Baker Street

überschreibt Herr Schekahn seinen heutigen Kommentar in der KN, greift damit einen Beitrag vom 17. Dezember im Plönbook (bei Facebook) auf und thematisiert so die Geschäftsaufgabe des Kochlöffels und die Übernahme des Ladens durch noch einen Bäcker.

Ich wurde bereits mehrfach auf die Häufung von Bäckereifachgeschäften in Plön angesprochen, warum die Stadt nicht etwas dagegen täte und andere Betriebe ansiedeln würde.

Eine direkte Einflußnahme der Stadt auf die Ansiedlung von bestimmten Betrieben ist nicht möglich. Es kann lediglich die Ansiedlung bestimmter Betriebe, wie etwa Spielhallen, durch die Schaffung von planungsrechtlichen Grundlagen ausgeschlossen werden. Die Vermietung von Geschäftsflächen ist aber Sache des Eigentümers und des Mieters. Darauf hat niemand sonst direkten Einfluß. Eine indirekte Steuerung, etwa durch eine Fachkraft für Wirtschaftsförderung, besteht nicht, nachdem diese Stelle eingespart wurde. Dabei gab es Zeiten, wo die Bilanz der Fachkraft für Wirtschaftsförderung durchaus positiv war, etwa durch die Beschaffung von Fördermitteln oder Betriebsansiedlungen durch direkte Gespräche mit interessierten Unternehmerinnen und Unternehmern.

Das eigentliche Problem ist aber, daß es im zentralen Versorgungsbereich der Innenstadt keinen Betrieb gibt, der in der Lage ist, vorhandene Kaufkraft zu halten und neue Käuferschichten anzuziehen. Das gilt auch für den bestehenden SKY-Laden, der zwar eine wichtige Funktion wahrnimmt, aber keinem zeitgemäßen Standard mehr entspricht und mit dem Auto so gut wie nicht erreichbar ist. Die Stadtgrabenstraße ist der einzige Standort in Plön, der geeignet ist, Betriebe wie ein Frischemarkt und einen Discounter anzusiedeln, von denen aus die Innenstadt zu Fuß erreichbar ist. Diese Erkenntnis wurde auch durch den Entwurf eines Gutachtens der CIMA bestätigt, dessen Ergebnis nach erheblicher Einflußnahme durch einzelne Vertreter der Selbstverwaltung, allen voran Bernd Möller und Hans Jürgen Kreuzburg, in sein Gegenteil verkehrt wurde.

Mir ist bekannt, daß die COOP durchaus Interesse an der Entwicklung dieses Projektes gehabt hätte, dies aber nicht weiter verfolgt hat, da es – trotz nicht abgeschlossener Prüfung von Detailfragen – einen fast ausschließlich unsachlich begründeten Widerstand aus dem Bereich der Selbstverwaltung gab.

Zur Erinnerung:

– Da warf Bernd Möller als Ausschußvorsitender des SteU dem Investor, der nachweislich bereits mehrere Großprojekte einschließlich eines IKEA-Marktes erfolgreich zum Abschluß gebracht hat, vor, mit gezinkten Karten zu spielen. (Es ist übrigens derselbe Vorsitzende, der der Ronda Real Estate GmbH mit einem Gesellschaftkapital von 200.000,– Euro die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit attestiert, ein Neubaugebiet wie die Seewiesen zu realisieren, also mit einer Summe, die gerade ausreicht, ein mittleres Einfamilienhaus zu bauen. Darüber hinaus basiert die Einschätzung auch auf einem Schreiben der Bank, bei der zumindest ein Teil der EMailadresse des Investors abgedeckt ist.).

– Da argumentiert unser Bürgervorsteher, daß ein vorhandenes Regenrückhaltebecken den Bau verhindern würde, was aber schlichtweg falsch war, weil mit dem Bau ohnehin eine neue Anlage hätte gebaut werden müssen. Das wäre nach Aussage des Investors technisch und wirtschaftlich machbar gewesen wäre.

– Da behauptet Dr. Lorenzen allen Ernstes, daß die Stadtschwentine zugeschüttet werden solle.

– Da wurde argumentiert, daß die Parkplatzsituation den Bau verbietet, obwohl die Einrichtung eines Parkdecks auf dem Marktgebäude und die damit erreichbare Kompensation für die überbauten Parkplätze im Stadtgraben noch nicht im Detail ermittelt waren.

Vor diesem Hintergrund wundert es mich nicht, daß mögliche Projektentwickler Abstand von einem solchen Projekt nehmen und im vorletzten SteU berichtet wird, SKY hätte weiter Interesse an der Entwicklung des Standortes Klinkerteich. Es wäre keine Überraschung, wenn nach kurzer Schamfrist wieder konkrete Pläne auftauchen, so wie es bei den Seewiesen auch der Fall war.

Es gibt diesbezüglich weder einfachere noch bequemere Wahrheiten.

Wenn wir so weiter machen, können wir uns schon bald auf Bäcker neun oder zehn freuen. Und die Umbenennung der Langen Straße in Baker Street läge dann auch nahe.

Kill Kirill, Aufruf zum Mord ?

Im gestrigen Konzert haben die Musiker von The Busters mit einem Lied an das Schicksal der russischen Punk-Rockerinnen von Pussy Riot erinnert, denen in diesem Jahr der Prozess gemacht wurde.

Ich brauche dazu nichts weiter zu schreiben. Alles was dazu gesagt werden muß, ist in den folgenden Beiträgen des Deutschlandfunks nachzulesen.

Punk gegen Putin

Putin und der Patriarch – eine unheilige Allianz

Hierzu vielleicht noch ein Zitat aus dem DLR Beitrag: „Wir sind im Krieg“:
“Der KGB führte höhere Kleriker als Informanten oder ließ KGB-Agenten in hohe Kirchenämter einsetzen. Bis heute will sich die Kirche davon nicht öffentlich davon distanzieren. Sie versucht nicht einmal die Anschuldigung zu widerlegen, Patriarch Kyrill habe ebenfalls für die Staatssicherheit gearbeitet und den Agentennamen “Michailow” getragen. Stattdessen lässt sich die Kirche erneut in den Dienst des Kremls nehmen.“

Die ukrainische Feministinnengruppe Femen hat sehr spektakulär gegen den Patriarchen und den Versuch, den Einfluß der orthodoxen Kirche auch in der Ukraine zu festigen, protestiert. Mit nacktem Oberkörper und dem auf den Rücken geschriebenen Aufruf „Kill Kirill“ lief eine Frau auf den Patriarchen zu und rief: „Hau ab!“ Die Aktion brachte ihr zwei Wochen Haft ein.

Der Aufruf ist provokant und zumindest zweischneidig, da er als Aufruf zum Mord gewertet werden kann. Vielleicht erinnern sich noch einige daran, daß die „Angefahrenen Schulkinder“ Anfang der Neunziger mit „Tötet Onkel Dittmeyer“ einen „Hit“ gelandet haben, der die Staatanwaltschaft wegen des Verdachts auf Anstiftung zu einer Straftat auf den Plan rief. Ein Verfahren wurde allerdings nie eingeleitet. Der Aufruf „Kill Kirill“ ist nach meiner Ansicht ebenfalls nicht wörtlich zu nehmen. Der Protest mußte so provokant sein, sonst hätte er die Öffentlichkeit nie erreicht.

Die Unterschiede in der Strafverfolgung machen mehr als deutlich, daß es in Russland und der Ukraine nicht um die Durchsetzung rechtstaatlicher Normen geht, wie sie auch in westlichen Staaten üblich sind, sondern um die Unterdrückung einer liberalen und fortschrittlichen, auf die Trennung von Kirche und Staat bedachten Opposition.

Raus aus dem Büro, rein ins Konzert.

Ich habe die Arbeitstage zwischen Weihnachten und Sylvester nicht frei genommen, da ich noch ein paar Dinge abarbeiten wollte, und diese Tage sind besonders geeignet, weil man seine Ruhe hat. Außerdem geht mein Abteilungsleiter heute in den Ruhestand, und ich möchte bei seinem Abschied gerne dabei sein. Daher war ich gestern ein bisschen Länger im Büro, von wo aus ich direkt ins Kühlhaus aufgebrochen bin.

Dort waren die Busters angekündigt, eine deutsche SKA-Band, die seit 25 Jahren auf der Bühne steht. Normalerweise ist das Kühlhaus, der Name ist Programm, nicht besonders warm, aber die Musiker heizten dem Publikum von Anfang an mächtig ein. 2 1/2 Stunden Volldampf, ein lohnender Besuch.

In den nächsten Tagen muß ich mich dann wohl mal über das Programm für den Kommunalwahlkampf im kommenden Mai beugen.

So-geht-Versicherung-heute.com

Im letzten SteU wurde auch ausführlich über die Arbeit an der Werbeanlagensatzung sowie an den Änderungen zur Sondernutzungs- und Gestaltungssatzung berichtet. Leider ist mir die Zeit ein wenig weggelaufen, da ich meinen Browser neu aufsetzen mußte, nachdem bei Suchanfragen über Google immer wieder ungefragte Werbeseiten hochgeladen wurden. In dem Zusammenhang habe ich auch einmal kräftig bei den Cookies aufgeräumt. Dabei fiel mir der „so-geht-Versicherung-heute“ Cookie auf. Hinter der Seite www.so-geht-versicherung-heute.com“ verbirgt sich die Ronda – Real Estate, der Investor für die Seewiesen. Sobald man über die „“Versicherungs-Seite“ auf die Homepage der Ronda Real Estate gelangt, hat man auch gleich die beiden Cookies „yandex.ru“ und mc.yandex.ru“ auf dem Rechner. Dass hier ein direkter Zusammenhang besteht, würde ich jetzt nicht behaupten, die Vermutung liegt aber nahe. Cookies sind an sich nicht grundsätzlich schlecht, aber bei solchen aus Russland bin ich dann doch vorsichtig und habe sie gelöscht.

Übrigens, die Ronda Real Estate hat ihren Firmensitz seit einigen Monaten nicht mehr in Hamburg, sondern in Hutzfeld, dort, wo auch die Kensington Vermögens GmbH ihren Sitz hat.

Für Heute mach ich Schluß, da ich noch Weihnachtsvorbereitungen treffen muß und das Weihnachtsrudern gleich beginnt.

Starker Toback

Die gestrige Sitzung des SteU hatte eine sehr emotionelle Note. In der Einwohnerfragestunde wurden die geplanten Baumaßnahmen in der Klosterstraße thematisiert. Dabei kritisierte der Ausschußvorsitzende die Presseberichterstattung mit ungewohnt scharfen Worten. Er beklagte u.a. falsch zitiert worden zu sein. Auf seinen Hinweis: „Antworten Sie mit ja oder nein, damit das OHA das auch versteht.“ erbat sich Herr Kuhr etwas mehr Respekt, wirkte dabei aber ziemlich hilflos auf mich.

Ich vermute, daß sich Herr Kuhr oder sein Verlag nun an den Ausschußvorsitzenden, eher aber an den Fraktionsvorsitzenden wenden wird, um den Vorgang zu beanstanden. Im Ausschuss  ist der Vorsitzende in der stärkeren Position, in der Berichterstattung sitzt die Presse jetzt wieder am längeren Hebel. Ich bin gespannt, was morgen in der Zeitung steht.

Es ist völlig klar, daß die Presse schreiben kann, was sie will. Pressefreiheit ist ein hohes Gut. Das macht die Presse aber nicht unangreifbar. Sie wird oft als „vierte Macht“ im Staat bezeichnet, erreicht eine breite Öffentlichkeit, trägt zur Meinungsbildung bei und beeinflußt sie.
Daher muß sie sich im Gegenzug auch der Kritik, oder der Selbstkritik stellen. Offenbar bin ich nicht der Einzige, der die Berichterstattung zumindest teilweise als tendenziös und zu wenig kritisch empfindet. Und das wird man ja noch sagen dürfen.

Zum Thema Klosterstraße. Straßen kommen in die Jahre, irgendwann müssen sie erneuert werden. Dazu wurde dem SteU eine Liste vorgelegt, auf der die Straßen aufgelistet waren, für die Handlungsbedarf erkannt wurde. Darauf stehen u.a. die Krabbe, die Hipperstraße und auch die Klosterstraße. Anders als im Bauplanungsverfahren, wo es eine Beteiligungspflicht gibt, besteht beim Straßenerhalt oder der –erneuerung nur eine Informationspflicht. Dieser Pflicht ist die Stadt nachgekommen, indem Sie zwei öffentliche Veranstaltungen durchgeführt hat. Dabei wurde, zu meiner Überraschung, deutlich, daß der Erhalt des historischen Straßenbildes auch von der Mehrzahl der Teilnehmer unterstützt wurde, obwohl bereits damals klar war, daß die Lösung teurer ist als Betonstein oder Asphalt. Das Verfahren lief zu dem Zeitpunkt aus dem Ruder, als in der Zeitung die Behauptung zu lesen war, der Planer würde eine Designerstraße projektieren, um die Kosten und damit auch sein Honorar hochzutreiben. In der letzten Sitzung des SteU wurde im Rahmen der Einwohnerfragestunde geäußert, daß die veranschlagten Kosten deutlich zu hoch seien. Zur Kostenreduzierung wurde u.a. vorgeschlagen, das vorhandene Klinkermaterial wiederzuverwenden. Soweit ich mich informiert habe, ist das nicht möglich, da die Steine unterschiedlich stark ausgetreten sind und damit nicht mehr neu zu verlegt werden können. Sie würden sich aber noch im Gartenbaubereich nutzen lassen, wo sie einen besonderen Charme hätten. Auch die Höhe der Kosten scheint im Rahmen zu liegen. Die genauen Kosten stehen sowieso erst nach der Beendigung des Ausschreibungsverfahrens fest. Es erscheint mir aber sinnvoller, mit einem realistischen Ansatz heranzugehen, statt mit Dumpingangeboten zu starten und später über Kostensteigerungen a la Elbphilharmonie zu klagen.

Die Frage, die man sich als Mitglied im SteU stellen lassen muß, ist, ob man auch so entscheiden würde, wenn man selber betroffen wäre. Das ist aber schwer zu sagen, wenn man nicht betroffen ist. Wie sich am Beispiel Krabbe gezeigt hat, gibt es auf eine solche Frage immer mehrere Antworten. Einige Anwohner wünschen die günstigste Variante in Asphalt, andere einen qualitativ hochwertige Ausführung in Granit. Ausgewählt wurde die mittlere Variante in Betonstein. Von daher bringt einen die Antwort auf die Frage nicht weiter. In diesem Fall geht es aber, anders als bei der Krabbe, auch darum, das öffentliche Interesse am Erhalt und der Aufwertung des historischen Charakters im Innenstadtbereich zu berücksichtigen.
Und daher stehe ich hinter den bislang im SteU einvernehmlich gefassten Beschlüssen.

Als Mitglied im Planungsverband hätte ich mich verarscht gefühlt

Heute tagte der Planungsverband Seewiesen. Ich habe die Sitzung aufmerksam verfolgt, aber darauf verzichtet, im Rahmen der Einwohnerfragestunde kritische Nachzufragen zu stellen, weil der Ausgang der Sitzung von vorn herein klar war. Auch wenn manchmal ein anderer Eindruck entstehen kann, es geht mir nicht um Politklamauk – das können andere besser – sondern um die Sache.

Von der Sache her wäre es nach wie vor die beste Lösung, auf die Bebauung an dieser Stelle zu verzichten. Allen Mutmaßungen zum Trotz wird der demographische Wandel nicht an Plön vorbeigehen. Auch wenn die Baugrundstücke im Bereich Seewiesen in den kommenden Jahren noch verkäuflich sind, in zwanzig Jahren wird es anders aussehen. Schon heute gibt es in Plön leerstehende Mietwohnungen und es werden eine Anzahl von Häusern zum Verkauf angeboten. In 40 Jahren wird die Wohnbevölkerung in Deutschland – trotz Zuzug aus dem Ausland – um 25 % auf 60 Mio. abgesunken sein. Der Trend geht dazu, daß die Einwohner weiter in die Metropolen ziehen, wo die Mietpreise stetig und steil steigen. Aber Plön ist nicht Hamburg, es kann nur von der Nähe zu Kiel und Hamburg profitieren, wobei sich Nähe über Erreichbarkeit definieren läßt. Durch den drohenden Verzicht auf die Stadtregionalbahn und den sehr zurückhaltenden Einsatz für die Reaktivierung der Bahnstrecke Plön – Ascheberg – Neumünster werden hier die Weichen gerade in die falsche Richtung gestellt. Daher ist damit zu rechnen, daß es in Plön über kurz oder lang zu weiteren Leerständen kommen wird, eine Situation, die durch das drohende Neubaugebiet Seewiesen noch verschärft wird. Da hilft auch der Hinweis, daß im Baugebiet Stadtheide nur noch 11 Baugrundstücke verfügbar sind, nicht hilfreich, denn der Kaufboom ist wegen der Befürchtungen um den Euro im Wesentlichen der Flucht ins Betongold geschuldet. Wer wissen will, wie sich Leerstände auf das Stadtbild auswirken, sollte einfach mal in den ländlichen Bereich Mecklenburgs ansehen.

Schlimmer noch ist, daß mit den jetzigen Planungen das Einfalltor für eine weitere Bebauung entlang der B76 geöffnet wird. Sollte der Verkauf nicht so funktionieren wie geplant, steht zu erwarten, daß der Investor auf die Idee kommt, am Ortseingang rechts und links der Zuwegung zu dem Gebiet Seewiesen noch Gewerbeansiedlungen zu benötigen, damit er die Erschließungsanlagen bezahlen kann. Damit die Stadt hier nicht in die Bredouille kommt, dem zustimmen zu müssen, weil sonst eine Planungsruine auf der grünen Wiese steht, ist die unbefristete selbstschuldnerische Bankbürgschaft so wichtig, auf deren Notwendigkeit ich seit längerem hinweise.

Unabhängig davon ist ohnehin zu befürchten, daß über kurz oder lang weitere Investoren die Türen einlaufen werden, um an dieser Stelle Gewerbe anzusiedeln. Und so, wie ich die Entscheidungsprozesse in Plön kennengelernt habe, werden einige – kritische Distanz heuchelnd – fast jeder Idee hinterherrennen, um etwas zu bewegen. Dem Landschaftsbild – dem Kapital einer auf Tourismus angewiesenen Stadt wie Plön – wird das nicht gut tun.

Zurück zur Sitzung.
Herr Blank stellte die neue Planung vor. Positiv ist anzumerken, daß nunmehr auf die Bebauung der illegal gerodeten Flächen am Trammer See verzichtet werden soll. Dafür ist die Waldflächen vor dem Gutshof nunmehr eingeplant. Wobei sich schon jetzt andeutet, daß die Untere Naturschutzbehörde ihre Zustimmung verweigern wird. Und da der Landrat, dem ein gutes Verhältnis zum ehemaligen Investor nachgesagt wird, nicht mehr im Amte ist, ist hier eine sachgerechte Entscheidung wahrscheinlicher geworden.

Außerdem soll darauf verzichtet werden, die Bebauung dichter an die Straße heranzuführen, wie es der Emissionsschutz ohne zusätzliche passive Schutzmaßnahmen erlaubt. Das Schlagwort hier ist 45 Dezibel Isophone.

Problematisch wird sicher die Ausweisung von Ausgleichflächen. Derzeit wird geplant, den Bereich zwischen der Bebauung und der B76 als Ausgleich mit Wald zu bepflanzen. Das hätte natürlich den Vorteil, daß das Baugebiet durch den Bewuchs kaschiert wird. Unabhängig davon vermute ich, daß die UNB mit Wald an dieser Stelle ein Problem hätte. Und ob ein Wald mit Reh und Wildschwein direkt an der Bundesstraße ein Beitrag zur Verkehrssicherheit ist, muß zumindest hinterfragt werden.
Andererseits wäre hier auch Platz für eine Freilauffläche für Hunde. Das meine ich durchaus ernst.

Bemerkenswert fand ich den Hinweis des Planers, man könne den Wald ja auch durchwandern. So feucht, wie die Wiese dort ist, wächst in dem Bereich höchstens ein Bruchwald, der sich eher durchwaten läßt. Aber die Planer haben mich ja bereits beim letzen Anlauf schon nicht überzeugen können.

Was die Grundstücksgrößen anging, wurden die Erwartungen der Mitglieder des Planungsverbandes erst einmal von 700 qm auf 500 oder 550 qm nach unten korrigiert. Damit ist eine Grundfächenzahl von 0,2, die der SteU seinerzeit als Kriterium für die Hochwertigkeit vorgeschlagen hat, natürlich nicht realisierbar. Um das Verhältnis von 1/3 Wohneinheiten für Rathjensdorf und 2/3 für Plön hinzubekommen, wird einem planerischen Kunstgriff angewandt. Die Bebauung gegenüber dem Gutshof wird zur Mehrfamilienhausbebauung aufgewertet und  weiter verdichtet.

Danach verlor sich die Diskussionen planerischen Feinheiten. Sollen Häuser im Toskana-Stil zulässig sein? In Schöner Wohnen gäbe es da ganz tolle Beispiele. Der aus meiner Sicht vernünftigste Hinweis kam von Herrn Becker aus dem Bauamt. Er wies auf das relativ einheitliche und angenehme Erscheinungsbild des Baugebietes Stadtheide hin und führte das auf die relativ engen Festsetzungen zurück, auch wenn das dazu führt, daß es dann immer wieder zu Abweichungen kommt.
Soweit ich mich erinnere war das das Vernünftigste, was an diesem Abend gesagt wurde. Was nicht heißen soll, das alles andere, z.B. der Hinweis zur Dachgestaltung, total unvernünftig war.

Nach dem Beschluß über die Haushaltsplanung des Verbandes kam es dann zu einem neuen administrativen Höhepunkt, der Nachbesserung des Städtebaulichen Vertrages. Der Investor hatte noch einige Änderungswünsche zu dem Vertrag nachgeschoben, über die im Planungsverband abgestimmt werden sollte. Wieder einmal wurden die Entscheidungsträger überfahren. Wieder einmal wurden ihnen die Unterlagen direkt in der Sitzung vorzulegen, so daß keine Zeit für eine sachgerechte inhaltliche Auseinandersetzung mit den Inhalten der der Vertragsänderungen blieb.
Die waren nicht nur redaktionell, wie in der Einleitung angekündigt wurde. Besonders der Änderungswunsc“:  die Erschließung großzügig, aber wirtschaftlich“ zu gestalten, zielt darauf ab, den Ausbau der Erschließung nach den Standards der RAST 06 auszuhebeln. Nur über die Anwendung dieser Richtlinie, die nichts anderes ist als die Vorgabe für die Anlage von Erschließungsanlagen für öffentliche Bauvorhaben, ist ein qualitativ hochwertige Bauausführung gewährleitet. Der Vorteil der Anwendung der RAST 06 ist, daß hier nachprüfbare Kriterien festgelegt sind, was bei schwammigen Formulierungen wie wirtschaftlich und großzügig einfach nicht der Fall ist. Und wer will hinterher vor Gericht ziehen m mit dem Investor darüber zu streiten, ob der von ihm selbst festgelegte Begriff des wirtschaftlichen Ausbaus auch wirklich wirtschaftlich und großzügig ist. Ob die Gefahr, die von dieser Formulierung ausgeht, so auch erkannt wurde, kann ich nicht beurteilen, aber immerhin folgte der Planungsverband der Empfehlung der Verwaltung, diesen Änderungswunsch nicht zu akzeptieren.
Ansonsten wirkte die Bearbeitung dieses neu aufgenommenen Tagesordnungspunktes wenig professionell. Bleibt zu hoffen, dass der Vertrag vor der Unterzeichnung noch einmal von einem Fachanwalt geprüft wird.

Wie geht es weiter?
Am 29. Januar soll der Planungsverband den Aufstellungsbeschluß fassen, daran soll sich die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger der öffentlichen Belange anschließen.
Der Entwurfsbeschluß soll am 16. April erfolgen. Daran schließt sich die öffentliche Auslegung an.
Als frühester Termin für den Satzungsbeschluß ist der 20. August genannt. Davon geht aber auch die Verwaltung nicht aus, da mit zahlreichen Anregungen und Einwendungen gerechnet wird.
Damit rechne ich auch.

Das kann heiter werden

In der heutigen Sitzung des Planungsverbandes soll der Entwurf eines Bebauungsplanes vorgestellt werden, der auf der Variante 3 basiert, die in der letzten Sitzung vorgestellt wurde.

Grundflächenzahlen und Ausbaustandards für die Erschließung sollen nach Auskunft des Team 30 erst später in Bebauungsplan und im Erschließungsvertrag berücksichtigt werden.
So viel zum Konkretisierungsgrad des städtebaulichen Konzeptes, das ja bekanntlich heute im Bebauungsplanentwurf beraten werden soll.

Es gibt einen Grund, weswegen ich das Fehlen eines Städtebaulichen Konzeptes in den letzen Beiträgen öfter erwähnt habe. Das ist der Beschluß, der auf der letzen Ratsversammlung gefaßt wurde, den Gebietsänderungsvertrag wie folgt zu ändern:
„Für den Fall, dass
1. …
oder
2. spätestens am 31. Dezember 2012 noch kein abgestimmtes städtebauliches Konzept für den gesamten Verbandsbereich vorliegen sollte,
verpflichten sich die Vertragsparteien wechselseitig dazu, auf eine Rückgängigmachung der Umgemeindung hinzuwirken.“

Die Gemeindevertretung in Rathjensdorf hat einen gleichlautenden Beschluß gefaßt.

Ich glaube natürlich nicht im Traum daran, daß einer der Vertragspartner auf die Rückgängigmachung der Umgemeindung hinwirken wird, nur weil es kein wirkliches abgestimmtes städtebauliches Konzept gibt. Da bin ich Realist genug.

In dem Zusammenhang möchte ich eine Definition zum Besten geben, die ich vor kurzem aufgeschnappt habe: „Realität ist nur eine Illusion, die durch Mangel an Alkohol entsteht“

Als erfreuliche Entwicklung ist zu aber zu verzeichnen, daß zumindest darauf verzichtet werden soll, den Bereich am Trammer See zu bebauen, der illegal gerodet wurde.

Kein Ahnung, keine Meinung, kein Konzept

sang Marius Müller Westernhagen einmal, wobei ich nicht mehr genau weiß, in welchem Lied.
In meinem Beitrag vom 6. Dezember hatte ich berichtet, daß ich dem Vorsitzenden des Planungsverbandes mehrere Fragen übermittelt habe. Bezüglich der Frage nach der Bankbürgschaft lag ich daneben, da ich diese Frage bereits früher im Zusammenhang mit dem Entwurf des Städtebaulichen Vertrages gestellt und hierauf die Antwort erhalten habe, daß eine solche Bürgschaft erst im Zusammenhang mit dem Erschließungsvertrag geregelt würde. Im Übrigen wurde ich darauf hingewiesen, daß es um eine unbefristete Bürgschaft handelt.
Die Antwort hatte ich nicht mehr auf der Pfanne, aber man kann ja auch nicht dauernd den gesamten Aktenbestand unterm Arm herumlaufen. Bei der Begrifflichkeit habe ich mich vertan, was ich bedaure.

Interessanter sind die anderen Antworten.

Die Antwort auf die Frage nach dem Städtebaulichen Konzept lautet: „Wird in der Sitzung am 11.12.2012 als Bebauungsplanentwurf beraten.“

Diese Antwort kann auch wie folgt interpretiert werden: Es gibt kein Konzept, jedenfalls kein Städtebauliches Konzept. Natürlich ist es so, daß es für ein solches Konzept weder Vorgaben für die Form noch für den Inhalt gibt. Normal ist aber, daß in ihm Funktionen und Funktionszusammenhänge untersucht werden, um daraus Empfehlungen für die weitere Planung abzuleiten. Dabei geht es zum Beispiel um Punkte wie Infrastruktur, Auswirkungen auf die Infrastruktur des Umfeldes, Nahverkehr, Umwelt ect. All das ist nicht erfolgt. Vielmehr hat der Investor seine Vorstellungen und Absichten, angereichert durch einige Anregungen aus dem Kreis der Mitglieder des Planungsverbandes, schlicht und einfach in den Entwurf des Bebauungsplanes geschrieben. Das endet dann in der Aussage, dass der Entwurf des Bebauungsplanes das städtebauliche Konzept beinhaltet.

Interpretationsfähig ist auch die Antwort auf die Frage, ob die vom SteU dokumentierten Anforderungen an die Hochwertigkeit des Baugebietes in der bisherigen Planung umgesetzt sind.
Die Antwort: „Ja. Die Intentionen des Ausschusses sind beachtet.“ kann auch nein, irgendwie nicht so richtig“ heißen.
Soweit ich informiert bin, ist wird die Grundflächenzahl von 0,2 in weiten Bereichen erheblich überschritten. Ob der Ausbau der Erschließungsanlagen entsprechend des Standards nach RAST 06 erfolgen wird, werde ich erst nach einer Akteneinsicht beurteilen können. Für das Themenfeld Energiestandards soll es allerdings verbindliche Vorgaben geben.

Im Übrigen wird meine Wortwahl bezüglich des Wortes Vorgaben bemängelt und ausgeführt: „Der Planungsverband ist als Zweckverband eine selbständige Körperschaft öffentlichen Rechts und handelt unmittelbar im Rahmen seiner Aufgaben. Sowohl die Stadt als auch Rathjensdorf haben dem Planungsverband alle Rechte und Pflichten zum selbständigen planerischen Handeln übertragen. Der Verband hat „Vorgaben“ nicht zu folgen, weder den „Vorgaben“ der Gemeinde Rathjensdorf noch denjenigen der Stadt Plön.“

Das verstehe ich, denn leider habe ich den Eindruck, daß er tatsächlich den Vorgaben des Investors folgt.

In der Niederschrift des Protokolls zum SteU vom 20. Juni 2012 steht dazu: „Die Mitglieder in der Verbandsversammlung werden gebeten, die o. g. Belange zu vertreten und darauf zu dringen, dass diese verpflichtend für den Investor in den Vertrag aufgenommen werden.“

Dies scheint – zumindest soweit ich es bis jetzt beurteilen kann, nicht geschehen zu sein. In dem Zusammenhang wäre die Frage interessant, ob die Plöner Vertreter  nicht konnten oder nicht wollten.

Wie geht das Verfahren weiter?
Der Städtebauliche Vertrag und der Entwurf zum Bebauungsplan werden am Dienstag beraten. Der Vertrag wird danach voraussichtlich im Dezember oder Januar abgeschlossen, der Aufstellungsbeschluß für den Bebauungsplan ist im Januar zu erwarten. Das gesamte Verfahren soll dann bis Ende 2013 abgeschlossen sein.

Da vermutlich dieselben Planer wie beim letzten Anlauf beauftragt sind, wäre ich jetzt nicht so zuversichtlich.

11. Dezember, Planungsverband Seewiesen

Am 11 Dezember wird der Planungsverband Seewiesen in öffentlicher Sitzung um 18:30 im Rathaus in Plön tagen. Wesentliche Tagesordnungspunkte sind die Beratung des B-Planes für das Baugebiet und der Beschluß über den Haushaltsplan 2013.
Natürlich gibt es auch wieder eine Einwohnerfragestunde.
Ich habe erst gestern Abend aus dem Bürgerinformationssystem der Stadt Plön von der Veranstaltung erfahren. Daher habe ich mich heute schriftlich mit folgenden Fragen an den Vorsitzenden des Planungsverbandes gewandt:

1. In welchem Bearbeitungsstand befindet sich der Bebauungsplan, wie ist die Abwicklung des weiteren Verfahrens einschließlich des zeitlichen Ablaufes geplant?

2. In welchem Bearbeitungsstand befindet sich der städtebauliche Vertrag zwischen dem Planungsverband und dem Investor?
Dazu im Einzelnen:
Wie ist die weitere Bearbeitung einschließlich des zeitlichen Ablaufes geplant?
Ist eine selbstschuldnerische, unbegrenzte Bankbürgschaft Bestandteil des Städtebaulichen Vertrages mit dem Investor?
Wenn nein, warum nicht?

3. In welchem Bearbeitungsstand befindet sich das städtebauliche Konzept?

4. Sind die im Protokoll der Sitzung des SteU vom 20. Juni 2012 dokumentierten Anforderungen an die Hochwertigkeit des Baugebietes in den bisherigen Planungen umgesetzt?
Dazu im Einzelnen:
Wenn nein, welche Kriterien wurden nicht umgesetzt?
Gibt es eine fachliche Begründung für das Abweichen von den Vorgaben des SteU?

5. Sind die Baugrundstücke in dem Bereich am Trammer See, auf dem der Wald illegal gerodet wurde, immer noch zur Bebauung vorgesehen?

Darüber hinaus habe ich Akteneinsicht beantragt. Dieser Antrag ist nicht unproblematisch. Mit der Übertragung der Planungshoheit auf den Planungsverband haben die Gemeindevertreter aus Rathjensdorf oder die Ratsherren und –frauen aus Plön kein Akteneinsichtsrecht mehr, außer, sie gehören dem Planungsverband an. Ich selber bin stellvertretendes Mitglied im Planungsverband und fühle mich nach einer entsprechneden Auskunft durch die Kommunalaufsicht des Kreises in der Auffassung bestätigt, daß mir dieses Recht zusteht.

Kurz und bündig

Die heutige Ratsversammlung war relativ kurz. Der Bürgervorsteher wies auf verschiedene Termine hin, u.a. auf den Neujahrsempfang von Stadt und MUS am 6. Januar um 11:30 im Foyer der Sparkasse und auf die Veranstaltung zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar um 18:00.
Im interfraktionellen Rahmen wurde abgestimmt, über verschiedene Tagesordnungspunkte ohne Aussprache abzustimmen, was dann auch erfolgte. Der Punkt 10, Richtlinie Kinder- und Jugendarbeit wurde in die nächste Ratsversammlung geschoben, da in der letzten Sitzung des Hauptausschusses beschlossen wurde, eine vorherige inhaltliche Abstimmung zwischen allen Fraktionen, der Verwaltung und den Vereinen herbeizuführen. Zu Tagesordnungspunkt 11, dem Antrag der FWG auf Änderung der Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen hatte ich einen Gegenantrag vorbereitet, der zum Ziel hatte, den Antrag zurück zu weisen und zur weiteren Bearbeitung in den Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt zu geben. Die FWG zog ihren Antrag zurück, so daß er von der Tagesordnung genommen wurde und ich mir die Druckertinte hätte sparen können.
In der Bürgerfragestunde wurde dann zu Tagesordungspunkt 9, Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe nachgefragt. Der Bürgermeister führte dazu aus, daß alles beim Alten bliebe, weil die alte Satzung nach zwanzig Jahren automatisch ihre Gültigkeit verliert und sie lediglich neu beschlossen werden müsse.
Bei der Abstimmung über die Änderung des Gebietsübertragungsvertrages des Planungsverbandes Seewiesen habe ich mich der Stimme enthalten. Obwohl es sich um einen eher formalen Vorgang handelt, mit dem der Vertrag einer geänderten Rechtsauffassung angepaßt wird, muß man ja nicht bei jedem Blödsinn mitmachen.
Der wesentliche Punkt der Sitzung war die Beratung des Nachtragshaushaltes. Der ursprünglich eingeplante Fehlbedarf von 1.160.000,– Euro konnte um 430.000,– Euro auf 729,700,– Euro gesenkt werden. Dies ist zum Einen höheren Gewerbesteuereinahmen und zum anderen den Bemühungen um die Haushaltskonsolidierung zuzuschreiben. Der Vorsitzende des Hauptausschusses, Oliver Hagen (CDU)  führte aus, daß es in den letzen 12 Jahren gelungen ist, die Schulden der Stadt von 16 Mio. auf 8 Mio abzusenken. Diese Entwicklung wurde durch die Sparbemühungen, z.B. den sozialverträglichen Abbau von 9 Stellen erreicht und durch die aktuelle Zinsentwicklung begünstigt.
Der Bürgermeister wies darauf hin, daß es leider immer noch nicht gelungen ist, nach der Umstellung der Haushaltsführung auf Doppik eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Ursache dafür ist der unerwartete Arbeitsaufwand für die Aufklärung eines Veruntreuungsfalles. Weiterhin führte er aus, daß es auch im kommenden Jahr zu einem hohen Arbeitsaufwand kommen wird, wenn es darum geht, mit der Verwaltung der Gemeinden Ascheberg und Bösdorf auch einen Teil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes Großer Plöner See zu übernehmen. Der Bürgermeister betonte, daß die Integration sozialverträglich und in Abstimmung mit dem Betriebsräten und der Gleichstellungsbeauftragten erfolgen soll. Wenn Klarheit über den neuen Personalumfang besteht, soll ein neues Konzept über die weitere Entwicklung des Personalkörpers erarbeitet werden.
Außerdem führte der Bürgermeister an, daß die höheren Gewerbesteuereinnahmen zu einer Kürzung der Schlüsselzuweisungen führen werden und ergänzte, daß es auf Landesebene Überlegungen gibt, die Finanzierung der Städte sowie der U3 Plätze neu zu regeln.
Traditionell endete die letzte Sitzung der Ratsversammlung mit einem kleine Imbiss für ihre Mitglieder, die Verwaltung und alle Gäste.

Sechs plus drei macht neun

Der Weihnachtsmarkt vor dem Plöner Schloß ist einen Besuch wert. Bei frostigen Temperaturen, unter einem klaren Sternenhimmel und bei vollem Mondschein ließ ich mir den Glühwein mit Amaretto schmecken. Die Eröffnung hatte ich leider verpaßt, da ich länger als gewollt im Büro saß und anschließend noch Besorgungen machen mußte, aber die lockere Atmosphäre entschädigte für das Versäumte.

Am Rand der Veranstaltung konnte ich mit dem Vorsitzenden der CDU-Fraktion, Herrn Hagen ein Gespräch über die Sitzung des Hauptausschusses und die Neuausrichtung der Förderung der Jugendarbeit führen. Dabei stellte sich heraus, daß die ursprüngliche Absicht der CDU war, die Förderung der Jugendarbeit auf sechs Euro zu kürzen, aber die Förderung der familienfreundlichen Maßnahmen in Höhe von drei Euro beizubehalten, womit die Förderung der Jugendarbeit bei neun Euro gelegen hätte. Es sei aber nicht gelungen, das zu vermitteln. Und diese Absicht war in dem ersten Antrag auch nicht niedergelegt. Wir sind beide der Ansicht, daß der Frieden zwischen den Vereinen durch die politische Auseinandersetzung nicht weiter gestört werden darf und ich stimmte ihm zu, daß der Weg, der im Hauptausschuß gefunden wurde, eine gute Lösung ist.

Am Anfang war es wüst und wirr

Nachdem ich am Mittwoch drei Stunden in der Arbeitsgruppe Innenstadtgestaltung und heute vier-ein halb Stunden in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten und des Hauptausschusses gesessen habe, fällte es mir schwer, mich jetzt noch zu der Causa Jugendförderung zu äußern. Da ich morgen früh zur Arbeit muß und um 1800 auf dem Schloßberg zum „Anleuchten“ sein will, bemühe ich mich jetzt um eine kurze Darstellung, auch wenn die Zeit knapp ist. Bismark soll dem Kaiser einmal sinngemäß geschrieben haben: „Ich hatte keine Zeit, mich kürzer zu  fassen.“

Wir erinnern uns daran, daß das Dreigestirn aus FWG, CDU und FDP vor einiger Zeit einen Antrag auf den Weg gebracht hat, die Zuschüsse für die Jugendarbeit in den Sportvereinen auf 6,– Euro festzulegen, dafür aber den Kreis der Empfänger auch auf andere Vereine und Organisationen auszuweiten. Das hätte für die Sportvereine eine Kürzung von fast 50 % bedeutet. Der Vorsitzende der CDU Fraktion, der den Antrag selber unterzeichnet hatte, wurde kurz darauf in der Zeitung zitiert, daß das nicht sinnvoll sei.
An dieser Stelle kann ich mir leider den Seitenhieb nicht verkneifen, daß er das hätte besser wissen müssen, da er schließlich selber 3 Jahre Vorsitzender des TSV war, auch wenn das nicht die wirtschaftlich erfolgreichsten Jahre des Vereins waren.
Die drei anderen Fraktionen haben ihren Antrag dann schnell auf acht, nun auf zehn Euro nachgebessert. Damit war die schlimmste Auswirkung vom Tisch. Die schweren handwerklichen Fehler des Antrages waren dennoch nicht behoben.

Die heutige Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten geriet unter der Leitung der Vorsitzenden zum Tohuwabohu. Zuerst einmal wurde nicht darüber abgestimmt, welche Teile der Tagesordnung öffentlich und welche nicht-öffentlich behandelt werden sollen. Als der Tagesordnungspunkt 5, Richtlinie Kinder- und Jugendarbeit II“ zur Behandlung aufgerufen wurde, kam es zu einer Diskussion, ob Herr Evers von der FWG an der Beratung und dem Beschuß teilnehmen sollte, weil er als Zweiter Vorsitzender des Fördervereins der Pfadfinder in einer engen Verbindung mit einer Gruppierung steht, die von dem Beschluß profitieren würde. Es ist natürlich klar, daß keine Befangenheit im Sinne der Gemeindeordnung vorliegt. Andererseits bestände bei einer Teilnahme die Gefahr, daß der Eindruck entsteht, die politischen Vertreter würden sich selber bedienen. Herr Evers tat das einzig Richtige und verließ die Sitzung.

Anschließend verlas die Vorsitzende einen Antrag, der von dem Antrag abwich, der mit den Sitzungsunterlagen verschickt wurde. Die Erklärung dafür war einfach, der ursprüngliche Antrag war noch einmal nachgebessert worden. Der neue Antrag wurde aber erst auf Nachfrage verteilt. Der Antrag der SPD-Fraktion wäre vermutlich gar nicht zur Sprache gekommen, wenn unser Fraktionsvorsitzender nicht ausdrücklich darauf hingewiesen hätte.

Der Fraktionsvorsitzende der SPD wies darauf hin, daß er nach der ersten Sitzung des GA im September angeboten hat, die Förderrichtlinien gemeinsam mit den anderen Fraktionen, den Vereinen und der Verwaltung zu überarbeiten. Die ziemlich verunglückte Veranstaltung in der Tourist-Info vom 23 Oktober, für die übrigens bis heute kein Protokoll vorliegt, soll dann diese Abstimmung gesehen sein.

Der Antrag der SPD erhielt in der Abstimmung vier Ja-Stimmen, vier Nein-Stimmen und eine Enthaltung. Da ein Antrag bei Stimmengleichheit als abgelehnt gilt, kam der Antrag der FWG, CDU und FDP zur Abstimmung und wurde mit fünf Ja und vier Gegenstimmen angenommen.

Die Vorsitzende schloß dann die Sitzung, ohne über die Aufhebung der bestehenden Förderungsmaßnahmen abstimmen zu lassen.

In der Sitzung des nachfolgenden Hauptausschusses stand das Thema dann erneut auf der Tagesordnung. Der Vorschlag des Vorsitzenden, über diesen Tagesordnungspunkt ohne weitere Aussprache abzustimmen, wurde abgelehnt. Die hitzige Diskussion wurde erneut aufgenommen. Hier beklagte der Vorsitzende der CDU-Fraktion, daß die Verwaltung ihnen nicht geholfen hätte, den Antrag der FWG-CDU-FDP zu überarbeiten. Der Bürgermeister stellte klar, daß das nicht die Aufgabe der Verwaltung sei. Etwas anderes wäre es gewesen, wenn der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten die Verwaltung beauftragt hätte, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten. In einer Sitzungsunterbrechung einigten sich die Fraktionen denn darauf, dieser Anregung zu folgen, eine Arbeitsgruppe mit Beteiligung der Verwaltung zu bilden und einen entsprechenden, auch handwerklich einwandfreien und gerichtsfesten Beschlußvorschlag zu erarbeiten.

Das hätten wir auch früher und einfacher haben können, wenn sich FWG, CDU und FDP in ihrem kollektiven Profilierungsversuch verrannt hätten.