Avanti Amigos!

Bereits nach der Rückkehr aus meinem Urlaub vor drei Wochen hatte ich angekündigt, mich mit der letzten Verbandsversammlung des Planungsverbandes Seewiesen auseinander zu setzen.

Erst einmal ist festzustellen, dass die Beschlüsse im Planungsverband nicht mehr einstimmig fallen, anders als bisher, wo die Beschlüsse immer willig abgenickt wurden. In der Sitzung am 2. Juli gab es aber eine Gegenstimme zu dem Beschluß, die Planungen auf Basis des bisherigen Vorentwurfes weiter  zu planen.

Die Presse hat hierüber nicht berichtet, sie war in der Sitzung der Verbandsversammlung nicht anwesend. Der Artikel der KN ist nur so zu erklären, dass die Zeitung gedruckt hat, was der Verbandsvorsitzende verlautbaren ließ. Die OHZ hat nicht berichtet. Leider entsteht der Anschein, daß unsere Presse dem Ruf, der ihr vorauseilt, wieder einmal gerecht wurde.

Zurück zum Thema:

Mein Beitrag über die Verbandsversammlung war fertiggestellt, nachdem ich Informationen von mehreren Teilnehmern erhalten habe. Am Tag, als ich ihn ins Netzt stellte, bekam ich aber fast zeitgleich den Entwurf des Städtebaulichen Vertrages, der mit dem Investor abgeschlossen werden soll. Damit waren wesentliche ‚Aussagen meines Beitrags überholt, so daß ich ihn nach kurzer Zeit wieder gelöscht habe.

Das machte die Sache aber nicht besser. Der Entwurf des Städtebaulichen Vertrages gab mir doch zu denken. So wie es aussieht,  scheint er ohne die fachliche Unterstützung eines Verwaltungsjuristen entstanden zu sein. Das scheint mir bei einem Projekt dieser Größenordnung ein schwerwiegendes Versäumnis zu sein, das sich zum Schaden der Stadt auswirken kann. Von einer fachlichen Beratung im Hinblick auf städtebauliche Aussagen will ich hier gar nicht sprechen.

So sehr die Rathjensdorfer auch drängen mögen, und so sehr ich das Interesse der Investoren verstehen kann, Fakten zu schaffen, die Stadt als Mitglied im Planungsverband sollte schon die erforderliche Sorgfalt walten lassen.

Ich habe den Bürgermeister als Verbandsvorsitzenden bereits heute Morgen in einem Brief auf die m.E. bestehenden erheblichen Schwächen des Entwurfes und die daraus resultierenden Gefahren hingewiesen. Darüber hinaus habe ich gebeten, ihn auch an seinen Rathjensdorfer Kollegen und die Mitglieder der Verbandsversammlung sowie deren Stellvertreter zu verteilen.

Hier habe ich mich auch über mich selber geärgert. Als Stellvertreter im Planungsverband habe ich bislang fast nie Unterlagen erhalten, ich habe sie aber auch nie nachgefragt oder angemahnt.

Darüber hinaus soll mein Genosse Bernd Möller nicht besonders  souverän gewirkt haben, als er mit den Statistiken zur Bevölkerungsentwicklung und der Frage nach dem konkreten Bedarf konfrontiert wurde. Ich kann mir das gut vorstellen, nachdem er in der letzten Sitzung des SteU drohte, mich von der Sitzung auszuschließen. Ich wollte seinerzeit wissen, wie viele Wohneinheiten Rathjensdorf mit bzw. ohne Planungsverband errichten darf. Diese Frage habe ich vor einigen Tagen per  EMail an die Verwaltung gestellt, und ich hoffe, im kommenden SteU am Mittwoch eine Antwort zu bekommen

Der Ortsverein der Grünen war übrigens auch vertreten. Mit den Seewiesen könte ein Thema auf die Tagesordnung für die nächste Kommunalwahl gesetzt werden, das polarisiert und uns Stimmen kosten wird, obwohl der Vorstand des Ortsvereines SPD Plön-Bösdorf  bereits gegen die Fortführung des Projektes gestimmt hat.

Auch wenn sich das Seewiesenprojekt möglicherweise nicht mehr ganz verhindern läßt, wäre es doch lohnenswert, die weitere Planung konstruktiv zu begleiten, um das Schlimmste zu verhindern.
Vorwärts Freunde!

Heute Abend tagt der Hauptausschuß, Wenn ich es einrichten kann, bin ich dabei.

Sachen gibt’s!

Bis vor kurzem wußte ich nicht, daß das Innenministerium des Landes Schleswig Holstein eine Stiftungsdatenbank hat. Küztlich wurde ich auf einen ” . . Family Trust”” aufmerksam gemacht.
Hier ein kleiner Auszug aus der öffentlich zugänglichen Datenbank:

Im Stiftungsgeschät angegebenes Vermögen:
125.000 Euro

Satzung
Zweck der Stiftung sind Barzuwendungen an die Ehefrau und die Abkömmlinge des Stifters bzw. leibliche Abkömmlinge verstorbener Abkömmlinge, die dazu dienen sollen, zusätzlich kulturelle Angebote wahrnehmen zu können, die durch laufendes Einkommen nicht gedeckt sind. Die Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch laufende Barzuwendungen an die begünstigten Personen.

Ich finde es unglaublich, welche Möglichkeiten unser Recht bietet, sein Vermögen vor dem Zugriff von privaten Gläubigern oder der öffentlichen Hand in Sicherheit zu bringen.

Der Seewieseninvestor unterhält laut eigener Aussage übrigens keinen geschäftlichen Kontakt zum Namensgeber des Trustes.

Übrigens: mit 125000 Euro kann man ein Familienmitglied  ca. 15625 mal ins Plöner Astra – Kino schicken. Das wäre dann ca, 42 Jahre lang  täglich ein Besuch.
Man könnte seinem Nachwuchs auch bis zum Jahr 2706 jährlich den Besuch in Wacken finanzieren. (Inflation und verzinsung des Stiftungskapitales unberücksichtigt).

Chance verpennt?

„Das ist ein besonderer Tag für Eutin, das ist der Beginn der Stadtsanierung, die jetzt ansteht.“ zitiert die KN heute den Eutiner Bürgermeister, der sich zwei Zuwendungen in Höhe von 3,74 Millionen Euro für die Durchführung der Landesgartenschau 2016 freut. Der Eutiner Eigenanteil beträgt 1,2 Millionen. Eingesetzt werden soll das Geld u.a. auch für die Gestaltung des Bahnhofes und der Strandpromenade. „Problemzonen“, die auch in Plön bestehen.

Anfang des Jahres wurde in Plön die Möglichkeit diskutiert, die Landesgartenschau als „Landesgartenschau Holsteinische Schweiz“ zu regionalisieren. Zumindest zeichnete sich ab, daß Plön als Partner Eutins mit einem eigenständigen, ergänzenden Angebot zur Landesgartenschau beitragen kann. Ich habe zuletzt am 31. Mai darüber berichtet.

Leider ist bei mir der Eindruck entstanden, daß Bürgermeister und Verwaltung hier nur sehr verhalten agiert haben. Das ist aber nicht weiter verwunderlich, u.a. auch, weil kein entschlossener politischer Rückhalt erkennbar war. Große Teile der politischen Entscheidungsträger scheinen die Chancen für die Stadtentwicklung nicht erkannt zu haben, andere wiegelten von Anfang an ab. So erinnere ich mich gut an Dr. Lorenzen von der FWG, der über Detailfragen wie Drehkreuze am Schlosspark spekulierte, während es um Grundsatzfragen mit Langzeitwirkung ging. Ein Konzept mit verschiedenen Optionen zur Auswahl lag damals nicht vor,

Ob es der Stadt jetzt noch gelingen kann, auf den fahrenden Zug aufzuspringen, ist fraglich.

Wie frei sind die Gedanken?

Da ich über Pfingsten nicht in Urlaub gefahren bin, hatte ich viel Zeit, auch einmal in Ruhe den Spiegel zu lesen. In der Ausgabe 21/2012 (S 124) stand ein Artikel über das Urheberrecht. Dazu hatte ich einen Beitrag vorbereitet, den ich erst jetzt erst fertigstellen konnte.

Mit dem Aufruf „Wir sind die Urheber“ haben mehrere Autoren auf den – Ihrer Meinung nach – unzureichenden Schutz ihrer Urheberrechte aufmerksam gemacht. Das Interessante daran ist nicht, dass viele der „Urheber“ selber Urheberrechtsverletzungen begehen, indem sie etwa Uli Stein Cartoons in ihrer Facebok-Präsenzen eingestellt haben, sondern dass nur ein Bruchteil des Geldes bei den Autoren, Musikern und Fotographen landet. Der große Rest geht an die Rechteverwerter bzw. die großen Medienunternehmen. Und die wiederum haben ein Interesse daran, daß die Rechtslage so bleibt wie sie ist oder weiter zu ihren Gunsten verändert wird. Leider machen sich die Künstler als allgemeine Sympathieträger und „Gutmenschen“ hier zu nützlichen Idioten der Medienkonzerne und Rechteverwerter.

Mit den Protesten gegen das ACTA-Abkommen Anfang diesen Jahres konnte dessen Inkrafttreten erst einmal verhindert werden. Leider nur ein in Etappensieg gegen die Medienkonzerne bzw. das Rechteverwertersystem, eine bürgerfreundliche Dauerlösung steht aus.

Aus meiner Sicht sind hier zwei Themenbereiche besonders zu betrachten.
Zuerst einmal ist die Überwachung des Internets und des privaten Kommunikationsverhaltens im Internet durch private Betriebe wie ProMedia höchst bedenklich. Firmen wie diese überwachen das Netz mit spezieller Software, ermitteln die so genannte IP Nummern und erzwingen dann – allerdings mit richterlicher Genehmigung – bei den Providern die Herausgabe des Kundennamen, der der IP-Nummer zugeordnet werden kann. Bei der Vielzahl der Anträge ist das aber eine reine Routineangelegenheit.

Das Brief- und Fernmeldegeheimnis sind Güter, die nicht nur durch einfache Gesetze, sondern durch die Verfassung geschützt sind. Ich wüsste nicht, was eine EMail, ein ICQ-Chat oder eine Skype- Übertragung sich von einem Brief oder einem Telefonat unterscheidet, außer der Übertragungsweg.
Vor diesem Hintergrund finde ich es mehr als bedenklich, daß diese Kommunikation durch Dritte – nicht stattliche Firmen – ohne richterliche Anordnung überhaupt überwacht werden darf. Hier, also beim Schutz individueller Freiheitsrechte, wäre eine Anpassung der Rechtslag im Sinne der Bürger überfällig.

Das zweite ist der Umstand, dass Anwälte wie der im Spiegel genannte Clemens Rasch aus Hamburg mit ihren Abmahnwellen nicht nur eine gefühlte Kontrolldichte erzeugen, sondern „bei den Usern das schlechte Gefühl auslösen, sie würden überwacht“. Dieses schlechte Gefühl könnte man auch Angst nennen. Dahinter steht die Justiz als staatlich legitimierte Gewalt. Sie eröffnet die Möglichkeit, angebliches Fehlverhalten über Abmahnverfahren zu sanktionieren.

Und Abmahnungen sind kein Einzelfall. Nach Angaben des Spiegels gab es 2012 nach Branchenangaben „über eine halbe Million Abmahnungen mit einem Anspruchsvolumen von mehr als 400 Millionen Euro.“ Diese Zahlen machen klar, daß wir es hier nicht mit Einzelfällen zu tun haben, sondern mit einem einträglichen Geschäftszeig.
Da drängt sich natürlich die Frage auf, was das für Leute sein müssen, die so ihr Geld verdienen.

Mit dem System aus Rechteverwertern, Abmahnern und Justiz geht die Kriminalisierung einer ganzen Generation einher. Dies wird auch in der immer wieder genutzten Wortwahl deutlich.

Da ist immer wieder von Diebstahl die Rede. Das Wort Dieb ist durchgehend negativ besetzt. Früher wurde Dieben eine Hand abgehackt, in manchen Gegenden dieser Welt ist das auch heute noch der Fall. Tatsächlich ist aber ziemlich klar, was Diebstahl ist, nämlich „ eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, …“  (§ 242 Strafgesetzbuch).  Eine Musik- oder Filmdatei ist aber gar keine bewegliche Sache, Diebstahl triff damit nicht zu. Dennoch wird der Ausdruck immer wieder genutzt, um Bürger, die möglicherweise Urheberrechte verletzt haben, in die Nähe von Kriminellen zu rücken.

Das gilt auch für das Wort „Raubkopierer”. Räuber ist, „wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.”  Beim so genannten Raubkopieren wird aber niemandem mit Gewalt gedroht. Durch das Erstellen einer Kopie niemandem etwas weggenommen. Der Versuch, die Betroffenen zu kriminalisieren, liegt auf der Hand.

Man könnte jetzt geneigt sein, den Spieß einfach einmal umzudrehen. Terrorismus ist nach gängiger Auffassung und ganz verkürzt, Angst und Schrecken durch Gewalt zu verbreiten.
Die Angst vor Abmahnungen ist offenbar und allgegenwärtig, und mit den Abmahnverfahren ist auch Gewalt –wenngleich staatlich legitimiert – im Spiel. Der Wort Abmahnterror hat also eine viel größere Berechtigung als das Wort Raubkopierer.

Den Begriff der s.g. „Content-Mafia“ für das System aus Rechteverwertern und Abmahnanwälten gibt es ja bereits.

Zum Schutz der individuellen Rechte, der Interessen der Bürger, der Künstler und des Rechtsfriedens scheint mir die Schlußfolgerung des Spiegels, das Urheberrecht an die technische Entwicklung anzugepassen, nur folgerichtig.

Einige Beispiele mögen verdeutlichen, wie wichtig eine für den Otto-Normalverbraucher rechtssichere Regelung ist.

Eine Feng Shui Beraterin zitiert auf  ihrer Homepage Karl Valentin und macht das Zitat auch mit Quellenangabe kenntlich. Die Erben des großen Komikers verstehen hier keinen Spaß. Abmahnung.

Ein Sänger verschafft einem Journalisten eine Freikarte für sein Konzert. Der Journalist schreibt einen Artikel, der in einer Zeitung abgedruckt wird. Der Sänger scannt den Artikel ein und stellt ihn auf seine eigene Homepage. Konsequenz: Die Zeitung mahnt den Künstler ab.

Das Lied „Happy Birthday“ ist nach wie vor urheberrechtlich geschützt. Singt nun etwa eine Schulklasse dieses Lied und einer der Schüler stellt die Viedoaufzeichnung bei YOUTUBE ein, ist die Urheberrechtsverletzung komplett.

Interessant auch die Frage, wie eingescannte Dokumente zu bewerten sind. Auf der Homepage Plöner Ansichten sind alte Postkarten von Plön zu sehen, die so alt sind, dass hier keine Urheberrechte mehr bestehen dürften. Entsteht mit dem Kauf der Postkarte, dem Einscannen und der Veröffentlichung im Internet ein neues Urheberrecht? Einige der Bilder aus den Plöner Ansichten sind jedenfalls bei Facebook im Plönbook eingestellt.

Und Mathias Döpfner, Vorstandsvorsitzender der ‘Axel Springer AG, sonst vehementer Verfechter des Urheberrechts, findet nichts dabei, wenn die “Bild” das Bild eines Mädchens veröffentlicht, das sich selbst getötet hat. Dass die so genannte “Zeitung” dieses Bild ohne Nachfrage aus dem Internet gezogen hat, stört ihn seiner Sicht der Dinge offenbar nicht. In diesem Fall wird gerne angenommen, daß mit dem Einstellenvon Inhalten in das Internet das stillschweigende Einverständnis verbunden sei, daß die Informationen / Daten weiterverwendet werden dürften.
Ansonsten schimpft er auch gerne mal über Netzkommunisten.

Nach meiner Auffassung muß es möglich sein, sowohl Autoren, Künstler und Zeitungen zu zitieren, ohne sich der Gefahr auszusetzen, abgemahnt zu werden. Dazu zähle ich auch das Einscannen von Bildern und Artikeln aus Zeitschriften und Journalen. Wer etwa veröffentlicht, gibt damit grundsätzlich auch sein Einverständnis, dass hierüber öffentlich diskutiert wird. Und dazu zählt auch, daß man es zitiert oder zeigt. Das wiederum muß möglich sein, ohne den Urheber oder die Urheberin dazu um Erlaubnis zu bitten. Das gilt dann vor allem auch für die Presse.

Rückkehr der Slaven

Während ich auf Ruderwanderfahrt war, fand am siebten und achten Juli die Veranstaltung „Rückkehr der Slaven“ im Schloßgebiet statt.

Die Förderung dieser Veranstaltung durch die Stadt wurde im Vorfeld kontrovers diskutiert, wobei ich mich dafür ausgesprochen habe.

Wie ich im Nachhinein gehört und gelesen habe, wurde die Veranstaltung gut aufgenommen. Das freut mich sehr, denn ich sehe hierin einen interessanten Beitrag zum touristischen Angebot in Plön.

Unglaublich

Nein, nicht die letzte Sitzung des Planungsverbandes Seewiesen, dazu muß ich mich noch näher informieren. Der Artikel in der KN las sich da eher wie der Abdruck der Verlautbarung des Verbandsvorsitzenden.

Unglaublich finde ich die „Beschneidungsdebatte“, die das Landgericht Köln mit seinem Urteil schon vor meiner Abreise in den Urlaub losgetreten hat und die immer noch anhält.

Während im Nordafrika fragwürdige Regime durch die sogenannte Arabische Revolution hinweggefegt und durch andere fragwürdige Herrschaftssysteme oder Muslimbrüder ersetzt werden, Syrien in einen Bürgerkrieg schliddert, der Iran seine Atomrüstung weitertreibt und damit Israel in Zugzwang bringt und gleichzeitig mit der Drohung, die Straße von Hormuz zu blockieren, auch den USA einen veritablen Grund liefern, militärisch einzugreifen (Siehe Anm. 1), streiten hierzulande Moslems und Juden Seit an Seit um das Recht, kleinen Jungs ungestraft am Glied herumschnibbeln zu dürfen.

Die Frage bei Schwerpunkten ist immer, wie man sie setzt.

Anm. 1: Die Straße von Hormuz ist eine Meerenge, die gem. Völkerrecht nicht nur friedlich, sondern im „Normal Mode of Operation“ von zivilen und militärischen Fahrzeugen durchfahren bzw. durchflogen werden darf)

Ich bin wieder im Lande

In den letzen zwei Wochen habe ich wenig von mir lesen lassen, obwohl es Anlaß genug gegeben hätte. Beiträge dazu aber später.

Wie in den vergangenen Jahren war ich mit einer Jugendgruppe auf Ruderwanderfahrt. Das Ziel in diesem Sommer war Polen. Nach drei Tagen Fahrt erreichten wir das Gebiet in der Nähe von Augustow. Start der Rudertour war im Wigry National Park. In Gawrych Ruda konnten wir die Boote ins Wasser bringen und den Bus mit Anhänger gegen eine kleine Gebühr auf dem Zeltplatz stehen lassen. Noch am selben Tag gin g es aufs Wasser. Rechtzeitig vor dem aufziehenden Gewitter erreichten wir unseren ersten Biwakplatz am Wigry See.

Abendstimmung am Wigry See

Abendstimmung am Wigry See

Das Aufstehen am nächsten Morgen fiel nicht schwer, die Sonne brannte auf die Zelte, so daß die Hitze uns schon früh nach draußen trieb. Nach dem Frühstück und einer kurzen Fahrtstrecke erreichten wir die Czarna Hancza. Der Fluß schlängelt sich dann über fast 100 Kilometer durch eine Sumpf- Heide- und Waldlandschaft.

Flußlandschaft

Flußlandschaft Czarna Hancza

Das absolut klare und kühle Wasser ist beeindruckend. An den etlichen Stellen besteht immer wieder die Möglichkeit, hineinzuspringen und sich abzukühlen. Über die gesamte Strecke finden sich zahlreiche Plätze, die sich zum Zelten eignen.

Biwak am Fluß

Biwak am Fluß

Sie sind in der Regel im Privatbesitz, bieten ebene und gemähte Flächen für wenige Zelte, zum Teil überdachte Picknickbänke und ein Plumpsklo.

Das romantisch gelegene Plumpsklo

Das romantisch gelegene Plumpsklo

Die Strecke ist für Paddler deutlich besser geeignet als für Ruderer. Daher kamen wir bei weitem nicht so schnell voran wie gedacht. Aber in den kleinen Orten gibt es in der Regel noch Tante Emma Läden oder improvisierte Verkaufsstellen.

Verkaufsstelle für REisebedarf

Verkaufsstelle für Reisebedarf

in denen man sich versorgen kann.

Über die Czarna Hancza gelangt man dann in den Augustow Kanal. Die erste Schleuse erreichten wir sehr spät, so daß wir die Boote und das Gepäck von Hand umtragen mussten. Nach einem Biwak an der Schleuse ging es weiter. An den nächsten beiden Schleusen konnten gab es einen Bootswagen zu mieten bzw. konnte einen Trecker mit Anhänger in Anspruch genommen werden, was das Übersetzen deutlich erleichterte. Alle kommenden Schleusen des Kanals waren dann in Betrieb, und so beschleunigte sich Vorankommen erheblich. Daher erreichten wir den Endpunkt der Tagestour sehr früh, so daß ich mich aufs Fahrrad schwingen und den Bus aus Gawrych Ruda abholen konnte.

Der nächste Tag war ruderfrei. Die Wanderung brachen wir aber ab, da der Wald zum einen doch sehr eintönig war, vor allem aber, weil sich die Bremsen und sonstigen Stechinsekten aus nah und fern auf uns stürzten.
Am kommenden Tag unternahmen wir noch eine Tagesfahrt auf dem Necko- und Rospudasee mit einem Abstecher nach Augustow. Dann wurden die Boote verladen.

Auf dem Rückweg haben wir noch die Marienburg besichtigt, ein bei polnischen und deutschen Besuchern gleichermaßen beliebtes Ausflugsziel.

Die Marienburg

Die Marienburg

Die Burg ist der größte Backsteinbau Europas und diente von 1309 bis 1454 als Sitz der Hochmeister des Deutschen Ordens. In ihrer weiteren wechselvollen Geschichte wurde die Burg mehrfach umgebaut. Nach den erheblichen Beschädigungen während der Kämpfe zum Ende des Zweiten Weltkriegs wurde sie in der Nachkriegszeit restauriert und zählt heute zum Weltkulturerbe.

Kriterien für die Hochwertigkeit des Baugebietes Seewiesen

Zum Thema Baugebiet Seewiesen stellen sich zwei Fragen.

Die Antwort auf die Frage, ob die Entwicklung des Baugebietes für Plön sinnvoll oder eher schädlich ist, scheint niemanden mehr zu interessieren. Sonst hätten die Verantwortungsträger längst eine qualifizierte Innbebereichspotentialuntersuchung in Auftrag gegeben, so wie andere Gemeinden im Kreisgebiet getan haben oder es bei einem solchen Baugebiet tun würden. Die Antwort auf die Frage ist aber eigentlich auch schon jetzt klar, und der Ausschussvorsitzende und mein Genosse Bernd Möller hat sie lange gegeben: „Zur Zeit braucht die Stadt das Gebiet nicht.“

Hinter dem Festhalten an den Plänen steckt also bestenfalls der Wunsch, die durch die im Rahmen der Planungen erreichte Umgemeindung von Rathjensdorfer Gemeindegebiet nach Plön aufrecht zu erhalten. Diese Bereiche werden in der Diskussion auch gerne als „Strategische Flächen“ bezeichnet. Strategien sind immer langfristig ausgerichtet, und da stellt sich mir die Gegenfrage: „Strategisch, wofür?“ Liegen weitergehend Pläne in der Schublade oder im Hinterkopf?“

Genug polemisiert, ich komme zur eigentlichen Frage:

Welche Forderungen sind an die Hochwertigkeit des Baugebietes zu stellen. Ich rufe in Erinnerung, daß die Zustimmung der Plöner Ratsmitglieder immer daran gekoppelt war, daß hier ein hochwertiges Baugebiet entwickelt werden soll. Wer daran nicht festhält, verliert jede Glaubwürdigkeit. Jetzt stellte sich im letzten SteU die Frage, an welchen Kriterien die Hochwertigkeit eines Baugebietes gemessen werden soll. Hierzu konnten sich weder die Fraktionen der FWG, der CDU und der FDP äußern. Vorschläge aus der Verwaltung gab es auch nicht. Offenbar hat man keine eigenen Vorstellungen entwickeln können. Der Ausschussvorsitzende Bernd Möller fragte deshalb, ob er dann in der bevorstehenden Sitzung des Planungsverbandes nach eigener Maßgabe verhandeln könne.
Dem widersprach ich. Als Vorschläge für die
Minimalanforderungen
nannte ich:

Grundflächenzahl von 0,15, maximal 0,2
Erschließungsanlagen nach öffentlich rechtlichen Vorgaben (RAST 06)
Blockheizkraftwerk, nach Möglichkeit mit Holzschnitzelbefeuerung.

Zu den einzelnen Kriterien habe ich folgende
Begründung:

Grundflächenzahl 0,15: Das Neubaugebiet liegt im Außenbereich. Wenn es hier zu einer Bebauung kommen sollte, muß sie nach Möglichkeit aufgelockert sein, um sich wenigstens im Ansatz dem Charakter der Landschaft anzupassen und Freiräume für Grün zu bieten.
Mit der Grundflächenzahl kann die Dichte der Bebauung gesteuert werden. Für diesen Bereich ist ein Wert von 0.15 für eine hochwertige Bebauung angemessen, alles über 0.2 ist nicht mehr hochwertig.

Erschließung nach öffentlich rechtlichen Vorgaben: Üblicherweise werden Baugebiete nach baurechtlichen Vorgaben erschlossen. Sie decken Minimalanforderungen ab. Vorgaben für öffentliche Bauvorhaben stellen etwas höhere Ansprüche, etwa an die Straßenbreite. Diese Vorgaben sind in der Richtlinie für die Anlage von Straßen aus dem Jahr 2006 (RAST 06) festgelegt. Zur Sicherstellung einer hochwertigen Erschließung sollte diese Vorschrift verbindlich zur Anwendung kommen.

Blockheizkarftwerk: Zur Umsetzung von Umweltpolitischen Zielsetzungen ist die Einrichtung von Blockheizkraftwerken sinnvoll. Der Betrieb mit Holzschnitzeln als nachwachsender Ressource ist zumindest im Ansatz CO2-neutral. Im Übrigen greife ich  hiermit die konstruktive Anregung eines Wählers auf.

Zur Grundflächenzahl äußerte der Ausschussvorsitzende und Plöner Vertreter im Planungsverband Seewiesen, daß der genannte Wert in den bisherigen Planungen bereits berücksichtigt sei. Das kann ich aus den mir bekannten Planungsunterlagen aber nicht nachvollziehen. Allerdings würde ich es sehr begrüßen, wenn er in diesem Punkt Recht hat.

Dem in der Diskussion geäußerte Hinweis, daß sich Bauvorhaben immer nach öffentlich rechtlichen Vorgaben richten, ist falsch. Der mutmaßliche Versuch von Herrn Becker, sich hier zu Wort zu melden und für Klarheit zu sorgen, ging in der Hitze der Debatte unter. Sie wäre für mich auch peinlich geworden, weil ich aufgrund einer freudschen Fehlleistung zu dem Zeitpunkt von der ROST 06 gesprochen habe. Inhaltlich wäre eine Klarstellung sicher hilfreich gewesen.

Die Forderung mit dem Blockkraftheizwerk habe ich dann erst einmal zurückgezogen, nachdem der Genosse Stänner darauf aufmerksam gemacht hat, daß es viel modernere Methoden gäbe, z.B. große unterirdische Wärmespeicher oder Geothermie. Außerdem sollen kleine Blockheizkraftwerke unwirtschaftlich sein. Darüber hinaus kam die Frage auf, wer das Kraftwerk betreiben soll.
Die letzte Frage kann mit einer Gegenfrage beantwortet werden: „Wozu haben wie die Stadtwerke?“ Zum Thema Blockheizkraftwerk kann ich nur sagen, daß es Anlagen auf dem Markt gibt, die auch für kleine Projekte ausgelegt sind. Und im Übrigen benötigen auch Geothermie-Heizungen Strom, und auch der wird in Blockheizkraftwerken erzeugt.
Sollten keine moderneren Verfahren zur Anwendung kommen, wäre das Blockheizkraftwerk für mich dann doch die Minimalforderung.

Ich bat daraufhin mehrfach, die o.g. Kriterien Grundflächenzahl und Ausbau der Erschließungsanlagen nach RAST 06 als Forderungen der Stadt als Kriterien für die Hochwertigkeit des Baugebietes zu Protokoll zu nehmen und fragte, ob es hierzu Widerspruch gäbe. Widerspruch wurde von Seiten der Ausschußmitglieder nicht erhoben. Eine offizielle Abstimmung kam aber nicht zu Stande. Ich hoffe nur, daß es sich dabei nicht um ein taktsiches Kalkül handelte.

Nun bin ich gespannt, wie sich die Vertreter der Stadt in der Sitzung des Planungsverbandes Seewiesen verhalten werden.

Berichte über die Sitzung des SteU

Die OHZ als regionale Beilage zur KN wie auch der OHA berichteten in ihren Freitagsausgaben ausführlich über die letzte Sitzung des SteU, bis auf über den Tagesordnungspunkt Seewiesen, aber dazu später.

Auffällig an der Berichterstattung des OHA war der Abdruck einer Fotomontage zu der geplanten DANA Wohnanlage in der Hamburger Straße. Es wurde berichtet, daß die Anlage den Mitgliedern des SteU als zu groß erschien, während das gezeigte Bild den Eindruck vermittelt, daß sich das Gebäude von seiner Größe und Gestalt in das Straßenbild einfügt.

Dazu muß man wissen, daß die Fotomontage nicht maßstäblich ist. Tatsächlich ist das geplante Gebäude, das auf der höchsten Stelle des Straßenzuges stehen soll, 16 Meter hoch, während die klassischen Backsteingebäude auf der Straßenseite gerade mal 10 Meter erreichen. Auch die Aussage, daß das Gebäude drei-geschossig sei, ist irreführend, da es fünf Etagen aufweisen wird. Hier noch einmal die Grafik aus meinem Bericht vom 3. Mai, die im Maßstab gehalten  einen guten Eindruck von der tatsächlichen Größe des Gebäudes vermittelt.

Die Gebäude der Hamburger Straße im Profil

Die Gebäude der Hamburger Straße im Profil

In dem Zusammenhag wurde auch berichtet, daß die Stadt der DANA bei der Suche nach einem alternativen Standort behilflich sein will. Sofort fielen die Standorte Alte Post und Fegetaschenwiese.

Diese Nennungen sind Ausdruck einer gewissen Planlosigkeit. Der Standort Alte Post ist eine einmalige, zentrumsnahe Lage mit hervorragender Verkehrsanbindung. Bevor man sich hier für einen Entwurf von der Stange entscheidet, sollte ein Konzept vorliegen, in dem aufgezeigt wird, welches Potential dieser Bereich hat. Die Entwicklung dieses Standortes muss den Bereich des Omnibusbahnhofes und den Bahnhofvorplatz, ggf. auch das Schwentinehaus, mit einschließen. Dieses Konzept hätte lange erstellt sein müssen, jetzt soll es im integrierten Stadtentwicklungskonnzept berücksichtigt werden. Bleibt zu hoffen, daß die neue Bauamtsleiterin dieses Thema mit Sachverstand angeht und nicht von vorn herein in eine bestimmte Richtung gelenkt wird.
Der Standort Fegetaschenwiese wird auch immer wieder ins Gespräch gebracht, zumal mit dem Strandhaus eine städtische Immobilie hier in einer 1A Lage steht, die sich in einem schlechten baulichen Zustand befindet. Eine Wohnnutzung an dieser Stelle halte ich für sehr problematisch, da es damit langfristig zu Konflikten mit dem Betrieb des Strandbades und der Nutzung des Tennisplatzes kommen wird. Eine touristische Nutzung halte ich aber für vertretbar. An dieser Stelle möchte ich zum wiederholten Mal auf die Option hinweisen, diesen Platz für ein Wellness-Bad vorzusehen. Die Fontane Thermen in Neuruppin könnten hier Vorbildcharakter haben. Ein solches Bad stände nach meiner Einschätzung nicht in Konkurrenz zum Plön-Bad und würde den touristischen Standort Fegetaschen mit dem NORDIC – Hotel und dem Hotel Fegetasche weiter stärken.

Sinnvoller als gutgemeinter Aktionismus einzelner Ausschußmitglieder – und hier schließe ich mich mit dem Vorschlag Wellness-Bad mit ein – wäre also: Verschiedene Optionen mit professioneller Unterstützung aufzeigen lassen, bewerten, entscheiden und dann gezielt an die Umsetzung gehen.

Ende der Diskussion

Die Diskussion über das Thema Seewiesen nahm dann fast tumultartige Formen an, woran ich nicht ganz unbeteiligt war. Eigentlich wollte ich nur wissen, wie viele Wohneinheiten Rathjensdorf den nach jetzigem Sachstand entwickeln darf und wie viele die Nachbargemeinde entwickeln dürfte, wenn das Seewiesenprojekt zu Stande kommt. Die Antworten differierten dann doch sehr. Sie reichten von 20 bis 20 plus die im Neubaugebiet Seewiesen. Nach meiner Zählung auf dem ausgehängten Plan würde es sich nochmel um plus 30 Wohneinheiten handeln. Mit den Worten „Ich habe Dir das jetzt erklärt“ und der Androhung, mir das Wort zu entziehe, beendete der Ausschussvorsitzende die Diskussion. Schlauer bin ich jetzt nicht.
Dabei ist die Frage, wie viele Wohneinheiten in unmittelbarer Nachbarschaft entstehen können, nicht ohne Auswirkungen auf die Entwicklung unserer Heimatstadt. Aber das scheint niemanden mehr zu interessieren.

Im Eifer des Gefechts habe ich dann auch noch versäumt, meine Fragen zu der Präsentation des Investors zu stellen, mit der er sich in der letzten Sitzung des Planungsverbandes Seewiesen vorgestellt hat. Aber das ist vielleicht gar nicht so schlimm, denn ich werde sie vermutlich schriftlich an den Bürgermeister als Vorsitzenden des Planungsverbandes schicken und bei mir in den Blog stellen. Vielleicht gibt es dann ja auf der Sitzung des nächsten Planungsverbandes ein paar erhellende Antworten.

Aufgrund der fortgerückten Stunde werde ich die Vorstellungen des Ausschusses zur dem Thema „Hochwertigkeit“ erst morgen darstellen.

Vielleicht noch diese Geschichte zum Abschluß: Als ich auf dem Rückweg noch Nachbarn traf, wurde ich gefragt, wo ich herkomme. Als ich kurz über die Ausschusssitzung berichtete, wurde ich kurz zum Thema Seewiesen befragt. Dazu zwei erstaunte Anschlußfragen:
„Was, das ist immer noch nicht tot?“ und
“Was, die SPD ist dafür?“

Lärmschutz an der B 76

Die Aufstellung von Lärmschutzwänden an der B76 ist ein Dauerbrenner. Nachdem sich Dr. Lorenzen von der FWG für die Erstellung von Lärmschutzwänden stark gemacht und einem Bürger bei der Erstellung einer Petition behilflich war, teilte der Landesbetrieb für Straßenbau mit, das Planfeststellungsverfahren nunmehr einzuleiten. Die Absichten der Stadt, noch eine Lösung für den Bereich Einmündung Eutiner Strasse zu finden, sollte nicht mehr im der Vorplanung berücksichtigt, sondern später in das laufende Planfeststellungsverfahren eingebracht werden. Das war 2009. Jetzt teilt der Landesbetrieb mit, daß er das Planfeststellungsverfahren noch nicht eingeleitet habe, weil noch nicht alle Unterlagen vorliegen würden. Damit wird der schwarze Peter der Stadt zugeschoben. Mein Vorschlag, die Unterlagen für den Einmündungsbereich nunmehr an den Landesbetrieb zu geben, wurde abgelehnt, weil man dem Landesbetrieb damit indirekt recht geben würde. Nach meiner Einschätzung werden hier jetzt Befindlichkeiten geritten.
Tatsache ist, daß die Anwohner einen gesetzlich abgesicherten Anspruch auf Lärmschutz haben, Dieser Anspruch ist umzusetzen. Da die Lärmschutzwände eine verheerende Auswirkung auf das Stadtbild haben werden, unterstütze ich seit Jahren jede Maßnahme, die geeignet ist, diese Auswirkungen abzumildern. Dazu gehört auch die Planung des Einmündungsbereiches Eutiner Straße. Vor allem wäre aber wichtig, daß die innerörtliche Umgehung, die ausgebaut ist wie eine außerörtliche Umgehung, auf den Standard für eine innerörtliche Durchgangstraße zurückzubauen. Die entsprechenden Pläne lagen vor, vermutlich wurden sie beim Landesbetrieb für Straßenbau nicht nachdrücklich genug gefordert. Außerdem wäre es sinnvoll, nach dem Anschluß der A20 an die A7 die Umwandlung der B76 in eine LKW Maut Strecke anzustreben.

DANA Wohnanlage Hamburger Straße 13

Im letzen SteU fand ich eine Mehrheit für meine Auffassung, daß das in der Hamburger Straße geplante DANA Heim an dieser Stelle in der vorgestellten Form zu groß ist und das Stadtbild in diesem Eingangsbereich massiv beeinträchtigen wird. Daher wurde Herr Naumann gebeten, einen Individualentwurf vorzulegen. Er trug heute vor, daß alle Entwürfe in Richtung einer für das Stadtbild verträglichen Bauweise unwirtschaftlich sind.
Die FWG, die noch in der letzten Sitzung die Entwicklung alternativer Entwürfe angeregt hatte, stimmte daraufhin für den ursprünglichen Entwurf. Die CDU/FDP Fraktion stand in der Erwartung, über einen Alternativentwurf abzustimmen. Sie wurde durch die Entwicklung, über den alten Entwurf abstimmen zu sollen, überrascht und wollte das Thema erneut in der Fraktion beraten. Die Tendenz ist also eher gegen das Projekt. Auch in unserer Fraktion steht man dem Projekt in der projektierten Form eher ablehnend gegenüber. Ungeachtet dessen wird der Standort von allen Mitgliedern des SteU als geeignet für ein Wohnprojekt angesehen.
Nachdem wir bei der Frage der Ansiedlung von Supermärkten hart geblieben sind, ist Bewegung in die Angelegenheit gekommen. Vielleicht tut sich ja auch hier noch etwas, wenn wir geschlossen auf die Wahrung öffentlicher Interessen – und das Stadtbild ist ein öffentliches Interesse – drängen.