Vielfalt und hat am Wettbewerb „StadtGrün Naturnah“ teilgenommen. Es wurde mit dem Label in Silber ausgezeichnet. 

Wie läßt sich der heutige Beschluss, wenn er so zustande kommt, damit verbinden?
Ich meine: gar nicht.
Diejenigen, die nachher mit Ja stimmen, sollten auch gleich mit beantragen, aus dem Städtebündnis für Biologische Vielfalt auszutreten.
Wo bliebe sonst Ihre Glaubwürdigkeit.

Die FWG folgt der Empfehlung der Verwaltung und stellt den Antrag, den Aufstellungsbeschuss für den Bebauungsplan 65 / Düwelsbrook Süd aufzuheben. 

Die FWG-Fraktion beantragt namentliche Abstimmung.

Wie geht es mit den „taktilen Leitstreifen“ auf dem Marktplatz weiter?

Am Mittwoch tagte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP).
Eines der Hauptthemen war die barrierefreie Umgestaltung des Marktplatzes. Dabei ging es in erster Linie um die „taktilen Leitstreifen“, die Menschen mit beeinträchtigtem Sehvermögen die Orientierung erleichtern sollen. 

Hier ist es nach meiner Meinung zu einer „Planungshavarie“ gekommen. 

Der ursprüngliche Ansatz des barrierefreien Umbaus des Marktplatzes war, das Kopfsteinpflaster zu glätten und für Menschen, die auf den Rollstuhl oder den Rollator angewiesen sind, besser befahr- bzw. begehbar zu machen.
Das Thema wurde ursprünglich durch den Seniorenbeirat in die Diskussion eingebracht. Später hat Ratsherr Schröder (Die Linke/heute als Linker Mitglied in der SPD-Fraktion) darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Umbaus auch ein taktiler Leitstreifen für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen oder Blinde berücksichtigt werden müßte. Diese Leitstreifen kennt man gemeinhin als Rillen-Spur, der man mit einem Taststock folgen kann oder als Noppenfeld, das die Menschen mit Sehbehinderung darauf hinweist, dass jetzt z.B. ein Weg abzweigt. 

Unter Berücksichtigung des historischen Stadtbildes wurde nun auf dem Marktplatz ein Leitstreifen geplant und eingerichtet, der aus schwarzem Basalt besteht. Die kleinen Basaltsteine sind in drei Reihen verlegt, weisen aber keine Führungsrillen auf.
Der Beauftragten für Menschen mit Behinderung bemängelt, dass dieser Leitstreifen mit dem Blindenstock nicht zu ertasten sei und der Kontrast zwischen dem schwarzen Basalt und den umliegenden Granitsteinen nicht zu erkennen wäre. Zwei Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen, die in der Sitzung anwesend waren, konnten diese Einschätzung bestätigen.

Die Vertreter der Firma erläuterten, dass die Arbeiten so durchgeführt wurden, wie sie ausgeschrieben waren. Die Unterlagen, die ich dazu im Vorfeld der Sitzung eingesehen habe, haben vier Reihen Basalt vorgesehen. Die Reduzierung auf drei Reihen erfolgte später aus technischen Gründen. Das eigentliche Problem würde aber auch durch die nachträgliche Verlegung einer vierten Reihe nicht gelöst. 

Im weiteren Verlauf des Tagesordnungspunktes führte die Firma aus, dass der Kontrast zwischen taktilem Leitstreifen und Pflasterung ausreichend ist und erst richtig wahrgenommen werden könne, wenn die Schleifarbeiten am umliegenden Granitpflaster abgeschlossen sind. Dazu zeigte er auch ein Bild des Leitstreifens, auf der einen Seite mit geschliffenem Granit, auf der anderen Seite mit noch ungeschliffenen Granit. Tatsächlich war hier ein deutlicher Unterschied erkennbar.

Aus der Selbstverwaltung kamen dann Stimmen – u.a. von Ratsherrn Gampert (FWG-Plön) und Ratsfrau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) – dass die Fachleute aus der Verwaltung und der ausführenden Firma die Selbstverwaltung vor ihrer Entscheidung im Februar auf die Problematik hätten hinweisen müssen.
Die Verwaltung betonte, dass die Selbstverwaltung beteiligt war und den Plänen in der Sitzung des SteP im Februar zugestimmt hätte. 

Ich bin zwar kein Mitglied des SteP, habe aber als Ratsherr an der Sitzung im Februar teilgenommen. Ich kann mich gut erinnern, wie darüber gesprochen wurde, dass die Taktilen Leitstreifen auch zu den Behindertenparkplätzen und zum Eingang der Kirche führen sollen. Leider kann ich mich nicht erinnern, ob wir auch darüber gesprochen haben, wie die Leitstreifen gebaut werden sollen. Aus dem Text des Protokolls der Sitzung geht dazu nichts hervor und aus den sechs Anhängen zum Protokoll lassen sich auch keine Informationen dazu entnehmen. 

Die Verwaltung betonte zudem, dass es sich hier nicht um einen Neubau handelt würde und man die DIN-Vorschrift daher nicht berücksichtigen bräuchte oder dass man auch von den Vorgaben der DIN-Vorschrift abweichen könne, sofern das Ziel auf andere Weise erreicht würde.
Ratsfrau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) begründete allerdings, dass die betreffende Regelung nach ihrer Einschätzung in diesem Fall nicht greifen würde, da die Voraussetzungen für eine Abweichung nicht gegeben sind.
Ich habe angemerkt, dass der § 8 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein (Landesbehindertengleichstellungsgesetz– LBGG) hier möglicherweise zum Tragen käme, weil die DIN-Vorschriften auch bei großen Umbauten zu beachten wären. Nach meiner Auffassung haben wir es in diesem Fall mit einem großen Umbau zu tun, aber meine Meinung ist hier nicht maßgeblich. Maßgeblich wäre, was in der Verwaltungspraxis als großer Umbau gilt. 
Allerdings sieht auch der § 8 LBGG vor, dass von der DIN abgewichen werden kann, wenn der Aufwand zu groß ist oder das Ziel auch im gleichen Maße mit einer anderen Maßnahme erreicht werden kann. Ob das Ziel mit den jetzigen Planungen und dem bereits weit fortgeschrittenen Umbau erreicht werden kann, muß geklärt werden.

Zwar können die Mitglieder des Seniorenbeirates und der Beauftragte für Menschen mit Beeinträchtigungen an den Sitzungen der Ausschüsse teilnehmen und haben Rede- und zum Teil sogar Antragsrecht, aber ich es zielführend, wenn man zukünftig die Beiräte und die Beauftragten bei größeren Projekten mit einem eigenen Termin in der Verwaltung an Planungen beteiligt und deren Anregungen frühzeitig mit abwägt. 
Das Argument eines Kollegen, dass das zu viel Arbeitsaufwand für die Verwaltung wäre, lasse ich nicht gelten. Unnötiger Arbeitsaufwand ist etwas anderes, aber ich will nicht aus nichtöffentlichen Sitzungen plaudern.

Leider muss man sagen, dass die Verantwortlichkeiten im Moment nicht eindeutig zugeordnet werden können. Allerdings mag ich dem Appell von Ratsherrn Rose (SPD-Fraktion) nicht folgen, jetzt nach vorne zu blicken.
Ich denke, wenn wir solche Planungshavarien zukünftig vermeiden wollen, dann müssen wir uns ganz genau ansehen, was wann an welcher Stelle schief gelaufen ist. Erfahrungsgemäß sind Havarien, und das gilt sicher auch für Planungshavarien, in den meisten Fällen eine Verkettung von verschiedenen Ursachen. Wenn wir herausfinden, was wir falsch gemacht haben und wie wir das künftig vermeiden können, dann können wir mit gutem Gewissen in die Zukunft blicken. 

Um ehrlich zu sein, ich weiß im Moment nicht, wie es weiter geht. Allerdings hat uns eine Plöner Bürgerin angeboten, eine Marktplatzbegehung mit Taststöcken und Simulationsbrillen zu organisieren. Die Simulationsbrillen schränken die Sicht so ein, wie ein Mensch mit vielleicht gerade 20% Sehvermögen die Situation erkennen kann. Ich finde das gut und wäre gerne dabei, denn so könnten wir uns ein eigenes Bild davon machen, was Menschen mit beeinträchtigtem Sehvermögen überhaupt wahrnehmen können. 

Ich fand alle Beiträge – auch die sehr kritischen Einwürfe – wichtig. Allein dem Vorwurf, wir würden uns in Plön nicht um die Belange von Menschen mit Behinderung kümmern, kann ich nicht ganz folgen.
Aber der Einwurf ist in Anbetracht der etwas angespannten Atmosphäre in der Debatte auch verständlich.

SUE, Zuschusswesen und meine Probleme damit

Gestern tagte der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie (SUE).

Die wichtigsten Entscheidungen:
– CDU, SPD und Grüne kürzen den Zuschussantrag des Musikzuges um ein Drittel
– Der Antrag für KulturOrtNord wird mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in voller Höhe genehmigt, obwohl der Verein keinen vollständig ausgefüllten Antrag abgegeben und die Zuwendungen der letzten 4 Jahre nicht abgerechnet hat.
– Mit deutlicher Mehrheit wurde dafür gestimmt, dass Obstbäume weiterhin unter die Bestimmungen der Baumschutzsatzung fallen.
– mehrheitlich wurde entschieden, dass die Verwaltung einen überarbeiteten Entwurf für die Baumschutzsatzung vorlegen soll, der Ausnahme- und Befreiungsregelungen enthält, die „in Richtung des Interesses städtebaulicher Entwicklung gehen“ könnten.

Heute befasse ich mich erst einmal mit dem Zuschusswesen. Die Entscheidungen, die getroffen wurden, habe ich in zwei Fällen nicht mitgetragen.

Tagesordnungspunkt (TOP) 9 / Unterstützung des Musikzuges
Hierzu lag ein Antrag vor, den Musikzug mit 800,- € Mietzuschuss pro Monat zu unterstützen.
Wir erinnern uns: Der Musikzug war über viele Jahre ein bedeutender Träger der Jugendarbeit in Plön. Mit mehreren Titeln als Deutsche Meister war bundesweit bekannt und ein Aushängeschild für unsere Stadt. Zu zahlreichen Anlässen hat er aufgespielt. So erinnere ich mich gut, dass er nach dem Abschluss der Sanierungsarbeiten durch die neu gestaltete Lübecker Straße gezogen ist. Seine Heimstatt hatte der Verein im ehemaligen Schießstand des TSV Plön unter der Realschulturnhalle. Mit dem Abriss der baufälligen Halle hat sich nicht nur die Situation mit der Hallennutzung durch die Plöner Sportvereine deutlich verschlechtert, auch der Musikzug hat gelitten. Die Proben fanden in verschiedenen Proberäumen verteilt übers Stadtgebiet statt, die Instrumente litten unter den provisorischen Lagerplätzen. Die Coronajahre beeinträchtigten das Vereinsleben. Mitglieder haben den Verein verlassen, es kamen weniger Neumitglieder.
Jetzt hat der Verein die Möglichkeit, von der Marius Böger Stiftung geeignete Räumlichkeiten zu mieten. Räumlichkeiten, die sowohl als Proberäume wie auch als Vereinsheim genutzt werden können. Die Marius Böger Stiftung ist dem Musikzug im Rahmen ihrer Möglichkeiten schon sehr weit entgegen gekommen. Einen Teil der Kosten kann der Verein selber aufbringen. Trotzdem bleibt eine Finanzierungslücke von 800,- €.
Mein Fraktionskollege Stefan Kruppa und ich haben uns dafür ausgesprochen, dem Musikzug diese 800,- € im Monat zu gewähren. CDU- und SPD-Fraktion hatten sich im Vorfeld abgesprochen. Sie haben beantragt, dem Musikzug für 3 Jahre einen monatlichen Mietzuschuss von 400,- € zu gewähren sowie eine Einmalzahlung von 4.000,- Euro.
Wir haben unseren Antrag aufrechterhalten und die Forderung auf eine Begrenzung auf 3 Jahre aus dem Antrag von SPD und CDU übernommen. Nach diesen drei Jahren wäre neu zu beschließen. Das hätte dem Musikzug zeit gegeben, in ruhige Fahrwasser zu kommen und sich um das „operative Geschäft“ zu kümmern und das Vereinsleben voranzubringen.
Leider konnten wir unsere Kolleg*innen nicht überzeugen diesen weg mitzugehen. Bei zwei Ja- und acht Neinstimmen wurde der Antrag abgelehnt.
Der Antrag der CDU und SPD wurde dann zur Abstimmung gestellt und mit acht Ja-Stimmen bei zwei Enthaltungen (Stefan Kruppa und ich) angenommen. Da die Marius Böger Stiftung nach Auskunft der Bürgermeisterin ein weiteres Entgegenkommen angedeutet hatte, wurde dem Musikzug noch mit auf den Weg gegeben, sich um weitere Förderung zu bemühen. Sollte das nicht klappen, könne der Musikzug noch einmal über eine Erhöhung der Förderung sprechen. 
Ich war enttäuscht. 

TOP 10 / Zuschussanträge Kultur 2025
Im Grunde genommen waren es die üblichen Antragsteller*innen, die Zuschüsse beantragt haben. Dazu gehören das Kulturforum für zahlreiche Veranstaltungen (3000,- €), der Kunstverein (3100,- €) und die Volkshochschule (15.648,- €). Neu unter den Antragstellern ist der KulturOrtNord. Er hat für Konzerte in der Schlossgärtnerei und im Museum einen Zuschuss von 1500,- € beantragt.
Diesen Antrag habe ich sehr kritisch gesehen. Es gab seit 2021 eine mündliche Kooperationsvereinbarung, auf deren Basis die Arbeit des Vereins, beginnend in Corona-Zeiten, gefördert wurde. Diese Vereinbarung sollte nun übergehen in das Zuschusswesen. Es lag zwar ein Antrag vor, der nicht termingerecht eingegangen ist (das war kaum einer der Anträge und vielleicht sollten wir den Termin ein wenig später im Jahr festsetzen), und auch nicht auf dem entsprechenden Vordruck eingereicht wurde. Durch den Umstand, dass das offizielle Formular nicht genutzt wurde, hat der Antragsteller auch nicht die Bedingungen, unter denen ein Zuschuss gewährt wird, Zu den Bedingungen gehört beispielsweise eine zeitnahe Abrechnung.
Mit unseren Zuschüssen sollen Vereine ermutigt werden, Veranstaltungen durchzuführen, indem das finanzielle Risiko für die Vereine reduziert wird. Decken zum Beispiel die Einnahmen aus dem Kartenverkauf und dem Caterina die Veranstaltungskosten zum Teil oder vollständig, dann ist der Zuschuss anteilig oder vollständig zurückzuzahlen.
Wie sich herausstellte, wurden die Zuschüsse für KulturOrtNord aber in den Jahren von 2021 bis 2024 nicht abgerechnet. 
Eine Kostenaufstellung lag zum Zeitpunkt der Antragstellung auch nicht vor, wurde aber noch einen Tag vor der Sitzung übermittelt.
Auch wenn die Kooperation bisher aus einem anderen Titel des Haushaltes bezahlt wurde, war ich unter diesen Umständen nicht bereit, diesem Zuschussantrag zuzustimmen. Mit drei Stimmen der SPD und einer Stimme von Bündnis 90/Die Grünen wurde der Antrag angenommen. Die Ausschussvorsitzende (Bündnis 90/Die Grünen) hatte sich für befangen erklärt. Die CDU (drei Stimmen) und mein Fraktionskollege Kruppa haben sich der Stimme enthalten.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung tagt nächste Woche Mittwoch

Wir werden in der Fraktion noch über die Themen beraten, aber meinePositionen sind relativ klar. Worum wird es gehen?

– Zukunftsorientierte & nachhaltige Weiterentwicklung des touristischen Nutzungskonzeptes im Plöner Bahnhof. Ursprünglich stand unter dieser Überschrift einmal eine millionenschwere Umbaumaßnahme des Plöner Bahnhofes. Davon sind wir wohl erst einmal abgekommen. Für mich ist klar, dass die Stadt als Arbeitgeberin eine Vorbildfunktion hat und die gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen des Arbeitsschutzes eingehalten werden müssen. Daher habe ich gemeinsam mit meinen Kollegen von der FWG-Fraktion gefordert, dass verschiedenen Optionen für den Umbau vorgelegt werden, um dann eine Entscheidung zu treffen, was gemacht werden soll. Insbesondere habe ich darauf hingewirkt, dass eine der Optionen lediglich die Baumaßnahmen (und Kosten) aufzeigt, die aus Gründen des Arbeitsschutzes unumgänglich sind. Die Tagesordnung der Sitzung ist bereits im Bürgerinformationssystem einsehbar. Leider trifft das für die Vorlage der Verwaltung mit den entsprechenden Vorschlägen noch nicht zu.

– Das gilt auch für den Standort der neuen Obdachlosenunterkunft. Eigentlich ist das Grundstück an der B 76 gegenüber der Gartenstrasse schon länger dafür vorgesehen. Für den Kauf wurde Geld in den Haushalt eingestellt. Ich bin mir nicht sicher, ob sich das Grundstück nicht schon im Eigentum der Stadt befindet. Bisher war vorgesehen, das Konzept „Housing First“ umzusetzen, mit dem die Leute erst einmal von der Straße geholt werden und dann durch gezielte Sozialarbeit wieder in den Alltag integriert werden sollen. Dieses Konzept hat sich an anderen Orten bereits gut bewährt.

– Parkplätze für Menschen mit Beeinträchtigungen. Hierzu gab es bereits im Frühjahr eine Diskussion. Da der Beauftragte für Menschen mit Beeinträchtigungen kein eigenen Antragsrecht hat, wurde ich von den Ausschussmitgliedern gebeten, für ihn einen Antrag zu stellen. Das habe ich dann auch getan. Der Antrag wurde zu einer großen Überraschung dann abgelehnt, auch von Kolleg*innen, die mich darum gebeten hatten. Als Kompromiss wurde auf Vorschlag der Bürgermeisterin beschlossen, erst einmal die Umbaumaßnahmen auf dem Marktplatz abzuwarten und die Belegung der Parkplätze für Menschen mit Beeinträchtigungen den Sommer über zu beobachten, um dann später neu zu beraten und zu entscheiden. Jetzt ist es wohl so weit.
Hierzu gibt es bereits eine Vorlage. Im Zeitraum vom 10.06. bis 31.07. wurden die Parkplatzbelegungen dokumentiert. Als Spitzenwert wurde die Belegung von 6 der 18 Plätze ermittelt. Am Wochenende wurde nicht gezählt.
Die Verwaltung sieht keinen Handlungsbedarf. Ich persönlich bin der Auffassung, dass zumindest der Parkplatz für Menschen mit Beeinträchtigungen, der sich auf dem Längsstreifen an der Stadtgrabenstraße befindet, verlegt werden muss, weil er nicht normgerecht ist. Ansonsten bn ich an der Meinung des Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigungen interessiert. 

– Geförderter Wohnraum. Die SPD Fraktion stellt den Antrag, eine Regelung für den Sozialwohnungsbau zu beschließen. Vor 10 Jahren hatten wir noch ca. 500 Sozialwohnungen in Plön. Heute sind es wohl nur noch 88, also weniger als 80% des alten Bestandes. Um auch zukünftig bezahlbaren Wohnraum bereitzustellen, sollen nach der Vorstellung der SPD zukünftig bei der Errichtung von Mehrfamilienhäusern mit über 10 Wohneinheiten 30% der Wohnungen Sozialwohnungen sein.
Das ist natürlich ein Spagat. Einerseits müssen Investoren gefunden werden, die diese Forderung in einem städtebaulichen Vertrag akzeptieren, andererseits ist es eine gesellschaftliche Aufgabe, auch Menschen mit geringem Einkommen eine Wohnmöglichkeit in der Stadt zu bieten und steigenden Mieten entgegenzuwirken.
Ich persönlich könnte mir eine solche Lösung vorstellen, gleichzeitig bin ich mir nicht sicher, ob sich für den Vorschlag eine Mehrheit finden wird. Vielleicht läuft es auch auf einen Kompromiss hinaus.

– Spannend kann es auch im nichtöffentlichen Teil der Sitzung werden. Dort steht der „Bebauungsplan 65, Düvelsbrook Süd“ zur Beratung über das weitere Vorgehen auf der Tagesordnung. Ohne in die nicht-öffentlichen Details zu gehen, aber meine persönliche Meinung (die nicht mit der Meinung meiner Kolleg*innen aus der Fraktion übereinstimmen muss): – ich kann mir nicht vorstellen, dass hier ein Bebauungsplan jemals zur Genehmigungsreife gebracht werden kann, weil sich in dem Gebiet mehrere geschützte Biotope befinden.
Bereits beim unmittelbar angrenzenden Baugebiet Düvelbrook Nord wurden vom Investor und von Bauherren Auflagen und Vorgaben aus dem Bebauungsplan nicht oder nur teilweise umgesetzt. Unter Tagesordnungspunkt 12 (öffentlich) des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie am 21. September ist ein Schreiben des NABU einsehbar, in dem die Versäumnisse und Verstöße dokumentiert sind.
Ein Protokoll des Ortstermins von Kreis- und Stadtverwaltung liegt nach meinem Kenntnisstand noch nicht vor.

Vor der Kommunalwahl im vergangenen Jahr wurde am 05. April 2023 in der Ratsversammlung öffentlich darüber abgestimmt, ob der Antrag bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises gestellt werden solle, „drei Biotope von den Regelungen der bundes- und landesrechtlichen Schutzvorschriften auszunehmen.“
Die Ratsversammlung hat das mit knapper Mehrheit (10 Nein-Stimmen bei 9 Ja-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.)

Die Verwaltung hat danach folgerichtig empfohlen, den Aufstellungsbeschuss für den Bebauungsplan aufzuheben. Aus meiner Sicht wäre das die logische Konsequenz gewesen.
Dass das Thema erneut auf der Tagesordnung auftaucht werte ich als Versuch, es nach der Kommunalwahl doch noch einmal zu versuchen. Vielleicht klappt es ja jetzt.
Nach meiner Meinung ist aber jede weitere Beschäftigung mit dem Thema rausgeschmissene Zeit (Arbeitszeit der Verwaltung) und damit auch rausgeschmissenes Geld (Steuergeld).

Was ich davon halte – und an meiner Meinung hat sich nichts wesentliches geändert -habeich in meinem Redebeitrag in der Ratsversammlung am 05.04.2023 unter dem öffentlich behandelten TOP 11 gesagt. Meine Aussage ist im Protokoll nachzulesen. Der Einfachheit halber habe ich es aber hier hineinkopiert und nachträglich einige Ergänzungen eingefügt, um einige missverständliche oder falsche Passagen klarzustellen. Ich will nicht auf die Protokollführung schimpfen, zumal es gut sein kann, dass ich in meinem Redebeitrag im Eifer des Gefechtes auch einige Fehler gemacht habe.
 
„Ratsherr Buth leitet ein, . … Argumente, die hier zum Teil sehr langatmig angeführt wurden, sind zum Teil nicht zutreffend. Wenn hier behauptet wird, wir haben eine fast durchgehende Wohnbebauung am Ufer des Trammer Sees, vom Osterterp bis zum Düvelsbrook Nord, so ist das einfach falsch. Von der Trammer Furt bis zum Düvelsbrook Nord haben wir ein weitgehend naturbelassenes Ufer, und diese Ufer wird beeinträchtigt durch das Baugebiet Düvelsbrook Nord. Und zwar aus einen Grund: Weil die Ausgleichsmaßnahmen, die dort vorgesehen waren, von den Anwohner:innen und Anwohnern nicht eingehalten wurden. Bei den Akteuren, die mit dem Baugebiet Düvelsbrook Nord verbunden sind, handelt es sich im Wesentlichen um die Akteure, die jetzt auch das Baugebiet Düvelsbrook Süd entwickeln wollen. Er hat Zweifel, ob wirklich die erforderliche Zuverlässigkeit vorhanden ist, das sensible Biotop in die Hände der Leute zu geben, die bereits bei dem anderen Baugebiet sich ganz offensichtlich nicht an die Vorgaben für Ausgleichsmaßnahmen gehalten haben. Das eigentliche Problem ist folgendes: Es existiert ein (nachträgliche Einfügung von mir: „Aufstellungsbeschluss für einen“) Bebaungsplan; dieser wurde beschlossen und ermöglicht die (Nachträgliche Anmerkung von mir: „zukünftige“ Bebauung. Die bleibt auch weiterhin so bestehen, auch wenn kein Antrag auf Befreiung vom Biotopschutz beantragt wird. D. h., es könnte dort zwei bis drei Stadtvillen entstehen, was in etwa dem entspricht, was mit dem (nachträgliche Einfügung von mir: Aufstellungsbeschluss) für den B – Plan beschlossen wurde. Wenn nunmehr die Befreiung aus dem Biotopschutz durchgesetzt werden kann, könnten dort zusätzliche zwei bis drei Stadtvillen entstehen. Wir sind an Recht und Gesetz gebunden. Das geht aus der ursprünglichen Vorlage der Verwaltung ja auch hervor. Um überhaupt eine Befreiung aus dem Biotopschutz erreichen zu können, muss (nachträgliche Einfügung von mir: es) ein übergeordnetes öffentliches Interesse an den Vorhaben geben. Dieses übergeordnete öffentliche Interesse ist in der Vorlage weder genannt noch begründet. Von daher bleibt der Kreisverwaltung in Form der UNB gar nichts anderes übrig, als einen Antrag der Stadt abzulehnen. Hinzu kommt, dass die UNB bereits in Vorgesprächen verlautbart hat, das s eine Befreiung vom Biotopschutz nicht in Aussicht gestellt werden kann. Der Hinweis, dass keine Kosten entstehen, ist auch falsch. Das überwiegende öffentliche Interesse begründen zu müssen, bedarf eines hohen Maßes administrativer Qualität, was eine ganze Menge an Verwaltungsarbeit erfordert. Wenn der Antrag an den Kreis geht, wird er abgelehnt, was sodann das verwaltungsgerichtliche Verfahren anstößt. Da das Verfahren Arbeitszeit- und Kraft bindet, entstehen an die dieser Stelle Kosten. Insoweit bezeichnet er ein Festhalten an der Antragstellung als unverantwortlich und bittet die Anwesenden, sich seinen Überlegungen anzuschließen.

Das schöne an ausführlichen Protokollen ist ja, dass man nachvollziehen kann, wer wann welche Position bezogen hat. Damit läßt sich auch später die politische Verantwortlichkeit für Entscheidungen klar zuordnen.  

Noch vier Sitzungen bis Weihnachten

Das Jahr geht zu Ende. Bis Anfang Dezember werden noch alle Ausschüsse tagen, am 11. Dezember tritt die Ratsversammlung zusammen. Die „Weihnachtssitzung“ der Ratsversammlung wird übrigens in der Marineunteroffizierschule stattfinden. 

Als erster Ausschuss wird der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie (SUE) am Donnerstag dieser Woche um 18:30 in der Aula am Schiffsthal zusammenkommen.
Für mich sind die Schwerpunktthemen:

– Der Antrag des Musikzuges auf finanzielle Unterstützung für die Anmietung eines Vereinsheims. Durch den Abriss der „Realschulturnhalle“ hat der Musikzug sein Vereinsheim verloren. Seither leidet der Vereinsbetrieb. Es gibt derzeit keinen wirklich geeigneten Übungsraum, die Instrumente werden an verschiedenen Orten und nicht immer unter guten Bedingungen gelagert, das Vereinsleben leidet. Darunter leidet die Mitgliederzahl des bundesweit bekannten und anerkannten Musikzuges. Jetzt gibt es die Möglichkeit, einen geeignete Räumlichkeiten von der Marius Böger Stiftung anzumieten. Dazu wird ein Mietzuschuss in Höhe von 800,- € monatlich beantragt.
Unter den Kolleg*innen gibt es unterschiedliche Meinungen, aber ich persönlich tendiere dazu, dem Antrag zuzustimmen.

– Zuschussanträge Kultur 2025. Anträge wurden gestellt vom Kulturforum, Kunstverein, der Volkshochschule, der Gesellschaft zur Förderung des traditionellen Jazz, dem Verein KulturOrtNord und der Open Dance Experience
Die ersten vier wurden bisher gefördert und die Anträge sind aus meiner Sicht mit kleinen Einschränkungen in Ordnung. Ob ich für die Förderung des KulturOrtNord meinen Finger heben werde, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. Zu dem Antrag habe ich eine Anfrage an die Verwaltung gestellt. Auf die Antworten warte ich noch. Da es seit Jahren ein Grundsatz ist, keine Veranstaltungen privater Veranstalter*innen zu fördern, werde ich dem Antrag der Open Dance Experience voraussichtlich nicht zustimmen. Weichen wir von dem Grundsatz ab, müssten wir im Rahmen der Gleichbehandlung auch andere Veranstaltungen privater Anbieter unterstützen.
Ich trete grundsätzlich für eine strikte Ausgabendisziplin ein. Gleichzeitig habe aber auch immer wieder zum Ausdruck gebracht, die Axt nicht an die Veranstaltungen zu legen, die Plön lebens- und liebenswert machen und zu einer positiven Außendarstellung beitragen. Auch wenn das Einsparpotential gering ist kann dass nicht heißen, rauszupulvern was drin ist.
Ein strenger Maßstab ist und bleibt das Maß der Dinge.

– Baumschutzsatzung. Zum Zeitpunkt, als die Baumschutzsatzung erstellt wurde, habe ich mich vehement dafür eingesetzt, dass Obstbäume nicht mit aufgenommen werden. Seinerzeit stand ich relativ alleine auf diesem Standpunkt. Mittlerweile habe ich meine Meinung zu dem Thema geändert. Einige Kolleg*innen haben das wohl auch. Die CDU-Fraktion hat den Antrag gestellt, Obstbäumen den Schutz zu entziehen. Da es mit dem Schutz alter, großer Obstbäume offenbar in der Zeit seit Inkrafttreten der Baumschutzsatzung keine Probleme gegeben hat, werde ich der Empfehlung der Verwaltung folgen und dafür stimmen, den Schutzstatus nicht aufzuheben.
Zudem soll die Baumschutzsatzung nach den Vorstellungen der CDU-Fraktion so geändert werden, dass Genehmigungen für Baumfällungen aus Gründen des Städtebaus erleichtert werden. Auch hier sind nach meiner Kenntnis bisher keine Bauvorhaben auf Basis der Baumschutzsatzung verhindert worden. Im Fall der Birken in der Stettiner Straße, für deren Fällung ich mich seinerzeit eingesetzt habe, wurde ein Kompromiss erzielt, mit dem nach meiner Wahrnehmung alle gut leben können.
Auch im Bezug auf den Städtebau sehe ich keine Veranlassung, an der Baumschutzsatzung etwas zu ändern.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP) tagt am Mittwoch in der Woche darauf, gleiche Zeit, gleicher Ort. Worum wird es gehen?
Dazu in einem späteren Beitrag mehr.

Wie klamm ist Plön?

Im Hauptausschuss am Montag ging es im TOP 8 um die Haushaltsgenehmigung und das weitere Haushaltsverfahren. Der Haushalt für das Jahr 2024 wurde Ende April in der Ratsversammlung beschlossen. Weil Plön unterfinanziert ist und sogenannte „Fehlbedarfszuweisungen“ vom Land erhält, um seine Aufgaben zu erfüllen, ist die Stadt verpflichtet, bestimmte Regeln einzuhalten. Diese Vorgaben sind im Haushaltskonsolidierungserlass des Landes festgehalten.
Weil die Stadt Fehlbedarfszuweisungen erhält, muss der Haushalt durch die Kommunalaufsicht des Kreises genehmigt werden.
Ohne genehmigten Haushalt darf die Stadt nur Ausgaben tätigen, die gesetzlich vorgeschrieben oder vertraglich vereinbart sind. Das ist die haushaltslose Zeit.
Die haushaltslose Zeit 2024 endete Anfang August, als die Haushaltsgenehmigung der Kommunalaufsicht erteilt wurde.

Für den Haushalt 2024 wurden die Konsolidierungsbemühungen durch die Kommunalaufsicht ausdrücklich anerkannt. Daher wurde der Haushalt 2024 ohne Auflagen und Einschränkungen genehmigt. Zu den Konsolidierungsbemühungen, die anerkannt wurden, zählt aus meiner Sicht die Anhebung der Grundsteuer B. Das ist der gute Teil der Nachricht. 

Die schlechte Nachricht ist, dass wir angehalten sind, die vorgegebene Umsetzungsquote von 60% der im Haushalt vorgesehenen Investitionen nach Möglichkeit zu erreichen. Dazu werde wir einen Nachtragshaushalt 2024 aufstellen müssen. Im Nachtragshaushalt sind Korrekturen zum Haushalt zu berücksichtigen. Viele Ausgaben, die geplant waren, werden dieses Jahr nicht mehr getätigt werden können, weil entweder die Zeit schon so weit fortgeschritten ist, dass die Umsetzung nicht mehr erfolgen kann oder weil die Planungen die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) noch nicht erreicht haben. Eine Bereinigung des Haushaltes 2024 um die Maßnahmen, die keine Chance auf Realisierung haben, ist geeignet, um der 60% Vorgabe näher zu kommen oder sie vielleicht sogar zu erreichen. Die Erstellung des Nachtragshaushaltes ist eine Arbeit, die die Kämmerei zusätzlich zu stemmen hat. Sie hat parallel dazu den Jahresabschluss 2023 zu erstellen. Ohne das Ergebnis des Jahresabschlusses 2023 wird es weder eine Genehmigung des Nachtragshaushaltes 2024 noch eine Genehmigung des regulären Haushaltes 2025 geben.

Damit aber nicht genug. Die Stadt hat für 2025 und 2026 die Finanzierung mehrerer Maßnahmen beschlossen, die über so genannte Verpflichtungsermächtigungen abgesichert werden sollen.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen beträgt 3.908.000,- €.
Die Kommunalaufsicht hat die Vorgabe gemacht, diese Summe ist um 40%, also um 1.563.200,- € zu kürzen.
Die Maßnahmen, die über Verpflichtungsermächtigungen abgedeckt werden sollen, sind im Einzelnen:

1. Sportplatz Schiffsthal / 2025: 2.370.000,- €
2. Neubau KiTa / 2025: 390.000,- € / 2026: 200.000,- €
3. Anschaffung eines Fahrzeuges für den Bauhof mit Winterausrüstung und Straßenkehrmaschine / 2025: 370.000,- €
4. Gerätewagen Logistik für die Feuerwehr / 2025: 350.000,- €
5. Maßnahmen zur Städtebauförderung / 2025: 198.000,- €
6. Erneuerung eines Ölabscheiders im Baubetriebshof / 2025: 30.000,-

Die Kämmerei schlägt vor, im Nachtragshaushalt 2024 alle Verpflichtungsermächtigungen zu streichen bis auf den Sportplatz Schiffsthal, und den Gerätewagen für die Feuerwehr.
Diesem Vorschlag folgten die Mitglieder des Hauptausschusses einstimmig.

Die Sanierung des Sportplatzes hat mittlerweile die Leistungsphase drei (Entwurfsplanung) erreicht. Durch die Verpflichtungsermächtigung, die ja bestehen bleibt, ist die Sanierung nach meiner Einschätzung schon so gut wie „in relativ trockenen Tüchern“, genau wie der Gerätewagen für die Feuerwehr. Ich persönlich stehe zu beiden Entscheidungen.

Die anderen Maßnahmen sind aber auch nicht vom Tisch. Sie können in den Haushalt aufgenommen werden, wenn der Bedarf nach wie vor besteht und die Investitionen entscheidungsreif sind.
So ist der Bedarf für den Bau einer KiTa nach aktueller Lage gegeben. Derzeit konzentrieren sich die Planungen auf dem Standort „Katholische Kirche“. Allerdings gehen die Gespräche nicht so schnell voran, wie man sich das nach der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie, in der der Beschluss gefasst wurde, erhoffen konnte. Es gibt nach wie vor noch offenen Fragen. Leider ist der Ausschuss damals nicht meinem Antrag gefolgt, parallel zu dem Standort „Katholische Kirche“ auch den Standort Ölmühlenallee weiter zu betrachten. Nach meiner persönlichen Einschätzung wird der Bau der KiTa noch länger auf sich warten lassen.
Auch die Anschaffung eines neuen Fahrzeuges für den Bauhof ist damit noch nicht vom Tisch. Sie kann regulär in den Haushalt 2025 aufgenommen werden. Vielleicht wäre hier noch einmal zu prüfen, ob der Ersatz 2025 zwingend erforderlich oder eher wünschenswert ist oder ob es ggf. kostengünstigere Lösungen gibt.
Die Städtebauförderung liegt mir sehr am Herzen und mit Herrn Freudenreich haben wir jetzt einen Stadtplaner als Fachbereichsleiter, dem die Stadtplanung sehr am Herzen liegt. Er hatte am Montag seinen ersten Arbeitstag und wird nach einer Einarbeitungszeit sicher die richtigen Schwerpunkte setzen können. Darüber hinaus hängen Maßnahmen der Städtebauförderung immer auch mit der Verfügbarkeit von Fördermitteln zusammen.
Der Ölabscheider im Bauhof ist – wie die Diskussion ergab – aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe verpflichtend und könnte dann über den Nachtragshaushalt oder den Haushalt 2025 beschafft und eingebaut werden.

Das hört sich am Ende dann doch nicht so schlimm an wie gedacht. Allerdings ist die Prognose, die in der Haushaltsgenehmigung aufgezeigt sind, eher düster, wenn man die Ergebnisrechnung betrachtet. Bis Ende 2022 sind Defizite in Höhe von 5.879.000,- € aufgelaufen. Für 2023 wird ein Fehlbetrag von 3.591.600,- € erwartet. Diese Summe wird nach neuestem Stand – so zumindest die Diskussion in der Sitzung – deutlich niedriger ausfallen oder sogar ausgeglichen sein.
Berücksichtigt man das, dann werden die Defizite bis Ende 2026 nicht auf noch angegebene 18.989.000,- € steigen, sondern „bloß“ auf 12.397.400,- €.
Das Eigenkapital – Ende 2023 in Höhe von 7.612.000,- € – wird Ende 2027 aufgezehrt sein und mit einem Minus  von 2.499.000,- € vorausberechnet.
Auch wenn die Prognosen nicht punktgenau sind und ungenauer werden, je weiter sie in die Zukunft gerichtet sind, die Tendenz ist eindeutig.

Zu guter Letzt: Die Verschuldung Anfang 2024 wird mit 11.295.000,- € angegeben.
Ende 2024 wird sie voraussichtlich 18.413.000,- € betragen. Auf alle Plönerinnen und Plöner umgerechnet sind das pro Kopf 1.263,- € am Anfang und 2059,- € am Ende des Jahres 2024.

In Folge der Entwicklung müssen wir uns aber schon ernsthafte Gedanken machen, wie wir unsere Ausgaben begrenzen wollen, ohne uns kaputtzusparen. 
Mir ist völlig klar, dass wir selbst bei der Streichung aller freiwilligen Leistungen auf Dauer keinen ausgeglichenen Haushalt hinbekommen werden. Das kann aber kein Argument dafür sein, so weiterzumachen wie immer.
An vielen Stellen sehe ich Einsparpotential. In den letzten Monaten hatte ich gelegentlich das böse Wort „Dezemberfieber“ gebraucht, nicht immer zur Freude meiner Gesprächspartner*innen.
Das Dezemberfieber ist ein Ausdruck im Amtsjargon für wenig sparsames Haushaltshandeln zum Ende des Jahres. Früher zumindest wurde vielfach zum Jahresende schnell Geld ausgegeben, weil es noch im Titel war. Ziel war, kein Haushaltsmittel zurückgeben zu müssen, weil man für die folgenden Haushaltsjahre Kürzungen seines Titels befürchtete. 

Wenn ich mir den Tagesordnungspunkt 6 (Standortanalyse Plön) ansehe, dann sehe ich da zumindest Grundmuster des Dezemberfiebers. Dazu später vielleicht noch einen eigenständigen Beitrag.

Auch zum Tagesordnungspunkt 8 (Haushalts- und Stellenplan für die Haushaltsjahre 2025 und folgende) werde ich mich voraussichtlich noch äußern. Dabei ging es um einen Antrag der FWG-Fraktion, in den kommenden Jahren die bevorstehenden Zurruhesetzungen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in der Verwaltung zu nutzen, um den Stellenumfang sozialverträglich und ohne berufsbedingte Kündigungen um 6% zu reduzieren.





Wer ist Schuld am Stillstand beim Bauprojekt Gänsemarktviertel?

In den Kieler Nachrichten vom 08. August 2024 wurde auf Seite 25 über den Stillstand des Neubauprojektes „Gänsemarktviertel berichtet.
Die Autorin des Artikels schreibt: „Das Gänsemarktviertel stockt also durch einen Verwaltungsakt,  der offensichtlich viel Zeit kostet.“ Danach zitiert sie den Vertreter (Herrn Mergel) der Investorin (die Firma H-Projektierung): „Wir stecken in den Fängen der öffentlichen Verwaltung mit Fristen und hoher Absicherungsmentalität.“

Nach meiner Meinung entsteht dadurch der Eindruck, dass der Verwaltung der schwarzen Peter zugeschoben und öffentlich Druck ausgeübt werden soll. So einfach sollte man es sich nicht machen.
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Tatsächlich bewerte ich die Sache etwas anders.

Für den Verzug gibt es laut dem Zeitungsbericht
zwei Probleme:

1. Eine Baulast, die der Erteilung einer Baugenehmigung entgegensteht. Der Investorin ist es dem Anschein nach bislang nicht gelungen, eine einvernehmliche Lösung bezüglich einer Baulast zu finden. Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers oder einer Grundstückseigentümerin. Da hier von einer „nachbarschaftlichen Baulast“ geschrieben wird, könnte es sich möglicherweise um ein Problem zu handeln, das zwischen der Firma H-Projektierung und dem Nachbarn bzw. der Nachbarin zu lösen ist. Allerdings darf der Kreis keine Baugenehmigung erteilen, solange eine Baulast auf dem Grundstück liegt, die dem Bauantrag entgegensteht.
Details sind mir nicht bekannt, aber auf Grundlage des Artikels der Kieler Nachrichten sehe ich hier eher ein Problem, das nach meiner Meinung ausschließlich durch die Investorin zu lösen ist.

2. Eine fehlende Ausführungsplanung. Die Ausführungsplanung legt fest, wie und in welcher Qualität – in diesem Fall der Verbindungsweg zwischen Gänsemarkt und der Straße „Am Schwanensee“ – ausgebaut wird. Schwere Fahrzeuge wie Feuerwehr, Müllabfuhr und Krankenwagen müssen den Weg befahren können, ohne ihn zu beschädigen und ausreichend Platz zum Rangieren haben.
Das kann nach meiner Überzeugung aber nur auf Basis einer Ausführungsplanung sichergestellt werden, die den Richtlinien zur Anlage von Straßen entspricht.
Es reicht nach meiner persönlichen Auffassung nicht aus, dass die Investorin zusagt, den Müllfahrzeugen, der Feuerwehr, Krankenwagen und Fußgänger*innen auf einem neu zu schaffenden Weg Platz einzuräumen.

Ich könnte hier sehr ins Detail gehen, aber da es sich um nicht-öffentlich beratene Vertragsangelegenheiten handelt, tue ich das nicht.

Es ist aber kein Geheimnis, dass es grundsätzlich drei Optionen und verschiedene Varianten für die Finanzierung, den Bau und den Unterhalt (Folgekosten) geben könnte:

Erstens. Es entsteht ein Privatweg. Das Risiko liegt dann ganz bei der Investorin.
Aus städtebaulicher Sicht sehe ich ohnehin kein zwingendes städtebauliches Erfordernis für einen öffentlichen Verbindungsweg zwischen Gänsemarkt und der Straße „Am Schwanensee“.
Die Ausführungsplanung, der Bau und die Folgekosten wäre in diesem Fall allein in der Verantwortung der Investorin.

Zweitens: Der Weg wird von der Investorin gebaut und dann als öffentlicher Weg an die Stadt übergeben.
In einem solchen Fall sollte es selbstverständlich sein, dass die Stadt darauf achtet, dass der Weg so gebaut ist, dass er der Richtlinie zur Anlage von Straßen entspricht. Damit ist das Risiko im Bezug auf Nachbesserungen und Folgekosten für die Stadt deutlich besser kalkulierbar. Ich würde hier auch eher von Risikominimierung als von „Absicherungsmentalität“ sprechen.

Drittens: Die Stadt baut den Weg selber. Das wäre eine Investition in fremdes Eigentum und wohl rechtlich auch nicht zulässig, außer, die Investorin überträgt der Stadt vorher die Flächen. Aus meiner Sicht sprechen vier Argumente gegen diese Lösung. Zum ersten müsste die Stadt den Weg Kreditfinanzieren, zum zweiten läge das volle finanzielle Risiko für Kosten und Folgekosten bei der Stadt, zum dritten wäre die Umsetzung des Wegebaus von der Haushaltsaufstellung der Stadt und der Genehmigung des städtischen Haushaltes durch die Kommunalaufsicht abhängig und nicht zuletzt wäre eine Koordinierung der Bauarbeiten erforderlich, was zu weiteren Reibungsverlusten und Verzögerungen führen könnte.
Damit würde man das Verfahren nach meiner Einschätzung tatsächlich weiter in die Länge ziehen. Daran kann aber niemandem gelegen sein.

Ich wünsche mir schon, dass das Bauvorhaben jetzt zügig in die Umsetzung geht, sofern die berechtigten Interessen der Stadt berücksichtigt werden und die nachbarschaftlichen Hinderungsgründe aus dem Weg geräumt sind.

Abschließend möchte ich aber dennoch betonen, dass ich mit dem Bauvorhaben als Ganzem nicht wirklich glücklich bin. Hier soll jetzt ein massiver Riegelbau entstehen. Genau das sollte mit dem Bebauungsplan eigentlich verhindert werden. Die ursprüngliche Absicht war es, dass hier ein Baugebiet entwickelt wird, das sich am kleinteiligen Stil des Gänsemarktes orientiert. Die seinerzeit vom Kreis geäußerten Bedenken zu den Formulierungen im Bebauungsplan wurden aber nicht berücksichtigt.

Nach meiner ganz persönlichen Meinung wird den Bausünden in Plön jetzt eine weitere hinzugefügt.

Durch den Bebauungsplan besteht aber ein Baurecht für die Investorin.
Ich habe Änderungen am Bebauungsplanes in der Vergangenheit mitgetragen, da das Kind aus meiner Auffassung ohnehin in den Brunnen gefallen ist.
Was ich nicht mittragen werde ist eine Übertragung des Risikos von der Investorin auf die Stadt.