Stadtradeln global

Gestern wurden die Gewinner der Aktion “Stadtradeln” geehrt. Alle Teilnehmer*innen sind zusammen über 47.000 km geradelt, also mehr als einmal um die Erde. Eine fantastische Leistung, die zum einen zeigt, welche Bedeutung Mobilität in unserer heutigen Welt hat und zum anderen klar macht, welche Bedeutung ein umweltfreundlicher Verkehr für die Reduzierung des CO2 Ausstoßes haben kann.
Gewonnen haben die Schiffsthalradler von der 9d unserer Gemeinschaftsschule.
Den zweiten Platz verbuchte die Initiative Schönes Plön für sich, mit etwas Abstand gefolgt vom Team der Jugendherberge.
Die Gewinner*innen konnten sich zusätzlich über einen kleinen Geldpreis freuen.
Unser Bürgermeister hat ebenfalls am Stadtradeln teilgenommen und über 400 km zurückgelegt. Als Gallionsfigur der Aktion bekam als Sonderpreis eine Fahrradtasche.

Ich selber war im Zeitraum der Aktion im Urlaub und hätte lediglich 14 km auf dem Leihrad beitragen können. Mal sehen, wie es im kommenden Jahr läuft.
Angekündigt ist auf jeden Fall schon eine gemeinsame Raddtour für alle Plöner*innen und Gäste.

Ratsfrau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) wies noch auf den “ADFC Fahrradklima-Test” hin. Aus Plön müssen mindestens 50 Personen an der Umfrage teilnehmen, damit sie in die Wertung geht. Ich hab es bereits erledigt.

Verlegung Naturparkinfozentrum, eine sachgerechte Entscheidung?

In dieser Woche soll die Entscheidung fallen, ob das Naturparkhaus von Plön nach Eutin umziehen soll. Ich stelle mir dazu zwei Fragen:

1. Warum kommt die Diskussion über diese Frage erst jetzt an die Öffentlichkeit, obwohl der Ursprung für diese Frage bereits im Jahr 2015 liegt. Warum haben Kreis und Stadt erst öffentlich reagiert, als es offenbar eine Vorentscheidung für die Verlegung gab. Schließlich sind Kreis und Stadt Plön im Vorstand des Vereins vertreten.
Mir persönlich ist das Problem erst bekannt geworden, als ich am 26. September 2018 auf einer Informationsveranstaltung im Landtag in einem Randgespräch darauf aufmerksamam gemacht wurde, daß das Land die Ausstellung mit 500.000,– Euro fördern will, aber nur unter der Bedingung, daß das Informationszentrum von Plön nach Eutin verlegt wird.

2. Warum bindet das Land die Förderung an die Bedingung, daß die Ausstellung des Informationszentrums von Plön nach Eutin verlegt wird? Der Hinweis darauf, daß es zwischen Eigentümerin des Uhrenhauses in Plön (Marius Böger Stiftung) und dem Naturparkverein zu Streitigkeiten über eine Rechnung in Höhe von ca. 10.000,– Euro gekommen ist, erscheint mir als Begründung doch sehr dünn. Vor allem scheinen bei einer solchen Begründung persönliche Befindlichkeiten wichtiger zu sein als fachliche Gründe. Damit stellt sich fast zwangsläufig die Frage, warum eine fachlich nicht zu begründende Entscheidung getroffen werden soll. Ich will dabei gar nicht so weit gehen und darüber mutmaßen, ob nicht möglicherweise ganz andere Gründe dazu geführt haben, daß Mitglieder der Landesregierung eine unprofessionelle Vorentscheidung treffen und die Umsetzung mit einem Zuschuß von einer halben Million Euro durchdrücken wollen.

Der Kreispräsident Leyk hat sicher recht, wenn er äußert, daß dieser Fall der Verschwendung von Steuergeldern ein Fall für den Rechnungshof ist. Wenn man weiterdenkt könnte die Frage aufkommen: „Nur für den Rechnungshof?“

Interessant wäre ja die Akteneinsicht in die Unterlagen und die Beschlußvorlage, mit der die Entscheidung für die Standortverlegung vorbereitet wurde. Darin wurden sicher alle Argumente mit Vor- und Nachteilen aufgelistet und bewertet. Morgen werde ich einen Antrag auf Akteneinsicht stellen.

Ratsversammlung im Überblick

Die letzten Tage war ich bereits in Sachen Politik unterwegs. Bevor ich zur Ratsversammlung komme, hier eine kurze Zusammenfassung über drei Veranstaltungen, an denen ich teilgenommen habe.

Am Montag fand eine Mandatsträgerschulung in Preetz statt. Obwohl sie für Neueinsteiger gedacht war, habe ich gerne daran teilgenommen, man lernt ja nie aus.

Dienstag vormittag hab ich an einer Veranstaltung des Tourismusverbandes teilgenommen. Es ging um Linked Open Data. Das Verfahren, basierend auf dem Standard schema.org, ermöglicht einen schnellen Zugriff auf Daten, insbesondere für Suchmaschinen in Verbindung mit Sprachassistenzsysteme wie Siri oder Alexa und begünstigt die Anwendung von „Künstlicher Intelligenz“ (KI). Ziel ist, aktuellere Daten zu finden, um für den einzelnen Touristen maßgeschneiderte Informationen bereitzustellen. Mit eigenen Sprachassistenten, der Tourismusverband Salzburger Land nutzt „Olympia“, kann man sich auch unabhängig von den marktbeherrschenden Unternehmen machen.
Diese Systeme können offenbar sehr leistungsfähig sein. Ich hoffe immer, das die Leistungsfähigseine Grenzen hat, nicht, daß es uns irgendwann so geht wie der Spackenfamilie bei Extra3:
https://www.youtube.com/watch?v=kty0xCgIYjA

Dienstag Abend fand im Landtag eine Veranstaltung zum Thema Wohnungsbau bzw. Sozialer Wohnungsbau im Landtag statt. Als „Best Practice“, also beispielhaft, wurde die östereichische Hauptstadt Wien vorgestellt. Fast ein Drittel der städtischen Wohnungen sind gefördert. Es gilt das Prinzip: „Einmal gefördert, immer gefördert.“ Zur Vermeidung von Spekulation und der Vernichtung von günstigem Wohnraum dürfen Gebäude, die vor 1945 errichtet wurden, nicht, beziehungsweise nur in begründeten Ausnahmefällen abgerissen werden. Die Mieten für Sozialwohnungen liegen bei 6,50 bis 8,– Euro/qm. Einzelpersonen können eine geförderte Wohnung in Anspruch nehmen, wenn sie unter 44.000,– Euro verdienen. Für Mehrpersonenhaushalte erhöht sich die Einkommensgrenze. So wird eine gute soziale Durchmischung sichergestellt. Allerdings haben sich die Nutzer mit einer Einlage zu beteiligen. Um sich den Mietpreis von 6,50 Euro/qm dauerhaft zu sichern, sind knapp 40.000,– Euro fällig. Bei niedrigeren Einlagen, etwa 3500,– Euro wird ein etwas höherer Mietpreis fällig.
Ein sehr interessantes Modell, wobei es vermutlich schwer bis unmöglich sein wird, es auf Deutsche Verhältnisse zu übertragen.

Am Mittwoch, dem 26. September fand die Ratsversammlung statt.
In Kürze ein paar Schwerpunktthemen, wenn auch nicht in chronologischer Reihenfolge:

1. Der Landesbetrieb für Straßenbau plant, den Lärmschutz an der innerörtlichen Umgebung durch Lärmschutzwände zu realisieren. Die Stadt wurde hierzu um Stellungnahme gebeten.
Bereits in der letzten Wahlperiode haben sich alle Parteien fraktionsübergreifend darauf verständigt, die vom Landesbetrieb für Straßenbau geplante Lösung abzulehnen, weil sie zum einen die Schutzziele nicht erreicht und zum anderen im Hinblick auf die die Stadtentwicklung kontraproduktiv ist. Die ohnehin schon zerschneidende Wirkung der Straße würde verstärkt.
Gefordert wird ein Rückbau der Straße, ohne deren Leistungsfähigkeit zu beeinträchtigen.
Dies wurde bereits vor der Kommunalwahl in einer vorläufigen Stellungnahme formuliert und einstimmig angenommen
Hinzu kommt, daß die Planungen auf dem Stand der Bebauung im Jahr 1975 basieren, die seither erfolgte Bebauung ist nicht berücksichtigt. Hierzu hat die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen einen ergänzenden Absatz in die vorläufige Stellungnahme aufnehmen lassen, mit der gefordert wird, den Stand des Jahres 2018 als Grundlage für die weiteren Planungen zu nehmen.
Herr Manfred Rose (SPD-Fraktion, bürgerliches Mitglied) machte im Rahmen der Einwohnerfragestunde darauf aufmerksam, daß die zur Abstimmung vorgesehene Stellungnahme eine Neuplanung der Maßnahmen erforderlich macht, die zu einer weiteren Verzögerung des Lärmschutzes führen werden. Er rief die Ratsherren und Ratsfrauen dazu auf darüber nachzudenken, der Planung des Landesbetriebes für Straßenbau zuzustimmen und darauf zu drängen, lediglich die fachlichen Schwächen der Planung in der eigenen Stellungnahme aufzuführen.
Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion (Thorsten Roth) bat Herrn Rose, auf die Beantwortung der Frage bzw. Anregung zu warten, bis der Tagesordnungspunkt aufgerufen wird. Gleichzeitig betonte er, daß die SPD-Fraktion in dieser Frage die Abstimmung freigegeben hat, da es hierzu unterschiedliche Meinungen gäbe. Dies sei aber nicht Ausdruck einer Zerrissenheit in der SPD-Fraktion, sondern Ausdruck einer reghaften Diskussion, bei der keine einheitliche Position gefunden werden konnte.
Im Rahmen des Tagesordnungspunktes führte Herr Bernd Möller (SPD) dann aus, daß es in dieser Angelegenheit keine einfache Lösung gibt und ihm die Entscheidung nicht leicht fällt. Die Lösung des Landesbetriebes sei bei weitem nicht gut, aber besser als nichts.
In meinem Beitrag betonte ich, daß wir mit dem Ausbau der Straße in der jetzigen Form bereits eine Lösung haben, die sich als Fehlplanung herausgestellt hat und die wir mit der Errichtung von Lärmschutzwänden dann auf Dauer verfestigen. Der Rückbau der Straße ist für mich die einzig vertretbare Lösung. Dies sei für mich realisierbar, wenn wir fraktionsübergreifend zusammenstehen und unser Anliegen im Land auf politischer Ebene gemeinsam vertreten.
Herr Dr. Erdtmann (FWG) stimmte mir zu und betonte, daß er eine andere Lösung, etwa eine weiträumige Umgehung wie in Preetz, aus Kostengründen sowie aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes nicht für realisierbar hält.
Die Abstimmung fiel mit 22 Stimmen für die fraktionsübergreifend erarbeitete Stellungnahme einschließlich der Ergänzung von Bündnis 90/Die Grünen und nur 2 Gegenstimmen (Bernd Möller und Sabrina Thode, ebenfalls SPD) ganz eindeutig aus.

2. Die in das Gespräch gebrachte Verlegung des Naturpark-Infozentrums aus dem Uhrenhaus auf der Reitbahn nach Eutin sorgt bei allen Fraktionen der Plöner Ratsversammlung für Unverständnis und Empörung. Es ist zwar zwischen dem Naturparkverein und der Marius-Böger-Stiftung als Eigentümerin des Uhrenhauses zu einem Streit über Sanierungskosten in Höhe von 10.083,77 Euro gekommen, es leuchtet aber niemandem ein, warum die Landesregierung nunmehr 500.000,00 Euro zur Verfügung stellen will, um den Umzug und eine Neugestaltung der Ausstellung zu finanzieren, zumal die Räume in Plön kostenlos zur Verfügung stehen, während für die Räume in Eutin Miete zu zahlen wäre. Das Ganze wirkt um so befremdlicher, weil die halbe Million nur fließen soll, wenn die Ausstellung nach Eutin umzieht. Ich denke, daß es möglich wäre, mit der Hälfte des Geldes die Sanierungskosten zu decken sowie die Ausstellung in Plön zeitgemäß zu überarbeiten und zu erweitern. Das wäre nach meiner Meinung ein etwas verantwortungsvollerer Umgang mit unseren Steuergeldern. Alles andere wäre ein Fall für den Rechnungshof.
Die CDU-Fraktion hat hierzu einen Text für eine Resolution entworfen, den die anderen Fraktionen in Vorfeld zur Verfügung gestellt bekamen. Der Text war gut, so daß er, was in der Kürze der Zeit auch kaum möglich gewesen wäre, ohne Änderungen von den übrigen Fraktionen als gemeinsame Resolution der Plöner Ratsversammlung übernommen und einstimmig beschlossen wurde.
Die Ratsversammlung dankte der CDU-Fraktion für die von ihr angestoßene Resolution und dem kann ich mich nur uneingeschränkt anschließen.
Ich bin mir sicher, daß dieses Thema heute auch den Kreistag beschäftigen wird.

3. Etwas merkwürdiger verlief die Debatte, als es darum ging, Frau Hinrichsen (FWG) in den Verwaltungsrat der Stadtwerke Anstalt öffentlichen Rechtes (AöR) zu wählen. Herr Dr. Erdtmann, Fraktionsvorsitzender der FWG, hatte zu Beginn der Ratsversammlung beantragt, diesen Tagesordnungspunkt zu streichen, da er hierüber nicht informiert war. Weder in der Niederschrift des Hauptausschusses noch in der Niederschrift der Sitzung des Ältestenrates sei eine entsprechende Information zu finden. Die Streichung wurde von der Ratsversammlung mit großer Mehrheit abgelehnt. Während der Behandlung des Tagesordnungspunktes legte Dr. Erdtmann seine Position noch einmal ausführlich dar. Der Vorsitzende des Verwaltungsrates, Herr Gerd Weber (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, daß das Thema sowohl im letzten Hauptausschuss wie auch bei der Festlegung der Tagesordnung für die Ratsversammlung im Ältestenrat besprochen wurde. Zur Bestätigung frage er die übrigen Teilnehmer*innen des Ältestenrates, die seiner Aussage zustimmten. Herr Dr. Erdtmann sah in der Tatsache, daß im Protokoll keine Aussagen dazu zu finden sind, ein Indiz dafür, daß hier mit der Unwahrheit gearbeitet wird. Das wiederum führte zu Unmutsäußerungen. An dieser Stelle hätte ich mir ein paar klärende Worte von der Bürgervorsteherin gewünscht.
Warum Herr Dr. Erdtmann die Aufnahme seiner Fraktionskollegin in den Verwaltungsrat nicht unterstützt, kann ich mir nicht erklären. Als persönliche Stellvertreterin wurde Frau Sabine Kauf (Bündnis 90/Die Grünen) vorgeschlagen. Auf die Frage, ob die FWG eine eigene Vertreterin bzw. einen Vertreter vorschlagen will, antwortete der Fraktionsvorsitzende dann mit „nein“. Damit wurde Frau Hinrichsen bei nur einer Gegenstimme gewählt.
Hierzu ist zu bemerken, daß der Verwaltungsrat, da er nicht durch die Bevölkerung, sondern durch die Ratsversammlung gewählt wird, paritätisch mit Männern und Frauen besetzt werden muß. Gleichzeitig gilt aber auch, daß hier keine Verteilung der Sitzen entsprechend der Sitzverteilung in den Ausschüssen erfolgen muß. Daß man sich in Plön im Wesentlichen aber an der Verteilung der Sitze in den Ausschüssen orientiert, ist Ausdruck der grundsätzlichen Übereinstimmung der Parteien in der Auffassung über einen fairen Umgang miteinander.

4. Ich selber hatte den Tagesordnungspunkt „Kalkulation der Marktgebühren“ in die Debatte einzubringen, da dies in den Zuständigkeitsbereich des Hauptausschusses fällt, dessen Vorsitzender ich bin.
Die Marktgebühren wurden letztmalig 2008 angepaßt. Sie sind alle 3 Jahre neu zu kalkulieren, was aber seither nicht erfolgt ist. Dieser Umstand wurde vom 2015 vom Gemeindeprüfungsamt angemerkt, so daß dies jetzt nachgeholt wurde.
Für die Wochenmärke ergibt sich eine Erhöhung der Gebühren um 13%, für die Jahrmärkte von 75% und für sonstige Märkte von 40%.
Die Bereitstellung von Strom war bisher nicht kostendeckend und wird das trotz Anhebung auch zukünftig nicht sein. Die Verwaltung war hier in ihrem Beschlußvorschlag der Ansicht, daß das für die Betreiber*innen nicht zumutbar wäre. Dieser Auffassung hat sich die Ratsversammlung angeschlossen. So wird beispielsweise der Preis für den 16 Ampere Anschluß von 3,– auf 5,– Euro angehoben, kostendeckend wären 11,63 Euro. Für den 125/250 Ampere Anschluß wurden bisher 65,– Euro berechnet, ab 2019 werden es 95,– Euro sein. Kostendeckend wären 186,05 Euro.

Die Poller kommen

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (SteP) wurde beschlossen, im Bereich der Fußgängerzone nunmehr „Poller’“ zu installieren, um das Befahren der Fußgängerzone außerhalb der Lieferzeiten zu unterbinden. Auf der Höhe Rossmann wird eine feste Barriere eingerichtet, bewegliche Poller sollen am Wentorper Platz, am Schloßberg und in der Langen Straße zwischen Schloßapotheke und Imbiß eingebaut werden. Der Zugang zum Haupteingang der Kirche und zu den Ärzten bleibt frei. Rettungkräfte bekommen Transponder, damit die Poller automatisch öffnen, Personen, die berechtigt sind, die Fußgängerzone zu befahren, können die Poller mit dem Handy anwählen, damit sie den Weg freigeben.

Diese Entscheidung fiel mit acht Stimmen gegen die drei Stimmen der CDU-Fraktion, die sich insbesondere wegen der Anschaffungskosten in Höhe von 65.000,– Euro sowie der nicht bezifferten jährlichen Unterhaltskosten nicht mit dem Projekt anfreunden konnte.

Der Entscheidung ging eine jahrelange Diskussion voraus. Immer wieder haben Einwohner*innen bemängelt, daß Lieferant*innen die Zeiten, in denen die Füßgängerzone von ihnen befahren werden darf, nicht einhalten würden. So sei auch nach 10:00 Uhr immer wieder zu beobachten, daß z.T. mehrere LKW gleichzeitig die Fußgängerzone befahren. Dabei wurde stets auf die Beeinträchtigung der Aufenthaltsqualität wie auch auf das Gefährdungspotential hingewiesen.
Gleichzeitig wurde von Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung berichtet, daß häufig Autos auf den Schloßberg fahren, weil einige Navigationsgeräte  diese Strecke als Weg nach Neumünster anzeigen würde.

Da auch die Einrichtung von Ladezonen im Bereich Stadtgraben nicht zu einer Verbesserung der Situation geführt hat, sah sich jetzt der Bürgermeister veranlaßt, die Errichtung von Pollern zur Debatte zu stellen.

Einige der wesentlichen Punkte in der Aussprache waren die Kosten und die technische Zuverlässigkeit.

In der Diskussion wurde darauf hingewiesen, daß die Investition in Poller zu hoch sei und die Einhaltung der Lieferzeiten auch durch die städtische Verkehrsüberwachung durchgesetzt werden könne. Darauf entgegnete der Bürgermeister Herr Winter, daß die städischen Verkehrsüberwacher*innen den ruhenden Verkehr überwachen dürfen, die Überwachung des fließenden Verkehrs würde in die Zuständigkeit der Polizei fallen. Die Polizei sei aber duch andere Aufgaben gebunden, so daß sie nur sporadisch kontrollieren könne. Der Hinweis, daß der Lieferverkehr ja auch mal halten würde, so daß die städtische Verkehrsüberwachung dann tätig werden könne, ist zwar nicht von der Hand zu weisen, durfte aber nach Einschätzung der meisten Mitglieder des Ausschusses weder ausreichen, eine ausreichende Kontrolldichte zu gewährleisten, noch ist sie gegen PKW wirksam, die die Lange Straße als Abkürzung benutzen.
Darüber hinaus verwies der Herr Bürgermeister auf die guten Erfahrungen, die man in Oldesloe mit der Pollerlösung gemacht hätte und bestätige, daß nach oldenburger Erfahrungen die jährlichen Betriebskosten gering seien, ohne deren genaue Höbe benennen zu können.
Auf jeden Fall seinen die Kosten niedriger als die Personalkosten für eine weitere Kraft zur Verkehrsüberwachung.

In dem Zusammenhang wies er auch darauf hin, daß die Poller in Oldesloe technisch robust ausgelegt sind und zuverlässig arbeiten. Die Erfahrungen mit dem Poller in der Bustwiete in Plön können nicht verallgemeindert werden, da dieser Poller in der Regenablaufrinne stehen würden bei Niederschlag Wasser mit Staub und Sand in die Mechanik eindringen könnte.

Die Mitglieder des Ausschusses wollten dem Vorschlag der Verwaltung, die bewegliche Poller vor Rossmann, zwischen Kirche und den alten Finanzamt sowie am Wentorper Platz zu installieren, nicht folgen. Die Forderungen nach einem barrierefreie Zugang zum Haupteingang der Kirche und zu Dr. Stehle führte dann nach einer lebhaften Diskussion zu dem zu Anfang bereits erwähnten Ergebnis.

inweis

Erweiterungsbau für die Kreisverwaltung

Am 04. Juli tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung. Unter anderem ging es um die Entwicklung der Bebauung auf dem Grundstück in der Hamburger Straße 13, direkt neben der Kreisverwaltung.
Dazu hat das Architektenbüro in öffentlicher Sitzung zwei Ansichten präsentiert, die ich hier gerne zeige. Die erste Ansicht zeigt das Gebäude von Westen aus Ascheberg kommend.So stellen sich die Planer die Ansicht von Osten in Richtung Ascheberg vor.

Die einleitende Beschreibung der Planer*innen gebe ich einmal vollständig wieder, da ich sie wirklich gelungen finde:

Das derzeit nahezu brach liegende Grundstück an der Hamburger Straße 13 in Plön wird durch einen neuen, markanten Stadtbaustein ergänzt. Dieser repariert das bestehende, heterogene Verwaltungsquartier und schließt dieses konsequent zum angrenzenden Wohngebiet an der Bieberhöhe ab, ohne dabei die Bestandsbebauung zu negieren. Vorhandene Fluchen und Höhen werden auf der einen Seite aufgenommen, auf der anderen Seite wird durch eine dezente Überhöhung an der Hamburger Straße ein neues Tor zur Stadt Plön erschaffen. Die Topografie des Daches fügt sich harmonisch in den Bestand ein, zeichnet das Gelände der Bieberhöhe nach und schafft in allen Ansichten eine abwechslungsreiche Silhouette.

Inhaltlich kann ich dem Ganzen nur zum Teil folgen, weil:

1. Für das Straßenbild in der Hamburger Straße kommt es nicht darauf an, dass das heterogene Verwaltungsquartier zur Bieberhöhe abgeschlossen wird, sondern dass sich der Neubau in das Straßenbild in der Hamburger Straße einfügt. Dabei ist die Hamburger Straße mit ihren wilhelminischen Gebäuden von der Einmündung Hans Adolf Straße bis zum Gebäude an der Westseite der Einmündung der Seestraße zu betrachten.

2. Die künstlerische Darstellung nach meiner Einschätzung nicht maßstabsgerecht ist. Für mich ist die „dezente Überhöhung“ zum Ortsausgang hin nicht dezent, sie ist massiv und in der Darstellung möglicherweise zeichnerisch untertrieben. In Verbindung mit der Länge der Fassadenfront wird sich das Gebäude in dieser Form vermutlich nicht in die Bebauung der Hamburger Straße einfügen.

Das vordere Gebäude ist als Erweiterungsbau der Kreisverwaltung geplant. Der Bedarf an modernem Büroraum ist nach meiner Einschätzung mit Sicherheit vorhanden. In der „dezenten Überhöhung“ ist ein neuer Sitzungssaal geplant. Diesen Bedarf sehe ich allerdings überhaupt nicht, auch wenn der jetzige Sitzungssaal in dieser Wahlperiode durch die ungewöhnlich vielen Überhangmandate vielleicht etwas eng geworden ist.
In dem Zusammenhang fand ich die Äußerung der Planerin bedenklich, daß der Sitzungssaal „gesetzt“ ist.
Das klingt zum Einen so, als ob es beschlossene Sache sei, sich in dieser Frage über den Gestaltungswillen der Stadt hinwegzusetzen, was ein unzulässiger Eingriff in die Planungshoheit der Stadt darstellen würde,
zum Anderen klingt es so, als wolle sich hier der Kreistag selber ein architektonisches Denkmal setzen, was kostenspielig und unnötig wäre.

Dazu malte der Bürgermeister das Schreckgespenst an die Wand, daß es immer wieder Stimmen gäbe, die Plön als Kreisstadt bzw. als Sitz der Kreisverwaltung in Frage stellen und die Gefahr bestände, daß die Kreisverwaltung den Sitz in einen anderen Ort verlegen könnte, wenn das Vorhaben nicht wie dargestellt umgesetzt würde.

Positiv zu vermerken ist, daß sich die Planer*innen bei der Wahl der Materialien an dem Bestand in der Hamburger Straße orientiert haben. Verwendet werden soll roter Backstein, das typische und vorherrschende Baumaterial in diesem Bereich. Damit verbunden sind stehende Fensterformate und Lochfassaden vorgesehen. Diese Bauweise habe ich schon immer vertreten. Auch gestalterisch finde ich das Gebäude durchaus gelungen, auch wenn man über die Dachlandschaft sicher streiten kann.
Es ist definitiv kein architektonischer Würfelhusten, vermutlich nur zu groß bzw. an der Westseite zu hoch.
Klarheit darüber wird dann eine maßstäbliche Straßenansicht bringen. Ich habe darum gebeten, eine solche Darstellung in der nächsten Sitzung des SteP zu zeigen. Dann wird man sich darüber unterhalten können, ob auf Basis der bestehenden Pläne weitergemacht werden solle oder ob eine Überarbeitung erforderlich wird.

Ich persönlich frage mich, warum man für einen so bedeutsamen Bau wieder einmal keinen Architektenwettbewerb ausschreibt.

Das betreffende Grundstück liegt im Bereich eines Bebauungsplanes, der für die Realisierung des Gebäudes geändert werden muß.

Der Planungsverband Neubaugebiet Trammer See … vor dem Aus?

Gestern trat der Planungsverband Neubaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf (ehemals Planungsverband Seewiesen) zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen.
Zum neuen Verbandsvorsitzenden wurde der Plöner Bürgermeister Herr Winter gewählt. Sein Stellvertreter wird Herr Herden aus Rathjensdorf. Ich hatte noch Frau Henningsen, die Bürgermeisterin aus Rathjensdorf vorgeschlagen, die jedoch erklärte, nicht zur Wahl zu stehen. Damit wäre zumindest der Vorstand des Planungsverbandes paritätisch mit einem Mann und einer Frau besetzt gewesen. Zudem war auch ihr Vorgänger im Amt als stellvertretender Vorsitzender im Planungsverband  tätig.

Ich selber wurde zum Vorsitzenden des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung gewählt.

Bereits in seinem Eingangsstatement betonte der Verbandsvorsitzende, daß sich der Planungsverband in unruhigem Fahrwasser bewegt. Ich teile diese Sichtweise aus zwei Gründen:

Erstens hat das Vorhaben in der Plöner Ratsversammlung nach meiner Einschätzung keine politisch Mehrheit mehr. Die SPD prüft, zur nächsten oder übernächsten Ratsversammlung einen Antrag einzubringen, den Planungsverband aufzulösen. In dem Zusammenhang habe ich betont, daß es unsinnig sei, bis zu der Entscheidung weiteren Arbeits- und Zeitaufwand in das Projekt zu stecken. Ich habe das sowol unter dem Tagesordnungspunkt Berichte wie auch in der Diskussion erwähnt, damit niemand später sagen kann, er habe es nicht gewußt.

Zweitens sind neue Probleme aufgetreten. Hier geht es unter anderem um eine möglicherweise erforderliche Aufschüttung von 15000 Kubikmetern Erdreich sowie die die Entsorgung des Oberflächenwassers in einem noch zu schaffenden Feuchtwald, aber auch um die Finanzierung der Entschließungsstraße von der B 76 zum Wohngebiet, die zwischen dem Planungsverband und dem Investor strittig ist. Die untere Verkehrsbehörde hat im Beteiligungsverfahren eine 6,50 Meter breite Straße angeregt. Diese Breite ist erforderlich, um einen geordneten Ver- und Endsorgungsverkehr, aber auch den landwirtschaftliche Verkehr und den Begegnungsverkehr zu gewährleisten. Sollte der Investor diese Kosten nicht übernehmen, würden sie vermutlich an der Stadt Plön hängen bleiben.

Darüber hinaus zeigte sich ganz deutlich, daß die Koordination zwischen Investor und der Stadtverwaltung besonders in der letzten Zeit nicht besonders gut gelaufen ist. Das wurde nicht nur durch die Ausführungen, sondern auch durch den überaus gereizten Diskussionsverlauf deutlich. Der Verbandsvorsitzende äußerte, daß es ein Geburtsfehler sei, daß das Planungsbüro nicht von der Stadt, sondern vom vom Investor beauftragt wurde. Zudem – sofern ich es richtig verstanden habe – wurde geäußert, daß der bisherige Projektkoordinator als Stadtplaner mit der Aufgabe überfordert war. Damit sehe ich mich in einer meiner bereits früher geäußerten Einschätzung bestätigt.
So beklagte der Verbandsvorsitzende gegenüber dem Investor, daß immer noch kein Entwurf für den Bebauungsplan vorliegen würde, der geeignet wäre, öffentlich ausgelegt zu werden, obwohl das Inhalt früherer Absprachen war.
Der Investor gab bekannt, daß er in Gesprächen mit einem erfahrenen Projektmanager stehen würde. Den Namen wollte er aber noch nicht nennen.
Hierzu soll zwischen dem potentiellen Interessenten und der Stadt bis zum 20. Juli 2018 ein Gespräch stattfinden. Sofern er die Aufgabe übernimmt (wovon ich ihm abraten würde), soll dann ein Zeitplan erarbeitet werden, der in der nächsten Sitzung der Verbandsversammlung vorgestellt werden könnte.

Zum ersten Mal Ausschußvorsitzender

Montag tagte der Hauptausschuß (HA) und ich hatte zum ersten Mal die Ehre, die Sitzung als Vorsitzender zu leiten.

Das Kernthema war die Machbarkeitsstudie für die Elektrofähre auf dem Plöner Se, mit der die touristischen Kernbereiche Koppelsberg, Jugendherberge und Campingplatz Spitzenort besser an den Plöner Innenstadtbereich angebunden werden sollen.
In der abgelaufenen Wahlperiode hatte der alte Hauptausschuß bereits beschlossen, die Untersuchung in Auftrag zu geben, die Entscheidung aber davon abhängig gemacht, ob die Aktivregion EU-Mittel bereitstellt, um die Untersuchung mit zu finanzieren. Daher wurde diese Ausgabe mit einem Sperrvermerk versehen. Mittlerweile liegt eine Zusage vor, 80% der Nettokosten zu bezuschussen. Die Stadt wird damit einen Kostenbeitrag von ca. 5300,– Euro zu übernehmen haben.

Durch die Neuverteilung der Zuständigkeiten wurde die Verantwortung für den Bereich Tourismus aus dem Hauptausschuß in den Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) verlagert. Damit ist die inhaltliche Diskussion und Entscheidung dort angesiedelt. Der Hauptausschuß  zuständig für Finanzen – hatte damit nur die Aufgabe, den Sperrvermerk aufzuheben. Diese Aufgabenverteilung hatte ich in der vergangenen Woche mit der Vorsitzenden des GUT und der Verwaltung auch so abgestimmt. Damit Wäre die Diskussion eigentlich recht kurz gewesen. Ich selber hätte es gut gefunden, wenn die über die Freigabe der Mittel erst nach der fachlichen Entscheidung des GUT entschieden worden wäre, aber im Grunde ist auch dieser Verfahrensablauf unschädlich, weil die Entscheidungen beider Ausschüsse erforderlich sind, um die Untersuchung auf den Weg zu bringen.
Der GUT wird am Donnerstag dieser Woche um 18:00 in der Mensa der offenen Ganztagesschule im Schiffsthal tagen, es sind spannende Diskussionen zu erwarten.

Vor Sitzungsbeginn ging noch ein Schreiben von Herrn Andre Jagusch, Fraktionsvorsitzender der CDU, beim Bürgermeister ein, in dem vier Fragen aufgeworfen wurden, die im fachlichen Zusammenhang mit der Untersuchung standen. Im Grunde genommen wollte ich die fachliche Diskussion im HA nicht führen und hatte überlegt, die Fragen zuständigkeitshalber und ohne weitere Aussprache in den GUT zu verweisen, fand das aber wenig kollegial. Daher hatte ich den Bürgermeister gebeten, kurz auf die Fragen zu antworten.
Die anschließende Diskussion ließ sich so relativ kurz halten.
Die Änderungsvorschläge von Herrn Melzer (CDU) und Herrn Meußer (FDP) für den Beschlußvorschlag wurden aufgenommen, der Beschluß wurde sehr kurz und knackig, frei von jeder Prosa, ganz nach meinem Geschmack. Die Mittel werden vorbehaltlich des Beschlusses des GUT freigegeben. Die Entscheidung wurde einstimmig getroffen.

Natürlich gab es auch Berichte aus der Verwaltung bzw. Selbstverwaltung.

Der Bürgermeister informierte u.a. über folgende Themen:

– Die Feuerwehr lädt die Angehörigen der Politik ein, um Aufgaben, Gebäude und Rettungsmittel vorzustellen.
Der Termin ist der 17. September um 1900.

– Nach der Gebührenerhöhung sind in der Schloßgarage 20 Dauerparkplätze gekündigt worden, 50 Dauerparker haben die erhöhten Gebühren akzeptiert. Der Bürgermeister geht aber davon aus, daß frei gewordenen Parkplätze spätestens zum Winterbeginn wieder belegt werden.
Zudem soll ein Gutachten zur erforderlichen Betonsanierung erstellt werden.

– Der Plöner Seglerverein (PSV) beabsichtigt nicht mehr, das Gelände in der Eutiner Straße zu kaufen. Die Absicht ist jetzt, es erneut langfristig zu pachten. Der Bürgermeister bat die Parteien, Mitglieder für eine überfraktionelle Arbeitsgruppe zu benennen, die gemeinsam mit dem PSV den Letter of Intent weiter zu bearbeitet, um zu einer mit allen abgestimmten Meinung zu kommen, wie das Gelände des PSV weiter entwickelt werden soll.

– Die Stadt ist weiter auf der Suche nach einem barrierefreien Bürgerbüro. Derzeit wird geprüft, ob das Gebäude Lange Straße 22 (jetzt noch ein Bekleidungsgeschäft) geeignet ist.
Auch das ist ein wichtiger Punkt, der weiter verfolgt werden sollte. Unser Rathaus ist für Rollstuhlfahrer*innen und Menschen, die schlecht gehen können, kaum erreichbar und z.T. ohne fremde Hilfe nicht zu betreten.

Als Selbstverwaltung habe ich darüber informiert, daß von der FDP ein Antrag eingegangen ist, der zum Ziel hat, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. Dieser Antrag ist allerdings fast zeitgleich mit der Versendung der Einladung zur Sitzung eingegangen und konnte damit nicht mehr in die Tagesordnung aufgenommen werden. Im Einvernehmen mit dem Fraktionsvorsitzenden der FDP wird der Antrag nun von ihm an die übrigen Fraktionsvorsitzenden verteilt und im nächsten Ausschuß am 10. September 2018 beraten.
Als Ausschußvorsitzender bin ich um Neutralität bemüht und werde mich zukünftig nicht mehr zu Themen äußern, die erst noch zu beraten sind.

Premiere für den SteP

Heute um 18:30 tagte erstmalig der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP), barrierefrei in der Tourist Information im alten Bahnhof.

Der Herr Bürgermeister berichtete für die Verwaltung:

1. Es ist eine Firma an die Stadt herangetreten und hat Floating Homes, also schwimmende Wohneinheiten, vorgestellt. Leider ließen sich die Bilder, die im Bürgerinformationssystem abgelegt waren, zum Zeitpunkt nicht laden. Hier zwei von fünf Links, die zumindest bei mir am heimischen Rechner funktionieren:
https://www.sitzungsdienst-ploen.de/bi2/___tmp/tmp/45081036203022646/203022646/00093556/56-Anlagen/01/1_FloatingHomes.jpg
https://www.sitzungsdienst-ploen.de/bi2/___tmp/tmp/45081036203022646/203022646/00093556/56-Anlagen/03/3_FloatingHomes.jpg
Das Projekt hat durchaus Ähnlichkeit mit dem, was die FDP in ihrem Wahlkampfprogramm vorgeschlagen hat.
Ich finde den Ansatz durchaus interessant, allerdings bin ich bezüglich der Umsetzbarkeit eher skeptisch. Auch bei nochmaligem Überlegen fällt mir kein wirklich gut geeigneter Standort ein, an dem nicht private oder öffentliche Interessen massiv betroffen wären. Mit Sicherheit wären Liegeplätze vor privaten, bebauten Grundstücken ebenso problematisch wie Liegeplätze vor dem Strandweg oder vor öffentlichen Badestellen. Für gute Vorschläge bin ich aber durchaus offen.
Trotzdem sollten zumindest die Rahmenbedingungen wie die Rechtslage betrachtet werden, um eine verläßliche Grundlage für die Berücksichtigung oder Nicht-Berücksichtigung in späteren Planungen zu haben.

2. Die Verwaltung hat beschlossen, Plön nicht für das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ anzumelden, weil die Zielrichtung dieser Förderung für Plön nicht relevant ist.

3. Die Steganlage für die DLRG an der Prinzeninsel wurde bereits oder wird in Kürze aufgebaut. Nach dieser Saison soll der Steg definitiv ausgesondert werden. Über eine Neubeschaffung oder andere Lösungen muss beraten werden. Dabei werden auch die Ergebnisse der bisweilen schwierigen Gespräche mit den Eigentümern in die Entscheidungsfindung einfließen.
Ich habe mich, übrigens ebenso wie Herr Melzer von der CDU, in den letzten Wochen für den erneuten Aufbau des Steges eingesetzt, weil ich die Arbeit der DLRG, sowohl die Durchführung des Rettungsdienstes wie auch die Jugendarbeit, für wichtig halte.
Wie eine mögliche Lösung für 2019 aussieht, bleibt abzuwarten. Hier sind verschiedene Ansätze denkbar, die zwischen Verwaltung, Selbstverwaltung, DLRG und anderen Akteuren noch abzustimmen sind.

Aus der Selbstverwaltung wurden verschiedene Punkte vorgetragen:

1. Herr Möller (SPD) führte aus, ihm sei aufgefallen, daß die Werbeanlagensatzung offenbar nicht beachtet wird. Er äußerte sein Unverständnis, daß Werbeanlagen, die in der Vergangenheit ohne Genehmigung errichtet wurden und nicht der Satzung entsprechen, noch immer vorhanden sind.
Noch unverständlicher sei, daß Werbeanlagen, die nicht der Satzung entsprechen, nach deren Inkrafttreten entstanden sind und offenbar geduldet werden.
Herr Gampert (FWG) führte dazu aus, daß er bereits in der Vergangenheit vorgeschlagen hat, Flyer für Vermieter*innen/Verpächter*innen zu erstellen, in denen auf die rechtlichen Vorgaben für die Gestaltung von Werbeanlagen hingewiesen wird. Diese Flyer sollten die Vermieter*innen/Verpächter*innen dann an die jeweiligen neuen Geschäftsinhaber*innen weitergeben. So könne vermieden werden, daß diese Werbeanlagen beschaffen, die dann wieder entfernt werden müssten.
Das halte ich für einen guten Ansatz. Ich ergänzte, daß wir uns dafür einsetzen müssen, daß städtische Satzungen, also städtisches Recht, auch umgesetzt wird, zumindest, wenn wir ernst genommen werden wollen. Ansonsten könnten wir uns auch den Aufwand dafür sparen, Satzungen zu erarbeiten.
Der Herr Bürgermeister erläuterte, daß die Stadt hier nur in Zusammenarbeit mit der Bauaufsicht des Kreises darauf hinwirken könne, ungenehmigte und nicht genehmigungsfähige Werbeanlagen zu entfernen. Dazu würden jetzt die ersten fünf Verstöße bearbeitet. Im Anschluß darann werden die nächsten Verstöße aufgearbeitet.

2. Ich wies darauf hin, daß die SPD Fraktion prüft, für den nächste Sitzung der Ratsversammlung im September den Antrag einzubringen, den Planungsverband Trammer See Plön/Rathjensdorf (ehemals Seewiesen) aufzulösen. Dazu ergänzte ich im Hinblick auf die für den 3. Juli terminierte Sitzung des Planungsverbandes, daß jede weitere Arbeit bis dahin eingestellt werden sollte.
Der Herr Bürgermeister führte dazu aus, daß der Antrag noch nicht vorliegen würde und der Planungsverband unabhängig davon aus Verfahrensgründen seine konstituierende Sitzung durchführen muß.

3. Frau Kauf betonte, daß die zögerliche Umsetzung der Vorschläge zur Verbesserung der Situation der fahrradfahrenden Personen bei Teilen der Bevölkerung zu Unverständnis führt.
Der Herr Bürgermeister führte dazu aus, daß die Erarbeitung des Konzeptes laufe und die Umsetzung der Ergebnisse in Abstimmung mit anderen Behörden, hier insbesondere mit der Verkehrsaufsicht des Kreises, erfolgen muß. Die Verkehrsaufsicht würde die Ergebnisse und Forderungen der Plöner Verwaltung bzw. Selbstverwaltung jedoch ohne besonderen Nachdruck verfolgen.
Ich mag mich täuschen, aber mein persönlicher Eindruck ist, daß die Verkehrsaufsicht des Kreises primär den Autoverkehr im Blick hat. Vielleicht muß ich mich ja in den kommenden Monaten eines Besseren belehren lassen. Ich würde mich darüber freuen.

Die Einwohner*innenfragestunde war kurz, es wurden keine Fragen gestellt.

Anlaß für die gestrige Sitzung war die Notwendigkeit, einen Aufstellungsbeschluß für den Bebauungsplan 66 (Kieler Kamp) zu schaffen. Dort läuft die städtebauliche Entwicklung – ähnlich wie am Vogelberg – aus dem Ruder.
Der Antrag kam ursprünglich von der FWG, fand aber bereits in der letzten Sitzung des SteU die uneingeschränkte Zustimmung des Ausschusses. Auch wenn sich die personelle und politische Zusammensetzung des neuen Ausschusses jetzt geändert hat, war nicht zu erwarten, daß es hier einen Meinungswandel gibt.
Herr Möller (SPD) betonte noch einmal, daß ein Bebauungsplan die Möglichkeit für Bürger*innen ist, sich aktiv in die Planung und zukünftige Entwicklung einzubringen. Das Verfahren ist öffentlich und transparent. Entscheidungen nach § 34 BbauG, die Baurecht im unbeplanten Innenbereich regelt, würden grundsätzlich hinter verschlossenen Türen nicht-öffentlich getroffen.
Herr Achim Kuhnt als Umweltbeauftragter bemängelte, daß der Gesichtspunkt des Umweltschutzes in der Beschlußvorlage nicht ausreichend berücksichtigt sei. Er verwies auf die ökologische Bedeutung des Gebietes mit seinen zahlreichen Seeufern und als Übergangsbereich von städtischen Strukturen in den Waldbereich.
Diese Anmerkung soll ins Protokoll aufgenommen werden. Ökologische Aspekte wollen im weiteren Planungsprozess besonders berücksichtigt werden.
Der Aufstellungsbeschluß wurde einstimmig gefaßt.

Herr Melzer erwähnte noch, daß der SteP sichnach den Sommerferien zu einem Workshop treffen sollte, um die zukünftige Arbeit zu besprechen und gemeinsam Schwerpunkte abzustimmen.

Die neue Ratsversammlung hat sich konstituiert

Während der Sitzung der Ratsversammlung am 13. Juni gab es keinen Eklat, anders als in der Sitzung des Kreistages. Dort ist der Landtagsabgeordnete Herr Werner Kalinka (CDU) gleich vier mal angetreten, um sich um Kreispräsidenten wählen zu lassen und er bekam gleich vier mal nicht die erforderliche Anzahl der Stimmen, was ihn aber nicht davon abhält, am 20. Juni erneut für das Amt anzutreten.
Eigentlich ist es üblich, aber keine Pflicht, dass die Fraktionen die Besetzung der Ausschüsse und der übrigen Gremien im Vorfeld miteinander abstimmen und die Besetzungen dann von allen Mitgliedern der Ratsversammlung mitgetragen werden. Das ist für die Plöner Ratsversammlung gestern auch so geschehen.

Lediglich bei der Besetzung des Verwaltungsrates kam es zu Friktionen. Der Verwaltungsrat ist als öffentliches Gremium, das nicht von der Bevölkerung gewählt wird, paritätisch mit Männern und Frauen zu besetzen. Aufgrund der Vorschläge der Fraktionen standen aber sieben Männer und nur vier Frauen auf der Abstimmungsliste. Wäre die Besetzungsliste in dieser Form beschlossen worden, wäre es die Pflicht des Bürgermeisters gewesen, sie wegen Rechtswidrigkeit anzufechten. Damit wäre der Verwaltungsrat handlungsunfähig geworden. Das konnte niemand wollen. Der bisherige Vorsitzende des Verwaltungsrates, Herr Weber (Bündnis 90/Die Grünen) hat daher beantragt, nicht im Block, sondern jeden einzelnen Vorschlag abzustimmen und die letzten beiden Männer von der Liste nicht zu wählen. Damit würde Plön nicht 11, sondern nur noch neun Mitglieder, fünf Männer und vier Frauen, in den Verwaltungsrat entsenden. Damit würde den gesetzlichen Vorschriften Genüge getan. Zu dieser Lösung kam es dann auch. Betroffen waren die Besetzungsvorschläge von den Fraktionen Die Linke und FWG.
Es wurde im Vorfeld wohl ein Kompromissvorschlag erörtert, der aber an der Haltung der FWG gescheitert sein soll, die unbedingt an ihrem Kandidaten festhalten wollte. Dafür ist die FWG jetzt erst einmal gar nicht im Verwaltungsrat vertreten.

Der Umstand, daß das Wahlergebnis in einem der Wahlkreise angefochten wird, spielte in der Sitzung der gestrigen Ratsversammlung keine Rolle. Das Ergebnis dieses Verfahrens liegt noch nicht vor und bis dahin ist nach dem jetzigen Ergebnis zu verfahren.
Sollte sich herausstellen, daß die Auszählung fehlerhaft war, würden CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke je einen Sitz verlieren, die Ratsversammlung wäre dann auf 21 Mitglieder reduziert. Das hätte auch Auswirkungen auf die Besetzung der Ausschüsse, die dann vermutlich von 11 auf neun Mitglieder absinken würden.
Ich will den gesamten Vorgang nicht weiter kommentieren, da ich noch nicht mit allen Beteiligten gesprochen habe und das Verfahren läuft, aber ich sehe keinen Grund daran zu zweifeln, daß die Wahlhelfer*innen ihre Arbeit absolut gewissenhaft und korrekt ausgeführt haben. Daher gehe ich auch nicht davon aus, daß sich die Ratsversammlung und die Ausschüsse sowie die Gremien umformieren und neu konstituieren müssen.

Der bisherige Bürgervorsteher Herr Krüger (CDU) betonte in seiner kurzen Abschiedsansprache, daß es unverständlich sein, dass die Finanzierung der meisten Gemeinden völlig unzureichend sei, und das in Zeiten sprudelnder Steuereinnahmen von Bund und Ländern. Er rief alle Anwesenden dazu auf, sich für eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen einzusetzen.
Rückblickend auf seine Amtszeit bemerkte er, daß der Streit um die besten Lösungen zwar manchmal hart in der Sache, aber immer moderat im Ton geführt wurde und er in seiner gesamten Amtszeit nicht einen Ordnungsruf aussprechen mußte.

Darauf hin übernahm Frau Killig (FDP) als ältestes Mitglied der Ratsversammlung und leitete die Wahl der neuen Bürgervorsteherin. Gräfin von Waldersee wurde einstimmig bei ihrer eigenen Enthaltung gewählt. Nach der Wahl äußerte sie die Hoffnung, daß sie dem Amt so gerecht wird, wie wir es uns von ihr wünschen. Ich denke, sie wird mit unser aller Unterstützung und dem Rat ihres Vorgängers schnell in das Amt hineinwachsen.

Zu ihren Stellvertreterinnen wurden Frau Thode-Rothhaar (SPD) und Frau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) gewählt. Damit hat Plön nicht nur erstmalig eine Frau als Bürgervorsteherin, sondern das gesamte „Triumvirat“ kommt ohne Männer aus.

Herr Koll (CDU) wurde zum Ersten Stadtrat, Herr Möller (SPD) wurde zum Zweiten Stadtrat gewählt. Sie vertreten den Bürgermeister bei dessen Abwesenheit.

Insgesamt werden zukünftig sechs Fraktionen in der Plöner Ratsversammlung vertreten sein. Ich will hier nur die Vorsitzenden und deren Stellvertreter*innen nennen:
CDU: Herr Jagusch, Stv.: die Herren Melzer und Wegener
SPD: Herr Roth, Stv*in: Frau Hansen, Herr Bastian Landschof
B90/DG: Herr Weber, Stv-innen: die Frauen Dr. Unbehauen und Kauf
FWG: Herr Dr. Erdtmann, Stv-in: Frau Hinrichsen
FDP: Herr Meußer, Stv-in: Frau Killig
Die Linke: Herr Schröder, Stv-in: Frau Semmelhack
Die Nennung aller Fraktionsmitglieder spare ich an dieser Stelle aus.

Der Hauptausschuß (HA), zuständig Finanzen, Personal, Wirtschaft wird künftig von der SPD geführt. Vorsitzender werde ich sein, mein Vertreter ist Thorsten (nicht Thomas, wie irrtümlich in der Lübecker stand) Roth. Dieser Ausschuß hat den Themenkomplex Tourismus an den bisherigen Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GA), den zukünftiegen Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) abgegeben.

Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP), bisher Stadtentwicklung und Umwelt (SteU), wird von der CDU übernommen. Vorsitzender wird Herr Melzer, sein Stellvertreter ist Herr Kuppa. Ich wurde bereits mehrfach und so auch in der Sitzungsunterbrechung gefragt, warum die CDU nicht – wie bisher – den Hauptausschuß übernehmen würde. Nun, ich weiß es auch nicht, habe darüber bereits spekuliert und will mich hier nicht wiederholen.
Dieser Ausschuß hat die Zuständigkeit für Umwelt an den neu strukturrierten Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT), ehemals Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) abgegeben und die Zuständigkeit für Barrierefreiheit neu übernommen.

Der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) wird künftig von Bündnis 90/Die Grünen geführt. Vorsitzende wird Frau Dr. Unbehauen, vertreten wird sie durch Herrn Görg.

Herr Kuhnt wurde erneut zum Umweltschutzbeauftragten bestellt. Sein Stellvertreter, ein neuer Posten, wird Herr Marquadsen.

Weiterhin wurden die Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses, der Schulverbandsversammlung, des Verwaltungsrates der Stadtwerke, der Verwaltungsbeiräte der Gemeinden Ascheberg und Bösdorf, der Verbandsversammlung des Planungsverbandes Wohngebiet Trammer See/Seewiesen und der Kuratorien für die Kindergärten (Evangelische/DRK) gewählt. Zusätzlich wurden die Delegierten für die Mitgliederversammlung des schleswig-holsteinischen Städtebunden und die Vertreter*in für die Gesellschaftsversammlung der Stadtwerke Plön Versorgungs GmbH „bestellt“.

Ich selber werde zukünftig folgende Aufgaben übernehmen:
– Vorsitz im Hauptausschuß
– Mitglied im SteP
– Mitglied im Verwaltungsrat AöR
– Mitglied im Planungsverband Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf
– Mitglied im Verwaltungsbeirat der Verwaltungsgemeinschaft mit der Gemeinde Ascheberg

Das Kreuz mit den Kreuzen vom Cape Cross

Diogo Cao, portugisischer Seefahrer und Entdecker, war im Auftrag seines Königs Johann II auf der Suche nach dem Seeweg nach Indien. Im Januar 1486 stellte er am Cape Cross im heutigen Namibia eine Sandsteinsäule mit Kreuz, eine Padroes, auf. Sie diente in erster Linie dazu, die Inbesitznahme des Landes durch die portugiesische Krone zu dokumentieren, in zweiter Linie diente sie auch als Landmarke zu Navigationszwecken.

Im November 1893 wurde die portugiesische Säule, die sich seinerzeit dann in der deutschen Kolonie „Deutsch Süd-West Afrika“ befand, demontiert und in das Deutsche Kaiserreich verbracht. Sie wurde vor Ort erst durch ein Holzkreuz, später durch ein Granitkreuz ersetzt, das zusätzlich auch das Wappen des Deutschen Kaisers trug.

Nach der Unabhängigkeit Namibias am 21. März 1990 wurde ein weiteres Kreuz aufgestellt, ohne kaiserliches Wappen und aus einem afrikanischen Stein geschlagen.

Das ursprünglich portugiesische Kreuz befindet sich heute im Deutschen Historischen Museum (DHM) in Berlin. Die „kaiserliche“ und die „namibische“ Kopie befinden sich in Namibia.
2017 hat Namibia offiziell eine Rückführung des Originals gefordert.

In dem Symposium „Die Säule von Cape Cross, Koloniale Objekte und historische Gerechtigkeit“ wurde am 07. Juni im DHM unter Beteiligung deutscher und namibischer Experten erstmals öffentlich darüber diskutiert, wie mit dem Ausstellungsstücken in Deutschen Museen und Archiven zu verfahren ist, die in der Kolonialzeit ihren Weg nach Deutschland gefunden haben.

Für mich stellten sich folgende drei Aspekte als besonders bedeutsam heraus:

Erstens: Es besteht ein Spannungsfeld zwischen Recht und Gerechtigkeit. Dennoch darf das Streben nach Gerechtigkeit nicht zu einer weiteren und schleichenden Aushöhlung des Völkerrechtes oder völkerrechtlicher und zwischenstaatlicher Vereinbarungen führen. Was passiert, wenn völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge nicht eingehalten werden und „Bauchgefühle“ aufeinanderprallen, kann man sich jeden Tag in den Nachrichten ansehen.

Zweitens: Über die deutsche Kolonialgeschichte ist in der Öffentlichkeit wenig bekannt. Eine Aufarbeitung hat bislang nicht stattgefunden.

Drittens: Namibia und Deutschland verbindet eine gemeinsame Geschichte. Ihre Erforschung darf auch vor nationalen Mythen nicht halt machen.

Herr Professor Francisco Bethencourt vom Kings College London erläuterte zu Beginn im Rahmenvortrag, daß es drei Arten kolonialer Objekte gibt.
– Objekte, die aus den Kolonialmächten in die Kolonien gebracht wurden.
– Objekte, die aus den Kolonien in die Kolonialstaaten gebracht wurden und
– Objekte, die in den Kolonien für die Kolonialstaaten hergestellt wurden.

Frau Professorin Sophie Schönberger von der Universität Konstanz führte aus, dass es nur für Objekte, die rechtswidrig nach Europa bzw. in den „globalen Norden“ verbracht wurden, einen völkerrechtlich begründeten Rückführungsanspruch gibt. Für die Beurteilung der Frage, was rechtswidrig ist, sind die Maßstäbe anzulegen, die zur der Zeit des Herganges galten. Würde man heutige Rechtsmaßstäbe an alte Hergänge anlegen, wäre das ein Fall echter Rückwirkung. Eine rückwirkende Gesetzgebung oder Rechtsprechung ist aber nicht zulässig und widerspricht grundsätzlich rechtsstaatlichen Prinzipien.
Die Verbringung der Originalsäule im Jahr 1893 nach Deutschland hat gegen keine rechtliche Norm verstoßen, die 1893 bestanden hat. Eine Rückgabe ist damit zumindest juristisch nicht begründbar.
Einer der namibischen Teilnehmer erwähnte später, daß einen Schutzvertrag zwischen dem Kaiserreich und den Herero bestanden hat, nach dessen Bestimmungen der Abtransport der Säule vom Cape Cross bereits 1893 nicht rechtmäßig war.
Inwieweit dieser Vertrag, der in den Betrachtungen von Frau Professorin Schönberger nicht berücksichtigt war, da er und sein Inhalt ihr nicht bekannt sind, zu einer anderen juristischen Wertung führt, ist bislang nicht geprüft worden.

Grundsätzlich und losgelöst vom konkreten Fall sei aber problematisch, dass das damalige Recht das Recht des „Globalen Nordens“ war, das den Völkern des „globalen Südens“ aufgezwungen wurde.
Sie betonte, dass durchaus die Möglichkeit bestände, durch eine entsprechende nationale Gesetzgebung einen juristisch sauberen Weg für die Rückführung von kolonialen Objekten zu schaffen.

Damit griff sie einen Gedankengang ihres Vorredners, Herrn Professor Lukas Meyer von der Karl Franzens Universität in Graz, auf, der sehr wohl die juristischen Aspekte würdigte, als Philosophieprofessor die moralischen Aspekte aber deutlich – für meine Begriffe überdeutlich – in den Vordergrund stellte.

Von erheblicher Bedeutung für die Findung einer gerechten Lösung ist auch der Umstand, dass die Kriegsführung des Kommandeurs der Kaiserlichen Schutztruppen, Generalleutnant Lothar von Trotha, bei der Niederschlagung des Aufstandes der Herero und Nama 1904-08, als Völkermord zu werten ist. Diese Bewertung vertrat auch der Sonderbeauftragter der Bundesregierung für die Deutsch-Namibische Vergangenheitsbewältigung, Herr Ruprecht Polenz. Er stellte noch einmal klar, daß diese Bewertung heute unumstritten ist.
Dazu möchte ich anmerken, daß diese Bewertung nicht verwunderlich ist. Die Reichstagswahl 1907 wurde seinerzeit als „Hottentottenwahl“ bezeichnet, weil zum Einen die erheblichen Kosten des Kriegseinsatzes in „Deutsch Südwest“ ein innenpolitsiches Streitthema darstellten, zum Anderen aber wurde auch die menschenverachtend brutale Kriegsführung von Trothas öffentlich und durchaus kritisch diskutiert.

Die Teilnehmer aus Namibia betonten durchgehend, dass historische Objekte an ihren historischen Ort gehören. Daher sei ein Tausch, etwas der portugiesischen Säule gegen die kaiserliche Säule, auch keine Option. Der namibische Botschafter betonte, dass Namibia ein stabiler Staat sei, dessen Bevölkerung zum großen Teil christlich und überwiegend evangelisch sei und zu dessen Nationalsprachen auch Deutsch gehört. Der Staat sei sich des historischen Wertes der Säule durchaus bewußt und gewillt, die Säule mit der entsprechenden Sorgfalt zu behandeln. Gleichzeitig betonten gleich mehrere Vertreter*innen, daß Namibia größtes Interesse an einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit habe. Immer wieder wurde auch als Argument angeführt, daß der französische Präsident Marcon angekündigt hat, die Restitution afrikanischer (warum eigentlich nur afrikanischer?) Kulturgüter, die sich in Frankreich befinden, zu regeln.

Abschließend bemerkte der Präsident des DHM, Raphael Gross, daß Museen auch immer ethische und moralische Orte seine, die keine Objekte ausstellen sollten, die eine fragwürdige Herkunft haben.
Das ist eine in ihrer Einfachheit und Klarheit deutliche Aussage, die die Richtung der Entscheidung des Museums vorzeichnet.

Über der gesamten Diskussion schwebte nach meiner Beobachtung aber auch die Frage nach der rechtlichen Beurteilung von Reparations- bzw Entschädigungsforderungen. Unterschwellig war erkennbar, daß von deutscher Seite auf jeden Fall vermieden werden soll, mit der Rückgabe einen Vorgang für die Anerkennung weiterer Forderungen zu schaffen.

Herr Ruprecht Polenz erläuterte die Position der Bundesregierung, Namibia in vielfältiger Weise zu unterstützen, etwa durch die berufliche Qualifikation von Jugendlichen, die Förderung des Wohnungsbaus und des Ausbaus der Infrastruktur, insbesondere der Verbesserung der Infrastruktur im ländlichen Raum und zahlreicher weiterer Projekte.
Nach meinem Eindruck ist dieser Ansatz der Wiedergutmachung ins Stocken geraten, da namibische Bürger*innen bei einem US-amerikanischen Zivilgericht in New York eine Sammelklage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht haben, über deren Zulässigkeit das Gericht noch nicht entschieden hat.
Die Klage gegen einen souveränen Staat vor einem ausländischen Zivilgericht widerspricht grundsätzlich allen Prinzipien des Völkerrechtes. Die Begründung, eine Zuständigkeit ergäbe sich aus dem Umstand, daß hier Menschenrechte massiv verletzt wurden und eine gerichtliche Aufarbeitung in dem betreffenden Staat nicht stattfinden würde, erscheint mir im Hinblick auf Zivilgerichte zumindest sehr fragwürdig.
Sollte das Gericht sich für zuständig erklären, bliebe vor dem Fortgang der namibisch-deutschen Gespräche auch noch die Entscheidung in der Sache abzuwarten.

Ich bin mir im Moment nicht sicher, wie hier entschieden werden sollte. Zuerst bin ich davon überzeugt, daß eine rechtlich einwandfreie Lösung erforderlich ist. Hier kann ich Professorin Schönberger folgen, die den Weg über eine politische bzw. gesetzgeberische Lösung aufgezeigt hat.
Entscheidungen auf Grundlage eines nationalen Restitutionsgesetzes ermöglichen eine sachbezogene Beurteilung jedes Einzelfalles auf einer nachvollziehbaren Rechtsgrundlage, die auch die Überprüfung der Entscheidung auf dem Rechtsweg zuläßt. Dies scheint mir auch der Weg zu sein, den der französische Präsident beschreiten will.
Bauchentscheidungen nach „gesundem Rechtsempfinden“ scheinen mir jedenfalls nicht der richtige Weg zu sein.
Die Abgabe der portugisischen Säule an Namibia bietet aber auch eine Chance, das Thema Kolonialismus und koloniale Objekte im DHM neu zu behandeln und Museumskonzepte zu entwickeln, die etwa durch die Nutzung moderner Medien auch ohne historische Objekte auskommen.

Nun doch: B-Plan und Veränderungssperre für Rodomstorstraße und Vogelberg

Das beherrschende Thema des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) waren der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für das Gebiet Vogelberg sowie ein damit im Zusammenhang stehender Beschluss einer Veränderungssperre.

Hierzu habe ich bereits in meinen Berichten vom 19. April sowie vom 28, Mai geschrieben.
http://www.ingo-buth.de/2018/04/19/b-plan-vogelberg-rodomstorstrasse-vorerst-vom-tisch/
http://www.ingo-buth.de/2018/05/28/vogelberg-und-neuzuschnitt-der-ausschuesse/

In meinem Beitrag vom 19. April 2018 (Vor der Wahl) habe ich geschrieben:
„Ich persönlich würde die Aufstellung eines Bebauungsplanes grundsätzlich befürworten und den Eigentümer*innen gleichzeitig empfehlen, sich intensiv in den Aufstellungsprozess einzubringen. … .
Da der Bereich Rodomstorstraße / Vogelberg das Stadtbild nicht entscheidend prägt, ist der Verzicht auf einen B-Plan aus meiner Sicht aber auch keine Katastrophe.“

Wie man hier hineininterpretieren kann, ich hielte einen B-Plan für verzichtbar, erschließt sich mir nicht ganz. Nicht alles, was keine Katastrophe ist, ist gut. Ich habe das Empfinden, dass meine Äußerung aus dem Zusammenhang gerissen wurde.

Am 28. Mai 2018 (nach der Wahl) bestätige ich meine Auffassung noch einmal:
„Meine Bewertung, daß ein B-Plan für den Bereich durchaus sinnvoll, aber nicht zwingend erforderlich wäre, hat sich nicht geändert.“

Ein Bürger nutzte die Einwohnerfragestunde, kritische Fragen zum Verfahren zu stellen. Einerseits fand ich es gut, dass ihm die Möglichkeit gegeben wurde, sein Anliegen ausführlicher als üblich vorzutragen und Fragen zu stellen, andererseits fand ich den Umgang mit ihm nicht ganz in Ordnung, auch wenn die Ausführungen und Fragen einigen Angehörigen der Verwaltung und der Selbstverwaltung offenbar auf die Nerven gingen, da sie bereits im Vorfeld öffentlich und mit dem betreffenden Bürger erörtert wurden.
Ich stelle meinen Blog auch gerne für einen Gastbeitrag zur Verfügung, um die Position noch einmal in Gänze darzulegen.

Leider waren unter den Anmerkungen auch Äußerungen, die ich so nicht stehen lassen wollte. Hinzu kam, dass versucht wurde, mich mit der oben aufgeführten Äußerung zur „Verzichtbarkeit“ vor den Karren zu spannen und mein gutes Abschneiden bei der Kommunalwahl auf die Stimmen der Nachbarschaft am Vogelberg zurückzuführen, mir also mehr oder weniger Verrat am Wählerwillen vorzuwerfen, falls ich für die Aufstellung eines Bebauungsplanes stimmen würde.

Der Vorwurf, wir können tun und lassen, was wir wollen, ist so nicht richtig. Die Mitglieder des Ausschusses sind an Recht und Gesetz gebunden. Wir können allerdings im Rahmen der definierten Gestaltungsfreiräume entscheiden.
Mit Sicherheit gehört Willkür nicht zu unseren Entscheidungskriterien.

Es entstand bei mir auch der Eindruck, daß unterschwellig behauptet wurde, die Mitglieder des Ausschusses wollen das Bauvorhaben der betroffenen Familie aus persönlichen Gründen behindern.
Das trifft nicht zu. Der Ausschuss hat in der Vergangenheit schon mehrfach, nicht nur im Bereich Parnass, festgestellt, dass für bestimmte Bereiche Bebauungspläne sinnvoll wären, ohne dass Aufstellungsbeschlüsse gefasst wurden, weil das mit Kosten und Verwaltungsaufwand verbunden ist.
Es ist naheliegend, dass diese Diskussion immer dann wieder aufgenommen wird, wenn Bauvoranfragen vorliegen, die sich nach Bewertung des SteU nicht einfügen.
In dem Zusammenhang begrüße ich die Aussage von Ratsherr Melzer (CDU), der sich für die Aufstellung von B-Plänen ausgesprochen hat. Allein, vor dem Hintergrund erschließt sich mir nicht, warum er und die CDU Fraktion sich so vehement gegen einen B-Plan für den Bereich Rodomstorstraße/Vogelberg gesperrt haben.
Wenn ich Ratsherrn Zender (CDU) richtig verstanden habe, unterstellte er zudem persönliche Gründe bei der Entscheidung für einen Aufstellungsbeschluss und für eine Veränderungssperre. Ich fand das unpassend und würde nicht soweit gehen mit einer Gegenfrage zu kontern, ob es persönliche Gründe für eine Ablehnung eines Bebauungsplanes gibt.

Für unzutreffend halte ich auch die Aussage, der Ausschuss würde die Nachbarschaft in Geiselhaft nehmen, weil diese Familie bauen will. Das will ich nicht weiter kommentieren. Der Ausschuss will eine geordnete städtebauliche Entwicklung, das Instrument dafür ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes, nicht mehr, nicht weniger.

Ursächlich für die sich zuspitzende Situation war der Antrag von Ratsherrn Melzer (CDU) während der Ausschusssitzung vom 18. April 2018, die Themen Aufstellungsbeschluss und Veränderungssperre von der Tagesordnung nehmen zu lassen.
Seinerzeit war in Vorgesprächen mit Bürger*innen aus dem Gebiet zum weiteren Vorgehen beraten worden, den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan sofort zu fassen und über eine mögliche Veränderungssperre in der darauf folgenden Sitzung zu beraten, um der Verwaltung und der bauwilligen Familie die Möglichkeit zu geben, eine Kompromisslösung zu erarbeiten.
Weil die Themen von der Tagesordnung genommen wurden, konnte in der Sache nicht entschieden werden. Der betreffende Antrag kam einer Vertagung gleich. Aufgrund der Vertagung kam man nun in Anbetracht der laufenden Fristen unter Zeitdruck. Das konnte weder im Sinne der Bürger*innen noch im Sinne der Verwaltung sein. In dem Zusammenhang kann ich der Bitte des Bürgers folgen wenn er fragt, ob der Ausschuss aus dem Vorgang etwas gelernt hat. Ich zumindest habe gelernt: Populistische Schnellschüsse im Vorfeld einer Wahl sind Mist.

In einem Redebeitrag provoziere ich dann mit der Aussage, daß der Bereich Parnass für die Themenfelder Wirtschaft und Tourismus nicht von entscheidender Bedeutung seien und man dort doch bauen könne, was man wolle, wenn man keinen B-Plan will. Das führte zu Unmutsäußerungen. Ich hatte schon den Eindruck, daß viele Anwohner*innen den Charakter des Gebietes als Siedlung erhalten wollen, was mir im Vorfeld in Gesprächen signalisiert wurde. Das Mittel dazu ist ein Bebauungsplan. Wichtig ist in dem Zusammenhang noch einmal festzustellen, daß bestehende Bauten – sofern es keine Schwarzbauten sind – Bestandsschutz haben.

Ich habe im SteU zwar einen Sitz, aber kein Stimmrecht. Der Beschluss, einen Bebauungsplan für das Gebiet aufzustellen, wurde mit sechs Stimmen gegen die drei Stimmen der CDU getroffen. Ich trage diese Entscheidung mit.

Der Ausschuss beschloss ergänzend, der Ratsversammlung zu empfehlen, eine Veränderungssperre zu beschließen. Diese Entscheidung ist in der Ratsversammlung zu treffen, da es sich, im Gegensatz zur einem Aufstellungsbeschluss, um eine Satzung handelt.

In der Ratsversammlung wurde dann nach einem Redebeitrag des Vorsitzenden des SteU (Ratsherr Möller, SPD) und einem Redebeitrag des Fraktionsvorsitzenden der CDU (Ratsherr Zender) über die Veränderungssperre abgestimmt. Ein Ratsherr der SPD erklärte sich für befangen und verließ zu diesem Tagesordnungspunkt den Sitzungssaal. Damit wurde es spannend, das Abstimmungsergebnis war in Folge offen und unkalkulierbar.
Die Veränderungssperre wurde dann bei einer Stimmenthaltung mit 11 zu 10 Stimmen beschlossen. Ich habe für die Veränderungssperre gestimmt, weil dies im Zusammenhang mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan nur folgerichtig ist. Es wäre schon komisch gewesen, wenn sich die Ratsversammlung über das Votum des Fachausschusses hinweggesetzt hätte.

Ich komme zurück auf mein Eingangszitat vom 19. April:
„Ich persönlich würde die Aufstellung eines Bebauungsplanes grundsätzlich befürworten und den Eigentümer*innen gleichzeitig empfehlen, sich intensiv in den Aufstellungsprozess einzubringen.“

Zu den anderen Punkten des SteU und der Ratsversammlung komme ich in einem späteren Beitrag.

Vogelberg und Neuzuschnitt der Ausschüsse

Am Mittwoch werden der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt und die Ratsversammlung das letzte Mal in der alten Zusammensetzung tagen. Die konstituierende Sitzung der neuen Ratsversammlung wird am 13. Juni tagen. Dann werden auch die Ausschüsse neu besetzt. Dazu im zweiten Teil dieses Beitrags.

Für ein wenig Verwirrung hat gesorgt, daß der Aufstellungsbeschluß für einen Bebauungsplan und der Beschluß einer Veränderungssperre für den Bereich Rodomstorstraße/Vogelberg erneut auf der Tagesordnung für beide Sitzungen steht.

Herr Melzer (CDU) war offenbar davon ausgegangen, daß dieses Thema beendet sei, nur weil es aufgrund seines Antrages von der Tagesordnung genommen wurde. Ich muß zugeben, daß dieser Eindruck im ersten Moment auch bei mir so entstanden ist.
http://www.ingo-buth.de/2018/04/19/b-plan-vogelberg-rodomstorstrasse-vorerst-vom-tisch/

Nach einem Blick in die Geschäftsordnung war mir aber schnell klar, daß es sich um eine Verschiebung des Tagesordnungspunktes handelt. Es wäre auch mehr als fragwürdig, wenn man politischen Diskussionen und Entscheidungen ausweichen könnte, indem man strittige Themen über Verfahrenstricks gar nicht erst in die Diskussion bringt.
Ich würde mal feststellen wollen, daß die Bearbeitung des Themas von der CDU-Fraktion schlecht vorbereitet war und in diesem Fall eingeschränkte Verfahrenssicherheit dokumentiert.

Meine Bewertung, daß ein B-Plan für den Bereich durchaus sinnvoll, aber nicht zwingend erforderlich wäre, hat sich nicht geändert. Nach meiner Auffassung könnte die Begründung noch einmal überarbeitet werden. Daher würde ich mich einer erneuten Vertagung nicht verschließen. Aufgrund einer Terminsetzung besteht jedoch akuter Handlungs- und Entscheidungsbedarf.

Ansonsten stehen noch folgende Themen auf den Tagesordnungen:
– Bebauungsplan 6 / Johannisstraße
– Auftragsvergabe für ein Grünflächengestaltungskonzept
– Überarbeitung des Flächennutzungsplanes der Stadt Plön
– Umsetzung Umgebunslärmrichtlinie
– Kooperationsvereinbarung Plön/Ascheberg
– Stellungsnahme der Stadt Plön zum B-Plan 70 der Stadt Schwentinental
– Änderung der Geschäftsordnung
– Änderung der Hauptsatzung der Stadt
– Änderung der Zuständigkeitsordnung
– Jahresabschluß der Stadt Plön 2015

Mit den Änderungen zur Geschäftsordnung, Hauptsatzung und Zuständigkeitsordnung wird im Vorgriff auf die neue Ratszusammensetzung zum Einen der „papierlose“ Sitzungsdienst eingeführt, zum Anderen werden die Ausschüsse von bisher 9 auf zukünftig 11 Mitglieder aufgebläht (http://www.ingo-buth.de/2018/05/09/ueberlegungen-nach-der-wahl-vielleicht-langweilige-zahlengymnastik-aber-wichtig/) Damit bestätigt sich dieser Teil meiner Einschätzung vom 09. Mai dieses Jahres, auch wenn es nicht zum Äußersten, also zu 13er Ausschüssen kommt.

Darüber hinaus werden die Zuständigkeiten für Tourismus (bisher Hauptausschuß) sowie Umweltschutz, Naturschutz, Gewässerschutz und Landschaftspflege an den Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) abgegeben. Der GA wird umbenannt in Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT).
Der bisherige SteU wird zusätzlich für Barrierefreiheit zuständig sein und in Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (StEP) umbenannt. Er behält die Zuständigkeit für Umweltthemen in Verbindung mit der Bauleitplanung bei.
Ich halte die Neuverteilung der Zuständigkeiten für unglücklich. So gehören Wirtschaft und Tourismus für mich unmittelbar zusammen, da Tourismus der Wirtschaftsfaktor Nr. 1 in Plön ist.
Auch die Herauslösung von Umweltschutzthemen aus dem SteU ist für mich aus fachlicher Sicht nicht ganz schlüssig. Jegliche Bauleitplanung hat auch eine Wechselbeziehung zum Umweltschutz.
Nach meiner persönlichen Einschätzung wird es hier zu erhöhtem Abstimmungsbedarf innerhalb der Verwaltung, aber auch innerhalb der Selbstverwaltung kommen, und damit verbunden auch zu höheren Reibungsverlusten.
Andererseits sehe ich aber auch, daß CDU und SPD den Vorsitz über HA und StEP unter sich ausmachen werden und Bündnis 90/Die Grünen dann nur den den Vorsitz des GUT übernehmen können. Der bisherige GA hatte aber kein Themenschwerpunkt, der einem grünen Profil entgegenkommt. Durch die Zuständigkeitsverlagerung wird der GA zum Einen aufgewertet, was dem guten Wahlergebnis von Bündnis 90/Die Grünen Rechnung trägt, zum Anderen werden Themenbereiche verlagert, die dem grünen Profil entsprechen oder der persönlichen Kompetenz des Schlüsselpersonals entsprechen.
Ich freue mich jedenfalls auf einen regen Gedanken- und Meinungsaustausch mit den Kolleginnen und Kollegen und auf eine fruchtbare Zusammenarbeit.

So hat der Wahlbezirk 1 gewählt

Bei der Kommunalwahl trat ich gemeinsam mit Bernd Möller für die SPD im Wahlbezirk 1 an. Der Bezirk reichte vom Knivsberg bis zum Parnaß und schloß Heidbleken, Övelgönne und Johannisstraße mit ein.

Der Wahlbezirk 1 ist der größte aller 5 Wahlbezirke in Plön. Daher wundert es nicht, wenn einige Kandidat*innen im Vergleich zu ihren Parteifreund*innen hier die höchsten Stimmenzahlen auf sich vereinigen konnten.

Gernot Melzer (CDU) – 275
Ingo Buth (SPD) – 240
Heike Pracht (CDU) – 229
Anke Schäfer (B90/DG) – 215
Bernd Möller (SPD) – 203
Frank Steinborn (B90/DG) – 121
Kirsten Hinrichsen (FWG) – 83
Ingrid Brand-Hückstädt (FDP) – 81
Dr. Hans Jürgen Kickler (FDP) – 64
Lothar Soll (FWG) – 56
Eggert, Ann-Christin (Linke) – 41
Alexander Schleicher (Linke) – 33

Aus dem Ergebnis geht klar hervor, daß die Wähler*innen nicht nur parteien-, sondern auch personenbezogen gewählt haben.

Mein Gegenkandidat von der CDU, Gernot Melzer, konnte 275 Stimmen auf sich vereinigen und hat stadtweit das beste Ergebnis erzielt. Glückwunsch! Er lag damit 46 Stimmen vor seiner Parteifreundin Heike Pracht (CDU).
Ich vermute, dass Gernot Melzer viele Stimmen in dem Bereich Vogelberg sammeln konnte. Dort waren die Vorbehalte gegen die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Rodomstorstraße/Vogelberg besonders groß und er hat unmittelbar vor der Wahl dafür gestimmt, dieses Thema von der Tagesordnung zu nehmen, obwohl seine Fraktionskolleg*innen in internen Vorgesprächen bereits einer Kompromisslösung zugestimmt hatten.

Mit 240 Stimmen konnte ich das zweitbeste Ergebnis erzielen und lag damit 11 Stimmen vor der zweiten Kandidatin der CDU und 37 Stimmen vor Bernd Möller (ebenfalls SPD). Er wird über seinen Listenplatz in die Ratsversammlung einziehen.
Mein relativ gutes Abschneiden verdanke ich vermutlich dem Haustürwahlkampf, den ich in meinem Nachbarschaftsbereich geführt habe und meinem relativ hohen Bekanntheitsgrad.

Besonders bemerkenswert finde ich das hervorragende Abschneiden von Anke Schäfer (Bündnis 90/Die Grünen), die mit 215 Stimmen noch vor Bernd Möller und nur knapp hinter Heike Pracht lag. Sie liegt aber 94 Stimmen vor Frank Steinborn, der ebenfalls für B90/DG antrat und lediglich 121 Stimmen auf sich vereinigen konnte. Anke Schäfer ist in der Vergangenheit politisch nicht in Erscheinung getreten und wird auch der neuen Ratsversammlung nicht angehören. Sie profitierte mit Sicherheit von ihrem Bekanntheitsgrad in der Nachbarschaft und vom fehlenden Sympathiebonus für Bernd Möller, der sich in der Vergangenheit als Ausschussvorsitzender nicht nur Freunde gemacht hat.
In Gesprächen mit mehreren Wähler*innen wurde mir schon gesagt, dass man die Stimmen auf Anke Schäfer und mich verteilt hätte.

Einen Nachbarschaftsbonus sehe ich auch ganz deutlich für Kirsten Hinrichsen (FWG). Sie erreicht 83 Stimmen und lag damit 27 Stimmen vor ihrem Parteifreund Lothar Soll. Kirsten Hinrichsen wird der neuen Ratsversammlung ebenfalls angehören.

Ganz ähnlich, wenn auch nicht so ausgeprägt, bewerte ich das Ergebnis der FDP. Ingrid Brandt-Hückstädt lag mit 81 Stimmen deutlich vor Dr. Hans Jürgen Kickler (FDP) mit 64 Stimmen.

Da mir die Kandidat*innen der Linken im Wesentlichen unbekannt sind, kann ich die Unterschiede der Stimmabgabe für Ann-Christin Eggert mit 41 Stimmen und Alexander Schleicher mit 33 Stimmen nicht wirklich bewerten. Aber auch hier vermute ich, dass der persönliche Bekanntheitsgrad bei der unterschiedlichen Stimmabgabe eine Rolle gespielt hat.

Das Ergebnis macht mir klar, dass im Kommunalwahlkampf die Parteizugehörigkeit und Stammwählerschaft alles in allem die entscheidenden Faktoren sind.  Nachbarschaftssympathie und Bekanntheitsgrad können aber Personenabhängig  durchaus eine Rolle spielen. Bemerkenswert finde ich auch, dass eine kurzfristige öffentlichkeitswirksame Aktion unmittelbar vor der Wahl das Ergebnis noch verschieben kann.

Überlegungen nach der Wahl. Vielleicht langweilige Zahlengymnastik, aber wichtig.

Ich war am Wahltag nicht in Plön und bin gerade erst nach Hause gekommen. Natürlich war mir das Wahlergebnis bekannt, jetzt konnte ich mich aber erst einmal näher mit den Zahlen beschäftigen.

Die CDU konnte 31,06% der Stimmen erringen. Damit hat sie 2,03% gegenüber der letzten Wahl verloren, bleibt aber stärkste Kraft. Acht Kandidat*innen haben ihre Wahlkreise direkt gewonnen, d.h., sie haben in den Wahlkreisen die meisten und zweitmeisten Stimmen bekommen.
Ursprünglich war vorgesehen, das die Plöner Ratsversammlung künftig nur noch 19 Mitglieder hat, 10 direkt gewählte und 9 Kandidat*innen, die über Listenplätze gewählt werden..
Würde man an der Zahl 19 festhalten, hätte die CDU mit acht Sitzen einen Stimmenanteil von über 42% in der Ratsversammlung, also ein Stimmenübergewicht von mehr als 10% gegenüber dem tatsächlichen Wahlergebnis.
Dieses Übergewicht muss ausgeglichen werden. Die Verteilung der Sitze in der Ratsversammlung soll schließlich annährend dem tatsächlichen Abstimmungsergebnis entsprechen. Daher erhalten die übrigen Parteien weitere Sitze, die Ausgleichsmandate. Mit sechs Ausgleichsmandaten wird die künftige Ratsversammlung auf 25 Mitglieder anwachsen.

Die SPD konnte das gute Ergebnis der letzten Wahl nicht halten und rutschte um 7,17% auf 25,59% ab. Sie konnte nur zwei Direktmandate gewinnen. Über die Liste werden weitere 4 Kandidat*innen in die Ratsversammlung einziehen. Insgesamt ist die SPD mit sechs Sitzen vertreten.

Bündnis 90/Die Grünen (B90/DG) konnten gegenüber der letzten Kommunalwahl 6,94 % hinzugewinnen und erreichten 19,64%. Damit erhalten die Bündnisgrünen fünf Sitze.

Die FWG mußte Einbußen von 6,36% einstecken und erreiche nur noch 9,06%, Sie ist zukünftig nur noch mit zwei Sitzen in der Ratsversammlung vertreten.

Die FDP konnte sich um 2,33% verbessern und damit 8,36% erreichen. Auch sie wird zwei Sitze erhalten.

Die Linke schaffte es aus dem Stand auf 6,28%. Auch das reicht für zwei Sitze in der Ratsversammlung.

Gemessen an den reinen Prozentzahlen hat die SPD den größten Verlust hinnehmen müssen. Betrachtet man das Verhältnis von prozentualten Verlusten und Ausgangsbasis, dann ist die FWG mit dem Verlust von mehr als einem Drittel ihrer Wähler*innen schwer angeschlagen und die eigentliche Verliererin der Wahl.

Zieht man die Sitze von CDU und FDP zusammen, kommt man auf 10 Sitze. Das ist trotz der geringen Verluste der CDU und der geringen Gewinne der FDP nicht ausreichend, um „durchzuregieren“. Die FWG ist auf zwei Mandate geschrumpft, die zukünftig nicht mehr zwangsautomatisch dem Lager CDU/FDP zugerechnet werden können. Verbleiben 16 Mandate, die gegen eine CDU/FDP Koalition von 10 Mandaten stehen könnten.

Im Moment werden alle Akteure vermutlich ihre Fühler ausstrecken und die übrigen Fraktionen „abtasten“. Da mir zur Zeit noch keine Kenntnisse zu möglichen Koalitionsverhandlungen vorliegen, kann ich ganz unvoreingenommen und ohne Rücksichtnahme auf mir sonst üblicherweise bekannte Interna meine Einschätzung vornehmen.

Für mich ist nur schwer vorstellbar, dass die FDP sich in einer Koalitionsvereinbarung mit der CDU binden und sich aufgrund des guten Wahlergebnisses von einem eigenständigen Akteur zu einem Anhängsel degradieren lässt.
Ich rechne auch nicht damit, dass sich SPD, B90/DG und Die Linke sich zu einer Koalition zusammenschließen. B90/DG haben bisher eine sehr eigenständige Politik betrieben und werden es aus der gestärkten Position heraus weiter tun. Das schließt die Bereitschaft zu Gesprächen mit allen Seiten ein. Die Linke wird sich erst einmal in den Alltag und die Verfahren von Verwaltung und Selbstverwaltung einfinden müssen. Das wird mit Sicherheit einige Zeit dauern. Das hat Die Linke vermutlich mit dem neuen Team der CDU, das bis auf zwei Ausnahmen niemanden in der Fraktion haben, der schon eine volle Wahlperiode in der Ratsversammlung hinter sich bringen konnte. Gestandene Lokalpolitiker wie Oliver Hagen, Dirk Krüger und Stefan Plischka sind entweder im Streit aus Partei und Fraktion aus- oder nicht erneut zur Wahl angetreten. Sie sind vermutlich auch durch einen gewieften Taktiker wie Andre Jagusch nicht zu ersetzen.
Nach meiner Einschätzung werden strittige Entscheidungen bis auf weiteres mit wechselnden Mehrheiten getroffen.

Bei militärischer Betrachtungsweise – man kommt ja nicht ganz aus seiner Haut hinaus – würde ich die neue Stimmverteilung so bewerten:
Taktisch kann die CDU zufrieden sein, mit dem weitgehend unerfahrenen und zum Teil unbekannten „Neuen Team“ Terrain gehalten zu haben.
Strategisch hat sich die Situation deutlich zu ihren Ungunsten verschoben.

Diese Einschätzung verändert sich auch nicht, wenn man die Besetzung der Ausschüsse betrachtet.
Es war im Gespräch, aufgrund der Reduzierung der Anzahl der Ratsmitglieder die Anzahl der Ausschussmitglieder von neun auf sieben abzusenken. Das dürfte aufgrund der Vergrößerung der Ratsversammlung vom Tisch sein.
Betrachten wir einmal die Besetzung der Ausschüsse, wenn sie weiterhin 9 Mitglieder hätten oder alternativ 11 oder 13 besetzt wären.
Bei 9 Mitgliedern hätten CDU, SPD und Grüne jeweils zwei, FWG, FDP und Die Linke jeweils ein Mitglieder in den Ausschüssen.
Bei 11 Mitgliedern hätten CDU und SPD jeweils drei sowie B90/DG zwei Mitglieder. FDP, FWG und die Linke hätten jeweils ein Mitglied in den Ausschüssen.
Bei 13 Mitgliedern wären die CDU mit vier, SPD sowie B90/DG mit je drei Mitglieder in den Ausschüssen, FDP, FWG und die Linke wären mit je einem Mitglied in den Ausschüssen vertreten.
Hier wird es vermutlich hinter den Kulissen zwischen den Beteiligten zu schwierigen Abstimmungsprozessen kommen.
Wie stark die Ausschüsse auch immer sein mögen, auch hier wird es für die CDU vermutlich schwieriger, Mehrheiten zu organisieren oder Blockaden durchzusetzen, wie zuletzt bei der Abstimmung über den Bebauungsplan Rodomstorstraße/Vogelberg.
Ich persönlich würde die Ausschussgröße bei neun Mitgliedern belassen, um den politisch/administrativen Apparat nicht weiter aufzublähen, auch wenn B90/DG dann leicht überrepräsentiert wäre. An Stelle der CDU würde ich natürlich auf 13 Mitglieder drängen,

Ob die CDU, die als stärkste Fraktion den Erstzugriff hat, dann tatsächlich den Vorsitz über den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt übernehmen wird, wie in den letzten Wochen von verschiedener Seite gemutmaßt wurde, bleibt abzuwarten. Der Vorsitz über den Hauptausschuss würde in dem Fall vermutlich von der SPD in Anspruch genommen. Kommt es dazu, dass ein Finanzausschuss eingerichtet wird, ginge der vermutlich an B90/DG, zumindest, wenn er ein Tiger mit Zähnen wäre und kein reines Buchhaltungsbüro. Dann bliebe für die FWG vermutlich der Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten.
Ob die CDU unter diesen Umständen überhaupt noch Interesse an einem Finanzausschuss hat oder sich unter hinhaltendem Widerstand von dieser zentralen Wahlkampfforderung zurückziehen wird, bleibt abzuwarten. In fünf Jahren wird sich niemand mehr daran erinnern. Ferner bleibt abzuwarten, ob die CDU unter diesen Umständen nicht doch noch den Vorsitz über den Hauptausschuss übernimmt und behauptet, sie hätte nie mit der Übernahme des Vorsitzes des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt geliebäugelt.

Wahlkampfbeobachtungen die Dritte

Am Info-Stand wurde ich von einem Kandidaten der CDU gefragt, was ich von der Idee der FDP hielte, “das Wohnen auf dem Wasser durch Ansiedlung von Hausbooten und unter  touristischen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung ökologischer Notwendigkeiten (zu) ermöglichen.”

Ich kenne unterschiedliche Arten von Hausbooten. Allerdings wüßte ich auf Anhieb nicht, wo eine Hausbootsiedlung in Plön realistischerweise gebaut werden kann. Die kleineren Seen wie Stadtsee, Höftsee und Trentsee sind aus meiner Sicht völlig ungeeignet. Trammer See und Schöhsee verbieten sich aus ökologischen Grunden von selber. Auch am kleinen Plöner See fiele mir auf Anhieb kein geeigneter Platz ein. Stadtbucht und Strandweg fallen als Standorte auch aus. Bliebe vielleicht der Platz an der Fegetasche, als Ersatz für das Strandhaus.

Obwohl ich anfänglich geäußert habe, dass es eine Schnapsidee sein, halte ich es für unschädlich, diese Option zumindest zu prüfen. Mir ist natürlich klar, dass wir hier in ein FFH Gebiet hineingehen und dass die Realisierung aus Gründen des Umwelt- und Landschafsschutzes ein dickes Brett wäre, das man zu bohren hätte.