Umkehrung des Wahlergebnisses

Am 14. Mai 2023 fanden die Kommunalwahlen in Schleswig Holstein statt. Bisher hat die Verteilung der Sitze in den Ausschüssen die Mehrheitsverhältnisse relativ gut wiedergegeben.
Das wird sich voraussichtlich ändern, weil die FDP einen ihrer beiden Sitz in der Ratsversammlung nicht nachbesetzten kann. Bündnis 90/Die Grünen hat die Gelegenheit genutzt, jetzt eine Neuwahl der Ausschüsse zu beantragen. Das ist völlig legitim. Mit dem Antrag haben alle Ausschussmitglieder ihre Sitze in den Ausschüssen verloren.
Am 4. November ist eine außerordentliche Sitzung der Ratsversammlung geplant, auf der die Mitglieder der Ausschüsse neu gewählt werde sollen. 

Ich bin kein Freund von Blockdenken, aber insbesondere in Personal- und Haushaltsfragen sowie bei der Wärmewende sind FWG, FDP und CDU als Mitte/rechts Parteien immer relativ eng zusammen, während SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen als Mitte/links Parteien ein annähernd gleiches Abstimmverhalten zeigen.

Zählt man die jeweiligen Prozentpunkte der letzten Kommunalwahl zusammen, dann verfügen:
Mitte/rechts über einen Stimmenanteil von 52,6 %,
Mitte/links über einen Stimmenanteil von 47,4 %.
Bei den Sitzen spiegelt sich das Verhältnis relativ gut wieder.
Wir haben in der Ratsversammlung 19 Sitze, die sich wir folgt zuordnen lassen:
Mitte/rechts 10 Sitze,
Mitte/links 9 Sitze.

Aus der Sitzverteilung in der Ratsversammlung ergibt sich das Sitzverhältnis in den Ausschüssen
Das bisherige Sitzverhältnis sieht wie folgt aus:
Mitte/rechts 6 Sitze
Mitte/links 5 Sitze.
Das Wahlergebnis in % und auch nach Sitzen wurde bisher in der Ratsversammlung wie auch in de Ausschüssen relativ gut abgebildet.
Dazu noch eine kurze Anmerkung: Die Ratsversammlung und die Ausschüsse werden bewußt mit einer ungeraden Anzahl von Mitgliedern besetzt, damit es nach Möglichkeit immer klare Ergebnisse gibt.
Bei Stimmen-Gleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

Der Umstand, dass die FDP einen ihrer beiden Ratssitze nicht nachbesetzten kann führt dazu, dass die Ratsversammlung zukünftig mit 18 Ratsherren und Ratsfrauen besetzt sein wird. Das wird zur Folge haben, dass es öfter zu Situationen kommen wird, in denen eine Stimmengleichheit besteht. Es besteht damit die Gefahr einer Selbstblockade.

Da die FDP dann nur noch einen Sitz in der Ratsversammlung hat, verliert sie ihren Fraktionsstatus. Die Sitze in den Ausschüssen werden aber nach der Größe der Fraktionen verteilt. Nach jetzigen Kenntnisstand wird der frei gewordene Sitz der FDP dann an Bündnis 90/Die Grünen übergehen. Damit kehren sie die Mehrheitsverhältnisse in den Ausschüssen um.
Mitte/links wird mit 6 Sitzen vertreten sein,
Mitte/rechts wird über 5 Sitze verfügen.
Das spiegelt das Wahlergebnis nicht wieder (52,6% Mitte/rechts, 47,4 % Mitte/links).

Wir haben drei Ausschüsse, den Hauptausschuss (HA), den Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP) sowie den Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie (SUE).
Der Hauptausschuss ist der koordinierende Ausschuss, kann den anderen Ausschüssen aber keine Vorgaben machen. Die Kompetenzen werden in der Zuständigkeitsordnung relativ klar geregelt.
Auch die Ratsversammlung kann Entscheidungen, die in einem Fachausschuss getroffen wurden, nicht einfach an sich ziehen, wenn sie nicht zuständig ist. Sie kann Entscheidungen aber zur erneuten Beratung an den Ausschuss zurück verweisen.

Das bedeutet, dass die Entscheidungsspielräume in den Ausschüssen zukünftig voraussichtlich von Mitte/links dominiert werden. Empfehlungen der Ausschüsse, die zum Beschuss in die Ratsversammlung weitergegeben werden, können dort an der Stimmengleichheit scheitern.

Am 4. November werden die Katen neu gemischt. Mal sehen was dabei rauskommt.

PV auf das Bahnhofsdach. Echt?

Gestern tagte der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie (SUE). Die Diskussion zu einem Tagesordnungspunkt halte ich für wichtig. Die Vorstellung der Ergebnisse der Machbarkeitsuntersuchung für Photo Voltaik Anlagen (PV-Anlagen) auf öffentlichen Gebäuden.
Vorweg: Ich unterstütze die Montage von PV-Anlagen auf Dächern öffentlicher Gebäude, grundsätzlich. 

Grundsätzlich ja, aber nicht auf unserem Bahnhof. 

Die BürgerEnergieNord (BEN) ist eine eingetragene Genossenschaft und hat schon mehrere Solarprojekte betreut. Ich habe in der Sitzung den Eindruck gewonnen, dass die Mitarbeitenden der BEN durchaus für engagiert und in Sachen PV-Anlagen auch für kompetent sind.
Was mir mißfiel ist, dass in der Machbarkeitsuntersuchung gleich mehrfach auftauchte, welche Leistung die BEN für die Stadt Plön erbringen kann. 

Hier stellte sich für mich die Frage, ob uns eine Machbarkeitsuntersuchung oder eher ein Werbeprospekt vorliegt. Diese Frage ist mehr rethorisch.
Ernst wird es bei der Frage, wie das mit dem Vergaberecht vereinbar sei. Diese Frage habe ich vorab an die Verwaltung gestellt. Nach Auskunft der Verwaltung wäre das kein Problem, sofern allen anderen Anbietenden die relevanten Daten, insbesondere die Stromverbräuche der Gebäude, zur Verfügung gestellt werden. Ich bin mir wirklich nicht sicher, ob das auf den gesamten Prozess von der Planung bis hin zur Bauausführung und Bauabnahme zutrifft. In der Vergangenheit liefen unsere Ausschreibungen nicht immer ohne Probleme durch. 

Bündnis 90/Die Grünen und SPD hatten sehr kurzfristig (einen Tag vor der Sitzung) einen gemeinsamen Antrag erstellt, in dem sie einen Beschluss erreichen wollten, folgende Gebäude mit PV-Anlagen auszurüsten:
– Bahnhof (Touristinfo)
– Feuerwehr/Johanniter.
Die Finanzierung wurde für die Haushalte 2026 bzw 2027 vorgesehen.
Bezüglich des Bahnhofes sollten beim Denkmalschutzamt entsprechende Genehmigungen beantragt werden.

Die Kurzfristigkeit halte ich aus gleich mehreren Gründen für problematisch, weil:
– Erstens: die Tagesordnung nur die Kenntnisnahme der Machbarkeitsstudie vorsah, keinen Beschluss.
Die Verwaltung meinte in der Sitzung zwar, dass das Thema auf der Tagesordnung stehen würde und sie kein Hindernis sehen würde, dass hierzu auch ein Beschluss gefaßt werden könne. Ich würde aber stark davon ausgehen, dass das nicht so ist, weil ganz ausdrücklich nur eine Kenntnisnahme und eben kein Beschluss vorgesehen war.
– Zweitens: Nach meiner Einschätzung wären die anderen Fraktionen gleichsam überrumpelt worden, weil sie keine Zeit mehr gehabt hätten, sich vorab zu dem Thema zu beraten.
– Drittens: Ein solcher Beschluss hätte umgehend von der Bürgermeisterin für rechtswidrig erklärt werden müssen, weil er gleich zweifach gegen das Haushaltsrecht verstoßen hätte. Es fehlte die Alternativenprüfung, es fehlte die Folgekostenberechnung. 
– Viertens: Im Bezug auf die Leistung der PV-Anlagen wäre es auch interessant zu wissen, ob mit dem Betrieb von PV-Anlagen mit mehreren 10.000 KW eine gewerbliche Nutzung verbunden wäre und welche Folgen das möglicherweise hätte im Bezug auf eine mögliche Steuerpflicht und den damit zusammenhängenden Personalaufwand.

Sofern diese Fragen durch die Verwaltung geklärt sind – gerne bis zur nächsten Sitzung des SUE im Herbst – habe ich kein Problem mit PV auf dem Feuerwehrgebäude.
Ein Problem habe ich mit PV-Anlagen auf dem Bahnhof. Der Bahnhof ist denkmalgeschützt. Aber das ist es nicht alleine. 

Er ist – aus meiner Sicht gleich nach dem Schloss – das Gebäude, mit dem die Plöner und Plönerinnen den Charme unserer Heimatstadt verbinden. Das liegt sicher an seiner traumhaften Lage am See in Verbindung mit dem etwas verschlafenen Reiz der Architektur des Gebäudes. Er ist prägend für das Straßenbild in seinem Umfeld und in der Wahrnehmung Plöns als liebenswerte Kleinstadt. Für mich verkörpert er das „Kleinstadtbahnhof-Gefühl“. Viele Menschen meiner Generation (50 % der Plönerinnen und Plöner sind älter als 50) kennen die Serie aus den frühen Siebzigern und verbinden damit die Erinnerung an ein Flair, von dem viel durch wenig einfühlsame Architektur und den Lauf der Zeit verloren gegangen ist.

Ein Kollege aus der SPD konterte damit – wie ich finde, sehr gelungen, dass er zur Generation „Schule am See“ gehören würde. Eine Formulierung, die ich um so besser finde, je länger ich darüber nachdenke. Für ihn sei es wichtig, dass die Stadt nach außen hin deutlich sichtbar zeigt, dass sie den Klimawandel und die Energiewende ernst nimmt und mit einer Vorbildfunktion vorangeht. Das ist eine nachvollziehbare Position.

Für mich ist es aber wichtiger, bei allen Maßnahmen auch das Stadt- und Landschaftsbild mit zu berücksichtigen und hier komme ich einfach zu einer ganz anderen Bewertung.

Ein weiteres gutes Argument für PV-Anlagen ist die Einsparung und Rentabilität der Anlagen, insbesondere im Bezug auf den Verzicht des Einkaufes von Strom aus dem Netz, auf die Einspeisevergütung und auf die Unwägbarkeiten der Strompreisentwicklung. Geld, insbesondere die Verbesserung der Einnahmesituation und Einsparungen bei der Ausgabesituation sind wirklich gute Argumente.

Aber auch hier gilt für mich: in manchen Fällen ist das Stadt- und Landschaftsbild bedeutsamer.

Was mit aber auch irgendwie an dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen aufstieß ist, dass der baldige Antrag auf Prüfung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung ein starkes Signal für Privatleute wäre, die ebenfalls denkmalgeschützte Gebäude besitzen. Im Rahmen der Diskussion erwähnte die Ausschussvorsitzende Frau Dahmke (Bündnis 90/Die Grünen) in ihrem Redebeitrag ausdrücklich die Rechtssicherheit für die Hauseigentümerinnen im Schlossgebiet. Wenn ich richtig informiert bin – und da lasse ich mich wirklich gerne berichtigen – dann gehört auch sie zu dem Personenkreis und ich frage mich, ob hier nicht möglicherweise ein Fall von Befangenheit vorgelegen haben könnte. 
Tatsächlich möchte ich mir aber auch nicht vorstellen, dass PV-Anlagen auf dem Dach des Marstalls, des Uhrenhauses oder womöglich des Prinzenhauses installiert werden. Auch auf der Alten Schwimmhalle oder der Kommandeursvilla sind sie für mich unvorstellbar. Trotz Energiewende sollte es möglich sein, wertvolle historische Ensemble zu bewahren.

Letztendlich kamen wir überein, die Machbarkeitsuntersuchung zur Kenntnis zu nehmen und über die Einrüstung mit PV-Anlagen im SUE zu beraten.
Mein Hinweis, dass Baumaßnahmen eigentlich in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (SteP) fallen müssten, wurde abgewiegelt. 

Na ja, als Mitglied im SUE bin ich rede-, antrags- und abstimmungsberechtigt.
Im SteP bin ich Gast und als Ratsherr lediglich redeberechtigt.
Mir soll es recht sein. 

Veranstaltung zur Wärmewende am 17. Juni 2025

Am 17. Juni 2025 wird es um 18:00 Uhr in der Aula am Schiffsthal eine Abschlussveranstaltung zur Kälte- und Wärmeplanung (KWP) geben. Dort werden die Ergebnisse der KWP durch das Büro Zeitengragd sowie der Abschlussbericht der Firma OCF zu den Untersuchungen zum Quartier Plön Süd-West vorgestellt.
Nach einer Pause werden noch einmal Ratschläge zum Thema „zukunftsfähig heizen“ gegeben. Zum Abschluss besteht die Möglichkeit, mit den Fachleuten aus den Firmen und der Verwaltung ins Gespräch zu kommen.
Im Vorgriff auf die Veranstaltung möchte ich schon einmal auf mögliche Inhalte eingehen. .

In der Ratsversammlung am 28 April haben wir uns nach einem zähen Ringen auf einen Kompromiss im Bezug auf den Umgang mit der Kälte- und Wärmeplanung (KWP) geeinigt, die bereits im Februar 2025 unter hohem Zeitdruck und mit einer Zufallsmehrheit (zwei Ratsmitglieder waren verhindert) von der Ratsversammlung beschlossen wurde.

Bei der Erstellung der KWP wurden nach meiner Meinung zwei Fehler gemacht. Zumindest einer der Fehler erscheint mir so gravierend zu sein, gravierend zu sein, dass ich nicht ausschließen möchte, dass der ganze Vorgang noch einmal wiederholt oder zumindest nachgebessert werden muss. .
(Anmerkung: Die Klarstellung zum Verfahren , weil bei der Erstellung der KWP nach meiner Auffassung wesentliche Verfahrenssschritte nicht berücksichtigt wurden. Darüber hinaus traf sie Festlegungen, die möglicherweise zu erheblichen finanziellen Risiken für die Stadt Plön führen könnte. Erschwerend kam hinzu, dass eine Bewertung der Risiken durch die Kämmerei aufgrund der Kürze der Zeit gar nicht möglich war.
Die von mir erkannten Mängel der KWP betreffen:
zum einen die nicht durchgeführte Alternativenprüfung, die einen Verstoß gegen das Haushaltsrecht (wirtschaftliche Haushaltsführung) darstellen könnte sowie
zum anderen die nicht durchgeführte „Beteiligung der Öffentlichkeit“.
„Beteiligung der Öffentlichkeit“ ist ein im Verwaltungsrecht stehender Begriff. Er beinhaltet die Veröffentlichung des Planes, genauer gesagt des Entwurfes der Planung, dessen öffentliche Erläuterung, die Möglichkeit für Bürger*innen, Stellungnahmen zu dem Planungsentwurf abzugeben, die Abwägung der Stellungnahmen und die Veröffentlichung des Abwägungsergebnisses.
Nichts von dem hat im Rahmen des Verfahrens stattgefunden. Um es noch einmal zu betonen, gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Verfahrensschritte wurden nicht durchgeführt. Nach meiner Meinung handelt es sich dabei um einen gravierenden Mangel, der eigentlich zur Aufhebung der KWP durch das Ministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Naturschutz (MEKUN) führen müsste. Zumindest eine Vorgabe zur „Heilung“ der Verfahrensfehler scheint mir unvermeidlich. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist – wie bereits gesagt – ein verwaltungsrechtlich feststehender Begriff. Es wäre höchst unprofessionell, ihn mit einer Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit zu verwechseln.
)

Da ich mit meinen Zweifeln nicht allein dastand und die Umsetzung der Empfehlungen des Büros Zeitengrad möglicherweise umkalkulierbare finanzielle Risiken beinhalten könnte, wurde in der Ratsversammlung am 28. April ein Beschluss über die Umsetzung der Empfehlungen der KWP gefasst.

Der von allen Fraktionen gemeinsam mitgetragene Beschluss beinhaltet – hier etwas zusammengefasst – folgende Punkte:
– Die Ergebnisse der KWP sind Empfehlungen der Fa Zeitengrad und werden grundsätzlich (Anm.: also mit Einschränkungen) anerkannt
– Planung, Bau und Betrieb von Wärmenetzen vorzugsweise durch externe Energieversorger
(Hintergrund: Kosten für Planng, Investitionen und Betrieb übersteigen die finanziellen Möglichkeiten von Stadt Plön)
– Die Umsetzung von einzelnen Maßnahmen der KWP erfolgen nur mit Beschluss der Ratsversammlung
– Als erstes sollen Vorbereitungen für die Maßnahme M2 (Quartier Plön Südwest) untersucht werden. Synergieeffekte für die Maßnahme M3 (Bahnhofsquartier) sollen mutgeprüft werden.
(Anmerkung: sinnvoll, weil nach meiner Meinung ein wirtschaftlicher Betrieb von Wärmenetzen außerhalb des zentralen Stadtbereiches wirtschaftlich nicht darstellbar ist.) 
– Es wird ein besonders Augenmerk auf die rechtlichen Aspekte und die finanziellen Auswirkungen für die Stadt gelegt.
(Anmerkung: Erfolgt erstmals im Rahmen der KWP, hätte aber meiner Meinung nach schon im Verlauf der Erstellung der KWP viel stärker berücksichtigt werden müssen, insbesondere auch durch die Einbindung der Kämmerei.)
– Für die Umsetzung der KWP werden keine neuen Stellen im Stellenplan der Stadt Plön geschaffen.
(Anmerkung: Ein sozial verträglicher Abbau von Personal ohne betriebsbedingte Kündigungen ist seit langem ein Kernanliegen der FWG-Fraktion, der ich angehöre).
– Sofern es zur Umsetzung von Nahwärmenetzen kommt, wird auf eine Anschluss und Benutzungszwang verzichtet.
– Es werden weitere Info-Kampagnen für den Zeitraum von 5 Jahren durchgeführt, sofern diese mit mindestens 50% gefördert werden.

Allgemein bleibt festzustellen, dass das Büro Zeitengrad im Stadtgebiet sehr weitreichend umfangreiche Flächen bzw. Quartiere darstellt, die für Wärmenetze geeignet sein sollen. Dementsprechend wird vorgeschlagen, gleich mehrere BEW-Untersuchungen einzuleiten. (BEW steht für Bundesförderung für effiziente Wärmenetze). Die Kosten für eine BEW Studie liegen nach meinem Kenntnisstand bei ca. 200.000,- €.

In der Vergangenheit habe ich immer wieder darauf hingewiesen, dass wir vor der Umsetzung von Maßnahmen nach KWP auf jeden Fall die Ergebnisse der Untersuchungen zum „Energetischen Sanierungsmanagements für das Quartier Plön-SüdWest“ abwarten. #Die Untersuchungen sind sehr viel detaillierter als die vorliegende KWP. Mit der Arbeit war das Ingenieurbüro OCF beauftragt. Der Entwurf des Endberichtes für das „Energetische Sanierungsmanagement für das Quartier Plön Südwest“ liegt nunmehr vor.
Der Endbericht wird in der Informationsveranstaltung am 17. Juni 25 ebenfalls vorgestellt.

Ich habe bereits vor längerer Zeit darauf hingewiesen, dass bereits die Zwischenergebnisse zum „Energetischen Sanierungsmanagement“ darauf hindeuten, dass Wärmenetze nur im zentralen Innenstadtbereich (Johannisstraße, Lange Straße, Markt und Schlossberg, …) wirtschaftlich zu betreiben sind. Diese Einschätzung hat sich für mich nach der letzten Sitzung der Lenkungsgruppe weiter bestätigt.
(Anm.: Hier muss auch noch betrachtet werden, dass die Wirtschaftlichkeit für den Betreiber und die Konsument*innen zwei unterschiedliche paar Schuhe sein können.)
Schon frühzeitig wurde im Energetischen Quartiesmanagement nicht so dicht bebaute Bereiche wie z.B. die Friedrich Kamp Straße im Bezug auf die Wirtschaftlichkeit eines Wärmenetzes kritisch betrachtet. Schon damals habe ich die Vermutung geäußert, dass diese Betrachtungen möglicherweise auch auf andere Bereiche übertragbar sind, sofern sie ähnliche Siedlungsstrukturen haben.
Ich kann hier nicht ins Detail gehen, da die Lenkungsgruppe Quartierskonzept vorgestern in nicht-öffentlicher Sitzung getagt hat, aber ohne die Verschwiegenheit zu brechen, ich fühle mich in meiner Einschätzung in vollem Umfang bestätigt.

Im Moment gehe ich davon aus, dass die Unterschiede in der Bewertung der Nahwärme-Eigningsgebiete zwischen dem Ingenieurbüro OCF und dem Büro Zeitengrad in den Maßstäben zu suchen sind, die an einen wirtschaftlichen Betrieb angelegt werden. 
Vor diesem Hintergrund halte ich die von mir am Anfang dieses Jahres vorgeschlagene Bewertung der Plausibilität der Ergebnisse der KWP durch zweites Ingenieurbüro nach wie vor für berechtigt.
Zweifel an der Korrektheit der Aussagen in der KWP sind mir u.a. bei der Aussage gekommen, dass ein Wärmenetz auch bei aufgelockerter Bebauung wie in Stadtheide offenbar wirtschaftlich betrieben werden kann, weil dort ein Wärmenetz existiert. Dazu kann ich nur sagen, dass nach meinem Kenntnisstand die ursprüngliche Planung vorgesehen hat, das gesamte Neubaugebiet mit einem Wärmenetz zu versorgen. Um das sicherzustellen soll ein Anschluss- und Benutzungszwang bestanden haben. Der Verkauf der Grundstücke verlief sehr stockend. Erst nachdem der Anschluss- und Benutzungszwang aufgehoben war, kam Schwung in den Verkauf.
Das ist also ein sehr untypisches Beispiel. Hinzu kommt, dass es wohl etliche Eigentümer*innen gibt, die sich lieben heute als morgen vom Wärmenetz abkoppeln würden, um auf ein anderes Heizungssystem umzusteigen.

Derzeit befassen sich das MEKUN in seiner Funktion als Kommunalaufsichtsbehörde wie auch der Landesrechnungshof mit der KWP der Stadt Plön. Solange die Prüfberichte dieser beiden Behörden noch nicht vorliegen wäre es im Moment ohnehin unverantwortlich, jetzt weitere Schritte zu unternehmen oder Maßnahmen zu beschließen, die über das hinausgehen, was wir ohnehin schon in der Ratsversammlung am 28. April beschlossen haben.
Bereits jetzt eine verläßliche Aussage zu treffen ist nicht möglich und wäre auch unseriös.
Somit kann zum jetzigen Zeitpunkt auch keine verläßliche Planungssicherheit bestehen.

Daher vermute ich, dass es auf der Infoveranstaltung am 17. Juni auch keine konkreteren Aussagen geben über den Bau von Wärmenetzen geben wir, die über eine unverbindliche Absichtserklärung hinausgehen.
Mir ist wohl bewußt, dass es für die Eigentümer und Eigentümerinnen sowie die politischen Entscheidungsträger*innen schwer einzuschätzen ist, was die Zukunft bringen wird. Ich werde hier mit Sicherheit keine Empfehlungen abgeben, aber meine persönlichen Überlegungen möchte ich abschließend zusammenfassen.

Die Bundesrepublik Deutschland ist internationale Verpflichtungen eingegangen. Diese Internationalen Verpflichtungen beinhalten u.a. die Klimaneutralität im Bereich Wohnen bis zum zum Jahr 2050. Auf nationaler Ebene peilt man das Jahr 2045 an. Wenn ich das richtig sehe, bestand zumindest für Schleswig Holstein die Zielsetzungr 2040.
Soll heißen, wie immer die gesetzlichen Regelungen noch geändert und angepasst werden, die Verpflichtung zur Reduzierung des CO2 Ausstoßes bleibt bestehen.
Die zukünftige Bepreisung des CO2 Ausstoßes wird dazu führen, dass individuelle Lösungen für Heizungen zukünftig einen wachsenden Preisvorteil haben, wenn sie nicht auf fossilen Brennstoffen basieren.
Heizungslösungen auf Holz-, Holzpellet- oder Biogasbasis werden nach meiner Einschätzung aufgrund der steigenden Preise (mangelnde Verfügbarkeit im großen Rahmen) auch nicht dauerhaft als wirtschaftlichste Lösung anzusehen sein.
Daher sehe ich es für mich persönlich als sinnvollen Weg an, erst einmal in die Dämmung (Kellerdecke, Dach, Abseiten) oder in größere Heizkörper zu investieren. Hier sind möglicherweise mit geringem Aufwand schon deutlich erkennbare Einsparungen möglich. Wenn die Maßnahmen ausreichen, die Vorlauftemperatung der Heizung auf 55 Grad abzusenken, dann ist das Heizen vermutlich auch mit einer Wärmepumpe oder dem Anschluss an ein Nahwärmenetz möglich. Auf teure Maßnahmen wie Außendämmung oder Austausch der Fenster kann dann ggf. verzichtet werden. Die Energieeinsparungen stehen möglicherweise in keinem Verhältnis zum Kostenaufwand.
Der Hinweis des Tischlers, der sich meine Fenster angeguckt hat, hier besonders vorsichtig zu sein, weil neue, gut gedämmte Fenster dazu führen können, dass sich die Kältebrücke in Richtung Mauerwerk verschiebt und dort zu Schimmelbildung führt, habe ich noch im Hinterkopf.
Wenn es um die nächste Heizung geht, dann wird es bei mir realistischer Einschätzung auf eine Wärmepumpe hinauslaufen, da ich davon ausgehe, dass in meinem Wohngebiet keine Nahwärmenetz gebaut werden wird.
Gibt es doch ein Wärmenetz, dann muss jede*r für sich rechnen und entscheiden:
Relativ niedrige Anschlusskosten an ein Nahwärmenetz und dafür höhere Heizkosten und Abhängigkeit von einem Monopolanbieter, aber kein Aufwand mehr für Schornsteinfeger und Wartung oder
Relativ hohe Anschaffungskosten für eine Wärmepumpe aber vergleichsweise niedrigere Heizkosten, wobei Wartung und – bei einer Hybridanlage (Wärmepumpe und bei Temperaturen deutlich unter Null eine zusätzliche Gasheizung) – auch noch der Schornsteinfeger anfallen würde.
Aber das ist meine ganz persönliche Einschätzung als Häuslebauer.

Über die Kulturnacht wird noch verhandelt

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie berichtete die Bürgermeisterin zum Thema „Kulturnacht“.

Vorwegmöchte ich anmerken, dass die „Kulturnacht“ in den vergangenen Jahren durch das Stadtmarketing durchgeführt wurde. Das Stadtmarketing ist eine Vereinigung der Plöner Geschäftsleute und Handwerker*innen. Das Stadtmarketing ist kein Bestandteil der Plöner Verwaltung, auch wenn die Verwaltung das Stadtmarketing in den vergangenen Jahren in vielerlei Hinsicht unterstützt hat.
Von daher ist der Name Stadtmarketing vielleicht etwas irreführend.

In den Haushaltsberatungen im April hat die CDU beantragt, 15.000,- € für die Durchführung der Kulturnacht i den Haushalt einzustellen. Damit wurde der Verwaltung auch ein finanzieller Spielraum gegeben. Der Antrag fand die Zustimmung aller Fraktionen.

Die Bürgermeisterin hat am letzten Donnerstag berichtet, dass sie mit dem Stadtmarketing in dieser und der kommenden Woche weitere Gespräche führen wird, um zu einer Lösung zu kommen, mit der die Kulturnacht langfristig gesichert werden kann. Kurzfristig geht es darum, dass die Haftungsfragen bezüglich der Durchführung geklärt werden, langfristig muss die Frage geklärt werden, wie die Durchführung auch in den kommenden Jahren gesichert werden kann. 

Soll heißen: Politik, Verwaltung und Stadtmarketing ringen derzeit um eine Lösung. 

Ich selber bin nicht betroffen, da ich Anfang September voraussichtlich auf einer lange geplanten Segeltour sein werde. Aber für alle Plönerinnen und Plöner und die Bürger*innen aus den Umlandgemeinden hoffe ich sehr, dass die Kulturnacht auch in diesem Jahr wieder gefeiert werden kann. 

SPD und Bündnis 90/Die Grünen stimmen gegen die Nutzung eines nahezu klimaneutralen Kraftstoffes

Der synthetische Kraftstoff HVO 100 ist geeignet, fossilen Diesel zu ersetzen. Wenn er zertifiziert ist, dann wurden kein Palmöl oder ähnliche Biostoffe verarbeitet, für deren Anbau Regenwälder gerodet wurden. Statt dessen werden Abfallstoffen wir Fettabfälle oder altes Motorenöl verarbeitet. Die Reduzierung von fossilem CO2-Ausstoßes kann bei bis zu 90% liegen. Der Ausstoß anderer Schadstoffe kann – gerade bei älteren Motoren – deutlich reduziert werden.

HVO 100 ist dennoch kein Allheilmittel gegen den Klimawandel, weil es nicht ausreichend Grundstoffe gibt, um HVO für alle zu produzieren. Dennoch kann es als Zwischenlösung angesehen werden, um vorhandene Diesel-Fahrzeuge nahezu klimaneutral zu nutzen.

Daher hatte die FWG-Plön bereits im September vorigen Jahres einen entsprechenden Antrag gestellt. Damals wollte man noch nicht entscheiden. Statt dessen hat man einen Prüfauftrag gestellt. Es sollte ermittelt werden, 
– welche Autos aus der Flotte der Plöner Kraftfahrzeugflotte mit HVO 100 betrieben werden können (Baubetriebshof, Feuerwehr)
– ob es Ko-operationsmöglichkeiten mit anderen lokalen Fahrzeugflotten (z.B. Feuerwehr, THW, VKP) gibt und
– Welche Erfahrungen es bei anderen Betrieben gibt, die bereits heute HVO 100 nutzen, etwa bei der Verkehrsbetrieben im Kreis Rendsburg Eckernförde.

In der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie lag ein Beschussvorschlag der Verwaltung vor. Er empfahl eine Ablehnung.

Im Endeffekt kann ich mit einer Ablehnung leben, wenn diese schlüssig und gut begründet ist. Leider konnte der Eindruck entstehen, dass die Vorlage die Entscheidung in eine ganz bestimmte Richtung lenken sollte.
Wie ist die Aussage unter „Finanzielle Auswirkungen“ sonst zu verstehen: „Sollte dem Beschlussvorschlag gefolgt werden und keine Umstellung des Kraftstoffes erfolgen, ergeben sich entsprechend auch keine finanziellen Auswirkungen aus der Vorlage.“ Es wäre schon in Ordnung gewesen, zumindest die finanziellen Auswirkungen aufzuzeigen, die zu erwarten wären, wenn man sich für den klimafreundlichen Kraftstoff entschieden hätte.
Aus meiner Sicht wollte die Verwaltung das aber nicht und hat die politische Meinungsbildung beeinflußt.

Auch der Umstand, dass es in 243 Tagen seit dem ersten Beschuss nicht gelungen ist, nach den Erfahrungen bei anderen HVO-100 Nutzern nachzufragen zeugt nicht von Nachdruck bei der Bearbeitung des Beschusses vom letzten Jahr.
Immerhin, in der Sitzung wies die Bürgermeisterin darauf hin, dass der Termin für ein Gespräch mit der VKP bereits vereinbart ist.
Ich denke, bis dahin könnte man auch ermitteln, welche unserer Plöner Feuerwehrfahrzeuge mit HVO 100 betrieben werden können.

Besonders enttäuscht war ich von den Ausführungen zum Themenbereich „Klimarelevanz / Begründung.“
Hierbei wurde lediglich aus einem Factsheet der Deutschen Umwelthilfe vom 30. Juli 2024 zitiert, das auf die Probleme mit HVO 100 hinweist, die ich nicht völlig von der Hand weisen will.

Allerdings scheint das Factsheet nicht im Ansatz den Anforderungen an eine wissenschaftliche Aussage zu genügen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr kommt, unter anderem durch Auswertung öffentlich verfügbarer wissenschaftlicher Studien und in Übereinstimmung mit den Bewertungen des Bundesumweltamtes und des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu einem völlig anderen Ergebnis.
Auch hier keine Darstellung des Sachstandes und keine Abwägung von Argumenten und Gegenargumenten.
Ich wiederhole mich: Aus meiner Sicht wollte die Verwaltung das aber nicht und hat die politische Meinungsbildung beeinflußt.

Der Antrag der Verwaltung kann im Bürgerinformationssystem eingesehen werden.
https://www.ploen.de/buergerinformationssystem/wicket/resource/org.apache.wicket.Application/doc1074458.pdf

Den vollständigen FWG-Antrag stelle ich nachfolgend ein:

Sachstand

Der Inhalt des Beschusses vom 12. September 2024 wurde nicht umfänglich, sondern nur in Teilen umgesetzt.

Aus der Vorlage nicht erkennbar, ob die Möglichkeit der Betankung der Plöner Feuerwehrfahrzeuge mit HVO 100 untersucht wurde. 

Ferner ist weder erkennbar, ob Kooperationsmöglichkeiten mit dem Kreis erörtert und welche Ergebnisse dabei erzielt wurden. Entsprechende Bemühungen und Ergebnisse werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
Abschließend ist festzustellen, dass auch keine Erfahrungen von andern HVO 100 Nutzern, z.B den Verkehrsbetrieben des Kreises Rendsburg Eckernförde eingeholt wurden.

Die Begründung der Klimarelevanz ist in der vorgelegten Form weder richtig noch haltbar.
Die Vorlage der Verwaltung beschränkt sich ausschließlich auf ein Factsheet der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom 30. Juli 2024.
Die DUH ist eine gemeinnützige Organisation, die gem. Lobbyregistergesetz im Lobbyregister eingetragen ist. Damit ist sie als Interessenvertretung, aber nicht als neutrale Instanz anzusehen.
Das Factscheet enthält Aussagen, die nach Auffassung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) in keiner Weise den Anforderungen entsprechen, die man an eine wissenschaftliche Untersuchung stellen kann. 

Zu den Inhalten des Factsheets hat sich das BMDV) eindeutig positioniert. Das geht sehr klar aus der „Erkenntnislage zu Umweltauswirkungen von HVO 100“ des BMDV vom 12. August 2024 hervor:
„HVO ist ein besonders nachhaltiger und hochwertiger Biodieselkraftstoff. HVO in Reinform (HVO 100) hat ein CO2-Emissionsminderungspotenzial von mehr als 90 Prozent.“

„Aufgrund der Unterschiede in seinen strukturchemischen Eigenschaften entstehen bei Verbrennungsvorgängen gegenüber konventionellem Dieselkraftstoff grundsätzlich weniger Rußpartikel, Kohlenwasserstoffe, Kohlenmonoxid und CO2.“

„tendenziell fällt die Reduzierung des Ausstosses von Schadstoffen bei modernen Dieselmotoren geringer aus als bei älteren Dieselmotoren.“

„Die Einordnung des BMDV wird nicht nur durch öffentlich verfügbare wissenschaftliche Studien, Veröffentlichungen und Untersuchungen gestützt, sondern folgt darüber hinaus auch der Bewertung des Umweltbundesamtes sowie des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages.“

Das vollständige Dokument kann im Internet nachgelesen werden:
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/erkenntnislage-umweltauswirkung-hvo100.html

Unter Bezug auf den Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ ist nicht erkennbar, ob die Kämmerei an dessen Erstellung beteiligt war. Zumindest fehlt dafür ein nachvollziehbarer Hinweis (aus Sicht der Kämmerei). Darüber hinaus ist die Darstellung unvollständig, weil nicht dargestellt wird was passiert, wenn die Selbstverwaltung dem Beschlussvorschag der Verwaltung nicht folgt. 

Zertifizierte HVO 100 Kraftstoffe enthalten kein Palmöl, bestenfalls Palmölreste.

Bewertung:

– Durch die Nutzung von HVO 100 kann eine signifikante Reduzierung des CO2-Ausstoßes erreicht werden.

– Für ältere Dieselmotoren ergibt sich zudem eine Reduzierung des Ausstoßes anderer Schadstoffe. 

Die Mehrkosten werden tendenziell durch sinkende Kraftstoffpreise ganz oder teilweise kompensiert.

Die Synergieeffekte, die sich aus der Kooperation mit der Feuerwehr Plön und dem Kreis ergeben können wurden bisher noch nicht in ausreichendem Maße betrachtet, bewertet und abgewogen.

Die Nutzung von HVO 100 Kraftstoffen ist eine vergleichsweise kostengünstige Lösung, um einen Beitrag zur Vermeidung von Treibhausgasen zu leisten. Die Nutzung ist als Zwischenlösung anzusehen. Unter Betrachtung der Life Cycle CO2 Bilanz ist die Nutzung bestehender Fahrzeuge bis zum Ende der Nutzbarkeit nach vorläufiger Einschätzung die vermutlich nachhaltigste Lösung. Bei Ersatzbeschaffungen sind Fahrzeuge mit alternativen Antriebsarten in die Auswahlentscheidung mit einzubeziehen

Finanzielle Auswirkungen

Die Mehrkosten für die Betankung mit HVO 100 liegen im Rahmen zwischen 700 und 800 €.
Derzeit sinken die Kraftstoffkosten. Bei stagnierendem oder nur verhaltenem Wirtschaftswachstum werden sie voraussichtlich weiter sinken oder stabil bleiben.
(Preisentwicklung Diesel:
04. Februar 25: 1,691 €,
29. April 2025: 1,572 €)
Die Mehrkosten werden derzeit zum größten Teil oder ggf. komplett durch die momentan sinkenden Kraftstoffpreise kompensiert. 

Beschussvorschlag:

1. Der SUE möge beschließen, dass die stadteigenen Fahrzeuge, die für eine Nutzung von HVO 100 geeignet sind, zukünftig mit HVO 100 betrieben werden.

2. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass aus der Vorlage der Verwaltung nicht hervorgeht, ob die Arbeitsaufträge, die in dem Beschuss des SUE vom 12. September 2024 erteilt wurden, auch abgearbeitet sind. Die Prüfergebnisse werden nicht dargestellt. Das ist in schriftlicher Form nachzuholen.  Dazu ist in der nächsten Sitzung des SUE zu berichten.
Insbesondere ist auf folgende Punkte einzugehen:
– Nutzung von HVO durch Fahrzeuge der Feuerwehr Plön
– Ko-operation mit dem Kreis Plön (THW, VKP)
– Erfahrungen anderer Nutzer*innen.

3. Die vorhandenen Fahrzeuge der Stadt Plön werden im Rahmen einer nachhaltigen Bewirtschaftung bis zum Ende ihrer Nutzbarkeit betrieben und dann durch Ersatzbeschaffungen ersetzt, wobei im Auswahlverfahren auch alternative Antriebsmöglichkeiten berücksichtigt werden sollen. 

Ende des Antrages

Mein Fazit: Während man sich im Bereich Kälte- und Wärmeplanung an der extrem teuren Musterlösung abarbeitet, ist man an einem sofort umsetzbaren, relativ wirksamen und vergleichsweise sehr günstigen Zwischenschritt nicht interessiert.

– 3.254.700,- €

Die Überschrift ist der Fehlbedarf, den der Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 im Moment benennt. Er könnte im Verlauf der Haushaltsberatungen noch steigen oder sinken, aber irgendwo in dem Bereich wird er sich einpendeln. Erste Haushaltsberatungen stehen in der bevorstehenden Woche an.

In der nächsten Woche werden gleich drei Sitzungen stattfinden. Montag tagt der Hauptausschuss (HA), Mittwoch der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP) und Donnerstag der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie (SUE).
Am Dienstag gibt es abends einen Vortrag zur Evolution der Mittelmeereidechse, Mittwoch findet am Nachmittag das Rundgespräch für Menschen mit Beeinträchtigungen statt und am Freitag ist die Jahreshauptversammlung des TSV.

Alle Ausschusssitzungen sind öffentlich, es gibt aber jeweils im Anschluss an den öffentlichen Teil auch noch einen nicht-öffentlichen Teil, bei dem Vertragsangelegenheiten, Grundstücksangelegenheiten oder auch Personalangelegenheiten erörtert werden.

Im öffentlichen Teil gibt es auch immer eine Einwohner*innenfragestunde. Dort kann man sich mit seinen Fragen und Anregungen an die Verwaltung oder auch an die politischen Vertreter*innen wenden.

Die Sitzung des HA am Montag wird für die Öffentlichkeit relativ uninteressant sein, da die Themen: Stellenbesetzung Fachbereichsleitung 1, Wegenutzung Strom und Gas, Schlossgarage, Fundtierveertrag mit dem Tierschutzverein und Anmietung von Büroräumen im nicht-öffentlichen Teil behandelt werden. 

Hier geht es im öffentlichen Teil um das Sanierungsgutachten für das Rathaus und das Ölmühlengebäude. Zusammen, und dabei geht es nur um Erhaltungsmaßnahmen und Brandschutz liegen wir mit der Kostenschätzung bei 2,4 Millionen.
Das ist eine erhebliche Summe, die noch nicht im Haushalt berücksichtigt ist. Allerdings müssen die Planungen weiterlaufen und die Ausschreibungsunterlagen vorbereitet werden. Hier ist meiner Ansicht nach zu überlegen, ob man die Maßnahmen auf ihre Dringlichkeit hin untersucht und ggf. über einen längeren Zeitraum streckt. 

Außerdem kommt das Thema Fahrradstreße wieder auf den Tisch. Der Kreis hat abgelehnt, die Rodomstorstraße zur Fahrradstraße zu machen. Das basiert auf einer alten Rechtslage, die sich gerade geändert hat oder in Kürze ändern wird. Dann können auch andere Aspekte wir Städtebau oder Lärmschutz ect. Als Begründungen mit herangezogen werden. Solange es da noch keine Klarheit gibt, sollten wir die Reihenfolge ändern und nach meiner Ansicht die Eutiner Straße angehen, wo die Sache einfacher zu sein scheint. Danach wäre dann die Rodomstorstraße (Süd) Gänsemarkt bis zur Kreuzung B 76 an der Reihe, auch um den Anwohnern am und um den Gänsemarkt in Sachen Lärmschutz zu helfen. 

Das dritte große Thema wird der Haushaltsentwurf des SteP für das Jahr 2025 sein. Leider ist es uns nicht gelungen, schon im vergangenen Jahr einen Haushalt für dieses Jahr zu beschließen. Deshalb müssen wir das am besten bis Ende April erledigen. Wenn wir das nicht tuen, dann müssten wir erst die Jahresabrechnung für 2024 fertig stellen, bevor wir dann den Haushalt 2025 beschließen können.
Den Haushalt für 2025 haben wir im letzten Jahr leider nicht fertig gestellt bekommen, weil sich abzeichnete, dass nach den Sommerferien ein Nachtragshaushalt erstellt werden muss. Damit war unsere ohnehin schon ausgelastete Kämmerei gebunden. 

Der Haushalt sieht wie jedes Jahr düster aus. Auch wenn es nicht gelingt, alle Vorhaben, für die Geld eingeplant wird, umzusetzen, so machen die Rahmendaten doch klar, dass wir uns jede Ausgabe und jedes Vorhaben zweimal überlegen müssen. Niemand will mit der Kettensäge durch das Rathaus ziehen, aber wenn wir unsere Handlungsfähigkeit ein Stück weit erhalten wollen, dann ist Sparsamkeit das Gebot der Stunde.

Für 2024 waren Erträge in Höhe von 27,75 Mio € geplant. Für 2025 sieht der Haushaltsentwurf 26,4 Mio € vor. Das sind Mindereinnahmen von – 4,9 %. Die Ursache ist zum einen, dass die Umstellung der Grundsteuer für die Stadt zu Mindereinnahmen in Höhe von 70.000,- € geführt hat, zum anderen Tricksereien mit der ParkApp zu Mindereinnahmen in ähnlicher Höhe führen.
Der Hauptpunkt sind aber Reduzierungen bei der Fehlbedarfszuweisung, bei der Herabsetzung von Pensionsrückstellungen und bei Schlüsselzuweisungen

Für 2024 waren Aufwendungen (Ausgaben) in Höhe von 27,78 Mio € geplant. Für 2025 sieht der Haushaltsentwurf 29,48 Mio € vor. Das sind Mehrausgaben in Höhe von 7,9 %. Die Veränderungen bei den Mehraufwendungen kommen durch Steigerungen bei der Transferleistungen, den Personalaufwendungen, den Unterhaltsaufwendungen, den bilanzieren Abschreibungen sowie Mieten und Pachten zustande. Auch die Kreisumlage steigt um 6,7 Prozent, Geld, das die Kommune an den Kreis zur Erfüllung von dessen Aufgaben abführen muss.

Der Verwaltungsentwurf sieht für 2025 und die folgenden Jahre folgende Fehlbedarfe vor (in Klammern der Wert, der im Haushalt 2024 für die jeweiligen Jahre berücksichtigt war):
2025: – 3.254.700,- € (- 1.820.700)
2026: – 3.289.500,- € (- 1.989.200)
2027: – 2.881.300,- € (- 2.881.300)
2028: – 2.858.800,- € (Anm.:
Es wird immer für drei Jahre vorausgerechnet, für 2028 lagen 2024 also keine Berechnungen vor.)

Die Investitionen sind wie folgt geplant.
HA: 835.800,- €
Das beinhaltet: Erneuerung Parkplatz für die Feuerwehr, Anschaffung eines Toilettnecontainers für den Strandweg,Standort ehemaliger Bootsverleih, Beschaffung Container für die Feuerwehr)
SteP: 411.200,- €
Das beinhaltet: Eigenmittel für Städtebauförderung, Planungskosten und Kosten für den Umbau weiterer Bushaltestellen, Erneuerung von Stegen)
SUE: 2.978.800,- €
Das beinhaltet: Sportplatz Schiffsthal, Umrüstung Flutlichtanlagen auf LED, Containerausstattung.
Hierbei ist zu erwähnen, dass die Sportplatz alleine mit 2,8 Mio € zu Buche schlägt.


Nicht berücksichtigt sind dabei die Kosten für die Erhaltungsmaßnahmen am Rathaus und an der Ölmühle (2,4 Mio €) sowie für die Umsetzung des Kälte- und Wärmeplanung, über die am darauffolgenden Donnerstag zu entscheiden ist. 

Am Ende des Tages wird für den Zeitraum 2025 bis 2028 mit einer Nettoneuverschuldung von 7,5 Mio € gerechnet. Meistens kommt es nicht ganz so schlimm, aber besser wird es dadurch auch nicht. 

Damit leite ich zum SUE über, bei dem das Thema Haushaltsberatung ebenfalls auf der Tagesordnung steht. Drei weitere Tagesordnungspunkte (TOP) befassen sich mit dem Klimaschutz.
Der TOP 5 geht auf einen Antrag der CDU zurück. In der Ratsversammlung wurde die kommunale Kälte- und Wärmeplanung (KWP) beschossen. Da je ein Ratsherr der CDU und der FWG abwesend waren, hatten SPD und Bündnis 90/Die Grünen eine Mehrheit, mit der sie die KWP beschlossen haben. Die Mehrheitsverhältnisse sehen für alle weiteren Beschlüsse dann genau umgekehrt aus. Damit ist eine echte Blockadesituation entstanden, vor der ich in der Ratsversammlung gewarnt habe. Ich rechne es dem CDU-Fraktionsvorsitzenden hoch an, dass er die Initiative ergriffen hat, um die Blockadesituation aufzulösen.
Es wird gerade an einem Kompromissvorschlag gearbeitet, der für alle oder die breite Mehrheit der Fraktionen annehmbar ist. Das halte ich für einen gangbaren Weg.
Meine Kritik richtete sich bisher auf Verfahrensfehler bei der Erstellung der KWP, insbesondere die nicht durchgeführte Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die fehlende Alternativenprüfung (Die KWP liest sich wie eine Vorfestlegung auf Wärmenetze. Dezentrale Lösungen (z.B. Wärmepumpen oder Holzpelletanlagen) wurden in die Bewertung für die Auswahl der wirtschaftlichsten Lösung ebensowenig betrachtet wie Folgekosten.

Damit verbunden ist der TOP 8, Maßnahmen des Klimaschutzes. Hier schlägt die Verwaltung mehrere Optionen, Maßnahmen und Maßnahmenpakete vor und empfiehlt zwei Varianten: Variante 1: BEW Studien für das Quartier Plön SüdWest und das Bahnhofsquartier.
Variante 2: BEW Studien für das Quartier Plön SüdWest, das Bahnhofsquartier und das Quartier Vogelberg.
Beide Varianten umfassen jeweils auch noch ein Paket „Öffentlichkeitsarbeit“.
Die Kosten werden mit 363.000,- € bzw. 453.000,- € angegeben, der Eigenanteil der Stadt würde 213.000,- € bzw. 258.000,- € betragen.

Diesem Beschlussvorschlag kann ich in keiner Weise folgen. Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll, erst die Ergebnisse der laufenden Untersuchung vom Ingenieurbüro OCF abzuwarten, auszuwerten und aus der Auswertung Empfehlungen für das weitere Verfahren zu erarbeiten.
Im Anschluss daran wäre es sinnvoll, eine Alternativenprüfung für Lösungsansätze durchzuführen. Ziel muss es sein, bis 2025 die Klimaneutralität im Bereich Gebäudeheizen zu erreichen.

Mögliche Alternativen wären:
1. Die Stadt engagiert sich durch die Planung, den Bau und den Betrieb eines Nahwärmenetzes oder mehrerer Nahwärmenetze selber oder über eine Tochtergesellschaft wie die Stadtwerke.
Dezentrale Heizanlagen durch Eigentümer*innen für ihre Gebäude in den Bereichen, die nicht an ein Wärmenetz angeschlossen werden.
2. Die Stadt ermuntert Energieanbietern, Nahwärmenetze in Plön auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko zu planen, zu bauen oder zu betreiben, beteiligt sich aber nicht mit eigenem Kapital.
Dezentrale Heizanlagen durch Eigentümer*innen für ihre Gebäude in den Bereichen, die nicht an ein Netz angeschlossen werden.
3. Die Stadt veranlasst den Bau eines Wärmenetzes in den Bereichen, wo dezentrale Heizanlagen nicht sinnvoll oder möglich sind.
In allen anderen Bereichen steht es in der Verantwortung er Eigentümer*innen der Gebäude, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und bis 2025 klimaneutral Heizungen einzubauen.
Sofern externe Wärmenetzanbieter bereit sind, auf Eingene Kosten und auf eigenes Risiko Netze zu planen, zu bauen und zu betreiben, wird das von der Stadt unterstützt.

Im Laufe des weiteren Verfahren könnte dann auch die Beteiligung der Öffentlichkeit nachgeholt werden. Das würde bedeuten, dass die Bürger*innen und Eigentümerinnen die Möglichkeit haben, die Pläne einzusehen und Anregungen und Bedenken geltend zu machen. Die Anregungen und Bedenken müssten dann betrachtet, bewertet und abgewogen werden. Das Ergebnis der Abwägung wäre anschließend zu veröffentlichen. (Analog zu Bebauungsplänen, es wäre also nichts Neues.)

Mit der Abwägung und der Beteiligung der Öffentlichkeit wäre am Ende eine ergebnisoffene und transparente Entscheidung möglich.

Mein Redebeitrag zur KWP in der Ratsversammlung

In der Ratsversammlung am gestrige Mittwoch ging es zum Thema kommunale Kälte und Wärmeplanung (KWP) hoch her. Der Termin der Ratsversammlung wurde einen Monat vorverlegt. Leider hatten ein Ratsherr der CDU und ein Ratsherr der FWG für den Februar schon langfristig Urlaub gebucht.
Die Mehrheitsverhältnisse entsprachen damit 8:7 zu Gunsten von Bündnis 90/Die Grünen. Normalerweise besteht ein Mehrheitsverhältnis von 9:8 für CDU, FDP und FWG.
In der gemeinsamen Sitzung von Hauptausschuss und Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie am 03. Februar 2025 wurde der Beschlussvorschlag der Verwaltung zur KWP zurückgewiesen. Mit 6:5 Stimmen wurde ein Beschlussvorschlag der CDU angenommen, der insbesondere im Bezug auf die Finanzierung Sicherheitsmaßnahmen vorgesehen hatte.
Daraufhin hatte Bündnis 90/Die Grünen einen eigenen Beschlussvorschlag eingebracht.
In einer Sitzungsunterbrechung versuchten die Fraktionen, doch noch einen gemeinsamen Kompromiss herbeizuführen. Ich hätte dem Kompromissvorschlag der CDU zustimmen können, aber die Gespräche in der Sitzungsunterbrechung haben sich an einer Stelle festgefahren.
Der Vorschlag von Bündnis 90/Die Grünen wurde abschließend mit der Zudallsmehrheit von einer Stimme beschlossen.
In den kommenden Jahren wird es interessant, ob wir uns in den Ausschüssen und zukünftigen Ratsversammlungen so zusammenraufen können, dass etwas vernünftiges dabei herauskommt. An mir soll es nicht liegen.

Nachfolgend mein Redebeitrag:

Sehr geehrter Herr Bürgervorsteher, sehr geehrte Kolleg*innen aus Verwaltung und Selbstverwaltung, sehr geehrte Gäste,
sehr verehrte Frau Bürgermeisterin

Ich fange mal mit zwei Zitaten an: 

Aus unserer Geschäftsordnung:

§7 Abs 3: „Anträge, die bei ihrer Annahme zu zusätzlichen Aufwendungen und Auszahlungen führen oder erwartete Erträge oder Einzahlungen mindern, müssen, um als wirksam gestellt zu gelten und behandelt zu werden, einen Deckungsvorschlag enthalten.“ 

Aus der Vorlage der Verwaltung zu diesem Tagesordnungspunkt steht unter dem Punkt Finanzielle Auswirkungen: „Aufgrund der Kürze der Zeit ist es der Kämmerei nicht möglich, die finanziellen Auswirkungen korrekt darzustellen.“

Ich will an dieser Stelle nicht darüber spekulieren, ob wir die KWP jetzt überhaupt beschließen dürfen. Ich will damit aber betonen, dass wir mit dem Beschluss der KWP in ein Vorhaben starten, dessen Ausgang ungewiß und mit Risiken behaftet ist.
Im Allgemeinen nennt man so ein Vorhaben Abenteuer.

Wir müssen uns klar machen, dass die KWP als strategischer Plan über die kommenden 40 bis 50 Jahre Einfluß auf die Entwicklung der Stadt Plön haben wird. Und trotzdem – obwohl der Plan bereits im Juni 2024 in Auftrag gegeben wurde – wurde die Kämmerei nicht an der Erstellung des Planes beteiligt.
In acht Monaten soll es nicht möglich gewesen sein, die Kämmerei zu beteiligen?
Sie wurde nach meiner Einschätzung erst beteiligt, nachdem die KWP bereits an das Ministerium abgegeben wurde.
Das war am 20. Dezember 2024, ganz klar zu spät. 

Das erklärt dann natürlich auch die Aussage der Kämmerei, die auf die Schnelle noch mal was zu „Finanziellen Auswirkungen“ in die Beschlussvorlage schreiben musste. Ich möchte mich ausdrücklich bei der Kämmerei bedanken, dass sie nicht mit Allgemeinplätzchen und Floskeln gearbeitet hat, um dieses Versäumnis irgendwie gerade zu ziehen. Und die Kämmerei hatte bei objektiver Betrachtung auch keine Zeit, aktuell auf die Schnelle eine qualifizierte Stellungnahme zu erarbeiten. Sie arbeitet derzeit unter Hochdruck am Haushalt 2025, der bis Ende April beschlossen sein sollte. 

Hier erlebe zumindest ich ein Deja Vu. Hatten wir nicht genau das selbe bei der Umsetzung des Wärmenetzes im Quartier Plön Südwest erlebt. Dort wurde eine sicher sehr wünschenswerte Planungen durchgeführt. Allerdings scheiterten die Planungen in Teilen.
Warum?
Weil sie beim Kontakt mit der Realität an der Klippe der Finanzierbarkeit gescheitert ist.

Herr Prüß war damals Klimaschutzmanager der Stadt Plön und hat den Prozess gesteuert.
Heute ist Herr Prüß Senior Consultant bei dem Büro Zeitengrad. Wurde aus dem Scheitern nichts gelernt oder warum erleben wir das Gleiche noch einmal, nur im größeren Maßstab?

Genau so wenig wie die Kämmerei an der Erstellung der KWP beteiligt wurde, wurde die Selbstverwaltung daran beteiligt. Eigentlich waren zwei Sitzungen der Lenkungsgruppe während der Erstellung vorgesehen. Das ist nicht passiert. Die KWP wurde also erstellt, ohne die politischen Vertreter*innen vor Ort mit einzubeziehen.
Das wäre im Planungsprozess sicher hilfreich gewesen, denn dann hätte zumindest ich auf eine Alternativenprüfung gedrungen. Es hätte gegeneinander abgewogen werden müssen, ob das Ziel der Klimaneutralität 2045 wirklich nur über einen weiträumigen Ausbau von Wärmenetzen möglich ist.
Wäre es vielleicht nicht mit weniger Risiken und Kosten für die Stadt verbunden, wenn wir uns auf Wärmenetze konzentrieren, wo Einzellösungen nicht möglich sind, also im Bereich Johannisstraße, Lange Straße, Markt, Schlossberg und Klosterstraße?
Sollten wir in den weniger eng bebauten Gebieten dann nicht den Eigentümer*innen die Entscheidung überlassen, für welches CO2 neutrale Heizungssystem sie sich im Rahmen der jeweils gültigen Gesetzgebung entscheiden? 

Lassen sich die Zwischenergebnisse der noch laufenden Untersuchungen der Firma OCF nicht zumindest dahingehend verstehen, dass auf die Errichtung eines Wärmenetzes im Bereich Prinzenstraße und Seestraße verzichtet wird?
Warum wurde diese Alternative nicht betrachtet? 

Würde die Alternative nicht auch das finanzielle Risiko für die Stadt Plön reduzieren? Wäre es in vielen oder den meisten Bereichen nicht sogar wirtschaftlicher für unsere Bürger*innen

Natürlich hätte ich nichts dagegen, wenn sich Firmen dafür interessieren, in Plön Wärmenetze zu planen, zu bauen und zu betreiben, wenn sie das auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko tuen würden.
Dann wird der Markt ja zeigen, ob Wärmenetze wirtschaftlich sind, ohne dass die Stadt dazu noch teure Studien und Untersuchungen in Auftrag geben muss.
Diese Chance wurde aber vertan. 

Als ich Mitte Dezember darum gebeten hatte, mir den Entwurf der KWP im aktuellen Bearbeitungsstand zu übermitteln, bekam ich zur Antwort, dass das nicht möglich sei, weil an der KWP noch intensiv gearbeitet würde. Das war genau sieben Tage, bevor die KWP an das Ministerium übermittelt wurde.
Welchen Eindruck hinterläßt das bei Ihnen, meine Damen und Herren?

Das ist genau der Grund, warum wir uns heute in einer unsäglichen Situation befinden. Die KWP wurde erstellt und ich soll hier heute beschließen, dass ich die Inhalte der KWP anerkenne. Das tue ich in einigen Teilen, in anderen aber nicht. 

Uns wurde Ende Januar vom Büro Zeitengrad erläutert, dass die KWP inhaltlich nicht mehr geändert wird.
Von der Verwaltung wurde uns erläutert, dass der Beschuss quasi alternativlos wäre, weil die Stadt sonst unter die Regelungen der neu überarbeiteten Landesgesetzgebung fallen würde. Was genau das für die Stadt bedeuten würde, konnte die Verwaltung zu dem Zeitpunkt nicht sagen.
Wir haben es hier also mit einer Entscheidung zu tuen, ob wir die Ergebnisse der KWP anerkennen, ohne zu wissen, ob wir als Stadt unter den neuen Gesetzesregelungen nicht vielleicht besser fahren würden.

Hinzu kommt ja auch, dass aus meiner Sicht die Mindestanforderungen an eine „angemessene“ Beteiligung der Öffentlichkeit nicht erfüllt wurden.
Es gab keine öffentliche Auslegung des Entwurfes der KWP, die Öffentlichkeit wurde erstmals in der Sitzung des Hauptausschusses und des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie am 03. Februar 2025 mit der KWP vertraut gemacht, also 5 Wochen nachdem die Planung an das Ministerium übermittelt wurde. Es gab keine Möglichkeit für Bürger*innen, Anregungen und Bedenken zu äußern. Folglich konnten die Anregungen und Bedenken der Bevölkerung auch nicht erörtert werden und es konnte auch keine Veröffentlichung des Erörterungsergebnisses erfolgen.
Die Bundesgesetzgebung zum Klimaschutz sieht genau genau das vor und legt auch Fristen fest.
Die Landesgesetzgebung weicht diese klaren Vorgaben auf, indem sie in ihrer eigenen Gesetzgebung von einer „angemessenen Beteiligung der Öffentlichkeit“ spricht.
Ich halte es nicht für angemessen, auf die Beteiligung der Öffentlichkeit komplett zu verzichten.
Ich halte es sogar für einen schweren Verfahrensfehler.

Aus allen diesen Gründen sehe ich einen Beschluss über die hier vorliegende KWP äußerst kritisch. In der gemeinsamen Sitzung von Hauptausschuss und Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie wurde dann beschossen, dem Beschlussvorlage der Verwaltung nicht zu folgen. Stattdessen fand der Beschussvorschlag der CDU-Fraktion in allen Punkten eine Mehrheit.
Wenn ich in den Beschlussvorschlag von heute gucke, dann sehe ich im wesentlichen den alten Beschlussvorschlag der Verwaltung. Die Vorlage beinhaltet lediglich den Satz: „Die eingereichten und zugestimmten Änderungen des Antrages der CDU-Fraktion mögen berücksichtigt werden.“ Schon der Ausdruck „mögen“ relativiert den Beschluss des Hauptausschusses und suggeriert einen Ermessensspielraum für die Verwaltung.

Nach meinem Kenntnisstand wird die Wärmewende bis 2045 je nach Schätzung 500 Milliarden bis 1,5 Billionen Euro kosten. Das ist ein gewaltiger Kuchen, von dem sich viele ihr Stück abschneiden wollen. Hauseigentümer*innen, die Zuschüsse für ihre Wärmepumpe beantragen, Wärmenetzbetreibende, die Netze bauen und betreiben wollen, weil das für einen Monopolanbieter ein sehr risikoarmes Investment ist und Planer*innen, weil es ordentlich was zu planen gibt. 

Gleichzeitig müssen wir aber auch anerkennen, dass der Klimaschutz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, der wir uns zu stellen haben. Das Vorhaben, den Heizsektor bis 2045 klimaneutral zu machen, ist eine Herkulesaufgabe und in dieser Form Neuland. Das Beschreiten dieses Neulandes ist aus meiner Sicht notwendig, aber mit Risiken behaftet. Niemand wird bestreiten wollen, dass dabei Fehler gemacht werden können. Wichtig ist aber die fortlaufende Evaluation der Verfahrensprozesse. Der bisherigen Verfahrensgang muss ausgewertet werden, mögliche Fehler sind zu identifizieren und zu heilen.
Schließlich ist die KWP die Grundlage für eine jahrzehntelange Planung und sie wird erhebliche Kosten nach sich ziehen. Wenn es später zu Ausschreibungen kommen sollte, dann müssen die Grundlagen rechtssicher sein. 

Die Partner*innen, die Wärmenetze bauen könnten, haben eine erhebliche Markt- und Finanzmacht. Bei Ausschreibungen kann es zu einem regelrechten Hauen und Stechen kommen, denn es geht um viel, viel Geld.
Wir haben Erfahrungen damit. Erinnern wir uns nur daran, dass der Rechtsstreit zwischen der Stadt Plön und ihren Stadtwerken mit der SH-Netz AG bezüglich der Vergabe der Konzession für den Betrieb des Gas- und Stromnetzes immer noch nicht endgültig beigelegt ist. 

Darum brauchen wir eine möglichst unangreifbare KWP. Ich möchte bereits hier dafür werben, den Antrag der FWG-Plön in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie am 27. Februar 2025 zu unterstützen. Er hat zum Ziel, den fachlichen Inhalt der KWP und das bisherige Verfahren zu untersuchen.
Heute werde ich der KWP in Abhängigkeit von der Formulierung des Beschussvorschlages schweren Herzens zustimmen, sofern die Formulierungen das zulassen. Dies hier ist nur der Auftakt zu vielen weiteren Diskussionen, die wir zu jeder einzelnen Maßnahmen in den kommenden Jahren zu führen haben.

Für die FWG beantrage ich, den Beschussvorschlag dahingehend zu ändern, dass das Ergebnis der KWP mit allen ihren Teilen grundsätzlich anerkannt wird. 

Ich bitte, den Antrag zu Protokoll zu nehmen.

Die FWG-Plön hat im Ältestenrat angekündigt, eine namentliche Abstimmung zu beantragen. Wir verzichten darauf weil wir glauben, dass wir uns alle der Tragweite und der Risiken des heutigen Beschusses bewußt sind.

Und lassen Sie mich abschließend anmerken:

Diese Ratsversammlung wurde übrigens von März auf Februar vorgezogen. Wir haben daher heute eine Zufallsmehrheit, weil zwei Ratsherren im Urlaub sind.
In den Ausschüssen und zukünftigen Ratsversammlungen werden die kritischeren Stimmen wieder eine strukturelle Mehrheit haben.
Auch wenn es heute einen Beschluss der KWP gibt, wird es auch zukünftig eine kontroverse und hoffentlich auch konstruktive Diskussion geben.

Ich bitte, diesen Redebeitrag zu Protokoll zu nehmen. 

Die Kälte- und Wärmeplanung wurde in einer gemeinsamen Sitzung von HA und SUE kontrovers diskutiert.

Die Kieler Nachrichten haben am 03. Februar 2025 einen Artikel über die Kälte- und Wärmeplanunung (KWP) veröffentlicht. Überschrift: „Wärme aus dem Netz wird bevorzugt.“
Der Artikel ist eine sehr gute Inhaltsangabe der KWP und daher lesenswert.
Zu dem Zeitpunkt der Veröffentlichung lagen aber bereits zwei Anträge vor, die sich kritisch mit den Inhalten der KWP auseinandergesetzt haben. Ein dritter Antrag zum Thema KWP wurde am Wochenende von der Fraktion der CDU eingebracht. Daher ging es dann am Montag in der gemeinsamen Sitzung von Hauptausschuss (HA) und Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie (SUE) auch sehr kontrovers zur Sache. Am Ende wird der Ratsversammlung zwar empfohlen, die KWP beschließen, aber mit dem Beschuss soll gleichzeitig die vorläufige Streichung einer Maßnahme und die Schiebung weiterer Maßnahmen beschlossen werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass die Ratsversammlung über jede Maßnahme einzeln zu entscheiden hat. 


Zu Beginn der Sitzung habe ich den Tagesordnungspunkt 4 / „Finanzielle Risiken, personelle und organisatorische Aspekte sowie Entscheidungen zum Verfahren im Bezug auf die Kälte- und Wärmeplanung“ von der Tagesordnung gehen lassen. Da es unser eigener Antrag (Antrag der FWG-Plön) war, brauchten weder der Hauptausschuss noch der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie der Streichung zustimmen.
Nun ist es nicht so, dass die FWG-Plön nicht zu den Inhalten ihres Antrages gestanden hätten, aber zum einen ist der Tagesordnungspunkt 5 / Beratung und Beschlussfassung über die kommunale Wärme- und Kälteplanung der Stadt Plön, der nach dem Antrag der FWG-Fraktion als Antrag von der Verwaltung eingebracht wurde, so weit gefasst, dass unsere Themen auch unter dem Tagesordnungspunkt behandelt werden konnten.
Zum anderen hat die CDU-Fraktion einen Antrag eingebracht hat, dem ich mich inhaltlich durchaus anschließen konnte. Von daher war es überflüssig, dass die FWG-Fraktion einen eigenen Antrag einbringt. Dass hätte die Beratung dann noch einmal komplizierter gemacht.

Die Verwaltung führte in das Thema ein.

Von Seiten der Verwaltung, der SPD und B90/Die Grünen wurde argumentiert, dass die KWP jetzt doch erstellt sei und man sie beschließen könne, um einen Schritt voran zu kommen. 

Zu dem Tagesordnungspunkt habe in drei Redebeiträgen u.a. darauf hingewiesen, dass:
– ein guter Plan auch umsetzbar sein muss.
– der vorliegende Plan beim Blick in die Stadtkasse aber nach meiner Einschätzung nicht umsetzbar ist
– Keine Alternativen geprüft wurden (z.B. Lütjenburger Model, Beschränkung auf ein kleines Nahwärmenetz, ansonsten Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften in Eigenverantwortung der Eigentümer*innen. Auf beiden Wegen sei das Zeil Klimaneutralitär bis 2045 erreichbar.
Der Aufwand für die Stadt Plön wäre aber deutlich geringer.
– Eine Kette von Folgeuntersuchungen ausgelöst werden, obwohl wir aus dem Quartierskonzept Plön SüdWest schon lange wissen, dass eine Nahwärmeversorgung nur im dicht bebauten Bereich (Johannisstraße, Lange Straße, Markt, Klosterstraße, Schossberg) weiter verfolgt werden sollte, im weniger dicht bebauten Bereich (z.B. Seestraße, Prinzenstraße, Bielerhöhe, Heinrich Pieper Straße ) aber nicht. In dem Zusammenhang erwähnte ich noch, dass die Firma Zeitengrad das eigentlich wissen müsse, da der ehemalige Klimaschutzmanager der Stadt Plön, der seinerzeit an dem Quartierskonzept mitgearbeitet hat, heute Mitarbeiter bei Zeitengrad ist.
– Die Energiewende bereits am Laufen sei. Beispielsweise würden bereits 13 Wohnblöcke der Plöner Gewerblichen Baugenossenschaft durch Wärmepumpen beheizt, 4 davon über oberflächennahe Geothermieanlagen. Auch mehrere Plöner Hauseigentümer*innen würde ihre Gebäude bereits heute schon mit Wärmepumpen beheizen.
– Bei der weiteren Planung und Umsetzung von Nahwärmenetzen in Plön noch Jahre ins Land gehen, wer soll sich dann später noch anschliessen. (Anmerkung: die Erreich barweit einer Anschlussquote von 60 % halte ich für zu hoch, sie wird aber in der KWP zugrunde gelegt. 

– Gleichzeitig äußerte ich auch, dass ich überhaupt kein Problem damit hätte, wenn gewerbliche Anbieter*innen auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko Nahwärmenetze planen, bauen und betreiben 

Darüber hinaus habe ich noch erwähnt, dass ich der Ansicht bin, dass das Verfahren bei der Erstellung der KWP nicht rechtssicher ist, weil:
– die Lenkungsgruppensitzungen nicht durchgeführt wurden; verbunden mit derFrage, ob der Vertrag schon bezahlt und um die nicht erbrachten Leistungen gekürzt wurde. Der Workshop am 18. Januar und die Informationsveranstaltung am 27. Januar erfüllen nach meiner Ansicht nicht die Kriterien, die man an die Arbeit einer Lenkungsgruppe stellen muss. (Nachträglich an dieser Stelle folgende Ammerkung: Sie hätten nach meinem Verständnis zum Verfahren während der Erstellung der KWP tagen müssen, um mit Anregungen und Bedenken die weitere Arbeit an der KWP zu lenken).
– die gesetzlich vorgeschriebene „angemessene“ Beteiligung der Öffentlichkeit nicht stattgefunden hat.

Die Frau Bürgermeisterin ging auf meine Beitrag ein. Die Planungen im Quartier SüdWest seien angestellt worden, weil die hohen Kosten für die Stadt Plön durch den seinerzeit noch geplanten Betrieb der Massenalgenanlage entständen wären. Damit hat die Bürgermeisterin recht. Gleichwohl (nachträglich an dieser Stelle): trotz Verzicht auf die Massenalgenanlage wurde die Planung eines Nahwärmenetzes im weniger eng bebaute Bereichen des Quartiers nicht weiter verfolgt.

Weiterhin äußerte die Frau Bürgermeisterin, dass die Anforderungen an die Öffentlichkeitsbeteiligung erfüllt wären. Das würde auch das Ministerium so sehen.
Dem habe ich später entgegnet, dass ich der Ansicht nicht folgen kann, weil das Ministerium als Verfahrensbeteiligte keine neutrale Instanz sei. Gleichzeitig habe ich empfohlen, das Verfahren durch die Kanzlei bewerten zu lassen, die uns auch im Workshop zum Thema Beteiligung so kompetent beraten hat. Abschließend habe ich darauf hingewiesen, dass es sehr wichtig sei, eine KWP zu beschließen, die rechtssicher sei.

Die Kollegin Dahmke (B90/Die Grünen) bezog sich auf den Beitrag „Lieber keine als eine teure Planung“ in meinem Blog und fragte, ob ich die Maßnahmen verhindern wolle oder ob einige Aussagen als Drohung aufzufassen sind. Darauf bin ich in der Hitze der Debatte – soweit ich mich erinnere – nicht eingegangen. Aber ich will dazu gerne nachträglich an dieser Stelle Stellung beziehen.
Nein, ich will nicht alle Maßnahmen grundsätzlich verhindern, aber ich will, dass bei der Umsetzung der Maßnahmen die finanzielle Situation der Stadt Plön von Anfang an mit berücksichtigt wird. Das hätten wir im Rahmen der Erstellung der KWP in den Sitzungen der Lenkungsgruppe bereits machen können, aber die fanden ja nicht statt. Nun findet die Diskussion eben statt, nachdem die fertige KWP bereits vorliegt. Das ist blöde, wäre aber im Vorfeld zu verhindern gewesen.
Eine Bedrohung kann ich aus meinem Beitrag nicht ableiten. Ich hab ihn gerade nochmals gelesen.
http://www.ingo-buth.de/2025/01/26/lieber-keine-als-eine-teure-planung/

Die Kollegin Meyer (B90/Die Grünen) ging auf meine Beitrag ein, dass wir nach der Novelle zur Schleswig Holsteinischen Gesetzgebung ein Wahlrecht hätten, ob wir die KWP nach Landes- oder Bundesrecht machen und dass Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohner*innen ein vereinfachtes Verfahren anwenden könnten. Sie hielt entgegen, dass Plön als Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums zur Abgabe einer KWP verpflichtet sei. Damit hat sie recht. Gleichwohl beantwortet es die Frage nicht, ob für Plön eine neue KWP nach vereinfachtem Verfahren für Kommunen unter 10.000 Einwohner*innen mit den neuen Fristen möglich wäre. Ich möchte das nicht ausschließen, halte es aber für wahrscheinlich, dass die Kollegin recht haben könnte. 

Ratsherr Jagusch (CDU) brachte den Antrag der CDU-Fraktion ein. Er betonte, dass die CDU-Plön hinter dem Ziel des Erreichen der Klimaziele stehen würde, aber der vorliegenden KWP so nicht zustimmen könne.
Der Antrag der CDU Fraktion sah (leicht gekürzt) vor:
1. Die Maßnahme M2 (Nahwärmenetz im Quartier Plön SüdWest) zu streichen
2. die Bürgermeisterin zu bitten, einen Sachstandsvermerk zur Realisierbarkeit eines Nahwärmenetzes im Quartier Plön SüdWest bis zum 31. März 2026 vorzulegen. Hierbei wäre besonders der finanzielle Aspekt zu berücksichtigen
3. Verschieben der Maßnahmen M2 bis M4 (alt M3 – M5) um jeweils 2 Jahre
4. Keie Schaffung neuer Stellen in der Stadt Plön zur Umsetzung der KWP, bi der Auswahl der Dienstleister soll ein besonderes Augenmerk auf die Eignung und Leistungsfähigkeit der Verwaltung gelegt werden.
5. Maßnahmen zur Umsetzung der Kälte- und Wärmeplanung bedürfen abschießend der Genehmigung der Ratsversammlung.
6. Wenn es zur Umsetzung von Nahwärmenetzen kommt, wird auf einen Anschluss und Benutzungszwang verzichtet. Diese Maßnahme wird bereits bei den entsprechenden Vorplanungen berücksichtigt.
7. Die Umsetzungsdauer der drei geplanten Informationskampagnen soll in der Dauer begrenzt werden und von der Höhe der Fördermittel abhängig gemacht werden.
Ratsherr Jagusch erläuterte die Begründung und erwähnte dabei auch, dass die eigentlichen Gewinner der KWP die verschiedenen Planungsbüros sind. 

Der Kollege Böttcher (CDU) fragte dann nach, wie viele Ingenieure das Büro Zeitengrad beschäftigen würde.
Er erwähnte, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Zeitengrad noch im letzten Jahr mit ihrer Ausbildung und ihren Erfahrungen auf der Homepage vorgestellt wurden. Das wäre nicht mehr der Fall.
Ratsherr Rose (SPD) verwahrte sich vehement dagegen, dass hier die Qualifikation des beratenden Büros in Frage gestellt würde.
Ich persönlich halte die Frage nach der Qualifikation der Beratungsbüros, die für uns, also die Stadt, arbeiten, durchaus für berechtigt.
Da die Frage von Herrn Böttcher nicht beantwortet wurde, habe ich mal recherchiert. Anfang September 2024 wurden auf der Homepage Seite: seitengrad.de/team 8 Personen vorgestellt. Alle offenbar hoch qualifiziert, aber ein Ingenieur oder eine Ingenieurin war nicht dabei.
Den Screenshot stelle ich hier nicht ein, um mich nicht der Gefahr einer Urheberrechtsverletzung auszusetzen.

Ein sehr wichtiger und ernst zu nehmender Beitrag kam von der von mir sehr geschätzten Kollegin Frau Dr. Unbehauen (B90/Die Grünen.)

Sie betonte, dass man auch an die Menschen denken müsse, die in Mietshäusern wohnen würden. Nicht alle Mieter hätten so gute Vermieter wie die Plöner Gewerbliche Baugenossenschaft, die bereits viele Gebäude zum Teil schon auf erneuerbare Energien umgerüstet hat. Es gäbe auch Blocks in anderen Quartieren, wo die Vermieter sich wenig kümmern würden und auch diese Mietern müsse man die Gelegenheit geben, sich an ein klimaneutrales Heizsystem anzuschließen. Mit der steigenden CO2 Bepreisung kämen nicht unerhebliche Kosten auf diese Mietergruppe zu, wenn nicht entsprechend umgerüstet würde.
Sofern die Gasnetze irgendwann stillgelegt würden, wüßten viele Leute mit Etagenheizung nicht, wie sie noch heizen sollen.

Herr Jagusch (CDU) betonte, dass Vermieter verpflichtet wären, eine Heizung bereitzustellen. Dennoch halte ich die von Frau Dr. Unbehauen angesprochene Problematik für berechtigt. Allerdings sehe ich im Moment keine Möglichkeit der Stadt, hier steuernd einzugreifen. ‚

Die Mieter*innen werden dann tatsächlich mit steigenden Heizkosten konfrontiert sein. (Anmerkung.: In der KN von gestern gab es einen Artikel, der die Thematik nebenher auch anreißt.) In einigen älteren Wohnblocks gibt es tatsächlich Etagenheizungen oder Thermen in jeder einzelnen Wohnung. Wenn die einzelnen Wohnungen unterschiedliche Wohnungseigentümer haben, dann muss sich die Eigentümergemeinschaft erst einmal darüber einig werden, was sie machen will. Der Einbau eine zentralen Heizungssystem für das ganze Haus – an das das Nahwärmenetz angeschlossen wird – könnte vergleichsweise teuer sein, so dass diese Investition so lange wie möglich hinausgezögert wird.
Das würde natürlich auch gelten, wenn statt eines Nahwärmeanschlusses eine Pellet-Heizung oder eine Wärmepumpe installiert wird. Das sollte im Verlauf des Verfahrens noch einmal näher betrachtet werden. Eine entsprechende Änderung kann dann auf Beschluss der Ratsversammlung zu einem späteren Zeitpunkt in die KWP eingearbeitet werden. 

Warum halte ich die KWP für so kritisch?

Ich muss mich der Frage stellen, warum ich so vehement dagegen wehre, die Kälte- und Wärmeplanung KWP in der vorliegenden Form zu beschließen.

Der Hauptgrund ist, dass ich mir ernsthaft Sorgen über die Finanzen der Stadt Plön mache. Ganz kurz: Der Stadt Plön wird durch die Kommunalaufsicht immer wieder die fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit bescheinigt, sie ist von Zuwendungen des Landes (Fehlbedarszuweisungen) abhängig, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. 
Um sich nicht weiter auf den absteigenden Ast zu begeben, ist erst erforderlich, die Einnahmemöglichkeiten so weit wie möglich auszuschöpfen und gleichzeitig die Ausgaben so weit es geht zu begrenzen; ohne sich zu Tode zu sparen. 

Die Klimaschutzziele von Bund und Land halte ich für richtig. Die Frage ist, auf welchem Weg man sie erreicht. Wärmenetze sind ein Weg und möglicherweise in Gebieten, die eng bebaut sind, der einzige gangbare Weg. Einzelanlagen in weniger eng bebauten Gebieten können eine Alternative zu flächendeckenden Wärmenetzen sein. Einzelanlagen sind für die Stadt (Verzicht auf weiteren Planunsaufwand) günstiger. Vielleicht sind sie auch für die Bürger*innen vorteilhaft. 

Das hat sich bei der Quartiersplanung für PlönSüdwest gezeigt. Für die eng bebauten Bereichen Johannisstraße, Lange Straße, Am Markt, Klosterstraße und Schlossberg ist das die vermutlich einzige Möglichkeit. Gleichzeitig hat sich gezeigt, dass die Lösung in den weniger eng bebauten Bereichen wie Seestraße und Prinzenstraße nicht weiter verfolgt werden sollte. 

Einer der Geschäftsführer bei Zeitengrad ist Herr Dr. David Willem Poggemann, der zumindest in Behördenkreisen bekannt sein dürfte, weil er nach meinem Kenntnisstand als Klimaschutzmanager beim Kreis Plön angestellt war.
Dem ehemaligen Klimaschutzmanager der Stadt Plön, Herrn Prüß, war, soweit ich mich erinnere, maßgeblich an der Koordinination der Arbeiten zum Quartierskonzept Plön Südwest beteiligt.
Danach hat er zum Büro Zeitengrad gewechselt.
Zeitengrad ist mit der Durchführung der Kälte- und Wärmeplanung für die Stadt Plön beauftragt worden

In der Präsentation des Büro Zeitengrad vom 04. Juli 2024 wird Herr Prüß mit Bild und Adressdaten gezeigt. Das legt die Annahme nahe, dass er als Ansprechpartner für die Stadt benannt ist, für die er vorher gearbeitet hat. 

Eine gute Vernetzung in die Plöner Verwaltung und Kenntnisse der fachlichen Diskussion, der bestehenden Konzepte, der gefassten Beschlüsse und der politischen Entscheidungsträger*innen kann natürlich hilfreich für die Bewältigung der anstehenden Aufgaben sein. 

Herr Dr. Poggemann, aber zumindest Herrn Prüß müsste also bekannt sein, warum die ursprünglich sehr weit reichenden Planungen für Plön Südwest auf ein Mindestmaß zurückgeführt wurden. Nämlich genau zu dem Zeitpunkt, wo sich die bis dahin nicht beteiligte Kämmerei mit den Kosten befasst hat, die bei einer Umsetzung des Beschlusses gefolgt wären. 

Dennoch werden vom Büro Zeitengrad mit der KWP gleich für mehrere Quartiere Maßnahmen vorgeschlagen, die beginnend mit Untersuchungen darauf abzielen, auch in weniger eng bebauten Gebieten der Stadt die Planung von Wärmenetzen voranzutreiben (z.B. Appelwarder oder Vogelberg). Bislang hat sich die Kämmerei noch nicht mit den Kosten und Risiken befasst. Zumindest liegen mir dazu keine Erkenntnisse vor. Was genau berechtigt zu der Annahme, dass es sich hier anders verhält als im Quartier Südwest?

In der KWP wird vorgeschlagen, mehr oder weniger zeitgleich mehrere Untersuchungen für Nahwärmenetze anzugehen. Die Zeiträume dafür laufen über längere Zeit parallel.
Da frage ich mich, ob das tatsächlich erforderlich ist, wo das Ergebnis tendenziell bereits absehbar ist und die Umsetzung am Ende vermutlich an der Finanzierung scheitern dürfte.
Wenn schon etwas untersucht werden soll, dann sollte man sich erst einmal auf eine Maßnahme beschränken, die danach auf ihren Erfolg hin ausgewertet wird (Evaluierung). 

Daher sehe ich es als zwingend erforderlich an, diese und weitere offene Fragen zu klären. Dazu gehören:
Ist die Planung überhaupt rechtssicher? Wenn nicht, dann kann das erhebliche Konsequenzen für bereits begonnen Maßnahmen haben, denen dann die Rechtsgrundlage fehlt. Folge wäre voraussichtlich ein Vermögensschaden zu Lasten der Stadt. 
Können ein Workshop und eine Informationsveranstaltung als Sitzung im Sinne der vertraglich vereinbarten Sitzungen der Leitungsgruppe gedeutet werden? Ich schätze es so ein, dass dafür sehr, sehr viel Phantasie erforderlich ist. 
Hält das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren einer rechtlichen Überprüfung stand?
Das kann ich nicht beurteilen.
Ist es wirklich erforderlich, alle Prüfungen und Planungen mehr oder weniger parallel durchzuführen? Eine zeitgleiche Bearbeitung erfordert deutlich mehr Personal und führt zu vermeidbaren Personalkosten in der Verwaltung.

Kälte und Wärmeplanung mit taktischen Zügen

Zuerst einmal ein Überblick,
was bisher geschah:

2017 Das EWKG tritt in Kraft. Seit dem Zeitpunkt müsste der Verwaltung der Stadt Plön bekannt gewesen sein, dass bis zum Termin: 31. Dezember 2024 eine Kälte- und Wärmeplanung abzugeben ist.

2023 Die Stadt Plön schreibt den Auftrag für die Kälte und Wärmeplanung aus. Es erfolgen zwei Ausschreibungen, auf die zweite Ausschreibung gehen drei Angebote ein. 

01. Februar 2024 Die Ergebnisse der Ausschreibung werden durch den FB 3 ausgewertet. Die Firma Zeitengrad erhält den Zuschlag 

Seit Mitte 2024 ist bekannt, dass das Energiewende und Klimaschutzgesetz (EWKG) des Landes Schleswig Holstein überarbeitet (novelliert) werden soll.

11. Juni 2024 Die Verwaltung lädt die Mitglieder der Lenkungsgruppe (bestehend aus Mitgliedern der politischen Fraktionen) zur Teilnahme an der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie (SUE) ein. Es wird darauf hingewiesen, dass die erste Sitzung der Lenkungsgruppe nach den Sommerferien stattfinden soll.
Anmerkung: Bis heute fand keine Sitzung der Lenkungsgruppe statt. Die bereits vor Weihnachten 2024 abgegebene Kälte- und Wärmeplanung wurde am 18. Januar 2025 in einem nicht-öffentlichen Workshop vorgestellt.

04. Juli 2024 Alle Mitglieder der Lenkungsgruppe Kälte- und Wärmeplanung werden zur Sitzung des Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie eingeladen.
Der Ausschuss nimmt die unter TOP 7 vorgeschlagenen Beschlussvorschlag zur Vorgehensweise bezüglich der Kälte und Wärmeplanung zustimmend zur Kenntnis. Wohl bemerkt: Zur Vorgehensweise, nicht zu den Inhalten der Planung.

Weder die Verwaltung noch das Büro Zeitengrad hat in der Sitzung darauf hingewiesen, dass der Abgabetermin der KWP (31. Dezember 2024) nicht eingehalten werden kann.
Diese Information lag den Genannten spätestens seit der Vergabe des Angebotes durch die Verwaltung Anfang 2024 vor.

In der Niederschrift der Sitzung vom 04. Juni 2024 ist keine Information dazu enthalten.
In der Niederschrift wird lediglich auf die Präsentation verwiesen, die dem Protokoll beigefügt werden sollte. Die Präsentation ist dem Protokoll nicht beigefügt.
Sie kann allerdings unter dem Tagesordnungspunkt im Bürgerinformationssystem eingesehen werden. Der Fertigstellungsterm 28. Februar 2025 steht relativ klein gedruckt auf der 14ten von 18 Folien. Zu dem Zeitpunkt war mir nicht bekannt oder bewußt, dass der Abgabetermin bereits der 31. Dezember 2024 ist.
Ich habe an der Sitzung teilgenommen und kann mich nicht erinnern, dass die Verwaltung oder das Planungsbüro darauf hingewiesen hätten, dass es eine Terminüberschreitung bereits zu dem Zeitpunkt bekannt ist. Die Niederschrift enthält keine entsprechende Information.

04. – 06. Dezember 2024 Die Verwaltung lädt zu einem Workshop zum Thema Wärmewende ein und „erinnert“ an die Abgabe eines kurzen Positionspapiers der Fraktionen zum Thema Wärmewende.

Die FWG-Fraktion sah sich nicht in er Lage, ein solches Dokument abzugeben, da die entsprechenden Informationen fehlen. Zur Abgabe der Positionspapiere der anderen Fraktionen möchte ich keine Auskunft geben. 

12. Dezember 2024 (22:32) Am späten Abend bitte ich die Verwaltung um die Übermittlung des Entwurfes der KWP im aktuellen Bearbeitungstand an die Fraktionen.

13. Dezember 2024 (08:56) Bereits am nächsten Morgen erhalte ich die Antwort, dass  das nicht möglich sei, weil an der KWP intensiv gearbeitet würde.

20. Dezember 2024 Die KWP wird – mit dem Verweis auf die fehlende Beschlusslage – an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUM) geschickt. Weder die Lenkungsgruppe noch die politischen Entscheidungsträger*innen wurden in Kopie beteiligt.

Am gleichen Tag teilt die Verwaltung per Email (11:20) mit, dass der Sitzungstermin für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie am 16. Januar 2025 in Absprache mit der Ausschussvorsitzenden Frau Dahmke entfällt. 

09. Januar 2025 (09:13) Der aktuelle Stand der KWP wird zur Vorbereitung des Wärmeworkshops an die Selbstverwaltung übermittelt. Gleichzeitig wird darum gebeten, das Dokument als vertraulich zu betrachten. 

18. Januar 2025 Im Bahnhof findet ein nicht-öffentlicher Workshop zur Wärmewende statt. Das Büro Zeitengrad stellt die Planungen der KWP vor. Darüber hinaus gibt es einen hervorragenden Vortrag durch einen renommierten Juristen zum Thema Kartell- und Vergaberecht. 
Zu diesem Zeitpunkt äußert sich die Bürgermeisterin noch dahingehend, dass die Beschlussfassung der KWP am 21. Mai 2025 stattfinden soll.

19. Januar 2025 Die FWG-Plön Fraktion beantragt die Aufnahme des folgenden Punktes in die Tagesordnung des Hauptausschusses:„Finanzielle Risiken, personelle und organisatorische Aspekte sowie Entscheidung zu Verfahrensfragen im Bezug auf die Kälte- und Wärmeplanung“.
Ziel ist es, in einem geordneten Verfahren zu einem rechtssicheren Beschluss zu kommen.

20. Januar 2025 reichen wir den zugehörigen Antrag zum o.g. Tagesordnungspunkt nach. Gleichzeitig übermitteln wir das Positionspapier der FWG-Plön zur Wärmewende.

21. Januar 2025 Es dringt gerüchteweise die Information zu mir durch, dass parallel zur Sitzung des Hauptausschuss am 03. Februar 2025 auch der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie tagen soll.

22. Januar 2025 Die Verwaltung führt ein Telefongespräch mit dem Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN)

Am gleichen Tag fragt die Verwaltung beim MEKUN nach, ob es ausreichend sei, den Beschluss in der RV am 19. Februar 2025 zu fassen. 

Am gleichen Tag wird das durch das MEKUN bestätigt. Damit verbunden ist der Hinweis, dass der geringfügige Fehler (damit ist der ausstehende Beschluss der KWP durch die Ratsversammlung gemeint) geheilt werden kann, indem der Beschluss bis Ende Februar nachgeholt wird.

Am gleichen Tag erfolgt die Einladung zu einer Info-Veranstaltung am 27. Januar 2024

23. Januar 2025 Die FWG-Plön Fraktion übermittelt in Unkenntnis der Vorgänge am 22. Januar 2025 einen Ergänzungsantrag zum o.g. Tagesordnungspunkt vom 19. Januar 2025 für den Hauptausschuss.

24. Januar 2025 Die Tagesordnungen der Sitzungen des Hauptausschusses und des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie am 03. Februar 2025 werden verschickt. Als Anlage wird die Kälte- und Wärmeplanung erstmals im Internet für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Als weitere Anlage ist der Brief des MEKUN beigefügt, aus dem hervorgeht, dass für ein Beschuss bis Ende Februar ausreichend ist.
Am gleichen Tag beantrage ich Akteneinsicht in die Unterlagen bezüglich der Ausschreibung und Vergabe der Kälte- und Wärmeplanung. 

27. Januar 2025 In einer Informationsveranstaltung wird darüber informiert, dass der Beschluss der Kälte- und Wärmeplanung am 19. Februar 2025 gefasst werden sollte, weil man nicht wüßte, ob sonst eine neue Kälte- und Wärmeplanung nach Bundesrecht durchzuführen sei und keine Kenntnisse über die Förderungsmöglichkeiten vorliegen würden.
Daher wäre die Eile jetzt geboten. Ansonsten müsste wahrscheinlich eine neue Planung nach Bundesrecht erfolgen.
In meinem Blog habe ich in dem Beitrag vom 26. Januar 2025 (Lieber keine Planung als eine teure Planung) bereits darauf hingewiesen, dass im Verfahren der Erstellung der KWP auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit zu erfolgen hat, diese Öffentlichkeitsbeteiligung jedoch nicht erfolgt ist. 

28. Januar 2025 Ich erhalte die am 24. Januar 2025 erbetene Akteneinsicht 

29. Januar 2025 Ich schreibe das MEKUN als Oberste Landesbehörde an und teile mit, dass die Kälte und Wärmeplanung der Stadt Plön vermutlich mit einem schweren Formfehler behaftet ist, weil es keine Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben hat, die den an eine Öffentlichkeitsbeteiligung gestellten Anforderungen genügt.
Ich stelle die Frage, ob die Verlängerung der Abgabefrist bis Ende Mai ggf. möglich wäre. Die Information geht unter anderem auch an die Frau Bürgermeisterin und die Kolleg*innen Fraktionsvorsitzende.

Mein Fazit: 

1. Der Termin für die Abgabe der KWP ist seit 2017 bekannt. Ich bin verwundert, dass es der Verwaltung nicht möglich war, dass innerhalb des Zeitraums eine Ausschreibung und Vergabe so frühzeitig zu initiieren, dass eine Bearbeitung innerhalb der Frist erfolgt ist. 

Die Begründung, dass die Ausschreibung zweimal erfolgen musste, ist zwar korrekt, ändert aber nichts an meiner grundsätzlichen Verwunderung.

2. Es hat im Rahmen der Erstellung der Kälte- und Wärmeplanung keine Sitzung der Lenkungsgruppe gegeben, lediglich einen Workshop und eine Infoveranstaltung, beide erst nachdem die KWP bereits an das MEKUN abgegeben wurde. Es bestand für die Mitglieder der Selbstverwaltung keine Möglichkeit, die Arbeiten an dem Konzept zu verfolgen und wichtige Inputs zu geben, etwa eine realistische Einschätzung zur Umsetzbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Plön.

3. Das Verfahren zur Erstellung der KWP wurde aus meiner Sicht nicht in vollem Umfang entsprechend der gesetzlichen Vorgaben durchgeführt. Der Verzicht auf eine angemessene Beteiligung der Öffentlichkeit stellt nach meiner Bewertung einen schweren Verfahrensfehler dar, der bis zur Sitzung der Ratsversammlung am 19. Februar 2025 nicht geheilt werden kann. Aus meiner Sicht darf der Beschluss gar nicht erfolgen, weil er im Falle einer juristischen Überprüfung wieder aufgehoben werden müsste.
Sollten bis zum Abschluss der rechtlichen Prüfung Verträge beschlossen werden, die wieder aufgehoben werden müssen und entsteht dadurch ein Vermögensschaden, dann sind Haftungsansprüche zu prüfen.
Es wäre ein Ausdruck unserer Fürsorgepflicht als Mitglieder des Hauptausschusses gegenüber unserer Bürgermeisterin, sie davor zu bewahren.

4. Um eine rechtssichere KWP zu beschließen würde ich auch empfehlen, das Ausschreibung- und Vergabeverfahren noch einmal überprüfen zu lassen.

5. Nachdem die FWG-Fraktion den Antrag gestellt hat, den Punkt „Finanzielle Risiken, personelle und organisatorische Aspekte sowie Entscheidung zu Verfahrensfragen im Bezug auf die Kälte- und Wärmeplanung“ auf die Tagesordnung des Hauptausschusses zu setzen und die entsprechenden Anträge nachgereicht hat, ist eine erhebliche Zunahme an Aktivitäten zu verzeichnen. Die sehr kurzfristige Einladung zu einer Ausschusssitzung des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie war für mich überraschend, da die für den 16. Januar vorgesehene Sitzung des Ausschusses vorher abgesagt wurde. Der von der Verwaltung eingebrachte Tagesordnungspunkt: „Beratung und Beschlussfassung über die kommunale Wärme- und Kälteplanung der Stadt Plön“ ist pfiffig gewählt, weil er geeignet ist, die Anträge der FWG-Plön Fraktion auszuhebeln.
Auch die Begründung, dass die Novellierung des Energiewende und Klimaschutzgesetzes in der Sitzung des Landtages am 29. Januar 2025 vorgesehen ist und man nicht wüßte, was sich daraus für Konsequenzen ergeben, ist nicht völlig überzeugend.

Es würde mich nicht wundern, wenn bei dem Beschluss der Tagesordnung der Antrag kommt, den Tagesordnungspunkt der FWG-Plön Fraktion von der Tagesordnung nehmen zu lassen. Damit würde der Tagesordnungspunkt nicht im Protokoll aufgenommen, es würden auch unsere Anträge aus dem Bürgerinformationssystem verschwinden.


Worum geht es in dem Antrag und in dem Ergänzungsantrag?

Damit Sie/Ihr nicht im Bürgerinformationssystem suchen müßt, kopieren ich den Text der Anträge der Einfachheit halber nachfolgend einfach noch mal in meinen Blog: 

Antrag vom 20. Januar

Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss möge beschließen, der nächsten Ratsversammlung – geplant am
19. Februar 2025 – zu empfehlen, den vorliegenden Kälte- und Wärmeplan (KWP) vor dem Beschluss in einer späteren Ratsversammlung überarbeiten zu lassen.

Durch die Überarbeitung soll neben der aufgezeigten Entscheidungsempfehlung auch eine alternative Entscheidungsmöglichkeit entwickelt werden, die folgende Aspekte in den Mittelpunkt stellt:

– Konzentration der Maßnahmen im Bezug auf die Planung von Wärmenetzen in
 den Bereichen, in denen eine individuelle Umsetzung der gesetzlich
 vorgeschriebenen Klimaschutzmaßnahmen nicht möglich ist.

– Verzicht auf eine kommunale Planung von Wärmenetzen in Quartieren, in denen Eigentümer und Eigentümerinnen selbstverantwortlich für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sorgen können.

– Minimierung von wirtschaftlichen/finanzielle/organisatorischen Risiken für die Stadt Plön.

– Herbeiführen einer schnellen und verläßlichen Planungssicherheit für Eigentümerinnen und Eigentümer.

Ziel ist es zu gewährleisten, dass die Ratsversammlung bei ihrer Entscheidung zwischen zwei echten Alternativen auswählen kann.

Begründung:
 

Sachstand:

1. Die Stadt Plön ist auf Basis der Landesgesetzgebung zur Abgabe einer Kälte- und Wärmeplanung (KWP) zum 31. Dezember 2024 verpflichtet.

Die KWP wurde termingerecht abgegeben.

2. Der politische Beschluss über die KWP ist noch nicht erfolgt und soll voraussichtlich am 21. Mai 2025 in einer Ratsversammlung nachgeholt werden.

3. Bislang bestand keine Möglichkeit für die Selbstverwaltung, eine politische Richtungsentscheidung zu den Inhalten der Kälte- und Wärmeplanung zu treffen.
 Anfang Januar 2025 wurde die KWP den Entscheidungsträger in der Selbstverwaltung übermittelt. Eine fachliche Diskussion der Inhalte der KWP erfolgte erstmals am
18. Januar 2025 im Rahmen eines Workshops.

4. Die derzeit vorliegende KWP fokussiert sich auf einen sehr weitreichenden konkreten und potentiellen Ausbau von Wärmenetzen in den einzelnen Quartieren.

5. Die Einrichtung und der Betrieb von Wärmenetzen ist eine freiwillige Aufgabe für die Stadt. Eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht nicht. In wie weit sich das auf die Fehlbedarfszuweisungen auswirken wird, ist derzeit noch weitgehend ungeklärt.

6. Eine alternative Lösungsmöglichkeit wie z.B. die Schwerpunktsetzung auf private Einzelanlagen (z.B. Wärmepumpen oder andere Anlagen, die die gesetzliche Vorgaben erfüllen) wurde nicht geprüft.

7. Die vorliegende KWP enthält eine Vielzahl an Planungen, die einen erheblichen Aufwand an Prüfungen und weitergehenden Untersuchungen nach sich ziehen. Hieraus ergibt sich ein derzeit nicht absehbarer Aufwand. Das bezieht sich unter anderem auf:

– noch nicht oder auch derzeit noch nicht kalkulierbare Kosten

– zeitlicher Aufwand für die Verwaltung

– weiterer Personalaufwuchs der Verwaltung in den Bereichen Klimaschutz und Beteiligungsmanagement

– Personalaufwuchs in den Betrieben der Stadt.

8. Das derzeit in der Verwaltung und in den Betrieben der Stadt beschäftigte Personal verfügt über keine fachliche Erfahrung bei der Planung, dem Bau und dem Betrieb von Wärmenetzen.

Diese Erfahrung ist nur bei den Stadtwerken Eutin vorhanden, die eine 30% Beteiligung an den Stadtwerke Plön Versorgung GmbH hält.

9. Sofern die Stadt oder einer ihrer Betriebe sich an der Planung, dem Bau und dem Betrieb beteiligen soll, ist das erforderliche Eigenkapital über Kredite zu finanzieren.

10. Ein exakter Vergleich der Kosten für die Investition in und den Betrieb einer eigenen Wärmepumpe und der Kosten eines Anschlusses an ein Nahwärmenetz ist tendenziell für die Bürgerinnen und Bürger vergleichbar . In der Einzelfallbetrachtung kann entweder die eine oder die andere Lösung günstiger ausfallen.

11. Aus einer KWP ergeben sich keine Rechtsansprüche für Dritte. Eine Klage von Bürgerinnen und Bürgern wie auch von Unternehmen wird ausgeschlossen.
 Sofern die Ratsversammlung die KWP beschließt, ist sie aber als Vorgabe für die Arbeit der Verwaltung zu verstehen und entfaltet damit eine Binnenwirkung.

12. Es ist eine offene Frage, ob ausreichende Flächen für die Installation der Nahwärmenetze und der Wärmeerzeugung im städtischen Eigentum verfügbar sind oder von privaten Eigentümern und Eigentümerinnen erworben werden können.

Bewertung

13. Die Stadt Plön ist ihrer Verpflichtung zur Abgabe einer Kälte- und Wärmeplanung nachgekommen. Gleichzeitig hat die Verwaltung das Land informiert, dass die abgegebene Planung noch nicht von der Selbstverwaltung beschlossen wurde. Damit besteht die Möglichkeit, die KWP bis zum Beschluss inhaltlich überarbeiten zu lassen.

14. Die Zielsetzung: „CO2 Reduktion“ im Rahmen der jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben kann sowohl mit der Lösung Wärmenetze und mit der Lösung Einzelanlagen erreicht werden. Nur dort, wo die Vorgaben ausschließlich über ein Wärmenetz erfüllt werden können, müßten die bereits laufenden Planungen für ein Wärmenetz im Rahmen der Daseinsvorsorge fortgesetzt werden. Hierzu ist eine politische Entscheidung zu treffen,

15. Die Planung, der Bau und der Betrieb von Wärmenetze ist eine freiwillige Aufgabe.
 Die Stadt Plön ist dazu nicht verpflichtet.

Als Fehlbedarfsgemeinde wird die Stadt Plön hier zusätzlichen personellen und administrativen Aufwand betreiben müssen, um Kürzungen der Fehlbedarfszuweisungen zu vermeiden.

16. Aus der Kreditfinanzierung des Eigenkapitals erwachsen zusätzliche finanzielle Belastungen, die den finanziellen Spielraum der Stadt weiter dauerhaft einschränken werden. Die Stadt Plön sollte daher die Planung, den Bau und den Betrieb von Wärmenetzen auf das absolut erforderliche Minimum beschränken.

17. Planung, Bau und Betrieb eines eigenen Wärmenetzes wären unter Berücksichtigung der eingeschränkten finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt ein sehr erhebliches Risikofür den zukünftigen Handlungsspielraum der Stadt.

18. Der Planung, dem Bau und dem Betrieb von Wärmenetzen oder Mikrowärmenetzen oder die Gründung von nicht-städtischen Energiegenossenschaften durch Dritte kann auch zukünftig im Rahmen der rechtlichen Vorgaben und Beschränkungen zugestimmt werden.

19. Eine schnelle Entscheidung über den Verzicht auf den Ausbau von Wärmenetzen schafft Planungssicherheit für die Eigentümerinnen und Eigentümer in den einzelnen Quartieren. Sie brauchen nicht auf einen Planungsprozess mit umgewissem Ausgang warten und wissen verläßlich, dass sie die gesetzlichen Vorgaben in eigener Verantwortung umzusetzen müssen.

20. Nur durch die Überarbeitung der KWP und die Herausarbeitung einer Alternative hat die Selbstverwaltung die Möglichkeit, eine echte Auswahl zwischen zwei Optionen zu treffen, mit denen die Ziele des Bundes und Landes erreicht werden können.

Empfehlung

Beschluss des eingangs aufgeführten Antrags.

Nachfolgend der Text unseres Ergänzungsantrag vom 23. Januar

Ergänzung zum Beschlussvorschlag:

Der HA möge beschließen, das Verfahren der Erstellung der Kälte- und Wärmeplanung (KWP) und die derzeit vorliegende KWP fachjuristisch auf ihre Rechtssicherheit überprüfen zu lassen.

Ferner soll eine Bewertung eingeholt werden,, ob nach Ablauf der Abgabefrist 31. Dezember 2024 bzw. nach Abgabe einer nicht beschlossenen KWP vor dem 31. Dezember 2024 bereits jetzt rechtliche Verpflichtungen bestehen, die sich aus der Gesetzgebung von Bund und Land ergeben.

Begründung

Sachstand

1. In der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) des Landes Schleswig Holstein ist unter
§ 12 festgehalten, dass vor dem Beschluss von Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach § 41 und der Folgekosten die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung“ ermittelt werden muss. Das ist für die KWP bisher nicht erfolgt.

2. Bundesgesetzgebung sieht im Wärmeplanungsgesetz (WPG) unter § 13 Abs 4 (Anmerkung 1) eine Beteiligung der berührten Behörden, der Träger Öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit vor.

3. Die Landesgesetzgebung, hier das Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) sieht in
 § 7 Abs. 4 eine angemessene Beteiligung der Öffentlichkeit vor.

Da Art und Umfang der Öffentlichkeitsbeteiligung im EWKG nicht weiter definiert sind, sind nach meiner Auffassung die Regulation nach WPG § 13 Abs 4 (Anmerkung 2)

Bewertung

4. Die FWG-Plön Fraktion ist nicht in der Lage, die komplexen Zusammenhänge fachjuristisch zu bewerten.

5. Die Kälte- und Wärmeplanung (KWP) hat nach unserer Auffassung keine rechtliche Außenwirkung. Es besteht aber eine rechtliche Binnenwirkung. Sie ist eine strategische Planung und damit Grundlage für darauf aufbauende Planungen und Maßnahmen.

Daher muss nach unserer Auffassung der § 12 der GemHVO bereits jetzt Anwendung finden, und zwar bevor bevor die Selbstverwaltung eine strategische Richtungsentscheidung trifft.
 Von daher ist noch ein „Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach § 41 und der Folgekosten“ durchzuführen. Nur damit und in Verbindung mit einer echten Alternativenprüfung kann die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung ermitteln und auf dieser Basis eine verantwortbare Entscheidung getroffen werden. Darüber hinaus könnte auch ein Verstoß gegen den Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung vorliegen.

6. Von unserer Seite aus bestehen auch berechtigte Zweifel, ob das Verfahren die Vorgaben der Gesetzgebung von Bund und Land bei der Erstellung der KWP in ausreichendem Maße berücksichtigt hat. Von daher ist ungewiß, dass die KWP den Anforderungen an deren Rechtssicherheit genügt. Darum besteht unseres Erachtens auch die berechtigteZweifel, dass die KWP in der vorliegenden Form rechtssicher angewendet werden kann.

7. Da die Kälte- und Wärmeplanung die Grundlage für weitere Planungen und Vorhaben von erheblichem Umfang ist, ist eine qualifizierte juristische Prüfung vor einer Entscheidung zwingend erforderlich.

Die Prüfung sollte u.a. umfassen:

– Rechtssicherheit der KWP

– bei Zweifeln an der Rechtssicherheit Empfehlungen für Verfahrensschritte, mit denen Schwächen im bisherigen Verfahren geheilt werden können.

– Stellungnahme, ob die abgegebene KWP durch des Planungsbüros Zeitenwende den Anforderungen an eine KWP gerecht geworden ist.

– Einschätzung, ob es bereits nach Ablauf der Abgabefrist der KWP (31. Dezember 2024) Regularien gibt, die Plöner Bürgerinnen- und Bürger betreffen, und wenn ja, welche.

Ingo Buth
Fraktionsvorsitzender

Anm. 1

(4) Die Öffentlichkeit, die in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden, Träger öffentlicher Belange und die in § 7 Absatz 2 und 3 genannten Beteiligten erhalten nach Veröffentlichung der Eignungsprüfung, der Bestandsanalyse, der Potenzialanalyse sowie des in Absatz 3 genannten Entwurfs die Möglichkeit der Einsichtnahme für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessen längeren Frist. Innerhalb dieser Frist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Anm. 2

§ 7 (4) Als Abschlussbemerkung zu lesen: (nachträglich korrigiert).

Die Öffentlichkeit ist angemessen zu beteiligen. 

SUE, Zuschusswesen und meine Probleme damit

Gestern tagte der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie (SUE).

Die wichtigsten Entscheidungen:
– CDU, SPD und Grüne kürzen den Zuschussantrag des Musikzuges um ein Drittel
– Der Antrag für KulturOrtNord wird mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in voller Höhe genehmigt, obwohl der Verein keinen vollständig ausgefüllten Antrag abgegeben und die Zuwendungen der letzten 4 Jahre nicht abgerechnet hat.
– Mit deutlicher Mehrheit wurde dafür gestimmt, dass Obstbäume weiterhin unter die Bestimmungen der Baumschutzsatzung fallen.
– mehrheitlich wurde entschieden, dass die Verwaltung einen überarbeiteten Entwurf für die Baumschutzsatzung vorlegen soll, der Ausnahme- und Befreiungsregelungen enthält, die „in Richtung des Interesses städtebaulicher Entwicklung gehen“ könnten.

Heute befasse ich mich erst einmal mit dem Zuschusswesen. Die Entscheidungen, die getroffen wurden, habe ich in zwei Fällen nicht mitgetragen.

Tagesordnungspunkt (TOP) 9 / Unterstützung des Musikzuges
Hierzu lag ein Antrag vor, den Musikzug mit 800,- € Mietzuschuss pro Monat zu unterstützen.
Wir erinnern uns: Der Musikzug war über viele Jahre ein bedeutender Träger der Jugendarbeit in Plön. Mit mehreren Titeln als Deutsche Meister war bundesweit bekannt und ein Aushängeschild für unsere Stadt. Zu zahlreichen Anlässen hat er aufgespielt. So erinnere ich mich gut, dass er nach dem Abschluss der Sanierungsarbeiten durch die neu gestaltete Lübecker Straße gezogen ist. Seine Heimstatt hatte der Verein im ehemaligen Schießstand des TSV Plön unter der Realschulturnhalle. Mit dem Abriss der baufälligen Halle hat sich nicht nur die Situation mit der Hallennutzung durch die Plöner Sportvereine deutlich verschlechtert, auch der Musikzug hat gelitten. Die Proben fanden in verschiedenen Proberäumen verteilt übers Stadtgebiet statt, die Instrumente litten unter den provisorischen Lagerplätzen. Die Coronajahre beeinträchtigten das Vereinsleben. Mitglieder haben den Verein verlassen, es kamen weniger Neumitglieder.
Jetzt hat der Verein die Möglichkeit, von der Marius Böger Stiftung geeignete Räumlichkeiten zu mieten. Räumlichkeiten, die sowohl als Proberäume wie auch als Vereinsheim genutzt werden können. Die Marius Böger Stiftung ist dem Musikzug im Rahmen ihrer Möglichkeiten schon sehr weit entgegen gekommen. Einen Teil der Kosten kann der Verein selber aufbringen. Trotzdem bleibt eine Finanzierungslücke von 800,- €.
Mein Fraktionskollege Stefan Kruppa und ich haben uns dafür ausgesprochen, dem Musikzug diese 800,- € im Monat zu gewähren. CDU- und SPD-Fraktion hatten sich im Vorfeld abgesprochen. Sie haben beantragt, dem Musikzug für 3 Jahre einen monatlichen Mietzuschuss von 400,- € zu gewähren sowie eine Einmalzahlung von 4.000,- Euro.
Wir haben unseren Antrag aufrechterhalten und die Forderung auf eine Begrenzung auf 3 Jahre aus dem Antrag von SPD und CDU übernommen. Nach diesen drei Jahren wäre neu zu beschließen. Das hätte dem Musikzug zeit gegeben, in ruhige Fahrwasser zu kommen und sich um das „operative Geschäft“ zu kümmern und das Vereinsleben voranzubringen.
Leider konnten wir unsere Kolleg*innen nicht überzeugen diesen weg mitzugehen. Bei zwei Ja- und acht Neinstimmen wurde der Antrag abgelehnt.
Der Antrag der CDU und SPD wurde dann zur Abstimmung gestellt und mit acht Ja-Stimmen bei zwei Enthaltungen (Stefan Kruppa und ich) angenommen. Da die Marius Böger Stiftung nach Auskunft der Bürgermeisterin ein weiteres Entgegenkommen angedeutet hatte, wurde dem Musikzug noch mit auf den Weg gegeben, sich um weitere Förderung zu bemühen. Sollte das nicht klappen, könne der Musikzug noch einmal über eine Erhöhung der Förderung sprechen. 
Ich war enttäuscht. 

TOP 10 / Zuschussanträge Kultur 2025
Im Grunde genommen waren es die üblichen Antragsteller*innen, die Zuschüsse beantragt haben. Dazu gehören das Kulturforum für zahlreiche Veranstaltungen (3000,- €), der Kunstverein (3100,- €) und die Volkshochschule (15.648,- €). Neu unter den Antragstellern ist der KulturOrtNord. Er hat für Konzerte in der Schlossgärtnerei und im Museum einen Zuschuss von 1500,- € beantragt.
Diesen Antrag habe ich sehr kritisch gesehen. Es gab seit 2021 eine mündliche Kooperationsvereinbarung, auf deren Basis die Arbeit des Vereins, beginnend in Corona-Zeiten, gefördert wurde. Diese Vereinbarung sollte nun übergehen in das Zuschusswesen. Es lag zwar ein Antrag vor, der nicht termingerecht eingegangen ist (das war kaum einer der Anträge und vielleicht sollten wir den Termin ein wenig später im Jahr festsetzen), und auch nicht auf dem entsprechenden Vordruck eingereicht wurde. Durch den Umstand, dass das offizielle Formular nicht genutzt wurde, hat der Antragsteller auch nicht die Bedingungen, unter denen ein Zuschuss gewährt wird, Zu den Bedingungen gehört beispielsweise eine zeitnahe Abrechnung.
Mit unseren Zuschüssen sollen Vereine ermutigt werden, Veranstaltungen durchzuführen, indem das finanzielle Risiko für die Vereine reduziert wird. Decken zum Beispiel die Einnahmen aus dem Kartenverkauf und dem Caterina die Veranstaltungskosten zum Teil oder vollständig, dann ist der Zuschuss anteilig oder vollständig zurückzuzahlen.
Wie sich herausstellte, wurden die Zuschüsse für KulturOrtNord aber in den Jahren von 2021 bis 2024 nicht abgerechnet. 
Eine Kostenaufstellung lag zum Zeitpunkt der Antragstellung auch nicht vor, wurde aber noch einen Tag vor der Sitzung übermittelt.
Auch wenn die Kooperation bisher aus einem anderen Titel des Haushaltes bezahlt wurde, war ich unter diesen Umständen nicht bereit, diesem Zuschussantrag zuzustimmen. Mit drei Stimmen der SPD und einer Stimme von Bündnis 90/Die Grünen wurde der Antrag angenommen. Die Ausschussvorsitzende (Bündnis 90/Die Grünen) hatte sich für befangen erklärt. Die CDU (drei Stimmen) und mein Fraktionskollege Kruppa haben sich der Stimme enthalten.

Noch vier Sitzungen bis Weihnachten

Das Jahr geht zu Ende. Bis Anfang Dezember werden noch alle Ausschüsse tagen, am 11. Dezember tritt die Ratsversammlung zusammen. Die „Weihnachtssitzung“ der Ratsversammlung wird übrigens in der Marineunteroffizierschule stattfinden. 

Als erster Ausschuss wird der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie (SUE) am Donnerstag dieser Woche um 18:30 in der Aula am Schiffsthal zusammenkommen.
Für mich sind die Schwerpunktthemen:

– Der Antrag des Musikzuges auf finanzielle Unterstützung für die Anmietung eines Vereinsheims. Durch den Abriss der „Realschulturnhalle“ hat der Musikzug sein Vereinsheim verloren. Seither leidet der Vereinsbetrieb. Es gibt derzeit keinen wirklich geeigneten Übungsraum, die Instrumente werden an verschiedenen Orten und nicht immer unter guten Bedingungen gelagert, das Vereinsleben leidet. Darunter leidet die Mitgliederzahl des bundesweit bekannten und anerkannten Musikzuges. Jetzt gibt es die Möglichkeit, einen geeignete Räumlichkeiten von der Marius Böger Stiftung anzumieten. Dazu wird ein Mietzuschuss in Höhe von 800,- € monatlich beantragt.
Unter den Kolleg*innen gibt es unterschiedliche Meinungen, aber ich persönlich tendiere dazu, dem Antrag zuzustimmen.

– Zuschussanträge Kultur 2025. Anträge wurden gestellt vom Kulturforum, Kunstverein, der Volkshochschule, der Gesellschaft zur Förderung des traditionellen Jazz, dem Verein KulturOrtNord und der Open Dance Experience
Die ersten vier wurden bisher gefördert und die Anträge sind aus meiner Sicht mit kleinen Einschränkungen in Ordnung. Ob ich für die Förderung des KulturOrtNord meinen Finger heben werde, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. Zu dem Antrag habe ich eine Anfrage an die Verwaltung gestellt. Auf die Antworten warte ich noch. Da es seit Jahren ein Grundsatz ist, keine Veranstaltungen privater Veranstalter*innen zu fördern, werde ich dem Antrag der Open Dance Experience voraussichtlich nicht zustimmen. Weichen wir von dem Grundsatz ab, müssten wir im Rahmen der Gleichbehandlung auch andere Veranstaltungen privater Anbieter unterstützen.
Ich trete grundsätzlich für eine strikte Ausgabendisziplin ein. Gleichzeitig habe aber auch immer wieder zum Ausdruck gebracht, die Axt nicht an die Veranstaltungen zu legen, die Plön lebens- und liebenswert machen und zu einer positiven Außendarstellung beitragen. Auch wenn das Einsparpotential gering ist kann dass nicht heißen, rauszupulvern was drin ist.
Ein strenger Maßstab ist und bleibt das Maß der Dinge.

– Baumschutzsatzung. Zum Zeitpunkt, als die Baumschutzsatzung erstellt wurde, habe ich mich vehement dafür eingesetzt, dass Obstbäume nicht mit aufgenommen werden. Seinerzeit stand ich relativ alleine auf diesem Standpunkt. Mittlerweile habe ich meine Meinung zu dem Thema geändert. Einige Kolleg*innen haben das wohl auch. Die CDU-Fraktion hat den Antrag gestellt, Obstbäumen den Schutz zu entziehen. Da es mit dem Schutz alter, großer Obstbäume offenbar in der Zeit seit Inkrafttreten der Baumschutzsatzung keine Probleme gegeben hat, werde ich der Empfehlung der Verwaltung folgen und dafür stimmen, den Schutzstatus nicht aufzuheben.
Zudem soll die Baumschutzsatzung nach den Vorstellungen der CDU-Fraktion so geändert werden, dass Genehmigungen für Baumfällungen aus Gründen des Städtebaus erleichtert werden. Auch hier sind nach meiner Kenntnis bisher keine Bauvorhaben auf Basis der Baumschutzsatzung verhindert worden. Im Fall der Birken in der Stettiner Straße, für deren Fällung ich mich seinerzeit eingesetzt habe, wurde ein Kompromiss erzielt, mit dem nach meiner Wahrnehmung alle gut leben können.
Auch im Bezug auf den Städtebau sehe ich keine Veranlassung, an der Baumschutzsatzung etwas zu ändern.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP) tagt am Mittwoch in der Woche darauf, gleiche Zeit, gleicher Ort. Worum wird es gehen?
Dazu in einem späteren Beitrag mehr.

Aufgeheiztes Sitzungsklima zum Thema Klima

In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie (SUE) am 04. Juli 2024 gab es zwei Tagesordnungspunkte, die sich mit dem Klimaschutz befasst haben.

Um es gleich klarzumachen, bevor ich hier möglicherweise von der falschen Seite vereinnahmt werde, hier ein klares Statement. Die Veränderungen des Klimas, die wir gerade erleben, sind nach meiner festen Überzeugung durch den Menschen verursacht. Geht es so weiter, werden wir echte Probleme bekommen. Die Starkregen- und Hochwasserereignisse, die wir gerade vor allem in Süddeutschland erleben, sind harmlos gegen das, was uns eventuell noch bevorsteht. Darum bin ich überzeugt, dass wir zügig und wirksam gegen den Ausstoß von Klimagasen vorgehen sollten. Nicht überzeugt bin ich von überflüssigem Aktionismus. In der Ruhe liegt die Kraft.

Zum Klimaschutz gibt es jetzt gleich drei Untersuchungen in Plön:

1. Die Erstellung einer Kälte und Wärmeplanung (KWP) ist in Auftrag gegeben. Sie ist der aus meiner Sicht der entscheidende erster Baustein für die Umsetzung der Wärmewende. Diese Maßnahme unterstütze ich. Sie ist auch alternativlos, weil sie für Plön durch ein Landesgesetz vorgeschrieben ist. Entsprechend der Bundesgesetzgebung wäre Plön überhaupt nicht verpflichtet, eine KWP zu erstellen.
Die Information über den Sachstand erfolgte in der Sitzung unter Tagesordnungspunkt 7,
„Start der kommunalen Wärme- und Kälteplanung – ZeitGrad stellt vor.“
Die Abgabe der KWP beim Land sollte ursprünglich bis Ende Dezember 2024 erfolgen, der Termin wurde auf Anfang 2025 geschoben. Nach der Präsentation des Büros ZeitenGrad gibt es für mich zwei Aspekte, die es weiter genau zu beobachten gilt:

Erstens: Die KWP kann als Satzung, also als städtisches Gesetz, beschlossen werden. Sie muß aber nicht als Satzung beschlossen werden. Hier ist noch herauszuarbeiten und zu bewerten, was das für unsere Bürger*innen bedeuteten würde und ob der Beschluss einer Satzung tatsächlich sinnvoll ist.

Zweitens: Auf welchen Flächen sollen die Anlagen gebaut werden, die für den Betrieb eines Nahwärmenetzes erforderlich sind. Diese Anlagen müssen, um größere Wärmeverluste auf dem Transport der Wärme zu vermeiden, möglichst dicht an dem Bereich bebaut werden, der mit einem Nahwärmenetz versorgt werden soll. Im Moment kann ich mir nur wenige Flächen vorstellen, die dafür geeignet sind und auch tatsächlich dafür zur Verfügung stehen.
In dem Zusammenhang ergibt sich eine weitere Fragestellung. Regenerative Wärme aus Sonnenenergie steht im Sommer im Überfluss zur Verfügung, aber leider nicht im Winter, wenn sie benötigt wird.
Damit könnte zu den Systembestandteilen auch ein Großwärmespeicher gehören. Hier bliebe abzuwarten, wie ein solcher Speicher umgesetzt werden soll. Einen „Wärmeturm“ im Bereich Seewiesen oder auf dem Gelände des Klärwerkes lehne ich unter Berücksichtigung des Landschaftsbildes kompromisslos ab. Auch an anderen Orten, wo das Landschaftsbild in seiner Wahrnehmung nachhaltig beeinträchtigt würde, kommen für mich nicht in Frage. Hier müssen andere Lösungen gefunden werden.

2. Das Quartierskonzept Plön SüdWest ist ein Bestandteil des Klimaschutzkonzeptes „Plön schlägt Klimawellen“; ein Name, den ich persönlich für nicht besonders gelungen halte. Die Arbeiten an dem Konzept wurden 2019 begonnen, der Entwurf des Konzeptes wurde 2021 beraten und beschlossen.
Auf Basis des Klimaschutzkonzeptes wurde am Quartierskonzept gearbeitet, jedoch mit bislang wenig greifbaren Ergebnissen im Bezug auf die Umsetzung. Kernelement des Quartierskonzeptes ist ein Nahwärmenetz. Das kann nur funktionieren, wenn es eine Bereitschaft der Hauseigentümer*innen im Quartier gibt, ihre Gebäude an das in der Diskussion stehende Wärmenetz anzuschließen. Solange aber nicht bekannt ist, wie hoch die Kosten für die Wärme sein werden, ist von den Eigentümer*innen auch kein Investitionsentscheidung zu erwarten. Was sich aber relativ sicher sagen läßt ist, dass ein Nahwärmenetz nur im Bereich Johannisstraße, Lange Straße, Markt und Schlossberg zu marktfähigen Konditionen betrieben werden kann. Was immer wir machen, es muss auch finanzierbar sein. Für die anderen Bereiche im Quartier scheinen nach jetzigem Informationsstand Einzellösungen ökonomisch sinnvoller zu sein. Diese Informationen wurden für mich plausibel durch die Firma OCF erarbeitet und dargestellt. 

3. In SUE wurde nun ein drittes Projekt vorgestellt und beschlossen. Unter Tagesordnungspunkt 6, „Forschungsprojekt Uni Kiel im Kontext SmartCity & Wärmeplanung – Plön als Modellstadt“  wurde entschieden, im Rahmen des Projektes Urban Building Energy Model (UBEM) mit der Universität Kiel und der KielRegion zusammenzuarbeiten. Bei der Zusammenarbeit geht es darum, ein Rechenmodell so zu erweitern, dass es nicht nur für Großstädte wie Kiel, sondern zukünftig auch für Kleinstädte wie Plön anwendbar ist. Mit dem Modell soll der Energiebedarf einer Stadt oder eines Quartiers sehr detailliert simuliert werden können. Ein Ziel ist es, die die Wärmeversorgungssysteme optimal zu konzipieren. Eine Verknüpfung mit anderen Modellen wie zum Beispiel einem Modell zur Stromversorgung ist möglich und sinnvoll. Damit könnte man untersuchen, ob die Stromversorgung der Wärmepumpen mit dem vorhandenen Netz überhaupt gewährleistet werden kann oder ob das Stromnetz vorher entsprechend ertüchtigt werden muss.
Das Projekt wird von Herrn Prof. Dr. Dahmke von der Universität Kiel geleitet.
Die Ausschussvorsitzende Ratsfrau Dahmke betonte zu Beginn, dass Herr Prof. Dr. Dahmke ihr geschiedener Mann ist, beide aber keine finanziellen Beziehungen mehr haben.
Auch ich sehe hier keine Befangenheit.
Die Vorlage zu dem Tagesordnungspunkt war aus meiner Sicht leider wenig konkret. Vom Grundsatz her finde ich den Forschungsansatz ausgesprochen spannend und sinnvoll.
Allerdings ist die Zusammenarbeit mit Forschungsträgerinnen keine Kern- oder Pflichtaufgabe für eine städtische Verwaltung. Das gilt um so mehr für die Stadt Plön, die eine angespannte Haushaltslage hat, die in den Vorlagen der Verwaltung zu den Haushaltsberatungen auch schon mal als „prekär“ bezeichnet wird. Vor dem Hintergrund hätte ich mir in der Beratung von meinen Kolleg*innen schon einen etwas kritischeren Blich auf Risiken und eine noch stärkere Berücksichtigung der Haushaltsdisziplin gewünscht.
Warum? In der Vorlage stand, dass der zeitliche Aufwand für unsere Verwaltung sehr gering wäre und der Stadt auch keine Kosten entstehen würden. Das sind leider keine besonders konkreten Angaben.
Daher befürchte ich, dass der zeitliche Aufwand für die Zuarbeit vielleicht doch nicht gering ist. Was gering ist, hängt natürlich auch von der Sichtweise ab. Ich halte 20 Arbeitsstunden für gering. Die Verwaltung und Herr Prof. Dr. Dahmke wollten aber auf Nachfrage keine Zahlen nennen.
Was ich auf jeden Fall ausschließen möchte ist, dass der zusätzliche zeitliche Aufwand dazu führt, dass der Stellenplan angefasst und der Stundenanteil der Fachkräfte für Klimaschutz aufgrund der freiwilligen Übernahme der Zusammenarbeit im Rahmen einer freiwilligen Aufgabe ausgeweitet wird. (Anm. 2).
Das kostet dann nämlich doch Geld, was vor dem Hintergrund der defizitären Haushaltslage und unter Beachtung einer sparsamen Haushaltsführung aus meiner Sicht nicht vereinbar ist.

Aus dem Grund hatte ich bei Herrn Prof. Dr. Dahmke auch per EMail nachgefragt, ob die Forschungsträgerin bereit wäre, die Personalkosten, die im Rahmen der Zuarbeit zu dem Forschungsprojekt entstehen, zu übernehmen. Nach meiner Wahrnehmung stellte er – etwas aufgebracht – in Aussicht, ggf. 2000,- € zu übernehmen. Dieses Angebot fand ich persönlich sehr enttäuschend, ja fast schon beleidigend. Hinzu kommt, dass ich im Vorfeld bereits bei Frau Bürgermeisterin Radünzel nachgefragt hatte, wie hoch der Stundensatz für eine Arbeitsstunde der Fachkräfte für Klimaschutz veranschlagt wird. Die Antwort: „Die Beschäftigten des Klimaschutzmanagements sind in EG xx TVöD eingestuft.“ Das beantwortet meine Frage nur sehr unzureichend. Es ist weder der Stundensatz angegeben noch sind in der Endgeldstufe xx der Arbeitgeberinnenanteil der Stadt für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung enthalten. Ersatzweise rechne ich einmal überschlagmäßig den Stundensatz für einen Gesellen / eine Gesellin im Handwerk. Der liegt zwischen 50,- und 80,- Euro. Nehme ich die Mitte, also 65,- Euro, dann komme ich bei 2000,- Euro auf maximal 34 Arbeitsstunden, die die Forschungsträgerin übernehmen würde. Nach meiner Auffassung ist das kein besonders faires Angebot, da ich den Arbeitsaufwand für die Zuarbeit deutlich höher einschätze. Bedauerlicherweise bin ich hier im Moment auf Einschätzungen angewiesen, da trotz Nachfrage weder von Frau Bürgermeisterin Radünzel noch von Herrn Prof. Dr. Dahmke konkreten Daten genannt wurden.

Diese Fragen können nicht unerwartet gekommen sein. Ich hatte Frau Bürgermeisterin Radünzel diese und andere Fragen bereits am 24. Juni, also 10 Tage vor der Sitzung zugeschickt, damit sie spätestens in der Sitzung auskunftsfähig sein kann. Ihre Antwort am 26. Juni machte klar, dass in der Verwaltung keine konkreten Vorstellungen zu dem zu erwarteten Arbeitsaufwand vorhanden waren.
Darum habe ich mich am 27. Juni per EMail an Herrn Prof. Dr. Dahmke gewandt und ihm gebeten, mir sieben Fragen im Vorfeld der Sitzung, spätestens aber in der Sitzung zu beantworten.

Nachfolgend meine Fragestellungen:

1. Welche Daten sollen erhoben werden?

2. Um wie viele Datensätze handelt es sich?

3. In der Vorlage der Verwaltung wird erwähnt, dass der zeitliche Aufwand für die Zuarbeit zu dem Projekt gering ist. 
– Welche Zuarbeit durch die Stadt Plön wird von Ihnen erwartet?
– Wie hoch schätzen Sie den Zeitaufwand in Personen/Stunden, der für die Zuarbeit durch die Stadt Plön aufgewendet werden muss?

4. Die Zuarbeit an Forschungsarbeiten gehört nicht zu den Pflicht- oder Kernaufgaben einer kommunalen Verwaltung. Die Stadt Plön befindet sich in einer prekären finanziellen Situation.
Vor dem Hintergrund einer kürzlich erfolgten, rückwirkenden Steuererhöhung der Grundsteuer zur Konsolidierung des städtischen Haushaltes fällt es mir grundsätzlich sehr schwer, hier der Übernahme einer weiteren freiwillige Aufgabe zuzustimmen, zumal gerade freiwillig übernommene Aufgaben eine gewisse Dynamik entwickeln können.
Besteht seitens des Forschungsträgers und der KielRegion die Bereitschaft, die Personal- und Sachkosten zu übernehmen, die der Stadt Plön entstehen werden?

5. Die wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung eines gut funktionierenden Models ist nach meiner Erfahrung, dass die Ergebnisse der durch das Model erfolgten Berechnungen an der Realität gegengeprüft werden und das Model dann kontinuierlich „nachgeschliffen“ wird, bis Modellrechnungen und Realtiät weitgehend übereinstimmen. 

Darüber hinaus würde ich vermuten, dass an dem Model – sofern es sich bewährt – auch nach Abschuss der Phase 2 weitergearbeitet wird.
– Wird nach der Erstellung des Models (Ende Phase 1) eine weitere Zuarbeit durch die Stadt Plön erforderlich sein, um das Model zu optimieren?
– Wenn ja, in welchem Umfang ist das zu erwarten?

6. Welchen konkreten Nutzen wird die Stadt Plön aus der Erstellung des Models ziehen können?
Die bisherigen Aussagen wie „Vernetzung“ und „Betrachtung der Ergebnisse der Kälte- und Wärmeplanung aus einem anderen Aspekt“ betrachte ich im Hinblick auf die Beantwortung der Fragestellung sowie für meine Meinungsbildung als noch nicht aussagekräftig genug. 

7. Der Kreis Plön ist eines der Gebiete in der Bundesrepublik Deutschland, das für die Nutzung von Tiefengeothermie geeignet erscheint. Nach meinem Kenntnisstand liegen zahlreiche geologische Untersuchungen aus der Zeit vor, in der hier Erdöl gefördert wurde, die diese Vermutung stützen. Für das Nahwärmeprojekt in Preetz wurde in der Presse die Energiequelle Tiefengeothermie als Favorit bezeichnet. 
– Ließe sich durch Ihr Model bis zum Abschluss der Phase 1 eine Abschätzung erstellen, in wie weit Tiefengeothermie eine für die Stadt Plön ökologische und für seine Bürger*innen auch ökonomisch günstige Lösung darstellt?

In der Sitzung hatte ich den Eindruck, dass Herr Prof. Dr. Dahmke nicht so auf die  Beantwortung der Fragen vorbereitet war, wie ich es mir gewünscht hätte. Statt die Fragestellungen anhand der EMail stringent abzuarbeiten und die Fragen, die konkret zu beantworten sind, auch konkret zu beantworten, mußte ich jede Frage einzeln stellen, wobei ich auch immer wieder unterbrochen wurde, unter anderem durch die Ausschußvorsitzende. Die Antworten von Prof. Dr. Dahmke habe ich als unzureichend empfunden, weil seine Aussagen nach meiner Bewertung sehr allgemein gehalten waren.
Gleichzeitig habe ich die Zwischentöne seiner Aussagen so wahrgenommen, dass die Stadt Plön sich glücklich schätzen könne, an dem Forschungsprojekt beteiligt zu sein und schlecht beraten wäre, sich nicht zu beteiligen.

Der Ratsherr Rose (SPD) äußerte sich im weiteren Verlauf der Diskussion dahingehend, dass man zusätzliche Stunden im Stellenplan bereitstellen könne, wenn das erforderlich wäre. Darüber müsse man zu gegebener Zeit entscheiden. Dazu äußerte ich mich jetzt nicht.

Ratsherr Jagusch (CDU) betonte, dass meine Fragen durchaus berechtigt sind.

Der Ratsherr Hermandung, (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, dass es ein Kompliment für die Stadt sei, für das Forschungsprojekt ausgewählt worden zu sein.

In klassischer norddeutscher Art würde ich mal sagen, die Einen sagen so, die Anderen sagen so.
Ich vermute, dass man sich in dem keinen Kreis von Klimaschützer*innen gegenseitig kennt und durch die Verbindungen nach Plön praktischerweise auf Plön als Modellstadt für einen kleineren Ort gekommen ist. Mit Kompliment hat das nichts zu tuen.
Ich persönlich würde es ketzerisch so sagen: ich vermute, dass man einen Dummen gesucht und Plön gefunden hat.

Frau Bürgermeisterin Radünzel betonte, dass man die Fragen der Universität gerne beantworten könne, man beantwortet ja auch die Fragen von Bürger*innen und Investor*innen.
Das trifft die Kernfrage aber nicht, weil die Beantwortung von Fragen von Bürgerinnen und Bürgern etwas völlig anderes ist. Das ist schon daran erkennbar, dass die Beantwortung einer Frage von Bürger*innen nie mit einem Tagesordnungspunkt für die Sitzung und einer Vorlage im Ausschuss beschlossen wird.

Trotz aller Kritik bin ich nicht grundsätzlich gegen eine Beteiligung an dem Forschungsvorhaben. Um zustimmen zu können habe ich daher bei der Vorbereitung der Abstimmung den Antrag gestellt, den bestehenden Beschlussvorschlag um zwei Vorbehalte zu ergänzt:
– Mit der Zustimmung soll keine Stellenausweitung verbunden sein und der
– Kostenübernahme der Personalkosten durch die Forschungsträgerin.

Das wurde erwartungsgemäß mit 7 : 2 Stimmen abgelehnt.

Ich würde jetzt nicht so weit gehen und behaupten, dass das Sitzungsgeschehen ein bereits im Vorfeld abgekartetes Spiel war. Allerdings waren die für mich als „taktisch“ wahrgenommene Nutzung von Informationen und der Ablauf der Sitzung geeignet, den Eindruck zu erwecken, dass es hier teilweise nicht um eine ergebnisoffene Diskussion ging, sondern darum, wieder einmal an einem Forschungsvorhaben teilzunehmen.


Anm. 1: Ich nehme das Thema Klimawandel durchaus ernst, unterscheide mich aber nicht von einem Teil der Bevölkerung, die diese Einsicht nicht konsequent genug für sich umsetzt. Klimawandel hat es schon immer gegeben. Die letzte Eiszeit ist bekanntlich gerade vor 12.000 Jahren zu Ende gegangen. Den Endmoränen der Gletscher verdanken wir die zauberhafte Hügellandschaft, in der wir leben. Seither gibt es eine relativ stabile Klimaphase, in der es nur geringe Klimaschwankungen wie etwa die kleine Eiszeit, die für das Ende des 16. Jahrhunderts bis in das letzte Drittel des 17. Jahrhunderts global nachgewiesen werden kann.
Seit dem Beginn der industriellen Revolution und der damit verbunden Verbrennung fossiler Brennstoffe, erst Braun und Steinkohle, später auch Erdöl und Erdgas, stieg die Freisetzung des bis dahin in Kohle, Öl und Gas gebundenen Kohlendioxides (CO2) in die Atmosphäre und leicht zeitversetzt dazu stieg auch die Durchschnittstemperatur auf der Erde deutlich erkennbar erkennbar an. Der Anstieg liegt klar außerhalb der Temperaturentwicklung, die ohne CO2 Freisetzung zu erwarten gewesen wäre. Die Erklärung dafür sind für mich nachvollziehbar. Es gibt unter Wissenschaftler*innen auch zum Teil abweichende Mindermeinungen und die Mehrheitsmeinung muss nicht korrekt sein. Allerdings erscheinen mit die Erklärungen der Mehrheitsmeinung deutlich plausibler.

Anm. 2: Ich habe ich seinerzeit sehr klar dagegen positioniert, eine weitere Stelle für das Klimafolgenmanagement zu schaffen. Begründet wurde die Dringlichkeit für diese Stelle in der Diskussion seinerzeit nicht nur, aber besonders mit dem Argument „Starkregen“. Auch aufgrund meines Abstimmungsverhaltens wurde mit knapper Mehrheit beschlossen, diese Stelle nicht einzurichten.
Zur Sitzung des SUE wurde der Bericht „Sachstand Klimaschutz“ von der Fachkraft für Klimamanagement vorgelegt.
Unter dem Projekt „Klimafolgenanpassung“ ist dort zu lesen:
Zusammenfassung des Projektes, „ATIV bei Starkregen“, bei der Plön eine Transfergemeinde war.
– Keine offensichtliche Betroffenheit, da Senken nur in unbebauten Bereichen entstehen
– Diese Senken sollten jedoch von Bebauung freigehalten werden. – Senken in unmittelbarer Umgebung zu Bebauung sollten bei Gelegenheit genauer untersucht werden.“
Meine damalige Argumentation, dass Starkregen für Plön kein besonderes Problem darstellt, sehe ich bestätigt. Gleichzeitig sehe ich mich in meiner damaligen Position bestätigt, dass eine Stellenmehrung um einer Fachkraft für Klimafolgenmanagement nicht erforderlich ist.
Der Umstand, dass es kurz danach zu einem punktuellen Starkregenereignis im Bereich Fegetasche kam, das zu einem kurzfristigen Überlaufen des Regenrückhaltebeckens führte, ändert an meiner Auffassung nichts. 

Von der Tagesordnung: Antragsrecht für den Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigungen.

In der gestrigen Sitzung des SUE gab es zu folgenden Themen durchaus kontroverse, teilweise emotionelle Diskussionen:
– „Tagesordnung“,
 -„Niederschrift der letzten Sitzung“ und
– „Beteiligung an dem „Forschungsprojekt der Uni Kiel im Kontext „SmartCity & Wärmeplanung“ – Plön als Modellstadt“.

Ich fange für heute mal mit der „Tagesordnung“ an, auch wenn es sich im ersten Moment etwas dröge anhört. In der Diskussion ging es um den Tagesordnungspunkt 13: „Benennung und Befugnisse des Behindertenbeauftragten“ (Anm.1). Dieser Tagesordnungspunkt wurde mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von der Tagesordnung genommen.
Der Antrag, den Tagesordnungspunkt zu streichen, wurde von Ratsherrn Rose (SPD) eingebracht und so begründet: „mein Antrag sei ein Folgeantrag auf einen Antrag der SPD Fraktion, der zurückgezogen wurde.

Dazu muss man wissen, dass die SPD-Fraktion vorher tatsächlich einen Antrag mit einer sehr ähnlichen Zielsetzung, aber unter einem anderen Namen und mit einem gänzlich anderen Beschlussvorschlag eingebracht hatte. Das Ziel sollte sein, dem Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigungen ein Antragsrecht einzuräumen.
Der Anlaß für den Antrag war, dass der Beauftragte für Menschen mit Beeinträchtigungen in den Ausschüssen zwar ein Rederecht zu Themen hat, die seinen Aufgabenbereich betreffen, er aber keine eigenen Anträge stellen kann. Die Forderung der SPD-Fraktion nach einem Antragsrecht für den Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigungen ist richtig und ich hätte den Beschlussvorschlag auch voll unterstützt.

Leider stellte sich nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht aber heraus, dass der Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion etwas unglücklich verfasst war. Wäre der Beschluss so gefaßt worden, wie die SPD-Fraktion ihn formuliert hatte, wäre er rechtswidrig gewesen. Die Bürgermeisterin hätte in Folge die Pflicht gehabt, den Beschluss aufzuheben. Daher hat die SPD-Fraktion den Antrag zurückgezogen.
Somit stand erst einmal für die gestrige Sitzung des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie (SUE) kein entsprechender Tagesordnungspunkt zu dem Thema mehr zur Beratung an.

Da mir das Thema durchaus wichtig ist, habe ich dann unmittelbar vor Ablauf der Frist reagiert und beantragt, das bereits oben im zweiten Absatz genannte Thema auf die Tagesordnung des SUE zu setzen. Dabei ist mir zwar ein Irrtum unterlaufen, aber das ist in diesem Zusammenhang nicht von Bedeutung. (Anm. 2 am Ende des Beitrages mit Zusatzinformation)

Dazu habe ich einen Tagesordnungspunkt formuliert, der sehr weit gefasst ist. Unter diesem Tagesordnungspunkt hätte man sehr unterschiedliche Beschlüsse fassen können.
Gleichzeitig habe ich selber zwei Beschlussvorschläge gemacht:

1. „Umbenennung der Funktion „Behindertenbeauftragter“ in „Beauftragter für Menschen mit Beeinträchtigung“ 

Der Begriff „Behinderter“ ist ganz offensichtlich diskriminierend und wird zudem von einigen Leuten auch bewußt beleidigend genutzt. Ausdrücke wie „Du Behinderter“ oder „Du bist ja behindert“ oder „was ist das denn für ein behinderter Vorschlag“ machen das deutlich.
Der Bund hat bereits 2016 reagiert und ihren „Beauftragten … für die Belange behinderter Menschen“ in Beauftragter der Bundesregierung für Belange von Menschen mit Behinderung“ umbenannt.
Mein Vorschlag hätte dann statt „Behinderung“ auch den Begriff „Beeinträchtigung“ vorgesehen, den ich für deutlich weniger diskriminierend halte.
Ich halte es schlichtweg für ein Gebot der Höflichkeit, Menschen so anzusprechen, wie sie angesprochen werden möchten. Als „Nicht-Behinderter“ sollte man vielleicht einmal versuchen, sich in die Situation eines Menschen mit Beeinträchtigung hineinzuversetzen, bevor man sich aus verletzter Eitelkeit oder aus der weltanschaulich begründeten Ablehnung von Umbenennungen zu dem Thema äußert.

2. Beim zweiten Beschlussvorschlag ging es lediglich darum, das Thema Antragsrecht für den Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigungen auf die Tagesordnung der nächsten Ausschusssitzung zu setzen und durch die Verwaltung vorbereiten zu lassen. Dazu hatte ich folgenden Beschlussvorschlag geschrieben:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie dem „Behindertenbeauftragten“ zukünftig ein Rede- und Antragsrecht eigeräumt werden kann. Die Prüfung soll unter anderem nicht nur, aber auch umfassen:

– die Umwandlung der Funktion „Behindertenbeauftragter“ in einen „Beirat für Menschen mit Beeinträchtigung“ mit Rede und Antragsrecht, sowie die dazu erforderlichen Anpassungen der Satzungen
– ständiges Mitglied im Seniorenbeirat mit Rede und Antragsrecht.
– andere Lösungswege

Das Prüfergebnis soll rechtzeitig zur Sitzung des SUE im September vorliegen und dort in einem  gesonderten Tagesordnungspunkt beraten werden. Der Seniorenbeirat und der Behindertenbeauftragte sollen im Vorfeld durch die Verwaltung beteiligt werden.

Meine Absicht war es, das Thema, über das wir schon seit mehr einem halben Jahr reden, spätestens im Herbst anzupacken und die Verwaltung mit der Vorbereitung zu beauftragen.


In seinem Antrag, den Tagesordnungspunkt zu streichen, äußerte Ratsherr Rose (SPD), dass  mein Antrag nur ein Folgeantrag auf einen Antrag der SPD-Fraktion sei, der zurückgezogen wurde.
Ich habe dazu erwidert, dass dasnach meiner Auffassung nicht stichhaltig wäre.
Der Antrag der SPD Fraktion existierte nicht mehr, nachdem er zurückgezogen wurde.
Mein Antrag hat sich nicht nur im Namen, sondern auch inhaltlich vom Antrag der SPD-Fraktion unterschieden. Lediglich die Zielsetzung (Antragsrecht für den Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigung) war gleich.

Herr Rose bedankt sich auffallend oft, fast schon gebetsmühlenhaft, bei der Verwaltung für Ihre gute Arbeit und spricht ihr bei jeder sich bietenden Gelegenheit das Vertrauen aus, so zumindest meine subjektive Wahrnehmung. Anderen Mitgliedern der SPD Fraktion verwenden auch gerne den Begriff „Wertschätzung“.
Mit dem Antrag, den Tagesordnungspunkt zu streichen, hat die SPD-Fraktion – oder vielleicht auch nur Ratsherr Rose – sich aus meiner Sicht nicht gerade wertschätzend gegenüber der Arbeit des ehrenamtlich tätigen Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigungen gezeigt. So geht man, meine ich, nicht mit Menschen um, die sich freiwillig zur Übernahme eines Ehrenamtes bereit erklären. Dankbarkeit sieht anders aus. Auch gegenüber den Menschen mit Beeinträchtigung ist der Antrag von Ratsherrn Rose nach meiner Wahrnehmung kein gutes Zeichen.

Dass die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit der SPD stimmt, war zu erwarten. Die Ausschussvorsitzende, Ratsfrau Dahmke, wollte das Thema von der Tagesordnung haben, weil die Tagesordnung bereits so voll war und den Schwerpunkt Klima haben sollte. Auf das Thema komme ich wohl morgen oder in Kürze noch einmal zurück.

Anmerkungen:

Anm. 1: Der offizielle Name für die Funktion ist „Behindertenbeauftragter. Da dieser Begriff aber aus meiner Sicht diskriminierend ist, nutze ich im Folgenden den Begriff „Beauftragter für Menschen mit Beeinträchtigung“. Das ist der Begriff, den Herr Möllers schon in den vorhergehenden Sitzungen selber für die Bezeichung seines Ehrenamtes genutzt hat. 

Anm. 2: Dabei ist mir ein Fehler unterlaufen, zu dem ich mich gerne bekenne. Ich ging davon aus, dass die Antragsfrist für Tagesordnungspunkte 10 Tage beträgt. Tatsächlich beträgt die Frist 14 Tage, wie mir eine Mitarbeiterin der Verwaltung dankenswerterweise mitgeteilt hat.
Die Information, dass der Antrag der SPD wegen offensichtlicher Fehler zurückgezogen wurde, ist mir erst wenige Stunden vor dem von mir angenommenen Fristablauf bekannt geworden. Daher habe ich sofort reagiert und als Ratsherr – nicht wie irrtümlich in der Tagesordnung steht, für die FWG-Fraktion – den entsprechenden Antrag gestellt. Aufgrund der Kürze der Zeit hatte ich keine Gelegenheit, mich inhaltlich mit unserer Fraktion inhaltlich abzustimmen.

Naturpark, lag es wirklich am Geld?

Die Kieler Nachrichten vom 17. November titeln auf Seite 26: Natur-Entdeckerort scheitert am Geld.
Das würde ich ganz anders sehen. Die Naturentdeckerorte in Seedorf, Malente und Tramm sind an der Geschäftsführung des Naturparkvereines gescheitert.

Bereits im Jahr 2018 sind 500.000,- € für den Umzug der Naturparkaussstellung von Plön nach Eutin durch das Land bereitgestellt worden. Ursächlich war ein Streit zwischen der Geschäftsführung des Naturparkvereines und der Marius-Böger-Stiftung. Seinerzeit ging es um 10.000,- € für die Sanierung des Dachstuhles im Uhrenhaus, der vom Holzwurm befallen war. Das Uhrenhaus gehört der Stiftung, der Naturparkverein konnte die Räume kostenlos für seine Ausstellung nutzen. Der Holzwurm wurde mutmaßlich durch ein Stück Holz eingeschleppt, das der Naturparkverein im Zusammenhang mit seiner Ausstellung verbaut hat.

Der Naturparkverein hielt, obwohl der Kreis Plön im weiteren Verlauf angeboten hatte, die Kosten zu übernehmen, an den Umzugsplänen fest. Die neue Ausstellung sollte in der Opernscheune in Eutin entstehen. Für das Konzept wurden 90.000,- € ausgegeben. Das Konzept war gar nicht schlecht und optimal auf die Räumlichkeiten der Opernscheune zugeschnitten. Das Blöde war, dass die Geschäftsführung des Naturparkvereins gar keinen Mietvertrag mit der Eigentümerin der Opernscheune abgeschlossen hatte. In wie weit das Vorgehen professionell ist, mag jeder für sich beurteilen.

Anschließend wurde ein anderer Standort in Eutin gesucht, aber auch hier kam kein Mietvertrag zustande.

In diesem Jahr wurde dann ein neuer Plan erdacht, um das „Geld zu retten“. Zum einen gab es keinen Standort, an dem die noch in Aussicht stehenden 410.000,-  € investiert werden konnten. Zum anderen bestand – und besteht – die Gefahr, dass die 90.000,- €, die für die Erstellung des Konzeptes bereits ausgegeben wurden, vom Land zu rückgefordert werden. Schließlich ließ sich das Konzept ja nicht in ein Projekt umsetzen.
Auch gestern, ich hatte in der Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus nachgefragt, gab es nur eine mündliche Aussage as dem Ministerium, dass das bereits verbrauchte Geld nicht zurück gezahlt werden muss. Schriftlich liegt zumindest bei der Stadt wohl noch nichts vor.

Um der real existierenden Gefahr der Rückforderung zu begegnen hat man/frau anscheinend beabsichtigt, die verbleibenden 410.000,- € zu verplanen. Jeden Kreis, der im Naturpark liegt, sollte mit einem Naturentdeckerort berücksichtigt werden. Leider erfolgte das wohl in einem völlig intransparenten und nicht nachvollziehbaren Entscheidungsverfahren. Sofern ich richtig informiert bin, hat man/frau darauf verzichtet, Entscheidungskriterien zu erarbeiten und eine entsprechende Gewichtung der Kriterien vorzunehmen. Auch die übrigen Gemeinden im Kreis Plön wurden an der Suche nach dem besten Standort nicht beteiligt. Zumindest hat man die Stadt Plön nicht beteiligt. Das war eine meiner Meinung nach willkürliche Entscheidung. Vielleicht lag es nur daran, dass es schnell gehen mußte und man sich keine Zeit für die gebotene Sorgfalt nehmen konnte. Vielleicht lag es auch daran, das es in der Vergangenheit aus der Stadt Plön kritisch-konstruktive Äußerungen zur Arbeit des Naturparkvereins gab?
Auf jeden Fall hat man sich innerhalb der Frist, möglicherweise etwas überhastet, auf drei Naturentdeckerorte festgelegt und die entsprechenden Förderanträge beim Land eingereicht.

Ob die Förderanträge dort nicht rechtzeitig eingegangen sind oder ob sie aus anderen Gründen nicht bearbeitet wurden, dazu will ich mich nicht äußern.

Der Artikel endet mit der Information, dass die Geschäftsführerin zum 31. März 2024 gekündigt hat, weil sie es etwas ruhiger angehen lassen will. Da ich in der Vergangenheit ohnehin schon öfter personelle Konsequenzen bezüglich der Geschäftsführung gefordert habe, freue ich mich, dass Frau Daubitz diese Entscheidung getroffen hat und wünsche ihr viel Glück und Erfolg auf dem weiteren Berufsweg.

Nun, das Kind Natur-Entdeckerort ist in den Brunnen gefallen. Einige der bisherigen Entscheidungsträgerinnen sind bereits gegangen oder werden das in Kürze tun. Das ist eine Chance, neuen Schwung in die Arbeit des Naturparks zu bringen und die Querelen der Vergangenheit hinter sich zu lassen. Daher gebe ich die Hoffnung nicht auf, dass wir in Plön fraktionsübergreifend und gemeinsam mit unserer Kreisverwaltung einen geeigneten Standort finden, an dem ein Naturerlebnis- und Umweltbildungsort für Plöner*innen und auch für unsere Gäste aus nah und fern entstehen kann.