Haushalt, Verfahren und Hintergründe

In der vergangenen Woche begannen die Vorbereitungen für die Aufstellung des Haushaltes der Stadt Plön für das Jahr 2021. Im Prinzip ist es so, daß nur die Beschlüsse für freiwillige Aufgaben der Stadt umgesetzt werden können, für die Geld in den Haushalt eingestellt ist.
Gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben wie etwas Sozialleistungen werden im Haushalt auch erfaßt. Allerdings hat die Stadt hier keine Einflussmöglichkeit. Wenn es einen gesetzlich begründeten Anspruch gibt, muß bezahlt werden.

In der vergangenen Woche tagten alle drei Ausschüsse der Stadt. Der Hauptausschuß (HA) kam am Montag, dem 31. Mai zusammen, der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP) tagte am Mittwoch, dem 02. Juni und der Ausschuß für gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) einen Tag darauf am 03. Juni.

In dieser Sitzungswoche wurden in allen drei Ausschüssen die Ergebnis- und Finanzpläne, die Produktbücher und die Investitionslisten vorgelegt.
Die Ergebnis- und Finanzpläne geben eine allgemeine Übersicht über die Finanzlage.
Die Produktbücher sind – wie hier beispielhaft aufgezeigt – gegliedert in
– 5. Hauptproduktbereich (z.B. Gestaltung und Umwelot
– 5.3. Ver- und Entsorgung
– 5.3.8. Abwasserbeseitungung
– 5.3.8.00 Bedürfnisanstalten
Die einzelnen Produktbereiche werden dann auch noch erläutert.
Der Produkthaushalt des HA hat 146 Seiten. Sich hier einzuarbeiten dauert aber nicht so lange, wie im ersten Moment vermutet werden kann. Insbesondere die Erläuterungen machen es einem leichter, das „Zahlenwirrwarr“ zu verstehen. Es ist nämlich kein „Wirrwarr“, sondern ganz übersichtlich, wenn man die Struktur erst einmal verstanden hat.
In der Investitionsliste sind dann noch einmal sehr übersichtlich die Ausgaben zusammengefaßt, die für das kommende Haushaltsjahr berücksichtigt werden sollen.

Aber Obacht: 2 Positionen haben mein Mißtrauen bzw. Mißfallen erregt.

Hauptausschuß: Produkt 11110 Konto 78683000 /
Kauf Grünfläche CO2-Kompensation für 20.000,— Euro.
Darunter konnte ich mir so gar nichts vorstellen, Wie sich auf Nachfrage herausstellte, handelt es sich dabei um die Wiese am Ortseingang, auf der im Rahmen des städtischen „Klimaschutzplanes“ Sonnenkollektoren errichtet werden sollen. Das steht dann im Zusammenhang mit dem „Quartierskonzept“ für den Bereich Bieberhöhe/Seestraße.
Nun habe ich im Prinzip nichts gegen Sonnenkollektoren, aber ich bin der Überzeugung, daß wir nicht unter dem Motte Klimaschutz, Klimaschutz über alles jede Entscheidung abnicken sollten wie die Pinguine, sondern auch Aspekte wie Natur- und Landschaftsschutz mit in die Abwägung einbeziehen sollten. Allerdings lege ich mich hier jetzt schon fest. Meine Hand werde ich für den „Photovoltarikpark“ am Ortseingang nicht heben.
Hinzu kommt nicht nur, daß der Ankauf unter dem Begriff „CO2 Kompensation“ verschleiert daherkam. Wir hatten uns darauf festgelegt, daß jede Maßnahme zum Klimaschutz und deren Durchführung einzeln beraten und beschlossen wird. Daher könnte ich jetzt versucht sein zu behaupten, daß uns diese Ausgabe untergejubelt wurde. Zumindest wäre es sinnvoll gewesen, sie mit einem Sperrvermerk zu versehen. Das würde bedeuten, daß das Geld erst fließen kann, wenn der Sperrvermerk durch eine Entscheidung des Ausschusses aufgehoben wird.

GUT: Produkt 42402 Konto 78170020 /
Zuschuss Gründach Prinzenbad in Höhe von 277.000,— Euro
Das ist aus meiner Sicht nicht vertretbar. (Um mir hier nicht den Vorwurf der Unsachlichkeit zuzuziehen verzichte ich anders als in der Sitzung darauf, das als Schwachsinn zu bezeichnen, aber das mußte mal gesagt werden.)
Dazu zwei Punkte:
1. Eine Blumenwiese (ungefähr 250 qm) auf dem Dach des Prinzenbades mitten im Wald für eine Viertelmillion Euro ist Verschwendung von Steuergeldern und wäre ein Fall für den Bund der Steuerzahler. Ob hier bereits von Veruntreuung gesprochen werden kann, müßte geprüft werden.
Daran ändert sich auch nichts, wenn 90% der Summe aus Bundesmitteln kommen und die Stadt „nur“ mit 27.000,- Euro an dieser Verschwendung von Steuermitteln beteiligt ist.
Ein Hektar (10.000 qm) Dauergrünland kostet im Kreis Plön über den Daumen 20.000,- Euro)
Das wäre das 40-fache der Fläche des Daches auf dem Prinzenbad. Auf einer derartig großen Fläche ließe sich tatsächlich eine großräumige „Insektentankstelle“ errichten. Nur nicht im Plöner Stadtgebiet. Aber der Nutzen dürfte um ein vielfaches höher sein als der der 250 qm.
Für 200.000,- Euro ließen sich fast 14 Hektar Dauergrünland erwerben. Das wäre grob über den Daumen mehr als das 400-fache der Fläche auf dem Dach des Prinzenbades.

Wie geht es weiter?

Am kommenden Mittwoch trifft sich die Haushaltskonsolidierungsgruppe um 17:00. Dort wird mit den Fraktionsspitzen und der Verwaltung über Einsparmöglichkeiten geredet. Dabei muß einem klar sein, daß Einschnitte schmerzlich sein können.

Bereits jetzt haben die Fraktionen die Möglichkeit, Änderungsanträge zum Haushaltsentwurf einzureichen. Über die Anträge wird dann in der 24. Kalenderwoche (14-18. Juni) erneut in den Ausschüssen beraten und abgestimmt.

Die Ausschüsse tagen wir folgt:
GUT: Montag, 14. Juni
Step: Mittwoch, 16. Juni
HA: Donnerstag, 17. Juni

In allen drei Ausschüssen werden dann die Haushaltsentwürfe des jeweiligen Ausschüsse beraten und beschlossen. Der Hauptausschuß berät und entscheidet dann auch noch über den Gesamthaushalt.

Die abschließende Entscheidung über den Haushalt fällt dann am 30. Juni dieses Jahres, sofern alles läuft wie geplant. Sicher ist das nicht, da es noch einige Risiken gibt, aber wahrscheinlich ist dieser Zeitablauf schon.

Die Zusammensetzung von Ratsversammlung und Ausschüssen ändert sich

Am 09. Juni tritt die Ratsversammlung zusammen. Nach dem Austritt von Herrn Kruppa (CDU) aus der CDU-Fraktion und dem Rückzug von Frau Hinrichsen (ehemals FWG) aus der Ratsversammlung wird sich die Zusammensetzung der Ratsversammlung und der Ausschüsse erneut ändern.

Frau Hinrichsen ist Anfang des Jahres aus der FWG-Fraktion ausgetreten, hatte aber ihr Mandat als Ratsfrau behalten.
Letzter verbliebener FWG-Ratsherr war Herr Dr. Erdtmann, als „Einzelkämpfer“ allerdings ohne Fraktionsstatus.
Mit dem Verlust des Fraktionsstatusses hatte die FWG auch ihre stimmberechtigten Sitze in allen drei Ausschüssen verloren. Herr Dr. Erdtmann hatte in den Ausschüssen zwar immer noch Rede- und Antragsrecht, aber kein Stimmrecht mehr.
Die stimmberechtigten Sitze der FWG gingen an die CDU über.
Die Ausschüsse setzten sich damit wie folgt zusammen:
4 Sitze für die CDU, 3 für die SPD, 2 für Bündnis 90/Die Grünen und je ein Sitz für FDP und Die Linke.

Zum 31. Mai 2021 hat Frau Hinrichsen auch ihren Sitz in der Ratsversammlung aufgegeben.
Damit kann Herr Gampert als Ratsherr für die FWG aufrücken.
Folglich hat die FWG dann aber auch wieder Fraktionsstatus und Anspruch auf einen Sitz in jedem Ausschuß. Das geht dann zu Lasten der CDU.
Herr Dr. Erdtmann wird damit stimmberechtigt in den Hauptausschuß einziehen.
Herr Gampert wird die FWG im Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung vertreten.
Herr Florian Dräger wird als bürgerliches Mitglied im Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus für die FWG vertreten sein.

Die Ausschüsse setzten sich damit wie folgt zusammen:
3 Sitze für die CDU, 3 für die SPD, 2 für Bündnis 90/Die Grünen und je ein Sitz für FDP, Die Linke und die FWG.

Üblicherweise werden die neu in den Rat und die Ausschüsse aufgenommenen Personen durch die Ratsversammlung einstimmig bestätigt. Das wird sicher auch für die oben genannten Personalveränderungen der Fall sein.

Problematisch wird es aber beim Antrag der FWG, Herrn Gampert in den Verwaltungsrat der Stadtwerke (Anstalt öffentlichen Rechts) aufzunehmen. Der Verwaltungsrat soll paritätisch mit Männern und Frauen besetzt werden. Im Gegensatz zu den Ausschüssen besteht auch kein Anrecht auf Besetzung durch eine Partei oder Wählergruppe. Schon heute sind im Verwaltungsrat mehr Männer als Frauen vertreten. Mit dem Ausscheiden von Frau Hinrichsen aus dem Verwaltungsrat wird sich das Verhältnis nochmals verschlechtern. Die Wahl eines weiteren Mannes in den Verwaltungsrat steht damit eigentlich nicht zur Debatte und ich gehe davon aus, daß sich dafür auch keine Mehrheit findet.

Der Austritt von Herrn Kruppa aus der CDU Fraktion wird nach meiner Einschätzung keine Konsequenzen für die politische Konstellation haben. Anders als in der vorherigen Legislaturperiode, als die beiden aus der CDU-Fraktion ausgetretenen bzw. rausgeworfenen Mitglieder grundsätzlich gegen ihre alte Fraktion stimmten, gehe ich davon aus, daß sich Herr Kruppa mit seinen Entscheidungen weiterhin an einer sachorientierten Arbeit ausrichtet. Seine Kritik richtet sich ja nicht gegen die Inhalte der CDU-Linie an sich, sondern gegen den Führungsstil seines Fraktionsvorsitzenden Jagusch. So zumindest berichtet der OHA in seiner gestrigen Ausgabe. 

Geordneter Gang für die neue Baumschutzsatzung

Gestern tagte der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus. Da ich nicht Mitglied in dem Ausschuß bin, hatte ich mich bis vor einer Woche noch auf einen ruhigen Abend zu Hause eingestellt. Der Tagesordnungspunkt „Neufassung der Baumschutzsatzung der Stadt Plön“ hat mich dann doch bewogen, an der Sitzung teilzunehmen.

Obwohl bereits seit Ende letzten Jahres völlig klar war, daß eine politische Mitsprache bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Baumfällungen mit in die neue Baumschutzsatzung aufgenommen werden soll, hat die Verwaltung trotzdem einen Entwurf vorgelegt, der genau das ausschließt. Hinzu kommt, daß der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung nicht an den Vorberatungen beteiligt wurde, obwohl dessen Zuständigkeitsbereich eindeutig von der Baumschutzsatzung betroffen ist.

Ich hatte mich als Vorsitzender des Hauptausschusses bereits im Vorfeld mit meinen Kollegen aus dem Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP) und dem Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) in Verbindung gesetzt. Uns allen war eigentlich klar, daß eine Vorberatung der Neufassung der Baumschutzsatzung im SteP unumgänglich  ist.

Der Ausschußvorsitzende Gerd Weber (Bündnis 90/Die Grünen) hatte in seiner Einführung bereits vorgeschlagen, erst über die Frage abzustimmen, ob der Entwurf der Baumschutzsatzung in den SteP zur Vorberatung überwiesen wird und damit den Weg vorgezeichnet. Da Ratsfrau Hansen (SPD) vorschlug, ausschließlich im GUT über den Entwurf der Baumschutzsatzung zu beraten und ihn direkt zum Beschluß in die Ratsversammlung zu geben, kam es zu einer Diskussion.
Frau Hansen argumentierte, daß über Änderungen dann in der Ratsversammlung beraten und beschlossen werden könnten.
In diesem Falle habe ich eine andere Position als meine Fraktionsvorsitzende bezogen und unmißverständlich dargelegt, daß wir dazu übergehen sollten, eine geordnete Beratungsreihenfolge einzuhalten. Dabei habe ich auch meine Absicht erklärt, das Thema auf die Tagesordnung des Hauptausschusses am 17. Mai 2021 zu setzen, um eine hinreichende Beteiligung des SteP sicherzustellen. Das wäre nach meiner Auffassung durchaus möglich gewesen, da der Hauptausschuß nach §9 der Hauptsatzung eine zentrale Koordinierungs- und Steuerungsfunktion hat.
Mein Kollege Yorck Wegener (CDU) ging dann sehr viel zurückhaltend und vermittelnd vor und legte dar, warum der Entwurf der Baumschutzsatzung in den SteP zur Beratung gegeben werden sollte.

Letztendlich wurde mit 9 Ja bei 2 Neinstimmen entschieden, den Entwurf jetzt zur Vorberatung an den SteP zu überweisen und dann nach der Beratung im GUT in der Ratsversammlung zu beschließen.

Das ist nach meiner Auffassung der eindeutig richtige Weg. Der SteP kann dann in seiner Sitzung am 19. Mai  2021 seine Vorstellungen über die politische Beteiligung an Entscheidungen klar zum Ausdruck bringen. Städtebauliche Aspekte sind nach meiner Meinung mit Belangen des Baumschutzes aufeinander abzustimmen. Baumschutz geht nicht über alles.
Der SteP hat jetzt die Gelegenheit, Grundlinien aufzuzeigen und die Verwaltung dann zu  beauftragen, einen Entwurf zu erarbeiten, der ein politisches Entscheidungsrecht bei Baumfällungen beinhaltet, wenn das von besonderen öffentlichen Interesse ist.
Darüber kann dann in der Sitzung im GUT am 03. Juni beraten werden.
Das hätte den Vorteil, daß wir dann über eine professionelle, verwaltungsrechtlich geprüfte und entscheidungsreife Formulierung beraten könnten und nicht später in der Sitzung der Ratsversammlung versuchen müßten, erst etwas und dann eine Kompromissformel zu formulieren.
Für die Ratsversammlung am 09. Juni 2021 sind für mich zwei Möglichkeiten absehbar.
Zum einen könnte man sich im Vorfeld auf einen Entwurf einigen, der eine politische Entscheidungsmöglichkeit über Baumfällungen von besonderem öffentlichen Interesse beinhaltet, gerne auch an größere Hürden geknüpft.
Damit wäre in der Ratsversammlung eine breite Zustimmung zur Änderung der Baumschutzsatzung zu erwarten.
Zum anderen: einigt man sich im GUT nicht, dann werden zwei Entwürfe zur Abstimmung gestellt. Es käme zu einer Kampfabstimmung.

Ich würde mir eine breite Mehrheit wünschen, eine kontroverse Abstimmung wäre aber auch kein demokratischer Beinbruch. 

Nach der Abstimmung hatte Frau Duwe als Umweltfachkraft dann die Möglichkeit, den Entwurf der geänderten Baumschutzsatzung vorzustellen. Sie verwies darauf, daß sie bereits seit einem Jahr an der Neufassung arbeiten würde. Bei der Neufassung hat sie sich am Musterentwurf des Deutschen Städtetages orientiert.
Neu sei vor allem, daß jetzt auch Obstbäume unter den Schutz der Baumschutzsatzung fallen sollten. Darüber hinaus wäre die neue Baumschutzsatzung an die geänderte Rechtslage angepaßt worden.
Ratsherr Wegener (CDU) verwies darauf – wohl nicht ganz zu Unrecht – daß er wohl als einziges Ausschussmitglied den Entwurf im Detail gelesen hätte und regte an, nur Bäume zu schützen, aber nicht aber auch Hecken, so wie der Entwurf das vorsah. Darüber gab es dann keine Diskussion.

Naturparkumzug, zweiter Versuch

Gestern (Mittwoch, 28. April 2021) hat der Naturparkverein erneut den Versuch gestartet, nach Eutin umzuziehen. Diesmal wurde auf der Mitgliederversammlung des Vereins die Feddersche Scheune (oder so ähnlich) in Fissau als neuer Standort für die Ausstellung des Naturparks beschlossen.

Der erste Umzugsversuch nach Eutin ging wegen grober Planungsfehler krachend in die Hose. Es wurde versäumt, die Umzugspläne auch mit einem Mietvertrag für die Opernscheune abzusichern. Dilettantismus pur. Der Mietvertrag kam nicht zustande. Allerdings wurde niemand für dieses grobe Versagen zur Verantwortung gezogen.

Vorausgegangen war ein Streit über Sanierungskosten in Höhe von 10.083,77 Euro zwischen der Geschäftsführung des Naturparkvereins und der Marius-Böger-Stiftung. In Folge wurden für eine Neugestaltung der Ausstellung in Eutin 500.000,00 Euro von der Landesregierung zur Verfügung gestellt. Die Bindung der Mittel an einen Umzug nach Eutin wurde später zurückgenommen, aber zu dem Zeitpunkt war bereits eine Vorentscheidung getroffen.

Obwohl seit Dezember 2020 bekannt war, daß die Opernscheune in Eutin nicht verfügbar ist, wurde die Ausstellung im Uhrenhaus an der Reitbahn in Plön zwischenzeitlich geschlossen und abgebaut. Das macht nach meiner Meinung klar, daß es bei der gestrigen Entscheidung überhaupt nicht mehr um eine ergebnisoffene Standortprüfung ging.

Rein spekulativ: Vermutlich wurde eine Entscheidungsmatrix aufgestellt. Ein solches Vorgehen korrekt angewendet wäre professionell, es könnte aber auch  geeignet sein, den Anschein von Objektivität zu wahren.
Ich weiß jetzt nicht genau, wie die Entscheidungsfindung Naturparkverein im Detail ablief. Ich wüßte aber, wie ich es machen würde, wenn es darum ginge, ein Ergebnis vorwegzunehmen. Dazu würde ich ein Kriterium „Verwaltung und Ausstellung in einem Gebäude“ schaffen. Weil ich wüßte, das das im Uhrenhaus in Plön nicht umsetzbar ist, würde ich es mit einem so hohen Bewertungsfaktor gewichten, daß alle anderen Kriterien dadurch relativiert würden. Das reicht das kleine 1 x 1 der Verwaltungskunst.

Jetzt wurde offenbar erneut beschlossen, nach Eutin umzuziehen. Das hat unser Bürgermeister in der heutigen Sitzung der Ratsversammlung bekannt gegeben. Wieder einmal – so seine Information – lagen der Entscheidung weder Informationen über die Kosten des Umzuges noch über dessen Folgekosten zu Grunde. Auch ein Mietvertrag oder ein Vorvertrag ist wohl noch nicht vorhanden.
„Same procedure als last year.“ Genau genommen „as three years ago“, aber ich will es mir nicht verkneifen, den Klassiker wörtlich zu zitieren.

Im Grunde genommen befinden wir uns hier am Einstieg in eine Zeitschleife. Beim letzten Umzugsversuch haben der Kreis Plön, aber auch die Stadt Plön und andere Gemeinden die Mitgliedschaft in Naturparkverein gekündigt, da nicht absehbar war, wie sich der Umzug und die Miete (das Uhrenhaus in Plön stand dem Naturparkverein kostenlos zur Verfügung, in Eutin wäre Miete zu zahlen gewesen) sich auf die Mitgliedsbeiträge auswirken wird.
Ich gehe davon aus, daß erneut zu Diskussionen kommen kann, ob die Mitgliedschaft im Naturparkverein vorsorglich gekündigt werden sollte. Ob es so weit kommt, könnte ich jetzt nicht prognostizieren. 
Mit einer frühzeitigen Kündigung wäre Zeit gewonnen um zu prüfen, welche finanziellen Auswirkungen die heutige Entscheidung haben wird. Die Kündigung kann man immer noch zurücknehmen, auch das hatten wir schon.

Bei der Diskussion um die Rücknahme des Austritts wurde 2019 auch klar, woran der Naturparkverein krankt. Den Mitgliedern geht es scheinbar vor allem darum, über den Verein Fördermittel für touristische Zwecke einzuwerben und die Region als solche zu vermarkten. Das ist vom Ansatz her in Ordnung.
Der Naturschutzgedanke scheint nach meiner Beobachtung eine eher untergeordnete Bedeutung zu haben. Das ist schade. 

Vor dem Hintergrund könnte man fragen, ob es überhaupt erforderlich ist, eine Ausstellung zu betreiben, zumal die Scheune in Fissau wohl ziemlich abseits liegt. Sie ist nach meinem Kenntnisstand mit öffentlichen Verkehrsmitteln schwer erreichbar.
Wie die Gruppen, die jetzt in Plön mit umwelterzieherischen Angeboten wie geführten Exkursionen wirklich ziemlich gut betreut werden, nämlich vor allem Kinder und jüngere Heranwachsende, erschließt sich mir nicht. Fissau ist verkehrsfern, außer man setzt auf die Anreise mit dem Auto.

Vielleicht sollte hier ernsthaft darüber nachgedacht werden, ganz auf eine feste Ausstellung zu verzichten und mit mobilen Teams im gesamten Gebiet des Naturparkvereines tätig zu werden. Dann könnte man sich bei der Arbeit auf Kindergärten und Grundschulen konzentrieren. Das wären die Multiplikatoren der Zukunft. 

Ich habe mich in der Vergangenheit schon mehrfach mit dem Thema auseinander gesetzt. Wer Interesse hat, das nachzulesen, hier sind die Links: 

http://www.ingo-buth.de/2020/12/22/gescheiterte-umzugsplaene-des-naturparks-kein-grund-zur-klammheimlichen-schadenfreude/

http://www.ingo-buth.de/2019/12/30/die-stadt-bleibt-mitglied-im-naturparkverein/

http://www.ingo-buth.de/2019/12/20/der-haushalt-2020-wurde-verabschiedet/

http://www.ingo-buth.de/2019/11/21/bleibt-ploen-doch-im-naturpark/

http://www.ingo-buth.de/2019/09/27/mitgliedschaft-im-naturpark/

http://www.ingo-buth.de/2018/10/25/naturparkhaus-spiel-mit-falschen-karten/

http://www.ingo-buth.de/2018/10/22/verlegung-naturparkinfozentrum-eine-sachgerechte-entscheidung/

http://www.ingo-buth.de/2018/12/21/verkackt-haben-es-die-gruenen-im-land/

http://www.ingo-buth.de/2018/09/27/ratsversammlung-im-ueberblick/

Klimaschutzkonzept, Gefahren und Nebenwirkungen?

Heute wurde in der Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus über da Klimaschutzkonzept beraten. Das Klimaschutzkonzept ist im großen und ganzen ein gutes Papier, aber es beinhaltet Maßnahmen, die ich so nicht mittrage, etwa die Reduzierung des Parkplatzangebotes in der Innenstadt. Außerdem beinhaltet die Beschlußempfehlung für die Ratsversammlung den Satz: „Die für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen erforderlichen Haushaltsmittel sind in den jeweiligen Haushalts- und Finanzplanungsjahren projektbezogen zu beraten und einzustellen.“
Ich sehe darin einen Blankoscheck, und das ist bedenklich, da überhaupt nicht bekannt ist, wie viel Geld wir einplanen müssen, um all die Maßnahmen zu finanzieren. 
Dabei muß jedem klar sein, daß all die Maßnahmen auf Kredit finanziert werden müssen.
Eine Verantwortungsvolle Haushaltspolitik muß jede Ausgabe auf den Prüfstand stellen. 

Auch wenn in der Vorlage geschrieben steht, daß jede einzelne Maßnahme vorher in den Ausschüssen zu beraten und beschließen ist, und jede Rednerin oder jeder Redner das in seinen Beiträgen mehr oder weniger so bestätigt hat, findet sich das für mich so nicht im Beschlußvorschlag wieder. Beraten ist natürlich ein ergebnisoffener Begriff.  Finanzmittel einzustellen ist es nicht. Genau das soll aber beschlossen werden.  
Daher hatte ich beantragt, den Beschlußvorschlag zu präzisieren und wie folgt zu ergänzen:
„Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel und der Beratung und dem Beschluß in den zuständigen Gremien.“ Die AG Klimaschutz ist kein Gremium und sie hat, anders als die AG Lärmschutz, auch kein Mandat der Ratsversammlung. Ich sehe im Hinblick auf unsere zukünftige Haushaltsführung mit Besorgnis, daß der Ausschuß mir hier nicht folgen wollte. Damit keiner sagen kann, er/sie habe von nichts gewußt, habe ich darum gebeten, meinen Redebeitrag zum Protokoll zu nehmen. Für alle, die ihn jetzt schon nachlesen wollen, hier adervolle Wortlaut, allerdings ohne zwei Einfügungen, die ich frei gehalten habe. 
Ich habe dabei ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es meine Meinung als besorgter Hauptausschußvorsitzender ist, die nicht mit meiner Fraktion abgestimmt ist. 

„Der menschgemachte Klimawandel ist zweifelsohne eine Tatsache.
Ihm entgegenzuwirken ist eine Menscheitsaufgabe und auch wir sollten dazu beitragen.

Titel ist des Konzeptes heißt: Plön schlägt Klimawellen.
Der Titel könnte auch sein: „Seid realistisch, fordert das Unmögliche“.
Die Unmöglichkeit, die ich hier sehe, ist die Finanzierbarkeit.

Bei realistischer Betrachtung wird die Umsetzung aller Maßnahmen trotz aller Förderung kostenmäßig im Millionenbereich liegen. Wenn wir wenigstens ein Teil davon finanzieren wollen, ist schon einiges an Kreativität gefragt, schließlich sind wir Fehlbedarfsgemeinde, unser Haushalt muß durch die Kommunalaufsicht genehmigt werden.

Wir alle wissen, daß unser Eigenkapital in Kürze aufgebraucht ist. Das heißt zwar nicht zwangsautomatisch, daß wir dann einen Sparkommissar vorgesetzt bekommen, der über den Haushaltsvollzug entscheidet, aber es heißt auch nicht, daß das nicht passieren wird.

Ich verstehe den Beschlußvorschlag so, daß wir hier ein Konzept vorliegen haben, aber jede einzelne Maßnahme als Empfehlung zu verstehen ist, in den zuständigen Ausschüssen vorberaten, beraten und beschlossen werden muß. Ich mache auch darauf aufmerksam, daß dabei auch die Bereitstellung von Haushaltsmitteln mit zu beschließen ist. Spätestens dann sollten wir wissen, was die Maßnahmen kosten.
Wenn das nicht so ist bitte ich, das hier ganz klar zu sagen.
Ich ich bitte auch, das so im Protokoll aufzunehmen.

Ich will hier keinen Essig in den Wein kippen, aber wir sollten vermeiden, daß Erwartungen geweckt werden, von denen wir heute schon wissen, daß wir sie nicht erfüllen können. Wir sollten daher schnellstmöglich eine Rangfolge der Maßnahmen bilden, die bei verfügbarem Geld das höchste Einsparpotential an Treibhausgasen haben.

Klimaschutz ist eine Querschnittsaufgabe. Das wird in dem Klimaschutzkonzept wortreich aber schlüssig dargelegt. Daher wundert es mich, daß der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung ebensowenig beteiligt wurde wie der Hauptausschuß, obwohl deren Zuständigkeiten berührt sind.

Das Konzept beinhaltet unter anderem folgende Themenfelder, die fachlich dem Hauptausschuß zugeordnet sind:
Steuerung wirtschaftlicher Beteiligung der Stadt im Rahmen des Berichtswesens,
 Investitionsplanung, Wohnungs- und Grundstücksbewirtschaftung,
Grundsätze der Wirtschaftsförderung,
Grundsatzentscheidungen in Angelegenheiten des Tourismus,
Wahrnehmung der Angelegenheiten der kostenrechnenden Einrichtungen Märkte und Parkplätze,

S 81 Klimaschutz in der Bauleitplanung, diese Überschrift macht deutlich, daß hier der
 SteP mit einzubinden gewesen wäre.

Neben diesen grundsätzlichen Anmerkungen muß ich feststelle, daß das Konzept viele Maßnahmen beinhaltet, die ich vorbehaltlos unterstütze. Dazu gehören der Bürgerwald, der städtische Klimafond und die energetische Sanierung der Schule am Schiffsthal, auch wenn damit jährlich Mehrkosten von 30.000,- Euro für den Betrieb verbunden sind.

Es gibt aber einzelne Vorschläge und Maßnahmen, die ich nicht mittrage, und auf die will ich mich jetzt konzentrieren:

S 59 / Photovoltaik und Denkmalschutz, hier insbesondere im Schoßgebiet.
In der dazugehörigen Abbildung sind viele Gebäude eingezeichnet, die Photovoltarikpotential haben.
Tatsächlich ist im Text später zu lesen, daß sich Photovoltaik und Denkmalschutz eher
 gegenseitig ausschließen. Das tatsächliche Potential ist damit deutlich geringer als graphisch dargestellt.
Für denkmalgeschützte Gebäude wird eine Innenisolierung in Verbindung mit einer Lüftungsanlage mit Wärmetauscher empfohlen. Das unterschreibe ich.

S 61 / Photovoltaik am Ortseingang der B 76 auf den Trammer Seewiesen.
Hier ist eine Abwägung mit Aspekten des Natur- und Landschaftsschutzes unabdingbar. 
 An dieser Stelle geht eine Photovoltaik oder Solarthermieanlage mit einer erheblichen Störung des Stadt und Landschaftsbildes einher. Sich das mit einem modernen
Stadtbild schönreden zu wollen, ist für mich nicht nachvollziehbar.
Für mich ist ein Solarpark an dieser Stelle ein Unding.
Dieser Ortseingang ist absolut prägend für unser Plön, und jeder, der jemals von Kiel gekommen ist, wird das bestätigen. Ob in der Trägerschaft der Stadtwerke, der Stadt oder Privater, da lege ich mich hier und heute fest, diese Maßnahme trage ich nicht mit.

S 71 / Flanierbare Innenstadt hört sich auch gut an, aber direkt damit verbunden ist:
– die Reduzierung der Parkangebote in der Innenstadt,
– die Verlagerung von Parkplätzen,
– die Neuverteilung der Parkplätze im Innenstadtbereich
Zitat: „Da die Zuständigkeiten für die Planung und Bewirtschaftung in Plön bei dem Bürgermeister liegen, ist dieser hier zentraler Akteur und Ansprechpartner.“
Das ist so nicht korrekt und widerspricht auch der Zuständigkeitsordnung.
Ich halte die Parkplätze in der Innenstadt für erforderlich, um einer weiteren Verödung
der Innenstadt entgegenzuwirken.
Ich trage diese Maßnahme nicht mit und weise bereits hier, auch das fürs Protokoll, darauf hin, daß die Beratungen und der Beschluß darüber im Hauptausschuß zu erfolgen hat.
Eine Vorberatung im SteP ist vom Verfahren her geboten.

S 99 / Besonders ist zu bemerken, daß im Konzept bereits über eine Aufstockung des Personals im Bereich des Klimaschutzes nachgedacht wird.
Ich habe einige Anpassungen im Personalkörper mitgetragen und mich in der letzten Sitzung des Hauptausschusses für die Aufstockung des Bereiches IT um eine Stelle stark gemacht. Die ursprüngliche Vorstellung, wir stellen einen Klimaschutzmanager ein, der sich auch um den Umweltschutz kümmern kann, verkehrt sich jetzt in das Gegenteil.

Ich bin durchaus der Ansicht, daß wir das vorliegende Konzept beschließen sollten, um die Förderung des Klimaschutzmanagers für die nächsten drei Jahre sicherzustellen. Wir werden auch darüber zu beraten haben, das Klimaschutzmanagement längerfristig sicherzustellen.
Es wäre in der Tat unsinnig, jetzt mit viel Aufwand Wellen zu schlagen und den Klimaschutz nach drei Jahren wieder einschlafen zu lassen, aber einen Personalaufwachs sehe ich nicht.

Wenn wir dem Konzept heute zustimmen und zur Beratung an die Ratsversammlung überweisen, dann muß uns klar sein, und das sollten wir auch in der Ratsversammlung so klarstellen, daß es ein lebenden Dokument ist, das keine Selbstverpflichtung beinhaltet, die Maßnahmen so wie dargestellt auch umzusetzen.
Die Maßnahmen Photovoltaik am Ortseingang, Flanierbare Innenstadt und Personalaufstockung würde ich zum jetzigen Zeitpunkt aus dem Konzept herausnehmen, zur Beratung in die Ausschüsse überweisen und zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes – je nach Entscheidungslage – in das Konzept aufnehmen oder auch nicht.
Um keine falschen Erwartungen zu wecken darf es nicht heißen:
„Seid realistisch fordert das Unmögliche.“
Das Motto muß heißen:
„Seid realistisch, macht das Machbare.“ 
“

Ein Eklat und meine Position

Heute oder morgen wird die Lokalpresse über die Wahl der Umweltbeauftragten und die Nichtwahl ihrer Stellvertreterin berichten. Die Lokalpresse vereinfacht die Berichterstattung, um sie für die interessierte Leserschaft leichter verständlich darzustellen. Da fallen Details, die ich für wichtig halte, schon mal unter den Tisch. Um Herr über die Deutung meiner Position zu bleiben, habe ich mich entschieden, hier doch noch einen – entschärften – Beitrag zum Thema zu schreiben. 
Um hier keine Inhalte aus nichtöffentlicher Sitzung preiszugeben, sehe ich mich gezwungen, im Text Konjunktive zu nutzen und offenkundigen Fragen zu stellen. Das macht ihn nicht leichter lesbar. 

In der Sitzung der Ratsversammlung am 24. März, also gestern, zeichnete sich schon bei der Abstimmung über die Tagesordnung ab, daß es über den „Tagesordnungspunkt 9, Berufung einer/eines ehrenamtlichen Umweltbeauftragten der Stadt Plön“ zu einem Eklat kommen kann.
Trotz anderslautende Empfehlung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) konnte keine Stellvertreterin gewählt werden.

Vorbemerkung:
Es ist eine lange bestehende Gepflogenheit, daß die Beschlüsse über die Besetzung von Ehrenämtern und Ausschüssen einstimmig gefaßt werden.
Nach meiner Wahrnehmung bestand im Vorfeld der Ratsversammlung das Einvernehmen, daß der Beschluß des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GUT) über die Nachbesetzung des Umweltbeauftragten in der Ratsversammlung einstimmig und ohne Aussprache erfolgen würde.
Dieses Einvernehmen wurde offenbar – und zumindest für mich völlig unvorbereitet – einseitig aufgekündigt. Daher habe ich mich zu Wort gemeldet und massiv Kritik an der Bürgervorsteherin geäußert.
Dennoch fühlte ich mich an dieses Einvernehmen gebunden und habe für die neue Umweltbeauftragte gestimmt. Trotzreaktionen sind nicht meine Sache.
Herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg im Amt.
Später wurde auch die Umbesetzung der Ausschüsse einstimmig beschlossen.  Der Tagesordnungspunkt stand nach der Auflösung der FWG-Fraktion und der dadurch folgenden Neuverteilung der Sitze in den Ausschüssen auf der Tagesordnung der Ratsversammlung.

Der Bürgermeister sprang der Bürgervorsteherin nach meiner Kritik an ihr zur Seite und verteidigte sie. Die Verwaltung hat die Tagesordnung aufgestellt und der Tagesordnungspunkt hätte gar nicht anders formuliert werden können, weil es zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keinen Beschluß des GUT gab und nicht absehbar war, daß auch eine Stellvertreterin gewählt werden soll.

Dem möchte ich in Teilen widersprechen und das auch begründen.

Die erste Beratung über die Nachfolge unseres Umweltbeauftragten Achim Kuhnt erfolgte am 11. März 2021 im GUT unter „Tagesordnungspunkt 11 (Nicht-Öffentlich), Beratung über die/den neuen Umweltbeauftragte/n.
Wohlgemerkt, vier Tage vor dem 15. März 2021, dem Tag der Versendung der Tagesordnung der Ratsversammlung am 24. März 2021.
Der Tagesordnungspunkt des GUT vom 11. März ist durch die Genderung möglicherweise mißverständlich. Nach meiner Auffassung ist er aber eindeutig so zu lesen, daß hier bereits die Möglichkeit mit beinhaltet ist, über die Wahl einer Person oder über die Wahl einer Person und die Wahl einer Vertreterin oder eines Vertreters zu beraten.
Das Protokoll der Sitzung liegt noch nicht vor, aber die Kolleginnen und Kollegen – das Protokoll  ist ja nichtöffentlich und damit nur Ratspersonen und der Verwaltung zugänglich – können dort dann später noch einmal den Diskussionsverlauf und Entscheidungsstand nachlesen. Dann werden sie beurteilen können, ob hier ausschließlich über eine Einzelwahl oder auch über die Möglichkeit einer Stellvertretung gesprochen wurde.

Am 15. März 2021, vier Tage nach der Sitzung des GUT, wurde die Einladung zur Sitzung der Ratsversammlung am 24. März 2021 verschickt. Zu diesem Zeitpunkt hat die Bürgervorsteherin entweder gewußt, oder sie hätte es wissen müssen, ob oder ob nicht über einen Vertreter oder eine Vertreterin abgestimmt werden könnte.
Auch dem Bürgermeister müßte der Sachstand der Diskussion bekannt gewesen sein oder er hätte ihm bekannt sein müssen.
Dennoch lautet der Tagesordnungspunkt 9 der Ratsversammlung:
„9. Berufung einer/eines ehrenamtlichen Umweltbeauftragten der Stadt Plön.“
Die Einladungen zur Ratsversammlung werden von der Verwaltung erstellt, aber die Bürgervorsteherin hat sie unterschriebt. Ich hab noch einmal nachgesehen. Sie ist damit letztendlich verantwortlich.

In der Sitzung des GUT am 18. März 2021 hat der Ausschuß die Nachfolgeregelung per Dringlichkeitsantrag erneut auf die Tagesordnung gesetzt, der Natur der Sache natürlich nichtöffentlich. Der Ausschuß hat dann beschlossen, der Ratsversammlung zu empfehlen, Frau Dahmke als Umweltschutzbeauftragte und Frau Stehle als Stellvertreterin zu wählen. Das ist jetzt kein Geheimnis aus der nichtöffentlichen Sitzung, es war so in der Zeitung zu lesen (OHA, im Internet veröffentlicht am 21. März 2021, 11:30 Uhr).
Da wäre also die Frage berechtigt: „Wurde das Thema Umweltbeauftragte oder Umweltbeauftragte und Vertreterin“ nicht vielleicht schon in der Sitzung eine Woche vorher, am 11.März besprochen?“

In der Ratsversammlung einen Monat zuvor, am 24. Februar 2021, haben wir erfahren müssen, daß wir nicht über die Satzungsänderung der Baumschutzsatzung beschließen konnten, weil wir dafür den Text des betreffenden Tagesordnungspunktes hätten ändern müssen. Die dafür erforderliche Zwei/Drittelmehrheit kam aber nicht zustande. Die Einladung wurde von der Verwaltung zwar vorbereitet, aber von der Bürgervorsteherin verantwortlich unterschrieben.
Nach meiner Meinung eine Fehlleistung, die ihr zuzuschreiben ist.
Nach meiner Einschätzung hätte es eine einfache Mehrheit für die Änderung der Baumschutzsatzung und die Fällgenehmigung für 6 Birken gegeben.
Diese Entscheidung wurde über das Verfahren ausgehebelt. Ob diese Entscheidung rechtlich einwandfrei gewesen wäre, ist eine andere Frage, die strittig diskutiert werden kann.

Um in der Ratsversammlung gestern über den Beschluß des GUT, eine Umweltbeauftragte und eine Vertreterin zu wählen, abstimmen zu können, sollte der Tagesordnungspunkt entsprechend geändert werden. Der Änderungsantrag: „TOP 9, Berufung einer/eines ehrenamtlichen Umweltbeauftragten und deren Stellvertretung der Stadt Plön“ hätte eine Zwei/Drittel Mehrheit erfordert.

Daß es schwierig sein könnte, eine Zwei/Drittelmehrheit zu erreichen, war spätestens nach dem Verlauf der Sitzung der Ratsversammlung einen Monat vorher bekannt, zumal einige Mitglieder der Ratsversammlung aufgrund gesundheitlicher Gefährdung nicht an Präsenzveranstaltungen teilnehmen. 
Die erforderlichen 17 Stimmen wurden auch jetzt nicht erreicht, lediglich 15 Ratsmitglieder (soweit ich mich erinnere) stimmten dafür. Daher konnte nur über die Umweltbeauftragte, aber nicht über eine Stellvertretung abgestimmt werden.
Damit dürfte die Frage erlaubt sein: Handelt es sich um eine wiederholte Fehlleistung der Bürgervorsteherin oder könnte auch – basierend auf den Erfahrungen der vorhergehenden Ratssitzung – ein taktisches Kalkül vermutet werden?
Diese Frage habe ich dann zumindest sinngemäß auch der Bürgervorsteherin gestellt.

„Frauen für Ideenschmiede gesucht“ betitelt die KN am 16. März einen Artikel über die Bürgervorsteherin. Im Untertitel: „Bürgervorsteherin … wünscht sich mehr junge und weibliche Impulse für Plön“. Im Text wird sie direkt und indirekt zitiert: „“Wir sind deutlich überaltert“, … und zu wenig weiblich“.  „Die Bürgervorsteherin glaubt, daß junge Frauen durchaus etwas zu Plöner Plänen zu sagen haben“.

Alles klar, gestern wäre die Möglichkeit gewesen, eine junge Frau über ein Ehrenamt an Entscheidungen zu beteiligen und sie an die Politik heranzuführen. Soweit ich das beobachtet habe, folgte ihre Fraktion ihr nicht. Wie sie selber abgestimmt hat, konnte ich nicht sehen. Mir war die Sicht verdeckt.

Dann habe ich die Bürgervorsteherin allerdings auch gefragt, wie sie im Ausschuß argumentiert hat und ob das mit dem Inhalt des Zeitungsberichtes zu vereinbaren ist. Diese Frage darf man wohl stellen.
Die Frage, ob sie eigentlich morgens noch in den Spiegel schauen könne, hätte ich mir verkneifen sollen. Da bedaure ich, mich im Ton vergriffen zu haben.
Inhaltlich habe ich nichts zurückzunehmen.

Bereits in der Vergangenheit konnte die Bürgervorsteherin mich mit Ihren Leistungen nicht immer überzeugen. Sicher werde ich aufgefordert, hier Beispiele zu nennen. Das werde ich aber aus Respekt vor ihrem Amt nicht öffentlich tun, außer sie oder ihr Fraktionsvorsitzender fordert mich ausdrücklich dazu auf.   

Und natürlich stelle ich in meinem Blog gerne Raum für eine ausführliche Gegendarstellung zur Verfügung, so wie ich es in der Vergangenheit auch schon getan habe. Ich lade alle Kolleginnen und Kollegen und die Verwaltung ausdrücklich dazu ein, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen. 

Herr Jagusch, der Fraktionsvorsitzende der CDU, stellt den Verlauf der gestrigen Sitzung in seinem Blog: Ploenblog.de dar. Ich verlinke den Beitrag gerne. 
https://ploenblog.de/2021/03/ergebnisse-der-gestrigen-ratsversammlung-1-2/?unapproved=315&moderation-hash=190bdf49bbf6514a41458e6cbb271812#comment-315

Eklat bei der Wahl der Umweltbeauftragten

In der gestrigen Sitzung der Ratsversammlung kam es zu einem Eklat.
15 Stimmen reichten nicht für die erforderliche Zwei/Drittelmehrheit, um den
„Tagesordnungspunkt 9 – Berufung einer/eines ehrenamtlichen Umweltbeauftragten der Stadt Plön“   
so zu umzubenennen, daß die Empfehlung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) beschlossen werden konnte. 
Der GUT hatte sich in seiner Sitzung am 18. März 2018 dafür ausgesprochen, eine Umweltbeauftragte und eine Vertreterin zu wählen. 

In der letzten Sitzung der Ratsversammlung am 24. Februar äußerte Herr Koll (CDU), daß die Sitzung „keine Sternstunde dieses Gremiums, sondern einer der schwärzesten Tage seiner politischen Laufbahn“ sei.
Die gestrige Sitzung vom 24. März 2021 war nach meiner Einschätzung allerdings noch schwärzer. 

Üblicherweise besteht ein stilles Einvernehmen darüber, daß Personalentscheidungen wie die Besetzung von Ausschüssen und Ehrenämtern in der Ratsversammlung einstimmig getroffen werden.
Mit der – vom Verfahren her nicht zu beanstandenden – Verweigerung der Umbenennung des Tagesordnungspunktes wurde dieser Konsens aufgegeben. Daher habe ich mich zu Wort gemeldet, obwohl die Wahl ursprünglich ohne Aussprache vorgesehen war.
Dabei habe ich die Bürgervorsteherin massiv kritisiert.
Nach dem Fehler mit der Benennung eines Tagesordnungspunktes in der vorletzten Sitzung – keine Sternstunde –  wurde ein vergleichbarer Fehler in der Tagesordnung für die gestrige Sitzung wiederholt.
Mögliche Fragen könnten doch sein: Vorsatz? Unvermögen? oder was? Und soll das jetzt so weitergehen? 

In meinem ehemaligen Beruf war es so geregelt, daß man Beschwerden erst abgeben durfte, wenn man eine Nacht darüber geschlafen hat.
Ich habe über die Ratsversammlung bereits einen Textbeitrag im Entwurf erstellt, aber ich werde dessen Veröffentlichung diese Nacht überschlafen. 

Tatsache ist aber, daß das Abstimmungsverhalten der Kolleg*innen, die eine Änderung des Tagesordnungspunktes abgelehnt haben, in höchstem Maße demotivierend auf junge Leute sein muß, die sich ehrenamtlich in der Gesellschaft engagieren wollen.

Danke CDU.

Ein herber Rückschlag für den Turnhallenersatzbau

Ein herber Rückschlag, titelt der Ostholsteiner Anzeiger und unsere KN fragt, ob die Stadt zu gierig war. 
Ein herber Rückschlag ist vor allem, daß aus dem Programm des Bundes zur „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Kultur und Jugend“ erst einmal kein Geld für einen Turnhallenersatzbau fließen wird. Durch den Ausfall der „Alten Aula“ im Gymnasium Schloß Plön hat sich die Situation für die Vereine noch einmal verschärft.

Daß es kein Geld für das Prinzenbad aus dem Programm gibt, wundert mich hingegen nicht besonders. Das Prinzenbad ist keine klassische kommunale Einrichtung, auch wenn es bislang der Stadt Plön kostenlos zur Nutzung überlassen wurde. Es ist keine Sport- oder Kulturstätte. Die Jugendarbeit der DLRG findet nur im Sommer in einem kleinen Teil des Gebäudes statt, im Rahmen des normalen Wachdienstes. 
Das Problem war bisher, daß der/die Pächter*in des Imbisses im Prinzenbad starken Beschränkungen unterworfen war, so daß kein attraktives Angebot gemacht werden konnte. Daher begrüße ich ausdrücklich, daß der Betrieb des Niedersächsischen Bauernhauses und des Imbisses am Prinzenbad künftig in einer Hand liegen werden.
Da entsprechend der Antragsunterlagen beabsichtigt war, die kommerzielle Nutzung des Prinzenbades auf ca. 70 % der Fläche auszudehnen, wäre die beantragte Förderung um 70% gekürzt worden. Die verbleibende Finanzierung hätte durch die Stadt Plön erfolgen müssen, über den Daumen wären Kosten in Höhe von 500.000,00 € auf die Stadt zugekommen.
Genauere Angaben wurden auch auf Anfrage nicht gemacht. Der für Finanzen zuständige Hauptausschuß wurde auch nicht beteiligt.

In dem Zusammenhang wird in der Berichterstattung auch gefragt, was jetzt mit dem Zuschuss in Höhe von fast einer Viertelmillion Euro für ein Gründach auf dem Gebäude Prinzenbad passieren soll, der über das „Programm zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ bereits genehmigt ist.
Mich hatte die Genehmigung ohnehin gewundert. Plön selber befindet sich planerisch im ländlichen Raum und das Prinzenbad liegt in einem FFH-Gebiet. Auf der Prinzeninsel ist nichts urban, auch nicht das Gebäude Prinzenbad.

Was mich in dem Zusammenhang auch wundert ist, daß der Ostholsteiner Anzeiger im seiner Berichterstattung von dem Förderprogramm  „… zur Anpassung urbaner und ländlicher Räume …“ schreibt, so
am letzten Wochenende Quelle: https://www.shz.de/31492522 ©2021 und auch
am 31. Oktober 2020 auf Seite 11
Das ist definitiv falsch, hier der Auszug aus der Mitteilung über die 80. Sitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages:

https://www.bundestag.de/resource/blob/806146/08cf2780390ee27d1ed868469eb47a54/080_081_sitzung-data.pdf 

Ich würde dem Ostholsteiner Anzeiger niemals Hofberichterstattung vorwerfen, aber die Zeitung gibt der Prinzeninselbetriebs GmbH und der Eigentümerin der Prinzeninsel relativ breiten Raum, etwa in dem bereits oben erwähnten Artikel vom 31. Oktober 2020.
Tendenziell empfinde ich den Tenor der Berichterstattung beider Zeitungen als gegen die Stadt gerichtet, aber das ist jetzt nur meine persönliche Empfindung.
Der Herr Bürgermeister hat den Vorwurf, die Stadt sei zu gierig gewesen, in seinem Newsletter ja auch bereits zurück gewiesen.

Die eigentliche Frage ist jetzt, wie es weiter geht. Dazu werden bei der Eigentümerin der Prinzeninsel und bei der Stadt sicher einige Überlegungen anzustellen sein, auch im Hinblick auf einen Nutzungsvertrag, der im Gespräch ist.

Sporthallenersatzbau, Aufnahme ins Förderprogramm wird beantragt

Gestern hat die Ratsversammlung mit 12 JA- bei zwei NEIN-Stimmen und sieben Enthaltungen beschlossen, daß die Stadt sich mit einem Turnhallenersatzbau um Fördermittel beim Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ bewirbt.

Damit hat die Stadt neben dem Vorhaben „Sanierung Badestelle Prinzeninsel“ zwei Maßnahmen angemeldet, die nun im Auswahlverfahren beim Projektträger Jülich in einer ersten Phase bewertet werden.

Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FWG und Die Linke stimmten für diesen Antrag. Die CDU Fraktion enthielt sich der Stimme. Die FDP Fraktion stimmte dagegen.

Meine Bewertung: Die CDU wollte sich nicht in die Rolle des Buhmanns drängen lassen, so wie ihr Fraktionsvorsitzender Herr Jagusch das in der Sitzung des Hauptausschusses am 26. Oktober auf den Punkt brachte.
Die FDP hatte hingegen den Mut, sich klar zu positionieren. 

Das ganze muß man natürlich noch vor dem Hintergrund der Berichterstattung des Ostholsteiner Anzeigers vom 31. Oktober bewerten, in der den Herren Mattfeld und Prinz von Preussen breiter Raum für die Darstellung ihrer Sicht der Dinge eingeräumt wurde. 
Aber dazu später.

(Anmerkung: Die letzten beiden Absätze wurden heute um 10:21 nachträglich eingefügt.)

OHA, unparteiisch und ungenau?

Was ist das eigentlich für eine Berichterstattung wurde ich gefragt. Es ging um die Artikel im Ostholsteiner Anzeiger zur Ratsversammlung am letzten Mittwoch. Ausnahmsweise habe ich mir daher den Ostholsteiner Anzeiger gekauft.

Vielleicht bin ich da etwas übersensibel und aufgrund eines Vorganges in der Vergangenheit noch immer etwas angefressen, aber die Berichterstattung des OHA steht bei uns im Ruf, immer etwas CDU nah zu sein.
Im Beitrag „Stadt will Prinzenbad sanieren“ führt Gernot Melzer (CDU) aus, Frau Meyer (Grüne) gab zu bedenken, Herr Jagusch (CDU) unterstreicht, alles neutrale und nicht wertende Ausdrücke, nur Buth wetterte. Der Begriff ist eindeutig wertend, und zwar abwertend, aber vielleicht gingen der Journalistin nur die neutralen Begriffe aus.
Im nachfolgenden Beitrag über den Zuschußantrag für den Ersatzbau einer Sporthalle ist es dann wieder Herr Jagusch (CDU), der wertet „mit heißer Nadel gestrickt“. Werten ist für mich ein Begriff, der neutal bis positiv gemeint ist. An dieser Stelle möchte ich klarstellen: Herr Jagusch kann nichts dafür. Aus der Wortwahl ergeben sich für mich aber Indizien für eine zumindest unterschwellige CDU-freundliche Berichterstattung.

Aber das ist eigentlich auch gar nicht das Thema und vielleicht bewerte ich das auch ein wenig über. Nachdem ich die Seite 13 gelesen habe, bin ich der Meinung, daß die meisten Punkte gut und umfassend dargestellt sind, aber in zwei Punkten läßt die Berichterstattung es an Präzision vermissen.

Für die Badestelle Prinzeninsel wird ein Betrag von 900.000 Euro genannt, der als Zuschuss in das Millionenprojekt Sanierung fließen soll. In der Sitzung wurde allerdings ausgeführt, daß die kommerziell genutzten Anteile des Gebäudes nicht gefördert werden. Das betrifft insbesondere den Imbiss, der nach der vorgelegten Entwurfs-Skizze gut die Hälfte des Gebäudes einnimmt.
Das hieße über den Daumen gerechnet, daß von dem Millionenprojekt lediglich eine halbe Million gefördert wird. Damit beträgt die Fördersumme nicht 900.000 Euro, sondern nach meiner Abschätzung lediglich 450.000 Euro, 90% von 500.000 Euro.
Die verbleibenden grob geschätzten 650.000 Euro muß die Stadt tragen, und da sind, anders als später bei Herrn Jagusch bezüglich der Kostenabschätzung zum Turnhallenneubau, noch nicht einmal die üblichen Kostensteigerungen mit eingerechnet.
Wenn man dann bedenkt, daß Herr Möller (SPD) in der OHA zitiert wird: „Bedingung sollte sein, daß der Eigentümer der Prinzeninsel und des Prinzenbades, das Haus Hohenzollern mit Georg Friedrich Prinz von Preußen, die Verantwortung für den Kiosk trage.“, dann wird klar, daß die Stadt hier über eine halbe Million in ein Objekt steckt, das von einem privaten Unternehmer betrieben wird, der dann den Gewinn aus einem Objekt zieht, das vom Bund und der notorisch klammen Stadt Plön finanziert wird.
Von mir aus kann der OHA über mich schreiben, was er will, und ich werfe ihm auch keine Hofberichterstattung zu Gunsten der CDU vor, aber eine kritischere Berichterstattung hier und da wäre schon mal schön.

Meine Position ist da ganz klar: Lieber 1.2 Millionen für eine Sporthalle ausgeben, die dann auch im Eigenkapital der städtischen Bilanz auftaucht, für ein Projekt, das ganzjährig einen erheblichen Beitrag zum Breitensport und Gemeinleben in unserer Stadt beiträgt, als 650.000 Euro in eine Immobilie zu investieren, die einer GmbH & Co KG gehört und in wesentlichen Teilen kommerziell genutzt werden soll. Die Bedeutung des Prinzenbades als Naherholungsziel und für den Tourismus ist mir dabei durchaus bewußt. 

In dem Zusammenhang ist auch der Beitrag „Darf der Bürgermeister allein verhandelt“ zu sehen. Richtig ist dort beschrieben, daß der Vertrag, den der Bürgermeister mit der Eigentümerin der Prinzeninsel abschließen will, in den Hauptausschuß verschoben wird. Ferner ist geschrieben, daß die Debatte  nach Auskunft des Bürgermeisters bereits im Hauptausschuß geführt wurde.
Das ist so nicht ganz korrekt. Der Bürgermeister hatte im Hauptausschuß über die Vertragsverhandlungen berichtet, debattiert oder entschieden wurde dort noch gar nichts. Der Vertragsentwurf lag dort noch nicht einmal vor. Die Selbstverwaltung sollte nach Aussage des Bürgermeisters in der Ratsversammlung in einem Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden eingebunden werden, das für den darauffolgenden Donnerstag festgesetzt war. Diese Gesprächsrunde fand auch statt, ist aber keine Gremium der Selbstverwaltung und hat auch kein Mandat der Ratsversammlung oder des Hauptausschusses.
Genau genommen wurde beschlossen, daß die Beratung und der Beschluß über den Vertrag im Hauptausschuß erfolgen soll. Damit hat die Ratsversammlung die Entscheidung an sich gezogen und an den Hauptausschuß delegiert. Das geht aus der Berichterstattung so nicht in aller Deutlichkeit hervor.
Ich gebe aber zu, das klingt langweilig und detailversessen, am Ende geht es doch um die Frage, entscheidet der Bürgermeister oder die Selbstverwaltung. Von daher ist zumindest die Überschrift zutreffend. 

Kein Vertrauen in die Amtsführung der Bürgervorsteherin

In der letzten Sitzung der Ratsversammlung hat der Vorsitzende der SPD Fraktion für die Fraktion erklärt, kein Vertrauen mehr in die Amtsführung der Bürgervorsteherin zu haben. 
Schon in der Vergangenheit gab es immer wieder Schwächen in der Amtsführung, auf die sie auch intern angesprochen wurde. Das Verhalten in der Sitzung der Ratsversammlung am 3. Juni 2020 war jedoch der Grund, ihre Neutralität in der Sitzungsleitung in Frage zu stellen. 

In der Sitzung am 3. Juni hatte Ratsherr Möller zum Thema Lärmschutz das Wort erhalten und erläuterte seine Kritik an der Arbeitsgemeinschaft  (AG) Lärmschutz im allgemeinen und zur Arbeit der AG im besonderen. (Nebenbei bemerkt, ich teile seine Position in dieser Frage in keiner Weise.)

Nach ca. 3 Minuten wurde er von der Bürgervorsteherin unterbrochen und aufgefordert, mit seinen Ausführungen zu einem Ende zu kommen.

Der Kollege Möller wies die Bürgervorsteherin darauf hin, daß es in der Ratsversammlung keine Begrenzung der Redezeit gibt und er seinen Redebeitrag zu Ende führen will. 
Die Bürgervorsteherin erwiderte u.a., daß wir nicht in der Schule seinen.

Damit hat sie sich direkt auf den früheren Beruf meines Kollegen bezogen und sich eines typischen, verallgemeinernden Klischees gegen Lehrer bedient. Dieses Klischee wurden dann auch in der Presseberichterstattung aufgenommen und im entsprechenden Deutungszusammenhang zitiert. 

Im Nachklang zu der Sitzung vom 3. Juni gab es den Versuch der Bürgervorsteherin, eine allgemeine Begrenzung der Redezeit durchzusetzen, womit sie aber letztendlich gescheitert ist. Darüber hinaus hat unser Fraktionsvorsitzender, Herr Roth, versucht, hier eine für alle Seiten gesichtswahrende Lösung herbeizuführen, allerdings ohne Erfolg.

Daher war unser Fraktionsvorsitzender letztendlich gezwungen, die Bürgervorsteherin im Rahmen des Tagesordnungspunktes „Anfragen der Ratsmitglieder“ zu fragen, ob sie bereit wäre, sich im gleichen Rahmen, nämlich vor der Ratsversammlung, bei Herrn Möller zu entschuldigen.

Sie machte ausdrücklich klar, daß sie nicht bereit ist, sich bei Herrn Möller zu entschuldigen. Entschuldigen wollte sie lediglich ihre Wortwahl, die sie bedauert.

Daher hat Herr Roth für unsere Fraktion erklärt, daß sie nicht mehr unser Vertrauen genießt.
Ich stehe uneingeschränkt zu dieser Aussage. Ich halte diese Form der Nicht-Entschuldigung nicht einmal für lauwarm. 

Die Bürgervorsteherin wollte unmittelbar darauf darüber abstimmen lassen, ob sie im Amt bleiben soll. Da dieser Punkt nicht auf der Tagesordnung stand, konnte darüber nicht abgestimmt werden. Es steht ihr aber frei, es bei der nächsten Sitzung auf die Tagesordnung zu setzen, wobei mir im Moment nicht ganz klar ist, ob es auf kommunaler Ebene überhaupt das Instrument des Mißtrauensvotums gibt. 

Sollte sie zurücktreten, dann wäre es so, daß das Vorschlagsrecht für den Posten der Bürgervorsteherin/des Bürgervorstehers der größten Fraktion zusteht.
Natürlich könnte die Bürgervorsteherin auch so weitermachen wie bisher. 

CDU spricht sich aktuell gegen einen Förderantrag für einen Ersatzbau der Turnhalle am Schiffsthal aus

Auf der Sitzung der Ratsversammlung gestern sprachen sich CDU und FDP geschlossen gegen einen Förderantrag für einen Ersatzbau der Turnhalle am Schiffsthal aus.
Andere Ratsmitglieder folgten ihnen. 
Dafür haben viele der Kolleginnen*innen sich für einen Förderantrag gestimmt, der die finanzielle Bezuschussung des Prinzenbades zum Ziel hat, das sich im Eigentum der Hohenzollern befindet.  

Im Detail: gestern wurde über die Beantragung von Zuschüssen beraten. Zur Diskussion standen die Förderung der Modernisierung des Prinzenbades (zwei Anträge, Gründach und Sanierung des Gebäudes) sowie der Sportanlagen im Schiffsthal (Ersatz der Sporthalle und Sanierung des Kleinspielfeldes).

Es mußte jedem Ratsherrn und jeder Ratsfrau klar sein, daß mit der Anmeldung von drei bzw. vier Projekten im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ bestenfalls ein oder zwei Projekte Aussicht darauf haben, gefördert zu werden.
Zur Wahl standen also zwei Optionen:

– Ersatz für die baufällige Sporthalle am Schiffsthal und ggf. Sanierung des Kleinspielfeldes
oder
– Sanierung des Prinzenbades, das sich im Eigentum einer GmbH und Co KG befindet, hinter der Herr Dr. Erdtmann Angehörige des Hauses Hohenzollern vermutet. 

Wortführer für eine Förderung des Prinzenbades war der Fraktionsvorsitzende der CDU, Ratsherr Jagusch.
Er verwies u.a. darauf, daß dem Projekt im Vorfeld im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt einstimmig zugestimmt wurde.
Bei einem Kostenansatz von über einer Million Euro und einer Förderquote von 90% kommen hier aber Kosten von mindestens 100.000,- € auf die Stadt zu, dazu die Folgekosten für die Unterhaltung und möglicherweise auch für Verkehrssicherung ect.
Damit hätte der Förderantrag auch im Hauptausschuß beraten werden müssen, der für Finanzen zuständig ist und über Ausgaben in dieser Höhe zu entscheiden hat.
Das ist aber nicht erfolgt. 

Während der Sitzung flossen tröpfchenweise weitere neue Informationen ein. Die Förderquote des Programmes beträgt zwar 90%, allerdings schließt sie kommerzielle Projekte aus. Das betrifft den Imbiss im Prinzenbad, der einen erheblichen Teil des Gebäudes einnimmt. Tatsächlich wird die reale Förderquote damit deutlich niedriger liegen und die Mittel der Stadt, die hier in eine private Immobilie fließen, werden deutlich höher sein als die oben genannten 100.000,- €. Genaue Zahlen sind nicht bekannt.

Herr Bürgermeister Winter wollte sich nicht zu den laufenden Vertragsverhandlungen mit dem Hause Hohenzollern über die Nutzung der Prinzeninsel äußern und bemerkte nur, daß es in der Präambel des Vertragsentwurfes eine Verknüpfung mit den Förderanträgen zum Prinzenbad gibt. Die Fraktionsvorsitzenden würden den Vertragsentwurf am Donnerstag Abend beraten.

Trotz des völlig ungewissen finanziellen Risikos, einer fehlenden Folgekostenabrechnung und der nicht erfolgten Beratung im zuständigen Hauptausschuß sowie bei den von mir vorgetragenen erheblichen Zweifeln, ob es sich bei dem Strandbad tatsächlich um eine Sportanlage handelt, wurde in der Ratsversammlung der Beschluß gefaßt, einen Förderantrag zu stellen und damit quasi ein Blankoscheck ausgestellt.

Es wäre bis zur Antragsfrist Ende Oktober noch Zeit gewesen, hier eine Vorlage mit einer eingehenden Analyse, Darstellung des Verfahrens, des finanziellen Umfanges und des Risikos zu erstellen und zu beraten. Diese Chance wurde durch die vorschnelle Entscheidung vergeben.
Anmerkung: Der Hinweis, wir hätten bis dahin ja keine Sitzung mehr und es seine ja auch noch Ferien, ist aus meiner Sicht albern.
Erstens wurden zum einen bereits Sitzungen in den Ferien abgehalten, wie etwa am 29. Juli, als der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt tagte, zum anderen können Sitzungen auch kurzfristig einberufen werden. Mein Kommentar dazu: „Das ist unser Job“ fand nach meiner Beobachtung zumindest im Publikum kopfnickende Zustimmung.

Die Beratung des Förderantrages für den Ersatz der Schiffsthalsporthalle wurde auf Betreiben der CDU dann in die zuständigen Ausschüsse verwiesen. Dabei nutzte Herr Jagusch genau die Argumente, mit denen ich für eine weitere Beratung des ersten Antrages in den Ausschüssen beantragt hatte. 

Dieser Antrag hätte den Anforderungen des Förderprogramms in wesentlichen Punkten entsprochen. Hierfür wären ein Zuschuss von bis zu 3 Millionen Euro möglich gewesen. Bei einer Gesamtkostenschätzung von 4,2 bis 4,5 Millionen hätten dann zwar 1.5 Millionen Euro finanziert werden müssen, aber dafür hätten wir eine neue Zwei-Felder Sporthalle, die für die Arbeit der Plöner Sportvereine, ihre ehrenamtlichen Mitglieder sowie ihre Breitensportler auf Jahre hinaus nutzbar wäre.
Zudem würde sie Räume für den Musikzug und die DLRG bieten, für die Sportvereine ohnehin.
In wie weit hier Beiträge aus den Umlandgemeinden – ungefähr die Hälfte der Sportler*innen der Plöner Vereine kommen meines Wissens aus den Umlandgemeinden –  und weitere Fördermittel hätten eingeworben werden können, wäre im weiteren Verfahrensgang noch zu prüfen gewesen. Der Schulverband hat zwar abgelehnt, sich an der Finanzierung zu beteiligen, einzelne Umlandgemeinden sollen aber bereits angedeutet haben, sich ggf. in die Finanzierung einzubringen.

Das unverkennbare finanzielle Risiko, das mit der Entscheidung für einen Förderantrag für die Turnhalle verbunden wäre, hätte ich mitgetragen, weil ich dieses Projekt für äußerst bedeutsam halte.
Unsere Sportvereine bieten den Plöner*innen und den Bürger*innen der Umlandgemeinden ein wichtiges und vielfältiges Angebot. Sie tragen in erheblichem Maße zum gesellschaftlichen Leben in unserer Stadt bei. In Sonntagsreden wird die Bedeutung des Ehrenamtes immer wieder schönrednerisch betont.
Im richtigen Leben sieht es anders aus. Schon heute müssen Sportgruppen unsere Vereine auf Sportstätten in der Umgebung, etwa nach Malente, ausweichen. Sollte die Drei-Felder Halle im Schiffsthal ausfallen, gibt es für die Regionalschule definitiv keine Redundanz mehr. Der Sportunterricht würde auf Jahre hinaus ausfallen.

Der Hinweis von Ratsherrn Jagusch (CDU), für Sportstätten gäbe es immer wieder Förderprogramme, für das Prinzenbad allerdings nicht, ist ein Schlag ins Gesicht, oder besser unter die Gürtellinie unserer Vereine. 

Diesen Antrag in die Ausschüsse zu verweisen ist zwar vom Grundsatz her richtig, aber ich hätte überhaupt kein Problem, hierzu noch rechtzeitig eine Sitzung des Hauptausschusses einzuberufen und ebenfalls an einer Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt sowie an einer Ratsversammlung teilzunehmen.
Noch ist Zeit. Mal sehen, ob die Kolleginnen bereit sind, sich diese Zeit zu nehmen und den Förderantrag rechtzeitig zu beraten und noch fristgerecht einzubringen.

Die gestrige Entscheidung ist – zumindest im Moment – faktisch eine Entscheidung gegen die Interessen der Stadt und Ihrer Bürger*innen und für die Förderung privater Immobilien.

Nachfolgend noch einmal mein Redebeitrag, den ich so in der gestrigen Sitzung der Ratsversammlung gehalten habe.
Genutzt hat er leider nichts, aber weil er so schön ist:

„Kolleginnen und Kollegen, 

Ich spreche mich mit aller Deutlichkeit dagegen aus, hier den Punkt B. der heutigen Vorlage zu beschließen und möchte Sie eindringlich bitten, mit hier zu folgen.

Die Förderung der Badestelle mit Bundesmitteln aus dem Programm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ entspricht in keiner Weise den Vorgaben der Förderrichtlinie.

Im Rahmen des Bundesprogramms soll der Schwerpunkt bei Sportstätten liegen, wie zum Beispiel öffentlich genutzten Sportplätzen einschließlich baulicher Nebenanlagen, Turnhallen, Schwimmhallen sowie Freibädern, da hier ein besonderer Instandsetzungsrückstand gesehen wird. 

Das vorgeschlagene Projekt sollte Gegenstand einer Gesamtstrategie sein bzw. Sich aus einem integrierten Stadtentwicklungskonzept oder vergleichbaren Planungen erschließen. 

Durch eine städtebauliche Einbindung in das Wohnumfeld soll eine nachhaltige Verbesserung des Stadt- bzw. Ortsteils erreicht werden.

Kolleginnen und Kollegen,
die Prinzeninsel ist kein Ortsteil. Ich bin leider nicht mit dem aktuellen Bearbeitungsstand unseres integrierten Stadtentwicklungskonzeptes vertraut, aber die Prinzeninsel wurde nach meinem Kenntnisstand in der Vergangenheit nie in diesem Zusammenhang betrachtet. 

Alle Arbeiten im Zusammenhang mit dem integrierten Stadtentwicklungskonzept hatten zum Ziel, die Missstände um den Bahnhof herum im Rahmen der Städtebauförderung abzustellen. 

Der Versuch, das Projekt als förderfähig schönzureden, ist leicht durchschaubar. In der Überschrift der Verwaltungsvorlage wird von einer Badestelle gesprochen. Erst in der Begründung mutiert sie zu einem Freibad, was an sich auch noch keine Sportanlage ist.

Alleine die Aussage in Spiegelstrich 2 ist entlarvend:
Das Freibad soll sich zu einer modernen sommerlichen Sportstätte zum Schwimmen, Rudern und Paddeln entwickeln.

Dieses Kernziel ist in keiner Weise erreichbar. Zwar können hier Paddler, Ruderer oder Segler anlegen, am Strand chillen und einen Kaffee trinken, aber damit haben wir es noch nicht mit einer Sportstätte zu tun.
Rudersport wird bei uns in Plön im SRSV getrieben,
Paddelsport am Höftsee beim WPF
Gesegelt wird beim PSV und SCVP.
Die Badestelle Prinzeninsel ist für sportliches Rudern, Paddeln oder Segeln aufgrund der Lage völlig ungeeignet.
Niemals werden hier Schulen oder Vereine Schwimmunterricht, Schwimmtraining oder Schwimmwettbewerbe durchführen.

Das Strandbad Prinzeninsel ist und bleibt ein außergewöhnlich attraktives Ausflugsziel, es ist und wird aber nie eine Sportstätte sein.

Alle anderen Kernziele sind schön und gut, wirken aber leider auch nur wie der Versuch, sich hier eine Förderwürdigkeit schönzureden.
Alleine die beiden Din A 4 Zettel, die der Vorlage als Begründung beigefügt sind, noch nicht einmal versehen mit dem Wappen der Stadt als Antragstellerin, sondern eines versehen mit einem Logo der Prinzeninsel, das einen preussischen Adler beinhaltet, zeigt, wie dünn die Begründung nicht nur inhaltlich, sondern auch materiell ist. 

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will hier nicht weiter auf die Problematik mit der Verknüpfungen bezüglich der laufenden Vertragsverhandlungen zur zukünftigen Nutzung der Prinzeninsel eingehen. Sie, oder zumindest die Fraktionsvorsitzenden kennen den derzeit in Bearbeitung befindlichen Vertrag und den Stand der Verhandlungen, der hier nicht öffentlich erörtert werden kann, sie kennen die Akteure. 

Ich möchte aber ausdrücklich betonen:

Wir treten im Rahmen des Programmes gleich mit drei Projekten an. Glauben Sie wirklich, daß wir tatsächlich alle drei Projekte genehmigt bekommen? Ich glaube es nicht. Ich bin der festen Überzeugung, daß wir uns auf den tatsächlichen Bedarf, auf eine glaubhafte förderungskonforme Begründung und damit letztendlich auf das Machbare konzentrieren sollten. 

Aufgrund der in sich schlüssigen Begründung halte ich den Förderantrag für den Neubau einer Sporthalle durchaus für aussichtsreich. Diesen Antrag würde ich nachdrücklich unterstützen, auch wenn er nur mit maximal 3 Mio € gefördert wird und die Restsumme auf anderem Wege aufgebracht werden müßte. Dieser Antrag paßt punktgenau in die Förderkulisse und würde einen erheblichen Gewinn für die Plöner Schulen und Vereine darstellen.

Meine Befürchtung ist, daß die Begründung für den Förderantrag Prinzeninsel bei näherer Betrachtung so dünn ist, daß wie uns damit vielleicht nicht lächerlich machen, aber zumindest unsere Glaubwürdigkeit in Frage stellen.
Das kann nach meiner Meinung zukünftig im Verhältnis zu anderen Fördergebern schwerwiegende Nachteile zu Lasten der Stadt Plön zur Folge haben.“

Mandatierung der AG Lärmschutz

Die AG Lärmschutz wurde auf der heutigen Sitzung der Ratsversammlung mit 17 Stimmen mandatiert. Vier Ratsmitglieder sprachen sich gegen eine Mandatierung aus, drei Ratsmitglieder enthielten sich der Stimme.

Als Mitglied der AG Lärmschutz habe ich als Entgegnung auf Ratsherrn Bernd Möller, der sich gegen eine Mandatierung der AG ausgesprochen hatte, noch einmal zu dem Thema Stellung genommen und meinen Standpunkt dargelegt.

Das Kernproblem liegt darin, daß die Ortsdurchfahrung in Plön dem Standard einer außerörtlichen Umgehungsstraße entspricht. Damit verbunden entsteht für Autofahrer*innen ein Eindruck, der zum Schnellfahren einlädt. Geschwindigkeit erzeugt Lärm. 
Sinnvoll wäre es, die Straße auf den Standard einer innerörtlichen Durchfahrtsstraße auszubauen, um zum einen die Durchschnittsgeschwindigkeit zu senken und zum anderen die zerschneidende Wirkung der jetzigen Straße zu reduzieren. 

Die Lärmschutzmaßnahmen, die im jetzigen Planfeststellungsverfahren vorgesehen sind, entsprechen einem städtebaulichen Stand von vor 40 Jahren.
Sie folgen dem Leitbild der autogerechten Stadt, das lange überholt ist.

(Folgendes habe ich nicht ausgeführt, möchte es aber zum besseren Verständnis an dieser Stelle ergänzen: Die Errichtung der Lärmschutzwände würde den bestehenden städtebaulichen Missstand auf Jahrzehnte hinaus zementieren, mit erheblichen Nachteilen für den Lärmschutz der übrigen innerörtlichen Strecken, mit der dauerhaften Verfestigung der zerschneidenden Wirkung der B76/B430 und mit furchtbaren Auswirkungen auf das Stadtbild und damit verbunden auch auf den Fremdenverkehr. Tunnelartige Streckenführungen verführen weiter zum Rasen, die erhöhten Geschwindigkeiten sorgen für mehr Lärm, der die Wirkung der Lärmschutzwände weiter reduziert.
Das derzeitige Planfeststellungsverfahren würde das Lärmschutzkonzept der Stadt Plön, das eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf allen Durchgangsstraßen zuläßt, konterkarieren. Eine „Rennstrecke“ ließe sich mit einer durchgehend einheitlichen Verbesserung des Lärmschutzes in der gesamten Stadt nicht in Einklang bringen.)

In dem Gespräch bei der Landesverwaltung wurden die Mitglieder der AG Lärmschutz darauf hingewiesen, daß eine zeitgemäße Lösung in Rahmen des jetzigen Planfeststellungsverfahrens nicht realisiert werden kann. Der jetzige Plan ist fast auslegungsreif.

Wir wurden darauf aufmerksam gemacht, daß der Rückbau auf den Standard einer innerörtlichen Durchgangsstraße nur im Rahmen eines neuen Planfeststellungsverfahrens möglich wäre. Hierzu wurde eine politische Mandatierung der AG-Lärmschutz empfohlen. Das Land würde lediglich planen, der Bund müßte den Straßenbau bezahlen. Um den Bund zu überzeugen, wäre eine möglichst breiter politischer Konsens der Plöner Selbstvertretung erforderlich, damit sich das Land in seiner Argumentation gegenüber dem Bund darauf abstützen kann.

Daher habe ich eindringlich für die Mandatierung der AG-Lärmschutz geworben. 

Warum die FDP Fraktion geschlossen gegen eine Mandatierung gestimmt hat, obwohl sich Fraktion und Vorstandsvorsitzende vor zwei Jahren noch entschieden gegen die Errichtung von Lärmschutzmauern ausgesprochen haben, erschließt sich mir nicht. 

Keiner Eklat

In der heutigen Sitzung der Ratsversammlung kam es zu einem kleinen Eklat. Beim Thema „Mandatierung der AG-Lärmschutz“ hat mein Fraktionskollege Bernd Möller das Wort ergriffen. Er sprach sehr ausführlich zu dem Thema und führte aus, daß er gegen die Mandatierung der AG an sich sei, weil dies einer Entmachtung der Ratsversammlung gleichkäme und er sich nicht ausreichend informiert fühlt.
Die Bürgervorsteherin von Waldersee unterbrach ihn und wies darauf hin, daß er seine Argumente im Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung hinreichend dargelegt hätte und er sich bitte kurz fassen möge. Herr Möller entgegnete zu recht, daß es keine Begrenzung der Redezeit gebe und er seine Ausführungen zu Ende bringen möchte.
Um die peinliche Diskussion zu beenden stellte ich den Verfahrensantrag, darüber abzustimmen, daß Herr Möller seine Gedanken ohne weiter Unterbrechungen weiter vortragen darf. 
Die peinliche Diskussion wurde dennoch von der Bürgervorsteherin weitergeführt, dafür ließ sie aber nicht über meinen Antrag abstimmen.

Ich würde mich nicht wundern, wenn die Sitzungsführung der Bürgervorsteherin auf einer der nächsten Sitzungen des Ältestenrates zur Sprache gebracht wird.

Die Stadt bleibt Mitglied im Naturparkverein

Die Stadt Plön hatte seinerzeit beschlossen, vorsorglich die Mitgliedschaft im Naturparkverein Holsteinische Schweiz zu kündigen, um unkalkulierbare Risiken auszuschließen. Nach meiner Meinung krankt der Naturparkverein zum einen an seiner Geschäftsführung, zum anderen wird er von den Mitgliedskommunen wohl lediglich als Zuschußbeschaffungsorgan betrachtet. Dennoch überwiegen die Vorzüge einer Mitgliedschaft. Daher hat die Ratsversammlung beschlossen, die Kündigung zurückzuziehen. 

Nachfolgend die Einführung in den Tagesordnungspunkt, in der ich meine kritische Bewertung zum Ausdruck gebracht habe, nicht zuletzt, damit sie aktenkundig festgehalten werden:

Aufgrund der als skandalösen zu bewertenden Vorgänge, die letztendlich zur Umzugsentscheidung der Geschäftsführung und der Ausstellung des Naturparkvereins von Plön nach Eutin geführt haben, waren zu dem damaligen Zeitpunkt zukünftige Kostenrisiken aus einer weiteren Mitgliedschaft für die Stadt Plön im Naturparkverein nicht kalkulierbar. Daher war es nur folgerichtig, seinerzeit eine Kündigung der Mitgliedschaft vorzunehmen.

Die Höhe der in Aussicht gestellte Unterstützung, die der Naturparkverein jetzt für die Einrichtung und den Betrieb eines Naturerlebnisraumes im Bereich Ölmühle gemacht hat, wurden im Hauptausschuß sehr unterschiedlich und zum Teil als deutlich zu niedrig bewertet. 

Darüber hinaus wurden in der Sitzung des Hauptausschusses erhebliche Zweifel an der Professionalität der Geschäftsführung des Naturparkvereines geäußert. So wurde die Frage gestellt, warum es einer Geschäftsführung, der es über Jahre hinaus nicht gelungen ist, die Ausstellung in Plön aktuell zu halten, zukünftig gelingen soll, eine neu konzipierte Ausstellung in Eutin dauerhaft aktuell zu halten. 

Ungeachtet der geäußerten Zweifel an der Sinnhaftigkeit der beschlossenen Umzugsentscheidung sah der Hauptausschuß unter Berücksichtigung der nunmehr bekannten und als gering eingeschätzten finanziellen Mehrbelastung und Risiken die zweifellos vorhandenen Vorteile einer Mitgliedschaft, die sich insbesondere aus der Möglichkeit zur Einwerbung von Zuschüssen mit einer Förderquote von bis zu 90% ergeben.

Darüber hinaus wurde berücksichtigt, daß die Holsteinische Schweiz zukünftig im Landesentwicklungsplan als Schwerpunktraum für Tourismus ausgewiesen wird und ein gemeinsames Auftreten der Fremdenverkehrsorganisationen in einem einheitlichen Raum für den Fremdenverkehr wichtig ist.

Der Hauptausschuss empfiehlt der Ratsversammlung, die Kündigung im Naturparkverein Holsteinische Schweiz zum 31. Dezember 2019 zurückzunehmen.