Wie geht es mit den „taktilen Leitstreifen“ auf dem Marktplatz weiter?

Am Mittwoch tagte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP).
Eines der Hauptthemen war die barrierefreie Umgestaltung des Marktplatzes. Dabei ging es in erster Linie um die „taktilen Leitstreifen“, die Menschen mit beeinträchtigtem Sehvermögen die Orientierung erleichtern sollen. 

Hier ist es nach meiner Meinung zu einer „Planungshavarie“ gekommen. 

Der ursprüngliche Ansatz des barrierefreien Umbaus des Marktplatzes war, das Kopfsteinpflaster zu glätten und für Menschen, die auf den Rollstuhl oder den Rollator angewiesen sind, besser befahr- bzw. begehbar zu machen.
Das Thema wurde ursprünglich durch den Seniorenbeirat in die Diskussion eingebracht. Später hat Ratsherr Schröder (Die Linke/heute als Linker Mitglied in der SPD-Fraktion) darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Umbaus auch ein taktiler Leitstreifen für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen oder Blinde berücksichtigt werden müßte. Diese Leitstreifen kennt man gemeinhin als Rillen-Spur, der man mit einem Taststock folgen kann oder als Noppenfeld, das die Menschen mit Sehbehinderung darauf hinweist, dass jetzt z.B. ein Weg abzweigt. 

Unter Berücksichtigung des historischen Stadtbildes wurde nun auf dem Marktplatz ein Leitstreifen geplant und eingerichtet, der aus schwarzem Basalt besteht. Die kleinen Basaltsteine sind in drei Reihen verlegt, weisen aber keine Führungsrillen auf.
Der Beauftragten für Menschen mit Behinderung bemängelt, dass dieser Leitstreifen mit dem Blindenstock nicht zu ertasten sei und der Kontrast zwischen dem schwarzen Basalt und den umliegenden Granitsteinen nicht zu erkennen wäre. Zwei Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen, die in der Sitzung anwesend waren, konnten diese Einschätzung bestätigen.

Die Vertreter der Firma erläuterten, dass die Arbeiten so durchgeführt wurden, wie sie ausgeschrieben waren. Die Unterlagen, die ich dazu im Vorfeld der Sitzung eingesehen habe, haben vier Reihen Basalt vorgesehen. Die Reduzierung auf drei Reihen erfolgte später aus technischen Gründen. Das eigentliche Problem würde aber auch durch die nachträgliche Verlegung einer vierten Reihe nicht gelöst. 

Im weiteren Verlauf des Tagesordnungspunktes führte die Firma aus, dass der Kontrast zwischen taktilem Leitstreifen und Pflasterung ausreichend ist und erst richtig wahrgenommen werden könne, wenn die Schleifarbeiten am umliegenden Granitpflaster abgeschlossen sind. Dazu zeigte er auch ein Bild des Leitstreifens, auf der einen Seite mit geschliffenem Granit, auf der anderen Seite mit noch ungeschliffenen Granit. Tatsächlich war hier ein deutlicher Unterschied erkennbar.

Aus der Selbstverwaltung kamen dann Stimmen – u.a. von Ratsherrn Gampert (FWG-Plön) und Ratsfrau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) – dass die Fachleute aus der Verwaltung und der ausführenden Firma die Selbstverwaltung vor ihrer Entscheidung im Februar auf die Problematik hätten hinweisen müssen.
Die Verwaltung betonte, dass die Selbstverwaltung beteiligt war und den Plänen in der Sitzung des SteP im Februar zugestimmt hätte. 

Ich bin zwar kein Mitglied des SteP, habe aber als Ratsherr an der Sitzung im Februar teilgenommen. Ich kann mich gut erinnern, wie darüber gesprochen wurde, dass die Taktilen Leitstreifen auch zu den Behindertenparkplätzen und zum Eingang der Kirche führen sollen. Leider kann ich mich nicht erinnern, ob wir auch darüber gesprochen haben, wie die Leitstreifen gebaut werden sollen. Aus dem Text des Protokolls der Sitzung geht dazu nichts hervor und aus den sechs Anhängen zum Protokoll lassen sich auch keine Informationen dazu entnehmen. 

Die Verwaltung betonte zudem, dass es sich hier nicht um einen Neubau handelt würde und man die DIN-Vorschrift daher nicht berücksichtigen bräuchte oder dass man auch von den Vorgaben der DIN-Vorschrift abweichen könne, sofern das Ziel auf andere Weise erreicht würde.
Ratsfrau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) begründete allerdings, dass die betreffende Regelung nach ihrer Einschätzung in diesem Fall nicht greifen würde, da die Voraussetzungen für eine Abweichung nicht gegeben sind.
Ich habe angemerkt, dass der § 8 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein (Landesbehindertengleichstellungsgesetz– LBGG) hier möglicherweise zum Tragen käme, weil die DIN-Vorschriften auch bei großen Umbauten zu beachten wären. Nach meiner Auffassung haben wir es in diesem Fall mit einem großen Umbau zu tun, aber meine Meinung ist hier nicht maßgeblich. Maßgeblich wäre, was in der Verwaltungspraxis als großer Umbau gilt. 
Allerdings sieht auch der § 8 LBGG vor, dass von der DIN abgewichen werden kann, wenn der Aufwand zu groß ist oder das Ziel auch im gleichen Maße mit einer anderen Maßnahme erreicht werden kann. Ob das Ziel mit den jetzigen Planungen und dem bereits weit fortgeschrittenen Umbau erreicht werden kann, muß geklärt werden.

Zwar können die Mitglieder des Seniorenbeirates und der Beauftragte für Menschen mit Beeinträchtigungen an den Sitzungen der Ausschüsse teilnehmen und haben Rede- und zum Teil sogar Antragsrecht, aber ich es zielführend, wenn man zukünftig die Beiräte und die Beauftragten bei größeren Projekten mit einem eigenen Termin in der Verwaltung an Planungen beteiligt und deren Anregungen frühzeitig mit abwägt. 
Das Argument eines Kollegen, dass das zu viel Arbeitsaufwand für die Verwaltung wäre, lasse ich nicht gelten. Unnötiger Arbeitsaufwand ist etwas anderes, aber ich will nicht aus nichtöffentlichen Sitzungen plaudern.

Leider muss man sagen, dass die Verantwortlichkeiten im Moment nicht eindeutig zugeordnet werden können. Allerdings mag ich dem Appell von Ratsherrn Rose (SPD-Fraktion) nicht folgen, jetzt nach vorne zu blicken.
Ich denke, wenn wir solche Planungshavarien zukünftig vermeiden wollen, dann müssen wir uns ganz genau ansehen, was wann an welcher Stelle schief gelaufen ist. Erfahrungsgemäß sind Havarien, und das gilt sicher auch für Planungshavarien, in den meisten Fällen eine Verkettung von verschiedenen Ursachen. Wenn wir herausfinden, was wir falsch gemacht haben und wie wir das künftig vermeiden können, dann können wir mit gutem Gewissen in die Zukunft blicken. 

Um ehrlich zu sein, ich weiß im Moment nicht, wie es weiter geht. Allerdings hat uns eine Plöner Bürgerin angeboten, eine Marktplatzbegehung mit Taststöcken und Simulationsbrillen zu organisieren. Die Simulationsbrillen schränken die Sicht so ein, wie ein Mensch mit vielleicht gerade 20% Sehvermögen die Situation erkennen kann. Ich finde das gut und wäre gerne dabei, denn so könnten wir uns ein eigenes Bild davon machen, was Menschen mit beeinträchtigtem Sehvermögen überhaupt wahrnehmen können. 

Ich fand alle Beiträge – auch die sehr kritischen Einwürfe – wichtig. Allein dem Vorwurf, wir würden uns in Plön nicht um die Belange von Menschen mit Behinderung kümmern, kann ich nicht ganz folgen.
Aber der Einwurf ist in Anbetracht der etwas angespannten Atmosphäre in der Debatte auch verständlich.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung tagt nächste Woche Mittwoch

Wir werden in der Fraktion noch über die Themen beraten, aber meinePositionen sind relativ klar. Worum wird es gehen?

– Zukunftsorientierte & nachhaltige Weiterentwicklung des touristischen Nutzungskonzeptes im Plöner Bahnhof. Ursprünglich stand unter dieser Überschrift einmal eine millionenschwere Umbaumaßnahme des Plöner Bahnhofes. Davon sind wir wohl erst einmal abgekommen. Für mich ist klar, dass die Stadt als Arbeitgeberin eine Vorbildfunktion hat und die gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen des Arbeitsschutzes eingehalten werden müssen. Daher habe ich gemeinsam mit meinen Kollegen von der FWG-Fraktion gefordert, dass verschiedenen Optionen für den Umbau vorgelegt werden, um dann eine Entscheidung zu treffen, was gemacht werden soll. Insbesondere habe ich darauf hingewirkt, dass eine der Optionen lediglich die Baumaßnahmen (und Kosten) aufzeigt, die aus Gründen des Arbeitsschutzes unumgänglich sind. Die Tagesordnung der Sitzung ist bereits im Bürgerinformationssystem einsehbar. Leider trifft das für die Vorlage der Verwaltung mit den entsprechenden Vorschlägen noch nicht zu.

– Das gilt auch für den Standort der neuen Obdachlosenunterkunft. Eigentlich ist das Grundstück an der B 76 gegenüber der Gartenstrasse schon länger dafür vorgesehen. Für den Kauf wurde Geld in den Haushalt eingestellt. Ich bin mir nicht sicher, ob sich das Grundstück nicht schon im Eigentum der Stadt befindet. Bisher war vorgesehen, das Konzept „Housing First“ umzusetzen, mit dem die Leute erst einmal von der Straße geholt werden und dann durch gezielte Sozialarbeit wieder in den Alltag integriert werden sollen. Dieses Konzept hat sich an anderen Orten bereits gut bewährt.

– Parkplätze für Menschen mit Beeinträchtigungen. Hierzu gab es bereits im Frühjahr eine Diskussion. Da der Beauftragte für Menschen mit Beeinträchtigungen kein eigenen Antragsrecht hat, wurde ich von den Ausschussmitgliedern gebeten, für ihn einen Antrag zu stellen. Das habe ich dann auch getan. Der Antrag wurde zu einer großen Überraschung dann abgelehnt, auch von Kolleg*innen, die mich darum gebeten hatten. Als Kompromiss wurde auf Vorschlag der Bürgermeisterin beschlossen, erst einmal die Umbaumaßnahmen auf dem Marktplatz abzuwarten und die Belegung der Parkplätze für Menschen mit Beeinträchtigungen den Sommer über zu beobachten, um dann später neu zu beraten und zu entscheiden. Jetzt ist es wohl so weit.
Hierzu gibt es bereits eine Vorlage. Im Zeitraum vom 10.06. bis 31.07. wurden die Parkplatzbelegungen dokumentiert. Als Spitzenwert wurde die Belegung von 6 der 18 Plätze ermittelt. Am Wochenende wurde nicht gezählt.
Die Verwaltung sieht keinen Handlungsbedarf. Ich persönlich bin der Auffassung, dass zumindest der Parkplatz für Menschen mit Beeinträchtigungen, der sich auf dem Längsstreifen an der Stadtgrabenstraße befindet, verlegt werden muss, weil er nicht normgerecht ist. Ansonsten bn ich an der Meinung des Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigungen interessiert. 

– Geförderter Wohnraum. Die SPD Fraktion stellt den Antrag, eine Regelung für den Sozialwohnungsbau zu beschließen. Vor 10 Jahren hatten wir noch ca. 500 Sozialwohnungen in Plön. Heute sind es wohl nur noch 88, also weniger als 80% des alten Bestandes. Um auch zukünftig bezahlbaren Wohnraum bereitzustellen, sollen nach der Vorstellung der SPD zukünftig bei der Errichtung von Mehrfamilienhäusern mit über 10 Wohneinheiten 30% der Wohnungen Sozialwohnungen sein.
Das ist natürlich ein Spagat. Einerseits müssen Investoren gefunden werden, die diese Forderung in einem städtebaulichen Vertrag akzeptieren, andererseits ist es eine gesellschaftliche Aufgabe, auch Menschen mit geringem Einkommen eine Wohnmöglichkeit in der Stadt zu bieten und steigenden Mieten entgegenzuwirken.
Ich persönlich könnte mir eine solche Lösung vorstellen, gleichzeitig bin ich mir nicht sicher, ob sich für den Vorschlag eine Mehrheit finden wird. Vielleicht läuft es auch auf einen Kompromiss hinaus.

– Spannend kann es auch im nichtöffentlichen Teil der Sitzung werden. Dort steht der „Bebauungsplan 65, Düvelsbrook Süd“ zur Beratung über das weitere Vorgehen auf der Tagesordnung. Ohne in die nicht-öffentlichen Details zu gehen, aber meine persönliche Meinung (die nicht mit der Meinung meiner Kolleg*innen aus der Fraktion übereinstimmen muss): – ich kann mir nicht vorstellen, dass hier ein Bebauungsplan jemals zur Genehmigungsreife gebracht werden kann, weil sich in dem Gebiet mehrere geschützte Biotope befinden.
Bereits beim unmittelbar angrenzenden Baugebiet Düvelbrook Nord wurden vom Investor und von Bauherren Auflagen und Vorgaben aus dem Bebauungsplan nicht oder nur teilweise umgesetzt. Unter Tagesordnungspunkt 12 (öffentlich) des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie am 21. September ist ein Schreiben des NABU einsehbar, in dem die Versäumnisse und Verstöße dokumentiert sind.
Ein Protokoll des Ortstermins von Kreis- und Stadtverwaltung liegt nach meinem Kenntnisstand noch nicht vor.

Vor der Kommunalwahl im vergangenen Jahr wurde am 05. April 2023 in der Ratsversammlung öffentlich darüber abgestimmt, ob der Antrag bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises gestellt werden solle, „drei Biotope von den Regelungen der bundes- und landesrechtlichen Schutzvorschriften auszunehmen.“
Die Ratsversammlung hat das mit knapper Mehrheit (10 Nein-Stimmen bei 9 Ja-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.)

Die Verwaltung hat danach folgerichtig empfohlen, den Aufstellungsbeschuss für den Bebauungsplan aufzuheben. Aus meiner Sicht wäre das die logische Konsequenz gewesen.
Dass das Thema erneut auf der Tagesordnung auftaucht werte ich als Versuch, es nach der Kommunalwahl doch noch einmal zu versuchen. Vielleicht klappt es ja jetzt.
Nach meiner Meinung ist aber jede weitere Beschäftigung mit dem Thema rausgeschmissene Zeit (Arbeitszeit der Verwaltung) und damit auch rausgeschmissenes Geld (Steuergeld).

Was ich davon halte – und an meiner Meinung hat sich nichts wesentliches geändert -habeich in meinem Redebeitrag in der Ratsversammlung am 05.04.2023 unter dem öffentlich behandelten TOP 11 gesagt. Meine Aussage ist im Protokoll nachzulesen. Der Einfachheit halber habe ich es aber hier hineinkopiert und nachträglich einige Ergänzungen eingefügt, um einige missverständliche oder falsche Passagen klarzustellen. Ich will nicht auf die Protokollführung schimpfen, zumal es gut sein kann, dass ich in meinem Redebeitrag im Eifer des Gefechtes auch einige Fehler gemacht habe.
 
„Ratsherr Buth leitet ein, . … Argumente, die hier zum Teil sehr langatmig angeführt wurden, sind zum Teil nicht zutreffend. Wenn hier behauptet wird, wir haben eine fast durchgehende Wohnbebauung am Ufer des Trammer Sees, vom Osterterp bis zum Düvelsbrook Nord, so ist das einfach falsch. Von der Trammer Furt bis zum Düvelsbrook Nord haben wir ein weitgehend naturbelassenes Ufer, und diese Ufer wird beeinträchtigt durch das Baugebiet Düvelsbrook Nord. Und zwar aus einen Grund: Weil die Ausgleichsmaßnahmen, die dort vorgesehen waren, von den Anwohner:innen und Anwohnern nicht eingehalten wurden. Bei den Akteuren, die mit dem Baugebiet Düvelsbrook Nord verbunden sind, handelt es sich im Wesentlichen um die Akteure, die jetzt auch das Baugebiet Düvelsbrook Süd entwickeln wollen. Er hat Zweifel, ob wirklich die erforderliche Zuverlässigkeit vorhanden ist, das sensible Biotop in die Hände der Leute zu geben, die bereits bei dem anderen Baugebiet sich ganz offensichtlich nicht an die Vorgaben für Ausgleichsmaßnahmen gehalten haben. Das eigentliche Problem ist folgendes: Es existiert ein (nachträgliche Einfügung von mir: „Aufstellungsbeschluss für einen“) Bebaungsplan; dieser wurde beschlossen und ermöglicht die (Nachträgliche Anmerkung von mir: „zukünftige“ Bebauung. Die bleibt auch weiterhin so bestehen, auch wenn kein Antrag auf Befreiung vom Biotopschutz beantragt wird. D. h., es könnte dort zwei bis drei Stadtvillen entstehen, was in etwa dem entspricht, was mit dem (nachträgliche Einfügung von mir: Aufstellungsbeschluss) für den B – Plan beschlossen wurde. Wenn nunmehr die Befreiung aus dem Biotopschutz durchgesetzt werden kann, könnten dort zusätzliche zwei bis drei Stadtvillen entstehen. Wir sind an Recht und Gesetz gebunden. Das geht aus der ursprünglichen Vorlage der Verwaltung ja auch hervor. Um überhaupt eine Befreiung aus dem Biotopschutz erreichen zu können, muss (nachträgliche Einfügung von mir: es) ein übergeordnetes öffentliches Interesse an den Vorhaben geben. Dieses übergeordnete öffentliche Interesse ist in der Vorlage weder genannt noch begründet. Von daher bleibt der Kreisverwaltung in Form der UNB gar nichts anderes übrig, als einen Antrag der Stadt abzulehnen. Hinzu kommt, dass die UNB bereits in Vorgesprächen verlautbart hat, das s eine Befreiung vom Biotopschutz nicht in Aussicht gestellt werden kann. Der Hinweis, dass keine Kosten entstehen, ist auch falsch. Das überwiegende öffentliche Interesse begründen zu müssen, bedarf eines hohen Maßes administrativer Qualität, was eine ganze Menge an Verwaltungsarbeit erfordert. Wenn der Antrag an den Kreis geht, wird er abgelehnt, was sodann das verwaltungsgerichtliche Verfahren anstößt. Da das Verfahren Arbeitszeit- und Kraft bindet, entstehen an die dieser Stelle Kosten. Insoweit bezeichnet er ein Festhalten an der Antragstellung als unverantwortlich und bittet die Anwesenden, sich seinen Überlegungen anzuschließen.

Das schöne an ausführlichen Protokollen ist ja, dass man nachvollziehen kann, wer wann welche Position bezogen hat. Damit läßt sich auch später die politische Verantwortlichkeit für Entscheidungen klar zuordnen.  

Wer ist Schuld am Stillstand beim Bauprojekt Gänsemarktviertel?

In den Kieler Nachrichten vom 08. August 2024 wurde auf Seite 25 über den Stillstand des Neubauprojektes „Gänsemarktviertel berichtet.
Die Autorin des Artikels schreibt: „Das Gänsemarktviertel stockt also durch einen Verwaltungsakt,  der offensichtlich viel Zeit kostet.“ Danach zitiert sie den Vertreter (Herrn Mergel) der Investorin (die Firma H-Projektierung): „Wir stecken in den Fängen der öffentlichen Verwaltung mit Fristen und hoher Absicherungsmentalität.“

Nach meiner Meinung entsteht dadurch der Eindruck, dass der Verwaltung der schwarzen Peter zugeschoben und öffentlich Druck ausgeübt werden soll. So einfach sollte man es sich nicht machen.
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Tatsächlich bewerte ich die Sache etwas anders.

Für den Verzug gibt es laut dem Zeitungsbericht
zwei Probleme:

1. Eine Baulast, die der Erteilung einer Baugenehmigung entgegensteht. Der Investorin ist es dem Anschein nach bislang nicht gelungen, eine einvernehmliche Lösung bezüglich einer Baulast zu finden. Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers oder einer Grundstückseigentümerin. Da hier von einer „nachbarschaftlichen Baulast“ geschrieben wird, könnte es sich möglicherweise um ein Problem zu handeln, das zwischen der Firma H-Projektierung und dem Nachbarn bzw. der Nachbarin zu lösen ist. Allerdings darf der Kreis keine Baugenehmigung erteilen, solange eine Baulast auf dem Grundstück liegt, die dem Bauantrag entgegensteht.
Details sind mir nicht bekannt, aber auf Grundlage des Artikels der Kieler Nachrichten sehe ich hier eher ein Problem, das nach meiner Meinung ausschließlich durch die Investorin zu lösen ist.

2. Eine fehlende Ausführungsplanung. Die Ausführungsplanung legt fest, wie und in welcher Qualität – in diesem Fall der Verbindungsweg zwischen Gänsemarkt und der Straße „Am Schwanensee“ – ausgebaut wird. Schwere Fahrzeuge wie Feuerwehr, Müllabfuhr und Krankenwagen müssen den Weg befahren können, ohne ihn zu beschädigen und ausreichend Platz zum Rangieren haben.
Das kann nach meiner Überzeugung aber nur auf Basis einer Ausführungsplanung sichergestellt werden, die den Richtlinien zur Anlage von Straßen entspricht.
Es reicht nach meiner persönlichen Auffassung nicht aus, dass die Investorin zusagt, den Müllfahrzeugen, der Feuerwehr, Krankenwagen und Fußgänger*innen auf einem neu zu schaffenden Weg Platz einzuräumen.

Ich könnte hier sehr ins Detail gehen, aber da es sich um nicht-öffentlich beratene Vertragsangelegenheiten handelt, tue ich das nicht.

Es ist aber kein Geheimnis, dass es grundsätzlich drei Optionen und verschiedene Varianten für die Finanzierung, den Bau und den Unterhalt (Folgekosten) geben könnte:

Erstens. Es entsteht ein Privatweg. Das Risiko liegt dann ganz bei der Investorin.
Aus städtebaulicher Sicht sehe ich ohnehin kein zwingendes städtebauliches Erfordernis für einen öffentlichen Verbindungsweg zwischen Gänsemarkt und der Straße „Am Schwanensee“.
Die Ausführungsplanung, der Bau und die Folgekosten wäre in diesem Fall allein in der Verantwortung der Investorin.

Zweitens: Der Weg wird von der Investorin gebaut und dann als öffentlicher Weg an die Stadt übergeben.
In einem solchen Fall sollte es selbstverständlich sein, dass die Stadt darauf achtet, dass der Weg so gebaut ist, dass er der Richtlinie zur Anlage von Straßen entspricht. Damit ist das Risiko im Bezug auf Nachbesserungen und Folgekosten für die Stadt deutlich besser kalkulierbar. Ich würde hier auch eher von Risikominimierung als von „Absicherungsmentalität“ sprechen.

Drittens: Die Stadt baut den Weg selber. Das wäre eine Investition in fremdes Eigentum und wohl rechtlich auch nicht zulässig, außer, die Investorin überträgt der Stadt vorher die Flächen. Aus meiner Sicht sprechen vier Argumente gegen diese Lösung. Zum ersten müsste die Stadt den Weg Kreditfinanzieren, zum zweiten läge das volle finanzielle Risiko für Kosten und Folgekosten bei der Stadt, zum dritten wäre die Umsetzung des Wegebaus von der Haushaltsaufstellung der Stadt und der Genehmigung des städtischen Haushaltes durch die Kommunalaufsicht abhängig und nicht zuletzt wäre eine Koordinierung der Bauarbeiten erforderlich, was zu weiteren Reibungsverlusten und Verzögerungen führen könnte.
Damit würde man das Verfahren nach meiner Einschätzung tatsächlich weiter in die Länge ziehen. Daran kann aber niemandem gelegen sein.

Ich wünsche mir schon, dass das Bauvorhaben jetzt zügig in die Umsetzung geht, sofern die berechtigten Interessen der Stadt berücksichtigt werden und die nachbarschaftlichen Hinderungsgründe aus dem Weg geräumt sind.

Abschließend möchte ich aber dennoch betonen, dass ich mit dem Bauvorhaben als Ganzem nicht wirklich glücklich bin. Hier soll jetzt ein massiver Riegelbau entstehen. Genau das sollte mit dem Bebauungsplan eigentlich verhindert werden. Die ursprüngliche Absicht war es, dass hier ein Baugebiet entwickelt wird, das sich am kleinteiligen Stil des Gänsemarktes orientiert. Die seinerzeit vom Kreis geäußerten Bedenken zu den Formulierungen im Bebauungsplan wurden aber nicht berücksichtigt.

Nach meiner ganz persönlichen Meinung wird den Bausünden in Plön jetzt eine weitere hinzugefügt.

Durch den Bebauungsplan besteht aber ein Baurecht für die Investorin.
Ich habe Änderungen am Bebauungsplanes in der Vergangenheit mitgetragen, da das Kind aus meiner Auffassung ohnehin in den Brunnen gefallen ist.
Was ich nicht mittragen werde ist eine Übertragung des Risikos von der Investorin auf die Stadt. 

Straßenumbenennung, Sauberkeit und Lärmaktionsplan

Heute bereite ich mich – trotz des schönen Badewetters – auf die bevorstehenden politischen Termine vor.

Heute 17:00 – Ältestenrat. Hier wird die Tagesordnung für die Ratsversammlung am 22. Mai beraten.
Da der Ältestenrat grundsätzlich nicht-öffentlich tagt, halte ich mich hier zurück.

Morgen: Fraktionssitzung, u.a. Vorbereitung auf die Sitzung für Stadtentwicklung und Planung am Mittwoch und auf die Ratsversammlung am 22. Mai.
Auch die Fraktionssitzungen sind üblicherweise nicht-öffentlich.

Mittwoch: Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (StEP).
Wesentliche Themen werden sein:

1. Lärmaktionsplan, hier: Fortschreibung.
Meine Prognose: Es ist vier Jahre lang nichts passiert, nach meiner Einschätzung wird sich indem nächsten Jahren nicht viel ändern.
Bedenklich: die 1,3 km Lärmschutzwand stehen einkommentiert im Entwurf, der jetzt ausgelegt werden soll. Der Rückbau vom Ausbaustandard einer außeramtlichen Umgehungsstraße auf den Ausbaustandard einer innerörtlichen Durchgangsstraße ist nicht teil des Planes, sollte dort aber aus meiner Sicht als Alternative gleichbedeutend aufgezeigt werden.

2. Sauberkeitsoffensive: Auswahl von Müllbehältern für die Innenstadt.
Au meiner Sicht in Ordnung, aber: der Vorschlag, Pfandringe anzubringen, damit Flaschensammler*innen nicht im Dreck wühlen müssen, wird nicht weiter verfolgt. Der Vorschlag kam seinerzeit gleichzeitig vom Kinder- und Jugendrat und der FWG.
Die FWG hat ihren Antrag dann zurückgezogen und den Antrag des Kinder- und Jugendrates unterstützt.

3. Kontextualisierung der Straßennamen Tirpitzstraße und Scheerstraße. Der Tagesordnungspunkt wurde von Bündnis 90/Die Grünen eingebracht und ist etwas irreführend. Tatsächlich geht es um die Umbenennung der Tirpitzsstraße und die Anbringung von „Kontext-Schildern“ an den Straßenschildern von Scheer- und Hipperstraße. Im StEP finde ich das Thema aber falsch angehoben. Es gehört m.E. in den Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie (SUE). Vom Grundsatz finde ich es wichtig, sich mit Straßennamen zu befassen. Umbenennungen halte ich für durchaus gerechtfertigt, wenn Personen, nach denen Straßen benannt werden, Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen oder dem Erstarken des Nationalsozialismus maßgeblich Vorschub geleistet haben. Ersteres wäre bei Admiral Scheer anzunehmen, letzteres bei Admiral Tirpitz.
Mal abgesehen davon, dass der TOP falsch ist – vermutlich ein Flüchtigkeitsfehler, da wir in den letzten Wochen alle in den Haushaltsberatungen eingebunden waren – halte ich eine Umbenennung einer Straße ohne vorherige öffentliche Diskussion für grundsätzlich falsch. Die Kontextualisierung aller drei Straßennamen wäre aber ein Einstig in die Diskussion über eine Umbenennung. Die Entscheidung darüber sollte im SUE getroffen werden. Die Entscheidung über die Umbenennung der Tirpitz- und/oder Scheerstraße bliebe der Ratsversammlung vorbehalten.

4. Nicht-öffentlich wird über ein interkommunales Gewerbegebiet beraten.

Doch keine schnelle Lösung zur Verkehrsberuhigung im Verkehrsberuhigten Bereich

Am vergangenen Mittwoch tagte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung. Auf der Tagesordnung stand ein gemeinsamer Antrag von CDU und FWG zur Verkehrsberuhigung in der Bahnhofstraße und im Verkehrsberuhigten Bereich. Dieser Anträge fand leider keine Mehrheit.

Diese drei Maßnahmen waren beantragt :

1. Im Bereich der Einmündung vom Gänsemarkt bis zum Pastorat werden im Bereich der Lübecker Strasse / Markt bis zu sechs Schwellen eingerichtet.

2. Im Bereich der Einmündung vom Gänsemarkt bis zum Pastorat werden im Bereich der Lübecker Strasse/Markt je Fahrbahnseite bis zu vier Blumenkübel aufgestellt.

3. Im Bereich der Bahnhofstraße beginnen an der Einmündung der Krabbe bis zur Einfahrt in den Verkehrsberuhigten Bereich der Lübecker Straße / Markt mehrere Fahrbahnschwellen oder Aufpflasterungen einzurichten sowie andere Maßnahmen wie z.B. Pflanzbeete oder wechselseitige Fahrbahnverengungen zu prüfen.

Für alle drei Maßnahmen sollte erst einmal die Verwaltung gebeten werden, dem Ausschuss geeignete Ausführungen vorzustellen, die Kosten zu ermitteln und in den Haushaltsentwurf 2024 einzustellen sowie mögliche Fördermittel zu akquirieren. …

Dieser Antrag lag den Kolleg*innen bereits eine gute Woche vor der Sitzung schriftlich vor, in der Sitzung habe ich den Antrag noch einmal mündlich vorgetragen. Vor dem Hintergrund konnte ich das Gegenargument von Ratsherrn Rose (SPD) nicht nachvollziehen, dass gerade meine Fraktion (FWG) immer die Planungen zur Genehmigung im Ausschuss vorgelegt haben möchte, in diesem Fall aber sofort die Umsetzung gefordert würde.
Wer den obigen Text gelesen hat wird erkennen, dass hier Vorschläge erarbeitet werden sollten, die dann dem Ausschuss zur Beratung und zum Beschluss vorgelegt werden sollten.

Erwartungsgemäß kam auch das Gegenargument, dass Schwellen gerade für Rettungswagen problematisch sind. Das habe ich bis vor kurzem auch gedacht. In der Abwägung „Verzicht auf Schwellen wegen der Rettungswagen“ und „der verkehrsberuhigenden Wirkung von Schwellen“ habe ich die verkehrsberuhigende Wirkung höher eingeschätzt.
Allerdings erhielt ich kurz vor der Sitzung die Information, in der ich darauf aufmerksam gemacht wurde, dass das Argument mit den Rettungswagen immer kommt, wenn es um Schwellen geht. Das Argument sei aber nicht stichhaltig, weil Rettungswagen in Schleswig-Holstein doppelt gefedert wären und alle  über ein Luftfahrwerk verfügen würden. Zusätzlich wäre der Tragentisch, auf dem die Trage befestigt wird, luftgefedert. Von Seite des Rettungsdienstes wären Bodenschwellen somit unproblematisch.

Dem Argument, dass die Schwellen Autofahrer dazu zwingen, vor der Schwelle abzubremsen, um danach wieder zu beschleunigen, kann ich auch nicht folgen. Wer Schritttempo fährt, hat das Problem nicht.
Wer schneller als Schritttempo fährt, macht was falsch.

Auch das Argument, dass man an die Marktbeschicker denken müsse, hat nach meiner Meinung wenig Substanz. Die Marktbeschicker kamen auch vor 11 Jahren mit ihren großen Fahrzeugen und Anhängern zum Markt, als in der Lübecker Straße noch Blumenkübel standen. Zudem gibt es für Schwellen Schwellen Vorschriften, die regeln, wie Schwellen auszusehen haben, damit sie auch von Großen Fahrzeugen bis hin zu Gelenkbussen passiert werden können, ohne das es an den Fahrzeugen zu schaden kommt. Das hätte die Verwaltung bei der Erarbeitung vom Lösungen sicher mit berücksichtigt.

Auch die Verwaltung riet ab, dem Antrag zu folgen, weil der Fachbereich 4 nicht voll besetzt wäre und die Verwaltung bei einer Zustimmung durch eine zusätzliche Belastung gefordert sei. Zudem verwies auch die Bürgermeisterin darauf, dass das Problem mit dem Abbremsen und Beschleunigen bestände und Schwellen heute nicht mehr von allen Experten empfohlen würden.

Einen gutes und konstruktives Argument kam dann von Bündnis 90/Die Grünen. Wenn ich mich richtig erinnere kam der Vorschlag von Ratsfrau Dahmke. Sie regte an, dass die Blumenkübel so zu gestalten seien wir die Blumenkübel, die im Rahmen des Programmes zur Attraktivierung der Innenstadt beschafft werden sollen. Ergänzt wurde der Vorschlag durch die Anregung, ob diese Blumenkübel nicht sogar im Rahmen des Programmes zur Attraktivierung der Innenstadt beschafft werden könnten. 

Ratsherr Schröder (Die Linke, Mitglied der SPD-Fraktion) schlug dann vor, dass Frau Bürgermeisterin Radünzel erst einmal beauftragt werden sollte, mit der Unteren Verkehrsaufsichtsbehörde des Kreises Gespräche zu führen, was denn überhaupt möglich wäre. Er betonte, dass das der richtige Weg sei.
Dieser Antrag, der der im Endeffekt auf eine Verzögerung oder Verhinderung hinausläuft, fand dann eine Mehrheit.

Da der Ausschussvorsitzenden des StEP, Herrn Yorck Wegener (CDU) und ich diesen Antrag gemeinsam abgestimmt haben, könnte man davon ausgehen, dass uns klar war, dass im Rahmen der Abarbeitung des Beschlusses natürlich Gespräche mit dem Kreis geführt werden müssen. Das ist aus meiner Sicht aber einfacher, wenn man eine klar formulierten Auftrag in Rücken hat als einen Beschluss, mal wieder ein Gespräch zu führen. Ich gebe zu , dass das jetzt ein wenig polemisch klingt, aber ich bin der Überzeugung, dass die Bürgermeisterin so mit einer geschwächten Gesprächsposition in diese Gespräche geht.
Warten wir also ab, was dabei herauskommt. Ich vermute aber, dass ich jetzt schon weiß, was dabei rauskommt. Ich würde mich aber sehr freuen, wenn ich mit meine Vermutung daneben liege. 

Parkplätze für Menschen mit Einschränkungen. Verschiebung bis in den Herbst?

Wohl wissend, das der offizielle Begriff: Menschen mit Beeinträchtigungen“ lautet, verwende ich hier im weiteren des Ausdruck „Menschen mit Einschränkungen“. Für mich ist das weniger diskriminierend. 

Am 17. Januar hatte Herr Möllers, der Beauftragte für Menschen mit Einschränkungen in einem Bericht erläutert, dass sich viele Parkplätze für Menschen mit Einschränkungen im Stadtgebiet in einem Zustand befinden, der nicht den gültigen Normen entspricht und zum Teil nicht oder nur mit Einschränkungen nutzbar sind. Das Thema wurde dann von den Ausschussmitgliedern erörtert. In der Diskussion deutlich, dass Handlungsbedarf besteht.
Da unter dem Tagesordnungspunkt Berichte keine Beschlüsse gefasst werden können und der Beauftragte für Menschen mit Einschränkungen keine Anträge stellen darf wurde ich vom Ausschussvorsitzenden gefragt, ob ich als „Pate“ die Erstellung eines Antrages übernehmen würde.

Die Bürgermeisterin äußerte sich dahingehend, sich um die Sache zu kümmern.
Das hat sie zum Teil auch getan. So wurde der Parkplatz für Menschen mit Einschränkungen vor die Trauerhalle am alten Friedhof verlegt. Allerdings sollten dort, so wie es auch aus dem Protokoll der Sitzung hervorgeht, zwei Parkplätze entstehen. Der zweite Parkplatz für Menschen mit Einschränkungen sollte als Ersatz für einen Parkplatz eingerichtet werden, der vor einiger Zeit am Bahnhof weggefallen ist, um Platz für das Car-Sharing System zu machen.
Von den Parkplätzen vor der Trauerhalle könnten Menschen mit Einschränkungen mit ihren Rollstühlen auf asphaltierten oder gut gepflasterten Wegen sowohl den Strandweg als auch den Bahnhof erreichen.
Die Bürgermeisterin äußerte weiter, dass andere Maßnahmen bereits in der Vorbereitung wären.
Herr Möllers betonte, dass durch den Wegfall eines Parkplatzes für Menschen mit Einschränkungen hinter der Kirche die Gesamtzahl der Parkplätze reduziert wurde. Die Bürgermeisterin betonte, dass mit der Schaffung von zwei Parkplätzen für Menschen mit Behinderung vor dem Pastorat und zwei weiteren vor dem alten Finanzamt der Wegfall der Parkplätze im Rondel und unterhalb der Apothekertwiete auf dem Stadtgrabenparkplatz ausgeglichen würde. Beide haben recht.

Dennoch stellte sich im Laufe der Zeit heraus, dass es bei den Beteiligten immer noch unterschiedliche Auffassung davon gibt, was genau gemacht werden sollte. 

Daher habe ich vor gut zwei Wochen einen Antrag in Zusammenarbeit mit Herrn Möllers und in Abstimmung mit dem Ausschussvorsitzenden Herrn Wegener (CDU) gestellt.
Im Vorfeld der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (StEP) bekam ich mit, dass es von Seiten der Verwaltung und der SPD-Fraktion Vorbehalte gegen den Antrag gab. 

Daher habe ich nach Rücksprache mit Herrn Möllers, Herrn Wegener und der Bürgermeisterin angeboten, den Antrag zurückzuziehen und nach einer Ortsbegehung im nächsten StEP neu einzubringen.

Ratsherr Rose (SPD) hatte bereits bei der Genehmigung der Tagesordnung versucht, den Antrag von der Tagesordnung nehmen zu lassen, weil das „reines Verwaltungshandeln“ sei. Damit ist erst aber gescheitert. In der Beratung argumentierte er dann erneut gegen den Beschlussvorschag und begründete das dann erneut mit dem Argument „reines Verwaltungshandeln“.
Frau Bürgermeisterin Radünzel schlug vor, dass die Begehung erst erfolgen sollte, wenn die Umbaumaßnahmen am Markt abgeschlossen wären und man erste Erfahrungen gesammelt hätte.
Das ist in der Konsequenz erst einmal eine Schiebung bis in den Herbst. Da wir zu dem Zeitpunkt möglicherweise in den Haushaltsberatungen für 2025 sind, erahne ich bereits die Argumentation einiger Kolleg*innen: „Brauchen wir jetzt nicht beraten, weil wir die erforderlichen Mittel nicht mehr in den Haushaltsentwurf des kommenden Jahres einplanen können“.
Ich bekam das Gefühl, dass sich eine Verschiebung der erforderlichen Maßnahmen auf den Sant Nimmerleinstag andeutet. Vielleicht kommt es aber auch anders, das wird sich zeigen.

Aus dem Publikum meldete sich dann ein Rollstuhlfahrer zu Wort. Er wurde kurzerhand (fand ich gut) zum Sachverständigen erklärt und konnte sich daraufhin auch in der Beratung äußern. Er betonte, dass vor allem die Pflasterung problematisch wäre. Er regte an, dass zumindest die Fugen zwischen den Pflastersteinen im Stadtgraben so verfüllt werden sollten, damit die Innenstadt für Menschen im Rollstuhl besser zu erreichen ist. Wer schon einmal einen Rollstuhl über das Pflaster geschoben hat, weiß, wovon er spricht.
Die Beseitigung dieses Misstandes war im dem gestellten Antrag für den Bereich unterhalb der Apothekentwiete klar benannt, für die übrigen Bereiche wäre er abzuleiten gewesen.

Im weiteren Verlauf der Beratung zeichnete sich ab, dass es Bestenfalls eine Zustimmung für den ersten Teil des Antrages gegeben hätte:
„Die Verwaltung wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Verbesserung der Situation der Parkplätze für Menschen mit Behinderungen/ Beeinträchtigungen innerhalb der Stadt Plön führen.“
Dafür zeichnete sich eine Mehrheit ab, aber das hätte den Verzicht auf die Benennung konkreter Maßnahmen bedeutet.

Damit wäre eine Zustimmung zu dem verkürzten Antrag reine Symbolpolitik und damit Augenwischerei gewesen.
Folglich ließ Ratsherr Gampert (FWG Plön) auf meine Bitte hin die ursprüngliche Version wieder zur Abstimmung stellen, auch auf die Gefahr hin, dass sich keine Mehrheit findet.
In diesem Fall ist kein Beschluss vielleicht doch besser als ein schlechter Beschluss.

Der Antrag fand dann auch tatsächlich keine Mehrheit. Er wurde – wenn ich richtig aufgepasst habe – mit 5 Neinstimmen bei 4 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt. Die Neinstimmen kamen geschlossen aus der Fraktion der SPD, zu der auch Ratsherr Schröder von der Linken gehört. Ratsherr Seeligman (CDU) und Ratsfrau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) stimmten ebenfalls dagegen.
Zwei der Ja-Stimmen kamen aus der FWG-Plön, die damit geschlossen abstimmte.
Eine weitere Ja-Stimme kam von der FDP und der CDU.
Damit dürften die beiden Enthaltungen aus der CDU und von Bündnis 90/Die Grünen kommen, aber das konnte ich von meinem Platz aus nicht genau erkennen.
Wie sagte Schin mein alter Geschichtslehrer: „Wer sich enthält, stimmt für die Mehrheit.“

Auch wenn der Antrag zur Verbesserung der Situation für Menschen mit Einschränkungen abgelehnt wurde, gebe ich die Hoffnung nicht auf, dass die Verwaltung im Rahmen ihrer Möglichkeiten schon vor dem Herbst einige der Missstände abstellt, und wenn es nur die Verbesserung der Befahrbarkeit des Pflasters für Menschen im Rollstuhl im Bereich der Stadtgrabenstraße ist. Dabei kann man sich gerne auf die Strecken vom Parkplatz für Menschen mit Einschränkungen bis zum barrierefreieren Zugang zu Innenstadt beschränken. Das würde fürs erste vollkommen ausreichen.

Damit jetzt nicht jede*r im Bürgerinformationssystem nachsehen muß, was im Antrag stand, hier der Text des Beschlussvorschlages zum nachlesen:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Verbesserung der Situation der Parkplätze für Menschen mit Behinderungen/ Beeinträchtigungen innerhalb der Stadt Plön führen. Insbesondere muss es das Ziel sein, die Anzahl der Parkplätze für Menschen mit Behinderung/Beeinträchtigungen zumindest zu erhalten bzw. deren Anzahl wieder zu erhöhen sowie deren Lage zu optimieren.
Dies betrifft besonders die Lage unterhalb der „Apotheken-Twiete“ am Ärztehaus wie auch die Plätze vor der Trauerhalle am Wendehammer der Eutiner Straße. Dabei soll berücksichtigt werden, dass

– die Ziele, insbesondere auch die Innenstadt, für Menschen mit Behinderungen/ Beeinträchtigungen so barrierefrei wie möglich erreichbar ist. 
– mindestens ein weiterer Parkplatz für Menschen mit Behinderungen/ Beeinträchtigungen vor der Trauerhalle geschaffen wird
– drei Parkplätze für Menschen mit Behinderungen/Beeinträchtigungen auf dem Parkplatz Stadtgrabenstraße unterhalb der „Apotheken-Twiete“ erhalten bleiben und deren Erreichbarkeit durch die Bearbeitung der Pflasterung verbessert wird.  
– die Verbesserung der übrigen Parkplätze in der Stadtgrabenstraße durch eine Bearbeitung des Pflasters, sofern hierfür in angemessenem Rahmen Fördergelder verfügbar sind.
– Angemessene Berücksichtigung der Maßnahmen im Haushalt 2024″


Innenstadtkonzept – des Kaisers neue Kleider

Am Montag, dem 22.Januar wurden in der mit ca. 200 Einwohner*innen gut besuchten Aula die Zwischenergebnisse des Leitbild und Markenprozesses vorgestellt
Ich war nicht der einzige, der nicht begeistert war.

Zuerst einmal fand ich die Grundaussage des Planungsbüros Tourismus Plan B gut und nach meiner Erfahrung auch richtig:
Die Plönerinnen und Plöner lieben Plön.

Zwei / Drittel der Teilnehmer*innen an der Umfrage gaben an, Plön über alles oder zumindest besonders zu lieben. Zusammen mit denen, die Plön durchschnittlich lieben, kommen diejenigen, die sich in Plön wohl fühlen, auf 90%. Lediglich die verbleibenden ca. 10% der Befragten äußerten sich negativ.
So schlecht, wie es geredet wird, kann Plön also gar nicht sein.

Fragt man weiter, was Plön ausmacht, dann werden genannt: Das Schoss, die Seen, die Altstadt, die Natur und der Kleinstadtcharakter. Für mich ist das jetzt keine bahnbrechende Erkenntnis, aber immerhin, wir haben es nun schwarz auf weiß. So weit, so gut.

Als Konsequenz für mich und mein politisches Handeln ergibt sich daraus:
1. Die allermeisten Plönerinnen und Plöner mögen Plön, so wie es ist.
2. Das ist kein Grund, alles zu belassen. Weiterentwicklung ist unumgänglich,
aber: Änderungen müssen sich anfühlen wie Plön und aussehen wie Plön; keine überzogenen Projekte, keine Experimente.

Nach PlanB kam dann das Planungsbüro „CIMA“ an die Reihe, das sich mit der Innenstadtentwicklung befasst hat.

Die Kernaussage läßt sich mit einem Zitat aus der Präsentation zusammenfassen:

„Wer etwas will, sucht Wege.
Wer etwas nicht will, sucht Gründe.“
(Den Namen des Urhebers dieses Aphorismusses habe ich mir leider nicht notieren können)

Das ist klassisches Unternehmensberater*innen „Wörding“, m.E. nicht ganz so sinnvoll wie:
Alle haben gesagt, es geht nicht, und dann kam einer, der hat es versucht.
Und siehe da, es ging nicht.“ (Lorenz Meyer, Sheng Fui Deutschland)

Alles , was im Vortrag der CIMA gesagt wurde, wurde früher so oder ähnlich schon einmal gesagt. Immerhin, es wurde darauf hingewiesen, dass für Innenstädte nicht nur vielfältige Einzelhandelsangebote wichtig sind, sondern vor allem, dass Gäste auch mit Aufenthaltsqualität angezogen werden können.
Eine neue Erkenntnis ist aber auch das nicht wirklich. Bereits 2009 habe ich im Zusammenhang mit der Neugestaltung der Lübecker Straße auf die Bedeutung der Aufenthaltsquaität hingewiesen.
http://www.ingo-buth.de/2009/11/28/gestaltung-lubecker-strase/

Fast alle Maßnahmen, die sich aus dieser Erkenntnis ableiten lassen, sind meiner Meinung nach nur kosmetisch, denn es gibt zwei Kernprobleme:
1. Die demografische Entwicklung. Wir werden älter, weniger und bunter. Das Potential an Menschen, die sich dauerhaft in Fußgängerzonen aufhalten, um dort einzukaufen, wird geringer.
2. Die Abwanderung von Kaufkraft in die Fachmarktzentren und in das Internet.

Im Umgang mit den Kernproblemen hat die CIMA in der Vergangenheit nach meiner Meinung keine gute Figur abgegeben und auch jetzt im „Umsetzungsfahrplan“ keine Lösungen aufgezeigt, die mich überzeugen würden.

Wichtig für das wirtschaftliche „Funktionieren“ einer Innenstadt sind nach meiner Kenntnis Ankerbetriebe. Das sind Betriebe, die eine hohe Kundenfrequenz haben und deren Kunden auch noch andere Geschäfte besuchen und dort für zusätzlichen Umsatz sorgen. Nach meiner Einschätzung sind REWE, ROSSMANN und Ernsting Family die Ankerbetriebe in der Innenstadt.

Aber warum habe ich wenig Vertrauen in die Arbeit der CIMA?

Vor 14 Jahren standen zwei Standorte für die Ansiedlung eines Marktzentrums mit einem Frischemarkt und einem Discounter zur Diskussion:
1. Klinkerteich mit einem Marktzentrum aus ALDI und EDEKA sowie
2. Stadtgrabenstraße für ALDI und einen weiteren Frischemarkt.

Über die Standorte wurde seinerzeit sehr kontrovers diskutiert.
Der Standort Klinkerteich wäre nach meiner Bewertung für die Innenstadt schädlich gewesen, weil er von dort Kaufkraft  abgezogen hätte.
Mit dem Standort Stadtgrabenstraße hätte es sich anders verhalten, allerdings wäre der planerische Aufwand deutlich höher gewesen.
Es fand sich aber seinerzeit im politisch administrativen Bereich keine Bereitschaft, die Ergebnisse der laufenden Untersuchungen abzuwarten. Vielmehr wurde mit sachfremden Argumenten wie: „Die wollen die Schwentine zuschütten“ Stimmung gemacht.

Im Verlauf des Verfahrens wurde von der CIMA der Entwurf für ein Einzelhandelskonzept erstellt. In diesem Entwurf wurde der Bereich der Stadtgrabenstraße als Bestandteil des zentralen Versorgungsbereiches beschrieben. Damit wäre dort der Bau eines großen Marktes mit Discounter und Frischemarkt planungsrechtlich möglich gewesen.

Meiner Meinung nach wurde der Bereich Stadtgrabenstraße dann durch interne Absprachen im politisch-administrativen Bereich aus dem zentralen Versorgungsbereiches herausargumentiert. Außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches sind planungsrechtlich vom Grundsatz her nur Märkte bis 800 qm zulässig. Damit wurde nach meiner Meinung verhindert, dass die Untersuchungen nicht zu Ende geführt werden konnten und das bereits laufende B-Planverfahren faktisch beendet wurde.
Auf meine damalige Frage, ob man den Bereich Stadtgrabenstraße nicht in den zentralen Versorgungsbereich hätte aufnehmen können bekam ich zur Antwort: „Ja, das hätte man können.“ Auf meine Nachfrage, warum man es nicht gemacht habe, war die Antwort der Mitarbeiterin der CIMA: „Wir haben uns dagegen entschieden.“

Immerhin, wenn ich richtig informiert bin, dann wurde der Bereich Stadtgraben bei der letzten Überarbeitung des Einzelhandelskonzeptes doch noch mit in den Bereich des zentralen Versorgungsbereiches mit aufgenommen.
Vom Prinzip her wäre es heute also möglich, hier ein Marktzentrum anzusiedeln.
Aber es wäre ein dickes Brett, das man bohren müßte.

Statt die Option „Stadtgrabenstraße“ im Rahmen der noch einmal gründlich auf ihre Realisierungschancen zu prüfen, wird darüber gesprochen, wie man die Leerstände auf andere Weise reduzieren kann. Vieles von dem, was im Umsetzungsfahrplan genannt wird, sieht auch für mich auf dem Papier hübsch aus, ist aber aus meiner Sicht nicht wirklich geeignet, das Kernproblem zu lösen.
Wenn ich darüber nachdenke, dass der Antrag, in der Fußgängerzone Blumenampeln aufzuhängen, um die Attraktivität der Innenstadt etwas zu steigern, abgelehnt wurde – u.a. weil die Folgekosten für das Giessen der Blumen zu hoch wären – dann vermute ich einmal, dass unter Berücksichtigung der Haushaltslage – Fördergelder hin oder her – nicht wirklich viel Geld für die Umsetzung der genannten Maßnahmen zur Verfügung steht.

Das Konzept für die Innenstadt und der Markenbildungsprozess sind aber erforderlich, um Fördergelder aus dem Programm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ und anderen Fördertöpfen für die Finanzierung einzelner Maßnahmen einwerben zu können, auch ich habe gemeinsam mit allen anderen Ratsmitgliedern seinerzeit dafür gestimmt. Dennoch ist es etwas frustrierend, weil wir uns im Rahmen der begrenzten Möglichkeiten weiter durchwursteln müssen. 

Allerdings muss ich aber trotz meiner Skepsis betonen, dass ich mir über die Anregungen aus der Einwohnerschaft, die sich mit großem Engagement an den Veranstaltungen im Rahmen der Bürger*innenbeteiligung eingebracht hat, noch eimal genau ansehen und die Dinge, die ich für sinnvoll und finanzierbar halte, unterstützen werde. Dazu werden wir in der Fraktion sicher noch spannende Gespräche führen.

Ja zur Fahrradstraße

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (SteP) am 17. Januar 2024 wurde mit 7 Ja-Stimmen bei 4 Nein-Stimmen beschlossen, die Eutiner Straße zur Fahrradstraße auszubauen.

Vorangegangen war eine lange politische Diskussion, ob diese Maßnahme erforderlich wäre oder nicht. Der Vorgang um die Einrichtung der Fahrradstraße kann Außenstehenden möglicherweise ein wenig komisch erscheinen und wirkt wie ein ständiges Hin- und Hergezerre. Dennoch zeigt er, dass hier in Plön Entscheidungen ernsthaft diskutiert werden. Das ist letztendlich gut so, denn es ist klug, Entscheidungen immer wieder zu hinterfragen und wenn erforderlich anzupassen, abzuändern oder ganz aufzugeben. Im Zusammenhang mit dem Ex-Neubaugebiet Seewiesen habe ich immer betont, dass die Entscheidung eigentlich erst mit dem ersten Spatenstich unumkehrbar ist.

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (SteP) vom 11. Oktober 2023 ging es um den Ausbau der Eutiner Straße zur Fahrradstraße. Zuerst wurde über das Endkonzept für die Einrichtung einer Fahrradstraße beschlossen. Dieses Konzept wurde mit sieben Ja- und drei Nein-Stimmen angenommen. Anschließend war über die Einrichtung der Fahrradstraße zu beschließen. Hierbei kam es zu einem Stimmengleichstand von fünf Ja- zu fünf Nein-Stimmen. Bei Stimmengleichstand gilt ein Antrag als abgelehnt.

Diese Entscheidung kam auch für mich überraschend, weil sich bisdahin immer eine breite Zustimmung zu dem Umbau gefunden hat. Ich war ein wenig enttäuscht, da ich mich persönlich immer für die Belange der Fahrradfahrenden in Plön stark gemacht habe. Schon seit meiner Schulzeit vor über 50 Jahren bin ich mit dem Rad unterwegs; nicht nur in Plön, sondern auch an den vielen Dienstorten, an denen ich als Soldat stationiert war. Um nur einige zu nennen: Flensburg, Eckernförde, Kiel, Hamburg und Bremerhaven. In all den genannten Städten kam man mit dem Fahrrad besser von einem Ende der Stadt ans andere als in Plön.

Daher hatte ich michnahc der Entscheidung im SteP am 11. Oktober an Herrn Landschof (SPD), den Vorsitzenden des Hauptausschusses gewandt. Weil das Konzept von Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GUT, heute Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Energie, SUE) unterstützt wurde und der SteP die Umsetzung abgelehnt hatte, sah ich den Hauptausschuss in seiner Funktion als koordinierender Ausschuss in der Pflicht. Herr Landschof teilte mir daraufhin mit, dass er für die SPD bereits den Antrag gestellt hat, das Thema auf die Tagesordnung der Ratsversammlung zu setzen. Das war für mich in Ordnung und daher wurde ich nicht weiter tätig.
Da einige Kollegen – wenn ich das richtig sehe, aus der CDU-Fraktion – das Vorgehen in Frage gestellt haben, wurde das Thema an die Kommunalaufsicht herangetragen. Auch wenn andere Kolleg*innen das kritisch gesehen haben, aus meiner Sicht ist dagegen nichts einzuwenden. Schließlich ist es wichtig, Entscheidungen zu treffen, die möglichst vor Gericht bestehen können. Schon Verfahrensfehler sind geeignet, eine Entscheidung in Frage zu stellen oder die Umsetzung zu verzögern.

Bei der Prüfung durch die Kommunalaufsicht  stellte sich heraus, dass die Ratsversammlung aufgrund der Zuständigkeitsordnung in der Sache keine eigene Entscheidung treffen darf. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass die Ratsversammlung das Thema zur weiteren Beratung in den SteP zurückverweisen kann. Das hat die Ratsversammlung am 13. Dezember 2023 mit elf Ja-Stimmen bei fünf Gegenstimmen auch getan. Hierbei wurde in der vorhergehenden Diskussion von den Kollegen der CDU angemerkt, dass man darüber nicht abstimmen bräuchte, da das Thema von den Mitgliedern des SteP ohnehin wieder auf die Tagesordnung gesetzt werden könne. Man befürchtete, dass ein starkes Votum der Ratsversammlung, das Thema in den Ausschuss zurückzuverweisen, zugleich auch als starkes Zeichen für die Fahrradstraße verstanden werden müßte. Eine überwiegende Mehrheit in der Ratsversammlung sprach sich jedoch für die Abstimmung aus.

Daraufhin wurde von der SPD-Fraktion ein entsprechender Antrag für den SteP gestellt. Er sah den Beschluss für die Einrichtung der Fahrradstraße und deren Finanzierung vor. Dieser Antrag wurde in der Sitzung des SteP am vergangenen Mittwoch beraten. In der Beratung bezeichnete Herr Rose (SPD) die Entscheidung des Ausschusses vom 11. Oktober 2024 als Fehler.
Dem entgegnete der Ausschussvorsitzende, Herr Yorck Wegener (CDU), das ein demokratisch herbeigeführter Beschluss kein Fehler ist. Dem konnte ich zustimmen und führte aus, dass das Thema in der FWG-Fraktion durchaus kontrovers diskutiert wurde. Gleichzeitig wies ich darauf hin, dass die FWG-Fraktion in dieser Frage nicht einheitlich abstimmen würden und betonte, dass unsere Mitglieder keinem Fraktionszwang oder keiner Fraktionsdisziplin unterliegen und nach bestem Wissen und Gewissen abstimmen. Es gäbe bei dieser Entscheidung kein Richtig oder Falsch sondern nur eine Entscheidung, die dem einen gefällt und dem anderen eben nicht. Allerdings habe ich zum Ende meines  Redebeitrag geäußert, dass ich mich freuen würde, wenn ich noch in diesem Jahr auf der neuen Fahrradstraße fahren könnte.

Herr Böttcher (CDU) gab zum Ende der Beratung noch zu Protokoll, dass die Planung nicht geeignet wäre, das Ziel der Temporeduzierung zu erreichen, da in dem Bereich bereits eine Tempo-30 Zone bestände. Er nannte noch ein zweites Ziel, das mit der Planung nicht erreicht würde, allerdings habe ich es akustisch nicht verstanden.
In wie weit die Aussage von Herrn Böttcher auf nachprüfbaren Fakten beruht oder ob es sich dabei um seine persönliche Einschätzung handelt, kann ich nicht beurteilen.

Wenn ich in einem solchen Fall eine solche Äußerung zu Protokoll gebe, dann tue ich das, damit sie aktenkundig ist und ich sie später noch einmal im weiteren Verfahren verwenden kann. Ich bin gespannt, was Herr Böttcher daraus macht.

Letztendlich wurde der Antrag mit sieben Stimmen (SPD (3), Bündnis 90/Die Grünen (2), FWG Plön (1) und der FDP (1)) angenommen. Die Gegenstimmen kamen von der CDU (3) und der FWG (1).

Ich gehe davon aus, dass die Fördermittel jetzt beantragt und in den Haushaltsplan 2024 aufgenommen werden. Die Gesamtkosten liegen bei ca. 180.000,- €, wovon 90% Fördermittel sind. Die Stadt ist mit knapp 18.000,- € beteiligt.

Bei der Genehmigung des Haushaltes besteht dann noch drei Mal die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, die Finanzierung der Umbaumaßnahme und damit die Umbaumaßnahme als ganzes zu streichen. Dies wäre bei der Beratung des Teilhaushaltes im SteP sowie bei der Beratung des Gesamthaushaltes im Hauptausschuss und in der Ratsversammlung.

Ungeachtet der Unwägbarkeiten bin ich verhalten optimistisch, das wir die Umsetzung hinbekommen. 

Markenbildung und Geschichtsbewußtsein

Ich habe heute am Leitbild- und Markenbildungsprozess teilgenommen. Wenn es um derart „weiche“ Themen geht, bin ich immer etwas skeptisch. Dennoch – oder gerade deshalb – habe ich die Unterlagen im Vorfeld sorgfältig gelesen. Dabei sind mir zwei Punkte besonders aufgefallen:

1. Auf die Frage: Wie sehr lieben Sie/liebst Du die Stadt Plön? antworteten 64,4 %, also zwei Drittel der Befragten, mit“ über alles“ oder „sehr“.
Nur 7,4% der Befragten gaben an: „weniger“ oder „gar nicht“.

2. In Jahr 2000 waren 29,4% der Bevölkerung über 50 Jahre alt, 2022 waren es bereits 53,7%
Im Jahr 2000 waren 50,7% der Bevölkerung zwischen 25 und 50 Jahren alt, 2022 waren es gerade einmal 25,4%.
Die Einwohner*innen unter 25 halten sich bei um und bei 20%.
Die Bevölkerungszahl im Kreis Plön wird nach aktueller Prognose bis 2030 um 5,7% sinken.
Für Plön stagnieren die Zahlen seit 2018 mehr oder weniger bei 8940 Einwohner*innen.

Was leite ich für mich daraus ab:
1. Die meisten Plöner*innen fühlen sich in Plön wohl und leben gerne hier. Daraus folgt für mich, dass radikale Änderungen und Große Projekte, die geeignet sind, den Charakter der Stadt nachhaltig zu verändern, sehr kritisch betrachtet werden müssen. Vielmehr muss es darum gehen, die Grenzen des Wachstums zu akzeptieren. Statt auf Quantität muß man auf qualitative Verbesserungen setzen und damit den Ort vorsichtig weiter entwickeln. Die Rahmenbedingungen zum „Wohlfühlen“ müssen für uns Plöner*innen erhalten bleiben.
2. Der demographische Wandel ist in vollem Gange. Er wird auch an Plön nicht vorbei gehen. Vielleicht betrifft er Plön aufgrund der attraktiven Lage nicht so stark wie andere Städte und Gemeinden des Kreises, die nicht im Kieler Speckgürtel liegen.
Da wir es nicht in der Hand haben, den landesweiten Trend umzudrehen, stellt sich die Frage, wie man auf die zunehmende Alterung bei stagnierenden Bevölkerungszahlen reagieren sollte. Im Moment habe ich da keine wirklich durchdachte Antwort parat. Derzeit, und vor allem auch in naher Zukunft, werden aufgrund des Alters der Bewohner*innen viele Einfamilienhäuser die Eigentümer*innen wechseln. Wie kann es gelingen, das hier junge Familien (25 bis 30) zum Zuge kommen und nicht gut betuchte „junggebliebene Alte“, die hier ihren Ruhestand genießen wollen? Kann man eine aktive Innenraumverdichtung betreiben, bei der Flächen von Einfamilienhäusern zusammengelegt und die vorhandenen Gebäude durch bedarfsgerechte Neubauten ersetzt werden?

In der Veranstaltung in der Tourist Info im Bahnhof wurden dann weiter am Leitbild- und Markenbildungsprozess gearbeitet.
Dazu wurden drei Kategorien genannt: „Plön als Lebensort“, „Plön als Wirtschaftsort“ und „Plön als Erholungsort“. Diesen drei Kategorien wurden neun Attribute zugeordnet: 1. „See und Wasser“, 2. „aufgeschlossen und interessiert“, 3. „entschleunigend“, 4. „geschichtsbewußt“, 5. „verbindend“, 6. „lebenswert“, 7. „liebenswert“, 8. „prägend“ und 9. „naturschön“.
Die ca. 40 Teilnehmer*innen wurden in drei Gruppen geteilt uns sollten dann erarbeiten, wie die Eigenschaften der unterschiedlichen Kategorien „Ort“ anhand der vorgegebenen Attribute beschrieben werden können. Das ist nicht einfach, weil es vielfache Überschneidungen gibt.

Dabei kam nach meiner Ansicht wenig neues heraus, aber manches zu Tage, was zumindest bei mir in Vergessenheit geraten war. Besonders interessant fand ich auch den Hinweis, dass es bei der Attraktivität der Innenstadt ganz entscheidend auf den Mix unterschiedlicher Einzelhandelsangebote ankommt. Darüber hinaus sollen die Pachten für Gewerberäume in den vergangenen Jahren deutlich gesunken sein. Der Wirtschaftsförderer der Stadt gibt sich viel Mühe, neue Betriebe in leerstehende Gewerbeflächen zu bekommen. Einfach ist das offenbar nicht.

Jetzt wird es daraus ankommen, aus den ganzen Ergebnissen einen Markenkern herauszuarbeiten, der so abstrakt ist, dass er Plön charakterisiert und von der breiten Mehrheit mitgetragen wird.

Besonders vorsichtig bin ich immer beim Begriff „geschichtsbewußt“, zumal die Erziehung der Söhne des letzten deutschen Kaisers in Plön im Markenbildungsprozess als „Alleinstellungsmerkmal“ genannt wurden. Ich habe mich in der Sitzung eindeutig dagegen ausgesprochen, die Prinzen hier als Alleinstellungsmerkmal herauszustellen.
Nach meiner Auffassung geht man in Plön sehr beschönigend mit dem „Geschichtsbewußtsein“ um.
Der Blick auf die Rolle von Königin Auguste-Viktoria wird in Plön gerne auf die fürsorgende Mutter verengt, die nach Plön kam, um ihren Kindern, den Prinzen, näher zu sein. Ihre politische Rolle im Kaiserreich und der Einfluß auf ihren Mann muß allerdings kritisch hinterfragt werden und ist davon nicht zu trennen.
Gleiches gilt für die Rolle der Prinzen selber. Auf den ersten Blick verbindet man mit Prinzen kleine Jungs mit Krönchen wie aus dem Märchenbuch. Das mag für die frühe Jugend vielleicht noch im Ansatz gelten, ist aber von der späteren Rolle der Prinzen nicht zu trennen. Sie haben sich in unterschiedlicher Form mit der NSDAP und Adolf Hitler eingelassen. Im Rahmen des Versuches des Hauses Hohenzollern, Kulturgüter von Land Brandenburg zurückzufordern, wurde die Rolle der Prinzen im Zusammenhang mit dem Erstarken des Nationalsizialismus von vier Geschichtswissenschaftlern hinreichend untersucht. In einem lesenswerten Artikel setzt sich die Süddeutschen Zeitung in der Ausgabe vom 10. Dezember 2021 unter der Überschrift: „Zur Hohenzollern-Debatte     Wie die Adelsfamilie Historiker und Medien unter Druck setzt“ mit den Inhalten der geschichtswissenschaftlichen Gutachten und dem Umgang damit auseinander.
Wenn man sich allerdings die Ausstellung im Prinzenhaus ansieht, dann läßt auch die eine kritische Auseinandersetzung mit dem damaligen Erziehungssystem und dem Lebensweg der Prinzen vermissen. Man beschränkt sich in der durchaus gut gemachten Ausstellung aber im wesentlichen auf die Darstellung einer heilen Schülerwelt.







Ratsversammlung in der MUS

Gestern, am 13. Dezember, fand die letzte Ratsversammlung im Jahr 2023 in der Messe in der MUS statt. 

Mit 25 Tagesordnungspunkten hatten wir eine herausfordernde Sitzung zu bewältigen. Ziel war, die Sitzungsdauer so kurz wie möglich zu halten. Üblicherweise werden im Anschluss an die letzte Sitzung der Ratsversammlung noch ein paar Häppchen gereicht und etwas getrunken, um mit den anwesenden Bürger*innen ins Gespräch zu kommen und das politische Jahr damit ausklingen zu lassen. In diesem Jahr kamen die Gastgeber der Marineunteroffizierschule noch hinzu.

Ich habe im Ältestenrat zugestimmt, so zu verfahren. Es gab keine richtige Alternative dazu. Daher wurde für die meisten Tagesordnungspunkte vereinbart, ohne vorherige Aussprache zu beschließen. Allerdings fand ich das relativ unglücklich, denn es standen mehrere Punkte auf der Tagesordnung, die im Vorfeld vorher nicht in den Ausschüssen beraten wurden. Dabei ging es überwiegend um Gebührenfragen.

Da es 23 öffentliche und drei nicht-öffentliche Tagesordnungspunkte gab, will ich nur auf einige eingehen.

TOP 12 / Wirtschaftspläne der Stadtwerke Plön Anstalt öffentlichen Rechts (SWP AöR)  und der Stadtwerke Plön Versorgungs GmbH (SWP GmbH).
Die SWP AöR sind für die Abwasserbeseitigung und den Bauhof, damit verbunden auch für die Straßenreinigung zuständig. Zudem gehört das Glasfasernetz zu ihrem Aufgabenfeld.
Die Stadt Plön ist an der SWP GmbH zu 70% beteiligt, die anderen 30% werden von den Stadtwerken Eutin gehalten. Zu ihrem Geschäftsfeld gehören die Vermarktung von Strom und Gas sowie die Vermarktung des Glasfaserangebotes.
Die SWP AöR sind ein Tochterunternehmen der Stadt. Die Ratsversammlung entsendet Mitglieder in den Verwaltungsrat der Stadtwerke AöR. Dort werden die grundsätzlichen Beschlüsse gefaßt. Seit einiger Zeit steht fest, dass die städtischen Gremien gegenüber den Mitgliedern, die von der Stadt in den Verwaltungsrat entsandt wurden, weisungsbefugt sind.
Vor dem Hintergrund fand ich den Vorlauf des Beschlusses „unglücklich“. Daher hatte ich in der Ältestenratssitzung angekündigt, dass ich zu dem TOP Aussprachebedarf sehe.
Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke wurde uns erstmals in der Sitzung des Hauptausschusses am 27. November 2023 vorgestellt. Es gab keine vorherige Information, so dass man sich nicht auf den Tagesordnungspunkt vorbereiten konnte. In der laufenden Sitzung ist eine gründliche Analyse nicht möglich. Somit war es nur theoretisch möglich, den Mitgliedern des Verwaltungsrates eine Weisung für die Sitzung des Verwaltungsrates am 07. Dezember 2023 (also nur 10 Tage später)
mit auf den Weg zu geben. Dort wurde der Wirtschaftsplan dann auch beschlossen.
Ich habe dem Wirtschaftsplan im Verwaltungsrat zugestimmt, da ich keine Fehler oder echten Gefahren erkannt habe. Dennoch kann das nicht der richtige Weg sein. Deshalb habe ich die Erwartung geäußert, dass wir im nächsten Jahr sowohl den Wirtschaftsplan wie auch die Stellungnahme des Beteiligungsmanagements der Verwaltung rechtzeitig vor der Sitzung des Hauptausschusses bekommen, damit im Vorfeld in den Fraktionen darüber gesprochen werden kann.
Das ist eigentlich die Voraussetzung, im Hauptausschuss sinnvoll über den Wirtschaftsplan zu beraten und ggf. Weisungen zu erarbeiten.
Erst danach ist es angebracht, im Verwaltungsrat zu entscheiden.
Eigentlich sah der Beschlussvorschlag vor, dass wir über die Kenntnisnahme entscheiden. Ich hatte in meinem Wortbeitrag angekündigt, dass die FWG-Fraktion sich enthalten wird, wohl wissend, das das bei einer Kenntnisnahme nur symbolischen Charakter hat. Allerdings wollten wir damit deutlich machen, dass das Verfahren – so wie es in diesem Jahr durchgeführt wurde – nicht mitgetragen wird.
Irgendwie kam es dann aber doch nicht zur Abstimmung. Wichtig ist mir, dass unsere Forderung im Protokoll auftaucht, so dass wir uns im Hebest 2024 darauf beziehen können und niemand behaupten kann, man hätte davon nichts gewußt.

TOP 13 / Abwassergebühren
Die Abwassergebühren werden steigen. Das die Abwasserentsorgung zur Daseinsvorsorge gehört und die Stadtwerke quasi ein Monopol haben, unterliegen sie besonderen Bedingungen und werden kontrolliert. Gebühren müssen kostendeckend sein, es dürfen aber keine Überschüsse erwirtschaftet werden. Werden dennoch Überschüsse erzielt, sind sie in der kommenden Abrechnungsperiode bei der Gebührenrechnung zu verrechnen. Sie werden quasi an den Kunden zurückgeben.
In der vorletzten Abrechnungsperiode wurden Überschüsse erzielt. Diese Überschüsse wurden in der letzten Abrechnungsperiode verrechnet. Die Gebühren sind gesunken. Jetzt sind die Überschüsse aufgebraucht. Die Gebühren werden für die erwartenden Kosten kalkuliert. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden allgemeinen Kostensteigerungenwerden die Grundgebühren je nach Zählergröße um 25% angehoben, die Zusatzgebühr steigt um 9,17% von 3,38 € auf 3,69 € und die Gebühr für Regenwasser wird um 22,37% von 0,76 € auf 0,93 € pro Berechnungseinheit angehoben.

TOP 14 / Wassergebühren
Die Gebühren für die Wasserversorgung steigen ebenfalls. Die Grundgebühr wird um 2,82% angehoben, der Kubikmeterpreis steigt um 1,68% von 1,79 € auf 1,82 €

TOP 18 / Straßenreinigung
Die Straßenreinigungsgebühr berechnet sich nach den Frontmetern zur Straße. Sie steigt ab 2024 von 3,86 € pro Meter im Jahr auf 4,27 € .

TOP 19 / Tourismusabgabe
Viele Unternehmen in Plön müssen eine Tourismusabgabe zahlen. Die einen profitieren mehr, die anderen weniger von unseren Gästen. Bisher gilt der Realgrößenbezug als Grundlage für die Berechnung. Die Kommunalaufsicht hatte angeregt, zukünftig die Umsatzhöhe als Bemessungsgrundlage zu nutzen, weil diese Berechnung ein höheres Maß an Rechtssicherheit und Abgabengerechtigkeit gewährleistet. Bei der Umsetzung der Änderung hat sich aber gezeigt, dass damit ein höherer Verwaltungsaufwand verbunden ist. Gleichzeitig haben sich einzelne Berufsgruppen – ins besondere die Ärzteschaft – gegen die Umstellung gewehrt. Unter Berücksichtigung der neuen Information zum Aufwand für die Umstellung in Verbindung mit den Vorbehalten aus der Bürgerschaft wurde auf die Umstellung verzichtet, solange die Berechnung auf Basis der Realgrößen rechtlich noch zulässig ist.

Die Beschlüsse wurden bis dahin meist einstimmig – teilweise bei einer oder zwei Enthaltungen – oder mit einer Gegenstimme beschlossen. (Anm.: bei z.B. 15 Ja-Stimmen und einer Enthaltung gilt eine Entscheidung als einstimmig.)

Anders war es bei TOP 21 / Umsetzung Fahrradstraße Eutiner Straße.
Vorhergegangen war eine Abstimmung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung. Dort gab es fünf Stimmen für und fünf Stimmen gegen die Umsetzung der Fahrradstraße. Da in der Sitzung ein Mitglied fehlte und es Vertretungen gab, konnte davon ausgegangen werden, dass das Abstimmungsergebnis nicht repräsentativ für das allgemeine Meinung in der Ratsversammlung ist.
Um hier eine erneute Abstimmug herbeizuführen, die die Mehrheitsmeinung widerspiegelt, hatte die SPD gleich im Anschluss an die Entscheidung beantragt, das Thema auf die Tagesordnung der Ratsversammlung zu setzen. In Rücksprache mit der Kommunalaufsicht wurde aber festgestellt, dass die Ratsversammlung aufgrund der Festsetzung der Verfahrensregeln in der Zuständigkeitsordnung und in der Hauptsatzung die Entscheidung des Ausschusses nicht überstimmen kann. Sie kann das Thema aber zur erneuten Beratung zurück in den Ausschuss verweisen. Alternativ wäre es möglich, dass eine Fraktion den Antrag erneut in den Ausschuss einbringt.
Der SPD ging es nun darum, den Ausschuss mit einer Mehrheit aus der Ratsversammlung heraus mit der erneuten Beratung zu beauftragen. Der CDU kam es darauf an, genau das zu verhindern. Sie schlug vor, dass die SPD den Antrag zurückzieht und einen neuen Antrag in den Ausschuss einbringt. Daraufhin wurde nicht in der Sache, aber über das Verfahren beraten. In der Abstimmung gab es dann mit 11 Ja bei fünf Nein-Stimmen eine klare Mehrheit in der Ratsversammlung, das Thema erneut im Ausschuss zu beraten.
Zu dem Thema gab es in unserer Fraktion (FWG) unterschiedliche Auffassungen. Da wir weder Fraktionszwang noch Fraktionsdisziplin kennen (was nicht heißt, dass wir in den Fraktionssitzungen nicht konzentriert, ernsthaft und diszipliniert arbeiten) und nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden, stimmten Ratsherr Kruppa und ich für den Antrag, Ratsherr Gampert stimmte dagegen.

Der nichtöffentliche Teil der Sitzung wurde in Rekordzeit abgearbeitet, da für alle Punkte eine Abstimmung ohne Aussprache verabredet war.
Im Anschluss gab es dann sehr leckere Häppchen und auch das ein oder andere Getränk. Ich habe die Gelegenheit genutzt, um mich mit einem der Anwesenden Soldaten zu unterhalten. Wie sich im Laufe des Gespräches herausstelle, hatten wir als Ubootgahrer vor vielen Jahren schon einmal einen flüchtigen dienstlichen Kontakt.

Haushalt und Neues vom Strandweg

Kernpunkt der heutigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (SteP) war die Vorbereitung der Haushaltsberatung. Die Anteile des Haushaltes, die in die Zuständigkeit des SteP gehören, wurden beraten. Am Donnerstag der kommenden Woche berät der Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus über seinen Haushalt, in der darauf folgenden Woche wird der Hauptausschuss seinen eigenen und dann auch den Gesamthaushalt der Stadt beraten. Am 10. Mai soll die Ratsversammlung dann über den Haushalt für das Jahr 2023 beschließen.

In den vorbereitenden Sitzungen der Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung (AG-HHK) wurde am 27. März und am 24. April in nicht-öffentlicher Sitzung über die Situation gesprochen. In der Gruppe sind die Vorsitzenden der Fraktionen (oder ihre Vertreter) sowie die Bürgermeisterin, der leitende Beamte und der Kämmerer mit Unterstützung vertreten. Dabei wurde die schwierige Finanzlage der Stadt erörtert. Der ursprüngliche Haushaltsplan weist einen Fehlbedarf von 3.9 Mio Euro aus, der jetzige Schuldenstand liegt bei gut 10 Mio. In den vertraulichen Beratungen der AG-HHK ging es um die Frage, ob, und wenn ja, welche Ausgaben reduziert werden und welche zusätzlichen Einnahmen erzielt werden können. Ich bitte um Verständnis, dass ich hier nicht über Details der Sitzung berichten kann, um auch zukünftig in einem „geschützten Raum“ offen miteinander reden zu können, um Lösungswege im Konsens auszuloten.
Daher gehe ich nunmehr auf Punkte ein, die auf ein Konsolidierungspapier der FWG- Plön zurückgehen und heute in öffentlicher Sitzung diskutiert wurden.  Die FWG-Plön hatte am 20. April nach einer Haushaltsklausur für die zweite Sitzung der ein vierseitiges Papier mit  45 Fragen oder Vorschlägen eingebracht.

Einige dieser Fragen oder Vorschläge haben sich dann in der Veränderungsliste wiedergefunden, die heute in öffentlicher Sitzung vorgestellt wurde. Andere Vorschläge basierten auf Vorschlägen und Empfehlungen der Verwaltung.
– So wurde die Sanierung des Marktbrunnens auf das Jahr 2024 geschoben. Zum einen hätten in diesem Jahr ohnehin keine Kapazitäten für die Baumaßnahme zur Verfügung gestanden, zum anderen kann dann die neu gewählte Ratsversammlung über das weitere Schicksal des Brunnens entscheiden.
– Weitere Baumaßnahmen im Zusammenhang von Parkplätzen wurden gestrichen oder reduziert.
Die Streichungen betreffen die Parkplätze am Klinkerteich und an der Gartenstraße. Die Komplettsanierung des Parkplatzes Schiffsthal mit einem Gesamtumfang von 380.000,- €, verteilt auf vier Jahre mit eine Kostenansatz von jeweils 95.000,- € wurde gestrichen. Jetzt ist ein Beseitigung der Bodensenke für 30.000,- vorgesehen.
– Schiebung der Kosten für den Ausbau der Stettiner Straße (430.000,- €) auf das Jahr 2024. Für 2023 werden lediglich die Planungskosten (100.000,- €) in den Haushalt eingestellt.
Die Straßenbaumaßnahmen sollen erst nach Abschluss der Bauarbeiten der Plöner Baugenossenschaft in der Ulmenstraße erfolgen, weil die Baustellenfahrzeuge bis dahin die Stettiner Straße nutzen werden.
– Schiebung der Instandsetzung der 5-Seen-Allee (280.000,-) zuzüglich des Baues einer Amphibienquerung (150.000,-, Finanzierung durch den Kreis) auf 2024. Die Kosten werden allerdings aus dem Investivbereich herausgenommen und in das Bilanzkonto Unterhaltungsaufwand geschoben. Damit entscheidet grundsätzlich die Verwaltung und nicht mehr die Politik über diese Maßnahme. Durch einen Sperrvermerk hat sich die Politik jedoch die Entscheidung über diese Baumaßnahme vorbehalten.
– Auch die Fahrradbügel für Lastenräder (5.000,- €) wurde gestrichen. Lastenräder können auch die bereits vorhandenen Fahrradbügel nutzen.

Über diese Änderungen wurden zum Teil einzeln abgestimmt. Sie wurden einstimmig oder mit Mehrheit angenommen. Der Haushaltsplan des SteP wurde dann mit den beschossenen Änderungen einstimmig angenommen.

In der Fragestunde für Einwohner und Einwohnerinnen der Stadt Plön wurde gefragt, warum die Sitzflächen der Bänke am Strandweg abgenommen wurde. Auf die berechtigte Frage, ergänzt um die Zusatzfrage, warum die Sitzflächen nicht im Winter, sondern zu Beginn der Saison überarbeitet werden, gab es eine gute und eine schlechte Nachricht.
Der Belag des Strandweges zwischen der Rosenstraße und der Fegetasche wird erneuert. Das wird Ende Mai bis Anfang Juni erfolgen. Die schlechte Nachricht: bis dahin werden die Bänke ohne Sitzflächen auskommen. 

Davor stellte Herr Rose (SPD-Fraktion) die Frage an die Verwaltung, wann die Instandsetzung des Strandweges vom PSV bis zum SRSV erfolgen würde. Ein entsprechender Beschluss wurde am 03. April 2019 gefaßt worden.

Dazu nachfolgend der Beratunsgverlauf aus dem Protokoll der damaligen Beratung

9 . Instandhaltung des Strandweges,
Sachstandsbericht, Vorgehensweise und ggfs. weitere Beschlussfas- sung

Beratungsverlauf:

Ausschussvorsitzender Melzer erteilt Bürgervertreterin Grießer das Wort. Sie bringt den gemeinsamen Antrag für die FDP-Fraktion ein und verliest den Beschlussvorschlag. Sie führt aus, dass der Strandweg wegen ständiger Pfützenbildung aufgrund nicht vorhandener Drainagetechnik für Fußgänger und Radfahrer nicht passierbar ist.

Der Antrag wird von Ratsfrau Killig dahingehend ergänzt, dass es aufgrund nur flickenhaftiger Ausbesserung durch Sandaustausch an einer nachhaltigen Instandhaltung fehle. Man könne jetzt aber nicht weitere 11 Jahr bis zu einem Tourismusentwicklungskonzept (TEK) 2030 abwarten.

Ratsherr Wegener beklagt ebenfalls den desolaten Zustand des Strandweges, insbesondere zwischen dem SRSV und dem „Seeprinz“. Man dürfe hier nicht das TEK abwarten. Plön wirbt bei den Touristen mit dem Aushängeschild Strandweg, abgeleitet von dem Namen Plön am See.

Bürgervertreter Gampert erinnert an die Vielzahl der in der Vergangenheit auch von der FWG-Plön-Fraktion eingebrachten Anträgen zu diesem Thema, die allesamt auch aus umweltrelevanten Gründen gescheitert seien. Er könne sich vorstellen, dass Bäume durch eine vorsichtige Einfassung nicht zu Schaden kommen werden.

Bürgervertreter Gampert ergänzt, dass die Pfützen allerdings nicht das ganze Jahr bestünden. Er begrüßt den Vorschlag der CDU-/FDP-Fraktion, dem sich die FWG-Plön-Fraktion anschließen könne.

Ratsfrau Kauf geht auf die Entstehungsgeschichte, die vorgenommenen Vermessungen, Eigentumsfragen und den bis heute nicht abgeschlossenen Verhandlungen mit dem Land und der Bahn AG ein.

Bürgermeister Winter bestätigt den von Ratsfrau Kauf geschilderten Sachstand und ergänzt im Hinblick auf den Masterplan 2030 den aktuellen Stand der Verhandlungen und Gespräche mit dem Land und der Bahn auf Leitungsebene, die für den Mai 2019 vorgesehen seien.

Bürgermeister Winter weist darauf hin, dass Instandhaltungsmaßnahmen der Stadt in fremdes Eigentum vermögenswirksam und im Finanzhaushalt darzustellen wären.

Bürgermeister Winter weist auf die Ursachen der Pfützenbildung auch durch Wegegefälle und wachsenden Grasnarben hin, die dazu führen, dass das Wasser nicht abfließen könne. Er fragt die Ausschussmitglieder, welche konkreten Maßnahmen sie der Verwaltung jetzt vorschlagen wollen.

Bürgervertreter Rose weist für die SPD-Fraktion auf die Dringlichkeit geeigneter Maßnahmen hin. An der Art des wassergebundenen Weges sollte nicht geändert werden. Es müsse aktuell ein finanzierbarer „Mittelweg“ gefunden werden, so z.B. durch die Auftragung einer dickeren Kiesschicht mit einem stärkeren Profil sowie der Abtragung der Grasnarben. Eine „ideale“ Ausbauvariante sollte erst nach Abschluss der Grundstücksverhandlungen mit dem Land und der Bahn geprüft werden.

Umweltschutzbeauftragter Kuhnt führt aus, dass es am Strandweg an einem Dachprofil fehle und dickerer Sand aufgetragen werden sollte. Er rechnet bei einem Bedarf von 160 Tonnen Kies für die Strecke von einem Kilometer mit einem Materialaufwand von ca. 2.300 € sowie Personalkosten. Mit dieser Maßnahme wäre dem Strandweg schon viel geholfen und eine Grundsanierung für 2 bis 3 Jahre gegeben. Die vorhandenen Bäume könnten diese Maßnahme unbeschadet verkraften, führt Umweltschutzbeauftragter Kuhnt weiter aus.

Bürgervertreter Rose weist für die SPD-Fraktion darauf hin, dass sie zum jetzigen Zeitpunkt keine mit hohen Investitionskosten verbundene tiefgreifende Sanierung mit Drainagemaßnahmen wünsche. Dem Vorschlag von Umweltschutzbeauftragten Kuhnt könne sich die SPD-Fraktion anschließen. Erforderliche Haushaltsmittel stünden im Produktsachkonto der baulichen Unterhaltung wassergebundener Wege 54100.52210000 zur Verfügung, zumal die eingeplanten Mittel für die Sanierung im Umfeld der ehemaligen Bootsvermietung Tante Thea in 2019 wohl nicht benötigt würden. Bürgervertreter Rose bittet die Verwaltung, diesen Finanzierungsvorschlag zu prüfen.

Ausschussvorsitzender Melzer fasst den bisherigen Diskussionsverlauf dahingehend zusammen, dass sich alle Beteiligten einig sind, dass jetzt eine wasserabführende Instandhaltung notwendig und keine typische Drainagenverlegung durch eine Tief- baumaßnahme nötig ist. Die erforderlichen Mittel für diese Wegeunterhaltung wären im Haushalt 2019 verfügbar.

Auf technische Detailfragen erläutert der anwesende Baubetriebshofleiter Herr Rausch, dass hinsichtlich der Feuchtigkeitsbildung auch die Auswirkungen des win- terlichen Wellenschlages zu berücksichtigen seien und sich nach langen Regenperioden immer Pfützen bilden werden. Verdichtungs- und Profilierungsarbeiten können nur in Trockenzeiten vorgenommen werden.

Herr Rausch weist auf die Schwierigkeiten bei Unterhaltungsmaßnahmen im Hinblick auf die Angleichung an den Bahnunterführungen hin. Auch die Sitzbänke am Strandweg sind davon betroffen.
Auf Nachfrage beziffert Herr Rausch den jährlichen Aufwand für Unterhaltungsaufwendungen am Strandweg auf 3 bis 4 solcher Einsätze. Der hohe Kostenaufwand ist der notwendige aufwändige Personaleinsatz.

Ratsfrau Meyer ergänzt, dass auch das bei Starkregen vom Bahndamm auf den Strandweg abfließende Regenwasser eine Entwässerungseinrichtung nötig werden lässt.

Weiterhin fragt Ratsfrau Meyer, ob es in der Verwaltung Unterlagen über die Be- schaffenheit des Untergrundes gäbe oder ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben werden müsste.

Ratsherr Roth teilt die Länge des Strandweges vom SRSV bis zum „Seeprinz“ mit genau 1.400 Metern mit.

Ratsherr Roth bringt für die SPD-Fraktion den nachfolgenden alternativen Beschluss- vorschlag ein:

„Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung spricht sich für eine besondere Instandhaltungsmaßnahme des Strandweges im Rahmen der regelmäßigen Unterhaltungsmaßnahmen aus.

Die Verwaltung wird gebeten, möglichst umgehend Angebote für eine Aufschüttung des wassergebundenen Hauptweges sowie die fachgerechte Herstellung eines ge- eigneten Profils mit anschließender Verdichtung des aufgebrachten Bodens einzuho- len, damit das auftretende Regenwasser, wie bisher, seitlich ablaufen kann.

Gegebenenfalls ist eine Bankette so abzufräsen, dass der Wasserlauf gewährleistet ist.

Eine Auftragsvergabe soll möglichst umgehend erfolgen.

Die Ausschreibung soll zwei Lose umfassen:
1. Vom SRSV bis zum „Seeprinz“
2. Vom „Seeprinz“ bis zum PSV

Für diese Gesamtmaßnahme (beide Lose) werden für das Haushaltsjahr 2019 bereits im Produktsachkonto 54100.52210000 für den Umbau von „Tante Theas Bootsverleih“ bereitgestellten Mittel in Höhe von 10.000 € umgewidmet, da zurzeit nicht sichergestellt ist, dass der dort geplante Umbau in 2019 realisiert werden kann.

Diese Haushaltsmittel sind auf das nächste Jahr zu verschieben.“

Ausschussvorsitzender Melzer schlägt vor, den Antrag der CDU-/FDP-Fraktion mit dem Vorschlag der SPD-Fraktion zu verbinden, und hierüber gemeinsam abzustimmen.

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung spricht sich für eine besondere Instandhaltungsmaßnahme des Strandweges im Rahmen der regelmäßigen Unter- haltungsmaßnahmen aus.

Die Verwaltung wird gebeten, möglichst umgehend Angebote für eine Aufschüttung des wassergebundenen Hauptweges sowie die fachgerechte Herstellung eines geeigneten Profils mit anschließender Verdichtung des aufgebrachten Bodens einzuholen, damit das auftretende Regenwasser, wie bisher, seitlich ablaufen kann. Gegebenenfalls ist eine Bankette so abzufräsen, dass der Wasserlauf gewährleistet ist.

Bei der Ausschreibung soll berücksichtigt werden, dass die Entwässerung des Strandweges sichergestellt wird. Zudem soll die Ausschreibung zwei Lose umfassen:

1.) SRSV bis zum „Seeprinz“
2.) „Seeprinz“ bis PSV

Der Ausschuss bittet die Verwaltung weiterhin, die in dem Beschlussvorschlag aufgezeigte Finanzierungsmöglichkeit zu prüfen.

Der Ausschuss bittet um Angebotsvorlage zur nächsten Sitzung am 08.05.2019.

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

Antrag zur Befreiung vom Biotopschutz abgelehnt

Das Baugebiet Düvelsbrook Süd ist seit knapp einem Jahr Anlass für kontroverse Diskussionen.
Jetzt hat die Ratsversammlung entschieden, keinen Antrag bei der „Unteren Naturschutzbehörde “ zu stellen, um den Biotopschutzes aufzuheben.
Die Entscheidung fiel mit 9 Ja- und 10 Neinstimmen bei einer Enthaltung denkbar knapp aus.

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Düvelsbrook Süd (B-Plan) wurde im April 2018 gefaßt. Dann passierte erst einmal eine ganze Zeit lang nichts. Irgendwann wurde der erste Entwurf für einen B-Plan vorgelegt. Der war nicht bearbeitungsfähig, weil er die Ansprüche an die Qualität eines solchen Planes nicht erfüllt hat. Dann passierte längere Zeit wieder nichts. Im Herbst letzten Jahres hat Ratsherr Möller (SPD) dann massiv darauf gedrängt, diesen B-Plan in der Bearbeitungsliste auf „Priorität Eins“ zu heben. Seither gibt es eine Diskussion darüber, ob der Biotopschutz für eine Streuobstwiese und vier weitere, kleine Feuchtbiotope aufgehoben werden soll.

Ohne die Aufhebung des Biotopschutzes könnten im Gebiet des Bebauungsplanes Düvelsbrook Süd zwei bis drei Stadtvillen entstehen. Wird der Biotopschutz aufgehoben, wären es insgesamt sechs oder sieben.

Anfang des Jahres wurde im Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus darüber beraten. Unmittelbar vor der Sitzung wurde die Vorlage der Verwaltung geändert. Herr Möller( SPD) und Herr Koll (CDU) hatten aus der Zuständigkeitsordnung herausgelesen, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung die Entscheidung treffen müsste. Dazu sollte man erwähnen, dass beide dabei als zweiter bzw. erster Stadtrat, also als Stellvertreter des Bürgermeisters, gehandelt haben. Beide sitzen aber auch als Ratsherren im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung, der nun entscheiden sollte. 

Letztendlich kam es auch dort nicht zu einer Entscheidung, weil unklar war, ob der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung wirklich zuständig ist. Die Frage wurde an die Kommunalaufsicht weitergegeben. Die Kommunalaufsicht hat mitgeteilt, dass die Zuständigkeitsordnung hier nicht eindeutig ist und den Hinweis gegeben, das wesentliche Entscheidungen in der Ratsversammlung zu treffen sind.

Das ist am vergangenen Mittwoch geschehen. Nach der Einführung durch den Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt, Herrn Meltzer, ergriff Herr Möller das Wort. Er führte noch einmal sehr ausführlich aus, warum der Bau von 3 bis 4 zusätzlichen Stadtvillen in einem ökologisch sensiblen Gebiet und einer landschaftlich besonders reizvollen Seelage so viel bedeutsamer ist als der Erhalt besonders geschützter Biotope.

Herr Weber (Bündnis 90/Die Grünen) erwiderte und betonte die Bedeutung des Naturschutzes. Er verwies auf zahlreiche Dokumente wie das Klimaschutzkonzept oder an der Initiative „Stadtgrün naturnah“, die mit großer Mehrheit beschlossen wurden. Vor dem Hintergrund könne er den Antrag auf Befreiung aus dem Biotopschutz nicht nachvollziehen.

Die Umweltbeauftragte Frau Dahmke sprach sich ebenso dafür aus, die Flächen nicht aus dem Biotopschutz zu entlassen. Sie betonte als Diplombiologin die Bedeutung der Artenvielfalt und des Genpools verschiedener Populationen, die durch eine Vielzahl unterschiedlicher Biotope gewährleistet bleiben muss.

Für mich war ein Punkt besonders wichtig, das war der Verfahrensgang. Auch die Stadt ist an Recht und Gesetz gebunden. Die Entscheidung über die Entlassung aus dem Biotopschutz trifft die „Untere Naturschutzbehörde“ des Kreises (UNB).
Die UNB hatte aber bereits im Vorfeld mitgeteilt, dass eine Befreiung nicht in Aussicht gestellt werden kann.
Die Entlassung aus dem Biotopschutz ist nur möglich, wenn es ein übergeordnetes öffentliches Interesse gibt. Das wurde aber in der Vorlage nirgends begründet und es läßt sich nach meiner Überzeugung auch nicht begründen.
Damit bliebe der UNB nichts anderes übrig, als den Antrag zurückzuweisen. Dagegen könnte die Stadt dann Widerspruch einlegen. Die UNB würde den Widerspruch zurückweisen. Als letzter Schritt bliebe der Stadt der Gang vor das Verwaltungsgericht. Das gesamte Verfahren bis zu einer Entscheidung würde nach meiner Schätzung mindest 3 Jahre dauern.
Auch wenn der Investor zugesagt hat, die Kosten für das Planverfahren und die Ausgleichsmaßnahmen zu übernehmen, die Arbeitsstunden in der Verwaltung müssen auch bezahlt werden und können besser genutzt werden als für ein Verfahren, das von Anfang an aussichtslos ist. 

Streitpunkt Kita-Standort

Die Stadt sucht nach einem geeigneten Standort für eine Kindertagesstätte. Die Kieler Nachrichten berichten in Ihrer heutigen Ausgabe über die Sitzung des Hauptausschusses der Schulverbandsversammlung. In der Sitzung ging es unter anderem darum, ob der Schulverband bereit ist, am Schiffsthal Flächen an die Stadt zu verkaufen, damit dort eine Kita gebaut werden kann.
Wenn ich den Beitrag richtig verstanden habe, dann ist Bernd Möller (SPD) der größte Bremser für diese Lösung. Er wird in der Zeitung zitiert: „Und Bernd Möller erklärt, dass er im Hauptausschuss (Anm. des Schulverbandes) “die Interessen des Schulverbandes und der Kinder vertrete“, nicht die der Stadt. Dabei verkennt er völlig, dass er von der Ratsversammlung in den Schulverband entsandt wurde, um dort die Interessen der Stadt zu vertreten. Zu den Interessen der Stadt gehört es auch, den Eltern und ihren Kindern ausreichend Kindergartenplätze zur Verfügung zu stellen, und nicht nur, weil es dafür eine gesetzliche Verpflichtung gibt.

Ich persönlich halte die Fläche des Schulverbandes hinter der Aula von allen möglichen Standorten für den besten. Der Uferschutzstreifen wird dort immer als Totschlagargument angeführt. Da ist nach meinem Kenntnisstand aber nicht korrekt. Hier können Befreiungen ausgesprochen werden, wenn es nachgewiesen wird, dass dort keine besonders geschützten Arten vorkommen. Der Bau von Kindergartenplätzen dürfte im überwiegenden öffentlichen Interesse liegen. Damit liegt auch in dieser Hinsicht keine Hinderungsgründe vor, die einer Entlassung aus dem Umweltschutz entgegensteht.

Es geht hier auch nicht darum, dass die Interessen des Schulverbandes gegen die Interessen der Stadt ausgespielt werden, wie die Aussage von Herrn Möller suggeriert: „Das Problem, das die Stadt Plön hat, muss in der Stadt geklärt werden.“ Es geht darum, dass Stadt und Schulverband zu einer sinnvollen Lösung kommen, zum Wohle aller Schul- und Kindergartenkinder aus Stadt und Umland.

Letztendlich hat die Schulverbandsversammlung über den Verkauf der erforderlichen Flächen zu entscheiden. Sie setzt sich aus neun Mitgliedern der Stadt Plön und neun Mitgliedern aus den Umlandgemeinden zusammen.
Sollten die Mitglieder aus Plön mit einer Stimme sprechen, dann wäre es für alle anderen schwerer, eine abweichende Position zu beziehen. Im Prinzip wäre hier eine Mehrheit für eine sinnvolle Lösung denkbar, wenn alle Mitglieder aus Plön für den Verkauf der Flächen an die Stadt stimmen würden und sich zumindest ein Mitglied aus den Umlandgemeinden enthält.
Danach sieht es aber leider nicht aus. 

Ansonsten empfehle ich, auf der Schulverbandsversammlung am 4. April auf das Wahlverhalten der einzelnen Mitglieder zu achten.

Vom Plön-Turbo zurück auf Schneckentempo

Noch Anfang Februar versuchten CDU und SPD, allen voran Bernd Möller (SPD und ehemals Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt), einen Antrag durchzupeitschen (Anmerkung 1), um die Entlassung von geschützten Biotopen aus dem Naturschutz bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises zu erreichen. Es geht darum, ob zwei oder sechs Stadtvillen im Baugebiet Düvelsbrook am Trammer See gebaut werden können. Ich habe dazu bereits am 14. Februar einen Beitrag veröffentlicht, der Herrn Möller auf die Palme getrieben hat. In dem Zusammenhang nannte er meinen Blog eine „Sozialkloake“, behauptete, dass die Jugend so sprechen würde, und zog sich einen Ordnungsruf zu. Hier noch mal der Link zum Stein des Anstoßes:
http://www.ingo-buth.de/2023/02/14/voller-einsatz-fuer-zwei-stadtvillen/

Ursprünglich war vorgesehen, über den Antrag auf Entlassung aus dem Biotopschutz am 09. Februar 2023 im Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) zu beschließen.
Für mich sieht es so aus: Die Befürworter des Bauvorhabens könnten befürchtet haben, dass es in diesem Ausschuss keine Mehrheit für eine Befreiung gibt.
Auf jeden Fall haben die Ratsherren Koll (CDU) und Möller (SPD) gehandelt. Sie sind nicht nur Ratsherren, sondern gleichzeitig auch Erster und Zweiter Stadtrat und damit Vertreter des Bürgermeisters. Der Bürgermeister war im Urlaub und als stellvertretende Leiter der Verwaltung haben sie nach gründlichem Studium der Zuständigkeitsordnung festgestellt, dass die Zuständigkeit nicht im GUT liegt, sondern im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (STeP). Beide sind selber Mitglied in diesem Ausschuss. Ein Ergebnis gewissenhafter Verwaltungsarbeit. Ein Schuft, wer Böses dabei denkt.

Nach hinreichend emotioneller Diskussion während der Sitzung des STeP wurde dann entschieden, die Kommunalaufsicht anzurufen. Sie sollte um Rat gefragt werden, welcher Ausschuss tatsächlich zuständig ist. Als Antwort kam der Hinweis zurück, dass die Zuständigkeit nicht klar geregelt ist und in Erwägung gezogen werden solle, die Ratsversammlung entscheiden zu lassen.
Diese Empfehlung wurde aufgenommen. Die Entscheidung über den Antrag für die Aufhebung des Biotopschutzes wurde umgehend auf die Tagesordnung der Ratsversammlung am 28. Februar gesetzt. Allerdings zeichnete sich ab, dass die Ratsherren Möller und Wegener (CDU) nicht an der Ratsversammlung teilnehmen werden. Nach den sehr knappen Abstimmungsergebnissen im GUT und STeP war es nunmehr fraglich, ob CDU und SPD in der Ratsversammlung eine Mehrheit für den Antrag bekommen würden, den Biotopschutz aufzuheben.
Obwohl Anfang Februar noch mit massivem Nachdruck daran gearbeitet wurde, eben diesen Beschluss zu fassen, sah man plötzlich offene Fragen, die vor einem Beschluss noch geklärt werden müssten.
So wurde erst einmal vom Turbo in den Kriechgang zurückgeschaltet. Meine Vermutung, man will Zeit gewinnen.
Allerdings frage ich mich auch, warum man Anfang Februar – übrigens gegen die ausdrückliche Empfehlung der Verwaltung – schon Knall auf Fall entscheiden wollte, wo die bis heute offenen Fragen doch auch damals schon hätten im Raum stehen können.

Anmerkung 1: Mir ist bewusst, dass dieser Begriff polemisch aufgefasst werden kann. Dennoch verwende ich ihn, weil er meinen Eindruck vom Vorgehen sehr treffend wiedergibt. Der Rest des Beitrages ist nicht polemisch, sondern einen leicht sarkastischen Unterton. Es fällt mir sehr schwer, in dieser Angelegenheit sachlich zu bleiben.

Voller Einsatz für zwei Stadtvillen


Am Donnerstag der Letzten Woche tagte der Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus.

Themen waren, unter anderem, die Baugebiete Düvelsbrook 1 und Düvelsbrook 2.

Zum Düvelsbrook 1 war bereits Anfang Januar ein Brief des NABU eingegangen. Vom Hörensagen war mir bekannt, dass es ein solches Schreiben gibt. Daher habe ich in der Sitzung danach gefragt.
Das Baugebiet Düvelsbrook 1 konnte damals in einem ökologisch wertvollen Gebiet am Trammer See entwickelt werden. Dort entstanden ein Dutzend Stadtvillen, einige direkt am Seeufer. Um die Eingriffe in die Natur auszugleichen, wurden im Bebauungsplan mehrere Maßnahmen (Ausgleichsmaßnahmen) festgeschrieben. Bereits Im November 2016 wurde bei einer Begehung des Gebietes festgestellt, dass entweder massiv gegen die Ausgleichsmaßnahmen verstoßen wurde oder die Maßnahmen nur eingeschränkt umgesetzt wurden. An der Begehung nahmen seinerzeit der damalige Umweltbeauftragte Herr Achim Kuhnt, die Umweltfachkraft Frau Becker-Ruser und der damalige Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt, Herr Bernd Möller (SPD) teil. Herr Möller wohnt bis heute in dem Gebiet Düvelsbrook 1 und dürfte daher ausgezeichnete Kenntnisse des Sachstandes haben. Da der Bebauungsplan während seiner Amtszeit aufgestellt wurde und er als Ausschußvorsitzender maßgeblich daran beteiligt gewesen sein dürfte, müßten ihm auch die Inhalte des Bebauungsplanes besser vertraut sein als den meisten anderen Beteiligten.

In dem Brief vom Januar 2023 wendet sich der NABU an den Kreis, in dem auch die untere Naturschutzbehörde, die untere Bauaufsichtsbehörde und die Kommunalaufsicht angesiedelt sind.

Meiner Meinung nach war dieser Schritt überfällig. Obwohl die Missstände seit fast 10 Jahren bekannt und aktenkundig sind, hat die Stadtverwaltung aus meiner Sicht hier nicht mit dem ausreichenden Nachdruck dafür gesorgt, die Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen. Offenbar bestand kein Interesse daran, die Vorgaben des Bebauungsplanes durchzusetzen oder die Verwaltung scheute den Konflikt mit den Eigentümer*innen der Grundstücke.
Erstaunlich finde ich, dass sich der Kollege Möller, der als Ausschussvorsitzender nicht nur für Stadtentwicklung, sondern damals auch für Umwelt zuständig war, nur wenig bis gar kein Engagement erkennen ließ, die Missstände in seiner Nachbarschaft zu benennen und abstellen zu lassen.

Noch erstaunlicher finde ich sein jetzt ungewohnt vehementen Einsatz, den Bebauungsplan für das Baugebiet Düvelsbrook 2 voranzutreiben. So wie es scheint ist es seine Absicht, den Bebauungsplan noch vor Ende der Legislaturperiode durchzubringen oder die Planungen so weit zu entwickeln, dass sie mehr oder kaum noch unumkehrbar sind.

Die eigentliche Problematik besteht darin, dass sich im Planungsgebiet Düvelsbrook 2 fünf geschützte Biotope befinden.

Die weitergehende Problematik besteht darin, dass es die selben Akteure sind, die hier wieder einmal zu Werke gehen. Nun vertritt Ratsherr Möller zwar die Ansicht, dass man die Missstände im Gebiet Düvelsbrook 1 zwar kenne, aber dass man zwischen der Aufstellung eines Bebauungsplanes, für den es ein öffentliches Interesse gibt, und den Akteuren von damals unterscheiden müsse.
Ich teile diese Ansicht nicht. Vielmehr darf man meiner Meinung nach von der Vermutung ausgehen, dass die Akteure, die bei der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen im Baugebiet Düvelsbrook 1 schon nicht die erforderliche Zuverlässigkeit unter Beweis gestellt haben, das auch beim Baugebiet Düvelsbrook 2 nicht tun werden. 

Rechtlich ist es so, dass der Biotopschutz aufgehoben werden kann, wenn es ein „überwiegendes öffentliches Interesse“ gibt. Hier kann ich der Vorlage der Verwaltung, über die am vergangenen Donnerstag diskutiert wurde, durchaus folgen. Sie stellt fest:
„Das „überwiegende öffentliche Interesse“ einer Bebauung ist absehbar nicht begründbar, …“.
Damit wäre eine Befreiung vom Biotopschutz nicht möglich, Ohne diese Befreiung könnten zwei Stadtvillen in dem Bereich entstehen, mit Befreiung wären es fünf oder sechs.
Wenn man sich den Wohnraumbedarf in Plön ansieht, dann wird man feststellen, dass hochpreisige Eigentumswohnungen relativ verfügbar sind und auch weiterhin gebaut werden (Gänsemarktviertel: 30-40 oder mehr – Bahnhofstraße: 8/9 über 10), des fehlen vor allem bezahlbare Mietwohnungen und geförderter Wohnungsbau.
Ich weiß nicht, was man rauchen muss, um hier ein „überwiegendes öffentliches Interesse“ zu erkennen. Mit sehr, sehr viel Phantasie ist es nicht getan.

Hinzu kommt, dass die Untere Naturschutzbehörde bereits vor 5 Jahren deutlich gemacht hat, dass eine Befreiung vom Biotopschutz nicht in Aussicht gestellt werden kann. Vielleicht sollten sich diejenigen im Klaren darüber sein, dass die Entscheidung, den Biotopschutz aufzuheben, später rechtlich anfechtbar sein könnte und dann weitere Kosten verursacht.

Weil in der Sitzung der Begriff Schadensersatz fiel möchte ich darauf hinweisen, dass das nun wiederum Blödsinn ist. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist ein ergebnisoffenes Verfahren. Ein Investor hat keinen Anspruch darauf, dass am Ende des Verfahrens auch tatsächlich ein Bebauungsplan in der Ratsversammlung beschlossen wird. Er kann keinen Schadensersatz aus dem Umstand ableiten, dass Bebauungsplan nicht zustande kommt.
Anderes sähe es aus, wenn ein Bebauungsplan beschlossen wurde und rechtskräftig ist. Wird ein solcher Bebauungsplan aufgehoben (z.B. der Bebauungsplan für das Gänsemarktviertel), dann kämen Schadensersatzforderungen durchaus in Betracht. 

Bei den finanziellen Auswirkungen wird darauf hingewiesen, „dass durch ein neues Baugebiet Wohnraum geschaffen und zusätzliche Einwohner:innen gewonnen werden, die zu entsprechenden dauerhaften Steuererträgen, Finanzausgleichszuweisungen etc. zugunsten des städtischen Haushaltes führen.“ Das ist keine verläßliche Aussage. Hier wären Ausgaben z.B. für Kindergartenplätze oder für Beiträge zum Schulverband gegenzurechnen. Einen entsprechenden Anhaltspunkt über die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen würde sich durch eine Folgekostenberechnung ergeben, die an sich zwingend vorgeschriebenen ist. Die gibt es aber noch nicht.

Das Sahnetüpfelchen auf dem Skandal ist aber, dass in der ursprünglich veröffentlichten Vorlage vorgesehen war, dass die Entscheidung über die Entlassung aus dem Biotopschutz durch den Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus getroffen wird.

Dann haben sich der Erste und der Zweite Stadtrat, die Ratsherren Möller (SPD) und Koll (CDU) über die Akten gebeugt und die Zuständigkeitsordnung dahingehend ausgelegt, dass die Zuständigkeit beim Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung liegt. Der Beschlussvorschlag wurde dann kurzfristig und ohne weitere Information an die Mitglieder des Ausschusses oder die Mitglieder der Ratsversammlung entsprechend geändert.
Es dürfte übrigens keine*n überraschen, dass Herr Möller und Herr Koll Mitglieder in ebendiesem Ausschuss sind.