Hauptausschuss (1), Sportförderung und Benzinkutsche

Gestern tagten der Ältestenrat und der Hauptausschuss. Der Ältestenrat tagt nicht öffentlich. Das erscheint auf den ersten Blick intransparent, aber es ist eine gute Gelegenheit, dass unter den Fraktionsvorsitzenden, der Verwaltung sowie der Ersten Stadträtin und dem Zweiten Stadtrat auch einmal Tacheles gesprochen werden kann.

Fast unmittelbar darauf trat dann der Hauptausschuss (HA) zusammen. Es gab drei Tagesordnungspunkte (TOP), die sehr viel Zeit in Anspruch nahmen:
1. TOP 7 / Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
2. TOP 8 / Ersatzbeschaffung Fahrzeug für Hilfesuchende
3. TOP 10 / Stellenplan 2025, Hier: Wiederbesetzugssperre Stellenanteil (1/2 Stelle) im Bereich Klimaschutzmanagement

Zu TOP 7 / Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 

Über 40 % der Mitarbeiter*innen der Stadt Plön sind über 50 Jahre alt. Das überdurchschnittlich hohe Alter ist mit Sicherheit auch ein Grund dafür, dass der aktuelle Krankenstand relativ hoch ist. Um etwas für die Gesundheit der Mitarbeiter*innen zu tuen, hat die Verwaltung den Antrag eingebracht, dass mit der Firma Hansefit ein Vertrag abgeschlossen wird, der es den Mitarbeiter*innen ermöglichen soll, das Fitnessangebot von Hansefit in Anspruch zu nehmen.
Den Mitarbeiter*innen, die sich daran beteiligen, sollen dann ein Kostenanteil von 35,- € / Monat erstattet werden. 
Diese Maßnahme soll nicht nur dazu dienen, den Krankenstand zu reduzieren. Sie soll auch dazu beitragen, die Attraktivität der Stadt Plön als Arbeitgeberin zu steigern. Auch die Stadt Plön hat Schwierigkeiten mit dem Fachkräftemangel. Teilweise ist es problematisch, Stellen qualifiziert nachzubesetzen.
Vom Grundsatz her finde ich es sehr gut, wenn unsere Mitarbeiter*innen Sport treiben und sich fit halten; im ihrem eigenen Interesse, als Fürsorgemaßnahme der Arbeitgeberin und auch als betriebswirtschaftliche Maßnahme, um den Krankenstand zu senken.
Eine interne Umfrage hat ergeben, dass 71 Mitarbeiterinnen Interesse hätten, das Angebot anzunehmen. Die Verwaltung hat dann aufgezeigt, welche Kosten pro Jahr entstehen, wenn 71 Mitarbeiter*innen oder bei vorsichtiger Schätzung 50 Mitarbeiterinnen das Angebot in Anspruch nehmen würden.
Betrachtet wurde dabei ein Zuschuss von 30,- € und ein Zuschuss von 35,- €.
Bei 71 Teilnehmenden und einem Zuschuss von 30,- € entstehen Kosten in Höhe von 25.560,- €
Bei 50 Teilnehmenden und einem Zuschuss von 30,- € entstehen Kosten in Höhe von 18.000,- €
Bei 71 Teilnehmenden und einem Zuschuss von 35,- € entstehen Kosten in Höhe von 29.820,- €
Bei 50 Teilnehmenden und einem Zuschuss von 35,- € entstehen Kosten in Höhe von 21.000,- €
Ich habe im Vorfeld der Sitzung bereits einige Fragen an die Verwaltung übermittelt, die in der Sitzung im Wesentlichen beantwortet wurden. Nur die Frage, was genau gemacht werden soll, wurde mit dem umfangreichen Angebot von Hansefit und einigen Beispielen wie Yoga oder Schwimmen beantwortet. Das ist natürlich nicht so detailliert, wie ich es mir gewünscht hätte.
Zudem hatte ich gefragt, warum man nicht mit örtlichen Betrieben oder Vereinen zusammenarbeiten würde. Immerhin sei der Zuschuss von 35,- € im Monat fast doppelt so hoch wie der Preis für eine Monatsmitgliedschaft im TSV-Plön. Bei der Kooperation mit unseren örtlichen Sportvereinen – oder auch Ftnessanbieter*innen – würden schließlich die Strukturen vor Ort gestärkt und die Wertschöpfung würde nicht aus der Stadt abfließen.
Das Gegenargument war, dass nicht als Mitarbeitenden hier vor Ort wohnen würden und auch für diese die Möglichkeit bestehen sollte, an dem Programm teilzunehmen. 
Meine Anregung, den Mitarbeiter*innen, die in einem Verein Sport treiben wollen, ebenfalls eine Förderung zukommen zu lassen wurde aufgenommen. Die Mitgliedschaft soll zu 50% übernommen werden, wobei die Förderung 35,- € im Monat nicht übersteigen darf.
Außerdem warf der Kollege Gampert die Frage auf, warum die sportlichen Aktivitäten im Falle von Mitarbeiter*innen, die gesundheitliche Probleme haben, nicht durch Angebote z.B. der Krankenkassen abgedeckt würden. Es gäbe immerhin zahlreiche Maßnahmen, die dann die Stadtkasse nicht belasten würden. Dieser Einwand ist berechtigt, wurde aber nicht berücksichtigt.
Im Ergebnis wurde mit Mehrheit beschlossen, die 35,- € für eine Beteiligung am Angebot von Hansefit zu gewähren (ich habe nicht dafür gestimmt).
Die SPD hat sich meine Anregung zu eigen gemacht und dann einen Antrag formuliert, dass der Sport im Verein auch berücksichtigt wird.
Dem konnte ich natürlich zustimmen.

TOP 8 / Ersatzbeschaffung Fahrzeug für Hilfesuchende
Dieser Tagesordnungspunkt sorgte nicht nur bei mir für Verärgerung. Es ist völlig in Ordnung, dass  die Stadt einen 9-Sitzer vorhält, um Hilfsbedürftige zu unterstützen. Vielfach werden Hilfsbedürftige von Mitarbeiter*innen der Verwaltung begleitet, wenn sie Termine auf Ämtern und Behörden haben. Um Wohnungen mit dem nötigsten Mobiliar auszustatten ist es in Ordnung, entsprechende Möbel z.B. für Kinderzimmer dorthin zu transportieren. Dafür benötigen die Mitarbeiter*innen der Stadt einen PKW.
Ich habe die Vorlage so verstanden, dass das Fahrzeug noch vorhanden ist, aber gravierende Mängel aufweist, so dass es ausgetauscht werden muss. Tatsächlich wurde das Fahrzeug bereits verkauft, so dass ein Handlungsdruck besteht. Die Ersatzbeschaffung über einen Leasingvertrag wurde als alternativlos dargestellt.
Für mich persönlich stellte es sich so dar, dass wir vor vollendete Tatsachen gestellt wurden. Das ärgerte mich, weil ich der Ansicht bin, dass wieder einmal keine Alternativen geprüft wurden. 

Leasingverträge sind sinnvoll für Betriebe, die die Leasingkosten als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen können. Für alle anderen eher nicht. Für sie gilt, was Gerhard Polt schon vor Jahren zum Thema zu sagen hatte. 
https://www.youtube.com/watch?v=YffXzPx6yJw
Auf Nachfrage stellte sich heraus, dass das Fahrzeug, das neu beschafft werden soll, gut 19.000,- € kostet. Die Leasingrate wurde – Laufzeit 48 Monate – mit knapp 300,- € angegeben. Bei einem Restwert von etwas über 9.000,- € zahlt die Stadt am Ende gut 4000,- € mehr als bei einem Barkauf.
Ein Barkauf ist allerdings von Haushaltsrecht nicht möglich, weil im Haushalt für 2025 – der übrigens noch beim Kreis zur Genehmigung vorliegt – kein Geld für einen Ersatzkauf berücksichtigt wurden. 

Die Frage, die ich mir stelle, ist aber folgende:
– Warum wurde nicht geprüft, ob statt eines Leasingvertrages nicht auch eine Kooperation mit dem Car-Sharing-Anbieter „Stattauto“ möglich gewesen wäre. Schließlich wurden wir in einer der letzten Sitzungen informiert, dass die Nutzung der von „Stattautos“ am Markt bereitgestellten Fahrzeuge wirtschaftlicher ist als die Anschaffung eines eigenen Dienstwagens. Darüber hinaus hätten auch Vereine, andere Institutionen und sogar Privatpersonen z.B. am Wochenende kostengünstig auf einen Transporter oder einen 9-Sitzer zurückgreifen können. Diese Lösung wäre auch aus Gründen des Klimaschutzes sinnvoller gewesen. Eine Prüfung wäre es wert gewesen.
– Apropos Klimaschutz: im Tagesordnungspunkt 10 wurde leidenschaftlich über Klimaschutz diskutiert. Da wäre es aus einer Sicht bei der Ersatzbeschaffung durchaus eine Prüfung wert gewesen, ob man sich für ein Auto mit E-Antrieb entscheiden sollte. In vielen anderen Bereichen macht sich die Verwaltung für den Klimaschutz stark, etwa um Planstellen zu begründen. Hier hätte die Möglichkeit bestanden, auch einmal mit einem guten Beispiel voranzugehen. Nun ist man dabei, diese Chance zu vergeben. Das kratzt auch an der Glaubwürdigkeit des Bekenntnisses zum Klimaschutz.
Nebenbei: jede Vorlage wird mit dem Absatz: Klimarelevanz/Begründung versehen. Hier wurde diesmal keine Aussage zu gemacht, ein handwerklicher Fehler. Wenn ich das kurz nachholen dürfte: Die Klimarelevanz bei der Beschaffung einer „Benzinkutsche“ ist negativ.
– Es wurde auch nicht geprüft, ob man den Zeitraum bis zum Haushalt 2026 überbrücken könnte.
Dort hätte man einen kostengünstigeren Barkauf berücksichtigen können. Für Personentransporte hätte man bis dahin auch auf die bereits vorhandenen Stattautos zurückgreifen können. Darüber hinaus kann ich mir durchaus vorstellen, das für Möbeltransporte beim Bauhof geeignete Fahrzeuge zur Verfügung stehen.
Am Ende wurde dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt. (sieben Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen, zwei Enthaltungen.

Morgen oder in den Nächsten Tagen geht es weiter mit dem TOP 10 / Stellenplan 2025, Hier: Wiederbesetzugssperre Stellenanteil (1/2 Stelle) im Bereich Klimaschutzmanagement.

Hotelprojekt Fegetasche, Bedenken schon im Vorfeld

In der Vorletzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (SteP) am 14. Juni 2025 stand der Punkt: „Hotelprojekt Fegetasche hier: Vorstellung eines aktuellen Planungsstandes einer Investorin“ auf der Tagesordnung. Die Inhalte zu dem Tagesordnungspunkt wurden im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung behandelt.

Auf der letzten Sitzung des SteP am 18. Juni 2025 wurde die Planung des Hotels auf der Badewiese Fegetasche entweder im Rahmen des Tagesordnungspunktes „Anfragen der Beiräte und Beauftragten“ oder des Tagesordnungspunktes  „Einwohner*innenfragestunde“ kritisch hinterfragt. Ich habe mit den Inhalt der Anmerkung in meinen Notizen notiert, aber leider kann ich nicht mehr genau zuordnen, zu welchem Tagesordnungspunkt sie erfolgt ist.

Die Bürgermeisterin antwortete, dass im Moment Gespräche mit der Investorin geführt würden. Die Inhalte seien aber noch nicht öffentlich. In der nächsten oder übernächsten Sitzung des SteP wäre beabsichtigt, einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zu fassen.
Da sich die kritische Anmerkung mit den Bedenken nicht direkt an die Bürgermeisterin gerichtet hat, hatte auch ich als Mitglied der Selbstverwaltung (Politik) die Gelegenheit wahrgenommen, darauf zu antworten. 

Natürlich sind die geäußerten Bedenken berechtigt. In den nicht-öffentlichen Vorgesprächen werden bereits Rahmenbedingungen abgesprochen, die dann in den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes mit einfließen. (Wenn ich mich richtig erinnere, habe ich den guten alten Ausdruck: „Da werden Pflöcke eingeschlagen“ benutzt). Sind diese Rahmenbedingungen erst einmal im Aufstellungsbeschluss festgehalten, dann ist es sehr schwer, hier noch Korrekturen anzubringen.
Vor diesem Hintergrund habe ich zum Ausdruck gebracht, dass ich die Bedenken für mehr als berechtigt halte.

Ich persönlich habe mich seit über 10 Jahren dafür eingesetzt, in dem Bereich eine Hotelansiedlung möglich zu machen. Auch eine Erweiterung der Strandklause in Richtung See würde ich auch mittragen.

Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass ich einem Beschluss zustimme, der die weitgehende Überbauung der Badewiese zum Ziel hat. Ich kann mir auch nichts anderes vorstellen als eine Hotelbebauung. Wer weit in meinem Blog zurückblättern wird feststellen, dass ich mich seinerzeit gegen das Projekt „Plöner Welle“ auf der Fegetaschenwiese positioniert habe. Das Projekt sah Ferienwohnungen vor, war aber geeignet, auf mich den Eindruck zu machen, dass es sich um hochpreisige Eigentumswohnungen handelt würde.
Aus meiner Sicht muss sich eine Bebauung auf einen reinen Hotelbetrieb beschränken und ein deutlich erkennbarer und als Badewiese benutzbarer Teil der Fläche für die öffentliche Naherholung erhalten bleiben. 

Ein Schritt in Richtung Lärmschutz in der Lübecker

Am vergangenen Mittwoch (18. Juni 25) tagte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP). Eigentlich hatten ein Kollege und ich in einem Vorabgespräch die Vermutung geäußert, dass wir zur Tagesschau wieder zu Hause sind. Wir haben uns getäuscht. Neben vielen Berichte und Nachfragen zu den Berichten hatten wir eine sehr lange, aber auch gute Diskussion zum Thema Verkehrsberuhigung in der Lübecker Straße. 

Zur Erinnerung, Anfang des letzten Jahres gab es einen gemeinsamen Antrag von CDU und FWG zu dem Thema. Gefordert wurden Schwellen im Bereich Bahnhofstraße, im BereichLübecker Straße und Markt bis zum Pastorat. Außerdem sollten Blumenkübel als Umfahrhindernisse aufgestellt werden. Ziel war es, die Leute, die dort mehr als Schrittgeschwindigkeit zu einer Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit zu bewegen.
(Anm.: Schrittgeschwindigkeit ist nicht definiert. In der Rechtsprechung wird von bis zu 20 km/h ausgegangen. Zum Vergleich, für eine marschierende Gruppe Soldaten rechnete man in meiner Grundausbildung mit ca. 4,5 km/h),

Wie sich im Laufe der über einjährigen Prüfung herausgestellt hat, ist die Stadt für die Maßnahmen im „Verkehrsberuhigten Bereich“ zu ständig. Hier haben wir Handlungsfreiheit und brauchen auch keine Rücksprache mit der unteren Verkehrsaufsichtsbehörde nehmen.
Anders sieht es in der Bahnhofstraße aus. Das ist keine Tempo 30 Zone, auch wenn dort Tempo 30 Schilder stehen. Es handelt sich verkehrsrechtlich lediglich um eine Geschwindigkeitsbeschränkung. 

Zusätzlich haben wir auch darüber beraten, zwischen dem Schwentinezentrum und der Alten Post wieder einen Zebrastreifen einzurichten. Die geänderte Rechtslage ließe das zu. Hierzu soll die Verwaltung in Kontakt mit dem Kreis treten.

Die Diskussion über die Blumenkübel verlief relativ einvernehmlich. Gegensätzliche Auffassungen gab es bei der Frage der Fahrbahnschwellen. Die SPD folgte der Auffassung der Verwaltung und plädierte für den Verzicht auf Fahrbahnschwellen. Begründet wurde das mit dem – nicht falschen – Argument, dass ein Verkehrsberuhigter Bereich eine Verkehrsfläche ist, die allen Verkehrsteilnehmenden – egal ob Autofahrer*in, fahrradfahrenden oder auch Leuten zu Fuß gleichermaßen und ohne Vorrechte für irgendeine Gruppe zur Verfügung steht. Aus dem Grund wurde auch darüber nachgedacht, die Begrenzungspfähle entlang des Kleinpflasters zu entfernen, um das deutlicher zu machen. Ich persönlich hielte das für einen Fehler, weil die der Verlauf der ehemaligen Fahrbahn von B76 und B430 durch das Kleinpflaster markiert ist und damit auch als Fahrbahn wahrgenommen wird, wenn die Begrenzungspfosten entfernt werden. Aus meiner Sicht bieten die Begrenzungspfosten Radfahrenden und Fußgänger*innen einen sicheren Raum. Ich habe mich schon vor über 10 Jahren dafür eingesetzt, dass die Fußgängerzone nicht vom Markt bis zum Gänsemarkt erweitert wird und die Parkplätze auf dem Markt erhalten bleiben. Dazu muss natürlich die Lübecker Straße für den PLW-Verkehr frei bleiben. Für eine Geschwindigkeitsbegrenzung bin ich aber schon.

Bündnis 90/Die Grünen, FWG und FDP sprachen sich dafür aus, hier zumindest einen Verkehrsversuch mit Schwellen zu machen. Von der ursprünglichen Zielsetzung war die CDU-Fraktion abgerückt. In einer Abstimmung hätte es voraussichtlich keine Mehrheit für eine endgültige Entscheidung für Fahrbahnschwellen gegeben.

Daher hatte ich viel Sympathie für den Vorschlag von Bündnis 90/Die Grünen entwickelt, die einen Verkehrsversuch vorgeschlagen haben. Um einen Kompromiss zu ermöglichen, haben Bündnis 90/Die Grünen ergänzend vorgeschlagen, erst einmal mit einer Schwelle am Eingang zur Lübecker Straße zu beginnen. Das wiederum erschien mir etwas wenig. Am Ende haben wir uns mit 6 Ja-Stimmen drei Gegenstimmen und einer Enthaltung für drei Schwellen zwischen der Einmündung Gänsemarkt und der Schwentinebrücke entschieden. Ich hätte mir zwar mehr gewünscht, aber ein Kompromiss, der von einer erkennbaren Mehrheit getragen wird, ist ein gutes Ergebnis.

Die erforderlichen Mittel sollen nach Vorstellung der Verwaltung im Kommenden Jahr in den Haushalt eingestellt werden. Um das ganze nach über einem Jahr zu beschleunigen, habe ich nachgefragt, ob die Finanzierung nicht schon in diesem Jahr möglich ist, wenn Haushaltsreste vorhanden sind (Geld, das in den Haushalt eingestellt ist, aber in diesem Jahr nicht hat mehr ausgegeben werden kann). Die Reaktion auf diesen Vorschlag war eher verhalten, aber ich hoffe, dass die Verwaltung einen Weg findet.

Veranstaltung zur Wärmewende am 17. Juni 2025

Am 17. Juni 2025 wird es um 18:00 Uhr in der Aula am Schiffsthal eine Abschlussveranstaltung zur Kälte- und Wärmeplanung (KWP) geben. Dort werden die Ergebnisse der KWP durch das Büro Zeitengragd sowie der Abschlussbericht der Firma OCF zu den Untersuchungen zum Quartier Plön Süd-West vorgestellt.
Nach einer Pause werden noch einmal Ratschläge zum Thema „zukunftsfähig heizen“ gegeben. Zum Abschluss besteht die Möglichkeit, mit den Fachleuten aus den Firmen und der Verwaltung ins Gespräch zu kommen.
Im Vorgriff auf die Veranstaltung möchte ich schon einmal auf mögliche Inhalte eingehen. .

In der Ratsversammlung am 28 April haben wir uns nach einem zähen Ringen auf einen Kompromiss im Bezug auf den Umgang mit der Kälte- und Wärmeplanung (KWP) geeinigt, die bereits im Februar 2025 unter hohem Zeitdruck und mit einer Zufallsmehrheit (zwei Ratsmitglieder waren verhindert) von der Ratsversammlung beschlossen wurde.

Bei der Erstellung der KWP wurden nach meiner Meinung zwei Fehler gemacht. Zumindest einer der Fehler erscheint mir so gravierend zu sein, gravierend zu sein, dass ich nicht ausschließen möchte, dass der ganze Vorgang noch einmal wiederholt oder zumindest nachgebessert werden muss. .
(Anmerkung: Die Klarstellung zum Verfahren , weil bei der Erstellung der KWP nach meiner Auffassung wesentliche Verfahrenssschritte nicht berücksichtigt wurden. Darüber hinaus traf sie Festlegungen, die möglicherweise zu erheblichen finanziellen Risiken für die Stadt Plön führen könnte. Erschwerend kam hinzu, dass eine Bewertung der Risiken durch die Kämmerei aufgrund der Kürze der Zeit gar nicht möglich war.
Die von mir erkannten Mängel der KWP betreffen:
zum einen die nicht durchgeführte Alternativenprüfung, die einen Verstoß gegen das Haushaltsrecht (wirtschaftliche Haushaltsführung) darstellen könnte sowie
zum anderen die nicht durchgeführte „Beteiligung der Öffentlichkeit“.
„Beteiligung der Öffentlichkeit“ ist ein im Verwaltungsrecht stehender Begriff. Er beinhaltet die Veröffentlichung des Planes, genauer gesagt des Entwurfes der Planung, dessen öffentliche Erläuterung, die Möglichkeit für Bürger*innen, Stellungnahmen zu dem Planungsentwurf abzugeben, die Abwägung der Stellungnahmen und die Veröffentlichung des Abwägungsergebnisses.
Nichts von dem hat im Rahmen des Verfahrens stattgefunden. Um es noch einmal zu betonen, gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Verfahrensschritte wurden nicht durchgeführt. Nach meiner Meinung handelt es sich dabei um einen gravierenden Mangel, der eigentlich zur Aufhebung der KWP durch das Ministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Naturschutz (MEKUN) führen müsste. Zumindest eine Vorgabe zur „Heilung“ der Verfahrensfehler scheint mir unvermeidlich. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist – wie bereits gesagt – ein verwaltungsrechtlich feststehender Begriff. Es wäre höchst unprofessionell, ihn mit einer Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit zu verwechseln.
)

Da ich mit meinen Zweifeln nicht allein dastand und die Umsetzung der Empfehlungen des Büros Zeitengrad möglicherweise umkalkulierbare finanzielle Risiken beinhalten könnte, wurde in der Ratsversammlung am 28. April ein Beschluss über die Umsetzung der Empfehlungen der KWP gefasst.

Der von allen Fraktionen gemeinsam mitgetragene Beschluss beinhaltet – hier etwas zusammengefasst – folgende Punkte:
– Die Ergebnisse der KWP sind Empfehlungen der Fa Zeitengrad und werden grundsätzlich (Anm.: also mit Einschränkungen) anerkannt
– Planung, Bau und Betrieb von Wärmenetzen vorzugsweise durch externe Energieversorger
(Hintergrund: Kosten für Planng, Investitionen und Betrieb übersteigen die finanziellen Möglichkeiten von Stadt Plön)
– Die Umsetzung von einzelnen Maßnahmen der KWP erfolgen nur mit Beschluss der Ratsversammlung
– Als erstes sollen Vorbereitungen für die Maßnahme M2 (Quartier Plön Südwest) untersucht werden. Synergieeffekte für die Maßnahme M3 (Bahnhofsquartier) sollen mutgeprüft werden.
(Anmerkung: sinnvoll, weil nach meiner Meinung ein wirtschaftlicher Betrieb von Wärmenetzen außerhalb des zentralen Stadtbereiches wirtschaftlich nicht darstellbar ist.) 
– Es wird ein besonders Augenmerk auf die rechtlichen Aspekte und die finanziellen Auswirkungen für die Stadt gelegt.
(Anmerkung: Erfolgt erstmals im Rahmen der KWP, hätte aber meiner Meinung nach schon im Verlauf der Erstellung der KWP viel stärker berücksichtigt werden müssen, insbesondere auch durch die Einbindung der Kämmerei.)
– Für die Umsetzung der KWP werden keine neuen Stellen im Stellenplan der Stadt Plön geschaffen.
(Anmerkung: Ein sozial verträglicher Abbau von Personal ohne betriebsbedingte Kündigungen ist seit langem ein Kernanliegen der FWG-Fraktion, der ich angehöre).
– Sofern es zur Umsetzung von Nahwärmenetzen kommt, wird auf eine Anschluss und Benutzungszwang verzichtet.
– Es werden weitere Info-Kampagnen für den Zeitraum von 5 Jahren durchgeführt, sofern diese mit mindestens 50% gefördert werden.

Allgemein bleibt festzustellen, dass das Büro Zeitengrad im Stadtgebiet sehr weitreichend umfangreiche Flächen bzw. Quartiere darstellt, die für Wärmenetze geeignet sein sollen. Dementsprechend wird vorgeschlagen, gleich mehrere BEW-Untersuchungen einzuleiten. (BEW steht für Bundesförderung für effiziente Wärmenetze). Die Kosten für eine BEW Studie liegen nach meinem Kenntnisstand bei ca. 200.000,- €.

In der Vergangenheit habe ich immer wieder darauf hingewiesen, dass wir vor der Umsetzung von Maßnahmen nach KWP auf jeden Fall die Ergebnisse der Untersuchungen zum „Energetischen Sanierungsmanagements für das Quartier Plön-SüdWest“ abwarten. #Die Untersuchungen sind sehr viel detaillierter als die vorliegende KWP. Mit der Arbeit war das Ingenieurbüro OCF beauftragt. Der Entwurf des Endberichtes für das „Energetische Sanierungsmanagement für das Quartier Plön Südwest“ liegt nunmehr vor.
Der Endbericht wird in der Informationsveranstaltung am 17. Juni 25 ebenfalls vorgestellt.

Ich habe bereits vor längerer Zeit darauf hingewiesen, dass bereits die Zwischenergebnisse zum „Energetischen Sanierungsmanagement“ darauf hindeuten, dass Wärmenetze nur im zentralen Innenstadtbereich (Johannisstraße, Lange Straße, Markt und Schlossberg, …) wirtschaftlich zu betreiben sind. Diese Einschätzung hat sich für mich nach der letzten Sitzung der Lenkungsgruppe weiter bestätigt.
(Anm.: Hier muss auch noch betrachtet werden, dass die Wirtschaftlichkeit für den Betreiber und die Konsument*innen zwei unterschiedliche paar Schuhe sein können.)
Schon frühzeitig wurde im Energetischen Quartiesmanagement nicht so dicht bebaute Bereiche wie z.B. die Friedrich Kamp Straße im Bezug auf die Wirtschaftlichkeit eines Wärmenetzes kritisch betrachtet. Schon damals habe ich die Vermutung geäußert, dass diese Betrachtungen möglicherweise auch auf andere Bereiche übertragbar sind, sofern sie ähnliche Siedlungsstrukturen haben.
Ich kann hier nicht ins Detail gehen, da die Lenkungsgruppe Quartierskonzept vorgestern in nicht-öffentlicher Sitzung getagt hat, aber ohne die Verschwiegenheit zu brechen, ich fühle mich in meiner Einschätzung in vollem Umfang bestätigt.

Im Moment gehe ich davon aus, dass die Unterschiede in der Bewertung der Nahwärme-Eigningsgebiete zwischen dem Ingenieurbüro OCF und dem Büro Zeitengrad in den Maßstäben zu suchen sind, die an einen wirtschaftlichen Betrieb angelegt werden. 
Vor diesem Hintergrund halte ich die von mir am Anfang dieses Jahres vorgeschlagene Bewertung der Plausibilität der Ergebnisse der KWP durch zweites Ingenieurbüro nach wie vor für berechtigt.
Zweifel an der Korrektheit der Aussagen in der KWP sind mir u.a. bei der Aussage gekommen, dass ein Wärmenetz auch bei aufgelockerter Bebauung wie in Stadtheide offenbar wirtschaftlich betrieben werden kann, weil dort ein Wärmenetz existiert. Dazu kann ich nur sagen, dass nach meinem Kenntnisstand die ursprüngliche Planung vorgesehen hat, das gesamte Neubaugebiet mit einem Wärmenetz zu versorgen. Um das sicherzustellen soll ein Anschluss- und Benutzungszwang bestanden haben. Der Verkauf der Grundstücke verlief sehr stockend. Erst nachdem der Anschluss- und Benutzungszwang aufgehoben war, kam Schwung in den Verkauf.
Das ist also ein sehr untypisches Beispiel. Hinzu kommt, dass es wohl etliche Eigentümer*innen gibt, die sich lieben heute als morgen vom Wärmenetz abkoppeln würden, um auf ein anderes Heizungssystem umzusteigen.

Derzeit befassen sich das MEKUN in seiner Funktion als Kommunalaufsichtsbehörde wie auch der Landesrechnungshof mit der KWP der Stadt Plön. Solange die Prüfberichte dieser beiden Behörden noch nicht vorliegen wäre es im Moment ohnehin unverantwortlich, jetzt weitere Schritte zu unternehmen oder Maßnahmen zu beschließen, die über das hinausgehen, was wir ohnehin schon in der Ratsversammlung am 28. April beschlossen haben.
Bereits jetzt eine verläßliche Aussage zu treffen ist nicht möglich und wäre auch unseriös.
Somit kann zum jetzigen Zeitpunkt auch keine verläßliche Planungssicherheit bestehen.

Daher vermute ich, dass es auf der Infoveranstaltung am 17. Juni auch keine konkreteren Aussagen geben über den Bau von Wärmenetzen geben wir, die über eine unverbindliche Absichtserklärung hinausgehen.
Mir ist wohl bewußt, dass es für die Eigentümer und Eigentümerinnen sowie die politischen Entscheidungsträger*innen schwer einzuschätzen ist, was die Zukunft bringen wird. Ich werde hier mit Sicherheit keine Empfehlungen abgeben, aber meine persönlichen Überlegungen möchte ich abschließend zusammenfassen.

Die Bundesrepublik Deutschland ist internationale Verpflichtungen eingegangen. Diese Internationalen Verpflichtungen beinhalten u.a. die Klimaneutralität im Bereich Wohnen bis zum zum Jahr 2050. Auf nationaler Ebene peilt man das Jahr 2045 an. Wenn ich das richtig sehe, bestand zumindest für Schleswig Holstein die Zielsetzungr 2040.
Soll heißen, wie immer die gesetzlichen Regelungen noch geändert und angepasst werden, die Verpflichtung zur Reduzierung des CO2 Ausstoßes bleibt bestehen.
Die zukünftige Bepreisung des CO2 Ausstoßes wird dazu führen, dass individuelle Lösungen für Heizungen zukünftig einen wachsenden Preisvorteil haben, wenn sie nicht auf fossilen Brennstoffen basieren.
Heizungslösungen auf Holz-, Holzpellet- oder Biogasbasis werden nach meiner Einschätzung aufgrund der steigenden Preise (mangelnde Verfügbarkeit im großen Rahmen) auch nicht dauerhaft als wirtschaftlichste Lösung anzusehen sein.
Daher sehe ich es für mich persönlich als sinnvollen Weg an, erst einmal in die Dämmung (Kellerdecke, Dach, Abseiten) oder in größere Heizkörper zu investieren. Hier sind möglicherweise mit geringem Aufwand schon deutlich erkennbare Einsparungen möglich. Wenn die Maßnahmen ausreichen, die Vorlauftemperatung der Heizung auf 55 Grad abzusenken, dann ist das Heizen vermutlich auch mit einer Wärmepumpe oder dem Anschluss an ein Nahwärmenetz möglich. Auf teure Maßnahmen wie Außendämmung oder Austausch der Fenster kann dann ggf. verzichtet werden. Die Energieeinsparungen stehen möglicherweise in keinem Verhältnis zum Kostenaufwand.
Der Hinweis des Tischlers, der sich meine Fenster angeguckt hat, hier besonders vorsichtig zu sein, weil neue, gut gedämmte Fenster dazu führen können, dass sich die Kältebrücke in Richtung Mauerwerk verschiebt und dort zu Schimmelbildung führt, habe ich noch im Hinterkopf.
Wenn es um die nächste Heizung geht, dann wird es bei mir realistischer Einschätzung auf eine Wärmepumpe hinauslaufen, da ich davon ausgehe, dass in meinem Wohngebiet keine Nahwärmenetz gebaut werden wird.
Gibt es doch ein Wärmenetz, dann muss jede*r für sich rechnen und entscheiden:
Relativ niedrige Anschlusskosten an ein Nahwärmenetz und dafür höhere Heizkosten und Abhängigkeit von einem Monopolanbieter, aber kein Aufwand mehr für Schornsteinfeger und Wartung oder
Relativ hohe Anschaffungskosten für eine Wärmepumpe aber vergleichsweise niedrigere Heizkosten, wobei Wartung und – bei einer Hybridanlage (Wärmepumpe und bei Temperaturen deutlich unter Null eine zusätzliche Gasheizung) – auch noch der Schornsteinfeger anfallen würde.
Aber das ist meine ganz persönliche Einschätzung als Häuslebauer.

Zu den Planungen der Bahn und dem „Planungsstand einer Investorin für einen Hotelbau auf der Fegetasche


1. Zu den Planungen der Bahn

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung wurden die Pläne „der Bahn“ (Nah.SH) zum Ausbau der Strecke Kiel – Lübeck. Bei den Baumaßnahmen sollen auch die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Bahnbetriebes auf der Strecke Plön – Ascheberg – Neumünster geschaffen werden.

In der Sitzung habe ich mich sehr positiv zu den Planungen der Bahn geäußert.
Ich erinnere daran, dass die Bahn schon vor Jahren geplant hatte. Die Fahrzeit auf der Strecke Kiel – Lübeck auf unter eine Stunde zu drücken. Durch diese Maßnahme hätte Plön aber den 30 Minuten Takt verloren. Mit der Einführung des 30 Minuten Takts bekam Plön eine Zugverbindung nach Kiel, die schon fast S-Bahn Qualität hatte. Das machte sich auch in einer deutlichen Erhöhung der Fahrgastzahlen bemerkbar. Soweit ich mich erinnere, siegen sie um ca. 30%.
Seinerzeit standen wir vor der Frage, was hat Priorität: Die Anbindung des ländlichen Raumes (Plön0) an die Landeshauptstadt oder eine schnelle Verbindung zwischen der Landeshauptstadt und der kreisfreien Stadt Lübeck. Die Bürgermeister der Städte Plön und Preetz sowie der Heide Ascheberg sind damals gemeinsam nach Kiel gefahren und haben sich erfolgreich für den ländlichen Raum stark gemacht.

Das Dilemma, die Wahl zwischen den Verkehrsbedürfnissen des ländlichen Raumes und der Städte Kiel und Lübeck soll jetzt gelöst werden. Zusätzlich zu den heute schon bestehenden Verbindungen soll ein „Sprinter“ zwischen Kiel – und Lübeck verkehren, der die Stecke in 53 Minuten schafft. Dieser Zug soll auch in Plön halten. Ich halte das für eine sehr gute Nachricht.
Eine gute Surgverbindung nach Kiel und eine schnelle Verbindung nach Lübeck sind wichtige Staandortfaktoren für die Stadt Plön.

Hinzu kommt, dass die Reaktivierung der Strecke Plön – Ascheberg – Neumünster bei den Ar einen mit Berücksichtigt wird. Wann die Reaktivierung erfolgen wird, ist nach nicht klar, aber man will vorbereitet sein. Dazu ist ein drittes Gleis erforderlich. Das Gleis soll nicht vor dem Bahnhof geführt werden, sondern zwischen der Schwentinebrücke und dem Bahnhof gegenüber des ZOB liegen. Ich persönlich halte die Reaktivierung der Strecke für eine gute Sache. Zum einen läßt sich darüber der ländliche Raum zwischen Ascheberg und Neumünster sowohl für Neumünster wie auch für Plön besser erschließen. Zum anderen bekommt Plön eine zusätzliche Anbindung an die Metropolregion Hamburg und das ICE-Netz. Stichwort: Standortfaktor.

Als Problem würde sich allerdings der Bahnübergang am Hamburger Kamp erweisen. Nach der jetzigen Planung würde er geschlossen werden. Das fand wenig Anklang im Ausschuss, da der Landwirtschaftliche Betrieb am „Feldweg am Schösse“ dann nur noch von Behl aus oder über den Steinbergweg zu erreichen wäre. Hier muss eine Lösung gefunden werden. In diesem Punkt waren die Ausschussmitglieder relativ einig.

Durch den Umbau bietet sich auch eine Lösung für ein städtebauliches Problem an. Die Brücke „Am Pastorstieg“ muss erneuert werden. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit, eine direkte Sicht- und Wegebeziehung vom Marktplatz (Marktbrunnen) zum Strandweg zu schaffen. Das Problem, dass man von der Stadt aus nicht besonders gut zum See kommt und in auch kaum sehen kann, wird dadurch nicht gelöst, aber es würde eine deutlich erkennbare Verbesserung eintreten

Unser Kollege Gampert warf noch das Problem des Lärmschutzes auf. Er bat darum zu prüfen, ob  die Möglichkeit bestände, einen niedrigen Lärmschutz zur Stadt hin einzurichten. Derzeit würde die Bahn an entsprechenden Systemen forschen.

Alles in Allem begrüße ich die Pläne der Bahn mit großem Nachdruck. Die Fraktionen wurden gebeten, Stellungnahmen zu dem Thema abzugeben. Es wäre sicher auch gegenüber den Landespolitik und der Bahn ein tolles Zeigen, wenn es hierzu eine fraktionsübergreifende Stellungnahme gebe könnte.

2. Fegetasche / Nichts zu aktuellen Planungen, aber eine Zusammenfassung meines bisherigen Standpunktes.

Ziemlich zu Beginn meiner politischen Aktivitäten hatte ich angeregt, ein touristisches Projekt auf dem Gelände de Fegetaschen-Wiese zu realisieren. Dazu gab es in der Vergangenheit bereits Planungen, die nie umgesetzt wurden.
Auf der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung am 14. Mai 2025 stand im nicht-öffentlichen Teil der der Sitzung der Tagesordnungspunkte N 14 (N steht für Nicht-Öffentlich)
auf der Tagesordnung: Hotelprojekt Fegetasche hier: Vorstellung eines aktuellen Planungsstandes einer Investorin.

Da die Vorstellung im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung erfolgte, kann ich zu den aktuellen Planungen und dem Verlauf der Sitzung an dieser Stelle nicht berichten.

Allerding habe ich mich in der Vergangenheit, und damit spreche ich über den Zeitraum der letzten 12 bis 15 Jahren immer wieder klar positioniert. Meine bisherige und auch meine heutige Meinung kann ich in vier Punkten zusammenfassen:

– für die Ansiedlung eines Hotelbetriebes, der groß genug ist, damit er dauerhaft wirtschaftlich betrieben werden kann.
– für den Erhalt eines Teiles der Bade- und Liegewiese als Naherholungsgebiet für die Einwohner*innen im Ölmühlenquartier
kein Bau von Eigentumswohnungen auf der Bade- bzw. Liegewiese
Erstellung eines angebotsbezogenen Bebauungsplanes.

Kern meiner Überlegungen ist folgendes:

Architekten in Verbindung mit Invertor*innen oder Spekulant*innen wollen in der Regel einen möglichst großen Gewinn aus Bauvorhaben ziehen. Das ist legitim, aber es ist nicht die Aufgabe der Stadt, das zu ermöglichen.

Aufgabe der Stadt (Verwaltung und Politik) ist es, die städtebauliche Entwicklung zu planen. Dazu gehört natürlich die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der Stadt, ihrer Geschäftsleute und auch auswärtiger Invertor*innen.
Dazu gehört aber auch die Berücksichtigung der Interessen unserer Einwohner*innen. Zu deren Interesse gehören Naherholungsflächen. Es ist eine der vornehmsten Aufgaben einer richtig verstandenen Stadtplanung, Freiflächen zu erhalten.
Freiflächen überbauen kann jede*r.

Um das sicherzustellen, ist eine angebotsbezogene Planung der richtige Weg. Das wurde auch in einem Touristik Workshop am 6. Februar von einem Tourismusplaner so bestätigt.

Der Vorteil einer solchen Planung ist, dass Baurecht entsteht, mit dem man sich auf die Suche nach einem/einer Investor*in machen kann. Die Investorin kann dann in kürzester Zeit loslegen.
Versucht man es wie in der Vergangenheit mit vorhabensbezogenen Bebauungsplänen, dann dauert das Verfahren voraussichtlich mindestens zwei Jahre und am Ende „geht es den Bach runter“. Das hatten wir alles schon.

Auf Deutsch würde man sagen: „Vergebene Liebesmühe“, weniger prosaisch würde es im englischsprachigen Raum heißen: „Wast of time und effort“ (Verschwendet Zeit und verschwendete Anstrengungen).

Wenn man mich jetzt vor die Wahl stecken würde: „Alles oder Nichts“ (Liegewiese komplett überbauen oder Liegewiese so wie sie ist erhalten) würde ich mich für „Nichts“ entscheiden.
Bei über der Größe der Fläche sollte es ja möglich sein, einen Kompromiss zu finden und z.B. 4000 Quadratmeter als nutzbare Bade- und Liegewiese zu erhalten.

Wir werden sehen, wie es weitergeht. Irgendwann muss die Planung ja öffentlich gemacht werden, spätestens wenn ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan – egal ob vorhabensbezogen oder als Angebotsplanung – getroffen werden muss.

Über die Kulturnacht wird noch verhandelt

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie berichtete die Bürgermeisterin zum Thema „Kulturnacht“.

Vorwegmöchte ich anmerken, dass die „Kulturnacht“ in den vergangenen Jahren durch das Stadtmarketing durchgeführt wurde. Das Stadtmarketing ist eine Vereinigung der Plöner Geschäftsleute und Handwerker*innen. Das Stadtmarketing ist kein Bestandteil der Plöner Verwaltung, auch wenn die Verwaltung das Stadtmarketing in den vergangenen Jahren in vielerlei Hinsicht unterstützt hat.
Von daher ist der Name Stadtmarketing vielleicht etwas irreführend.

In den Haushaltsberatungen im April hat die CDU beantragt, 15.000,- € für die Durchführung der Kulturnacht i den Haushalt einzustellen. Damit wurde der Verwaltung auch ein finanzieller Spielraum gegeben. Der Antrag fand die Zustimmung aller Fraktionen.

Die Bürgermeisterin hat am letzten Donnerstag berichtet, dass sie mit dem Stadtmarketing in dieser und der kommenden Woche weitere Gespräche führen wird, um zu einer Lösung zu kommen, mit der die Kulturnacht langfristig gesichert werden kann. Kurzfristig geht es darum, dass die Haftungsfragen bezüglich der Durchführung geklärt werden, langfristig muss die Frage geklärt werden, wie die Durchführung auch in den kommenden Jahren gesichert werden kann. 

Soll heißen: Politik, Verwaltung und Stadtmarketing ringen derzeit um eine Lösung. 

Ich selber bin nicht betroffen, da ich Anfang September voraussichtlich auf einer lange geplanten Segeltour sein werde. Aber für alle Plönerinnen und Plöner und die Bürger*innen aus den Umlandgemeinden hoffe ich sehr, dass die Kulturnacht auch in diesem Jahr wieder gefeiert werden kann. 

SPD und Bündnis 90/Die Grünen stimmen gegen die Nutzung eines nahezu klimaneutralen Kraftstoffes

Der synthetische Kraftstoff HVO 100 ist geeignet, fossilen Diesel zu ersetzen. Wenn er zertifiziert ist, dann wurden kein Palmöl oder ähnliche Biostoffe verarbeitet, für deren Anbau Regenwälder gerodet wurden. Statt dessen werden Abfallstoffen wir Fettabfälle oder altes Motorenöl verarbeitet. Die Reduzierung von fossilem CO2-Ausstoßes kann bei bis zu 90% liegen. Der Ausstoß anderer Schadstoffe kann – gerade bei älteren Motoren – deutlich reduziert werden.

HVO 100 ist dennoch kein Allheilmittel gegen den Klimawandel, weil es nicht ausreichend Grundstoffe gibt, um HVO für alle zu produzieren. Dennoch kann es als Zwischenlösung angesehen werden, um vorhandene Diesel-Fahrzeuge nahezu klimaneutral zu nutzen.

Daher hatte die FWG-Plön bereits im September vorigen Jahres einen entsprechenden Antrag gestellt. Damals wollte man noch nicht entscheiden. Statt dessen hat man einen Prüfauftrag gestellt. Es sollte ermittelt werden, 
– welche Autos aus der Flotte der Plöner Kraftfahrzeugflotte mit HVO 100 betrieben werden können (Baubetriebshof, Feuerwehr)
– ob es Ko-operationsmöglichkeiten mit anderen lokalen Fahrzeugflotten (z.B. Feuerwehr, THW, VKP) gibt und
– Welche Erfahrungen es bei anderen Betrieben gibt, die bereits heute HVO 100 nutzen, etwa bei der Verkehrsbetrieben im Kreis Rendsburg Eckernförde.

In der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie lag ein Beschussvorschlag der Verwaltung vor. Er empfahl eine Ablehnung.

Im Endeffekt kann ich mit einer Ablehnung leben, wenn diese schlüssig und gut begründet ist. Leider konnte der Eindruck entstehen, dass die Vorlage die Entscheidung in eine ganz bestimmte Richtung lenken sollte.
Wie ist die Aussage unter „Finanzielle Auswirkungen“ sonst zu verstehen: „Sollte dem Beschlussvorschlag gefolgt werden und keine Umstellung des Kraftstoffes erfolgen, ergeben sich entsprechend auch keine finanziellen Auswirkungen aus der Vorlage.“ Es wäre schon in Ordnung gewesen, zumindest die finanziellen Auswirkungen aufzuzeigen, die zu erwarten wären, wenn man sich für den klimafreundlichen Kraftstoff entschieden hätte.
Aus meiner Sicht wollte die Verwaltung das aber nicht und hat die politische Meinungsbildung beeinflußt.

Auch der Umstand, dass es in 243 Tagen seit dem ersten Beschuss nicht gelungen ist, nach den Erfahrungen bei anderen HVO-100 Nutzern nachzufragen zeugt nicht von Nachdruck bei der Bearbeitung des Beschusses vom letzten Jahr.
Immerhin, in der Sitzung wies die Bürgermeisterin darauf hin, dass der Termin für ein Gespräch mit der VKP bereits vereinbart ist.
Ich denke, bis dahin könnte man auch ermitteln, welche unserer Plöner Feuerwehrfahrzeuge mit HVO 100 betrieben werden können.

Besonders enttäuscht war ich von den Ausführungen zum Themenbereich „Klimarelevanz / Begründung.“
Hierbei wurde lediglich aus einem Factsheet der Deutschen Umwelthilfe vom 30. Juli 2024 zitiert, das auf die Probleme mit HVO 100 hinweist, die ich nicht völlig von der Hand weisen will.

Allerdings scheint das Factsheet nicht im Ansatz den Anforderungen an eine wissenschaftliche Aussage zu genügen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr kommt, unter anderem durch Auswertung öffentlich verfügbarer wissenschaftlicher Studien und in Übereinstimmung mit den Bewertungen des Bundesumweltamtes und des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu einem völlig anderen Ergebnis.
Auch hier keine Darstellung des Sachstandes und keine Abwägung von Argumenten und Gegenargumenten.
Ich wiederhole mich: Aus meiner Sicht wollte die Verwaltung das aber nicht und hat die politische Meinungsbildung beeinflußt.

Der Antrag der Verwaltung kann im Bürgerinformationssystem eingesehen werden.
https://www.ploen.de/buergerinformationssystem/wicket/resource/org.apache.wicket.Application/doc1074458.pdf

Den vollständigen FWG-Antrag stelle ich nachfolgend ein:

Sachstand

Der Inhalt des Beschusses vom 12. September 2024 wurde nicht umfänglich, sondern nur in Teilen umgesetzt.

Aus der Vorlage nicht erkennbar, ob die Möglichkeit der Betankung der Plöner Feuerwehrfahrzeuge mit HVO 100 untersucht wurde. 

Ferner ist weder erkennbar, ob Kooperationsmöglichkeiten mit dem Kreis erörtert und welche Ergebnisse dabei erzielt wurden. Entsprechende Bemühungen und Ergebnisse werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
Abschließend ist festzustellen, dass auch keine Erfahrungen von andern HVO 100 Nutzern, z.B den Verkehrsbetrieben des Kreises Rendsburg Eckernförde eingeholt wurden.

Die Begründung der Klimarelevanz ist in der vorgelegten Form weder richtig noch haltbar.
Die Vorlage der Verwaltung beschränkt sich ausschließlich auf ein Factsheet der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom 30. Juli 2024.
Die DUH ist eine gemeinnützige Organisation, die gem. Lobbyregistergesetz im Lobbyregister eingetragen ist. Damit ist sie als Interessenvertretung, aber nicht als neutrale Instanz anzusehen.
Das Factscheet enthält Aussagen, die nach Auffassung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) in keiner Weise den Anforderungen entsprechen, die man an eine wissenschaftliche Untersuchung stellen kann. 

Zu den Inhalten des Factsheets hat sich das BMDV) eindeutig positioniert. Das geht sehr klar aus der „Erkenntnislage zu Umweltauswirkungen von HVO 100“ des BMDV vom 12. August 2024 hervor:
„HVO ist ein besonders nachhaltiger und hochwertiger Biodieselkraftstoff. HVO in Reinform (HVO 100) hat ein CO2-Emissionsminderungspotenzial von mehr als 90 Prozent.“

„Aufgrund der Unterschiede in seinen strukturchemischen Eigenschaften entstehen bei Verbrennungsvorgängen gegenüber konventionellem Dieselkraftstoff grundsätzlich weniger Rußpartikel, Kohlenwasserstoffe, Kohlenmonoxid und CO2.“

„tendenziell fällt die Reduzierung des Ausstosses von Schadstoffen bei modernen Dieselmotoren geringer aus als bei älteren Dieselmotoren.“

„Die Einordnung des BMDV wird nicht nur durch öffentlich verfügbare wissenschaftliche Studien, Veröffentlichungen und Untersuchungen gestützt, sondern folgt darüber hinaus auch der Bewertung des Umweltbundesamtes sowie des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages.“

Das vollständige Dokument kann im Internet nachgelesen werden:
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/erkenntnislage-umweltauswirkung-hvo100.html

Unter Bezug auf den Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ ist nicht erkennbar, ob die Kämmerei an dessen Erstellung beteiligt war. Zumindest fehlt dafür ein nachvollziehbarer Hinweis (aus Sicht der Kämmerei). Darüber hinaus ist die Darstellung unvollständig, weil nicht dargestellt wird was passiert, wenn die Selbstverwaltung dem Beschlussvorschag der Verwaltung nicht folgt. 

Zertifizierte HVO 100 Kraftstoffe enthalten kein Palmöl, bestenfalls Palmölreste.

Bewertung:

– Durch die Nutzung von HVO 100 kann eine signifikante Reduzierung des CO2-Ausstoßes erreicht werden.

– Für ältere Dieselmotoren ergibt sich zudem eine Reduzierung des Ausstoßes anderer Schadstoffe. 

Die Mehrkosten werden tendenziell durch sinkende Kraftstoffpreise ganz oder teilweise kompensiert.

Die Synergieeffekte, die sich aus der Kooperation mit der Feuerwehr Plön und dem Kreis ergeben können wurden bisher noch nicht in ausreichendem Maße betrachtet, bewertet und abgewogen.

Die Nutzung von HVO 100 Kraftstoffen ist eine vergleichsweise kostengünstige Lösung, um einen Beitrag zur Vermeidung von Treibhausgasen zu leisten. Die Nutzung ist als Zwischenlösung anzusehen. Unter Betrachtung der Life Cycle CO2 Bilanz ist die Nutzung bestehender Fahrzeuge bis zum Ende der Nutzbarkeit nach vorläufiger Einschätzung die vermutlich nachhaltigste Lösung. Bei Ersatzbeschaffungen sind Fahrzeuge mit alternativen Antriebsarten in die Auswahlentscheidung mit einzubeziehen

Finanzielle Auswirkungen

Die Mehrkosten für die Betankung mit HVO 100 liegen im Rahmen zwischen 700 und 800 €.
Derzeit sinken die Kraftstoffkosten. Bei stagnierendem oder nur verhaltenem Wirtschaftswachstum werden sie voraussichtlich weiter sinken oder stabil bleiben.
(Preisentwicklung Diesel:
04. Februar 25: 1,691 €,
29. April 2025: 1,572 €)
Die Mehrkosten werden derzeit zum größten Teil oder ggf. komplett durch die momentan sinkenden Kraftstoffpreise kompensiert. 

Beschussvorschlag:

1. Der SUE möge beschließen, dass die stadteigenen Fahrzeuge, die für eine Nutzung von HVO 100 geeignet sind, zukünftig mit HVO 100 betrieben werden.

2. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass aus der Vorlage der Verwaltung nicht hervorgeht, ob die Arbeitsaufträge, die in dem Beschuss des SUE vom 12. September 2024 erteilt wurden, auch abgearbeitet sind. Die Prüfergebnisse werden nicht dargestellt. Das ist in schriftlicher Form nachzuholen.  Dazu ist in der nächsten Sitzung des SUE zu berichten.
Insbesondere ist auf folgende Punkte einzugehen:
– Nutzung von HVO durch Fahrzeuge der Feuerwehr Plön
– Ko-operation mit dem Kreis Plön (THW, VKP)
– Erfahrungen anderer Nutzer*innen.

3. Die vorhandenen Fahrzeuge der Stadt Plön werden im Rahmen einer nachhaltigen Bewirtschaftung bis zum Ende ihrer Nutzbarkeit betrieben und dann durch Ersatzbeschaffungen ersetzt, wobei im Auswahlverfahren auch alternative Antriebsmöglichkeiten berücksichtigt werden sollen. 

Ende des Antrages

Mein Fazit: Während man sich im Bereich Kälte- und Wärmeplanung an der extrem teuren Musterlösung abarbeitet, ist man an einem sofort umsetzbaren, relativ wirksamen und vergleichsweise sehr günstigen Zwischenschritt nicht interessiert.

Meine Haushaltsrede in der Ratsversammlung

Redebeitrag FWG-Fraktion anläßlich der Debatte über den Haushalt
am 28. April 2025 in der Ratsversammlung

Meiner Rede hab ich zwei Bemerkungen vorangestellt, in der ich mich auf vorher gehaltene Redebeiträge bezogen habe:

1, Die Bürgermeisterin hatte erwähnt, dass die Kämmerei immer in wichtige Projekte eingebunden wird.
Dazu habe ich angemerkt: Das sei nicht korrekt. Im Fall der Kälte- und Wärmeplanung wurde die Kämmerei nicht oder erst viel zu spät eingebunden worden und es sei die teuerste Variante ausgewählt worden.

2. Ein Kollege meinte, dass wir Investoren nicht immer durch Vorgaben und Diskussionen hindern sollten.
Ich habe daraufhin geantwortet, dass wir nicht nur die Interessen der Investoren, sondern auch die der Plönerinnen und Plöner berücksichtigen sollte. Im Februar hat ein Stadtplaner in einer Veranstaltung der Tourist Info geäußert, dass wir eine Angebotsplanung machen müssten. Jetzt pusselt man schon wieder an Plänen (für den Bau eines Hotels auf der Fegetaschenwiese) rum. Das ist die letzten 20 Jahre so gewesen, das hat nie geklappt und es wird nach meine Einschätzung auch diesmal schief gehen. 
(Anmerkung zum besseren Verständnis: Angebotsplanung bedeutetdass man sich erst einmal klar darüber werden muss was man dort überhaupt will. Soll ein Stück Liegewiese für die Plönerinnen und Plöner erhalten bleiben? Soll der Gesamte Bereich überbaut werden? Soll es ein Mottohotel werden? Soll der Hotelkomplex emissionsfrei sein oder den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen? Welche gestalterischen Vorgaben sind zu beachten?
Dann schafft man Baurecht (Erstellung eines Bebauungsplanes).
Mit bestehendem Baurecht wendet man sich an unterschiedliche Investoren*innen. Sofern die Interesse haben, können sie umgehend loslegen, unabhängig von langwierigen  politischen Diskussionen und der zeitaufwendigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.=

Nun zu meinem vorbereiteten Redebeitrag:

Die Haushaltsdebatte ist grundsätzlich einer der Anlässe, bei denen sich die Parteien und politischen Gruppierungen darstellen und positionieren können. Das wollen auch wir von der FWG tuen.

Wir kennen seit Jahren die Klagen von ausgepressten Zitronen und trockenen Schwämmen, aus denen sich nichts mehr herauspressen läßt. Sehe wir uns das ganze einmal aus der Vogelperspektive an. 

Das erste, was uns aufgefallen ist, ist, dass das Eigenkapital, das eigentlich so um dieses Jahr herum aufgebraucht sein sollte, offenbar noch bis 2032 halten könnte, wenn ich die WERte des Jahresabschlusses 2023 zugrunde lege. Das liegt möglicherweise daran, das wir bisher vieles von dem, was wir in den Haushalt eingestellt haben, nicht umsetzen konnten. Unsere Umsetzungsquote lag bei deutlich unter der durch das Land auf 60 % festgesetzten Umsetzungsquote und dementsprechend war der Finanzbedarf dann auch deutlich geringer.
Auch der vorhergesehene Fehlbedarf lag meist über den tatsächlichen Werten. Ich möchte mich hier ausdrücklich bei Frau Meyer bedanken, die hierauf bei einer anderen Gelegenheit hingewiesen hat. Das darf allerdings nicht zu dem Trugschluss führen, jetzt lockerer mit den Ausgaben umzugehen. 

Das zweite, was uns auffällt, ist die Verschuldung. Die Verschuldung der Stadt Plön beträgt etwa 13 Mio Euro.
Bei ca. 9.000 Einwohnerinnen sind das überschlägig 1400,- € pro Kopf. Das kommt den 1200,- € pro-Kopf Verschuldung, die im Abschlussbericht zum Haushalt 2023 genannt sind, recht nahe.

Im Vergleich mit Schwentinental, seinen beeindruckenden Gewerbesteuereinnahmen und 14.000 Einwohner*innen ist Plön oberflächlich betrachtet noch recht gut davor. In Schwentinental mit seiner Verschuldung von 44 Mio Euro Ende 2024 liegt die pro-Kopf Verschuldung bei über 3.000,- Euro.

Jetzt könnte man denken, alles gar nicht so schlimm. Ja, es geht schlimmer. Aber es muss uns klar sein, dass mit Schulden auch Tilgung und Zinsen einhergehen. Das nimmt uns die Spielräume für zukünftige Investitionen. Das Vermeiden von Schulden ist also so gesehen eine Investition in die Zukunft. Auch darum werden wir auch weiterhin auf eine sparsame Haushaltsführung hinwirken.

Das heißt nicht, dass wir die Stadt kaputt sparen wollen. Aber wenn wir uns etwas leisten, dann müssen Kosten und Nutzen – auch gesellschaftlicher und ökologischer Nutzen – immer in einem angemessenem Verhältnis stehen.
Von daher haben wir uns dafür eingesetzt, dass die Arbeit des Musikzuges durch einen auskömmlichen Beitrag zur Miete abgesichert werden konnte. 

Nach wie vor ist es ja so, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Stadt nicht gegeben ist. Wir erhalten zur Erfüllung unserer Aufgaben immer noch Fehlbedarfszuweisungen. Im Gegenzug dafür müssen wir unseren Haushalt von der Kommunalaufsicht genehmigen lassen. 

Um zu einem vernünftigen Ausgleich zu kommen, müssen wir Einnahmen- und Ausgabenseite betrachten, also beide Seiten einer Medaille.

Bei den Einnahmen haben wir nur sehr wenige Stellschrauben, an denen wir drehen können.
Die Grundsteuer wurde gerade umgestellt.
Wir haben uns an die Vorgaben des Landes gehalten, um uns nicht vorwerfen zu lassen, dass wir bei der Umstellung eine verdeckte Steuererhöhung einpreisen. Das haben wir nicht getan. Auch wenn ich überwiegend Plöner*innen kenne, die über eine zum Teil nicht unerhebliche Erhöhung ihrer Grundsteuer klagen, so sind die Einnahmen aus der Grundsteuer doch um 70.000,- € gesunken. 

Auch bei den Parkgebühren haben wir durch die Einführung der ParkApp Einnahmeverluste zu verkraften.
Die Gewerbesteuer haben wir nicht angefasst und in Anbetracht der wirtschaftlichen Situation sollten wir auch dieses Jahr nicht daran rühren.

Wie wir am Beispiel von Schwentinental gesehen haben, sind hohe Gewerbesteuereinnahmen auch keine Garantie für einen ausgeglichenen Haushalt. Dennoch sollten wir uns bemühen, neue Betriebe anzusiedeln, um das Gewerbesteueraufkommen zu stabilisieren. Wir gehen den Weg mit, ein interkommunales Gewerbegebiet zu entwickeln.

Bislang haben wir auch Verträge abgeschossen, die zum Zeitpunkt des Abschlusses für alle Partner fair waren.
Über die Jahre hat sich die Situation aber verändert und wir müssen diese Verträge dahingehend überprüfen, ob sie noch kostendeckend sind. Das kann in letzter Konsequenz nur Nachverhandlungen oder Kündigungen bedeuten. 

Wir freuen uns darüber, dass die Stadt Plön mit dem Schulverband zu einer Einigung gekommen ist, was die Beteiligung des Schulverbandes an den Kosten für die Sportplatzsanierung betrifft.
Ich weiß, dass die Umlandgemeinden mit den Zähnen geknirscht haben und den Beitrag für zu hoch halten. Wir dagegen halten ihn für zu niedrig. Hier müssen wir über unser Beteiligungsmanagement und die Plöner Mitglieder in der Schulverbandsversammlung ggf. noch mehr Stehvermögen beweisen.

Damit sind wir bereits bei den Ausgaben. Wir haben die Sanierung des Sportplatzes am Schiffstal mitgetragen. Die Zustimmung ist uns bei einer Investitionssumme von über 2.5 Millionen und einer geringen Förderquote nicht leicht gefallen. Letztendlich sind wir hier über unseren Schatten gesprungen, weil der Schul- und Breitensport einen hohen gesellschaftlichen Wert hat.

Der Umbau des Bahnhofes ist auch so ein Thema. Wir werden hier viel Geld für die Baumaßnahmen in die Hand nehmen. Einer der Gründe ist der Platzbedarf, der sich aus vier Arbeitsplätzen ergibt, die dort von Mitarbeiterinnen genutzt werden, die nicht zur Kernverwaltung der Stadt Plön gehören. Immerhin konnten wir durch unsere von Anfang an vorgetragene Kritik vermeiden, dass der Umbau auch einen repräsentativen Glasvorbau bekommt, der die Kosten in Millionenhöhe getrieben hätte. 

WEitere Investitionen kommen auf uns zu:
– ein neues Obdachlosenheim als Ersatz für den bestehenden völlig heruntergekommenen  Bau in der Gartenstraße.
– Eine Kindertagesstätte.
– Eine neue Sporthalle
– Die Sanierung der in die Jahre gekommenen Gemeinshaftsschule.

Zum Thema Kernverwaltung gehört auch die Kälte- und Wärmeplanung. Wir (FWG-Fraktion) tragen Planung von Wärmenetzen mit, wenn,
1. Eine andere klimaneutrale und wirtschaftlich vergleichbare Lösung ist nicht anders machbar ist und
2. Es privatwirtschaftliche Interessenten gibt, die auf eigene Kosten und eigenes Risiko Wärmenetze planen, bauen und betreiben. 

In allen anderen Bereichen sehen wir die Bürger*innen und eigentümer*innen in der Verantwortung, die gesetzlich vorgeschrieben Maßnahmen für die Erreichung der Klimaziele innerhalb der bestehenden Fristen umzusetzen. 

Wir sehen kein Erfordernis, an Forschungsprojekten teilzunehmen sowie Studien und Untersuchungen durchzuführen, die nicht erforderlich sind, wenn die gesetzlichen Vorgaben auch anders als über Wärmenetze zu erreichen sind. 

Anders ausgedrückt, hier sollte eine Konzentration auf die Kernaufgaben erfolgen.

So stellt sich uns die Frage, ob das Klimamanagement nicht ausgelastet ist und so viel Zeit hat, sich u.a. in Studien und andere Aktionen einzubringen. 

Damit wären wir auch schon beim Stellenplan. Die Personalkosten steigen jährlich, qualifiziertes Personal ist zunehmend schwer zu finden, die Zuruhesetzungen der Boomer-Generation verschärfen die Situation auf dem Arbeitsmarkt. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, den Personalumfang der städtischen Verwaltung immer wieder kritisch zu hinterfragen. 

Die Stichworte sind:
– Konzentration auf Kernaufgaben
– Sozial verträglicher Personalabbau ohne betriebsbedingte Kündigungen.
Auch wenn wir dafür im Moment keine Mehrheiten bekommen, an dieser Zielsetzung halten wir fest. 

Auch wenn der Stellenplan für 2025 eine Reduzierung um gut eine Stelle vorsieht, ist das lediglich als ein Schritt in die richtige Richtung zu betrachten. Es wird darum gehen, diesem Schritt weitere folgen zu lassen.
Es ist nach unserer Überzeugung die Aufgabe der Bürgermeisterin, hier weitere Schritte vorzuschlagen. 

Die Lösung kann nicht sein, hierbei nur das Personal zu betrachten, das im Rahmen freiwilliger Aufgaben eingesetzt wird. Vielmehr sehen wir den Schwerpunkt darin, auch bei dem Personal, das mit der Bewältigung von Pflichtaufgaben befasst ist, kritisch zu hinterfragen, weil Prozesse effektiver gestaltet, vereinfacht und gestrafft werden können.
Hier müssen wir in der Selbstverwaltung uns auch an die Nase fassen. Wenn ich im Teilergebnisplan des Hauptausschusses unter dem Produkt Bürgermeisterin (Seite 4) bei strategischen und bei operativen Zielen ein weißes Feld vorfinde, dann haben wir unsere Hausaufgabe im Bezug auf stringente Vorgaben für die Verwaltungsspitze nicht gemacht.

Hier müssen auch wir nacharbeiten, um konkrete und nachprüfbare Zielsetzungen zu formulieren, damit im Rahmen eines wohlverstandenen Controllings der Grad der Zielerreichung auch beurteilt werden kann.


Ingo Buth
Fraktionsvorsitzender

– 3.254.700,- €

Die Überschrift ist der Fehlbedarf, den der Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 im Moment benennt. Er könnte im Verlauf der Haushaltsberatungen noch steigen oder sinken, aber irgendwo in dem Bereich wird er sich einpendeln. Erste Haushaltsberatungen stehen in der bevorstehenden Woche an.

In der nächsten Woche werden gleich drei Sitzungen stattfinden. Montag tagt der Hauptausschuss (HA), Mittwoch der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP) und Donnerstag der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie (SUE).
Am Dienstag gibt es abends einen Vortrag zur Evolution der Mittelmeereidechse, Mittwoch findet am Nachmittag das Rundgespräch für Menschen mit Beeinträchtigungen statt und am Freitag ist die Jahreshauptversammlung des TSV.

Alle Ausschusssitzungen sind öffentlich, es gibt aber jeweils im Anschluss an den öffentlichen Teil auch noch einen nicht-öffentlichen Teil, bei dem Vertragsangelegenheiten, Grundstücksangelegenheiten oder auch Personalangelegenheiten erörtert werden.

Im öffentlichen Teil gibt es auch immer eine Einwohner*innenfragestunde. Dort kann man sich mit seinen Fragen und Anregungen an die Verwaltung oder auch an die politischen Vertreter*innen wenden.

Die Sitzung des HA am Montag wird für die Öffentlichkeit relativ uninteressant sein, da die Themen: Stellenbesetzung Fachbereichsleitung 1, Wegenutzung Strom und Gas, Schlossgarage, Fundtierveertrag mit dem Tierschutzverein und Anmietung von Büroräumen im nicht-öffentlichen Teil behandelt werden. 

Hier geht es im öffentlichen Teil um das Sanierungsgutachten für das Rathaus und das Ölmühlengebäude. Zusammen, und dabei geht es nur um Erhaltungsmaßnahmen und Brandschutz liegen wir mit der Kostenschätzung bei 2,4 Millionen.
Das ist eine erhebliche Summe, die noch nicht im Haushalt berücksichtigt ist. Allerdings müssen die Planungen weiterlaufen und die Ausschreibungsunterlagen vorbereitet werden. Hier ist meiner Ansicht nach zu überlegen, ob man die Maßnahmen auf ihre Dringlichkeit hin untersucht und ggf. über einen längeren Zeitraum streckt. 

Außerdem kommt das Thema Fahrradstreße wieder auf den Tisch. Der Kreis hat abgelehnt, die Rodomstorstraße zur Fahrradstraße zu machen. Das basiert auf einer alten Rechtslage, die sich gerade geändert hat oder in Kürze ändern wird. Dann können auch andere Aspekte wir Städtebau oder Lärmschutz ect. Als Begründungen mit herangezogen werden. Solange es da noch keine Klarheit gibt, sollten wir die Reihenfolge ändern und nach meiner Ansicht die Eutiner Straße angehen, wo die Sache einfacher zu sein scheint. Danach wäre dann die Rodomstorstraße (Süd) Gänsemarkt bis zur Kreuzung B 76 an der Reihe, auch um den Anwohnern am und um den Gänsemarkt in Sachen Lärmschutz zu helfen. 

Das dritte große Thema wird der Haushaltsentwurf des SteP für das Jahr 2025 sein. Leider ist es uns nicht gelungen, schon im vergangenen Jahr einen Haushalt für dieses Jahr zu beschließen. Deshalb müssen wir das am besten bis Ende April erledigen. Wenn wir das nicht tuen, dann müssten wir erst die Jahresabrechnung für 2024 fertig stellen, bevor wir dann den Haushalt 2025 beschließen können.
Den Haushalt für 2025 haben wir im letzten Jahr leider nicht fertig gestellt bekommen, weil sich abzeichnete, dass nach den Sommerferien ein Nachtragshaushalt erstellt werden muss. Damit war unsere ohnehin schon ausgelastete Kämmerei gebunden. 

Der Haushalt sieht wie jedes Jahr düster aus. Auch wenn es nicht gelingt, alle Vorhaben, für die Geld eingeplant wird, umzusetzen, so machen die Rahmendaten doch klar, dass wir uns jede Ausgabe und jedes Vorhaben zweimal überlegen müssen. Niemand will mit der Kettensäge durch das Rathaus ziehen, aber wenn wir unsere Handlungsfähigkeit ein Stück weit erhalten wollen, dann ist Sparsamkeit das Gebot der Stunde.

Für 2024 waren Erträge in Höhe von 27,75 Mio € geplant. Für 2025 sieht der Haushaltsentwurf 26,4 Mio € vor. Das sind Mindereinnahmen von – 4,9 %. Die Ursache ist zum einen, dass die Umstellung der Grundsteuer für die Stadt zu Mindereinnahmen in Höhe von 70.000,- € geführt hat, zum anderen Tricksereien mit der ParkApp zu Mindereinnahmen in ähnlicher Höhe führen.
Der Hauptpunkt sind aber Reduzierungen bei der Fehlbedarfszuweisung, bei der Herabsetzung von Pensionsrückstellungen und bei Schlüsselzuweisungen

Für 2024 waren Aufwendungen (Ausgaben) in Höhe von 27,78 Mio € geplant. Für 2025 sieht der Haushaltsentwurf 29,48 Mio € vor. Das sind Mehrausgaben in Höhe von 7,9 %. Die Veränderungen bei den Mehraufwendungen kommen durch Steigerungen bei der Transferleistungen, den Personalaufwendungen, den Unterhaltsaufwendungen, den bilanzieren Abschreibungen sowie Mieten und Pachten zustande. Auch die Kreisumlage steigt um 6,7 Prozent, Geld, das die Kommune an den Kreis zur Erfüllung von dessen Aufgaben abführen muss.

Der Verwaltungsentwurf sieht für 2025 und die folgenden Jahre folgende Fehlbedarfe vor (in Klammern der Wert, der im Haushalt 2024 für die jeweiligen Jahre berücksichtigt war):
2025: – 3.254.700,- € (- 1.820.700)
2026: – 3.289.500,- € (- 1.989.200)
2027: – 2.881.300,- € (- 2.881.300)
2028: – 2.858.800,- € (Anm.:
Es wird immer für drei Jahre vorausgerechnet, für 2028 lagen 2024 also keine Berechnungen vor.)

Die Investitionen sind wie folgt geplant.
HA: 835.800,- €
Das beinhaltet: Erneuerung Parkplatz für die Feuerwehr, Anschaffung eines Toilettnecontainers für den Strandweg,Standort ehemaliger Bootsverleih, Beschaffung Container für die Feuerwehr)
SteP: 411.200,- €
Das beinhaltet: Eigenmittel für Städtebauförderung, Planungskosten und Kosten für den Umbau weiterer Bushaltestellen, Erneuerung von Stegen)
SUE: 2.978.800,- €
Das beinhaltet: Sportplatz Schiffsthal, Umrüstung Flutlichtanlagen auf LED, Containerausstattung.
Hierbei ist zu erwähnen, dass die Sportplatz alleine mit 2,8 Mio € zu Buche schlägt.


Nicht berücksichtigt sind dabei die Kosten für die Erhaltungsmaßnahmen am Rathaus und an der Ölmühle (2,4 Mio €) sowie für die Umsetzung des Kälte- und Wärmeplanung, über die am darauffolgenden Donnerstag zu entscheiden ist. 

Am Ende des Tages wird für den Zeitraum 2025 bis 2028 mit einer Nettoneuverschuldung von 7,5 Mio € gerechnet. Meistens kommt es nicht ganz so schlimm, aber besser wird es dadurch auch nicht. 

Damit leite ich zum SUE über, bei dem das Thema Haushaltsberatung ebenfalls auf der Tagesordnung steht. Drei weitere Tagesordnungspunkte (TOP) befassen sich mit dem Klimaschutz.
Der TOP 5 geht auf einen Antrag der CDU zurück. In der Ratsversammlung wurde die kommunale Kälte- und Wärmeplanung (KWP) beschossen. Da je ein Ratsherr der CDU und der FWG abwesend waren, hatten SPD und Bündnis 90/Die Grünen eine Mehrheit, mit der sie die KWP beschlossen haben. Die Mehrheitsverhältnisse sehen für alle weiteren Beschlüsse dann genau umgekehrt aus. Damit ist eine echte Blockadesituation entstanden, vor der ich in der Ratsversammlung gewarnt habe. Ich rechne es dem CDU-Fraktionsvorsitzenden hoch an, dass er die Initiative ergriffen hat, um die Blockadesituation aufzulösen.
Es wird gerade an einem Kompromissvorschlag gearbeitet, der für alle oder die breite Mehrheit der Fraktionen annehmbar ist. Das halte ich für einen gangbaren Weg.
Meine Kritik richtete sich bisher auf Verfahrensfehler bei der Erstellung der KWP, insbesondere die nicht durchgeführte Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die fehlende Alternativenprüfung (Die KWP liest sich wie eine Vorfestlegung auf Wärmenetze. Dezentrale Lösungen (z.B. Wärmepumpen oder Holzpelletanlagen) wurden in die Bewertung für die Auswahl der wirtschaftlichsten Lösung ebensowenig betrachtet wie Folgekosten.

Damit verbunden ist der TOP 8, Maßnahmen des Klimaschutzes. Hier schlägt die Verwaltung mehrere Optionen, Maßnahmen und Maßnahmenpakete vor und empfiehlt zwei Varianten: Variante 1: BEW Studien für das Quartier Plön SüdWest und das Bahnhofsquartier.
Variante 2: BEW Studien für das Quartier Plön SüdWest, das Bahnhofsquartier und das Quartier Vogelberg.
Beide Varianten umfassen jeweils auch noch ein Paket „Öffentlichkeitsarbeit“.
Die Kosten werden mit 363.000,- € bzw. 453.000,- € angegeben, der Eigenanteil der Stadt würde 213.000,- € bzw. 258.000,- € betragen.

Diesem Beschlussvorschlag kann ich in keiner Weise folgen. Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll, erst die Ergebnisse der laufenden Untersuchung vom Ingenieurbüro OCF abzuwarten, auszuwerten und aus der Auswertung Empfehlungen für das weitere Verfahren zu erarbeiten.
Im Anschluss daran wäre es sinnvoll, eine Alternativenprüfung für Lösungsansätze durchzuführen. Ziel muss es sein, bis 2025 die Klimaneutralität im Bereich Gebäudeheizen zu erreichen.

Mögliche Alternativen wären:
1. Die Stadt engagiert sich durch die Planung, den Bau und den Betrieb eines Nahwärmenetzes oder mehrerer Nahwärmenetze selber oder über eine Tochtergesellschaft wie die Stadtwerke.
Dezentrale Heizanlagen durch Eigentümer*innen für ihre Gebäude in den Bereichen, die nicht an ein Wärmenetz angeschlossen werden.
2. Die Stadt ermuntert Energieanbietern, Nahwärmenetze in Plön auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko zu planen, zu bauen oder zu betreiben, beteiligt sich aber nicht mit eigenem Kapital.
Dezentrale Heizanlagen durch Eigentümer*innen für ihre Gebäude in den Bereichen, die nicht an ein Netz angeschlossen werden.
3. Die Stadt veranlasst den Bau eines Wärmenetzes in den Bereichen, wo dezentrale Heizanlagen nicht sinnvoll oder möglich sind.
In allen anderen Bereichen steht es in der Verantwortung er Eigentümer*innen der Gebäude, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und bis 2025 klimaneutral Heizungen einzubauen.
Sofern externe Wärmenetzanbieter bereit sind, auf Eingene Kosten und auf eigenes Risiko Netze zu planen, zu bauen und zu betreiben, wird das von der Stadt unterstützt.

Im Laufe des weiteren Verfahren könnte dann auch die Beteiligung der Öffentlichkeit nachgeholt werden. Das würde bedeuten, dass die Bürger*innen und Eigentümerinnen die Möglichkeit haben, die Pläne einzusehen und Anregungen und Bedenken geltend zu machen. Die Anregungen und Bedenken müssten dann betrachtet, bewertet und abgewogen werden. Das Ergebnis der Abwägung wäre anschließend zu veröffentlichen. (Analog zu Bebauungsplänen, es wäre also nichts Neues.)

Mit der Abwägung und der Beteiligung der Öffentlichkeit wäre am Ende eine ergebnisoffene und transparente Entscheidung möglich.

Drei Zeitungsartikel zur Nahwärme

In den vergangenen Tagen gab es in der Kieler Nachrichten zwei, in der SH:Z einen Artikel zum Thema Nahwärme und Nahwärmenetze.

In der Ausgabe vom 14. März 2025 berichtet die KN über eine Veranstaltung zur Nahwärme in Wankendorf. Dort stellen die Bürger:innen die für sie entscheidende Frage: „Was wird mich das kosten?“ Genau diese Frage hat auch die Plöner*innen bewegt, als es um das Quartierskonzept Süd-West ging. Die Antwort für Plön Süd-West, damals von einem Professor in einer Informationsveranstaltung: „Das wissen wir nicht, es wird auf jeden Fall billiger.“
Die Antwort auf die Frage zu den Kosten in Wankendorf: „Eine Aussage zu den Kosten „wäre nicht seriös, weil sich der Preis ändert, je nachdem wie viele Menschen bereit sind mitzumachen.“

Genau da spiegelt sich auch unser Plöner Problem wider. Es wird vieles geplant, was technisch möglich und im Bezug auf den Klimawandel auch sinnvoll wäre. Dabei wird oft nicht berücksichtigt, was finanziell machbar ist. So wurde der Kämmerer in Plön nicht am der Kälte- und Wärmeplanung beteiligt. Daher wurde dann auch beschlossen, dass jede einzelne Maßnahmen durch die Ratsversammlung freigegeben werden muss.
Außerdem sind die Maßnahmen noch in den Haushalt für das Jahr 2025 aufzunehmen. Ich kann mir gut vorstellen, dass dann über Sperrvermerke geregelt wird, wann welche Gelder freigeben werden.
Außerdem wird unser haushalt durch die Kommunalaufsicht geprüft. Damit kommt die Kälte- und Wärmeplanung – die ja eine strategische Planung sein soll – im Moment kaum über das Niveau eines Wunschzettels hinaus.

Bei der finanziellen Machbarkeit betrachte ich zum einen die finanziellen Konsequenzen für Bürger*innen, aber auch für die Stadt Plön.
Diese Betrachtung hat in Plön bisher noch gar nicht stattgefunden. Nach meiner persönlichen Auffassung ist es aber wichtig, dass eine Planung nicht nur technisch machbar, sondern auch finanzierbar ist. Der Umstand, dass die Finanzierung bei der Erstellung der Kälte- und Wärmeplanung nicht mit betrachtet wurde, ist aus meiner Sicht ein schwerer Fehler, an dem wir uns noch lange abarbeiten werden. 

Auf der Veranstaltung in Wankendorf erklärte Herr Jürgen Meereis, energiewirtschaftlicher Berater bei IPP ESN Power Engineering GmbH in Kiel, dass unter Berücksichtigung der Wartungs- und Betriebskosten sowie der CO2 Abgabe die jährlichen Heiz- und Warmwasserkosten mit denen der dezentralen Versorgung vergleichbar seinen.

Und dann steht da kurz vorher noch ein Satz, der bei mir Verwunderung auslöst. Einer der Anwohner äußerte die Bedenken, dass er sich mit dem Anschluss an ein Nahwärmenetz quasi einem Monopolisten ausliefern würde. Ein Argument, das ich gute verstehen kann. Die Antwort von Herrn Patrice Ahmadi, Mitarbeiter des oben genannten Ingenieurbüros, lautete, dass die Auswahl (zwischen verschiedenen Gasanbietern) auch nur eine Scheinfreiheit sei und überall die Preise steigen würden.
Das ist aus meiner Sicht völlig falsch. Das Gas kommt zwar aus der einen Leitung, aber es wird von verschiedenen Anbieter*innen eingespeist. Und diese Anbieter*innen stehen zueinander im Wettbewerb. Gleiches gilt für Strom. Daher gibt es, wie auch bei Benzin an den Tankstellen, einen Preiskampf, der am Ende den Kund*innen zu Gute kommt. Die Wahl des Anbieters/der Anbieterin ist frei.
Anders verhält es sich bei Nahwärmenetzen. Nach meinem Kenntnisstand gibt es jeweils ein Netz, in das genau ein Anbieter Wärme einspeist. Soweit ich weiß gibt es kein Nahwärmenetz, in das zwei oder mehrere Anbieter*innen Wärme einspeisen.
Das ist für die Betreiber*innen ein sehr sicheres Geschäft, auch wenn sie bei der Preisbildung als quasi-Monopolanbieter*innen Kontrollmechanismen unterliegen.

Hier mal zum Vergleich die Gaspreise für mich als Otto-Normalverbraucher sowie die laufenden Kosten für den Anschluss an ein Nahwärmenetz:

Gasanbieter*innen:
Günstigster Anbieter: Immergrün: Arbeitspreis 11,63 ct/KWh, Grundpreis: 109,32 €.
Mein Anbieter: Stadtwerke Plön: 11,77 ct/kWh, Grundpreis 173,74 €.
Teuerster Anbieter: Polarstern: 14,34 ct/kWh, Grundpreis: 275,40 €
Soll heißen, es gibt deutliche Preisunterschiede, der Kunde/die Kundin hat die Wahl.
(Nach Verivox am 15. März 25)

Hansewerk Natur für das Nahwärmenetz Stadtheide:
15,559 ct/kWh, Grundpreis 607,56 €
Quelle: https://www.hansewerk-natur.com/content/dam/revu-global/hansewerk-natur/Files/Service/Waermepreise/Ploen_FuenfSeenAllee_Preisblatt.pdf

Der Nahwärmeanschluss hat natürlich den Vorteil, dass man keine weiteren Kosten für die eigene Heizungsanlage, deren Wartung und Reparatur sowie für den Schornstein und den Schornsteinfeger/die Schornsteinfegerin hat. Außerdem muss man auch kein Geld für den Kauf einer neuen Heizungsanlage nach 20 Jahren zurücklegen. Es kämen vermutlich aber Anschlussgebühren – nach Aussagen in einem Workshop – von ca. 10.000,- bis 12.000,- € hinzu.

Vor dem Hintergrund ist die oben erwähnte Aussage vermutlich korrekt, dass die Kosten einer Nahwärmeversorgung im Vergleich zu einer dezentralen Wärmeversorgung annähernd gleich sein werden. Das hängt am Ende wohl sehr vom Einzelfall ab, der schwer zu prognostizieren ist.

Außerdem wird es von der Bereitschaft der Bürger*innen und Eigentümer*innen abhängen, sich an ein Wärmenetz anzuschließen.
In Wankendorf wird eine Anschlussquote von 80% ausgegangen. Das ist ein Wert, der nach meiner Einschätzung und basierend auf den Erfahrungen mit der Anschlussbereitschaft im Quartier Plön Süd-West deutlich zu hoch angesetzt ist.

Interessant wäre es ja, die laufenden Kosten einmal für verschiedene Anschlusssquoten zu berechnen, etwa für 80, 60 und 40 Prozent. Damit hätten die Eigentümer*innen schon mal einen Anhaltspunkt. Interessant wäre es auch, die Anschlussquote zu ermitteln, bei der die Anschluss für die Bürger*innen im Vergleich mit den Kosten für eine dezentrale Lösung kostenneutral ist.

Darum stellt sich mir immer noch die Frage: Warum wurde bei der kommunalen Kälte- und Wärmeplanung für Plön von Anfang an großräumig auf die Errichtung von Wärmenetzen hingearbeitet? Warum gab es keine Alternativenprüfung, etwa:
Schwerpunkt Wärmenetz oder Schwerpunkt dezentrale Lösung?
(Wenn hier von der Verwaltung darauf verwiesen wurde, dass eine Alternativenprüfung stattgefunden habe, dann teile ich diese Auffassung nicht. Es wurden aus meiner Sicht lediglich Varianten zu Lösungen der Wärmeeinspeisung in ein Nahwärmenetz geprüft, z.B. durch Luftwärmepumpe, Seewasserwärmepumpe, oberflächennahe Geothermie, …).

Wenn ich dann den Artikel in der KN vom 13. März 2025, Seite 11 lese, dann stellt der SPD-Landtagsabgeordnete Marc Timmer die richtige Frage: „Wie können wir das Heizen für Bürgerinnen und Bürger günstig halten.“ Wenn ich den Tenor im Artikel richtig verstanden habe, dann meint er damit auch: unter der Voraussetzung, dass die Ziele zum Klimaschutz erreicht werden.
Gleichzeitig halte ich auch die Aussage von Herrn Minister Goldschmidt für richtig: „Wer bei neuen Heizungen noch auf Öl und Gas setzt, baut sich einen Kostenfresser sondergleichen in seinen Keller …“.

Auch die SH:Z geht in einem Artikel vom 12. März 2025 auf den aktuellen Stand zur Wärmewende in Schleswig Holstein ein. In einer Potentialkarte wird aufgezeigt, in welchen Gebieten sich Wärmenetze aller Wahrscheinlichkeit nicht lohnen werden, also chancenlos sind. Daher werden die Gemeinden in den Gebieten von der Erstellung einer Kälte- und Wärmeplanung befreit. Das betrifft 43 Prozent aller Gemeinden mit ca. 6% aller Einwohner*innen des Landes. Das ist ein aus meiner Sicht sehr sinnvoller Ansatz. 
https://www.shz.de/deutschland-welt/schleswig-holstein/artikel/karte-fuer-schleswig-holstein-wo-sich-waermenetze-nicht-lohnen-48462737

Für mich stellt sich aber immer noch die Frage, warum wir in Plön nicht die Untersuchungen zum Quartierskonzept Plön Süd-West abwarten. Die bisherigen Zwischenstände der Untersuchung zeigen, dass:
– Ein Wärmenetz für den eng bebauten Bereich der Innenstadt (Johannisstraße, Lange Straße, Markt, Schliossberg, …) sinnvoll ist
– ein Wärmenetz für den weniger dicht bebauten Bereich Seestraße, Prinzenstraße, …“ nicht weiter verfolgt werden sollte.
Leider ist hier in Plön das gesamte Vorgehen in Sachen Kälte- und Wärmeplanung geeignet, den Eindruck entstehen zu lassen, dass hier – koste es, was es wolle – Pflöcke für den Bau von Netzen eingeschlagen werden sollen.

Ohne jetzt schon für alle anderen Quartiere (Ölmühle, Vogelberg, …) Prüfungen und Studien zu veranlassen sollten wir doch einfach einmal die Ergebnisse der Untersuchung für Plön Süd-West abwarten, die spätestens Mitte des Jahres vorliegen sollen. Dann können wir sehen, ob die Ergebnisse auf den Rest der Stadt übertragbar sind. Das würde uns voraussichtlich eine Menge Geld für Planungen und Untersuchungen sparen.
Hinzu kommt – ich wiederhole mich – dass wir immer noch keinen Plan haben, wie das ganze von der Stadt über die kommende Jahre finanziert werden soll. Das gilt insbesondere, wenn sich die Stadt Plön – in welcher Form auch immer – an der Planung, dem Bau und dem Betrieb der Netzte beteiligen soll. 
Sollten Investor*innen den Ausbau von Wärmenetzen auf eigene Kosten und Risiken planen, bauen und betreiben, spricht da aus meiner Sicht nichts gegen. Wichtig ist, dass die Stadt die Netze nicht übernehmen muss, wenn der Betreiber/die Betreiberin in die Insolvenz gehen.
Wichtig ist auch, dass die Netze aus regenerierbaren Ressourcen gespeist werden.
Sollte die politische Entscheidung fallen, dass sich die Stadt selber oder über ihre Stadtwerke an der Planung, dem Bau und dem Betrieb von Wärmenetzen beteiligt, dann wird es wirklich schwierig.

Für mich ist nach wie vor völlig unklar, was unter Berücksichtigung der Finanzierbarkeit die beste Lösung für Plön und seine Bürger*innen ist. Tendenziell würde ich Herrn Minister Goldschmidt zustimmen wenn er sagt: „dass wir in Schleswig Holstein mehrheitlich Gebäudeheizungen mit dezentralen Lösungen sehen werden – wir sind eben ein ländlich geprägter Raum“.

Neue Hotelpläne zum Scheitern verurteilt?

Im letzten Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung am Mittwoch zeichnete sich für mich ab, dass das Vorhaben, ein Hotel im Bereich des Strandbades/Liegewiese Fegetasche zu errichten, den Weg aller vorherigen Vorhaben gehen wird.
Dabei bin ich sehr optimistisch in die Sitzung gegangen. Anfang Februar war ich sehr begeistert, weil es so schien, dass erstmals Konsens zum Vorgehen bestand. Ich hatte den Eindruck gewonnen, als ob sich die Teilnehmenden darauf verständigt hätten, einen neuen Weg zu gehen und eine „Angebotsplanung“ zu machen.

Was verstehe ich unter einer „Angebotsplanung?
Das ist im Grunde genommen ein Bebauungsplan.
Es gibt zwei Ziele für Bebauungspläne.
Das erste Ziel wäre die Erhaltung eines Straßenbildes oder Quartiers. Das kann sich auf das Erscheinungsbild, aber auch auf das soziale Gefüge beziehen. Beispiele in Plön wären die Bebauungspläne für die Johannisstraße oder den Appelwarder. Hier ging es um den Erhalt der historischen Straßenbilder.
Das zweite Ziel wäre eine Angebotsplanung. Das Beispiel dafür wäre der Bebauungsplan für das Quartier Stadtheide. Dort wurde die ehemalige 5 Seen Kaserne in ein neues Wohngebiet umgewandelt. Hier wurde festgelegt, was, wie und wo gebaut werden darf, wobei ein zum Teil weiter Spielraum für die Bauenden bestand.
Die Angebotsplanung legt ein städtebauliches Entwicklungsziel fest und steckt den Rahmen für die Gebäude und Freiflächen ab, die dort entstehen dürfen.

Ich habe mal in meinem Blog zurückgeblättert. Bereits 2010, also vor 15 Jahren, haben wir und mit der Bebauung der Wiese Fegetasche befasst.
http://www.ingo-buth.de/2010/02/21/neue-pläne-scheinen-zu-scheitern/

Seither wurden verschiedene Projekte angeschoben, die allesamt gescheitert sind. Das Problem war, dass man es immer mit einem „Städtebaulichen Vertrag“ und „Vorhabenbezogenen Bebauungsplänen“ versucht hat. Dabei gab es über die Grenzen der Fraktionen und über die Grenzen der Verwaltungen von Stadt und Kreis hinweg keine klaren Vorstellungen, was genau man eigentlich wollte. Der Wunsch: „Ein Hotel“ ist dabei nicht konkret genug. Der Teufel steckt in Detailfagen. Die wurden in langen Verhandlungen besprochen, Antworten wurden entwickelt und verworfen. Das haben wir alles schon erlebt.

Ich hatte mich vor etlichen Jahren mit einem Stadtplaner unterhalten, der mir sagte, dass das so nie etwas werden würde. Seine Empfehlung war: Macht eine Angebotsplanung. Legt fest, was Ihr städtebaulich wollt. Schafft Baurecht (einen Bebauungsplan). Geht mit bestehendem Baurecht auf den Markt und sucht einen Investor.
Kein Investor hat Interesse daran, mit Euch über zwei Jahre zu diskutieren, was er bauen darf oder doch nicht. Wenn er hat das Geld hat und die Rahmenbedingungen stimmen, dann will loslegen.
Das ist für mich auch heute noch plausibel, selbst wenn sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen teilweise wohl etwas verändert haben.
Vor einem Monat waren wir so weit und der Tagesordnungspunkt für den Ausschuss hieß:
„Touristische Entwicklung Fegetasche- Weiteres Vorgehen (und) Festlegung grundsätzlicher Eckpunkte“.

Genau das ist nicht passiert. Jetzt wurde im SteP wieder zurück gerudert.
Man will mit dem Projektentwickler sprechen, der will mit potentiellen Investoren sprechen und wir (Verwaltung und Politik/Selbstverwaltung) wissen immer noch nicht, was wir wollen. Das spiegelt sich dann auch in dem Beschluss wider, der zwei Absätze umfasst und sich auf fünf Punkte in der Vorlage zu dem Tagesordnungspunkt bezieht.
Bei den 5 Punkten geht es im Einzelnen um Detailfragen wie: Können wir alle Tennisplätze erhalten, können wir auf einige der Tennisplätze verzichten oder müssen wir uns von allen Tennisplätzen verabschieden? Soll es noch eine Liegewiese geben oder reicht der Strandstreifen zwischen Weg und Ufer, wenn das alte DLRG Gebäude abgerissen wird? Müssen Volleyballplatz und Spielplatz mitgedacht werden? Einig ist man sich, dass die bestehenden Trampelpfade das Bauvorhaben nicht verhindern sollen. Ratsherr Schröder (Die Linke, SPD Fraktion) merkte aber an, dass man den Investor doch noch mal fragen solle, ob die Trampelpfade vielleicht doch erhalten werden könnten. Einig ist man sich aber, dass das alte DLRG-Haus abgerissen werden und das die Strandklause durch ein großzügiges touristisches Angebot ersetzt werden soll, das nicht nur Hotelgästen zur Verfügung steht.
Mit der Festlegung von echten Eckpunkten hatte vieles davon nach meiner Auffassung nichts mehr zu tuen. 

Darum gehe ich mal in mich und denke offen über die Eckpunkte nach, die ich persönlich für wesentlich halte:
1. Die Fegetaschenwiese ist die einzige Stelle im Stadtgebiet, die für die Ansiedlung eines Hotels geeignet ist. Gleichzeitig ist die Fegetaschenwiese ein Naherholungsgebiet für die Quartiere Ölmühle und Wasserturmbereich.
Eckpunkte:
a) Das städtebauliche Ziel ist
– die dauerhafte Festschreibung einer touristischen Nutzung.
– der Erhalt als räumlich reduziertes Naherholungsgebiet
b) Der Konflikt zwischen Tourismusbetrieb und Naherholungsgebiet muß gelöst werden.
2. Wenn dort ein Hotelbetrieb entsteht, dann muss er wirtschaftlich nachhaltig als Hotelbetrieb geführt werden können.
Für den wirtschaftlichen Betrieb sind zwei Faktoren entscheidend:
a) Eine ausreichende Größe. Nach meiner Einschätzung ist die Mindestgröße „zwei Reisebusse“, also ca. 80 bis 100 Zimmer.
b) Der Betrieb als Hotel muss unangreifbar durch öffentlich rechtliche Regelungen festgeschrieben sein.
Querfinanzierungen durch private Ferienwohnungen ect. beinhalten die Gefahr, dass die touristische Nutzung schleichend der Wohnnutzung weicht. Das ist zu verhindern.
3. Die Tennisplätze, das Volleyballfeld und der Spielplatz stehen ganz oder teilweise zur Disposition.

Mit ist klar, dass die Ansichten dazu sehr unterschiedlich sind. Was ich gehört habe geht von: „Am liebsten wäre mir, wenn alles so bleibt wie es ist“ bis „Ist egal, Hauptsache da wird gebaut.“

Aus der Sitzung des SUE, Öko-Institut, Jugendcafe und mehr

Am Donnerstag,, dem 27. Februar, tagte der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie. Die Sitzung begann um 18:30 und dauerte bis 21:55. Es ging um allerlei Themen und ich versuche, mich kurz zu fassen.

Zuerst berichtete die Bürgermeisterin:

– Das Mahnmal an der Bieberhöhe soll instandgesetzt werden. Es gibt erste Planungen. So ist vorgesehen, den Kieselplatz durch Kieselrasen zu ersetzen.
Es wurde auch angesprochen, dass der Weg von der Prinzenstraße hoch zur Bielerhöhe nicht mehr begehbar ist. Das Thema hatten wir bereits vor ein paar Jahren. Die Kosten für die Instandsetzung lägen bei über 60.000,- €. Aus Kostengründen hatten wir seinerzeit auf eine Instandsetzung verzichtet. Der Weg wurde schon vorher kaum genutzt und hat – wenn überhaupt – nur eine sehr untergeordnete Funktion für Fußgänger*innen

– Es gibt das Angebot des Verbands für Landschaftspflege, Plön bei der Grüngestaltung zu unterstützen. Es sollen Gespräche auf Arbeitsebene geführt werden. Ich finde das gut. Wir sind zwar dem Bündnis „Stadtgrün – naturnah“ beigetreten, aber ich habe nicht den Eindruck, dass sich nach der Zertifizierung durch das Bündnis irgendetwas nennenswert bewegt hat. Daher wäre es sinnvoll, das Gesprächsangebot wahrzunehmen. Wie wir weiter damit umgehen, wird sich dann in einer der nächsten Sitzungen entscheiden.

– Am 15. März läuft die Aktion sauberes Schleswig Holstein. Es haben sich schon zahlreiche Personen und Gruppen gemeldet, Verstärkung ist aber immer willkommen.

– Es wurde über den Antrag der FWG-Plön berichtet, die angeregt hatte, die Dieselfahrzeuge der Stadt zukünftig mit dem als nachhaltig zertifizierten Kraftstoff HVO 100 zu betreiben. Der Kraftstoff wird u.a. aus altem Frittierfett und altem Motoröl hergestellt. Damit wird ein Beitrag auf dem Weg zu CO2 Reduzierung geleistet. Beim Bauhof wird derzeit ermittelt, welche Fahrzeuge dafür in Frage kommen. Es werden auch Gespräche mit der VKP geführt (Im Kreis Eckernförde fahren die Busse bereits mit HWO 100). Auch die Abfallwirtschaft soll in die Gespräche mit eingebunden werden.

– Die Beleuchtung der Bäume am Marktplatz soll in diesem Jahr nicht wieder angebracht werden. Die Schellen, an denen die Leuchtmittel befestigt wurden, schaden den Bäumen. Eine Neubeschaffung wird es aus Kostengründen in diesem Jahr nicht geben.

– Mit Hansewerk Natur und JP Joule stehen zwei Firmen in den Startlöchern, die Interesse daran bekundet haben, in Plön (Steinberg/Vogelberg) ein Wärmenetz zu betreiben. Ich würde es sehr begrüßen, wenn wir den oder auch anderen Firmen die Planung, den Bau und den Betrieb der Netze überlassen würden. Damit ist die Hoffnung verbunden, dass die Stadt keine aufwendigen und kostspieligen Studien erstellen muss. Alles weitere wird sich zeigen.

Unser Umweltbeauftragter Herr Askemper stellte seine Projekte vor. Dazu gehören u.a., dass

– die großen Glasflächen beim Max Planck Institut jetzt mit Folien beklebt werden, die zwar für Menschen durchsichtig sind, aber von Vögeln gesehen werden können.
(Dazu erlaube ich mir an dieser Stelle folgende nachträgliche Anmerkung: Fensterscheiben sind übrigens neben dem Straßenverkehr und Hauskatzen einer der Top 3 Vogelkiller. Es ist sehr schade, dass das erst jetzt zum Tragen kommt. Ich hatte bereits in der Planungsphase darauf hingewiesen.

– noch bestehende Schilfflächen an einigen Stellen eingezäunt werden sollen, damit sich die Schilfbestände dort erholen können. Durch die Einzäunung sind die heranwachsenden Schilfhalme vor Fressfeinden (Nuria, Wasservögel) besser geschützt.
(Dazu erlaube ich mir an dieser Stelle folgende nachträgliche Anmerkung: Das ist ein aus meiner Sicht sehr erfolgversprechende Ansatz. An einigen Stellen im See gibt es noch ältere Einzäunungen, in denen deutlich mehr Schilf wächst als in den frei zugänglichen Flächen.)
Wer eine Warthose hat und sich an der Arbeit beteiligen möchte, sollte sich bei Herrn Askemper melden.

– um den Nutzungskonflikt zwischen Wassersportlern und Umwelt zu entschärfen, sollen neue Bojen mit Erläuterungstafeln ausgebracht werden. Die MUS und der PSV werden das unterstützen.

– Es sollen weitere Nistkästen im Stadtgebiet angebracht werden.

In der Einwohner*innenfragestunde machte eine Anwohnerin des Steinbergweg darauf aufmerksam, dass die Regenwasserleitung, die über ihr Grundstück in den Schöhsee führt, defekt gewesen sei. Das Regenwasser hätte ihr Grundstück geflutet, wobei auch Glassplitter, Gummireste und Zigarettenkippen auf ihr Grundstück gespült wurden. Sie merkte an, dass sie es ausgesprochen verwunderlich findet, dass das Regenwasser (Oberflächenwasser) ungeklärt in den Schöhsee eingeleitet wird. Außerdem kritisierte sie die Stadtwerke, die sich aus ihrer Sicht nicht ausreichend um die Schadensbehebung gekümmert haben. Herr Wegener (CDU), der im Ausschuss nicht nur einen Kollegen vertreten hat, sondern auch stellvertretender Vorsitzender im Verwaltungsrat der Stadtwerke ist, hat mit ihr ein Gespräch geführt, so dass ich davon ausgehe, dass wir dazu in der nächsten Sitzung des Verwaltungsrates in ca. die Wochen informiert werden.

Danach wurden wir über das Long Range Wireless Wide Area Network informiert. Dieses System basiert auf einer Funkübertragung mit großer Reichweite (ca. 10 km), aber geringer Datenübertragungsrate. Die Sender/Empfänger werden Batteriebetrieben und haben einen sehr geringen Stromverbrauch. Gekoppelt mit Sensoren können damit die Wasserstände in den Regenrückhaltebecken oder Feuerlöschteichen kontrolliert werden. Für mich erschien das im ersten Moment nicht relevant und darum habe ich die rhetorische Frage an die Verwaltung gestellt, ob schon irgend jemand diese Technik vermisst hätte. Frau Duwe (Umweltfachkraft) bejahte, weil man mit Feuchtigkeitssensoren messen kann, wann unsere Stadtbäume gegossen werden müssten. Leuchtet ein. Außerdem könnten Bewegungsmelder zum Einsatz kommen, die nachts die Straßenbeleuchtung einschalte, sofern sich Personen auf der Straße bewegen. Sind die Personen weitergegangen, würden die Straßenlaternen wieder ausgeschaltet. Der Ausschuss hat beschlossen, mögliche Anwendungen zu prüfen und dem Ausguss zu berichten.
(Anmerkung meinerseits an dieser Stelle: Die Untersuchung kann man gerne machen, danach sollten dann Kosten und Nutzen abgewogen werden. Da die Geräte pro Stück nach ersten Schätzungen gerade einmal 100,- € kosten sollen und die übrige Infrastruktur vom Kreis und der Kielregion gestellt wird, wird hier möglicherweise ein gezielter Einsatz sinnvoll sein, auch um Kosten zu sparen)

Das Thema Jugendcafe behandelt einen lang gehegten Wunsch des Kinder- und Jugendbeirates. Gleich zu beginn der Diskussion wurde klar, dass niemand der Vorlage folgen wird, weil die Kosten einfach zu hoch sind. Hinzu käme, dass ein Jugendcafe keine Aufgabe zur Daseinsvorsorge ist, sondern eine freiwillige Aufgabe. Da bedeutet, dass der Stadt die Ausgaben als freiwillige Ausgaben von den Schlüsselzuweisungen abgezogen werden, das Geld also „doppelt fehlt“. In meinem Redebeitrag habe ich zum Ausdruck gebracht, dass mir die Situation der Jugendlichen in Plön durchaus bewußt ist. Schließlich sind meine Kinder hier aufgewachsen. Daher habe ich vorgeschlagen, regelmäßige Treffs im Osterkarree oder im Mehrgenerationenhaus zu organisieren. Das fand bei den Jugendlichen wenig Anklang. Bündnis 90 / Die Grünen zeigten dann ein Gebäude in der Innenstadt, das ihrer Ansicht nach für ein Jugendcafe in Frage kommen könnte. Allerdings war nicht ganz klar, wem das Gebäude gehört, so dass hier eine entscheide Fragen offen blieben. An dieser Stelle bemerkte Frau Hansen (SPD), dass es möglicherweise einen privaten Träger geben könnte, der diese Aufgabe übernehmen könnte. Dazu wurde dann einstimmig beschlossen, dass die Verwaltung mit dem potentiellen Träger Kontakt aufnehmen soll. 

Dann kam das Öko-Institut an die Reihe. Zwei Tage vor der Sitzung wurden die Fraktionsvorsitzenden antelefoniert und gefragt, ob wir bereit wären, das Thema „Anfrage zur Teilnahme am Vorhaben „Umsetzung kommunale Wärmeplanung in kleinen Kommunen – KWIKK“ des Öko-Institutes“ als Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung zu setzen. Normalerweise müssen Tagesordnungspunkte 14 Tage vor der Sitzung angemeldet und  kurz begründet werden. Wenn die Tagesordnung spätestens 10 Tage vor der Sitzung veröffentlicht wird, dann sind zwar Streichungen von Tagesordnungspunkten möglich, aber neue Tagesordnungspunkte können nur unter besonderen Bedingungen als Dringlichkeitspunkte eingebracht werden. Das muss in dem Fall mit einer Zwei-Drittel Mehrheit beschlossen werden.
Im Vorfeld hätte man darüber nachdenken können, ob man die Zustimmung verweigern sollte, nachdem Bündnis 90/Die Grünen und die SPD den Beschlussvorschlag von Bündnis90/Die Grünen in der Ratsversammlung mit einer Zufallsmehrheit durchgepaukt haben. Auf der anderen Seite hatte ich der Bürgermeisterin den Zustimmung der FWG Plön Fraktion bereits im Vorfeld signalisiert und derartige Zusagen halte ich natürlich ein. Mir ging es nicht um eine Retourkutsche, sondern um die Sache. Immerhin kann man sich ja anhören, welche Unterstützungsleistung das Öko-Institut erbringen kann und welche Vorteile das für die Stadt Plön haben könnte.
Sehr schnell stellte sich dann aber hinaus, dass die Frage offen ist, ob die Unterstützung auch die Finanzierung von Studien und Untersuchungen mit beinhaltet. Eine Antwort wird aber in kürze erwartet.
Es sollen zwischen sechs und neun Kommunen in Baden Württemberg, Schleswig Holstein und Brandenburg ausgewählt werden, um Nord, Süd und Ost abzudecken. Gleichzeitig wurde betont, dass kein neues Personal eingestellt werden muss und der Aufwand der Verwaltung durch das Öko-Institut erstattet wird. Das klingt zuerst einmal akzeptabel.
Die Verwaltung hatte dann folgenden Beschluss empfohlen: „Der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie beschließt, dass die Stadt Plön am Projekt: „Umsetzung kommunale Wärmeplanung in kleinen Kommunen – KWIKK“ begleitet u.a. durch das Öko-Institut, teilnimmt, sofern Plön als Modellkommune ausgewählt wird.“
Diesen Angang fand ich etwas zu sportlich. Mit diesem Beschuss hätten wir uns mehr oder weniger zwangsautomatisch in das Projekt gemeldet. Aus meiner Sicht sollte erst einmal ein Entwurf für die Projektskizze erstellt werden, um zu sehen, welche Maßnahmen aus dem Projekt für Plön überhaupt in Frage kommen. Erst dann wäre eine Entscheidung darüber möglich, ob wir das wollen.
Sofern der Ausschuss dem in seiner Sitzung Ende März zustimmt, könnte die Projektskizze an das Öko-Institut übermittelt und in das Projekt eingearbeitet werden. Allerdings sollte sich die Ratsversammlung Ende April die Entscheidung vorbehalten. Denn dann werden wir auch über den Haushalt des Jahres 2025 zu beschließen haben und dann wissen wir auch, was wir uns in diesem Jahr an Maßnahmen aus der kommunalen Kälte und Wärmeplanung (KWP) überhaupt leisten können. Am Ende steht auch immer noch die Genehmigung des Haushaltes durch die Kommunalaufsicht des Kreis aus.
Statt jetzt eine Entscheidung im Hau Ruck Verfahren herbeizuführen, bin ich eher für ein geordnetes Verfahren. Das Verfahren zur Erstellung der KWP war Hau Ruck genug.

Daher habe ich den folgenden Beschussvorschlag formuliert:
„Der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie (SUE) möge beschließen: 

1. Dem Öko-Institut wird signalisiert, dass die Stadt grundsätzliches Interesse hat, in das
Programm aufgenommen zu werden, vorbehaltlich einer positiven Entscheidung der
Ratsversammlung.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, Maßnahmen zu identifizieren, die in die Projektskizze
aufgenommen werden sollen und diese 14 Tage vor der nächsten Sitzung des SUE den
Fraktionen zur Beratung vorzulegen.
3. Der SUE berät in seiner nächsten Sitzung über die Maßnahmen der Projektskizze und gibt
eine Beschlussempfehlung an die Ratsversammlung.
4. Für die Zustimmung ist final die Entscheidung der Ratsversammlung einzuholen.

Üblicherweise wird zuerst über den Antrag abgestimmt, der weitergehend ist. Das ist in diesem Fall der Antrag der Verwaltung, weil er automatisch die Teilnahme am Projekt mit einschließt, sofern die Stadt ausgewählt wird.
Mein Antrag sieht stattdessen als Kontrollschritte die Befassung des Ausschusses mit den Inhalten und den Beschluss durch die Ratsversammlung vor.

Es waren 10 von 11 Mitglieder des Ausschusses anwesend. Der Vorschlag der Verwaltung erhielt 5 Ja- und 5 Nein-Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

Mein Antrag, bzw. der Antrag der FWG erhielt in der nachfolgenden Abstimmung 5 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme (SPD) und 4 Enthaltungen (SPD/Bündnis 90/Die Grünen. Damit war der angenommen. Hätte es auch 5 NEin-Stimmen gegeben, dann wäre auch dieser Antrag abgelehnt worden und das Thema hätte sich erledigt.

Ich bin mit dem Abstimmungsergebnis zufrieden. Wir haben uns nichts verbaut, aber auf der anderen Seite haben wir der Verwaltung auch keinen „Blanko-Scheck“ ausgestellt. Nach den Erfahrungen mit der KWP halte ich es für dringend geboten, dass die Politik das Handeln der Verwaltung etwas aufmerksamer begleitet.

Im letzten Tagesordnungspunkt ging es um den Antrag der FWG-Fraktion, die KWP zu überprüfen. Zum Ersten sollte es um das Verfahren gehen, weil es nach unserer Auffassung keine ausreichende „Beteiligung der Öffentlichkeit“ gegeben hat. Darüber hinaus liegt u.U. ein Verstoß gegen das Haushaltsrecht vor. Nicht zuletzt wurde auch die Lenkungsgruppe nicht am Verfahren beteiligt. Alles andere kann in meinen älteren Beiträgen hier im Blog nachgelesen werden.
Eine Zustimmung zu dem Antrag wäre die letzte Gelegenheit gewesen, das ganze im städtischen Rahmen prüfen zu lassen.

Der Antrag wurde mit 5 Nein-Stimmen (SPD, Bündnis 90/Die Grünen) abgelehnt. Dazu gab es 2 Enthaltungen (CDU) sowie 2 Ja-Stimmen (FWG-Fraktion).
Mit diesem Antrag wurden von Seiten der Selbstverwaltung alle Möglichkeiten ausgeschöpft, diese Prüfung intern durchzuführen.
Jetzt werde ich den Vorgang an die Kommunalaufsichtsbehörde mit der Bitte um Prüfung weitergeben.

Mein Redebeitrag zur KWP in der Ratsversammlung

In der Ratsversammlung am gestrige Mittwoch ging es zum Thema kommunale Kälte und Wärmeplanung (KWP) hoch her. Der Termin der Ratsversammlung wurde einen Monat vorverlegt. Leider hatten ein Ratsherr der CDU und ein Ratsherr der FWG für den Februar schon langfristig Urlaub gebucht.
Die Mehrheitsverhältnisse entsprachen damit 8:7 zu Gunsten von Bündnis 90/Die Grünen. Normalerweise besteht ein Mehrheitsverhältnis von 9:8 für CDU, FDP und FWG.
In der gemeinsamen Sitzung von Hauptausschuss und Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie am 03. Februar 2025 wurde der Beschlussvorschlag der Verwaltung zur KWP zurückgewiesen. Mit 6:5 Stimmen wurde ein Beschlussvorschlag der CDU angenommen, der insbesondere im Bezug auf die Finanzierung Sicherheitsmaßnahmen vorgesehen hatte.
Daraufhin hatte Bündnis 90/Die Grünen einen eigenen Beschlussvorschlag eingebracht.
In einer Sitzungsunterbrechung versuchten die Fraktionen, doch noch einen gemeinsamen Kompromiss herbeizuführen. Ich hätte dem Kompromissvorschlag der CDU zustimmen können, aber die Gespräche in der Sitzungsunterbrechung haben sich an einer Stelle festgefahren.
Der Vorschlag von Bündnis 90/Die Grünen wurde abschließend mit der Zudallsmehrheit von einer Stimme beschlossen.
In den kommenden Jahren wird es interessant, ob wir uns in den Ausschüssen und zukünftigen Ratsversammlungen so zusammenraufen können, dass etwas vernünftiges dabei herauskommt. An mir soll es nicht liegen.

Nachfolgend mein Redebeitrag:

Sehr geehrter Herr Bürgervorsteher, sehr geehrte Kolleg*innen aus Verwaltung und Selbstverwaltung, sehr geehrte Gäste,
sehr verehrte Frau Bürgermeisterin

Ich fange mal mit zwei Zitaten an: 

Aus unserer Geschäftsordnung:

§7 Abs 3: „Anträge, die bei ihrer Annahme zu zusätzlichen Aufwendungen und Auszahlungen führen oder erwartete Erträge oder Einzahlungen mindern, müssen, um als wirksam gestellt zu gelten und behandelt zu werden, einen Deckungsvorschlag enthalten.“ 

Aus der Vorlage der Verwaltung zu diesem Tagesordnungspunkt steht unter dem Punkt Finanzielle Auswirkungen: „Aufgrund der Kürze der Zeit ist es der Kämmerei nicht möglich, die finanziellen Auswirkungen korrekt darzustellen.“

Ich will an dieser Stelle nicht darüber spekulieren, ob wir die KWP jetzt überhaupt beschließen dürfen. Ich will damit aber betonen, dass wir mit dem Beschluss der KWP in ein Vorhaben starten, dessen Ausgang ungewiß und mit Risiken behaftet ist.
Im Allgemeinen nennt man so ein Vorhaben Abenteuer.

Wir müssen uns klar machen, dass die KWP als strategischer Plan über die kommenden 40 bis 50 Jahre Einfluß auf die Entwicklung der Stadt Plön haben wird. Und trotzdem – obwohl der Plan bereits im Juni 2024 in Auftrag gegeben wurde – wurde die Kämmerei nicht an der Erstellung des Planes beteiligt.
In acht Monaten soll es nicht möglich gewesen sein, die Kämmerei zu beteiligen?
Sie wurde nach meiner Einschätzung erst beteiligt, nachdem die KWP bereits an das Ministerium abgegeben wurde.
Das war am 20. Dezember 2024, ganz klar zu spät. 

Das erklärt dann natürlich auch die Aussage der Kämmerei, die auf die Schnelle noch mal was zu „Finanziellen Auswirkungen“ in die Beschlussvorlage schreiben musste. Ich möchte mich ausdrücklich bei der Kämmerei bedanken, dass sie nicht mit Allgemeinplätzchen und Floskeln gearbeitet hat, um dieses Versäumnis irgendwie gerade zu ziehen. Und die Kämmerei hatte bei objektiver Betrachtung auch keine Zeit, aktuell auf die Schnelle eine qualifizierte Stellungnahme zu erarbeiten. Sie arbeitet derzeit unter Hochdruck am Haushalt 2025, der bis Ende April beschlossen sein sollte. 

Hier erlebe zumindest ich ein Deja Vu. Hatten wir nicht genau das selbe bei der Umsetzung des Wärmenetzes im Quartier Plön Südwest erlebt. Dort wurde eine sicher sehr wünschenswerte Planungen durchgeführt. Allerdings scheiterten die Planungen in Teilen.
Warum?
Weil sie beim Kontakt mit der Realität an der Klippe der Finanzierbarkeit gescheitert ist.

Herr Prüß war damals Klimaschutzmanager der Stadt Plön und hat den Prozess gesteuert.
Heute ist Herr Prüß Senior Consultant bei dem Büro Zeitengrad. Wurde aus dem Scheitern nichts gelernt oder warum erleben wir das Gleiche noch einmal, nur im größeren Maßstab?

Genau so wenig wie die Kämmerei an der Erstellung der KWP beteiligt wurde, wurde die Selbstverwaltung daran beteiligt. Eigentlich waren zwei Sitzungen der Lenkungsgruppe während der Erstellung vorgesehen. Das ist nicht passiert. Die KWP wurde also erstellt, ohne die politischen Vertreter*innen vor Ort mit einzubeziehen.
Das wäre im Planungsprozess sicher hilfreich gewesen, denn dann hätte zumindest ich auf eine Alternativenprüfung gedrungen. Es hätte gegeneinander abgewogen werden müssen, ob das Ziel der Klimaneutralität 2045 wirklich nur über einen weiträumigen Ausbau von Wärmenetzen möglich ist.
Wäre es vielleicht nicht mit weniger Risiken und Kosten für die Stadt verbunden, wenn wir uns auf Wärmenetze konzentrieren, wo Einzellösungen nicht möglich sind, also im Bereich Johannisstraße, Lange Straße, Markt, Schlossberg und Klosterstraße?
Sollten wir in den weniger eng bebauten Gebieten dann nicht den Eigentümer*innen die Entscheidung überlassen, für welches CO2 neutrale Heizungssystem sie sich im Rahmen der jeweils gültigen Gesetzgebung entscheiden? 

Lassen sich die Zwischenergebnisse der noch laufenden Untersuchungen der Firma OCF nicht zumindest dahingehend verstehen, dass auf die Errichtung eines Wärmenetzes im Bereich Prinzenstraße und Seestraße verzichtet wird?
Warum wurde diese Alternative nicht betrachtet? 

Würde die Alternative nicht auch das finanzielle Risiko für die Stadt Plön reduzieren? Wäre es in vielen oder den meisten Bereichen nicht sogar wirtschaftlicher für unsere Bürger*innen

Natürlich hätte ich nichts dagegen, wenn sich Firmen dafür interessieren, in Plön Wärmenetze zu planen, zu bauen und zu betreiben, wenn sie das auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko tuen würden.
Dann wird der Markt ja zeigen, ob Wärmenetze wirtschaftlich sind, ohne dass die Stadt dazu noch teure Studien und Untersuchungen in Auftrag geben muss.
Diese Chance wurde aber vertan. 

Als ich Mitte Dezember darum gebeten hatte, mir den Entwurf der KWP im aktuellen Bearbeitungsstand zu übermitteln, bekam ich zur Antwort, dass das nicht möglich sei, weil an der KWP noch intensiv gearbeitet würde. Das war genau sieben Tage, bevor die KWP an das Ministerium übermittelt wurde.
Welchen Eindruck hinterläßt das bei Ihnen, meine Damen und Herren?

Das ist genau der Grund, warum wir uns heute in einer unsäglichen Situation befinden. Die KWP wurde erstellt und ich soll hier heute beschließen, dass ich die Inhalte der KWP anerkenne. Das tue ich in einigen Teilen, in anderen aber nicht. 

Uns wurde Ende Januar vom Büro Zeitengrad erläutert, dass die KWP inhaltlich nicht mehr geändert wird.
Von der Verwaltung wurde uns erläutert, dass der Beschuss quasi alternativlos wäre, weil die Stadt sonst unter die Regelungen der neu überarbeiteten Landesgesetzgebung fallen würde. Was genau das für die Stadt bedeuten würde, konnte die Verwaltung zu dem Zeitpunkt nicht sagen.
Wir haben es hier also mit einer Entscheidung zu tuen, ob wir die Ergebnisse der KWP anerkennen, ohne zu wissen, ob wir als Stadt unter den neuen Gesetzesregelungen nicht vielleicht besser fahren würden.

Hinzu kommt ja auch, dass aus meiner Sicht die Mindestanforderungen an eine „angemessene“ Beteiligung der Öffentlichkeit nicht erfüllt wurden.
Es gab keine öffentliche Auslegung des Entwurfes der KWP, die Öffentlichkeit wurde erstmals in der Sitzung des Hauptausschusses und des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie am 03. Februar 2025 mit der KWP vertraut gemacht, also 5 Wochen nachdem die Planung an das Ministerium übermittelt wurde. Es gab keine Möglichkeit für Bürger*innen, Anregungen und Bedenken zu äußern. Folglich konnten die Anregungen und Bedenken der Bevölkerung auch nicht erörtert werden und es konnte auch keine Veröffentlichung des Erörterungsergebnisses erfolgen.
Die Bundesgesetzgebung zum Klimaschutz sieht genau genau das vor und legt auch Fristen fest.
Die Landesgesetzgebung weicht diese klaren Vorgaben auf, indem sie in ihrer eigenen Gesetzgebung von einer „angemessenen Beteiligung der Öffentlichkeit“ spricht.
Ich halte es nicht für angemessen, auf die Beteiligung der Öffentlichkeit komplett zu verzichten.
Ich halte es sogar für einen schweren Verfahrensfehler.

Aus allen diesen Gründen sehe ich einen Beschluss über die hier vorliegende KWP äußerst kritisch. In der gemeinsamen Sitzung von Hauptausschuss und Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie wurde dann beschossen, dem Beschlussvorlage der Verwaltung nicht zu folgen. Stattdessen fand der Beschussvorschlag der CDU-Fraktion in allen Punkten eine Mehrheit.
Wenn ich in den Beschlussvorschlag von heute gucke, dann sehe ich im wesentlichen den alten Beschlussvorschlag der Verwaltung. Die Vorlage beinhaltet lediglich den Satz: „Die eingereichten und zugestimmten Änderungen des Antrages der CDU-Fraktion mögen berücksichtigt werden.“ Schon der Ausdruck „mögen“ relativiert den Beschluss des Hauptausschusses und suggeriert einen Ermessensspielraum für die Verwaltung.

Nach meinem Kenntnisstand wird die Wärmewende bis 2045 je nach Schätzung 500 Milliarden bis 1,5 Billionen Euro kosten. Das ist ein gewaltiger Kuchen, von dem sich viele ihr Stück abschneiden wollen. Hauseigentümer*innen, die Zuschüsse für ihre Wärmepumpe beantragen, Wärmenetzbetreibende, die Netze bauen und betreiben wollen, weil das für einen Monopolanbieter ein sehr risikoarmes Investment ist und Planer*innen, weil es ordentlich was zu planen gibt. 

Gleichzeitig müssen wir aber auch anerkennen, dass der Klimaschutz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, der wir uns zu stellen haben. Das Vorhaben, den Heizsektor bis 2045 klimaneutral zu machen, ist eine Herkulesaufgabe und in dieser Form Neuland. Das Beschreiten dieses Neulandes ist aus meiner Sicht notwendig, aber mit Risiken behaftet. Niemand wird bestreiten wollen, dass dabei Fehler gemacht werden können. Wichtig ist aber die fortlaufende Evaluation der Verfahrensprozesse. Der bisherigen Verfahrensgang muss ausgewertet werden, mögliche Fehler sind zu identifizieren und zu heilen.
Schließlich ist die KWP die Grundlage für eine jahrzehntelange Planung und sie wird erhebliche Kosten nach sich ziehen. Wenn es später zu Ausschreibungen kommen sollte, dann müssen die Grundlagen rechtssicher sein. 

Die Partner*innen, die Wärmenetze bauen könnten, haben eine erhebliche Markt- und Finanzmacht. Bei Ausschreibungen kann es zu einem regelrechten Hauen und Stechen kommen, denn es geht um viel, viel Geld.
Wir haben Erfahrungen damit. Erinnern wir uns nur daran, dass der Rechtsstreit zwischen der Stadt Plön und ihren Stadtwerken mit der SH-Netz AG bezüglich der Vergabe der Konzession für den Betrieb des Gas- und Stromnetzes immer noch nicht endgültig beigelegt ist. 

Darum brauchen wir eine möglichst unangreifbare KWP. Ich möchte bereits hier dafür werben, den Antrag der FWG-Plön in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie am 27. Februar 2025 zu unterstützen. Er hat zum Ziel, den fachlichen Inhalt der KWP und das bisherige Verfahren zu untersuchen.
Heute werde ich der KWP in Abhängigkeit von der Formulierung des Beschussvorschlages schweren Herzens zustimmen, sofern die Formulierungen das zulassen. Dies hier ist nur der Auftakt zu vielen weiteren Diskussionen, die wir zu jeder einzelnen Maßnahmen in den kommenden Jahren zu führen haben.

Für die FWG beantrage ich, den Beschussvorschlag dahingehend zu ändern, dass das Ergebnis der KWP mit allen ihren Teilen grundsätzlich anerkannt wird. 

Ich bitte, den Antrag zu Protokoll zu nehmen.

Die FWG-Plön hat im Ältestenrat angekündigt, eine namentliche Abstimmung zu beantragen. Wir verzichten darauf weil wir glauben, dass wir uns alle der Tragweite und der Risiken des heutigen Beschusses bewußt sind.

Und lassen Sie mich abschließend anmerken:

Diese Ratsversammlung wurde übrigens von März auf Februar vorgezogen. Wir haben daher heute eine Zufallsmehrheit, weil zwei Ratsherren im Urlaub sind.
In den Ausschüssen und zukünftigen Ratsversammlungen werden die kritischeren Stimmen wieder eine strukturelle Mehrheit haben.
Auch wenn es heute einen Beschluss der KWP gibt, wird es auch zukünftig eine kontroverse und hoffentlich auch konstruktive Diskussion geben.

Ich bitte, diesen Redebeitrag zu Protokoll zu nehmen. 

Die Kälte- und Wärmeplanung wurde in einer gemeinsamen Sitzung von HA und SUE kontrovers diskutiert.

Die Kieler Nachrichten haben am 03. Februar 2025 einen Artikel über die Kälte- und Wärmeplanunung (KWP) veröffentlicht. Überschrift: „Wärme aus dem Netz wird bevorzugt.“
Der Artikel ist eine sehr gute Inhaltsangabe der KWP und daher lesenswert.
Zu dem Zeitpunkt der Veröffentlichung lagen aber bereits zwei Anträge vor, die sich kritisch mit den Inhalten der KWP auseinandergesetzt haben. Ein dritter Antrag zum Thema KWP wurde am Wochenende von der Fraktion der CDU eingebracht. Daher ging es dann am Montag in der gemeinsamen Sitzung von Hauptausschuss (HA) und Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie (SUE) auch sehr kontrovers zur Sache. Am Ende wird der Ratsversammlung zwar empfohlen, die KWP beschließen, aber mit dem Beschuss soll gleichzeitig die vorläufige Streichung einer Maßnahme und die Schiebung weiterer Maßnahmen beschlossen werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass die Ratsversammlung über jede Maßnahme einzeln zu entscheiden hat. 


Zu Beginn der Sitzung habe ich den Tagesordnungspunkt 4 / „Finanzielle Risiken, personelle und organisatorische Aspekte sowie Entscheidungen zum Verfahren im Bezug auf die Kälte- und Wärmeplanung“ von der Tagesordnung gehen lassen. Da es unser eigener Antrag (Antrag der FWG-Plön) war, brauchten weder der Hauptausschuss noch der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie der Streichung zustimmen.
Nun ist es nicht so, dass die FWG-Plön nicht zu den Inhalten ihres Antrages gestanden hätten, aber zum einen ist der Tagesordnungspunkt 5 / Beratung und Beschlussfassung über die kommunale Wärme- und Kälteplanung der Stadt Plön, der nach dem Antrag der FWG-Fraktion als Antrag von der Verwaltung eingebracht wurde, so weit gefasst, dass unsere Themen auch unter dem Tagesordnungspunkt behandelt werden konnten.
Zum anderen hat die CDU-Fraktion einen Antrag eingebracht hat, dem ich mich inhaltlich durchaus anschließen konnte. Von daher war es überflüssig, dass die FWG-Fraktion einen eigenen Antrag einbringt. Dass hätte die Beratung dann noch einmal komplizierter gemacht.

Die Verwaltung führte in das Thema ein.

Von Seiten der Verwaltung, der SPD und B90/Die Grünen wurde argumentiert, dass die KWP jetzt doch erstellt sei und man sie beschließen könne, um einen Schritt voran zu kommen. 

Zu dem Tagesordnungspunkt habe in drei Redebeiträgen u.a. darauf hingewiesen, dass:
– ein guter Plan auch umsetzbar sein muss.
– der vorliegende Plan beim Blick in die Stadtkasse aber nach meiner Einschätzung nicht umsetzbar ist
– Keine Alternativen geprüft wurden (z.B. Lütjenburger Model, Beschränkung auf ein kleines Nahwärmenetz, ansonsten Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften in Eigenverantwortung der Eigentümer*innen. Auf beiden Wegen sei das Zeil Klimaneutralitär bis 2045 erreichbar.
Der Aufwand für die Stadt Plön wäre aber deutlich geringer.
– Eine Kette von Folgeuntersuchungen ausgelöst werden, obwohl wir aus dem Quartierskonzept Plön SüdWest schon lange wissen, dass eine Nahwärmeversorgung nur im dicht bebauten Bereich (Johannisstraße, Lange Straße, Markt, Klosterstraße, Schossberg) weiter verfolgt werden sollte, im weniger dicht bebauten Bereich (z.B. Seestraße, Prinzenstraße, Bielerhöhe, Heinrich Pieper Straße ) aber nicht. In dem Zusammenhang erwähnte ich noch, dass die Firma Zeitengrad das eigentlich wissen müsse, da der ehemalige Klimaschutzmanager der Stadt Plön, der seinerzeit an dem Quartierskonzept mitgearbeitet hat, heute Mitarbeiter bei Zeitengrad ist.
– Die Energiewende bereits am Laufen sei. Beispielsweise würden bereits 13 Wohnblöcke der Plöner Gewerblichen Baugenossenschaft durch Wärmepumpen beheizt, 4 davon über oberflächennahe Geothermieanlagen. Auch mehrere Plöner Hauseigentümer*innen würde ihre Gebäude bereits heute schon mit Wärmepumpen beheizen.
– Bei der weiteren Planung und Umsetzung von Nahwärmenetzen in Plön noch Jahre ins Land gehen, wer soll sich dann später noch anschliessen. (Anmerkung: die Erreich barweit einer Anschlussquote von 60 % halte ich für zu hoch, sie wird aber in der KWP zugrunde gelegt. 

– Gleichzeitig äußerte ich auch, dass ich überhaupt kein Problem damit hätte, wenn gewerbliche Anbieter*innen auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko Nahwärmenetze planen, bauen und betreiben 

Darüber hinaus habe ich noch erwähnt, dass ich der Ansicht bin, dass das Verfahren bei der Erstellung der KWP nicht rechtssicher ist, weil:
– die Lenkungsgruppensitzungen nicht durchgeführt wurden; verbunden mit derFrage, ob der Vertrag schon bezahlt und um die nicht erbrachten Leistungen gekürzt wurde. Der Workshop am 18. Januar und die Informationsveranstaltung am 27. Januar erfüllen nach meiner Ansicht nicht die Kriterien, die man an die Arbeit einer Lenkungsgruppe stellen muss. (Nachträglich an dieser Stelle folgende Ammerkung: Sie hätten nach meinem Verständnis zum Verfahren während der Erstellung der KWP tagen müssen, um mit Anregungen und Bedenken die weitere Arbeit an der KWP zu lenken).
– die gesetzlich vorgeschriebene „angemessene“ Beteiligung der Öffentlichkeit nicht stattgefunden hat.

Die Frau Bürgermeisterin ging auf meine Beitrag ein. Die Planungen im Quartier SüdWest seien angestellt worden, weil die hohen Kosten für die Stadt Plön durch den seinerzeit noch geplanten Betrieb der Massenalgenanlage entständen wären. Damit hat die Bürgermeisterin recht. Gleichwohl (nachträglich an dieser Stelle): trotz Verzicht auf die Massenalgenanlage wurde die Planung eines Nahwärmenetzes im weniger eng bebaute Bereichen des Quartiers nicht weiter verfolgt.

Weiterhin äußerte die Frau Bürgermeisterin, dass die Anforderungen an die Öffentlichkeitsbeteiligung erfüllt wären. Das würde auch das Ministerium so sehen.
Dem habe ich später entgegnet, dass ich der Ansicht nicht folgen kann, weil das Ministerium als Verfahrensbeteiligte keine neutrale Instanz sei. Gleichzeitig habe ich empfohlen, das Verfahren durch die Kanzlei bewerten zu lassen, die uns auch im Workshop zum Thema Beteiligung so kompetent beraten hat. Abschließend habe ich darauf hingewiesen, dass es sehr wichtig sei, eine KWP zu beschließen, die rechtssicher sei.

Die Kollegin Dahmke (B90/Die Grünen) bezog sich auf den Beitrag „Lieber keine als eine teure Planung“ in meinem Blog und fragte, ob ich die Maßnahmen verhindern wolle oder ob einige Aussagen als Drohung aufzufassen sind. Darauf bin ich in der Hitze der Debatte – soweit ich mich erinnere – nicht eingegangen. Aber ich will dazu gerne nachträglich an dieser Stelle Stellung beziehen.
Nein, ich will nicht alle Maßnahmen grundsätzlich verhindern, aber ich will, dass bei der Umsetzung der Maßnahmen die finanzielle Situation der Stadt Plön von Anfang an mit berücksichtigt wird. Das hätten wir im Rahmen der Erstellung der KWP in den Sitzungen der Lenkungsgruppe bereits machen können, aber die fanden ja nicht statt. Nun findet die Diskussion eben statt, nachdem die fertige KWP bereits vorliegt. Das ist blöde, wäre aber im Vorfeld zu verhindern gewesen.
Eine Bedrohung kann ich aus meinem Beitrag nicht ableiten. Ich hab ihn gerade nochmals gelesen.
http://www.ingo-buth.de/2025/01/26/lieber-keine-als-eine-teure-planung/

Die Kollegin Meyer (B90/Die Grünen) ging auf meine Beitrag ein, dass wir nach der Novelle zur Schleswig Holsteinischen Gesetzgebung ein Wahlrecht hätten, ob wir die KWP nach Landes- oder Bundesrecht machen und dass Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohner*innen ein vereinfachtes Verfahren anwenden könnten. Sie hielt entgegen, dass Plön als Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums zur Abgabe einer KWP verpflichtet sei. Damit hat sie recht. Gleichwohl beantwortet es die Frage nicht, ob für Plön eine neue KWP nach vereinfachtem Verfahren für Kommunen unter 10.000 Einwohner*innen mit den neuen Fristen möglich wäre. Ich möchte das nicht ausschließen, halte es aber für wahrscheinlich, dass die Kollegin recht haben könnte. 

Ratsherr Jagusch (CDU) brachte den Antrag der CDU-Fraktion ein. Er betonte, dass die CDU-Plön hinter dem Ziel des Erreichen der Klimaziele stehen würde, aber der vorliegenden KWP so nicht zustimmen könne.
Der Antrag der CDU Fraktion sah (leicht gekürzt) vor:
1. Die Maßnahme M2 (Nahwärmenetz im Quartier Plön SüdWest) zu streichen
2. die Bürgermeisterin zu bitten, einen Sachstandsvermerk zur Realisierbarkeit eines Nahwärmenetzes im Quartier Plön SüdWest bis zum 31. März 2026 vorzulegen. Hierbei wäre besonders der finanzielle Aspekt zu berücksichtigen
3. Verschieben der Maßnahmen M2 bis M4 (alt M3 – M5) um jeweils 2 Jahre
4. Keie Schaffung neuer Stellen in der Stadt Plön zur Umsetzung der KWP, bi der Auswahl der Dienstleister soll ein besonderes Augenmerk auf die Eignung und Leistungsfähigkeit der Verwaltung gelegt werden.
5. Maßnahmen zur Umsetzung der Kälte- und Wärmeplanung bedürfen abschießend der Genehmigung der Ratsversammlung.
6. Wenn es zur Umsetzung von Nahwärmenetzen kommt, wird auf einen Anschluss und Benutzungszwang verzichtet. Diese Maßnahme wird bereits bei den entsprechenden Vorplanungen berücksichtigt.
7. Die Umsetzungsdauer der drei geplanten Informationskampagnen soll in der Dauer begrenzt werden und von der Höhe der Fördermittel abhängig gemacht werden.
Ratsherr Jagusch erläuterte die Begründung und erwähnte dabei auch, dass die eigentlichen Gewinner der KWP die verschiedenen Planungsbüros sind. 

Der Kollege Böttcher (CDU) fragte dann nach, wie viele Ingenieure das Büro Zeitengrad beschäftigen würde.
Er erwähnte, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Zeitengrad noch im letzten Jahr mit ihrer Ausbildung und ihren Erfahrungen auf der Homepage vorgestellt wurden. Das wäre nicht mehr der Fall.
Ratsherr Rose (SPD) verwahrte sich vehement dagegen, dass hier die Qualifikation des beratenden Büros in Frage gestellt würde.
Ich persönlich halte die Frage nach der Qualifikation der Beratungsbüros, die für uns, also die Stadt, arbeiten, durchaus für berechtigt.
Da die Frage von Herrn Böttcher nicht beantwortet wurde, habe ich mal recherchiert. Anfang September 2024 wurden auf der Homepage Seite: seitengrad.de/team 8 Personen vorgestellt. Alle offenbar hoch qualifiziert, aber ein Ingenieur oder eine Ingenieurin war nicht dabei.
Den Screenshot stelle ich hier nicht ein, um mich nicht der Gefahr einer Urheberrechtsverletzung auszusetzen.

Ein sehr wichtiger und ernst zu nehmender Beitrag kam von der von mir sehr geschätzten Kollegin Frau Dr. Unbehauen (B90/Die Grünen.)

Sie betonte, dass man auch an die Menschen denken müsse, die in Mietshäusern wohnen würden. Nicht alle Mieter hätten so gute Vermieter wie die Plöner Gewerbliche Baugenossenschaft, die bereits viele Gebäude zum Teil schon auf erneuerbare Energien umgerüstet hat. Es gäbe auch Blocks in anderen Quartieren, wo die Vermieter sich wenig kümmern würden und auch diese Mietern müsse man die Gelegenheit geben, sich an ein klimaneutrales Heizsystem anzuschließen. Mit der steigenden CO2 Bepreisung kämen nicht unerhebliche Kosten auf diese Mietergruppe zu, wenn nicht entsprechend umgerüstet würde.
Sofern die Gasnetze irgendwann stillgelegt würden, wüßten viele Leute mit Etagenheizung nicht, wie sie noch heizen sollen.

Herr Jagusch (CDU) betonte, dass Vermieter verpflichtet wären, eine Heizung bereitzustellen. Dennoch halte ich die von Frau Dr. Unbehauen angesprochene Problematik für berechtigt. Allerdings sehe ich im Moment keine Möglichkeit der Stadt, hier steuernd einzugreifen. ‚

Die Mieter*innen werden dann tatsächlich mit steigenden Heizkosten konfrontiert sein. (Anmerkung.: In der KN von gestern gab es einen Artikel, der die Thematik nebenher auch anreißt.) In einigen älteren Wohnblocks gibt es tatsächlich Etagenheizungen oder Thermen in jeder einzelnen Wohnung. Wenn die einzelnen Wohnungen unterschiedliche Wohnungseigentümer haben, dann muss sich die Eigentümergemeinschaft erst einmal darüber einig werden, was sie machen will. Der Einbau eine zentralen Heizungssystem für das ganze Haus – an das das Nahwärmenetz angeschlossen wird – könnte vergleichsweise teuer sein, so dass diese Investition so lange wie möglich hinausgezögert wird.
Das würde natürlich auch gelten, wenn statt eines Nahwärmeanschlusses eine Pellet-Heizung oder eine Wärmepumpe installiert wird. Das sollte im Verlauf des Verfahrens noch einmal näher betrachtet werden. Eine entsprechende Änderung kann dann auf Beschluss der Ratsversammlung zu einem späteren Zeitpunkt in die KWP eingearbeitet werden. 

Warum halte ich die KWP für so kritisch?

Ich muss mich der Frage stellen, warum ich so vehement dagegen wehre, die Kälte- und Wärmeplanung KWP in der vorliegenden Form zu beschließen.

Der Hauptgrund ist, dass ich mir ernsthaft Sorgen über die Finanzen der Stadt Plön mache. Ganz kurz: Der Stadt Plön wird durch die Kommunalaufsicht immer wieder die fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit bescheinigt, sie ist von Zuwendungen des Landes (Fehlbedarszuweisungen) abhängig, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. 
Um sich nicht weiter auf den absteigenden Ast zu begeben, ist erst erforderlich, die Einnahmemöglichkeiten so weit wie möglich auszuschöpfen und gleichzeitig die Ausgaben so weit es geht zu begrenzen; ohne sich zu Tode zu sparen. 

Die Klimaschutzziele von Bund und Land halte ich für richtig. Die Frage ist, auf welchem Weg man sie erreicht. Wärmenetze sind ein Weg und möglicherweise in Gebieten, die eng bebaut sind, der einzige gangbare Weg. Einzelanlagen in weniger eng bebauten Gebieten können eine Alternative zu flächendeckenden Wärmenetzen sein. Einzelanlagen sind für die Stadt (Verzicht auf weiteren Planunsaufwand) günstiger. Vielleicht sind sie auch für die Bürger*innen vorteilhaft. 

Das hat sich bei der Quartiersplanung für PlönSüdwest gezeigt. Für die eng bebauten Bereichen Johannisstraße, Lange Straße, Am Markt, Klosterstraße und Schlossberg ist das die vermutlich einzige Möglichkeit. Gleichzeitig hat sich gezeigt, dass die Lösung in den weniger eng bebauten Bereichen wie Seestraße und Prinzenstraße nicht weiter verfolgt werden sollte. 

Einer der Geschäftsführer bei Zeitengrad ist Herr Dr. David Willem Poggemann, der zumindest in Behördenkreisen bekannt sein dürfte, weil er nach meinem Kenntnisstand als Klimaschutzmanager beim Kreis Plön angestellt war.
Dem ehemaligen Klimaschutzmanager der Stadt Plön, Herrn Prüß, war, soweit ich mich erinnere, maßgeblich an der Koordinination der Arbeiten zum Quartierskonzept Plön Südwest beteiligt.
Danach hat er zum Büro Zeitengrad gewechselt.
Zeitengrad ist mit der Durchführung der Kälte- und Wärmeplanung für die Stadt Plön beauftragt worden

In der Präsentation des Büro Zeitengrad vom 04. Juli 2024 wird Herr Prüß mit Bild und Adressdaten gezeigt. Das legt die Annahme nahe, dass er als Ansprechpartner für die Stadt benannt ist, für die er vorher gearbeitet hat. 

Eine gute Vernetzung in die Plöner Verwaltung und Kenntnisse der fachlichen Diskussion, der bestehenden Konzepte, der gefassten Beschlüsse und der politischen Entscheidungsträger*innen kann natürlich hilfreich für die Bewältigung der anstehenden Aufgaben sein. 

Herr Dr. Poggemann, aber zumindest Herrn Prüß müsste also bekannt sein, warum die ursprünglich sehr weit reichenden Planungen für Plön Südwest auf ein Mindestmaß zurückgeführt wurden. Nämlich genau zu dem Zeitpunkt, wo sich die bis dahin nicht beteiligte Kämmerei mit den Kosten befasst hat, die bei einer Umsetzung des Beschlusses gefolgt wären. 

Dennoch werden vom Büro Zeitengrad mit der KWP gleich für mehrere Quartiere Maßnahmen vorgeschlagen, die beginnend mit Untersuchungen darauf abzielen, auch in weniger eng bebauten Gebieten der Stadt die Planung von Wärmenetzen voranzutreiben (z.B. Appelwarder oder Vogelberg). Bislang hat sich die Kämmerei noch nicht mit den Kosten und Risiken befasst. Zumindest liegen mir dazu keine Erkenntnisse vor. Was genau berechtigt zu der Annahme, dass es sich hier anders verhält als im Quartier Südwest?

In der KWP wird vorgeschlagen, mehr oder weniger zeitgleich mehrere Untersuchungen für Nahwärmenetze anzugehen. Die Zeiträume dafür laufen über längere Zeit parallel.
Da frage ich mich, ob das tatsächlich erforderlich ist, wo das Ergebnis tendenziell bereits absehbar ist und die Umsetzung am Ende vermutlich an der Finanzierung scheitern dürfte.
Wenn schon etwas untersucht werden soll, dann sollte man sich erst einmal auf eine Maßnahme beschränken, die danach auf ihren Erfolg hin ausgewertet wird (Evaluierung). 

Daher sehe ich es als zwingend erforderlich an, diese und weitere offene Fragen zu klären. Dazu gehören:
Ist die Planung überhaupt rechtssicher? Wenn nicht, dann kann das erhebliche Konsequenzen für bereits begonnen Maßnahmen haben, denen dann die Rechtsgrundlage fehlt. Folge wäre voraussichtlich ein Vermögensschaden zu Lasten der Stadt. 
Können ein Workshop und eine Informationsveranstaltung als Sitzung im Sinne der vertraglich vereinbarten Sitzungen der Leitungsgruppe gedeutet werden? Ich schätze es so ein, dass dafür sehr, sehr viel Phantasie erforderlich ist. 
Hält das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren einer rechtlichen Überprüfung stand?
Das kann ich nicht beurteilen.
Ist es wirklich erforderlich, alle Prüfungen und Planungen mehr oder weniger parallel durchzuführen? Eine zeitgleiche Bearbeitung erfordert deutlich mehr Personal und führt zu vermeidbaren Personalkosten in der Verwaltung.