Seewiesen Info der CDU

Wer die Diskussion um das Neubauprojekt Seewiesen in den letzten Monaten aufmerksam verfolgt hat wird bemerkt haben, dass nur noch die CDU Fraktion geschlossen hinter dem Projekt steht. Offenbar gibt es auch an der CDU Basis Zweifel an der Sinnhaftigkeit des Projektes. Warum sonst sollte der CDU-Ortsverein am Freitag um 19:30 eine Informationsveranstaltung zu den Seewiesen in der Tourist Info in Plön veranstalten? Als Experten sind die geladen, die ein wirtschaftliches Interesse an der Umsetzung der Planung haben, also der Investor und die Planer.

Bericht zur Potentialanalyse

Heute tagte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt. Routinemäßig ist das Protokoll der letzten Sitzung der Tagesordnungspunkt 2.
In der letzten Sitzung hattte ich demGutachter der Innenraumentwicklungspotentialanalyse eine Frage gestellt und gebeten, meine Frage und seine Antwort zu Protokoll zu nehmen. Das ist nicht erfolgt. Daher habe ich heute unter dem routinemäßigen Tagesordnungspunkt 4 einen Bericht abgegeben, den ich nachflogend veröffentliche:

Bericht zum Thema Innenentwicklungspotentialanalyse

Die Innenraumentwicklungspotentialanalyse (im Folgenden Potentialanalyse genannt) für Plön wurde in der Sitzung vom 24. Juni 2015 präsentiert. Sie baut auf den Entwurf der Potentialanalyse auf, die den Mitgliedern des SteU am 28. April 2015 vorgestellt wurde.

Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, das Thema von der Tagesordnung der Sitzung des SteU vom 24. Juni 2015 zu nehmen und heute zu beraten, um den Fraktionen Zeit zu geben, sich mit der Potentialanalyse zu befassen, hätte dem Vorgehen entsprochen, das im Workshop am 28. April 2015 vorgestellt wurde.

Weil dieser Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zurückgezogen wurde, möchte ich an dieser Stelle zu den wesentlichen Änderungen zwischen dem Entwurf und der öffentlich vorgestellten Potentialanalyse berichten:

Maßgeblich für die Berechnung des Bedarfes sind der Mikrozensus 2011 und die Wohnraumentwicklungsanalyse der Landrätin des Kreis Plön. Ausgehend von der Wohnraumentwicklungsanalyse des Kreises wird der Bedarf für Plön mit 130 Wohneinheiten bis zum Jahr 2030 angegeben.

Im Entwurf der Potentialanalyse wurde ein ausreichendes Potential an freien Bauflächen ermittelt, das im Wesentlichen in die Potentialanalyse übernommen wurde. Ausgehend von dieser Anzahl von möglichen Baugrundstücken wurden im Entwurf noch zwei Varianten betrachtet:

1. Die Entwicklung des Innenraumpotentiales mit zurückhaltender Innenentwicklungsförderung.
Dabei wurde davon ausgegangen, dass bei dieser Variante lediglich 25% des vorhandenen Potentials bebaut wird.
Im Ergebnis reicht das vorhandene Potential aus, um den Bedarf zu decken.

2. Die Entwicklung des Innenraumpotentiales mit offensiver Innenentwicklungsförderung.
Dabei wird davon ausgegangen, dass bis zu 50% des vorhandenen Potentials bebaut werden können.
Im Ergebnis reicht das vorhandene Potential aus, um weit mehr als den prognostizierten Bedarf zu decken.

Die am 26. Juni 2015 vorgestellte Potentialanalyse verzichtet auf die Darstellung einer offensiven Innenentwicklungsförderung und enthält stattdessen – und abweichend vom Entwurf – die Empfehlung für die Entwicklung eines Neubaugebietes im Außenbereich mit 20 – 30 Wohneinheiten.

Seit 2011 wurden bereits 80 Wohneinheiten im Innenbereich geschaffen, und zwar ohne jegliche Innenentwicklungsförderung. Das rechtfertigt die Annahme, dass bei einer offensiven Innenentwicklungsförderung durchaus mehr als 25 % des Potentiales entwickelt werden kann.

Die grundlegend unterschiedlichen inhaltlichen Aussagen des Entwurfes vom 28. April 2015 und der am 24. Juni 2015 vorgelegten Potentialanalyse berechtigen nach meiner Meinung zu der Frage, warum der Gutachter die inhaltliche Aussage des Entwurfes der Potentialanalyse so gravierend geändert hat. Sie berechtigen auch zu der Frage, ob jemand an ihn herangetreten ist, um den Entwurf entsprechend abzuändern.

Die letzte Frage habe ich ihm bereits in der Sitzung des SteU am 24. Juni 2015 gestellt.
Seine Antwort war: „Keiner“. Ich bat darum, die Frage und die Antwort im Protokoll der Sitzung festzuhalten. Dies ist trotz meiner ausdrücklichen Bitte nicht erfolgt.

Hierzu kann die Frage gestellt werden, ob es sich um eine einfache Fehleistung handelt oder ob bewußt versucht wird zu verhindern, dass kritische Nachfragen und Bemerkungen aktenkundig gemacht werden.

Abschließend bleibt festzustelen, dass bei der Erstellung der Potentialanalyse bewußt darauf verzichtet wurde, diese mit den Fachbehörden des Kreises abzustimmen. Das ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, nach meinem Kenntnisstand aber in anderen Fällen üblich und sinnvoll.

Straßenreinigungsgebühren

Die Straßenreinigungsgebühren wurden in den vergangenen Jahren ohne Satzung, also ohne gültige Rechtsgrundlage, eingezogen. Die letzte gültige Gebührensatzung wurde 2008 erlassen und galt bis 2010. Anschließend wurde keine neue Satzung mehr erlassen. Es wäre nach meiner Einschätzung Aufgabe des Herrn Bürgermeisters gewesen, bereits damals den Entwurf für eine neue Satzung vorzulegen. Bereits 2010 war ihm nachweislich bekannt, dass eine neue Satzung erforderlich war. Aufgabe der Selbstverwaltung wäre es gewesen, den vorgelegten Satzungsentwurf zu beraten und zu beschließen.

Die vergangenen Jahre wurden nun durch ein Wirtschaftsberatungsbüro nachkalkuliert. Darüber hinaus wurden die Gebühren für die neu zu beschließende Satzung berechnet und dem Ausschuß als Empfehlung vorgestellt.

Die eigentliche Frage ist aber, ob der Stadt ein Schaden entstanden ist und wenn ja, in welcher Höhe
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Herr Plischka von der CDU rechnete vor, dass die Stadt im Abrechnungszeitraum 2008 bis 2010 170.000,– Euro ausgegeben hat, die eigentlich auf die Eigentümer hätten umgelegt werden können. Nach Aussage des Wirtschaftsprüfers entsprach die Regelung aber der Beschlusslage der damaligen Ratsversammlung. Daher wurde hier nicht von einem Schaden, sondern von der Subventionierung der Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen gesprochen.

Für die darauf folgende Abrechnungsperiode gab es nach Aussage des Wirtschaftsprüfers eine Unterdeckung von ca. 45.000,– Euro, die durch die Stadt getragen wurde. Die Stadtwerke hätten für den Zeitraum noch einmal ca. 17.000,– Euro überwiesen. Damit verringerte sich die Unterdeckung auf ungefähr 28.000,– Euro. Dieses Geld hat die Stadt bezahlt, obwohl es auf die Grundstückseigentümerinen und -eigentümer hätte umgelegt werden könnnen. Meine Frage, ob es sich dabei nicht um einen Vermögensschaden handeln würde, brachte den ansonsten sehr sicheren Wirtschaftsprüfer nach meiner Meinung ein wenig aus dem Konzept. Um die Frage nicht beantworten zu müssen äußerte er, daß dies eine Frage der politischen Bewertung sei.

Die restliche Diskussion bezog sich auf die Höhe der Verwaltungskosten. Herr Ewers von der FWG, Herr Plischka von der CDU und Herr Weber von Bündnis 90/Die Grünen fragte nach, ob der Ansatz der Verwaltungskosten nicht zu niedrig wäre. Dazu entwickelte sich eine sehr sachlich geführte Diskussion, die sehr in die Tiefe ging. Insbesondere ging es um zwei Punkte:
– Den Einen schien es wichtig zu sein, dass in Anbetracht leerer Kassen die Kosten, die rechtlich umgelegt werden dürfen, auch auf die Grundstückseigentümer und – igentümerinnen umgelegt werden.
– Den anderen ging es möglicherweise darum, die Kosten korrekt zu berechnen, damit nicht in drei Jahren, also im nächsten Kommunalwahlkampf, eine kräftige Gebührenerhöhung die Stimmung verhagelt.

Ich hatte den Eindruck, als wenn es unterschwellig darum ging, aufzudecken, dass ein möglicherweise entstandenen Vermögensschaden durch bewußt niedrig angesetzte Verwaltungskosten rechnerisch so gering wie möglich gehalten werden soll.
Daher wollen die Fraktionen die Höhe der Verwaltungskosten noch einmal genau unter die Lupe nehmen.

Ergeben sich keine Umstände, die eine Neuberechnung der Verwaltungskosten zulassen, werden die Straßenreinigungskosten voraussichtlich von 3,22 Euro pro laufendem Meter auf 3,17 oder 3.15 Euro sinken. Den Grund für die Stabilität der Straßenreinigungsgebühren sieht der Wirtschaftsprüfer in der Übertragung der Aufgabe an unsere Stadtwerke.

Eröffnungsbilanz

Der Entwurf der Eröffnungsbilanz hätte dem Hauptausschuss in der heutigen Sitzung vorgelegt werden sollen. Der Herr Bürgermeister hat aber nicht geliefert. Daher kommen die Fraktionen jetzt in Zeitnot. Die Prüferinnen und Prüfer haben keine Gelegenheit mehr, die Prüfung vor den Sommerferien durchzuführen und die Ergebnisse der Prüfung zur Beratung in die Fraktionen zu erläutern. Bis auf Bündnis 90/Die Grünen scheinen die größtern Parteien Schwierigkeiten zu haben, ihre Fraktionsmitglieder in der Ferienzeit vollzählig zusammen zu bekommen. Damit ist der Termin, an dem der Bericht bei der Frau Landrätin vorgelegt werden soll, gefährdet. Herr Ewers von der FWG ttrat dem Versuch des Herrn Bürgermeisters, die Verantwortung für die weitere Verzögerung der Selbstverwaltung, also den Ratsfrauen und -herren, zuzuschieben, entschieden entgegen. Zu Recht, wie ich finde.
Sofern sich abzeichnet, dass der Termin nicht gehalten werden kann, soll der Herr Bürgermeister die Frau Landrätin um eine Terminverlängerung bitten.

Steigende Gewerbesteuereinnahmen

Der Herr Bürgermeister berichtete, dass das Gewerbesteueraufkomen um 900.000,– Euro gestiegen sei. Allerdings kommt der Betrag nicht vollständig der Stadt zu Gute. 170.000,– Euro davon müssen als Umlage an den Kreis abgeführt werden und ab 2017 (beim Jahr bin ich mir nicht ganz sicher) würden die Schlüsselzuweisungen des Landes gekürzt. Die Kürzung kann sich voraussichtlich auf einen Betrag von 300.000,– bis 400.000,– Euro belaufen. Damit kann der Kämmerer sich erst einmal über gut 300.000,– Euro freuen. Besser als nichts, aber auch nicht viel mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein.

Im Takt bleiben mit Bahn und Bus!

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) ging es auch um das Thema Bahnverbindung Kiel-Plön-Lübeck. Diese Frage ist für Plön durchaus wichtig. Der jetzige 30 Minuten Takt ermöglicht nicht nur eine hervorragende Anbindung an die Landeshauptstadt, wie die Zunahme der Fahrgastzahlen zeigen, sondern auch eine gute Abstimmung mit dem innerörtlichen Busverkehr.

Wenn es nach den Plänen der Landesregierung geht, soll die Bahnverbindung zwischen Kiel und Lübeck ab 2017 so umgestellt werden, dass die Fahrzeit zwischen den beiden größten Städten des Landes auf unter eine Stunde sinkt. Die direkte Folge wäre, dass Plön den 30 Minuten Takt verliert und die Züge zu unregelmäßigen Zeiten halten. Das hätte auch Auswirkungen auf die Fahrpläne der Zubringerbusse.

Die Frage ist also: Was ist für die Landesregierung wichtiger: Die Beschleunigung der Verbindung zuwischen Kiel und Lübeck um ein paar Minuten oder die Erhaltung einer guten Versorgung des ländlichen Raumes?

Für ist die gute Versorgung des ländlichen Raumes vorrangig, auch als Standortfaktor für Plön.
Allein wenn man sich die Fahrgastzahlen ansieht, dann verkehren auf den Strecken Plön – Kiel sowie Eutin – Lübeck bei weitem mehr Fahrgäste als zwischen Lübeck und Kiel. Schon deshalb wäre es sinnvoll, den Fahrplan am Bedarf der überwiegenden Mehrheit der Bahnnutzer und -nutzerinen zu orientieren.

Auf eine gemeinsame Initiative der Bürgermeister von Preetz, Plön und Ascheberg hin ist nun Bewegung in die Sache gekommen. Ein Fahrplan mit der Bezeichnung „Busche II“ ermöglicht die Reduzierung der Fahrzeit zwischen Kiel auf 1 Stunde 4 Minuten unter Beibehaltung des 30-Minuten Taktes für Plön und Preetz sowie die Möglichkeit zur späteren Realisierung eines 30-Minuten Taktes für Ascheberg. Es wäre für unsere Region ein Gewinn, wenn sich die Landesregierung entschließen könnte, diese Lösung zu unterstützen und einen entsprechenden Bahnverkehr zu „bestellen“.

Zahlenwerk Seewiesen

Vor kurzem wurde ich darauf angesprochen, dass die Zahlen in der Presse über die Innenraumpotentialanalyse, die in der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt präsentiert wurde, nur sehr schwer verständlich wären.

Ich versuche es einmal in Kürze:

Ausgehend von den Ergebnissen der Volkszählung 2011 (Mikrozensus) und der Kleinräumigen Wohnraumanalyse (2014) wurde für Plön bis zum Jahr 2030 ein zusätzlicher Bedarf von 130 Wohneinheiten (WE) festgestellt.

Seit 2011 wurden in Plön bereits 80 Wohneinheiten fertiggestellt, so dass rechnerisch nur noch ein Bedarf für zuätzlich 50 Wohneinheiten bis 2030 besteht. Das hat der Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt nachvollziehbar vorgerechnet.
Diese vergleichsweise einfache Überschlagsrechnung wird in der Innenraumpotentialanalyse nicht berücksichtigt und stellt damit deren gesamte Glaubwürdigkeit in Frage.

Stattdessen geht die Potentialanalyse auch im Jahr 2015 noch von einem Bedarf von zusätzlichen 130 Wohneinheiten aus.

In der Analyse wird von der Annahme ausgegangen, dass der Bedarf zu ca. 60% durch Mehrfamilienhäusern und zu ca. 40% durch Einfamilienhäusern gedeckt werden sollte (rechnerisch 78 WE bzw. 52 WE). Es handelt sich um eine Annahme, weil die Grundlagen für eine plausible Begründung fehlen, wie im Dokument ehrlicherweise angemerkt wird.

Die Innenraumpotentialanalyse weist schlüssig nach, dass der Bedarf für Wohneinheiten in Mehrfamilienhäuser aus dem vorhandenen Potential bis 2030 gedeckt werden kann, auch ohne neues Planungs- bzw. Baurecht zu schaffen.

Für Wohneinheiten in Einfamilienhäuser werden 113 Potentialflächen ermittelt, auf denen nach derzeit gültigem Recht gebaut werden dürfte. Die Analyse geht davon aus, daß 25% der Flächen realistisch bis 2030 entwickelt werden können. Das wären 28 Wohneinheiten.

Damit wäre noch Baurecht für 24 Wohneinheiten zu schaffen, um den gesamten Bedarf von 52 Wohneinheiten in Einfamilienhäusern vollständig zu decken. Es wurde Potentialflächen für weitere 100 Wohneinheiten festgestellt, für die durch die Erstellung von Bebauungsplänen Baurecht geschaffen werden kann. Wenn auch hier die Realisierungsquote mit nur 25% angesetzt wird, wären das weitere 25 Wohneinheiten.

Zusammenfassend stellt die Potentialanalyse fest, dass der Bedarf für Einfamilienhäuser grundsätzlich aus dem vorhandenen Potential gedeckt werden kann.

Die 25% Realisierungswahrscheinlichkeit ist die Variante, die voraussichtlich realisierbar ist, ohne dass die Stadt sich bemüht, eine eigenen „Mobilisierungsstrategie“ zu entwickeln.

Die Variante mit einer Mobilisierungsstrategie, mit der sich deutlich höhere Realisierungswahrscheinlichkeiten erreichen lassen, wird nicht mehr betrachtet. Das ist verwunderlich, weil es bereits erfolgreiche “Best Practice” Beispiele gibt. Bei Auswahl dieser Variante wäre der Bedarf mehr als gedeckt. Warum diese Variante in dem Dokument, das dem Ausschuß vorgelegt wurde, nicht mehr berücksichtigt war, erschließt sich mir nicht. Im Arbeitsentwurf war sie noch enthalten.

Der Kunstgriff, über die eigentliche Fragestellung einer Potentialanalyse hinaus noch den Bedarf für ein Neubaugebiet mit 20-30 zusätzliche Wohneinheiten in den Raum zu stellen, ist faktisch nur möglich, wenn man sich auf die niedrigst mögliche Realisierungsquote beschränkt; so wie es hier geschenhen ist.

Beide Umstände berechtigen aber durchaus zu der Frage, ob hier nicht eine interessengeleitete Einflußnahme stattgefunden haben könnte.

Mittlerweile dürfte klar sein, dass es mit der politischen Mehrheit für die Seewiesen eng wird. Nur die CDU steht noch hinter dem Investor.
Früher hieß es mal: Seewiesen nur mit See. Da es keinen See geben wird, hätte das Projekt schon beendet sein sollen. Zumindest, wenn man sich ab und an Gedanken um seine Glaubwürdigkeit machen würde.
Soweit ich mich erinnere hieß es auch, wir machen das Projekt nur, weil wir alle dahinter stehen. Das ist mittlerweile auch nicht mehr der Fall. Trotzdem wird an den Seewiesen weitergetüftelt.
Um gegenüber dem Partner Rathjensdorf Klarheit zu schaffen, soll  in der Ratsversammlung im September über das Verbleiben Plöns im Planungsverband abgestimmt werden. Wenn es keine Mehrheit mehr gibt, wäre das das Aus für dieses überflüssige Projekt.
Wenn nicht, wird das ohnehin zum Scheitern verurteilte Projekt die Verwaltung weiter unnötig beschäftigen und langsam vor sich hinsiechen.

JazzBaltica 2015

150704_Jazz_Baltica_klAn diesem Wochenende ist Stadtbuchtfest in Plön, Blues-Challenge in Eutin und jazzbaltica in Niendorf. Da man sich nicht zerteilen kann, fällt die Wahl schwer. Da ich in den Vergangenen Jahren schon öfter beim Jazz war und mir die Stimmung dort immer gut gefallen hat, habe ich mich auch dieses Jahr nach Niendorf aufgemacht.

150704_Funkhaus#_inv_kl_500Um 23:00 begann das Konzert von Funkhaus aus Lübeck im Beiboot. Wer auf Soul, aber vor allem auf Funk steht, kommt bei der 11-köpfigen Band voll auf seine Kosten. Das tanzwütige Publikum kam erst langsam in Wallung, dann aber gewaltig. Nach den geplanten Zugaben gab es noch zwei weitere. Um Platz zum Tanzen zu schaffen, wurden schon mal ein paar Möbel zur Seite geräumt. Nach 2 1/2 Stunden war dann aber wirklich Schluss und Zeit für einen Absacker.

150704_Kalis_klHeute Morgen spielte das Duo KaLis dann eigene Stücke und Jazz-Klassiker. Das Konzert fand direkt am Hafen auf der Open Air Bühne statt, umsonst und draußen. Netter Ausklang meines Festivalbesuches. Mein Nachbar wunderte sich allerdings, dass nur zwei Musikerinnen auf die Bühne kamen. Meinen Hinweis, dass das bei Duo’s eigentlich üblich ist, nahm er dann ohne weiteren Kommentar auf. Leider liegen heute ein paar private Termine an.

Vielleicht schaffe ich es aber später, noch beim Stadtbuchtfest vorbeizuschauen. Leider häufen sich auch morgen die Verpflichtungen, so dass ich in diesem Jahr keine Schicht am Getränkestand der Ratsversammlung übernehmen kann.

Pressemitteilung zu Straßenreinigungsgebühren

Wieder einmal wurde ein Pressemitteilung, in diesem Fall des Bürgermeisters und des Personalrates,  an die Presse gegeben, bevor sie an die Mitglieder der Ratsversammlung und die bürgerlichen Vertreterinnen und Vertreter verschickt wurde. Ich wurde durch einen Kollegen darauf hingewiesen, der zu Recht sauer war. Es ist nicht hinnehmbar, dass wir Informationen aus dem Rathaus zuerst aus der Presse erfahren. das Thema wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach thematisiert. Immerhin bekamen wir die Pressemitteilung so zeitnah nachgereicht, dass sie bislang nur in der Online-Präsenz der Fördeaktuell erschienen ist.

In der Pressemitteilung geht es um die Vorwürfe gegen dem Herrn Bürgermeister, die im Zusammenhang mit seiner Amtsführung im Allgemeinen und den Straßenreinigungsgebühren im Besonderen geäußert wurden.

Ich habe die Themen in den Beiträgen vom 03. März 2015, vom 19. März 2015 und vom  15. Juni 2015 behandelt.

Zusammenfassend möchte ich zum jetzigen Zeitpunkt feststellen:

1. Die Straßenreinigungsgebühren hätten schon seit Jahren neu berechnet werden müssen. Dies ist nicht erfolgt und liegt einzig und alleine im Verantwortungsbereich des Herrn Bürgermeister.
2. Ein Vermögensschaden durch nicht eingezogene Gebühren ist nach jetzigem Kenntnisstand nicht oder nur in geringem Umfang entstanden. Das Ergebnis der Berechnung durch ein Fachbüro liegt noch nicht vor.
Sofern sich herausstellen sollte, dass tatsächlich kein Schaden entstanden ist, ist meine Überlegung, den Herrn Bürgermeister für den entstandenen Schaden haftbar zu machen, hinfällig.
Das ändert aber nichts an den in Punkt eins beschriebenen Verantwortlichkeiten und Versäumnissen.
3. Ich habe mich bei meiner Abschätzung einer möglichen Schadenshöhe von meinem Interessenschwerpunkt Stadtentwicklung und Umwelt auf das dünnes Eis der Finanzen begeben. Dabei habe ich mich offenkundig verschätzt. Das bedaure ich.
Der Umstand, dass ich nicht der Einzige war, ändert nichts am Bedauern meiner Fehleinschätzung.
4. Ich habe der Verwaltung – mit Ausnahme des Herrn Bürgermeister – gegenüber keine Vorwürfe gemacht und an  keiner Stelle behauptet oder den Eindruck erweckt, dass sie in dieser Sache schlecht gearbeitet hat oder Verantwortung trägt.
5. Die Straßenreinigungsgebühren bleiben offenbar auch in den kommenden Jahren stabil.
6. Es liegt im Entscheidungsbereich des Herrn Bürgermeister, die Berichterstattung in den Zeitungen durch den Presserat prüfen zu lassen.

Seewiesen, vielleicht, irgendwie, ein bisschen, oder doch nicht?

Die Diskussion zum Thema Innenentwicklungspotentialanalyse (kurz: Potantialanalyse) hat den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt gestern bewegt.

Die Kernaussage der Potentialanalyse ist, dass bis 2030 ein Bedarf an 130 Wohneinheiten besteht, der im Innenbereich gedeckt werden kann.
Ergänzende Aussagen zur Raumordnung, die in einer Potentialanalyse nichts zu suchen haben, dienen nach meiner Auffassung dazu, das zum Scheitern verurteilte Neubauprojekt Seewiesen doch noch irgendwie über die Runden zu retten.

Bündnis 90 / Die Grünen hatte beantragt, den Tagesordnungspunkt zu schieben, da noch keine Gelegenheit bestand, das vorgelegte Dokument in der Fraktion zu besprechen. Ein richtiger Ansatz. Leider war der Gutachter aus Hamburg angereist, um seine Arbeitsergebnisse vorzustellen. So ließ sich der Ausschuss breitschlagen, den Tagesordnungspunkt dennoch abzuhandeln.

Die Potentialanalyse ist zwingend vorgeschrieben, das es der Wille der Landesregierung ist, dass die Entwicklung von Wohnraum im Innenbereich und nicht auf der grünen Wiese (im Außenbereich) erfolgt. Nur wenn nachgewiesen ist, dass das Potential für Wohnraumentwicklung im Innenbereich nicht ausreicht, um den Bedarf zu decken, kann im Außenbereich gebaut werden.

Die Potentialanalyse war notwendig geworden, weil die Stadt Plön und die Gemeinde Rathjensdorf das Neubauprojekt Seewiesen im Außenbereich realisieren wollen. Die Potentialanalyse steht also in einem direkten Zusammenhang mit dem Neubauprojekt Seewiesen. Alle anderen Aussagen wie „das ist eine grundsätzliche Analyse, nicht pro oder contra Seewiesen“ sind nach meiner Meinung Nebelkerzen, mit denen die unterschwellige Aussage „pro-Seewiesen“ verschleiert werden soll.

Auch die Ausage, dass eine spätere Entwicklung von Neubaugebieten im Außenbereich nicht möglich ist, wenn die von mir kritisierten Passagen aus der Potentialanalyse gestrichen werden, sind nach meiner Meinung falsch und eine Irreführung des Ausschusses.

Die Kernaussage der Potentialanalyse ist, dass bis 2030 ein Bedarf an 130 Wohneinheiten besteht, der im Innenbereich gedeckt werden kann. Der Ausschußvorsitzende Bernd Möller führte dazu aus, dass der Bedarf auf der Prognose von 2011 berechnet wurde, seither aber bereits 80 Wohneinheiten geschaffen wurden. Damit würde der rechnerische Bedarf also nur noch 50 Wohneinheiten betragen. Die Herr Melzer (CDU) erwähnte, dass die CDU den Entwurf sorgfältig geprüft hat. Sie ist der Ansicht, daß von den angeführtem Potential nur 25% umsetzbar ist. Herr Möller stellte fest, dass das genau der Ansatz ist, der in der Potentialanalyse zu Grunde gelegt wurde.
Damit dürfte das Ergebnis der Potentialanalyse unstrittig sein. Es lautet:
„Für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern kann der Bedarf von 70 bis 80 Wohnungen zum Großteil durch das relativ konkrete Projekt am Gerberhof mit ca. 45 neuen Wohnungen abgedeckt werden. Für den „Restbedarf“ von 25 – 35 WE sind im Innenbereich auf planungsrechtlich bebaubaren Flächen mittelfristig darstellbar.“
Grundsätzlich kann zusammenfassend zwar der prognostizierte Bedarf für Einfamilienhäuser innerhalb der ermittelten Potenzialflächen abgedeckt werden, …“

Damit ist klar, daß es keinen fachlich zu begründenden Bedarf für das Neubaugebiet Seewiesen gibt.

Wer oder was den Gutachter bewegt hat, die klare Aussage durch raumplanerische Aussagen zu ergänzen, die auch nach seiner eigenen Aussage überflüssig sind („im Grunde genommen hätte der erste Satz gereicht“), erschließt sich mir auch nach seinen Ausführungen nicht. Seine eher positive Aussage zu einem Neubaugebiet mit 20 – 30 Einfamilienhäusern: “können jedoch weitere, geringfügig Entwicklungsoptionen einer zusammenhängenden Neubaufläche sinnvoll sein.“ ist nach meiner Meinung so vorsichtig (also schwammig) formuliert, dass man den Eindruck gewinnen kann, er würde nicht hinter dieser Aussage stehen. Zumindest klingt es nach meiner Meinung danach, dass hier eine Formulierung gesucht wurde, mit der man später jede Verantwortung von sich weisen kann. Auch die Formulierung „Eine solche Außenentwicklung kann und muss nicht im Widerspruch zu den oben benannten Bestrebungen der Innenentwicklung stehen bzw. diese beeinträchtigen.“ ist sehr vorsichtig abgefaßt. Zu einer klaen Aussage: … steht nicht im Widerspruch …“ konnte der Gutachter sich offenbar nicht durchringen.
Ich habe in meinem Berufsleben viele Vorlagen gesehen, mitgezeichnet und selber geschreiben. Daher glaube ich beurteilen zu können, wie Aussagen aussehen, die aus persönlicher Überzeugung geschreiben wurden und wie Aussagen aussehen, die aufgrund vorgefasster Entschlüsse angefertigt wurden. Es ist meine Überzeugung, dass diese Formulierungen zu möglichen Neubaugebieten, die im Entwurf der Potentialanalyse noch nicht enthalten waren, nachträglich veranlaßt wurden, um die Potentialanalyse in Richtung Seewiesen zu „trimmen“.

Der Gutachter beantwortete meine Frage, wer auf ihn zugekommen ist, um die Potentialanalyse entsprechend abzufassen mit: „Keiner“. Ich habe gebeten, das in das Protokoll aufzunehmen. Es soll später keiner sagen können, niemand habe etwas gewußt.

Befürchtung wahr geworden.

In meinem Beitrag vom 7. Juni habe ich die Befürchtung geäußert, dass es einer Fraktion bei der Verschiebung der Besprechung der Innenraumpotentialanalyse darum ging, Zeit zu schinden, um sich zurechtzulegen, wie das Gutachten verändert werden muß, um das Baugebiet doch noch umzusetzen.

Das Gutachten liegt jetzt vor. Und abweichend von der Aussage des Entwurfes, der das Potential im Innenbereich als ausreichend bewertete, kommt der Abschließende Entwurf zu dem Ergebnis, daß 20 – 30 Bauplätze im Außenbereich sinnvoll wären. Dazu wird noch die vorsichtige Entwicklung eines Gewerbegebietes empfohlen.

Mal abgesehen davon, dass derartige Aussagen zur Raumordnung nichts in einer Innenraumpotentialanalyse zu suchen haben, stelle ich mir unter Berücksichtigung der Plöner Verhältnisse die Frage: “Wer hat diesmal Einfluß auf das Ergebnis des Gutachtens genommen?”

Diese Frage werde ich auch heute abend im Ausschuß stellen.

Schwerpunktthema: Amtsführung des Bürgermeisters

Hauptausschuß

Fast wäre mir die heutige Sitzung des Hauptausschusses untergeschnitten. Dank einer Fehlbedienung am Telefon wurde mir der Termin dann doch noch ins Gedächnis gerufen.
Theman waren die Straßenreinigungsgebühren, die Haushaltsgenehmigung und die Amtsführung des Bürgermeisters.

Zuerst einmal ging es mit dem Thema Straßenreinigungsgebühren los. Der Herr Bürgermeister berichtete, dass das in der Presse berichtete Einnahmefehl von fast einer halben Million nicht zutreffend sei. Die nunmehr durch ein Fachbüro durchgeführte Kalkulation hätte ergeben, dass der Fehlbetrag lediglich 28228,– Euro betragen würde. Diese Summe würde sich ggf. noch weiter reduzieren oder gar zu Null werden, wenn sie mit Rücklagen verrechnet werden könne.
Die neue Vorkalkulation für die Straßenreinigungsgebühren beträgt 3,17 Euro pro Meter.
Der Vorsitzende der SPD-Fraktion Thorsten Pfau äußerte Zweifel an der Summe.
Das Fachbüro wird die Ergebnisse der Kalkulation in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses vorstellen.
Nach meiner Bewertung ist die Höhe des entstandenen Vermögensschdens nicht entschiedend. Wesentlich ist, dass über mehrere Jahre hinaus keine Kalkulaion durchgeführt wurde, obwohl bekannt war, dass sie fällig ist. Nach meiner Meinung trägt hier der Bürgermeister die Verantwortung.

Darüber hinaus wurde Berichtet, dass die Haushaltsgenehmigung nunmehr vorliegt. Von den geplanten 808.600,– Euro Kreditaufnahme wurde ein Teilbetrag von 428.500,– Euro bewilligt. Die Empfehlung des Kreises legt die Beschaffung von Mitteln zur Brandbekämpfung  (Feuerwehrfahrzeug?) sowie die Investition in die Straßenbeleuchtung nahe. Der Fraktionsvorsitzende der SPD betonte, dass die Entscheidung darüber zwar bei den städtischen Gremien liegen würde, regte aber an, den Empfehlungen zu folgen.

Vor Beginn der eigentlichen Diskussion gab es ein Hick-Hack zwischen dem Bürgermeister und dem Ausschussvorsitzenden und Fraktionsvorsitzenden der CDU. Herr Oliver Hagen betonte, dass die letzte Sitzung des Auptausschusses nicht ausgefallen sei, weil er als HSV-Fan Fußball gucken wollte, sondern dass sich bereits weit im Vorfeld von der Sitzung abgemeldet hatte, da er zu seiner eigenen Geburtstagsfeier Gäste erwartete. Ursache für die Verschiebund sei das Papier des Bürgermeisters, das zu dünn gewesen sei, um darüber zu beraten.

Der Bürgermeister führte aus, welche Schwerpunkte er jetzt setzen würde.
– Überprüfung der Strukturen und Abläufe
– Erstellung der Jahresabschlüsse
– Bebauungsplan Gerberhof
– Breitbandversorgung
– Berichtswesen (Gewerbebericht/Standesamtsbericht/ständiges Berichtswesen)
– Beteiligungsmanagement (Stadtwerke/Tourismuszentrale/Schulverband/VKP)

Zu meiner Freude stellte ich fest, dass das Neubaugebiet Seewiesen nicht unter seinen Prioritäten ist.

Frau Schwalbe (CDU) fragte nach, warum der Gerberhof unter seinen Prioritäten ist. Diese Frage wunderte mich ein wenig. Der Bebauungsplan Gerberhof ist das im Moment wichtigste Stadtentwicklungsprojekt. Der Wohnraum, der dort geschaffen werden soll, wird dazu beitragen, die langfristige Wohnraumnachfrage bedarfsgerecht zu decken. In Verbindung mit dem Investitionsvolumen ist es selbstverständlich Chefsache, sich persönlich um die Angelegenheit zu kümmern und mögliche Probleme zwischen seiner Verwwaltung und dem Investor aus dem Weg zu räumen. Darüber obliegt es ihm, darauf hinzuwirken, dass die Fassade des Grundstückes Lübecker Straße 9 so gestaltet wird, dass sie sich in das historische Stadtbild einfügt.

Nachvollziehen kann ich den Hinweis von Thorsten Pfau (SPD), der betonte, dass er erwartet hätte, dass auch die Haushaltskonsolidierung auf der Prioritätenliste auftaucht. Diese Bemerkung halte ich wiederum für zutreffend.

Punkt der Kritik war die Pressearbeit des Bürgermeisters. Frau Killig betonte, dass sie sich schon sehr gewundert habe, die Ergebnisse der Eröffnungsbilanz aus der Presse zu erfahren, zumal zu dem Zeitpunkt bereits klar war, dass die präsentierten Zahlen nach unten korrigiert werden mußten. Auch Herr Hagen unterstrich diese Aussage durch seinen Beitrag.
Das sehe ich auch so. Es geht nicht darum, der Presse
Informationen vorzuenthalten. Aus meiner Sicht ist es aber zwingend erforderlich, die Mitglieder der Ratsversammlung zumindest zeitgleich zu informieren.

Die Amtsführung wurde dann im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung weiter beraten.

Seewiesen? Schluß jetzt!

Wesentlich für das Überleben des Projektes Seewiesen ist die Potentialanalyse für die  Möglichkeiten zur Verdichtung des Innenraumes. Dabei geht es darum festzustellen, wieviele Wohneinheiten noch innerhalb des Stadtgebietes gebaut werden können.  Meine Meinung über das dünne Papier aus Rathjensdorf habe ich ja bereits veröffentlicht.
Derzeit wird die Analyse für Plön erstellt. Über den Entwurfes und sein vorläufiges Ergebnis sollte bereits nichtöffentlich in der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt beraten werden. Die Beratung fiel offenbar aus, weil eine große Fraktion nicht ausreichend Zeit hatte, sich auf die Sitzung vorzubereiten.
Da das Verfahren bislang nicht-öffentlich behandelt wird, will ich hier nicht in Details gehen. Aber aus meiner Sicht kann es der betreffenden Fraktion nur darum gegangen sein, Zeit zu schinden, um sich zurechtzulegen, wie das Gutachten verändert werden muß, um das Baugebiet doch noch umzusetzen.

Die Verschiebung der Besprechung hat mir natürlich die Gelegenheit verschafft, mich auch noch einmal eingehend mit der Potentialanalyse auseinander zu setzen. Mittlerweile bin ich davon überzeugt, dass es sich um ein wirklich gründlich erarbeitetes Dokument handelt.

Ich bleibe weiter bei meiner schon lange vertretenen Meinung: Schluß jetzt mit den Seewiesen. Die Fortführung der Entwicklung des B-Planes kostet nur noch Zeit und Geld, das anders besser angelegt wäre. Selbst wenn der Planungsverband wider Erwarten einen Bebauungsplan zustande bringt, was ich ohnehin bezweifel; spätestens für die zwingend erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes wird es in der Ratsversammlung keine Mehrheit mehr geben.
Darum: Schluß mit den Seeewiesen. Jetzt!

70 Jahre Kriegsende

Am Freitag, dem 05. Juni 2015 wird die Sonderausstellung „70 Jahre Kriegsende“ im Museum des Kreises Plön eröffnet.
00_70-Jahre_000_Plakat_060000may_01_klDie Ausstellung ist das Ergebnis eines gemeinsamen Projektes der
Geschichts-AG der Schule am Schiffsthal und der Militärhistorischen Lehrsammlung der Marineunteroffizierschule Plön in Zusammenarbeit mit dem Museum des Kreises Plön.

Die Ausstellung kann vom 05. Juni bis zum 19. Juli 2015 zu den normalenÖffnungszeiten des Museums des Kreises Plön besucht werden.

Die Geschichts – AG der Gemeinschaftsschule am Schiffsthal und die
Marineunteroffizierschule haben seit mehreren Jahren an der Gestaltung desVolkstrauertages und des Tages des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus mitgewirkt.
In einem Gespräch zwischen dem Leiter der Geschichts – AG sowie dem Leiter der Militärhistorischen Sammlung hat sich die Idee für ein gemeinsames Projekt entwickelt, das nunmehr umgesetzt ist.
Die Ausstellung „70 Jahre Kriegsende“ geht auf verschiedene Aspekte des Jahres1945 ein. Die Ereignisse während der Zeit, in der Plön Sitz der Regierung Dönitz war, werden ebenso betrachtet wie andere Themen, zum Beispiel die Situation der deutschen Soldaten in dem Internierungslager F, das auch als „Kral“ bekannt ist, die
Situation der Flüchtlinge oder der Displaced Persons.

Das gemeinsame Projekt ist auch im Zusammenhang mit der Patenschaft der Stadt Plön und der Marineunteroffizierschule zu sehen.