Wem gehört der Strandweg ?

In der letzen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt wurde thematisiert, daß der Strandweg nicht der Stadt gehören würde. Offenbar geht die Bahn davon aus, daß sie Eigentümerin ist und möchte der Stadt den Weg nun verkaufen oder verpachten, wobei die Preisvorstellungen nach Aussage unseres Bürgermeisters wohl überhöht sind.
Stefan Plischka von der CDU berichtete, daß der Strandweg in den See aufgeschüttet wurde, und zwar vom Wasser aus. Daher könnte ich mir vorstellen, daß das Land möglicherweise Eigentümerin des Strandweges ist.
Ich bin mittlerweile so weit zu sagen, daß man das Thema Strandweg ruhen lassen sollte, bis die Eigentumsverhältnisse geklärt sind und die Bahn ihre Bauarbeiten abgeschlossen hat.
Ich persönlich hätte es gut gefunden, wenn Plön sich an der Landesgartenschau 2016 beteiligt hätte, um in dem Zusammenhang Fördermittel zu nutzen und das städtische Grün auf Vordermann zu bringen. Da diese Beteiligung nicht zustande gekommen ist, sehe ich auch keine Notwendigkeit mehr, den Strandweg bis zur Landesgartenschau zu renovieren, auch wenn Strandwegsanierung und Landesgartenschau von Einigen immer noch in einem Zusammenhang genannt werden.

Politisch so gewollte 1,5 Mio

Das Technologiezentrum Blomenburg war politisch gewollt und wurde umgesetzt. Kritische Stimmen wurden – soweit ich mich erinnere – ignoriert. Das Technologiezentrum wurde für den Kreis zum Millionengrab.

Die Verlegung der Kreisfeuerwehrzentrale von Plön nach Preetz war genauso politisch gewollt.
Der Kreistag hat  jetzt 1,5 Millionen nachgeschossen, wobei der Termin für den ersten Spatenstich überhaupt absehbar ist. Das entspricht einer Kostensteigerung von fast 30%. Alles weitere wird sich zeigen.
Der Kreistagsabgeordnete Stefan Leyk (CDU), der sich offenbar kritisch mit der Berechnung der Verwaltung auseinandergesetzt hat, wird verbal niedergemacht, indem man seine Bedenken als Zahlensalat bezeichnet. Dabei dürfte es ein Leichtes sein festzustellen, ob der Wendehammer und die Abgasabsaugeeinrichtung in der Berechnung der Kosten berücksichtigt wurden.
Hinzu kommt, daß der Kreis, der für die Vergabe der Fördermittel aus dem Konjunturprogramm zuständig war, hohe Beträge in die energetische Sanierung der Gebäude in Plön gebuttert hat.   Vermutlich muß die Förderung anteilig zurückgezahlt werden, wenn an der Entscheidung zur Standortverlegung festgehalten wird.

Ich könnte aber wetten, daß die Wirtschaftsförderung des Kreises äußerst zurückhaltend ist, wenn es darum geht, eine Nachnutzung für das jetzige Gelände zu finden und zu fördern. Es würde mich sehr freuen, wenn ich mich irre.

Vatertag bleibt Vatertag

Die Frauen haben den internationalen Frauentag, die Mütter den Muttertag, die Homosexuellen den Christopher Street Day, die Iren den St. Patrick’s Day und nun will die Kirche in Eutin den Vatertag als Vatertag abschaffen. Aus dem traditionellen Vatertag soll nach dem Willen der Männer aus dem Krichenkreis Ostholstein der Vatertag 2.0 werden, den sie als Familientag begehen wollen. So jedenfalls berichten es die KN von heute.
Ich freue mich heute schon auf den tradtionellen Vatertag mit meinen Nachbarn.

Strandweg, Warenaufsteller, Beleuchtung und Waldfrevel in Stadtheide

Heute tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt.
Erstmals wurden die Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der vorhergehenden Sitzung bekanntgegeben, so wie das Gesetz es verlangt.

Danach folgten die Berichte der Verwaltung:
Der Planungsverband Seewiesen wird am 24. März 2015 tagen. Ich freu mich drauf.
Zukünftig soll der 50 Meter Uferschutzstreifen auch wieder im Innenbereich gelten. Ausnahmen können aus wirtschaftlichen oder touristischen Gründen zugelassen werden.
– Für den Bebauungsplan Johannisstraße muß der Lärmschutz auf Anregung der Landesplanung noch untersucht werden. Hierzu soll ein Angebot eines Ingeneurbüro eingeholt werden.
– Die Möglichkeit einer Rechtsabbiegerspur von der Stadtgrabenstraße auf die B 430 wurde durch das Landesbetrieb für Straßenbau untersucht und abgelehnt. Begründet wurde die Ablehnung mit dem Argument, die Leistungsfähigkeit der B 430 würde beeinträchtigt, die Ampelschaltung müßte geändert werden und es seien erhebliche Tiefbaumaßnahmen erforderlich. Das Zitat von den 5 in grüner Welle miteinander verschalteten Ampeln führte zu erstaunter Unruhe im Saal. Zu hören war: „Ja, wenn man mit mindestens 70 Km/H fährt.“
Nach meiner Meinung ist die Argumentation des Landesbetriebes nicht nachvollziehbar. Bevor die Planungen zu einem ALDI-SKY Markt im Bereich Stadtgraben hintertrieben und beendet wurden, fanden bereits Verkehrszählungen und Untersuchungen zur Verkehrsführung statt. Schon damals war tendenziell absehbar, daß es Möglichkeiten gibt, die Leistungsfähigkeit der Kreuzung zu steigern.
– Die Einfahrt Kieler Kamp wurde vom Landesbetrieb Straßenbau ebenfalls betrachtet. Auch hier wird es keinen Umbau geben. Die Kreuzung genügt den Anforderungen. Hier gilt das Müllauto mit Doppelachse als Referenzfahrzeug. Es kommt nun mal um die Ecke, auch wenn es dazu die Gegenfahrspur nutzen muß. Aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens im Kieler Kamp sei das aber vertretbar. Auf gut Deutsch, wenn das Müllauto um die Ecke kommt, dann paßt die Kreuzung auch für SUV’s und schwere Limosinen. Zudem wird so die Geschwindigkeit reduziert, was der Verkehrssicherheit der Radfahrer zu gute kommt. Dieser Bewertung kann ich mich anschließen.

In der Einwohnerfragestunde erkundigte sich Herr Heidemann vom NABU, ob die Stadt die Einhaltung von Satzungen (quasi örtlichen Gesetzen) kontrollieren würde. Die Frage bezog sich auf undurchlässige Zäune und die Anpflanzngen von Koniferen-Hecken in Stadtheide, wo der Bebauungsplan ausdrücklich Laubhecken vorsehen würde. Die TL 30 beantworte die Frage dahingehend, daß für die Überwachung die Bauaufsicht des Kreises zuständig sei. Die Frage, ob ausschließlich Laubhecken zulässig seien, müsse noch geklärt werden.
Herr Heidemann berichtete zudem, daß im Uferbereich des Baugebietes Stadtheide wieder Anpflanzungen zerstört wurden und fragte, was die Stadt hier unternehmen wolle. Eine Antwort darauf bekam er nicht, soweit ich mich erinnere.
Nach meiner Auffassung handelt es sich dabei um eine Straftat (§ 303 StGB, Sachbeshädigung). Da hier offenbar Intensiv- oder Wiederholungstäter am Werk sind hätte nichts dagegen, den Bereich massiv einzuzäunen und mit Video zu überwachen, um den oder die Sraftäter oder Straftäterin bzw. Straftäterinnen von ihrem kriminellen Handeln abzuhalten und dingfest zu machen. Sofern die Verwaltung  hier nicht tätig wird, wäre ggf. zu prüfen, ob hier nicht womöglich eine Strafvereitelung im Amt vorliegt.

Unter Tagesordnungspunkt (TOP 6) wurde das Thema „Zulässigkeit von Warenaufstellern“  sehr ausgibig diskutiert. Nachdem jeder alles und z.T. Doppelt gesagt hatte, habe ich den Verfahrensantrag gestellt  abzustimmen. Der Vorschlag der Verwaltung wurde angenommen.
Eine nach meiner Meinung gute Entscheidung. Es wäre aus meiner Sicht falsch, jetzt das Faß „Sondernutzung“ noch einmal aufzumachen, zumal die aktuelle Lösung für die Verwaltung praktikabel ist und für die Schubkarre eine einvernehmliche Lösung gefunden wurde.

Das Thema Straßenbeleuchtung in der Langen Straße ist noch nicht ganz abgeschlossen. Tatsache ist, daß ein Austasuch der Lampenköpfe unverhältnismäßig viel kosten würde. Zudem müßten die Zuschüsse in Höhe von 13.000,– Euro zurückgezahlt werden. Frau Dr. Unbehau (Die Grünen) betonte noch, daß durch die Lampen jährliche Energieeinsparungen von 10.559,– Euro realisiert werden können. Wir erwarten zur nächsten Sitzung des SteU am 25. März eine Firmenvertreterin um zu erörtern, ob eine kostengünstige Lösung, etwa den Austausch der jetzigen LED’s durch gelbleuchtende LED’s möglich ist. Diese Beratung sollten wir noch abwarten. Zeichnet sich dann keine Lösung ab, wäre das Thema für mich vom Tisch.

Der Strandweg beschäftigt uns nun im fünften Jahr. Hier stellt sich die Frage, ob die Renovierung des Weges im Bereich Bahnhof – Schloßgärtnerei erst erfolgen soll, wenn die Bahn ihre geplanten  Bauarbeiten im Jahr 2017 abgeschlossen hat. Die Bahn will vermeiden, daß sie einen frisch renovierten Weg wieder herstellen muß, wenn sie ihn bei den Bauarbeiten beschädigt. Da er Weg  der Bahn gehört, bot die Bahn dem Herrn Bürgermeister den Weg zur Pacht oder zum Kauf an, offenbar zu einem völlig überhöhtem Preis. Ob der Weg tatsächlich der Bahn gehört, wurde aber z.T. bezweifelt, da er durch Aufschüttungen vom See her entstanden ist.
Die FWG beantragte, die Mittel für den Ausbau der Wegabschnitte Fegetasche – Rosenstraße und Bahnhof – Schloßgärtnerei in den Ausbau Ulmenstraße – Steinbergweg umzusteuern bzw. aus dem Haushalt zu streichen, um die Neuverschuldung zu drücken. Beide Anträge wurden mit der Mehrheit von CDU und SPD abgelehnt. So bleibt die Möglichkeit erhalten, ggf. doch noch mit Arbeiten am Strandweg zu beginen, wenn die Voraussetzungen stimmen. Aufgrund der flexiblen Budgetierung ist es ohnehin möglich, die eingesparten Mittel z.B. in die Renovierung der Ulmenstraße / des Steinbergweges umzusteuern.
Die Anträge der FWG sorgten aus zwei weiteren Gründen für Unverständnis. Zum einen wurde der Haushalt des SteU erst in der letzten Sitzung beschlossen, zum anderen wurden die Anträge der FWG sehr spät, nämlich in der Sitzung, verteilt.
Ich halte die Entscheidung für richtig. Es besteht ja keine Verpflichtung, das eingestellte Geld auszugeben, man hält sich aber Optionen offen. Für mich ist es durchaus vorstellbar, auf der Strecke Fegetasche – Strandweg einige Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung umzusetzen, die dann auch noch mit EU Mitteln bezuschußt werden könnten.

Dauerbrenner Straßenbeleuchtung

Am Mittwoch, also morgen, tagt der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt. Heute habe ich mich durch die Sitzungsunterlagen gewühlt.
Drei Themen werden im öffentlichen Teil diskutiert.

Die Straßenbeuchtung in der Langen Straße wird uns weiter beschäftigen. Die Vorlage liest sich so, daß es keine Lösung geben wird, bei der Aufwand und Nutzen in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Es wird bleiben wie es ist.

Bei der Frage der Strandwegsanierung scheint die Eigentümerfrage neue Probleme aufzuwerfen. Details sollen in der Sitzung vorgestellt werden.

Darüber hinaus wird uns wieder einmal die Zulässigkeit von Warenaufstellern im Rahmen der Sondernutzung beschäftigen. Das wirkt auf den ersten Blick banal. Einerseits soll die neue Satzung  die Interessen der Stadt sowie der Gewerbetreibenden und Gewerbetreibendinnen berücksichtigen, andererseits soll sie rechtssicher sein, so daß wir im Anschluß nicht mit Prozessen überzogen werden. Der Teufel liegt im Detail. Die Lösung der offenen Fragen dauert. Das kann man beklagen, aber dazu gibt es ein Argument mit vier Buschstaben. Isso.

 

 

Kampagne gegen Gülle

Plön ist von Seen umgeben. Die Entsorgung von Gülle auf Feldern ist durchaus üblich. Wird Gülle falsch ausgebracht oder wird zuviel ausgebracht, gelangt sie nicht nur in’s Trikwasser, sie wird auch mit dem Oberflächenwasser in unsere Gewässer verbracht. Die Gewässer werden überdüngt, die Wasserqualität nimmt ab.
Das kann in einer Tourismusregion niemand wollen. Daher habe ich eine  Kampagne für eine strenge Regulierung der Gülleverbringung unterzeichnet.
https://www.campact.de/duengeverordnung/appell/teilnehmen/

Vielleicht überlegt sich ja die eine Leserin oder der andere Leser meines Blogs, auch zu unterzeichnen.

 

Zentrenfern? Finde ich nicht.

Die Eigen- und die Fremdwahrnehmung unterscheiden sich manchmal sehr. Wie ich kürzlich zur Kenntnis nehmen mußte, liegt Plön nach allen meßbaren Werten irgendwo im Niemandsland zwischen den Einzugsbereichen von Kiel und Lübeck. Gefühlt ist das ganz anders. Der Zug fährt alle 30 Minuten und vermittelt fast schon S-Bahnqualität, und mit dem Auto ist man in knapp 30 Minuten in Kiel, wo man das Kulturangebot einer kleinen Großstadt genießen kann.
Ich jedenfalls war gestern Abend in der Räucherei beim Konzert von Jessy Martens.
150207_Jessy_Martens_07_klDas erste Set hat mich nicht ganz überzeugt. Der Klang war mir zu basslastig, insgesamt fehlte die Brillianz. Daher kamen weder Jessy Martens mit ihrer Stimme noch der Gitarrist und Keyboarder mit ihren Soli gut an. Nach der Pause hatten entweder die Tontechniker neu abgemischt oder es lag an meinem neuen Platz. Auf jeden Fall stimmte der Klang jetzt. Nach der Pause spielte Jessy Martens zwei Stücke gemeinsam mit Georg Schröter, der hier in der Gegend ja ziemlich bekannt ist. Danach legte die Band noch einmal richtig los. Das Publikum war begeistert und der Sängerin und ihren Musikern sah man die Spielfreude an. Was soll ich sagen: Stimmung gut, Alles gut.

Offener Brief zum Spielplatz Appelwarder

Die Schließung des Spielplatz Appelwarder bewegt nach wie vor die Diskussion. Der nachfolgende offene Brief ging bei mir vor einigen Tagen ein. Er richtet sich an die Mitglieder der Ratsversammlung und den Herrn Bürgermeister. Der Absender hat zugestimmt, daß ich den Brief in meinem Blog veröffentliche:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Paustian, sehr geehrte Stadtverordnete der Stadt Plön.

Zufällig erfahren wir über die Presse, dass nach den Vorstellungen des Magistrats der Stadt Plön Kinder in Zukunft auf den  Spielplatz  am Appelwarder verzichten müssen.

Offen gestanden: Wir sind entsetzt. Wir – das sind die Kinder, die Eltern und auch die übrigen Anwohner des Wohngebiets rund um den Spielplatz am Appelwarder.

Unmittelbar drängen sich uns einige Fragen auf: Wie muss es um die Finanzsituation der Stadt bestellt sein, um nun selbst die Schließung unsereres Spielplatz in Erwägung zu ziehen? Sind unsere Kinder nicht unser höchstes Gut? Wer hat die Finanzmisere zu verschulden? Sicher nicht unsere Kinder! Wie steht es mit der Verhältnismäßigkeit der einzusparenden Geldsumme im Vergleich zu anderen kostspieligen Projekten der letzten Jahre, für die offensichtlich noch Geld vorhanden ist oder war?

Wir sind fest davon überzeugt, dass wir mit dem Spielplatz  am Appelwarder ein kleines Juwel in unserer Stadt besitzen, ein Kleinod des sozialen Miteinanders der verschiedenen Generationen. Ein Juwel, dessen gesellschaftlicher Wert kaum aufgewogen werden kann mit einer kurzfristigen Finanzspritze für den Haushalt der Stadt. Und da wir darauf vertrauen, dass Sie, die Entscheider in dieser Sache, unter Berücksichtigung ALLER Aspekte eine Entscheidung herbeiführen werden, möchten wir Sie gerne mit diesem Schreiben von der Besonderheit und dem immateriellen Wert unseres Spielplatzes überzeugen.

Mit etwa 10  Kindern im Alter bis 14 Jahren aus der unmittelbaren Nachbarschaft wird dieser Spielplatz mehr als regelmäßig genutzt. Er ist DER Treffpunkt für die Kinder der Straße und des Viertels. Dabei spielen Alter, Geschlecht oder Herkunft keine Rolle. Hier treffen sich Alle – von 1 bis 14 Jahren. Es ist schön, dass auch im Zeitalter der Computerspiele, des Fernsehens und der sonstigen Freizeitprogramme das Treffen und Spielen mit anderen Kindern immer noch einen sehr hohen Stellenwert besitzt und von unseren Kindern sehr gerne angenommen wird. Wir meinen, ein erhaltenswerter, wenn nicht sogar ein förderungswürdiger Zustand, kommt doch gerade diese wichtige und freie Form des gesellschaftlichen Miteinanders in der heutigen Zeit bei Kindern allzu häufig zu kurz.

Dabei ist gerade die Lage und Größe des Spielplatzes  am Appelwarder von entscheidender Bedeutung.

Der Platz ermöglicht durch seine im Wohnviertel zentrale Lage das Treffen und Miteinander „bei Gelegenheit“. Also ohne Verabredung, es reicht der Blick hinüber oder auch nur das Hören der spielenden Kinder. Die Größe des Platzes ermöglicht sowohl das Spielen mit dem vorhandenen Spielgerät wie auch das freie Spiel. Auch Ballspiele sind möglich.

Das Konzept würde schon nicht mehr aufgehen, würde der Spielplatz verkleinert oder gar verlagert, z.B. an das Ende des Trentseeweges  Spielplatz Trammer See. Welch ein Verlust!

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Paustian, sehr geehrte Stadträte der Stadt Plön, wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Ausführungen eine Idee von der Bedeutung und dem sozialen und gesellschaftlichen Wert unseres Spielplatzes  vermitteln können. Unser Spielplatz übernimmt als öffentlicher Ort der Begegnung eine zentrale Funktion. Eine Funktion, in der es um viel mehr geht, als nur „irgendein Platz“ zum Spielen.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir vertrauen bei der nun anstehenden Entscheidung über den Verbleib unseres Spielplatzes, auf Ihre gesellschaftliche und soziale Kompetenz sowie auf Ihr Verantwortungsbewusstsein gegenüber unseren Kindern – unser höchstes Gut. Bitte riskieren Sie nicht einen nachhaltigen Verlust, der sich nur schwer in Ziffern und Zahlen ausdrücken lässt, zugunsten einer kurzfristigen Finanzspritze für den Haushalt der Stadt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kinder, Eltern und übrigen Anwohner des Wohngebiets rund um den Spielplatz am Knivsbergring.

Besuch im Zollmuseum Hamburg

Vor kurzer Zeit hatte ich die Gelegenheit, das Deutsche Zollmuseum in der alten Speicherstadt in Hamburg zu besichtigen.
Hier ein paar Bilder vom Besuch:

150127_Zollmuseum_01Vor dem Museum steht ein Stück des Zollzaunes von 1888, der den Freihafen umgeben hat.

150127_Zollmuseum_03_Zollzaun-1888

Nach dem zweiten Weltkrieg wurden die Schäden im Zaun ausgebessert, Hierfür wurden zum Beispiel auch alte Torpedonetze verwendet:
150127_Zollmuseum_06_Torpedonetz

Die Bekämpfung des Drogenschmuggels gehört zu Aufgabenfeldern des Zolls. Hier ein paar Bildern von den gebräucklichsten Stoffen:

150127_Zollmuseum_08_Chrital-methCrystal Meth.

150127_Zollmuseum_10_HeroinHeroin, verpackt in Kondome, um sie zu verschlucken und im Körper über die Grenze zu transportieren.

150127_Zollmuseum_11_Heroin_KautschukKautschukballen, in denen Heroin geschmuggelt wurde.

150127_Zollmuseum_12_MarihuanaHaschisch, der Klassiker.

Die Bekämpfung der Schwarzarbeit ist ein relativ neues, aber wichtiges  Aufgabenfeld des Zolls. Die Überschrift auf der Erläuterungstafel bringt es auf den Punkt. Illegal und unsozial. Hier ein Bild des  Ausstellungsabschnittes, der sich mit dem Thema befaßt:

150127_Zollmuseum_14_SchwarzarbeitDie Säulen zeigen die Goßen des Welthandels, China, die USA und Deutschland. Die Überwachung der Zollehrlickeit sichert dem Staat die Einnahmen, die ihm zustehen, und der Kampf gegen Plagiate schützt die Existenz europäischer Firmen und den Verbraucher vor zum Teil minderwertigen oder gefährlichen Produkten:

150127_Zollmuseum_16_ExportweltmeisterDie Zündapp KS 601 von 1951 war seinerzeit ein modernes und leistungsstarkes Motorrad und erreichte eine Höchstgeschwindigkeit von 140 km/h. Die Zollvariante ist auch als “Grüner Elefant” bekannt:

150127_Zollmuseum_18_Zündapp_KS_601Die erste Zollgrenze auf deutschem Boden war der Limes, mit dem sich das Römische Reich vor Übergriffe durch germanischen Gruppen schütze und den Handel so kanalisierte, daß er kontrolliert und Zölle verläßlich eingezogen werden konnten. Hier die Uniform eines römischen Zollbematen (Beneficarius):

150127_Zollmuseum_20_BenefiziarierIm Außenbereich liegt der Zollkreuzer Oldenburg, der auch besichtigt werden kann:
150127_Zollmuseum_22_Zollkreuzer_Oldenburg

Fracking im Kreis Plön? Nein danke!

Das war die klare Aussage des Vorsitzenden des Ausschusses für Bauen, Umwelt und Abfallwirtschat des Kreises während der Informationsveranstaltung des Kreises in Schönberg, die mit geschätzt 130 Zuhörerinen und Zuhörern gut besucht war. Bereits in ihren Eingangsworten mache unsere Landrätin klar, daß die Gewinnung von Erdöl und Erdgas mit Fracking im Kreistag über alle Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg und im Einklang  mit den Bürgerinitiativen einhellig abgelehnt wird.
Umweltminister Harbeck betonte, daß das es das Ziel sein muß, langfristig aus der Kohlenwasserstoffwirtschaft (Erdöl und Erdgas) auszusteigen und die Energiewende kosequent umzusetzen. Billiges Öl und billiges Erdgas – auch aus Fracking – stehen dem Ziel entgegen. Er unterstrich, daß das Verbot des Fracking eine politische Frage ist, bei der man sich nicht wegducken dürfe. Hier heißt es, eine klare Position zu beziehen. Der Versuch, das Fracking über das Wasserhaushaltsgesetz oder andere Verwaltungswege zu verhindern, ist politisch falsch und bietet keine dauerhafte Rechtssicherheit.
Er führte weiter aus, daß die Landesregierung bereits mehrere Anläufe unternommen hat, Regelungen zu erreichen, das Fracking bundesweit oder zumindest regional zu verbieten. Mit den jetzt vorgelegten Gesetzentwürfen der Bundesregierung ist das Ziel nicht zu erreichen, hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf. Wenn ein Totalverbot auf Bundesebene nicht erreichbar ist, so muß es das Ziel sein, zumindest den Bundesländern die Entscheidung zu überlassen, ob in ihren Landesgrenzen gefrackt wird oder nicht. Ein kleiner Schritt ist besser als kein Schritt.
Gleichzeitig äußerte er noch, daß das Bundesberggesetz im Bezug auf Transparenz und Bürgerbeteiligung nicht mehr den Anforderungen an eine moderne Gesetzgebung entspricht. Hier bestünde dringender Änderungsbedarf.
Minister Harbeck hob aber hervor, daß er als Minister an geltendes Recht gebunden ist und deshalb entsprechende Genehmigungen für Erkundungen erteilen mußte. Die Prüfung und Bearbeitung der Anträge erfolgt im Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Hannover. Eine landeseigene Bergbaubehörde wäre sehr kostspielig und würde vermutlich zu keinen anderen Ergebnissen kommen.
Herr Söntgerath, Leitender Bergdirektor beim LBEG erläuterte im Anschluß das geltende Bergrecht und beantwortete Fragen. Dabei kamen bei den Fragestellerinnen und Fragestellern auch schon mal ein paar Emotionen hoch. Dabei wurde verkannt, daß Herr Söntgerath lediglich die Rechtslage erläuterte, mit der die Behörde arbeiten muß. Er führte aber auch aus, daß es unbestimmte Rechtsbegriffe und Ermessensspielräume gibt. Insgesamt klang es für mich so, als hätte früher die Tendenz bestanden, eher im Sinne der Antragsteller zu entscheiden. Das ist wohl die Situation, die die Moderatorin mit zustimmungsfreudige Behörde meinte. Ich hatte den Eindruck, daß man heute, auch unter dem Einfluß des öffentlichen Druckes, den Ermessensspielraum vorsichtiger nutzt.
Eines wurde aber klar: Der Kreis hat auf das Verfahren so gut wie gar keine Einflußmöglichkeiten, den Städte und Gemeinden geht es nicht besser. Ihre einzige Möglichkeit ist, öffentlichen Druck aufzubauen.

Zum Abschluß trug die Kreistagsabgeordnete und Geologin Frau Niedermeier-Lange noch zur schleswig-holsteinischen Geologie vor. Der Vortrag wird in Kürze mit anderen Unterlagen auf der Homepage des Kreises veröffentlicht.

Unter Berücksichtigung der zahlreichen Informationen sehe ich mich mit dem Resolutionsentwurf, den ich in die nächste Ratsversammlung einbringen will, absolut auf dem richtigen Weg. Schauen wir mal, ob er die Zustimmung meiner Kolleginnen und Kollegen erhält.

Resolution gegen Fracking

Heute habe ich einen Entwurf für eine Resolution gegen Fracking entworfen. Das Dokument habe ich mit der Bitte, es auf die Tagesordnung der nächsten Ratsversammlung zu setzen, an die Herren Bürgervorsteher und Bürgermeister verschickt.

Ich bin davon überzeugt, daß die ganz überwiegende Mehrheit unserer Bürgerinnen und Bürger Fracking ablehnt. Daher ist die Forderung nach einem Totalverbot nach meiner Überzeugung Ausdruck des Bürgerwillens. Nach meiner Überzeugung sollten wir uns zu einer klaren Position durchringen und auf vorauseilende Kompromisse verzichten. Kompromisse werden in anderen Gremien eingegangen. Wir müssen Flagge zeigen und den Frackinggegnern in diesen Gremien den Rücken stärken.

Ich würde mich freuen, wenn sich alle Fraktionen, Parteien sowie Fraktions- und Parteilose (das bin ich) auf einen gemeinsamen Text einigen können, er dann einstimmig beschlossen wird. Natürlich bin ich auch an Rat, Kritik und Empfehlungen meiner interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürger interessiert (ingobuth(at)gmx.de). Daher nachfolgend der Text meines Entwurfes:

Resolution der Ratsversammlung der Stadt Plön
gegen Fracking in der Stadt Plön und im Kreis Plön (1. Entwurf, 22. November)

Der Kreistag des Kreises Plön hat sich am 18 April 2014 über alle Parteigrenzen hinweg in einer Resolution einstimmig gegen das Fracking im Kreis Plön ausgesprochen.

Die Ratsversammlung Plön begrüßt und unterstützt die Resolution des Kreistages und beschließt eine eigene Resolution gegen Fracking.

Die Herren Bürgermeister und Bürgervorsteher werden beauftragt, diese Resolution in einem gemeinsamen Schreiben an folgende Adressen zu übermitteln:
Herrn Jean-Claude Junker, Präsident der Europäischen Kommission
Herrn Herman van Rompuy, Präsident des Europäischen Rates
Herrn Martin Schulz, Präsident des Europäischen Parlaments
Frau Cicilia Malmström, EU Kommission, Kommissarin für Handel
Frau Angela Merkel, Bundeskanzlerin
Herrn Sigmar Gabriel, Minister für Wirtschaft und Energie
Frau Barbara Hendricks, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Herrn Torsten Albig, Ministerpräsident Schleswig Holstein
Herrn Robert Habeck, Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Frau Ulrike Rodust, MdE
Frau Birgit Malecha Nissen, MdB
Herr Philipp Murrman, MdB
Frau Regina Poersch, MdL
Städteverband Schleswig Holstein
Schleswig Holsteinischer Gemeindetag
Darüber hinaus werden die Herrn Bürgervorsteher und Bürgermeister gebeten, die Bürgermeister, Bürger- und Gemeindevorsteher der Umlandgemeinden sowie der Städte Preetz und Eutin zu informieren.

Die Stadt Plön ist durch das Untersuchungsfeld Leezen direkt vom Fracking betroffen. Die Regelungen des Bergrechtes schließen nach derzeitigem Kenntnisstand eine wirksame Beteiligung der Kommunen als Träger öffentlicher Belange an den Genehmigungsverfahren weitgehend aus. Die Ratsversammlung betrachtet dies als nicht hinzunehmenden Eingriff in die Kommunale Selbstverwaltung.

Die Ratsversammlung in Plön sieht das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere freiheitlich demokratische Grundordnung durch die laufenden Verfahren gefährdet.

Die Ratsversammlung der Stadt Plön fordert die Verwaltung auf, das öffentliche Interesse gem. Beteiligung der Kommunen in § 15 BBergG (Bundesberggesetz) in Verbindung mit § 11 Nr. 10 BBergG unter Berücksichtigung des Urteils des BverwG vom 15. Oktober 1998 mit allen verfügbaren Mitteln durchzusetzen.

Fracking gefährdert die zügige Umsetzung der Energiewende und kann keinen nennenswerten Beitrag zur Energieversorgung Europas und Deutschlands leisten. Fracking beinhaltetet bislang noch nicht ausreichend untersuchte Gefahren und stellt damit ein unkalkulierbares Risiko für unsere natürliche Umwelt dar, die in keinem Verhältnis zu dem behaupteten Nutzen steht.
Insbesondere bestehen Risiken für:
– Flora Fauna Habitat Flächen und andere Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie weitere Naturschutzbelange.
– die Trinkwasserversorgung
– den Tourismus als Hauptwirtschaftsfaktor in der Region
– die Erzeugung von unbelasteten Lebensmitteln

Wir richten die folgenden Forderungen an die Europäische Union, die Bundesregierung und das Bundesland Schleswig Holstein:
– Ein sofortiges ausnahmsloses Verbot sämtlicher Formen von Fracking bei der Erforschung, Aufsuchung und Gewinnung fossiler Energieträger. Dies ist unabhängig davon, ob die Rissbildung mit oder ohne den Einsatz giftiger Chemikalien, hydraulisch oder andersartig erzeugt wird.
– Ein generelles Import- und Handelsverbot von „gefrackten“ fossilen Energieträgern.
– Ein generelles Verbot der Verpressung des Rückflusses oder der untertägigen Ablagerung von Fluiden und Lagerstättenwässer.

Wir richten die folgenden Forderungen an den Bund und das Bundesland Schleswig Holstein:
– Eine Novellierung des Bergrechts. Die höchsten Umweltstandards und Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit müssen im Fokus der Novellierung zu stehen.
– Ein konsequente Umsetzung der politisch beschlossenen Energiewende und damit die Abkehr von fossilen Brennstoffen, den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Steigerung der Energieeffizienz.

Die Plöner Ratsversammlung befürchtet weiterhin, daß die in den Freihandelsabkommen CETA und TTIP enthaltenen Regelungen geeignet sind, die legitimen Rechte der EU, des Bundes, des Bundelandes Schleswig Holstein, des Kreises Plön sowie der Stadt Plön zu unterlaufen und Fracking über demokratisch nicht legitimierte Verfahrenswege durchzusetzen.
Wir fordern die Entscheidungsträger aller Ebenen auf:
– keine außergerichtlichen Schiedsgerichte und
– keine Absenkung europäischer und deutscher Sozialstandards, Umweltschutzstandards und Verbaucherschutzstandards zuzulassen

Die Mitglieder der Plöner Ratsversammlung rufen alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt und des Umlandes auf, eine der verschiedenen Petitionen gegen Fracking zu unterzeichnen und sich friedlich an möglichen Protestaktionen gegen Fracking zu beteiligen.

Wie nudelig !

Eigentlich wollte ich heute etwas über Straßenlaternen schreiben, aber in der Ukermark tobt ein merkwürdig anmutender Streit mit höherem Unterhaltungswert. Die BBC hat bereits etwas dazu gebracht und selbst im fernen China soll darüber berichtet worden sein.
Es geht um 4 Hinweisschilder, mit denen die Kirche des fliegenden Spagettimonsters auf ihre freitägliche Nudelmesse hinweist.

In den USA gab es – und es gibt sie immer noch – in konservativ-klerikalen Kreisen Bestrebungen, die biblische Schöpfungslehre im Biologieunterricht als Intelligent Design gleichberechtigt neben der Evolutionstheorie zu unterrichten. Der Physiker Bobby Henderson hat daher die Kirche des fliegenden Spagettimonsters gegründet und gefordert, die Lehre vom Fliegenden Spagettimonster gleichberechtigt neben dem Kreationismus bzw. dem intelligent Design im Biologieunterricht zu vermitteln, weil beide mit dem gleichen Recht behaupten können, wissenschatlich nachweisbar zu sein.

Der Ansatz von Henderson richtet sich allerdings nicht gegen den Glauben an sich, sondern dagegen, daß Glaubensangelegenheiten durch die Behandlung als Naturwissenschaft die Prädikatsstempel “Wissenschaftlich”, Glaubwürdig” und “Nachweisbar” erhalten.

Mittlerweile hat sich die brandenburgische Kulturministerin in die Sache hineingehängt, obwohl der Vorgang nicht in ihre Zuständigkeit fällt.
Bei aller Liebe zum Spaß hat der Streit in der Ukermark auch etwas damit zu tun, in welchem Verhältnis Staat und Weltanschauungen und Religionen zueinander stehen und welchen Einfluß man ihnen zubilligt, welchen Schutz und welche Unterstützung man organisierten Gläubigen gewährt und welchen Schutz und welche Unterstützung man den nicht organisierten Gottlos Glücklichen gewährt oder vorenthält.

Die Vernachlässigung der Atheisten und Agnostiker und die völlige  Zuspitzung der Berichterstattung auf die drei großen monotheistischen Religionsgemeinschaften in der ganzen Diskussion um die Fragen “hat der Islam etwas mit islamistischem Terror zu tun” oder ob “der Islam nun zu Deutschland gehört oder eben auch nicht”, ist jeden Tag in der Zeitung zu beobachten. Mir ist nur ein Fall erinnerlich, in dem von Christen, Muslimen, Juden und Atheisten die Rede war.

Besonders stören mich in dem Zusammenhang mit der Diskussion zwei Dinge:

1. Die ständig wiederholte Behauptung, die europäische Gesellschaftsordnung hätte christlich-jüdische Wurzeln ist nur zum Teil richtig, also falsch. Die Aufklärung und das römische Rechtssystem haben einen mindestens ebenso großen Einfluß auf unser heutiges Gesellschatfs- und Wertesystem wie die vielbeschworenen christlich-jüdischen Wurzeln.

2. In der gesamten Berichterstattung wird fast ausschließlich von den begrüßenswerten Aufrufen der großen monotheistischen Religionen berichtet, die gemeinsam gegen den Terror stehen. Die größte, aber nicht organisierte, Glaubensgemeinschaft, die der Agnostiker und Atheisten, wird regelmäßig außer Acht gelassen.

Liebe Leute, auch der Atheismus gehört zu Deutschland.