Unser Bürgerbüro, teurer, als urspünglich geplant

In der gestrigen Sitzung nahm die Diskussion über den Haushaltsabschluß 2019 breiten Raum ein.
Der Gesamtabschluß ist deutlich besser ausgefallen als der ursprüngliche Ansatz.
Die Differenz beträgt rund 2.2 Millionen Euro.
Die Ursachen für das positive Ergebnis sind vielfältig:
– Die Fehlbedarfszuweisungen für die Jahre 2014 bis 2016 wurden durch das Land gezahlt (977.000 €)
– Die vorsichtshalber eingestellten Mittel für die Sanierung des Piratenlandes im Plönbad wurden nicht benötigt (125.000€)
– Einsparungen bei Planungen im Bereich Städtebau und Flächennutzungsplan (402.000 €)
– Verringerung der Kreisumlage um (90.000 €)
– Mehreinnahmen aus Gewerbesteuer (410.000 €)

Auf einen Nachtragshaushalt wurde verzichtet, weil das mit dem vorhandenen Personal nicht hätte geleistet werden können. Die Jahresabschlüsse bis 2020 müssen bis zum Ende dieses Jahres aufgearbeitet sein. Das ist eine Nachwirkung der Umstellung von der kameralistischen Buchführung auf die doppelte Buchführung DOPPIK (Doppelte Buchführung in Konten).

Der Haushaltsabschluß 2019 wurde am 23. August 2021 durch die Ratsfrau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) sowie die Ratsherren Koll (CDU) und Landschof (SPD) geprüft. Herr Koll stellte das Prüfergebnis vor und sparte nicht mit kritischen Anmerkungen. Frau Meyer merke dazu an, daß er sicher mit einigem Recht hätte, aber nicht mit allem und der Bericht so nicht im Team abgestimmt war.

Der Schwerpunkt der Kritik richtete sich auf die Finanzierung des Bürgerbüros im Otto Haack Haus in der Langen Straße. Die Gesamtkosten für die Einrichtung des Bürgerbüros lagen bei 203.587,26 € und waren damit deutlich höher als erwartet. Für einen Teilbetrag von 70.686,45 € reichte der Deckungskreis nicht aus. Die Deckung erfolgte aus dem Gesamthaushalt. 
Herr Koll machte am Anfang klar, daß sich seine Kritik nicht gegen die Sinnhaftigkeit des Bürgerbüros an sich richtet. Das ist – zumindest nach meiner Wahrnehmung – über alle Fraktionsgrenzen hinweg unbestritten. Er betonte, daß sich seine Kritik gegen die Art und Weise richtet, mit dem es zu der Kostenüberschreitung kam. Die Kostensteigerung wäre der Selbstverwaltung auch trotz Nachfrage nicht rechtzeitig mitgeteilt worden. Er bezweifelte auch, daß diese Ausgaben unausweichlich und damit rechtmäßig waren.

Der Bürgermeister hat die Verantwortung dafür übernommen. Nachdem der Beschluß gefaßt wurde, das Bürgerbüro im Otto Haack Haus einzurichten, sei es ihm der damaligen Situation darauf angekommen, das so schnell wie möglich zu handeln. In der Vorlage wird darauf verwiesen, daß die UN-Behindertenkonvention 2009 von der Bundesrepublik ratifiziert wurde und Barrierefreiheit damit in Deutschland geltendes Recht ist. Eine Alternative gab es nicht.
Im Rahmen des Umbaus hätten sich immer wieder neue Situationen ergeben, die in der Planung nicht berücksichtigt waren. Die erforderlichen Maßnahmen wurden seinerzeit schnell entschieden. Dabei habe er die Kostenentwicklung nicht vollständig im Auge behalten.

Letztendlich wurde die außerplanmäßige Auszahlung in der gestrigen Sitzung des Hauptausschusses vorerst nicht genehmigt. Die Kommunalaufsicht soll gebeten werden zu prüfen, ob die Ausgabe als überplanmäßige Ausgabe tatsächlich unausweichlich waren.
Erst danach soll der Beschuss in der Ratsversammlung behandelt werden.

Weiterhin wurde von Herrn Jagusch (CDU) zur Sprache gebracht, daß mit den Stadtwerken GmbH eine Absprache bestand, daß diese einen Teil der Kosten trägt. Das schien nachdem Stand der aktuellen Diskussion auch nicht der Fall zu sein. Hier soll geprüft werden, in wie weit eine vertragliche Verpflichtung besteht oder ob die Kosten über einen angehobenen Mietbeitrag auf die Stadtwerke GmbH umgelegt werden können.

Darüber hinaus betonte der Bürgermeister, daß bereits jetzt organisatorische Maßnahmen ergriffen wurden, damit sich eine solche Situation nicht wiederholt. Die Einbindung der Kämmerei in Zahlungsvorgänge erfolgt bereits jetzt und es ist ein internes Kontrollsystem im Aufbau. Das wäre eine Konsequenz aus der Erfahrung mit der DOPPIK, die, soweit ich es verstanden habe, ab 2023 dann auch so vorgeschrieben ist.

Die Vermutung, daß bei der Einrichtung des Bürgerbüros gegen das Vergaberecht verstoßen worden wäre, wies der Bürgermeister zurück.

Vom Grundsatz stehe ich zu der Entscheidung, das Bürgerbüro im Otto Haack Haus einzurichten.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob die Einrichtung des Bürgerbüros günstiger geworden wäre, wenn man Verfahren eingehalten hätte. Tatsache ist, daß die Selbstverwaltung nicht rechtzeitig über die Kostensteigerungen informiert wurde.
Die Verfahren wurden aber auch durch den Bürgermeister unbestritten nicht eingehalten. Das ist ein Fehler, zu dem er sich bekannt hat. Im Grunde genommen hatte Frau Killig (FDP) recht mit der Feststellung, daß der Bürgermeister im guten Glauben und mit guten Absichten gehandelt hat, aber etwas blauäugig war.

 

Vertrag mit dem PSV auf gutem Wege

Am 31. Mai 2021 stand der Tagesordnungspunkt 9 „Vertragsangelegenheiten; hier: PSV, Vertragsanpassung und Verlängerung“ als nichtöffentlicher Punkt auf der Tagesordnung des Hauptausschusses. Der entsprechende Antrag wurde von der der SPD Fraktion eingereicht. 

Am 17. Juni 2021 wurde im Hauptausschuß erneut in nicht-öffentlicher Sitzung über das Thema beraten.
Bei 10 Ja und einer Nein-stimme wurde beschlossen:
„Der Hauptausschuss empfiehlt der Ratsversammlung, den Erbbaurechtsverlängerungsvertrag in Form und Fassung der Anlage zur Verwaltungsvorlage VO/RV/2021/2311 mit den ebenfalls aus der Verwaltungsvorlage zu entnehmenden Änderungen bzw. Ergänzungen zuzustimmen und den Bürgermeister zu beauftragen, diesen Vertrag mit dem vertretungsberechtigten Vorstand des Plöner Seglervereins von 1908 e. V. abzuschließen.“

Diese Empfehlung wurde der Ratsversammlung am 30. Juni 2021 zum Beschluß vorgelegt. Statt wie ursprünglich geplant nicht-öffentlich zu beraten, wurde auf Antrag von Herrn Dr. Erdtmann von der FWG beschlossen, Beratung und Beschluß öffentlich durchzuführen.

Am Ende stimmten von 20 anwesenden Ratsmitgliedern 16 dafür, dem Vorschlag der Hauptausschusses zu folgen und den Erbbaurechtsvertrag mit dem PSV zu verlängern.
Die FWG stimmte geschlossen dagegen, zwei Enthaltungen kamen aus dem Bereich von Bündnis 90/Die Grünen, da die von ihnen vorgeschlagene Ergänzung des Vertragsentwurfes nicht mit aufgenommen wurde.
Der entsprechende Entwurf wird jetzt dem PSV zugeschickt, der am 21. August 2021 auf seiner Mitgliederversammlung ebenfalls darüber abstimmen muß.
Ich gehe davon aus, daß auch die Mitglieder des PSV zustimmen und hoffe, daß die Kuh damit für die nächsten 50 Jahre vom Eis ist.

Damit würde jedenfalls ein mehrjähriger Prozess enden, in dem der PSV und die Stadt um eine tragbare Lösung gerungen haben.

Bereits bei der Einführung in den Tagesordnungspunkt habe ich gesagt: „Die Plöner Vereine brauchen Planungssicherheit, auch der PSV.“
Ich bin Herrn Jagusch dankbar, daß er die ausführliche Begründung noch einmal treffend vorgebracht hat. Dem Fraktionsvorsitzenden der SPD, Bastian Landschof blieb da nur übrig zu betonen, er würde alles unterschreiben, was Herr Jagusch gesagt hat, ergänzte aber noch augenzwinkernd, Herr Jagusch solle sich nicht daran gewöhnen. 

Die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen wollte den Vertragsentwurf noch ergänzen. Der “Heimfall” der Immobilie an die Stadt solle auch erfolgen, wenn der PSV seine Gemeinnützigkeit verliert. Dafür fand sie aber keine ausreichende Mehrheit, da die überwiegende Gruppe der Ratsmitglieder das aufgezeigte Szenario für ausgeschlossen hielt.

Abweichend von der überwiegenden Auffassung hat Herr Dr. Erdtmann, Fraktionsvorsitzender der FWG, eine andere Meinung vertreten. Das ist legitim und nicht zu beanstanden, aber dennoch habe ich zwei Anmerkungen:

1. Der Ostholsteiner Anzeiger (OHA) stellt ihm für seine Argumente viel Raum zur Verfügung. Das ist völlig in Ordnung, obwohl ich glaube, daß der 1. Vorsitzende des PSV hier einiges richtig stellen könnte.
Daß Herr Kuhr in dem Artikel auch Herrn Jagusch (CDU) zitiert – obwohl es ein Antrag der SPD-Fraktion war, das Thema „Vertragsangelegenheit PSV …“ erneut auf die Tagesordnung zu setzen, ist nach meiner Meinung ein weiterer Anhaltspunkt dafür, daß der Ostholsteiner Anzeiger eher CDU-nah berichtet. 

Ich will jetzt gar nicht weiter auf die Berichterstattung des Ostholsteiner Anzeigers mit dem Namensartikels von Herrn Kuhr eingehen, den ich mal als journalistischen Ausrutscher bewerte.
Allerdings habe ich mich kürzlich betreffend der Berichterstattung des OHA mit einer Beschwerde an den Deutschen Presserat gewandt.
Diese Beschwerde wurde als begründet angesehen.

2. Im OHA wird Herr Dr. Erdtmann zitiert: „Die Schwester eines Ratsmitgliedes sei auch in der Vorstandsarbeit des PSV involviert“. Sofern das Zitat korrekt ist, ist diese Aussage befremdlich und wie ich finde auch nicht ganz in Ordnung.
Die Zeit der Sippenhaftung ist schon länger vergangen, und das ist auch gut so.

In einer Kleinstadt wie Plön kennt zwar nicht jede*r jede*n, aber viele kennen sich. Viele sind Mitglied in heimischen Vereinen. Solange ein Ratsmitglied nicht im Vorstand eines Vereines tätig ist, kann er aus meiner Sicht durchaus an Abstimmungen teilnehmen. Das gilt insbesondere, wenn das Ratsmitglied oder ein*e Verwandte*r ersten oder zweiten Grades keine wirtschaftlichen Vorteile aus dem möglichen Abstimmungsergebnis ziehen kann.
So habe ich mich in der Vergangenheit im Zusammenhang mit einem Bebauungsplan auch schon für befangen erklärt, obwohl es gar nicht um wirtschaftliche Vorteile ging, nur um den Anschein zu vermeiden.
Als normales Mitglied des PSV – ohne besondere Funktion in dem Verein – habe ich daher mit abgestimmt.

Innerlich habe ich ein wenig bei folgender Äußerung von Herrn Dr. Erdtmann gezuckt: „Die Stadt kann keinen Beschluß fassen, womit sie Volksvermögen verschenkt“, nachzulesen in der KN vom 3. Juli. Der Begriff „Volksvermögen“ ist für mich auch ein wenig aus der Zeit gefallen. Ich jedenfalls würde ihn nicht verwenden.
Ausdrücklich möchte ich hier aber betonen, daß ich Herrn Dr. Erdtmann, den ich durchaus schätze, hier nichts unterstellen will. 

Zum Stand des Haushaltes 2021 und seinen Wirrungen

Noch ein kurzer Rückblick auf die vergangenen Wochen, die im wesentlichen von der Erstellung des Haushaltes 2021 bestimmt waren. Die Ausschüsse für „Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT)“, „Stadtentwicklung und Planung (SteP)“ sowie der „Hauptausschuß (HA)“ haben zwei mal getagt. Auf der jeweils ersten Sitzung wurde der Haushalt der einzelnen Ausschüsse vorgestellt. Es konnten Fragen gestellt und schon einmal Erklärungen abgegeben werden.

Danach tagte die Haushaltskonsolidierungsgruppe. Plön ist strukturell unterfinanziert. Das heißt, selbst wenn alle freiwilligen Ausgaben gestrichen würden, käme die Stadt mit dem Geld nicht aus. Als „Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums“ bekommt die Stadt natürlich auch Mittel vom Land, um diese Aufgaben wahrzunehmen. Wenn die Versorgung des Umlandes nicht mehr sichergestellt ist, etwa durch die Schließung der Schwimmhalle oder der Bücherei, würden diese Mittel wegfallen. Eine Schließung von unseren öffentlichen Einrichtungen würde damit im Grunde genommen nicht weiter helfen.
Als Fehlbedarfsgemeinde – also als Gemeinde, die sich nicht selbst finanzieren kann – ist die Stadt auf Zuschüsse vom Land angewiesen, so genannte Fehlbedarfszuweisungen. Daher wird unser Haushalt von der Kommunalaufsicht geprüft, die ihn dann genehmigen muß. Im Haushaltsplan müssen auch Konsolidierungsbemühungen aufgezeigt werden. Von daher müssen die Fraktionen jetzt über die Vorschläge der Verwaltung beraten.
Dazu wären sowohl Maßnahmen zur Verbesserung der Einnahmesituation wie auch Maßnahmen zur Verringerung der Ausgaben oder eine Kombination aus beiden zu betrachten. Die Fraktionen sich gebeten, bis Mittwoch an die Verwaltung zu übermitteln, welchen Maßnahmen sie zustimmen würden, damit sie in den Entwurf des Haushaltsplans mit eingearbeitet werden können. 

Für die zweite Runde der Haushaltsberatungen wurden dann von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und dem fraktionslosen Ratsherrn Kruppa Haushaltsanträge gestellt. Die Anträge wurden in dem zuständigen Ausschuß beraten.
Als letztes hat der HA beraten, zum einen über seinen eigenen Haushalt, zum anderen aber auch noch über den Stellenplan und den Gesamthaushalt.

Viele der Anträge gingen im gegenseitigen Einvernehmen und mit großer Mehrheit durch. Einzelne Anträge sorgten aber für eine lebhafte Diskussion, so daß sich die Sitzungen von SteP und HA bisweilen sehr in die Länge zogen.

Der Abschließende Beschluß soll dann am 30. Juni in der Ratsversammlung folgen.
Die Genehmigung der Kommunalaufsicht wäre realistischerweise 6 bis 8 Wochen später vor. Sie kann Auflagen enthalten, etwa eine Beschränkung der Kreditaufnahme. 

Zu den Ausschusssitzungen:

Auf das Jahr 2022 wurde z.B. der Ankauf der Kreisfeuerwehrzentrale geschoben. Das dafür vorgesehene Geld wird erst im kommenden Jahr in den Haushalt eingestellt. Die Planung ist noch nicht so weit, daß in diesem Jahr eine Kaufentscheidung fallen kann.

Auf 2022 wurde auch der Ersatzneubau für die mittlerweile abgerissene Sporthalle am  Schiffsthal geschoben.  Zum einen ist die Förderung des Baus im Moment völlig offen, zum anderen sind die Planungen noch nicht konkret genug, um hierfür Haushaltsmittel vorzusehen. Mit einem Volumen von 5,9 Millionen Euro ist das der größte Brocken.

Kontrovers diskutiert wurde auch die Instandsetzung der 5-Seen-Allee, die mit 150.000,- Euro veranschlagt ist. Die Verwaltung möchte diese Maßnahme schon seit längerem durchführen. Ich allerdings habe die Frage gestellt, ob diese Straße überhaupt notwendig ist. Als die Pionierkaserne in Stadtheide bestand, gab es keine Möglichkeit, über diesen Weg mit dem Auto von Plön nach Niederkleveez zu fahren. Für Radfahrer*innen und Fußgänger gab es schon immer den Wanderweg über den Adlerhorst. Den Weg gibt es immer noch, sie könnten aber auch zukünftig die 5-Seen Allee weiter nutzen. Sie müßte nur für den KFZ-Verkehr gesperrt werden. Bei einer Sperrung des Weges müßten Autofahrer*innen lediglich einen Umweg von weniger als 2 Kilometer in Kauf nehmen. Bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 60 km/h entspricht das gerade einmal einer zusätzlichen Fahrtzeit von 2 Minuten.
Die Aussage, daß dann die Buslinie eingestellt werden müßte, weil der Umweg mit dem Fahrplan nicht mehr zu vereinbaren wäre, ist zu bedenken, aber sie ist ungeprüft.
Ich bin mir auch sicher, daß Bösdorf damit Probleme hätte, aber die Gemeinde dürfte die Situation kennen, da auch die Brücke über die Schwentine bei Timmendorf extrem teuer ist und eine Nutzungseinschränkung im Gespräch oder bereits umgesetzt ist.

Eine weitere Kontroverse gab es über die Sprottenflotte. Im GUT wurde beschlossen, in Plön 6 Stationen für dieses Leihfahrradprogramm der Kielregion einzurichten. Der selbe GUT, der das beschlossen hat, hat nun auf Antrag der CDU die Finanzmittel dafür zusammengestrichen, mit dem Ziel, nur noch zwei Stationen einzurichten, und zwar am Bahnhof und an der Fegetasche. Besonders der Kollege Koll von der CDU hat sich dafür stark gemacht.
Damit wird das System aber ad absurdum geführt. Es könnte dann zwar immer noch dazu dienen, vom Bahnhof zur Fegetasche mit dem Abfahrtpunkt der Großen Plöner Seerundfahrt und zurück zu kommen, aber die grundsätzliche Zielsetzung, innerstädtisch vom Auto auf das (Leih)Fahrrad umzusatteln, wäre ausgehebelt.
Zur Verbindung zwischen den Ostufergemeinden an der Kieler Förde kann eine Ausleihstation pro Ort ja ausreichen, um von Ort zu Ort zu kommen, so die Argumentation der CDU-Fraktion. Hier in Plön geht es aber vorrangig darum, von den Parkplätzen am Ortsrand in die Innenstadt zu kommen, als ein Beitrag zur Mobilitätswende. Natürlich hätten mehrere Stationen auch einen Einfluß auf die Förderung des Tourismus, nicht zuletzt, weil man dann mit dem Rad z.B. von Plön nach Preetz fahren könnte. Das Argument, man könne es ja erst einmal mit zwei Stationen versuchen, ist aus zwei Gründen problematisch:
1. Die Kiel-Region fordert mindestens 3 Stationen, um die Sprottenflotte finanziell zu fördern. Zumindest wiesen Bürgermeister Winter und die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen darauf hin.
2. Das System muß von Anfang an so attraktiv sein, daß es angenommen wird. Es ist als Verkehrssystem zu verstehen, nicht als Verbindung zwischen zwei Punkten. Wenn man das System zusammenschrumpft, wird es nicht mehr funktionieren. Ein System ist nun mal mehr als die Summe der Teile.
In der abschließenden Beratung des Haushaltes habe ich dann beantragt, die Finanzierung des ursprünglichen Konzeptes wieder in den Haushalt mit aufzunehmen und der Ratsversammlung zu empfehlen, das zu beschließen.  Bei Stimmengleichheit und vielen Enthaltungen wurde der Antrag nicht angenommen.

Ganz ähnlich ging es dem SCvP, dem Segelverein bei der Jugendherberge. Dieser oft unbeachtete Verein hat immerhin fast 100 Mitglieder und liegt an einer Stelle, die besonders bei Stürmen sehr unruhig ist. Durch die Corona-Lage war der Verein auch nicht in der Lage, Arbeitsdienste durchzuführen. Dennoch muß die Verankerung der Wellenbrecher erneuert werden. Dafür wurde ein Zuschuß von 2500,- Euro beantragt. Der GUT hat diesem Zuschuß zugestimmt, wenn auch mit knapper Mehrheit, der Verein wurde informiert. Bei der Haushaltsverhandlung hat der GUT dann auf Antrag der CDU die Streichung der dafür vorgesehenen Gelder aus dem Haushalt beantragt und eine Mehrheit dafür gefunden.
Das ist für die Stadt – nicht nur für den Bürgermeister, sondern auch für die politischen Vertreter*innen schon sehr peinlich, nicht zuletzt, weil der Bürgermeister den Verein bereits über den positiven Entscheid informiert hatte.
Ich habe zwar versucht, den Zuschuß dann in der Abschließenden Beratung im HA wieder in den Haushalt zu bringen, aber mein Antrag, der Ratsversammlung zu empfehlen, diesen Zuschuß zu bewilligen, wurde bei Stimmengleichheit und zahlreichen Enthaltungen nicht angenommen.

Im Haushalt hatte der Bürgermeister 2500,- Euro vorgesehen, um der Schützengilde anläßlich des 400-jährigen Jubiläums ein repräsentatives Geschenk machen zu können. Dieser Betrag wurde gestrichen. Das Geschenk ist nun aus dem normalen Geschenketitel des Bürgermeisters zu bezahlen.
Der Entscheidung ist eine rege Diskussion vorangegangen, in der erörtert wurde, ob man einen Verein, der Frauen nicht als gleichberechtigte Mitglieder zuläßt, derartig repräsentativ beschenken sollte, (die Plöner Schützengilde ist ein eingetragener Verein, aber nach meiner Kenntnis aus dem Grunde nicht als gemeinnützig anerkannt).

Angenommen wurde mein Antrag, der Ratsversammlung zu empfehlen, die eingeplanten Mittel für das Gründach im Wald auf dem Gebäude des Prinzenbades zu streichen und die bereits zugesagten Fördermittel zurückzugeben. Wenn die Ratsversammlung dieser Empfehlung nicht folgt, fließen über eine Viertel Million Euro an Steuermittel in ein paar Quadratmeter Gründach auf dem Prinzenbad. Eine Verschwendung von Steuermitteln, auch wenn die Stadt selber nur 10% davon aufzubringen hätte. Den Rest zahlt der Bund. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Steuermitteln sieht anders aus. 

Für die Pflege der Bäume auf dem Stadtgrabenparkplatz wurde der Betrag von 50.000,- auf 100.000,- Euro verdoppelt. Damit sollen die 53 Bäume gerettet werden. Geplant ist, das Erdreich aufzulockern, einen Zugang zum Wurzelbereich zu schaffen, über die dem Baum Wasser zugeführt werden kann, Bewässerungssäcke zu besorgen, um die Bäume kontinuierlich mit Wasser zu versorgen und Metallabdeckungen für das Erdteich um den Stamm, die sogenannte Baumscheibe, zu beschaffen, damit das Erdreich nicht weiter verdichtet wird. 
Ich habe gerade am Wochenende ein Gespräch geführt, in dem ich darauf hingewiesen wurde, daß das ganze vergebene Liebesmühe sei. Die Baumscheiben wären einfach zu klein für die gepflanzten Bäume, die Anlage des Parkplatzes sei schlicht und einfach fehlerhaft geplant und das Sterben der Bäume ließe sich so nur hinauszögern. 
In der Haushaltsberatung wurde allerdings darauf hingewiesen, daß eine Neuanpflanzung noch teurer wäre. 

Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, begrenzt auf 2 Jahre eine zusätzliche Fachkraft im Bereich Stadtplanung in den Stellenplan mit aufzunehmen, fand keine Zustimmung. Selbst der Bürgermeister wies dieses Ansinnen zurück, da er im Rathaus aufgrund der Raumnot keinen Platz mehr hat und ansonsten auch noch zusätzlich eine*n technische*n Zeichner*in benötigen würde. Da die Ablehnung in der Vorberatung im SteP eindeutig war, wurde der Antrag dann zurück gezogen und im Hauptauschuß nicht weiter beraten.

Der Antrag von Ratsherrn Kruppa wurde im Ansatz begrüßt. Er hatte vorgeschlagen, die Arbeiten an mehreren Bebauungsplänen (B-Plänen) einzustellen und das Grundstück Eutiner Straße, „Altes Fährhaus“, an den Plöner Segelverein zu verkaufen, um von den Einsparungen und dem Erlös das Fischereigelände mit Gebäuden zu kaufen.
Das Konzept, da er dazu erarbeitet hat (Gastronomie, Imbiss, Ferienwohnungen) finde ich gar nicht schlecht, aber ein Verkauf des Grundstückes, auf dem das „Alte Fährhaus“ steht, sollte meines Erachtens nicht über das Knie gebrochen werden.
Dazu kommt, daß die Stadt mit dem Land gerade über ein Erbbaurecht betreffend des Fischereigeländes verhandelt.
Ebenso stand der Erbbaurechtsvertrag mit dem PSV noch auf dem nicht-öffentlichen Teil der Tagesordnung.
Hier griff Herr Dr. Erdtmann von der Freien Wählergemeinschaft (FWG) das Wort, der sich kritisch zum Erbbaurechtsvertrag und völlig ablehnend zu einem Verkauf äußerte. Da wir Vertragsangelegenheiten grundsätzlich im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung behandeln, mußte ich als Vorsitzender darauf achten, daß hier die Vertraulichkeit gewahrt wurde. Ich brauchte aber nicht einzugreifen.
Es widerstrebt mir, Redebeiträge zu unterbrechen oder zu unterbinden, auch wenn sie langatmig sind und man ihnen inhaltlich nicht immer folgen kann, aber wenn es darum ginge, Vorlagen der Verwaltung immer nur abzunicken, könnte ma auch ein paar Pelikane in die Ratsversammlung und ihre Ausschüsse setzen.

 

 

Haushalt, Verfahren und Hintergründe

In der vergangenen Woche begannen die Vorbereitungen für die Aufstellung des Haushaltes der Stadt Plön für das Jahr 2021. Im Prinzip ist es so, daß nur die Beschlüsse für freiwillige Aufgaben der Stadt umgesetzt werden können, für die Geld in den Haushalt eingestellt ist.
Gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben wie etwas Sozialleistungen werden im Haushalt auch erfaßt. Allerdings hat die Stadt hier keine Einflussmöglichkeit. Wenn es einen gesetzlich begründeten Anspruch gibt, muß bezahlt werden.

In der vergangenen Woche tagten alle drei Ausschüsse der Stadt. Der Hauptausschuß (HA) kam am Montag, dem 31. Mai zusammen, der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP) tagte am Mittwoch, dem 02. Juni und der Ausschuß für gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) einen Tag darauf am 03. Juni.

In dieser Sitzungswoche wurden in allen drei Ausschüssen die Ergebnis- und Finanzpläne, die Produktbücher und die Investitionslisten vorgelegt.
Die Ergebnis- und Finanzpläne geben eine allgemeine Übersicht über die Finanzlage.
Die Produktbücher sind – wie hier beispielhaft aufgezeigt – gegliedert in
– 5. Hauptproduktbereich (z.B. Gestaltung und Umwelot
– 5.3. Ver- und Entsorgung
– 5.3.8. Abwasserbeseitungung
– 5.3.8.00 Bedürfnisanstalten
Die einzelnen Produktbereiche werden dann auch noch erläutert.
Der Produkthaushalt des HA hat 146 Seiten. Sich hier einzuarbeiten dauert aber nicht so lange, wie im ersten Moment vermutet werden kann. Insbesondere die Erläuterungen machen es einem leichter, das „Zahlenwirrwarr“ zu verstehen. Es ist nämlich kein „Wirrwarr“, sondern ganz übersichtlich, wenn man die Struktur erst einmal verstanden hat.
In der Investitionsliste sind dann noch einmal sehr übersichtlich die Ausgaben zusammengefaßt, die für das kommende Haushaltsjahr berücksichtigt werden sollen.

Aber Obacht: 2 Positionen haben mein Mißtrauen bzw. Mißfallen erregt.

Hauptausschuß: Produkt 11110 Konto 78683000 /
Kauf Grünfläche CO2-Kompensation für 20.000,— Euro.
Darunter konnte ich mir so gar nichts vorstellen, Wie sich auf Nachfrage herausstellte, handelt es sich dabei um die Wiese am Ortseingang, auf der im Rahmen des städtischen „Klimaschutzplanes“ Sonnenkollektoren errichtet werden sollen. Das steht dann im Zusammenhang mit dem „Quartierskonzept“ für den Bereich Bieberhöhe/Seestraße.
Nun habe ich im Prinzip nichts gegen Sonnenkollektoren, aber ich bin der Überzeugung, daß wir nicht unter dem Motte Klimaschutz, Klimaschutz über alles jede Entscheidung abnicken sollten wie die Pinguine, sondern auch Aspekte wie Natur- und Landschaftsschutz mit in die Abwägung einbeziehen sollten. Allerdings lege ich mich hier jetzt schon fest. Meine Hand werde ich für den „Photovoltarikpark“ am Ortseingang nicht heben.
Hinzu kommt nicht nur, daß der Ankauf unter dem Begriff „CO2 Kompensation“ verschleiert daherkam. Wir hatten uns darauf festgelegt, daß jede Maßnahme zum Klimaschutz und deren Durchführung einzeln beraten und beschlossen wird. Daher könnte ich jetzt versucht sein zu behaupten, daß uns diese Ausgabe untergejubelt wurde. Zumindest wäre es sinnvoll gewesen, sie mit einem Sperrvermerk zu versehen. Das würde bedeuten, daß das Geld erst fließen kann, wenn der Sperrvermerk durch eine Entscheidung des Ausschusses aufgehoben wird.

GUT: Produkt 42402 Konto 78170020 /
Zuschuss Gründach Prinzenbad in Höhe von 277.000,— Euro
Das ist aus meiner Sicht nicht vertretbar. (Um mir hier nicht den Vorwurf der Unsachlichkeit zuzuziehen verzichte ich anders als in der Sitzung darauf, das als Schwachsinn zu bezeichnen, aber das mußte mal gesagt werden.)
Dazu zwei Punkte:
1. Eine Blumenwiese (ungefähr 250 qm) auf dem Dach des Prinzenbades mitten im Wald für eine Viertelmillion Euro ist Verschwendung von Steuergeldern und wäre ein Fall für den Bund der Steuerzahler. Ob hier bereits von Veruntreuung gesprochen werden kann, müßte geprüft werden.
Daran ändert sich auch nichts, wenn 90% der Summe aus Bundesmitteln kommen und die Stadt „nur“ mit 27.000,- Euro an dieser Verschwendung von Steuermitteln beteiligt ist.
Ein Hektar (10.000 qm) Dauergrünland kostet im Kreis Plön über den Daumen 20.000,- Euro)
Das wäre das 40-fache der Fläche des Daches auf dem Prinzenbad. Auf einer derartig großen Fläche ließe sich tatsächlich eine großräumige „Insektentankstelle“ errichten. Nur nicht im Plöner Stadtgebiet. Aber der Nutzen dürfte um ein vielfaches höher sein als der der 250 qm.
Für 200.000,- Euro ließen sich fast 14 Hektar Dauergrünland erwerben. Das wäre grob über den Daumen mehr als das 400-fache der Fläche auf dem Dach des Prinzenbades.

Wie geht es weiter?

Am kommenden Mittwoch trifft sich die Haushaltskonsolidierungsgruppe um 17:00. Dort wird mit den Fraktionsspitzen und der Verwaltung über Einsparmöglichkeiten geredet. Dabei muß einem klar sein, daß Einschnitte schmerzlich sein können.

Bereits jetzt haben die Fraktionen die Möglichkeit, Änderungsanträge zum Haushaltsentwurf einzureichen. Über die Anträge wird dann in der 24. Kalenderwoche (14-18. Juni) erneut in den Ausschüssen beraten und abgestimmt.

Die Ausschüsse tagen wir folgt:
GUT: Montag, 14. Juni
Step: Mittwoch, 16. Juni
HA: Donnerstag, 17. Juni

In allen drei Ausschüssen werden dann die Haushaltsentwürfe des jeweiligen Ausschüsse beraten und beschlossen. Der Hauptausschuß berät und entscheidet dann auch noch über den Gesamthaushalt.

Die abschließende Entscheidung über den Haushalt fällt dann am 30. Juni dieses Jahres, sofern alles läuft wie geplant. Sicher ist das nicht, da es noch einige Risiken gibt, aber wahrscheinlich ist dieser Zeitablauf schon.

Gründach, Stellvertretung Umweltbeauftragte und Protokolle des Ältestenrates

Am Montag trat der Hauptausschuß zusammen.

Das ist mir in vielen Jahre noch nie passiert, auch wenn ich zu den Sitzungen oft auf den letzten Drücker kam. Ich hatte mir versehentlich als Termin 19:00 eingetragen. Vermutlich war ich gedanklich bereits in der Ratsversammlung nächste Woche. Daher fing die Sitzung ohne mich an, aber nach 10 Minuten konnte ich dann die Sitzungsleitung übernehmen. 

Drei Themen:
Gründach Prinzeninsel
Stellvertretung Umweltbeauftragte
Protokolle des Ältestenrates

Zu Gründach Prinzeninsel.
Die Ratsversammlung hatte beschlossen, im Rahmen des Programmes für Modellprojekte zur Klimaanpassung und Modernisieren in urbanen Räumen ein Förderantrag zu stellen.
Begründet wurde der Förderantrag mit einer CO2 Einsparung und der Anlage einer Insektentankstelle auf dem Dach. Aus meiner Sicht war die Begründung der Stadt sehr konstruiert. Der Antrag wurde dann im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages befürwortet. Für das Gründach auf dem Gebäude des Prinzenbades waren 248.000,00 € bewilligt.

In der Vorlage der Verwaltung, und das Zitat lasse ich umkommentiert für sich stehen, ist dazu zu lesen: „Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat die Maßnahme am 18.11.2020 durchgewinkt.“

Soweit ich es verstanden habe, und das geht auch aus der Vorlage der Verwaltung hervor, aus diesem Programm aber stets verknüpft mit der Förderung aus dem Programm zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur. Aus diesem Förderprogramm sollten noch einmal ca. 800.000,00 € in das Gebäude Prinzenbad fließen.
Die Bewerbung um diese Fördermittel ist aber nicht angenommen worden.
Da keine gewerblich genutzten Flächen gefördert werden können, wäre ohnehin ein großer Anteil der Kosten, nach meiner Schätzung die Hälfte oder mehr, durch die Stadt zu zahlen.
Ich habe nie einen Hehl daraus gemacht, daß ich das kritisch sehe, da sich das Gebäude im Eigentum der Monbijou Immobilen GmbH & Co KG befindet, oder wie in der Vorlage der Verwaltung steht, auf Grund und Boden der Hohenzollern, und sich damit in derem Eigentum befindet.

In der Vorlage der Verwaltung steht weiter, Herr Mattfeldt hätte sich in einem Telefonat (mit dem Bürgermeister) dafür ausgesprochen, von der Maßnahme Abstand zu nehmen und die Fördermittel einer anderen Kommune zukommen zu lassen.

Der Bürgermeister berichtete dann, daß Herr Mattfeldt ihn dazu angerufen hätte und geäußert habe, daß die Stadt von Anfang an auf die Beantragung der Fördermittel hätte verzichten sollen, damit andere Gemeinden in den Genuss der Förderung kommen könnten. Eine Ausschüttung der zurückgegebenen Mittel an andere sei nicht möglich.

Ich konnte mir dazu die Bemerkung nicht verkneifen, daß Herr Mattfeldt es ja wissen müsse, schließlich sei er ja im Haushaltsausschuss des deutschen Bundestages Berichterstatter für dieses Programm.

Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Herr Jagusch bemerkte, er hätte auch mit Herrn Mattfeldt telefoniert und einen anderen Informationsstand. Er warb dafür, die Fördermittel nicht zurück zu geben und abzuwarten.

Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Frau Meyer, sprach sich dann dafür aus, eine Abschätzung durch einen Statiker durchführen zu lassen, ob das Dach, die Wände und die Fundamente des bestehenden Gebäudes es zulassen, aus ohne weitere Baumaßnahmen ein Gründach zu errichten.

Ich habe angemerkt, daß hierzu eine Abklärung mit der Eigentümerin, der Monbijou Immobilien GmbH herbeigeführt werden muß.

Der Vorsitzende der FDP Fraktion, Herr Meusser hat dann geäußert, das sei ihm zu technisch und zu spekulativ. Er sei dafür, etwas zumachen, aber nicht um jeden Preis. Es sei zu klären, wozu die Hohenzollern bereit sind und welche Folgekosten sich ergeben.

Der Ausschuß hat dann einstimmig beschlossen, die Verwaltungsvorlage abzulehnen und dem Vorschlag von Herrn Messer zu folgen.  

Zum Thema Stellvertretung Umweltbeauftragte
Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Herr Jagusch, sprach in der Sitzung des Hauptausschusses davon, das Thema Stellvertretung zu entpolitisieren und der Umweltbeauftragten in der Hauptsatzung das Recht einzuräumen, einen oder zwei Stellvertretungen vorzuschlagen.

Dazu ist anzumerken, daß das Thema erst von der CDU politisiert wurde, indem sie mit einer Serrminderheit in der Ratsversammlung verhindert hat, daß die Wahl einer Stellvertreterin erfolgt.

Der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus hatte mehrheitlich beschlossen, Frau Dahmke als Umweltbeauftragte und Frau Stehle als ihre Stellvertreterin zu benennen und durch die Ratsversammlung bestätigen zu lassen.
Wie auch aus der Presse bekannt, fiel diese Entscheidung nicht einstimmig. Da die Abstimmung in nichtöffentlicher Sitzung fiel, werde ich hier nichts zum Abstimmungsverhalten der Kolleg*innen sagen. Aber wer 1 und 1 zusammenzählen kann, der kommt auch drauf, von wem die Gegenstimmen gekommen sein müßten.
Der CDU reichten in der Ratsversammlung 6 Stimmen, um über diese Sperrminderheit die Änderung der Tagesordnung zu verhindern. Die Wahl einer bereits designierten Stellvertreterin wurde damit vereitelt. Das ganze, obwohl beide im Rahmen der Vorstellungsrunde bekräftigt hatten, als Stellvertreterin bereit zu stehen oder mit einem Stellvertreter/einer Stellvertreterin zusammenarbeiten zu wollen.

Die CDU hat also sehr kurzfristig Antrag gestellt, der Umweltbeauftragten in der Hauptsatzung ein Vorschlagsrecht für ein oder zwei Stellvertretungen erhalten soll.
Der Vorschlag ging bei mir rechtzeitig ein, daher habe ich ihn auch auf die Tagesordnung des Hauptausschusses gesetzt.

Allerdings handelte es sich wieder um einen „Hau Ruck“ Antrag, der aus zwei Gründen zum jetzigen Zeitpunkt im Hauptausschuß noch nicht entscheidungsreif war.
1. stellte sich die Frage, warum nur die/der Umweltbeauftragte ein oder zwei Stellvertretungen vorschlagen kann und auch nicht der/die Beauftragte für Belange von Menschen mit Behinderung
2. der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) hätte diese Frage im Rahmen einer Vorberatung erörtern können und müssen.

Nach meiner Auffassung wird es Zeit, in unserer Arbeit wieder zu geregelten Beratungsabläufen zurück zukommen. Die „Hau Ruck“ Aktionen in den letzten Monaten haben nicht dazu beigetragen, das Vertrauen in die Arbeit unserer Ratsversammlung und Ausschüsse zu festigen.
Es besteht auch kein Zeitdruck für diese Entscheidung.

Obwohl wir nun über die Antrag der CDU abschließend hätten abstimmen können bin ich sehr dankbar, daß mein Vorschlag, den Antrag zur Vorberatung in den GUT zu verweisen.

Wenn der Ostholsteiner Anzeiger in der heutigen Ausgabe titelt: „Umweltbeauftragte soll doch eine Stellvertretung bekommen, dann ist das dahingehend richtig, daß die Wahl von Frau Stehle als stellvertretende Umweltbeauftragte bereits als Tagesordnungspunkt 7 auf der Tagesordnung der Ratsversammlung vom 28. April steht.
Der Untertitel „CDU-Ratsfraktion setzt sich mit einem Antrag im Hauptausschuß durch“ ist in dem Zusammenhang falsch. Die CDU hatte beantragt, das Thema schon in der kommenden Woche in der Ratsversammlung am 28. April zu beraten und zu entscheiden. Damit hat sie sich nicht durchgesetzt.
Diese Überschriften sind aber das Ergebnis einer grundsätzlich CDU-nahen Berichterstattung dieses Blattes.
Die Kieler Nachrichten waren mit einer Reporterin bei der Sitzung vertreten. Der Ostholsteiner Anzeiger war es nicht. Nach meinem Kenntnisstand hat sich die Reporterin beim Bürgermeister erkundigt und dessen Informationen falsch wiedergegeben.

Protokolle des Ältestenrates
Die Ratsversammlung hatte in ihrer letzten Sitzung mit knapper Mehrheit beschlossen, daß die Protokolle der Sitzungen des Ältestenrates den Mitgliedern der Ratsversammlung und den Bürgerlichen Mitgliedern der Ausschüsse im nicht-öffentlichen Tel des Ratsinformationssystems zur Verfügung gestellt werden.
Ziel war, die Informationen aus dem Ältestenrat allen Entscheidungsträger*innen zur Verfügung zu stellen.
Das gilt eigentlich für alle Ratsmitglieder, aber insbesondere gilt das für die Kollegin Hinrichsen, die nach dem Austritt aus der FWG-Fraktion von diesem Informationsfluß ausgeschlossen ist.
Hier hat sich die CDU gemeinsam mit der FDP und den Linken durchgesetzt.
Die Geschäftsordnung hätte – entsprechend des Beschlusses der Ratsversammlung – demgemäß geändert werden müssen. Dafür fand sich keine Mehrheit.

Der Ältestenrat wird weiter in aller Stille beraten können.

Der Ältestenrat hatte auch vor der Sitzung des Hauptausschusses getagt und sich dem Vernehmen nach zu zwei Themen auf ein gemeinsames Vorgehen der Fraktionen verständigt.
Ich hätte die Sitzungsleitung den Absprachen angepaßt, Leider war mir das Ergebnis dieser Verständigung nicht bekannt, zum einen, weil ich zu spät kam und keine Zeit für Vorgespräche hatte, zum anderen aber auch, weil niemand, auch die anwesende Bürgervorsteherin, eine Sitzungsunterbrechung beantragt hat, in der man mich auf Stand hätte bringen können.
Eine Zugänglichkeit der Protokolle des Ältestenrates hätte das jetzt nicht verhindert, aber ich bin der Überzeugung, daß ein fehlender Informationsaustausch immer wieder zu Brüchen in der Arbeit führen wird.

Zum Internationalen Frauentag

Zu Beginn der heutigen Sitzung des Hauptausschusses habe ich ein paar Worte zum Internationalen Frauentag gesagt. Natürlich habe ich mich als Mann gefragt, ob ich prädestiniert dafür bin, zum Internationalen Frauentag zu sprechen. Aber bereits der Umstand, daß ich mir abhängig von meinem Geschlecht diese Frage stellen muß, zeigt, dass die Gleichberechtigung trotz aller Fortschritte in den letzen 100 Jahren immer noch nicht vollständig erreicht ist, auch bei uns nicht.
Um einen Eklat zu vermeiden habe ich im Vorfeld die Bürgervorsteherin und die Frauenbeauftragte sowie die Fraktionsvorstände gefragt, ob es in Ordnung ist, heute zu dem Thema zu  sprechen. 

Meine Damen und Herren, der heutige Internationale Frauentag ist nicht die Fortsetzung des Muttertages mit anderen Mitteln.

Er geht zurück auf die Initiative von sozialistischen Organisationen vor den Ersten Weltkrieg und wurde erstmals am 19. März 1911 in Deutschland, Österreich-Ungarn, der Schweiz und Dänemark begangen. Vorrangiges Ziel der Initiative war die Erlangung des Frauenwahlrechtes.
Dieses Recht ist heute bei uns selbstverständlich und sie stimmen mir bestimmt zu, daß es von keinem ernsthaft in Frage gestellt wird.

Das Frauenwahlrecht wurde in Deutschland im Rahmen der Novemberrevolution 1918 eingeführt. 

Während der Weimarer Republik gab es zwei Frauentage, den kommunistischen am 8. März und den sozialdemokratischen, der an kein festes Datum gebunden war. 

Die Kernforderungen in der Zeit waren:
– Arbeitszeitverkürzungen ohne Lohnabschläge
– Senkung der Lebensmittelpreise
– Regelmäßige Schulspeisungen
– Recht auf legalen Schwangerschaftsabbruch

Zwischen 1933 und 1945 war der Frauentag in Deutschland verboten. In der NS Zeit wurden traditionelle Frauenbilder propagiert. Der Muttertag entsprach dem Leitbild der Frau in der nationalsozialistischen Gesellschaftsordnung.

1946 wurde der 8. März in der Sowjetisch besetzten Zone (SBZ) wieder eingeführt. In der späteren Deutschen Demokratischen Republik (DDR) mutierte er dann im Laufe der Zeit zu einer Art sozialistischem Muttertag.

In der alten Bundesrepublik Deutschland (BRD) gewann der Frauentag erst Ende der Sechziger Jahre durch das Engagement der Frauenbewegung wieder an Bedeutung.

1975 erklärten die Vereinten Nationen den 8. März zum „Tag der Vereinten Nationen für die Rechte der Frauen und für den Frieden.“ Dennoch führte der Tag in der alten Bundesrepublik Deutschland eher ein Nischendasein. 

Seit Mitte der 90ger Jahre erlebt der Frauentag ein Comeback.
Während der Frauentag in den neuen Bundesländern in vielen Betrieben immer noch zur Alltagskultur gehört, hat er im gesamten Land einen Bedeutungswandel erfahren. Er rückte vom linken Rand in die Mitte der Gesellschaft.
In Berlin ist der Frauentag heute ein arbeitsfreier Feiertag.

Wenn Alice Schwarzer fordert: „Schaffen wir ihn endlich ab, diesen gönnerhaften 8. März. …“, dann läßt sich trefflich darüber streiten, ob und wie man diesen Tag begeht. 

Wenn ich jetzt hier in die Runde der Ausschussmitglieder gucke, dann stelle ich fest, der Ausschuss setzt sich überwiegend aus alten weißen Männern zusammen, was mich mit einschließt.
Es ist plakativ, was ich jetzt sage und man kann jede Aussage analysieren und versuchen, die Unterschiede zu begründen, aber:
80% der Mitarbeitenden in systemrelevanten Berufen sind Frauen.
Die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen sind ein Fakt.
Übermorgen ist der Equal Pay Day. Bis dahin haben Frauen, gleiche Bezahlung wie Männer vorausgesetzt, quasi umsonst gearbeitet.
Frauen leisten 12 Milliarden Stunden unbezahlte Care-Arbeit weltweit, jeden Tag.

Ich bin überzeugt, daß wir von dem Ziel „Gleichheit“ in Form von gleichen, fairen Chancen und Gleichberechtigung noch ein ganzes Stück entfernt sind.

Ich will nicht gönnerhaft wirken und überreiche heute auch keine Rosen.
Ich habe auch keinen Rat, wie man den Tag angemessen begehen soll.
Aber, liebe Mitbürgerinnen, kämpfen Sie für Ihre Rechte.

Ingo Buth

Ein herber Rückschlag für den Turnhallenersatzbau

Ein herber Rückschlag, titelt der Ostholsteiner Anzeiger und unsere KN fragt, ob die Stadt zu gierig war. 
Ein herber Rückschlag ist vor allem, daß aus dem Programm des Bundes zur „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Kultur und Jugend“ erst einmal kein Geld für einen Turnhallenersatzbau fließen wird. Durch den Ausfall der „Alten Aula“ im Gymnasium Schloß Plön hat sich die Situation für die Vereine noch einmal verschärft.

Daß es kein Geld für das Prinzenbad aus dem Programm gibt, wundert mich hingegen nicht besonders. Das Prinzenbad ist keine klassische kommunale Einrichtung, auch wenn es bislang der Stadt Plön kostenlos zur Nutzung überlassen wurde. Es ist keine Sport- oder Kulturstätte. Die Jugendarbeit der DLRG findet nur im Sommer in einem kleinen Teil des Gebäudes statt, im Rahmen des normalen Wachdienstes. 
Das Problem war bisher, daß der/die Pächter*in des Imbisses im Prinzenbad starken Beschränkungen unterworfen war, so daß kein attraktives Angebot gemacht werden konnte. Daher begrüße ich ausdrücklich, daß der Betrieb des Niedersächsischen Bauernhauses und des Imbisses am Prinzenbad künftig in einer Hand liegen werden.
Da entsprechend der Antragsunterlagen beabsichtigt war, die kommerzielle Nutzung des Prinzenbades auf ca. 70 % der Fläche auszudehnen, wäre die beantragte Förderung um 70% gekürzt worden. Die verbleibende Finanzierung hätte durch die Stadt Plön erfolgen müssen, über den Daumen wären Kosten in Höhe von 500.000,00 € auf die Stadt zugekommen.
Genauere Angaben wurden auch auf Anfrage nicht gemacht. Der für Finanzen zuständige Hauptausschuß wurde auch nicht beteiligt.

In dem Zusammenhang wird in der Berichterstattung auch gefragt, was jetzt mit dem Zuschuss in Höhe von fast einer Viertelmillion Euro für ein Gründach auf dem Gebäude Prinzenbad passieren soll, der über das „Programm zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ bereits genehmigt ist.
Mich hatte die Genehmigung ohnehin gewundert. Plön selber befindet sich planerisch im ländlichen Raum und das Prinzenbad liegt in einem FFH-Gebiet. Auf der Prinzeninsel ist nichts urban, auch nicht das Gebäude Prinzenbad.

Was mich in dem Zusammenhang auch wundert ist, daß der Ostholsteiner Anzeiger im seiner Berichterstattung von dem Förderprogramm  „… zur Anpassung urbaner und ländlicher Räume …“ schreibt, so
am letzten Wochenende Quelle: https://www.shz.de/31492522 ©2021 und auch
am 31. Oktober 2020 auf Seite 11
Das ist definitiv falsch, hier der Auszug aus der Mitteilung über die 80. Sitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages:

https://www.bundestag.de/resource/blob/806146/08cf2780390ee27d1ed868469eb47a54/080_081_sitzung-data.pdf 

Ich würde dem Ostholsteiner Anzeiger niemals Hofberichterstattung vorwerfen, aber die Zeitung gibt der Prinzeninselbetriebs GmbH und der Eigentümerin der Prinzeninsel relativ breiten Raum, etwa in dem bereits oben erwähnten Artikel vom 31. Oktober 2020.
Tendenziell empfinde ich den Tenor der Berichterstattung beider Zeitungen als gegen die Stadt gerichtet, aber das ist jetzt nur meine persönliche Empfindung.
Der Herr Bürgermeister hat den Vorwurf, die Stadt sei zu gierig gewesen, in seinem Newsletter ja auch bereits zurück gewiesen.

Die eigentliche Frage ist jetzt, wie es weiter geht. Dazu werden bei der Eigentümerin der Prinzeninsel und bei der Stadt sicher einige Überlegungen anzustellen sein, auch im Hinblick auf einen Nutzungsvertrag, der im Gespräch ist.

Der Rat darf den Bürgermeister doch einschränken, zumindest im Einzelfall

Am 23. Januar 2021 erschien im OHA auf Seite 10 ein Artikel unter der Überschrift: „Rat darf Lars Winter nicht einschränken“. Das gilt grundsätzlich schon, aber nicht im Einzelfall. So kann die Ratsversammlung eine Entscheidungsbefugnis, die durch die Hauptsatzung oder Geschäftsordnung an den Bürgermeister überwiesen wurde, durchaus wieder an sich ziehen.
Das ist für den Fall des Abschlusses eines Vertrages über die Nutzung der Prinzeninsel am 30. September 2020 geschehen. Ich hatte dort den Antrag gestellt:
„Er (Herr Buth, also ich) beantragt daher, dass die Ratsversammlung beschließen möge, dass das Thema „Vertragsabschluss Prinzeninsel“ zuständigkeitshalber zur Beschlussfassung an den Hauptausschuss verwiesen wird. Hauptsatzung und Geschäftsordnung sind dazu anzupassen.“
Mein Antrag ist so auch im Protokoll festgehalten. Später ist im Protokoll ferner festgehalten: 
„Ratsherr Buth konstatiert, dass der Beratungsgegenstand nicht ausdrücklich in der Hauptsatzung und in der Geschäftsordnung genannt ist. Beide Regelwerke schließen allerdings eine Befassung auch nicht aus. Die Befugnisse des Hauptausschusses lassen es durchaus zu, dass dieses Thema dort beraten und beschlossen werden kann. Er hält seinen Antrag aufrecht.“

Dieser Antrag wurde mit 23 JA und zwei NEIN-Stimmen beschlossen. 

Leider geht die Beschlusslage aus dem Protokoll der Ratssitzung nicht eindeutig hervor, daß auch genau das so beschlossen wurde. Der Beschluß ist dort wie folgt dokumentiert:
„Der Antrag der FWG – Fraktion; hier: Zuständigkeit der Ratsversammlung für den Abschluss eines Nutzungsvertrages betreffend die Prinzeninsel wird zur Beratung an den Hauptausschuss überwiesen.“

Die Niederschrift der Sitzung vom 30. September 2020 wurde in der Ratsversammlung am 16. Dezember 2020 so bestätigt. Da muß ich mir den Vorwurf machen, die Niederschrift nicht gründlich genug gelesen zu haben oder mich bezüglich der Beschlussfassung von meiner Erinnerung täuschen zu lassen.

Das ist aber nicht der Kernpunkt. Der Kernpunkt ist, daß ich mich am 12. Oktober 2020 mit mehreren Fragen an die Kommunalaufsicht gewandt habe, um meinen Standpunkt prüfen zu lassen. 

Die Antwort auf die Frage, wer für den Abschluss des Vertrages mit der Eigentümerin der Prinzeninsel zuständig ist, geht für mich aus dem Antwortschreiben der Kommunalaufsicht vom gleichen Tag eindeutig hervor. Die Ratsversammlung kann im Einzelfall die Zuständigkeit an einen Ausschuß übertragen oder ganz an sich ziehen. Damit ist nach meiner Auffassung der Hauptausschuß für die Beratung und den Beschluß des Vertrages über die zukünftige Nutzung der Prinzeninsel zuständig, auch wenn die Niederschrift der Sitzung vom 30. September 2020 das nicht in dieser Eindeutigkeit darstellt.

Sofern es Zweifel an der Auslegung des Beschlusses gibt sehe ich die Möglichkeit, das in der nächsten Ratsversammlung noch einmal klarzustellen. 

Nachtragshaushalt 2020 im Hauptausschuß

Montag fand die Sitzung des Hauptausschusses in der Aula am Schiffsthal statt. Der wesentliche Punkt waren die Beratungen zum Nachtragshaushalt. Dazu hatten CDU- und FDP-Fraktion einen Antrag gestellt, den Hebesatz für die Gewerbesteuer um 10 Prozentpunkte (effektiv 2,5 %) abzusenken. Dieser Antrag fand keine Mehrheit. 

2020 war kein normales Jahr, auch nicht für den städtischen Haushalt. Einnahmen brachen weg, Ausgaben konnten nicht getätigt werden, andere Ausgaben mußten getätigt werden. Das hat die Haushaltsplanung der Stadt über den Haufen geworfen. Aufgrund der massiven Verschiebungen und der gesetzlichen Vorgaben mußte ein Nachtragshaushalt aufgestellt werden.

Die Haushaltsplanung erfolgt in der Zuständigkeit der Ausschüsse. Der Hauptausschuß ist für die Beratung seines eigenen und des Gesamtausschusses zuständig. Die Ratsversammlung berät den Gesamthaushalt und beschließt ihn dann, oder auch nicht. 

Die erste Haushaltsberatung fand am letzten Mittwoch im Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP) statt. Im wesentlichen wurde beschlossen,  die Mittel für die Baumaßnahmen an der Fünf-Seen-Allee aus dem Haushaltsplan herauszunehmen. Damit bestätigte der Ausschuß eine frühere Entscheidung, die Arbeiten zu schieben. Darüber hinaus wurde der Ansatz für Planungsmittel von 100.000,- € auf 170.000,- € angehoben. 

In der Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) wurden zusätzliche Mittel für den Erwerb eines Grundstückes in den Nachtragshaushalt eingestellt. Damit sollen Flächen erworben werden, die für den CO2 Ausgleich erforderlich sind. 

In der Sitzung des Hauptausschusses wurden die Änderungen im großen und ganzen bestätigt. Allerdings wurden die Ansätze für Planungen aus dem SteP wieder auf den Ansatz zurückgeführt, der im ursprünglichen Verwaltungsvorschlag aufgeführt waren. Hier wurde glaubhaft versichert, daß das keinen Einfluß auf laufende oder künftige Vorhaben hat. Obwohl ich früher immer ein Freund der Einplanung von Reserven war,  habe dann auch dafür gestimmt, weil Haushaltsehrlichkeit durchaus ein Wert ist.

Der Haushaltsplan des Hauptausschusses (HA) wurde ohne weitere Veränderungen übernommen. Einzelne Posten wie die Erhöhung der Reinigungskosten der öffentlichen Toiletten wurden noch einmal kritisch hinterfragt, aber im Grunde genommen gab es hier wenig bis gar kein Gestaltungsspielraum. 

Kritisch ist vor allem, dass der Fehlbedarf im ersten Nachtragshaushaltsplan 2020 von 1.770.000,- € um 202.000,- € auf 1.972.000,- € steigt.

Vor diesem Hintergrund ging es auch um den Antrag von CDU- und FDP-Fraktion, den Hebesatz der Gewerbesteuer von 390 auf 380 Prozentpunkte abzusenken. Diese Absenkung entspricht real einer Senkung um 2,5 % und würde zu Mindereinnahmen von voraussichtlich 61.500,- € führen.

Die Absenkung der sollte nach Vorstellung der CDU und FDP zur Unterstützung der Wirtschaft dienen. Darüber hinaus sollte die Belastung der Gewerbetreibenden reduziert werden, die die höheren Steuern nicht gegen die Einkommensteuern gegenrechnen können.

Der Bürgermeister führte aus, daß die Gewerbesteuer im wesentlichen von den großen Unternehmen gezahlt wird, etwa Banken und Betrieben der Energiewirtschaft. Die wiederum würden aber unter der Corona Kreise nicht sehr leiden. Bislang lägen auch noch keine Anträge vor, die Umsatzsteuerzahlung aussetzen zu können. Die Regeln für die steuerliche Gegenrechnung seien geändert worden, so daß nunmehr keine zusätzlichen Belastungen bestehen.

Dem Argument, daß niedrigere Gewerbesteuern zusätzliche Gewerbeansiedlungen begünstigen würden, wurde entgegengehalten, daß die Steuersenkung um 2,5 % kein ausreichender Anreiz sei und das eigentliche Problem die hohen Pachten für Gewerbeflächen seien.

CDU und FDP stimmten für Ihren Antrag, SPD, Bündnis 90/die Grünen und die FWG stimmten dagegen, Die Linke enthielt sich der Stimme. Bei vier Ja- und sechs Neinstimmen wurde dar Antrag der CDU- und FDP Fraktion damit abgelehnt.

Wenn jetzt am 16. Dezember in der Ratsversammlung über den Nachtragshaushalt abgestimmt wird, dann ist die Verwaltung auch zu Beginn 2021 handlungsfähig.

Bevor wir im kommenden Jahr über den Haushalt 2021 beraten und abstimmen werden, muß erst einmal der Jahresabschluß 2019 aufbereitet werden. Er ist zwingende Voraussetzung für die weitere Haushaltsplanung.

Der Haushalt 2021 wird uns vor eine schwierige Situation stellen. Bisher rechneten wir für 2021 mit einem Fehlbedarf von 1.584.100,- €. Unter Berücksichtigung der neuen Prognosen ist der Fehlbedarf 2021 um 1.370.000,- € auf 2.954.100,- € zu korrigieren.
Knappe Mittel führen in der Regel um „Verteilungskämpfe“. Mit Sicherheit werden wir dann ernsthaft diskutieren müssen, was wir uns noch leisten können oder was wir uns trotz alledem noch leisten müssen.

Für 2022 sieht es nicht wesentlich besser aus. Der alte Ansatz lag bei 1.716.900,- €. Er muß um 1.141.800,- € auf 2.858.700,- € aufgestockt werden.
2023 wurde bisher von einem Fehlbedarf von 1.467.100,- € ausgegangen. Hier sind zusätzliche 1.238.700,- € einzuplanen, so daß der neue Wert 2.706.600,- € betragen wird. 

Wieder ein kleiner Schritt in Richtung neuer Sporthalle

Eine Bewerbung um Fördermittel für einen Ersatzneubau der Turnhalle der alten Realschule fand auch im Hauptausschuß eine Mehrheit. Diese Bewerbung war nicht unstrittig.  Wegen der absehbaren Folgekosten wurde sehr ausführlich und sehr ernsthaft diskutiert. Die Verwaltung wird die Bewerbung abgeben. Der entsprechende Beschluß der Ratsversammlung kann nachgereicht werden. Der Termin für die außerplanmäßige Sitzung der Ratsversammlung ist der 4. November. 

Bereits im Vorfeld der gestrigen Sitzung des Hauptausschusses haben sich der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt sowie der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus in Rahmen ihrer Zuständigkeit für den Standort am Schiffsthal ausgesprochen und den Bedarf für eine Zwei Felder Multifunktionshalle festgestellt.

Gestern im Hauptausschuß ging es dann um zwei Punkte:

1. Soll ein Förderantrag im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gestellt werden?

2. Kann sich die Stadt das in Anbetracht der jährlichen Betriebskosten leisten?

Zu Punkt eins wurde klar, daß die Bewerbung um Fördermittel noch keine endgültige Festlegung für einen Ersatzbau ist, wohl aber ein Schritt in diese Richtung.
Gegen eine Beantragung von Fördermitteln wurde angeführt, daß der Schulverband festgestellt hat, daß er keinen Bedarf für einen Ersatzbau der Schulsporthalle hat, obwohl ursprünglich eine Sanierung der alten Realschul-Halle geplant war. Gefordert wurde von Frau Killig (FDP), daß es dazu noch einmal eine Rückfrage beim Schulverband geben soll.
Diesem Argument kann ich so weit folgen, aber es ist für mich kein Grund, auf die Bewerbung für Fördermittel zu verzichten.
Vor allem aber: es geht nicht nur um den Bedarf des Schulverbandes, sondern um den Bedarf der Vereine und Kindergärten, also der Bürgerinnen und Bürger von Plön und damit zum Teil auch die Mitbenutzung durch Bürger*innen der Umlandgemeinden.
Die Umlandgemeinden zieren sich noch mit Zusagen für eine Beteiligung, hierzu werden weitere Gespräche geführt. Spät, wie Herr Jagusch (CDU) zu Recht feststellt, aber nicht zu spät, wie ich meine.
Der Umstand, daß die Zeit knapp ist und die Unterlagen daher in Teilen noch nicht so aussagekräftig sind, wie man es sich wünschen würde, sollte kein Grund sein, von vorn herein auf eine Bewerbung für Fördermittel zu verzichten. Hier kann nachgearbeitet werden.

Für mich ist klar: Nie wieder in der nächsten Zeit wird es Förderprogramme mit Förderquoten von 90 % geben, auch wenn die Höchstförderung auf 3 Millionen, in Ausnahmefällen sogar auf bis zu 4 Millionen € begrenzt ist. Mehr Geld wird es in keinem anderen Förderprogramm geben. Herr Wegener (CDU) sagte in einem anderen Zusammenhang, wir müßten auch einmal mutig sein. Hier würde ich ihn beim Wort nehmen. Diese Chance sollten wir uns nicht nehmen lassen. Jede andere Förderung kommt uns teurer zu stehen.

Natürlich wird die Stadt einen Eigenanteil zu tragen haben. Aber selbst Herr Jagusch (CDU) stellte fest, daß eine Kreditfinanzierung bei den derzeitigen Zinssätzen vertretbar sein. Herr Schröder (Die Linke) äußerte, daß er bereit wäre, einem Eigenanteil von einer Million zuzustimmen.
Dieser Eigenanteil wird kreditfinanziert. Das muß einem klar sein, aber es ist aus meiner Sicht gut angelegtes Geld.

Problematischer ist tatsächlich der Punkt zwei, die Frage, ob wir uns die Folgekosten leisten können. Hierfür werden in der Vorlage 80.000,- € pro Jahr angegeben, die im Laufe der Zeit auf 100.000,- € steigen werden. Das ist tatsächlich eine Menge Geld, die voraussichtlich Jahr für Jahr bereitgestellt werden muß, ebenfalls kreditfinanziert. Das machten Herr Jagusch (CDU) und Herr Meusser (FDP) in ihren Redebeiträgen unmißverständlich klar und kündigten dabei auch gleich ihre Stimmenthaltung an. Darüber hinaus verwies Herr Jagusch auch auf die Information der Verwaltungsvorlage, daß weitere Ausgaben wie für den Bau von Obdachlosenunterkünften oder Straßenausbauten anstehen werden und zeigte zukünftige Belastungen für den städtischen Haushalt auf.

Ich tue mich auch schwer damit, aber ich bin zu der Überzeugung gekommen, daß die Investition in eine neue Sporthalle unumgänglich ist. Die Ehrenamtlichen in unseren Vereinen leisten hervorragende Arbeit, die in Geld nicht zu bezahlen ist. Wir sind hier nicht auf der Suche nach „Goldrandlösungen“, aber wir sollten uns dazu verpflichtet fühlen, wenigstens die Grundvoraussetzungen zu schaffen, daß diese Arbeit auch in Zukunft unter vernünftigen Bedingungen geleistet werden kann.
Applaus zum Dank alleine hilft da nicht weiter.

Sport und Fitness tragen zur Gesundheit in unserer zunehmend bewegungsarmen Alltagswelt bei. Nicht nur für unsere Wirtschaft ist es wichtig, daß die Beschäftigten ihre Leistungsfähigkeit erhalten können. Auch das Gesundheitssystem wird es ihnen danken. Im Alter fit zu bleiben ist ebenso wichtig wie der Beitrag des Sports zur gesunden Entwicklung unserer Kinder. Allein die Möglichkeit, bereits im Kindergartenalter Sport in geeigneten Räumen anzubieten darf in ihrem Wert nicht unterschätzt werden. Der Standort am Schiffsthal ist dafür hervorragend geeignet, die größten Kindergärten der Stadt sind hier beheimatet. Alternativen zum Standort wurden geprüft, und auch wenn Frau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) erneut dazu nachfragte, es wurde geprüft, es gibt keine und sie konnte auch selber keine aufzeigen.

Soziale Kontakte im realen Leben fördern den Gemeinschaftssinn. Die Arbeit des Musikzuges ist ein lebendiges Beispiel für gelebte generationsübergreifende Gemeinschaft. Alle Sportvereine, nicht nur die ausdrücklich genannten, sind auf ihre Weise tragenden Säulen des gesellschaftlichen Lebens in unserer Stadt. Sie tragen zu Inklusion und Integration bei. Sport verbindet.

Es fällt mir aufgrund der finanziellen Verpflichtungen auch schwer, aber ich werde in der Ratsversammlung dafür stimmen, sich weiter um die Fördermittel aus dem Bundesprogramm für den Ersatzbau einer Turnhalle zu bewerben.

Finanzen zu Zeiten von Corona

In der Sitzung des Hauptausschusses am 18. Mai habe ich zu der Sitzung der AG Haushaltskonsolidierung berichtet. Hier mein Beitrag:

Die überfraktionelle Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung hat am Donnerstag, dem 14. Mai 2020 getagt. Als Moderator der Gruppe möchte dazu kurz berichten.

Die Haushaltsgenehmigung des Kreises wurde unter Berichte bereits vorgestellt und diskutiert. Ich werde darauf jetzt nicht mehr eingehen.
Vom Grundsatz her könnten wir jetzt in eine geordnete Haushaltsführung übergehen, wenn sich durch die Corona Krise nicht umkalkulierbare Entwicklungen für die städtischen Finanzen ergeben würden.

Die Wucht der Corona Krise hat uns alle mehr oder weniger überraschend getroffen.

Nachdem sich herausgestellt hat, daß der Virus SARS-CoV-2 hoch ansteckend ist und die daraus resultierende Erkrankung COVID 19 vor allem  für Risikogruppen – immerhin ca. 25% der deutschen Bevölkerung – tödlich verlaufen kann, wurden über alle föderalen Ebenen hinweg entschiedene Maßnahmen ergriffen, um den Verlauf der Pandemie einzugrenzen.
Damit konnte eine Überlastung des Gesundheitswesens vermieden werden, so daß uns in Deutschland Zustände wie in Italien, Frankreich, Spanien oder in den USA erspart geblieben sind.
Die wirtschaftlichen Folgen, die sich durch die richtigen und wirkungsvollen Maßnahmen ergeben haben und sich weiter ergeben werden, sind gravierend und treffen uns bundesweit, auch auf kommunaler Ebene. Als Konsequenz ergeben sich erhebliche Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. 

Wir werden, sobald die Kämmerei die Arbeiten an dem Jahresabschluss 2018 abgeschlossen hat, mit den Arbeiten an einem Nachtragshaushalt beginnen. Diese Aufgabe ergibt sich aufgrund des bestehenden Haushaltsrechtes und wird die Kämmerei stark in Anspruch nehmen.
Es wird dann auch zu neuen Haushaltsberatungen in den Ausschüssen und in der Ratsversammlung kommen müssen. Ein genauerer Zeitplan liegt noch nicht vor. Wir gehen aber im Moment davon aus, daß der Nachtragshaushalt im Herbst beschlossen werden kann.

In Folge wird es dazu kommen, daß die Arbeiten am Haushaltsplan 2021 erst im Herbst beginnen und in diesem Jahr nicht mehr abgeschlossen werden können.

Auf Basis der aktuellen Steuerschätzung werden die Steuereinnahmen in Deutschland in diesem Jahr um 89,6 Milliarden Euro niedriger ausfallen als noch in der vorherigen Schätzung angenommen.

Allein die Gewerbesteuer, eine der wesentlichen Säulen unserer städtischen Finanzierung, wird deutschlandweit um ca. 12 Milliarden niedriger ausfallen als zuvor geschätzt.

Für Plön ist allein was die Gewerbesteuer angeht, eine Mindereinnahme von in etwa 600.000 Euro zu erwarten. Hinzu kommt eine absehbare Mindereinnahme von um und bei 500.000 Euro bei dem städtischen Anteil an der Einkommensteuer. Damit sind die beiden größten Posten der Einnahmeverluste benannt. Aber Kleinvieh macht auch Mist. Ohne hier ins Detail zu gehen, kann für dieses Jahr eine zusätzliche Neuverschuldung von ca. 1,3 Millionen Euro erwartet werden, so daß die Gesamtneuverschuldung über den Daumen 3 Millionen Euro betragen dürfte.

Für 2021 ist keine Besserung abzusehen, zumal auch die Ergebnisse des kommunalen Finanzausgleiches noch nicht absehbar sind.

Die Schätzungen für den städtischen Haushalt sind nach bestem Wissen und Gewissen, aber mit einem großen Maß an Unsicherheiten belastet.
Ein Blick in die Glaskugel würde uns auch nicht weiter helfen, das wäre Spökenkiekerei.  

In wie weit es zu einer Entlastung durch den Kreis oder das Land kommen wird, kann derzeit überhaupt nicht eingeschätzt werden, da auch Kreis und Land mit den finanziellen Auswirkungen der Corona-Kreise zu kämpfen haben.

Ich nehme mir die Freiheit, noch einige ergänzende Aussagen zu machen, die nicht Gegenstand der Diskussion in der Gruppe Haushaltskonsolidierung waren: 

In der heutigen Presse war zu lesen, daß der Bundeswirtschaftsminister Scholz eine Nothilfe für die Kommunen in Höhe von 57 Milliarden Euro bereitstellen will. Den Presseberichten zu Folge sollen daraus im Rahmen der Nothilfe zum einen die fehlenden Gewerbesteuereinnahmen ausgeglichen werden, zum anderen ist eine Unterstützung der Städte und Gemeinden bei der Bewältigung der Last durch Altschulden vorgesehen.

Dies ist jetzt kein Strohhalm, an den wir uns klammern wollen, aber es ist ein Anreiz, jetzt nicht den Kopf in den Sand zu stecken und die Situation laufend zu beobachten und neu zu bewerten und dann lageabhängig zu entscheiden.

Ich denke, daß wir als Verwaltung und Selbstverwaltung jetzt eng zusammenarbeiten müssen, um auf die stetigen Änderungen schnell und angemessen reagieren zu können. Dazu gehört ein ständiger  Informationsaustausch genau so wie die feine Unterscheidung über Investieren, Sparen und Kaputtsparen. Dieser Aufgabe haben wir uns in den kommenden Verhandlungen zum Nachtragshaushalt zu stellen. 

Corona und Plön

Zur Zeit kämpfen alle mit den unterschiedlichen Auswirkungen der Pandemie, auch die Verwaltung. Corona wird uns auch langfristig beschäftigen. Die Auswirkungen auf die Finanzen der Stadt sind im Moment unabsehbar. Aus meiner Sicht sind nicht nur Rettung- und Stützungsprogramme für bedrängte Familien und Betriebe erforderlich. Sie sind im Moment allerdings vordringlich. Auf längere Sicht ist es notwendig, auch die Städte und Gemeinden zu entlasten, die unter den finanziellen Folgen der Corona-Krise leiden.

Die Verwaltung unserer Stadt hat schnell und aus meiner Sicht auch angemessen auf den Ausbruch der Corona-Epidemie reagiert. Die städtischen Einrichtungen wie Schwimmhalle, Bücherei, Tourist Info und Soziales Dienstleistungszentrum wurden genau wie die Stadtverwaltung und das Bürgerbüro für den Publikumsverkehr geschlossen.

Die Mitarbeiter*innen wurden soweit es geht in zwei Gruppen geteilt, um damit zumindest eine Gruppe arbeitsfähig bleibt, wenn es in der anderen Gruppe eine Infektion gibt. Zudem wurden kurzfristig Laptops beschafft, um Heimarbeitsplätze einzurichten. Der Verwaltungsbetrieb konnte – wenn auch mit Einschränkungen im Publikumsverkehr – aufrechterhalten werden. Es war wie vielerorts die Stunde der Exekutive. 
Sitzungen der städtischen Ausschüsse wurden erst einmal abgesagt.

Allerdings habe ich mich am 20. März aus meinem Urlaub heraus bereits nach den Liquiditätsengpässen erkundigt und einen Tag später um die Einschätzung für die Mitglieder der Haushaltskonsolidierungsgruppe gebeten, da ich zu dem Zeitpunkt davon ausging, daß die Sitzung Ende April vermutlich nicht stattfinden kann. Für mich als  Vorsitzendem des Hauptausschusses ist Haushalt ein Kernthema und damit moderiere ich auch die Arbeit der Haushaltskonsolidierungsgruppe.
Zu dem Zeitpunkt war es dem Bürgermeister aus völlig verständlichen Gründen nicht möglich, belastbare Aussagen zu machen.

Nunmehr zeichnet sich ab, daß wir den Sitzungsdienst unter Beachtung der gültigen Regeln wieder aufnehmen werden. So wird der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt voraussichtlich am 22. April tagen. Ob die Sitzung des Hauptausschusses am 27. April durchgeführt wird, werde ich mit dem Bürgermeister und den Fraktionsvorsitzenden in den kommenden Tagen abklären.
Die Haushaltskonsolidierungsgruppe wird möglicherweise auch tagen, wenn eine zweckmäßige Beurteilung der Lage möglich ist.

Es ist zeichnet sich für mich aber jetzt schon ab, daß wir einen Nachtragshaushalt aufstellen müssen. In dem Fall dürften sich Verzögerungen für die Aufstellung des Haushaltes 2021 ergeben. Das wäre bedauerlich. Ich bin daher besonders froh, daß es uns im vergangenen Jahr bereits gelungen ist, einen Haushalt für dieses Jahr zu beschließen. Damit wird die Verwaltung über die Wahrnehmung der Pflichtausgaben hinaus handlungsfähig sein. Wenn wir unter diesen Umständen nicht in der Lage sind, den Jahresabschluss 2018 zeitgerecht vorzulegen, wird es dafür mit Sicherheit Verständnis und damit verbunden eine Terminverlängerung geben.

Die Unterstützung von unverschuldet in finanzielle Not geratene Familien und Unternehmen steht jetzt eindeutig an erster Stelle. Allerdings dürfen wir die Augen vor den mittel- und langfristigen finanziellen Konsequenzen auch jetzt nicht verschließen. Ich werde in den kommenden Tagen einmal hinterfragen, ob bereits Maßnahmen geplant sind, die durch die Corona-Kriese ebenfalls belasteten Städte und Gemeinden zu unterstützen. 

Der Haushalt im Hauptausschuß

In der Sitzung des Hauptausschusses am Montag wurde über den Haushaltsentwurf für das kommende Jahr beraten. Nach jetzigem Stand wird es 2020 einen Fehlbedarf von 2.171.000,– Euro geben, der in den Folgejahren bis 2023 auf 1.349.300,– Euro absinken wird. Ursächlich sind niedrigere Steuereinnahmen und zusätzliche Kosten, etwa für Kindergartenplätze.
Auch der Weggang von Ascheberg aus der Verwaltungsgemeinschaft wird sich ab 2021 negativ auf die Finanzentwicklung auswirken. Nicht, weil durch die Einnahmen Gewinne erzielt wurden. Die Beiträge waren nicht ganz kostendeckend. Vielmehr hat die Stadt seinerzeit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes Großer Plöner See übernommen. Diese Mitarbeiter*innen gehen aber nach dem Weggang ganz offensichtlich nicht zurück zum Amt oder in die neue Ascheberger Verwaltung nach Quickborn, sondern verbleiben in der Plöner Verwaltung, wo sie in den kommenden Jahren als Personalüberhang bestehen.
Der Abbau des Personalüberhanges wird durch Abgänge sozialverträglich erfolgen müssen.
Darüber hinaus werden – unter Berücksichtigung des Fachkräftemangels – die guten Auszubildenden übernommen, um die langfristig durch den Abgang der Baby-Boomer Generation entstehende Lücken mit eigenen Leuten aufzufüllen. Der Fachkräftemangel macht sich auch in der Verwaltung bemerkbar.
Personalplanung ist ein komplexes Geschäft. Am Ende des Tages werden wir froh sein können, wenn wir den derzeitigen Personalbestand halten und langfristig etwas reduzieren können. Der Bürgermeister betonte aber, daß das bei immer mehr Aufgaben, die auf die Stadt übertragen werden, sehr problematisch werden kann.

Die Maßnahmen, die das Land zur Neuordnung des Finanzausgleiches getroffen hat, gehen dabei auch zu Lasten der Stadt Plön. Die jetzt ins Auge gefaßten Nachbesserungen helfen zwar etwas weiter, werden die Mehrbelastungen aber nicht ausgleichen.
Die Prognosen sind also nicht gut.

Die Produkthaushalte der Ausschüsse wurden vor ca. einem Monat erstmalig beraten. Am Montag ging es dann um die Veränderungen in den einzelnen Produkthaushalten, die sich aus den vorhergegangenen Beratungen ergeben haben. Diese Veränderungen wurden in den Veränderungslisten zusammengefaßt, über sie wurde einzeln abgestimmt. Wenn allserdings die Beihilfen für Versorgungsempfänger*innen von 110.000,– Euro aufgrund von verbindlichen Vorgaben auf 192.000,– Euro angehoben werden müssen, dann gibt es keine andere Möglichkeit, als das zur Kenntnis zu nehmen.

Für den Hauptausschuß wurden dann die Änderungsanträge zum Haushalt besprochen. Die Fraktionen von SPD und CDU haben hierzu Haushaltsklausuren durchgeführt und Anträge eingereicht.

Der Vorschlag der SPD, den Exchangeserver nicht zu tauschen (Einsparung 19.000,– Euro) wurde verworfen, da es für da alte Gerät wohl keine Ersatzteile mehr gibt und die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung bei einem Ausfall massiv eingeschränkt wird.) Lediglich die Beschaffung neuer Software wird um ein Jahr geschoben (Einsparung 10.000,– Euro).

Der Bau der Glasfaser-Ringleitung (Einsparung 80.000,–) Euro im Bereich Appelwarder/Krabbe wird geschoben und soll – in Abstimmung mit einem ähnlich lautenden Antrag der CDU – erst im Rahmen der Glasfaserverlegung durch die Stadtwerke erfolgen. Das Risiko eines Ausfalls der bestehenden Leitung und dadurch folgende kurzfristige Einschränkungen in der Arbeitsfähigkeit (Bücjerei, Mehrgeneratiopnenhaus) werden als Risiko akzeptiert. (Einsparung 80.000,– Euro)

Die Befestigung des Parkplatzes neben der Feuerwehrhalle, um diesen für LKW tragfähig zu machen, wird aus dem Haushalt 2020 gestrichen. Dies entsprach auch einem fast gleichlautenden Antrag der CDU-Fraktion (Einsparung 80.000,– Euro)

Die CDU hatte vorgeschlagen, das Gebäude Schloßberg 12 zu verkaufen und den Erlös in den Haushalt einzustellen. Dieses Ansinnen wurde von der Verwaltung zurück gewiesen, da trotz der bevorstehenden Eröffnung des Bürgerbüros nach wie vor Bedarf für Büroräume und Archivraum bestehen würde.
Alternativ wurde die Verwaltung gebeten, im kommenden JAhr ein Raumkonzept vorzulegen und den  Raumbedarf zu begründen, bevor hier eine Entscheidung getroffen wird.

Der von der CDU vorgeschlagenen Verkauf des Grundstückes Behler Weg 13 steht unmittelbar bevor. Hier folgte der Ausschuß dem Ansinnen der CDU, den Erlös in den Haushalt 2020 einzustellen, sofern sich daraus keine haushaltsrechtlichen Nachteile ergeben. Damit verschlechtert sich das Ergebnis für das Jahr – ich glaube- 2018, das Ergebnis für 2020 sieht dafür etwas besser aus.

Der Antrag, 600.000,– Euro für den Ankauf der Kreisfeuerwehrzentrale einzustellen, fand allgemeine Zustimmung, war aber bereits Bestandteil der Beratungen im SteP. Wir haben jetzt einen Sperrvermerk auf dem Posten, ich hätte dem auch ohne Sperrvermerk zugestimmt. Es wäre ein Gewinn für die Stadt, wenn dort eine geordnete wirtschaftliche und touristische Entwicklung mit dem Schwerpunkt Wassersport in Gange käme.

Für Diskussion sorgte auch der Vorschlag, den städtischen Anteil der Schloßgarage zu verkaufen. Der Bürgermeister führte aus, daß das aufgrund der Eigentumsverhältnisse und der damit zusammenhängenden vertraglichen Vereinbarungen durchaus schwierig sein könnte. Darüber hinaus befände sich die Stadt in einer schwierigen Verhandlungsposition gegenüber potentiellen Interessenten, wenn der angestrebte Erlös bereits im Haushalt steht.
Die Einnahmen in Höhe von 16.000,– Euro pro Jahr hätte der Bürgermeister auch weiterhin gerne im Haushalt. Dem gegenüber stand die Haltung des Ausschusses, daß die Einnahmen langfristig durch die Ausgaben für Sanierungen wieder aufgezehrt werden.
Es wurde beschlossen, die Rahmenbedingungen für einen möglichen Verkauf zu klären und potentielle Interessenten anzusprechen.

Darüber hinaus wurden auf Antrag der CDU 3000,– Euro für die Feierlichkeiten anläßlich des Jubiläums der MUS in den Haushalt eingestellt.

Die ebenfalls von der CDU beantragte Prüfung, ob die Toilettenbewirtschaftung privatisiert werden könne, wurde bei gleicher Stimmzahl (4 ja/4 nein/2 Enthaltung) abgelehnt.

Eine pauschale Kürzung der Beträge für Vermischte Aufwendungen und Vermischte Auszahlungen um 50% wurde von der Verwaltung abgelehnt und sehr nachvollziehbar begründet. Eine Abstimmung entfiel, da der Antrag danach von der CDU zurück gezogen wurde.

Mit der Zustimmung zu den Vorschlägen der Verwaltung, zu der Veränderungsliste und den Ergebnissen der Abstimmung der Anträge von SPD und CDU sowie der nachfolgenden Zustimmung zum Stellenplan wurde der Produkthaushalt des Hauptausschusses beschlossen.

Danach wurden die Veränderungslisten von des SteP und GUT beraten. Die zum Teil hohen Summen bei Ausgaben setzten sich aus dem Beitrag der Stadt und den Zuschüssen Dritter zusammen, die im Rahmen des Bruttoprinzips als Ausgaben in den Haushalt aufgenommen werden müssen. Dem stehen aber die Zuschüsse als Einnahmen gegenüber.

Nachdem es keine Einwendungen und keinen weiteren Beratungsbedarf gab, wurde beschlossen, den Gesamthaushalt und den Stellenplan der Ratsversammlung vorzulegen, um ihn dann am 19. Dezember beschließen zu können.

Die schlechte Nachricht ist, daß es uns nicht gelungen ist, die finanzielle Situation der Stadt zu verbessern, die gute Nachicht ist, daß es uns ebenso wie im letzten Jahr vermutlich auch in diesem Jahr gelingen wird, einen Haushalt für das Folgejahr zu beschließen und nicht wie früher ohne beschlossenen Haushalt in das neue Jahr zu starten.

Bleibt Plön doch im Naturpark?

Der Hauptausschuß hat am Montag, dem 18. November entschieden, der Ratsversammlung zu empfehlen, den Beschluß zum Austritt aus dem Naturparkverein zurückzunehmen und die Planungen für den Naturerlebnisort Ölmühle weiter zu verfolgen.

Nachdem seinerzeit bekannt wurde, daß der Naturpark seinen Sitz und die Ausstellung von Plön nach Eutin verlegen wird, haben sowohl der Kreis Plön wie auch die Stadt Plön sowie mehrere Umlandkommunen die Mitgliedschaft im Naturpark vorsorglich gekündigt.
Das finanzielle Risiko, das sich durch den Wegfall der Beiträge vor allem des Kreises ergeben hat, zwang die städtischen Gremien zu dieser Entscheidung. Dazu kommt, daß der Naturparkverein für die Räumlichkeiten in Eutin Miete zahlen muß, während er in Plön mietfrei in den Räumen der Marius Böger Stiftung im Uhrenhaus untergekommen war.

Nicht etwa doof, wie ein Kollege im Ausschuß meinte, sondern skandalös waren die Umstände, die zu der Umzugsentscheidung geführt haben. Zwischen der Marius Böger Stiftung und der Geschäftsführung des Naturparkvereines entstand ein Streit um Reparaturkosten in Höhe von ca. 10.000,- Euro. Da die Geschäftsführung des Naturparkvereines nach meiner Meinung nicht in der Lage war, diesen Streit auf professionelle Art beizulegen, wurden Folgekosten in Höhe von über einer halben Million Euro ausgelöst, die für den Umzug der Ausstellung in das Schloß Eutin und deren Modernisierung vom Land bereitgestellt wurden.
Vorangetrieben, und man muß leider anerkennen, erfolgreich umgesetzt, wurde dieser Coup von Frau Marlies Fritzen (Bündnis 90/Die Grünen), die u.a. auch Mitglied im Rat der Stiftung Schloß Eutin tätig war und ihren Betreuungswahlkereis in Eutin hat. Die Zweckbindung „Umzug nach Eutin … „ wurde später, nachdem sich erster Protest regte, zwar gestrichen und es wurde geäußert, daß die Modernisierung der Ausstellung ja auch in Plön erfolgen könne, aber zu dem Zeitpunkt waren die Weichen schon gestellt, so daß ich der Meinung bin, das war lediglich eine scheinheilige Schutzbehauptung.

Den Hinweis, jetzt die Vergangenheit hinter sich zu lassen und nach vorne zu sehen, will ich nicht als Vertuschungsversuch werten, aber so einfach ist es nicht.

Vor allem zeigt die vergangene Entsicklung, daß es der Geschäftsführung des Naturparkvereines über viele Jahre hinweg nicht gelungen ist, eine attraktive Ausstellung in Plön zu realisieren. Das kann doch die Frage aufwerfen, was einen zu der Vermutung berechtigt, daß die Ausstellung in Eutin dauerhaft attraktiv gehalten werden kann. Ich habe meine erheblichen Zweifel, ob das mit der jetzigen Geschäftsführung gelingen wird und bin der Ansicht, daß personelle Konsequenzen zwingend erforderlich sind.
Das habe ich in der Ausschußsitzung dann auch unmißverständlich als meine Meinung zum Ausdruck gebracht. Wenn das teilweise so gedeutet wurde, daß ich grundsätzlich gegen die Mitgliedschaft im Naturpark bin, ist das allerdings nicht zutreffend. Ich sehe hier lediglich Handlungsbedarf, was die Geschäftsführung angeht, und ich vermute, da stehe ich nicht alleine.

Die meisten Kolleginnen und Kollegen sahen aber durchaus die finanziellen Vorteile, die sich aus der weiteren Mitgliedschaft im Naturparkverein ergeben, zumal auch der Kreistag beschlossen hat, die Kündigung im Naturparkverein zurückzuziehen. Eine 90%ige Förderquote für Naturparkprojekte ist schon ein Anreiz. Und natürlich ist auch ein einheitlicher Naturpark Holsteinische Schweiz leichter vermittelbar als zwei nebeneinander existierende Naturparks, etwa Holsteinische Schweiz und parallel dazu Naturpark Kreis Plön, was ja im Kreistag auch als eine Option in der Diskussion stand.
Eine einheitliche, kreisübergreifende Lösung halte ich vom Grundsatz her auch für besser, sofern die Geschäftsführung optimiert werden kann.
Natürlich werden durch die Mietkosten in Eutin die Beiträge zum Naturparkverein steigen, allerdings sehr moderat. Ein Kostenrisiko besteht natürlich, wenn die Vereinbarungen mit dem Land bezüglich des Mietkostenzuschusses nicht über die drei bestehenden Jahre hinaus verlängert werden.
In Anbetracht der Tatsache, daß die Trägerschaft und die Kosten für den Unterhalt der Außenanlagen für den Naturerlebnisort Ölmühle bei der Stadt Plön liegen, haben wir es hier natürlich mit einem dauerhaft wiederkehrenden Betrag zu tun, der in seiner Höhe auf lange Sicht hin nicht wirklich beziffert werden kann und für eine strukturell unterfinanzierte Stadt eine zusätzliche Belastung darstellt.
Die politische Entscheidung ist aber, weiter Umweltbildung in Plön anbieten zu wollen und diese Kosten zu akzeptieren.
Obwohl einige der Ausschußmitglieder zum Ausdruck brachten, daß sie den Standort nicht für optimal halten, wurden alternative Sandorte nicht weiter betrachtet, da die Geschäftsführung des Naturparkvereins eine weitere Nutzung des mietfreien Standortes Uhrenhaus kategorisch ausgeschlossen hat. Eine potentielle Nutzung des Standortes des ehemaligen Bootsverleihs “Tante Thea” wurde nicht weiter untersucht.

In einer der vorherigen Sitzungen des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) hatte ich nachgefragt, ob die Ölmühle erst einmal als Provisorium anzusehen ist, day als Vorläufer für eine größere Ausstellung zu betrachten ist. Das hatte der Bürgermeister seinerzeit bejaht. Ich kann mich jedenfalls gut daran erinnern. Bedauerlicherweise ist davon jetzt nicht mehr die Rede und sein formal völlig korrekte Hinweis darauf, daß diesbezüglich nichts beschlossen wurde, hat mich persönlich ein wenig enttäuscht.
Dem Hinweis von Frau Dr. Unbehauen (Bündnis 90/Die Grünen), der Vorsitzenden des GUT, daß hiervon nie die Rede gewesen sei, mußte ich deutlich widersprechen, da dies nicht zutreffend ist. Damit lag ich auf einer Linie mit Herrn Jagusch, dem Vorsitzenden der CDU-Fraktion – was durchaus nicht immer der Fall ist – der sich auch sehr gut daran erinnern konnte.

Im Rahmen der Diskussion hatte ich mit zum Teil etwas schärferen Bemerkungen auf die Einhaltung der Rednerliste hingewirkt, was aus meiner Sicht leider unvermeidbar war, da mehrere Wortbeiträge gleichzeitig vorgebracht wurden. Das traf bei einigen Kolleginnen und Kollegen auf Unmut, was ich bedaure.

Fortschreibung Einzelhandelskonzept

Derzeit läuft die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes an. Damit beauftragt ist die CIMA, eine Firma, die bereits vor 8 Jahren das derzeit gültige Einzelhandelskonzept erarbeitet hat, das ich nach wie vor für fachlich schwach halte, weil es inhaltlich angreifbar ist und eine der Kernaussagen nicht begründet wurde, außer man hält die Aussage: “Hätten wir machen können, haben wir aber nicht.” für ausreichend.

Im Rahmen der Fortschreibung wurde die CIMA nun erneut von der Verwaltung beauftragt. Derzeit laufen eine telefonische und eine online-Befragung.
Sofern ich es richtig verstanden habe, führt die telefonische Befragung bei den Bürger*innen bisweilen zu Verwunderung, da Anrufe wohl teilweise mehrfach erfolgen.
Dazu kommt, daß Bürger*innen angerufen werden, deren Namen nicht im Telefonbuch zu finden sind.

Ich selber habe mir die Onlinebefragung angesehen und muß sagen, auch ich bin irritiert, um es einmal ganz vorsichtig auszudrücken.
Die Onlinebefragung kann über die Homepage der Stadt ploen.de erreicht werden:
https://d224.keyingress.de/?i_survey=1__3a2acb4687c972f27d8b60962b407164wc(nDq2TST%YLm2l

Verwunderlich – und nach meiner Meinung auch nicht so ganz professionell – ist, daß man die Umfrage gleich mehrfach beantworten kann. Damit sind Manipulationen Tür und Tor geöffnet. Aber das nur nebenbei.

Eine der am häufigsten gestellten Fagen ist: “Wo kaufen Sie speziell die folgenden Waren üblicherweise ein?”, und dann werden für unterschiedliche Warenarten und gleich mehrere Orte angeboten, die angekreuzt werden können. Auffällig ist allerdings, daß Schwentinental als der größte Einzelhandesstandort im Umfeld nicht zur Auswahl gestellt wird, obwohl das Gewerbegebiet zusammen mit dem Internet die meiste Kaufkraft aus Plön abziehen dürfte, so zumindest eine der Aussagen aus dem derzeit gültigen Einzelhandelskonzept, soweit ich mich erinnere.
Dafür werden so bedeutsame Orte wie Plön (Koppelsberg), Bösdorf oder Lehmkuhlen zum Ankreuzen angeboten. Ich habe wirklich nichts gegen die Standorte Koppelsberg, Bösdorf oder Lehmkuhlen, aber daß man dort Warenarten wie Bekleidung, Wäsche, Schuhe, Lederwaren, Bücher, Uhren und Unterhaltungselektronik – um nur einige zu nennen – kaufen kann, ist mir neu.
Aber man lernt ja nie aus.

Damit ende ich für heute mit dem letzten Satz der Umfrage:
“Vielen Dank! Sie können jetzt das Browserfenster schließen.”