B-Plan Nr. 6

Der B-Plan Nr. 6 (Johannis- und Hans Adolf Straße) befindet sich in der Aufstellung. Die Bürgerbeteiligung wurde wiederholt, nachdem der erste Termin mangels Beteiligung ein Fehlschlag war. Zum letzten Termin wurde nicht nur über die amtliche Bekanntmachung in der Lokalzeitung und ergänzende Information im Internet eingeladen. Diesmal wurden die Anwohner direkt angeschrieben, die Resonanz war entsprechend groß. Der Termin soll in einer offenen Atmosphäre und sehr konstruktiv verlaufen soll. Jetzt wird der schriftliche Teil des B-Planes erstellt, bevor die Träger öffentlicher Belange noch im Herbst beteiligt werden sollen.
Im Ausschuß bestand stillschweigendes Einvernehmen, die Bürger künftig – über die vorgeschriebene amtliche Bekanntmachung hinaus – zu den Beteiligungsterminen einzuladen.

Das Berichtswesen und die Berichte

Wie üblich ist der Tagesordnungspunkt (TOP) 3 Berichte. Hier können sowohl die Verwaltung wie auch sie Selbstverwaltung, also die Ausschussmitglieder zu Wort kommen. Im Rahmen der Berichterstattung kommt es auch immer wieder zu Aussprachen, auch wenn das eigentlich nicht vorgesehen ist.
Das ist vor allem der Fall, wenn es bei bestimmten Angelegenheiten um das weitere Vorgehen der Verwaltung geht, das sich zum Teil im Grenzbereich des reinen Verwaltungshandelns und der politischen Entscheidungsfindung bewegt. In diesen Fällen kann die reine Kenntnisnahme – ohne Widerspruch – auch als Zustimmung gedeutet oder fehlgedeutet werden. Sofern sich in einer Ausspreche kein Widerspruch regt, schafft das Sicherheit für das weitere Verwaltungshandeln. Daher befürworte ich diese Aussprachen.

In den heutigen Berichten wurden die Bedenken zerstreut, daß es im Bereich Steinbergweg – Einmündung B 76 zu Hangrutschungen kommen kann. Die Straße ist zwar durch den Bus- und LKW Verkehr belastet und muss instandgesetzt werden, die Hangbewegung selber beträgt aber nur 2 mm pro Jahr, wie die mehrjährigen Messungen ergeben habe,

Das Hanggrün im Bereich Reeperbahn / Strohberg soll im Frühjahr 2013 zurückgeschnitten werden. Insbesondere die Flieder- und Akaziensträucher sollen auf Stock gesetzt, also stark zurückgeschnitten werden.

Offenbar hat es am 15 September 2012 ein Gespräch zwischen Vertretern der Verwaltung, der Selbstverwaltung und des Stadtmarketing gegeben. Ein Nachfolgetermin ist vereinbart. Ich bat darum, die Mitschrift oder das Protokoll des letzten Treffens an die Mitglieder des Ausschusses zu verteilen.

Für das Schwentinehaus soll ein Nutzungsgutachten in Auftrag gegeben werden. Einer Beauftragung der CIMA stehe ich kritisch gegenüber, da ich in einigen Punkten erhebliche Zweifel an der fachlichen Qualität des Einzelhandelskonzeptes habe. Die Verwaltung argumentierte aber, daß die CIMA die Daten erhoben hat und somit nicht nur über die Ergebnisse, sondern auch über Hintergrundwissen verfügen würde. Meine Frage, in welchem Verhältnis dieses Nutzungsgutachten mit dem Entwicklungskonzept „östliche Innenstadt“ stehen würde, wurde dahingehend beantwortet, daß es dort mit aufgenommen würde. Mir kommt es darauf an, daß für den gesamten Bereich des Schwentinehauses, der alten Post, des ZOB und des Bahnhofvorplatzes und darüber hinaus auch in den Bereich Lübecker Straße hinein ein Konzept entwickelt wird, um sich anschließend gezielt auf die Suche nach Investoren begeben zu können.
In dem Zusammenhang fragte der Kollege Krüger von der CDU nach, wann das Integrierte Stadtentwicklungskonzept denn in Auftrag gegeben würde, damit die Fördermittel noch termingerecht in beantragt werden könnten.
Die Anträge müssen bis Anfang Januar 2013 vorliegen. In Vorbereitung soll es noch im Oktober einen Abstimmungstermin im Innenministerium geben. Der Ausschußvorsitzende Bernd Möller resümierte, daß sich hier bislang herzlich wenig getan hätte.

Das Prinzip der Eigentlichkeit

Eigentlich hatte ich für den Montagabend einen Fraktionssitzung im Terminkalender stehen. Ziemlich kurzfristig habe ich dann erfahren, daß die Sitzung mit der Sitzung des Ortsvorstandes zusammengelegt und auf den Dienstag verschoben wurde. Damit kollidierte der Termin mit einer privaten Verpflichtung, die ich in der Kürze der Zeit nicht mehr verschieben konnte. Mittlerweile habe ich festgestellt, daß die Einladung fehlerhaft als SPAM  identifiziert und in den entsprechenden -Ordner verschoben  wurde.

Eigentlich wollte ich als Alternative am Montagabend zu der Informationsveranstaltung der Grünen gehen, um mir den Vortrag der neuen Bildungsministerin anzuhören, die ja mit Ihren Vorstellungen zur Abschaffung von Zensuren von sich Reden gemacht hat. Da ich das aber nicht mehr rechtzeitig geschafft hätte, war ich noch einen kleinen Schlag Segeln.

Daher bin ich bleibt mir erst einmal nichts anderes übrig, als ein paar Presseberichte zu kommentieren.

Die KN berichtete, dass Bösdorf eine Entscheidung über seinen Antrag auf Ausamtung sucht und nunmehr eine Untätigkeitsklage gegen das Innenministerium einreichen will.

Ich habe mehrfach über das Verfahren zur Neuordnung der Verwaltungsstruktur in der Region Plön berichtet. Die Absicht des Amtes Großer Plöner See, die Stadt einzuamten und den Bosauer Bürgermeister als Amtsdirektor zu installieren wird von der Stadt Plön abgelehnt. Die Einamtung der Stadt Plön und die Übertragung der Verwaltungsleitung auf den Plöner Bürgermeister wird von den meisten Amtsangehörigen Gemeinden ebenso abgelehnt wie die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft mit der Stadt Plön. Die Verwaltungsgemeinschaft mit Plön wird aber von den beiden größten amtsangehörigen Gemeinden Ascheberg und Bösdorf angestrebt. Das Innenministerium kann eine Einamtung anordnen, aber nicht die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft. Diese Möglichkeit sollte zwar vor der Landtagswahl geschaffen werden, wurde aber durch die Intervention von Herrn Kalinka (CDU) verhindert.

Ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung einer Einamtung überhaupt bestehen, kann bezweifelt werden. Die Chancen für Ascheberg und Bösdorf, sich aus dem Amt Großer Plöner See herauszuklagen, sind besser zu bewerten, da es hier bereits einen Präzedenzfall in Schleswig Holstein gibt. Es steht zu erwarten, daß das Innenministerium sich in Kürze zu einer Entscheidung durchringen wird. Ich bin gespannt.

Darüber hinaus war zu lesen, daß die Gemeinde Bösdorf den Eingangsbereich zum Stadtteil Stadtheide überplanen und dort ein Gewerbegebiet ausweisen möchte.

Mich würde es nicht wundern, wenn dort ein Discounter entsteht. Nach meiner ersten Einschätzung wäre die Einrichtung eines Betriebes mit unter 800 qm vermutlich zulässig. Das würde zwar nicht in Übereinstimmung mit den Zielvorstellungen des Plöner Einzelhandelskonzeptes stehen, da es sich aber um Bösdorfer Gebiet handelt, wären die Einflußmöglichkeiten der Stadt eher gering. Eine solche Entwicklung ginge zu Lasten des EDEKA/ALDI Komplexes in der Stadtheide und vermutlich auch zu Lasten der Innenstadt. Hier rächt sich möglicherweise, daß die Entwicklung eines zeitgemäßen Einkaufszentrums im bzw. direkt am zentralen Versorgungsbereich – Stichwort Sky-ALDI Markt am Stadtgrabenparkplatz – verhindert wurde.

Heute war der KN zu entnehmen, daß der Kreis mit der Zielsetzung, die Kreisfeuerwehrzentrale von Plön nach Preetz zu verlegen, einen weiteren Schritt vorangekommen ist. Nachdem der Kreis erhebliche Mittel aus dem Konjunkturprogramm in die Sanierung dieses Gebäudekomplexes gesteckt hat, wurde weiterer Sanierungsbedarf erkannt. Darüber hinaus gibt es einige einflussreiche Kreistagsabgeordnete, die die Verlegung der Kreisfeuerwehrzentrale seit geraumer Zeit betreiben. Argumentativ werden die höheren Kosten für den Neubau in Preetz marginalisiert. Die Stadt Plön, die sich für den Erhalt dieser Kreiseinrichtung in der Kreisstdt ausgesprochen hat, wird nun gelockt mit der Aussicht, dass es einen Gewerbebetrieb als Interessenten für das Gelände der bestehenden Kreisfeuerwehrzentrale gibt.

Nachdem ich mich sehr frühzeitig sehr positiv zur Nutzung des Geländes in der Hamburger Straße für eine altengerechte DANA-Wohnanlage ausgesprochen habe und später feststellen musste, dass dort ein völlig überdimensioniertes Gebäude geplant wird, das sich nicht in das Stadtbild einfügen wird, halte ich meine Euphorie für eine mögliche Gewerbeansiedlung im Zaume. Hier ist gründlich zu prüfen, um was für ein Gewerbe es sich handelt und welche Auswirkungen auf die benachbarten touristischen Einrichtungen sowie die Bootswerft zu erwarten sind. Immerhin sind die Jugendherberge und der Campingplatz Spitzenort die beiden Betriebe, die mit großem Abstand die meisten Übernachtungen in Plön verzeichnen können und damit von wesentlicher Bedeutung für den Tourismus in Plön.

Vor diesem Hintergrund ist es natürlich schade, daß die Sitzung des SteU, die für den 5. September vorgesehen war, ausfällt. Es wäre schon interessant gewesen, frühzeitig zu erfahren, was an dieser Stelle geplant ist. Die Zeitung ist hier sicher nicht der richtige Weg.

Unzutreffende Bewertung

Am Mittwoch trat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt erneut zusammen. In der Berichterstattung erwähnte die Verwaltung meinen Brief an den Bürgermeister als Vorsitzenden des Planungsverbandes Seewiesen und erwähnte öffentlich, dass ich der Verwaltung u.a. Fahrlässigkeit vorgeworfen hätte. Gleichzeitig wurde berichtet, dass mein Brief der Kanzlei Brock, Müller, Ziegenbein (BMZ) zur Bewertung vorgelegt wurde. Sowohl mein Brief als auch die schriftlich eingegangene Bewertung der BMZ wurden im öffentlichen Teil der Sitzung verteilt, damit ist der Vorgang mit Ausnahme von detaillierten Inhalten des Vertragsentwurfes für mich öffentlich.

Die von der Verwaltung zitierten Vorwürfe sind korrekt widergegeben. Unabhängig davon, dass die Qualität der Beratung der BMZ in der Angelegenheit Wegenutzungsverträge z.T. sehr unterschiedlich bewertet wird, läßt sich aus der Antwort ableiten, dass der Vorwurf der Fahrlässigkeit im Bezug auf die juristische Ausgestaltung des Städtebaulichen Vertrages nicht aufrecht erhalten werden kann. Ich bedaure an dieser Stelle meine nicht zutreffende Bewertung und ziehe den Vorwurf der Fahrlässigkeit zurück.

Im Bezug auf die städtebaulichen Aspekte der Vertragsgestaltung kann ich der BMZ nicht folgen und vertrete eine andere Ansicht.

Auf den Hinweis, dass sich meine Kritik nicht gegen die Verwaltung, sondern gegen den Planungsverband richtet, wurde mir – berechtigt – sinngemäß entgegnet, dass die Verwaltung ja die Arbeit des Planungsverbandes erledigen würde. In dem Zusammenhang wäre natürlich interessant zu erfahren, welchen Aufwand (Arbeitsstunden, Sachkosten) unsere städtische Verwaltung bereits für den Planungsverband Seewiesen geleistet hat und ob sich die nutznießende Gemeinde Rathjensdorf an den Kosten hierfür beteiligt wurde oder ob eine Vergütung, eventuell auch nur anteilig, aus dem Etat des Planungsverbandes erfolgt ist.

Zu guter Letzt bleibt festzustellen, dass der Vertrag nunmehr durch einen Juristen überprüft wurde. Das hätte nach meiner Einschätzung bereits vor der Erstellung des Entwurfes erfolgen müssen, aber so sind zumindest redaktionelle Änderungen erfolgt.

Was leider nicht erfolgt ist, ist die vollständige Übernahme aller im Protokoll der letzten Ausschusssitzung des SteU  formulierten Kriterien für die Hochwertigkeit des Baugebietes in den Städtebaulichen Vertrag. Damit ist einem weiteren Absenken des Qualitätsanspruches Tür und Tor geöffnet.

Dauerbrenner Strandhaus

Das Strandhaus ist ein Dauerbrenner und stand wieder einmal auf der Tagesordnung.

Es befindet sich im städtischen Eigentum und in einem schlechten Bauzustand. Wieder einmal wurden viele Ideen  und Vorstellungen vorgetragen, die im Detail bis hin zum Versetzen von einzelnen Wänden gingen. Auch ich habe die  Idee beigetragen, hier eine Seesauna wie in der Fontane Therme in Neuruppin zu errichten.

Vor allem aber habe ich dafür plädiert, den Bereich genauer zu untersuchen und im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) zu berücksichtigen, um bei der Planung die gesamte touritische Infrastruktur im Umfeld zu berücksichtigen und alle Elemente aufeinander abzustimmen.

Diesem Vorschlag wurde nicht gefolgt, weil nicht absehbar ist, wann das ISEK fertiggestellt sein wird. Stattdessen wurde die Anregung unserer neuen Bauamtsleiterin aufgegriffen, einen Rahmenplan zu erstellen. Hierbei sollen die vorhandenen Nutzungen, das Potential für die Entwicklung und der Umfang dessen, was planungsrechtlich realisierbar ist, abgeprüft werden. Darüber hinaus sollen Vorgespräche mit den Eigentümern geführt werden. Nach Vorliegen der Ergebnisse kann dann gezielt nach Investoren gesucht werden.

Ich halte das für ein sehr zielorientiertes Vorgehen.

Ausbau Klosterstraße

Der SteU am 08. August begann mit einem Ortstermin in der Klosterstraße. Wie bereits berichtet, müssen die Bauarbeiten schnell beginnen, damit die verfügbaren Mittel aus der Städtebauförderung noch in Anspruch genommen werden können.

Über die Ausgestaltung bestanden in der vorletzten Sitzung des SteU noch unterschiedliche Ansichten. Nach dem Ortstermin einigte sich der Ausschuss auf die Variane 1.
Das bedeutet, dass die Straßendecke einschließlich des Fußweges auf der Seeseite aus einem Material gefertigt wird, wobei der Rinnstein Straße und Fußweg optisch trennt.
Der Parkstreifen soll an der bisherigen Straßenseite so wie bisher in Kopfsteinpflaster ausgeführt werden. Hierbei ist vorgesehen, das vorhandene Material wieder zu verwenden. Dabei soll die jetzt genutzte schräge Aufstellung der Autos durch eine Längsaufstellung abgelöst werden. Begründet wird das mit der Aussage der Feuerwehr, dass ansonsten nicht ausreichend Platz für die Bedienung der Drehleiter zur Verfügung steht.

Der mit der Längsaufstellung verbundene Verlust von Parkplätzen wird vermutlich noch zu Diskussionen führen.

Durch den Verzicht auf die Erneuerung der Straßenbeleuchtung können ca. 17.000,– Euro eingespart werden, so dass sich der Gesamtpreis für die Baumaßnahme nach erster Kalkulation auf 270.000,– Euro belaufen wird.

Die Informationsveranstaltung für die Bürger ist für den  Donnerstag, den 20. September 2012 um 1900 in der TIP geplant.

Avanti Amigos!

Bereits nach der Rückkehr aus meinem Urlaub vor drei Wochen hatte ich angekündigt, mich mit der letzten Verbandsversammlung des Planungsverbandes Seewiesen auseinander zu setzen.

Erst einmal ist festzustellen, dass die Beschlüsse im Planungsverband nicht mehr einstimmig fallen, anders als bisher, wo die Beschlüsse immer willig abgenickt wurden. In der Sitzung am 2. Juli gab es aber eine Gegenstimme zu dem Beschluß, die Planungen auf Basis des bisherigen Vorentwurfes weiter  zu planen.

Die Presse hat hierüber nicht berichtet, sie war in der Sitzung der Verbandsversammlung nicht anwesend. Der Artikel der KN ist nur so zu erklären, dass die Zeitung gedruckt hat, was der Verbandsvorsitzende verlautbaren ließ. Die OHZ hat nicht berichtet. Leider entsteht der Anschein, daß unsere Presse dem Ruf, der ihr vorauseilt, wieder einmal gerecht wurde.

Zurück zum Thema:

Mein Beitrag über die Verbandsversammlung war fertiggestellt, nachdem ich Informationen von mehreren Teilnehmern erhalten habe. Am Tag, als ich ihn ins Netzt stellte, bekam ich aber fast zeitgleich den Entwurf des Städtebaulichen Vertrages, der mit dem Investor abgeschlossen werden soll. Damit waren wesentliche ‚Aussagen meines Beitrags überholt, so daß ich ihn nach kurzer Zeit wieder gelöscht habe.

Das machte die Sache aber nicht besser. Der Entwurf des Städtebaulichen Vertrages gab mir doch zu denken. So wie es aussieht,  scheint er ohne die fachliche Unterstützung eines Verwaltungsjuristen entstanden zu sein. Das scheint mir bei einem Projekt dieser Größenordnung ein schwerwiegendes Versäumnis zu sein, das sich zum Schaden der Stadt auswirken kann. Von einer fachlichen Beratung im Hinblick auf städtebauliche Aussagen will ich hier gar nicht sprechen.

So sehr die Rathjensdorfer auch drängen mögen, und so sehr ich das Interesse der Investoren verstehen kann, Fakten zu schaffen, die Stadt als Mitglied im Planungsverband sollte schon die erforderliche Sorgfalt walten lassen.

Ich habe den Bürgermeister als Verbandsvorsitzenden bereits heute Morgen in einem Brief auf die m.E. bestehenden erheblichen Schwächen des Entwurfes und die daraus resultierenden Gefahren hingewiesen. Darüber hinaus habe ich gebeten, ihn auch an seinen Rathjensdorfer Kollegen und die Mitglieder der Verbandsversammlung sowie deren Stellvertreter zu verteilen.

Hier habe ich mich auch über mich selber geärgert. Als Stellvertreter im Planungsverband habe ich bislang fast nie Unterlagen erhalten, ich habe sie aber auch nie nachgefragt oder angemahnt.

Darüber hinaus soll mein Genosse Bernd Möller nicht besonders  souverän gewirkt haben, als er mit den Statistiken zur Bevölkerungsentwicklung und der Frage nach dem konkreten Bedarf konfrontiert wurde. Ich kann mir das gut vorstellen, nachdem er in der letzten Sitzung des SteU drohte, mich von der Sitzung auszuschließen. Ich wollte seinerzeit wissen, wie viele Wohneinheiten Rathjensdorf mit bzw. ohne Planungsverband errichten darf. Diese Frage habe ich vor einigen Tagen per  EMail an die Verwaltung gestellt, und ich hoffe, im kommenden SteU am Mittwoch eine Antwort zu bekommen

Der Ortsverein der Grünen war übrigens auch vertreten. Mit den Seewiesen könte ein Thema auf die Tagesordnung für die nächste Kommunalwahl gesetzt werden, das polarisiert und uns Stimmen kosten wird, obwohl der Vorstand des Ortsvereines SPD Plön-Bösdorf  bereits gegen die Fortführung des Projektes gestimmt hat.

Auch wenn sich das Seewiesenprojekt möglicherweise nicht mehr ganz verhindern läßt, wäre es doch lohnenswert, die weitere Planung konstruktiv zu begleiten, um das Schlimmste zu verhindern.
Vorwärts Freunde!

Heute Abend tagt der Hauptausschuß, Wenn ich es einrichten kann, bin ich dabei.

Chance verpennt?

„Das ist ein besonderer Tag für Eutin, das ist der Beginn der Stadtsanierung, die jetzt ansteht.“ zitiert die KN heute den Eutiner Bürgermeister, der sich zwei Zuwendungen in Höhe von 3,74 Millionen Euro für die Durchführung der Landesgartenschau 2016 freut. Der Eutiner Eigenanteil beträgt 1,2 Millionen. Eingesetzt werden soll das Geld u.a. auch für die Gestaltung des Bahnhofes und der Strandpromenade. „Problemzonen“, die auch in Plön bestehen.

Anfang des Jahres wurde in Plön die Möglichkeit diskutiert, die Landesgartenschau als „Landesgartenschau Holsteinische Schweiz“ zu regionalisieren. Zumindest zeichnete sich ab, daß Plön als Partner Eutins mit einem eigenständigen, ergänzenden Angebot zur Landesgartenschau beitragen kann. Ich habe zuletzt am 31. Mai darüber berichtet.

Leider ist bei mir der Eindruck entstanden, daß Bürgermeister und Verwaltung hier nur sehr verhalten agiert haben. Das ist aber nicht weiter verwunderlich, u.a. auch, weil kein entschlossener politischer Rückhalt erkennbar war. Große Teile der politischen Entscheidungsträger scheinen die Chancen für die Stadtentwicklung nicht erkannt zu haben, andere wiegelten von Anfang an ab. So erinnere ich mich gut an Dr. Lorenzen von der FWG, der über Detailfragen wie Drehkreuze am Schlosspark spekulierte, während es um Grundsatzfragen mit Langzeitwirkung ging. Ein Konzept mit verschiedenen Optionen zur Auswahl lag damals nicht vor,

Ob es der Stadt jetzt noch gelingen kann, auf den fahrenden Zug aufzuspringen, ist fraglich.

Kriterien für die Hochwertigkeit des Baugebietes Seewiesen

Zum Thema Baugebiet Seewiesen stellen sich zwei Fragen.

Die Antwort auf die Frage, ob die Entwicklung des Baugebietes für Plön sinnvoll oder eher schädlich ist, scheint niemanden mehr zu interessieren. Sonst hätten die Verantwortungsträger längst eine qualifizierte Innbebereichspotentialuntersuchung in Auftrag gegeben, so wie andere Gemeinden im Kreisgebiet getan haben oder es bei einem solchen Baugebiet tun würden. Die Antwort auf die Frage ist aber eigentlich auch schon jetzt klar, und der Ausschussvorsitzende und mein Genosse Bernd Möller hat sie lange gegeben: „Zur Zeit braucht die Stadt das Gebiet nicht.“

Hinter dem Festhalten an den Plänen steckt also bestenfalls der Wunsch, die durch die im Rahmen der Planungen erreichte Umgemeindung von Rathjensdorfer Gemeindegebiet nach Plön aufrecht zu erhalten. Diese Bereiche werden in der Diskussion auch gerne als „Strategische Flächen“ bezeichnet. Strategien sind immer langfristig ausgerichtet, und da stellt sich mir die Gegenfrage: „Strategisch, wofür?“ Liegen weitergehend Pläne in der Schublade oder im Hinterkopf?“

Genug polemisiert, ich komme zur eigentlichen Frage:

Welche Forderungen sind an die Hochwertigkeit des Baugebietes zu stellen. Ich rufe in Erinnerung, daß die Zustimmung der Plöner Ratsmitglieder immer daran gekoppelt war, daß hier ein hochwertiges Baugebiet entwickelt werden soll. Wer daran nicht festhält, verliert jede Glaubwürdigkeit. Jetzt stellte sich im letzten SteU die Frage, an welchen Kriterien die Hochwertigkeit eines Baugebietes gemessen werden soll. Hierzu konnten sich weder die Fraktionen der FWG, der CDU und der FDP äußern. Vorschläge aus der Verwaltung gab es auch nicht. Offenbar hat man keine eigenen Vorstellungen entwickeln können. Der Ausschussvorsitzende Bernd Möller fragte deshalb, ob er dann in der bevorstehenden Sitzung des Planungsverbandes nach eigener Maßgabe verhandeln könne.
Dem widersprach ich. Als Vorschläge für die
Minimalanforderungen
nannte ich:

Grundflächenzahl von 0,15, maximal 0,2
Erschließungsanlagen nach öffentlich rechtlichen Vorgaben (RAST 06)
Blockheizkraftwerk, nach Möglichkeit mit Holzschnitzelbefeuerung.

Zu den einzelnen Kriterien habe ich folgende
Begründung:

Grundflächenzahl 0,15: Das Neubaugebiet liegt im Außenbereich. Wenn es hier zu einer Bebauung kommen sollte, muß sie nach Möglichkeit aufgelockert sein, um sich wenigstens im Ansatz dem Charakter der Landschaft anzupassen und Freiräume für Grün zu bieten.
Mit der Grundflächenzahl kann die Dichte der Bebauung gesteuert werden. Für diesen Bereich ist ein Wert von 0.15 für eine hochwertige Bebauung angemessen, alles über 0.2 ist nicht mehr hochwertig.

Erschließung nach öffentlich rechtlichen Vorgaben: Üblicherweise werden Baugebiete nach baurechtlichen Vorgaben erschlossen. Sie decken Minimalanforderungen ab. Vorgaben für öffentliche Bauvorhaben stellen etwas höhere Ansprüche, etwa an die Straßenbreite. Diese Vorgaben sind in der Richtlinie für die Anlage von Straßen aus dem Jahr 2006 (RAST 06) festgelegt. Zur Sicherstellung einer hochwertigen Erschließung sollte diese Vorschrift verbindlich zur Anwendung kommen.

Blockheizkarftwerk: Zur Umsetzung von Umweltpolitischen Zielsetzungen ist die Einrichtung von Blockheizkraftwerken sinnvoll. Der Betrieb mit Holzschnitzeln als nachwachsender Ressource ist zumindest im Ansatz CO2-neutral. Im Übrigen greife ich  hiermit die konstruktive Anregung eines Wählers auf.

Zur Grundflächenzahl äußerte der Ausschussvorsitzende und Plöner Vertreter im Planungsverband Seewiesen, daß der genannte Wert in den bisherigen Planungen bereits berücksichtigt sei. Das kann ich aus den mir bekannten Planungsunterlagen aber nicht nachvollziehen. Allerdings würde ich es sehr begrüßen, wenn er in diesem Punkt Recht hat.

Dem in der Diskussion geäußerte Hinweis, daß sich Bauvorhaben immer nach öffentlich rechtlichen Vorgaben richten, ist falsch. Der mutmaßliche Versuch von Herrn Becker, sich hier zu Wort zu melden und für Klarheit zu sorgen, ging in der Hitze der Debatte unter. Sie wäre für mich auch peinlich geworden, weil ich aufgrund einer freudschen Fehlleistung zu dem Zeitpunkt von der ROST 06 gesprochen habe. Inhaltlich wäre eine Klarstellung sicher hilfreich gewesen.

Die Forderung mit dem Blockkraftheizwerk habe ich dann erst einmal zurückgezogen, nachdem der Genosse Stänner darauf aufmerksam gemacht hat, daß es viel modernere Methoden gäbe, z.B. große unterirdische Wärmespeicher oder Geothermie. Außerdem sollen kleine Blockheizkraftwerke unwirtschaftlich sein. Darüber hinaus kam die Frage auf, wer das Kraftwerk betreiben soll.
Die letzte Frage kann mit einer Gegenfrage beantwortet werden: „Wozu haben wie die Stadtwerke?“ Zum Thema Blockheizkraftwerk kann ich nur sagen, daß es Anlagen auf dem Markt gibt, die auch für kleine Projekte ausgelegt sind. Und im Übrigen benötigen auch Geothermie-Heizungen Strom, und auch der wird in Blockheizkraftwerken erzeugt.
Sollten keine moderneren Verfahren zur Anwendung kommen, wäre das Blockheizkraftwerk für mich dann doch die Minimalforderung.

Ich bat daraufhin mehrfach, die o.g. Kriterien Grundflächenzahl und Ausbau der Erschließungsanlagen nach RAST 06 als Forderungen der Stadt als Kriterien für die Hochwertigkeit des Baugebietes zu Protokoll zu nehmen und fragte, ob es hierzu Widerspruch gäbe. Widerspruch wurde von Seiten der Ausschußmitglieder nicht erhoben. Eine offizielle Abstimmung kam aber nicht zu Stande. Ich hoffe nur, daß es sich dabei nicht um ein taktsiches Kalkül handelte.

Nun bin ich gespannt, wie sich die Vertreter der Stadt in der Sitzung des Planungsverbandes Seewiesen verhalten werden.

Berichte über die Sitzung des SteU

Die OHZ als regionale Beilage zur KN wie auch der OHA berichteten in ihren Freitagsausgaben ausführlich über die letzte Sitzung des SteU, bis auf über den Tagesordnungspunkt Seewiesen, aber dazu später.

Auffällig an der Berichterstattung des OHA war der Abdruck einer Fotomontage zu der geplanten DANA Wohnanlage in der Hamburger Straße. Es wurde berichtet, daß die Anlage den Mitgliedern des SteU als zu groß erschien, während das gezeigte Bild den Eindruck vermittelt, daß sich das Gebäude von seiner Größe und Gestalt in das Straßenbild einfügt.

Dazu muß man wissen, daß die Fotomontage nicht maßstäblich ist. Tatsächlich ist das geplante Gebäude, das auf der höchsten Stelle des Straßenzuges stehen soll, 16 Meter hoch, während die klassischen Backsteingebäude auf der Straßenseite gerade mal 10 Meter erreichen. Auch die Aussage, daß das Gebäude drei-geschossig sei, ist irreführend, da es fünf Etagen aufweisen wird. Hier noch einmal die Grafik aus meinem Bericht vom 3. Mai, die im Maßstab gehalten  einen guten Eindruck von der tatsächlichen Größe des Gebäudes vermittelt.

Die Gebäude der Hamburger Straße im Profil

Die Gebäude der Hamburger Straße im Profil

In dem Zusammenhag wurde auch berichtet, daß die Stadt der DANA bei der Suche nach einem alternativen Standort behilflich sein will. Sofort fielen die Standorte Alte Post und Fegetaschenwiese.

Diese Nennungen sind Ausdruck einer gewissen Planlosigkeit. Der Standort Alte Post ist eine einmalige, zentrumsnahe Lage mit hervorragender Verkehrsanbindung. Bevor man sich hier für einen Entwurf von der Stange entscheidet, sollte ein Konzept vorliegen, in dem aufgezeigt wird, welches Potential dieser Bereich hat. Die Entwicklung dieses Standortes muss den Bereich des Omnibusbahnhofes und den Bahnhofvorplatz, ggf. auch das Schwentinehaus, mit einschließen. Dieses Konzept hätte lange erstellt sein müssen, jetzt soll es im integrierten Stadtentwicklungskonnzept berücksichtigt werden. Bleibt zu hoffen, daß die neue Bauamtsleiterin dieses Thema mit Sachverstand angeht und nicht von vorn herein in eine bestimmte Richtung gelenkt wird.
Der Standort Fegetaschenwiese wird auch immer wieder ins Gespräch gebracht, zumal mit dem Strandhaus eine städtische Immobilie hier in einer 1A Lage steht, die sich in einem schlechten baulichen Zustand befindet. Eine Wohnnutzung an dieser Stelle halte ich für sehr problematisch, da es damit langfristig zu Konflikten mit dem Betrieb des Strandbades und der Nutzung des Tennisplatzes kommen wird. Eine touristische Nutzung halte ich aber für vertretbar. An dieser Stelle möchte ich zum wiederholten Mal auf die Option hinweisen, diesen Platz für ein Wellness-Bad vorzusehen. Die Fontane Thermen in Neuruppin könnten hier Vorbildcharakter haben. Ein solches Bad stände nach meiner Einschätzung nicht in Konkurrenz zum Plön-Bad und würde den touristischen Standort Fegetaschen mit dem NORDIC – Hotel und dem Hotel Fegetasche weiter stärken.

Sinnvoller als gutgemeinter Aktionismus einzelner Ausschußmitglieder – und hier schließe ich mich mit dem Vorschlag Wellness-Bad mit ein – wäre also: Verschiedene Optionen mit professioneller Unterstützung aufzeigen lassen, bewerten, entscheiden und dann gezielt an die Umsetzung gehen.

Ende der Diskussion

Die Diskussion über das Thema Seewiesen nahm dann fast tumultartige Formen an, woran ich nicht ganz unbeteiligt war. Eigentlich wollte ich nur wissen, wie viele Wohneinheiten Rathjensdorf den nach jetzigem Sachstand entwickeln darf und wie viele die Nachbargemeinde entwickeln dürfte, wenn das Seewiesenprojekt zu Stande kommt. Die Antworten differierten dann doch sehr. Sie reichten von 20 bis 20 plus die im Neubaugebiet Seewiesen. Nach meiner Zählung auf dem ausgehängten Plan würde es sich nochmel um plus 30 Wohneinheiten handeln. Mit den Worten „Ich habe Dir das jetzt erklärt“ und der Androhung, mir das Wort zu entziehe, beendete der Ausschussvorsitzende die Diskussion. Schlauer bin ich jetzt nicht.
Dabei ist die Frage, wie viele Wohneinheiten in unmittelbarer Nachbarschaft entstehen können, nicht ohne Auswirkungen auf die Entwicklung unserer Heimatstadt. Aber das scheint niemanden mehr zu interessieren.

Im Eifer des Gefechts habe ich dann auch noch versäumt, meine Fragen zu der Präsentation des Investors zu stellen, mit der er sich in der letzten Sitzung des Planungsverbandes Seewiesen vorgestellt hat. Aber das ist vielleicht gar nicht so schlimm, denn ich werde sie vermutlich schriftlich an den Bürgermeister als Vorsitzenden des Planungsverbandes schicken und bei mir in den Blog stellen. Vielleicht gibt es dann ja auf der Sitzung des nächsten Planungsverbandes ein paar erhellende Antworten.

Aufgrund der fortgerückten Stunde werde ich die Vorstellungen des Ausschusses zur dem Thema „Hochwertigkeit“ erst morgen darstellen.

Vielleicht noch diese Geschichte zum Abschluß: Als ich auf dem Rückweg noch Nachbarn traf, wurde ich gefragt, wo ich herkomme. Als ich kurz über die Ausschusssitzung berichtete, wurde ich kurz zum Thema Seewiesen befragt. Dazu zwei erstaunte Anschlußfragen:
„Was, das ist immer noch nicht tot?“ und
“Was, die SPD ist dafür?“

Lärmschutz an der B 76

Die Aufstellung von Lärmschutzwänden an der B76 ist ein Dauerbrenner. Nachdem sich Dr. Lorenzen von der FWG für die Erstellung von Lärmschutzwänden stark gemacht und einem Bürger bei der Erstellung einer Petition behilflich war, teilte der Landesbetrieb für Straßenbau mit, das Planfeststellungsverfahren nunmehr einzuleiten. Die Absichten der Stadt, noch eine Lösung für den Bereich Einmündung Eutiner Strasse zu finden, sollte nicht mehr im der Vorplanung berücksichtigt, sondern später in das laufende Planfeststellungsverfahren eingebracht werden. Das war 2009. Jetzt teilt der Landesbetrieb mit, daß er das Planfeststellungsverfahren noch nicht eingeleitet habe, weil noch nicht alle Unterlagen vorliegen würden. Damit wird der schwarze Peter der Stadt zugeschoben. Mein Vorschlag, die Unterlagen für den Einmündungsbereich nunmehr an den Landesbetrieb zu geben, wurde abgelehnt, weil man dem Landesbetrieb damit indirekt recht geben würde. Nach meiner Einschätzung werden hier jetzt Befindlichkeiten geritten.
Tatsache ist, daß die Anwohner einen gesetzlich abgesicherten Anspruch auf Lärmschutz haben, Dieser Anspruch ist umzusetzen. Da die Lärmschutzwände eine verheerende Auswirkung auf das Stadtbild haben werden, unterstütze ich seit Jahren jede Maßnahme, die geeignet ist, diese Auswirkungen abzumildern. Dazu gehört auch die Planung des Einmündungsbereiches Eutiner Straße. Vor allem wäre aber wichtig, daß die innerörtliche Umgehung, die ausgebaut ist wie eine außerörtliche Umgehung, auf den Standard für eine innerörtliche Durchgangstraße zurückzubauen. Die entsprechenden Pläne lagen vor, vermutlich wurden sie beim Landesbetrieb für Straßenbau nicht nachdrücklich genug gefordert. Außerdem wäre es sinnvoll, nach dem Anschluß der A20 an die A7 die Umwandlung der B76 in eine LKW Maut Strecke anzustreben.

DANA Wohnanlage Hamburger Straße 13

Im letzen SteU fand ich eine Mehrheit für meine Auffassung, daß das in der Hamburger Straße geplante DANA Heim an dieser Stelle in der vorgestellten Form zu groß ist und das Stadtbild in diesem Eingangsbereich massiv beeinträchtigen wird. Daher wurde Herr Naumann gebeten, einen Individualentwurf vorzulegen. Er trug heute vor, daß alle Entwürfe in Richtung einer für das Stadtbild verträglichen Bauweise unwirtschaftlich sind.
Die FWG, die noch in der letzten Sitzung die Entwicklung alternativer Entwürfe angeregt hatte, stimmte daraufhin für den ursprünglichen Entwurf. Die CDU/FDP Fraktion stand in der Erwartung, über einen Alternativentwurf abzustimmen. Sie wurde durch die Entwicklung, über den alten Entwurf abstimmen zu sollen, überrascht und wollte das Thema erneut in der Fraktion beraten. Die Tendenz ist also eher gegen das Projekt. Auch in unserer Fraktion steht man dem Projekt in der projektierten Form eher ablehnend gegenüber. Ungeachtet dessen wird der Standort von allen Mitgliedern des SteU als geeignet für ein Wohnprojekt angesehen.
Nachdem wir bei der Frage der Ansiedlung von Supermärkten hart geblieben sind, ist Bewegung in die Angelegenheit gekommen. Vielleicht tut sich ja auch hier noch etwas, wenn wir geschlossen auf die Wahrung öffentlicher Interessen – und das Stadtbild ist ein öffentliches Interesse – drängen.

Eine Moorlinse gefunden

Das ist jetzt keine gute Nachricht. Bei den Bauarbeiten zur Umgestaltung des Schulhofes der Regionalschule ist man auf eine Moorlinse gestoßen. Um einen tragfähigen Untergrund für die Bushaltestelle zu schaffen, müssen ca. 1000 Kubikmeter Torf ausgehoben und durch Kies ersetzt werden. Die zusätzlichen Kosten dafür belaufen sich auf 37000,– Euro. Dieses Geld soll aus dem Haushalt erwirtschaftet werden, indem auf den Ausbau der Straßenbeleuchtung verzichtet wird. Dieser Vorschlag der Verwaltung wurde vom Umweltbeauftragten heftig kritisiert, da der Ersatz der bisherigen Lampen durch LED Leuchtmittel zu erheblichen Energieeinsparungen führen würde, was sich auch auf den Kohlendioxidausstoß auswirken würde. Er betonte, daß das Umweltschutzprogrämmchen der Stadt zum wiederholten mal als Steinbruch für andere Vorhaben herhalten muß. Es bestand Einigkeit darüber, die Mittel für die Straßenlaternen mit einem Nachtragshaushalt wieder bereitzustellen. Darüber hinaus soll versucht werden, den Schulverband an den Kosten zu beteiligen. Diese Forderung ist berechtigt, denn ohne die Verlegung der Bushaltestelle hätte der Schulverband die Kosten für den Umbau des Parkplatzes – und auch für die Verfüllung der Moorlinse – alleine tragen müssen.

Noch keine Entscheidung zur Klosterstraße

Um die Mittel aus der Städtebauförderung in Anspruch nehmen zu können, müssen die Arbeiten bis 30. Juni 2013 abgeschlossen sein. Der Zeitbedarf für die Bauarbeiten wird mit vier Monaten geschätzt. Das bedeutet, daß die Arbeiten spätestens Anfang März beginnen müssen. Ob die Arbeiten dann aufgrund der Witterung wirklich beginnen können, ist nicht vorhersehbar. Vor diesem Hintergrund ist es bedauerlich, daß sich der Ausschuß nicht auf eine der drei vorgestellten Varianten einigen konnte und die Entscheidung auf den nächsten Sitzungstermin verschoben hat, der allerdings erst nach den Sommerferien stattfinden wird.
Damit ist ein Baubeginn in diesem Jahr unrealistisch, da das Ende der Bauarbeiten dann in den Dezember fallen würde, der witterungsbedingt ebenso problematisch sein kann wie der März.

Ich hätte für die Variante 1 gestimmt, eine einheitliche Pflasterung für den jetzigen Straßen- und Gehwegbereich, mit relativ glatter Oberfläche. Nach meiner Einschätzung hätte es für diese Variante im Ausschuß eine Mehrheit gegeben.