Haushalt des SteU ohne Plan

Ich habe vor einiger Zeit gebeten, mich in den Ältestenrat aufzunehmen und in die Arbeit der Haushaltskonsolidierungsgruppe einzubinden. Obwohl Frau Killig (FDP), ebenfalls fraktionslos, in beiden Gremien vertreten ist, wurde mir die Teilnahme verwehrt, weil ich fraktions- und parteilos bin, im Ältestenrat gem. Satzung aber nur Mitglieder der Fraktionen oder Parteien vertreten sind.
An der Haushaltskonsolidierungsgruppe kann ich nicht teilnehmen, weil dort nur Mitglieder des Hauptausschusses vertreten sind.
Beide Gremien fertigen keine Protokolle an, so daß mir einige relevante Informationen vorenthalten werden. Das ist auf der einen Seite ärgerlich, weil es mir die Ausübung meines Mandates erschwert, auf der anderen Seite kann ich die Ergebnisse der Haushaltskonsolidierungsgruppe ohne irgendeine Rücksichtnahme hinterfragen, da ich an den Beratungen nicht beteiligt wurde.

Am Mittwoch wurde auch der Entwurf des Haushaltsplanes für den Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) beraten. Die bedenkliche Finanzsituation unserer Stadt dürfte bekannt sein, das Erfordernis zu streichen ist unumstritten. Daher trage ich es mit, daß das Stadt-Umland Konzept genau so gestrichen wird wie das Freiflächenkonzept, und das, obwohl es bei diesen Konzepten darum ging, planerisch die Weichen für eine zielgerichtete, zukünftige Entwicklungen zu stellen.

Das Stadt-Umlandkonzept hat sich aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) entwickelt, das integrierte Stadtentwicklungskonzept basierte auf dem Entschluß, ein Entwicklungskonzept für den Bereich östliche Innenstadt zu erstellen, also für den Bereich von der neu gestalteten Lübecker Straße einschließlich des Bahnhofbereiches bis zur Krabbe. Die Erstellung dieses Konzeptes für die Entwicklung der östlichen Innenstadt und die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel wurde im Frühjahr 2009 beschlossen. Nachdem die Neugestaltung der Lübecker Straße zwischen Schwentinebrücke und Gänsemarkt mit gutem Erfolg abgeschlossen wurde, wäre es nur folgerichtig, den daran angrenzenden Bereich in Angriff zu nehmen, da wir es hier mit einer 1A Lage zu tun haben, die im Moment nur suboptimal genutzt wird (Spielhalle, Pakete sortieren), deren Erscheinungsbild verbesserungswürdig ist und die ein erhebliches Potential hat. Meine Anregung, zwar auf das Stadt-Umland Konzept und das Integrierte Stadtentwicklungskonzept zu verzichten, aber die bereits 2009 beschlossenen, deutlich kleinere und kostengünstigere Planung wieder aufzunehmen, wurde nicht aufgegriffen. Hier wurde ohne weitergehende Überlegung um des Streichens willen gestrichen, es wird am falschen Ende gespart.

Ähnlich verhält es sich mit dem Freiflächenkonzept, das als Grundlage für die Weiterentwicklung des Bereichs Fegetasche und der Strandwege im Stadtwäldchen und in der Stadt dienen sollte. Hier kam es dankenswerterweise nicht zu einer Totalstreichung. Ein Teil des ursprünglich eingeplanten Geldes soll nach wie vor für die Sanierung der Wege verwendet werden. Leider hat man den Bereich Fegetasche nicht weiter in Betracht gezogen, obwohl es hier ein erhebliches Problem mit dem alten Strandhaus gibt, das der Stadt gehört und in einem kläglichen Zustand ist. Hier besteht nicht nur  Handlungsbedarf im Hinblich auf den baulichen Zustand des Strandhauses, sondern vor allem erhebliches Entwicklungspotential im touristischen Bereich. Auch diese für die Stadt wichtige Planung ist gestrichen worden.

Statt dessen hält man an der Innenentwicklungspotentialanalyse fest, eine Untersuchung, die ich im Zusammenhang mit der Planung Seewiesen immer wieder gefordert habe, um fachlich fundiert und ergebnisoffen zu ermitteln, ob überhaupt ein langfristiger Bedarf für ein Baugebiet auf der grünen Wiese besteht. Nachdem für jeden, der die Stellungnahme der Landesplanung zu den Sumpfwiesen aufmerksam gelesen hat, klar sein dürfte, daß es sich bei diesem Projekt um eine Fehlplanung handelt, die bei realistischer Betrachtung schon so gut wie  gescheitert ist, bestände hier Einsparpotential.

Die Entscheidung, an der Erstellung des B-Plan für die Johannisstraße festzuhalten, trage ich in vollem Umfang mit. Hier geht es wirklich darum, den historischen Charakter der Straße zu erhalten, bevor er durch „Hingucker“ oder Billigbauten verschandelt wird. So wenig Schnittmengen ich normalerweise mit der FDP habe (bis auf in Sachen Freiheits- und Bürgerrechte), so sehr können wir Frau Killig dankbar sein, daß sie diesen Stein ins Rollen gebracht hat.

Auch der Entschluß, einen B-Plan für den Bereich Eutiner Straße aufzustellen, ist richtig. Früher war die Eutiner Straße eine viel befahrene Durchgangstraße. Heute stehen hier viele Parkplätze zur Verfügung. Dennoch vermittelt die „Eutiner“  wegen der Straßenbäume und des Blicks auf den See fast den Charakter einer Promenade. In Verbindung mit dem Friedhof und dem Gebäude der alten Biologische Anstalt, dem heutigen Restaurant „Altes Fährhaus“ haben wir es hier mit einem empfindlichen und für den Tourismus relevanten Bereich zu tun. Ich hoffe, daß wir auch an diesem Beschluß festhalten und ein klares städtebauliches Ziel festlegen.

Natürlich ist mit der Forderung, die Planungen für das Strandhaus Fegetasche und den Bereich östliche Innenstadt aufzunehmen, auch die Frage verbunden, wie das finanziert werden soll. Da ich nicht an den Sitzungen der Haushaltskonsolidierungsgruppe teilnehmen konnte, verfüge ich hier nicht über die erforderlichen Hintergrundinformationen. Ich hielte es im ersten Ansatz  für realistisch, die Sanierung des Wanderweges im Stadtwäldchen auf Ausbesserungen zu beschränken. Der Weg ist eher ein Waldweg, der Ausbau wäre daher eher untypisch. Stattdessen könnte ein sehr viel kürzerer Abschnitt im Bereich Strandweg  auf Vordermann gebracht werden, zum Beispiel der Bereich Seeprinz – Marktbrücke. Dieser Abschnitt ist deutlich kürzer und dürfte damit auch kostengünstige sein. Das eingesparte Geld könnte in die Planung fließen.
Am vernünftigsten wäre es, die Planungen für die Seewiesen wegen absehbarer Aussichtslosigkeit zu beenden. Dann ständen nicht nur Mittel zur Verfügung, sondern auch die Arbeitskraft der Verwaltung, die momentan in einem unvertretbar hohen Maße durch dieses Projekt gebunden ist.

Ohnehin ist mit 20.000 Euro ein unrealistisch niedriger Ansatz für die im Haushaltsplan ausdrücklich genannten Planungen (Innenbereichspotential, Eutiner Straße, Johannisstraße) vorgesehen. Im Ausschuß wurde die Verwaltung gebeten, diesen Ansatz zu erhöhen und Einsparpotential an anderen Stellen zu identifizieren.

Bislang habe ich mich noch nicht entschieden, wie ich hier weiter vorgehen will.

Völlig planlos, wie die Überschrift suggeriert, ist der Haushaltsplan also doch nicht aufgestellt worden. Es ist auch eine schwierige Aufgabe, um die ich die Verwaltung nicht beneide, auch die Kolleginnen und Kollegen aus der Selbstverwaltung nicht. Aber aus meiner Sicht besteht hier dennoch deutlicher Nachbesserungsbedarf.

ALDI, Verträglichkeit oder Gestaltung.

Im heutigen SteU stand das Thema „Neubau ALDI in der Lütjenburger Straße, ergänzende Vorstellung des Entwurfs“ als TOP 6 auf der Tagesordnung. Das eigentliche Thema ist nicht die Gestaltung an sich, hierzu habe ich mich auch schon im letzten Dezember geäußert.
Bei dem Bau wird es sich um eine leicht modifizierten Standard-Entwurf handeln, ich habe den Begriff „Ideal Standard Gebäude“ genutzt.

Wirklich bedeutsam ist, daß hier mit 1200 qm Verkaufsfläche ein Discounter entstehen soll. Nach Einzelhandelskonzept der CIMA sollten weder neue Discounter angesiedelt werden, noch sollten außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches Märkte mit Verkaufsflächen über 800 qm entstehen.
Der nun geplante ALDI Markt wird Kaufkraft von dem bestehenden SKY-Markt in der Innenstadt abziehen, nach dem Verträglichkeitsgutachten der CIMA um die 6 %. Das ist für eine vorgeschädigte Innenstadt nicht hinnehmbar, auch wenn unter normalen Umständen der Wert von 10 % als Warnschwelle gilt.

Es ist Absicht des Ausschusses, das Vorhaben ohne Bebauungsplan durchzuführen. Statt hier richtigerweise von einem Neubau mit 1200 qm Verkaufsfläche zu sprechen, wird argumentiert, daß es sich lediglich um eine Erweiterung des bestehenden ALDI-Marktes handelt.

Als ich erneut hierauf hinwies, lagen beim Ausschußvorsitzenden Bernd Möller (SPD) die Nerven blank. Er weiß genau so gut wie ich, daß das ganze Projekt möglicherweise an der Beantwortung dieser Frage hängt und nannte meinen Hinweis eine dummerhafte Bemerkung. Ich will nicht so weit gehen, im Gegenzug und Eifer des Gefechtes das oben erläuterte Vorgehen als Taschenspielertrick zu bezeichnen, aber es handelt sich schon um eine ziemlich elastische Auslegung des Bau- bzw. Planungsrechtes.

Für mich handelt es sich bei der Bemerkung von Herrn Möller um eine Entgleisung, wobei es nicht die erste ist. Ich erinnere mich noch gut daran, daß er einem seriösen Investor öffentlich vorwarf, mit gezinkten Karten zu spielen. Auch von den Kolleginnen und Kollegen gab es in der Vergangenheit immer wieder Kritik an der Ausschußführung. Das wirft für mich die Frage auf, ob Herr Möller als Ausschußvorsitzender überhaupt noch tragbar ist.

Sofern ich morgen rechtzeitig aus dem Büro komme, berichte ich über Haushalt und Ortstermin beim PSV.

Mittwoch tagt der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU). Morgen Abend werde ich mich darauf vorbereiten müssen.

Ansonsten bin ich richtig angefressen, weil ich viel zu viel Zeit mit meinem Rechner verbringen mußte. Microsoft stellt seine Unterstützung für Windows XP Anfang April ein. Mein Netbook arbeitet seit Jahren zu meiner vollen Zufriedenheit mit XP. Einfach mit XP weiterzuarbeiten ist keine Lösung, da XP sicherheitsanfällig sein soll und das Sicherheitssystem ohne ständige Aktualisierungen nach und nach so löchrig wird wie ein Schweizer Käse. In Internetforen wird dringend vom Weiterbetrieb abgeraten, meine IT-Gewährsleute bestätigen die Einschätzung.
Also ist ein Wechsel auf Vista, Windows 7 oder Windows 8 erforderlich, was mit Kosten verbunden und damit ärgerlich ist, zumal auch die Unterstützung für Vista und Windows 7 in absehbarer Zeit auslaufen wird. Natürlich liebäugelte ich sofort mit einem Umstieg auf das linux-basierte Betriebssystem Ubuntu. Ubuntu ist kostenlos und für den Betrieb mit OpenOffice ausgelegt. Mehrere Bekannte nutzen OpenOffice, leider kommt es dabei immer wieder zu Kompatibilitätsproblemen mit Office-Dokumenten.
Da mein Netbook etwas älter ist, weiß ich nicht, ob es für eines der neueren Betriebssysteme geeignet ist. Der Test, der über ein von Microsoft bereitgestelltes kleines Programm mögliche ist, half mir nicht wirklich weiter. Das Testergebnis sagt aus, daß 37 Komponenten geeignet sind und 11 gesondert geprüft werden müssen. Welche das sind, wie sie geprüft werden können und ob sie für den Betrieb des Systems kritisch sind, konnte ich nicht ermitteln.
Dafür hat Windows natürlich einen guten Rat zur Hand: Man sollte überlegen, ob man nicht vielleicht einen neuen Rechner kaufen will. Und natürlich hat Microsoft auch gleich einen Link parat, der zu günstigen Angeboten führt.
Das ist Marketing, wie es sich nur ein Quasi-Monopolist erlauben kann.

Der Abwahl zuvorgekommen

Bis heute war ich stellvertretendes Mitglied im Planungsverband Seewiesen. Meine Abwahl stand als TOP 8 auf der Tagesordnung der Ratsversammlung.
Dazu habe ich eine kurze Erklärung abgegeben:
Bei realistischer Einschätzung würden 20 bis 30 Bauplätze realisierbar sein. Die meisten Bauplätze dürften auf Rathjensdorfer Gemeindegebiet liegen. Das lohnt den erheblichen Planungsaufwand nicht, zumal die Verwaltung voll ausgelastet sei und eigentlich wichtigere Projekte anliegen würden.
– Sinnvollerweise ist der Planungsverband aufzulösen. –
Ich habe mein Amt nach der Erklärung zur Verfügung gestellt, um einer Abwahl zuvorzukommen.
Neu gewählt wurde Henning Höppner.

Einwohnerfragestunde wirft Fragen auf.

In der heutigen Sitzung der Ratsversammlung wurden zwei Fragen gestellt.

Herr Gampert regte an, die Entscheidung über die Änderung der Sondernutzungssatzung zu überdenken und in der Fußgängerzone pro Geschäft ein Stellschild zuzulassen, sofern sie einen Abstand von einem Meter zum Kleinpflaster einhalten. Diese Stellschilder wären für manche Geschäftsleute wichtig und würden nicht mehr stören als die Gastronomie oder die Verkaufsauslagen.

Ich versuchte darauf hinzuweisen, daß diese Frage von der Tagesordnung genommen wurde, weil es in der Arbeit Verzögerungen gab und in der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung erwähnt wurde, daß der Beschluß verschoben wird, um die Öffentlichkeit noch einmal zu beteiligen.
Schnell wurde ich darauf hingewiesen, dass es sich hier um die Sondernutzungsordnung handeln würde, die nach wie vor auf der Tagesordnung stände. Lediglich der Tagesordnungspunkt Werbeanlagensatzung sei verschoben worden. Das stimmte, hier hatte ich mich geirrt.
Der Vorsitzende des SteU, Bernd Möller fragte noch, auf welcher Sitzung des SteU ich gewesen wäre, eine weitere öffentliche Beteiligung würde es nicht geben, die Satzung hätte sechs Wochen ausgelegen.

Ich habe auf eine Erwiderung verzichtet, aber es war die Sitzung des SteU am 5. März. Ich habe anhand meiner Aufzeichnungen noch in derselben Nacht darüber berichtet.

Die zweite Frage betraf den Aufstellungsbeschluß des B-Planes für das Gebiet Gerberhof/Am Schwanensee. Hier ging es um den Erhalt der drei alten Buchen, die sich in dem Bereich befinden.
Der Vorsitzende des SteU führte aus, daß der Aufstellungsbeschluß getroffen worden sei, um alle Aspekte des Bauvorhabens im Planungsgang zu prüfen. Eine Entscheidung würde erst anschließend getroffen.
Aus der Verwaltung gab es eine ergänzende Antwort, die sich wie eine Bestandsgarantie für die Bäume anhörte. Das wirft Fragen auf, denn ich glaube, daß man das so zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen kann. Die Frage, ob die Bäumer erhalten bleiben oder gefällt werden, wird sich tatsächlich erst im Laufe des Planungsprozesses zeigen. Eine Entscheidung wird sicher durch die Verwaltung in enger Abstimmung mit der Selbstverwaltung vorbereitet. Eine Festlegung zum jetzigen Zeitpunkt kann es nicht geben.

Historisierend, aber schön

 

Historisierend ist unter Denkmalschützern offenbar ein Schimpfwort. Ich persönlich kann nichts Verwerfliches dabei finden, Gebäude so zu gestalten, daß sie sich in das Straßenbild einfügen. Ich bleibe dabei: Lieber historisierend als ein moderner „Hingucker“, der sich nicht einfügt.
Das möchte ich an einem kleinen Beispiel zeigen.
140307_RStr_01In der Rodomstorstraße gibt es ein ganz typisches Straßenbild mit älteren Stadthäusern.
Eines der Häuser wurde vor einiger Zeit saniert, dabei wurde auch die Fassade erneuert. Auf den ersten Blick kann man nicht sagen, um welches Haus es sich handelt. Der Straßenzug wirkt wie aus einem Guß.
140307_Rstr_02Wenn man sich das mittlere Gebäude näher ansieht, wird man feststellen, daß viele Gestaltungsmerkmale der umgebenden Gebäude aufgenommen wurden, wodurch die Fassade harmonisch wirkt und einen freundlichen Eindruck macht.
Als ich die Aufnahmen gemacht habe, wurde ich gleich von 2 Mitbürgern angesprochen, die mich fragten, warum ich die Häuser fotografieren würde. Im kurzen Gespräch erläuterte ich mein Anliegen und verwies auf meine Forderung, die Fassade des Ersatzbaus für den Gerberhof entsprechend zu gestalten. Ich freute mich über die Zustimmung zu meiner Position. O-Ton: „Wir müssen die Fehler der Vergangenheit ja nicht wiederholen.“

Im Rathaus vor dem Sitzungssaal 1 hängen übrigens mehrere Bilder, die einen Vergleich zwischen der alten und der heutigen Bebauung zulassen. In den meisten Fällen gefiel mir die frühere Ansicht besser, so auch bei diesen Gebäuden in der Rodomstorstraße.
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Zur Bootshalle und zum Gerberhof

Gestern wurde in der Zeitung über die letzte Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt berichtet. Die Berichte sind ausführlich und geben die Positionen richtig wieder, wobei, eine kleine Anmerkung hätte ich schon.

Natürlich habe ich mich auch gefreut, daß ich zitiert wurde. Es ist richtig, daß ich gesagt habe, daß ein Gebäude in der geplanten Größe nicht verträglich ist. Meine Äußerung, daß beim PSV aber der echte Bedarf besteht, den Jugendraum und das Hafenmeisterbüro zeitgemäß weiterzuentwickeln, wurde allerdings dem Kollegen Thomsen zugeschrieben. Ansonsten weise ich auf meinen gestrigen Beitrag hin, in dem ich meine Position ausführlich erläutert habe.

Auch zum Thema Gerberhof wurde ich zitiert. Es stimmt. Ich bin der festen Überzeugung, daß sich die Fassade des Ersatzbaues für den Gerberhof, so wie sie im Internet dargestellt ist, nicht in das Straßenbild einfügt. Das nachfolgende Zitat des Kollegen Höppner legt den Schluß nahe, ich würde einen historisierenden Nachbau wollen. Das ist so nicht zutreffend, auch wenn das immer noch besser wäre als die funktionale Zweckfassade, wie sie im Immobilienangebot des Internets zu sehen ist.
Mir geht es darum, daß die ortsüblichen Gestaltungsmerkmale der umliegenden Gebäude aufgenommen werden. Um eine Gestaltung zu erreichen, die sich einfügt, und um mir nicht den Vorwurf einzuhandeln, ich würde Geschmacksdiktatur betreiben, habe ich vorgeschlagen, die Marius Böger Stiftung und die Initiative Schönes Plön zur Beratung hinzuzuziehen.

Darüber hinaus habe ich meine Bedenken dagegen geäußert, daß im Bereich hinter den Gebäuden der Lübecker Straße zusätzliche Gewerbeflächen geschaffen werden, weil wir in der Innenstadt bereits Leerstände zu verzeichnen haben. Es muß vermieden werden, ein Überangebot zu schaffen, weil das für die Entwicklung der Innenstadt erhebliche Probleme nach sich ziehen kann.

B-Plan 16a, Eutiner Straße, Bootshalle PSV

Der Bebauungsplan(B-Plan) 16a befaßt sich mit der Entwicklung der Situation in der Eutiner Straße. Nach dem Bau der Umgehungsstraße Ende der 70ger Jahre hat sich die Eutiner Straße von einer viel befahrenen Duchgangsstraße zu einer Art Promenade entwickelt, insbesondere im Bereich zwischen dem Fischer und der Unterführung. Von hier besteht eine enge Sichtbeziehung zum See, davon gibt es im Plöner Stadtgebiet nicht sehr viele. Zudem stehen die alte „Biologische Anstalt“ (Restaurant Fährhaus) sowie der historische Friedhof unter Denkmalschutz. Es gab bereits vor 20 Jahren Bestrebungen, für diesen Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen. Seinerzeit ging es um die Realisierung von Hotel- oder Wellnesseinrichtungen, die aber letztendlich an den bestehenden Eigentumsverhältnissen gescheitert sind. Mit dem jetzt beschlossenen Aufstellung für den B-Plan 16a soll die Attraktivität der Eutiner Straße gewahrt bleiben, indem die Durchblickmöglichkeiten zum See erhalten und mit einer damit vertretbaren baulichen Nutzung der Seegrundstück abgestimmt werden.

Ausgelöst wurde das Verfahren, weil der PSV einen Bauantrag für die Errichtung einer Bootshalle gestellt hat, die mit einer Länge von 24 Metern parallel zur Straße und einer Höhe von ca. 6 Metern den bestehenden Seeblick verbaut hätte. Dieses Vorhaben wurde von den Mitgliedern des SteU in einem Ortstermin für nicht vertretbar gehalten. Planungsrechtlich hätte der PSV vermutlich Anspruch darauf, daß dieses Gebäude genehmigt wird. Es besteht kein Bebauungsplan, zulässig wäre damit, was ortsüblich ist. Bei Betrachtung von umbautem Raum und Höhe des Gebäudes könnte man die Auffassung vertreten, daß das in diesem Fall so ist. Von Seiten der Stadt beständen damit keine weiteren Einflußmöglichkeiten auf die Gestaltung.
Um die eigenen Einflußmöglichkeiten rechtswirksam zu sichern, war der Beschluß für die Aufstellung eines B-Planes zwingend erforderlich. Der Beschluß ist mit 6 Stimmen gegen die 3 Stimmen der CDU gefaßt worden.

In der Diskussion wurde sehr klar, daß es sich hier nicht um eine Verhinderungsplanung handelt, sondern daß es dem Ausschuß darum geht, diesen Bereich dauerhaft angemessen zu entwickeln.
Unabhängig davon, daß auch weiterhin der Dialog mit dem PSV und eine kooperative Lösung gesucht wird, soll der B-Plan umgesetzt werden, um zukünftig auch für mögliche andere Vorhaben eine klare Rechtsgrundlage zu haben, die den politischen Gestaltungswillen umsetzt.

Die Diskussion bekam zeitweise eine emotionale Note, weil mehrere Mitglieder des Ausschusses die vorhergehenden persönlichen Telefonanrufe des Vereinsvorsitzenden des PSV als unpassend empfangen. Andere betrachteten dieses Vorgehen als zulässige Lobbyarbeit. Die Verwaltung zeigte sich verwundert, dass der PSV zwar mit den Mitgliedern des Ausschusses Kontakt aufgenommen hat, nicht aber mit der Verwaltung selber, obwohl man sich seitens der Verwaltung um einen Termin für ein Abstimmungsgespräch bemüht hat. Darüber hinaus wurde ein mir nicht bekannter Zeitungsartikel erwähnt, in dem sich der Vorsitzende des PSV über mangelnde Unterstützung durch die Stadt beklagt haben soll. Das geht in dieselbe Richtung wie der Tenor der Rede des Ersten Vorsitzenden während der Jahreshauptversammlung des PSV. Bereits dort hatte ich ihm gegenüber klargestellt, daß die Jugendarbeit des PSV nach derselben Richtlinie gefördert wird, die für alle anderen Vereine der Stadt auch gilt. Darüber wies ich darauf hin, daß die Stadt der Bau der Steganlage mit einem 5-stelligen Zuschuß gefördert hat. Er hatte seinerzeit den Sachverhalt und den Erhalt von 14.000,– Euro bestätigt, allerdings auch darauf hingewiesen, daß dieses Geld im Rahmen der Tourismusförderung zugeteilt wurde.

Es wurden weitere Einzelheiten angesprochen, ich will hier aber nicht ins Detail gehen. Ich möchte an dieser Stelle ergänzend darauf hinweisen, daß die ganz überwiegende Mehrheit der PSV-Mitglieder dafür gestimmt hat, das Vereinsgelände auch in diesem Jahr wieder für das Stadtbuchtfest zur Verfügung zu stellen. Das war ein ganz eindeutiges Zeichen, daß sich die Mitglieder des Vereines eng mit der Stadt verbunden fühlen. Alle Akteure wären in Zukunft gut beraten, auf provokative Äußerungen zu verzichten.

Herr Becker von der Verwaltung holte die Diskussion im SteU auf die sachliche Ebene zurück und verwies darauf, daß wir uns auf die bau- und planungsrechtlichen Aspekte beschränken müssen.

Ich habe mich an der Diskussion beteiligt und meinen Standpunkt vertreten. Der PSV ist ein großer Plöner Verein, der unter anderem auch Segelsportveranstaltungen von überregionaler Bedeutung durchführt. Die Absicht, den Jugendraum zeitgemäß aufzuwerten und eine angemessenes Hafenmeister- und Regattabüro einzurichten, ist aufgrund der heute vorhandenen Räumlichkeiten berechtigt kann durchaus nachvollzogen werden. Auch der Wunsch, witterungsgeschützte Bootslagerplätze zu schaffen, ist nachvollziehbar. Nach meiner Bewertung ist die beantragte Bootshalle aber völlig überdimensioniert. Um eine geordnete Entwicklung des Bereiches zu gewährleisten, habe ich den Aufstellungsbeschluß für einen entsprechenden B-Plan unterstützt.

Verschiedenes aus dem SteU

Gestern tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt. Es standen mehrere Theman auf der Tagesordnung, die ich für wichtig halte. Zu den Themenkreisen Bebauungsplan (B-Plan) 7c „Gerberhof, Schwanensee, Lübecker Straße, Rodomstorstraße“ sowie zum B-Plan 16a, „Lübecker Straße“ werde ich eigene Beiträge schreiben.

Zu Beginn der Sitzung wurde die Tagesordnung geändert. Der Beschluß der Werbeanlagensatzung mußte auf den SteU vom 7. Mai und die Ratsversammlung am 21. Mai geschoben werden. Frau Krichldorff (Teamleiterin 30) erläuterte, daß die Unterlagen im Kreis aufgrund eines dort zu verantwortenden Fehlers viel zu spät beim zuständigen Bearbeiter vorgelegen haben, so dass noch keine Stellungnahme vorliegt. Da es im gesamten Entscheidungsprozess auch immer darauf ankam, die Öffentlichkeit einzubinden, um eine größtmögliche öffentliche Akzeptanz zu erreichen, soll diese Beteiligung bis zum 7. Mai nachgeholt werden.

In der Einwohnerfragestunde wurden 2 Themen angesprochen.

Zuerst einmal ging es um die Parkplatzsituation im Bereich Waldhöhe. Der Ausschußvorsitzende und die Verwaltung sagten zu, hier noch einmal Lösungsmöglichkeiten zu prüfen, die im Handlungsrahmen der Stadt liegen. Gleichzeitig wurde empfohlen, mit dem Eigentümer, der Wankendorfer, Kontakt aufzunehmen, um auch hier nach Wegen zu suchen, um Abhilfe zu schaffen.

Parkplätze sind in dicht besiedelten Räumen immer ein Problem. Das hat sich bereits bei der Diskussion um die Ausbauvarianten in der Hipperstraße gezeigt. Ob es hier zu einer Lösung kommen wird, kann ich nicht sagen. Von der Tendenz her bin ich skeptisch.

Darüber hinaus wurde angesprochen, daß die Anlegestelle für Paddelboote im kleinen Bootshafen an der Schwentine sehr häufig mit Entenkot verschmutzt ist. Diese Situation sein aus hygienischen Gründen unvertretbar und für eine Tourismusgemeinde nicht hinnehmbar. Die Verwaltung sagte zu, den Reinigungsplan mit den Stadtwerken zu überprüfen und ggf. anzupassen. Der Ausschußvorsitzende fragte nach, ob das nicht ein Betätigungsfeld für die Initiative „Schönes Plön“ sei.

Ich halte das Thema durchaus wichtig. Welcher Wasserwanderer landet schon gerne an einer Stelle an, die, auf gut deutsch, vollgeschissen ist.

Im Rahmen des Berichtswesens wurde auch über die Baumfällarbeiten auf dem Bolzplatz Oevelgönne / Klinker Teich berichtet. Das Thema hatte mich bereits am Wochenende beschäftigt, weil ich von einem besorgten Anwohner dazu informiert und befragt wurde. Ich hatte mir den Bereich angesehen und mich dann mit der Verwaltung und dem Umweltbeauftragten in Verbindung gesetzt. Von beiden wurde ich bereits im Vorfeld des SteU ausführlich und umfassend informiert.
Es bestanden Bedenken, daß die Weiden, die eng beieinander standen und ein Alter von ca. 40 Jahren erreicht haben, nicht mehr standfest waren. Darüber hinaus bestand die Möglichkeit, daß auch von abgestorbenen Ästen und möglichem Bruch eine Gefahr ausgeht. Die Stadt mußte daher ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Die Maßnahme war bereits Ende letzten Jahres mit der Unteren Naturschutzbehörde, der Forstbehörde und dem Umweltschutzbeauftragten abgesprochen. Auf jeden Fall sollen Nachpflanzungen mit Erlen und Weiden erfolgen.
Der Bereich sieht im Moment schlimm aus. Dennoch möchte ich noch auf folgenden Umstand hinweisen. Die Verantwortung für die Verkehrssicherheit (in diesem Fall ist nicht die Sicherheit des Straßenverkehrs gemeint, sondern die Herstellung sicherer Zustände) liegt bei der Verwaltung und außerhalb des Verantwortungsbereiches der Politik. Wenn wider besseres Wissen Gefahrenquellen nicht beseitigt werden, können sich daraus Haftungsansprüche entwickeln. Unter Umständen kann der einzelne Bearbeiter oder die einzelne Bearbeiterin der Verwaltung in Regress genommen werden. Für mich gehört es zur Fürsorgepflicht des Arbeitsgebers, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter davor zu bewahren. Die Politik ist gut beraten, diese Fürsorge auch bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen.

Ich halte innerstädtisches Grün für wichtig, weil es für mich einerseits zu einem intakten Stadtbild gehört, zum anderen auch eine wichtige Funktion für das Mikroklima in der Stadt hat. Von daher habe ich mir die Zeit am Wochenende gerne genommen. Ich werde mich auch zukünftig für den Erhalt und die Pflege des innerstädtischen Grüns einsetzen.

Würde ich ständig mit den Protokollen des SteU unterm Arm herumlaufen, hätte ich von den Baumfällarbeiten bereits am Wochenende wissen können. Die Mitglieder des SteU wurden über die anstehenden Maßnahmen informiert. Ich habe es nicht wahrgenommen oder vergessen.

Braucht die neue Landesverfassung einen Gottesbezug ?

Gestern stand es in der Zeitung, ich habe es für einen schlechten Scherz gehalten. Inzwischen habe ich festgestellt, es ist Ernst. Der katholische Hamburger Erzbischof Herbert Thissen – in seiner kirchlichen Funktion auch für Schleswig Holstein zuständig – fordert einen Gottesbezug in die neue Landesverfassung Schleswig Holsteins aufzunehmen. Zustimmung erhielt Thissen nicht nur von Seiten der CDU und Teilen der SPD und der Grünen, sondern auch vom Vorsitzenden der islamischen Religionsgemeinschaft Schura, Fatih Mutlu. „Es gibt nur einen Gott“. Die christliche Bezeichnung „Gott“ störe ihn nicht. „Wir leben ja in einem christlichen Land.

Im Namen dieses einen Gottes, der übrigens von arabischen Christen auch Allah genannt wird, weil es sich schlicht und einfach um die Übersetzung  des Wortes Gott handelt, im Namen dieses Gottes, an den Juden, Muslime und Christen gleichermaßen glauben, führten und führen die Glaubensgemeinschaften seit hunderten von Jahren entweder gegeneinander oder auch gerne innerhalb des eigenen Glaubenskreises untereinander Kriege mit Millionen von Opfern. Von Hexenverfolgung, Inquisition ect. will ich gar nicht erst anfangen.

Vor diesem Hintergrund ist die Argumentation des Erzbischofs – sagen wir mal – bemüht.

Der Gottesbezug verweise darauf, dass es nicht um die Schaffung eines perfekten Gemeinwesens gehe“ „Mit den beiden Ideologien Kommunismus und Nationalsozialismus, die das hätten erreichen wollen, habe Deutschland bittere Erfahrungen gemacht.

Es wird immer gerne – und hier indirekt – angeführt, daß der Glaube die Menschen davon abhalten würde, Verbrechen zu begehen. Das ist falsch. Gerade im Nationalsozialismus gab es eine sehr enge Verzahnung von Kirche und Staat. Widerstand gegen den Nationalsozialismus gab es in Kirchenkreisen natürlich auch, es war aber eher die Ausnahme und vor allem kein Alleinstellungsmerkmal. Auch wenn einige führende Köpfe der NSDAP recht verschrobenen, esoterischen Weltanschauungen anhingen, viele der Täter und vor allem der Mitläufer waren Christen.

Der Gottesbezug bringe zum Ausdruck, dass in der Demokratie der Ort der höchsten Macht frei bleibe

Ich gebe zu, ich verstehe jedes einzelne Wort dieses Satzes, den Sinn aber nicht.

Der Gottesbezug sage ja gerade, dass es „keine Diktatur der Mehrheit“ geben dürfe

Das kann ich nicht nachvollziehen. Der Gottesbezug sagt gar nichts in dieser Richtung. Man kann es hineininterpretieren, wenn einem richtig gute Argumente für die Aufnahme des Gottesbezuges fehlen. Genauso gut kann man argumentieren, daß eine Aufnahme des Gottesbezuges ein Diktat der Mehrheit ist, insbesondere, wenn sie mit 2/3 Mehrheit erfolgt.
Die Grundrechte sichern die Rechte aller Bürgerinnen und Bürger. Sie wurden im Übrigen nicht durch die Kirche, sondern gegen den Widerstand der Kirche erkämpft.
Sie sind in den Artikeln 1 bis 19 des Grundgesetzes geregelt. Sie schließen die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sowie der ungestörten Religionsausübung (Artikel 4) mit ein. Mit Artikel 2a legt die Schleswig Holsteinische Verfassung fest, daß die Grundrechte, wie sie im Grundgesetz niedergelegt sind, auch Bestandteil unserer Landesverfassung sind. Das hat jahrzehnte lang gereicht, es sollte auch in Zukunft reichen.

Zudem sei die vorgeschlagene Formulierung „in Verantwortung vor Gott“ bereits ein Kompromiss. Unter ihm könnten sich Gläubige verschiedener Religionen versammeln.

Das ist so nur für die Mitglieder der großen monotheistischen Religionen zutreffend.
Mit der Aufnahme dieses Satzes werden die große Anzahl von Atheisten oder Agnostiker ganz eindeutig ausgeschlossen, ebenso Buddhisten. Von echten Minderheiten, wie etwa Menschen, die an Naturreligionen oder mehreren Göttinnen und Göttern glauben, ganz zu schweigen.
Der so genannte Kompromiss steht übrigens so in der Präambel des Grundgesetzes. Dafür gibt es historische Gründe. Eine Übernahme in die Landesverfassung wäre heute nicht mehr zeitgemäß.

Der Ansatz, einen Gottesbezug in unsere Landesverfassung aufzunehmen, ist Unfug. Die Trennung von Staat und Religion ist richtig, sie darf nicht aufgeweicht werden. Die Rechte der Gläubigen werden ebenso wie die Rechte derer, die nicht an einen Gott glauben, gleichermaßen durch die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses grundgesetzlich geschützt. Das ist gut so, mehr ist nicht erforderlich und stiftet nur Unfrieden, wie mein heutiger Beitrag zeigt.

Alternativ wäre es nur recht und billig, auch allen anderen Glaubensrichtungen und Weltanschauungen einen wie auch immer gearteten Bezug in der Präambel der neuen Landesverfassung zuzubilligen. Oder warum den Begriff Gott nicht einfach mal gendern oder durch den Ausdruck aus Dr. Murkes gesammeltem Schweigen ersetzen.

Bahnfahrplan 2016

Anfang Februar habe ich über die geplante Umstellung des Bahnfahrplanes berichtet, die ab 2016 in Kraft treten soll. Dabei war nicht bekannt, wie sich die Umstellung auf die Ankunfts- und Abfahrzeiten in Plön auswirken wird. Zur Zeit ist es so, dass die Züge  aus Kiel und Lübeck mehr oder weniger gleichzeitig zu den Minuten 15 und 45 eintreffen bzw. weiterfahren.
ich habe bei der Landesweiten Verkehrsservicegeselschaft nachgefragt, wie sich die Zeiten zukünftig ändern werden. Mittlerweile liegt mir die Antwort vor.

Die wesentlichen Nachteile des neuen Fahrplanes für Plön sind:
– Verlust des regelmäßigen 30-Minuten Taktes von Kiel nach Plön
– Verlust des 30-Minuten Taktes nach Preetz
– Deutliche Verschlechterung der Busanbindung an den Plöner Bahnhof

Die neuen Zeiten sind wie folgt geplant:

Abfahrt Plön – Eintreffen Kiel
08                    47 (RB)

Abfahrt Plön – Eintreffen Kiel
38                    59 (RE)

Abfahrt Kiel –  Eintreffen Plön
01                    21 (RE)

Abfahrt Kiel  – Eintreffen Plön
12                    50 (RB)

Abfahrt Plön – Eintreffen Lübeck
22                    58 (RE)

Abfahrt Plön – Eintreffen Lübeck
52                    34 (RB)

Abfahrt Lübeck – Eintreffen Plön
25                        07 (RB)

Abfahrt Lübeck – Eintreffen Plön
02                        37 (RE)

Bei genauer Betrachtung werden die Züge auch zukünftig alle halbe Stunde von Plön in beide Richtungen fahren. Die Verbindung von Kiel aus nach Plön wird unregelmäßig. Die Züge verlassen Kiel heute zu den Minuten 04 und , zukünftig werden sie in Kiel zu den Minuten 01 und 12 verlassen. Verpaßt man den „12er“, wird man knapp 50 Minuten auf den nächsten Zug warten müssen.
Das ist gegenüber der gewohnten Qualität eine deutliche Verschlechterung.
Als Folge der potentiel längeren Wartezeiten auf den Zug wie auch auf den Anschlußbus in Plön steht zu befürchten, dass die neu hinzugewonnen Bahnkunden wieder auf das Auto umsteigen.

Treffen wird es auch die Schülerinnen und Schüler, die von Plön nach Preetz oder umgekehrt pendeln. Die halbstündige Bahnverbindung nach Preetz wird es nicht mehr geben. Ob der Verlust durch eine Busverbindung kompensiert werden kann, wage ich zu bezweifeln.

Gespräch mit Ralf Stegner

Daß ich nicht nur die SPD-Fraktion verlassen habe, sondern auch aus der SPD ausgetreten bin, hat sich allgemein herumgesprochen. Vor einiger Zeit erhielt ich, wie viele andere, die diesen Schritt ebenfalls gemacht haben, eine Einladung zu einem Gespräch mit Ralf Stegner.
Dieses Gespräch fand heute statt. Über die Inhalte werde ich mich nicht öffentlich äußern.
Es ist aus meiner Sicht bemerkenswert, daß Ralf sich überhaupt die Zeit für einen solchen Termin nimmt. In der Vergangenheit habe ich an den Wahlkampfständen immer wieder Kritik an seiner Art gehört. Auf viele wirkt er arrogant und überheblich. Es war immer schwer, dagegen anzusprechen. Ich konnte ihn mehrfach live erleben und hatte auch einen kurzen persönlichen Kontakt. Dabei hatte ich einen ganz anderen Eindruck gewonnen, der sich auch heute wieder bestätigte. Ein guter Analytiker, ein klarer Standpunkt, eine klare Argumentation.

1700 Jahre Nydamboot

Das Nydamboot läßt sich auf das Jahr 414 datieren. Der Wert ergibt sich zumindest aus dem Durchschnitt mehrerer Datierungen, die sich aus einer Analyse der verwendeten Holzplanken ergeben. Damit würde es in diesem Jahr seinen 1700sten Geburtstag feiern.
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Entdeckt wurde das Boot am 17. August 1863 von dem dänischen Archäologen Conrad Engelhardt. Die anschließende Bergung erfolgte in nur drei Tagen. Das Boot wurde in Teilen nach Flensburg transportiert und dort konserviert, zusammengefügt und ausgestellt. Jahre später erfolgte eine Verlegung nach Kiel. Zum Schutz vor Bombenangriffen im zweiten Weltkrieg wurde das Boot nach Mölln ausgelagert. Dort überlebte es den Krieg. In der Nachkriegszeit wies die britische Militärverwaltung dänischen Forderungen nach einer Übergabe ab und verfügte, das Boot nach Gottorf zu bringen, wo es auch heute noch besichtigt werden kann.

Das Boot war offenbar für Fahrten in küstennahen Gewässern konzipiert. Es konnte eine Geschwindigkeit von ca. 9 Knoten (ca. 12 Km/h) erreichen, die durchschnittliche Marschgeschwindigkeit dürfte bei knapp 6 Knoten (ca. 10 Km/h) gelegen haben. Die Besatzung bestand aus ca. 30 Mann, die das Boot vermutlich auch selber gerudert haben. Das Boot ist ca. 23 Meter lang und knapp 3,50 Meter breit. Das Längen/Breitenverhältnis spricht dafür, dass nur wenig Ladung mitgeführt werden konnte. Unter Berücksichtigung der flachen Bauweise darf vermutet werden, dass es sich um ein Transportschiff für Krieger handelte. Diese Annahme ist durchaus berechtigt, da das Boot offenbar in einem Süßwassergewässer mit allem Zubehör versenkt wurde. Offenbar handelte es sich dabei um einen Opferplatz. In dem heutigen Moor wurden ein weiteres Schiff, über dessen Verbleib nichts bekannt ist, sowie eine Vielzahl von weiteren Opfergaben, vor allem Waffen und militärische Ausrüstung, wurden in dem Moor gefunden.

Bis zu dem Zeitpunkt des Baus des Nydam Bootes waren in Nordeuropa lediglich Wasserfahrzeuge bekannt, die gepaddelt wurden (Hjortspringboot). Das Original – oder was davon übrig ist – kann im Dänischen Nationalmuseum in Kopenhagen zu besichtigt werden.
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Mit dem Nydamboot tauchte in unserer Region erstmals ein Fahrzeugtyp auf, der gerudert wurde. Diese Art der Fortbewegung war seit der Antike im Mittelmeerraum allgemein verbreitet. Zu dem Zeitpunkt bestand bereits ein reger Austausch von Waren mit dem Mittelmeerraum. Der Bernsteinhandel hat bereits zu Zeiten des alten Ägypten bestanden, zu Zeiten der römischen Kaiser wurden u.a. Luxusgüter wie Glas und Wein gegen Bernstein und Sklaven gehandelt. Germanische Krieger dienten in den Römischen Legionen.
Kleiner Link auf die die Doktorarbeit von Thomas Grane, „The Roman Empire and Southern Scandinavia„, leider auf Englisch.
Die Kenntnis vom Bau geklinkerter Holzboote kann damit als bekannt vorausgesetzt werden. So weist das Nydamboot denn auch konstruktionsmerkmale römischer Flußboote auf, die im germanischen Bereich eingesetzt wurden. Neu ist die Verwendung von Eisennieten zur Verbindung der einzelnen Planken. Das Nydamboot kann damit als direkter Vorläufer der späteren Wickingerboote gelten. Im Unterschied zu ihnen ist es nicht dafür ausgelegt, einen Mast zu tragen und zu segeln. Anders als die Wikingerboote verfügt es noch nicht über einen ausgeprägten Kiel, der das „Abdriften“ beim Segeln verhindert und die Seitwärtsbewegung in einer Vorwärtsbewegung verwandelt.

Es kann aber davon ausgegangen werden, dass Boote vom Nydam-Typ in der Lage waren, in Küstennähe auch längere Strecken zurückzulegen. So wird die Migration der Angeln und Jüten nach England mit ähnlichen Booten erfolgt sein, jedoch nicht über die offene Nordsee, sondern entlang der friesischen Küste.

In dem Zusammenhang möchte ich damit schließen, dass man mittlerweile davon ausgeht, dass die Übersiedlung der Jüten und Angeln nach England bereits früher als bisher vermutet einsetzte, auf römische Veranlassung und zumindest in der Anfangszeit nicht gegen römischen Widerstand erfolgte. Das nach dem Abzug der Römer entstandene Machtvakuums wurde damit erst später gefüllt und kann nicht als Ursache für die Migrationsbewegung angesehen werden.

Schwimmhalle und Hotspots

Fast hätte ich die heutige Sitzung des Hauptausschusses verpaßt.

Zwei Themen wurden öffentlich behandelt.

1. Die Entgeldordnung für das PlönBad wurde ohne Aussprache beschlossen. Dieses Verfahren hat der Ältestenrat beschlossen, der direkt vor der Sitzung des Hauptausschusses getagt hat.
Die neuen Preise:
Erwachsene: 5,– Euro
Kinder, Jugendliche, …: 3,– Euro
Familienkarte: (bis 4 Personen, max. 2 Erwachsene): 12,– Euro
Guten Morgen – / Guten Abend Ticket: 3,50 Euro
Nutzung Dampfbad: 2,– Euro
Es wird unterschiedliche Bonuskarten geben, mit denen eine Ersparnis von 8% bis 20% realisierbar ist.
Vereine, Verbände u.a. zahlen 25,– Euro pro Bahn und Stunde, mit der DLRG wird ein Pauschalsatz vereinbart.
Insgesamt werden Mehreinnahmen in Höhe 115.000,– Euro erwartet.
Die neuen Eintrittspreise sind für mich so weit in Ordnung. Sie entsprechen in etwa dem, was in den benachbarten Schwimmhallen genommen wird. Durch die Mehreinnahmen wird eine bessere Kostendeckung erreicht, die in Anbetracht der Haushaltslage zu rechtfertigen ist.

2. Die Hostspots am Bahnhof, im Rathaus, im sozialen Dienstleistungszentrum bei der Feuerwehr und in der Stadtbücherei wird es nicht geben. Auch die kleine Lösung mit 2 Hotspots am Bahnhof fand keine Zustimmung. Neben den Kosten für die Installation (5300,– bzw 1600,– Euro) kämen jährlich laufende Kosten von gut 2000,– bzw. 1700,– hinzu. Zur Eröffnung der Diskussion wurde von der CDU erwähnt, dass der Bedarf für Hotspots nicht mehr gesehen wird, da mittlerweile sehr viele Menschen über Smartphones und Tablets verfügen, mit denen der mobile Zugang zum Internet gewährleistet ist. Dieser Trend würde sich fortsetzen. Damit wurde ein Argument aufgegriffen, dass ich bereits Mitte Januar im Rahmen der Diskussion um die Haushaltskonsolidierung angeführt habe. Darauf wurde entgegnet, dass der Beschluß zur Einrichtung von Hotspots bereits gefaßt sei und es hier nur um die Auswahl der wirtschaftlichsten Lösung ginge. In meinem Wortbeitrag betonte ich, daß auch die Nullalternative als möglicherweise günstigste Alternative mit zu betrachten sei. Diese Auffassung wurde mehrheitlich aufgegriffen.
Auch hier spielte die Haushaltssituation eine Rolle bei der Entscheidungsfindung.
Der Ausschuß war einstimmig der Auffassung, daß ein kostenloser Internetzugang ein wichtiger Standortfaktor für die Gäste der Geschäftswelt in der Innenstadt ist, vor allem für die zahlreichen Cafés. In wie weit die Geschäftsleute bereit sind, hier gemeinsam ein Angebot zu schaffen, soll im nächsten Treffen mit dem Stadtmarketing erörtert werden.

Füllfunk und Bürgerentscheid

Ab und an schreibe ich auch mal Füllfunk in den Blog. Das ist vor allem der Fall, wenn es mir an aktuellen politischen Themen fehlt und die Abstände zwischen wichtigen Beiträgen zu groß werden. Der nächste Beitrag über fragwürdige „Große Plöner“ ist noch nicht ganz fertig. Für einen anderen Beitrag benötige ich noch ein lizenzfreies Bild. Daher werde ich jetzt ganz unverbindlich ein bisschen über das Wochenende schreiben.

Vor der letzten Wahl habe ich mich beim Datenkraken Facebook angemeldet, unter anderem auch, um auf diesem Weg auf meinen Blog aufmerksam zu machen. Das hat in dem ein oder anderen Fall auch ganz gut geklappt. Und ab und an findet sich dort auch ein ganz interessanter Beitrag.

An diesem Wochenende hat der Ausfall von Whatsapp zu einigen Kommentaren geführt. Das hier ist der schönste, wie ich finde:
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Natürlich hat auch jemand auf den internationalen Tag des Hundekekses aufmerksam gemacht. Nicht dass ich falsch verstanden werde, ich habe grundsätzlich nichts gegen HundehalterInnen und ihre Tiere, auch wenn ich es schon merkwürdig finde, wenn gefragt wird: „Ist es ein Junge oder Mädchen?“, wenn man wissen will, ob es sich um einen Rüden oder eine Hündin handelt. Und um ehrlich zu sein, freue ich mich auch, in der Ersten Welt zu leben, mit allen Vorzügen. Wenn es denn so ist, dass eine Packung Hundekekse mehr kostet, als viele Menschen in der Dritten Welt pro Tag zum Überleben verdienen müssen, ist es mir ganz recht, nicht jeden Tag daran denken zu müssen. Wenn der Hundekeks mit einem eigenen Tag bedacht wird, ist das Ausdruck einer menschenverachtenden Kommerzialisierung unseres Alltags. Dazu vielleicht dieses kleine Lied über unsere alltägliche Bigotterie:

Ansonsten sieht es ziemlich nach Frühling aus. Die Kurzschnabelgänse befinden sich bereits auf dem Vogelzug, heute habe ich die erste Nilgans auf dem See gesehen, die Schneeglöckchen fangen an zu blühen und die Bäcker stellen die ersten Tische vor ihre Cafés in der Langen Straße. Es wurden auch schon erste Gäste gesehen, die die Frühlingssonne genossen haben.

Politisch bin ich in Lauerstellung. Ich warte noch auf eine Antwort, wie die Ankunfts- und Abfahrzeiten der Bahn in Plön sein werden, wenn der neue Fahrplan 2016 in Kraft treten sollte und auf den Bescheid zu einer Akteneinsicht, die ich vor einiger Zeit beantragt habe.
Es steht auch noch die Antwort auf eine Anfrage bei der Kommunalaufsicht aus.
Ich will da ungern quengeln, denn ich weiß, dass die Verwaltungen gut ausgelastet sind.

Ich werde mich in Kürze auch einmal über die Möglichkeit eines Bürgerentscheides informieren. Es ist zwar so, dass Bürgerentscheide zu Bauleitplanungen, mit Ausnahme der ersten Stufe, unzulässig sind, zulässig sind sie aber bei Gebietsäderungen. Die für das Projekt Seewiesen erforderliche Gebietsänderung kann sicher noch rückgängig gemacht werden, da die vertraglichen Voraussetzungen nicht gegeben sind. Die vertragliche Voraussetzung ist ein abgestimmtes städtebauliches Konzept. Das liegt trotz anderslautender Behauptung des Planungsverbandes nach meiner Auffassung noch nicht vor, da die für die Planungsanzeige erforderlichen Unterlagen nicht so aussagekräftig waren, dass hierzu eine abschließende Stellungnahme erstellt werden konnte.
Vielleicht ließe sich das ganze Projekt Seewiesen auf diesem Weg kippen. Schließlich hat die Bürgerinitiative gegen die Seewiesen ja schon einmal 700 Unterschriften zusammenbekommen.
Die Abstimmung könnte dann zusammen mit der Europawahl durchgeführt werden.