Tourismusentwicklung in der Praxis

Am Freitag fand in Heiligenhafen eine Informationsveranstaltung zum Thema Tourismusentwicklung statt. Neben Fachleuten aus den Bereichen Tourismus, Verwaltung und Wirtschaftsförderung waren auch Angehörige der Selbstverwaltung eingeladen. Anfangs habe ich mich gefragt, ob ich dort wirklich teilnehen soll, aber das Programm erschien interessant und im Nachhinnein war es eine gute Entscheidung.

Da ich chronologisch vorgehe mache ich hier darauf aufmerksam, dass ich über den wichtigsten Vortrag zuletzt berichten werde. Für einen Journalisten wäre das ein schwerer Fehler, den ich mir als Blogger gerne erlaube.

In einem Eingangsvortrag wurde die Situation des Tourismus in Schleswig Holstein dargestellt. In den vergangenen Jahren sind 2000 neue Betten entstanden. In den kommenden zwei Jahren werden  weitere 5800 Betten entstehen. Damit verbunden sind Investitionen in Höhe von 379,2 Mio Euro. Beispielhaft genannt wurden u.a.: Die Globetrotter Outdoor Akademie in den Hüttener Bergen, das Hafenumfeld in Laboe, die Seebrücken in Niendorf und Timmendorfer Strand (mit Teehaus).

In einem ersten Vortrag erläuterte Herr Jan Sönnichsen von der hcb hospitality competence berlin GmbH  das touristisches Infrastrukturmanagement. Seine
Kernaussage: Kooperation statt Kanibalismus.
Damit ist gemeint, die Doppelung von Angeboten in der Region zu vermeiden und stattdessen Angebote schaffen, die sich gegenseitig ergänzen. Dabei sind die Angebote zu vernetzen, auch ganz real, z.B. mit Radwegen. Der Rest des Vortrages beschäftigte sich mit Methoden, das magische Dreieck Angebot (Potentiale), Nachfrage (Zielgruppen) und Profil (Schwerpunktthema) zu analysieren und so aufzubereiten, dass die Förderungsfähigkeit erreicht wird.

Das zweite Thema war sehr viel praxisorientierter. Herr Nitz von der Timmendorfer Strand Niendorf Tourismus GmbH berichtete über den Erfolg von „Ostsee-Lounges“ und der Gastronomie auf Seebrücken sowie den rechtlichen Rahmenbedingungen. Letztere unterscheiden sich von den rechtlichen Rahmenbedingungen an Binnenseen, so dass ich darauf nicht weiter eingehe.
151001_OstseeloungeInteressanter war die Darstellung des Erfolges der „Lounges“, die mit geringem Aufwand am Strand aufgestellt und über Winter abgebaut werden können. Damit wird statt einer Baugenehmigung nur eine Genehmigung zur Sondernutzung erforderlich. Ich glaube, es würde sich lohnen, über eine  „Ostsee-Lounge“ für Plön nachzudenken. Als Standort könnte ich mir die Fegetasche vorstellen.

Der dritte Vortrag ging um den Radwegebau auf der Insel Fehmarn. Hierzu trug Herr Lars Carstensen von der Fehmarn Wege GmbH & Co.KG  vor. Die Gesellschaft als Organisationsform einer Öffentlich Privaten Partnerschaft (ÖPP) hat in den vergangenen Jahren über 20 km Radwege auf Fehmarn gebaut und unterhält sie seither.
Das könnte ein interessanter Ansatz sein wenn es darum geht, ein Teilstück des Strandweges touristisch aufzuwerten.

Der vierte Vortrag war aus meiner Sicht der wichtigste. Herr Manfred Wohnrade, Heiligenhafener Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG & LTO “Ostseespitze”  hatte als Thema: „Wie bekommen wir ein Hotel in unsere Gemeinde.“Er war maßgeblich an der Entwicklung eines Tourismusprojektes in Heiligenhafen beteiligt, das mit einem Wellnesshotel, einem Surfer-Hostel und knapp 100 Ferienwohnungen ein Finanzvolumen von über 20 Mio Euro hat und mit der Schaffung von ca. 170 Arbeitsplätzen einhergeht.

Hier entsteht die "Bretterbude", ein Surfer-Hostel. Im Hintergrund einige der Ferienhäuser.

Hier entsteht die “Bretterbude”, ein Surfer-Hostel. Im Hintergrund einige der Ferienhäuser.

Ich fasse seine Aussagen so gut es geht und so knapp wie möglich zusammen:
Ein Grundstück in 1A Lage reicht nicht.
Nach seiner Empfehlung sollte eine anständige Planung in sieben Schritten durchgeführt werden:
1. Grundlagenermittlung, Entwicklung von Leitlinien.
2. Flächenermittlung, Eigentumsfragen, Abstimmung mit Landesplanung und Wirtschaftsförderung des Landes.
3. Planungsrecht schaffen. Abklärung mit der Tourismusförderung bei der Landesplanung, Flächen und Angebot festlegen.
4. Netzwerk aufbauen. Auf Basis eines rechtsgültigen Flächennutzungsplanes bereits nach potentiellen Interessenten suchen.
5. Vertrauen schaffen. Ein verbindlicher Ansprechpartner kann auf Basis eines rechtsgültigen Bebauungsplanes verbindliche Aussagen treffen. Ein „Kümmerer“ für alle Fragen vor Ort.
Nach Möglichkeit eine geschlossene politische Meinung.
6. Verhandeln mit Augenmaß. Kaufpreis und wirtschaftliche Effekte sind gegeneinander abzuwägen. Wasserdichter Kaufvertrag.
7. Verkauf und Vermarktung. Leistungsanbieter und Öffentlichkeit sind einzubeziehen.

Die fast fertigen Ferienhäuser fügen sich ein. Die zentrale Vermarktung soll verhindern, dass die Ferienhäuser als Dauerwohnungen genutzt werden.

Die fast fertigen Ferienhäuser fügen sich ein. Die zentrale Vermarktung soll verhindern, dass die Ferienhäuser als Dauerwohnungen genutzt werden.

Dem Vortrag von Herrn  Wohnrade ist nichts hinzuzufügen.

Wem gehört er Strandweg 3.0

Im letzten SteU wurde erneut über die Eigentumsverhältnisse am Strandweg berichtet. Herr Dr. Höppner führte aus, dass der Strandweg nach dem aktuellen Stand seiner Nachforschungen zum See und damit dem Land gehört. Damit scheint sich die Vermutung zu bestätigen, die ich bereits in meinem Beitrag vom 11. März 2015 (wegen der historischen Bilder nicht nur lesens-, sondern auch sehenswert) geäußert habe.
Leider gab es in der Vergangenheit bereits leichtfertige Äußerungen aus der Verwaltung, dass der Strandweg vermutlich der Bahn gehören würde. Eine Pachtzahlung für den Strandweg oder ein Verkauf durch die Bahn, von dem bereits die Rede war, wäre für die Stadt sehr teuer geworden.
Daher habe ich in der Sitzung den Sachstand, den Herr Dr. Höppner vorgetragen hat, noch einmal wiederholt und ausdrücklich unterstrichen, damit hier keine kostenspieligen Mißverständnisse aufkommen können.

Sobald die Eigentumsverhältnisse endgültig geklärt sind, werde ich mich für einen promenadenähnlichen Ausbau des Teilstückes vom Seeprinz bis zur Marktbrücke einsetzen.

Bootshalle und Berichte

Heute tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU). Wesentliche Inhalte waren die Berichte der Verwaltung und der Bebauungsplan „Südliche Eutiner Straße“.

Die für mich wesentlichen Punkte aus dem Bericht er Verwaltung

1. Der Planungsverband Seewiesen tagt am 10. November 2015 um 1900 im Rathaus in Plön. Im Vorfeld gibt es am 20. Oktober ein internes Planungsgespräch mit Bürgermeister Koch, Bürgervorsteher Krüger, dem Planungsbüro und dem Investor.

2. In Stadtheide hat es erneut illegale Rückschnitte an dem Gehölzen gegeben, die als Ausgleichsfläche angelegt wurden. Obwohl es sich dabei um eine Straftat handelt, hat die Verwaltung auf eine Strafanzeige verzichtet, da sie eine Täterermittlung für unwahrscheinlich hält.

3. Lärmschutz an der B 76. Die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren sollen bis Ende des Jahres vervollständigt sein und an die Planfeststellungsbehörde weritergeleitet werden. Die weitere Bearbeitung erfolgt im Rahmen verfügbarer Ressouren, die spätere Umsetzzung der Maßnahme im Rahmen verfügbarer Finanzmittel. Auf gut Deutsch: es wir noch dauern.

Der SteU hatte beschlossen, für den Bereich südliche Eutiner Straße einen Bebauungsplan aufzustellen, um die bauliche Entwicklung in dem Bereich zukünftig zielgerichtet steuern zu können. Anlaß für Aufstellung des Bebauungsplanes war die Absicht des Plöner Segelvereins (PSV), parallel zur Eutiner Straße eine Bootshalle zu errichten. Mit der Bootshalle in der geplanten Höhe würde die Sicht von einem Teil der Eutiner Straße auf den Plöner See verbaut.
In mehreren Gesprächen zwischen dem PSV und der Stadt wurde versucht, Kompromisslösungen zu finden. Die vorangegangenen Gespräche, das letzte am gestrigen Tag, verliefen ergebnislos.

Nach meiner Auffassung ist die Frage, ob das B-Plan-Verfahren weitergeführt wird, ohnehin nicht an die Frage gebunden, ob es eine außerplanmäßige Einigung mit dem PSV gibt. Es ist wichtig, die Entwicklung im gesamten Planungsbereich im Sinne der Stadt zu steuern. Auch auf den Nachbargrundstücken könnten früher oder später Vorhaben geplant werden, die den Entwicklungszielen der Stadt zuwiderlaufen. Aus diesem Grunde ist die Fortführung des B-Plan-Verfahrens aus meiner Sicht ohnehin unumgänglich. Da das Verfahren ergebnisoffen geführt wird, ist es auch später möglich, mögliche Einigungslösungen mit dem PSV in den Plan einzuarbeiten.

Zu meinem Erstaunen haben auch die Vertreter der CDU für die Fortführung des B-Plan-Verfahrens gestimmt. In den vergangenen Sitzungen hatte ich bislang den Eindruck gewonnen, dass sie der Aufstellung eines Bebauungsplanes eher skeptisch gegenüberstehen.

Seewiesen im Plöner Rundblick

Die FWG gibt in regelmäßigen Abständen die Zeitung “Plöner Rundblick” heraus, mit der sie ihre Arbeit darstellt. In der Aktuellen Ausgabe berichtet sie u.a. über die Abstimmung zur Auflösung des Planungsverbandes Seewiesen in der letzten Ratsversammlung.

Die FWG hat in der Facebookgruppe “Plöner Runde” auf das Erscheinen des Rundblickes hingewiesen. Es ist nicht ungeschickt, in sozialen Foren wie Facebook auf die eigene Arbeit hinzuweisen und dort Informationen zu verlinken. Ich tue das auch. Es erhöht die Leserzahlen, birgt aber auch die Gefahr, dass dort kommentiert wird.
Das habe ich getan. Hier mein Kommentar für alle, die ihn nicht auf Facebook lesen können, weil sie sich nicht in die Arme des Datenkraken begeben haben:

Leider gibt der Seeblick die Darstellung zu den Seewiesen die Argumente, die gegen die Seeweisen sprechen, nur sehr verkürzt wider.
Es wird wird verschwiegen, dass die demographische Entwicklung dazu führen wird, dass mit den Seeweisen ein Überangebot entsteht, das der Stadt und den Bürgerinnen und Bürgern in 15 bis 20 Jahren teuer zu stehen kommt.
Der Landschaftsschutz, der durch das Projekt massiv beinträchtigt wird, wird mit keinem Wort erwähnt.
Vor allem wird auch nicht erwähnt, dass die zuständigen Fachbehörden bei Kreis und Land dem Projekt sehr kritisch gegenüberstehen.
Obwohl eine gut lesbare Stellungnahme eines Juristen aus den Reihen der FWG vorlag, in der ausgeführt wurde, aus welchen verwaltungsrechtlichen Gründen eine Realisierung der Seewiesen unwahrscheinlich ist, hat die FWG mehrheitlich für das Vorhaben gestimmt.
Ich bleibe dabei, Seewiesen ist eine Verschwendung von Arbeitszeit und Geld der Plöner Bürgerinnen und Bürger. Und Rathjensdorf hat bislang keinen Pfennig dazugezahlt.

Bootshalle gegen Wanderweg

Morgen wird der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU)  tagen. Dabei wird es im wesentlichen um das Thema Bebauungsplan 16a “südliche Eutiner Straße” gehen. Die Verwaltung schlägt vor, auf Basis des städtebaulichen Konzeptes ein Planungsbüro zu beauftragen, den Bebauungsplan zu entwickeln.

Auslöser für die Planung ist die Absicht des Plöner Segelvereines (PSV), auf dem Grundstück eine Bootshalle zu errichten. Der Segelverein hatte im November 2013 einen entsprechenden Bauvorbescheid beantragt.

Im SteU stießen diese Pläne auf Ablehnung, weil das geplante Gebäude durch seine Länge und Höhe den Blick von der Eutiner Straße auf den großen Plöner See verstellen würde. Dies liefe den Absichten des Ausschusses entgegen, die “Erlebbarkeit” des Plöner Sees zu verbessern. Es wurde schon immer, auch von der CDU, die sich jetzt hinter die Pläne des PSV stellt, beklagt, dass man in Plön von fast keiner Stelle aus auf einen See sehen kann, obwohl Plön von Seen umgeben ist.

Daher wurden die alte Absicht, für den Bereich Eutiner Straße einen  Bebauungsplan aufzustellen, wieder aufgegriffen. Mit ihm soll die geamte Entwicklung im Bereiches der Eutiner Straße gesteuert werden. In Verbindung damit wurde eine Veränderungssperre beschlossen. Das führte beim Vorstand des PSV zu Unmut, der seine Baupläne erst einmal auf Eis legen mußte.

Bei der Bewertung muß man berücksichtigen, dass sich der Charakter der Eutiner Straße in den letzten Jahrzehnten erheblich geändert hat. Früher war sie eine reine Durchgangstraße. Nach dem Bau der innerörtlichen Umgehung ist sie die Hauptverbindung für Fußgänger und Radfahrer aus den östlichen Stadtvierteln zur Innenstadt. Darüber hinaus ist sie mit ihrem Angebot an Parkplätzen und Gastronomie für den Fremdenverkehr von Bedeutung. Setzt der PSV die Bebauung wie geplant um, würde von dem Streckenabschnitt der Eutiner Straße, von dem aus man das Wasser sehen kann, ein erheblicher Anteil verloren gehen.

Das Argument, dass man den See ohnehin nicht mehr sehen kann, weil die Hecke so hoch sei, ist dabei unerheblich. Herr Dr. Lorenzen wies während der Einwohnerfragestunde in der letzten Ratsversammlung darauf hin, dass der PSV die Hecke erst in den letzen zwei Jahren so hoch wachsen ließ. Er vermutete, dass dies in der Absicht erfolgte, um zu argumentieren, dass die Sicht wegen der Hecke ohnehin nicht gegeben sei, also warum müsse man dann wegen der Bootshalle einen teuren Bebauungsplan erstellen. Er bat, nicht auf diesen Trick hereinzufallen.

Der SteU sieht aber sehr wohl die Berechtigung des Anliegens des PSV, sich weiter zu entwickeln. Die Umkleide und Sanitärräume entsprechen nicht mehr den Standards, der Bedarf für ein zeitgemäßes  Regattabüro und einen Jugendraum ist unumstritten. An der Frage, ob die Optimisten-Jollen aufgetakelt in einer Halle stehen müssen, scheiden sich allerdings die Geister.

Um zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen wurden verschiedenen Alternativen für den Standort der Bootshalle entwickelt. Als weitere Option wurde vorgeschlagen, den Strandweg über das Gelände des PSV bis zum Fischereibetrieb fortzuführen und in Verbindung damit die Bootshalle wie vom PSV geplant zu errichten. Bei dieser Lösung wäre die Erlebbarkeit des Sees nicht nur erhalten, sondern sogar verbessert worden.
In der Öffentlichkeit wurde dieser Lösungsansatz gelegentlich als erpresserisch dargestellt.
Darüber hinaus wurde das persönliche Verhältnis zwischen dem Vereins- und des Ausschußvorsitzenden thematisiert, das als belastet gelten kann.
Nach meiner Einschätzung trifft das zu, ist aber nicht von entscheidender Bedeutung.

Hinzu kommt auch, dass der Erbbauvertrag mit dem PSV in wenigen Jahren ausläuft und dann neu verhandelt werden muß.

Der PSV ist einer der größten Plöner Vereine. Er stellt sein Gelände für das Stadtbuchtfest zur Verfügung und ist regelmäßig Veranstalter für Deutsche- und Europameisterschaften. Er ist damit von Bedeutung für das soziale Leben in der Stadt und auch für den Tourismus. Aus meiner Sicht ist sein Bestreben ebenso berechtig wie das Bestreben des Ausschusses, den freien Blick auf den See für die Fußgänger, Radfahrer und Sommergäste zu erhalten.

So wie es sich für mich darstellt, ist die Situation völlig verfahren. Einer Weiterführung des Strandweges über das Vereinsgelände werden die Mitglieder des PSV mit Sicherheit nicht zustimmen. Es wäre das AUS für das Vereinleben in der bisherigen Form. In Folge dürfte aber auch klar sein, dass es den Bau der Bootshalle in der vom PSV geplanten Form so vermutlich nicht geben wird. Es wäre aus meiner Sicht auch nicht in Ordnung, den auslaufenden Erbbauvertrag als Druckmittel einzusetzen. Da zu vermuten ist, dass auch der SteU, der immerhin das öffentliche Interesse vertritt, an seinen Zeilvorstellungen festhalten wird.
Nach meiner Einschätzung wird dass Bebauungsplanverfahren weitergeführt. Das wäre auch konsequent, weil es dem Ausschuß letztendlich um die geordnete Entwicklung des gesamten Bereiches geht.

Seewiesengewurstel geht erst mal weiter

Die Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt, den Planungsverband Seewiesen aufzulösen, ist heute in der Ratsversammlung zurückgewiesen worden. Bei 11 Stimmen für den Antrag und 11 Gegenstimmen gilt der Antrag aufgrund der Verfahrensregeln als abgelehnt.

Damit geht das bereits 10-jährige Gewurstel um das Neubauprojekt des ehemaligen Schatzmeisters der rechtspopulistischen Partei „Rechte Mitte Heimat Hamburg“ sowie der Kommunen Plön und Rathjensdorf weiter, obwohl bei realistischer Einschätzung keinerlei Aussicht auf eine Realisierung des Baugebietes besteht. Bemerkenswert ist vor allem, dass sich die Ratsversammlung über die klare Empfehlung des Fachausschusses hinweggesetzt hat. Das kann nach meiner Ansicht nur bedeuten, dass bei der Entscheidung andere Gründe als fachliche Gründe eine Rolle gespielt haben müssen. Diese Meinung habe ich in meinem Redebeitrag auch so zum Ausdruck gebracht.

Ich habe eine namentliche Abstimmung beantragt, damit die Wählerinnen und Wählern wissen, welche Kolleginnen und Kollegen für diese Entscheidung verantwortlich sind:

Hr. Ewers (FWG)
Hr. Hagen (CDU)
Fr. Killig (FDP)
Hr. Krüger (CDU)
Fr. Lindenau (CDU)
Hr. Melzer (CDU)
Hr. Plischka (CDU)
Fr. Schwalbe (CDU)
Hr. Seligmann (FWG)
Hr. Thomsen (CDU)
Hr. Zender (CDU)

An dieser Stelle ein ausdrückliches Danke an die FWG Fraktion, die diese Forderung aufgegriffen hat. Als Fraktionsloser kann ich den Antrag gem. Geschäftsordnung eigentlich nicht stellen.

Weitere Info zum Thema und zu den anderen Tagesordnungspunkten der Ratsversammlung in späteren Beiträgen, da ich jetzt noch schnell einen Geburtstagskuchen backen muß.

“Busche II” für Kiel und Plön

Das Thema Bahnverbindung Kiel – Lübeck hat es heute auf die Titelseite der KN gebracht. Dank des gemeinsamen Vorgehens der Bürgermeister von Ascheberg, Plön und Preetz wird die Entscheidung über den zukünftigen Fahrplan noch einmal überprüft. Die Vorteile einer schnellen und zeitgemäßen Verbindung zwischen den Großstädten, die der Kieler Oberbürgermeister hervorhebt, sind klar. Praktisch geht es um eine Fahrzeitverkürzung von 10 Minuten. Sie kommt 9000 Pendlern zu Gute.
Bliebe es bei den bisherigen Planungen, ginge der Fortsschritt aber zu Lasten von über 50000 Pendlern auf dem Streckenabschnitt Kiel – Plön. Für Plön würde die bestehende Planung bedeuten, dass der , regelmäßige Halbstundentakt der Bahn nicht mehr gehalten wird. Dies würde die Bahn für Pendler erheblich unatraktiver machen. Weil Plön nach der geplanten Umstellung kein Knotenpunkt mehr wäre, würden die Züge zu unterschiedlichen Zeiten eintreffen und abfahren. Eine Abstimmung des Busverkehrs auf die neuen Zeiten wäre mit weiteren Nachteilen für die Fahrgäste verbunden.
Die Bedeutung eines gut ausgebauten und leistungsfähigen  öffentlichem Personennahverkehrs für die Entwicklung und die Zukunftsfähigkeit einer stabilen Stadtentwicklung solle nicht unterschätzt werden. Daher setze ich mich auch nachdrücklich dafür ein.
Mit dem alternativen Fahrplanmodel „Busche II“ liegt jetzt ein Entwurf vor, mit dem eine Fahrzeitverkürzung auf der Strecke Kiel – Lübeck erreicht werden kann und der weiterhin eine regelmäßige Versorgung des Umlandes gewährleistet. Er wird daher von den drei Bürgermeistern unterstützt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hat sich ebenfalls für diesen Entwurf ausgesprochen und damit die Position von Herrn Bürgermeister Paustian unterstützt.
Auch für Kiel sollte die vernünftige Anbindung an das Umland einen mindestens ebensohohen Stellenwert haben wie die fünf Minuten schnellere Anbindung an die Hansestadt Lübeck.

B-Plan Gerberhof. Einen Schritt voran

Dem Auslegungsbeschluß für die Änderung des Bebauungsplan “Am Gerberhof” wurde heute zugestimmt.

Meine wiederholt geäußerte Forderung nach stehenden Fensterformaten und Lochfassaden wurde im Entwurf der B-Planänderung berücksichtigt. Die Umsetzung der Forderung nach rotem Backstein fehlte. Ich habe mich diesbezüglich aber nicht geäußert, da die Festsetzungen für alle Gebäude im Planbereich gelten und ich mir für die Straße am Schwanensee auch andere Lösungen vorstellen kann.

Die heute erhobene Forderung der FWG, eine CO2 neutrale Heiz- und Wärmeanlage (Nahwärmenetz oder vergleichbar) für dieses innerstädtische Neubaugebiet zu realisieren, unterstütze ich in vollem Umfang. Allerdings hätte die Berücksichtigung im laufenden Verfahren jetzt zu weiteren Verzögerungen geführt, wie auch die TL 30 zutreffend darstellte. Der Investor zeigte sich diesem Wunsch gegenüber aber offen.
Ich könnte mir gut vorstellen, dass unsere Stadtwerke ein solches Netz betreiben, es sind aber auch andere Lösungen denkbar.

Herr Dr. Erdmann von der FWG setzte sich nachdrücklich für eine Zweigeschossigkeit
des Neubaus Lübecker Straße 9 ein. Er befürchtet, dass die vorgesehene Dreigeschossigkeit zu wuchtig ist und das historische Straßenbild in der Lübecker Straße stören wird.

Diese Befürchtung halte ich nicht für völlig unbegründet. Ich habe mich dafür eingesetzt, den Entwurf der B-Planänderung mit einer Passage zu ergänzen, in der ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass sich die Fassade des Neubaus Lübecker Straße in das historische Straßenbild einfügen muß. Mein Antrag wurde mit sieben Ja-Stimmen und einer Enthaltung angenommen. Dafür möchte ich mich bei meinen Kolleginen und Kollegen ausdrücklich bedanken.

Ich lehne Gewerbeflächen im neu zu schaffenden “Gänsemarktviertel” nach wie vor ab, habe aber darauf verzichtet, das Thema anzusprechen, da sich hierfür keine Mehrheit finden wird. Die geplante Verkehrsführung wird nach meiner ersten Einschätzung zu einer so isolierten Lage dieser Gewerbeflächen führen, dass der negative Einfluß auf die Geschäftswelt in der Fußgängerzone nicht mehr so gravierend sein wird.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wird in den kommenden Wochen öffentlich ausgelegt, so dass Bürgerinnen und Bürger ihre Anregungen und Bedenken äußern können, die dann im nachfolgenden Bearbeitungsgang abgewogen werden.

Ich unterstütze das Vorhaben, weil ich die Schaffung von hochwertigem innerstädtischen Wohnraum aus Gründen der Stadtentwicklung für wichtig und richtig halte.

Bericht zur Potentialanalyse

Heute tagte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt. Routinemäßig ist das Protokoll der letzten Sitzung der Tagesordnungspunkt 2.
In der letzten Sitzung hattte ich demGutachter der Innenraumentwicklungspotentialanalyse eine Frage gestellt und gebeten, meine Frage und seine Antwort zu Protokoll zu nehmen. Das ist nicht erfolgt. Daher habe ich heute unter dem routinemäßigen Tagesordnungspunkt 4 einen Bericht abgegeben, den ich nachflogend veröffentliche:

Bericht zum Thema Innenentwicklungspotentialanalyse

Die Innenraumentwicklungspotentialanalyse (im Folgenden Potentialanalyse genannt) für Plön wurde in der Sitzung vom 24. Juni 2015 präsentiert. Sie baut auf den Entwurf der Potentialanalyse auf, die den Mitgliedern des SteU am 28. April 2015 vorgestellt wurde.

Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, das Thema von der Tagesordnung der Sitzung des SteU vom 24. Juni 2015 zu nehmen und heute zu beraten, um den Fraktionen Zeit zu geben, sich mit der Potentialanalyse zu befassen, hätte dem Vorgehen entsprochen, das im Workshop am 28. April 2015 vorgestellt wurde.

Weil dieser Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zurückgezogen wurde, möchte ich an dieser Stelle zu den wesentlichen Änderungen zwischen dem Entwurf und der öffentlich vorgestellten Potentialanalyse berichten:

Maßgeblich für die Berechnung des Bedarfes sind der Mikrozensus 2011 und die Wohnraumentwicklungsanalyse der Landrätin des Kreis Plön. Ausgehend von der Wohnraumentwicklungsanalyse des Kreises wird der Bedarf für Plön mit 130 Wohneinheiten bis zum Jahr 2030 angegeben.

Im Entwurf der Potentialanalyse wurde ein ausreichendes Potential an freien Bauflächen ermittelt, das im Wesentlichen in die Potentialanalyse übernommen wurde. Ausgehend von dieser Anzahl von möglichen Baugrundstücken wurden im Entwurf noch zwei Varianten betrachtet:

1. Die Entwicklung des Innenraumpotentiales mit zurückhaltender Innenentwicklungsförderung.
Dabei wurde davon ausgegangen, dass bei dieser Variante lediglich 25% des vorhandenen Potentials bebaut wird.
Im Ergebnis reicht das vorhandene Potential aus, um den Bedarf zu decken.

2. Die Entwicklung des Innenraumpotentiales mit offensiver Innenentwicklungsförderung.
Dabei wird davon ausgegangen, dass bis zu 50% des vorhandenen Potentials bebaut werden können.
Im Ergebnis reicht das vorhandene Potential aus, um weit mehr als den prognostizierten Bedarf zu decken.

Die am 26. Juni 2015 vorgestellte Potentialanalyse verzichtet auf die Darstellung einer offensiven Innenentwicklungsförderung und enthält stattdessen – und abweichend vom Entwurf – die Empfehlung für die Entwicklung eines Neubaugebietes im Außenbereich mit 20 – 30 Wohneinheiten.

Seit 2011 wurden bereits 80 Wohneinheiten im Innenbereich geschaffen, und zwar ohne jegliche Innenentwicklungsförderung. Das rechtfertigt die Annahme, dass bei einer offensiven Innenentwicklungsförderung durchaus mehr als 25 % des Potentiales entwickelt werden kann.

Die grundlegend unterschiedlichen inhaltlichen Aussagen des Entwurfes vom 28. April 2015 und der am 24. Juni 2015 vorgelegten Potentialanalyse berechtigen nach meiner Meinung zu der Frage, warum der Gutachter die inhaltliche Aussage des Entwurfes der Potentialanalyse so gravierend geändert hat. Sie berechtigen auch zu der Frage, ob jemand an ihn herangetreten ist, um den Entwurf entsprechend abzuändern.

Die letzte Frage habe ich ihm bereits in der Sitzung des SteU am 24. Juni 2015 gestellt.
Seine Antwort war: „Keiner“. Ich bat darum, die Frage und die Antwort im Protokoll der Sitzung festzuhalten. Dies ist trotz meiner ausdrücklichen Bitte nicht erfolgt.

Hierzu kann die Frage gestellt werden, ob es sich um eine einfache Fehleistung handelt oder ob bewußt versucht wird zu verhindern, dass kritische Nachfragen und Bemerkungen aktenkundig gemacht werden.

Abschließend bleibt festzustelen, dass bei der Erstellung der Potentialanalyse bewußt darauf verzichtet wurde, diese mit den Fachbehörden des Kreises abzustimmen. Das ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, nach meinem Kenntnisstand aber in anderen Fällen üblich und sinnvoll.

Im Takt bleiben mit Bahn und Bus!

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) ging es auch um das Thema Bahnverbindung Kiel-Plön-Lübeck. Diese Frage ist für Plön durchaus wichtig. Der jetzige 30 Minuten Takt ermöglicht nicht nur eine hervorragende Anbindung an die Landeshauptstadt, wie die Zunahme der Fahrgastzahlen zeigen, sondern auch eine gute Abstimmung mit dem innerörtlichen Busverkehr.

Wenn es nach den Plänen der Landesregierung geht, soll die Bahnverbindung zwischen Kiel und Lübeck ab 2017 so umgestellt werden, dass die Fahrzeit zwischen den beiden größten Städten des Landes auf unter eine Stunde sinkt. Die direkte Folge wäre, dass Plön den 30 Minuten Takt verliert und die Züge zu unregelmäßigen Zeiten halten. Das hätte auch Auswirkungen auf die Fahrpläne der Zubringerbusse.

Die Frage ist also: Was ist für die Landesregierung wichtiger: Die Beschleunigung der Verbindung zuwischen Kiel und Lübeck um ein paar Minuten oder die Erhaltung einer guten Versorgung des ländlichen Raumes?

Für ist die gute Versorgung des ländlichen Raumes vorrangig, auch als Standortfaktor für Plön.
Allein wenn man sich die Fahrgastzahlen ansieht, dann verkehren auf den Strecken Plön – Kiel sowie Eutin – Lübeck bei weitem mehr Fahrgäste als zwischen Lübeck und Kiel. Schon deshalb wäre es sinnvoll, den Fahrplan am Bedarf der überwiegenden Mehrheit der Bahnnutzer und -nutzerinen zu orientieren.

Auf eine gemeinsame Initiative der Bürgermeister von Preetz, Plön und Ascheberg hin ist nun Bewegung in die Sache gekommen. Ein Fahrplan mit der Bezeichnung „Busche II“ ermöglicht die Reduzierung der Fahrzeit zwischen Kiel auf 1 Stunde 4 Minuten unter Beibehaltung des 30-Minuten Taktes für Plön und Preetz sowie die Möglichkeit zur späteren Realisierung eines 30-Minuten Taktes für Ascheberg. Es wäre für unsere Region ein Gewinn, wenn sich die Landesregierung entschließen könnte, diese Lösung zu unterstützen und einen entsprechenden Bahnverkehr zu „bestellen“.

Zahlenwerk Seewiesen

Vor kurzem wurde ich darauf angesprochen, dass die Zahlen in der Presse über die Innenraumpotentialanalyse, die in der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt präsentiert wurde, nur sehr schwer verständlich wären.

Ich versuche es einmal in Kürze:

Ausgehend von den Ergebnissen der Volkszählung 2011 (Mikrozensus) und der Kleinräumigen Wohnraumanalyse (2014) wurde für Plön bis zum Jahr 2030 ein zusätzlicher Bedarf von 130 Wohneinheiten (WE) festgestellt.

Seit 2011 wurden in Plön bereits 80 Wohneinheiten fertiggestellt, so dass rechnerisch nur noch ein Bedarf für zuätzlich 50 Wohneinheiten bis 2030 besteht. Das hat der Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt nachvollziehbar vorgerechnet.
Diese vergleichsweise einfache Überschlagsrechnung wird in der Innenraumpotentialanalyse nicht berücksichtigt und stellt damit deren gesamte Glaubwürdigkeit in Frage.

Stattdessen geht die Potentialanalyse auch im Jahr 2015 noch von einem Bedarf von zusätzlichen 130 Wohneinheiten aus.

In der Analyse wird von der Annahme ausgegangen, dass der Bedarf zu ca. 60% durch Mehrfamilienhäusern und zu ca. 40% durch Einfamilienhäusern gedeckt werden sollte (rechnerisch 78 WE bzw. 52 WE). Es handelt sich um eine Annahme, weil die Grundlagen für eine plausible Begründung fehlen, wie im Dokument ehrlicherweise angemerkt wird.

Die Innenraumpotentialanalyse weist schlüssig nach, dass der Bedarf für Wohneinheiten in Mehrfamilienhäuser aus dem vorhandenen Potential bis 2030 gedeckt werden kann, auch ohne neues Planungs- bzw. Baurecht zu schaffen.

Für Wohneinheiten in Einfamilienhäuser werden 113 Potentialflächen ermittelt, auf denen nach derzeit gültigem Recht gebaut werden dürfte. Die Analyse geht davon aus, daß 25% der Flächen realistisch bis 2030 entwickelt werden können. Das wären 28 Wohneinheiten.

Damit wäre noch Baurecht für 24 Wohneinheiten zu schaffen, um den gesamten Bedarf von 52 Wohneinheiten in Einfamilienhäusern vollständig zu decken. Es wurde Potentialflächen für weitere 100 Wohneinheiten festgestellt, für die durch die Erstellung von Bebauungsplänen Baurecht geschaffen werden kann. Wenn auch hier die Realisierungsquote mit nur 25% angesetzt wird, wären das weitere 25 Wohneinheiten.

Zusammenfassend stellt die Potentialanalyse fest, dass der Bedarf für Einfamilienhäuser grundsätzlich aus dem vorhandenen Potential gedeckt werden kann.

Die 25% Realisierungswahrscheinlichkeit ist die Variante, die voraussichtlich realisierbar ist, ohne dass die Stadt sich bemüht, eine eigenen „Mobilisierungsstrategie“ zu entwickeln.

Die Variante mit einer Mobilisierungsstrategie, mit der sich deutlich höhere Realisierungswahrscheinlichkeiten erreichen lassen, wird nicht mehr betrachtet. Das ist verwunderlich, weil es bereits erfolgreiche “Best Practice” Beispiele gibt. Bei Auswahl dieser Variante wäre der Bedarf mehr als gedeckt. Warum diese Variante in dem Dokument, das dem Ausschuß vorgelegt wurde, nicht mehr berücksichtigt war, erschließt sich mir nicht. Im Arbeitsentwurf war sie noch enthalten.

Der Kunstgriff, über die eigentliche Fragestellung einer Potentialanalyse hinaus noch den Bedarf für ein Neubaugebiet mit 20-30 zusätzliche Wohneinheiten in den Raum zu stellen, ist faktisch nur möglich, wenn man sich auf die niedrigst mögliche Realisierungsquote beschränkt; so wie es hier geschenhen ist.

Beide Umstände berechtigen aber durchaus zu der Frage, ob hier nicht eine interessengeleitete Einflußnahme stattgefunden haben könnte.

Mittlerweile dürfte klar sein, dass es mit der politischen Mehrheit für die Seewiesen eng wird. Nur die CDU steht noch hinter dem Investor.
Früher hieß es mal: Seewiesen nur mit See. Da es keinen See geben wird, hätte das Projekt schon beendet sein sollen. Zumindest, wenn man sich ab und an Gedanken um seine Glaubwürdigkeit machen würde.
Soweit ich mich erinnere hieß es auch, wir machen das Projekt nur, weil wir alle dahinter stehen. Das ist mittlerweile auch nicht mehr der Fall. Trotzdem wird an den Seewiesen weitergetüftelt.
Um gegenüber dem Partner Rathjensdorf Klarheit zu schaffen, soll  in der Ratsversammlung im September über das Verbleiben Plöns im Planungsverband abgestimmt werden. Wenn es keine Mehrheit mehr gibt, wäre das das Aus für dieses überflüssige Projekt.
Wenn nicht, wird das ohnehin zum Scheitern verurteilte Projekt die Verwaltung weiter unnötig beschäftigen und langsam vor sich hinsiechen.

Seewiesen, vielleicht, irgendwie, ein bisschen, oder doch nicht?

Die Diskussion zum Thema Innenentwicklungspotentialanalyse (kurz: Potantialanalyse) hat den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt gestern bewegt.

Die Kernaussage der Potentialanalyse ist, dass bis 2030 ein Bedarf an 130 Wohneinheiten besteht, der im Innenbereich gedeckt werden kann.
Ergänzende Aussagen zur Raumordnung, die in einer Potentialanalyse nichts zu suchen haben, dienen nach meiner Auffassung dazu, das zum Scheitern verurteilte Neubauprojekt Seewiesen doch noch irgendwie über die Runden zu retten.

Bündnis 90 / Die Grünen hatte beantragt, den Tagesordnungspunkt zu schieben, da noch keine Gelegenheit bestand, das vorgelegte Dokument in der Fraktion zu besprechen. Ein richtiger Ansatz. Leider war der Gutachter aus Hamburg angereist, um seine Arbeitsergebnisse vorzustellen. So ließ sich der Ausschuss breitschlagen, den Tagesordnungspunkt dennoch abzuhandeln.

Die Potentialanalyse ist zwingend vorgeschrieben, das es der Wille der Landesregierung ist, dass die Entwicklung von Wohnraum im Innenbereich und nicht auf der grünen Wiese (im Außenbereich) erfolgt. Nur wenn nachgewiesen ist, dass das Potential für Wohnraumentwicklung im Innenbereich nicht ausreicht, um den Bedarf zu decken, kann im Außenbereich gebaut werden.

Die Potentialanalyse war notwendig geworden, weil die Stadt Plön und die Gemeinde Rathjensdorf das Neubauprojekt Seewiesen im Außenbereich realisieren wollen. Die Potentialanalyse steht also in einem direkten Zusammenhang mit dem Neubauprojekt Seewiesen. Alle anderen Aussagen wie „das ist eine grundsätzliche Analyse, nicht pro oder contra Seewiesen“ sind nach meiner Meinung Nebelkerzen, mit denen die unterschwellige Aussage „pro-Seewiesen“ verschleiert werden soll.

Auch die Ausage, dass eine spätere Entwicklung von Neubaugebieten im Außenbereich nicht möglich ist, wenn die von mir kritisierten Passagen aus der Potentialanalyse gestrichen werden, sind nach meiner Meinung falsch und eine Irreführung des Ausschusses.

Die Kernaussage der Potentialanalyse ist, dass bis 2030 ein Bedarf an 130 Wohneinheiten besteht, der im Innenbereich gedeckt werden kann. Der Ausschußvorsitzende Bernd Möller führte dazu aus, dass der Bedarf auf der Prognose von 2011 berechnet wurde, seither aber bereits 80 Wohneinheiten geschaffen wurden. Damit würde der rechnerische Bedarf also nur noch 50 Wohneinheiten betragen. Die Herr Melzer (CDU) erwähnte, dass die CDU den Entwurf sorgfältig geprüft hat. Sie ist der Ansicht, daß von den angeführtem Potential nur 25% umsetzbar ist. Herr Möller stellte fest, dass das genau der Ansatz ist, der in der Potentialanalyse zu Grunde gelegt wurde.
Damit dürfte das Ergebnis der Potentialanalyse unstrittig sein. Es lautet:
„Für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern kann der Bedarf von 70 bis 80 Wohnungen zum Großteil durch das relativ konkrete Projekt am Gerberhof mit ca. 45 neuen Wohnungen abgedeckt werden. Für den „Restbedarf“ von 25 – 35 WE sind im Innenbereich auf planungsrechtlich bebaubaren Flächen mittelfristig darstellbar.“
Grundsätzlich kann zusammenfassend zwar der prognostizierte Bedarf für Einfamilienhäuser innerhalb der ermittelten Potenzialflächen abgedeckt werden, …“

Damit ist klar, daß es keinen fachlich zu begründenden Bedarf für das Neubaugebiet Seewiesen gibt.

Wer oder was den Gutachter bewegt hat, die klare Aussage durch raumplanerische Aussagen zu ergänzen, die auch nach seiner eigenen Aussage überflüssig sind („im Grunde genommen hätte der erste Satz gereicht“), erschließt sich mir auch nach seinen Ausführungen nicht. Seine eher positive Aussage zu einem Neubaugebiet mit 20 – 30 Einfamilienhäusern: “können jedoch weitere, geringfügig Entwicklungsoptionen einer zusammenhängenden Neubaufläche sinnvoll sein.“ ist nach meiner Meinung so vorsichtig (also schwammig) formuliert, dass man den Eindruck gewinnen kann, er würde nicht hinter dieser Aussage stehen. Zumindest klingt es nach meiner Meinung danach, dass hier eine Formulierung gesucht wurde, mit der man später jede Verantwortung von sich weisen kann. Auch die Formulierung „Eine solche Außenentwicklung kann und muss nicht im Widerspruch zu den oben benannten Bestrebungen der Innenentwicklung stehen bzw. diese beeinträchtigen.“ ist sehr vorsichtig abgefaßt. Zu einer klaen Aussage: … steht nicht im Widerspruch …“ konnte der Gutachter sich offenbar nicht durchringen.
Ich habe in meinem Berufsleben viele Vorlagen gesehen, mitgezeichnet und selber geschreiben. Daher glaube ich beurteilen zu können, wie Aussagen aussehen, die aus persönlicher Überzeugung geschreiben wurden und wie Aussagen aussehen, die aufgrund vorgefasster Entschlüsse angefertigt wurden. Es ist meine Überzeugung, dass diese Formulierungen zu möglichen Neubaugebieten, die im Entwurf der Potentialanalyse noch nicht enthalten waren, nachträglich veranlaßt wurden, um die Potentialanalyse in Richtung Seewiesen zu „trimmen“.

Der Gutachter beantwortete meine Frage, wer auf ihn zugekommen ist, um die Potentialanalyse entsprechend abzufassen mit: „Keiner“. Ich habe gebeten, das in das Protokoll aufzunehmen. Es soll später keiner sagen können, niemand habe etwas gewußt.

Befürchtung wahr geworden.

In meinem Beitrag vom 7. Juni habe ich die Befürchtung geäußert, dass es einer Fraktion bei der Verschiebung der Besprechung der Innenraumpotentialanalyse darum ging, Zeit zu schinden, um sich zurechtzulegen, wie das Gutachten verändert werden muß, um das Baugebiet doch noch umzusetzen.

Das Gutachten liegt jetzt vor. Und abweichend von der Aussage des Entwurfes, der das Potential im Innenbereich als ausreichend bewertete, kommt der Abschließende Entwurf zu dem Ergebnis, daß 20 – 30 Bauplätze im Außenbereich sinnvoll wären. Dazu wird noch die vorsichtige Entwicklung eines Gewerbegebietes empfohlen.

Mal abgesehen davon, dass derartige Aussagen zur Raumordnung nichts in einer Innenraumpotentialanalyse zu suchen haben, stelle ich mir unter Berücksichtigung der Plöner Verhältnisse die Frage: “Wer hat diesmal Einfluß auf das Ergebnis des Gutachtens genommen?”

Diese Frage werde ich auch heute abend im Ausschuß stellen.

Durchsetzung von Satzungen

Am vergangenen Mittwoch wurde im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt die Frage diskutiert, wer dafür zuständig ist, die Einhaltung von Satzungen zu überwachen.

Überrascht hat mich, daß hierzu ausgibig diskutiert wurde. Eigentlich hätte man eine klare Aussage der Verwaltung erwarten können.

Satzungen sind quasi örtliche Gesetze. Dazu gehören auch Bebauungspläne. Sie werden aus gutem Grund aufgestellt, weil die Selbstverwaltung damit zum Einen die Möglichkeit hat, die Stadtentwickluung zu steuern, zum Anderen dienen die Festsetzungen auch dem Nachbarschafts- und Umweltschutz.

Heraus kam, daß die Frage nicht so einfach zu beantworten ist. Für die Werbeanlagensatzung ist wohl das Ordnungsamt zuständig. Die Zuständigkeit für die Überwachung der Einhaltung von Bebauungsplänen soll bei der Bauaufsicht des Kreises liegen.

Ich habe dazu ein bisschen recherchiert. Nach meinem jetzigen Kenntnisstand ist die letzte Aussage nur zum Teil zutreffend. Die Zuständigkeit des Kreises beschränkt sich auf die Festsetzungen, die sich auf Bundesrecht beziehen. Die Überwachung der übrigen Festsetzungen fällt wohl in den Zuständigkeitsbereich unserer Verwaltung.

Nun kann man mit Sicherheit nicht verlangen, daß die Teamleiterin 30 ständig durch die Stadt geht und nach Verstößen sucht. Werden aber von Bürgerinnen und Bürgern Verstöße gemeldet, bleibt der Verwaltung nichts anderes übrig, als einzuschreiten, sofern sie zuständig ist.

Alles andere wäre in letzter Konsequenzwohl eine Dienstpflichtverletzung.Ich persönlich bin der Ansicht, daß Satzungen, wenn sie dann beschlossen werden, auch durchgesetzt werden müssen. Satzungen werden nicht ohne Grund beschlossen. Sind sie beschlossen, muß man ihre Einhaltung kontrollieren, ansonsten verliert man seine Glaubwürdigkeit. Diese Position habe ich auch im Ausschuß vertreten.Einigen Ausschußmitgliedern aus Stadtheide hat das – glaube ich – nicht gefallen.

Für alle HSV – Fans verlinke ich noch einmal einen Fußballklassiker aus der Klamottenkiste:

https://www.youtube.com/watch?v=3vhoWfyn5yg

 

B-Plan “Gerberhof” kommt voran.

Das erste Highlight des SteU war, dass die Teamleiterin 30 sich wieder einmal – fälschlicherweise – als Bauamtsleiterin bezeichnet hat. Jeder, der den Plöner Verwaltungsaufbau kennt, weiß, dass das Bauamt mit der Umstrukturierung auf das Drei-Säulenmodell schon seit Jahren nicht mehr existiert. Frau Kricheldorff ist Leiterin des Team 30, nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Das Schwerpunktthema war der Tagesordnungspunkt 7, Bebauungsplan „Gerberhof“. Hierzu wurden zwei alternative Varianten vorgestellt, zum einen die bereits bekannte Variante mit den Mehrfamilienhäusern, zum anderen eine neue Variante, die eine Bebauung mit kleineren Häusern und den Giebeln zur Straße „Am Schwanensee“ hin vorsieht.

Variante 1 / Mehrfamilienhausbebauung
150429_Gerberhof_Variante _Eins_01_klVariante 2 / kleinteilige Bebauung
150429_Gerberhof_Variante _Zwei_02In der Diskussion zeichnete sich bereits eine Mehrheit für die Variante 2 ab. Herr Dr. Erdmann schlug vor, dass man das Gebäude Lübecker Straße 9, den „historischen Gerberhof“ mit einem Geschoß weniger zu planen, damit die Fassade sich besser ins Straßenbild einfügt, dafür aber im hinteren Bereich die Mehrfamilienhausbebauung zu ermöglichen, um die Rentabilität des Projektes zu erhalten und die Realisierung damit nicht in Frage zu stellen.

Im Zusammenhang damit griff Dr. Erdmann auch noch einmal das Thema Fassadengestaltung auf. Ich wiederholte anschließend meine schon öfter formulierten Minimalforderungen an die Gestaltung: Lochfassade, stehende Fensterformate, nach Möglichkeit roter Backstein.
Ein guter Architekt sollte es hinbekommen, dass auch die hinter einer solchen Fassade liegenden Wohnungen gut nutzbar sind.

Das nachfolgende Bild zeigt das Höhenprofil der Gebäude in der Lübecker Straße anhand eines Modelles.
150429_Gerberhof_Ansicht_Lübecker_Straße_klDie Fotomontage auf Basis des noch stehenden “historischen Gerberhof“ zeigt die Höhe und die Ausmaße des neu geplanten Gebäudes.

150429_Gerberhof_Ansicht_Lübecker_Straße_Fotomontage_klIm Verlaufe der Sitzung wurde wieder einmal bestätigt, dass die Gestaltungsfragen selbstverständlich im Bebauungsplan geregelt werden können. Rucksackwissen.

Das größte Problem ist nach wie vor die Erschließung einschließlich der Stellplatzsituation. Hierzu wird in Kürze eine Untersuchung an ein Fachbüro gegeben.

In der anschließenden Abstimmung sprachen sich die stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses für die Variante zwei aus.

Die Auslegung des Entwurfes für den Bebauungsplan soll noch vor den Sommerferien erfolgen. Um das verwaltungstechnisch hinzubekommen, muß die nächste Ratsversammlung den Beschluß fassen, diese Entscheidung an den Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt zu delegieren. Alternativ mußte die Entscheidung auf einer extra einzuberufenden Sitzung der Ratsversammlng getroffen werden.

Ich persönlich fand den Vorschlag von Dr. Erdmann sehr schlüssig und hätte auch gut mit der Mehrfamilienhausbebauung im hinteren Bereich leben können. Trotzdem trage ich die jetzige Entscheidung mit. Ich habe auch keine Zweifel, daß die Erschließung möglich ist. Schließlich funktionierte der Zuliefer- und Kundenverkehr zum ehemaligen Getränkemarkt “Stani” schon vor Jahrzehnten. Darüber hinaus gehe ich davon aus, daß die Müllabfuhr bereits heute die Häuser am Schwanensee anfährt und ich wüßte nicht, was sie davon abhalten sollte, auch den Müll des Neubaugebietes zu entsorgen. Nach meiner Überzeugung sind dies lösbare Detailfragen. Daher freue ich mich über den Nachdruck, mit dem die Entwicklung des Neubaugebietes jetzt zügig vorangetrieben wird. Innenstadtentwicklung, Verdichtung und  qualitative Verbesserung des  Wohnungsbestandes sind der richtige Weg.