Seewiesen Info der CDU

Wer die Diskussion um das Neubauprojekt Seewiesen in den letzten Monaten aufmerksam verfolgt hat wird bemerkt haben, dass nur noch die CDU Fraktion geschlossen hinter dem Projekt steht. Offenbar gibt es auch an der CDU Basis Zweifel an der Sinnhaftigkeit des Projektes. Warum sonst sollte der CDU-Ortsverein am Freitag um 19:30 eine Informationsveranstaltung zu den Seewiesen in der Tourist Info in Plön veranstalten? Als Experten sind die geladen, die ein wirtschaftliches Interesse an der Umsetzung der Planung haben, also der Investor und die Planer.

B-Plan Gerberhof. Einen Schritt voran

Dem Auslegungsbeschluß für die Änderung des Bebauungsplan „Am Gerberhof“ wurde heute zugestimmt.

Meine wiederholt geäußerte Forderung nach stehenden Fensterformaten und Lochfassaden wurde im Entwurf der B-Planänderung berücksichtigt. Die Umsetzung der Forderung nach rotem Backstein fehlte. Ich habe mich diesbezüglich aber nicht geäußert, da die Festsetzungen für alle Gebäude im Planbereich gelten und ich mir für die Straße am Schwanensee auch andere Lösungen vorstellen kann.

Die heute erhobene Forderung der FWG, eine CO2 neutrale Heiz- und Wärmeanlage (Nahwärmenetz oder vergleichbar) für dieses innerstädtische Neubaugebiet zu realisieren, unterstütze ich in vollem Umfang. Allerdings hätte die Berücksichtigung im laufenden Verfahren jetzt zu weiteren Verzögerungen geführt, wie auch die TL 30 zutreffend darstellte. Der Investor zeigte sich diesem Wunsch gegenüber aber offen.
Ich könnte mir gut vorstellen, dass unsere Stadtwerke ein solches Netz betreiben, es sind aber auch andere Lösungen denkbar.

Herr Dr. Erdmann von der FWG setzte sich nachdrücklich für eine Zweigeschossigkeit
des Neubaus Lübecker Straße 9 ein. Er befürchtet, dass die vorgesehene Dreigeschossigkeit zu wuchtig ist und das historische Straßenbild in der Lübecker Straße stören wird.

Diese Befürchtung halte ich nicht für völlig unbegründet. Ich habe mich dafür eingesetzt, den Entwurf der B-Planänderung mit einer Passage zu ergänzen, in der ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass sich die Fassade des Neubaus Lübecker Straße in das historische Straßenbild einfügen muß. Mein Antrag wurde mit sieben Ja-Stimmen und einer Enthaltung angenommen. Dafür möchte ich mich bei meinen Kolleginen und Kollegen ausdrücklich bedanken.

Ich lehne Gewerbeflächen im neu zu schaffenden „Gänsemarktviertel“ nach wie vor ab, habe aber darauf verzichtet, das Thema anzusprechen, da sich hierfür keine Mehrheit finden wird. Die geplante Verkehrsführung wird nach meiner ersten Einschätzung zu einer so isolierten Lage dieser Gewerbeflächen führen, dass der negative Einfluß auf die Geschäftswelt in der Fußgängerzone nicht mehr so gravierend sein wird.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wird in den kommenden Wochen öffentlich ausgelegt, so dass Bürgerinnen und Bürger ihre Anregungen und Bedenken äußern können, die dann im nachfolgenden Bearbeitungsgang abgewogen werden.

Ich unterstütze das Vorhaben, weil ich die Schaffung von hochwertigem innerstädtischen Wohnraum aus Gründen der Stadtentwicklung für wichtig und richtig halte.

Bericht zur Potentialanalyse

Heute tagte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt. Routinemäßig ist das Protokoll der letzten Sitzung der Tagesordnungspunkt 2.
In der letzten Sitzung hattte ich demGutachter der Innenraumentwicklungspotentialanalyse eine Frage gestellt und gebeten, meine Frage und seine Antwort zu Protokoll zu nehmen. Das ist nicht erfolgt. Daher habe ich heute unter dem routinemäßigen Tagesordnungspunkt 4 einen Bericht abgegeben, den ich nachflogend veröffentliche:

Bericht zum Thema Innenentwicklungspotentialanalyse

Die Innenraumentwicklungspotentialanalyse (im Folgenden Potentialanalyse genannt) für Plön wurde in der Sitzung vom 24. Juni 2015 präsentiert. Sie baut auf den Entwurf der Potentialanalyse auf, die den Mitgliedern des SteU am 28. April 2015 vorgestellt wurde.

Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, das Thema von der Tagesordnung der Sitzung des SteU vom 24. Juni 2015 zu nehmen und heute zu beraten, um den Fraktionen Zeit zu geben, sich mit der Potentialanalyse zu befassen, hätte dem Vorgehen entsprochen, das im Workshop am 28. April 2015 vorgestellt wurde.

Weil dieser Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zurückgezogen wurde, möchte ich an dieser Stelle zu den wesentlichen Änderungen zwischen dem Entwurf und der öffentlich vorgestellten Potentialanalyse berichten:

Maßgeblich für die Berechnung des Bedarfes sind der Mikrozensus 2011 und die Wohnraumentwicklungsanalyse der Landrätin des Kreis Plön. Ausgehend von der Wohnraumentwicklungsanalyse des Kreises wird der Bedarf für Plön mit 130 Wohneinheiten bis zum Jahr 2030 angegeben.

Im Entwurf der Potentialanalyse wurde ein ausreichendes Potential an freien Bauflächen ermittelt, das im Wesentlichen in die Potentialanalyse übernommen wurde. Ausgehend von dieser Anzahl von möglichen Baugrundstücken wurden im Entwurf noch zwei Varianten betrachtet:

1. Die Entwicklung des Innenraumpotentiales mit zurückhaltender Innenentwicklungsförderung.
Dabei wurde davon ausgegangen, dass bei dieser Variante lediglich 25% des vorhandenen Potentials bebaut wird.
Im Ergebnis reicht das vorhandene Potential aus, um den Bedarf zu decken.

2. Die Entwicklung des Innenraumpotentiales mit offensiver Innenentwicklungsförderung.
Dabei wird davon ausgegangen, dass bis zu 50% des vorhandenen Potentials bebaut werden können.
Im Ergebnis reicht das vorhandene Potential aus, um weit mehr als den prognostizierten Bedarf zu decken.

Die am 26. Juni 2015 vorgestellte Potentialanalyse verzichtet auf die Darstellung einer offensiven Innenentwicklungsförderung und enthält stattdessen – und abweichend vom Entwurf – die Empfehlung für die Entwicklung eines Neubaugebietes im Außenbereich mit 20 – 30 Wohneinheiten.

Seit 2011 wurden bereits 80 Wohneinheiten im Innenbereich geschaffen, und zwar ohne jegliche Innenentwicklungsförderung. Das rechtfertigt die Annahme, dass bei einer offensiven Innenentwicklungsförderung durchaus mehr als 25 % des Potentiales entwickelt werden kann.

Die grundlegend unterschiedlichen inhaltlichen Aussagen des Entwurfes vom 28. April 2015 und der am 24. Juni 2015 vorgelegten Potentialanalyse berechtigen nach meiner Meinung zu der Frage, warum der Gutachter die inhaltliche Aussage des Entwurfes der Potentialanalyse so gravierend geändert hat. Sie berechtigen auch zu der Frage, ob jemand an ihn herangetreten ist, um den Entwurf entsprechend abzuändern.

Die letzte Frage habe ich ihm bereits in der Sitzung des SteU am 24. Juni 2015 gestellt.
Seine Antwort war: „Keiner“. Ich bat darum, die Frage und die Antwort im Protokoll der Sitzung festzuhalten. Dies ist trotz meiner ausdrücklichen Bitte nicht erfolgt.

Hierzu kann die Frage gestellt werden, ob es sich um eine einfache Fehleistung handelt oder ob bewußt versucht wird zu verhindern, dass kritische Nachfragen und Bemerkungen aktenkundig gemacht werden.

Abschließend bleibt festzustelen, dass bei der Erstellung der Potentialanalyse bewußt darauf verzichtet wurde, diese mit den Fachbehörden des Kreises abzustimmen. Das ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, nach meinem Kenntnisstand aber in anderen Fällen üblich und sinnvoll.

Straßenreinigungsgebühren

Die Straßenreinigungsgebühren wurden in den vergangenen Jahren ohne Satzung, also ohne gültige Rechtsgrundlage, eingezogen. Die letzte gültige Gebührensatzung wurde 2008 erlassen und galt bis 2010. Anschließend wurde keine neue Satzung mehr erlassen. Es wäre nach meiner Einschätzung Aufgabe des Herrn Bürgermeisters gewesen, bereits damals den Entwurf für eine neue Satzung vorzulegen. Bereits 2010 war ihm nachweislich bekannt, dass eine neue Satzung erforderlich war. Aufgabe der Selbstverwaltung wäre es gewesen, den vorgelegten Satzungsentwurf zu beraten und zu beschließen.

Die vergangenen Jahre wurden nun durch ein Wirtschaftsberatungsbüro nachkalkuliert. Darüber hinaus wurden die Gebühren für die neu zu beschließende Satzung berechnet und dem Ausschuß als Empfehlung vorgestellt.

Die eigentliche Frage ist aber, ob der Stadt ein Schaden entstanden ist und wenn ja, in welcher Höhe
.
Herr Plischka von der CDU rechnete vor, dass die Stadt im Abrechnungszeitraum 2008 bis 2010 170.000,– Euro ausgegeben hat, die eigentlich auf die Eigentümer hätten umgelegt werden können. Nach Aussage des Wirtschaftsprüfers entsprach die Regelung aber der Beschlusslage der damaligen Ratsversammlung. Daher wurde hier nicht von einem Schaden, sondern von der Subventionierung der Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen gesprochen.

Für die darauf folgende Abrechnungsperiode gab es nach Aussage des Wirtschaftsprüfers eine Unterdeckung von ca. 45.000,– Euro, die durch die Stadt getragen wurde. Die Stadtwerke hätten für den Zeitraum noch einmal ca. 17.000,– Euro überwiesen. Damit verringerte sich die Unterdeckung auf ungefähr 28.000,– Euro. Dieses Geld hat die Stadt bezahlt, obwohl es auf die Grundstückseigentümerinen und -eigentümer hätte umgelegt werden könnnen. Meine Frage, ob es sich dabei nicht um einen Vermögensschaden handeln würde, brachte den ansonsten sehr sicheren Wirtschaftsprüfer nach meiner Meinung ein wenig aus dem Konzept. Um die Frage nicht beantworten zu müssen äußerte er, daß dies eine Frage der politischen Bewertung sei.

Die restliche Diskussion bezog sich auf die Höhe der Verwaltungskosten. Herr Ewers von der FWG, Herr Plischka von der CDU und Herr Weber von Bündnis 90/Die Grünen fragte nach, ob der Ansatz der Verwaltungskosten nicht zu niedrig wäre. Dazu entwickelte sich eine sehr sachlich geführte Diskussion, die sehr in die Tiefe ging. Insbesondere ging es um zwei Punkte:
– Den Einen schien es wichtig zu sein, dass in Anbetracht leerer Kassen die Kosten, die rechtlich umgelegt werden dürfen, auch auf die Grundstückseigentümer und – igentümerinnen umgelegt werden.
– Den anderen ging es möglicherweise darum, die Kosten korrekt zu berechnen, damit nicht in drei Jahren, also im nächsten Kommunalwahlkampf, eine kräftige Gebührenerhöhung die Stimmung verhagelt.

Ich hatte den Eindruck, als wenn es unterschwellig darum ging, aufzudecken, dass ein möglicherweise entstandenen Vermögensschaden durch bewußt niedrig angesetzte Verwaltungskosten rechnerisch so gering wie möglich gehalten werden soll.
Daher wollen die Fraktionen die Höhe der Verwaltungskosten noch einmal genau unter die Lupe nehmen.

Ergeben sich keine Umstände, die eine Neuberechnung der Verwaltungskosten zulassen, werden die Straßenreinigungskosten voraussichtlich von 3,22 Euro pro laufendem Meter auf 3,17 oder 3.15 Euro sinken. Den Grund für die Stabilität der Straßenreinigungsgebühren sieht der Wirtschaftsprüfer in der Übertragung der Aufgabe an unsere Stadtwerke.

Eröffnungsbilanz

Der Entwurf der Eröffnungsbilanz hätte dem Hauptausschuss in der heutigen Sitzung vorgelegt werden sollen. Der Herr Bürgermeister hat aber nicht geliefert. Daher kommen die Fraktionen jetzt in Zeitnot. Die Prüferinnen und Prüfer haben keine Gelegenheit mehr, die Prüfung vor den Sommerferien durchzuführen und die Ergebnisse der Prüfung zur Beratung in die Fraktionen zu erläutern. Bis auf Bündnis 90/Die Grünen scheinen die größtern Parteien Schwierigkeiten zu haben, ihre Fraktionsmitglieder in der Ferienzeit vollzählig zusammen zu bekommen. Damit ist der Termin, an dem der Bericht bei der Frau Landrätin vorgelegt werden soll, gefährdet. Herr Ewers von der FWG ttrat dem Versuch des Herrn Bürgermeisters, die Verantwortung für die weitere Verzögerung der Selbstverwaltung, also den Ratsfrauen und -herren, zuzuschieben, entschieden entgegen. Zu Recht, wie ich finde.
Sofern sich abzeichnet, dass der Termin nicht gehalten werden kann, soll der Herr Bürgermeister die Frau Landrätin um eine Terminverlängerung bitten.

Steigende Gewerbesteuereinnahmen

Der Herr Bürgermeister berichtete, dass das Gewerbesteueraufkomen um 900.000,– Euro gestiegen sei. Allerdings kommt der Betrag nicht vollständig der Stadt zu Gute. 170.000,– Euro davon müssen als Umlage an den Kreis abgeführt werden und ab 2017 (beim Jahr bin ich mir nicht ganz sicher) würden die Schlüsselzuweisungen des Landes gekürzt. Die Kürzung kann sich voraussichtlich auf einen Betrag von 300.000,– bis 400.000,– Euro belaufen. Damit kann der Kämmerer sich erst einmal über gut 300.000,– Euro freuen. Besser als nichts, aber auch nicht viel mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein.

Leistungszulage für alle, Hecke beim PSV und Klosterstraße

In der Einwohnerfragestunde wurden vier Themen angesprochen. Drei sind mir in Erinnerung geblieben:

1. Der Vorsitzende des Seniorenbeirats fragte nach, ob man die Hecke beim PSV jetzt so hoch wachsen läßt, damit die Passanten in der Eutiner Straße nicht mehr auf den See schauen können, weil sie auf den Anblick der vom PSV geplanten Bootshalle gewöhnt werden sollen.
Der Herr Bürgermeister will sich darum kümmern.
Ich gehe davon aus, dass es eine Regelung gibt, die festlegt, wie hoch Hecken wachsen dürfen. Wenn das so ist, sind neue Verspannungen mit dem Vorstand des PSV vorhersehbar.

2. Es wurde nachgefragt, ob der Zeitungsbericht zutreffend ist, dass alle Mitarbeiterinen und Mitarbeiter der Verwaltung eine Leistungszulage bekommen.
Die Berichterstattung der OHA (nachträglich verbessert, ursprünglich hatte ich OHZ geschrieben, aber ich meinte natürlich die „Eutiner“ und nicht die „Plöner“ Zeitung. Danke an den aufmerksamen Leser) wurde in der letzten Zeit mehrfach und nach meiner Meinung auch zu Recht kritisiert. Der Herr Bürgermeister wird mit dem Fragesteller ein nicht-öffentliches Gespräch führen und danach öffentlich Stellung nehmen.

3. Ein Bürger aus der Klosterstraße berichtete, daß er gegen die Abrechnung der Baumaßnahme Widerspruch eingelegt und der Ablehnungsbescheid von der BAufirma erhalten habe. Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Herr Thorsten Pfau, bemerkte, dass der Ablehnungsbescheid von der Verwaltung kommen müsste. Der Herr Bürgermeister will den Sachverhalt klären.

Jurassic Schmonzette

Heute war mein Kino-Tag, es lief Jurassic World in unserem Astra-Kino. Wie immer bei Spielberg-Filmen, die Animationen sind handwerklich gut gemacht. Erwähneneswert ist auch die Anleihe aus Hitchcocks „Die Vögel“ zu Beginn des Filmes. Ansonsten kommt der Streifen nach meiner Meinung kaum über das Schmonzettenniveau hinaus. Eine Scheidungsfamilie, zwei Scheidungskinder, die in der Stunde der Not zusammenhalten, eine Karrieretante, eine böse Firma, die die niedlichen Dinos zu militärischen Zwecken ummutieren will, im Auftrag einer nicht genannten Regierung und ein ehemaliger Navy-Mann, der die amerikanischen Werte lebt und am Ende zur Belohnung die Karrieretante abbekommt.
Seit dem „Weißen Hai“ (1975) haben sich Spielberg’s „Erschreckerszenen“ der Filmtechnik angepasst. Wirklich weiter entwickelt haben sie sich nicht. Ich kann den Film nicht weiter empfehlen, und ich freue mich auch nicht auf „Jurassic Universe“, oder wie auch immer die nächste Folge heißen mag.

Hier noch ein kleines Bild von einem Pterodactylus Kochi, den man im Museum in der Willibaldsburg in Eichstädt bestaunen kann. Ein Museum, dessen Besuch wirklich lohnt.

170712_Pterodactylus_Kochi_klHeute, am Montag, geht der Ernst des Lebens weiter. Am Abend tagt der Hauptauschuß.

Im Takt bleiben mit Bahn und Bus!

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) ging es auch um das Thema Bahnverbindung Kiel-Plön-Lübeck. Diese Frage ist für Plön durchaus wichtig. Der jetzige 30 Minuten Takt ermöglicht nicht nur eine hervorragende Anbindung an die Landeshauptstadt, wie die Zunahme der Fahrgastzahlen zeigen, sondern auch eine gute Abstimmung mit dem innerörtlichen Busverkehr.

Wenn es nach den Plänen der Landesregierung geht, soll die Bahnverbindung zwischen Kiel und Lübeck ab 2017 so umgestellt werden, dass die Fahrzeit zwischen den beiden größten Städten des Landes auf unter eine Stunde sinkt. Die direkte Folge wäre, dass Plön den 30 Minuten Takt verliert und die Züge zu unregelmäßigen Zeiten halten. Das hätte auch Auswirkungen auf die Fahrpläne der Zubringerbusse.

Die Frage ist also: Was ist für die Landesregierung wichtiger: Die Beschleunigung der Verbindung zuwischen Kiel und Lübeck um ein paar Minuten oder die Erhaltung einer guten Versorgung des ländlichen Raumes?

Für ist die gute Versorgung des ländlichen Raumes vorrangig, auch als Standortfaktor für Plön.
Allein wenn man sich die Fahrgastzahlen ansieht, dann verkehren auf den Strecken Plön – Kiel sowie Eutin – Lübeck bei weitem mehr Fahrgäste als zwischen Lübeck und Kiel. Schon deshalb wäre es sinnvoll, den Fahrplan am Bedarf der überwiegenden Mehrheit der Bahnnutzer und -nutzerinen zu orientieren.

Auf eine gemeinsame Initiative der Bürgermeister von Preetz, Plön und Ascheberg hin ist nun Bewegung in die Sache gekommen. Ein Fahrplan mit der Bezeichnung „Busche II“ ermöglicht die Reduzierung der Fahrzeit zwischen Kiel auf 1 Stunde 4 Minuten unter Beibehaltung des 30-Minuten Taktes für Plön und Preetz sowie die Möglichkeit zur späteren Realisierung eines 30-Minuten Taktes für Ascheberg. Es wäre für unsere Region ein Gewinn, wenn sich die Landesregierung entschließen könnte, diese Lösung zu unterstützen und einen entsprechenden Bahnverkehr zu „bestellen“.

Zahlenwerk Seewiesen

Vor kurzem wurde ich darauf angesprochen, dass die Zahlen in der Presse über die Innenraumpotentialanalyse, die in der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt präsentiert wurde, nur sehr schwer verständlich wären.

Ich versuche es einmal in Kürze:

Ausgehend von den Ergebnissen der Volkszählung 2011 (Mikrozensus) und der Kleinräumigen Wohnraumanalyse (2014) wurde für Plön bis zum Jahr 2030 ein zusätzlicher Bedarf von 130 Wohneinheiten (WE) festgestellt.

Seit 2011 wurden in Plön bereits 80 Wohneinheiten fertiggestellt, so dass rechnerisch nur noch ein Bedarf für zuätzlich 50 Wohneinheiten bis 2030 besteht. Das hat der Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt nachvollziehbar vorgerechnet.
Diese vergleichsweise einfache Überschlagsrechnung wird in der Innenraumpotentialanalyse nicht berücksichtigt und stellt damit deren gesamte Glaubwürdigkeit in Frage.

Stattdessen geht die Potentialanalyse auch im Jahr 2015 noch von einem Bedarf von zusätzlichen 130 Wohneinheiten aus.

In der Analyse wird von der Annahme ausgegangen, dass der Bedarf zu ca. 60% durch Mehrfamilienhäusern und zu ca. 40% durch Einfamilienhäusern gedeckt werden sollte (rechnerisch 78 WE bzw. 52 WE). Es handelt sich um eine Annahme, weil die Grundlagen für eine plausible Begründung fehlen, wie im Dokument ehrlicherweise angemerkt wird.

Die Innenraumpotentialanalyse weist schlüssig nach, dass der Bedarf für Wohneinheiten in Mehrfamilienhäuser aus dem vorhandenen Potential bis 2030 gedeckt werden kann, auch ohne neues Planungs- bzw. Baurecht zu schaffen.

Für Wohneinheiten in Einfamilienhäuser werden 113 Potentialflächen ermittelt, auf denen nach derzeit gültigem Recht gebaut werden dürfte. Die Analyse geht davon aus, daß 25% der Flächen realistisch bis 2030 entwickelt werden können. Das wären 28 Wohneinheiten.

Damit wäre noch Baurecht für 24 Wohneinheiten zu schaffen, um den gesamten Bedarf von 52 Wohneinheiten in Einfamilienhäusern vollständig zu decken. Es wurde Potentialflächen für weitere 100 Wohneinheiten festgestellt, für die durch die Erstellung von Bebauungsplänen Baurecht geschaffen werden kann. Wenn auch hier die Realisierungsquote mit nur 25% angesetzt wird, wären das weitere 25 Wohneinheiten.

Zusammenfassend stellt die Potentialanalyse fest, dass der Bedarf für Einfamilienhäuser grundsätzlich aus dem vorhandenen Potential gedeckt werden kann.

Die 25% Realisierungswahrscheinlichkeit ist die Variante, die voraussichtlich realisierbar ist, ohne dass die Stadt sich bemüht, eine eigenen „Mobilisierungsstrategie“ zu entwickeln.

Die Variante mit einer Mobilisierungsstrategie, mit der sich deutlich höhere Realisierungswahrscheinlichkeiten erreichen lassen, wird nicht mehr betrachtet. Das ist verwunderlich, weil es bereits erfolgreiche „Best Practice“ Beispiele gibt. Bei Auswahl dieser Variante wäre der Bedarf mehr als gedeckt. Warum diese Variante in dem Dokument, das dem Ausschuß vorgelegt wurde, nicht mehr berücksichtigt war, erschließt sich mir nicht. Im Arbeitsentwurf war sie noch enthalten.

Der Kunstgriff, über die eigentliche Fragestellung einer Potentialanalyse hinaus noch den Bedarf für ein Neubaugebiet mit 20-30 zusätzliche Wohneinheiten in den Raum zu stellen, ist faktisch nur möglich, wenn man sich auf die niedrigst mögliche Realisierungsquote beschränkt; so wie es hier geschenhen ist.

Beide Umstände berechtigen aber durchaus zu der Frage, ob hier nicht eine interessengeleitete Einflußnahme stattgefunden haben könnte.

Mittlerweile dürfte klar sein, dass es mit der politischen Mehrheit für die Seewiesen eng wird. Nur die CDU steht noch hinter dem Investor.
Früher hieß es mal: Seewiesen nur mit See. Da es keinen See geben wird, hätte das Projekt schon beendet sein sollen. Zumindest, wenn man sich ab und an Gedanken um seine Glaubwürdigkeit machen würde.
Soweit ich mich erinnere hieß es auch, wir machen das Projekt nur, weil wir alle dahinter stehen. Das ist mittlerweile auch nicht mehr der Fall. Trotzdem wird an den Seewiesen weitergetüftelt.
Um gegenüber dem Partner Rathjensdorf Klarheit zu schaffen, soll  in der Ratsversammlung im September über das Verbleiben Plöns im Planungsverband abgestimmt werden. Wenn es keine Mehrheit mehr gibt, wäre das das Aus für dieses überflüssige Projekt.
Wenn nicht, wird das ohnehin zum Scheitern verurteilte Projekt die Verwaltung weiter unnötig beschäftigen und langsam vor sich hinsiechen.

JazzBaltica 2015

150704_Jazz_Baltica_klAn diesem Wochenende ist Stadtbuchtfest in Plön, Blues-Challenge in Eutin und jazzbaltica in Niendorf. Da man sich nicht zerteilen kann, fällt die Wahl schwer. Da ich in den Vergangenen Jahren schon öfter beim Jazz war und mir die Stimmung dort immer gut gefallen hat, habe ich mich auch dieses Jahr nach Niendorf aufgemacht.

150704_Funkhaus#_inv_kl_500Um 23:00 begann das Konzert von Funkhaus aus Lübeck im Beiboot. Wer auf Soul, aber vor allem auf Funk steht, kommt bei der 11-köpfigen Band voll auf seine Kosten. Das tanzwütige Publikum kam erst langsam in Wallung, dann aber gewaltig. Nach den geplanten Zugaben gab es noch zwei weitere. Um Platz zum Tanzen zu schaffen, wurden schon mal ein paar Möbel zur Seite geräumt. Nach 2 1/2 Stunden war dann aber wirklich Schluss und Zeit für einen Absacker.

150704_Kalis_klHeute Morgen spielte das Duo KaLis dann eigene Stücke und Jazz-Klassiker. Das Konzert fand direkt am Hafen auf der Open Air Bühne statt, umsonst und draußen. Netter Ausklang meines Festivalbesuches. Mein Nachbar wunderte sich allerdings, dass nur zwei Musikerinnen auf die Bühne kamen. Meinen Hinweis, dass das bei Duo’s eigentlich üblich ist, nahm er dann ohne weiteren Kommentar auf. Leider liegen heute ein paar private Termine an.

Vielleicht schaffe ich es aber später, noch beim Stadtbuchtfest vorbeizuschauen. Leider häufen sich auch morgen die Verpflichtungen, so dass ich in diesem Jahr keine Schicht am Getränkestand der Ratsversammlung übernehmen kann.

Pressemitteilung zu Straßenreinigungsgebühren

Wieder einmal wurde ein Pressemitteilung, in diesem Fall des Bürgermeisters und des Personalrates,  an die Presse gegeben, bevor sie an die Mitglieder der Ratsversammlung und die bürgerlichen Vertreterinnen und Vertreter verschickt wurde. Ich wurde durch einen Kollegen darauf hingewiesen, der zu Recht sauer war. Es ist nicht hinnehmbar, dass wir Informationen aus dem Rathaus zuerst aus der Presse erfahren. das Thema wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach thematisiert. Immerhin bekamen wir die Pressemitteilung so zeitnah nachgereicht, dass sie bislang nur in der Online-Präsenz der Fördeaktuell erschienen ist.

In der Pressemitteilung geht es um die Vorwürfe gegen dem Herrn Bürgermeister, die im Zusammenhang mit seiner Amtsführung im Allgemeinen und den Straßenreinigungsgebühren im Besonderen geäußert wurden.

Ich habe die Themen in den Beiträgen vom 03. März 2015, vom 19. März 2015 und vom  15. Juni 2015 behandelt.

Zusammenfassend möchte ich zum jetzigen Zeitpunkt feststellen:

1. Die Straßenreinigungsgebühren hätten schon seit Jahren neu berechnet werden müssen. Dies ist nicht erfolgt und liegt einzig und alleine im Verantwortungsbereich des Herrn Bürgermeister.
2. Ein Vermögensschaden durch nicht eingezogene Gebühren ist nach jetzigem Kenntnisstand nicht oder nur in geringem Umfang entstanden. Das Ergebnis der Berechnung durch ein Fachbüro liegt noch nicht vor.
Sofern sich herausstellen sollte, dass tatsächlich kein Schaden entstanden ist, ist meine Überlegung, den Herrn Bürgermeister für den entstandenen Schaden haftbar zu machen, hinfällig.
Das ändert aber nichts an den in Punkt eins beschriebenen Verantwortlichkeiten und Versäumnissen.
3. Ich habe mich bei meiner Abschätzung einer möglichen Schadenshöhe von meinem Interessenschwerpunkt Stadtentwicklung und Umwelt auf das dünnes Eis der Finanzen begeben. Dabei habe ich mich offenkundig verschätzt. Das bedaure ich.
Der Umstand, dass ich nicht der Einzige war, ändert nichts am Bedauern meiner Fehleinschätzung.
4. Ich habe der Verwaltung – mit Ausnahme des Herrn Bürgermeister – gegenüber keine Vorwürfe gemacht und an  keiner Stelle behauptet oder den Eindruck erweckt, dass sie in dieser Sache schlecht gearbeitet hat oder Verantwortung trägt.
5. Die Straßenreinigungsgebühren bleiben offenbar auch in den kommenden Jahren stabil.
6. Es liegt im Entscheidungsbereich des Herrn Bürgermeister, die Berichterstattung in den Zeitungen durch den Presserat prüfen zu lassen.

Seewiesen, vielleicht, irgendwie, ein bisschen, oder doch nicht?

Die Diskussion zum Thema Innenentwicklungspotentialanalyse (kurz: Potantialanalyse) hat den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt gestern bewegt.

Die Kernaussage der Potentialanalyse ist, dass bis 2030 ein Bedarf an 130 Wohneinheiten besteht, der im Innenbereich gedeckt werden kann.
Ergänzende Aussagen zur Raumordnung, die in einer Potentialanalyse nichts zu suchen haben, dienen nach meiner Auffassung dazu, das zum Scheitern verurteilte Neubauprojekt Seewiesen doch noch irgendwie über die Runden zu retten.

Bündnis 90 / Die Grünen hatte beantragt, den Tagesordnungspunkt zu schieben, da noch keine Gelegenheit bestand, das vorgelegte Dokument in der Fraktion zu besprechen. Ein richtiger Ansatz. Leider war der Gutachter aus Hamburg angereist, um seine Arbeitsergebnisse vorzustellen. So ließ sich der Ausschuss breitschlagen, den Tagesordnungspunkt dennoch abzuhandeln.

Die Potentialanalyse ist zwingend vorgeschrieben, das es der Wille der Landesregierung ist, dass die Entwicklung von Wohnraum im Innenbereich und nicht auf der grünen Wiese (im Außenbereich) erfolgt. Nur wenn nachgewiesen ist, dass das Potential für Wohnraumentwicklung im Innenbereich nicht ausreicht, um den Bedarf zu decken, kann im Außenbereich gebaut werden.

Die Potentialanalyse war notwendig geworden, weil die Stadt Plön und die Gemeinde Rathjensdorf das Neubauprojekt Seewiesen im Außenbereich realisieren wollen. Die Potentialanalyse steht also in einem direkten Zusammenhang mit dem Neubauprojekt Seewiesen. Alle anderen Aussagen wie „das ist eine grundsätzliche Analyse, nicht pro oder contra Seewiesen“ sind nach meiner Meinung Nebelkerzen, mit denen die unterschwellige Aussage „pro-Seewiesen“ verschleiert werden soll.

Auch die Ausage, dass eine spätere Entwicklung von Neubaugebieten im Außenbereich nicht möglich ist, wenn die von mir kritisierten Passagen aus der Potentialanalyse gestrichen werden, sind nach meiner Meinung falsch und eine Irreführung des Ausschusses.

Die Kernaussage der Potentialanalyse ist, dass bis 2030 ein Bedarf an 130 Wohneinheiten besteht, der im Innenbereich gedeckt werden kann. Der Ausschußvorsitzende Bernd Möller führte dazu aus, dass der Bedarf auf der Prognose von 2011 berechnet wurde, seither aber bereits 80 Wohneinheiten geschaffen wurden. Damit würde der rechnerische Bedarf also nur noch 50 Wohneinheiten betragen. Die Herr Melzer (CDU) erwähnte, dass die CDU den Entwurf sorgfältig geprüft hat. Sie ist der Ansicht, daß von den angeführtem Potential nur 25% umsetzbar ist. Herr Möller stellte fest, dass das genau der Ansatz ist, der in der Potentialanalyse zu Grunde gelegt wurde.
Damit dürfte das Ergebnis der Potentialanalyse unstrittig sein. Es lautet:
„Für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern kann der Bedarf von 70 bis 80 Wohnungen zum Großteil durch das relativ konkrete Projekt am Gerberhof mit ca. 45 neuen Wohnungen abgedeckt werden. Für den „Restbedarf“ von 25 – 35 WE sind im Innenbereich auf planungsrechtlich bebaubaren Flächen mittelfristig darstellbar.“
Grundsätzlich kann zusammenfassend zwar der prognostizierte Bedarf für Einfamilienhäuser innerhalb der ermittelten Potenzialflächen abgedeckt werden, …“

Damit ist klar, daß es keinen fachlich zu begründenden Bedarf für das Neubaugebiet Seewiesen gibt.

Wer oder was den Gutachter bewegt hat, die klare Aussage durch raumplanerische Aussagen zu ergänzen, die auch nach seiner eigenen Aussage überflüssig sind („im Grunde genommen hätte der erste Satz gereicht“), erschließt sich mir auch nach seinen Ausführungen nicht. Seine eher positive Aussage zu einem Neubaugebiet mit 20 – 30 Einfamilienhäusern: “können jedoch weitere, geringfügig Entwicklungsoptionen einer zusammenhängenden Neubaufläche sinnvoll sein.“ ist nach meiner Meinung so vorsichtig (also schwammig) formuliert, dass man den Eindruck gewinnen kann, er würde nicht hinter dieser Aussage stehen. Zumindest klingt es nach meiner Meinung danach, dass hier eine Formulierung gesucht wurde, mit der man später jede Verantwortung von sich weisen kann. Auch die Formulierung „Eine solche Außenentwicklung kann und muss nicht im Widerspruch zu den oben benannten Bestrebungen der Innenentwicklung stehen bzw. diese beeinträchtigen.“ ist sehr vorsichtig abgefaßt. Zu einer klaen Aussage: … steht nicht im Widerspruch …“ konnte der Gutachter sich offenbar nicht durchringen.
Ich habe in meinem Berufsleben viele Vorlagen gesehen, mitgezeichnet und selber geschreiben. Daher glaube ich beurteilen zu können, wie Aussagen aussehen, die aus persönlicher Überzeugung geschreiben wurden und wie Aussagen aussehen, die aufgrund vorgefasster Entschlüsse angefertigt wurden. Es ist meine Überzeugung, dass diese Formulierungen zu möglichen Neubaugebieten, die im Entwurf der Potentialanalyse noch nicht enthalten waren, nachträglich veranlaßt wurden, um die Potentialanalyse in Richtung Seewiesen zu „trimmen“.

Der Gutachter beantwortete meine Frage, wer auf ihn zugekommen ist, um die Potentialanalyse entsprechend abzufassen mit: „Keiner“. Ich habe gebeten, das in das Protokoll aufzunehmen. Es soll später keiner sagen können, niemand habe etwas gewußt.

Befürchtung wahr geworden.

In meinem Beitrag vom 7. Juni habe ich die Befürchtung geäußert, dass es einer Fraktion bei der Verschiebung der Besprechung der Innenraumpotentialanalyse darum ging, Zeit zu schinden, um sich zurechtzulegen, wie das Gutachten verändert werden muß, um das Baugebiet doch noch umzusetzen.

Das Gutachten liegt jetzt vor. Und abweichend von der Aussage des Entwurfes, der das Potential im Innenbereich als ausreichend bewertete, kommt der Abschließende Entwurf zu dem Ergebnis, daß 20 – 30 Bauplätze im Außenbereich sinnvoll wären. Dazu wird noch die vorsichtige Entwicklung eines Gewerbegebietes empfohlen.

Mal abgesehen davon, dass derartige Aussagen zur Raumordnung nichts in einer Innenraumpotentialanalyse zu suchen haben, stelle ich mir unter Berücksichtigung der Plöner Verhältnisse die Frage: „Wer hat diesmal Einfluß auf das Ergebnis des Gutachtens genommen?“

Diese Frage werde ich auch heute abend im Ausschuß stellen.