Wahlkampfbeobachtungen die Dritte

Am Info-Stand wurde ich von einem Kandidaten der CDU gefragt, was ich von der Idee der FDP hielte, “das Wohnen auf dem Wasser durch Ansiedlung von Hausbooten und unter  touristischen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung ökologischer Notwendigkeiten (zu) ermöglichen.”

Ich kenne unterschiedliche Arten von Hausbooten. Allerdings wüßte ich auf Anhieb nicht, wo eine Hausbootsiedlung in Plön realistischerweise gebaut werden kann. Die kleineren Seen wie Stadtsee, Höftsee und Trentsee sind aus meiner Sicht völlig ungeeignet. Trammer See und Schöhsee verbieten sich aus ökologischen Grunden von selber. Auch am kleinen Plöner See fiele mir auf Anhieb kein geeigneter Platz ein. Stadtbucht und Strandweg fallen als Standorte auch aus. Bliebe vielleicht der Platz an der Fegetasche, als Ersatz für das Strandhaus.

Obwohl ich anfänglich geäußert habe, dass es eine Schnapsidee sein, halte ich es für unschädlich, diese Option zumindest zu prüfen. Mir ist natürlich klar, dass wir hier in ein FFH Gebiet hineingehen und dass die Realisierung aus Gründen des Umwelt- und Landschafsschutzes ein dickes Brett wäre, das man zu bohren hätte.

Wahlkampffinanzen

In meinem vorherigen Beitrag zu Wahlkampfbeobachtungen habe ich über die mir gestellte Frage berichtet, woher die Plöner CDU ihr Geld für den Wahlkampf nimmt. In dem Zusammenhang habe ich die Vermutung geäußert, dass der Ortsvereinsvorsitzende mir darauf sicher keine Antwort geben wird und ich deshalb auch gar nicht erst fragen werde. Herr Jagusch hat das als unfair empfunden und auf Facebook geantwortet. Ich gebe unseren Facebook-Stream im folgenden unkommentiert wider, um auch seine Position darzustellen. Vorher möchte ich aber noch betonen, dass es mir fern lag, der Plöner CDU illegale Parteienfinanzierung zu unterstellen.

Jagusch: BTW: Warum mutmaßen Sie denn in Ihrem Blog, dass ich Ihnen Fragen “mit Sicherheit” nicht beantworten würde, ohne es überhaupt zu versuchen? Ansonsten bin ich Ihnen hier doch auch keine Antwort schuldig geblieben.
Die Frage zur Finanzierung unseres Wahlkampfes ist sehr einfach beantwortet: Es ist ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen und den Spenden unserer Kandidaten und Fraktionsmitgliedern finanziert. Wir haben weder externe Spender, noch bekommen wir staatliche Mittel. Aber natürlich haben wir in den vergangenen Jahren für die Kommunalwahl auch ein bisschen “gespart”. Das ist für einen Ortsverband bekanntlich der “intensivste” Wahlkampf, insofern legt man sich dafür in den Vorjahren etwas zurück. Es gibt also wirklich keine Grundlage für irgendwelche spannenden Spekulationen. Aber manchmal habe ich den Eindruck, dass Sie es für “zielführender” halten, erstmal wilde Spekulationen in den Raum zu stellen (rhetorisch geschickt in Frageform verpackt), als wirklich herausfinden zu wollen, wie die Fakten sind. Fair finde ich das nicht.

Buth: Dann die Frage: Was hat der Wahlkampf gekostet?

Jagusch: Um ehrlich zu sein, haben wir noch keinen Kassensturz gemacht, sondern “auf Sicht” geschaut, was jeweils noch machbar ist. Ganz günstig war er unter’m Strich sicherlich nicht – aber gerade Druckprodukte sind inzwischen deutlich günstiger, als man vielleicht auf den ersten Blick denken mag.

 

Wahkampfbeobachtungen die Zweite

Ich war gestern vier Stunden unterwegs, habe Flyer verteilt und Haustürgespräche geführt.
Dabei kommt man auch immer an Briefkästen, die mit einem „Bitte keine Werbung“ Aufkleber versehen sind. Dort werfe ich natürlich keine Werbung ein, nicht nur, weil es nicht zulässig ist, sondern auch, weil ich den Wunsch von Mitbürger*innen akzeptiere, nicht vollgespamt zu werden.
Einer unserer Freiwilligen, der Flyer in einem anderen Bereich des Wahlkreises 1 verteilt hat, hat das leider nicht beachtet. Ich möchte mich bei den Betroffenen dafür entschuldigen.

Der Bewohner eines Hauses mit einem „Keine Werbung Briefkasten“ kam zufällig aus dem Garten, so dass ich ihn ansprechen und ihm mein Flyer persönlich übergeben konnte. Es entwickelte sich ein sehr interessantes und anregendes Gespräch, in dem er sich beklagte, dass andere Parteien seinen Briefkasten vollstopfen und in dem er fragte, woher die CDU das ganze Geld für ihren Wahlkampf nimmt.

Das ist eine interessante Frage, die ich mir auch schon gestellt habe, die ich aber nicht beantworten kann und die ich auch nicht dem Ortsverbandsvorsitzenden stellen werde, da er ein Politprofi ist und hierzu mit Sicherheit keine Angaben machen wird.
Unübersehbar ist aber, dass die Plöner CDU in der Lage ist, einen Hochglanzwahlkampf zu finanzieren.
Das Großplakat am Eingang zur Stadtgrabenstraße, die zwei Ausgaben des Lokal-Parteiblattes Plön-Kurier, vermutlich eine dritte Ausgabe, die direkt am Wochenende vor der Wahl zur Verteilung kommen wird, sind mit Sicherheit nicht billig. Alle anderen Parteien sind offenbar finanziell nicht in der Lage, hier mitzuhalten. Auch das übrige Material macht einen sehr ordentlichen Eindruck. Alles scheint hoch professionell und gut durchdacht. Lediglich die Plakate wirken auf mich ein wenig blass und der Image-Film wirkt ein wenig hölzern und vorgelesen.

Vorletzte Ratsversammlung dieser Wahlperiode

Heute fand um 19:00 Uhr die vorletzte Ratsversammlung dieser Wahlperiode statt. 22 Tagesordnungspunkte wurde in 67 Minuten abgehandelt, gerade mal etwas über 3 Minuten pro Punkt, obwohl einige Punkte durchaus von Bedeutung waren. Als Ursache könnte man jetzt eine Amtsmüdigkeit zum Ende der Wahlperiode vermuten. Das wäre aber falsch. Durch die umfassende Beratung in den Ausschüssen und die Abstimmung unter den Parteien waren die Beschlussvorlagen mehrheitsfähig. Die meisten Entscheidungen wurden einstimmig getroffen, das Maximalmaß an Opposition waren drei Enthaltungen.
Besonders angenehm fiel auf, dass niemand die Ratsversammlung nutzte, um Wahlkampf zu betreiben.

Die Wahl findet am 06. Mai statt. Vor der konstituierenden Sitzung der „neuen“ Ratsversammlung am 13. Juni liegen noch folgende Termine für die „alten“ Besetzung:
Montag, 14. Mai 1830, Sitzung des Hauptausschusses.
Mittwoch, 30. Mai 1800, Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU)
Mittwoch, 30. Mai in Anschluß an die Sitzung des SteU: Ratsversammlung.

In der Einwohnerfragestunde führte ein Bürger aus, daß die Mitglieder der Ratsversammlung mit dem Beschluss zur Stellungnahme zum Lärmschutz die Errichtung von Lärmschutzwänden verzögern wollen. Er zitierte aus der Sitzung des letzten SteU, wo gefragt wurde, was es bringen würde, wenn die Stadt die für die Baumaßnahme benötigten Grundstücke nicht an den Landesbetrieb für Straßenbau verkaufen würde. An diese Frage erinnere ich mich. Soweit ich mich erinnere, war sie nicht ganz ernst gemeint und damit unpassend bzw mißverständlich.
An die Antwort, “10 bis 15 Jahre” kann ich mich nicht erinnern. Ich würde auch ausschließen wollen, dass sie von einem der am Tisch sitzenden SteU-Mitglieder so gefallen ist.
Bürgervorsteher Krüger (CDU) und der stellvertretende Ausschussvorsitzende Höppner (SPD) verwiesen darauf, dass die Maßnahmen des Landesbetriebes teilweise nachweislich ungeeignet sind, das Schutzziel zu erreichen und die Zerschneidung der Stadt noch verfestigen würden. Zudem sei der Lärmschutz nur für die Gebäude vorgesehen, die vor dem Bau der Bundesstraße bereits dort gewohnt haben. Der beste Weg zur Reduzierung des Verkehrslärms bliebe der Umbau der Straße mit dem Ziel, bereits die Entstehung von Lärm zu vermeiden.
Ich verwies dann noch darauf, daß es nicht die Stadt ist, die das Verfahren verzögert, sondern dass die Verantwortung dafür eher beim Landesberieb für Straßenbau zu suchen ist. Der Landesbetrieb weiß genau, dass seine uralten Pläne nicht mehr zeitgemäß sind und in der Plöner Politik keine Zustimmung finden. Dennoch werden sie immer wieder aus der Schublade gezogen und mehr oder weniger unverändert vorlegt.
Ich fragte noch nach, ob die Stellungnahme des Kreises bereits vorliegt. Der Bürgermeister antwortete, dass sie heute eingegangen wäre, aber noch nicht ausgewertet sei. Ich habe die Stellungnahme bereits per EMail angefordert.
Wenn Stadt und Kreis hier zusammenstehen und die erforderliche Unterstützung aus der Politik erfahren, dann kommt hoffentlich noch einmal Schwung in die Sache.

Eine weitere Frage von Herrn Schröder (Spitzenkandidat von „Die Linke“) bezog sich auf die überquellenden Altbekleidungscontainer. Der Sachstand wurde von ihm richtig geschildert, zuständig ist aber die Abfallentsorgung des Kreises, die ein Unternehmen mit der Wahrnehmung der Aufgabe beauftragt hat. Ratsherr Plischka (CDU), der in der Abfallwirtschaft des Kreises arbeitet, bestätigte das und führte aus, daß mit dem Unternehmen bereits Gespräche geführt werden.

Herr Evers (FWG) stelle als Ratsmitglied eine Anfrage an die Verwaltung. Hierbei ging es darum, ob der Kreis bereits den Haushalt 2018 genehmigt hat und wenn ja, ob es Vorbehalte gibt. Der Bürgermeister erwiderte, dass der Haushalt mit einem Vorbehalt genehmigt sei. Dabei geht es um die Kapitalerhöhung der Stadtwerke. Wenn sie beschlossen wird, hat der Kreis sechs Wochen, um den Beschluss zu prüfen. Ergibt die Prüfung, dass der Beschluss nicht zu beanstanden ist, wird der Vorbehalt zurückgenommen.

Tagesordnungspunkt (TOP) 7. Die erneute Wahl von Frau Ute Wacks zur Behindertenbeauftragten der Stadt Plön wurde von der Ratsversammlung bestätigt. Der Bürgervorsteher gratulierte im Namen de Ratsversammlung und wünschte Frau Wacks für die neue Amtszeit Glück und Erfolg.

TOP 8: Die Liste mit Personen, die als Schöffen für die Amtszeit 2019 bis 2023 vorgeschlagen: wurden, wurde beschlossen.

TOP 9: Frau Kauf als Sprecherin und Koordinatorin der überparteilichen Arbeitsgruppe „Plön fährt Rad“ berichtete über die bisherige Arbeit und die Durchführung des gleichnamigen Bürgerforums. Sie beantragte, die Ergebnisse der Arbeitsgruppe und des Bürgerforums zur Grundlage für die Erarbeitung eines Fachplanes „Gesamtstädtisches Radwegekonzept“ zu machen.
Der Antrag wurde genehmigt.

TOP 10: Die Stellungnahme der Stadt Plön zum Lärmschutz an der B 76 wurde noch einmal erläutert, wobei die wesentlichen Punkte bereits in der Einwohnerfragestunde (s.o.) erörtert wurden. Der Beschluss war einstimmig.

TOP 11: Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 65 „Düvelsbrook Süd“ wurde bei zwei Enthaltungen beschlossen. Ziel dieses B-Planes ist u.a., innerstädtisch Bauland zur Befriedigung des örtlichen Bedarfes bereitzustellen. Ich hatte bereits in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt darauf verwiesen, dass der B-Plan so gestaltet sein muss, dass kein weiterer Nutzungsdruck auf den Uferbereich des Trammer Sees erfolgen darf. Ich bin gespannt, ob das in der weiteren Planung berücksichtigt wird.

TOP 12: Es wurde beschlossen, den Auftrag für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung im ersten Bauabschnitt zu erteilen.

Top 13: Es wurde beschlossen, den zweiten Bauabschnitt zum Ausbau Steinbergweg/Ulmenstraße in Angriff zu nehmen.

TOP 14/15. Es wurde einstimmig beschlossen, die Satzung der Stadtwerke Anstalt des öffentlichen Rechtes (AöR) zu ändern, weil die Stadtwerke nunmehr nicht nur die Straßenreinigung selber, sondern auch die dazugehörigen Verwaltungsaufgaben übernehmen sollen. Zudem sollen die Stadtwerke AöR den Ausbau des Breitbandnetzes (passiver Teil) übernehmen.
Zudem wird das Stammkapital der Stadtwerke Plön Versorgungs GmbH aufgestockt. Die Plöner Stadtwerke übernehmen zukünftig 70% der Anteile, die Anteile der Eutinger Stadtwerke reduzieren sich auf 30 %. Die 30% werden zukünftig von der Stadtwerke Eutin Beteiligungsgesellschaft gehalten. Die Stadtwerke Versorgungs GmbH wird den Betrieb des Glasfasernetzes und das Angebot an Internetleistungen (aktiver Teil) übernehmen. Herr Weber (Bündnis 90/Die Grünen) stellte die Beschlussvorlage vor und erläuterte sie.

TOP 16/17: Da die Straßenreinigung nunmehr vollständig in den Händen der Stadtwerke liegt, wurde die Satzungen über die Straßenreinigung und die Straßenreinigungsgebühren einstimmig aufgehoben.

TOP 18: Die Neukalkulation der Gebühren für die Nutzung der Obdachlosenunterkünfte wurde ohne weitere Aussprache beschlossen.

TOP 19: Die Neufassung der Entgeltordnung für die Schlossgarage wurde beschlossen. Herr Plischka (CDU) brachte den Antrag ein, der so zwischen allen Parteien auf der letzten Sitzung des Hauptausschusses abgestimmt wurde. Die Stadt will die Schlossgarage nicht verkaufen, aber die Auslastung und die Einnahmesituation verbessern.
Die Gebühren gestalten sich nunmehr wie folgt:
bis zu einer Stunde: 2,50 Euro
bis zu zwei Stunden: 4,– Euro
Tagestarif ab zwei Stunden zwischen 0600 und 2400 Uhr: 6,– Euro
Nachttarif zwischen 0000 und 0600: 5,– Euro.
Der Preis für den Dauerparkausweis steigt von 45,– auf 65,– Euro
Das Job-Ticket entfällt zukünftig, dafür wird die Anzahl der Dauerplätze erhöht, um den Bedarf besser abdecken zu können.
Mit der Neukalkulation wird auch einer Forderung gem. Prüfbericht des Kreises nachgekommen. Durch die erwarteten Mehreinnahmen werden das Defizit der Schlossgarage für die Stadt Plön von ca. 60.000,– auf 30.000,– Euro reduzieren.

TOP 20: Die Richtlinie für die Förderung von Veranstaltungen in der Stadt Plön wurde geändert. Anträge müssen jetzt mehr bis zum 01. November des Jahres vorgelegt werden, sondern bereits bis spätestens zum 31. Juli. Damit wird es künftig möglich sein, die Anträge besser in die Haushaltsplanung einzubringen.

Der Bürgervorsteher bedankte sich bei allen Gästen und rief dazu auf, am 06. Mai wählen zu gehen. Die Wahl ist das „Königsrecht“ der Bürgerinnen und Bürger, auf das man nicht verzichten sollte.
Gleichzeitig bat er die Presse, seinen Aufruf in der Berichterstattung zu erwähnen.

Die Tagesordnungspunkte 21 (Anrechenbare Dienstzeit des Bürgermeisters) und 22 (Vertragsangelegenheiten mit den Johanitern als Betreibern der neuen KiTa) wurden nich öffentlich behandelt.

Reaktion auf meine Wahlkampfbeobauchtung

Meine persönlichen Beobauchtungen zum Wahlkampf haben einige Reaktionen ausgelöst. Das war nicht anders zu erwarten, da ich Roß und Reiter z.T. beim Namen genannt habe. 

Ratsfrau Hinrichsen (FWG) sieht die Gefahr, daß neben dem Neubaugebiet Seewiesen auch noch ein Gewerbegebiet direkt an der B 76 entwickelt wird. Damit wäre das Landschaftsbild am Ortseingang völlig ruiniert.
Auch wenn im Moment noch niemand offen vorhat, hier ein Gewerbegebiet zu bauen, die Gefahr besteht. Ist der Bebauungsplan erst einmal beschlossen, reicht eine kleine B-Planänderung.

Ich habe den Kommentar von Frau Hinrichsen freigeschaltet, möchte ihn aber gerne in der Form mit meinem Beitrag gleichstellen. Daher veröffentliche ich ihn nachstehend in vollem Umfang und ohne Änderung oder Kommentierung.
Ein Angebot, das ich im übrigen auch allen Kollegen und Kolleginnen aus der Ratsversammlung mache, wenn sie eine Gegendarstellung zu meinen Beiträgen veröffentlichen wollen.

Nachfolgend der Beitrag von Frau Hinrichsen:

Danke für diesen Beitrag, besonders das Neubaugebiet Seewiesen betreffend.
( Ich weiß, dass es anders heißt, und ich möchte den Täuschungsversuch, der in dem neuen Namen liegt, nicht mit machen.) Ich werde es später auch noch auf meiner Seite teilen, um die Position der FWG zu klären.

Es ist zu lesen, dass die FWG mehrheitlich für das Neubaugebiet ist. “Mehrheitlich” ist der Hinweis darauf, dass es eine Person gibt, die dagegen ist, nämlich ich, Kirsten Hinrichsen.
Deinen Argumenten habe ich noch etwas hinzuzufügen, was merkwürdigerweise nirgends erwähnt wird. Eine Zersiedelung an den Rändern sehen wir überall, und das Argument der Schönheit will ich gar nicht erwähnen, sondern die Tatsache, dass mehr Boden versiegelt wird, mehr Landschaft verschwindet, mehr Lebensraum für Tiere verschwindet. Ja, ich weiß, dass das vorgesehene Baugebiet landwirtschaftlich genutzt wird. Auch dort leben Wesen, die den Planeten am Leben erhalten, und damit uns.

Ich hörte auch das Argument, dass ich ja auch in einem Haus lebe, das einmal unbebautes Land an einem See war. Da stimmt. Und: hier ist eine gute Gelegenheit , aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen.

Ist erst einmal die Tür offen und ein Teil von Plön, das einmal Landschaftsschutzgebiet war, wird bebaut, ist der nächste Schritt ein Gewerbegebiet nebenan, das angedacht wird, wie mir zu Ohren kam. Damit verschwindet mehr und mehr von dem, was Plön attraktiv macht, was unser Pfund ist, mit dem wir wuchern können, nämlich die Natur und deren Schönheit. OK, wenn ich jetzt noch weiter schreibe, wiederhole ich mich nur…
Danke für die Aufmerksamkeit!

Wahlkampfbeobachtungen, die Erste

Mitte April bin ich in den Wahlkampf eingestiegen. Mittlerweile habe ich an vier Infoständen um die Stimmen für die SPD und für mich und Bernd Möller als Direktkandidaten im Wahlkreis 1 geworben. Außerdem habe ich angefangen, Flyer zu verteilen und dabei, wenn möglich, Haustürgespräche zu führen.

Gelegentlich werde ich darauf angesprochen, warum ich erneut für die SPD kandidiere, obwohl ich mich zum Anfang der laufenden Legislaturperiode von der Fraktion getrennt habe. Dazu verweise ich an dieser Stelle auf meinen Beitrag vom 16. April: „Ich kandidiere und vor allem, warum.“

Eine der interessantesten Fragen war bisher:
„Was unterscheidet Euer Programm von dem der CDU?“
Diese Frage ist schwierig zu beantworten, weil man eigentlich für das eigene Programm werben und vermeiden will, die Mitbewerberin schlecht zu reden, denn eigentlich verfolgen wir alle das selbe Ziel: Das Beste für Plön.

Aber was unterscheidet die Programme tatsächlich?
Tatsächlich stehen viele Punkte im Programm der CDU, die ich sofort unterschreiben würde, vermutlich würden auch viele CDU-Wähler*innen die meisten Punkte aus dem SPD Programm mittragen. In einigen ehemals sehr strittigen Themen haben sich die Positionen von CDU und SPD deutlich angenähert. Hier ist das Verhältnis zu den Stadtwerken zu nennen. Es scheint mir mittlerweile unter allen Parteien Einigkeit zu bestehen, die Stadtwerke zu stärken und die Geschäftsfelder zu erweitern. Die Entscheidungen zum Breitbandausbau in Plön sprechen eine deutliche Sprache.

Die entscheidenden Unterschiede sehe ich persönlich in zwei Punkten:

Die SPD lehnt das Neubaugebiet Trammer See (ehemals Seewiesen) ab, die CDU verfolgt es mit Nachdruck weiter.
Die CDU will einen Finanzausschuss einrichten, um so auf die schlechte finanzielle Situation der Stadt zu reagieren. Das ist ein Vorschlag, mit dem die CDU bislang alleine steht.

Zum Neubaugebiet Trammer See (ehemals Seewiesen). Warum ich das Neubaugebiet nicht nur für überflüssig, sondern sogar für schädlich halte, habe ich in meinem Blog oft beschrieben.
http://www.ingo-buth.de/2016/07/21/5552/
http://www.ingo-buth.de/2017/09/14/alternative-fakten-als-grundlage-fuer-ein-neubaugebiet/

Die Plöner CDU hat sich in der Februarausgabe ihres Plön-Kuriers für diesen Projekt stark gemacht. Es ist schon so, dass neue Einwohner*innen höhere Schlüsselzuweisungen, also mehr Geld vom Land, bringen.
Unerwähnt bleibt leider, dass diese Mehreinnahmen durch die zusätzlichen Kosten aufgezehrt werden. Die Folgekostenberechnung zu dem Baugebiet macht klar, dass es auf ein Nullsummenspiel hinausläuft.
Unerwähnt bleibt ebenfalls, dass die Kosten für die KiTa-Betreuung und die Beiträge zum Schulverband in der Folgekostenberechnung noch gar nicht berücksichtigt sind.
Unerwähnt bleibt gleichermaßen, dass die Kosten für die vollständige Erschließung immens sein werden und die Kosten für erforderliche Straßenbaumaßnahmen nach den Vorstellungen des Investors zumindest teilweise von der Stadt zu tragen sind.

Zudem hat die Innenraumpotentialanalyse ergeben, dass im Stadtbereich ausreichend Flächen und Erweiterungsmöglichkeiten bestehen, um den langfristigen Bedarf zu decken. Die Ergänzung, dass ein Neubaugebiet sinnvoll sein könne, wurde erst nach erheblichem politischen Druck in die Analyse aufgenommen. Sie war im Entwurf der Analyse nicht enthalten.
Wenn von der CDU in ihrem Plön-Kurier vom Februar 2018 das Ergebnis der Innenraumpotentialanalyse in Frage stellt, obwohl sie es im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt so mitbeschlossen hat, sei die Frage erlaubt, ob man zu dem Zeitpunkt überhaupt wusste, wozu man zugestimmt hatte.
Wenn die Verwaltung auf Antrag der CDU eine Umfrage zur Baulandaktivierung startet, die mit einer Rücklaufquote von über 50%, was für eine solche Umfrage ein sehr hoher Wert ist, und dann im Plön-Kurier behauptet, „dass sich lediglich 11(!) (Grundstückseigentümer*innen) eine Bebauung und einen Verkauf vorstellen können.“, dann werden in dieser Darstellung 14(!) weitere Interessent*innen unterschlagen, die sich eine Entwicklung von Wohnraum auf dem eigenen Grundstück vorstellen können. Ich würde jetzt nicht so weit gehen zu unterstellen, hier sei bewusst getäuscht worden, um den nicht vorhandenen Bedarf für das Baugebiet zu begründen, aber ein selektiver Umgang mit den Fakten ist schon erkennbar.
Der Hinweis, man will ein Angebot für junge Familien schaffen, ist im Übrigen so lange ein Scheinargument, wie man nicht eine bestimmte Anzahl von Bauplätzen zu vergünstigten Preisen für junge Familien reserviert. Der Markt alleine wird es nicht regeln.

Hinzu kommt, dass zumindest die Herren Zender und Melzer als Co-Autoren des Beitrages im Plön-Kurier und als Mitglieder des zuständigen Fachausschusses wissen müssten, dass:
– eine Innenraumpotentialanalyse eine langfristige Prognose ist,
– eine Befragung von Grundstückseigentümer*innen eine Momentaufnahme ist und man nicht Äpfel und Birnen miteinander vergleichen darf und
– in Plön bereits viele Wohneinheiten auf Flächen entwickelt werden, die in der Innenraumpotentialanalyse überhaupt nicht erfasst sind.

Es ist richtig, das die Landesplanung darauf drängt, jetzt neu zu bauen, um den Wohnraumbedarf kurzfristig zu decken. Allerdings schreibt die Landesplanung auch, dass der Neubau von heute der Leerstand von morgen ist.

In einem Satz: Wer gegen das Neubaugebiet Trammer See (ehemals Seewiesen) ist wählt SPD.

Das zweite Thema ist der Finanzausschuss, den die CDU gerne einführen würde.
Zumindest mir erschließt sich die Sinnhaftigkeit dieses Planes nicht ganz.
Nach meiner Ansicht handelt es sich um einen Vorstoß zur Verbürokratisierung. Die Schaffung und Besetzung weitere Posten und Pöstchen steigert vielleicht das Selbstwertgefühl einzelner Kommunalpolitiker*innen, sie verbessert die schlechte Finanzausstattung der Stadt aber nicht.
Die Anzahl der Ausschüsse wurde in der Vergangenheit deutlich reduziert, um die Arbeit für die Verwaltung und die Selbstverwaltung zu reduzieren und zu vereinfachen. Der Hauptausschuss beschäftigt sich mit den Themen Finanzen, Personal, Wirtschaft und Tourismus. Diese Themenfelder sind eng miteinander verwoben und gehören in einen übergreifenden Ausschuss. Wie in der jüngsten Vergangenheit erkennbar war, fällt es den Fraktionen schon heute schwer genug, Themen, die alle Ausschüsse betreffen, in geeigneter Form zu koordinieren. Die Frage des Standortes für die neue KiTa ist da ebenso als Beispiel zu nennen wie die Diskussion um den Standort für den Hundespielplatz. Wird der Bereich Finanzen jetzt ausgegliedert und in einem weiteren Ausschuss behandelt, erhöht sich der Koordinierungsaufwand der Ausschüsse und der Arbeitsaufwand für die Verwaltung weiter.
Hinzu kommt, dass Entscheidungswege länger werden.

Hinzu kommt auch, dass mir immer noch nicht klar ist, welche Funktion der Ausschuss tatsächlich haben soll.
Um einen Überblick über die aktuelle Situation des Haushaltes zu bekommen, würde nach meiner Auffassung ein vierteljährlicher Bericht des Bürgermeisters im Hauptausschuss ausreichen. Dafür wird kein eigener Finanzausschuss benötigt.
Bisher hat die parteiübergreifende Gruppe “Haushaltskonsolidierung” einen nach meiner Meinung guten Job gemacht. Die Haushaltssituation ist bekanntermaßen schlecht, aber einem nackten Mann kann man nicht in die Taschen greifen. Kleinere Streichungen, wie etwa die Kürzung der Zuschüsse für die Jugendarbeit in den Vereinen haben keine entscheidenden Entlastung gebracht, zu massivem Unfrieden geführt und wurden mittlerweile wieder zurückgenommen.
Entscheidende Entlastungen können nur über massive Eingriffe erreicht werden. Eine solche Maßnahme könnte die Schließung der Schwimmhalle sein, aber das will nach meiner Einschätzung niemand, auch nicht in der CDU. Größere Einsparungen ließen sich auch über die sozialverträgliche Reduzierung des Personales erreichen. In dem Zusammenhang wäre dann auch über die Reduzierung von Aufgaben zu diskutieren.
Sollte der Finanzausschuss als Mittel gedacht sein, die Entscheidungen anderer Fachausschüsse zu kontrollieren und dort getroffene – vielleicht missliebige – Beschlüsse auf diesem Wege wieder zu kassieren, wäre das zwar ein taktisch geschickter Ansatz, aber ein solcher Ausschuss wäre schon vom Prinzip her abzulehnen. Nicht nur, dass damit eine weitere Hierarchieebene geschaffen würde, solche Eingriffe in die Arbeit der Fachausschüsse sind nach meiner Auffassung ausschließlich in der Ratsversammlung zu treffen, wo jeder Ratsherr und jede Ratsfrau eine Stimme hat.
Der Hinweis, dass der Kreis gute Erfahrungen mit einem Finanzausschuss gemacht hat, ist vermutlich richtig. Richtig ist aber auch, dass der Kreis eine deutlich größere Behörde mit einem deutlich größeren Aufgabenfeld und einer deutlich größeren Selbstverwaltung ist. Die blinde Übertragung von Strukturen des Kreises auf die Stadt ist nicht von vorn herein sachgerecht.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die übrigen Parteien nach der Wahl zu dem Vorschlag stellen werden.

Niemand will Lärmschutz verhindern

Heute um 10:00 Uhr trat die fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe zusammen, die auf Wunsch des Bürgermeisters die Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren für den Lärmschutzwall formulieren sollte und wollte.
Die Anmerkungen von Bündnis 90/Die Grünen, ein Entwurf des Herrn Bürgervorstehers Krüger (CDU), ein Entwurf des Stellvertretenden Ausschußvorsitzenden Herrn Höppner (SPD) und Teile meiner Stellungnahme wurden gestrafft und zusammengefaßt. Herr Evers von der FWG nahm ebenfalls an dem Treffen teil. Die Verwaltung war ebenfalls vertreten.

Im Gespräch wurde noch einmal erörtert, daß der Anschein entstehen könnte, daß wir den Lärmschutz verhindern wollen. Das ist jedoch nicht richtig.

Unser Ansatz ist, bereits die Lärmentwicklung zu verhindern und Aspekte des Tourismus und der Stadtentwicklung mit zu berücksichtigen. Der Landesbetrieb will den bestehenden Lärm lediglich eindämmen. Ob das Schutzziel damit flächendeckend erreicht werden kann, ist zweifelhaft.

Die Position der Stadt ist seit Jahren unverändert. Sie war dem LAndesbetrieb bekannt. Wenn der Landesbetrieb auf die Stadt zugegangen wäre und nicht starr an den Schlichtlösungen der 70ger Jahre festgehalten hätte, die man nur aus der Schublade ziehen mußte, wären wir heute schon erheblich weiter.

Ein Umsteuern ist immer noch möglich. Aufgrund des fortgeschrittenen Planungsstandes wird es aber erforderlich sein, daß alle Plöner Fraktionen hier an einem Strang ziehen und sich eng mit dem Kreis abstimmen. Darüber hinaus werden flankierende Gespräche mit dem zuständigen Ministerium vermutlich unumgänglich sein.

Lärmschutz ja, aber so nicht.

Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) tagte gestern. Das absolute Schwerpunktthema war die Stellungnahme der Stadt zum Planfeststellungsverfahren für die Umsetzung der Lärmschutzmaßnahmen entlang der innerörtlichen Umgehungsstraße B76/B430. Darüber hinaus wurden die Themen Hundeauslaufplatz und Bebauungsplan Düvelsbrook-Süd behandelt.
Die Tagesordnungspunkte Aufstellungsbeschluß Bebauungsplan Rodomstorstraße/Vogelberg und die Entscheidung über eine damit verbundenen Veränderungssperre wurden, wie ich in meinem letzten Beitrag berichtet habe, mit 5 gegen 4 Stimmen von der Tagesordnung genommen und damit nicht behandelt.
Der Tagesordnungspunkt Lärmaktionsplan wurde auf Wunsch der Verwaltung auf den Sitzungstermin 30. Mai geschoben.

Aufgrund der Bedeutung beginne ich mit dem Thema Lärmschutz, auch wenn das Thema Hundeauslaufplatz vorher behandelt wurde.

Zum Lärmschutz auf der Umgehungsstraße (B76/B430) hat es im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit gegeben, an der ich nicht teilnehmen konnte. Die Stadt ist aufgefordert, bis zum 23. April eine Stellungnahme zu dem Thema abzugeben. Bündnis 90/Die Grünen, der Umweltschutzbeauftragte und ich haben dazu eine eigene Stellungnahme verfaßt, die auch im Bürgerinformationssystem der Stadt einsehbar sind.

Die Verwaltung hat zu den Planungsunterlagen zwei Einwände formuliert, die sich auf eine fehlende Seite und einige Fehler in den Lage- und Bauwerksplänen beziehen.
Ich muß sagen, daß ich von der Schlichtheit dieses Vorschlags ein wenig enttäuscht war.

Ich habe in meiner Stellungnahme darauf hingewiesen, daß die Planungen des Landesbetriebes lediglich auf das Problem der Gefahrenabwehr (Lärmschutz) eingehen, aber den städtebaulichen Aspekt der geplanten Baumaßnahme völlig außer Acht lassen. Die Planungen greifen über 10 Jahre alte Lösungen auf, um Probleme zu lösen, die durch eine über 40 Jahre alte Planung erzeugt wurden, die man so heute in keinem Fall mehr umsetzen würde.
Eine echte Alternativenprüfung hat nach meiner Auffassung nicht stattgefunden. Der Lösungsansatz des Planers Reibetanz, der von dem SteU seinerzeit befürwortet wurde, wurde in den Unterlagen zwar erwähnt, aber nicht ernsthaft geprüft oder weiterentwickelt. Ich habe den Eindruck, man wollte damit den Anschein erweckt, man hätte eine Alternative geprüft und diese dann verworfen, um den eigenen Lösungsansatz – eine Schlichtlösung – als „alternativlos“ weiterverfolgen zu können.
Für mich ist ein Umbau der Umgehungsstraße vom Ausbaustandard einer außerörtlichen Umgehungsstraße auf den Standard einer innerörtlichen Durchfahrtstraße unumgänglich, um das Problem an der Wurzel zu packen.

Frau Meier, die die Stellungnahme von Bündnis 90/Die Grünen mit erarbeitet hat, erläuterte dann sehr verständlich in einem Kurzvortrag, daß die geplanten Maßnahmen nicht geeignet sind, das Schutzziel umfassend zu erreichen.

Auch von der FWG wurde auf zahlreiche Möglichkeiten hingewiesen, wie die Lärmbelastung auf anderem Wege reduziert werden kann.

Besonders hervorzuheben ist, das auch der Bürgervorsteher, Herr Krüger (CDU) die Auffassung vertrat, daß die Stadt den Plänen des Landesbetriebes für Straßenbau so in keinem Fall zustimmen kann.

In der Diskussion über den Inhalt der Stellungnahme der Stadt wurden vier Leitlinien erarbeitet:
– Der SteU folgt dem Vorschlag der Verwaltung nicht.
– Es ist eine Terminverlängerung anzustreben, die der Terminverlängerung entspricht, die dem Kreis gewährt wurde.
– Die Stellungnahme des Kreises und die Stellungnahme der Stadt sind nach Möglichkeit aufeinander abzustimmen.
– Der Ausschuß fordert einen Umbau der Ortsumgehung Plön auf dem Stadtgebiet der Stadt Plön mit dem Ziel, Verkehrslärmminderungsmaßnehmen umzusetzen.

Heute um 10:00 Uhr trifft sich eine Ad-Hoc Arbeitsgruppe der Fraktionen, zu der auch ich gehören werde, um den Entwurf einer Stellungnahme zu erarbeiten, über den dann im Umlaufverfahren abgestimmt werden soll.

Ich bin der festen Überzeugung, daß sich die Planungen des Landesbetriebs noch grundlegend überarbeiten lassen, wenn alle Fraktionen der Plöner Ratsversammlung hinter dieser Forderung stehen und diese auf der politischen Schiene über den Kreis, aber vor allem auch über die Landesregierung, mit Nachdruck verfolgen. Die Zuschüsse für den Erhalt der Schwimmhalle sowie die Aktionen für den Erhalt des 30-Minuten Taktes und des Bahnknotenpunktes Plön, gemeinsam mit den Nachbarkommunen Ascheberg und Preetz, zeigen ganz klar, das das geht.

Das Thema Hundeauslaufplatz wurde auf Antrag der FWG auf die Tagesordnung gesetzt. Herr Dr. Erdtmann bemängelte, daß der SteU nicht sich nicht mit dem Thema befaßt hat, obwohl er der zuständige Ausschuß ist. In dieser Beziehung teile ich die Auffassung von Herrn Dr. Erdtmann. Er beantragte, daß der Ausschuß sich in der nächsten Sitzung mit dem Thema befaßt und die Verwaltung bis dahin alternative Standorte untersucht und aufzeigt.

In meinem Redebeitrag habe ich Herrn Dr. Erdtmann in der Auffassung, daß die Koordination der Zuständigkeiten nicht zum ersten Mal nicht optimal gelaufen ist, unterstützt, gleichzeitig aber darauf verwiesen, daß in der Vergangenheit bereits verschiedene Alternativen geprüft und verworfen wurden, weil entweder die Flächen gar nicht der Stadt gehörten oder andere Gründe entgegenstanden. Vor diesem Hintergrund habe ich dahingehend argumentiert, die Verwaltung jetzt nicht mit zusätzlicher Arbeit zu belasten, da die Prüfungen bereits erfolgt sind.

Herr Evers (FWG) verwies darauf, daß die Prüfung seinerzeit ergeben hätte, daß der Platz am Trentseepark nicht geeignet ist. Mit dieser Bemerkung hat er recht. Offenbar ist die Verwaltung jetzt zu einer anderen Bewertung gekommen.

Die Vertreter von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen hielten sich in dieser Diskussion zurück, was ich als Anzeichen dafür werte, daß sie die Diskussion über dieses Thema nicht noch einmal aufnehmen wollen.

Der Bürgermeister verwies darauf, daß sich die Zuständigkeit des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) aus der Tatsache ergibt, daß sich dieser Ausschuß in der Vergangenheit mit dem Thema befaßt hat. Diese Auffassung hätte ihm die Kommunalaufsicht telefonisch bestätigt, eine schriftliche Bestätigung stünde noch aus. Im übrigen würde die Geschäftsordnung vorsehen, daß die Vorsitzenden des SteU und des GA gleichzeitig auch Mitglieder des Hauptausschusses sein sollten. Damit bestände die Möglichkeit, Fragen bezüglich der Zuständigkeit und entsprechende Verfahrensabläufe zu koordinieren. Die Fraktionen hätten die Ausschußvorsitzenden aber nicht in den Hauptausschuß entsandt. Darüber hinaus hat die Ratsversammlung mit einer Gegenstimme aus den Reihen der FWG für den Haushalt gestimmt, in dem die Mittel für den Hundeauslaufplatz ausgewiesen sind.

Ich persönlich halte eine Hundeauslaufplatz für ein „nice to have (wäre nett wenn wir es hätten) aber nicht für ein „must“ (muß man haben). Da mir bekannt ist, daß es in diesem Bereich schon öfter zu Zwischenfällen zwischen Spaziergänger*innen, Sportler*innen und Kindern sowie Hunden kam, würde ich dazu tendieren, die Einzäunung zu unterstützen, um Menschen, die sich vor Hunden fürchten, z.B., weil sie schon einmal von einem Hund angefallen wurden, einen angstfreieren Aufenthalt im Trentseepark zu ermöglichen und den schilfbestandenen Uferstreifen besser zu schützen.

Zu guter letzt wurde der Aufstellungsbeschluß für den Bebaungsplan Düvelsbrook-Süd gefaßt. Um eine naturnahe Ufergestaltung am Trammer See sicherzustellen hob der Umweltbeauftragte hervor, daß die Uferpflege nicht den Grundstückseigentümern übertragen werden soll. Die schlechten Erfahrungen im Baugebiet Düvelsbrook sprechen eindeutig dagegen, da die meisten Eigentümer*innen sich nicht an die Vorgaben halten würden. Ich bat darum, diese Aussage in das Protokoll aufzunehmen, damit sie im weiteren Planungsprozess mit berücksichtigt werden.

B-Plan Vogelberg/Rodomstorstraße vorerst vom Tisch

Der gestrige Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) hatte ein Vorspiel. Bereits vorgestern abend trafen sich Anwohner*innen des Vogelberg und der Bürgermeister. Bei dem Treffen ging es um die Absicht, für das Gebiet die Aufstellung eines Bebauungsplanes und damit verbunden auch eine Veränderungssperre zu beschließen.

Ursächlich für die Absicht, für den Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen war die Bauvoranfrage eines Eigentümers, zu der der SteU kein Einvernehmen erteilt hat, weil sich das geplante Bauvorhaben nach seiner Ansicht nicht in das Baugebiet eingefügt hätte.
Da es für den Bereich keinen Bebauungsplan gibt, ist der § 34 Bundesbaugesetz anzuwenden, der festlegt, daß sich ein Gebäude einzufügen hat. Was sich einfügt richtet sich im wesentlichen nach der Größe und Stellung des Gebäudes und nach dessen geplanter Nutzung. „Einfügen“ ist damit ein relativ auslegungsfähiger Begriff.

Über einen Bebauungsplan (B-Plan) kann man ganz grob, aber auch sehr fein regeln, was gebaut werden darf und wie es zu bauen ist. B-Pläne sind geeignet, Baurecht zu schaffen, wo keins besteht, aber auch, um die Entwicklung des bestehenden Bestandes zu steuern und das Straßenbild zu erhalten, wo es erhaltenswert ist. Damit dienen sie dem öffentlichen Interesse. Da ein B-Plan Vorgaben machen oder Entwicklungen beschränken kann, kann es zu Interessenskonflikten mit den Eigentümer*innen bezüglich der Nutzung ihrer Grundstücke kommen. Hinzu kommt, daß B-Pläne auch eine Auswirkung auf das nachbarschaftliche Verhältnis haben. Bisweilen haben Eigentümer*innen ein Problem damit, wenn ihre Nachbarn große und nach ihrer Auffassung überzogene Bauten planen, die sich negativ auf die Aufenthaltsqualität im eigenen Garten oder auf den späteren Verkaufswert des eigenen Grundstückes auswirken. Oft mögen sie aber nichts sagen, um das nachbarschaftliche Verhältnis nicht zu gefährden oder sie sagen etwas und riskieren damit einen lebenslangen Nachbarschaftsstreit. Mit einem B-Plan werden klare Verhältnisse geschaffen.

Damit die Planungsziele nicht während des Aufstellungsverfahrens unterlaufen werden, kann man gleichzeitig eine Veränderungssperre beschließen. So wird sichergestellt, daß während des B-Planverfahrens nur Baumaßnahmen genehmigt werden, die den Planungszielen des B-Planes nicht zuwiderlaufen. Bauvorhaben, die mit den Planungszielen übereinstimmen, können hingegen genehmigt werden.

Um im Vorfeld der heutigen Sitzung des SteU mit den Betroffenen gemeinsam Lösungsmöglichkeiten zu erörtern, gab es eine sehr kurzfristige Einladung zu einem gemeinsamen Abstimmungsgespräch mit den Betroffenen, das eine Stunde vor der Sitzung des SteU stattfand. Auf die Details kann ich hier natürlich nicht näher eingehen, auch wenn keine Vertraulichkeit vereinbart wurde. Die ergibt sich aus der Natur der Sache.
Der Lösungsvorschlag, der gemeinsam mit zwei Angehörigen der CDU-Fraktion und einer Angehörigen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erarbeitet wurde lief darauf hinaus, in der heutigen Sitzung lediglich über die Aufstellung des Bebauungsplanes zu beraten. Die Beratung über die Veränderungssperre sollte auf die Sitzung am 30. Mai zu vertagt werden, um den Bauinteressenten und der Verwaltung die Möglichkeit zu geben, hier eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Warum die beiden an der Erarbeitung dieser Konsenslösung beteiligten CDU-Fraktionsmitglieder im SteU später dafür stimmen, beides, die Beratung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie die Beratung der Veränderungssperre von der Tagesordnung des SteU zu nehmen, hat sich mir nicht erschlossen.

Ich persönlich würde die Aufstellung eines Bebauungsplanes grundsätzlich befürworten und den Eigentümer*innen gleichzeitig empfehlen, sich intensiv in den Aufstellungsprozess einzubringen. Es ist mir völlig klar, daß die Gebäude, die zum Teil aus den frühen fünfziger Jahren stammen oder noch älter sind, heute keine zeitgemäßen Wohnbedingungen mehr bieten. Hinzu kommt, daß es sich z.T. um Doppelhäuser handelt, deren Erweiterung in den hinteren Bereich aufgrund der nachbarschaftlichen Situation deutlich schwieriger ist als dies bei Einzelhäusern der Fall wäre.
Neben dem Erhalt der Siedlungsstruktur könnte ich mir auch vorstellen, über einen B-Plan die Möglichkeit zu schaffen, Grundstücke oder Grundstücksteile zusammenzulegen und Baumöglichkeiten für Gebäude mit mehreren Wohneinheiten zu schaffen, vorausgesetzt Eigentümer*innen hätten ein Interesse daran.
Da der Bereich Rodomstorstraße / Vogelberg das Stadtbild nicht entscheidend prägt, ist der Verzicht auf einen B-Plan aus meiner Sicht aber auch keine Katastrophe.

Öffentlichkeitsbeteiligung zum B-Plan 6, Johannisstraße

Heute fand um 18:30 Uhr im Bahnhof eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 6 „Johannisstraße und Teile der Hans-Adolf-Straße“ statt. Dies erfolgte im Rahmen der öffentlichen Auslegung, die noch bis zum 27. April läuft. Bis dahin haben Eigentümer*innen die Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen an die Stadt zu geben. Die werden dann, ebenso wie die Anmerkungen anderer Behörden und der Träger öffentlicher Belange, im Rahmen des weiteren Verfahrens erörtert und abgewogen. Danach wird der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt über den Entwurf des Planes und mögliche Änderungen beraten und abstimmen. Die endgültige Abstimmung erfolgt dann in der Ratsversammlung. Wird dem Plan dort zugestimmt, dann wird er rechtskräftig.
Mit ca. 60 Personen war die Versammlung recht gut besucht. Aus dem Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt waren Frau Kauf (Bündnis 90/Die Grünen) und ich vertreten.

Die Johannisstraße liegt in einem der ältesten Viertel der Stadt, der 1685 unter Herzog Hans Adolf (https://de.wikipedia.org/wiki/Johann_Adolf_(Schleswig-Holstein-Sonderburg-Pl%C3%B6n))errichteten Neustadt. Die Straße ist wesentlicher Bestandteil des historischen Sadtbildes und damit wegen seiner kulturellen und damit auch wegen seiner touristischen Bedeutung schützenswert. Um diesen Schutz zu gewährleisten hat der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt schon vor einigen Jahren beschlossen, für diesen Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen. Damit soll vermieden werden, daß hier Gebäude entstehen, die den Charakter der Straße entstellen. Außerdem werden im Bereich Hans Adolf Straße Baufenster ausgewiesen, in denen Wohngebäude errichtet werden können. Dazu müßten Grundstücke zusammengelegt werden, die jetzigen Eigentümer müßten sich einigen und das zusammengelegte Grundstück dann selber bebauen oder an einen Investor verkaufen. Die Stadt schafft damit ein Angebot, niemand kann gezwungen werden, sein Grundstück zu verkaufen.
Zu guter letzt ist der Plan auch geeignet, Nachbarschaftsstreitigkeiten zu vermeiden, da die Möglichkeiten zur Bebauung der rückwärtigen Flächen nunmehr geregelt werden. Künftig ist klar, was gebaut werden darf und was nicht. Damit werden Eigentümer*innen vor möglicherweise als überdimensioniert empfundenen Bauvorhaben ihrer Nachbarn geschützt.

Die Ausführungen des Stadtplaners und der Verwaltung waren gut verständlich. Natürlich spielt bei einem Bebauungsplan immer die Abwägung öffentlicher und persönlicher Interessen eine Rolle, weil der Bebauungsplan die bauliche Entwicklung regelt und Vorgaben macht, was von Eigentümern als Einschränkung ihrer wirtschaftlichen Handlungsfreiheit gesehen und grundsätzlich abgelehnt wird. Da die Fürsprecher der öffentlichen Interessen an anderer Stelle zu Wort kommen, kann auf öffentlichen Informationsveranstaltungen immer schnell der Eindruck entstehen, daß neue Bebauungspläne von der Bevölkerung abgelehnt werden. Das war heute aber nicht der Fall, die Veranstaltung lief ausgesprochen sachlich ab. Viele Fragen bezogen sich auf die zukünftigen Nutzungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Selbstverständlich nehmen die Eigentümer*innen hier ihre Interessen wahr, das ist auch der Sinn der Bürgerbeteiligung. Ich kann mir durchaus vorstellen, daß bei der Nutzung von bestehenden Gebäuden im rückwärtigen Bereich noch Anpassungen erfolgen, etwa wenn aus einem Stallgebäude eine Wohnung werden sollen. Das muß man sich dann im Detail noch genauer ansehen.

Ein weiteres Thema war die Verkehrs- und Parksituation in der Johannisstraße. Sie war nicht Bestandteil der Planung. Tatsächlich ist die Johannisstraße häufig zugeparkt. Anwohner*innen nehmen die Straße ebenso in Anspruch wie Einheimische und Gäste, da die Parkplätze dort kostenfrei und innenstadtnah sind. Zum Teil stehen Fahrzeuge auf beiden Seiten der Straße, so daß für Versorgungs- und Rettungsfahrzeuge kein Durchkommen ist. Auf die Frage, ob man dort nicht Anwohnerparkplätze schaffen könnte, sagte der Bürgermeister, daß der das umsetzen würde, wenn sich in der Straße eine Mehrheit für eine solche Lösung findet. Er gab aber zu bedenken, daß für eine entsprechende Plakette Gebühren in Höhe von 30,– Euro pro Jahr zu erheben wären und nicht garantiert werden kann, daß die Plaketteninhaber*innen auch tatsächlich einen Parkplatz bekommen. Bei einer Abfrage des Stimmungsbildes meldeten sich lediglich drei Personen für eine solche Lösung. Vielleicht sollte man hier aber nicht nur die Eigentümer der Häuser in der Johannisstraße befragen, sondern die Bewohner*innen. Ich würde eine solche Befragung unterstützen.
Parkraum und seine Verwaltung ist in vielen Städten ein ständiger Diskussions- und Ärgerpunkt.
Da ist Plön keine Ausnahme.

Volles Programm im Hauptausschuß

Im heutigen Hauptausschuß galt es, eine lange Tagesordnung abzuarbeiten.

Unter Tagesordnungsunkt 4 (TOP 4), berichtete der Bürgermeister zu folgenden Punkten:

– Kleinkinderschwimmbecken. Hier gibt es noch immer keine neuen Sachstand, das gerichtlich bestellte Gutachten liegt immer noch nicht vor. Der Anwalt der Stadt, der bislang zur Zurückhaltung geraten hat, rät jetzt, Druck zu machen.

– Über das Wochenende wurden mehrere Schäden durch Vandalismus verursacht. Zwei Lampen wurden demoliert, an der Fegetasche wurde eine Bank beschädigt und ins Wasser geworfen. Darüber hinaus wurden Hinweisschilder aus dem Boden gerissen.
Die Stadt hat Strafanzeige gestellt.

– Der Ältestenrat hat beschlossen, erst nach der Wahl darüber zu beraten, ob die Ausschüsse zukünftig nur noch mit 7 statt wie bisher mit 9 Mitgliedern besetzt werden sollen. Es soll vorher ausgewertet werden, ob die kleinen Parteien im Fall der Reduzierung noch angemessen vertreten sind.

Unter TOP 5 hatten die Stadtwerke die Gelegenheit, über die Pläne zum Ausbau und Betrieb des Breitbandnetzes vorzutragen. Herr Eitelbach führte aus, daß die Stadtwrke (Anstalt öffentlichen Rechtes /AöR, 100% Stadt Plön) für die „Passiven Anteile“ des Breitbandnetzes zuständig sein sollen, während die Stadtwerke Versorgungs GmbH (derzeit 50% Stadtwerke Plön und 50% Stadtwerke Eutin) für die „Aktiven Anteile“ des Breitbandnetzes zuständig sein sollen. Zukünftig sollen die Stadtwerke Plön 70%, die Stadtwerke Eutin 30% an der GmbH halten.
Ziel der Stadtwerke ist es, Plön flächendeckend mit Glasfaseranschlüssen bis in die Häuser zu versorgen. Das wird auf lange Sicht der Standard werden, um einerseits private Bedürfnisse wie HD-Fernsehen und Radio, weitere Streaming Dienste und Gaming ruckelfrei zu ermöglichen, andererseits wirtschaftliche Anforderungen wie Telemedizin und Home-Arbeitsplätze zu erfüllen.
Dazu wird die Eigenkapitalausstattung der AöR um 2 Mio Euro angehoben. Außerdem müssen die Organisationssatzung und der Gesellschaftsvertrag der Versorgungs GmbH geändert und dem erweiterten Geschäftsfeld angepaßt werden.
Die entsprechenden Beschlüsse wurden im Hauptausschuß einstimmig gefaßt. Damit dürfte die Genehmigung in der Ratsversammlung, die am 02. Mai zusammentreten wird, nur noch eine Formsache sein.
Ich bin in der Vergangenheit immer für eine Stärkung der Position der Stadtwerke eingetreten. Von daher halte ich diese Entscheidung für richtig.

Unter TOP 10 wurde die Anpassung der Gebühren für die Nutzung der Obdachlosenunterkünfte beraten. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Haushaltsjahre 2015 bis 2017 sinken sie von 7,54 Euro auf jetzt 5.52 Euro pro qm. Mit der Neuberechnung wurde auf einen Mangel reagiert, der in dem Prüfbericht des Kreises aufgeführt war.

Unter TOP 11 wurde die Anhebung der Parkgebühren in der Schloßgarage beraten. Die neue Entgeltstruktur wird wie folgt aussehen, wenn sie auch von der Ratsversammlung so beschlossen wird:
bis zu 1 Stunde: 2,50 Euro
bis zu 2 Stunden: 4,00 Euro
Tagestarif ab 2 Stunden (0600 bis 2400) 6,00 Euro
Nachttarif (0000 bis 0600): 5,00 Euro
Dauerparkausweis: 65,00 Euro im Monat
Das Job-Ticket wird zukünftig entfallen, die dafür bisher verwendeten Parkflächen werden in Dauerparkplätze umgewandelt.
Damit erhöhen sich die Gebühren pro Einzelticket um je einen Euro, der Preis für die Dauerparkausweise steigt von 55,00 auf 65,00 Euro. (Anm. 1)
Damit werden voraussichtlich zusätzliche Einnahmen in Höhe von über 28.000,00 Euro erzielt. Die Neukalkulation wurde erforderlich, da auch dieser Parkgebühren in der Schloßgarage als Mangel im
Prüfbericht des Kreises aufgeführt waren.

Unter TOP 12 wurde die Neufassung der Richtlinie für Zuschüsse zu Veranstaltungen diskutiert. Hier geht es darum, daß Veranstaltungen in der Stadt finanziell gefördert werden können, sofern sie defizitär sind. Das ist durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen. Die Förderanträge mußten früher bis zum 1. November eingereicht werden. Der späte Abgabezeitpunkt führte immer zu Entscheidungsdruck und ließ Rückfragen und Abklärungen nicht zu. Um der Verwaltung und der Selbstverwaltung etwas mehr Zeit für die Bearbeitung einzuräumen, ist der Termin jetzt auf den 31. Juli des Vorjahres vorgezogen wurden.

Die Gebührenanpassungen für die Obdachlosenunterkunft und die Schloßgarage sowie die Änderung der Zuschußrichtlinie müssen in der kommenden Ratsversammlung noch beschlossen werden, aber auch hier sind keine kontroverse Diskussion zu erwarten.

Anm. 1: Die Werte wurden nachträglich korrigiert. Die Kosten für die Dauerparkausweise erhöhen sich von 45,– auf 65,– Euro. Die Gebührenanhebung für die Job-Tickets war von 35,– auf 55,– Euro geplant. Durch den Verzicht auf das Job-Ticket entfällt diese Anhebung. Da bin ich bei der Vorlage in die falsche Zeile gerutscht. Vielen Dank für den Hinweis.

Ich kandidiere und vor allem, warum.

Am Montag letzter Woche habe ich gemeinsam mit meinem Co-Kandidaten Bernd Möller (in jedem Wahlkreis treten jeweils 2 Kandidaten einer Partei an) unsere Wahlplakate aufgehängt, am Samstag waren wir am Info-Stand am Markt vertreten. Der Wahlkampf ist eröffnet.

Zu Recht wurde ich mit der Frage konfrontiert, warum ich noch einmal für die SPD antrete und dann ausgerechnet gemeinsam mit Bernd Möller in einem Wahlbezirk, wo jeder weiß, daß wir uns in der Vergangenheit gekabbelt haben. Ich habe mir diese Frage auch gestellt und mich letztendlich aus folgenden Gründen für eine Kandidatur entschieden:

Auch wenn ich die SPD Fraktion seinerzeit verlassen habe, habe ich in den vergangenen Jahren so gut wie immer gemeinsam mit der Plöner SPD abgestimmt. Ich habe die kommunalpolitischen Ansätze der Plöner SPD-Fraktion weitgehend unterstützt, da ich sie ganz überwiegend für richtig und zukunftsorientiert halte. Von daher unterscheidet sich mein Abstimmungsverhalten vom dem einiger Kollegen aus der CDU, die nach ihrem Austritt grundsätzlich gegen ihre ehemalige Fraktion gestimmt haben.

Da ich mich von der Sache her weiterhin mit den Zielsetzungen der Plöner SPD identifizieren kann, war es durchaus naheliegend, erneut für die SPD „in den Ring“ zu steigen. Nach einem Abstimmungsgespräch und etwas Bedenkzeit habe ich dann zugesagt, nicht nur, weil Zeit viele Wunden heilt, sondern auch, weil nicht nur ich persönliche Befindlichkeiten hinten anstellen oder auch ausräumen kann.

Ich kann natürlich auch verstehen, daß der Eindruck erweckt wird, ich würde an meinem Sessel kleben. Das ist nicht der Fall.
Als Einzelkandidat hat man aufgrund des Wahlrechtes kaum eine Chance. Meine Stimmen wären zu Lasten der SPD gegangen. Das hätte nicht weitergeholfen.
Überlegungen, mit einer eigenen Liste anzutreten habe ich verworfen, da der Aufwand sehr groß gewesen wäre.
Überlegungen, durch einen Beitritt in „Die Partei“ alle Spaßvögel der Stadt hinter mir zu sammeln habe ich verworfen, da ich Politik für eine ernsthafte Angelegenheit halte.
Überlegungen, mich um einen von anderer Seite in Aussicht gestellten Listenplatz zu bemühen, habe ich verworfen, weil meine politischen Überzeugungen dem entgegenstanden.
Zudem habe ich ausdrücklich auf einen vorderen Listenplatz verzichtet. Entweder ich werde direkt gewählt oder ich bis draußen, vielleicht mit der Einschränkung, daß ich auch als bürgerliches Mitglied in einen Ausschuß gehen würde.

Damit kommen wir zu der Frage, welche Ziele mich bewegen, mich die nächsten 5 Jahre noch einmal mit Kommunalpolitik zu befassen, statt meine Freiheit als Ruheständler zu nutzen und durch die Welt zu reisen, was ich zugegebenermaßen auch gerne tue.

1. Ich habe mit angestoßen, daß Plön in den Kreis der Städte aufgenommen wurde, die in den Genuss der Städtebauförderungsmittel kommen können. Ziel ist die städtebauliche Entwicklung des Bereiches um den Bahnhof herum. Nachdem der Bereich der Lübecker Straße vor einigen Jahren aufgewertet wurde – ein Prozess, den ich mit angestoßen und konstruktiv begleitet habe – wäre das eine konsequente Fortsetzung meiner bisherigen politischen Arbeit.

2. Ich werde mich auch weiterhin dafür einsetzen, daß das kleinstädtische Stadtbild Plöns erhalten bleibt. Es ist mir in der Vergangenheit gelungen, Überzeugungsarbeit zu leisten und überdimensionierte Bauvorhaben zu verhindern sowie Einfluß auf die Gestaltung von Neubauten zu nehmen. Ich rechne es mir als Verdienst an, daß der alte, nunmehr abgerissene „Gerberhof“ nicht durch ein modern gestaltetes Gebäude ersetzt wurde. Der Neubau wird sich optisch in das Straßenbild der Lübecker Straße einfügen.

3. Die wirtschaftliche und touristische Entwicklung ist ein weiteres Kernthema für mich. Die Bereiche Fegetasche und Spitzenort haben hierfür ein erhebliches Potential. Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, hier eine angebotsbezogene Planung aufzustellen, mit der man zielgerichtet auf Investoren zugehen kann.
Zudem muß die Innenstadt gefördert und attraktiv erhalten werden. Ein zeitgemäßer Frischemarkt als Kundenmagnet auch für die anderen Geschäfte gehört für mich dazu. Hier ist noch viel Überzeugungsarbeit zu leisten.

4. Ich habe mich immer dafür stark gemacht, daß Lärmschutz und städtebauliche Zielsetzungen unter einen Hut gebracht werden. Lärmschutz muss es auch für die Anwohnerinnen und Anwohner geben, die nicht an der „innerörtlichen Umgehungsstraße“ wohnen. Für mich sind ein Rückbau der Umgehungsstraße auf den Stand einer innerörtlichen Durchgangsstraße, Geschwindigkeitsbegrenzungen und deren Durchsetzung sowie die Einführung der LKW-Maut auf der B 76 der bessere Weg als die Errichtung von überdimensionierten Schallschutzwänden, die die Stadt weiter zerteilen werden. Der Landesbetrieb hat sich im Planfeststellungsverfahren auf überkommene Konzepte konzentriert, aber wenn die Fraktionen in Plön sich einig sind, kann über politische Einflußnahme bei der Landesregierung möglicherweise auch beim Landesbetrieb noch ein Umdenkungsprozess eingeleitet werden. Nichts ist zu spät, bevor nicht der erste Spatenstich gemacht wurde.

5. Ich habe mich in der Vergangenheit auch erfolgreich verkehrspolitisch engagiert. So habe ich mich öffentlich, aber auch in zahlreichen Hintergrundgesprächen für den Erhalt des 30-Minuten Taktes der Bahn und die Beibehaltung des Plöner Bahnhofes als Knotenpunkt (die Züge in beide Richtungen halten auch zukünftig gleichzeitig. Damit kann man auch den Busverkehr gut darauf abstimmen) eingesetzt. Mit Sicherheit hat hier die gemeinsame Initiative der Bürgermeister aus Plön, Preetz und Ascheberg die entscheidende Rolle gespielt, aber einen kleine Anteil an dem Erfolg rechne ich mir auch persönlich an.
Ich habe mich auch für die Reaktivierung der Bahnstrecke Plön – Ascheberg – Neumünster eingesetzt. Das ist immer noch ein dickes Brett, an dem ich gerne weiter bohren würde. Eine schnellere Anbindung an die Metropolregion Hamburg ist auch für Plön vorteilhaft, eine zeitgemäße Anbindung des ländlichen Umfeldes hätte Vorteile für Stadt und Umland.
Nicht zuletzt habe ich die AG „Plön fährt Rad“ mit aus der Taufe gehoben. Diese AG-Arbeit wird im Moment maßgeblich von Bündnis 90/Die Grünen in Zusammenarbeit mit dem ADFC vorangebracht, sie wird aber parteiübergreifend unterstützt. Auch hier möchte ich mich weiter engagieren.

6. Diejenigen, die es betrifft, wissen, daß ich in Hintergrundgesprächen bei Bedarf Probleme Plöner Vereine direkt an die Entscheidungsträger*innen in Politik und Verwaltung herantrage. Unter anderem habe ich mich mit den Themen Turnhallenübernachtung oder Sporthallenzeiten beschäftigt.
Die Jugendarbeit der Vereine liegt mir am Herzen. So habe ich mich in der Vergangenheit immer gegen die Halbierung der Zuschüsse für die Vereinsjugend ausgesprochen. Diese Fehlentscheidung wurde mittlerweile durch den Bürgermeister und die übrigen Fraktionen korrigiert.

7. Natürlich werde ich mich auch weiterhin dafür einsetzen, daß das so genannte Neubaugebiet „Trammer See Plön/Rathjensdorf“, besser bekannt als Seewiesen, nicht realisiert wird. Im Innenbereich gibt es ausreichend Potential, um den langfristigen Bedarf zu decken. Die Bevölkerungszahlen werden ab Mitte des nächstens Jahrzehntes sinken, und mit etwas Verzögerung wird auch der Wohnraumbedarf sinken. Der Neubau von heute ist der Leerstand von morgen. Mit allen Folgen. Es soll sogar schon erste Überlegungen geben, in dem Zusammenhang mit dem Neubaugebiet die Entwicklung eines Gewerbegebiets am Ortsausgang nach Kiel zu prüfen.
Wer so mit seiner Heimat umgeht, hat sie nicht verdient.

Am Infostand am Samstag habe ich – mit einer einzigen Ausnahme – nur positive Rückmeldungen zu meiner erneuten Kandidatur erhalten. Von daher sehe ich mich in meiner Entscheidung, doch noch einmal anzutreten, voll bestätigt.

Ob ich mich – wenn ich gewählt werde – innerhalb der Fraktion mit meinen Überzeugungen durchsetzen kann, wird sich zeigen. Ich kann also nichts versprechen, sondern nur aufzeigen, wofür ich mich einsetzen werde. Ob ich meine Zielvorstellungen durchsetzen kann, hängt natürlich vor allem davon ab, ob sich die Kolleginnen und Kollegen, auch fraktionsübergreifend, überzeugen lassen.
Ein starkes Wahlergebnis würde mir dabei helfen.

Aus dem Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt

Gestern tagte der SteU. Die Schwerpunkttheman waren der Bebauungsplan 6, Johannis- und Teile Hans-Adolf-Straße sowie die Städtebauförderung.
Beginnen möchte ich mit den Mitteilungen des Bürgermeisters:

– Die rechtliche Situation bezüglich der Eigentumsverhältnisse an dem Gebäude der DLRG auf der Prinzeninsel ist auch nach Prüfung durch Herrn Dr. Erdtmann (FWG) nicht abschließend geklärt. Herr Dr. Erdtmann regt an, eine Fachkanzlei mit der Bewertung zu beauftragen.

– Die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren Lärmschutzmaßnahmen sind eingegangen und sollen nunmehr im Zeitraum vom 26. Februar bis 26. März öffentlich ausgelegt werden. In Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird zusätzlich eine öffentliche Informationsveranstaltung geplant. Die Terminabstimmung mit dem Landesbetrieb für Straßenbau ist noch nicht abgeschlossen.

– Am 05. Mai ist Tag der Städtebauförderung. Ob Plön in dem Zusammenhang eine Präsentation oder Veranstaltung halten oder durchführen muß, ist noch offen.

– Die Präambel der Kooperationsvereinbarung zwischen Plön und Ascheberg muß überarbeitet werden. Die entsprechenden Überarbeitungen sind umfangreicher als urspünglich angenommen.

– Der Planunsverband ex. Seewiesen nun Trammer See Plön Rathjensdorf tagt voraussichtlich am 13. März und am 15. Mai.
Ich gehe einmal davon aus, daß am 13. März nur der Haushalt des Planungsverbandes beraten und beschlossen wird, während es am 15. Mai dann inhaltlich zur Sache geht.

Der Umweltbeauftragte informierte, daß es in den kommenden Tagen zu Baumfällungen im Bereich des Steilhanges am Düvelbrook kommen wird. Die Fällungen sind zwingend erforderlich, um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Teile der Stämme werden als Totholz und damit als ökologisch wertvolles Biotop stehen bleiben.

Bebauungsplan 6 Johannisstraße und Teile Hans Adolf-Straße
In der Sitzung wurde beschlossen, den B-Plan öffentlich auszulegen. Der genaue Termin steht noch nicht fest. Es wird auch eine Informationsveranstaltung für Bürger*innen und Eigentümer*innen geplant.
Der Beschluß zur Aufstellung eines Bebauungsplanes wurde 2009 gefaßt.
2012 gab es eine Bürgerinformationsveranstaltung, 2014 wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist, das historische Straßenbild in der Johannisstraße zu erhalten. Dabei wird besondere Augenmerk auf die Erhaltung der bestehenden Baulinie und die Traufständigkeit gelegt. Zudem werden entlang der Johannisstraße im rückwärtigen Bereich Flächen ausgewiesen, in denen der vorhandene Wohnraumbestand erweitert und dem heutigen Bedarf angepaßt werden kann. Im Bereich der südlichen Hans-Adolf Straße werden Baufenster für Neubauten aufgezeigt, die einen Wohnungsbau ermöglichen. Hierzu müssen sich allerdings die Grundstückseigentümer zusammenfinden. Es handelt sich um eine Angebotsplanung, niemand kann oder soll gezwungen werden. Erfahrungsgemäß werden entsprechende Möglichkeiten aber im Laufe der Zeit wahrgenommen. Der Innenraum zwischen möglichen weiteren Gebäuden in der Hans-Adolfstraße und denen in der Johannisstaße soll langfristig von Bebauung freigehalten werden.
Nun kann man sich fragen, ob ein Bebauungsplan notwendig ist, wenn er fast 10 Jahre vom Beschluß bis zur Auslegung benötigt. Ich fage mich, warum es so lange gedauert hat. Wie sich im nicht-öffentlichen Teil der Beratungen immer wieder zeigt, ist es sinnvoll, Bebauungspläne zu haben, um Wildwuchs zu vermeiden. Für mich ist es besonders wichtig, im zentralen Stadtbereich den Altstadtcharakter zu bewahren. Er macht viel vom Charme Plöns aus und ich ein entscheidener Faktor für den Tourismus. Von daher freue ich mich, daß dieser Plan, der im Übrigen auf einen Antrag der FDP zurückgeht, endlich vorankommt.

Städtebauförderung
Um die Verfahrensschritte für die Städtebauförderung abzuarbeiten, wurde der Einleitungsbeschluß für eine „Vorhergehende Untersuchung“ gefaßt. Plön ist in das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentern“ aufgenommen. Nach Abstimmung mit der Städtebauförderung ist das Gebiet auf den Bereich Lübsches Tor bis Krabbe einschließlich Strohberg festgelegt. Eine Erweiterung um den Bereich bis einschließlich Sky-Markt, wie von Herrn Zender (CDU) angeregt und von mit unterstützt, ist daher leider nicht möglich.
Im Rahmen weiterer Verfahrensschritte ist das Einzelhandelskonzept zu prüfen und ggf. zu überarbeiten sowie ein Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) zu erstellen. Anders als ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK), das ich immer als Grundlage für die Aufnahme in Förderungsmaßnahmen gefordert habe, ist das IEK räumlich auf einen Teil der Stadt begrenzt. Das ist in diesem Zusammenhang durchaus zu begrüßen, kann aber langfristig die Erstellung eines ISEK nicht ersetzen.

Erste Sitzung 2018, SteU

Nach der Weihnachtspause tagte heute der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU). In der Einwohnerfragestunde kamen folgende Themen zur Sprache:

Straßenbeleuchtung Klosterstraße. Hier wurde die Sorge geäußert, daß die alten durch moderne Straßenlampen ersetzt werden. Hier besteht im Ausschuß offenbar Konsens, den Altstadtcharakter der Klosterstraße auf jeden Fall zu bewahren. Zielvorstellung ist, die alten Lampen zu behalten und nur die Leuchtmittel auszutauschen.
Dem schließe ich mich an.

Nach wie vor ragt in der Stettiner Straße eine Hecke in den Straßenraum. In Folge kann der Gehweg nicht mehr vernünftig genutzt werden. Diese Frage beschäftigt den Ausschuß schon seit längerer Zeit. Das Problem ist, daß der Grundstückseigentümer einen Rückschnitt verweigert, weil die Hecke dann nicht mehr ausschlagen würde. Als Alternative wurde ein Lattenzaun ins Gespräch gebracht. Der Bürgermeister faßt ins Auge, das Ordnungsamt noch einmal auf den Fall anzusetzen.
Nach meiner Ansicht ist nicht hinnehmbar, daß ein Gehweg nicht mehr genutzt werden kann. Die Ursache des Problems ist, daß die Hecke seinerzeit wohl viel zu dicht an den Gehweg gepflanzt wurde. Wenn dadurch der Gehweg nicht mehr nutzbar ist, ist ein Rückschnitt unvermeindlich. Wenn das nicht geht, muß der Eigentümer die Hecke eben beseitigen. Als Ersatz würde ich mir eine neue Hecke wünschen. Wenn der Eigentümer stattdessen einen Lattenzaun baut, ist das sein gutes Recht. Daß seine Mitmenschen das möglicherweise für eine kleinkindische Trotzreaktion halten könnten, ist deren gutes Recht.

Zu guter Letzt wurde das Thema Hundespielplatz angesprochen. Grundsätzlich wurde die Notwendigkeit eines Hundespielplatzes anerkannt. Allerdings wurden Zweifel geäußert, daß der Platz am Trammer See tatsächlich geeignet wäre. Einerseits ist fraglich, ob er überhaupt ausreichend groß sei, andererseits würden negative Einflüsse auf die Umwelt befürchtet. Das angrenzende Seeufer ist der einzige naturbelassene Uferabschnitt am Trentsee, der noch über einen intakten Schilfgürtel verfügt.
Der Ausschuß vertrat zudem die einhellige Auffassung, daß die Nutzung öffentlicher Flächen ebenso in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt fällt wie die Fragen, die den Umwelt- und Naturschutz betreffen. In meine Beitrag erwähnte ich unter anderem, daß es in diesem Fall erneut zu einer mangelhaften Abstimmung zwischen dem Steu und dem Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) gekommen ist. Diese Abstimmung soll nachgeholt werden, auch wenn der GA die Mittel in seinem Haushalt schon berücksichtigt hat und diese Ausgaben im bereits genehmigten Haushalt der Stadt eingeplant sind. Damit ist die Entscheidung wieder offen.
Ich bin zwiegespalten. Ein Hundespielplatz ist für mich ein „Nice to have“, aber keine zwingende Notwendigkeit. Viele Hunde laufen am Trentsee seit Jahren ohnehin unangeleint herum, obwohl das eine Ordnungswidrigkeit ist. Ein Zaun würde natürlich dazu führen, daß andere Erholungssuchende in dem Bereich von frei laufenden Hunden geschützt sind. Mir sind drei Fälle bekannt, in denen Passanten angefallen wurden. Erfahrungen mit solchen Hundeplätzen in anderen Gemeinden sollen eher nicht so gut sein. Die Plätze sind schnell verkotet, so daß die Bereiche um den Hundespielplatz herum von freilaufenden Hunden genutzt werden. Dann wäre so ein Hundespielplatz kontraproduktiv.
Wenn es zutrifft, daß der Platz nicht ausreicht, dann ist es natürlich nicht sinnvoll, den Bereich einzuzäunen. Dann ist es nicht vertretbar, 10.000,– Euro auszugeben, zumal die Gefahr besteht, daß die Fehlbedarfszuweisungen, die Plön vom Land erhält, um diesen Betrag gekürzt werden. Wenn sich herausstellt, daß der Platz ausreichend ist, käme es zumindest auf einen Versuch an.

In seinen Berichten sprachen Bürgermeister und Verwaltung folgende Punkte an:

Das Fahrradforum findet am 31. Januar 2018 um 1800 in der Aula im Schiffsthal statt. Alle Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich über die bisherigen Ergebnisse der Arbeit der AG-Fahrrad zu informieren und mit ihren Anregungen dazu beizutragen, bedarfsgerechte Verbesserungen an unserem Radwegesystems anzustoßen.
Ich finde das gut und würde mich über eine rege und konstruktive Beteiligung freuen.

Die Einrichtung von Pollern zur Durchsetzung des Fahrverbots in der Fußgängerzone wird weiter vorbereitet. Vermutlich wird das Thema in der nächsten Sitzung des SteU beraten werden.
Die Belieferung der Geschäfte auf der Südseite der Langen Straße muß sichergestellt sein. Allerdings sollte das innerhalb der dafür vorgesehenen Zeiten möglich sein. Leider hat sich der Eindruck verfestigt, daß sich niemand um die Lieferzeiten kümmert, weil es faktisch möglich ist, auch außerhalb der Lieferzeiten in die Fußgängerzone einzufahren. Daher ist die Einrichtung von Pollern aus meiner Sicht folgerichtig.

Im Zusammenhang mit dem Ausbau des Steinbergweges und der Ulmenstraße sollen die Bushaltestellen verlegt werden. In Gesprächen mit der VKP wurde erörtert, ob durch eine Verlegung des Busverkehrs durch die Hipperstraße auch die Bushaltestelle gegenüber der Grundschule Breitenaustraße bedient werden kann. Hierzu ist aber eine Umplanung und zusätzlicher Aufwand für den Umbau verbunden. Zudem kann nicht sichergestellt werden, daß in diesem Fall sichergestellt werden kann, daß der Bus rechtzeitig zur Abfaht der Züge am Bahnhof eintrifft. Daher wird auf diese Umplanung verzichtet.
Diese Entscheidung trage ich voll mit.

Am 28. Februar wird auf der Ratsversammlung über die Voruntersuchung entschieden, die als Voraussetzung für die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm erforderlich ist. Der Förderbescheid für die Voruntersuchung liegt bereits vor.
Diese kurze Mitteilung ist sehr wichtig. Die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm ist aus meiner Sicht extrem wichtig für die qualitative Weiterentwicklung der Innenstadt, insbesondere für den Bereichs des Bahnhofes. Wenn man sich erinnert, wie desolat die Lübecker Straße vor Jahren aussah und wie sie heute aussieht, dann wird man einsehen, daß man um die Teilnahme an der Städtebauförderung nicht umhin kommt.

Am 13. März tagt der Planungsverband Seewiesen, u.a. um den Haushalt zu beschließen. Ob weitere Verfahrensschritte für die Bauleitplanung behandelt werden, ist offen. Dazu müssen die Fragen, Anregungen und Bemerkungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Verwaltung, der Träger öffentlichen Belange und der Öffentlichkeit hinreichend beantwortet oder berücksichtigt sein.
Ich bin gespannt.

Die Wachstation der DLRG wurde auf Antrag der CDU auf die Tagesordnung gesetzt. Eine echte Begründung und vor allem Lösungsansätze oder Lösungsvorschläge wurden nicht vorgetragen. Der Bürgermeister führte noch einmal aus, daß die Prinzeninsel den Hohenzollern gehört und der Vertrag über die Nutzung des Strandbades und der Badeanstalt 1998 ausgelaufen ist. Seither besteht ein vertragsloser Zustand, der ausgelaufene Vertrag wird aber weiter „gelebt“.
Herr Dr. Erdtmann bezweifelt die Aussage zum Eigentum der Hohenzollern an dem von der Stadt errichteten Gebäude und wird dazu Einsicht in die Akten und Verträge nehmen.
Auch mit der DLRG gibt es keine vertragliche Regelung.
Der Sachstand in der Siskussion läßt sich wie folgt zusammenfassen. Die Hohenzollern würden über einen Neubau nachdenken, die DLRG könne in Zukunft die Räume im TSV-Vereinsheim nutzen. Diese Räume werden jetzt frei, weil der Musikzug dort aus- in den ehemaligen Schießstand unter der Turnhalle im Schiffsthal einzieht.
Ich führte dann aus, daß es um drei Themenkomplexe geht:
1. Um den Zustand des Wachraumes auf der Prinzeninsel.
2. Um die Lagerung des Materials, das derzeit in der Badeanstalt an der Fegetasche lagert sowie um Abstellplätze für Rettungsboote und den Mannschaftsbus.
3. Um Schulungs- und Gemeinschaftsräume.
Dazu regte ich an zu prüfen, ob es möglich ist, der DLRG durch die Bereitstellung von städtischen Räumen oder Flächen zu helfen. Meine Anregung ist, daß sich Vertreter*innen der Verwaltung, der Selbstverwaltung und der DLRG zusammensetzen, um zu ermitteln, ob es hier Lösungsmöglichkeiten gibt.
Hierzu äußerte der Bürgermeister, daß die Stadt zwar Trägerin der Feuerwehr ist, aber nicht der DLRG. Hier sei auch deren Landesverband mit einzubeziehen.
Ich halte die Arbeit der DLRG, auch die Jugendarbeit, für ausgesprochen gut und der Rettungsdienst ist eine ehrenamtliche Leistung, die nicht hoch genug geschätzt werden kann. Von daher kann sich die Stadt für dieses Engagement glücklich schätzen. Darum werde ich mich weiterhin dafür einsetzen , die Arbeit der DLRG zu ermöglichen und zu unterstützen.

Im folgenden Tagesordnungspunkt ging es um die Mitgliedschaft der Stadt in der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs in Schleswig Holstein (RAD.SH). Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, der AG beizutreten. Der Kostenpunkt beträgt 750,– Euro pro Jahr. Herr Evers (FWG) fragte nach, welchen Nutzen die Stadt aus der Mitgliedschaft zieht. Eine berechtigte Frage. Der Bürgermeister führte dazu aus, daß Verbände wie z.B. der Städtebund zum einen Fachinformationen und Beratungsleistungen bieten und zum anderen die Interessen der Beteiligten bündeln und ihnen damit in der politischen Diskussion größeres Gewicht verleihen.
Dem Antrag der Verwaltung wurde vom Ausschuß zugestimmt.
Eine richtige Entscheidung, wie ich meine.

Bei der Kooperationsvereinbarung Plön – Ascheberg ging es um die Problematik, wie sich die Stadt Plön zur Entwicklung von 80 Wohneinheiten in Ascheberg positioniert. Wichtig, und auch für die Landesplanung der Landesregierung von Bedeutung ist, daß die Entwicklung von Wohneinheiten im Stadt-Umlandbereich zwischen den Umlandgemeinden und der Stadt Plön abgestimmt wird.
Dazu soll eine seit langem bereits bestehende Vereinbarung mit Ascheberg, auf deren Basis Ascheberg diese 80 Wohneinheiten ohnehin ohne weitere Zustimmung Plöns realisieren kann, überarbeitet und den neuen Bedarfszahlen angeglichen werden.
Natürlich besteht auch ein Zusammenhang zwischen Bedarf und den Planungen für das Neubaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf (ehemals Seewiesen), aber nach einem kurzen Geplänkel zwischen Herrn Zender (CDU) und mir haben wir darauf verzichtet, das Thema weiter zu erörtern. Schließlich bestand kein direkter Bezug und der bevorstehende Anpfiff des Handballspieles Deutschland – Spanien wirkte in diesem Fall als Diskussionsbeschleuniger.
Ich halte eine Abstimmung der Wohnbauentwicklung im Stadt-Umland-Bereich für absolut wichtig. Es wäre anzustreben, wenn sich hier alle Beteiligten an einen Tisch setzen könnten, um eine gesteuerte Entwicklung hinzubekommen. Schließlich hängen von der Bevölkerungsentwicklung auch Themenfelder zusammen wie die zukünftige Entwicklung der Schullandschaft, des Personennahverkehrs, u.s.w.. Leider scheint der Ascheberger Bürgermeister hier wenig gesprächsbereit zu sein, obwohl gerade Ascheberg von der alten Kooperationsvereinbarung profitiert.

Eine Neuerung ist die Behandlung von Bauanträgen im öffentlichen Teil der Sitzung, sofern keine persönlichen Interessen betroffen sind. Die Kreisberufsschule plant Umbaumaßnahmen, in deren Verlauf mehrere Bäume gefällt werden sollen. Nachdem der SteU in seiner letzten Sitzung sein Einvernehmen versagt hat, soll das Einvernehmen jetzt erteilt werden, vorausgesetzt es kommt zum Abschluß der Bauarbeiten zur Neuanpflanzung einer noch festzulegenden Anzahl von Bäumen mit einem Mindestumfang des Stammes von 45 cm.
Das ist für mich in Ordnung. Die jetzigen Bäume haben zwar einen Umfang von 75 cm, aber der Umbau der Schule ist für mich bedeutsamer als der Erhalt der bisherigen Bäume. Der Schaden für die Umwelt wird aus meiner Sicht durch die Neuanpflanzung auf längere Sicht ausgeglichen.

 

Aktuelles von den Trammer Seewiesen

Hier einmal ein paar aktuelle Fotos von den Trammer  Seewiesen, wo das „Neubaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf“ geplant wird. Vor dem Bereich der geplanten Grundstücke hat sich ein Gewässer gebildet.
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Der Boden scheint auch im Bereich der zukünftig geplanten Bebauung völlig aufgeweicht zu sein. Mir kommen bei diesem Anblick durchaus Zweifel, ob der Untergrund tatsächlich für eine Bebauung geeignet sein könnte.
Mal angenommen, die Stadt Plön und die Gemeinde Rathjensdorf winken die Planung tatsächlich durch, was passiert, wenn zukünftigen Bauherren/-Frauen Schadensersatzansprüche an die beiden Kommunen stellen, etwa weil die Keller absaufen? Welche Verantwortung übernehmen die Kommunen mit einer eventuellen Zustimmung?
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Die Planer des Investors bezeichnen diesen Wald als Brennnesselwald. Sein ökologischer Wert soll heruntergespielt werden. Ziel ist, dass der Wald den Status Wald verliert, damit die Bebauung näher an die Bäume heranrücken kann.
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