Der Haushalt 2017 wird wohl noch in diesem Jahr verabschiedet.

Gestern tagte der Hauptausschuß von 18:30 bis 22:20 Uhr. Insgesamt standen 16 Punkte auf der Tagesordnung. 15 wurden abgearbeitet. Das wichtigste Ergebnis: Vermutlich kann auf der Ratsversammlung am 07. Dezember der Haushalt für 2017 verabschiedet werden. Damit erfüllt die Verwaltung eine Forderung der Selbstverwaltung, der es in den vergangenen Jahren nicht gelungen ist, den Haushaltsentwurf rechtzeitig im Vorjahr zur Genehmigung vorzulegen. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle auch mal bei den Mitarbeiterinenn und Mitarbeitern im Rathaus bedanken.

Der Produkthaushalt des laufenden Jahres wurde im Mai 2016 verabschiedet und wies einen Fehlbetrag von 2.025.000,– Euro aus. Durch eine erfreuliche Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens (+ 300.000,– Euro), die Auszahlung der Fehlbedarfszuweisungen vor 2009 und 2010 (175.000,– Euro) und eine Gewinnausschüttung der Stadtwerke (50.000,– Euro) wurde der Haushalt ebenso entlastet wie durch Ausgaben, die nicht getätigt werden konnten, etwa bei der Unterhaltung der Straßen. Vermutlich wird der Fehlbetrag 2016 unter einer Million liegen.

Ein Tiefschlag für den Haushalt 2017 ist der Einbruch der Schlüsselzuweisungen, der aufgrund der Ergebnisse des Mikrozensus zu verzeichnen ist. Sie betrugen 2012 noch ca. 4.700.000,– Euro und fallen 2017 auf vermutlich 2.040.000,– Euro. Nach derzeitigem Stand wird Plön 2017 eine Kreisumlage von 3.170.000,– Euro zahlen müssen. Sie ist damit höher als die Schlüsselzuweisung. Eine Absenkung der Kreisumlage um 0.5 oder 1 Prozent, wie derzeit diskutiert, würde den Haushalt um 44.000,– bzw. 88.000,– Euro entlasten. Eine der wesentlichen Einnahmequellen der Stadt ist die Gewerbesteuer. Sie beläuft sich auf 6.770.324,– Euro und konnte sich gegenüber dem Vorjahr um gut 500.000,– Euro steigern.

Trotz alledem wird sich der Fehlbedarf des Ergebnisplanes 2017 auf 1.505.200,– Euro belaufen.

Die Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung hat sich intensiv um weitere Sparmaßnahmen bemüht. Hierbei orientierte sie sich auch an der Erlaßlage des Landes zur Haushaltskonsolidierung und die Gewährung von Fehlbedarfszuweisungen. Daher schägt die fraktionsübergreifende Haushaltskonsolidierungsgruppe vor, die Hebesätze für die Grundsteuer A (von 370 auf 380 von Hundert (v.H.), die Grundsteuer B (von 390 auf 400 v.H.) und die Gewerbesteuer (von 370 auf 380 v.H.) anzuheben. Hierdurch werden Mehreinnahmen in Höhe von 85.000,– Euro erwartet. Vor allem ist mit der Anhebung über den Mindestsatz die Hoffnung verbunden, daß die Fehlbedarfszuweisungen höher ausfallen, da das Land die Gemeinden belohnen will, die ihre Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen.

Die Personalausgaben werden für 2017 mit 5.127.000,– Euro veranschlagt und liegen damit über den Ausgaben des Vorjahres (5.047.800,– Euro). Die Steigerung ist durch zusätzliche Pensions- und Beihilferückstellungen begründet. Ohne diesen Sondereffekt wären 4.977.000,– Euro zu berücksichtigen gewesen. Der – bei Herausrechnen der Sondereffekte – Rückgang ergibt sich aus dem Personalabbau der vergangenen Jahre.

2017 werden weitere hohe Ausgaben erwartet. Die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED wird Investitionskosten in Höhe von 850.000,– Euro erfordern, die Zuwendungen des Bundes für diese Maßnahmer werden vermutlich erst 2019 berücksichtigt werden können. Die Umrüstung wird allerdings in den kommenden Jahren eine erhebliche Einsparung bei den Betriebskosten nach sich ziehen.

Ein Grundstücksverkauf wird voraussichtlich 370.000,– Euro bringen und den Haushalt damit einmalig entlasten.

Insgesamt wird eine Darlehensaufnahme von 1.309.500,– Euro vorgesehen.

In der nachfolgenden Aussprache bezifferte die Verwaltung das strukturelle Defizit der Stadt mit 1,6 bis 1,8 Millionen. Den Zeitpunkt, wann das Eigenkapital der Stadt vermutlich aufgezehrt sein wird, konnte sie nicht benennen, da die Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre noch nicht vorliegen. Nach einer ersten Einschätzung reicht das Eigenkapital noch über das Jahr 2020 hinaus.

Herr Evers (FWG) sprach sich nooch dafür aus, die Grundsteuer B nicht heraufzusetzen, da die zusätzlichen Kosten von Vermietern auf Mieter umgelegt werden können und zur Erhöhung der Nebenkosten führen. Der Vorsitzende des Ausschusses, Herr Hagen (CDU), betonte in seiner Antwort, daß ihm als Gewerbetreibenden in der Immobienbranche, als Hauseigentümer und als Vermieter die Steuererhöhungen auch persönlich treffen, daß er aber im öffentlichen Interesse für diese Erhöhungen stimmen wird, so schwer es ihm auch falle.

In Anbetracht der fortgeschrittenen Uhrzeit werde ich zu den anderen Themen morgen der Übermorgen berichten.

Aus dem Hauptausschuß

Gestern tagte der Hauptausschuß. Drei Themen erscheinen mir berichtenswert.

1. Ein sehr wesentliches Thema war der nicht-öffentlich geplante Tagesordnungspunkt 16 (Beteiligung an der SH-Netz AG, hier: Beratung und Beschluß).
Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Thorsten Pfau, fragte dazu bei der Beratung des Tagesordnungspunkt 1 (Feststellung der Tagesoordnung) nach, warum dieses Thema unter Ausschluß der Öffentlichkeit behandelt werden solle, obwohl Geschäftsgeheimnisse der SH-Netz AG nicht betroffen seien. Der Tagesordnungspunkt wurde auf die nächste Sitzung des Hauptausschusses vertagt. Bis dahin soll geklärt werden, welche Anteile des Themenkomplexes öffentlich behandelt werden können und welche nicht.
Ich kann hier nicht ins Detail gehen, aber wer die Plöner Kommunalpolitik bisher aufmerksam verfolgt hat wird sich fragen, warum der Erwerb von Anteilen an der SH Netz AG auf der Tagesrdnung steht, wo die Beschlußlage doch die Vergabe der Wegenutzung (damit verbunden das Recht auf den Berieb der Strom- und Gasleitungen) an die Stadtwerke vorsieht.

2. Das Stadtbuchtfest 2017 findet vom 30. Juni bis 02. Juli statt, also nach der Kieler Woche und vor Beginn der Schulferien.

3. Ab 2017 ändern sich die Regelungen für die Umsatzsteuer. Es wird sich auf die Stadt Plön auswirken, allerdings ist noch nicht absehbar, in welcher Form. Es ist auch offen, ob die Stadt möglicherweise entstehende zusätzlichen Steueraufwendungen an mögliche Vertragspartner weitergeben kann. Es besteht aber die Möglichkeit, bis 2020 weiter nach den alten Regelungen zu verfahren, wenn dies rechtzeitig angemeldet wird. Sofern die Fortsetzung der bisherigen Praxis fristgerecht beantragt wird, soll es nach Angaben der Finanzverwaltung auch möglich sein, rückwirkend auf die neue Praxis umzusteigen. Das wäre natürlich sinnvoll, falls sich die neue Regelung für die Stadt besser rechnen sollte. Auf Anraten der Steuerberater hat der Ausschuß entschieden, eine Fortsetzung der bisherigen Regelung bis 2020 zu erwirken.

Breitband für Plön

In der heutigen KN wird berichtet, dass der amtierende Bürgermeister Jens Paustian eine Grundvereinbarung mit der Deutschen Glasfaser unterzeichnet hat, mit der die Erstellung eines Glasfasernetzes in Plön geregelt wird. Die Deutsche Glasfaser bietet an, jedes Haus mit einem durchgehenden Glasfaseranschluß zu versorgen. Erklären mehr als 40% der Eigentümer und Eigentümerinnen, dass sie einen solchen Anschluß wünschen, wird die Vereinbarung umgesetzt.

Die Frage, warum die Stadtwerke nicht den Zuschlag erhalten haben, hat die Gemüter in den letzten Tagen erregt. Die Antwort ist klar: Sie haben sich nicht am Interessenbekundungsverfahren beteiligt.
Das führt aber zur eigentlichen Frage: Warum haben die Stadtwerke  sich nicht am Interessensbekundungsverfahren beteiligt und welche Rolle spielte der Verwaltungsrat der Stadtwerke bei dieser Entscheidung?

Die gesamte Problematik wurde am 13. Juli in der KN kommentiert. Aufgrund der Spitzen im Kommentar hat der Bürgervorsteher einen Leserbrief an die KN übermittelt, der in der Ausgabe der KN vom 18. Juli als eigenständiger Artikel verwendet wurde. Ich halte das von den KN für sehr fair, da ein Artikel in der öffentlichen Wahrnehmung einen anderen Stellenwert hat als ein Leserbrief. Da die Zeitung den Leserbrief bereits verwertet hat, möchte ich ihn an dieser Stelle nun noch einmal zur Kenntnis bringen:

“Den Kommentar von Peter Thoms ” Affront gegen den künftigen Bürgermeister” kann und darf ich als Bürgervorsteher der Stadt Plön nicht unwidersprochen lassen. Den Begriff “Schlangengrube” für die Ratsversammlung weise ich als deren Vorsitzender scharf zurück. Er ist unangemessen und diffamierend. Glücklicherweise sind die von der Bevölkerung in freier und geheimer Wahl gewählten Mitglieder des Stadtparlaments frei in ihrer Entscheidungsfindung und nicht an die Vorstellungen  Einzelner, auch nicht der Kandidaten für das Bürgermeisteramt, gebunden. Das Wesen unserer repräsentativen Demokratie ist das Primat der Politik. Ein Grundpfeiler dieser Demokratie ist  das ehrenamtliche Engagement der “Feierabendpolitiker”. Diesen Begriff verwendet der Autor in seinem Text  in abwertender Weise. Es sind aber gerade diese ehrenamtlich tätigen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich viele Stunden ihrer Freizeit nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl ihrer Stadt einsetzen. Sie haben sich unter vielem anderen viele Monate mit dem Thema Breitbandversorgung in Plön beschäftigt, sei es im Verwaltungsrat der Stadtwerke, sei es in einer dafür eingesetzten Arbeitsgruppe oder im Hauptausschuss. Dieser ist mit “nur” neun Mitgliedern auf Grund der von der Ratsversammlung beschlossenen Zuständigkeitsordnung abschließend entscheidungsberechtigt.  An dem vor etlichen Monaten durchgeführten Interessenbekundungsverfahren haben sich die Stadtwerke Plön nicht beteiligt, sie haben sich also nicht für die Breitbandversorgung in Plön beworben. Das Verfahren war abgeschlossen und entscheidungsreif. Die Entscheidung hat die Politik nach einem demokratischen Meinungsbildungsprozess getroffen, der Bürgermeister hat diese umzusetzen, heißt er nun Paustian, Meyer oder Winter.”

Aus dem Hauptausschuß

Zur gestrigen Sitzung des Hauptausschusses kann ich wenig berhalten, berichten, da ich aus persönlichen Gründen erst ab 19:00 Uhr an der Sitzung teilnehmen konnte. Zu diesem Zeitpunkt wurde der Quartalsbericht der Stadtwerke vorgestellt, denen die Angehörigen der CDU-Frakion mit bemerkenswertem Desinteresse folgten. Unter Berücksichtigung , dass die Entscheidung über den Abschluß eines Vertrages zur Vergabe des Glasfasernetzes an die „Deutsche Glasfaser“ für den nicht-öffentlichen Teil auf der Tagesordnung stand, nutzte Herr Eitelbach die Gelegenheit, noch einmal für die Vergabe des Glasfasernetzes an die Stadtwerke zu werben. Im nichtöffentlichen Teil standen u.a. die Themen „Breitbandausbau“ und „Gas- und Stromnetz“ auf der Tagesordnung.

Ich hatte die Gelegenheit, mich am letzten Montag mit dem Mitarbeiter einer größeren Bank unterhalten. Die Kernaussage: Stadtwerke können für Städte sehr lukrativ sein, solange sie nicht Energieerzeuger sind. Geld wird mit dem Betrieb der Netze verdient.

Beide Bürgermeisterkandidaten (Herr Winter, SPD-Kandidat, Herr Meyer, CDU Mitglied und unabhängiger Bewerber) scheinen das genau so zu sehen. Die Berichterstattung des Ostholsteiner Anzeiger vom letzten Samstag legt diesen Schluß zumindest nahe.

In Anbetracht der im nicht-öffentlichen Teil getroffenen Beschlüsse kann festgestellt werden, dass die Mehrheit der Mitglieder des Hauptausschusses dazu anderer Auffassung sind.

3,5 Stunden Hauptausschuß

Im Hauptausschuß wurden heute Haushalts- und Stellenplan beraten. Die finanzielle Situation ist nach wie vor bedenklich. Trotz der Änderungen in der Finanzierung der Städte und Gemeinden muß Plön aufgrund der nach dem Mikrozensus nach unten korrigierten Einwohnerzahl mit einem stukturellen Defizit von ca. 250.000 Euro zurechtkommen. Der Herr Bürgermeister bemerkte zu Recht, daß Plön mit dem Problem nicht alleine stehen würde und die Finanzierung der Städte und Gemeinden nicht ausreichend sei. Bernd Möller (SPD) führte dazu aus, daß das Defizit bei der bestehenden Ausgabenstruktur nur durch Einsparungen beim Personal realisierbar sei. Der Reduzierung der Beschaffung von Bleistiften bringe gar nichts.
Aufgrund der noch ausstehenden Jahresabschlüsse sind weitere Einsparungen beim Personal im Moment nicht absehbar. Durch eine interne Umstrukturierung wird die Kämmerei aber mit einer zusätzlichen Stelle verstärkt.

Mit der Aussage des Herrn Bürgermeisters, Plön bräuchte mehr Einwohner, machte er sich als Vorsitzender des Planungsverband Seewiesen (nach dem Etikettenschwindel jetzt Wohngebiet Trammer See Plön Rathensdorf) für das Baugebiet Ex-Seewiesen stark.
Der Vorsitzende des zuständigen Fachausschusses konfrontierte ihn mit dem Ergebnis der  Folgekostenrechnung: Das Wohngebiet wird langfristig keinerlei positive finanzielle Auswirkungen für die Stadt Plön bringen.
Darüber hinaus äußerte der Bürgermeister, daß wir zu viele kleinteilige Bebauungspläne hätten, die die Verwaltung binden, ohne daß dadurch neue Häuser entstanden seien.
Wer so etwas sagt, hat allem Anschein nach von Stadtentwicklung keine Ahnung oder käut den Unfug wider, den ich bislang nur vereinzelt aus Kreisen der CDU gehört habe.
Grundsätzlich kann man zwei Funktionen von Bebauungsplänen unterscheiden. Mit den einen wird die Voraussetzung für die Erstellung neuer Wohn- und Gewerbegebäude geschaffen. Ein Beispiel dafür ist der Bebauungsplan Gänsemarktviertel. Mit den anderen werden einmalige und erhaltenswerte Straßenbilder für die Nachwelt bewahrt und die Entwicklungsmöglichkeiten für die Eigentümerinnen und Eigentümer gesteuert. Der B-Plan Appelwarder ist ein solcher Plan, und gar kein schlechter.

HA, Stadtwerke und Barrierefreiheit

Heute tagte der Hauptausschuß, volle vier Stunden, von 18:30 bis 22:30. Das Hauptthema im öffentlichen Teil war der Quartalsbericht der Stadtwerke / Anstalt des öffentlichen Rechtes (AöR). Der Schuldenstand wurde von über 5 Mio im Jahr 2005 auf gut 2,4 Mio im Jahr 2015 mehr als halbiert. Entsprechend sank der Zinsaufwand von 230.000 Euro auf knapp 99.000 Euro.
Die Kostenentwicklung für dem Bauhof ist stabil. Die von der Stadt Plön zu tragenden Aufwendungen sanken von 1,21 Mio im Jahr 2008 auf 1.15 Mio im Jahr 2015.
Die Gebühren für Schutz- und Niederschlagswasser stiegen leicht an (3,48 Euro/m3, bisher: 3,27 bzw. 0,84 E/m3, vorher 0,79 E/m3).
 
Im Vorfeld wurde überlegt, die Sitzungen der Ausschüsse zukünftig an Orten durchzuführen, die barrierefrei zu erreichen sind. Um die Barrierefreiheit zu verbessern – das Rathaus liegt nun mal am Schloßberg und ist nur über das historische Kopfsteinpflaster zu erreichen – wurden weitere Überlegungen vorgetragen, ein Bürgerbüro im Bereich der Fußgängerzone oder des verkehrsberuhigten Bereiches einzurichten.

Im nicht-öffentlichen Teil wurde erneut das Thema “Wegenutzungsverträge Strom und Gas” behandelt. Hierbei wurden sehr komplexe rechtliche Fragen erörtert. Auch das Thema “Haushaltsabschlüsse” stand nicht zum ersten mal auf der Tagesordnung.

Finanzen, Thema Nr. zwei im HA

In der Sitzung des Hauptausschusses vom letzten Montag ging es nicht nur um die Breitbandversorgung, sondern auch um die Finanzen.
Die Mitglieder des Hauptausschussen beklagten unisono, daß es dem Bürgermeister nicht gelungen ist, einen Haushaltsplan vorzulegen, der in der kommenden Ratsversammlung beschlossen werden kann. Der Herr Bürgermeister begründete die Verzögerung mit dem hohen Arbeitsanfall und unvorhergesehenen Vorgängen, über die er im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung berichtete.
Da es sich um personalbezogene Informationen handelte, ist das Informationsverhalten durchaus berechtigt.
Der neue „Fahrplan“ sieht vor, daß die jeweiligen Haushaltsansätze am 17. März im Ausschuß für gesellschaftliche Angelegenheiten und am 23. März im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt beraten werden. Danach könnte der gesamte Haushalt am 18. April im Hauptausschuß beraten am 16. Mai 2016 in der Ratsversammlung beschlossen werden.
Bis dahin ruhen alle neu beschlossenen investiven Maßnahmen sowie die freiwilligen Leistungen, etwa die Zuschüsse für Sportvereine. Die Aufgaben, die sich aus gesetzlichen Verpflichtungen ergeben, sowie Verkehrssicherungsmaßnahmen können weiter durchgeführt werden.

Darüber hinaus wurde bemängelt, daß die Jahresabschlüsse für mehrere zurückliegende Jahre noch nicht erstellt sind. Einige der Ausschußmitglieder sehen die Gefahr, daß die Zustimmung der Kommunalaufsicht zum Haushalt dadurch gefährdet ist.

Der Herr Bürgermeister verwies darauf, daß die Entscheidung der Kommunalaufsicht schwer vorhersehbar ist.

Mehrere Ausschußmitglieder äußerten in diesem Zusammenhang scharfe Kritik an der Arbeit des Bürgermeisters. Obwohl auch ich die Kritik in mehreren Punkten teile, fand ich sie in der Form überzogen. Ich hatte den Eindruck gewonnen, daß hier eine kollektive öffentliche Schächtung des Amtsinhabers stattfand, um den Bürgermeisterstuhl für die anderen Kandidaten sturmreif zu schießen.

Aus meiner Sicht gibt es zwei Lösungsansätze. Entweder wird die Kämmerei – zeitlich begrenzt – personell verstärkt, um die noch ausstehenden Jahresabschlüsse fertigzustellen oder es wird ein externes Büro mit der Arbeit betraut.

Schnelleres Internet für Plön?

Dieser Beitrag wurde nachträglich geändert. Meine Formulierungen im ursprünglichen Text erweckten den Eindruck, als würde eine Internetanbindung mit 1000 Mbit angeboten. Tatsächlich werden 100 bzw. 200 Mbit angeboten. Die 1000 Mbit bezogen sich lediglich auf die technische Machbarkeit.  Tut mir leid.

In der heutigen Sitzung des Hauptausschusses ging es um die Versorgung mit schnellem Internet. Die „Deutsche Glasfaser“ hatte die Gelegenheit, ihre Produkte und ihr Konzept für Plön vorzustellen.
Das Produkt ist ein schneller Internatanschluß mit 100 oder 200 Mbit  im Down- und Upload, wobei technisch bis zu 1000 Mbit möglich wären. (Zum Vergleich: VDSL: Download 50 Mbit, Upload 10 Mbit / LTE: Download 100 Mbit, Upload 50 Mbit, Kabel: Download 150 Mbit, Upload 6 Mbit). Erreicht wird die hohe Bandbreite durch die ausschließliche Verwendung von Glasfaser bis in die Wohnung (FTTH, Fibre to the Home).

Voraussetzung für ein Engagement der Firma ist, daß in Plön eine Anschlußquote von 40% bei Privatanschlüssen erreicht wird.

Die monatlichen Kosten belaufen sich auf 34,95 Euro für den Internet und Telefonanschluß, für 5,– Euro gibt es die Flatrate in das deutsche Festnetz dazu. Das Zusatzpaket Fernsehen gibt es für weitere 15,– Euro. In der Anfangsphase ist der Anschluß kostenfrei, danach werden 750,– Euro fällig. Wenn ich es richig verstanden habe, entfällt auch die Bereitstellungsgebühr von 50,– Euro, sofern man sich in der Einführungsphase für die „Deutsche Glasfaser“ entscheidet. Einen voreingestellter Router ist für 39,95 Euro zu haben. (ohne Gewähr)

Wenn ich meine jetzige Telefon- und Internetrechnung betrachte, handelt es sich um ein sehr konkurrenzfähiges Angebot bei deutlich höherer Übertragungsgeschwindigkeit. (Im Moment kommen bei mir etwas mehr als 4 Mbit aus der Anschlußdose.)
Nun sind meine Befindlichkeiten keine Entscheidungsgrundlage. Mögliche Kriterien, die im Vergleich mit anderen Angeboten zu bewerten wären, könnten sein:
– Kosten für die Kommune
– Kosten-Leistungsverhältnis für den Verbraucher
– Flächendeckende Internetversorgung
– Zukunftsfähigkeit der Technologie
– Beeinträchtigung des öffentlichen Lebens durch Bautätigkeit

Für die Stadt ist schnelles Internet ein Standortfaktor. Ich kenne Vermieter, die davon berichteten, daß die Mietinteressenten zu allererst nach dem Internetzugang gefragt haben. Aber auch für Firmen, die für ihr Geschäft auf das Internet angewiesen sind, ist ein schneller Anschluß von Bedeutung. Das Angebot der Firma ist für die Stadt kostenfrei, sie benötigt allerdings einen Genehmigungsvertrag mit der Stadt.

Die Deutsche Glasfaser ist ein überregional tätiges Unternehmen, das in Bayern, Nordrheinwestphalen, Niedersachsen und Schleswig Holstein aktiv ist. Im Kreis Plön versorgt die Firma gerade Wankendorf und Stolpe mit einem Zugang zum schnellen Internet. Bundesweit sind über 148.000 Haushalte an das Glasfasernetz des Unternehmens angeschlossen.

Sofern die Stand und die Firma einen Genehmigungsvertrag abschließen, würde die Vorbereitung beginnen. Im Mai könnte die Informations- und Anmeldephase starten. Wenn die Anschlußquote von 40% erreicht wird, könnte die Verlegung des Glasfasernetzes im Herbst beginnen. Der Abschuß der Arbeiten wäre Anfang nächsten Jahres zu erwarten.

Ein weiteres Thema war der städtische Haushalt, aber dazu werde ich erst morgen etwas schreiben.

bortaS blr jablu’Dl’ reH QaQqu’ nay’

Die Überschrift hat jetzt nichts mit der heutigen Sitzung des Hauptausses zu tun. Sie steht nur hier wegen eines Randgespräches, das ich nach der Sitzung noch geführt habe.

Vor der Sitzung hatte ich noch ein Telefonat zum Thema Stadtentwicklung, dass ich nicht vorzeitig beenden wollte. Als ich im Rathaus eintraf, lief die Einwohnerfragestunde bereits. Themen waren unter anderem:

– Ampelschaltung / die güne Welle ist nur bei Tempo 80 machbar, das Tempolimit ist aber 50.
– Lärmschutz Eutiner Straße / wann ist damit zu rechnen?
Für beide Themen ist der Landesbetrieb für Straßenbau zuständig. Obwohl beide Themen schon öfter von der Stadt an die Behörde herangetragen wurden, ist nichts passiert.
Meine Meinung: Ich habe seinerzeit die Lösung von Herrn Reibetanz (Stadtplaner aus Berlin) unterstützt. Rückbau der Straße vom Standard „außerörtliche Umgehung“ auf „inenrörtliche Durchfahrt“ in Verbindung mit Begleitgrün, Fuß- und Fahrradweg.
Diese Lösung fand auch im Ausschuß eine Mehrheit, der Herr Bürgermeister konnte sie aber nicht durchsetzen. Im Ergebnis werden über kurz oder lang Lärmschutzmauern entstehen, die die Stadt optisch zerschneiden. Der Tunneleffekt wird dazu führen, dass Autos dort, wo an beiden Seiten Lärmschutzmauern stehen, schneller fahren und dadurch lauter werden.

– Barierefreies Rathaus / Pflicht ab 2020, eine Umsetzung vor dem Termin wäre besser. Eine Umsetzung der EU-Forderung im bestehenden Rathaus ist bautechnisch anspruchsvoll und damit teuer.
Nach meiner Meinung wäre es an der Zeit, jetzt mit der Planung zu beginnen. Bis 2020 ist es nicht mehr lange hin.

– Flüchtlinge / derzeit leben ca. 80 Flüchtlinge in Plön, davon sind ca. 30 Kinder bzw. Jugendliche unter 18 / Nach derzeitigem Stand sind 2016 weitere 88 Flüchtlinge duch die Stadt aufzunehmen.

Unter Tagesordnungspunkt (TOP) 6 ging es um die Bürgermeisterwahl. Die kleinen Parteien, die bislang keinen Kandidaten aus ihren Reihen stellen können, bemängelten, daß die Stellenanzeige für die Nachbesetzung des Vorzimmers des Bürgermeisters größer war als die Anzeige, mit der die Bürgereisterwahl angekündigt wurde. Insbesondere wurde nachgefragt, warum die Anzeige nicht schleswigholsteinweit und im Amtsblatt erschienen ist. Der Herr Bürgermeister entgegnete, dass die geschaltete Anzeige den gesetzlichen Vorgaben entspricht und zudem im Internet einsehbar ist. Der Ausschuß faßte den Entschluß, entsprechende Anzeigen in den oben genannten Blättern zu schalten.
Ich finde den Beschuß gut, weil so der Anschein vermieden wird, als ob der Kreis potentieller Bewerber künstlich klein gehalten werden soll. Bemerkenswert fand ich zudem, dass auch zwei Ausschußmitglieder der CDU für diesen Antrag stimmten, obwohl sie die Anzeigen in ihren Redebeiträgen für verzichtbar hielten und ihr eigenen Kandidat im Publikum saß.

TOP 7 / Der Punkt „Nachtrag Straßenreinigungsgebühren“ wurde ohne Aussprache abgestimmt und beschlossen.

TOP 8 / Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für die Selbstverwaltung. Die Mitglieder der Ausschüsse und der Ratsversammlung erhalten eine Aufwandsentschädigung. Aufgrund der Haushaltslage verzichtet die Selbstverwaltung auf 20% des empfohlenen Höchstbetrages. Aufgrund der Steigerung des Preisindexes seit 2009 sollen die Aufwandsentschädigungen um 7,7% angehoben werden.
Ich mach Politik nicht wegen des Geldes und könnte auf diese Anhebung verzichten. In Anbetracht der Haushaltslage hätte ich auch nichts gegen eine 10%ige Kürzung. In Anbetacht der geringen Summe hätte der Verzicht aber nicht viel mehr als symbolischen Charakter.

TOP 9 / Der Jahresabschluß 2010 ist eigentlich Vergangenheitsbewältigung. Nach Voelage des Prüfberichtes durch die Ratsmitglieder Weber (Bündnis 90/Die Grünen) und Soltau (SPD) wurde der Abschluß gebilligt.

Im nichtöffentlichen Teil wurde der TOP 11 (Wegenutzungsverträge Strom und Gas) mit seinen Unterpunkten 1 (Wegenutzungsverträge Strom und Gas; hier: Beratung und Beschluss über das weitere Vorgehen zum Klageverfahren über Akteneinsicht) und 2 (Wegenutzungsverträge Strom und Gas; hier: Beratung und Beschluss über den Abschluss einer Interimsvereinbarung) ausführlich behandelt.
Wir erinnern uns: die Vergabe der Wegenutzungsverträge für Strom und Gas hatte zu einer heftigen politischen Auseinandersetzung geführt, in deren Verlauf die Verwaltung unter Führung des Ersten Stadtrates – der Herr Bürgermeister hatte sich für befangen erklärt – gegen den Beschluß der Selbstverwaltung geklagt hatte. Das kostete die Stadt einen sechsstelligen Betrag. Leider entstand seinerzeit der Anschein, dass der damalige Erste Stadtrat, der der CDU angehörte, von seinen Parteifreunden in seiner Funktion als stellvertretender Bürgermeister zur Klage gegen die Selbstverwaltung bewegt wurde, um die Entscheidung zur Vergabe der Nutzungsverträge an die Stadtwerke zu revidieren. Die CDU hatte sich in der damaligen Debatte eindeutig gegen die Rekommunalisierung und damit gegen die Vergabe an die Stadtwerke ausgesprochen.

Wegen des Einstufung als „Nichtöffentlich“ kann ich nicht aus der aktuellen Sitzung  berichten. Die Verwendung des Begiffes „Interimsvereinbarung“ dürfte aber klar machen, worum es geht.

Regionalkonferenz des Städteverbandes

Auf der gestrigen Regionalkonferenz des Städteverbandes Schleswig Holstein ging es um die Flüchtlingsbewegungen und deren Folgen für die Städte.
Von Juli bis September diesen Jahres verfünffachten sich die Flüchtlingszahlen in Schleswig Holstein (SH) von 2026 Personen auf 10400 Personen. Im Oktober ging die Zahl auf 9008 Personen zurück. Die meisten Flüchtlinge kamen aus Syrien, Afghanistan, Irak, Iran und Eritrea. Lediglich 161 Personen kamen aus sicheren Herkunftsländern, also weniger als 3 %.

Das Land beabsichtigt, bis zum Jahresende erst einmal 25000 weitere Plätze für die Erstunterbringung bereitzustellen. Das schafft für die Städte und Gemeinden etwas Luft, sich auf die Bewältigung der bevorstehenden Aufgaben vorzubereiten.
Einzelne Themenfelder sind:
– Betreuung
– Beschulung, Schülerbeförderung, Schulkostenbeiträge
– Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
– Wohnungsbauprogramm
– Vereinfachung des Planungsrechtes
– Aufnahmeverordnung
– Ehrenamt und ehrenamtliche Arbeit
– Finanzen

Zur Bewältigung der Aufgabe stellt der Bund den Ländern im Jahr 2015 500 Mio Euro zur Verfügung, diese Summe soll auch im Jahr 2016 fließen. Davon gehen jährlich 12,2 Mio nach SH. Die Summe ergibt sich, weil der Verteilungsschüssel nach Entflechtungsgesetz verwendet wird. Würde der Königssteiner Schlüssel angewendet, der sich an der tatsächlichen Zahl der aufzunehmenden Flüchtlinge orientiert, ständen SH ca. 17 Mio zu. Der  Verteilungsschlüssel nach Entflechtungsgesetz begünstigt die neuen Bundesländer.

Die Verteilung der Bundesmittel und die Aufteilung der weiteren Kosten und der Mittel zwischen Land, Kreisen sowie Städten und Gemeinden muß mit der Landesregierung im Detail noch ausgehandelt werden.
Hier vertritt der Städteverband die Interessen der Städte. Andere Interessensvertretungen sind der SH Landkreis- und der SH Gemeindetag. Was im Einzelnen noch auf die Kommunen zukommt, ist im Moment nicht genau kalkulierbar, auch wenn die aktuelle Steuerschätzung Steuermehreinnahmen für das Land vorhersagt. Die Kommunen werden über die Schlüsselzuweisungen hiervon profitieren.
Für die Kommunen selber ist im kommenden Jahr ein leichter Rückgang der Steuereinnahmen zu erwarten, bevor sie im Folgejahr wieder steigen werden. Welche Konsequenzen das für Plön hat, wird sich erst in den kommenden Wochen und Monaten zeigen.

Aus dem Hauptausschuß

Hauptausschuß

Die heutige Sitzung des Hauptausschusses begann um 1830 und dauerte so lange, dass nach Ende  der Sitzung alle Dönerläden auf dem Weg nach Hause schon geschlossen hatten. Mit den Punkten:
N 9 / Übertragung von Aufgaben an die Stadtwerke Plön AöR
N 10 / Sondernutzungsgebühren
N 11 / Stellungnahme zum Bericht über die überörtliche Prüfung der Stadt Plön für das Haushaltsjahr 2008 mit Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 sowie ausgewählter Prüfungsschwerpunkte; hier: Beratung und Beschluss
N 12 / Personalsituation
N 13 / Personal- und Organisationsumstrukturierungskonzept sowie Schwachstellenanalyse des Bürgermeisters
standen spannende Theman auf der Tagesordnung, allerdings im nicht-öffentlichen Teil.

Aus dem öffentlichen Teil:
Während der Einwohnerfragestunde wurde das Thema „barrierefreies Rathaus“ angesprochen. Rollator- und Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer haben keine Möglichkeit, ohne fremde Hilfe in das Rathaus zu gelangen. Der Ausschußvorsitzende Oliver Hagen (CDU) betonte, dass das Problem bekannt sei. Der Hauptausschuß würde sich in Kürze mit dem Thema befassen, weil öffentliche Gebäude bis 2020 barrierefrei erreichbar sein müssen. Herr Bürgermeister Paustian betonte, dass er und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung Betroffenen gerne über die Stufen des  Rathauses helfen und das im Erdgeschoß ein Büro für persönliche Gespräche zur Verfügung stehen würde. Bislang hätte es mit dem Verfahren keine Probleme gegeben.
Darüber hinaus wurde angesprochen, dass im Plönbad kein Lift für Rollstuhlfahrer vorhanden sei. Herr Bürgermeister Paustian wies darauf hin, dass im Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten seinerzeit entschieden wurde, keinen Lift einzubauen, da hierfür eine komplette Schwimmbahn hätte aufgegeben werden müssen. Er verwies gleichzeitig darauf, dass das Schwimmhallenpersonal gerne Hilfestellung leistet. Die Fragestellerin entgegnete, dass viele Menschen mit Behinderung diese Hilfestellung ablehnen würden.

Im Berichtsteil wies die Verwaltung darauf hin, dass beabsichtigt sein, die Niederschriften zu den Sitzungen der Ausschüsse zukünftig zu veröffentlichen, sobald sie vom Vorsitzenden des Ausschusses unterschrieben wurden. Das jetzige Verfahren, sie erst zu veröffentlichen, nachdem der Ausschuß sie in einer der nachfolgenden Sitzungen zur Kenntnis genommen hat, würde dazu führen, dass die Öffentlichkeit erst sehr spät informiert wird.
Anm.: Dem Verfahren kann ich zustimmen, vorausgesetzt, die Protokolle werden den Mitgliedern des Ausschusses vorher oder zumindest zeitgleich per EMail zugestellt.

Weiterhin erwähnte die Verwaltung, dass die Prüfung des Landesrechnungshofes zur Rekommunalisierung der Versorgungsnetzte vorliegen würde. Thorsten Pfau (SPD, Fraktionsvorsitzender) ergänzete, dass der Landesrechnungshof nur die Fälle der Rekommunalisierung von Stadtwerken geprüft hätte, aber nicht die Beteiligung von Kommunen an der SH-Netz-AG.

Der Tagesordungspunkt 6 „Beschluss über die Satzung über die Unterhaltung und Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Unterkünften zur Vermeidung von Obdachlosigkeit in der Stadt Plön (Obdachlosensatzung)“ wurde ohne weitere Aussprache beschlossen.

Der Tagesordnungspunkt 7 „Kurabgabe; hier: Kalkulationsvergabe“ führte hingegen zu einer längeren Aussprache. Hier wurde die Frage gestellt, warum die Kalkulation extern vergeben werden soll. Gleichzetig damit wurde die Frage aufgeworfen, welche Mitarbeiterin oder welcher Mitarbeiter diese Aufgabe gem. Stellenbeschreibung eigentlich durchführen müßte. Auf diese Frage aufbauend wurde hinterfragt, ob eine externe Vergabe nicht möglicherweise Auswirkungen auf den Stellenplan oder auf die Einordnung in der Stellenbewertung haben könnte. Letzteres hätte möglicherweise direkte Auswirkung auf die Besoldung dieser Stelle.
Darüber hinaus wurde die Frage angesprochen, wie sich die Kurabgabe nach einer neuen Kalkulation entwickeln würde. Hierzu wagte niemand eine Prognose, da es bisher wohl kaum eine oder gar keine Kommunge gibt, die die Kurabgabe jemals kalkuliert hätte. Der Knackpunkt ist aber, dass für eine Erhöhung eine Kalkulation erforderlich ist.
Als dritter Themenkomplex wurde die Frage angerissen, wie die Kurabgabe nicht nur von Übernachtungsgästen, sondern auch von Tagesgästen erhoben werden kann.
Eine persönliche Anmerkung: Um mir vorzustellen, wie das im wirklich richtigen Leben  funktionieren soll, fehlt mir die Phantasie. Aber vielleicht fällt den Kolleginen und Kollegen von der CDU mit Unterstützung aus der FWG ja eine praktikable Lösung ein.
Außerdem erschloß sich den Mitgliedern des Ausschusses nicht, warum auch die Erstellung der Satzung extern vergeben werden soll.
Die Entschlußfassung wurde erst einmal geschoben. Das ist nicht kritisch. Die alte Satzung über die Kurabgabe verliert zwar am Ende des Jahres ihre Gültigkeit, aber da die Abgabepflicht bislang erst Mitte Mai gültig wurde, haben wir noch ein paar Monate Zeit, um das Thema abzuarbeiten.

Am Mittwoch tagt übrigens die Ratsversammlung um 1900 in der Aula. Spannender wird es aber am kommenden Dienstag, 10. Nov 19:00 im Plöner Rathaus, wenn der Planungsverband Seewiesen wieder tagt. Ich jedenfalls laufe mich schon mal warm.

Bis dahin hätte ich noch folgende Veranstaltungshinweise, ganz ohne Gewähr:
Dienstag, 3. November 19:00, Max Plank Institut. Vortrag über die neuesten Forschungsergebnisse
Freitag, 6. November 19:00, Kiel, Rendsburger Landstraße 389, Soli-Konzert mit den Speellüd und anderen
Samstag, 7. Nov 20:00, Grebin, Hofkneipe: Zwei Bosköppe

Tourismusentwicklung in der Praxis

Am Freitag fand in Heiligenhafen eine Informationsveranstaltung zum Thema Tourismusentwicklung statt. Neben Fachleuten aus den Bereichen Tourismus, Verwaltung und Wirtschaftsförderung waren auch Angehörige der Selbstverwaltung eingeladen. Anfangs habe ich mich gefragt, ob ich dort wirklich teilnehen soll, aber das Programm erschien interessant und im Nachhinnein war es eine gute Entscheidung.

Da ich chronologisch vorgehe mache ich hier darauf aufmerksam, dass ich über den wichtigsten Vortrag zuletzt berichten werde. Für einen Journalisten wäre das ein schwerer Fehler, den ich mir als Blogger gerne erlaube.

In einem Eingangsvortrag wurde die Situation des Tourismus in Schleswig Holstein dargestellt. In den vergangenen Jahren sind 2000 neue Betten entstanden. In den kommenden zwei Jahren werden  weitere 5800 Betten entstehen. Damit verbunden sind Investitionen in Höhe von 379,2 Mio Euro. Beispielhaft genannt wurden u.a.: Die Globetrotter Outdoor Akademie in den Hüttener Bergen, das Hafenumfeld in Laboe, die Seebrücken in Niendorf und Timmendorfer Strand (mit Teehaus).

In einem ersten Vortrag erläuterte Herr Jan Sönnichsen von der hcb hospitality competence berlin GmbH  das touristisches Infrastrukturmanagement. Seine
Kernaussage: Kooperation statt Kanibalismus.
Damit ist gemeint, die Doppelung von Angeboten in der Region zu vermeiden und stattdessen Angebote schaffen, die sich gegenseitig ergänzen. Dabei sind die Angebote zu vernetzen, auch ganz real, z.B. mit Radwegen. Der Rest des Vortrages beschäftigte sich mit Methoden, das magische Dreieck Angebot (Potentiale), Nachfrage (Zielgruppen) und Profil (Schwerpunktthema) zu analysieren und so aufzubereiten, dass die Förderungsfähigkeit erreicht wird.

Das zweite Thema war sehr viel praxisorientierter. Herr Nitz von der Timmendorfer Strand Niendorf Tourismus GmbH berichtete über den Erfolg von „Ostsee-Lounges“ und der Gastronomie auf Seebrücken sowie den rechtlichen Rahmenbedingungen. Letztere unterscheiden sich von den rechtlichen Rahmenbedingungen an Binnenseen, so dass ich darauf nicht weiter eingehe.
151001_OstseeloungeInteressanter war die Darstellung des Erfolges der „Lounges“, die mit geringem Aufwand am Strand aufgestellt und über Winter abgebaut werden können. Damit wird statt einer Baugenehmigung nur eine Genehmigung zur Sondernutzung erforderlich. Ich glaube, es würde sich lohnen, über eine  „Ostsee-Lounge“ für Plön nachzudenken. Als Standort könnte ich mir die Fegetasche vorstellen.

Der dritte Vortrag ging um den Radwegebau auf der Insel Fehmarn. Hierzu trug Herr Lars Carstensen von der Fehmarn Wege GmbH & Co.KG  vor. Die Gesellschaft als Organisationsform einer Öffentlich Privaten Partnerschaft (ÖPP) hat in den vergangenen Jahren über 20 km Radwege auf Fehmarn gebaut und unterhält sie seither.
Das könnte ein interessanter Ansatz sein wenn es darum geht, ein Teilstück des Strandweges touristisch aufzuwerten.

Der vierte Vortrag war aus meiner Sicht der wichtigste. Herr Manfred Wohnrade, Heiligenhafener Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG & LTO “Ostseespitze”  hatte als Thema: „Wie bekommen wir ein Hotel in unsere Gemeinde.“Er war maßgeblich an der Entwicklung eines Tourismusprojektes in Heiligenhafen beteiligt, das mit einem Wellnesshotel, einem Surfer-Hostel und knapp 100 Ferienwohnungen ein Finanzvolumen von über 20 Mio Euro hat und mit der Schaffung von ca. 170 Arbeitsplätzen einhergeht.

Hier entsteht die "Bretterbude", ein Surfer-Hostel. Im Hintergrund einige der Ferienhäuser.

Hier entsteht die “Bretterbude”, ein Surfer-Hostel. Im Hintergrund einige der Ferienhäuser.

Ich fasse seine Aussagen so gut es geht und so knapp wie möglich zusammen:
Ein Grundstück in 1A Lage reicht nicht.
Nach seiner Empfehlung sollte eine anständige Planung in sieben Schritten durchgeführt werden:
1. Grundlagenermittlung, Entwicklung von Leitlinien.
2. Flächenermittlung, Eigentumsfragen, Abstimmung mit Landesplanung und Wirtschaftsförderung des Landes.
3. Planungsrecht schaffen. Abklärung mit der Tourismusförderung bei der Landesplanung, Flächen und Angebot festlegen.
4. Netzwerk aufbauen. Auf Basis eines rechtsgültigen Flächennutzungsplanes bereits nach potentiellen Interessenten suchen.
5. Vertrauen schaffen. Ein verbindlicher Ansprechpartner kann auf Basis eines rechtsgültigen Bebauungsplanes verbindliche Aussagen treffen. Ein „Kümmerer“ für alle Fragen vor Ort.
Nach Möglichkeit eine geschlossene politische Meinung.
6. Verhandeln mit Augenmaß. Kaufpreis und wirtschaftliche Effekte sind gegeneinander abzuwägen. Wasserdichter Kaufvertrag.
7. Verkauf und Vermarktung. Leistungsanbieter und Öffentlichkeit sind einzubeziehen.

Die fast fertigen Ferienhäuser fügen sich ein. Die zentrale Vermarktung soll verhindern, dass die Ferienhäuser als Dauerwohnungen genutzt werden.

Die fast fertigen Ferienhäuser fügen sich ein. Die zentrale Vermarktung soll verhindern, dass die Ferienhäuser als Dauerwohnungen genutzt werden.

Dem Vortrag von Herrn  Wohnrade ist nichts hinzuzufügen.

Straßenreinigungsgebühren

Die Straßenreinigungsgebühren wurden in den vergangenen Jahren ohne Satzung, also ohne gültige Rechtsgrundlage, eingezogen. Die letzte gültige Gebührensatzung wurde 2008 erlassen und galt bis 2010. Anschließend wurde keine neue Satzung mehr erlassen. Es wäre nach meiner Einschätzung Aufgabe des Herrn Bürgermeisters gewesen, bereits damals den Entwurf für eine neue Satzung vorzulegen. Bereits 2010 war ihm nachweislich bekannt, dass eine neue Satzung erforderlich war. Aufgabe der Selbstverwaltung wäre es gewesen, den vorgelegten Satzungsentwurf zu beraten und zu beschließen.

Die vergangenen Jahre wurden nun durch ein Wirtschaftsberatungsbüro nachkalkuliert. Darüber hinaus wurden die Gebühren für die neu zu beschließende Satzung berechnet und dem Ausschuß als Empfehlung vorgestellt.

Die eigentliche Frage ist aber, ob der Stadt ein Schaden entstanden ist und wenn ja, in welcher Höhe
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Herr Plischka von der CDU rechnete vor, dass die Stadt im Abrechnungszeitraum 2008 bis 2010 170.000,– Euro ausgegeben hat, die eigentlich auf die Eigentümer hätten umgelegt werden können. Nach Aussage des Wirtschaftsprüfers entsprach die Regelung aber der Beschlusslage der damaligen Ratsversammlung. Daher wurde hier nicht von einem Schaden, sondern von der Subventionierung der Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen gesprochen.

Für die darauf folgende Abrechnungsperiode gab es nach Aussage des Wirtschaftsprüfers eine Unterdeckung von ca. 45.000,– Euro, die durch die Stadt getragen wurde. Die Stadtwerke hätten für den Zeitraum noch einmal ca. 17.000,– Euro überwiesen. Damit verringerte sich die Unterdeckung auf ungefähr 28.000,– Euro. Dieses Geld hat die Stadt bezahlt, obwohl es auf die Grundstückseigentümerinen und -eigentümer hätte umgelegt werden könnnen. Meine Frage, ob es sich dabei nicht um einen Vermögensschaden handeln würde, brachte den ansonsten sehr sicheren Wirtschaftsprüfer nach meiner Meinung ein wenig aus dem Konzept. Um die Frage nicht beantworten zu müssen äußerte er, daß dies eine Frage der politischen Bewertung sei.

Die restliche Diskussion bezog sich auf die Höhe der Verwaltungskosten. Herr Ewers von der FWG, Herr Plischka von der CDU und Herr Weber von Bündnis 90/Die Grünen fragte nach, ob der Ansatz der Verwaltungskosten nicht zu niedrig wäre. Dazu entwickelte sich eine sehr sachlich geführte Diskussion, die sehr in die Tiefe ging. Insbesondere ging es um zwei Punkte:
– Den Einen schien es wichtig zu sein, dass in Anbetracht leerer Kassen die Kosten, die rechtlich umgelegt werden dürfen, auch auf die Grundstückseigentümer und – igentümerinnen umgelegt werden.
– Den anderen ging es möglicherweise darum, die Kosten korrekt zu berechnen, damit nicht in drei Jahren, also im nächsten Kommunalwahlkampf, eine kräftige Gebührenerhöhung die Stimmung verhagelt.

Ich hatte den Eindruck, als wenn es unterschwellig darum ging, aufzudecken, dass ein möglicherweise entstandenen Vermögensschaden durch bewußt niedrig angesetzte Verwaltungskosten rechnerisch so gering wie möglich gehalten werden soll.
Daher wollen die Fraktionen die Höhe der Verwaltungskosten noch einmal genau unter die Lupe nehmen.

Ergeben sich keine Umstände, die eine Neuberechnung der Verwaltungskosten zulassen, werden die Straßenreinigungskosten voraussichtlich von 3,22 Euro pro laufendem Meter auf 3,17 oder 3.15 Euro sinken. Den Grund für die Stabilität der Straßenreinigungsgebühren sieht der Wirtschaftsprüfer in der Übertragung der Aufgabe an unsere Stadtwerke.

Eröffnungsbilanz

Der Entwurf der Eröffnungsbilanz hätte dem Hauptausschuss in der heutigen Sitzung vorgelegt werden sollen. Der Herr Bürgermeister hat aber nicht geliefert. Daher kommen die Fraktionen jetzt in Zeitnot. Die Prüferinnen und Prüfer haben keine Gelegenheit mehr, die Prüfung vor den Sommerferien durchzuführen und die Ergebnisse der Prüfung zur Beratung in die Fraktionen zu erläutern. Bis auf Bündnis 90/Die Grünen scheinen die größtern Parteien Schwierigkeiten zu haben, ihre Fraktionsmitglieder in der Ferienzeit vollzählig zusammen zu bekommen. Damit ist der Termin, an dem der Bericht bei der Frau Landrätin vorgelegt werden soll, gefährdet. Herr Ewers von der FWG ttrat dem Versuch des Herrn Bürgermeisters, die Verantwortung für die weitere Verzögerung der Selbstverwaltung, also den Ratsfrauen und -herren, zuzuschieben, entschieden entgegen. Zu Recht, wie ich finde.
Sofern sich abzeichnet, dass der Termin nicht gehalten werden kann, soll der Herr Bürgermeister die Frau Landrätin um eine Terminverlängerung bitten.

Steigende Gewerbesteuereinnahmen

Der Herr Bürgermeister berichtete, dass das Gewerbesteueraufkomen um 900.000,– Euro gestiegen sei. Allerdings kommt der Betrag nicht vollständig der Stadt zu Gute. 170.000,– Euro davon müssen als Umlage an den Kreis abgeführt werden und ab 2017 (beim Jahr bin ich mir nicht ganz sicher) würden die Schlüsselzuweisungen des Landes gekürzt. Die Kürzung kann sich voraussichtlich auf einen Betrag von 300.000,– bis 400.000,– Euro belaufen. Damit kann der Kämmerer sich erst einmal über gut 300.000,– Euro freuen. Besser als nichts, aber auch nicht viel mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein.