SUE, Zuschusswesen und meine Probleme damit

Gestern tagte der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie (SUE).

Die wichtigsten Entscheidungen:
– CDU, SPD und Grüne kürzen den Zuschussantrag des Musikzuges um ein Drittel
– Der Antrag für KulturOrtNord wird mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in voller Höhe genehmigt, obwohl der Verein keinen vollständig ausgefüllten Antrag abgegeben und die Zuwendungen der letzten 4 Jahre nicht abgerechnet hat.
– Mit deutlicher Mehrheit wurde dafür gestimmt, dass Obstbäume weiterhin unter die Bestimmungen der Baumschutzsatzung fallen.
– mehrheitlich wurde entschieden, dass die Verwaltung einen überarbeiteten Entwurf für die Baumschutzsatzung vorlegen soll, der Ausnahme- und Befreiungsregelungen enthält, die „in Richtung des Interesses städtebaulicher Entwicklung gehen“ könnten.

Heute befasse ich mich erst einmal mit dem Zuschusswesen. Die Entscheidungen, die getroffen wurden, habe ich in zwei Fällen nicht mitgetragen.

Tagesordnungspunkt (TOP) 9 / Unterstützung des Musikzuges
Hierzu lag ein Antrag vor, den Musikzug mit 800,- € Mietzuschuss pro Monat zu unterstützen.
Wir erinnern uns: Der Musikzug war über viele Jahre ein bedeutender Träger der Jugendarbeit in Plön. Mit mehreren Titeln als Deutsche Meister war bundesweit bekannt und ein Aushängeschild für unsere Stadt. Zu zahlreichen Anlässen hat er aufgespielt. So erinnere ich mich gut, dass er nach dem Abschluss der Sanierungsarbeiten durch die neu gestaltete Lübecker Straße gezogen ist. Seine Heimstatt hatte der Verein im ehemaligen Schießstand des TSV Plön unter der Realschulturnhalle. Mit dem Abriss der baufälligen Halle hat sich nicht nur die Situation mit der Hallennutzung durch die Plöner Sportvereine deutlich verschlechtert, auch der Musikzug hat gelitten. Die Proben fanden in verschiedenen Proberäumen verteilt übers Stadtgebiet statt, die Instrumente litten unter den provisorischen Lagerplätzen. Die Coronajahre beeinträchtigten das Vereinsleben. Mitglieder haben den Verein verlassen, es kamen weniger Neumitglieder.
Jetzt hat der Verein die Möglichkeit, von der Marius Böger Stiftung geeignete Räumlichkeiten zu mieten. Räumlichkeiten, die sowohl als Proberäume wie auch als Vereinsheim genutzt werden können. Die Marius Böger Stiftung ist dem Musikzug im Rahmen ihrer Möglichkeiten schon sehr weit entgegen gekommen. Einen Teil der Kosten kann der Verein selber aufbringen. Trotzdem bleibt eine Finanzierungslücke von 800,- €.
Mein Fraktionskollege Stefan Kruppa und ich haben uns dafür ausgesprochen, dem Musikzug diese 800,- € im Monat zu gewähren. CDU- und SPD-Fraktion hatten sich im Vorfeld abgesprochen. Sie haben beantragt, dem Musikzug für 3 Jahre einen monatlichen Mietzuschuss von 400,- € zu gewähren sowie eine Einmalzahlung von 4.000,- Euro.
Wir haben unseren Antrag aufrechterhalten und die Forderung auf eine Begrenzung auf 3 Jahre aus dem Antrag von SPD und CDU übernommen. Nach diesen drei Jahren wäre neu zu beschließen. Das hätte dem Musikzug zeit gegeben, in ruhige Fahrwasser zu kommen und sich um das „operative Geschäft“ zu kümmern und das Vereinsleben voranzubringen.
Leider konnten wir unsere Kolleg*innen nicht überzeugen diesen weg mitzugehen. Bei zwei Ja- und acht Neinstimmen wurde der Antrag abgelehnt.
Der Antrag der CDU und SPD wurde dann zur Abstimmung gestellt und mit acht Ja-Stimmen bei zwei Enthaltungen (Stefan Kruppa und ich) angenommen. Da die Marius Böger Stiftung nach Auskunft der Bürgermeisterin ein weiteres Entgegenkommen angedeutet hatte, wurde dem Musikzug noch mit auf den Weg gegeben, sich um weitere Förderung zu bemühen. Sollte das nicht klappen, könne der Musikzug noch einmal über eine Erhöhung der Förderung sprechen. 
Ich war enttäuscht. 

TOP 10 / Zuschussanträge Kultur 2025
Im Grunde genommen waren es die üblichen Antragsteller*innen, die Zuschüsse beantragt haben. Dazu gehören das Kulturforum für zahlreiche Veranstaltungen (3000,- €), der Kunstverein (3100,- €) und die Volkshochschule (15.648,- €). Neu unter den Antragstellern ist der KulturOrtNord. Er hat für Konzerte in der Schlossgärtnerei und im Museum einen Zuschuss von 1500,- € beantragt.
Diesen Antrag habe ich sehr kritisch gesehen. Es gab seit 2021 eine mündliche Kooperationsvereinbarung, auf deren Basis die Arbeit des Vereins, beginnend in Corona-Zeiten, gefördert wurde. Diese Vereinbarung sollte nun übergehen in das Zuschusswesen. Es lag zwar ein Antrag vor, der nicht termingerecht eingegangen ist (das war kaum einer der Anträge und vielleicht sollten wir den Termin ein wenig später im Jahr festsetzen), und auch nicht auf dem entsprechenden Vordruck eingereicht wurde. Durch den Umstand, dass das offizielle Formular nicht genutzt wurde, hat der Antragsteller auch nicht die Bedingungen, unter denen ein Zuschuss gewährt wird, Zu den Bedingungen gehört beispielsweise eine zeitnahe Abrechnung.
Mit unseren Zuschüssen sollen Vereine ermutigt werden, Veranstaltungen durchzuführen, indem das finanzielle Risiko für die Vereine reduziert wird. Decken zum Beispiel die Einnahmen aus dem Kartenverkauf und dem Caterina die Veranstaltungskosten zum Teil oder vollständig, dann ist der Zuschuss anteilig oder vollständig zurückzuzahlen.
Wie sich herausstellte, wurden die Zuschüsse für KulturOrtNord aber in den Jahren von 2021 bis 2024 nicht abgerechnet. 
Eine Kostenaufstellung lag zum Zeitpunkt der Antragstellung auch nicht vor, wurde aber noch einen Tag vor der Sitzung übermittelt.
Auch wenn die Kooperation bisher aus einem anderen Titel des Haushaltes bezahlt wurde, war ich unter diesen Umständen nicht bereit, diesem Zuschussantrag zuzustimmen. Mit drei Stimmen der SPD und einer Stimme von Bündnis 90/Die Grünen wurde der Antrag angenommen. Die Ausschussvorsitzende (Bündnis 90/Die Grünen) hatte sich für befangen erklärt. Die CDU (drei Stimmen) und mein Fraktionskollege Kruppa haben sich der Stimme enthalten.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung tagt nächste Woche Mittwoch

Wir werden in der Fraktion noch über die Themen beraten, aber meinePositionen sind relativ klar. Worum wird es gehen?

– Zukunftsorientierte & nachhaltige Weiterentwicklung des touristischen Nutzungskonzeptes im Plöner Bahnhof. Ursprünglich stand unter dieser Überschrift einmal eine millionenschwere Umbaumaßnahme des Plöner Bahnhofes. Davon sind wir wohl erst einmal abgekommen. Für mich ist klar, dass die Stadt als Arbeitgeberin eine Vorbildfunktion hat und die gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen des Arbeitsschutzes eingehalten werden müssen. Daher habe ich gemeinsam mit meinen Kollegen von der FWG-Fraktion gefordert, dass verschiedenen Optionen für den Umbau vorgelegt werden, um dann eine Entscheidung zu treffen, was gemacht werden soll. Insbesondere habe ich darauf hingewirkt, dass eine der Optionen lediglich die Baumaßnahmen (und Kosten) aufzeigt, die aus Gründen des Arbeitsschutzes unumgänglich sind. Die Tagesordnung der Sitzung ist bereits im Bürgerinformationssystem einsehbar. Leider trifft das für die Vorlage der Verwaltung mit den entsprechenden Vorschlägen noch nicht zu.

– Das gilt auch für den Standort der neuen Obdachlosenunterkunft. Eigentlich ist das Grundstück an der B 76 gegenüber der Gartenstrasse schon länger dafür vorgesehen. Für den Kauf wurde Geld in den Haushalt eingestellt. Ich bin mir nicht sicher, ob sich das Grundstück nicht schon im Eigentum der Stadt befindet. Bisher war vorgesehen, das Konzept „Housing First“ umzusetzen, mit dem die Leute erst einmal von der Straße geholt werden und dann durch gezielte Sozialarbeit wieder in den Alltag integriert werden sollen. Dieses Konzept hat sich an anderen Orten bereits gut bewährt.

– Parkplätze für Menschen mit Beeinträchtigungen. Hierzu gab es bereits im Frühjahr eine Diskussion. Da der Beauftragte für Menschen mit Beeinträchtigungen kein eigenen Antragsrecht hat, wurde ich von den Ausschussmitgliedern gebeten, für ihn einen Antrag zu stellen. Das habe ich dann auch getan. Der Antrag wurde zu einer großen Überraschung dann abgelehnt, auch von Kolleg*innen, die mich darum gebeten hatten. Als Kompromiss wurde auf Vorschlag der Bürgermeisterin beschlossen, erst einmal die Umbaumaßnahmen auf dem Marktplatz abzuwarten und die Belegung der Parkplätze für Menschen mit Beeinträchtigungen den Sommer über zu beobachten, um dann später neu zu beraten und zu entscheiden. Jetzt ist es wohl so weit.
Hierzu gibt es bereits eine Vorlage. Im Zeitraum vom 10.06. bis 31.07. wurden die Parkplatzbelegungen dokumentiert. Als Spitzenwert wurde die Belegung von 6 der 18 Plätze ermittelt. Am Wochenende wurde nicht gezählt.
Die Verwaltung sieht keinen Handlungsbedarf. Ich persönlich bin der Auffassung, dass zumindest der Parkplatz für Menschen mit Beeinträchtigungen, der sich auf dem Längsstreifen an der Stadtgrabenstraße befindet, verlegt werden muss, weil er nicht normgerecht ist. Ansonsten bn ich an der Meinung des Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigungen interessiert. 

– Geförderter Wohnraum. Die SPD Fraktion stellt den Antrag, eine Regelung für den Sozialwohnungsbau zu beschließen. Vor 10 Jahren hatten wir noch ca. 500 Sozialwohnungen in Plön. Heute sind es wohl nur noch 88, also weniger als 80% des alten Bestandes. Um auch zukünftig bezahlbaren Wohnraum bereitzustellen, sollen nach der Vorstellung der SPD zukünftig bei der Errichtung von Mehrfamilienhäusern mit über 10 Wohneinheiten 30% der Wohnungen Sozialwohnungen sein.
Das ist natürlich ein Spagat. Einerseits müssen Investoren gefunden werden, die diese Forderung in einem städtebaulichen Vertrag akzeptieren, andererseits ist es eine gesellschaftliche Aufgabe, auch Menschen mit geringem Einkommen eine Wohnmöglichkeit in der Stadt zu bieten und steigenden Mieten entgegenzuwirken.
Ich persönlich könnte mir eine solche Lösung vorstellen, gleichzeitig bin ich mir nicht sicher, ob sich für den Vorschlag eine Mehrheit finden wird. Vielleicht läuft es auch auf einen Kompromiss hinaus.

– Spannend kann es auch im nichtöffentlichen Teil der Sitzung werden. Dort steht der „Bebauungsplan 65, Düvelsbrook Süd“ zur Beratung über das weitere Vorgehen auf der Tagesordnung. Ohne in die nicht-öffentlichen Details zu gehen, aber meine persönliche Meinung (die nicht mit der Meinung meiner Kolleg*innen aus der Fraktion übereinstimmen muss): – ich kann mir nicht vorstellen, dass hier ein Bebauungsplan jemals zur Genehmigungsreife gebracht werden kann, weil sich in dem Gebiet mehrere geschützte Biotope befinden.
Bereits beim unmittelbar angrenzenden Baugebiet Düvelbrook Nord wurden vom Investor und von Bauherren Auflagen und Vorgaben aus dem Bebauungsplan nicht oder nur teilweise umgesetzt. Unter Tagesordnungspunkt 12 (öffentlich) des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie am 21. September ist ein Schreiben des NABU einsehbar, in dem die Versäumnisse und Verstöße dokumentiert sind.
Ein Protokoll des Ortstermins von Kreis- und Stadtverwaltung liegt nach meinem Kenntnisstand noch nicht vor.

Vor der Kommunalwahl im vergangenen Jahr wurde am 05. April 2023 in der Ratsversammlung öffentlich darüber abgestimmt, ob der Antrag bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises gestellt werden solle, „drei Biotope von den Regelungen der bundes- und landesrechtlichen Schutzvorschriften auszunehmen.“
Die Ratsversammlung hat das mit knapper Mehrheit (10 Nein-Stimmen bei 9 Ja-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.)

Die Verwaltung hat danach folgerichtig empfohlen, den Aufstellungsbeschuss für den Bebauungsplan aufzuheben. Aus meiner Sicht wäre das die logische Konsequenz gewesen.
Dass das Thema erneut auf der Tagesordnung auftaucht werte ich als Versuch, es nach der Kommunalwahl doch noch einmal zu versuchen. Vielleicht klappt es ja jetzt.
Nach meiner Meinung ist aber jede weitere Beschäftigung mit dem Thema rausgeschmissene Zeit (Arbeitszeit der Verwaltung) und damit auch rausgeschmissenes Geld (Steuergeld).

Was ich davon halte – und an meiner Meinung hat sich nichts wesentliches geändert -habeich in meinem Redebeitrag in der Ratsversammlung am 05.04.2023 unter dem öffentlich behandelten TOP 11 gesagt. Meine Aussage ist im Protokoll nachzulesen. Der Einfachheit halber habe ich es aber hier hineinkopiert und nachträglich einige Ergänzungen eingefügt, um einige missverständliche oder falsche Passagen klarzustellen. Ich will nicht auf die Protokollführung schimpfen, zumal es gut sein kann, dass ich in meinem Redebeitrag im Eifer des Gefechtes auch einige Fehler gemacht habe.
 
„Ratsherr Buth leitet ein, . … Argumente, die hier zum Teil sehr langatmig angeführt wurden, sind zum Teil nicht zutreffend. Wenn hier behauptet wird, wir haben eine fast durchgehende Wohnbebauung am Ufer des Trammer Sees, vom Osterterp bis zum Düvelsbrook Nord, so ist das einfach falsch. Von der Trammer Furt bis zum Düvelsbrook Nord haben wir ein weitgehend naturbelassenes Ufer, und diese Ufer wird beeinträchtigt durch das Baugebiet Düvelsbrook Nord. Und zwar aus einen Grund: Weil die Ausgleichsmaßnahmen, die dort vorgesehen waren, von den Anwohner:innen und Anwohnern nicht eingehalten wurden. Bei den Akteuren, die mit dem Baugebiet Düvelsbrook Nord verbunden sind, handelt es sich im Wesentlichen um die Akteure, die jetzt auch das Baugebiet Düvelsbrook Süd entwickeln wollen. Er hat Zweifel, ob wirklich die erforderliche Zuverlässigkeit vorhanden ist, das sensible Biotop in die Hände der Leute zu geben, die bereits bei dem anderen Baugebiet sich ganz offensichtlich nicht an die Vorgaben für Ausgleichsmaßnahmen gehalten haben. Das eigentliche Problem ist folgendes: Es existiert ein (nachträgliche Einfügung von mir: „Aufstellungsbeschluss für einen“) Bebaungsplan; dieser wurde beschlossen und ermöglicht die (Nachträgliche Anmerkung von mir: „zukünftige“ Bebauung. Die bleibt auch weiterhin so bestehen, auch wenn kein Antrag auf Befreiung vom Biotopschutz beantragt wird. D. h., es könnte dort zwei bis drei Stadtvillen entstehen, was in etwa dem entspricht, was mit dem (nachträgliche Einfügung von mir: Aufstellungsbeschluss) für den B – Plan beschlossen wurde. Wenn nunmehr die Befreiung aus dem Biotopschutz durchgesetzt werden kann, könnten dort zusätzliche zwei bis drei Stadtvillen entstehen. Wir sind an Recht und Gesetz gebunden. Das geht aus der ursprünglichen Vorlage der Verwaltung ja auch hervor. Um überhaupt eine Befreiung aus dem Biotopschutz erreichen zu können, muss (nachträgliche Einfügung von mir: es) ein übergeordnetes öffentliches Interesse an den Vorhaben geben. Dieses übergeordnete öffentliche Interesse ist in der Vorlage weder genannt noch begründet. Von daher bleibt der Kreisverwaltung in Form der UNB gar nichts anderes übrig, als einen Antrag der Stadt abzulehnen. Hinzu kommt, dass die UNB bereits in Vorgesprächen verlautbart hat, das s eine Befreiung vom Biotopschutz nicht in Aussicht gestellt werden kann. Der Hinweis, dass keine Kosten entstehen, ist auch falsch. Das überwiegende öffentliche Interesse begründen zu müssen, bedarf eines hohen Maßes administrativer Qualität, was eine ganze Menge an Verwaltungsarbeit erfordert. Wenn der Antrag an den Kreis geht, wird er abgelehnt, was sodann das verwaltungsgerichtliche Verfahren anstößt. Da das Verfahren Arbeitszeit- und Kraft bindet, entstehen an die dieser Stelle Kosten. Insoweit bezeichnet er ein Festhalten an der Antragstellung als unverantwortlich und bittet die Anwesenden, sich seinen Überlegungen anzuschließen.

Das schöne an ausführlichen Protokollen ist ja, dass man nachvollziehen kann, wer wann welche Position bezogen hat. Damit läßt sich auch später die politische Verantwortlichkeit für Entscheidungen klar zuordnen.  

Noch vier Sitzungen bis Weihnachten

Das Jahr geht zu Ende. Bis Anfang Dezember werden noch alle Ausschüsse tagen, am 11. Dezember tritt die Ratsversammlung zusammen. Die „Weihnachtssitzung“ der Ratsversammlung wird übrigens in der Marineunteroffizierschule stattfinden. 

Als erster Ausschuss wird der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie (SUE) am Donnerstag dieser Woche um 18:30 in der Aula am Schiffsthal zusammenkommen.
Für mich sind die Schwerpunktthemen:

– Der Antrag des Musikzuges auf finanzielle Unterstützung für die Anmietung eines Vereinsheims. Durch den Abriss der „Realschulturnhalle“ hat der Musikzug sein Vereinsheim verloren. Seither leidet der Vereinsbetrieb. Es gibt derzeit keinen wirklich geeigneten Übungsraum, die Instrumente werden an verschiedenen Orten und nicht immer unter guten Bedingungen gelagert, das Vereinsleben leidet. Darunter leidet die Mitgliederzahl des bundesweit bekannten und anerkannten Musikzuges. Jetzt gibt es die Möglichkeit, einen geeignete Räumlichkeiten von der Marius Böger Stiftung anzumieten. Dazu wird ein Mietzuschuss in Höhe von 800,- € monatlich beantragt.
Unter den Kolleg*innen gibt es unterschiedliche Meinungen, aber ich persönlich tendiere dazu, dem Antrag zuzustimmen.

– Zuschussanträge Kultur 2025. Anträge wurden gestellt vom Kulturforum, Kunstverein, der Volkshochschule, der Gesellschaft zur Förderung des traditionellen Jazz, dem Verein KulturOrtNord und der Open Dance Experience
Die ersten vier wurden bisher gefördert und die Anträge sind aus meiner Sicht mit kleinen Einschränkungen in Ordnung. Ob ich für die Förderung des KulturOrtNord meinen Finger heben werde, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. Zu dem Antrag habe ich eine Anfrage an die Verwaltung gestellt. Auf die Antworten warte ich noch. Da es seit Jahren ein Grundsatz ist, keine Veranstaltungen privater Veranstalter*innen zu fördern, werde ich dem Antrag der Open Dance Experience voraussichtlich nicht zustimmen. Weichen wir von dem Grundsatz ab, müssten wir im Rahmen der Gleichbehandlung auch andere Veranstaltungen privater Anbieter unterstützen.
Ich trete grundsätzlich für eine strikte Ausgabendisziplin ein. Gleichzeitig habe aber auch immer wieder zum Ausdruck gebracht, die Axt nicht an die Veranstaltungen zu legen, die Plön lebens- und liebenswert machen und zu einer positiven Außendarstellung beitragen. Auch wenn das Einsparpotential gering ist kann dass nicht heißen, rauszupulvern was drin ist.
Ein strenger Maßstab ist und bleibt das Maß der Dinge.

– Baumschutzsatzung. Zum Zeitpunkt, als die Baumschutzsatzung erstellt wurde, habe ich mich vehement dafür eingesetzt, dass Obstbäume nicht mit aufgenommen werden. Seinerzeit stand ich relativ alleine auf diesem Standpunkt. Mittlerweile habe ich meine Meinung zu dem Thema geändert. Einige Kolleg*innen haben das wohl auch. Die CDU-Fraktion hat den Antrag gestellt, Obstbäumen den Schutz zu entziehen. Da es mit dem Schutz alter, großer Obstbäume offenbar in der Zeit seit Inkrafttreten der Baumschutzsatzung keine Probleme gegeben hat, werde ich der Empfehlung der Verwaltung folgen und dafür stimmen, den Schutzstatus nicht aufzuheben.
Zudem soll die Baumschutzsatzung nach den Vorstellungen der CDU-Fraktion so geändert werden, dass Genehmigungen für Baumfällungen aus Gründen des Städtebaus erleichtert werden. Auch hier sind nach meiner Kenntnis bisher keine Bauvorhaben auf Basis der Baumschutzsatzung verhindert worden. Im Fall der Birken in der Stettiner Straße, für deren Fällung ich mich seinerzeit eingesetzt habe, wurde ein Kompromiss erzielt, mit dem nach meiner Wahrnehmung alle gut leben können.
Auch im Bezug auf den Städtebau sehe ich keine Veranlassung, an der Baumschutzsatzung etwas zu ändern.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP) tagt am Mittwoch in der Woche darauf, gleiche Zeit, gleicher Ort. Worum wird es gehen?
Dazu in einem späteren Beitrag mehr.

Wer ist Schuld am Stillstand beim Bauprojekt Gänsemarktviertel?

In den Kieler Nachrichten vom 08. August 2024 wurde auf Seite 25 über den Stillstand des Neubauprojektes „Gänsemarktviertel berichtet.
Die Autorin des Artikels schreibt: „Das Gänsemarktviertel stockt also durch einen Verwaltungsakt,  der offensichtlich viel Zeit kostet.“ Danach zitiert sie den Vertreter (Herrn Mergel) der Investorin (die Firma H-Projektierung): „Wir stecken in den Fängen der öffentlichen Verwaltung mit Fristen und hoher Absicherungsmentalität.“

Nach meiner Meinung entsteht dadurch der Eindruck, dass der Verwaltung der schwarzen Peter zugeschoben und öffentlich Druck ausgeübt werden soll. So einfach sollte man es sich nicht machen.
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Tatsächlich bewerte ich die Sache etwas anders.

Für den Verzug gibt es laut dem Zeitungsbericht
zwei Probleme:

1. Eine Baulast, die der Erteilung einer Baugenehmigung entgegensteht. Der Investorin ist es dem Anschein nach bislang nicht gelungen, eine einvernehmliche Lösung bezüglich einer Baulast zu finden. Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers oder einer Grundstückseigentümerin. Da hier von einer „nachbarschaftlichen Baulast“ geschrieben wird, könnte es sich möglicherweise um ein Problem zu handeln, das zwischen der Firma H-Projektierung und dem Nachbarn bzw. der Nachbarin zu lösen ist. Allerdings darf der Kreis keine Baugenehmigung erteilen, solange eine Baulast auf dem Grundstück liegt, die dem Bauantrag entgegensteht.
Details sind mir nicht bekannt, aber auf Grundlage des Artikels der Kieler Nachrichten sehe ich hier eher ein Problem, das nach meiner Meinung ausschließlich durch die Investorin zu lösen ist.

2. Eine fehlende Ausführungsplanung. Die Ausführungsplanung legt fest, wie und in welcher Qualität – in diesem Fall der Verbindungsweg zwischen Gänsemarkt und der Straße „Am Schwanensee“ – ausgebaut wird. Schwere Fahrzeuge wie Feuerwehr, Müllabfuhr und Krankenwagen müssen den Weg befahren können, ohne ihn zu beschädigen und ausreichend Platz zum Rangieren haben.
Das kann nach meiner Überzeugung aber nur auf Basis einer Ausführungsplanung sichergestellt werden, die den Richtlinien zur Anlage von Straßen entspricht.
Es reicht nach meiner persönlichen Auffassung nicht aus, dass die Investorin zusagt, den Müllfahrzeugen, der Feuerwehr, Krankenwagen und Fußgänger*innen auf einem neu zu schaffenden Weg Platz einzuräumen.

Ich könnte hier sehr ins Detail gehen, aber da es sich um nicht-öffentlich beratene Vertragsangelegenheiten handelt, tue ich das nicht.

Es ist aber kein Geheimnis, dass es grundsätzlich drei Optionen und verschiedene Varianten für die Finanzierung, den Bau und den Unterhalt (Folgekosten) geben könnte:

Erstens. Es entsteht ein Privatweg. Das Risiko liegt dann ganz bei der Investorin.
Aus städtebaulicher Sicht sehe ich ohnehin kein zwingendes städtebauliches Erfordernis für einen öffentlichen Verbindungsweg zwischen Gänsemarkt und der Straße „Am Schwanensee“.
Die Ausführungsplanung, der Bau und die Folgekosten wäre in diesem Fall allein in der Verantwortung der Investorin.

Zweitens: Der Weg wird von der Investorin gebaut und dann als öffentlicher Weg an die Stadt übergeben.
In einem solchen Fall sollte es selbstverständlich sein, dass die Stadt darauf achtet, dass der Weg so gebaut ist, dass er der Richtlinie zur Anlage von Straßen entspricht. Damit ist das Risiko im Bezug auf Nachbesserungen und Folgekosten für die Stadt deutlich besser kalkulierbar. Ich würde hier auch eher von Risikominimierung als von „Absicherungsmentalität“ sprechen.

Drittens: Die Stadt baut den Weg selber. Das wäre eine Investition in fremdes Eigentum und wohl rechtlich auch nicht zulässig, außer, die Investorin überträgt der Stadt vorher die Flächen. Aus meiner Sicht sprechen vier Argumente gegen diese Lösung. Zum ersten müsste die Stadt den Weg Kreditfinanzieren, zum zweiten läge das volle finanzielle Risiko für Kosten und Folgekosten bei der Stadt, zum dritten wäre die Umsetzung des Wegebaus von der Haushaltsaufstellung der Stadt und der Genehmigung des städtischen Haushaltes durch die Kommunalaufsicht abhängig und nicht zuletzt wäre eine Koordinierung der Bauarbeiten erforderlich, was zu weiteren Reibungsverlusten und Verzögerungen führen könnte.
Damit würde man das Verfahren nach meiner Einschätzung tatsächlich weiter in die Länge ziehen. Daran kann aber niemandem gelegen sein.

Ich wünsche mir schon, dass das Bauvorhaben jetzt zügig in die Umsetzung geht, sofern die berechtigten Interessen der Stadt berücksichtigt werden und die nachbarschaftlichen Hinderungsgründe aus dem Weg geräumt sind.

Abschließend möchte ich aber dennoch betonen, dass ich mit dem Bauvorhaben als Ganzem nicht wirklich glücklich bin. Hier soll jetzt ein massiver Riegelbau entstehen. Genau das sollte mit dem Bebauungsplan eigentlich verhindert werden. Die ursprüngliche Absicht war es, dass hier ein Baugebiet entwickelt wird, das sich am kleinteiligen Stil des Gänsemarktes orientiert. Die seinerzeit vom Kreis geäußerten Bedenken zu den Formulierungen im Bebauungsplan wurden aber nicht berücksichtigt.

Nach meiner ganz persönlichen Meinung wird den Bausünden in Plön jetzt eine weitere hinzugefügt.

Durch den Bebauungsplan besteht aber ein Baurecht für die Investorin.
Ich habe Änderungen am Bebauungsplanes in der Vergangenheit mitgetragen, da das Kind aus meiner Auffassung ohnehin in den Brunnen gefallen ist.
Was ich nicht mittragen werde ist eine Übertragung des Risikos von der Investorin auf die Stadt. 

Aufgeheiztes Sitzungsklima zum Thema Klima

In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie (SUE) am 04. Juli 2024 gab es zwei Tagesordnungspunkte, die sich mit dem Klimaschutz befasst haben.

Um es gleich klarzumachen, bevor ich hier möglicherweise von der falschen Seite vereinnahmt werde, hier ein klares Statement. Die Veränderungen des Klimas, die wir gerade erleben, sind nach meiner festen Überzeugung durch den Menschen verursacht. Geht es so weiter, werden wir echte Probleme bekommen. Die Starkregen- und Hochwasserereignisse, die wir gerade vor allem in Süddeutschland erleben, sind harmlos gegen das, was uns eventuell noch bevorsteht. Darum bin ich überzeugt, dass wir zügig und wirksam gegen den Ausstoß von Klimagasen vorgehen sollten. Nicht überzeugt bin ich von überflüssigem Aktionismus. In der Ruhe liegt die Kraft.

Zum Klimaschutz gibt es jetzt gleich drei Untersuchungen in Plön:

1. Die Erstellung einer Kälte und Wärmeplanung (KWP) ist in Auftrag gegeben. Sie ist der aus meiner Sicht der entscheidende erster Baustein für die Umsetzung der Wärmewende. Diese Maßnahme unterstütze ich. Sie ist auch alternativlos, weil sie für Plön durch ein Landesgesetz vorgeschrieben ist. Entsprechend der Bundesgesetzgebung wäre Plön überhaupt nicht verpflichtet, eine KWP zu erstellen.
Die Information über den Sachstand erfolgte in der Sitzung unter Tagesordnungspunkt 7,
„Start der kommunalen Wärme- und Kälteplanung – ZeitGrad stellt vor.“
Die Abgabe der KWP beim Land sollte ursprünglich bis Ende Dezember 2024 erfolgen, der Termin wurde auf Anfang 2025 geschoben. Nach der Präsentation des Büros ZeitenGrad gibt es für mich zwei Aspekte, die es weiter genau zu beobachten gilt:

Erstens: Die KWP kann als Satzung, also als städtisches Gesetz, beschlossen werden. Sie muß aber nicht als Satzung beschlossen werden. Hier ist noch herauszuarbeiten und zu bewerten, was das für unsere Bürger*innen bedeuteten würde und ob der Beschluss einer Satzung tatsächlich sinnvoll ist.

Zweitens: Auf welchen Flächen sollen die Anlagen gebaut werden, die für den Betrieb eines Nahwärmenetzes erforderlich sind. Diese Anlagen müssen, um größere Wärmeverluste auf dem Transport der Wärme zu vermeiden, möglichst dicht an dem Bereich bebaut werden, der mit einem Nahwärmenetz versorgt werden soll. Im Moment kann ich mir nur wenige Flächen vorstellen, die dafür geeignet sind und auch tatsächlich dafür zur Verfügung stehen.
In dem Zusammenhang ergibt sich eine weitere Fragestellung. Regenerative Wärme aus Sonnenenergie steht im Sommer im Überfluss zur Verfügung, aber leider nicht im Winter, wenn sie benötigt wird.
Damit könnte zu den Systembestandteilen auch ein Großwärmespeicher gehören. Hier bliebe abzuwarten, wie ein solcher Speicher umgesetzt werden soll. Einen „Wärmeturm“ im Bereich Seewiesen oder auf dem Gelände des Klärwerkes lehne ich unter Berücksichtigung des Landschaftsbildes kompromisslos ab. Auch an anderen Orten, wo das Landschaftsbild in seiner Wahrnehmung nachhaltig beeinträchtigt würde, kommen für mich nicht in Frage. Hier müssen andere Lösungen gefunden werden.

2. Das Quartierskonzept Plön SüdWest ist ein Bestandteil des Klimaschutzkonzeptes „Plön schlägt Klimawellen“; ein Name, den ich persönlich für nicht besonders gelungen halte. Die Arbeiten an dem Konzept wurden 2019 begonnen, der Entwurf des Konzeptes wurde 2021 beraten und beschlossen.
Auf Basis des Klimaschutzkonzeptes wurde am Quartierskonzept gearbeitet, jedoch mit bislang wenig greifbaren Ergebnissen im Bezug auf die Umsetzung. Kernelement des Quartierskonzeptes ist ein Nahwärmenetz. Das kann nur funktionieren, wenn es eine Bereitschaft der Hauseigentümer*innen im Quartier gibt, ihre Gebäude an das in der Diskussion stehende Wärmenetz anzuschließen. Solange aber nicht bekannt ist, wie hoch die Kosten für die Wärme sein werden, ist von den Eigentümer*innen auch kein Investitionsentscheidung zu erwarten. Was sich aber relativ sicher sagen läßt ist, dass ein Nahwärmenetz nur im Bereich Johannisstraße, Lange Straße, Markt und Schlossberg zu marktfähigen Konditionen betrieben werden kann. Was immer wir machen, es muss auch finanzierbar sein. Für die anderen Bereiche im Quartier scheinen nach jetzigem Informationsstand Einzellösungen ökonomisch sinnvoller zu sein. Diese Informationen wurden für mich plausibel durch die Firma OCF erarbeitet und dargestellt. 

3. In SUE wurde nun ein drittes Projekt vorgestellt und beschlossen. Unter Tagesordnungspunkt 6, „Forschungsprojekt Uni Kiel im Kontext SmartCity & Wärmeplanung – Plön als Modellstadt“  wurde entschieden, im Rahmen des Projektes Urban Building Energy Model (UBEM) mit der Universität Kiel und der KielRegion zusammenzuarbeiten. Bei der Zusammenarbeit geht es darum, ein Rechenmodell so zu erweitern, dass es nicht nur für Großstädte wie Kiel, sondern zukünftig auch für Kleinstädte wie Plön anwendbar ist. Mit dem Modell soll der Energiebedarf einer Stadt oder eines Quartiers sehr detailliert simuliert werden können. Ein Ziel ist es, die die Wärmeversorgungssysteme optimal zu konzipieren. Eine Verknüpfung mit anderen Modellen wie zum Beispiel einem Modell zur Stromversorgung ist möglich und sinnvoll. Damit könnte man untersuchen, ob die Stromversorgung der Wärmepumpen mit dem vorhandenen Netz überhaupt gewährleistet werden kann oder ob das Stromnetz vorher entsprechend ertüchtigt werden muss.
Das Projekt wird von Herrn Prof. Dr. Dahmke von der Universität Kiel geleitet.
Die Ausschussvorsitzende Ratsfrau Dahmke betonte zu Beginn, dass Herr Prof. Dr. Dahmke ihr geschiedener Mann ist, beide aber keine finanziellen Beziehungen mehr haben.
Auch ich sehe hier keine Befangenheit.
Die Vorlage zu dem Tagesordnungspunkt war aus meiner Sicht leider wenig konkret. Vom Grundsatz her finde ich den Forschungsansatz ausgesprochen spannend und sinnvoll.
Allerdings ist die Zusammenarbeit mit Forschungsträgerinnen keine Kern- oder Pflichtaufgabe für eine städtische Verwaltung. Das gilt um so mehr für die Stadt Plön, die eine angespannte Haushaltslage hat, die in den Vorlagen der Verwaltung zu den Haushaltsberatungen auch schon mal als „prekär“ bezeichnet wird. Vor dem Hintergrund hätte ich mir in der Beratung von meinen Kolleg*innen schon einen etwas kritischeren Blich auf Risiken und eine noch stärkere Berücksichtigung der Haushaltsdisziplin gewünscht.
Warum? In der Vorlage stand, dass der zeitliche Aufwand für unsere Verwaltung sehr gering wäre und der Stadt auch keine Kosten entstehen würden. Das sind leider keine besonders konkreten Angaben.
Daher befürchte ich, dass der zeitliche Aufwand für die Zuarbeit vielleicht doch nicht gering ist. Was gering ist, hängt natürlich auch von der Sichtweise ab. Ich halte 20 Arbeitsstunden für gering. Die Verwaltung und Herr Prof. Dr. Dahmke wollten aber auf Nachfrage keine Zahlen nennen.
Was ich auf jeden Fall ausschließen möchte ist, dass der zusätzliche zeitliche Aufwand dazu führt, dass der Stellenplan angefasst und der Stundenanteil der Fachkräfte für Klimaschutz aufgrund der freiwilligen Übernahme der Zusammenarbeit im Rahmen einer freiwilligen Aufgabe ausgeweitet wird. (Anm. 2).
Das kostet dann nämlich doch Geld, was vor dem Hintergrund der defizitären Haushaltslage und unter Beachtung einer sparsamen Haushaltsführung aus meiner Sicht nicht vereinbar ist.

Aus dem Grund hatte ich bei Herrn Prof. Dr. Dahmke auch per EMail nachgefragt, ob die Forschungsträgerin bereit wäre, die Personalkosten, die im Rahmen der Zuarbeit zu dem Forschungsprojekt entstehen, zu übernehmen. Nach meiner Wahrnehmung stellte er – etwas aufgebracht – in Aussicht, ggf. 2000,- € zu übernehmen. Dieses Angebot fand ich persönlich sehr enttäuschend, ja fast schon beleidigend. Hinzu kommt, dass ich im Vorfeld bereits bei Frau Bürgermeisterin Radünzel nachgefragt hatte, wie hoch der Stundensatz für eine Arbeitsstunde der Fachkräfte für Klimaschutz veranschlagt wird. Die Antwort: „Die Beschäftigten des Klimaschutzmanagements sind in EG xx TVöD eingestuft.“ Das beantwortet meine Frage nur sehr unzureichend. Es ist weder der Stundensatz angegeben noch sind in der Endgeldstufe xx der Arbeitgeberinnenanteil der Stadt für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung enthalten. Ersatzweise rechne ich einmal überschlagmäßig den Stundensatz für einen Gesellen / eine Gesellin im Handwerk. Der liegt zwischen 50,- und 80,- Euro. Nehme ich die Mitte, also 65,- Euro, dann komme ich bei 2000,- Euro auf maximal 34 Arbeitsstunden, die die Forschungsträgerin übernehmen würde. Nach meiner Auffassung ist das kein besonders faires Angebot, da ich den Arbeitsaufwand für die Zuarbeit deutlich höher einschätze. Bedauerlicherweise bin ich hier im Moment auf Einschätzungen angewiesen, da trotz Nachfrage weder von Frau Bürgermeisterin Radünzel noch von Herrn Prof. Dr. Dahmke konkreten Daten genannt wurden.

Diese Fragen können nicht unerwartet gekommen sein. Ich hatte Frau Bürgermeisterin Radünzel diese und andere Fragen bereits am 24. Juni, also 10 Tage vor der Sitzung zugeschickt, damit sie spätestens in der Sitzung auskunftsfähig sein kann. Ihre Antwort am 26. Juni machte klar, dass in der Verwaltung keine konkreten Vorstellungen zu dem zu erwarteten Arbeitsaufwand vorhanden waren.
Darum habe ich mich am 27. Juni per EMail an Herrn Prof. Dr. Dahmke gewandt und ihm gebeten, mir sieben Fragen im Vorfeld der Sitzung, spätestens aber in der Sitzung zu beantworten.

Nachfolgend meine Fragestellungen:

1. Welche Daten sollen erhoben werden?

2. Um wie viele Datensätze handelt es sich?

3. In der Vorlage der Verwaltung wird erwähnt, dass der zeitliche Aufwand für die Zuarbeit zu dem Projekt gering ist. 
– Welche Zuarbeit durch die Stadt Plön wird von Ihnen erwartet?
– Wie hoch schätzen Sie den Zeitaufwand in Personen/Stunden, der für die Zuarbeit durch die Stadt Plön aufgewendet werden muss?

4. Die Zuarbeit an Forschungsarbeiten gehört nicht zu den Pflicht- oder Kernaufgaben einer kommunalen Verwaltung. Die Stadt Plön befindet sich in einer prekären finanziellen Situation.
Vor dem Hintergrund einer kürzlich erfolgten, rückwirkenden Steuererhöhung der Grundsteuer zur Konsolidierung des städtischen Haushaltes fällt es mir grundsätzlich sehr schwer, hier der Übernahme einer weiteren freiwillige Aufgabe zuzustimmen, zumal gerade freiwillig übernommene Aufgaben eine gewisse Dynamik entwickeln können.
Besteht seitens des Forschungsträgers und der KielRegion die Bereitschaft, die Personal- und Sachkosten zu übernehmen, die der Stadt Plön entstehen werden?

5. Die wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung eines gut funktionierenden Models ist nach meiner Erfahrung, dass die Ergebnisse der durch das Model erfolgten Berechnungen an der Realität gegengeprüft werden und das Model dann kontinuierlich „nachgeschliffen“ wird, bis Modellrechnungen und Realtiät weitgehend übereinstimmen. 

Darüber hinaus würde ich vermuten, dass an dem Model – sofern es sich bewährt – auch nach Abschuss der Phase 2 weitergearbeitet wird.
– Wird nach der Erstellung des Models (Ende Phase 1) eine weitere Zuarbeit durch die Stadt Plön erforderlich sein, um das Model zu optimieren?
– Wenn ja, in welchem Umfang ist das zu erwarten?

6. Welchen konkreten Nutzen wird die Stadt Plön aus der Erstellung des Models ziehen können?
Die bisherigen Aussagen wie „Vernetzung“ und „Betrachtung der Ergebnisse der Kälte- und Wärmeplanung aus einem anderen Aspekt“ betrachte ich im Hinblick auf die Beantwortung der Fragestellung sowie für meine Meinungsbildung als noch nicht aussagekräftig genug. 

7. Der Kreis Plön ist eines der Gebiete in der Bundesrepublik Deutschland, das für die Nutzung von Tiefengeothermie geeignet erscheint. Nach meinem Kenntnisstand liegen zahlreiche geologische Untersuchungen aus der Zeit vor, in der hier Erdöl gefördert wurde, die diese Vermutung stützen. Für das Nahwärmeprojekt in Preetz wurde in der Presse die Energiequelle Tiefengeothermie als Favorit bezeichnet. 
– Ließe sich durch Ihr Model bis zum Abschluss der Phase 1 eine Abschätzung erstellen, in wie weit Tiefengeothermie eine für die Stadt Plön ökologische und für seine Bürger*innen auch ökonomisch günstige Lösung darstellt?

In der Sitzung hatte ich den Eindruck, dass Herr Prof. Dr. Dahmke nicht so auf die  Beantwortung der Fragen vorbereitet war, wie ich es mir gewünscht hätte. Statt die Fragestellungen anhand der EMail stringent abzuarbeiten und die Fragen, die konkret zu beantworten sind, auch konkret zu beantworten, mußte ich jede Frage einzeln stellen, wobei ich auch immer wieder unterbrochen wurde, unter anderem durch die Ausschußvorsitzende. Die Antworten von Prof. Dr. Dahmke habe ich als unzureichend empfunden, weil seine Aussagen nach meiner Bewertung sehr allgemein gehalten waren.
Gleichzeitig habe ich die Zwischentöne seiner Aussagen so wahrgenommen, dass die Stadt Plön sich glücklich schätzen könne, an dem Forschungsprojekt beteiligt zu sein und schlecht beraten wäre, sich nicht zu beteiligen.

Der Ratsherr Rose (SPD) äußerte sich im weiteren Verlauf der Diskussion dahingehend, dass man zusätzliche Stunden im Stellenplan bereitstellen könne, wenn das erforderlich wäre. Darüber müsse man zu gegebener Zeit entscheiden. Dazu äußerte ich mich jetzt nicht.

Ratsherr Jagusch (CDU) betonte, dass meine Fragen durchaus berechtigt sind.

Der Ratsherr Hermandung, (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, dass es ein Kompliment für die Stadt sei, für das Forschungsprojekt ausgewählt worden zu sein.

In klassischer norddeutscher Art würde ich mal sagen, die Einen sagen so, die Anderen sagen so.
Ich vermute, dass man sich in dem keinen Kreis von Klimaschützer*innen gegenseitig kennt und durch die Verbindungen nach Plön praktischerweise auf Plön als Modellstadt für einen kleineren Ort gekommen ist. Mit Kompliment hat das nichts zu tuen.
Ich persönlich würde es ketzerisch so sagen: ich vermute, dass man einen Dummen gesucht und Plön gefunden hat.

Frau Bürgermeisterin Radünzel betonte, dass man die Fragen der Universität gerne beantworten könne, man beantwortet ja auch die Fragen von Bürger*innen und Investor*innen.
Das trifft die Kernfrage aber nicht, weil die Beantwortung von Fragen von Bürgerinnen und Bürgern etwas völlig anderes ist. Das ist schon daran erkennbar, dass die Beantwortung einer Frage von Bürger*innen nie mit einem Tagesordnungspunkt für die Sitzung und einer Vorlage im Ausschuss beschlossen wird.

Trotz aller Kritik bin ich nicht grundsätzlich gegen eine Beteiligung an dem Forschungsvorhaben. Um zustimmen zu können habe ich daher bei der Vorbereitung der Abstimmung den Antrag gestellt, den bestehenden Beschlussvorschlag um zwei Vorbehalte zu ergänzt:
– Mit der Zustimmung soll keine Stellenausweitung verbunden sein und der
– Kostenübernahme der Personalkosten durch die Forschungsträgerin.

Das wurde erwartungsgemäß mit 7 : 2 Stimmen abgelehnt.

Ich würde jetzt nicht so weit gehen und behaupten, dass das Sitzungsgeschehen ein bereits im Vorfeld abgekartetes Spiel war. Allerdings waren die für mich als „taktisch“ wahrgenommene Nutzung von Informationen und der Ablauf der Sitzung geeignet, den Eindruck zu erwecken, dass es hier teilweise nicht um eine ergebnisoffene Diskussion ging, sondern darum, wieder einmal an einem Forschungsvorhaben teilzunehmen.


Anm. 1: Ich nehme das Thema Klimawandel durchaus ernst, unterscheide mich aber nicht von einem Teil der Bevölkerung, die diese Einsicht nicht konsequent genug für sich umsetzt. Klimawandel hat es schon immer gegeben. Die letzte Eiszeit ist bekanntlich gerade vor 12.000 Jahren zu Ende gegangen. Den Endmoränen der Gletscher verdanken wir die zauberhafte Hügellandschaft, in der wir leben. Seither gibt es eine relativ stabile Klimaphase, in der es nur geringe Klimaschwankungen wie etwa die kleine Eiszeit, die für das Ende des 16. Jahrhunderts bis in das letzte Drittel des 17. Jahrhunderts global nachgewiesen werden kann.
Seit dem Beginn der industriellen Revolution und der damit verbunden Verbrennung fossiler Brennstoffe, erst Braun und Steinkohle, später auch Erdöl und Erdgas, stieg die Freisetzung des bis dahin in Kohle, Öl und Gas gebundenen Kohlendioxides (CO2) in die Atmosphäre und leicht zeitversetzt dazu stieg auch die Durchschnittstemperatur auf der Erde deutlich erkennbar erkennbar an. Der Anstieg liegt klar außerhalb der Temperaturentwicklung, die ohne CO2 Freisetzung zu erwarten gewesen wäre. Die Erklärung dafür sind für mich nachvollziehbar. Es gibt unter Wissenschaftler*innen auch zum Teil abweichende Mindermeinungen und die Mehrheitsmeinung muss nicht korrekt sein. Allerdings erscheinen mit die Erklärungen der Mehrheitsmeinung deutlich plausibler.

Anm. 2: Ich habe ich seinerzeit sehr klar dagegen positioniert, eine weitere Stelle für das Klimafolgenmanagement zu schaffen. Begründet wurde die Dringlichkeit für diese Stelle in der Diskussion seinerzeit nicht nur, aber besonders mit dem Argument „Starkregen“. Auch aufgrund meines Abstimmungsverhaltens wurde mit knapper Mehrheit beschlossen, diese Stelle nicht einzurichten.
Zur Sitzung des SUE wurde der Bericht „Sachstand Klimaschutz“ von der Fachkraft für Klimamanagement vorgelegt.
Unter dem Projekt „Klimafolgenanpassung“ ist dort zu lesen:
Zusammenfassung des Projektes, „ATIV bei Starkregen“, bei der Plön eine Transfergemeinde war.
– Keine offensichtliche Betroffenheit, da Senken nur in unbebauten Bereichen entstehen
– Diese Senken sollten jedoch von Bebauung freigehalten werden. – Senken in unmittelbarer Umgebung zu Bebauung sollten bei Gelegenheit genauer untersucht werden.“
Meine damalige Argumentation, dass Starkregen für Plön kein besonderes Problem darstellt, sehe ich bestätigt. Gleichzeitig sehe ich mich in meiner damaligen Position bestätigt, dass eine Stellenmehrung um einer Fachkraft für Klimafolgenmanagement nicht erforderlich ist.
Der Umstand, dass es kurz danach zu einem punktuellen Starkregenereignis im Bereich Fegetasche kam, das zu einem kurzfristigen Überlaufen des Regenrückhaltebeckens führte, ändert an meiner Auffassung nichts. 

Straßenumbenennung, Sauberkeit und Lärmaktionsplan

Heute bereite ich mich – trotz des schönen Badewetters – auf die bevorstehenden politischen Termine vor.

Heute 17:00 – Ältestenrat. Hier wird die Tagesordnung für die Ratsversammlung am 22. Mai beraten.
Da der Ältestenrat grundsätzlich nicht-öffentlich tagt, halte ich mich hier zurück.

Morgen: Fraktionssitzung, u.a. Vorbereitung auf die Sitzung für Stadtentwicklung und Planung am Mittwoch und auf die Ratsversammlung am 22. Mai.
Auch die Fraktionssitzungen sind üblicherweise nicht-öffentlich.

Mittwoch: Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (StEP).
Wesentliche Themen werden sein:

1. Lärmaktionsplan, hier: Fortschreibung.
Meine Prognose: Es ist vier Jahre lang nichts passiert, nach meiner Einschätzung wird sich indem nächsten Jahren nicht viel ändern.
Bedenklich: die 1,3 km Lärmschutzwand stehen einkommentiert im Entwurf, der jetzt ausgelegt werden soll. Der Rückbau vom Ausbaustandard einer außeramtlichen Umgehungsstraße auf den Ausbaustandard einer innerörtlichen Durchgangsstraße ist nicht teil des Planes, sollte dort aber aus meiner Sicht als Alternative gleichbedeutend aufgezeigt werden.

2. Sauberkeitsoffensive: Auswahl von Müllbehältern für die Innenstadt.
Au meiner Sicht in Ordnung, aber: der Vorschlag, Pfandringe anzubringen, damit Flaschensammler*innen nicht im Dreck wühlen müssen, wird nicht weiter verfolgt. Der Vorschlag kam seinerzeit gleichzeitig vom Kinder- und Jugendrat und der FWG.
Die FWG hat ihren Antrag dann zurückgezogen und den Antrag des Kinder- und Jugendrates unterstützt.

3. Kontextualisierung der Straßennamen Tirpitzstraße und Scheerstraße. Der Tagesordnungspunkt wurde von Bündnis 90/Die Grünen eingebracht und ist etwas irreführend. Tatsächlich geht es um die Umbenennung der Tirpitzsstraße und die Anbringung von „Kontext-Schildern“ an den Straßenschildern von Scheer- und Hipperstraße. Im StEP finde ich das Thema aber falsch angehoben. Es gehört m.E. in den Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie (SUE). Vom Grundsatz finde ich es wichtig, sich mit Straßennamen zu befassen. Umbenennungen halte ich für durchaus gerechtfertigt, wenn Personen, nach denen Straßen benannt werden, Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen oder dem Erstarken des Nationalsozialismus maßgeblich Vorschub geleistet haben. Ersteres wäre bei Admiral Scheer anzunehmen, letzteres bei Admiral Tirpitz.
Mal abgesehen davon, dass der TOP falsch ist – vermutlich ein Flüchtigkeitsfehler, da wir in den letzten Wochen alle in den Haushaltsberatungen eingebunden waren – halte ich eine Umbenennung einer Straße ohne vorherige öffentliche Diskussion für grundsätzlich falsch. Die Kontextualisierung aller drei Straßennamen wäre aber ein Einstig in die Diskussion über eine Umbenennung. Die Entscheidung darüber sollte im SUE getroffen werden. Die Entscheidung über die Umbenennung der Tirpitz- und/oder Scheerstraße bliebe der Ratsversammlung vorbehalten.

4. Nicht-öffentlich wird über ein interkommunales Gewerbegebiet beraten.

Doch keine schnelle Lösung zur Verkehrsberuhigung im Verkehrsberuhigten Bereich

Am vergangenen Mittwoch tagte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung. Auf der Tagesordnung stand ein gemeinsamer Antrag von CDU und FWG zur Verkehrsberuhigung in der Bahnhofstraße und im Verkehrsberuhigten Bereich. Dieser Anträge fand leider keine Mehrheit.

Diese drei Maßnahmen waren beantragt :

1. Im Bereich der Einmündung vom Gänsemarkt bis zum Pastorat werden im Bereich der Lübecker Strasse / Markt bis zu sechs Schwellen eingerichtet.

2. Im Bereich der Einmündung vom Gänsemarkt bis zum Pastorat werden im Bereich der Lübecker Strasse/Markt je Fahrbahnseite bis zu vier Blumenkübel aufgestellt.

3. Im Bereich der Bahnhofstraße beginnen an der Einmündung der Krabbe bis zur Einfahrt in den Verkehrsberuhigten Bereich der Lübecker Straße / Markt mehrere Fahrbahnschwellen oder Aufpflasterungen einzurichten sowie andere Maßnahmen wie z.B. Pflanzbeete oder wechselseitige Fahrbahnverengungen zu prüfen.

Für alle drei Maßnahmen sollte erst einmal die Verwaltung gebeten werden, dem Ausschuss geeignete Ausführungen vorzustellen, die Kosten zu ermitteln und in den Haushaltsentwurf 2024 einzustellen sowie mögliche Fördermittel zu akquirieren. …

Dieser Antrag lag den Kolleg*innen bereits eine gute Woche vor der Sitzung schriftlich vor, in der Sitzung habe ich den Antrag noch einmal mündlich vorgetragen. Vor dem Hintergrund konnte ich das Gegenargument von Ratsherrn Rose (SPD) nicht nachvollziehen, dass gerade meine Fraktion (FWG) immer die Planungen zur Genehmigung im Ausschuss vorgelegt haben möchte, in diesem Fall aber sofort die Umsetzung gefordert würde.
Wer den obigen Text gelesen hat wird erkennen, dass hier Vorschläge erarbeitet werden sollten, die dann dem Ausschuss zur Beratung und zum Beschluss vorgelegt werden sollten.

Erwartungsgemäß kam auch das Gegenargument, dass Schwellen gerade für Rettungswagen problematisch sind. Das habe ich bis vor kurzem auch gedacht. In der Abwägung „Verzicht auf Schwellen wegen der Rettungswagen“ und „der verkehrsberuhigenden Wirkung von Schwellen“ habe ich die verkehrsberuhigende Wirkung höher eingeschätzt.
Allerdings erhielt ich kurz vor der Sitzung die Information, in der ich darauf aufmerksam gemacht wurde, dass das Argument mit den Rettungswagen immer kommt, wenn es um Schwellen geht. Das Argument sei aber nicht stichhaltig, weil Rettungswagen in Schleswig-Holstein doppelt gefedert wären und alle  über ein Luftfahrwerk verfügen würden. Zusätzlich wäre der Tragentisch, auf dem die Trage befestigt wird, luftgefedert. Von Seite des Rettungsdienstes wären Bodenschwellen somit unproblematisch.

Dem Argument, dass die Schwellen Autofahrer dazu zwingen, vor der Schwelle abzubremsen, um danach wieder zu beschleunigen, kann ich auch nicht folgen. Wer Schritttempo fährt, hat das Problem nicht.
Wer schneller als Schritttempo fährt, macht was falsch.

Auch das Argument, dass man an die Marktbeschicker denken müsse, hat nach meiner Meinung wenig Substanz. Die Marktbeschicker kamen auch vor 11 Jahren mit ihren großen Fahrzeugen und Anhängern zum Markt, als in der Lübecker Straße noch Blumenkübel standen. Zudem gibt es für Schwellen Schwellen Vorschriften, die regeln, wie Schwellen auszusehen haben, damit sie auch von Großen Fahrzeugen bis hin zu Gelenkbussen passiert werden können, ohne das es an den Fahrzeugen zu schaden kommt. Das hätte die Verwaltung bei der Erarbeitung vom Lösungen sicher mit berücksichtigt.

Auch die Verwaltung riet ab, dem Antrag zu folgen, weil der Fachbereich 4 nicht voll besetzt wäre und die Verwaltung bei einer Zustimmung durch eine zusätzliche Belastung gefordert sei. Zudem verwies auch die Bürgermeisterin darauf, dass das Problem mit dem Abbremsen und Beschleunigen bestände und Schwellen heute nicht mehr von allen Experten empfohlen würden.

Einen gutes und konstruktives Argument kam dann von Bündnis 90/Die Grünen. Wenn ich mich richtig erinnere kam der Vorschlag von Ratsfrau Dahmke. Sie regte an, dass die Blumenkübel so zu gestalten seien wir die Blumenkübel, die im Rahmen des Programmes zur Attraktivierung der Innenstadt beschafft werden sollen. Ergänzt wurde der Vorschlag durch die Anregung, ob diese Blumenkübel nicht sogar im Rahmen des Programmes zur Attraktivierung der Innenstadt beschafft werden könnten. 

Ratsherr Schröder (Die Linke, Mitglied der SPD-Fraktion) schlug dann vor, dass Frau Bürgermeisterin Radünzel erst einmal beauftragt werden sollte, mit der Unteren Verkehrsaufsichtsbehörde des Kreises Gespräche zu führen, was denn überhaupt möglich wäre. Er betonte, dass das der richtige Weg sei.
Dieser Antrag, der der im Endeffekt auf eine Verzögerung oder Verhinderung hinausläuft, fand dann eine Mehrheit.

Da der Ausschussvorsitzenden des StEP, Herrn Yorck Wegener (CDU) und ich diesen Antrag gemeinsam abgestimmt haben, könnte man davon ausgehen, dass uns klar war, dass im Rahmen der Abarbeitung des Beschlusses natürlich Gespräche mit dem Kreis geführt werden müssen. Das ist aus meiner Sicht aber einfacher, wenn man eine klar formulierten Auftrag in Rücken hat als einen Beschluss, mal wieder ein Gespräch zu führen. Ich gebe zu , dass das jetzt ein wenig polemisch klingt, aber ich bin der Überzeugung, dass die Bürgermeisterin so mit einer geschwächten Gesprächsposition in diese Gespräche geht.
Warten wir also ab, was dabei herauskommt. Ich vermute aber, dass ich jetzt schon weiß, was dabei rauskommt. Ich würde mich aber sehr freuen, wenn ich mit meine Vermutung daneben liege. 

Parkplätze für Menschen mit Einschränkungen. Verschiebung bis in den Herbst?

Wohl wissend, das der offizielle Begriff: Menschen mit Beeinträchtigungen“ lautet, verwende ich hier im weiteren des Ausdruck „Menschen mit Einschränkungen“. Für mich ist das weniger diskriminierend. 

Am 17. Januar hatte Herr Möllers, der Beauftragte für Menschen mit Einschränkungen in einem Bericht erläutert, dass sich viele Parkplätze für Menschen mit Einschränkungen im Stadtgebiet in einem Zustand befinden, der nicht den gültigen Normen entspricht und zum Teil nicht oder nur mit Einschränkungen nutzbar sind. Das Thema wurde dann von den Ausschussmitgliedern erörtert. In der Diskussion deutlich, dass Handlungsbedarf besteht.
Da unter dem Tagesordnungspunkt Berichte keine Beschlüsse gefasst werden können und der Beauftragte für Menschen mit Einschränkungen keine Anträge stellen darf wurde ich vom Ausschussvorsitzenden gefragt, ob ich als „Pate“ die Erstellung eines Antrages übernehmen würde.

Die Bürgermeisterin äußerte sich dahingehend, sich um die Sache zu kümmern.
Das hat sie zum Teil auch getan. So wurde der Parkplatz für Menschen mit Einschränkungen vor die Trauerhalle am alten Friedhof verlegt. Allerdings sollten dort, so wie es auch aus dem Protokoll der Sitzung hervorgeht, zwei Parkplätze entstehen. Der zweite Parkplatz für Menschen mit Einschränkungen sollte als Ersatz für einen Parkplatz eingerichtet werden, der vor einiger Zeit am Bahnhof weggefallen ist, um Platz für das Car-Sharing System zu machen.
Von den Parkplätzen vor der Trauerhalle könnten Menschen mit Einschränkungen mit ihren Rollstühlen auf asphaltierten oder gut gepflasterten Wegen sowohl den Strandweg als auch den Bahnhof erreichen.
Die Bürgermeisterin äußerte weiter, dass andere Maßnahmen bereits in der Vorbereitung wären.
Herr Möllers betonte, dass durch den Wegfall eines Parkplatzes für Menschen mit Einschränkungen hinter der Kirche die Gesamtzahl der Parkplätze reduziert wurde. Die Bürgermeisterin betonte, dass mit der Schaffung von zwei Parkplätzen für Menschen mit Behinderung vor dem Pastorat und zwei weiteren vor dem alten Finanzamt der Wegfall der Parkplätze im Rondel und unterhalb der Apothekertwiete auf dem Stadtgrabenparkplatz ausgeglichen würde. Beide haben recht.

Dennoch stellte sich im Laufe der Zeit heraus, dass es bei den Beteiligten immer noch unterschiedliche Auffassung davon gibt, was genau gemacht werden sollte. 

Daher habe ich vor gut zwei Wochen einen Antrag in Zusammenarbeit mit Herrn Möllers und in Abstimmung mit dem Ausschussvorsitzenden Herrn Wegener (CDU) gestellt.
Im Vorfeld der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (StEP) bekam ich mit, dass es von Seiten der Verwaltung und der SPD-Fraktion Vorbehalte gegen den Antrag gab. 

Daher habe ich nach Rücksprache mit Herrn Möllers, Herrn Wegener und der Bürgermeisterin angeboten, den Antrag zurückzuziehen und nach einer Ortsbegehung im nächsten StEP neu einzubringen.

Ratsherr Rose (SPD) hatte bereits bei der Genehmigung der Tagesordnung versucht, den Antrag von der Tagesordnung nehmen zu lassen, weil das „reines Verwaltungshandeln“ sei. Damit ist erst aber gescheitert. In der Beratung argumentierte er dann erneut gegen den Beschlussvorschag und begründete das dann erneut mit dem Argument „reines Verwaltungshandeln“.
Frau Bürgermeisterin Radünzel schlug vor, dass die Begehung erst erfolgen sollte, wenn die Umbaumaßnahmen am Markt abgeschlossen wären und man erste Erfahrungen gesammelt hätte.
Das ist in der Konsequenz erst einmal eine Schiebung bis in den Herbst. Da wir zu dem Zeitpunkt möglicherweise in den Haushaltsberatungen für 2025 sind, erahne ich bereits die Argumentation einiger Kolleg*innen: „Brauchen wir jetzt nicht beraten, weil wir die erforderlichen Mittel nicht mehr in den Haushaltsentwurf des kommenden Jahres einplanen können“.
Ich bekam das Gefühl, dass sich eine Verschiebung der erforderlichen Maßnahmen auf den Sant Nimmerleinstag andeutet. Vielleicht kommt es aber auch anders, das wird sich zeigen.

Aus dem Publikum meldete sich dann ein Rollstuhlfahrer zu Wort. Er wurde kurzerhand (fand ich gut) zum Sachverständigen erklärt und konnte sich daraufhin auch in der Beratung äußern. Er betonte, dass vor allem die Pflasterung problematisch wäre. Er regte an, dass zumindest die Fugen zwischen den Pflastersteinen im Stadtgraben so verfüllt werden sollten, damit die Innenstadt für Menschen im Rollstuhl besser zu erreichen ist. Wer schon einmal einen Rollstuhl über das Pflaster geschoben hat, weiß, wovon er spricht.
Die Beseitigung dieses Misstandes war im dem gestellten Antrag für den Bereich unterhalb der Apothekentwiete klar benannt, für die übrigen Bereiche wäre er abzuleiten gewesen.

Im weiteren Verlauf der Beratung zeichnete sich ab, dass es Bestenfalls eine Zustimmung für den ersten Teil des Antrages gegeben hätte:
„Die Verwaltung wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Verbesserung der Situation der Parkplätze für Menschen mit Behinderungen/ Beeinträchtigungen innerhalb der Stadt Plön führen.“
Dafür zeichnete sich eine Mehrheit ab, aber das hätte den Verzicht auf die Benennung konkreter Maßnahmen bedeutet.

Damit wäre eine Zustimmung zu dem verkürzten Antrag reine Symbolpolitik und damit Augenwischerei gewesen.
Folglich ließ Ratsherr Gampert (FWG Plön) auf meine Bitte hin die ursprüngliche Version wieder zur Abstimmung stellen, auch auf die Gefahr hin, dass sich keine Mehrheit findet.
In diesem Fall ist kein Beschluss vielleicht doch besser als ein schlechter Beschluss.

Der Antrag fand dann auch tatsächlich keine Mehrheit. Er wurde – wenn ich richtig aufgepasst habe – mit 5 Neinstimmen bei 4 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt. Die Neinstimmen kamen geschlossen aus der Fraktion der SPD, zu der auch Ratsherr Schröder von der Linken gehört. Ratsherr Seeligman (CDU) und Ratsfrau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) stimmten ebenfalls dagegen.
Zwei der Ja-Stimmen kamen aus der FWG-Plön, die damit geschlossen abstimmte.
Eine weitere Ja-Stimme kam von der FDP und der CDU.
Damit dürften die beiden Enthaltungen aus der CDU und von Bündnis 90/Die Grünen kommen, aber das konnte ich von meinem Platz aus nicht genau erkennen.
Wie sagte Schin mein alter Geschichtslehrer: „Wer sich enthält, stimmt für die Mehrheit.“

Auch wenn der Antrag zur Verbesserung der Situation für Menschen mit Einschränkungen abgelehnt wurde, gebe ich die Hoffnung nicht auf, dass die Verwaltung im Rahmen ihrer Möglichkeiten schon vor dem Herbst einige der Missstände abstellt, und wenn es nur die Verbesserung der Befahrbarkeit des Pflasters für Menschen im Rollstuhl im Bereich der Stadtgrabenstraße ist. Dabei kann man sich gerne auf die Strecken vom Parkplatz für Menschen mit Einschränkungen bis zum barrierefreieren Zugang zu Innenstadt beschränken. Das würde fürs erste vollkommen ausreichen.

Damit jetzt nicht jede*r im Bürgerinformationssystem nachsehen muß, was im Antrag stand, hier der Text des Beschlussvorschlages zum nachlesen:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Verbesserung der Situation der Parkplätze für Menschen mit Behinderungen/ Beeinträchtigungen innerhalb der Stadt Plön führen. Insbesondere muss es das Ziel sein, die Anzahl der Parkplätze für Menschen mit Behinderung/Beeinträchtigungen zumindest zu erhalten bzw. deren Anzahl wieder zu erhöhen sowie deren Lage zu optimieren.
Dies betrifft besonders die Lage unterhalb der „Apotheken-Twiete“ am Ärztehaus wie auch die Plätze vor der Trauerhalle am Wendehammer der Eutiner Straße. Dabei soll berücksichtigt werden, dass

– die Ziele, insbesondere auch die Innenstadt, für Menschen mit Behinderungen/ Beeinträchtigungen so barrierefrei wie möglich erreichbar ist. 
– mindestens ein weiterer Parkplatz für Menschen mit Behinderungen/ Beeinträchtigungen vor der Trauerhalle geschaffen wird
– drei Parkplätze für Menschen mit Behinderungen/Beeinträchtigungen auf dem Parkplatz Stadtgrabenstraße unterhalb der „Apotheken-Twiete“ erhalten bleiben und deren Erreichbarkeit durch die Bearbeitung der Pflasterung verbessert wird.  
– die Verbesserung der übrigen Parkplätze in der Stadtgrabenstraße durch eine Bearbeitung des Pflasters, sofern hierfür in angemessenem Rahmen Fördergelder verfügbar sind.
– Angemessene Berücksichtigung der Maßnahmen im Haushalt 2024″


Sparsame Haushaltsführung? Nicht für Facebook und Instagram!

Am 26. Februar 2024 tagte der Hauptausschuss. Auf der Tagesordnung stand das Thema: „Konzept für Social Media Präsentation der Stadt Plön“.
Die Stadt Plön betreibt eine Homepage als Internetpräsenz, „plön.de“ Auf der Seite werden sehr viele, auch wichtige Informationen bereitgestellt. Zugegebenermaßen ist die Nutzung der Homepage nicht völlig barrierefrei. Ihr Aufbau ist relativ komplex.
Nun soll zusätzlich eine Internetpräsenz auf den Sozialen Medien „Facebook“ und „Instagram“ eingerichtet werden. Die Betreuung der Kanäle soll durch das Personal der Tourist Info erfolgen.
Um das sicherzustellen, soll der Stundenansatz einer Mitarbeiterin um 10,5 Wochenstunden aufgestockt werden. Dafür werden 16600,- Euro als Personalkosten veranschlagt, Dazu kommt ein Abzug von den Schlüsselzuweisungen in gleicher Höhe. Faktisch wird der Haushalt der Stadt Plön also mit 33.000,- Euro belastet.

Dazu hat die FWG Fraktion einen Antrag gestellt. Der Antrag der Verwaltung und der Antrag der FWG-Fraktion wurden im Rahmen des Tagesordnungspunktes 9 öffentlich beraten. Die Vorlage dazu kann im Bürgerinformationssystem der Stadt Plön eingesehen werden.

Hier der die Verlinkung zum Tagesordnung des Hauptausschusses:
https://www.ploen.de/buergerinformationssystem/to010.asp?SILFDNR=2403


Hier die Verlinkung zur Vorlage der Verwaltung:
https://www.ploen.de/buergerinformationssystem/vo020.asp?VOLFDNR=4160

Danach soll der Hauptausschuss die Einrichtung und Umsetzung einer Social Media Strategie für die Stadt Plön befürworten und im Stellenplan 2024 die entsprechenden zusätzlichen personellen Ressourcen (10,5 Stunden wöchentlich) im Fachbereich 5 / Tourist Info Plön zur Verfügung stellen.

Die FWG-Plön hat dazu einen eigenen Antrag gestellt. Dazu wurde der erste Teil des Beschlussvorschlages der Verwaltung wortwörtlich übernommen und dann ergänzt:
„Der Hauptausschuss befürwortet die Errichtung und Umsetzung einer Social Media Strategie für die Stadt Plön.
Das für die Erfüllung der Aufgabe erforderliche Stundenkontingent ist im Rahmen der vorhandenen personellen Ressourcen innerhalb des bestehenden Stellenplanes zu erwirtschaften.“

Im Haushaltsplan 2023 wurde im Ergebnisplan ein Jahresfehlbedarf in Höhe von 3.591.600,- Euro ausgewiesen.
Im Haushaltsplan 2024 wird dieser Fehlbedarf nach meiner persönlichen Einschätzung auf 1.300.000,- Euro sinken. Die Ursache dafür dürfte sein, dass alle Maßnahmen, die 2024 nicht umgesetzt werden können, aus dem Haushaltsentwurf gestrichen werden müssen. Auch wenn sich die Summe damit mehr als halbiert, ist das kein Grund, bei einem geschätzten Fehlbedarf von 1,3 Millionen unnötige Ausgaben zu tätigen.

Der Antrag der FWG-Plön richtet sich damit nicht gegen die Einrichtung einer Präsenz auf den Social Media Plattformen „Facebook“ und „Instagram“. Ziel war es, eine kostengünstiger Lösung zu beschließen, mit der die Bereitstellung von Informationen für die Öffentlichkeit fast ebenso gut möglich wäre. Die einfache und kostengünstigere Lösung hätte darin bestanden, die Kommentar- und Antwortfunktionen nicht freizuschalten. Damit wäre auch der erhebliche Zeitaufwand für die Moderation der Internetpräsenzen auf Facebook und Instagram entfallen.
Die Erstellung eines Beitrags auf Facebook, etwa der Hinweis auf eine Pressemitteilung oder die Verlinkung auf eine Veranstaltung, zum Beispiel auf das Stadbuchtfest, ist in weniger als 5 Minuten gemacht. Aus eigener Praxiserfahrung: Wenn ich diesen Beitrag auf meinem Blog ingobuth.de freigegeben habe, dauert es maximal 10 Minuten, ihn auf meiner eigenen Facebook Präsenz sowie in den vier Gruppen Plönbook, Plöner Runde, Wir sind Plön und Politbook Plön zu verlinken. Sehr viel mehr Zeit kostet es, die Kommentare zu lesen und teilweise zu beantworten.
Auch der Kollege Jörg Schröder (Die Linke, Mitglied der SPD-Fraktion) bestätigte aus eigener Erfahrung, dass der Aufwand für die Moderation der Gruppe „Plönbook“ erheblich ist und sehr viel Zeit in Anspruch nimmt. Er ist der Administrator dieser Gruppe.
Würde bei der Einrichtung einer städtischen Internetpräsenz auf „Facebook“ und „Instagram“ auf die Freischaltung der Kommentarfunktion verzichtet, ließe sich der Arbeitsaufwand von den veranschlagten 10,5 Stunden auf – sagen wir mal – täglich 20 Minuten reduzieren. Das wären dann knapp zwei Stunden in der Woche.
Einerseits würde das keine wesentliche Einbußen für die Informationen bedeuten, die auf diese Weise transportiert werden sollen, andererseits wären zwei Stunden durch die Umschichtung von Aufgaben im vorhandenen Personalbestand mit Sicherheit kein Problem für eine leistungsfähige Verwaltung.

Ausschussmitglied Thure Koll (CDU) sprach sich in der Diskussion dafür aus, die Kommentarfunktion freizugeben. Dies wäre ein Beitrag zur Öffentlichkeitsarbeit, würde den Dialog mit den Bürger*innen fördern und der Demokratiemüdigkeit entgegenwirken.
Damit befürwortete er mehr oder weniger direkt auch den Stundenaufwuchs.

Frau Dahmke von Bündnis 90 / Die Grünen fragte nach, ob sich der Arbeitsaufwand nicht durch den Einsatz von KI reduzieren ließe. Das ist eine berechtigte Frage. Frau Backmann, Leiterin der Tourist Info, verneinte das und merkte an, dass KI allgemeine Fragen zwar beantworten könne, aber auf spezielle Fragen keine ausreichenden Antworten geben würde.

In der Abstimmung setzte sich die SPD-Fraktion einstimmig für den Stundenaufwuchs ein .
Das Abstimmungsverhalten der CDU war gespalten. Die Ausschussmitglieder Thure Koll und Thore Kalinka sprachen sich ebenfalls für die Freischaltung der Kommentarfunktion und damit für den Stellenaufwuchs aus. Ihr Fraktionsvorsitzender Gernot Melzer stimmte dagegen. (So meine Erinnerung, aber da bin ich mir im Moment nicht zu 100% sicher.)
Mein Kollege Stefan Kruppa und ich (FWG-Plön) stimmten gegen den Beschlussvorschlag der Verwaltung.
Mit zwei Nein-Stimmen der Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen hätte es ein Patt (5 Ja- / 5 Nein-Stimmen) gegeben. Bei Stimmengleichheit wäre der Antrag abgelehnt worden. Bündnis 90 / Die Grünen hat sich aber enthalten und damit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu einer Mehrheit verholfen.
Die FDP (ein Sitz) war auf der Sitzung nicht vertreten.

Die Diskussion auf Facebook und Instagram ist keine klassische Aufgabe einer Stadtverwaltung. Auch wenn nicht in Frage gestellt wird, dass eine Verwaltung auch Öffentlichkeitsarbeit betreiben muss, kann daraus keine Verpflichtung zur Diskussion auf Facebook und Instagram abgeleitet werden.
Nach meiner Ansicht ist es nicht vertretbar, bei einem vorhersehbaren Millionendefizit im Haushalt 2024 in diesem Fall eine neue freiwillige Aufgabe zu übernehmen, die mit einem Stundenaufwuchs verbunden ist.
Das gebietet der Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung.

Ich vermute, dass die Mehrheitsmeinung im Hauptausschuss nicht unbedingt repräsentativ für die Mehrheitsmeinung in der Ratsversammlung ist. Daher würde ich nicht völlig ausschließen, dass dieser Beschluss in der vorliegenden Form in der Ratsversammlung keinen Bestand haben wird. Letztendlich wird die Ratsversammlung am 29. April 2024 über den Haushaltsplan 2024 und in dem Zusammenhang auch über den neuen Stellenplan entscheiden müssen.

Innenstadtkonzept – des Kaisers neue Kleider

Am Montag, dem 22.Januar wurden in der mit ca. 200 Einwohner*innen gut besuchten Aula die Zwischenergebnisse des Leitbild und Markenprozesses vorgestellt
Ich war nicht der einzige, der nicht begeistert war.

Zuerst einmal fand ich die Grundaussage des Planungsbüros Tourismus Plan B gut und nach meiner Erfahrung auch richtig:
Die Plönerinnen und Plöner lieben Plön.

Zwei / Drittel der Teilnehmer*innen an der Umfrage gaben an, Plön über alles oder zumindest besonders zu lieben. Zusammen mit denen, die Plön durchschnittlich lieben, kommen diejenigen, die sich in Plön wohl fühlen, auf 90%. Lediglich die verbleibenden ca. 10% der Befragten äußerten sich negativ.
So schlecht, wie es geredet wird, kann Plön also gar nicht sein.

Fragt man weiter, was Plön ausmacht, dann werden genannt: Das Schoss, die Seen, die Altstadt, die Natur und der Kleinstadtcharakter. Für mich ist das jetzt keine bahnbrechende Erkenntnis, aber immerhin, wir haben es nun schwarz auf weiß. So weit, so gut.

Als Konsequenz für mich und mein politisches Handeln ergibt sich daraus:
1. Die allermeisten Plönerinnen und Plöner mögen Plön, so wie es ist.
2. Das ist kein Grund, alles zu belassen. Weiterentwicklung ist unumgänglich,
aber: Änderungen müssen sich anfühlen wie Plön und aussehen wie Plön; keine überzogenen Projekte, keine Experimente.

Nach PlanB kam dann das Planungsbüro „CIMA“ an die Reihe, das sich mit der Innenstadtentwicklung befasst hat.

Die Kernaussage läßt sich mit einem Zitat aus der Präsentation zusammenfassen:

„Wer etwas will, sucht Wege.
Wer etwas nicht will, sucht Gründe.“
(Den Namen des Urhebers dieses Aphorismusses habe ich mir leider nicht notieren können)

Das ist klassisches Unternehmensberater*innen „Wörding“, m.E. nicht ganz so sinnvoll wie:
Alle haben gesagt, es geht nicht, und dann kam einer, der hat es versucht.
Und siehe da, es ging nicht.“ (Lorenz Meyer, Sheng Fui Deutschland)

Alles , was im Vortrag der CIMA gesagt wurde, wurde früher so oder ähnlich schon einmal gesagt. Immerhin, es wurde darauf hingewiesen, dass für Innenstädte nicht nur vielfältige Einzelhandelsangebote wichtig sind, sondern vor allem, dass Gäste auch mit Aufenthaltsqualität angezogen werden können.
Eine neue Erkenntnis ist aber auch das nicht wirklich. Bereits 2009 habe ich im Zusammenhang mit der Neugestaltung der Lübecker Straße auf die Bedeutung der Aufenthaltsquaität hingewiesen.
http://www.ingo-buth.de/2009/11/28/gestaltung-lubecker-strase/

Fast alle Maßnahmen, die sich aus dieser Erkenntnis ableiten lassen, sind meiner Meinung nach nur kosmetisch, denn es gibt zwei Kernprobleme:
1. Die demografische Entwicklung. Wir werden älter, weniger und bunter. Das Potential an Menschen, die sich dauerhaft in Fußgängerzonen aufhalten, um dort einzukaufen, wird geringer.
2. Die Abwanderung von Kaufkraft in die Fachmarktzentren und in das Internet.

Im Umgang mit den Kernproblemen hat die CIMA in der Vergangenheit nach meiner Meinung keine gute Figur abgegeben und auch jetzt im „Umsetzungsfahrplan“ keine Lösungen aufgezeigt, die mich überzeugen würden.

Wichtig für das wirtschaftliche „Funktionieren“ einer Innenstadt sind nach meiner Kenntnis Ankerbetriebe. Das sind Betriebe, die eine hohe Kundenfrequenz haben und deren Kunden auch noch andere Geschäfte besuchen und dort für zusätzlichen Umsatz sorgen. Nach meiner Einschätzung sind REWE, ROSSMANN und Ernsting Family die Ankerbetriebe in der Innenstadt.

Aber warum habe ich wenig Vertrauen in die Arbeit der CIMA?

Vor 14 Jahren standen zwei Standorte für die Ansiedlung eines Marktzentrums mit einem Frischemarkt und einem Discounter zur Diskussion:
1. Klinkerteich mit einem Marktzentrum aus ALDI und EDEKA sowie
2. Stadtgrabenstraße für ALDI und einen weiteren Frischemarkt.

Über die Standorte wurde seinerzeit sehr kontrovers diskutiert.
Der Standort Klinkerteich wäre nach meiner Bewertung für die Innenstadt schädlich gewesen, weil er von dort Kaufkraft  abgezogen hätte.
Mit dem Standort Stadtgrabenstraße hätte es sich anders verhalten, allerdings wäre der planerische Aufwand deutlich höher gewesen.
Es fand sich aber seinerzeit im politisch administrativen Bereich keine Bereitschaft, die Ergebnisse der laufenden Untersuchungen abzuwarten. Vielmehr wurde mit sachfremden Argumenten wie: „Die wollen die Schwentine zuschütten“ Stimmung gemacht.

Im Verlauf des Verfahrens wurde von der CIMA der Entwurf für ein Einzelhandelskonzept erstellt. In diesem Entwurf wurde der Bereich der Stadtgrabenstraße als Bestandteil des zentralen Versorgungsbereiches beschrieben. Damit wäre dort der Bau eines großen Marktes mit Discounter und Frischemarkt planungsrechtlich möglich gewesen.

Meiner Meinung nach wurde der Bereich Stadtgrabenstraße dann durch interne Absprachen im politisch-administrativen Bereich aus dem zentralen Versorgungsbereiches herausargumentiert. Außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches sind planungsrechtlich vom Grundsatz her nur Märkte bis 800 qm zulässig. Damit wurde nach meiner Meinung verhindert, dass die Untersuchungen nicht zu Ende geführt werden konnten und das bereits laufende B-Planverfahren faktisch beendet wurde.
Auf meine damalige Frage, ob man den Bereich Stadtgrabenstraße nicht in den zentralen Versorgungsbereich hätte aufnehmen können bekam ich zur Antwort: „Ja, das hätte man können.“ Auf meine Nachfrage, warum man es nicht gemacht habe, war die Antwort der Mitarbeiterin der CIMA: „Wir haben uns dagegen entschieden.“

Immerhin, wenn ich richtig informiert bin, dann wurde der Bereich Stadtgraben bei der letzten Überarbeitung des Einzelhandelskonzeptes doch noch mit in den Bereich des zentralen Versorgungsbereiches mit aufgenommen.
Vom Prinzip her wäre es heute also möglich, hier ein Marktzentrum anzusiedeln.
Aber es wäre ein dickes Brett, das man bohren müßte.

Statt die Option „Stadtgrabenstraße“ im Rahmen der noch einmal gründlich auf ihre Realisierungschancen zu prüfen, wird darüber gesprochen, wie man die Leerstände auf andere Weise reduzieren kann. Vieles von dem, was im Umsetzungsfahrplan genannt wird, sieht auch für mich auf dem Papier hübsch aus, ist aber aus meiner Sicht nicht wirklich geeignet, das Kernproblem zu lösen.
Wenn ich darüber nachdenke, dass der Antrag, in der Fußgängerzone Blumenampeln aufzuhängen, um die Attraktivität der Innenstadt etwas zu steigern, abgelehnt wurde – u.a. weil die Folgekosten für das Giessen der Blumen zu hoch wären – dann vermute ich einmal, dass unter Berücksichtigung der Haushaltslage – Fördergelder hin oder her – nicht wirklich viel Geld für die Umsetzung der genannten Maßnahmen zur Verfügung steht.

Das Konzept für die Innenstadt und der Markenbildungsprozess sind aber erforderlich, um Fördergelder aus dem Programm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ und anderen Fördertöpfen für die Finanzierung einzelner Maßnahmen einwerben zu können, auch ich habe gemeinsam mit allen anderen Ratsmitgliedern seinerzeit dafür gestimmt. Dennoch ist es etwas frustrierend, weil wir uns im Rahmen der begrenzten Möglichkeiten weiter durchwursteln müssen. 

Allerdings muss ich aber trotz meiner Skepsis betonen, dass ich mir über die Anregungen aus der Einwohnerschaft, die sich mit großem Engagement an den Veranstaltungen im Rahmen der Bürger*innenbeteiligung eingebracht hat, noch eimal genau ansehen und die Dinge, die ich für sinnvoll und finanzierbar halte, unterstützen werde. Dazu werden wir in der Fraktion sicher noch spannende Gespräche führen.

Ja zur Fahrradstraße

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (SteP) am 17. Januar 2024 wurde mit 7 Ja-Stimmen bei 4 Nein-Stimmen beschlossen, die Eutiner Straße zur Fahrradstraße auszubauen.

Vorangegangen war eine lange politische Diskussion, ob diese Maßnahme erforderlich wäre oder nicht. Der Vorgang um die Einrichtung der Fahrradstraße kann Außenstehenden möglicherweise ein wenig komisch erscheinen und wirkt wie ein ständiges Hin- und Hergezerre. Dennoch zeigt er, dass hier in Plön Entscheidungen ernsthaft diskutiert werden. Das ist letztendlich gut so, denn es ist klug, Entscheidungen immer wieder zu hinterfragen und wenn erforderlich anzupassen, abzuändern oder ganz aufzugeben. Im Zusammenhang mit dem Ex-Neubaugebiet Seewiesen habe ich immer betont, dass die Entscheidung eigentlich erst mit dem ersten Spatenstich unumkehrbar ist.

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (SteP) vom 11. Oktober 2023 ging es um den Ausbau der Eutiner Straße zur Fahrradstraße. Zuerst wurde über das Endkonzept für die Einrichtung einer Fahrradstraße beschlossen. Dieses Konzept wurde mit sieben Ja- und drei Nein-Stimmen angenommen. Anschließend war über die Einrichtung der Fahrradstraße zu beschließen. Hierbei kam es zu einem Stimmengleichstand von fünf Ja- zu fünf Nein-Stimmen. Bei Stimmengleichstand gilt ein Antrag als abgelehnt.

Diese Entscheidung kam auch für mich überraschend, weil sich bisdahin immer eine breite Zustimmung zu dem Umbau gefunden hat. Ich war ein wenig enttäuscht, da ich mich persönlich immer für die Belange der Fahrradfahrenden in Plön stark gemacht habe. Schon seit meiner Schulzeit vor über 50 Jahren bin ich mit dem Rad unterwegs; nicht nur in Plön, sondern auch an den vielen Dienstorten, an denen ich als Soldat stationiert war. Um nur einige zu nennen: Flensburg, Eckernförde, Kiel, Hamburg und Bremerhaven. In all den genannten Städten kam man mit dem Fahrrad besser von einem Ende der Stadt ans andere als in Plön.

Daher hatte ich michnahc der Entscheidung im SteP am 11. Oktober an Herrn Landschof (SPD), den Vorsitzenden des Hauptausschusses gewandt. Weil das Konzept von Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GUT, heute Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Energie, SUE) unterstützt wurde und der SteP die Umsetzung abgelehnt hatte, sah ich den Hauptausschuss in seiner Funktion als koordinierender Ausschuss in der Pflicht. Herr Landschof teilte mir daraufhin mit, dass er für die SPD bereits den Antrag gestellt hat, das Thema auf die Tagesordnung der Ratsversammlung zu setzen. Das war für mich in Ordnung und daher wurde ich nicht weiter tätig.
Da einige Kollegen – wenn ich das richtig sehe, aus der CDU-Fraktion – das Vorgehen in Frage gestellt haben, wurde das Thema an die Kommunalaufsicht herangetragen. Auch wenn andere Kolleg*innen das kritisch gesehen haben, aus meiner Sicht ist dagegen nichts einzuwenden. Schließlich ist es wichtig, Entscheidungen zu treffen, die möglichst vor Gericht bestehen können. Schon Verfahrensfehler sind geeignet, eine Entscheidung in Frage zu stellen oder die Umsetzung zu verzögern.

Bei der Prüfung durch die Kommunalaufsicht  stellte sich heraus, dass die Ratsversammlung aufgrund der Zuständigkeitsordnung in der Sache keine eigene Entscheidung treffen darf. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass die Ratsversammlung das Thema zur weiteren Beratung in den SteP zurückverweisen kann. Das hat die Ratsversammlung am 13. Dezember 2023 mit elf Ja-Stimmen bei fünf Gegenstimmen auch getan. Hierbei wurde in der vorhergehenden Diskussion von den Kollegen der CDU angemerkt, dass man darüber nicht abstimmen bräuchte, da das Thema von den Mitgliedern des SteP ohnehin wieder auf die Tagesordnung gesetzt werden könne. Man befürchtete, dass ein starkes Votum der Ratsversammlung, das Thema in den Ausschuss zurückzuverweisen, zugleich auch als starkes Zeichen für die Fahrradstraße verstanden werden müßte. Eine überwiegende Mehrheit in der Ratsversammlung sprach sich jedoch für die Abstimmung aus.

Daraufhin wurde von der SPD-Fraktion ein entsprechender Antrag für den SteP gestellt. Er sah den Beschluss für die Einrichtung der Fahrradstraße und deren Finanzierung vor. Dieser Antrag wurde in der Sitzung des SteP am vergangenen Mittwoch beraten. In der Beratung bezeichnete Herr Rose (SPD) die Entscheidung des Ausschusses vom 11. Oktober 2024 als Fehler.
Dem entgegnete der Ausschussvorsitzende, Herr Yorck Wegener (CDU), das ein demokratisch herbeigeführter Beschluss kein Fehler ist. Dem konnte ich zustimmen und führte aus, dass das Thema in der FWG-Fraktion durchaus kontrovers diskutiert wurde. Gleichzeitig wies ich darauf hin, dass die FWG-Fraktion in dieser Frage nicht einheitlich abstimmen würden und betonte, dass unsere Mitglieder keinem Fraktionszwang oder keiner Fraktionsdisziplin unterliegen und nach bestem Wissen und Gewissen abstimmen. Es gäbe bei dieser Entscheidung kein Richtig oder Falsch sondern nur eine Entscheidung, die dem einen gefällt und dem anderen eben nicht. Allerdings habe ich zum Ende meines  Redebeitrag geäußert, dass ich mich freuen würde, wenn ich noch in diesem Jahr auf der neuen Fahrradstraße fahren könnte.

Herr Böttcher (CDU) gab zum Ende der Beratung noch zu Protokoll, dass die Planung nicht geeignet wäre, das Ziel der Temporeduzierung zu erreichen, da in dem Bereich bereits eine Tempo-30 Zone bestände. Er nannte noch ein zweites Ziel, das mit der Planung nicht erreicht würde, allerdings habe ich es akustisch nicht verstanden.
In wie weit die Aussage von Herrn Böttcher auf nachprüfbaren Fakten beruht oder ob es sich dabei um seine persönliche Einschätzung handelt, kann ich nicht beurteilen.

Wenn ich in einem solchen Fall eine solche Äußerung zu Protokoll gebe, dann tue ich das, damit sie aktenkundig ist und ich sie später noch einmal im weiteren Verfahren verwenden kann. Ich bin gespannt, was Herr Böttcher daraus macht.

Letztendlich wurde der Antrag mit sieben Stimmen (SPD (3), Bündnis 90/Die Grünen (2), FWG Plön (1) und der FDP (1)) angenommen. Die Gegenstimmen kamen von der CDU (3) und der FWG (1).

Ich gehe davon aus, dass die Fördermittel jetzt beantragt und in den Haushaltsplan 2024 aufgenommen werden. Die Gesamtkosten liegen bei ca. 180.000,- €, wovon 90% Fördermittel sind. Die Stadt ist mit knapp 18.000,- € beteiligt.

Bei der Genehmigung des Haushaltes besteht dann noch drei Mal die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, die Finanzierung der Umbaumaßnahme und damit die Umbaumaßnahme als ganzes zu streichen. Dies wäre bei der Beratung des Teilhaushaltes im SteP sowie bei der Beratung des Gesamthaushaltes im Hauptausschuss und in der Ratsversammlung.

Ungeachtet der Unwägbarkeiten bin ich verhalten optimistisch, das wir die Umsetzung hinbekommen. 

Diskriminierende Sprache im Alltag

Es läßt sich lange darüber diskutieren, welcher Zusammenhang zwischen unserem Sprachgebrauch und dem gesellschaftlichen Bewusstsein besteht. Ein abschließendes Ergebnis dazu wird es nicht geben. Wie verändert Sprache das sozial Zusammenleben? Welche Wechselbeziehungen bestehen zwischen dem, was man sagen will, dem was man sagt und dem, was der Empfänger der Botschaft versteht? Was ist sachlich, was ist emotionell belegt. Was ist Ausdruck von bewußten oder unterbewußten Vorurteilen? Was trägt es zur Verharmlosung oder Verfestigung von Vorurteilen bei? Werden Begriffe, die früher „normal“ waren und heute durchaus als diskriminierend angesehen werden ganz bewußt in einer Art Kulturkampf eingesetzt?
In diesem Beitrag geht es mir darum, auf die häufig unbedachte Nutzung des Ausdruckes „Mohr“ hinzuweisen. In Plön wird dieser Begriff gerne verwendet, wenn es um Christian Gottlieb geht, der auch als „schwarzer Trompeter“ oder „Mohr von Plön“ bezeichnet wird. Der Begriff ist zum Beispiel Bestandteil eines Buchtitels, aber er wurde auch in einem Beitrag des Novemberausgabe des „mein plönerseeblick“ verwendet.
Da Briefe von Lesern und Leserinnen entweder gar nicht oder nur an einer Stellen abgedruckt werden, wo sie mehr oder weniger nicht wahrgenommen werden, wende ich mich nun in einem offenen Brief an den Autor und den Herausgeber des Beitrages im „mein plönerseeblick“.
Ich habe beide Herren vorab informiert und ihnen angeboten, in einem eigenständigen Beitrag in meinem Blog Stellung zu nehmen.

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Sehr geehrte Herren Kentsch und Falkenstein,

im allgemeinen lese ich „mein plönerseeblick“ mit Freude und Interesse. Daher erlaube ich mir, auf den Beitrag „Nachrichten von Gestern“ mit dem Titel: „Als der Mohr Mode war …“ einzugehen.
Ich möchte voranstellen, dass ich Ihnen ausdrücklich keinen Rassismus vorwerfe, Sie aber zu einen sensiblere Umgang im Gebrauch diskriminierender Begriffe anregen möchte.  

Die fast durchgehende Nutzung des Wortes „Mohr“ wirkt auf mich überaus befremdlich, zumal der Name des Mannes, um den es geht, bekannt ist. Es geht um Christian Gottlieb. 

Das Wort „Mohr“ ist ein sehr altes Wort, das – soweit ich weiß – vom spanischen Wort Moro abgeleitet ist und die Bewohner Mauretaniens meint. Später wurde es auf Afrikaner aus der Subsaharazone übertragen. In der Zeit des Absolutismus/Barock  hat man versklavte Menschen aus Afrika auch als „Mohren“ bezeichnet.  Sie wurden entweder als billige Arbeitskräfte geschunden oder als exotische Prestigeobjekte in den Herrenhäusern Europas gehalten. Daher war der Begriff Mohr damals wie heute untrennbar mit einem Unterordnungsverhältnis „ weißer Herr – farbiger Sklave“ verbunden. Der Begriff Prestigeobjekt, den Sie völlig zu Recht verwenden, macht aus dem untergeordneten Sklaven im wörtlichen Sinne sogar ein Objekt. Es entmenschlicht ihn. Er wird als Objekt noch eine Ebene unterhalb eines Tieres eingeordnet. 

Seit mehreren Jahrzehnten wird das Wort „Mohr“ im Sprachgebrauch zunehmend als diskriminierend betrachtet. Während es in der frühen Neuzeit im Gegensatz zu „Heide“ oder „Neger“ noch nicht diskriminierend verwendet wurde, entwickelte es sich über den Lauf der Zeit zu einer stereotypen Bezeichnung, die eine bestimmte Vorstellung von farbigen Menschen weckt. 
Denken Sie an den „Sarotti-Mohr“. Es spiegelt den Menschen aus Afrika als Exoten, gleichzeitig aber auch als Wilden und Minderwertigen wieder.  
Diese stereotypen Bilder finden sich in der Figur am ehemaligen Finanzamt am Markt und in der geschnitzten Figur im Kreisheimatmuseum wieder. Dort gibt es auch noch eine zusätzliche Erläuterung, die eigentlich überarbeitet werden müßte. 

Hinzu kommt, dass der Begriff „Mohr“ von den meisten Afrodeutschen als Bezeichnung für sich selbst abgelehnt wird. Es gibt wenige – besonders in erzkonservativen oder reaktionären Kreisen oft und gerne zitierte – Afrodeutsche, die mit der Bezeichnung als „Mohr“ nach eigenem Bekunden kein Problem haben. Der großen Mehrheit gegenüber stellt die Verwendung des Begriffes eine Unhöflichkeit, Abwertung oder Beleidigung dar. 

Auf manche mag die inflationäre Verwendung des Begriffes wie eine Trotzreaktion gegen die „Political Correctness“ wirken, die vermeintlich als Bedrohung ihres Weltbildes empfundene wird. Für den Anderen wäre der Verzicht auf die Verwendung des überkommenden Begriffes ein Zeichen von Rücksichtnahme, Höflichkeit und Respekt. 

Völlig zurecht schreiben Sie auch: „Es gab zu dieser Zeit Menschen wie den Grafen Rantzau, die keinerlei Vorurteile gegen Menschen anderer Hautfarbe hatten, es gab aber auch sehr viele wie heute, die der Meinung waren, dass Farbige nichts wert seinen.“ 

Christian Gottlieb hatte einen Lebensweg, der sich mit Sicherheit von dem der allermeisten Afrikaner unterschieden hat, die in die Sklaverei verschleppt wurden. Hier in Plön wird gerne die Geschichte der Liebe zur Bürgermeisterstochter erzählt, weil die so schön romantisch ist, was sie auch ist. Es handelt sich aber um eine zu der Zeit völlig untypische Liebesheirat.
Gleichzeitig ist es aber auch eine Geschichte von Kolonialismus, Sklaverei und Rassismus, an deren Ende die Ermordung des freigelassenen Sklaven Christian Gottlieb steht. Dabei ist es nebensächlich, ob die Tat möglicherweise nur aus Habgier erfolgt ist. 

Die unbedachte Verwendung von Begriffen wir „Mohr“  kann den Alltagsrassismus, der in vielen Köpfen bewußt oder auch unbewußt vorhanden ist, noch verfestigen. Die Lehre, die man aus dem Schicksal von Christian Gottlieb und der heutigen Erinnerung an ihn ziehen könnte, ist, auf die Verwendung von Begriffen, die vor 250 Jahren noch keine negative Bedeutung hatten, heute zu verzichten, weil sie heute mit abwertenden Stereotypen verbunden sind. 

Markenbildung und Geschichtsbewußtsein

Ich habe heute am Leitbild- und Markenbildungsprozess teilgenommen. Wenn es um derart „weiche“ Themen geht, bin ich immer etwas skeptisch. Dennoch – oder gerade deshalb – habe ich die Unterlagen im Vorfeld sorgfältig gelesen. Dabei sind mir zwei Punkte besonders aufgefallen:

1. Auf die Frage: Wie sehr lieben Sie/liebst Du die Stadt Plön? antworteten 64,4 %, also zwei Drittel der Befragten, mit“ über alles“ oder „sehr“.
Nur 7,4% der Befragten gaben an: „weniger“ oder „gar nicht“.

2. In Jahr 2000 waren 29,4% der Bevölkerung über 50 Jahre alt, 2022 waren es bereits 53,7%
Im Jahr 2000 waren 50,7% der Bevölkerung zwischen 25 und 50 Jahren alt, 2022 waren es gerade einmal 25,4%.
Die Einwohner*innen unter 25 halten sich bei um und bei 20%.
Die Bevölkerungszahl im Kreis Plön wird nach aktueller Prognose bis 2030 um 5,7% sinken.
Für Plön stagnieren die Zahlen seit 2018 mehr oder weniger bei 8940 Einwohner*innen.

Was leite ich für mich daraus ab:
1. Die meisten Plöner*innen fühlen sich in Plön wohl und leben gerne hier. Daraus folgt für mich, dass radikale Änderungen und Große Projekte, die geeignet sind, den Charakter der Stadt nachhaltig zu verändern, sehr kritisch betrachtet werden müssen. Vielmehr muss es darum gehen, die Grenzen des Wachstums zu akzeptieren. Statt auf Quantität muß man auf qualitative Verbesserungen setzen und damit den Ort vorsichtig weiter entwickeln. Die Rahmenbedingungen zum „Wohlfühlen“ müssen für uns Plöner*innen erhalten bleiben.
2. Der demographische Wandel ist in vollem Gange. Er wird auch an Plön nicht vorbei gehen. Vielleicht betrifft er Plön aufgrund der attraktiven Lage nicht so stark wie andere Städte und Gemeinden des Kreises, die nicht im Kieler Speckgürtel liegen.
Da wir es nicht in der Hand haben, den landesweiten Trend umzudrehen, stellt sich die Frage, wie man auf die zunehmende Alterung bei stagnierenden Bevölkerungszahlen reagieren sollte. Im Moment habe ich da keine wirklich durchdachte Antwort parat. Derzeit, und vor allem auch in naher Zukunft, werden aufgrund des Alters der Bewohner*innen viele Einfamilienhäuser die Eigentümer*innen wechseln. Wie kann es gelingen, das hier junge Familien (25 bis 30) zum Zuge kommen und nicht gut betuchte „junggebliebene Alte“, die hier ihren Ruhestand genießen wollen? Kann man eine aktive Innenraumverdichtung betreiben, bei der Flächen von Einfamilienhäusern zusammengelegt und die vorhandenen Gebäude durch bedarfsgerechte Neubauten ersetzt werden?

In der Veranstaltung in der Tourist Info im Bahnhof wurden dann weiter am Leitbild- und Markenbildungsprozess gearbeitet.
Dazu wurden drei Kategorien genannt: „Plön als Lebensort“, „Plön als Wirtschaftsort“ und „Plön als Erholungsort“. Diesen drei Kategorien wurden neun Attribute zugeordnet: 1. „See und Wasser“, 2. „aufgeschlossen und interessiert“, 3. „entschleunigend“, 4. „geschichtsbewußt“, 5. „verbindend“, 6. „lebenswert“, 7. „liebenswert“, 8. „prägend“ und 9. „naturschön“.
Die ca. 40 Teilnehmer*innen wurden in drei Gruppen geteilt uns sollten dann erarbeiten, wie die Eigenschaften der unterschiedlichen Kategorien „Ort“ anhand der vorgegebenen Attribute beschrieben werden können. Das ist nicht einfach, weil es vielfache Überschneidungen gibt.

Dabei kam nach meiner Ansicht wenig neues heraus, aber manches zu Tage, was zumindest bei mir in Vergessenheit geraten war. Besonders interessant fand ich auch den Hinweis, dass es bei der Attraktivität der Innenstadt ganz entscheidend auf den Mix unterschiedlicher Einzelhandelsangebote ankommt. Darüber hinaus sollen die Pachten für Gewerberäume in den vergangenen Jahren deutlich gesunken sein. Der Wirtschaftsförderer der Stadt gibt sich viel Mühe, neue Betriebe in leerstehende Gewerbeflächen zu bekommen. Einfach ist das offenbar nicht.

Jetzt wird es daraus ankommen, aus den ganzen Ergebnissen einen Markenkern herauszuarbeiten, der so abstrakt ist, dass er Plön charakterisiert und von der breiten Mehrheit mitgetragen wird.

Besonders vorsichtig bin ich immer beim Begriff „geschichtsbewußt“, zumal die Erziehung der Söhne des letzten deutschen Kaisers in Plön im Markenbildungsprozess als „Alleinstellungsmerkmal“ genannt wurden. Ich habe mich in der Sitzung eindeutig dagegen ausgesprochen, die Prinzen hier als Alleinstellungsmerkmal herauszustellen.
Nach meiner Auffassung geht man in Plön sehr beschönigend mit dem „Geschichtsbewußtsein“ um.
Der Blick auf die Rolle von Königin Auguste-Viktoria wird in Plön gerne auf die fürsorgende Mutter verengt, die nach Plön kam, um ihren Kindern, den Prinzen, näher zu sein. Ihre politische Rolle im Kaiserreich und der Einfluß auf ihren Mann muß allerdings kritisch hinterfragt werden und ist davon nicht zu trennen.
Gleiches gilt für die Rolle der Prinzen selber. Auf den ersten Blick verbindet man mit Prinzen kleine Jungs mit Krönchen wie aus dem Märchenbuch. Das mag für die frühe Jugend vielleicht noch im Ansatz gelten, ist aber von der späteren Rolle der Prinzen nicht zu trennen. Sie haben sich in unterschiedlicher Form mit der NSDAP und Adolf Hitler eingelassen. Im Rahmen des Versuches des Hauses Hohenzollern, Kulturgüter von Land Brandenburg zurückzufordern, wurde die Rolle der Prinzen im Zusammenhang mit dem Erstarken des Nationalsizialismus von vier Geschichtswissenschaftlern hinreichend untersucht. In einem lesenswerten Artikel setzt sich die Süddeutschen Zeitung in der Ausgabe vom 10. Dezember 2021 unter der Überschrift: „Zur Hohenzollern-Debatte     Wie die Adelsfamilie Historiker und Medien unter Druck setzt“ mit den Inhalten der geschichtswissenschaftlichen Gutachten und dem Umgang damit auseinander.
Wenn man sich allerdings die Ausstellung im Prinzenhaus ansieht, dann läßt auch die eine kritische Auseinandersetzung mit dem damaligen Erziehungssystem und dem Lebensweg der Prinzen vermissen. Man beschränkt sich in der durchaus gut gemachten Ausstellung aber im wesentlichen auf die Darstellung einer heilen Schülerwelt.







Ratsversammlung in der MUS

Gestern, am 13. Dezember, fand die letzte Ratsversammlung im Jahr 2023 in der Messe in der MUS statt. 

Mit 25 Tagesordnungspunkten hatten wir eine herausfordernde Sitzung zu bewältigen. Ziel war, die Sitzungsdauer so kurz wie möglich zu halten. Üblicherweise werden im Anschluss an die letzte Sitzung der Ratsversammlung noch ein paar Häppchen gereicht und etwas getrunken, um mit den anwesenden Bürger*innen ins Gespräch zu kommen und das politische Jahr damit ausklingen zu lassen. In diesem Jahr kamen die Gastgeber der Marineunteroffizierschule noch hinzu.

Ich habe im Ältestenrat zugestimmt, so zu verfahren. Es gab keine richtige Alternative dazu. Daher wurde für die meisten Tagesordnungspunkte vereinbart, ohne vorherige Aussprache zu beschließen. Allerdings fand ich das relativ unglücklich, denn es standen mehrere Punkte auf der Tagesordnung, die im Vorfeld vorher nicht in den Ausschüssen beraten wurden. Dabei ging es überwiegend um Gebührenfragen.

Da es 23 öffentliche und drei nicht-öffentliche Tagesordnungspunkte gab, will ich nur auf einige eingehen.

TOP 12 / Wirtschaftspläne der Stadtwerke Plön Anstalt öffentlichen Rechts (SWP AöR)  und der Stadtwerke Plön Versorgungs GmbH (SWP GmbH).
Die SWP AöR sind für die Abwasserbeseitigung und den Bauhof, damit verbunden auch für die Straßenreinigung zuständig. Zudem gehört das Glasfasernetz zu ihrem Aufgabenfeld.
Die Stadt Plön ist an der SWP GmbH zu 70% beteiligt, die anderen 30% werden von den Stadtwerken Eutin gehalten. Zu ihrem Geschäftsfeld gehören die Vermarktung von Strom und Gas sowie die Vermarktung des Glasfaserangebotes.
Die SWP AöR sind ein Tochterunternehmen der Stadt. Die Ratsversammlung entsendet Mitglieder in den Verwaltungsrat der Stadtwerke AöR. Dort werden die grundsätzlichen Beschlüsse gefaßt. Seit einiger Zeit steht fest, dass die städtischen Gremien gegenüber den Mitgliedern, die von der Stadt in den Verwaltungsrat entsandt wurden, weisungsbefugt sind.
Vor dem Hintergrund fand ich den Vorlauf des Beschlusses „unglücklich“. Daher hatte ich in der Ältestenratssitzung angekündigt, dass ich zu dem TOP Aussprachebedarf sehe.
Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke wurde uns erstmals in der Sitzung des Hauptausschusses am 27. November 2023 vorgestellt. Es gab keine vorherige Information, so dass man sich nicht auf den Tagesordnungspunkt vorbereiten konnte. In der laufenden Sitzung ist eine gründliche Analyse nicht möglich. Somit war es nur theoretisch möglich, den Mitgliedern des Verwaltungsrates eine Weisung für die Sitzung des Verwaltungsrates am 07. Dezember 2023 (also nur 10 Tage später)
mit auf den Weg zu geben. Dort wurde der Wirtschaftsplan dann auch beschlossen.
Ich habe dem Wirtschaftsplan im Verwaltungsrat zugestimmt, da ich keine Fehler oder echten Gefahren erkannt habe. Dennoch kann das nicht der richtige Weg sein. Deshalb habe ich die Erwartung geäußert, dass wir im nächsten Jahr sowohl den Wirtschaftsplan wie auch die Stellungnahme des Beteiligungsmanagements der Verwaltung rechtzeitig vor der Sitzung des Hauptausschusses bekommen, damit im Vorfeld in den Fraktionen darüber gesprochen werden kann.
Das ist eigentlich die Voraussetzung, im Hauptausschuss sinnvoll über den Wirtschaftsplan zu beraten und ggf. Weisungen zu erarbeiten.
Erst danach ist es angebracht, im Verwaltungsrat zu entscheiden.
Eigentlich sah der Beschlussvorschlag vor, dass wir über die Kenntnisnahme entscheiden. Ich hatte in meinem Wortbeitrag angekündigt, dass die FWG-Fraktion sich enthalten wird, wohl wissend, das das bei einer Kenntnisnahme nur symbolischen Charakter hat. Allerdings wollten wir damit deutlich machen, dass das Verfahren – so wie es in diesem Jahr durchgeführt wurde – nicht mitgetragen wird.
Irgendwie kam es dann aber doch nicht zur Abstimmung. Wichtig ist mir, dass unsere Forderung im Protokoll auftaucht, so dass wir uns im Hebest 2024 darauf beziehen können und niemand behaupten kann, man hätte davon nichts gewußt.

TOP 13 / Abwassergebühren
Die Abwassergebühren werden steigen. Das die Abwasserentsorgung zur Daseinsvorsorge gehört und die Stadtwerke quasi ein Monopol haben, unterliegen sie besonderen Bedingungen und werden kontrolliert. Gebühren müssen kostendeckend sein, es dürfen aber keine Überschüsse erwirtschaftet werden. Werden dennoch Überschüsse erzielt, sind sie in der kommenden Abrechnungsperiode bei der Gebührenrechnung zu verrechnen. Sie werden quasi an den Kunden zurückgeben.
In der vorletzten Abrechnungsperiode wurden Überschüsse erzielt. Diese Überschüsse wurden in der letzten Abrechnungsperiode verrechnet. Die Gebühren sind gesunken. Jetzt sind die Überschüsse aufgebraucht. Die Gebühren werden für die erwartenden Kosten kalkuliert. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden allgemeinen Kostensteigerungenwerden die Grundgebühren je nach Zählergröße um 25% angehoben, die Zusatzgebühr steigt um 9,17% von 3,38 € auf 3,69 € und die Gebühr für Regenwasser wird um 22,37% von 0,76 € auf 0,93 € pro Berechnungseinheit angehoben.

TOP 14 / Wassergebühren
Die Gebühren für die Wasserversorgung steigen ebenfalls. Die Grundgebühr wird um 2,82% angehoben, der Kubikmeterpreis steigt um 1,68% von 1,79 € auf 1,82 €

TOP 18 / Straßenreinigung
Die Straßenreinigungsgebühr berechnet sich nach den Frontmetern zur Straße. Sie steigt ab 2024 von 3,86 € pro Meter im Jahr auf 4,27 € .

TOP 19 / Tourismusabgabe
Viele Unternehmen in Plön müssen eine Tourismusabgabe zahlen. Die einen profitieren mehr, die anderen weniger von unseren Gästen. Bisher gilt der Realgrößenbezug als Grundlage für die Berechnung. Die Kommunalaufsicht hatte angeregt, zukünftig die Umsatzhöhe als Bemessungsgrundlage zu nutzen, weil diese Berechnung ein höheres Maß an Rechtssicherheit und Abgabengerechtigkeit gewährleistet. Bei der Umsetzung der Änderung hat sich aber gezeigt, dass damit ein höherer Verwaltungsaufwand verbunden ist. Gleichzeitig haben sich einzelne Berufsgruppen – ins besondere die Ärzteschaft – gegen die Umstellung gewehrt. Unter Berücksichtigung der neuen Information zum Aufwand für die Umstellung in Verbindung mit den Vorbehalten aus der Bürgerschaft wurde auf die Umstellung verzichtet, solange die Berechnung auf Basis der Realgrößen rechtlich noch zulässig ist.

Die Beschlüsse wurden bis dahin meist einstimmig – teilweise bei einer oder zwei Enthaltungen – oder mit einer Gegenstimme beschlossen. (Anm.: bei z.B. 15 Ja-Stimmen und einer Enthaltung gilt eine Entscheidung als einstimmig.)

Anders war es bei TOP 21 / Umsetzung Fahrradstraße Eutiner Straße.
Vorhergegangen war eine Abstimmung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung. Dort gab es fünf Stimmen für und fünf Stimmen gegen die Umsetzung der Fahrradstraße. Da in der Sitzung ein Mitglied fehlte und es Vertretungen gab, konnte davon ausgegangen werden, dass das Abstimmungsergebnis nicht repräsentativ für das allgemeine Meinung in der Ratsversammlung ist.
Um hier eine erneute Abstimmug herbeizuführen, die die Mehrheitsmeinung widerspiegelt, hatte die SPD gleich im Anschluss an die Entscheidung beantragt, das Thema auf die Tagesordnung der Ratsversammlung zu setzen. In Rücksprache mit der Kommunalaufsicht wurde aber festgestellt, dass die Ratsversammlung aufgrund der Festsetzung der Verfahrensregeln in der Zuständigkeitsordnung und in der Hauptsatzung die Entscheidung des Ausschusses nicht überstimmen kann. Sie kann das Thema aber zur erneuten Beratung zurück in den Ausschuss verweisen. Alternativ wäre es möglich, dass eine Fraktion den Antrag erneut in den Ausschuss einbringt.
Der SPD ging es nun darum, den Ausschuss mit einer Mehrheit aus der Ratsversammlung heraus mit der erneuten Beratung zu beauftragen. Der CDU kam es darauf an, genau das zu verhindern. Sie schlug vor, dass die SPD den Antrag zurückzieht und einen neuen Antrag in den Ausschuss einbringt. Daraufhin wurde nicht in der Sache, aber über das Verfahren beraten. In der Abstimmung gab es dann mit 11 Ja bei fünf Nein-Stimmen eine klare Mehrheit in der Ratsversammlung, das Thema erneut im Ausschuss zu beraten.
Zu dem Thema gab es in unserer Fraktion (FWG) unterschiedliche Auffassungen. Da wir weder Fraktionszwang noch Fraktionsdisziplin kennen (was nicht heißt, dass wir in den Fraktionssitzungen nicht konzentriert, ernsthaft und diszipliniert arbeiten) und nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden, stimmten Ratsherr Kruppa und ich für den Antrag, Ratsherr Gampert stimmte dagegen.

Der nichtöffentliche Teil der Sitzung wurde in Rekordzeit abgearbeitet, da für alle Punkte eine Abstimmung ohne Aussprache verabredet war.
Im Anschluss gab es dann sehr leckere Häppchen und auch das ein oder andere Getränk. Ich habe die Gelegenheit genutzt, um mich mit einem der Anwesenden Soldaten zu unterhalten. Wie sich im Laufe des Gespräches herausstelle, hatten wir als Ubootgahrer vor vielen Jahren schon einmal einen flüchtigen dienstlichen Kontakt.

Notizen aus dem Hauptausschuss 2.0

Vorgestern habe ich bereits in den „Notizen aus dem Hauptausschuss“ über einige Tagesordnungspunkte berichtet und angekündigt, in einem späteren Beitrag etwas zu den übrigen Notizen zu schreiben.
Es geht um einen Zuschuss für die Feuerwehr, um den Jahresabschluss 2021 und die Patenschaft mit dem Max Planck Institut. 

Feuerwehr
Dann stand noch ein sehr schwieriges Thema auf der Tagesordnung. Der Zuschuss der Stadt für die 150 Jahr-Feier unserer Feuerwehr. 
Es ging dabei um drei Posten:
Erstens: einen Zuschuss von 2000,- € für die Festveranstaltung
Zweitens: einen Zuschuss von etwas über 11.000,- € für eine Feuerwehrchronik
Drittens: die Übernahme der Kosten für die Übernachtung der Gäste mit knapp 2.000,- €

Wir haben eine hoch motivierte und sehr gute freiwillige Feuerwehr. Uns allen liegt das Ehrenamt am Herzen. Daher fördern wir die Jugendarbeit in den Vereinen und kulturelle Veranstaltungen ebenso wie die DLRG im Rahmen unserer Möglichkeiten. Es ist auch völlig unstrittig, dass die Feuerwehr gut ausgerüstet werden muss, damit sie sicher in den Einsatz gehen kann und vor allem auch sicher aus dem Einsatz wieder zurück kommt. Das habe ich auch ausdrücklich in meinem Redebeitrag betont. So habe ich vor einigen Jahren dafür geworben, ein neues Fahrzeug für die Feuerwehr anzuschaffen und keinen guten Gebrauchten. Selbstverständlich habe ich auch für den Ausbau des Parkplatzes gestimmt, da hier eine erhebliche Unfallgefahr bestand. Letztendlich wurde der Ausbau jetzt beschlossen. Die Entscheidung hat auf sich warten lassen, aber immerhin, jetzt geht es weiter.

In Anbetracht der finanziellen Lage, in der sich die Stadt befindet, habe ich aber bei jeder Entscheidung auch das Geld im Blick. Damit bin ich im Hauptausschuss nicht alleine.
Plön ist eine Fehlbedarfsgemeinde. Die Einnahmen decken die Ausgaben nicht. Der Fehlbedarf wird teilweise vom Land übernommen. Wenn wir Geld für „freiwillige“ Ausgaben ausgeben, dann wird uns das von den Fehlbedarfszuweisungen abgezogen. Faktisch fehlt uns dann das doppelte der Summe im Haushalt, die Summe, die wir ausgeben und noch einmal die selbe Summe, die wir nicht vom Land bekommen.

Für die Mitglieder des Hauptausschusses war es unstrittig, dass die beantragten 2000,- € für die Festveranstaltung bewilligt werden.

Kontrovers wurde aber diskutiert, dass der Zuschuss in Höhe von 11.660,- Euro für die Erstellung der Chronik in vollem Umfang ausgezahlt werden soll. Dabei erläuterte Ratsfrau Bettina Hansen, dass vorgesehen ist, den ca. 100 Aktiven die Chronik zu überreichen und die verbleibenden ca. 400 Exemplare an die Nicht-Aktiven zu verkaufen. Ich habe dann angeregt, zumindest die Einnahmen aus dem Verkauf mit dem Zuschuss zu verrechnen. So ähnlich verfahren wir auch mit Zuschüssen für kulturelle Veranstaltungen. Nachdem eine Schussabrechnung vorgelegt wird, wird das Defizit ausgeglichen. Der Ausschuss hat dann in diesem Sinne entschieden.

Auf die Übernahme der Übernachtungskosten für die Gäste wurde kontrovers diskutiert. In meiner beruflichen Vergangenheit habe ich an verschiedenen Jubiläen teilgenommen, darunter an 100-jährigen Jubiläen von Ubootflottillen befreundeter Marinen. Ich kann mich aber an keinen Fall erinnern, bei dem die Gastgeber die Kosten für die Übernachtung übernommen hätten.
Da es sich hier um zwei Übernachtungen handelt, wurde diskutiert, ob die Stadt keine, eine oder beide Übernachtungen übernimmt. Zuerst wurde über beide Nächte abgestimmt, wofür sich auch eine Mehrheit gefunden hat. Ich hätte für die Kostenübernahme für eine Nacht gestimmt.

Es fiel mir schwer, hier für die Kürzungen der Anträge der Feuerwehr zu stimmen.
Zum einen kann es als Missachtung des Ehrenamtes ausgelegt werden, zum anderen gewinnt man damit auch sonst keinen Beliebtheitspreis. Allerdings muss man bei freiwilligen Ausgaben auch immer im Auge behalten, bei leeren Kassen verantwortungsvoll zu haushalten. Letztendlich ist auch zu beachten, dass die Ehrenamtlichen möglichst gleich behandelt werden.   

Jahresabschluss 2021
Der Jahresabschluss 2021 wurde von den Ratsherren Koll (CDU) und Landeschof (SPD) sowie der Ratsfrau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) geprüft. Der Fehlbedarf betrug 614.360,69 €. Ursprünglich war im Nachtragshaushalt ein Jahresfehlbedarf von 1.317.800,00 € eingeplant.
Die Abschlussverbesserung auf einen Fehlbedarf von nur noch 703.439,31 € ist dennoch kein Grund zum Jubeln.
Darüber hinaus musste der Ausschuss noch eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 3.967,88 € zur Kenntnis nehmen. 

Patenschaft mit dem Max Planck Institut
Die CDU hat einen Antrag gestellt, eine Patenschaft mit dem Max Planck Institut für Evolutionsbiologie in Plön einzugehen. Damit lief sie eine offene Tür ein.
Vorbild soll die Patenschaft zwischen Marineunteroffizierschule und der Stadt sein.
Ich kann den Antrag wirklich folgen. Das Max-Planck Institut hat sich mit dem Aufbau einer weiteren Abteilung eindeutig gegen Kiel und für Plön entschieden. Damit fiel eine wichtige Entscheidung für Plön als Wissenschaftsstandort. Das hiesige Max Planck Institut ist nicht nur deutschlandweit, sondern weltweit für seine Spitzenforschung bekannt. Leider wird es von den meisten Mitbürger*innen so gut wie gar nicht wahrgenommen. Auch die Wintervorträge des Instituts sind nicht immer so gut besucht, wie ich es mir wünschen würde. Besonders gut in Erinnerung habe ich den Vortrag über den Orientierungssinn von Zugvögeln, den Frau Prof Dr. Liedvogel vor einigen Jahren gehalten hat. Sie ist seit 2020 Professorin an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg und als erste Frau in dieser Funktion auch Direktorin des Instituts für Vogelforschung „Vogelwarte Helgoland“.
Da unsere Bürgermeisterin betonte, dass auch das Max Planck Institut großes Interesse an dieser Patenschaft hat, war die Zustimmung ein „Selbstgänger“.