Weitere Berichte aus dem SteU vom 17. Februar 2016

Bündnis 90/Die Grünen und die FWG haben in einem Dinglichkeitsantrag gefordert, die Verkehrssituation vor dem ALDI-Markt durch die Einrichtung eines Einfädelungsstreifens sicherer zu machen. Wie die Diskussion ergab, hat es einen solchen Einfädelungsstreifen bereits gegeben hat. Er wurde offenbar überteert. Da dieser Streifen mit einem Pott Farbe und einem Pinsel – also mit geringem Aufwand – wiederhergestellt werden kann, wird nunmehr angestrebt, hier schnellstmöglich eine Lösung umzusetzen.
Diese Maßnahme wäre ein erstes Ergebnis der AG-Fahrrad, das umgesetzt wird.

Die Veränderungssprerre im Bereich Eutiner Straße wird für ein Jahr verlängert. Dieser Tagesordnungspunkt wurde – soweit ich mich erinnere – einstimmig oder mit einer Gegenstimme beschlossen.

Die Verwaltung stellte die Planung für die Instandhaltungs- und Investitionsmaßnahmen an den öffentlichn Straßen und Wegen vor. Die vorgestellten Unterlagen erschienen mir durchaus schlüssig. Die CDU sah noch Abstimmungsbedarf bei der Priorisierung der Maßnahmen.
Darüber kann man gerne reden, alles in allem erscheint mir die Planung aber sehr durchdacht.
Nachdem das Vorziehen der Investitionsmaßnahmen „Ulmenstraße/Steinbergweg/Hipperstraße“, was auf Antrag der CDU erfolgte, bereits zu erheblichen Verzögerungen bzw. zum Stillstand der übrigen Maßnahmen geführt hat, würde ich jetzt einfach mal die Finger vom Plan lassen. Man kann aus Fehlern ja auch lernen.

Der Berichtsteil war sehr umfangreich. Ich fasse mich so kurz ich kann und hoffe, nichts zu vergessen:

– In wie weit die Ausbaukosten für die Umstellung der Beleuchtung auf LED durch Anwohnerbeiträge auch auf die Grundstückseigentümer*innen umgelegt werden kann, ist nicht abschließend geklärt, da die Rechtsprechung zu dm Thema relativ neu ist und noch viel Raum für Interprettionen läßt.

– Zur Verbesserung der Breitbandversorgung will die TELECOM neue Verteilerkästen aufstellen. Diese Kästen sollen im öffentlichen Raum entstehen und liegen teilweise auf Fußwegen. Die Verwaltung muß die Standorte erst einmal azeptieren, das die TELECOM einen Rachtsanspruch daruf hat. Die FWG will das nicht akzeptieren und wird noch einmal nachprüfen, ob es dazu keine Ausnahmen gibt. Die Aufstellung der Verteilerkästen auf Fußwegen stellt für sie eine nicht akzeptable Beeinträchtigung dar.

– Die Bahn wird im Rahmen der Ertüchtigung der Bahnstrecke Kiel-Lübeck im Bereich des Strandweges umfangreiche Bauarbeiten durchführen. Dabei wird es erforderlich sein, auch im Bereich unterhalb des Schlosses Spundwände wie unterhalb des Bahnhofes zu bauen. Es besteht Einigkeit, daß vor dieser Maßnahme keine Arbeiten am Strandweg durchgeführt werden.
Für Diskussion sorgte die Aussage, daß die Bahn beabsichtigt, die Unterführung unterhalb des Schlosses zu schließen.

– Der Landesbetrieb für Straßenbau beabsichtigt, die B 76 erst im kommenden Jahr zu renovieren.
Die Verschiebun gerfolgt, um die Erreichbarkeit der Landesgartenschau in Eutin, die in diesem Jahr stattfindet, nicht zu beeinträchtigen.
Dazu mine ich: Erstens eine richtige Entscheidung, und zweitens die Möglichkeit für den nächsten Bürgermeister, noch einmal beim Land über einen Umbau der B 76 auf den Standard einer innerörtlichen Durchgangsstraße hinzuwirken. Dies wäre auch im Hinblick auf den Lärmschutz und die Gestaltung der Lärmschutzwände sehr wünschenswert.

– Am 15. Februar 2016 gab es einen Meinungsaustasch zum Thema „Verbesserung der Kooperation im Stadt-Umland Verhältnis“.

– Am 15. März 2016 wird der Planungsverband Seewiesen tagen.
Kommentar: Ich bin ja mal sehr gespannt, ob es den Planerinnen und Planern gelingen wird, eine glaubwürdige Begründung für das Neubaugebiet zurechtzutüfteln, die auch vor der Kreis- und Landesplanung Bestand haben wird. Dazu wird mehr erforderlich sein als Kreativität und gaaaanz viel Phantasie. Ich bin sehr zuversichtlich, daß das schief geht. Schade um die Arbeitszeit.
Auf jeden Fall bin ich bei der Sitzung dabei.

– Die Initiative schönes Plön (ISP) beabsichtigt, je ein Element der Sitzbänken an den Bäumen am Markt durch ein Gartenelement für Blumen zu ersetzen. Die Stadt soll das Material bereitstellen, die Herstellung soll durch „Land in Sicht“ erfolgen. Für die Pflege sollen der Bauhof und Sponsoren sorgen. Der Bürgermeister wollte eine Zustimmung des SteU, der Vorsitzende erklärte, daß unter dem Tagesordnungspunkt Berichte keine Entscheidungen getroffen werden. Die Entscheidung wäre aber reines Verwaltungshandeln, der Bürgermeister könne sie alleine treffen.
Damit ist der Weg für diese Verschönerungsmaßnahme frei. Ich finde es gut. Vor einiger Zeit bereits hatte ich bereits einen Antra gestellt, Blumenampeln in der Innenstadt anzubringen. Leider scheiterte der Ansatz. Ich hoffe, daß die ISP mehr Glück hat. Vor allem auch , weil die Zusammenarbeit mit „Land in Sicht“ bei der Sandkiste vor der Kirche schon so gut geklappt hat.

– In Sadtheide werden einige Bäume, die sich selbst ausgesät haben und auf Grundstücksgrenzen stehen, auf Stock gesetzt. Der Umweltschutzbauftragte berichtete, daß er keine Bedenken gegen diese Maßnahme hat.

– Frau Kauf (Bündnis 90/Die Grünen) berichtete über die Arbeit am der AG Fahrradverkehrskonzept. Es liegt ein erster Entwurf vor, den die AG jetzt gerne mit der Verwaltung abstimmen möchte. Sie bat um die Vereinbarung eines Termins.

– Der Kollege Melzer von der CDU nutzte den Teil Berichte, um von der Verwaltung eine beschleunigte Bearbeitung des Flächennutzungsplanes Seewiesen zu fordern. Offenbar ist ihm klar geworden, daß dieser Verfahrensschritt zwingend erforderlich ist, damit der Bebauungsplan rechtswirksam wird. Erstaunlicherweise wurde sein Anliegen selbst von der TL 30 zurückgewiesen, obwohl sie sonst den Endruck erweckt, als sei das Baugebiet für sie „gesetzt“. (Für Sie und alle anderen Interesseierten vielleicht schon, rechtlich ist es aber ein ergebnisoffenes Verfahren.) Zuerst müsse der Bebauungsplan erstellt werden, erst dann sei es sinnvoll, dessen Ergebnisse in den Flächennutzungsplan einzuarbeiten.

– Im Anfragenteil wurde über die Verschmutzung mit Styropor berichtet, die in Folge des ALDI-Abrisses aufgetreten ist. Es wurde nachgefragt, wer für die Beweitigung zuständig ist. Der Bürgermeister betonte, daß hier das Verursacherprinzip gilt und der Bauherr – also ALDI – für die Beseitigung verantwortlich sei. Ich gehe einmal davon aus, daß er sich nunmehr mit ALDI in Verbindung setzen wird oder seine Verwaltugn damit beauftragt.

– Die letzte Anfrage beschäftigte sich mit der Werbeanlagensatzung. Es wurde gefragt, ob die Werbeanlagen im Geldungsbereich der Satzung bereits auf Zulässigkeit überprüft wurden und ob Altanlagen, die ohne Genehmigung entstanden sind und nach der neuen Satzung nicht genehmigt werden dürfeten, bereits erfaßt wurden.
Die Verwaltung wird hierzu in Zusammenarbeit mit der Bauaufsicht des Kreises eine Besandsaufnahme machen. Bevor die Bauaufsiht bei nicht genehmigten und nicht genehmigungsfähigen Anlagen einschreitet, soll erst mit den Betroffenen gesprochen werden.
Das ist gut und richtig so.

Gänsemarktviertel, heute die große Verarsche?

Vorweg möchte ich klarstellen, daß ich ein Befürworter des Bebauunngsplanes 7c, Geänsemarktviertel/Gerberhof bin. Aber was heute im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt gelaufen ist, ist nach meiner Einschätzung, vorsichtig ausgedrückt, eine Rotzigkeit, die sich so hoffentlich nie wiederholen wird.

Die Mitglieder des Ausschusses, der Verwaltung und aus dem Umfeld des Investors haben in den letzten Monaten hart darum gerungen, wie das Gebiet im allgemeinen und das Gebäude Lübecker Straße 9 (Der alte Gerberhof) im besonderen zu gestalten sind, damit der altstädtische Charakter der Innenstadt bewahrt bleibt. Nach den ursprünglichen Lösungsansätzen „Blockbebauung“ oder „stadtvillenähnliche Bebauung“ hat der Ausschuß dann dem von der Verwaltung und dem Architekten des Investors gemeinsam erarbeiteten Lösungsansatz „Historischer Straßenzug“ zugestimmt. Dieser Lösungsansatz griff gestalterischen Merkmale der Bebauung im Bereich Gänsemarkt/Rodomstorstraße auf. Vor allem bestand im Ausschuß auch Einigkeit darüber, daß die Fassade des Gebäudes Lübecker Straße 9 so gestaltet werden soll, dass sie sich in das Ensemble der übrigen historischen Gebäude in der Lübecker Straße einfügt (nach Möglichkeit roter Backstein, Lochfassade, stehende Fensterformate).
Statt dessen lese ich in den Unterlagen zur ersten Änderung des Bebauungsplanes folgendes: „Der neue Baukörper nimmt die vorhandene Gebäudestellung des historischen Baukörpers nahezu vollständig auf und entwickelt diese in architektonisch moderner Formsprache weiter.“
Auf deutsch: Das Gebäude wird größer (womit ich kein Problem habe) und kann eine beliebige, gerne auch moderne Fassade erhalten.
Von einer Anlehnung an die Gestaltung der Neubauten an die vorhandene Bebauung im benachbarten Bereich Gänsemarkt ist in den Unterlagen auch nichts mehr zu lesen.

Es gibt wohl keine andere Stadt in Deutschland, die im Begriff ist, derart schluderig und verantwortungslos mit ihrem Erscheinungsbild umzugehen.

Hinzu kommt, daß ich die Unterlagen, wie andere Kollerinnen und Kollegen auch, erst heute morgen im Briefkasten fand, obwohl sie bereits am Freitag in die Post gegeben wurden. Für die Berufstätigen unter uns ist es schlichtweg unmöglich, sich unter diesen Bedingungen auf eine Sitzung vorzubereiten, von einer Beratung des Themas in den Fraktionen einmal ganz abgesehen.

Es ist eine durchaus pfiffige und gängige Verwaltungstaktik, Zeitdruck zu erzeugen und dann den Entscheidungsträgern Papiere zur Genehmigung vorzulegen, die Inhalte umfassen, die man gerne hätte, für die man bei sorgfältiger Prüfung aber keine Zustimmung bekäme. Leider entstand der Eindruck, daß hier genau so vorgegangen wurde. Und so wie ich es wahrgenommen habe, hatten auch andere Kolleginnen und Kollegen dieses Gefühl.
Auf meine rethorische Frage, ob man verstehen könne, wenn ich mich jetzt verarscht fühle, antwortete ein Mitarbeiter der Verwaltung, selber für die CDU Ratsherr im Kieler Rathaus, mit einem klaren „Nein“. Diese Antwort wirft schon die Frage auf, mit welchem Selbstverständnis er sein politisches Mandat in der Landeshauptstadt wahrnimmt.

Zum Glück wurde heute nur die Entscheidung getroffen, über die Auslegung der ersten Änderung des B-Planes 7c in einer Sondersitzung am 2. März 2016 zu beraten.

Liebe Leserinnen und Leser, noch ist Zeit, an ihre gewählten Vertreter (Ratsherren und Ratsfrauen) heranzutreten und sich für die Pflege und Weiterentwicklung des historischen Charakters unseres Stadtbildes einzusetzen. Macht / machen Sie Druck, bevor das Kind in den Brunnen fällt. Viel Zeit blibt nicht.

Ein weiteres Thema im Zusammenhang mit dem B-Plan 7c waren die drei ortsbildprägenden Buchen. Ein erst gestern vormittag per EMail übermitteltes Gutachten sagt aus, daß die die Wurzeln mit einem Pilz befallen sind und im Kronenbereich Bruchgefahr besteht. Daher lautet die Empfehlung, die Bäume zu fällen. Herr Dr. Erdtmann (FWG) stellte die Aussage des Gutachtens an sich in Frage und vermutete, daß das Aussagen interessengesteuert ist. Diese Vermutung ist grundsätzlich erst einmal nicht von der Hand zu weisen, denn über die Entstehung von Gutachten und die Wandelbarkeit ihrer Ergebnisse nach politischer Einfußnahme habe ich mir in meinem Blog bereits die Finger wund geschrieben. In diesem Fall wird die Sache aber vermutlich anders liegen, die Verwaltung und mehrere Kolleginnen und Kollegen nahmen den Gutachter in Schutz.
Der Umweltschutzbeauftragte gab seiner Verärgerung Ausdruck. Die Bäume unterliegen der Baumschutzsatzung. Bei der Bearbeitung des Antrag, sie zu fällen, hätte er beteiligt werden müssen. Das sei bisher aber nicht geschehen. Der Umstand, daß die 1. Ändrung des B-Planes 7c für den  Bereich, in dem die Buchen noch stehen, bereits jetzt Gebäuden vorsieht, erweckt den Eindruck, daß auch er vor vollendete Tatsachen gestellt werden sollte.

Jeder weiß spätestens seit dem Zeitalter der Romatik um das besondere Verhältnis des Deutschen zu seinem Wald und zum Baum im besonderen. Vermutlich handelt es sich sogar um ein kollektivesVermächtnis, dessen Wurzeln bis in die Zeit der Germanen zurückreichen. Wie man so unsensibel mit dem Thema umgehen kann, verstehe ich nicht. Ob es sich vielleicht um einen fehlgeschlagenen Versuch, die Selbstverwaltung zu übertölpeln, vielleicht um fehlende Professionalität oder nur um möglicherweise fehlende Sensibilität im Umgang mit dem Thema handelt, will ich gar nicht beurteilen.

Heute 1800: Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt

Heute abend um 1800 tagt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt im Rathaus. In den letzen Tagen gingen wieder einmal sehr kurzfristig Sitzungsunterlagen zum Bebauungsplan Gänsemarktviertel ein, die ich gestern abend und heute Vormittag gelesen habe. Thema u.a.: Baumgutachten zu den drei Rotbuchen, die offenbar einen Pilzbefall im Wurzelbereich aufweisen.
Weitere Themen auf der Tagesordnung:
– Einwohnerfragestunde
– Straßen- und Wegesanierung: hier: Prioritätenliste
 Bebauungsplan 7c, (Gänsemarktviertel) 1. Änderung, Beratung über die Auslegung.
– Verlängerung der Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 16a “Südliche Eutiner Straße” 
– Flüchtlinge hier: strategische Planungen zur Unterbringung

Natürlich werde ich auch wieder über den Sitzungsverlauf berichten.

Der Planungshorizont erweitert sich wieder

In den letzen Tagen habe ich mich wenig um meinen Blog gekümmert, weil einige private Dinge vorrangig waren. In dem Zusammenhang habe ich auch einige alte Fotoalben durchstöbert. Dabei fielen mir ein paar Sehrohrfotos in die Hände. Hier zwei schöne Beispiel:
1994_06_99_USS_Philippine_Sea_kl
160201_Peri_Principe-de-Asturias_SW_klSehrohrbilder von Flugzeugträgern sind natürlich besonders beliebt.

Am Sonntagabend hatte ich dann auch die Muße, mich in die Sitzungsunterlagen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt einzuarbeiten.
Im Ausschuß wird die Leiterin der AG-Fahrrad zu den bisherigen Ergebnissen der AG berichten. Dem will ich hier nicht vorgreifen.
Ich selber werde ebenfalls einen Antrag einreichen. Bevor ich hier darüber brichte, möchte ich mich aber erst noch mit einigen Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Schluderige Recherche als Prinzip?

Am 2. Februar berichtete die Kieler Nachrichten in großer Aufmachung, dass der Einsatz von Unterseeboot U 34 im Seegebiet vor Somalia abgesagt wird. Als Begründung wurde angegeben, dass die Boote der Klasse U212a 1. Los nicht tropentauglich wären.
http://www.kn-online.de/News/Aktuelle-Nachrichten-Schleswig-Holstein/Schleswig-Holstein/Marine-sagt-Somalia-Einsatz-ab-U-Boot-nicht-tropentauglich

OK, wenn die stinkende Landratte sich da im Detail nicht auskennt, ist das in Ordnung. Aber eine Zeitung in einem Werftstandort und einer Marinestadt sollte es besser wissen oder zumindest gewissenhaft recherchieren. Die Klarstellung kam heute, zwei Tage später.
http://www.kn-online.de/News/Nachrichten-aus-Kiel/Abgesagter-Somalia-Einsatz-U-Boot-U-34-bekommt-neuen-Auftrag

In einer Situation, in der die Kieler Ubootbauer in einem harten Wettbewerb mit französichen und japanischen Werften um den milliardenschweren australischen Auftrag stehen, hat die Berichterstattung der KN nach meiner Bewertung fast schon den Anschein von Geschäftsschädigung. Da hilft die korrigierte Berichterstattung zwei Tage später auch nicht weiter.
Der erste Artikel ist in der Welt und die Konkurrenz wird mit eben diesem Artikel in Australien hausieren gehen.

Da ist es fast schon niedlich, dass unser Lokalredakteur immer noch nicht verstanden hat, dass es in Plön kein Bauamt und keine Bauamtsleiterin gibt, auch wenn einige hartnäckig so tun, als wäre das anders. Ein Blick in die öffentlich zugängliche Organisationsstruktur würde bei der Faktenfindung helfen.
Hier der fehlerbehaftete Artikel:
http://www.kn-online.de/News/Nachrichten-aus-Ploen/Stadt-Ploen-Strassenschaeden-in-Millionenhoehe

Mein Bericht zum ALDI-Neubau

Auf Wunsch veröffentliche ich hier den Bericht, den ich am 20. Januar 2016 im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt gehalten habe, und zwar im vollen Wortlaut:

Der Abriß des ehemaligen ALDI Marktes an der Lütjenburger Straße hat begonnen.
In der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes bezüglich der Ausweitung der Verkaufsflächen in Schwentinental wurde gerade auch und gerade mit Bezug auf Plön festgestellt, daß Kaufkraftverluste
von 6% und mehr als schädlich für den Einzelhandel im zentralen Versorgungsbereich anzusehen sind.
In der Verträglichkeitsuntersuchung bezüglich des Neubaus eines 1200 qm ALDI-Marktes an der Lütjenburger Straße hat die CIMA Kaufkraftverluste von bis zu über 6% vorhergesagt, so daß mit einer weiteren Schwächung des Einzelhandels im zentralen Versorgungsbereich der Innenstadt zu rechnen ist.
Die damalige Entscheidung des Auschusses für Stadtentwicklung und Umwelt, den Neubau unter Umgehung eines ordentlichen B-Plan-Verfahrens über einen Vertrag mit ALDI durchzusetzen, stellt sich damit als Fehlentscheidung dar, zumal fraglich ist, ob der Verfahrensablauf überhaupt rechtmäßig ist.

Um die Folgen dieser Fehlentscheidung zu korrigieren, kündige ich an, in der kommenden oder der darauf folgenden Sitzung des SteU einen Beschlußvorschlag zu übergeben, mit dem die bestehende Fehlentwicklung korrigiert werden kann.

Fahrradverkehrskonzept

Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, eine AG Fahrradwegekonzept zu gründen.
Ich gehöre dieser Gruppe an, die gestern erstmalig zusammenkam. Die Sitzung, an der auch Angehörige des ADFC teilnahmen, zeichnete sich durch eine sehr sachliche und kooperative Zusammenarbeit aus. Unser Ziel ist, die Situation für Radfahrer und Radfahrerinnen in Plön zu verbessern.
Unser Fahrradwegenetz ist unter den Aspekten Fremdenverkehr und innerörtlicher Nahverkehr zu betrachten. Es ist gar nicht so schlecht, aber es gibt strukturelle Schwächen und einen Nachholbedarf bei der Instandhaltung und Pflege.
Ich freue mich auf die weitere Arbeit und bin gespannt, ob sich etwas, und wenn ja was, bewegen läßt.

Und was berichtet die KN?

In den letzten beiden Tagen habe ich mich ein wenig über die Berichterstattung der KN geärgert, besonders über den Bericht über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt. Eigentlich kann man von der Lokalredaktion erwarten, daß sie die Verwaltungsstruktur im Plöner Rathaus kennt. Sie sollte eigentlich wissen, daß wir seit der Umstrukturierung der Verwaltung, also schon mehrere Jahre, kein Bauamt mehr haben. Die bauamtstypischen Aufgaben werden durch das Team 30 wahrgenommen. Das Team 30 wird duch eine Teamleiterin geführt, nicht duch eine Bauamtsleiterin. Aus welchem Gund die KN hier falsche Bezeichnungen verwendet, kann ich nur vermuten, Unkenntnis, Schluderigkeit oder Bequemlichkeit wären drei von vielen Erklärungsversuchen.
Vermutlich brauche ich nicht zu erwähnen, daß ich die damalige Umstrukturierung der Verwaltung für eine Fehlentscheidung gehalten und dagegen gestimmt habe. Ich habe mich in der Vergangenheit wiederholt dazu geäußert. Wie sich im Verlauf der Zeit gezeigt hat, hatte ich mit allen Befürchtungen leider recht.

Erster Ausschuß 2016

Gestern tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt erstmalig im Jahr 2016.
Im Tagesordnungspunkt Berichte wurden unter anderem folgende Theman angesprochen:
Berichte der Verwaltung:
– Der Bebauungsplan Johannisstraße wird fortgeführt.
Eine nach meiner Meinung richtige Entscheidung. Ein B-Plan ist nicht nur rechtssicherer als eine zwischenzeitlich angedachte Erhaltungssatzung, wenn es darum geht, den Charakter der Johannisstraße zu bewahren, er schafft auch Planungssicherheit für die Eigentümer und zeigt Entwicklungsmöglichkeiten für die Grundstücke auf. Der positive Nebeneffekt ist eine potentielle Wertsteigerung der Grundstücke.
– Die erste Änderung des Bebauungsplanes Appelwarder wird im Zeitraum vo 25. Januar bis zum 29. Februar ausgelegt. Bürgerinnen und Bürger haben die Gelegenheit, Anregungen und Bedenken zu Protokoll zu geben. Diese werden dann in einem späteren Abwägungsprozess brücksichtigt oder verworfen.
– Eigentumsverhältnisse Strandweg. Die Grenzfeststellung ist beantragt, die Ergebnisse werden Mitte März erwartet.
Dann wissen wir endlich, ob der Strandweg der Stadt oder der Bahn gehört. Möglichwerweise erzielen wir im Ausschuß dann auch eine Einigung darüber, ob, und wenn ja wie, der Strandweg ausgebaut werden kann. Ich persönlich wäre dafür, die Aufwertung vorerst auf den Bereich zwischen Seeprinz und Marktbrücke zu beschränken, den Weg mit Hamburger Gran zu befestigen und einige Sitzgelegenheiten aufzustellen. Vielleicht wäre ja auch eine kleine Plattform denkbar, von der aus man die Beine ins Wasser baumeln lassen kann.
– Ein Badeverbot an der Badestelle in Stadtheide ist nicht im Gespräch. Es soll im Laufe des Sommers lediglich bewertet werden, ob von der Badestelle schädliche Einflüsse auf die Umwelt ausgehen.
Nach meiner Meinung wäre ein Badeverbot als „Strafe“ dafür, dass Kriminelle ständig die Bäume am Uferstreifen schädigen, nicht gerecht. Es trifft diejenigen, die nicht das Geld hatten, sich ein ufernahes Grundstück mit Seeblick zu sichern und hindert die beschönigend „Schnippler“ genannten Straftäter nicht am Baumfrevel.
Aus meiner Sicht wäre es denkbar, die bestehende Badestelle zu schließen und als Ausgleichsfläche auszuweisen und stattdessen an der jetzigen Ausgleichsfläche eine neue Badestelle mit Badewiese einzurichten. In wie weit das rechtlich umsetzbar ist, wäre eine Prüfung wert.
– Der Bebauungsplan Gerberhof soll nach Möglichkeit noch vor den Sommerferien ausgelegt und eventuell sogar beschlossen werden.
Eine Auslegung vor der Sommerpause halte ich für realistisch. Das Ziel, den Bebauungsplan bis dahin zu beschließen, halte ich für sportlich, aber nicht für ausgeschlossen. Damit könnte Plön auch zeigen, dass es wichtige und richtige städtebauliche Entwicklungsplanungen reibungslos und schnell umsetzen kann. (Anders als das Gewürge mit den Seewiesen, aber die sind ja auch sinnbefreit.)
– Im Sommer wird es in Plön voraussichtlich zu Verkehrsbehinderungen kommen. An den Brücken der innerörtlichen Umbehungsstraße sind Unterhaltungsarbeiten notwendig.

Berichte der Selbstverwaltung:
– Frau Kauf, Bündnis 90 / Die Grünen fragte nach, ob die Abrechnung der Baumaßnahme Hipperstraße bereits erfolgt ist oder wann mit dem Abschluß zu rechnen sei.
Die TL 30 erwiederte, daß die Aberchnung noch nicht erfolgen konnte, da verschiedene Rechnungsunterlagen der Firmen noch nicht vorliegen würden.
– Darüber hinaus wurde die Notwendigkeit für ein Verkehrskonzept für den Bereich Steinbergweg-Ulmenstraße angesprochen, und zwar nicht nur für die Bauzeit, sondern vor allem für die Nutzungszeit nach Fertigstellung.
In ihrer Antwort betonte die TL 30, daß der Steinbergweg nicht abrutschen würde und sicher sei.
– Ich berichtete, daß der Aldi-Markt derzeit abgerissen wird. Da da Verwaltungsgericht nunmehr – auch mit Bezug auf Plön – festgestellt hat, daß  Kaufkraftverluste von 6% schädlich sein können und die Verträglichkeitsuntersuchung der CIMA Kaufkraftverluste von bis zu über 6% für die Innenstadt durch den Neubau des ALDI-Marktes prognostiziert hat, ist es jetzt zwingend erforderlich, städteplanerische Maßnahmen zu ergreifen, um die Innenstadt zu stützen. Ich habe für die kommende oder die darauf folgende Sitzung einen Antrag zu diesem Thema angekündigt.
Etwas befremdlich fand ich die Frage eines Ausschußmitgliedes, was denn die Innenstadt sei. Der Fragende dokumetierte damit entweder seine völlige Ahnungslosigkeit oder wollte mich aus der Reserve locken. Ich verwies auf das Gutachten der CIMA, das er mit beschlossen hat und gab die Empfehlung ab, das im Protokoll nachzulesen. Im Einzelhandelsgutachten ist der zentrale Versorgungsbereich genau beschrieben.
– Der Ausschußvorsitzende Herr Bernd Möller erwähnte unter Bezug auf die Einwohnerversammlung, dass es zum Aufgabenbereich des SteU gehören würde, wenn es darum geht, Bauflächen für Flüchtlingsunterkünfte festzulegen. Für die in der Einwohnerversammlung genannte Zahl von 211 Unterzubringende sei die Ausweisung von Bauflächen zwingend erforderlich, vor allem, wenn man davon ausgeht, dass auch in den Folgejahren Flüchtlinge aufzunehmen sind. Die TL 30 betonte, daß sich die Zahlen ständig ändern. Derzeit ginge man von 88 Personen aus, die 2016 unterzubringen seien.

In der Einwohnerfragestunde erkundigte sich zwei Anwohner aus dem Ölmühlengebiet nach den Ausbauplanungen zur Ulmenstraße und zum Steinbergweg, insbesondere nach der Einstufung der Straßen als Erschließungs- oder Anwohnerstraßen, nach der Kanalisation, nach der Art der Straßendecke sowie nach der Beleuchtung und den Parkplätzen. Die Verwaltung führte aus, daß derzeit die Grundlagen ermittelt werden, erst danach sei eine Planung und eine Kostenschätzung möglich. Interessant könnte auch noch werden, ob beide Straßen gemeinsam oder als eigenständige Maßnahmen abgerechnet werden.

Beim Tagesordnungspunkt 6 ging es um den Erhaltungszustand der Straßen, es war ein mündlicher Bericht angekündigt. Die Verwaltung ging in einem Lichtbildervortrag auf den Zustand der Straßen ein, die aufgrund ihres Zustandes nicht mehr sinnvoll unterhalten werden können, sondern neu gemacht werden müssen. Es entstand zwischenzeitlich der Eindruck, als sei in den letzten Jahren nichts gemacht worden. Das ist unzutreffend. Wie die Verwaltung völlig zutreffend betonte, sind mit der Lübecker Straße, der Krabbe, der Klosterstraße und der Hipperstraße in den vergangenen Jahren durchaus Straßenbaumaßnahmen abgeschlossen worden. Die damalige Festlegung der Reihenfolge in der Bearbeitung ergab sich aus dem Straßenkataster in Verbindung mit dem Kanalisationskataster. Das ganze Verfahren hat sich aus meiner Sicht in dem Moment festgefressen, als aus politischen Gründen Steinbergweg, Hipperstraße und Ulmenstraße vorgezogen wurden. Dies erfolgte auf Antrag der CDU, die hierfür im Ausschuß eine Mehrheit fand. Ich bin mir nicht mehr ganz sicher, aber ich will nicht ausschließen, dass ich damals auch für den Antrag gestimmt  habe.Da die Planungen für Ulmenstraße und Steinbergweg erst Ende diesen Jahres abgeschlossen sein werden, wird es bis dahin keine investiven Maßnahmen geben. Lediglich für Unterhaltungsmaßnahmen sind 540.000,– Euro in den Haushalt eingestellt.
Aus meiner Sicht fürhrt jetzt kein Weg umhin, die oben genannten Straßen in Angriff zu nehmen, weil durch ein erneutes Umsteuern wieder Zeit verschwendet wird und sich der Investitionsstau vergrößert.

Mit Bus und Bahn die ländlichen Räume attraktiv halten.

Gestern vormittag hat Herr Martin Schlünß im Plöner Bahnhof 3600 Unterschriften an Herrn Staatssekretär Nägele übergeben. Die Unterzeichner setzen sich für eine Verbesserung des Öffentlichen Personennahverkehrs in der Region ein, insbesondere für den Erhalt der Bahnstrecke Neumünster – Ascheberg – Plön. Herr Staatssekretär Nägele sagte zu, dass die Bahnstrecke im nächsten Nahverkehrsplan brücksichtigt werde. Zudem wird sie auch im Mobilitätskonzept des Landes, das gerade erstellt wird, mit betrachtet wird. In jedem Fall wird es eine Betrachtung aller Projekte und die Erstellung einer Rangfolge geben. Für die Bahnstrecke stellte der Staatssekretär eine Machbarkeitsstudie in Aussicht. Damit wird eine Entwidmung und das endgültige Aus für die Strecke unwahrscheinlich.

Einige Gegner der Bahnstrecke, die vor allem im Umfeld der Kreis-CDU und der großen Agrarbetriebe entlang der Bahntrasse zu finden sind, waren ebenfalls unter den Gästen und versuchten, Meinung gegen das Projek zu machen. Das ist geschickt und legitim, es war aber letztendlich nicht sonderlich erfolgreich.

160106_Übergabe_Unterschriften_BahnGute Verkehrsverbindungen sind für die Attraktivität einer Stadt als Wohnort wichtig. Dabei geht es sowohl um die Anbindung einer Region, in unserem Fall an die Metropolregion Hamburg, wie auch um die Erschließung der Fläche. Wir stehen vor den Umwälzungen, die der demographische Wandel mit sich bringen wird. Bei sinkenden Bevölkerungszahlen und der eindeutigen Tendenz, in die größeren Städte und Metropolen zu ziehen, wird es für den ländlichen Raum schwierig sein, die Einwohnerzahlen zu stabilisieren und die Qualität des Angebotes öffentlicher Leistungen aufrecht zu erhalten. Ein ganz wesentlicher Faktor ist die Erreichbarkeit, und dazu zählt auch ein funktionierender Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV).

Für Plön ist es von bsonderer Bedeutung, den ½ Stundentakt im Bahnverkehr nach Kiel zu erhalten. Er hat fast schon die Qualität einer S-Bahn Anbindung. Darüber hinaus läßt sich der innerstädtische Busverkehr hervorragend mit einem 30 Minuten Bahntakt koordinieren. Mit der Umstellung auf den jetzigen Fahrplan ist es gelungen, die Fahrgastzahlen um 30% zu erhöhen.

Langfristig ist es für Plön wichtig, die Anbindung an die Metropolregion Hamburg zu verbessern. Ein Weg dazu wäre, den Bahnverkehr auf der Strecke Neumünster – Ascheberg – Plön wieder aufzunehmen. In Verbindung mit einem darauf abgestimmten Busverkehr wäre eine erheblich verbesserte Erschließung des Raumes um Wankendorf herum möglich.

Im Gegenzug hätte eine schnelle und regelmäßige Bahnverbindung von Hamburg in die Holsteineische Schweiz sicher auch eine positive Wirkung auf den Tourismus. Da ca. 30% der Hamburger Haushalte kein eigenes Auto hat, spielt der ÖPNV im im Bereich des Tagestourismus sicher auch eine nicht zu vernachlässigende Rolle.

Konkret wendete sich Herr Schlünßen mit folgenden Bitten an den Staatssekretär:
– Aufnahme der Strecke in die Ausschreibung 2019.
– Berücksichtigung der technischen Erfordernisse für die Wiederaufnahme des Bahnbetriebes Neumünster – Ascheberg – Plön beim Umbau des Bahnhofes Ascheberg.
– Schaffung der Möglichkeit für regionale Kräfte, die Strecke zu begehen, freizuschneiden und zu begutachten
– Planerische Berücksichtigung der Möglichkeit zur Elektrifizierung der Strecke.

Oh manno,

eigentlich müßte ich gleich 3 Themen beackern:
1. Den Weihnachtsbrief des PSV-Vorsitzenden an die Mitglieder des Vereins,
2. Die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt und
3. Die Reaktion des Betriebsrates auf die Verlesung der Stellungnahme zum Gemeindeprüfungsbericht in der letzten Ratsversammlung.

Fangen wir hinten an. Der Bericht des Gemeindeprüfungsamtes enthielt eine Vielzahl von Kritikpunkten. Ich will da zwei Kategorien unterscheiden: Ursachen und Symptome. Die Ursachen sind strukturell bedingt und liegen nach meiner Auffassung im Verantwortungsbereich des Bürgermeisters. Bei der Abstellung der Ursachen teile ich die Kritik der Fraktionen und der FDP-Vertreterin in einigen Punkten. Einer der Hauptgründe für die Stagnation in Plön ist in der Tat das Fehlen eines modernen und aktuellen Stadtentwicklungskonzeptes, zumindest von Teilkonzepten „Fegetasche“, „Östliche Innenstadt“ und „Spitzenort“. Stadtentwicklung und Wirtschaftförderung gehören nach meiner festen Überzeugung in einer Stabsstelle direkt dem Bürgermeister unterstellt.
Der geäußerte Vorwurf, der BM könne im Bezug auf die Stadtentwicklung mal selber tätig werden, trifft völlig ins Leere. Es wäre Aufgabe des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt und der Ratsversammlung, die Erstellung entsprechender Konzepte zu beschließen.
Die Verwaltungsstruktur ist und bleibt allerdings Angelegenheit des Bürgermeisters.
Einige der geäußerten Kritikpunkte betreffen Fehler, die nun mal gemacht werden, wenn gearbeitet wird, andere basieren nach meiner Einschätzung auf struktuerellen Schwächen. Hier hat der Herr  Bürgermeister nach seiner Aussage bereits dafür gesorgt, dass diese Fehler abgestellt werden. Das ist in Ordnung, aber nur ein herumdoktern an den Symptomen.
Besonders schräg fand ich aber die Äußerungen, die im Bezug auf den Düvelsbrook (Gelände der Schützengilde) geäußert wurde. Ich kann mir das wie folgt vorstellen: Mit einem Blick in die Ratsversammlung wird man feststellen, daß hier einige Gildebrüder vertreten sind. Als es um das Grundstück ging, hat es – soweit ich mich erinnere – zahlreiche Äußerungen in der Öffentlichkeit und der Presse gegeben. In einen solchen Fall kann man davon ausgehen, daß ein solches Thema auch hinter den Kulissen diskutiert wird, möglicherweise in einer Form, die geeignet ist, eine Entscheidung vorwegzunehmen, die dann nur noch als Beschlußvorschlag ausformuliert und in der Vorlage dem Ausschuß und der Ratsversammlung zum Beschluß vorgelegt wird. Jetzt von der Verwaltung zu fordern, die eine Begründung für die Entscheidung mit einer Auflistung aller Vor- und Nachteile nachzuliefern befremdete mich bereits in der Sitzung der Ratsversammlung, da die Entscheidung seinerzeit ja eine Entscheidung der Ratsversammlung war. Vielleicht würde hier ein Blick in die alten Vorlagen helfen.
Es mußte jedem klar sein, oder es hätte jedem klar sein müssen, daß dieser Tagesordnungspunkt eine Steilvorlage für die Presse sein muß, insbesondere für Herrn Kuhr, dessen Berichterstattung in den letzten Monaten immer wieder Anlaß zur Kritik war, auch in der Ratsversammlung.
Es mußte jedem klar sein, oder es hätte jedem klar sein müsse, daß ein solcher Vorgang erneut Unruhe bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rathaus auslöst.
In der Tat ist die Vermutung, das Spektakel stände im Zusammenhang mit der Bürgermeisterwahl im kommenden Jahr, sehr nahelieged.
Alles in allem fand ich den gesamten Vorgang mehr als unwürdig.

Zum Thema zwei, der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt am Mittwoch dieser Woche.

Die Verwaltung berichtete, daß das Verwaltungsgericht gegen den Bau einer Mall in Schwentinental entschieden hat, weil dieser Bau einen schädigenden Einfluß auf den Handel im Umland, ausdrückich auch in Plön, hat.
Da der befürchtete Kaufkraftverlust bei 6 % liegt, frage ich mich natürlich, welchen Einfluß das Urteil auf die Genehmigung des ALDI-Neubaus an der cke Lütjenburger Straße / B 76 hat, wo ein  Kaufkraftverlust für die Innenstadt in ähnlicher Höhe erwartet wird.
Es wäre an der Zeit zu prüfen, ob diese Fehlentwicklung noch zu verhindern ist.

Die Verwaltung berichtete auch über die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Straßenbeleuchtung. Die vorhandene Beleuchtung soll durch energiesparende LED-Beleuchtung ersetzt werden. Dadurch lassen sich die Energiekosten jährlich um ca, 85.000,– Euro senken. Es handelt sich um eine Investition, die sich über den Verlauf mehrerer Jahre rechnen wird und zu erheblichen Reduzierungen bei der CO2 Emission führt.
Für die Umrüstung soll in drei Phasen erfolgen. Als erstes werden die Verkehrsknotenpunkte aufgrund des besonders hohn Energieverbrauches in Angriff genomme. Hier können über 80% Energie eingespart werden. Daher ist eine Förderquote von 31,25 % möglich. In einer zweiten Phase sollen die HQL-Lampen ersetzt werden. Weil Einsparungen von über 70 % möglich sind, kann mit einer Förderquote von 20 % gerechnet werden. Durch den Ersatz der NAV-Lampen läßt  sich nur weniger als 70% Energie einsparen, hier wird es keine Förderung geben.
Zu klären ist auch, in wie weit Kosten auf die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer umgelegt werden können.

Ein weiterer Bericht der Verwaltung handelte von einen Ortstermin im Bereich des Bebauungsplanes Gänsemarktviertel. Hier ging es besonders um Flucht- und Rettungswege. Möglicherweise ist das Bauvorhaben nur zu realisieren, wenn die drei großen Buchen gefällt werden, um dort einen Wendehammer für Feuerwehr, Krankenwagen und Entsorgungsfahrzeuge zu bauen. Die Verwaltung wollte im Ausschuß vorfühlen, ob der Ausschuß einer solchen Lösung zustimmen würde. Ich halte dieses Vorgehen für berechtigt, weil die Fällung von alten Bäumen ein Politikum ist.
Nach meiner Meinung wäre der Verlust der Bäume sehr bedauerlich, letztendlich könnte ich dem aber zustimmen, wenn es keine andere Lösung gibt und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen an anderer Stelle erfolgen. Hier sind alle Möglichkeiten ergebnisoffen zu prüfen.
Die Stimmung im Ausschuß war geteilt. Die CDU war verhalten für eine Prüfung, die anderen Kolleginnen und Kollegen äßerten sich nicht, der Umweltschutzbeauftragte bezog eine klare Position für den Erhalt der Bäume.

Frau Kauf kündigte an, daß Bündnis 90 / Die Grünen einen Antrag stellen werden, der die Erarbeitung eines Radwegekonzeptes für Plön zum Inhalt hat. Sie schlug dazu die Bildung einer Arbeitsgruppe vor. Das Thema soll in der Ausschußsitzung im Januar auf die Tagesordnung gesetzt werden.

Die Tagesordnungspunkte B-Plan Johannisstraße und B-Plan Appelwarder wurden von der Tagesordnung abgesetzt.
Beim Appelwarder hätte es, wäre es nach der Verwaltung gegangen, einen erneuten Beschluß zur Auslegung geben müssen, um Solaranlagen im Appelwarder auszuschließen. Aus meiner Sicht ist das unnötig, da Solaranlagen optisch nicht viel anders zu bewerten sind als Velux-Fenster. Aus meiner Sicht wäre das Verbot von Solaranlagen oder deren Regulierung eine Überregulierung. Wirklich wichtig ist, daß mit der B-Plan-Änderung rote, nicht glasierte Ziegel vorgeschrieben werden.
Bei der Johannisstraße bin ich der Ansicht, daß dieser B-Plan endlich weiter bearbeitet und endlich  ausgelegt werden muß. Wie einige Ausschußmitglieder zu einem späteren Zeitpunkt feststellen mußten, kann man Gestaltung über einen B-Plan festschreiben; wenn man keinen hat, entstehen Gebäude, die einem nicht gefallen.
Eine Gestaltungssatzung für die Johannisstraße, so wie von der Verwaltung vorgeschlagen, hat nicht die rechtliche Wirkung wie ein Bebauungsplan. Darüber hinaus schafft ein Bebauungsplan für die Eigentümerinnen und Eigentümer Klarheit, was in den Hinterhöfen noch an baulicher Entwicklung möglich ist. Dadurch steigert sich zum einen der Wert der Grundstücke, zum anderen kann das als Impuls für die weitere Entstehung von Wohnraum im Innenstadtbereich wirken.

Herr Erdtmann erkundigte sich noch, ob die Bonität des Seewieseninvestors überprüft wurde. Die TL 30 antwortete, daß das vom Verfahren her nicht vorgesehen sei und erst erfolgt, wenn die Erschließungsverträge abgeschossen werden.
Also nie, denn ich bin der festen Überzeugung, daß es im Leben nicht gelingen wird, den zwingenden Bedarf für die Seewiesen nachzuweisen, so viel Phantasie man auch in die Begründung einfließen läßt. Aber dazu habe ich ja schon am 11. November 2015 etwas geschrieben.

Über das dritte Thema werde ich noch eine Nacht schlafen.

Sargnagel für die Innenstadt

Es ging gerade durch die Presse. In Schwentinenthal wird es, wenn das aktuelle Gerichtsurteil bestand hat, keine Shoppingmall (großflächiges Verkaufsgebäude mit über 10.000 qm Verkaufsfläche) geben.
Das Gericht hat festgestellt, daß eine solche Geschäftsfläche schädlich für den Handel im Umland ist, und zwar auch, wenn die vorhergesagten Umsatzeinbußen „nur“ sechs Prozent betragen. Das gilt ausdrücklich auch für Plön.

Hier in Plön haben wir eine vergleichbare Situation. Um einen 1200 qm ALDI-Bau in der Lütjenburger Straße zu realisieren, hat die CIMA ein Verträglichkeitsgutachten erstellt, in dem sie aussagt, dass dieser Discounter maximal 6 % Kaufkraft aus der Innenstadt abzieht kann und dies nicht schädlich sei. Hinzu kommt, dass die selbe CIMA, namentlich Frau Schetter, im Einzelhandelskonzept klar empfohlen hat, keine Verkaufsflächen mit mehr als 800 qm Verkaufsfläche außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches zuzulassen.

Ich habe seinerzeit immer wieder betont, dass auch sechs Prozent Umsatzeinbuße schädlich sei, besonders, wenn der Handel bereits vorgeschädigt ist. Wer das nicht glaubt, sollte einmal mit offenen Augen durch die Innenstadt gehen und die Leerstände ansehen bzw. die Geschäftsaufgaben und Betreiberwechsel analysieren. Die Verwaltung  und die CIMA haben seinerzeit behauptet, daß Umsatzeinbußen bis zu 10 % unschädlich seinen.

Ich sehe mich in meiner damaligen Auffassung durch das aktuelle Gerichtsurteil bestätigt. Es ist allerdings unbefriedigend, immer nur im nachhinnein Recht zu haben. Schlimmer noch ist, dass ich auch mit meiner Einschätzung recht behalten werde, dass der 1200 qm ALDI an der Lütjenburger Straße ein weiterer Sargnagel für die Geschäftswelt in unserer Innenstadt ist.

Das aktuelle Urteil zur Shoppingmall Schwentinenthal sollte Anlaß genug sein, die Entscheidung der Selbstverwaltung und die Gutachten der CIMA noch einmal auf den Prüfstand zu stellen. Wenn bereits eine Baubenehmigung erteilt wurde, müßte der Kreis prüfen, ob diese nicht zurückgenommen werden muß.

Bericht aus dem SteU

Die heutige Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) begann mit einem Tiefschlag für die CDU. In Bestreben, jetzt Schwung in die Causa Seewiesen zu bringen hatte sie den Antrag eingebracht, dieses Vorhaben mit höchter Priorität zu bearbeiten.
Der Ausschußvorsitzende Herr Möller (SPD) begründete, warum dieser Antrag unzulässig ist. Der Bebauungsplan ist Sache des Planungsverbandes Seewiesen. Im übrigen darf die Politik (Selbstverwaltung) nicht in den Kompetenzbereich der Verwaltung hineinentscheiden, weil wir keine Magistratsverfassung haben.
Auch die Verwaltung schloß sich dieser Auffassung an, gestützt auf eine Bewertung der Kommunalaufsicht des Kreises.

Öffentliche Berichte der Verwaltung:

Der B-Plan 7c/Gerberhof wurde öfffentlich ausgelegt. Die Anregungen und Bedenken werden jetzt abgewogen. Bezüglich der Anfahrt der Müllentsorgung und der Berücksichtigung der Belange der Feuerwehr besteht noch weiterer Abstimmungsbedarf.
Aufgrund der zahlreichen Änderungen wird es Anfang nächsten Jahres zu einer erneuten Auslegung kommen.

Der B-Plan 16a/Eutiner Straße. Die Vermesungsarbeiten sind beauftragt, die Bauleitplanung soll beauftragt werden. Die Ausschreibung ist vorbereitet.

Die Instandsetzung der Gerberbrücke hat sich aufgrund von Materialengpässen verzögert. Aufgrund der jetzt absehbaren winterlichen Verhältnisse soll die Instandsetzung im kommenden Frühjahr beginnen.

Die Initiative Schönes Plön wird sich mit der Verwaltung abstimmen, um weitere Flächen entlang der B 430 zu bepflanzen.

Es werden vorerst keine Schilder aufgestellt, die darauf hinweisen, dass das Füttern von Enten verboten ist. Zum einen soll ein Schilderwald im naturnahen Raum verhindert werden, zum anderen wird bezweifelt, dass diese Maßnahme einen nennenswerten Einfluß auf das Vorkommen von Zerkarien hat.
Der Hinweis, dass die Fütterung auch Ratten anlockt, wurde aufgenommen.

Der Umweltbeauftragte wies darauf hin, dass die Nutzung von Streusalz in Plön nur in Ausnahmefällen (Eisregen und ähnlich) zulässig ist. Hierzu wird ein Informationsblatt aus dem Jahr 1992 überarbeitet. Das überarbeitete Informationsblatt wird dann verteilt.
Streusalz ist im wesentlichen verantwortlich für die Schädigung von Straßenbäumen. Bei längerer Verwendung dringt es ins Grundwasser ein. Über das Oberflächenwasser gelangt es direkt in die Seen. Zudem ist Streusalz schlecht für die Pfoten der Hunde und anderer Vierbeiner, befördert die Korrosion an den Autos und schädigt Betonkonstruktionen.

Ein Anwohner hat sich mit der Anregung an die Stadt gewandt, durch eine Beschneidung der Platanen in der Eutiner Straße gegen die dort ansässige Krähenkolonie vorzugehen. Dazu wurde von der Verwaltung und vom Umweltbeauftragten ausgeführt, dass die bestehende Krähenkolonie sich nicht vergrößert hat und der Bestand an Saatkrähen zurück geht. Eine Vernichtung der Nistmöglichkeiten wird dazu führen, dass die Krähen in einem anderen, möglicherweise dichter besiedelten Bereich, eine neue Kolonie gründen. In der nächten Ratsversammlung soll es hierzu einen ausführlichen Bericht geben.

Die nächste Sitzung des SteU wird nicht am 02., sondern am 16. Dezember 2015 stattfinden.

Einer der Tagesordnungspunkte war die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED. Die urspüngliche Stimmung im Ausschuß ging dahin, die Umrüstung sofort zu beginnen und auf die Beantragung von Zuschüssen zu verzichten, weil die Kosteneinsparungen durch den niedrigen Energieverbrauch in etwa so hoch sind wie die zu erwartenden Zuschüsse bei einer späteren Realisierung. Herr Höpfner (SPD) wies aber darauf, dass bei diesem Vorgehen die Gefahr besteht, dass der Stadt die Fehlbedarfszuweisungen gekürzt werden, wenn mögliche Zuschüsse nicht beantragt werden. Obwohl ich ursprünglich für eine schnellstmögliche Umsetzung ohne Zuschussbeantragung war, habe ich meinen Beitrag nach diesen Bedenken zurückgezogen. Letztendlich wurde für ein Lampenmodell und die Beschaffung mit Beantragung der Zuschüsse entschieden.

Danach ging es um die Durchsetzung von Satzungen, also von städtischen Gesetzen. In der Verwaltungsvorlage wurde augeführt, dass alle “Verstöße gegen die Festsetzung von Bebauungsplänen oder andere Satzungen … nur von der unteren Bauaufsicht des Kreises Plön nach pflichtgemäßem Ermessen geahndet werden können. Die untere Bauaufsicht wird tätig, wenn sie durch die Satzungsgebende Gemeinde oder durch die Öffentlichkeit auf einen Verstoß aufmerksam gemacht wird.”
Bezüglich der Werbeanlagensatzung soll nun festgestellt werden, welche Werbeanlagen ohne Genehmigung geschaffen wurden und nach dem jetzigen Stand auch nicht genehmigungsfähig sind. Bevor die Bauaufsicht eingeschaltet wird, sollen die Eigentümer von der Stadt angeschrieben werden. Dies ist eigentlich reines Verwaltungshandeln und nicht Sache des Ausschusses. Mit dem Beschluss stärkt die Selbstverwaltung aber das beabsichtigte Vorgehen der Verwaltung. Ich meine, das ist gut so.

Seewiesen-Nachweis erfordert „Kreativität“

Heute tagte der Planungsverband Seewiesen.

Kernaussage: Die Seewiesen kommen wenn überhaupt nur als großer, tragfähiger, eigenständiger Stadteil Plöns. Die Notwendigkeit ist zu begründen und nachzuweisen. Dazu müssen gute Gründe aufgeführt werden. „Kreativität“ alleine reicht nicht.

Der Investor nahm kurz an der Sitzung teil. Er kam zu spät und ging nach kurzer Zeit. Besser kann man seine Verachtung an der Arbeit der Mitglieder des Planungsverbandes meiner Meinung nach kaum zum Ausdruck bringen.

Ich habe die Einwohnerfragestunde genutzt, zwei Fragen an Herrn Bürgermeister Koch (Rathjensdorf) zu stellen:

1. Frage: Haben Kreisplanung und Untere Naturschutzbehörde (UNB) Rathjensdorf bei der Suche nach Bauflächen für eine eigene Rathjensdorfer Entwicklung unterstützt?
Was ist das Ergebnis?
Stehen Bauflächen im Ortskern von Rathjensdorf zur Verfügung, die für Rathjensdorf einen Verzicht auf die Seewiesen zulassen?

Hierzu antwortete Herr Koch fast schon zu ausführlich, dass die Potentialanalyse drei Grundstücke nachgewiesen hätte. Darüber hinaus würde ein Betrieb aufgeben, aber auch dort würden nur ca. 3 Baugrundstücke entstehen können, die zudem nur sehr problematisch zu entwickeln wären. Das hätte alles nicht die Qualität der Seewiesen, die für Rathjensdorf nach wie vor unverzichtbar seien.
Auf nochmalige Nachfrage bestätigte Herr Koch, dass die UNB und die Kreisplanung Rathjensdorf bei der Suche nach Bauflächen im Ortskern grundsätzlich unterstützen würden, bagatellisierte diese Unterstützung aber im gleichen Atemzug.

Ich bleibe bei meiner Meinung: Rathjensdorf weit mehr Potential, als in der dünnen Potentialanalyse ausgewiesen wurde. Leider entsteht der Anschein, dass hier von Seiten Rathjensdorfs mit viel zu niedrigen Zahlen operiert wird, um die Seewiesen doch noch zu realisieren.

2. Frage: Verstehe ich es richtig, dass die Landesplanung ausgesagt hat, dass eine Bebauung der Seewiesen nur in Frage kommt, wenn hier ein eigenständiger großer Stadtteil von Plön entsteht, dessen Notwendigkeit vorher nachzuweisen und zu begründen ist?

Hierauf antwortete Herr Koch, dass dies so wäre und der Nachweis die Aufgabe der Stadt sei.

Das ist eine korrekte Antwort. Nach meiner Einschätzung hat die Teamleiterin 30 durchaus recht, wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt äußert: „Der B-Plan ist inhaltlich nicht das Problem, das Problem ist die Begründung.“ Noch etwas später fiel die Äußerung, dass die Bevölkerungsentwicklung negativ sei und es schon einiger „Kreativität“ bedürfe, um den Bedarf (für die Seewiesen) zu begründen.
Ich kenne den Ausdruck „Kreative Haushaltsführung“, wenn der Ermessensspielraum bei der Finanzierung von Sonderwünschen und Extrawürsten bis an die Grenzen der ihm innewohnenden Elastizität gedehnt wird.
In diesem Zusammenhang lese ich das Wort „Kreativität“ hier wie: „Sich schönreden“, „Zahlen und Fakten selektiv auswählen“, „Begründungen konstruieren“, „Bedenken unter den Tisch fallen lassen“, „Bewertungskriterien wählen, die das Ergebnis vorwegnehmen“, … .

Nach wechselseitigen Schuldzuweisungen, warum es denn mit dem Projekt noch nicht so richtig vorangegangen ist, ermutigte der Plöner Bürgervorsteher Herr Krüger die Beteiligten, sich nicht gegenseitig die Schuld zuzuweisen sondern nach vorne zu blicken.
Damit begann die Phase der kollektiven Schuldzuweisung an die Adresse des Kreises Plön und der Landesplanung. Insbesondere äußerte man völlig unverholen und mit Namensnennung Kritik an einem Mitarbeiter der Kreisplanung und der Stellungnahme, die der Kreises zur Planungsanzeige abgegeben hat.
Dabei bewiesen die Mitglieder des Planungsverbandes einmal mehr, dass man die Stellungnahme des Kreises nur sehr selektiv gelesen hat. In der Stellungnahme des Kreises hat die Kreisplanung ihre Zweifel an der Sinnhaftigkeit des Neubauprojektes zwar klar zum Ausdruck gebracht, aber auch die UNB hat starke Bedenken geäußert. Die Wasserbehörde sah sich aufgrund der Qualität der Unterlagen außer Stande, überhaupt einen Beitrag zur Stellungnahe abzugeben.

Herr Möller (Plön/SPD, Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt) führte aus, dass die Landesplanung im Gesprächstermin ein großes fettes STOP-Schild gesetzt hätte, dass sich so in der Stellungnahme der Behörde nicht wiederfinden würde.
Anmerkung: Dazu habe ich früher bereits geschrieben, dass die Landesplanung auf jeden Fall den Eindruck vermeiden muss, in die kommunale Planungshoheit einzugreifen. Daher ist ihre Stellungnahme zwischen den Zeilen zu lesen, und dort ist die Botschaft klar: STOP.
Die selbe Abfuhr hätte man sich im übrigen auch in einem Gespräch bei der Landrätin geholt.

Im Sachstandsbericht führte die TL 30 dann aus, dass es erst einmal darauf ankäme, jetzt eine Aussage der Landesplanung zu erhalten, ob eine Genehmigung der Änderung der Flächennutzungspläne von Plön und Rathjensdorf überhaupt in Aussicht gestellt werden kann.
Ein von der Landesplanung genehmigter Flächennutzungsplan wäre die Voraussetzung dafür, dass ein Bebauungsplan für die Seewiesen überhaupt rechtswirksam werden könne. Vorher wäre es unsinnig, am weiter am Bebauungsplan zu arbeiten.

Darüber hinaus wurde bekannt gegeben, dass die Projektleitung vom Team 30 auf Herrn Dr. Blank vom Planungsbüro übergehen wird. Mit den personellen Ressourcen der Verwaltung sei die Aufgabe nicht mehr zu bewältigen. Eine gute Nachricht. Damit wird sich unsere Verwaltung wieder auf sinnvolle Aufgaben konzentrieren können.
Die Kosten für die neue Projektleitung würde der Investor übernehmen.

Na ja, alles in allem bin ich sehr hoffnungsfroh, dass die Blase „Seewiesen“ spätestens im Februar während des nächsten Termins bei der Landesplanung platzt.

Akteneinsicht gefordert

Am 29. September 2015 fand bei der Landesplanung in Kiel ein Termin zum Thema Planungsentwicklung Rathjensdorf / Plön statt.
Weil mich das Thema nicht nur im Zusammenhang mit dem  Neubaugebiet Seewiesen interessiert, habe ich dazu Akteneinsicht gefordert.

In meinem Beitrag vom 25. September 2015 äußerte ich bereits die folgende Vermutung:
“Dabei würde es mich nicht wundern, wenn Rathjensdorf zweigleisig fährt. Bei kritischer Betrachtung dürfte jedem klar sein, dass Rathjensdorf noch erheblich mehr Potential im Innenbereich hat oder in Absprache mit Kreis und Landesplanung identifizieren könnte als in der dünnen Innenraumpotentialanalyse aufgezeigt wird.”

Mittlerweile ist es ein offenes Geheimnis, dass es in Rathjensdorf zu Veränderungen in der Wirtschaftsstruktur kommen wird. Damit einhergehend besteht nach meiner Einschätzung die Möglichkeit, in Rathjensdorf weit mehr als die in der dünnen Innenraumpotentialanalyse aufgezeigten 3 Bauplätze auszuweisen.

Das bisher mantrahaft vorgebrachte Argument, Rathjensdorf hätte keine Bauplätze mehr, wäre damit endgültig hinfällig.