Sitzung des Hauptausschusses am 24. Juni 2019

Nachdem ich wegen gesundheitlicher Probleme einen guten Monat Pause gemacht habe, war ich heute im Hauptausschuß.

Besonders gespannt war ich auf das Thema „Änderung der Hauptsatzung der Stadt Plön, sowie der Geschäftsordnung für die Ratsversammlung und deren Ausschüsse“. Hierzu lagen jeweils ein Antrag der SPD und ein Antrag der CDU vor.
Im Kern ging es im Antrag der CDU darum, allen „Beauftragten“ und „Beiräten“ (z.B. Umweltbeauftragter oder Seniorenbeirat) die uneingeschränkte Teilnahme an den nichtöffentlichen Teilen der Sitzungen und Ratsversammlungen zu ermöglichen.
Der Antrag der SPD hatte zum Inhalt, der Gleichstellungsbeauftragten die uneingeschränkte Teilnahme zu ermöglichen, die Teilnahme der übrigen Beauftragten und Beiräte auf Themen zu begrenzen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen.

Am Ende wurde der SPD-Antrag einstimmig beschlossen.

In der Diskussion wurde klar, daß der Antrag der CDU nicht den rechtlichen Normen entspricht. Daher hat der Fraktionsvorsitzende ihn zurückgezogen. Gleichzeitig wies er aber auf den unterschiedlichen Rechtsstatus von Beiräten und Beauftragten hin und bat die Verwaltung, hier Lösungsvorschläge zu erarbeiten.

Der Herr Bürgermeister führte dazu aus, daß „Beauftragte“ in der Gemeindeordnung nicht vorgesehen sind. Vor diesem Hintergrund sehe ich auch die Notwendigkeit, hier eine klare rechtliche Grundlage in unserer Hauptsatzung und in der Geschäftsordnung zu schaffen. Sie können aber als interessierte Bürger mit Fachkenntnissen durchaus zur Teilnahme an Sitzungen zugelassen werden.
Die bis vor kurzem noch gut funktionierende Regelung, die sich aus meiner Sicht als angemessen und praktikabel erwiesen hat, werden wir so auf Dauer nicht weiterführen können.

Der vorher tagende Ältestenrat hat auch ein Papier vorgelegt, in dem die Termine für die Erstellung des Haushaltes aufgelistet sind. Mit den Vorschlägen, so wie sie für den Hauptausschuß gemacht wurden, können der Ausschuß und ich so weit leben. Den Termin für das zweite Zusammentreffen der Haushaltskonsolidierungsgruppe in diesem Jahr haben wir auch festgelegt. Die Termine der anderen Ausschüsse werden in den kommenden Tagen in deren Sitzungen festgelegt. Es ist aber absehbar, daß man im Wesentlichen den Vorstellungen des Ätestenrates folgen wird.

Weiterhin berichtete der Bürgermeister, daß es jetzt einen Ansprechpartner in Tunesien gibt, der für die Reaktivierung der Städtepartnerschaft mit Ksour-Essaf zuständig ist. Dazu werden wohl in absehbarer Zeit Gespräche aufgenommen.

Ein weiterer Bericht befaßte sich mit der LED-Beleuchtung in der Schwimmhalle. Über die Einsparung von 106 Tonnen CO-2 wurde der Stadt ein Zertifikat überreicht.

Darüber hinaus hat Plön sich beim ADFC Test als eine der wenigen Städte im Ergebnis verbessern können. Daraufhin bemerkte ich, daß die Situation für Fahrradfahrer*innen nicht verbessert hat, weil die bessere Bewertung lediglich dadurch zustande gekommen ist, daß die Beschäftigung mit dem Thema Radwege mit eingeflossen ist. Meinem Hinweis, daß noch nicht einmal die Einfädelungsspur bei ALDI realisiert wurde, begegnete der Bürgermeister mit dem Hinweis, daß derzeit keine Firmen zu finden sind, die die Markierungsarbeiten übernehmen würden.
Nach meiner Einschätzung sind wir von Verbesserungen wie der Ausweisung der Eutiner Straße, der Johannisstraße oder des Stadtgrabens als Fahrradstraße noch meilenweit ertfernt.

Für schnelle Verhandlungen mit dem PSV

In der vergangenen Woche hat die Presseberichterstattung über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung bei den Mitgliedern des Plöner Segler Vereins (PSV) zu Irritationen geführt.
Der Bürgermeister wurde wie folgt zitiert: „ … die Zeit dränge nicht, betonte Bürgermeister Winter, der Erbbaurechtsvertrag laufe noch einige Jahre. Die Planungen ruhen, da noch kein Gesamtkonzept erstellt ist.“
Daß dieser Zeitungsbericht bei den Mitgliedern des PSV zu Irritationen und Nachfragen führt, ist für mich nachvollziehbar. Aus meiner Sicht ist hier aber klar zwischen Stadtplanung und Vertragsangelegenheiten zu unterscheiden.
Die SPD-Fraktion hat sich daher entschieden, einen Antrag zu stellen, um die Vertragsverhandlungen nunmehr auf den Weg zu bringen, nicht zuletzt, weil der Letter of Intent (LOI, eine unverbindliche, aber schriftlich fixierte gegenseitige Absichtserklärung) zwischen Stadt und PSV mittlerweile weitgehend ausgehandelt ist.
Diese Verhandlungen erfolgten durch eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung aller Fraktionen,

Wenn es nach den Vorstellungen der SPD-Fraktion geht, soll der kommende Vertrag auf Basis des bestehenden Vertrages fortgeschrieben werden.
Dabei müßten insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden:
– Anpassung des Pachtzinses
– Absicherung der Nutzung des Geländes für das Stadtbuchtfest
– Berücksichtigung der Inhalte des LOI.

Aus Sicht der SPD-Fraktion hat der bisherige Erbpachtvertrag in den vergangenen 46 Jahren gut funktioniert, es besteht keine Veranlassung, hier eine andere „Konstruktion“ zu wählen. Daher bietet sich der bestehende Vertrag als Verhandlungsbasis an.
Die SPD-Fraktion lehnt es auch ab, die Vertragsverhandlungen im Hinblick auf die städtebaulichen Vorstellungen als Druckmittel zu nutzen.
In Vorgesprächen hat sich gezeigt, daß dies auch für den PSV ein gangbarer Weg sein könne.
Liefe es jetzt auf diese Lösung hinaus, wäre auch ein möglicher Rechtsstreit zu vermieden, falls es aus einem unerfindlichen Grunde zu einem späteren Zeitpunkt doch noch zu einem Aufeinanderprallen der unterschiedlichen Rechtsauffassungen bezüglich des „Heimfalles“ kommen sollte.
Der PSV und die Stadt hätten Rechtssicherheit und könnten andere Aufgaben angehen.

Ausbaubeiträge bleiben unverändert

Am Montag, dem 11. März tagte der Hauptausschuß um 1830 im Mehrgenerationenhaus (Altes E-Werk am Vierschillingsberg. Mit dem Thema Ausbaubeiträge stand schon seit längerem ein strittiges Thema auf der Tagesordnung, mit dem Thema Marktgebühren kam ein kurzfristig ein weiteres dazu.

Zu Beginn berichtete der Herr Bürgermeister, daß die Erhöhung der Parkgebühren in der Schloßgarage im vergangenen Jahr zu Mehreinnahmen in Höhe von 20.000,- Euro geführt hat.
Damit wird eine frühere Frage von Herrn Gampert (FWG) beantwortet. Seine Befürchtung, daß die Erhöhung der Preise zu einer Kündigungswelle und damit zu Mindereinnahmen führen würde, hat sich nicht bestätigt. Mit 65,– Euro im Monat soll der Preis für eine zentral gelegenen Garage im Durchschnitt liegen.
Für 2019 wird die Mehreinnahme etwas geringer ausfallen, das die Tiefgarage derzeit saniert wird und die tellplätze auf die Reitbahn verlagert wurden. Da die Autos nun im Freien stehen, wurde die Gebühr für diesen Zeitraum auf 30,– Euro reduziert.
Um Auswärtigen klar zu machzen, daß in der Garage auch öffentliche Parkplätze verfügbar sind, wird darüber nachgedacht, sie in Tiefgarage am Zentrum umzubenennen.
Keine schlechte Idee, wie ich finde.

Die Arbeiten am Kleinkinderbecken im PlönBad gehen voran. Die Fliesen wurden während des laufenden Betriebs herausgeschlagen. Die gute Nachricht: Im Beton sind keine Risse erkennbar. In der kommenden Woche wird die Oberfläche des Beckens geschliffen, um die neuen Fliesen dann fachgerecht verlegen zu können. Leider habe ich vergessen nachzufragen, wann auch das „Piratenland“ wieder für die Öffentlichkeit geöffnet wird.
Die Öffnungszeiten sind wieder normal, nachdem die krankheitsbedingten Ausfälle überwunden sind.

Herr Jagusch (CDU) fragte nach, ob auch die Thematik der Marktgebühren für Schausteller behandelt wird. Das Thema wollte ich eigentlich im nichtöffentlichen Teil ansprechen, der Bürgermeister auch. Da der Bürgermeister aber äußerte, daß wir das auch im öffentlichen Teil tun könnten, wenn wir uns nicht über die wirtschaftlichen Verhältnisse einzelner Schausteller unterhalten, haben wir das getan.
Der Bürgermeister betonte, daß die Selbstverwaltung (Politik) den Vorschlägen aus der Verwaltung gefolgt ist und die Gebührenerhöhung auf Basis der Kalkulation beschlossen hat. Er räumte allerdings ein, daß es ein Fehler war, sich im Vorfeld der Entscheidung nur mit den Marktbeschickern des Wochenmarktes unterhalten zu haben, nicht aber mit den Schaustellern. Auf seinen Vorschlag hin werden wir uns vorausscihtlich im nächsten Hauptausschuß am 06. Mai noch einmal über eine Änderung der Gebührensatzung unterhalten. Interessant war der Hinweis, mit den Schaustellern auch darüber zu reden, die Termine aus dem Frühjahr und dem Herbst zusammenzufassen und künftig nur noch einen Jahrmarkt im Sommer zu veranstalten.
Das halte ich für einen guten Ansatz, die Attraktivität des Marktes zu steigern. So wie ich die Verkäuferin der gebrannten Mandeln verstanden habe, war lediglich der Sonntag Nachmittag gut besucht, weil das Wetter zu den anderen Zeiten einfach schlecht war.

Die Kritik von Ratsherrn Kalinka (CDU), daß wir wieder einmal erst über die Zeitung informiert wurden, teile ich. Darüber hinterfragte er, mit welcher Berechtigung der Bürgermeister von der Gebührensatzung abweicht. Darauf entgegnete der Bürgermeister, daß er das auf Basis der Gebührenordnung und der Hauptsatzung getan hätte. Die in der Kritik von Herrn Kalinka wären auch mein Punkt gewesen, der Hinweis des Bürgermeisters auf die Hauptsatzung ist aber korrekt.

Ergänzend äußerte der Bürgermeister, daß das Weinfest nicht ausschließlich wegen der städtischen Gebühren ausfällt. Zum einen sind die Veranstalter nicht mehr in der Lage, den personellen Aufwand für Aufbau, Durchführung und Abbau zu leisten, zum anderen seien auch die GEMA-Gebühren erheblich gestiegen. Auf einen Hinweis von Herrn Jagusch (CDU) betonte der Bürgermeister, daß der Veranstalter in den Vorjahren im Übrigen auch nie einen Antrag auf Zuschüsse gestellt hätte.

In der Einwohnerfragestunde ging es um die Befahrung der Langen Straße, die Vermüllung der Langen Straße am verkaufsoffenen Sonntag letzte Woche und damit verbunden um fehlende Mülleimer sowie die Sichtbarkeit des Breitbandangebots der Stadtwerke im Internet.

Die Mutter des argentinischen Botschafters in Berlin hat nach der Flucht 1945 eine zeitlang in Plön verbracht, bevor sie nach Südamerika ausgewandert ist. Nun wurde von der argentinischen Botschaft die Frage an die Stadt herangetragen, eine Patenschaft mit der Stadt Pinamar einzugehen.
In der Beratung wurde von einigen – scherzhaft – darauf verwiesen, daß sie sich bereits auf die Dienstreise nach Argentinien freuen würden. Übereinstimmend betonten alle Fraktionen, daß die Entfernung einfach zu groß ist, um eine Patenschaft zu pflegen. Zudem sei Pinamar ein Badeort an der See und doppelt so groß wie Plön und würde damit auch strukturell nicht passen.
Die Patenschaft mit Plau am See wird gelebt, und auch die Patenschadt mit Ksour-Essaf in Tunesien, die nach dem Arabischen Frühling aufgrund der ungeklärten Verhältnisse vor Ort völlig zum Erliegen kam, soll wieder aktiviert werden.
Die Patenschaft mit Schillen/Schilino (ehemaliges Ostpreußen, jetzt Oblast Kaliningrad) ruht völlig, eine Reaktivierung erscheint aufgrund des jetzigen Verhältnisses zu Rußland unwahrscheindlich, soweit ich es verstanden habe, handelte es sich ursprünglich auch mehr um eine Patenschaft mit 1944 Geflüchteten und später Vertriebenen. Der Kreis unterhält eine Patenschaft mit dem Kreis Neman, in dem Schillen/Schilino liegt, aber auch die scheint brach zu liegen.
Die Mitglieder des Hauptausschusses waren sich einig, daß eine weitere Patnerschaft nicht sinnvoll ist, weil sie von der Stadt nicht mit Leben gefüllt werden kann. Unabhängig davon soll aber der Botschafter nach Plön eingeladen werden, um sich zu bedanken und um auszuloten, ob Verbindungen unterhalb der Ebene einer Patnerschaft angestoßen werden können. So wurde beispielsweise ein Schüleraustausch ins Gespräch gebracht. Ich habe darauf verwiesen, daß das Funktionieren einer solche Verbindung davon abhängt, daß sich jemand – eine Person oder eine Organisation – findet, die bereit ist, ein solches Verhältnis zu pflegen.
Von Herrn Jagusch wurde ins Gespräch gebracht, eventuell eine Partnerschaft im europäischen Raum, etwa im Bereich der baltischen Staaten, ins Auge zu fassen.
Herr Dr. Erdtmann (FWG) lehnte jede weitere Patnerschaft ab, der Ausschuß beschloß bei seiner Enthaltung, den argentinischen Botschafter einzuladen und die Möglichkeiten einer Verbindung unterhalb der Ebene einer offiziellen Partnerschaft zu diskutieren.
Eine, wie ich finde, richtige Entscheidung. Falls sich etwas ergibt, dann können wir weitersehen, was sich daraus noch entwickelt, wenn nicht, dann nicht.

Bei der Diskussion, ob die Straßenausbaubeiträge durch wiederkehrende Beiträge ersetzt werden sollen, war bereits zu Beginn der Diskussion zu spüren, daß die Mitglieder des Hauptausschusses der Vorlage der Verwaltung folgen werden. Nach einer kurzen Einführung durch mich, in der ich betonte, daß ein Totalverzicht ebenso wenig zur Diskussion stand wie eine Erhöhung der Grundsteuer, erläuterte die der Bürgermeister das Ergebnis der Prüfung durch die Verwaltung. Danach ging das Wort an Herr Meußer (FDP), der den Antrag auf Abschaffung der Ausbaubeiträge im vergangenen Jahr eingebracht und damit den Prüfauftrag ausgelöst hatte. Er betonte, daß er nach wie vor für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist, aber vor dem Hintergrund des Prüfergebnisses leider auch sieht, daß wiederkehrende Beiträge keine gute Alternative sind. Eine Lösung sei möglich, aber es gäbe erhebliche bürokratische Hindernisse und mangelnden politischen Willen.
Kleine Randbemerkung außer der Reihe, die ich mir nicht verkneifen kann: im Randgetuschel kam der unvermeidliche Klassiker: „Alle haben gesagt, es geht nicht, und dann kam einer, der hat das nicht gewußt und es einfach gemacht.“ Weggelassen wurde nur der zweite Satz des chinesischen Sinnspruches: „Und siehe da, es ging nicht.“ (Nach Tse Tang, dem Älteren). Ende der Randbemerkung.
Herr Jagusch (CDU) brachte ins Gespräch, daß es im vergangenen Jahr richtig war, die Straßenausbaubeiträge nicht abzuschaffen, aber man müßte jetzt – im Rahmen dessen, was der Haushalt zuläßt – vielleicht den Weg in Richtung einer Senkung gehen.
Herr Meußer ergänzte, das sei eine politische Frage und man müsse entscheiden, wie viel man da reinstecken wolle.
Auch Bettina Hansen (SPD) äußerte die Meinung, daß sie die Beiträge als ungerecht empfinden würde, sah aber ebenso wie Thorsten Roth (SPD) in der jetzigen Situation keine Alternative zu Ausbaubeiträgen. Eine neue Bewertung sei aber möglich und wünschenswert, wenn der Finanzausgleich neu geregelt wird und sich neue Spielräume ergeben.
Auf meinen Hinweis, einmal zu prüfen, ob Härtefallregelungen (mit Bedarfsprüfungen) eingeführt werden können, um existenzbedrohende Situationen für einzelne Betroffene zu vermeiden antwortete der Bürgermeister, daß diese Möglichgkeit bereits heute bestände.
Von Seiten der Jamaika-Parteien wurde dann noch betont, daß es doch gut sei, daß die Landesregierung jetzt den Gemeinden freistellt, auf Straßenausbaubeiträge zu verzichten. Dadurch würde eine gewisse „Sog- oder Druckwirkung“ auf die Kommunen erzeugt, die die Straßenausbaubeiträge noch nicht abgeschafft haben.
Ich habe darauf erwidert, daß das ein durchsichtiger Trick gewesen sei, Wahlkampfgeschenke auf Kosten anderer zu verteilen. Wenn es der Landesregierung ernst mit dem Thema gewesen wäre, dann hätte sie die Straßenausbaubeiträge verbindlich abgeschafft. Dann hätte sie aber dafür auch die Kosten der Kommunen übernehmen müssen. Da sie das aber nicht wollte und nicht konnte, hat sie den schwarzen Peter den Gemeinden zugeschoben, die es sich finanziell nicht leisten können, auf die Beiträge zu verzichten. Hier wurden unerfüllbare Erwartungen bei deren Einwohner*innen geweckt, mit denen wir jetzt konfrontiert sind.
Nach dem auch parteipolitisch motivierten Schlagabtausch nahm der Ausschuß den Verfahrensantrag von Herrn Dr. Erdtmann (FWG) auf Ende der Beratung einstimmig an. Aber es hatten ohnehin schon alle alles gesagt, was sie noch sagen wollten.
Der Ausschuß folgte dem Beschlußvorschlag von Herrn Weber (Bündnis 90/Die Grünen) und nahm das Prüfergebnis zur Kenntnis. Damit wird der jetzige Zustand beibehalten. Gleichzeitig kann – und soll – bei einer Änderung der Rahmenbedingungen auch erneut über das Thema beraten werden.
Ich will ganz ehrlich sein und keine falschen Erwartungen wecken.
Tacheles: Nach meiner Einschätzung wird es keine Änderungen geben, solange Plön eine Fehlbedarfsgemeinde ist und nicht ohne Neuverschuldung auskommt.
Solange das so ist halte ich es für Realpolitik, an den Straßenausbaubeiträgen festzuhalten und nicht auf diese Einnahmen zu verzichten. Alles andere ist eine unerfüllbare fundamentalistische Wunschvorstellung, mit der um Stimmen geworben wird, wohl wissend, daß es bei den gegebenen Rahmenbedingungen nicht umsetzbar ist.
Wenn ich realistisch an die Sache herangehe, dann glaube ich auch nicht daran, daß die Landesregierung mit den Neuregelungen des Finanzausgleiches zukünftig die finanziellen Rahmenbedingungen schafft, die es erlauben, in Plön auf Ausbaubeiträge zu verzichten. Man muß den Tatsachen ins Gesicht sehen. Vielmehr wird die Landesregierung mit den Fingern auf die zeigen, die sich den Verzicht nicht leisten können, um weiteren Druck aufzubauen.
Aber glauben heißt nicht wissen, und alles andere wäre schön.

Straßenausbaubeiträge in der Beratung

Das Land Schleswig Holstein, oder besser, seine derzeitige „Jamaika“ Regierung hat die Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen im Januar 2018 aufgehoben und die Entscheidung, ob Straßenausbaubeiträge erhoben werden, den Gemeinden übertragen.

Der Hauptausschuß hat am 10. September 2018 beschlossen, die Einführung „Wiederkehrender Beiträge“ als Alternative zu „Straßenausbaubeiträgen“ nach § 8 KAG zu prüfen. Diese Prüfung ist jetzt abgeschlossen. Das Ergebnis ist in einer Vorlage erläutert, die bereits jetzt im Internet einsehbar ist und am kommenden Montag im Hauptausschuß (1830, Soziales Dienstleistungszentrum) beraten werden soll.
https://www.sitzungsdienst-ploen.de/bi2/vo020.asp?VOLFDNR=2438
Die Kieler Nachrichten haben in ihrer Ausgabe vom 04. März darüber berichtet.

Insgesamt sind 4 Möglichkeiten denkbar:
1. Beibehaltung der „Straßenausbaubeiträge“
2. Einführung von „Wiederkehrenden Beiträgen“ bei Streichung der „Straßenausbaubeiträge“
3. Erhöhung der „Grundsteuer“ bei Streichung der „Straßenausbaubeiträge“
4. Streichung der Straßenausbaubeiträge ohne finanzielle Kompensation.

Im Einzelnen

1. Die Beibehaltung der Straßenausbaubeiträge würde an der jetzigen Situation nichts ändern. Die Hauseigentümer*innen müßten weiterhin für die Kosten der Straßen aufkommen, an denen ihre Immobilien liegen. Das ist jahrzehntelange Praxis. Straßenausbaubeiträge sind rechtssicher und „durchgeklagt“. Der bürokratische Aufwand ist gering.
Um Härten abzufedern, die durch eine hohe Einmalzahlung entstehen können, besteht die Möglichkeit, den Betrag über bis zu 20 Jahre hinweg zu stunden, also in Raten abzuzahlen.

2. Als Alternative wurden Wiederkehrende Beiträge geprüft. Auch hier müßten die Hauseigentümer*innen für die Kosten der Straßen aufkommen, an denen ihre Immobilien liegen.
Allerdings müßten „Abrechnungseinheiten“ gebildet werden. Hierbei werden zusammenhängende Siedlungsflächen erfaßt. Über einen 5-Jahresplan werden die zu erwartenden Kosten verteilt. Den Eigentümer*innen in jeder einzelnen Abrechnungseinheit werden jährlich Beitragsbescheide zugestellt, die jeder für sich angefochten werden können. Das ist mit einem deutllich erhöhten bürokratischen Aufwand verbunden, den die meisten Gemeinden, die diese Lösung eingeführt haben, nur mit externen Beratungsbüros bewältigen konnten. Da es zu wiederkehrenden Beiträgen kaum Gerichtsentscheidungen gibt, wäre mit einem erhöhten Aufkommen an Klagen zu rechnen, wobei dann über die ersten Jahre hinweg ein erhöhtes Prozessrisiko besteht. Die Möglichkeit der Stundung besteht nicht.

3. Die Erhöhung der Grundsteuer wäre eine weitere Möglichkeit, die Einnahmeausfälle auszugleichen, die durch einen Verzicht auf Straßenausbaubeiträge entstehen. In diesem Fall müßten die Eigentümer*innen zwar die Grundsteuer zahlen, allerdings können sie die Kosten als Vermieter*innen auf die Mieter umlegen, was bei realistischer Betrachtung flächendeckende Mietpreiserhöhungen zur Folge hätte. Darüber hinaus würde sich die Einnahmesituation der Stadt verbessern, was dazu führen wird, daß die Zahlungen der Kreisumlage sich erhöhen wird. Um die Kosten voll zu kompensieren, müßten deutlich höhere Steuern erhoben werden, als für den Straßenbau erforderlich.

4. Ein ersatzloser Verzicht auf Straßenausbaubeiträge würde bedeuten, daß die Stadt den Straßenbau im wesentlichen über Kredite finanzieren müßte. In den vergangenen 7 Jahren hat Plön ca. 2.7 Millionen für Straßenbau ausgegeben, also ca 385.000,– Euro pro Jahr. Bei einem Verzicht auf Straßenausbaubeiträge würde die Stadt ca. 76.000,– Euro pro Jahr vom Land für die Erfüllung dieser Aufgabe bekommen, also gerade einmal 20% der benötigten Mittel. 80% des Aufwandes wären über Kredite zu finanzieren.

Nach meiner Bewertung hat die Landesregierung den „Schwarzen Peter“ an die Gemeinden weitergereicht. Einige Gemeinden sind wirtschaftlich so gut gestellt, daß sie auf die Straßenausbaubeiträge verzichten können, andere können es nicht. Man könnte sagen, daß mit der Jamaika-Entscheidung der Wettbewerb zwischen den Gemeinden eröffnet wurde, man könnte aber auch sagen, daß man zum Teil unerfüllbare Erwartungen erweckt und Unfrieden gesät hat.

Ein Verzicht auf Ausbaubeiträge kommt aus meiner Sicht nicht in Frage, weil Plön als Fehlbedarfsgemeinde mit einer jährlichen Neuverschuldung sich das schlicht und einfach nicht leisten kann. Den ernst gemeinten Hinweis: „Wir sind so hoch verschuldet, da kommt es dann jetzt auch nicht mehr drauf an“ will ich nicht gelten lassen.

Die Erhöhung der Grundsteuer kommt für mich genau so wenig in Frage, da die erzielten Mehreinnahmen der Stadt in Teilen über die Kreisumlage wieder verloren gehen würden und Mieterhöhungen die unweigerliche Folge wären. Dies käme einer Kostenverlagerung von den Eigentümer*innen auf die Mieter*innen gleich, die ich vom Grundsatz her ablehne.
Ein immer wieder ins Feld geführtes Argument ist, daß die Eigentümer*innen an den Rand der wirtschaftlichen Existenz gedrängt werden. Das ist im Einzelfall so und ich kenne tatsächlich einen entsprechenden Fall. Allerdings gilt das auch für Mieter*innen, die keinen finanziellen Spielraum haben. Das gilt – und zwar in beiden Fällen – besonders für alleinstehende Witwen.

Das Instrument der Wiederkehrenden Beiträge ist nach meiner jetzigen Bewertung mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden. Der Gedanke, gleich mehrere 5-Jahres-Pläne aufzustellen, ist ernüchternd. Zudem ändern Wiederkehrende Beiträge nichts an der Situation, daß Eigentümer*innen die Kosten für den Straßenausbau zu übernehmen haben.
Vielmehr sind die Beiträge im Vorherein zu zahlen und können nicht über Jahre gestundet werden.
Wie Herr Michalla in seinem Kommentar in den KN zu dem Ergebnis kommt, Wiederkehrende Beiträge seien das gerechteste System, erschließt sich mir nicht.

Da ein völliger Verzicht auf Ausbaubeiträge in Plön nicht in Frage kommt, ist der Ansatz über Ausbaubeiträge nach wie vor der richtige Weg. Er unterscheidet sich vom Ergebnis her nicht von Wiederkehrenden Beiträgen. Zudem können die Beiträge über 20 Jahre zurückgezahlt werden und der bürokratische Aufwand ist am geringsten.

Die Landesregierung hat sich bei der Freigabe der Entscheidung darüber, ob eine Kommune Straßenausbaubeiträge erhebt oder nicht, sehr geschickt aus der Affäre gezogen. Bei einem Verbot von Ausbaubeiträgen hätte sie dafür sorgen müssen, daß auch die finanziell schlechter gestellten Kommunen mit ausreichenden Finanzmitteln ausgestattet werden. Durch die Freigabe der Entscheidung hat sie den „Schwarzen Peter“ den Kommunen zugeschoben, die sich im Einzelfall einen Verzicht nicht leisten können. Bei deren Bürger*innen wurden Erwartungen geweckt, die nicht erfüllt werden können.
Ich werde nach jetzigem Kenntnisstand dem Beschlußvorschlag der Verwaltung im wesentlichen folgen. Er besagt, die bisherige Regelung beibehalten werden soll. Allerdings kann ich mir vorstellen, erneut über das Thema zu beraten, wenn die neuen Regelungen zum Finanzausgleich eine vollständige Kostenkompensation für den Verzicht auf Straßenausbaubeiträge vorsehen. Ich bin gespannt, ob die Landesregierung dann eine Lösung schafft, die es auch finanzschwächeren Kommunen erlaubt, auf Ausbaubeiträge zu verzichten.

Eine letzte lange Sitzung

Heute fand die letzte Ausschußsitzung des Jahres statt. Der Hauptausschuß tagte ab 18:30 in der Tourist Info im Bahnhof. Obwohl die Tagesordnung weder lang noch die Themen strittig waren, wurde es eine sehr lange Sitzung.

In der Einwohner*innenfragestunde wurde vom Seniorenbeirat die Frage aufgeworfen, ob es möglich sei, nicht nur den Bereich Parnass, sondern auch das Ölmühlenviertel am Sonntag mit in den Busverkehr einzubinden und eventuell zu besonderen Anlässen Sammelruftaxis einzusetzen.
Der Bürgermeister führte aus, daß das grundsätzlich möglich sei, allerdings auch Mehrkosten verursacht. Ich erwähnte, daß sich das Lütjenburger System zumindest nach Auffassung der Nutzer bewährt hat und regte an, beim Kreis nachzufragen, ob es auch auf Plön übertragbar ist. Herr Jagusch (CDU) betonte, daß der Kreis dieses Rufsystem zusätzlich in der Probstei und in Plön weiter erproben will. Das war uns neu und wir werden dann sehen, in welchem Umfang damit die Nahverkehrsangebote für Plön und für das Umland verbessert werden kann und was das kosten wird. In der nächsten Sitzung des Hauptausschusses soll dazu berichtet werden.

Darüber hinaus wurde gefragt, ob es möglich sei, für unsere Sandkiste auf dem Markt ein Sandkasten im Sandkasten zu beschaffen. Dieser Sandkasten in Form eines Wickingerschiffes könnte dann zum Einen mit einer Verwahrkiste für das Spielzeug versehen werden, zum Anderen könnte man es mit einem Mast ausstatten, an der die Plön-Flagge weht. Ein nettes Fotomotiv.
Dieser Vorschlag wurde notiert und soll im kommenden Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus besprochen werden.

Weiterhin wurde gefragt, warum einer der Behindertenparkplätze am Stadtgraben deutlich schmaler ist als die beiden anderen. Das konnte die Verwaltung nicht aus dem Stand beantworten, die Frage wird aber geklärt und das Ergebnis in einer der kommenden Ausschußsitzungen bekannt gegeben.

Eine weitere Frage bezog sich auf das Sponsorenplakat am Weihnachtsmarkt, das als zu groß empfunden wurde. Da der Weihnachtsmarkt durch das Stadtmarketing betrieben wird, wurde der Fragesteller gebeten, die Frage mit dem Verein zu klären.

Eine weitere Frage bezog sich auf die Einnahmeentwicklung durch Parkgebühren in der Schloßgarage, nachdem die Gebühren dort erhöht wurden. Eine interessante Frage, deren Beantwortung mich auch interessiert. Die Ergebnisse sollen nun ermittelt und dann in der nächsten Ausschußsitzung bekannt gegeben werden.

Im Rahmen des Berichtswesens kündigte ich an, daß sich die Situation im Bezug auf den Planungsverband geändert und der Verbandszweck nicht mehr erfüllbar ist. Dazu kündigte ich einen Bericht im nichtöffentlichen Teil an. Dort hatte der Bürgemeister dann noch einen weiteren Bericht zum Thema, der nicht nur bei mir zu Heiterkeit und Stirnrunzeln führte.

Der erste thematische Tagesordnungspunkt war die Freigabe von Mitteln für die Beschaffung einer neuen Telefonanlage. Dieses Thema wurde sehr umfassend beraten und die Mitarbeiter der Firma IFT, die das Vorhaben mit begleiten, mußten zu vielen z.T. sehr detaillierten Fragen Rede und Antwort stehen. Am Ende folgte der Ausschuß dem Vorschlag der Verwaltung und gab die Gelder einstimmig frei.

Der nächste Tagesordnungspunkt befaßte sich mit dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, bei der Vergabe von Aufträgen der Stadt Plön ein besonderes Augenmerk auf soziale und ökologische Kriterien zu legen. Der Ausschuß war sich im wesentlichen einig, dieses Ziel zu unterstützen. Grundsätzlich ist das rechtlich möglich und der Bürgermeister betonte, daß der „offizielle“ Rathauskaffee im Weltladen gekauft wird. Ich brachte zum Ausdruck, daß ich das Ziele unterstütze und selber Kaffee aus indigener kooperativer Produktion trinke, brachte aber meine Bedenken zum Ausdruck, daß die durch einen solchen Beschluß entstehenden Mehrkosten möglicherweise von den Fehlbedarfszuweisungen abgezogen werden könnten. Das wird geklärt und daher wurde der spätere Beschlußvorschlag um einen entsprechenden Vorbehalt ergänzt. Von der CDU kam dann noch der Vorschlag, den Passus „im Rahmen geltender Gesetze“ zu ergänzen, was eigentlich selbstverständlich ist und der Ausdruck „besonderes Augenmerk“ wurde auf Wunsch der FDP aus dem Beschlußvorschlag gestrichen, der danach einstimmig angenommen wurde.

Der Antrag der FWG-Fraktion, die Ordnungsgelder bei Überschreiten der markierten Parkflächen auf dem Stadtgrabenparkplatz auszusetzen, wurde mit Mehrheit in die AG-Parken verwiesen. Ich habe dagegen gestimmt, weil ich der Ansicht bin, daß der Ausschuß nicht beschließen kann, sich über geltendes Ordnungsrecht hinwegzusetzen.
Außerdem bin ich der Meinung, daß jemand, der sich für 60.000,– ein SUV kauft, das nicht auf einen Parkplatz paßt, auch 10,– Euro übrig haben sollte, um das Bußgeld zu zahlen, wenn er/sie verkehrswidrig parkt. Man kann auch etwas weiter außerhalb parken, wo die Parkplätze nichts kosten. Dann muß man eben ein kleines Stück laufen.
Ich bin gespannt, zu welchem Ergebnis die AG kommt.

Mögliches Konfliktpotential bot der Tagesordnungspunkt „Verwaltungsgemeinschaft mit Ascheberg“. Die Kündigung liegt nunmehr vor. Aus Sicht der Stadt – und hier waren sich Verwaltung und Selbstverwaltung völlig einig – ist das Vertrauensverhältnis mit Ascheberg zerrüttet, eine weitere kooperative Zusammenarbeit ist aufgrund der in der Pressemitteilung der Gemeinde Ascheberg aufgeführten, aber nicht begründeten Vorwürfe kaum möglich. Ich bemerkte, daß die Vorwürfe des Ascheberger Bürgermeisters für mich nicht nachvollziehbar sind, wir aber eine Schlammschlacht vermeiden sollten vor allem vermeiden sollten, daß der Streit auf dem Rücken der Beschäftigten im Rathaus ausgetragen wird. Unter der Annahme, daß es auch im Interesse Aschebergs sein wird, den Vertrag schnellstmöglich zu beenden, wurde der Bürgermeister beauftragt, mit Ascheberg eine einvernehmliche Auflösung des Vertrages zu erreichen, damit die Verwaltungsgemeinschaft dann zur Mitte oder zum 31.12.2019 beendet werden kann. Sofern am Vertrag festgehalten wird, wäre eine fristgemäße Beendigung erst zum 31.12.2020 möglich.
Der Beschluß fiel einstimmig.aus.

Der Dringlichkeitsantrag zur Auftragsvergabe der Baumaßnahme “Uferbefestigung unterhalb der Ölmühle” wurde als letzter öffentlicher Punkt beraten. Da Gebäudeschäden zu befürchten sind, wenn diese Maßnahme nicht durchgeführt sind und die Maßnahme aus anderen Gründen bis Ende Februar abgeschlossen sein muß, gab es hierzu keine Diskussion, sondern lediglich einen einstimmigen Beschluß.

Haushaltssaison, politisch die fünfte Jahreszeit.

Der Haushalt gilt als „Königsrecht des Parlamentes“, und er ist damit auch das Königsrecht unserer Ratsversammlung. Der Entwurf für den Haushalt wurde von der Verwaltung aufgestellt. Heute abend um 18:30 Uhr steht die erste politische Debatte an, wenn der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP) über seinen Produkthaushalt beraten wird. Morgen wird der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) über seinen Produkthaushalt beraten, der Hauptausschuß (HA) folgt am 19. November und wird sowohl seinen eigenen wie auch den Gesamthaushalt der Stadt erörtern. Wenn alles glatt geht, kann die Ratsversammlung am 12. Dezember 2018 den Haushalt für 2019 beschließen. Damit wäre die Verwaltung zum Beginn des kommenden Jahres voll handlungsfähig. Ohne genehmigten Haushalt müßte sie sich im wesentlichen auf ihre Pflichtaufgaben beschränken. Das ist in den vergangenen Jahren durchaus vorgekommen und wiederholt sich hoffentlich nie wieder.
Als Fehlbedarfsgemeinde ist Plön aber noch auf die Zustimmung der Kommunalaufsicht angewiesen.

Üblicherweise sind Haushaltsdebatten stark ritualisiert. Zum Einen dienen sie der Opposition dazu, mit der Regierungspolitik abzurechnen, zum Anderen nutzt die Regierung sie gerne dazu, Ihre Leistungen hervorzuheben und öffentlichkeitswirksam darzustellen.
Aufgrund der Zusammensetzung der Ratsversammlung und den wechselnden Mehrheiten, mit denen in Plön Beschlüsse gefaßt werden, wird es keine Generalabrechnung geben, wohl aber den Versuch, sich und seine Partei/Fraktion darzustellen. Das ist aber auch soweit in Ordnung und gehört zum Alltagsgeschäft.
Die wirkliche Bedeutung liegt in einem anderen Bereich. Nur Projekte und Vorhaben, die mit Geld im Haushaltsplan berücksichtigt sind, haben auch eine realistische Chance, verwirklicht zu werden. Dröger Stoff, aber bedeutsam.
Was nicht im Haushaltsplan berücksichtigt ist, wird in der Regel nicht realisierbar sein. Darum ist es wichtig, sich im Vorfeld gründlich mit diesem Zahlenwerk zu befassen. Auf der einen Seite geht es dabei darum, einzelne Positionen zu hinterfragen und ggf. zu kürzen oder zu streichen, um zu sparen. Auf der anderen Seite geht es darum, neue Projekte einzubringen.
Dabei kann noch mit dem Instrument des Sperrvermerkes gearbeitet werden. Das heißt, daß das Geld im Haushalt berücksichtigt wird, aber für die Freigabe der Beschluß eines Ausschusses bzw. ein Beschluß der Ratsversammlung erforderlich ist. Damit schafft man Flexibilität im Handeln, weil man vermeidet, daß ein aufwendiges Verwaltungsverfahren für einen Nachtragshaushalt erforderlich wird. Andererseits erhöht es die Summe der Neuverschuldung erst einmal, unabhängig davon, ob die Gelder später freigegeben werden oder nicht. Erfahrungsgemäß wird die Neuverschuldung aber nicht so hoch ausfallen, da nicht alle Vorhaben, die mit einem Sperrvermerk versehen sind, am Ende des Haushaltsjahres auch realisiert werden. Damit fließen auch die erforderlichen Mittel nicht ab.

In der heutigen Sitzung des SteP wird über einen großen Batzen Geld zu beraten sein. Die CDU-Fraktion hatte schon in der letzten Sitzung angekündigt, einen Antrag über 600.000,– Euro einzubringen, der für den Erwerb der Kreisfeuerwehrzentrale und die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet Spitzenort vorgesehen ist. Dieser Betrag soll mit einem Sperrvermerk versehen werden. Der Kostenansatz ergibt sich aus den Berechnungen des Gutachterausschusses (550.000,– Euro für das Grundstück mit Gebäuden) und den erforderlichen Planungskosten (50 bis 60.000,– Euro).
Dieser Betrag verändert die Bilanz nicht, wird aber die Neuverschuldung erhöhen. Von daher tue ich mich als Vorsitzender des Hauptausschusses – der u.a. auch für den Haushalt zuständig ist – damit sehr schwer.
Andererseits habe ich mich schon seit Jahren dafür eingesetzt, den Bereich Spitzenort zu überplanen, weil ich hier das Potential für Weiterentwicklung eines „maritim-touristischen“ Schwerpunktes sehe. Die Ansätze sind mit Segelschule, Campingplatz, Jugendherberge und Sirius-Werft bereits gegeben. Leider war dafür früher keine politische Mehrheit absehbar. gut, daß sich jetzt eine politische Mehrheit dafür abzeichnet.
Für Spitzenort müssen Entwicklungsmöglichkeiten geschaffen und geboten werden. Schon allein aus diesem Grunde werde ich den Antrag der CDU-Fraktion unterstützen. Hier ist es unwichtig, wer der Urheber des Antrages ist, wichtig ist, daß er beschlossen, von einer breiten Mehrheit mitgetragen und letztendlich umgesetzt wird.

Vor diesem Hintergund war ich kürzlich etwas irritiert, als ich in der Zeitung las, daß der Kreis prüfen würde, auf dem Gelände der Kreisfeuerwehrzentrale einen einen weiteren Verwaltungsbau zu erstellen. Eigentlich müßte auch beim Kreis bekannt sein, daß der Hauptwirtschaftszweig der Stadt der Tourismus ist und hier noch erheblicher Nachholbedarf besteht. Auch die Eignung des Standortes Spitzenort für den Tourismus dürfte dort bekannt sein. Es wird Zeit, daß Stadt und Kreis bezüglich der Potentiale für einen neuen Verwaltungsbau einmal miteinander reden. Ich würde mich sehr wundern, wenn unsere Verwaltung nicht bereits in diese Richtung arbeitet.
Vor diesem Hintergrund begrüße ich, daß die Stadt ihre städtebaulichen Planungen und Absichten endlich formuliert und ihren Gestaltungswillen in Plänen festlegen will. Das ist eine gute Grundlage, um mit dem Kreis gemeinsam in den Dialog einzutreten und nach Lösungen zu suchen, die für alle Beteiligten von Vorteil sind.

Vogelberg und Neuzuschnitt der Ausschüsse

Am Mittwoch werden der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt und die Ratsversammlung das letzte Mal in der alten Zusammensetzung tagen. Die konstituierende Sitzung der neuen Ratsversammlung wird am 13. Juni tagen. Dann werden auch die Ausschüsse neu besetzt. Dazu im zweiten Teil dieses Beitrags.

Für ein wenig Verwirrung hat gesorgt, daß der Aufstellungsbeschluß für einen Bebauungsplan und der Beschluß einer Veränderungssperre für den Bereich Rodomstorstraße/Vogelberg erneut auf der Tagesordnung für beide Sitzungen steht.

Herr Melzer (CDU) war offenbar davon ausgegangen, daß dieses Thema beendet sei, nur weil es aufgrund seines Antrages von der Tagesordnung genommen wurde. Ich muß zugeben, daß dieser Eindruck im ersten Moment auch bei mir so entstanden ist.
http://www.ingo-buth.de/2018/04/19/b-plan-vogelberg-rodomstorstrasse-vorerst-vom-tisch/

Nach einem Blick in die Geschäftsordnung war mir aber schnell klar, daß es sich um eine Verschiebung des Tagesordnungspunktes handelt. Es wäre auch mehr als fragwürdig, wenn man politischen Diskussionen und Entscheidungen ausweichen könnte, indem man strittige Themen über Verfahrenstricks gar nicht erst in die Diskussion bringt.
Ich würde mal feststellen wollen, daß die Bearbeitung des Themas von der CDU-Fraktion schlecht vorbereitet war und in diesem Fall eingeschränkte Verfahrenssicherheit dokumentiert.

Meine Bewertung, daß ein B-Plan für den Bereich durchaus sinnvoll, aber nicht zwingend erforderlich wäre, hat sich nicht geändert. Nach meiner Auffassung könnte die Begründung noch einmal überarbeitet werden. Daher würde ich mich einer erneuten Vertagung nicht verschließen. Aufgrund einer Terminsetzung besteht jedoch akuter Handlungs- und Entscheidungsbedarf.

Ansonsten stehen noch folgende Themen auf den Tagesordnungen:
– Bebauungsplan 6 / Johannisstraße
– Auftragsvergabe für ein Grünflächengestaltungskonzept
– Überarbeitung des Flächennutzungsplanes der Stadt Plön
– Umsetzung Umgebunslärmrichtlinie
– Kooperationsvereinbarung Plön/Ascheberg
– Stellungsnahme der Stadt Plön zum B-Plan 70 der Stadt Schwentinental
– Änderung der Geschäftsordnung
– Änderung der Hauptsatzung der Stadt
– Änderung der Zuständigkeitsordnung
– Jahresabschluß der Stadt Plön 2015

Mit den Änderungen zur Geschäftsordnung, Hauptsatzung und Zuständigkeitsordnung wird im Vorgriff auf die neue Ratszusammensetzung zum Einen der „papierlose“ Sitzungsdienst eingeführt, zum Anderen werden die Ausschüsse von bisher 9 auf zukünftig 11 Mitglieder aufgebläht (http://www.ingo-buth.de/2018/05/09/ueberlegungen-nach-der-wahl-vielleicht-langweilige-zahlengymnastik-aber-wichtig/) Damit bestätigt sich dieser Teil meiner Einschätzung vom 09. Mai dieses Jahres, auch wenn es nicht zum Äußersten, also zu 13er Ausschüssen kommt.

Darüber hinaus werden die Zuständigkeiten für Tourismus (bisher Hauptausschuß) sowie Umweltschutz, Naturschutz, Gewässerschutz und Landschaftspflege an den Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) abgegeben. Der GA wird umbenannt in Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT).
Der bisherige SteU wird zusätzlich für Barrierefreiheit zuständig sein und in Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (StEP) umbenannt. Er behält die Zuständigkeit für Umweltthemen in Verbindung mit der Bauleitplanung bei.
Ich halte die Neuverteilung der Zuständigkeiten für unglücklich. So gehören Wirtschaft und Tourismus für mich unmittelbar zusammen, da Tourismus der Wirtschaftsfaktor Nr. 1 in Plön ist.
Auch die Herauslösung von Umweltschutzthemen aus dem SteU ist für mich aus fachlicher Sicht nicht ganz schlüssig. Jegliche Bauleitplanung hat auch eine Wechselbeziehung zum Umweltschutz.
Nach meiner persönlichen Einschätzung wird es hier zu erhöhtem Abstimmungsbedarf innerhalb der Verwaltung, aber auch innerhalb der Selbstverwaltung kommen, und damit verbunden auch zu höheren Reibungsverlusten.
Andererseits sehe ich aber auch, daß CDU und SPD den Vorsitz über HA und StEP unter sich ausmachen werden und Bündnis 90/Die Grünen dann nur den den Vorsitz des GUT übernehmen können. Der bisherige GA hatte aber kein Themenschwerpunkt, der einem grünen Profil entgegenkommt. Durch die Zuständigkeitsverlagerung wird der GA zum Einen aufgewertet, was dem guten Wahlergebnis von Bündnis 90/Die Grünen Rechnung trägt, zum Anderen werden Themenbereiche verlagert, die dem grünen Profil entsprechen oder der persönlichen Kompetenz des Schlüsselpersonals entsprechen.
Ich freue mich jedenfalls auf einen regen Gedanken- und Meinungsaustausch mit den Kolleginnen und Kollegen und auf eine fruchtbare Zusammenarbeit.

Vorletzte Ratsversammlung dieser Wahlperiode

Heute fand um 19:00 Uhr die vorletzte Ratsversammlung dieser Wahlperiode statt. 22 Tagesordnungspunkte wurde in 67 Minuten abgehandelt, gerade mal etwas über 3 Minuten pro Punkt, obwohl einige Punkte durchaus von Bedeutung waren. Als Ursache könnte man jetzt eine Amtsmüdigkeit zum Ende der Wahlperiode vermuten. Das wäre aber falsch. Durch die umfassende Beratung in den Ausschüssen und die Abstimmung unter den Parteien waren die Beschlussvorlagen mehrheitsfähig. Die meisten Entscheidungen wurden einstimmig getroffen, das Maximalmaß an Opposition waren drei Enthaltungen.
Besonders angenehm fiel auf, dass niemand die Ratsversammlung nutzte, um Wahlkampf zu betreiben.

Die Wahl findet am 06. Mai statt. Vor der konstituierenden Sitzung der „neuen“ Ratsversammlung am 13. Juni liegen noch folgende Termine für die „alten“ Besetzung:
Montag, 14. Mai 1830, Sitzung des Hauptausschusses.
Mittwoch, 30. Mai 1800, Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU)
Mittwoch, 30. Mai in Anschluß an die Sitzung des SteU: Ratsversammlung.

In der Einwohnerfragestunde führte ein Bürger aus, daß die Mitglieder der Ratsversammlung mit dem Beschluss zur Stellungnahme zum Lärmschutz die Errichtung von Lärmschutzwänden verzögern wollen. Er zitierte aus der Sitzung des letzten SteU, wo gefragt wurde, was es bringen würde, wenn die Stadt die für die Baumaßnahme benötigten Grundstücke nicht an den Landesbetrieb für Straßenbau verkaufen würde. An diese Frage erinnere ich mich. Soweit ich mich erinnere, war sie nicht ganz ernst gemeint und damit unpassend bzw mißverständlich.
An die Antwort, “10 bis 15 Jahre” kann ich mich nicht erinnern. Ich würde auch ausschließen wollen, dass sie von einem der am Tisch sitzenden SteU-Mitglieder so gefallen ist.
Bürgervorsteher Krüger (CDU) und der stellvertretende Ausschussvorsitzende Höppner (SPD) verwiesen darauf, dass die Maßnahmen des Landesbetriebes teilweise nachweislich ungeeignet sind, das Schutzziel zu erreichen und die Zerschneidung der Stadt noch verfestigen würden. Zudem sei der Lärmschutz nur für die Gebäude vorgesehen, die vor dem Bau der Bundesstraße bereits dort gewohnt haben. Der beste Weg zur Reduzierung des Verkehrslärms bliebe der Umbau der Straße mit dem Ziel, bereits die Entstehung von Lärm zu vermeiden.
Ich verwies dann noch darauf, daß es nicht die Stadt ist, die das Verfahren verzögert, sondern dass die Verantwortung dafür eher beim Landesberieb für Straßenbau zu suchen ist. Der Landesbetrieb weiß genau, dass seine uralten Pläne nicht mehr zeitgemäß sind und in der Plöner Politik keine Zustimmung finden. Dennoch werden sie immer wieder aus der Schublade gezogen und mehr oder weniger unverändert vorlegt.
Ich fragte noch nach, ob die Stellungnahme des Kreises bereits vorliegt. Der Bürgermeister antwortete, dass sie heute eingegangen wäre, aber noch nicht ausgewertet sei. Ich habe die Stellungnahme bereits per EMail angefordert.
Wenn Stadt und Kreis hier zusammenstehen und die erforderliche Unterstützung aus der Politik erfahren, dann kommt hoffentlich noch einmal Schwung in die Sache.

Eine weitere Frage von Herrn Schröder (Spitzenkandidat von „Die Linke“) bezog sich auf die überquellenden Altbekleidungscontainer. Der Sachstand wurde von ihm richtig geschildert, zuständig ist aber die Abfallentsorgung des Kreises, die ein Unternehmen mit der Wahrnehmung der Aufgabe beauftragt hat. Ratsherr Plischka (CDU), der in der Abfallwirtschaft des Kreises arbeitet, bestätigte das und führte aus, daß mit dem Unternehmen bereits Gespräche geführt werden.

Herr Evers (FWG) stelle als Ratsmitglied eine Anfrage an die Verwaltung. Hierbei ging es darum, ob der Kreis bereits den Haushalt 2018 genehmigt hat und wenn ja, ob es Vorbehalte gibt. Der Bürgermeister erwiderte, dass der Haushalt mit einem Vorbehalt genehmigt sei. Dabei geht es um die Kapitalerhöhung der Stadtwerke. Wenn sie beschlossen wird, hat der Kreis sechs Wochen, um den Beschluss zu prüfen. Ergibt die Prüfung, dass der Beschluss nicht zu beanstanden ist, wird der Vorbehalt zurückgenommen.

Tagesordnungspunkt (TOP) 7. Die erneute Wahl von Frau Ute Wacks zur Behindertenbeauftragten der Stadt Plön wurde von der Ratsversammlung bestätigt. Der Bürgervorsteher gratulierte im Namen de Ratsversammlung und wünschte Frau Wacks für die neue Amtszeit Glück und Erfolg.

TOP 8: Die Liste mit Personen, die als Schöffen für die Amtszeit 2019 bis 2023 vorgeschlagen: wurden, wurde beschlossen.

TOP 9: Frau Kauf als Sprecherin und Koordinatorin der überparteilichen Arbeitsgruppe „Plön fährt Rad“ berichtete über die bisherige Arbeit und die Durchführung des gleichnamigen Bürgerforums. Sie beantragte, die Ergebnisse der Arbeitsgruppe und des Bürgerforums zur Grundlage für die Erarbeitung eines Fachplanes „Gesamtstädtisches Radwegekonzept“ zu machen.
Der Antrag wurde genehmigt.

TOP 10: Die Stellungnahme der Stadt Plön zum Lärmschutz an der B 76 wurde noch einmal erläutert, wobei die wesentlichen Punkte bereits in der Einwohnerfragestunde (s.o.) erörtert wurden. Der Beschluss war einstimmig.

TOP 11: Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 65 „Düvelsbrook Süd“ wurde bei zwei Enthaltungen beschlossen. Ziel dieses B-Planes ist u.a., innerstädtisch Bauland zur Befriedigung des örtlichen Bedarfes bereitzustellen. Ich hatte bereits in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt darauf verwiesen, dass der B-Plan so gestaltet sein muss, dass kein weiterer Nutzungsdruck auf den Uferbereich des Trammer Sees erfolgen darf. Ich bin gespannt, ob das in der weiteren Planung berücksichtigt wird.

TOP 12: Es wurde beschlossen, den Auftrag für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung im ersten Bauabschnitt zu erteilen.

Top 13: Es wurde beschlossen, den zweiten Bauabschnitt zum Ausbau Steinbergweg/Ulmenstraße in Angriff zu nehmen.

TOP 14/15. Es wurde einstimmig beschlossen, die Satzung der Stadtwerke Anstalt des öffentlichen Rechtes (AöR) zu ändern, weil die Stadtwerke nunmehr nicht nur die Straßenreinigung selber, sondern auch die dazugehörigen Verwaltungsaufgaben übernehmen sollen. Zudem sollen die Stadtwerke AöR den Ausbau des Breitbandnetzes (passiver Teil) übernehmen.
Zudem wird das Stammkapital der Stadtwerke Plön Versorgungs GmbH aufgestockt. Die Plöner Stadtwerke übernehmen zukünftig 70% der Anteile, die Anteile der Eutinger Stadtwerke reduzieren sich auf 30 %. Die 30% werden zukünftig von der Stadtwerke Eutin Beteiligungsgesellschaft gehalten. Die Stadtwerke Versorgungs GmbH wird den Betrieb des Glasfasernetzes und das Angebot an Internetleistungen (aktiver Teil) übernehmen. Herr Weber (Bündnis 90/Die Grünen) stellte die Beschlussvorlage vor und erläuterte sie.

TOP 16/17: Da die Straßenreinigung nunmehr vollständig in den Händen der Stadtwerke liegt, wurde die Satzungen über die Straßenreinigung und die Straßenreinigungsgebühren einstimmig aufgehoben.

TOP 18: Die Neukalkulation der Gebühren für die Nutzung der Obdachlosenunterkünfte wurde ohne weitere Aussprache beschlossen.

TOP 19: Die Neufassung der Entgeltordnung für die Schlossgarage wurde beschlossen. Herr Plischka (CDU) brachte den Antrag ein, der so zwischen allen Parteien auf der letzten Sitzung des Hauptausschusses abgestimmt wurde. Die Stadt will die Schlossgarage nicht verkaufen, aber die Auslastung und die Einnahmesituation verbessern.
Die Gebühren gestalten sich nunmehr wie folgt:
bis zu einer Stunde: 2,50 Euro
bis zu zwei Stunden: 4,– Euro
Tagestarif ab zwei Stunden zwischen 0600 und 2400 Uhr: 6,– Euro
Nachttarif zwischen 0000 und 0600: 5,– Euro.
Der Preis für den Dauerparkausweis steigt von 45,– auf 65,– Euro
Das Job-Ticket entfällt zukünftig, dafür wird die Anzahl der Dauerplätze erhöht, um den Bedarf besser abdecken zu können.
Mit der Neukalkulation wird auch einer Forderung gem. Prüfbericht des Kreises nachgekommen. Durch die erwarteten Mehreinnahmen werden das Defizit der Schlossgarage für die Stadt Plön von ca. 60.000,– auf 30.000,– Euro reduzieren.

TOP 20: Die Richtlinie für die Förderung von Veranstaltungen in der Stadt Plön wurde geändert. Anträge müssen jetzt mehr bis zum 01. November des Jahres vorgelegt werden, sondern bereits bis spätestens zum 31. Juli. Damit wird es künftig möglich sein, die Anträge besser in die Haushaltsplanung einzubringen.

Der Bürgervorsteher bedankte sich bei allen Gästen und rief dazu auf, am 06. Mai wählen zu gehen. Die Wahl ist das „Königsrecht“ der Bürgerinnen und Bürger, auf das man nicht verzichten sollte.
Gleichzeitig bat er die Presse, seinen Aufruf in der Berichterstattung zu erwähnen.

Die Tagesordnungspunkte 21 (Anrechenbare Dienstzeit des Bürgermeisters) und 22 (Vertragsangelegenheiten mit den Johanitern als Betreibern der neuen KiTa) wurden nich öffentlich behandelt.

Volles Programm im Hauptausschuß

Im heutigen Hauptausschuß galt es, eine lange Tagesordnung abzuarbeiten.

Unter Tagesordnungsunkt 4 (TOP 4), berichtete der Bürgermeister zu folgenden Punkten:

– Kleinkinderschwimmbecken. Hier gibt es noch immer keine neuen Sachstand, das gerichtlich bestellte Gutachten liegt immer noch nicht vor. Der Anwalt der Stadt, der bislang zur Zurückhaltung geraten hat, rät jetzt, Druck zu machen.

– Über das Wochenende wurden mehrere Schäden durch Vandalismus verursacht. Zwei Lampen wurden demoliert, an der Fegetasche wurde eine Bank beschädigt und ins Wasser geworfen. Darüber hinaus wurden Hinweisschilder aus dem Boden gerissen.
Die Stadt hat Strafanzeige gestellt.

– Der Ältestenrat hat beschlossen, erst nach der Wahl darüber zu beraten, ob die Ausschüsse zukünftig nur noch mit 7 statt wie bisher mit 9 Mitgliedern besetzt werden sollen. Es soll vorher ausgewertet werden, ob die kleinen Parteien im Fall der Reduzierung noch angemessen vertreten sind.

Unter TOP 5 hatten die Stadtwerke die Gelegenheit, über die Pläne zum Ausbau und Betrieb des Breitbandnetzes vorzutragen. Herr Eitelbach führte aus, daß die Stadtwrke (Anstalt öffentlichen Rechtes /AöR, 100% Stadt Plön) für die „Passiven Anteile“ des Breitbandnetzes zuständig sein sollen, während die Stadtwerke Versorgungs GmbH (derzeit 50% Stadtwerke Plön und 50% Stadtwerke Eutin) für die „Aktiven Anteile“ des Breitbandnetzes zuständig sein sollen. Zukünftig sollen die Stadtwerke Plön 70%, die Stadtwerke Eutin 30% an der GmbH halten.
Ziel der Stadtwerke ist es, Plön flächendeckend mit Glasfaseranschlüssen bis in die Häuser zu versorgen. Das wird auf lange Sicht der Standard werden, um einerseits private Bedürfnisse wie HD-Fernsehen und Radio, weitere Streaming Dienste und Gaming ruckelfrei zu ermöglichen, andererseits wirtschaftliche Anforderungen wie Telemedizin und Home-Arbeitsplätze zu erfüllen.
Dazu wird die Eigenkapitalausstattung der AöR um 2 Mio Euro angehoben. Außerdem müssen die Organisationssatzung und der Gesellschaftsvertrag der Versorgungs GmbH geändert und dem erweiterten Geschäftsfeld angepaßt werden.
Die entsprechenden Beschlüsse wurden im Hauptausschuß einstimmig gefaßt. Damit dürfte die Genehmigung in der Ratsversammlung, die am 02. Mai zusammentreten wird, nur noch eine Formsache sein.
Ich bin in der Vergangenheit immer für eine Stärkung der Position der Stadtwerke eingetreten. Von daher halte ich diese Entscheidung für richtig.

Unter TOP 10 wurde die Anpassung der Gebühren für die Nutzung der Obdachlosenunterkünfte beraten. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Haushaltsjahre 2015 bis 2017 sinken sie von 7,54 Euro auf jetzt 5.52 Euro pro qm. Mit der Neuberechnung wurde auf einen Mangel reagiert, der in dem Prüfbericht des Kreises aufgeführt war.

Unter TOP 11 wurde die Anhebung der Parkgebühren in der Schloßgarage beraten. Die neue Entgeltstruktur wird wie folgt aussehen, wenn sie auch von der Ratsversammlung so beschlossen wird:
bis zu 1 Stunde: 2,50 Euro
bis zu 2 Stunden: 4,00 Euro
Tagestarif ab 2 Stunden (0600 bis 2400) 6,00 Euro
Nachttarif (0000 bis 0600): 5,00 Euro
Dauerparkausweis: 65,00 Euro im Monat
Das Job-Ticket wird zukünftig entfallen, die dafür bisher verwendeten Parkflächen werden in Dauerparkplätze umgewandelt.
Damit erhöhen sich die Gebühren pro Einzelticket um je einen Euro, der Preis für die Dauerparkausweise steigt von 55,00 auf 65,00 Euro. (Anm. 1)
Damit werden voraussichtlich zusätzliche Einnahmen in Höhe von über 28.000,00 Euro erzielt. Die Neukalkulation wurde erforderlich, da auch dieser Parkgebühren in der Schloßgarage als Mangel im
Prüfbericht des Kreises aufgeführt waren.

Unter TOP 12 wurde die Neufassung der Richtlinie für Zuschüsse zu Veranstaltungen diskutiert. Hier geht es darum, daß Veranstaltungen in der Stadt finanziell gefördert werden können, sofern sie defizitär sind. Das ist durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen. Die Förderanträge mußten früher bis zum 1. November eingereicht werden. Der späte Abgabezeitpunkt führte immer zu Entscheidungsdruck und ließ Rückfragen und Abklärungen nicht zu. Um der Verwaltung und der Selbstverwaltung etwas mehr Zeit für die Bearbeitung einzuräumen, ist der Termin jetzt auf den 31. Juli des Vorjahres vorgezogen wurden.

Die Gebührenanpassungen für die Obdachlosenunterkunft und die Schloßgarage sowie die Änderung der Zuschußrichtlinie müssen in der kommenden Ratsversammlung noch beschlossen werden, aber auch hier sind keine kontroverse Diskussion zu erwarten.

Anm. 1: Die Werte wurden nachträglich korrigiert. Die Kosten für die Dauerparkausweise erhöhen sich von 45,– auf 65,– Euro. Die Gebührenanhebung für die Job-Tickets war von 35,– auf 55,– Euro geplant. Durch den Verzicht auf das Job-Ticket entfällt diese Anhebung. Da bin ich bei der Vorlage in die falsche Zeile gerutscht. Vielen Dank für den Hinweis.

Gestern ging es um Ausbaubeiträge und Einwohnerfragen, heute Abend stehen die Seewiesen auf dem Programm

Zuerst eine Vorankündigung, dann zum Bericht über die gestrige Sitzung des Hauptausschusses.

Heute um 19:00 Uhr findet in der Aula am Schiffsthal eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Thema „Neubaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf“, besser bekannt als „Seewiesen“, statt. Die Informationsveranstaltung ist als Teil der Öffentlichkeitsbeteiligung öffentlich. Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt seit gestern bis zum 13. Oktober im Rathaus zur Einsichtnahme aus. Natürlich können bereits heute Abend Anregungen und Bedenken geäußert werden.
Über die Veranstaltung werde ich natürlich heute oder morgen berichten.

Jetzt möchte ich mich den Themen widmen, die im gestrigen Hauptausschuß behandelt wurden.
In der Einwohnerfragestunde wurden von Herrn Gampert (FWG) folgende Themen angesprochen:

1. Weiteres Vorgehen bei der Breitbandversorgung in Plön.
2. Sperrung der Skaterbahn.
3. Baulicher Zustand der Verkehrsübungsanlage an der Rodomstorschule.
4. Touristisches Angebot am Plöner See, hier: Bootsverleih. Sollte „Tante Thea“ den Betrieb nicht wieder aufnehmen, müsste über Alternativen nachgedacht werden.

Zu den einzelnen Themenbereichen nahm der Herr Bürgermeister Stellung:

1. Die Verwaltung arbeitet an der Verbesserung der Breitbandversorgung. In das laufende Verfahren sind auch unsere Stadtwerke einbezogen. Über den Stand der Gespräche und Lösungsansätze werde im Nicht-Öffentlichen Teil der Sitzung berichtet. Im Berichtsteil zeigte er sich zuversichtlich, dass es bereits 2018 zu Verbesserungen kommen werde.
2. Die Skaterbahn musste gesperrt werden, da sie Beschädigungen aufweist. Ein sicherer Betrieb ist im Moment nicht möglich. Hier werden verschiedene Möglichkeiten geprüft, die Anlage zu reparieren. Dies gestaltet sich aber schwierig, da der Hersteller nicht mehr existiert.
3. Der Verkehrsübungsplatz gehört der Straßenverkehrswacht, in Teilen auch dem Land und der Stadt. Der Zustand ist tatsächlich schlecht. Es stellt sich die Frage, den Platz aufzugeben, da er nicht genutzt wird und die Verkehrsausbildung der Schüler*innen auf anderem Wege sichergestellt wird.
4. Der Bootsverleih Tante Thea hatte in diesem Jahr nicht geöffnet. Es ist allerdings ein privater Betrieb und es steht der Stadt nicht zu, sich hierzu zu äußern. Allerdings ist nach seinem Kenntnisstand geplant, den Bootsverleih im kommenden Jahr wieder zu betreiben.

Neben den Anmerkungen zum Breitbandausbau ging es im Berichtsteil noch um folgende Themen:

1. Es finden derzeit Gespräche und Vorprüfungen statt, den Camingplatz Spitzenort, die Jugendherberge und den Koppelsberg mit Elektrofähren im Pendelverkehr an die Plöner Innenstadt anzubinden. Hierzu sind allerdings noch einige Fragen zu klären.
2. Im Rahmen des Ausbaus der Ulmenstraße wird es möglicherweise mit den dortigen Wohnungsbaugesellschaften zu einem Flächenaustausch kommen, um die Gehwegführung zu verbessern. Ein weiterer Flächentausch kann erforderlich werden, um die Bushaltestellen barrierefrei auszubauen. Ergänzend wird geprüft, ob die Bushaltestelle an der Schöseewiese ein paar Meter in Richtung Wohngebiet verlegt werden kann.
3. Der Geschäftsverteilungsplan wird den Änderungen angepasst, die sich durch die laufenden Änderungen im Personalkörper und durch die Änderungen im Stellenplan ergeben. So wird Frau Kricheldorff künftig eine Stabsstelle Stadtplanung besetzen. Damit übt sie keine Vorgesetztenfunktionen mehr aus und untersteht direkt der Führung des Bürgermeisters.
Anmerkung: Eine solche Stabsstelle habe ich bereits seit Jahren angeregt. Ob die Besetzung  zukünftig noch weiter verbessert werden kann, wird sich zeigen.
4. Die Wartezeit auf Wunschtermine für Trauungen in Plön wird als zu lang empfunden. Die zum Teil sehr langen Wartezeiten erklären sich zum einen aus dem vorhandenen Personalansatz,, zum anderen durch die stetige Zunahme von Trauungen sowie durch den zusätzlichen Zeitaufwand, der entsteht, weil die Schloßkapelle und der Rokoko-Saal als Ort für Trauungen zunehmend beliebter werden.

Unter dem Tagesordnungspunkt 6 ging es dann um den Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017. Die erfreuliche Nachricht: Durch Steuermehreinnahmen (Gewerbesteuer) sinkt der Fehlbedarf der Stadt um 312.600,– Euro von 1.524.700,– Euro auf 1.212.100,– Euro. Der Bürgermeister führte zu Recht aus, daß dies zwar erfreulich sei, sich aber auch schnell wieder ändern könne.
Anmerkung: Man könnte auch sagen, das ist jetzt nicht gut, sondern nur etwas weniger schlimm.

Im Anschluß wurde im öffentlichen Teil noch über die Fortsetzung der Haushaltssanierung diskutiert. Ich habe mich dafür ausgesprochen, die fraktionsübergreifende Haushaltssanierungsgruppe beizubehalten, um dort eine Vorabstimmung über weitere Sparmaßnahmen herbeizuführen und unpopuläre Maßnahmen (Streichungen oder Steuererhöhungen) im kollegialen Rahmen sachlich abzustimmen und parteipolitischem Streit hierrüber zu vermeiden. Über die Ergebnisse kann dann im Ausschuß und der Ratsversammlung öffentlich beraten werden. Hier könne man dann auch politisch über Punkte streiten, bei denen keine übergreifende Einigung erzielt werden konnte. Dabei verwies ich auf meinen seinerzeit vehementen Widerstand gegen die Streichung der Zuschüsse für die Jugendarbeit der Vereine. Diese Streichung soll im Übrigen wieder rückgängig gemacht werden.

Last but not least wurde dann noch über die die Änderungen der Ausbaubeitragssatzung beschlossen. Die Änderung war erforderlich geworden, um sie den Änderungen im Landesrecht anzupassen. Künftig können Beiträge und Vorauszahlungen auf Beiträge nicht mehr nur in 10, sondern in maximal  20 Jahresleistungen entrichtet werden. Darüber hinaus wird die Verzinsung auf höchstens 3% über den zu Beginn des Jahres geltenden Basiszinssatz begrenzt.

Mein Nachbar fragte dann unter der Hand, ob die neue Landesregierung nicht die Möglichkeit geschaffen hätte, auf Ausbaubeiträge zu verzichten.
Dazu ist aber anzumerken, dass Gemeinden, die auf Fehlbedarfszuweisungen angewiesen sind – so wie Plön – alle Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen müssen. Dazu gehören gem. Erlass der neuen Landesregierung ausdrücklich auch die Ausbaubeiträge. Würde Plön darauf verzichten, würde die Landesregierung die Fehlbedarfszuweisungen an Plön um den nicht eingenommenen Betrag kürzen. Zusätzlich zum Einnahmeverlust käme also auch noch eine Einnahmekürzung.
Der Verzicht auf die Ausbaubeiträge ist also eher hypothetisch und kommt nur für die ganz wenigen Gemeinden in Frage, die im Geld schwimmen.

Eine Woche, drei Sitzungen

In der kommenden Woche geht es noch einmal zur Sache, bevor die kommunalpolitische Sommerpause beginnt.

Am Montag, dem 17. Juli tagt der Hauptausschuß (HA) um 1900 im Rathaus. Die spannenden Tagesordnungspunkte werden nicht-öffentlich behandelt:
N.7. Wegenutzungsverträge Strom und Gas; hier: Sachstandsbericht und Beratung über die weitere Vorgehensweise.
N.8. Verwaltungsgemeinschaft mit den Gemeinden Ascheberg und Bösdorf;
hier: Evaluation der Verwaltungsgemeinschaft.

Ursprünglich sollten die Ausschüsse für gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) und für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) am Mittwoch gemeinsam tagen. Die gemeinsame Sitzung wurde auf Wunsch des Ausschußvorsitzenden des GA abgesagt. Die Entscheidung für den Träger des neuen Kindergartens und der Standort hinter der Aula im Schiffsthal ist gefallen, weitere Diskussionsbedarf besteht nicht.
Es ist aus meiner Sicht nicht optimal gelaufen, daß der SteU mit der Standortfrage nicht offiziell befaßt wurde. Allerdings hätte die Frage initiativ von den Fraktionen auf die Tagesordnung gesetzt werden können, das diese durch die Beratung im GA informiert waren. Vom Grundsatz her kann ich die Verstimmung einiger Mitglieder des SteU durchaus verstehen. Da ich selber an der Sitzung des GA teilgenommen und mich dort für die jetzige Lösung eingesetzt habe, kann ich mit der Situation aber gut leben.

Donnerstag kann es noch einmal hitzig werden. Dann tagt der Planungsverband mit dem langen Namen, (Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf, ehemals Seewiesen).
Mittlerweile hat sich im Ortsteil Tramm eine Bürgerinitiative gebildet. Ich bin gespannt, ob die Lokalpresse im Vorfeld berichten wird. Eine Pressemitteilung soll jedenfalls verschickt worden sein.

Hauptausschuß am letzen Montag

Am 29. Mai tagte der Hauptausschuß der Stadt Plön. Hervorzuheben sind hier die Berichte des Herrn Bürgermeister und der Stadtwerke AöR.

1. Die Verträge mit der Deutschen Glasfaser sind gekündigt.
Anmerkung: Damit ist eine flächendeckende Anbindung der Haushalte an das Glasfasernetz (Fiber to the Home, also Glasfaser in die Wohnung) erst einmal vom Tisch. Nach dem die TELECOM die örtlichen Netze – auch ohne finanzielle Unterstützung durch die Stadt – ertüchtigt hat, ist jetzt fast im gesamten Stadtgebiet eine Internetanbindung mit hoher Datenübertragungsrate im Download verfügbar.

2. Im Bezug auf die Wegenutzungsverträge (Vergabe der Konzessionen für Strom und Gas an die Stadtwerke GmbH) werden die Unterlagen durch den Herrn Bürgermeister neu gesichtet und bewertet. Zudem werden weitere Gespräche geführt. Ein Entscheidungsvorschlag wird in absehbarer Zeit erarbeitet.
Anmerkung: Ich wage keine Prognose zum Ergebnis des Abwägungsvorganges, gehe aber davon aus, daß wir uns nach Vorliegen des Vorschlages in der Ratsversammlung damit befassen werden.

3. Bauvorhaben Steinbergweg. Die Ausschreibung ist erfolgt, sechs Angebote sind eingegangen. Die Kosten gem. der entsprechenden Angebote liegen zwischen 1,6 und 2,2 Millionen Euro. Die Finanzierung kann durch Umschichtungen im Haushalt gewährleistet werden. Auf Nachfrage von Bündnis 90/Die Grünen wurde bestätigt, daß dies nicht zu Lasten der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED gehen wird. Die Umrüstung der großen Kreuzungen soll noch in diesem Jahr abgeschlossen sein.

4. Der Quartaalsbericht der Stadtwerke AöR enthielt keine unangenehmen Zahlen. Die Entwicklung liegt im Rahmen der Planung.

Sachstand Breitband für Plön

Ein weiteres ausführlich behandeltes Thema im Hauptausschuß war die Breitbandversorgung in Plön. Bereits in der Einwohnerfragestunde kam die Sprache auf diesen Punkt. Dabei wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, daß sich die schlechte Internetanbindung (2 – 3 Mbit) für die am Standort Spitzenort ansässigen Betriebe (Sirius-Werft, 60 Mitarbeiter*innen / Campingplatz, höchste Übernachtungszahlen in Plön) zunehmend zum Standortnachteil entwickelt.
Während der Behandlung des betreffenden Tagesordnungspunktes waren Firmenvertreter*innen der Deutschen Glasfaser anwesend. Um die flächendeckende Glasfaserversrgung zum Nulltarif für die Stadt anbieten zu können, ist eine Anschlußquote von 40 Prozent der Haushalte erforderlich. Das bisherige Interesse sei gering. Die Deutsche Glasfaser führte aus, dass sich die Gespräche mit den Wohnungsbaugesellschaften noch nicht richtig entwickelt haben. Hier sei eine enge Ko-operation aber erforderlich, da die Erreichung der Anschlußquote ohne deren Einbindung sehr unwahrscheinlich sei. Dazu kommt, wie einige Mitglieder des Ausschusses ausführten, daß die TELECOM das bestehende Glasfaser/Kupfer-Netz jetzt doch auf eigene Kosten ertüchtigt hat und die üblichen Anbieter nunmehr auch Anschlüsse mit 50 bzw 100 Mbit bereitstellen können, wenn auch nicht flächendeckend. Die Mitglieder des Ausschusses zeigten sich wiederum enttäuscht, daß die Deutsche Glasfaser bisher noch nicht mit dem Interessenbekundungsverfahren begonnen hat und äußerten auch, daß das Marketing nicht ausreichend erscheint. Zumindest hätte man sich in der heutigen Sitzung einen Terminplan für das weitere Vorgehen erhofft.
Die Deutsche Glasfaser bestätigte, daß man sich in einer schwierigen Situation befindet und bat um eine Information der Bürger durch die Verwaltung und die Unterstützung des Vorhabens durch die Politik, noch bevor das Interessenbekundungsverfahren anläuft. Anders sei die erforderliche Anschlußqote nicht zu erreichen.

Der Ausschuß kam zu dem Ergebnis, daß die Verwaltung mit der Deutschen Glasfaser noch einmal das Gespräch mit den Wohnungsbaugesellschaften sucht und dann das weitere Vorgehen einschließlich eines Terminplanes für das Interessenbekundungsverfahren miteinander abstimmt.

Für mich stellt sich die Sache bis jetzt so dar:
Ein Glasfasernetz ist Stand der Technik und hat erhebliches Aufwuchspotential.
Das Aufwuchspotential anderer Systeme ist momentan im Wesentlichen ausgereizt und wird durch den technischen Fortschritt nur noch unerheblich zu steigern sein.
Die TELECOM hatte 2015 für einen flächendeckenden Ausbau des Glasfasernetzes eine finanzielle Beteiligung der Stadt gefordert. Diese wurde nicht in Aussicht gestellt.
Nachdem die Deutsche Glasfaser als Anbieter eines leistungsfähigen Breitbandnetzes auftrat, hat die TELECOM auch ohne finanzielle Beteiligung der Stadt nachgerüstet. In Teilen des Stadtgebietes sind jetzt auch über die Kombination Glasfaser/Kupfer bis zu 100 Mbit im Download möglich. Damit ist der Leidensdruck von vielen Internet-Nutzern genommen, die Notwendigkeit bzw. Bereitschaft zum Anbieterwechsel ist im Moment nur noch begrenzt vorhanden.
Die Erreichung der erforderlichen Anschlußquote wird auch mit Unterstützung der Politik schwierig sein, obwohl niemand bestreiten wird, daß die Schaffung einer leistungsfähigen Infrastuktur für die Zukunft wichtig ist.

Ich habe über das Thema Breitband bereits mehrfach in meinem Blog berichtet, u.a. in folgenden Beiträgen:
http://www.ingo-buth.de/2015/03/17/breitband-in-ploen/
http://www.ingo-buth.de/2016/03/01/schnelleres-internet-fuer-ploen/
http://www.ingo-buth.de/2016/07/19/breitband-fuer-ploen/

PS: Ich habe mal wieder Gustav und Gartenhäuschen verwechselt und  bei den Kommastellen der technischen Daten etwas durcheinandergebracht. Den Fehler habe ich nachträglich korrigiert.
Danke für den Hinweis.

 

Keine Anteile an der SH-Netz-AG

Im Hauptausschuß wurde gestern über den ursprünglich von der CDU initiierten Antrag  abgestimmt, Anteile an der Schleswig-Holstein Netz AG (SH-Netz-AG) zu erwerben.

Ich hatte mich in meinem Redebeitrag in der Ratsversammlug der letzen Woche schon kritisch dazu geäußert, weil ich in dem Erwerb den Versuch gesehen habe, bei einem weiteren Vergabeverfahren für die Strom- und Gasnetze eine Vorentscheidung zu Gunsten der SH-Netz-AG zu treffen.

Im ersten Moment scheint der Erwerb von Anteilen ein sinnvolles Anliegen zu sein. Durch die Beteiligung ließe sich für fünf Jahre ein garantierter Zinssatz von fünf Prozent realisieren. Selbst wenn die Finanzierung mit Krediten erfolgen müßte, wäre der Erwerb bei dem derzeit niedrigen Zinssatz (deutlich unter fünf Prozent) ein rentables Geschäft. Nach fünf Jahren können die Anteile weiter gehalten oder zum Ausgabepreis zurückgegeben werden.

Der Hauptausschuß hat in einer seiner letzten Sitzungen beschlossen, von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und die Vergabe der Wegenutzungsrechte für Gas und Strom an die Stadtwerke GmbH im Jahr 2019 auslaufen zu lassen. Ziel ist es, eine erneute  Ausschreibung durchzuführen. Mögliche Bewerber könnten die Stadtwerke GmbH sowie die SH-Netz-AG sein.

Nach meiner Auffassung ist das Angebot der SH-Netz-AG der Versuch, die Argumentation vieler Stadtwerke auszuhebeln, die damit werben, die Entscheidungsgewalt über die Netze in kommunaler Hand vor Ort zu behalten und die Gewinne in die Gemeindekasse fließen zu lassen. Die Beteiligung läßt eine Art Mitsprache vermuten, die Verzinsung des eingesetzten Kapitals ist verlockend. Man könnte andererseits auch argumentieren, dass man die Vorteile der Stadtwerke realisiert, ohne deren Risiken tragen zu müssen.

Der Erwerb von Anteilen ist allerdings an die vertragliche Vergabe der Konzessionen für Gas- und Stromnetze an die SH-Netz-AG gebunden. Da dies nicht der Fall ist, wurde die Option in der Vorlage der Verwaltung verworfen. Der Hauptausschuß folgte dem Beschlußvorschlag der Verwaltung.

Stadtwerke in der Diskussion

Die Stadtwerke bestehen aus zwei Teilen, der Anstalt öffentlichen Rechtes (AöR) und der Stadtwerke GmbH. Die GmbH vertreibt u.a. Strom und Gas und hat ihre Geschäftsstelle in der Lübecker Straße, sie ist eine Tochter der Stadtwerke Eutin und der Stadtwerke Plön AöR), die mit jeweils 50% an der GmbH beteiligt sind. Die Stadtwerke AöR ist u.a. für den Bauhof zuständig.

Die Geschäftsleitung der Stadtwerke AöR wird von einem Verwaltungsrat kontrolliert und gesteuert. Der Verwaltungsrat besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Plöner Fraktionen, wobei Bürgermeister Paustian auf einem Platz sitzt, der ihm von der SPD überlassen wurde.

Nun stellte die SPD in der letzten Sitzung der Ratsversammlung einen Antrag, in dem sich die Fraktionen zur Weiterentwicklung und Ausweitung des Geschäftsbereiches der Stadtwerke AöR und zu einer verstärkten interkommunalen Zusammenarbeit bekennen sollten. Dieser Antrag fand keine uneingeschränkte Unterstützung, weil einige Kolleginnen und Kollegen das für selbstverständlich hielten, andere verstanden den Antrag als Mißtrauensbekundung. Ratsherr Weber (Bündnis 90 / Die Grünen) führte am Beispiel der Entscheidung zur Vergabe der Glasfaserversorgung zutreffend aus, dass es vor dieser Entscheidung 1 1/2 – jährigen Vorlauf gegeben habe. Zu dem Thema sei ein Gutachten angefertigt worden.
Die Stadtwerke hätten einen Investitionsbedarf von bis zu 10 Mio. Euro für die Breitbandversorgung ausgeben müssen, es hätte bis zu 20 Jahre gedauert, bis sich die Investition amortisiert, vorausgesetzt, eine 60%ige Anschlußquote wäre erreicht worden. Ob diese Quote erreichbar gewesen wäre, wurde in Frage gestellt. Daher sei die Entscheidung zu Gunsten der Deutschen Glasfaser getroffen worden, die die Versorgung mit Glasfaser auf eigene Kosten realisieren will, sofern eine Anschlußquote von 40% erreicht wird.
Weiterhin ging er an die Vergabe der Wassernetze an die Holstein Wasser ein. Hier sei die Übernahme der Netze an die Stadtwerke nicht erfolgt, da der Preis strittig war. Dafür würde der Versorger nach langen Verhandlungen jetzt eine Konzessionsabgabe zahlen.
Er faßte zusammen, daß das Mantra der SPD die Rekommunalisierung sei, und zwar um jeden Preis, die übrigen Fraktionen wären für Rekommunalisierung, aber nur, wenn es sich auch rechnet.

Weitere Info zum Verlauf der Diskussion in der Lokalpresse:
http://www.shz.de/lokales/ostholsteiner-anzeiger/feilen-an-zukunft-der-stadtwerke-id15553421.html

Der Verwaltungsrat tagt in nicht-öffentlicher Sitzung, da hier Geschäftsgeheimnisse mit behandelt werden. In meinem Wortbeitrag bemerkte ich, dass die Themen, die im Verwaltungsrat diskutiert werden, zu den am besten gehüteten Geheimnissen in Plön gehören würde und man selbst als interessierter Ratsherr nur darüber spekulieren könne, solange man nicht selber im Verwaltugsrat sitzen würde. Daher bliebe mir nur übrig, zu spekulieren.
So mutmaßte ich weiter, dass ich mir den Verzicht der Stadtwerke, sich an der Ausschreibung des Glasfasernetzes zu beteiligen, nur so erklären könne:
Entweder hat die Geschäftsführung in Verbindung mit dem Verwaltungsrat die Beteiligung an der Ausschreibung verpennt
oder der Verwaltungsrat hat die Geschäftsführung daran gehindert, sich an der Ausschreibung zu beteiligen.
Andere Erklärungsansätze kann ich im Moment nicht erkennen.
Diese Aussage wurde von niemandem kommentiert, aber kein Kommentar ist irgendwie auch eine Aussage.

Stadtwerke sind kein wirtschaftlicher Selbstgänger, Geld wird mit Netzen verdient, so ein fachkundiger Bankmitarbeiter aus Hamburg, mit dem ich mich lange allgemein zu dem Thema Stadtwerke unterhalten habe. Von daher kann ich natürlich verstehen, daß die bisherigen Netzbetreiber die Netze auf jeden Fall behalten wollen und eine Übergabe mit allen – auch juristischen – Mitteln verhindern wollen. Die Frage, was die AöR bisher getan hat, um die Herausgabe der Netze zu erwirken, darf gerne gestellt werden, ebenso die Frage, in wie weit der Verwaltungsrat die Geschäftsführung hier unterstützt hat. Aus den Ausführungen von Ratsherrn Weber war zu entnehmen, dass der Verwaltungsrat beim Wassernetz vor dem Klagerisiko zurückgeschreckt ist. Das Kostenrisiko eines Prozesses wurde mit 1,8 Mion angegeben.

Die Vergabe der Wegenutzungsrechte für Strom und Gas an die Stadtwerke wurde in der vergangenen Legislaturperiode mit knapper Mehrheit gegen die große Mehrheit der Stimmen der CDU-Fraktion getroffen. Eine Übergabe der Netze ist nach meinem Kenntnisstand bis Heute strittig.
In dem Zusammenkang sehe ich den Tagesordnungspunkt 8 der Sitzung des Hauptausschusses am 19. Dezember 2016. Er lautet: „Erwerb von Beteiligungen an der SH – Netz AG.“ Leider gibt es zu dem Thema im Ratsinformationssystem noch keine Vorlage, die eingesehen werden könnte. Für mich sieht es aber so aus, als wenn die damalige Entscheidung durch die Hintertür wieder einkassiert werden soll. Mit dem Erwerb von Beteiligungen an der SH – Netz AG würde nach meiner Auffassung auch eine Vorfestlegung auf einen Anbieter erfolgen, sofern die derzeitige Beschlußlage ausgehebelt wird und eine neue Ausschreibung erfolgt.