Historisierend, aber schön

 

Historisierend ist unter Denkmalschützern offenbar ein Schimpfwort. Ich persönlich kann nichts Verwerfliches dabei finden, Gebäude so zu gestalten, daß sie sich in das Straßenbild einfügen. Ich bleibe dabei: Lieber historisierend als ein moderner „Hingucker“, der sich nicht einfügt.
Das möchte ich an einem kleinen Beispiel zeigen.
140307_RStr_01In der Rodomstorstraße gibt es ein ganz typisches Straßenbild mit älteren Stadthäusern.
Eines der Häuser wurde vor einiger Zeit saniert, dabei wurde auch die Fassade erneuert. Auf den ersten Blick kann man nicht sagen, um welches Haus es sich handelt. Der Straßenzug wirkt wie aus einem Guß.
140307_Rstr_02Wenn man sich das mittlere Gebäude näher ansieht, wird man feststellen, daß viele Gestaltungsmerkmale der umgebenden Gebäude aufgenommen wurden, wodurch die Fassade harmonisch wirkt und einen freundlichen Eindruck macht.
Als ich die Aufnahmen gemacht habe, wurde ich gleich von 2 Mitbürgern angesprochen, die mich fragten, warum ich die Häuser fotografieren würde. Im kurzen Gespräch erläuterte ich mein Anliegen und verwies auf meine Forderung, die Fassade des Ersatzbaus für den Gerberhof entsprechend zu gestalten. Ich freute mich über die Zustimmung zu meiner Position. O-Ton: „Wir müssen die Fehler der Vergangenheit ja nicht wiederholen.“

Im Rathaus vor dem Sitzungssaal 1 hängen übrigens mehrere Bilder, die einen Vergleich zwischen der alten und der heutigen Bebauung zulassen. In den meisten Fällen gefiel mir die frühere Ansicht besser, so auch bei diesen Gebäuden in der Rodomstorstraße.
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Zur Bootshalle und zum Gerberhof

Gestern wurde in der Zeitung über die letzte Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt berichtet. Die Berichte sind ausführlich und geben die Positionen richtig wieder, wobei, eine kleine Anmerkung hätte ich schon.

Natürlich habe ich mich auch gefreut, daß ich zitiert wurde. Es ist richtig, daß ich gesagt habe, daß ein Gebäude in der geplanten Größe nicht verträglich ist. Meine Äußerung, daß beim PSV aber der echte Bedarf besteht, den Jugendraum und das Hafenmeisterbüro zeitgemäß weiterzuentwickeln, wurde allerdings dem Kollegen Thomsen zugeschrieben. Ansonsten weise ich auf meinen gestrigen Beitrag hin, in dem ich meine Position ausführlich erläutert habe.

Auch zum Thema Gerberhof wurde ich zitiert. Es stimmt. Ich bin der festen Überzeugung, daß sich die Fassade des Ersatzbaues für den Gerberhof, so wie sie im Internet dargestellt ist, nicht in das Straßenbild einfügt. Das nachfolgende Zitat des Kollegen Höppner legt den Schluß nahe, ich würde einen historisierenden Nachbau wollen. Das ist so nicht zutreffend, auch wenn das immer noch besser wäre als die funktionale Zweckfassade, wie sie im Immobilienangebot des Internets zu sehen ist.
Mir geht es darum, daß die ortsüblichen Gestaltungsmerkmale der umliegenden Gebäude aufgenommen werden. Um eine Gestaltung zu erreichen, die sich einfügt, und um mir nicht den Vorwurf einzuhandeln, ich würde Geschmacksdiktatur betreiben, habe ich vorgeschlagen, die Marius Böger Stiftung und die Initiative Schönes Plön zur Beratung hinzuzuziehen.

Darüber hinaus habe ich meine Bedenken dagegen geäußert, daß im Bereich hinter den Gebäuden der Lübecker Straße zusätzliche Gewerbeflächen geschaffen werden, weil wir in der Innenstadt bereits Leerstände zu verzeichnen haben. Es muß vermieden werden, ein Überangebot zu schaffen, weil das für die Entwicklung der Innenstadt erhebliche Probleme nach sich ziehen kann.

B-Plan 16a, Eutiner Straße, Bootshalle PSV

Der Bebauungsplan(B-Plan) 16a befaßt sich mit der Entwicklung der Situation in der Eutiner Straße. Nach dem Bau der Umgehungsstraße Ende der 70ger Jahre hat sich die Eutiner Straße von einer viel befahrenen Duchgangsstraße zu einer Art Promenade entwickelt, insbesondere im Bereich zwischen dem Fischer und der Unterführung. Von hier besteht eine enge Sichtbeziehung zum See, davon gibt es im Plöner Stadtgebiet nicht sehr viele. Zudem stehen die alte „Biologische Anstalt“ (Restaurant Fährhaus) sowie der historische Friedhof unter Denkmalschutz. Es gab bereits vor 20 Jahren Bestrebungen, für diesen Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen. Seinerzeit ging es um die Realisierung von Hotel- oder Wellnesseinrichtungen, die aber letztendlich an den bestehenden Eigentumsverhältnissen gescheitert sind. Mit dem jetzt beschlossenen Aufstellung für den B-Plan 16a soll die Attraktivität der Eutiner Straße gewahrt bleiben, indem die Durchblickmöglichkeiten zum See erhalten und mit einer damit vertretbaren baulichen Nutzung der Seegrundstück abgestimmt werden.

Ausgelöst wurde das Verfahren, weil der PSV einen Bauantrag für die Errichtung einer Bootshalle gestellt hat, die mit einer Länge von 24 Metern parallel zur Straße und einer Höhe von ca. 6 Metern den bestehenden Seeblick verbaut hätte. Dieses Vorhaben wurde von den Mitgliedern des SteU in einem Ortstermin für nicht vertretbar gehalten. Planungsrechtlich hätte der PSV vermutlich Anspruch darauf, daß dieses Gebäude genehmigt wird. Es besteht kein Bebauungsplan, zulässig wäre damit, was ortsüblich ist. Bei Betrachtung von umbautem Raum und Höhe des Gebäudes könnte man die Auffassung vertreten, daß das in diesem Fall so ist. Von Seiten der Stadt beständen damit keine weiteren Einflußmöglichkeiten auf die Gestaltung.
Um die eigenen Einflußmöglichkeiten rechtswirksam zu sichern, war der Beschluß für die Aufstellung eines B-Planes zwingend erforderlich. Der Beschluß ist mit 6 Stimmen gegen die 3 Stimmen der CDU gefaßt worden.

In der Diskussion wurde sehr klar, daß es sich hier nicht um eine Verhinderungsplanung handelt, sondern daß es dem Ausschuß darum geht, diesen Bereich dauerhaft angemessen zu entwickeln.
Unabhängig davon, daß auch weiterhin der Dialog mit dem PSV und eine kooperative Lösung gesucht wird, soll der B-Plan umgesetzt werden, um zukünftig auch für mögliche andere Vorhaben eine klare Rechtsgrundlage zu haben, die den politischen Gestaltungswillen umsetzt.

Die Diskussion bekam zeitweise eine emotionale Note, weil mehrere Mitglieder des Ausschusses die vorhergehenden persönlichen Telefonanrufe des Vereinsvorsitzenden des PSV als unpassend empfangen. Andere betrachteten dieses Vorgehen als zulässige Lobbyarbeit. Die Verwaltung zeigte sich verwundert, dass der PSV zwar mit den Mitgliedern des Ausschusses Kontakt aufgenommen hat, nicht aber mit der Verwaltung selber, obwohl man sich seitens der Verwaltung um einen Termin für ein Abstimmungsgespräch bemüht hat. Darüber hinaus wurde ein mir nicht bekannter Zeitungsartikel erwähnt, in dem sich der Vorsitzende des PSV über mangelnde Unterstützung durch die Stadt beklagt haben soll. Das geht in dieselbe Richtung wie der Tenor der Rede des Ersten Vorsitzenden während der Jahreshauptversammlung des PSV. Bereits dort hatte ich ihm gegenüber klargestellt, daß die Jugendarbeit des PSV nach derselben Richtlinie gefördert wird, die für alle anderen Vereine der Stadt auch gilt. Darüber wies ich darauf hin, daß die Stadt der Bau der Steganlage mit einem 5-stelligen Zuschuß gefördert hat. Er hatte seinerzeit den Sachverhalt und den Erhalt von 14.000,– Euro bestätigt, allerdings auch darauf hingewiesen, daß dieses Geld im Rahmen der Tourismusförderung zugeteilt wurde.

Es wurden weitere Einzelheiten angesprochen, ich will hier aber nicht ins Detail gehen. Ich möchte an dieser Stelle ergänzend darauf hinweisen, daß die ganz überwiegende Mehrheit der PSV-Mitglieder dafür gestimmt hat, das Vereinsgelände auch in diesem Jahr wieder für das Stadtbuchtfest zur Verfügung zu stellen. Das war ein ganz eindeutiges Zeichen, daß sich die Mitglieder des Vereines eng mit der Stadt verbunden fühlen. Alle Akteure wären in Zukunft gut beraten, auf provokative Äußerungen zu verzichten.

Herr Becker von der Verwaltung holte die Diskussion im SteU auf die sachliche Ebene zurück und verwies darauf, daß wir uns auf die bau- und planungsrechtlichen Aspekte beschränken müssen.

Ich habe mich an der Diskussion beteiligt und meinen Standpunkt vertreten. Der PSV ist ein großer Plöner Verein, der unter anderem auch Segelsportveranstaltungen von überregionaler Bedeutung durchführt. Die Absicht, den Jugendraum zeitgemäß aufzuwerten und eine angemessenes Hafenmeister- und Regattabüro einzurichten, ist aufgrund der heute vorhandenen Räumlichkeiten berechtigt kann durchaus nachvollzogen werden. Auch der Wunsch, witterungsgeschützte Bootslagerplätze zu schaffen, ist nachvollziehbar. Nach meiner Bewertung ist die beantragte Bootshalle aber völlig überdimensioniert. Um eine geordnete Entwicklung des Bereiches zu gewährleisten, habe ich den Aufstellungsbeschluß für einen entsprechenden B-Plan unterstützt.

Verschiedenes aus dem SteU

Gestern tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt. Es standen mehrere Theman auf der Tagesordnung, die ich für wichtig halte. Zu den Themenkreisen Bebauungsplan (B-Plan) 7c „Gerberhof, Schwanensee, Lübecker Straße, Rodomstorstraße“ sowie zum B-Plan 16a, „Lübecker Straße“ werde ich eigene Beiträge schreiben.

Zu Beginn der Sitzung wurde die Tagesordnung geändert. Der Beschluß der Werbeanlagensatzung mußte auf den SteU vom 7. Mai und die Ratsversammlung am 21. Mai geschoben werden. Frau Krichldorff (Teamleiterin 30) erläuterte, daß die Unterlagen im Kreis aufgrund eines dort zu verantwortenden Fehlers viel zu spät beim zuständigen Bearbeiter vorgelegen haben, so dass noch keine Stellungnahme vorliegt. Da es im gesamten Entscheidungsprozess auch immer darauf ankam, die Öffentlichkeit einzubinden, um eine größtmögliche öffentliche Akzeptanz zu erreichen, soll diese Beteiligung bis zum 7. Mai nachgeholt werden.

In der Einwohnerfragestunde wurden 2 Themen angesprochen.

Zuerst einmal ging es um die Parkplatzsituation im Bereich Waldhöhe. Der Ausschußvorsitzende und die Verwaltung sagten zu, hier noch einmal Lösungsmöglichkeiten zu prüfen, die im Handlungsrahmen der Stadt liegen. Gleichzeitig wurde empfohlen, mit dem Eigentümer, der Wankendorfer, Kontakt aufzunehmen, um auch hier nach Wegen zu suchen, um Abhilfe zu schaffen.

Parkplätze sind in dicht besiedelten Räumen immer ein Problem. Das hat sich bereits bei der Diskussion um die Ausbauvarianten in der Hipperstraße gezeigt. Ob es hier zu einer Lösung kommen wird, kann ich nicht sagen. Von der Tendenz her bin ich skeptisch.

Darüber hinaus wurde angesprochen, daß die Anlegestelle für Paddelboote im kleinen Bootshafen an der Schwentine sehr häufig mit Entenkot verschmutzt ist. Diese Situation sein aus hygienischen Gründen unvertretbar und für eine Tourismusgemeinde nicht hinnehmbar. Die Verwaltung sagte zu, den Reinigungsplan mit den Stadtwerken zu überprüfen und ggf. anzupassen. Der Ausschußvorsitzende fragte nach, ob das nicht ein Betätigungsfeld für die Initiative „Schönes Plön“ sei.

Ich halte das Thema durchaus wichtig. Welcher Wasserwanderer landet schon gerne an einer Stelle an, die, auf gut deutsch, vollgeschissen ist.

Im Rahmen des Berichtswesens wurde auch über die Baumfällarbeiten auf dem Bolzplatz Oevelgönne / Klinker Teich berichtet. Das Thema hatte mich bereits am Wochenende beschäftigt, weil ich von einem besorgten Anwohner dazu informiert und befragt wurde. Ich hatte mir den Bereich angesehen und mich dann mit der Verwaltung und dem Umweltbeauftragten in Verbindung gesetzt. Von beiden wurde ich bereits im Vorfeld des SteU ausführlich und umfassend informiert.
Es bestanden Bedenken, daß die Weiden, die eng beieinander standen und ein Alter von ca. 40 Jahren erreicht haben, nicht mehr standfest waren. Darüber hinaus bestand die Möglichkeit, daß auch von abgestorbenen Ästen und möglichem Bruch eine Gefahr ausgeht. Die Stadt mußte daher ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Die Maßnahme war bereits Ende letzten Jahres mit der Unteren Naturschutzbehörde, der Forstbehörde und dem Umweltschutzbeauftragten abgesprochen. Auf jeden Fall sollen Nachpflanzungen mit Erlen und Weiden erfolgen.
Der Bereich sieht im Moment schlimm aus. Dennoch möchte ich noch auf folgenden Umstand hinweisen. Die Verantwortung für die Verkehrssicherheit (in diesem Fall ist nicht die Sicherheit des Straßenverkehrs gemeint, sondern die Herstellung sicherer Zustände) liegt bei der Verwaltung und außerhalb des Verantwortungsbereiches der Politik. Wenn wider besseres Wissen Gefahrenquellen nicht beseitigt werden, können sich daraus Haftungsansprüche entwickeln. Unter Umständen kann der einzelne Bearbeiter oder die einzelne Bearbeiterin der Verwaltung in Regress genommen werden. Für mich gehört es zur Fürsorgepflicht des Arbeitsgebers, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter davor zu bewahren. Die Politik ist gut beraten, diese Fürsorge auch bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen.

Ich halte innerstädtisches Grün für wichtig, weil es für mich einerseits zu einem intakten Stadtbild gehört, zum anderen auch eine wichtige Funktion für das Mikroklima in der Stadt hat. Von daher habe ich mir die Zeit am Wochenende gerne genommen. Ich werde mich auch zukünftig für den Erhalt und die Pflege des innerstädtischen Grüns einsetzen.

Würde ich ständig mit den Protokollen des SteU unterm Arm herumlaufen, hätte ich von den Baumfällarbeiten bereits am Wochenende wissen können. Die Mitglieder des SteU wurden über die anstehenden Maßnahmen informiert. Ich habe es nicht wahrgenommen oder vergessen.

Braucht die neue Landesverfassung einen Gottesbezug ?

Gestern stand es in der Zeitung, ich habe es für einen schlechten Scherz gehalten. Inzwischen habe ich festgestellt, es ist Ernst. Der katholische Hamburger Erzbischof Herbert Thissen – in seiner kirchlichen Funktion auch für Schleswig Holstein zuständig – fordert einen Gottesbezug in die neue Landesverfassung Schleswig Holsteins aufzunehmen. Zustimmung erhielt Thissen nicht nur von Seiten der CDU und Teilen der SPD und der Grünen, sondern auch vom Vorsitzenden der islamischen Religionsgemeinschaft Schura, Fatih Mutlu. „Es gibt nur einen Gott“. Die christliche Bezeichnung „Gott“ störe ihn nicht. „Wir leben ja in einem christlichen Land.

Im Namen dieses einen Gottes, der übrigens von arabischen Christen auch Allah genannt wird, weil es sich schlicht und einfach um die Übersetzung  des Wortes Gott handelt, im Namen dieses Gottes, an den Juden, Muslime und Christen gleichermaßen glauben, führten und führen die Glaubensgemeinschaften seit hunderten von Jahren entweder gegeneinander oder auch gerne innerhalb des eigenen Glaubenskreises untereinander Kriege mit Millionen von Opfern. Von Hexenverfolgung, Inquisition ect. will ich gar nicht erst anfangen.

Vor diesem Hintergrund ist die Argumentation des Erzbischofs – sagen wir mal – bemüht.

Der Gottesbezug verweise darauf, dass es nicht um die Schaffung eines perfekten Gemeinwesens gehe“ „Mit den beiden Ideologien Kommunismus und Nationalsozialismus, die das hätten erreichen wollen, habe Deutschland bittere Erfahrungen gemacht.

Es wird immer gerne – und hier indirekt – angeführt, daß der Glaube die Menschen davon abhalten würde, Verbrechen zu begehen. Das ist falsch. Gerade im Nationalsozialismus gab es eine sehr enge Verzahnung von Kirche und Staat. Widerstand gegen den Nationalsozialismus gab es in Kirchenkreisen natürlich auch, es war aber eher die Ausnahme und vor allem kein Alleinstellungsmerkmal. Auch wenn einige führende Köpfe der NSDAP recht verschrobenen, esoterischen Weltanschauungen anhingen, viele der Täter und vor allem der Mitläufer waren Christen.

Der Gottesbezug bringe zum Ausdruck, dass in der Demokratie der Ort der höchsten Macht frei bleibe

Ich gebe zu, ich verstehe jedes einzelne Wort dieses Satzes, den Sinn aber nicht.

Der Gottesbezug sage ja gerade, dass es „keine Diktatur der Mehrheit“ geben dürfe

Das kann ich nicht nachvollziehen. Der Gottesbezug sagt gar nichts in dieser Richtung. Man kann es hineininterpretieren, wenn einem richtig gute Argumente für die Aufnahme des Gottesbezuges fehlen. Genauso gut kann man argumentieren, daß eine Aufnahme des Gottesbezuges ein Diktat der Mehrheit ist, insbesondere, wenn sie mit 2/3 Mehrheit erfolgt.
Die Grundrechte sichern die Rechte aller Bürgerinnen und Bürger. Sie wurden im Übrigen nicht durch die Kirche, sondern gegen den Widerstand der Kirche erkämpft.
Sie sind in den Artikeln 1 bis 19 des Grundgesetzes geregelt. Sie schließen die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sowie der ungestörten Religionsausübung (Artikel 4) mit ein. Mit Artikel 2a legt die Schleswig Holsteinische Verfassung fest, daß die Grundrechte, wie sie im Grundgesetz niedergelegt sind, auch Bestandteil unserer Landesverfassung sind. Das hat jahrzehnte lang gereicht, es sollte auch in Zukunft reichen.

Zudem sei die vorgeschlagene Formulierung „in Verantwortung vor Gott“ bereits ein Kompromiss. Unter ihm könnten sich Gläubige verschiedener Religionen versammeln.

Das ist so nur für die Mitglieder der großen monotheistischen Religionen zutreffend.
Mit der Aufnahme dieses Satzes werden die große Anzahl von Atheisten oder Agnostiker ganz eindeutig ausgeschlossen, ebenso Buddhisten. Von echten Minderheiten, wie etwa Menschen, die an Naturreligionen oder mehreren Göttinnen und Göttern glauben, ganz zu schweigen.
Der so genannte Kompromiss steht übrigens so in der Präambel des Grundgesetzes. Dafür gibt es historische Gründe. Eine Übernahme in die Landesverfassung wäre heute nicht mehr zeitgemäß.

Der Ansatz, einen Gottesbezug in unsere Landesverfassung aufzunehmen, ist Unfug. Die Trennung von Staat und Religion ist richtig, sie darf nicht aufgeweicht werden. Die Rechte der Gläubigen werden ebenso wie die Rechte derer, die nicht an einen Gott glauben, gleichermaßen durch die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses grundgesetzlich geschützt. Das ist gut so, mehr ist nicht erforderlich und stiftet nur Unfrieden, wie mein heutiger Beitrag zeigt.

Alternativ wäre es nur recht und billig, auch allen anderen Glaubensrichtungen und Weltanschauungen einen wie auch immer gearteten Bezug in der Präambel der neuen Landesverfassung zuzubilligen. Oder warum den Begriff Gott nicht einfach mal gendern oder durch den Ausdruck aus Dr. Murkes gesammeltem Schweigen ersetzen.

Bahnfahrplan 2016

Anfang Februar habe ich über die geplante Umstellung des Bahnfahrplanes berichtet, die ab 2016 in Kraft treten soll. Dabei war nicht bekannt, wie sich die Umstellung auf die Ankunfts- und Abfahrzeiten in Plön auswirken wird. Zur Zeit ist es so, dass die Züge  aus Kiel und Lübeck mehr oder weniger gleichzeitig zu den Minuten 15 und 45 eintreffen bzw. weiterfahren.
ich habe bei der Landesweiten Verkehrsservicegeselschaft nachgefragt, wie sich die Zeiten zukünftig ändern werden. Mittlerweile liegt mir die Antwort vor.

Die wesentlichen Nachteile des neuen Fahrplanes für Plön sind:
– Verlust des regelmäßigen 30-Minuten Taktes von Kiel nach Plön
– Verlust des 30-Minuten Taktes nach Preetz
– Deutliche Verschlechterung der Busanbindung an den Plöner Bahnhof

Die neuen Zeiten sind wie folgt geplant:

Abfahrt Plön – Eintreffen Kiel
08                    47 (RB)

Abfahrt Plön – Eintreffen Kiel
38                    59 (RE)

Abfahrt Kiel –  Eintreffen Plön
01                    21 (RE)

Abfahrt Kiel  – Eintreffen Plön
12                    50 (RB)

Abfahrt Plön – Eintreffen Lübeck
22                    58 (RE)

Abfahrt Plön – Eintreffen Lübeck
52                    34 (RB)

Abfahrt Lübeck – Eintreffen Plön
25                        07 (RB)

Abfahrt Lübeck – Eintreffen Plön
02                        37 (RE)

Bei genauer Betrachtung werden die Züge auch zukünftig alle halbe Stunde von Plön in beide Richtungen fahren. Die Verbindung von Kiel aus nach Plön wird unregelmäßig. Die Züge verlassen Kiel heute zu den Minuten 04 und , zukünftig werden sie in Kiel zu den Minuten 01 und 12 verlassen. Verpaßt man den „12er“, wird man knapp 50 Minuten auf den nächsten Zug warten müssen.
Das ist gegenüber der gewohnten Qualität eine deutliche Verschlechterung.
Als Folge der potentiel längeren Wartezeiten auf den Zug wie auch auf den Anschlußbus in Plön steht zu befürchten, dass die neu hinzugewonnen Bahnkunden wieder auf das Auto umsteigen.

Treffen wird es auch die Schülerinnen und Schüler, die von Plön nach Preetz oder umgekehrt pendeln. Die halbstündige Bahnverbindung nach Preetz wird es nicht mehr geben. Ob der Verlust durch eine Busverbindung kompensiert werden kann, wage ich zu bezweifeln.

Gespräch mit Ralf Stegner

Daß ich nicht nur die SPD-Fraktion verlassen habe, sondern auch aus der SPD ausgetreten bin, hat sich allgemein herumgesprochen. Vor einiger Zeit erhielt ich, wie viele andere, die diesen Schritt ebenfalls gemacht haben, eine Einladung zu einem Gespräch mit Ralf Stegner.
Dieses Gespräch fand heute statt. Über die Inhalte werde ich mich nicht öffentlich äußern.
Es ist aus meiner Sicht bemerkenswert, daß Ralf sich überhaupt die Zeit für einen solchen Termin nimmt. In der Vergangenheit habe ich an den Wahlkampfständen immer wieder Kritik an seiner Art gehört. Auf viele wirkt er arrogant und überheblich. Es war immer schwer, dagegen anzusprechen. Ich konnte ihn mehrfach live erleben und hatte auch einen kurzen persönlichen Kontakt. Dabei hatte ich einen ganz anderen Eindruck gewonnen, der sich auch heute wieder bestätigte. Ein guter Analytiker, ein klarer Standpunkt, eine klare Argumentation.

1700 Jahre Nydamboot

Das Nydamboot läßt sich auf das Jahr 414 datieren. Der Wert ergibt sich zumindest aus dem Durchschnitt mehrerer Datierungen, die sich aus einer Analyse der verwendeten Holzplanken ergeben. Damit würde es in diesem Jahr seinen 1700sten Geburtstag feiern.
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Entdeckt wurde das Boot am 17. August 1863 von dem dänischen Archäologen Conrad Engelhardt. Die anschließende Bergung erfolgte in nur drei Tagen. Das Boot wurde in Teilen nach Flensburg transportiert und dort konserviert, zusammengefügt und ausgestellt. Jahre später erfolgte eine Verlegung nach Kiel. Zum Schutz vor Bombenangriffen im zweiten Weltkrieg wurde das Boot nach Mölln ausgelagert. Dort überlebte es den Krieg. In der Nachkriegszeit wies die britische Militärverwaltung dänischen Forderungen nach einer Übergabe ab und verfügte, das Boot nach Gottorf zu bringen, wo es auch heute noch besichtigt werden kann.

Das Boot war offenbar für Fahrten in küstennahen Gewässern konzipiert. Es konnte eine Geschwindigkeit von ca. 9 Knoten (ca. 12 Km/h) erreichen, die durchschnittliche Marschgeschwindigkeit dürfte bei knapp 6 Knoten (ca. 10 Km/h) gelegen haben. Die Besatzung bestand aus ca. 30 Mann, die das Boot vermutlich auch selber gerudert haben. Das Boot ist ca. 23 Meter lang und knapp 3,50 Meter breit. Das Längen/Breitenverhältnis spricht dafür, dass nur wenig Ladung mitgeführt werden konnte. Unter Berücksichtigung der flachen Bauweise darf vermutet werden, dass es sich um ein Transportschiff für Krieger handelte. Diese Annahme ist durchaus berechtigt, da das Boot offenbar in einem Süßwassergewässer mit allem Zubehör versenkt wurde. Offenbar handelte es sich dabei um einen Opferplatz. In dem heutigen Moor wurden ein weiteres Schiff, über dessen Verbleib nichts bekannt ist, sowie eine Vielzahl von weiteren Opfergaben, vor allem Waffen und militärische Ausrüstung, wurden in dem Moor gefunden.

Bis zu dem Zeitpunkt des Baus des Nydam Bootes waren in Nordeuropa lediglich Wasserfahrzeuge bekannt, die gepaddelt wurden (Hjortspringboot). Das Original – oder was davon übrig ist – kann im Dänischen Nationalmuseum in Kopenhagen zu besichtigt werden.
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Mit dem Nydamboot tauchte in unserer Region erstmals ein Fahrzeugtyp auf, der gerudert wurde. Diese Art der Fortbewegung war seit der Antike im Mittelmeerraum allgemein verbreitet. Zu dem Zeitpunkt bestand bereits ein reger Austausch von Waren mit dem Mittelmeerraum. Der Bernsteinhandel hat bereits zu Zeiten des alten Ägypten bestanden, zu Zeiten der römischen Kaiser wurden u.a. Luxusgüter wie Glas und Wein gegen Bernstein und Sklaven gehandelt. Germanische Krieger dienten in den Römischen Legionen.
Kleiner Link auf die die Doktorarbeit von Thomas Grane, „The Roman Empire and Southern Scandinavia„, leider auf Englisch.
Die Kenntnis vom Bau geklinkerter Holzboote kann damit als bekannt vorausgesetzt werden. So weist das Nydamboot denn auch konstruktionsmerkmale römischer Flußboote auf, die im germanischen Bereich eingesetzt wurden. Neu ist die Verwendung von Eisennieten zur Verbindung der einzelnen Planken. Das Nydamboot kann damit als direkter Vorläufer der späteren Wickingerboote gelten. Im Unterschied zu ihnen ist es nicht dafür ausgelegt, einen Mast zu tragen und zu segeln. Anders als die Wikingerboote verfügt es noch nicht über einen ausgeprägten Kiel, der das „Abdriften“ beim Segeln verhindert und die Seitwärtsbewegung in einer Vorwärtsbewegung verwandelt.

Es kann aber davon ausgegangen werden, dass Boote vom Nydam-Typ in der Lage waren, in Küstennähe auch längere Strecken zurückzulegen. So wird die Migration der Angeln und Jüten nach England mit ähnlichen Booten erfolgt sein, jedoch nicht über die offene Nordsee, sondern entlang der friesischen Küste.

In dem Zusammenhang möchte ich damit schließen, dass man mittlerweile davon ausgeht, dass die Übersiedlung der Jüten und Angeln nach England bereits früher als bisher vermutet einsetzte, auf römische Veranlassung und zumindest in der Anfangszeit nicht gegen römischen Widerstand erfolgte. Das nach dem Abzug der Römer entstandene Machtvakuums wurde damit erst später gefüllt und kann nicht als Ursache für die Migrationsbewegung angesehen werden.

Schwimmhalle und Hotspots

Fast hätte ich die heutige Sitzung des Hauptausschusses verpaßt.

Zwei Themen wurden öffentlich behandelt.

1. Die Entgeldordnung für das PlönBad wurde ohne Aussprache beschlossen. Dieses Verfahren hat der Ältestenrat beschlossen, der direkt vor der Sitzung des Hauptausschusses getagt hat.
Die neuen Preise:
Erwachsene: 5,– Euro
Kinder, Jugendliche, …: 3,– Euro
Familienkarte: (bis 4 Personen, max. 2 Erwachsene): 12,– Euro
Guten Morgen – / Guten Abend Ticket: 3,50 Euro
Nutzung Dampfbad: 2,– Euro
Es wird unterschiedliche Bonuskarten geben, mit denen eine Ersparnis von 8% bis 20% realisierbar ist.
Vereine, Verbände u.a. zahlen 25,– Euro pro Bahn und Stunde, mit der DLRG wird ein Pauschalsatz vereinbart.
Insgesamt werden Mehreinnahmen in Höhe 115.000,– Euro erwartet.
Die neuen Eintrittspreise sind für mich so weit in Ordnung. Sie entsprechen in etwa dem, was in den benachbarten Schwimmhallen genommen wird. Durch die Mehreinnahmen wird eine bessere Kostendeckung erreicht, die in Anbetracht der Haushaltslage zu rechtfertigen ist.

2. Die Hostspots am Bahnhof, im Rathaus, im sozialen Dienstleistungszentrum bei der Feuerwehr und in der Stadtbücherei wird es nicht geben. Auch die kleine Lösung mit 2 Hotspots am Bahnhof fand keine Zustimmung. Neben den Kosten für die Installation (5300,– bzw 1600,– Euro) kämen jährlich laufende Kosten von gut 2000,– bzw. 1700,– hinzu. Zur Eröffnung der Diskussion wurde von der CDU erwähnt, dass der Bedarf für Hotspots nicht mehr gesehen wird, da mittlerweile sehr viele Menschen über Smartphones und Tablets verfügen, mit denen der mobile Zugang zum Internet gewährleistet ist. Dieser Trend würde sich fortsetzen. Damit wurde ein Argument aufgegriffen, dass ich bereits Mitte Januar im Rahmen der Diskussion um die Haushaltskonsolidierung angeführt habe. Darauf wurde entgegnet, dass der Beschluß zur Einrichtung von Hotspots bereits gefaßt sei und es hier nur um die Auswahl der wirtschaftlichsten Lösung ginge. In meinem Wortbeitrag betonte ich, daß auch die Nullalternative als möglicherweise günstigste Alternative mit zu betrachten sei. Diese Auffassung wurde mehrheitlich aufgegriffen.
Auch hier spielte die Haushaltssituation eine Rolle bei der Entscheidungsfindung.
Der Ausschuß war einstimmig der Auffassung, daß ein kostenloser Internetzugang ein wichtiger Standortfaktor für die Gäste der Geschäftswelt in der Innenstadt ist, vor allem für die zahlreichen Cafés. In wie weit die Geschäftsleute bereit sind, hier gemeinsam ein Angebot zu schaffen, soll im nächsten Treffen mit dem Stadtmarketing erörtert werden.

Füllfunk und Bürgerentscheid

Ab und an schreibe ich auch mal Füllfunk in den Blog. Das ist vor allem der Fall, wenn es mir an aktuellen politischen Themen fehlt und die Abstände zwischen wichtigen Beiträgen zu groß werden. Der nächste Beitrag über fragwürdige „Große Plöner“ ist noch nicht ganz fertig. Für einen anderen Beitrag benötige ich noch ein lizenzfreies Bild. Daher werde ich jetzt ganz unverbindlich ein bisschen über das Wochenende schreiben.

Vor der letzten Wahl habe ich mich beim Datenkraken Facebook angemeldet, unter anderem auch, um auf diesem Weg auf meinen Blog aufmerksam zu machen. Das hat in dem ein oder anderen Fall auch ganz gut geklappt. Und ab und an findet sich dort auch ein ganz interessanter Beitrag.

An diesem Wochenende hat der Ausfall von Whatsapp zu einigen Kommentaren geführt. Das hier ist der schönste, wie ich finde:
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Natürlich hat auch jemand auf den internationalen Tag des Hundekekses aufmerksam gemacht. Nicht dass ich falsch verstanden werde, ich habe grundsätzlich nichts gegen HundehalterInnen und ihre Tiere, auch wenn ich es schon merkwürdig finde, wenn gefragt wird: „Ist es ein Junge oder Mädchen?“, wenn man wissen will, ob es sich um einen Rüden oder eine Hündin handelt. Und um ehrlich zu sein, freue ich mich auch, in der Ersten Welt zu leben, mit allen Vorzügen. Wenn es denn so ist, dass eine Packung Hundekekse mehr kostet, als viele Menschen in der Dritten Welt pro Tag zum Überleben verdienen müssen, ist es mir ganz recht, nicht jeden Tag daran denken zu müssen. Wenn der Hundekeks mit einem eigenen Tag bedacht wird, ist das Ausdruck einer menschenverachtenden Kommerzialisierung unseres Alltags. Dazu vielleicht dieses kleine Lied über unsere alltägliche Bigotterie:

Ansonsten sieht es ziemlich nach Frühling aus. Die Kurzschnabelgänse befinden sich bereits auf dem Vogelzug, heute habe ich die erste Nilgans auf dem See gesehen, die Schneeglöckchen fangen an zu blühen und die Bäcker stellen die ersten Tische vor ihre Cafés in der Langen Straße. Es wurden auch schon erste Gäste gesehen, die die Frühlingssonne genossen haben.

Politisch bin ich in Lauerstellung. Ich warte noch auf eine Antwort, wie die Ankunfts- und Abfahrzeiten der Bahn in Plön sein werden, wenn der neue Fahrplan 2016 in Kraft treten sollte und auf den Bescheid zu einer Akteneinsicht, die ich vor einiger Zeit beantragt habe.
Es steht auch noch die Antwort auf eine Anfrage bei der Kommunalaufsicht aus.
Ich will da ungern quengeln, denn ich weiß, dass die Verwaltungen gut ausgelastet sind.

Ich werde mich in Kürze auch einmal über die Möglichkeit eines Bürgerentscheides informieren. Es ist zwar so, dass Bürgerentscheide zu Bauleitplanungen, mit Ausnahme der ersten Stufe, unzulässig sind, zulässig sind sie aber bei Gebietsäderungen. Die für das Projekt Seewiesen erforderliche Gebietsänderung kann sicher noch rückgängig gemacht werden, da die vertraglichen Voraussetzungen nicht gegeben sind. Die vertragliche Voraussetzung ist ein abgestimmtes städtebauliches Konzept. Das liegt trotz anderslautender Behauptung des Planungsverbandes nach meiner Auffassung noch nicht vor, da die für die Planungsanzeige erforderlichen Unterlagen nicht so aussagekräftig waren, dass hierzu eine abschließende Stellungnahme erstellt werden konnte.
Vielleicht ließe sich das ganze Projekt Seewiesen auf diesem Weg kippen. Schließlich hat die Bürgerinitiative gegen die Seewiesen ja schon einmal 700 Unterschriften zusammenbekommen.
Die Abstimmung könnte dann zusammen mit der Europawahl durchgeführt werden.

In 25 Minuten von Plön nach Neumünster

Der Holsteiner Courier hat über die Aktivitäten zur Reaktivierung der Bahnstrecke Neumünster – Ascheberg – Plön berichtet. Die Fahrzeit nach Neumünster würde gerade einmal 25 Minuten betragen. Der Initiator der Aktion, Martin Schlünß, hat begonnen, Unterschriften zu sammeln.
Neben Plön und Ascheberg würden besonders Wankendorf und das ländliche Einzugsbebiet von dieser Infrastrukturmaßnahme profitieren. Es ist durchaus im Interesse der Plöner Bürgerinnen und Bürger, diese Aktion zu unterstützen.

Filetstück

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) wurde eine Vorlage der Verwaltung vorgestellt, in der es um die zukünftige Entwicklung von Flächen am Tweelhörsten und in der Ochsenkoppel ging. Freitag berichteten die KN unter der Überschrift „“Filetstück“ am See weckt den Appetit.“

In dem Bericht wird von einer Bauamtsleiterin gesprochen. In der Plöner Verwaltung gibt es kein Bauamt und damit weder eine Bauamtsleiterin noch einen Bauamtsleiter. Es gibt einen Fachbereich 3, Bauen und Liegenschaften. Dessen Leiter ist Herr Frahm. Ihm untersteht das Team 30, Bauen mit einer Teamleiterin.

In der Tat haben wir mit Tweelhörsten und Ochsenkoppel zwei Bereiche, die städtebaulich überdacht werden müssen.

Im Bereich Ochsenkoppel fallen mit der bevorstehenden Verlegung der Kreisfeuerwehrzentrale nach Preetz Flächen und Gebäude frei. Es ist gut, sich bereits jetzt Gedanken über die zukünftige Nutzung zu machen. In diesem Bereich liegen derzeit mit der Jugendherberge und dem Campingplatz Spitzenort die beiden Betriebe mit den höchsten Übernachtungszahlen in Plön sowie mit der Sirius Werft ein Unternehmen, das – soweit ich informiert bin – mit über 50 Arbeitsplätzen zu den größten gewerblichen Arbeitgebern vor Ort gehört. Hinzu kommen weitere gewerblich genutzte Flächen, u.a. eine Segelschule mit einem Bootsverleih, ein Segelverein und Kleingärten.
Eine zukünftige Nutzung sollte sich am bisherigen Bestand orientieren. Daher wäre es jetzt durchaus richtig, für diesen Bereich einen Bebauungsplan zu erstellen, der sowohl eine touristische wie auch eine gewerbliche Nutzung vorzieht, wobei die gewerbliche Nutzung auf Betriebe mit maritimen Bezug beschränkt bleiben sollte.
Zu befürchten ist aber, dass die erstbeste gute Idee aufgegriffen wird, bevor zu Ende gedacht wird, was denn an dieser Stelle das Richtige für die Stadtentwicklung wäre.
Zudem gehören die Flächen der Kreisfeuerwehrzentrale dem Kreis, dessen Preisvorstellung möglicherweise weit von der Preisvorstellung möglicher Kaufinteressenten entfernt ist. Aber das ist Spekulation.

Der Bereich Tweelhörsten ist unter einem anderen Aspekt zu betrachten. Hier haben wir es mit einer Ortseingangssituation zu tun, wie sie nur noch selten anzutreffen ist. In dem Bereich ist mit Neuland ein Betrieb vorhanden, der sich um die Integration von Menschen in den Arbeitsmarkt kümmert. Hinzu kommen das Klärwerk sowie der Kompostplatz. Einige Wohnungen und Kleingärten sind ebenfalls vorhanden. Ich kann mir durchaus vorstellen, in diesem Bereich Gewerbe zu entwickeln, allerdings nur, wenn es sich in das Landschaftsbild einfügt. Definitiv nicht einfügen tuen sich Faultürme, die über die vorhandene Vegetation hinausragen oder Gebrauchtwagenhändler mit Flatterfähnchen und schmucken Boliden direkt am Straßenrand. Auch über den zukünftigen Verbleib von Neuland und des Kompostplatzes muß man sich Gedanken machen.
Im Bereich Tweelhörsten muß eine mögliche Entwicklung von Gewerbe eng begleitet und sorgsam gesteuert werden, um das Landschaftsbild und die intakte Ortseingangssituation zu bewahren. Nach meiner jetzigen Einschätzung kommt eine Gewerbeansiedlung an dieser Stelle nur über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan in Frage, und auch nur dann, wenn für Neuland und den Kompostplatz Lösungen vorhanden sind.

Die Diskussion im SteU wurde ziemlich schnell und zu Recht abgewürgt. Die Parteien nehmen den Entwurf mit in die Fraktionen, um über das Für und Wider in Ruhe zu diskutieren. Ich habe meinen Blog und bin natürlich für jeden Hinweis oder Vorschlag dankbar.

Nachbessern tat not

„Knapp guckste ma wech, geht aber auch alles schief“, könnte ich in einem Anfall von Selbstüberschätzung in den Raum posaunen, nachdem den Artikel in der KN gelesen hatte, der sich auf die Erhöhung der Schwimmhallentarife bezog. Tue ich aber nicht. Denn wo gearbeitet wird, können auch Fehler passieren. Und es ist gut, wenn Fehlentwicklungen rechtzeitig erkannt werden, um nachbessern zu können. So geschehen im Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GA), der am Donnerstag getagte.

Auch ich bin der Auffassung, dass die Eintrittspreise der Schwimmhalle in Anbetracht der Haushaltssituation angehoben werden müssen. Aber offenbar war der Entwurf für die neue Satzung, in der die neuen Preise festgelegt werden, nicht so ganz durchdacht. Wäre der Entwurf in der ursprünglichen Formdurchgegangen, hätte das für die DLRG eine Preiserhöhung von 170,– auf 425,– Euro bedeutet, eine Steigerung von 150 %. Das hätte zu wirtshatlichen Schwierigkeiten bis hin zur Insolvenz führen können. Vor dem Hintergrund, daß die DLRG nicht nur eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe erfüllt, von der jeder einzelne von uns und zusätzlich auch noch der Tourismus profitiert, sondern mit ihrer Unterschriftensammlung maßgeblich um Erhalt der Schwimmhalle beigetragen hat, ist eine solche Preisanhebung nicht zu rechtfertigen. Dem Zeitungsbericht zu Folge wurde die betreffende Passage aus der Satzung gestrichen, bevor sie beschlossen wurde. Gut so!

Ich war vor meinem Fraktionsaustritt Mitglied im GA. Jetzt kann ich an den Sitzungen sowohl im öffentlichen wie auch im nicht-öffentlichen Teil teilnehmen und habe dort auch Rederecht, aber keine Stimmrecht. Eigentlich wollte ich mich aus dem GA zurückziehen und mich auf den Hauptausschuß und der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt konzentrieren. Daher war ich am Donnerstag auch nicht vor Ort, zumal ich ohnehin auf einer Dienstreise war. Aber allein die Vorlesestunde, von der die KN berichtete, wäre es wohl wert gewesen, an der Sitzung teilzunehmen.

Nachfrage nach altengerechtem Wohnen

Ein Thema in der Einwohnerfragestunde im Hauptausschuß am letzten Montag zielte auf die Errichtung von altengerechtem Wohnraum ab und richtete sich konkret auf die Projekte DANA Heim in der Hamburger Straße und Gerberhof in der Innenstadt.

Vorweg: Der Begriff „altengerecht“ ist grundsätzlich positiv besetzt. Wer hat schon etwas gegen „Alte“ oder „Gerechtigkeit“ oder würde das öffentlich äußern. Tatsächlich leben wir in einer älter werdenden Gesellschaft, hierzu mein Beitrag vom 6. November 2012. Die Gruppe der Alten ist im Bezug auf die Einkommensverteilung nicht homogen. Ohne das Phänomen der Altersarmut beiseiteschieben zu wollen, es gib viele ältere Menschen, die wirtschaftlich gut gestellt sind. Demographischer Wandel und Kaufkraft haben auch Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt und damit auf das Angebot, daß sich an den Wünschen und Bedürfnissen einer kaufkräftigen Kundschaft orientiert.
Kurzum, „altengerecht“ hört sich im ersten Moment wohltätig an, muß aber nicht unbedingt einen sozialen Hintergrund haben. Häufig handelt es sich um Investitionen, mit denen man zwar gut verdient, sich aber nicht unbedingt Verdienste erwirbt. (In Anlehnung an Lübke oder Heuss über Josef Abs)
Ich kann mich erinnern, in einem Fachgespräch einmal den etwas zynischen Begriff vom „altengerecht tapezierten Wohnen“ gehört zu haben.

Zum Gerberhof: Im Moment ist mir nicht bekannt, welcher Verfahrensweg beschritten werden soll und wie weit ein möglicherweise angelaufenes Verfahren bereits fortgeschritten ist. Tatsächlich werden die Wohnungen im Internet schon zum Verkauf angeboten. (http://www.immobilienscout24.de/expose/71752901). Die Preise liegen zwischen 198.000,– Euro für die kleinste Wohnung mit ca. 66 qm und 380.000,– Euro für die größte Wohnung mit 127,– qm Wohnfläche. Die Wohnungen werden frei angeboten und sind nicht exklusiv für ältere Menschen vorbehalten. Das ist kein sozialer Wohnungsbau, sondern ein Investitionsobjekt, was grundsätzlich nichts Schlechtes ist.
Ich begrüße sehr, daß hier 10 Wohneinheiten im Innenbereich geschaffen werden. Allerdings widerspreche ich der Aussage: „architektonisch sehr gelungen fügt sich das moderne Gebäude in den historischen Stadtkern von Plön ein.“ Wer sich das Bild „Frontansicht“ bei Immobilienscout24 ansieht, wird feststellen, daß das Gebäude deutlich größer und höher sein wird als das bestehende Gebäude. Wer genau hinsieht wird auch feststellen, daß sich die Fassade nicht einfügt, weil sie mit den Gestaltungsmerkmalen aller umliegender Gebäude bricht. Hierauf und auf mögliche Verfahrenswege habe ich bereits im Beitrag vom 15. Juni 2013 in meinem Blog hingewiesen (http://www.ingo-buth.de/2013/06/15/gerberhof/).

Im Hintergrund der Gerberhof

Im Hintergrund der Gerberhof

Ich begrüße das Projekt noch aus einem ganz anderen Grund. Die Tatsache, daß hier 10 Wohneinheiten im Innenbereich entstehen sollen macht deutlich, daß die immer wieder gebetsmühlenartig widerholte Behauptung: „In Plön können wir nichts mehr entwickeln“ falsch ist. Punkt.
Neben diesen 10 Wohneinheiten gibt es bereits Pläne für die Entwicklung von bis zu 80 Wohneinheiten im Innenstadtbereich. Weitere 6 Baugrundstücke werden im Bereich Rodomstorstraße erschlossen. In Stadtheide wird gegenüber von EDEKA und ALDI der Fünfseenhof, eine Stadtvilla mit 11 Wohneinheiten errichtet, ein zweites Gebäude dieser Art soll später gebaut werden. (http://www.fuenfseenhof.de/)
Damit entfällt aus städteplanerischer Sicht die Begründung für das Neubaugebiet Seewiesen.

Das DANA Gebäude in der Hamburger Straße wird es so nicht geben. Auch hier hätten wir es mit Eigentumswohnungen zu tun gehabt, die auf den Bedarf älterer Menschen zugeschnitten waren. Zusätzlich wurde ein auf einige Stunden am Tag beschränkten Concierge – Service in Aussicht gestellt, der z.B. Botengänge erledigt hätte.
Das Gebäude hätte sich an dieser Stelle aber nicht in das Stadtbild eingefügt, was besonders kritisch zu bewerten ist, weil es sich um eine Ortseingangssituation handelt. Das Gebäude wäre um mehr als ein Drittel höher als die anderen Gebäude im Straßenzug gewesen, die Fassadenfläche wäre um ein vielfaches größer gewesen als die Fassadenfläche der benachbarten Häuser. Die Gestaltung der Fassade hätte sich deutlich von der Gestaltung der übrigen Fassaden unterschieden. Der Anregung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt, auf ein Stockwerk zu verzichten und die restlichen Wohneinheiten im hinteren Bereich des Grundstückes zu errichten, wollte der Investor nicht folgen.

Die Gebäude der Hamburger Straße im Profil

Die Gebäude der Hamburger Straße im Profil