Wirklich nur 3 Bauplätze in Rathjesdorf ?

Heute habe ich Einsicht in die Innenraumpotentialanalyse Rathjensdorf genommen. Sie liegt mittlerweile auch in der zuständigen Verwaltung vor. Diese Untersuchung war von der Landesplanung im Rahmen der Weiterarbeit des Planungsverband Seewiesen dringend empfohlen worden.
Ein dünnes Papier, keine 10 Seiten.
Der Inhalt ist nach meiner Meinung durch das Interesse geleitet, möglichst wenig Potential aufzuzeigen, um den Bedarf für das Neubauprojekt Seewiese zu begründen. Nur so kann ich mir  erklären, dass auf die Beteiligung der Fachbehörden des Kreises verzichtet wurde. (Anm. 1)

Immerhin wird bei der Beauftragung der Analyse darauf hingewiesen, dass die umfangreiche Untersuchung des Kreises zur Bevölkerungsentwicklung und zum zukünftigen Wohnraumbedarf für Rathjensdorf bis zum Jahr 2030 einen Rückgang der Wohnbevölkerung von 5 % und ein Wohnungsüberhangangebot von 20 Wohneinheiten – ausschließlich im Ein- und Zweifamilienhaus-Sektor – prognostiziert.

Meine Bewertung der Qualität des Gutachtens kann ich wie folgt begründen:
– Es wurde lediglich nach vorhandenen Baulücken gem. § 34 BBauG gesucht. Auf das, was eine Potentialanlyse eigentlich ausmacht, wurde ausdrücklich verzichtet. Die Identifizierung von anders (z.B. landwirtschaftlich) genutzten Flächen, die für eine Bebauung in Frage kommen, ist bereits im Untersuchungsansatz ausgeschlossen.
– Unter Bezug auf den Flächennutzungsplan wird für den Ortsteil Theresienhof festgestellt, dass keine Flächen für eine Bebauung zur Verfügung stehen. Die Möglichkeit zur  Apassung oder Äderung des Flächennutzugsplanes wird nicht betrachtet.
– Für den Ortsteil Tramm weist der Flächennutzungsplan nördlich der Splittersiedlung eine sehr umfagreiche Fläche für Wohnbebauung aus. Diese Fläche wird nicht berücksichtigt, da es sich nicht um eine städtebaulich integrierte Lage handelt.
Aber um was anderes handelt es sich bei den Seewiesen, die – statt nördlich – südlich an die vorhandene Bebauung anschließt.

Meine Meinung zusammengefaßt: Die Potentialanalyse ist der fadenscheinige Versuch, einen Bedarf zu begründen, der nur durch das Neubauprojekt Seewiesen gedeckt werden kann. Vorhandenes Potential wird konsequent kleingerechnet, negiert oder durch die Anlage der Untersuchung von vornherein ausgeschlossen.

Als Folge der Erstellung von weiteren Einfamilienhäusern wird mittelfristig ein Überangebot entstehen, das sich nachteilig auf die Wertentwicklung der bereits vorhandenen Immobilien auswirken wird.

In wie weit die Potentialanalyse die Möglichkeit von Grundstückeigentümern beschränkt, vorhandene Flächen, die über die drei nachgewiesenen Baugrundstücke hinausgehen, zu entwickeln, kann ich im Moment nicht beurteilen.

Anm.: Die Beteiligung ist nicht zwingend vorgesehen, sollte aber sinnvollerweise erfolgen, um das Fachwissen von Experten einzubinden, das in Amts- oder Stadtverwaltung nicht vorhanden sein kann.

Mysterium Potentialanalyse

Auf der letzen Sitzung des Planungsverbandes Seewiesen wurde bekannt gegeben, daß die „Potentialanalyse“ für Rathjensdorf vorliegt. Demnach ständen in Rathjensdorf nur noch 3 Baugrundstücke im Innenbereich zur Verfügung.
Daraufhin habe ich nachgefragt, ob ich zur Potentialanalyse Akteneinsicht nehmen könne und wurde zuständigkeithalber an die Verwaltung der Gemeinde Rathjensdorf verwiesen, an das Amt Großer Plöner See.
Dort habe ich Akteneinsicht erbeten. Die zügige Anfwort auf meine Anfrage liegt mir seit Montag vor.
So wie es sich für mich darstellt, wurden die  Fachbehörden der Kreisverwaltung (Untere Naturschutzbehörde, Kreisplanung) nicht beteiligt. Die Verwaltung selber verfügt offenbar auch aber gar nicht über die Potentialanalyse. Das einzige ausgedruckte Exemplar befindet sich beim Bürgermeister in Rathjensdorf.
Für mich stellen sich nun die Fragen: Warum wurde auf fachliche Beratung verzichtet? Wurde absichtlich darauf verzichtet, weil die Ergebnisse nicht in den Kram gepaßt hätten? Wenn versehentlich darauf verzichtet wurde, was für Rückschlüsse läßt das auf die Qualität des Gutachtens zu? Und warum wird aus der Potentialanalyse ein Mysterium gemacht?“

Der Einfluß des Militärs auf die Bevölkerungsentwicklung in Plön

Heute wurde das Jubiläum 250 Jahre Garnisonsstadt begangen. In der vergangenen Woche war ich auf der Tagung „150 Jahre, Kiel und die Marine“. Dort wurden unter anderem verschiedenen Marinestützpunkte im In- und Ausland vergleichend betrachtet und für Kiel verschiedene Aspekte der Standentwicklung und der Entwicklung des sozialen Lebens dargestellt.
Schon in Kiel habe ich mich gefragt, ob die Erkenntnisse in irgend einer Form auch auf Plön übertragbar sind.
Im heutigen Festvortrag führte der Marinehistoriker Dr. Hartwig aus, daß die Stadt Plön im Oktober 1764 ca. 1200 Einwohner hatte und die Einquartierung von ungefähr 140 Soldaten einen Einwohnerzuwachs von über 10% darstellt.
Erneut stellte sich mir die Frage, welchen Einfluß hatte das Militär auf die Bevölkerungs- und Stadtentwicklung Plöns.
Da ich gerade keine anderen Zahlen zur Hand hatte, habe ich kurz im Produkthaushalt 2015 nachgeschlagen, wo die Einwohnerentwicklung – für die Zeit vor 1989 leider nur mit Lücken – dargestellt ist. Von 1930 bis 1939 hat die Einwohnerzahl von 4135 auf 5024, also um gut 20% zugenommen. Es wäre nun zu prüfen, wie sich vergleichbare Städte in dem Zeitraum entwickelt haben. Ich halte es aber für wahrscheinlich, daß der Zuzug der Marine im Jahr 1938 hier von Bedeutung ist. Der bevölkerungspolitische Effekt der Nationalpolitischen Erziehungsanstalt dürfte eher gering gewesen sein, da sie 1933 aus der bereits vorhandenen Staatlichen Bildungsanstalt hervorgegangen ist, als deren Vorgängerin man wiederum die Kadettenanstalt betrachten muß.
Im Zeitraum 1939 bis 1946 wuchs die Einwohnerzahl von 5024 auf 8381 (ca. 60%) an. Der Schwerpunkt des Zuwachses dürfte das Jahr 1945 gewesen sein, als Flüchtlinge aus den deutschen Ostgebieten nach Schleswig Holstein strömten. Die Bevölkerungszahl in Schleswig Holstein stieg damals von ca. 1,6 Millionen um 990.000 auf knapp 2,6 Millionen (ca. 61%). Plön liegt damit im Landesdurchschnitt.
In den folgenden 8 Jahren bis 1958 stieg die Einwohnerzahl weniger stark. Plön verzeichnete kanpp 1000 zusätzliche Bürgerinnen und Bürger. Die Einwohnerzahl stieg auf 9325. Das entspricht einem durchschnittlichen Wachstum von 118 Personen pro Jahr.
1958 rückten das Pionierbataillon 6 in Stadtheide ein. Bis 1960 erhöhte sich die Einwohnerzahl in nur 2 Jahren um weitere 1056 Bürgerinnen und Bürger auf 10381. Das entspricht einem Zuzug von 528 Personen pro Jahr und liegt deutlich über dem Schnitt der vorhergehenden Jahre. Dieser Schub in der Bevölkerungsentwicklung dürfte auf den Zuzug der Pioniere zurückzuführen sein.
Die MUS rückte erst im Laufe des Jahres 1960 in Plön ein. Leider liegen mir gerade nur die Einwohnerzahlen für das Jahr 1960 und das Jahr 1970 vor. In diesem Zeitraum stieg die Einwohnerzahl um weitere 1009 Personen auf 11390 an. Ich halte es für wahrscheinlich, daß der Zuzug der MUS hier mit eine Rolle gespielt hat, da der Pillenknick Mitte der 60-ger Jahre einsetzte und auf die Bevölkerungsentwicklung eher bremsend wirkte. Von 1970 bis 1989 verharrte die Bevölkerungszahl auf dem Niveau, was die Nannahme plausibel macht.
Von 1990 auf 1991 stieg die Bevölkerungszahl von 10600 um 1634 auf 12234. Dieser Schlagartige Anstieg steht vermutlich im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung. Neben Zuzügen aus den neuen Bundesländern halte ich die Erklärung des Bürgermeisters für nachvollziehbar, daß sich die Soldaten aus den neuen Bundesländern zwar angemeldet, aber nicht abgemeldet haben. Das war möglich, weil das Meldewesen in den neuen Ländern noch nicht umstrukturiert war.
1996 wurde das Pionierbataillon 6 aufgelöst. Erstaunlicherweise stieg die Einwohnerzahl von 12639 im Jahr 1996 um 966 Personen auf 13605 an und erreichte ihren Höchstwert im Jahr 1997.
Diese Bevölkerungszunahme trotz Truppenabzug kann ich mir nicht erklären.
Seither sank die Einwohnerzahl mehr oder weniger stetig auf 12778 im Jahr 2012 ab. Die Schließung des Internates im Jahr 2000 macht sich nicht wirklich bemerkbar.
Durch das Ergebnis des Mikrozensus wurde die Einwohnerzahl für 2011 auf 8686 korrigiert. Ein Verlust von über 4000 Karteileichen. Die meisten davon wohl Soldaten, die sich in Plön an- aber nie abgemeldet haben. Ein Effekt auf die Bevölkerungsentwicklung, der in dieser Ausprägung bundesweit wohl als Sonderfall angesehen werden muß.

Scheitert das Seewiesen-Projekt? JA!

Die Überschrift für den Bericht über die Sitzung des Planungsverbandes Seewiesen in den KN von heute lautet:
“Scheitert das Seewiesen-Projekt?”
die Antwort ist einfach und kurz:
“Ja”.
Von daher ist es vergebene Liebesmüh, vertane Zeit und verschwendetes Geld, dieses Projekt noch weiter zu verfolgen, nur weil man die Realität nicht wahrhaben will.

Ein B-Plan Verfahren ist ein ergebnisoffener Prozess, an dessen Ende ein Bebauungsplan herauskommen kann, aber nicht muß. Von daher zeugt die Empfehlung des Rathjensdorfer Bürgermeisters an Herrn Möller (Plön/SPD), den Planungsverband Seewiesen zu verlassen, weil er das Vorhaben nicht mehr befürwortet, von einem eigentümlichen Verständnis. Da muß man sich die Frage stellen, hält er den Planungsverband für ein Gremium bedingungsloser Ja-Sager?
Der Hinweis des Vorsitzenden des Planungsverbandes, des Plöner Bürgermeisters, daß ein gewählter Volksvertreter nur seinem Gewissen gegenüber verantwortlich ist, ist zwar grundsätzlich richtig, verkennt aber, daß ein Ratsherr oder eine Ratsfrau auch die Interessen seiner Wähler zu vertreten hat, und die haben nun einmal mehrheitlich für die Beendigung des Seewiesenprojektes entschieden.

Den Steinbergweg nicht vergessen

Fast hätte ich ihn vergessen, den Steinbergweg, über den in der gestrigen Sitzung des SteU auch beraten wurde. Er soll zusammen mit der Ulmenstraße saniert werden. Ich sehe für die Sanierung des Steinbergweges in dem Bereich, wo er steil zum Schösee abfällt, erhebliche finanzielle Risiken. Wenn in diesem Bereich erheblich in den Boden eingegritten wird, besteht nach meiner Einschätzung die Gefahr, daß Hangsicherungsmaßnahmen erforderlich werden, die über das bereits bekannte Maß hinausgehen werden. Die dafür anfallenden Kosten sind aller Wahrscheinlichkeit durch die Stadt und die Anwohner aufzubringen. Ich habe angeregt zu prüfen, ob in dem Bereich eventuell nur die Verschleißdecke erneuert werden sollte. Den Hinweis aus der Verwaltung, wenn lediglich die Verschleißdecke ausgebessert würde, könne die Stadt die Kosten nicht umlegen und es käme teuerer, kann ich so nicht gelten lassen. Zum Einen kann es nicht darum gehen, den Bürgerinnen und Bürgern das Geld aus der Tasche zu ziehen, zum Anderen kann es durchaus sein, daß die Kosten für die Hangsicherung so hoch sind, daß sie die Stadt mehr kosten werden als das bloße Ausbessern der Verschleißdecke, selbst wenn die Stadt nur einen Anteil der Kosten übernehmen muß. Ich habe angeregt, die Ausbesserung als Alternative im weiteren Verfahrensgang mit zu geprüfen. Der Beschluß deckt diese Vorgehensweise mit ab.

Lampen und Strandweg

Heute vormittag hab ich einen netten Plausch mit unserem Landtagspräsidenten und konnte einen hochinteressanten Vortrag über den Einfluß der Marine auf die Stadtentwicklung unserer Landeshauptstadt hören.

Heute abend bin ich in die Niederungen der kommunalpolitischen Praxis herabgestiegen und habe an einer fast vierstündigen Sitzung des Ausschusses für stadtentwicklung und Umwelt teilgenommen.

In der Einwohnerfragestunde wurde das Thema Verkehrssicherheit vor der Schule Rodomstorstraße angesprochen. Zu Recht, wie ich meine. Der Vorschlag der Bürgerin, hier zumindest einen Zebrastreifen einzurichten, damit die Kinder auf dem Weg zur Stadtbücherei oder zum Mehrgenerationenhaus – wo sie zum Teil Mittagessen – sicher über die Straße kommen, finde ich ebenso gut wie das von ihr angeregte Halteverbot auf einer Straßenseite.

Ein zweites Thema war der Durchgangsverkehr durch die Lange Straße. Hier sah eine Bürgerin die Sicherheit vor allem für die Kinder gefährdet. Es fahren mit Sicherheit etliche Autos durch die Lange Straße, die dort nicht durchfahren dürfen, die meisten davon wohl auch zu schnell. Hier wäre etwas mehr Kontrolle und etwas weniger Vertrauen in die Gesetzestreue der Bürgerinnen und Bürger vielleicht angebracht. Aus meiner Sicht ist es aber zwingend erforderlich, den Zulieferverkehr für die Geschäfte in der Langen Straße weiterhin aufrechtzuerhalten.

Die dritte Frage ging in eine ähnliche Richtung. Wieder ging es um Stadtheide. Eine Bürgerin wollte wissen, ob die Stadt die Einhaltung des Bebauungsplanes kontrolliert und wenn nicht, ob das noch geplant sei. Die Teamleiterin 30, Frau Kricheldorff, betonte, daß das Team 30 damit überlastet wäre und die Überwchung in den Zuständigkeitsbereich der Bauaufsicht des Kreises fiele.

Nach wie vor beschäftigten uns auch die Lampen in der Langen Straße. Zu hoch, zu grell. Heute führten zwei Mitarbeiter der Herstellerfirma eine Beratung durch und präsentierten noch einmal die unterschiedlichen Produkte, die in der Lübecker- und der Langen Straße eingesetzt werden.
Fazit: Es wird angestrebt, die Masthöhe von 4,5 Meter auf 3,5 Meter zu Kürzen, die Zeitfenster für die Beleuchtung in Verbindung mit der Beleuchtungsstärke neu zu programmieren und einen Blendschutz nachzurüsten. Vor Beschluß der Maßnahmen sollen die jeweiligen Kosten ermittelt werden.

Für den Bereich der Lübecker Straße wurde durch das Planungsbüro der Entwurf eines städtebaulichen Konzeptes vorgestellt. Dabei wurden unter anderem 9 Standorte für eine Bootshalle auf dem Gelände des PSV identifiziert, die den Blick auf den See, das Schloß und den Wasserturm weniger beeinträchtigen als der Bau, den der PSV beantragt hat. Dabei wurde in der Diskussion auch wieder die Idee aufgegritten, den Strandweg weiter über das Gelände des PSV bis hin zum Fischer zu führen.

Außerdem ging es wieder um den Dauerbrenner Strandweg. Nach Aussage der Verwaltung gehört der Strandweg zu großen Teilen der Bahn. Grundlage dieser Aussage ist das Grundbuch, wobei die Aussage auf der Betrachtung einer alten, nur schwer lesbaren Karte basiert. Eingemessen sind die Grundstücke nicht. Das klingt für mich so wie: „Der Strandweg gehört der Bahn, aber wir wissen nicht, wo die Grenze läuft. Ein interessanter Aspekt ist, daß eine Sperrung von der Bahn angedrohte Sperrung des Strandweges aufgrund der „Widmung kraft unvordenklicher Verjährung“ nach § 57 Straßenwegegesetz dem Anschein nach rechtswidrig wäre. Das wäre ein weiterer interessanter Aspekt bei den Verhandlungen mit der Bahn. Auf jeden Fall wurde beschlossen, die Instandsetzungen am Strandweg nicht zu beginnen, bevor die Bauarbeiten der Bahn abgeschlossen sind. Ein meiner Meinung nach richtiger Beschluß, auch wenn bis dahin noch viel Wasser die Schwentine herunterfließen wird.

Zu guter letzt gind es um einen Themangarten, den die Initiative schönes Plön im Bereich Fegetasche bauen möchte. In der Diskusion wurden zahlreiche Punkte wie Verkehrssicherungspflicht und Nutzungsvertrag angesprochen. Darüber hinaus wurden die noch nicht abgeschlossenen Arbeiten am Grünflächenkataster angeführt, um die Entscheidung zu schieben. Ich habe mich für die Weiterführung der Planung eingesetzt und fand damit auch Gehör.
Die Initiative kann jetzt weriterplanen, die Planungsergebnisse müssen aber vor der Umsetzung mit dem Ausschuß abgestimmt werden. Ich gehe davon aus, daß das Vorhaben nun eine gute Chance auf Realisierung hat.

Planungsverband Seewiesen, immer unterhaltsam, wenn es nicht so traurig wäre.

Heute tagte der Planungsverband Seewiesen wieder einmal. Betrachtet man das Ergebnis, hätte man sich die Sitzung auch schenken können. Es lag nicht einmal das Protokoll der vorhergehenden Sitzung vor. Aber es gab auch heitere Momente:

In Verteidigung des Vorhabens sprach einer der Planer von irrealen Argumenten, die sich sogar die Fachbehörden zu eigen machen. Als ich nachfragte, ob er die Kompetenz der Fachbehörden in Frage stellen würde, ruderte er zurück und beschränkte seine Aussage auf die Untere Naturschutzbehörde des Kreises, und auch da machte er weitere Einschränkungen und zog sich auf das Statement zurück, daß Fachleute manchmal unterschiedliche Auffassungen zu Fachfragen haben.

Der andere Planer brachte den Sachstandsbericht, der mit einer Folie endete, die sehr schön bunt war.
Bis auf die Information, daß die Potentialanalyse für Rathjensdorf als Ergebnis 4 Potentialflächen ausgewiesen hat, wurde als Sachstand lediglich der bisherige Planungsablauf dargestellt.
Auf meine Nachfrage, ob ich Akteneinsicht in die Potentialflächenanalyse nehmen könne, wurde ich vom Vorsitzenden des Planungsverbandes zuständigkeitshalber an das Amt Großer Plöner See verwiesen. Meiner Meinung nach ist die Potentialanalyse Rathjensdorf Bestandteil des B-Planverfahrens Seewiesen, so daß der Planungsverband hier zuständig sein müsste. Schaun wir mal, was das Amt sagt.

Die Teamleiterin 30, Frau Kricheldorff, verstieg sich in die Aussage, daß die Landesplanung das Projekt Seewiesen in ihrer Stellungnahme unterstützen würde. Dazu konnte ich mir dann die Bemerkung nicht verkneifen, daß die Landesplanung sich wie ein Aal gewunden hat, um einerseits nicht den Anschein zu erwecken, in die kommunale Planungshoheit einzugreifen, andererseits aber so deutlich wie möglich von dem Projekt abzuraten. Ich frage mich ernsthaft, welche Motivation hinter solchen Aussagen steht.

Der Investor betonte dann noch einmal, daß das Vorhaben aus wirtschaftlichen Gründen für die Stadt Plön und Rathjensdorf wichtig sei und er deshalb daran festhalten würde. Ich will nicht so weit gehen, sein Statement als verlogen zu bezeichnen, aber das vermutlich größte wirschaftliche Interesse an dem Projekt dürfte er selbst haben. Mich wundert, daß er das nicht erwähnt hat.
Seine weiteren Ausführungen wirkten auf mich so, als wenn er die Mitglieder des Planungsverbandes und der Ratsversammlung darüber belehren wollte, nach welchen Kriterien sie ihre Entscheidungen zu treffen hätten.

Zu guter Letzt fragte ich auch noch nach dem Protokoll bzw. Ergebnisvermerk der Bürgerbeteiligung von vor zwei Jahren. Dies war den Teilnehmerinnen und Teilnehmern erst in Aussicht gestellt und später zugesagt worden. Zu meiner Verblüffung antwortete die Teamleiterin 30, sie glaube nicht, daß es noch ein Protokoll geben würde und sie wüßte auch nicht, ob es dazu überhaupt noch Unterlagen gibt.

Insgesamt gibt die Einleitung der Teamleiterin 30 zum Sachstandsbericht die Motivation im Planungsverband wieder: Wie kann man dafür sorgen, daß das Verfahren im Rollen bleibt und nicht verbrannt wird. Man hätte sogar schon überlegt, das Projekt umzubenennen, weil es ein so schlechtes Image hat.
Dazu so viel: Das Projekt hat kein schlechtes Image, die Plönerinnen und Plöner lehnen es nach meiner Erfahrung mit überwältigender Mehrheit ab.
Das Projekt umzubenennen, würde es nicht besser machen. Es würde nur weiter in Verruf geraten, da eine Umbenennung den Anschein eines Taschenspielertricks erwecken würde. Wie groß muß die Verzweiflung im Planungsverband sein, wenn ein solcher Gedankengang überhaupt in Erwägung gezogen wird?

Zwei Jahre und noch immer kein Protokoll

Morgen, Dienstag den 24. März 2015,  tagt der Planungsverband Seewiesen um 1900 im Plöner Rathaus. Vor über 2 Jahren, am 26. Februar 2013, wurde in Plön die vorgezogenen Bürgerbeteiligung durchgeführt, Die Kieler Nachrichten haben am 28. Februar 2013 darüber berichtet. Obwohl den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wiederholt ein Protokoll bzw. Ergebnisvermerk zugesagt wurde, liegt es immer noch nicht vor.

Vor gut zwei Jahren wurde die vorgezogene Bürgerbeteiligung in Plön und Rathjensdorf durchgeführt. Während die Stimmung in rathjensdorf eher positiv war – nach meiner Meinung trauen sich die Rathjensdorfer Gegnerinnen und Gegner des Projektes um des lieben Friedens willen nicht, öffentlich aufzutreten – kamen in Plön ausschließlich kritische Stimmen zu Wort. Leider war ich damals verhindert, mir liegt aber das Gedächtnisprotokoll eines Teilnehmers vor, aus dem ich im folgenden zitiere:

– Es leigt keine Bedarfsanalyse vor. Potentielle Bauflächen in Plön sind nicht erfaßt.

– Eine älter werdende Bevölkerung benötigt innenstadtnahen Wohnraum und kurze Wege, kein Baugebiet auf der grünen Wiese.

– Der Begriff Seewiesen suggeriert ein Baugebiet am See, was aber nicht der Fall ist.

– Der Nutzungsdruck auf den geschützten Uferstreifen des Trammer Sees wird unverhältnismäßig erhöht.

– Die Plandarstellung beinhaltet Eingriffe in den geschützten Uferstreifen und Waldflächen

– Die Lärmbelästigung durch die nahe gelegenen B 76 ist zu hoch

– Mögliche Geruchsbelästigung durch die nahegelegene Kläranlage bei Westwind

– Die Flächen sind noch gar nicht vollständig im Eigentum des Investors

– Es fand keine Folgekostenabschätzung statt.

– Die Kosten für den Erhalt der Infrastruktur wird langfristig die Allgemeinheit übernehmen müssen.

– Versprechen kann man nicht glauben. Bürgervorsteher Kreuzburg hat gesagt, daß es ohne künstlichen See kein Baugebiet geben wird.

– Gefahr, dass im landschatlich sensiblen Eingangsbereich ein Gewerbegebiet folgen wird, um die Folgekosten zu reduzieren.

– Entwässerung: Der Regenwasserablusses des Gebietes muß geklärt werden. Soll er ausschließlich über die Trammer Au erfolgen?

– Wer sind die Investoren? Sind sie zuverlässig? Wer verdient daran?

Die Planung wurde verteidigt. Es fehlte eine neutrale Aufnahme der Anregungnen und Bedenken.
Die Fragen, Anregungen und Bedenken wurden vom Bürgermeister (Vorsitzender des Planungsverbandes) in Verteidigung des Vorhabens beantwortet, einzelne Fragen wie die zum Nutzungsdruckes auf das Ufer des Tramer Sees (unter Bezugnahme auf die Vorgänge in Stadtheide) wurden abgewiegelt.

Die Innenstadt stärken

Wie kürzlich berichtet wurde, wird VW am Behler Weg den Betrieb einstellen. Erste Spekulationen über eine zukünftige Nutzung schießen bereits ins Kraut. Eine Mutmaßung, die ich mitbekommen habe, war, dort könne doch ein Mecces (McDonald) hin. Ich persönlich bin davon überzeugt, daß hinter den Kulissen bereits darüber nachgedacht wird, hier eine Vollsortimenter zu planen. In dem Zusammenhang wird mit Sicherheit wieder ins Gespräch gebracht, hier einen modernen SKY-Markt zu errichten und im Gegenzug den alten SKY Markt in der Innenstadt zu renovieren und eine mindestens 10-jährigen Betriebsgarantie abzugeben.
Einmal unabhängig von der noch zu klärenden Eigentumsfrage lehen ich eine solche Lösung ab. Die Aussagen des Einzelhandelskonzeptes sind eindeutig: Keine Verkaufsflächen größer 800 qm außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches. Gut, nachdem der SteU auf Grund einer Verträglichkeitsuntersuchung der CIMA bereits 1200 qm ALDI an der Lütjenburger Straße durchgewunken hat, bin ich mir ziemlich sicher, daß sich auch ein Gutachter finden wird, der 2400 qm SKY am Stadtrand für unbedenklich erklärt.
Dennoch bleibe ich dabei: Ein Mecces oder ein Vollsortimenter gehören in den zentralen Versorgungsbereich oder direkt daran angelehnt, um mehr Publikumsverkehr in die Innenstadt zu ziehen. Der schleichende Abwärtsentwicklung der Innenstadt ist offensichtlich. Bereits jetzt gibt es länger andauernde Leerstände. Im Bereich Lübecker Straße hat sich bereits ein Tattoo-Laden angesiedelt, die nächste Spielhalle läßt nach meiner Meinung nicht mehr lange auf sich warten.
Wer jetzt die Ansiedlung eines großflächigen Handels am Stadtrand vorantreibt, nimmt die weitere Abwärtsentwicklung der Innenstadt bewußt in Kauf.

Wem gehört der Strandweg?

Momentan überlege ich, ob ich auf der morgigen Ratsversammlung eine Haushaltsrede halte. Nach den letzten beiden Ausschußsitzungen liegt der Schluß nahe, daß die Haushaltsdebatte spannend werden könnte.

In den letzten Wochen ging es im SteU um die Frage: „Wem gehört der Strandweg?“ Offenbar geht die Bahn davon aus, daß Sie Eigentümerin ist und nun mit der Stadt ins Geschäft kommen könnte. Die Äußerungen des Herrn Bürgermeister im öffentlichen Teil des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt dazu waren deutlich genug. Die Verwaltung ist im Moment damit beschäftigt, die Eigentumsverhältnisse zu prüfen.

In einem früheren Beitrag hatte ich bereits erwähnt, daß Ratsherr Plischka (CDU) darauf verwiesen hatte, der Strandweg wäre vom Wasser aus in den Großen Plöner See hinein aufgeschüttet worden. Dabei erwähnte er auch Bilder von den damaligen Arbeiten, die im Archiv der Stadt verfügbar sind. Mit freundlicher Genehmigung vom Stadtarchiv folgen ein paar Bilder aus den Jahren 1929 oder 1930, die die Richtigkeit der Aussagen belegen. Damit verdichten sich für mich die Anhaltspunkte, daß das Land als Eigentümerin des Sees auch die Eigentümerin des Strandweges ist.

Die beiden nachfolgenden Bilder zeigen den alten Bahndamm, der direkt an den See heranreichte:

150310_Bahndamm-ohne-Weg_02_kl150310_Bahndamm-ohne-Weg_klDie Arbeiten wurden vom See aus durchgeführt, der Weg wurde im Wasser aufgeschüttet.

150310_Strandweg-Arbeit_Magistrat-guckt-zu_02150310_Strandweg-Arbeit_Prahm-mit-PX_klNachfolgend noch zwei Bilder von Arbeiten am Weg und vom bereits fertig gestellten Weg:

150310_Strandweg-Arbeit_Ansicht-Bhf_kl

150310_Strandweg-fertig-Kiosk_kl

 

 

Wem gehört der Strandweg ?

In der letzen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt wurde thematisiert, daß der Strandweg nicht der Stadt gehören würde. Offenbar geht die Bahn davon aus, daß sie Eigentümerin ist und möchte der Stadt den Weg nun verkaufen oder verpachten, wobei die Preisvorstellungen nach Aussage unseres Bürgermeisters wohl überhöht sind.
Stefan Plischka von der CDU berichtete, daß der Strandweg in den See aufgeschüttet wurde, und zwar vom Wasser aus. Daher könnte ich mir vorstellen, daß das Land möglicherweise Eigentümerin des Strandweges ist.
Ich bin mittlerweile so weit zu sagen, daß man das Thema Strandweg ruhen lassen sollte, bis die Eigentumsverhältnisse geklärt sind und die Bahn ihre Bauarbeiten abgeschlossen hat.
Ich persönlich hätte es gut gefunden, wenn Plön sich an der Landesgartenschau 2016 beteiligt hätte, um in dem Zusammenhang Fördermittel zu nutzen und das städtische Grün auf Vordermann zu bringen. Da diese Beteiligung nicht zustande gekommen ist, sehe ich auch keine Notwendigkeit mehr, den Strandweg bis zur Landesgartenschau zu renovieren, auch wenn Strandwegsanierung und Landesgartenschau von Einigen immer noch in einem Zusammenhang genannt werden.

Politisch so gewollte 1,5 Mio

Das Technologiezentrum Blomenburg war politisch gewollt und wurde umgesetzt. Kritische Stimmen wurden – soweit ich mich erinnere – ignoriert. Das Technologiezentrum wurde für den Kreis zum Millionengrab.

Die Verlegung der Kreisfeuerwehrzentrale von Plön nach Preetz war genauso politisch gewollt.
Der Kreistag hat  jetzt 1,5 Millionen nachgeschossen, wobei der Termin für den ersten Spatenstich überhaupt absehbar ist. Das entspricht einer Kostensteigerung von fast 30%. Alles weitere wird sich zeigen.
Der Kreistagsabgeordnete Stefan Leyk (CDU), der sich offenbar kritisch mit der Berechnung der Verwaltung auseinandergesetzt hat, wird verbal niedergemacht, indem man seine Bedenken als Zahlensalat bezeichnet. Dabei dürfte es ein Leichtes sein festzustellen, ob der Wendehammer und die Abgasabsaugeeinrichtung in der Berechnung der Kosten berücksichtigt wurden.
Hinzu kommt, daß der Kreis, der für die Vergabe der Fördermittel aus dem Konjunturprogramm zuständig war, hohe Beträge in die energetische Sanierung der Gebäude in Plön gebuttert hat.   Vermutlich muß die Förderung anteilig zurückgezahlt werden, wenn an der Entscheidung zur Standortverlegung festgehalten wird.

Ich könnte aber wetten, daß die Wirtschaftsförderung des Kreises äußerst zurückhaltend ist, wenn es darum geht, eine Nachnutzung für das jetzige Gelände zu finden und zu fördern. Es würde mich sehr freuen, wenn ich mich irre.

Strandweg, Warenaufsteller, Beleuchtung und Waldfrevel in Stadtheide

Heute tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt.
Erstmals wurden die Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der vorhergehenden Sitzung bekanntgegeben, so wie das Gesetz es verlangt.

Danach folgten die Berichte der Verwaltung:
Der Planungsverband Seewiesen wird am 24. März 2015 tagen. Ich freu mich drauf.
Zukünftig soll der 50 Meter Uferschutzstreifen auch wieder im Innenbereich gelten. Ausnahmen können aus wirtschaftlichen oder touristischen Gründen zugelassen werden.
– Für den Bebauungsplan Johannisstraße muß der Lärmschutz auf Anregung der Landesplanung noch untersucht werden. Hierzu soll ein Angebot eines Ingeneurbüro eingeholt werden.
– Die Möglichkeit einer Rechtsabbiegerspur von der Stadtgrabenstraße auf die B 430 wurde durch das Landesbetrieb für Straßenbau untersucht und abgelehnt. Begründet wurde die Ablehnung mit dem Argument, die Leistungsfähigkeit der B 430 würde beeinträchtigt, die Ampelschaltung müßte geändert werden und es seien erhebliche Tiefbaumaßnahmen erforderlich. Das Zitat von den 5 in grüner Welle miteinander verschalteten Ampeln führte zu erstaunter Unruhe im Saal. Zu hören war: „Ja, wenn man mit mindestens 70 Km/H fährt.“
Nach meiner Meinung ist die Argumentation des Landesbetriebes nicht nachvollziehbar. Bevor die Planungen zu einem ALDI-SKY Markt im Bereich Stadtgraben hintertrieben und beendet wurden, fanden bereits Verkehrszählungen und Untersuchungen zur Verkehrsführung statt. Schon damals war tendenziell absehbar, daß es Möglichkeiten gibt, die Leistungsfähigkeit der Kreuzung zu steigern.
– Die Einfahrt Kieler Kamp wurde vom Landesbetrieb Straßenbau ebenfalls betrachtet. Auch hier wird es keinen Umbau geben. Die Kreuzung genügt den Anforderungen. Hier gilt das Müllauto mit Doppelachse als Referenzfahrzeug. Es kommt nun mal um die Ecke, auch wenn es dazu die Gegenfahrspur nutzen muß. Aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens im Kieler Kamp sei das aber vertretbar. Auf gut Deutsch, wenn das Müllauto um die Ecke kommt, dann paßt die Kreuzung auch für SUV’s und schwere Limosinen. Zudem wird so die Geschwindigkeit reduziert, was der Verkehrssicherheit der Radfahrer zu gute kommt. Dieser Bewertung kann ich mich anschließen.

In der Einwohnerfragestunde erkundigte sich Herr Heidemann vom NABU, ob die Stadt die Einhaltung von Satzungen (quasi örtlichen Gesetzen) kontrollieren würde. Die Frage bezog sich auf undurchlässige Zäune und die Anpflanzngen von Koniferen-Hecken in Stadtheide, wo der Bebauungsplan ausdrücklich Laubhecken vorsehen würde. Die TL 30 beantworte die Frage dahingehend, daß für die Überwachung die Bauaufsicht des Kreises zuständig sei. Die Frage, ob ausschließlich Laubhecken zulässig seien, müsse noch geklärt werden.
Herr Heidemann berichtete zudem, daß im Uferbereich des Baugebietes Stadtheide wieder Anpflanzungen zerstört wurden und fragte, was die Stadt hier unternehmen wolle. Eine Antwort darauf bekam er nicht, soweit ich mich erinnere.
Nach meiner Auffassung handelt es sich dabei um eine Straftat (§ 303 StGB, Sachbeshädigung). Da hier offenbar Intensiv- oder Wiederholungstäter am Werk sind hätte nichts dagegen, den Bereich massiv einzuzäunen und mit Video zu überwachen, um den oder die Sraftäter oder Straftäterin bzw. Straftäterinnen von ihrem kriminellen Handeln abzuhalten und dingfest zu machen. Sofern die Verwaltung  hier nicht tätig wird, wäre ggf. zu prüfen, ob hier nicht womöglich eine Strafvereitelung im Amt vorliegt.

Unter Tagesordnungspunkt (TOP 6) wurde das Thema „Zulässigkeit von Warenaufstellern“  sehr ausgibig diskutiert. Nachdem jeder alles und z.T. Doppelt gesagt hatte, habe ich den Verfahrensantrag gestellt  abzustimmen. Der Vorschlag der Verwaltung wurde angenommen.
Eine nach meiner Meinung gute Entscheidung. Es wäre aus meiner Sicht falsch, jetzt das Faß „Sondernutzung“ noch einmal aufzumachen, zumal die aktuelle Lösung für die Verwaltung praktikabel ist und für die Schubkarre eine einvernehmliche Lösung gefunden wurde.

Das Thema Straßenbeleuchtung in der Langen Straße ist noch nicht ganz abgeschlossen. Tatsache ist, daß ein Austasuch der Lampenköpfe unverhältnismäßig viel kosten würde. Zudem müßten die Zuschüsse in Höhe von 13.000,– Euro zurückgezahlt werden. Frau Dr. Unbehau (Die Grünen) betonte noch, daß durch die Lampen jährliche Energieeinsparungen von 10.559,– Euro realisiert werden können. Wir erwarten zur nächsten Sitzung des SteU am 25. März eine Firmenvertreterin um zu erörtern, ob eine kostengünstige Lösung, etwa den Austausch der jetzigen LED’s durch gelbleuchtende LED’s möglich ist. Diese Beratung sollten wir noch abwarten. Zeichnet sich dann keine Lösung ab, wäre das Thema für mich vom Tisch.

Der Strandweg beschäftigt uns nun im fünften Jahr. Hier stellt sich die Frage, ob die Renovierung des Weges im Bereich Bahnhof – Schloßgärtnerei erst erfolgen soll, wenn die Bahn ihre geplanten  Bauarbeiten im Jahr 2017 abgeschlossen hat. Die Bahn will vermeiden, daß sie einen frisch renovierten Weg wieder herstellen muß, wenn sie ihn bei den Bauarbeiten beschädigt. Da er Weg  der Bahn gehört, bot die Bahn dem Herrn Bürgermeister den Weg zur Pacht oder zum Kauf an, offenbar zu einem völlig überhöhtem Preis. Ob der Weg tatsächlich der Bahn gehört, wurde aber z.T. bezweifelt, da er durch Aufschüttungen vom See her entstanden ist.
Die FWG beantragte, die Mittel für den Ausbau der Wegabschnitte Fegetasche – Rosenstraße und Bahnhof – Schloßgärtnerei in den Ausbau Ulmenstraße – Steinbergweg umzusteuern bzw. aus dem Haushalt zu streichen, um die Neuverschuldung zu drücken. Beide Anträge wurden mit der Mehrheit von CDU und SPD abgelehnt. So bleibt die Möglichkeit erhalten, ggf. doch noch mit Arbeiten am Strandweg zu beginen, wenn die Voraussetzungen stimmen. Aufgrund der flexiblen Budgetierung ist es ohnehin möglich, die eingesparten Mittel z.B. in die Renovierung der Ulmenstraße / des Steinbergweges umzusteuern.
Die Anträge der FWG sorgten aus zwei weiteren Gründen für Unverständnis. Zum einen wurde der Haushalt des SteU erst in der letzten Sitzung beschlossen, zum anderen wurden die Anträge der FWG sehr spät, nämlich in der Sitzung, verteilt.
Ich halte die Entscheidung für richtig. Es besteht ja keine Verpflichtung, das eingestellte Geld auszugeben, man hält sich aber Optionen offen. Für mich ist es durchaus vorstellbar, auf der Strecke Fegetasche – Strandweg einige Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung umzusetzen, die dann auch noch mit EU Mitteln bezuschußt werden könnten.

Dauerbrenner Straßenbeleuchtung

Am Mittwoch, also morgen, tagt der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt. Heute habe ich mich durch die Sitzungsunterlagen gewühlt.
Drei Themen werden im öffentlichen Teil diskutiert.

Die Straßenbeuchtung in der Langen Straße wird uns weiter beschäftigen. Die Vorlage liest sich so, daß es keine Lösung geben wird, bei der Aufwand und Nutzen in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Es wird bleiben wie es ist.

Bei der Frage der Strandwegsanierung scheint die Eigentümerfrage neue Probleme aufzuwerfen. Details sollen in der Sitzung vorgestellt werden.

Darüber hinaus wird uns wieder einmal die Zulässigkeit von Warenaufstellern im Rahmen der Sondernutzung beschäftigen. Das wirkt auf den ersten Blick banal. Einerseits soll die neue Satzung  die Interessen der Stadt sowie der Gewerbetreibenden und Gewerbetreibendinnen berücksichtigen, andererseits soll sie rechtssicher sein, so daß wir im Anschluß nicht mit Prozessen überzogen werden. Der Teufel liegt im Detail. Die Lösung der offenen Fragen dauert. Das kann man beklagen, aber dazu gibt es ein Argument mit vier Buschstaben. Isso.

 

 

Fracking im Kreis Plön? Nein danke!

Das war die klare Aussage des Vorsitzenden des Ausschusses für Bauen, Umwelt und Abfallwirtschat des Kreises während der Informationsveranstaltung des Kreises in Schönberg, die mit geschätzt 130 Zuhörerinen und Zuhörern gut besucht war. Bereits in ihren Eingangsworten mache unsere Landrätin klar, daß die Gewinnung von Erdöl und Erdgas mit Fracking im Kreistag über alle Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg und im Einklang  mit den Bürgerinitiativen einhellig abgelehnt wird.
Umweltminister Harbeck betonte, daß das es das Ziel sein muß, langfristig aus der Kohlenwasserstoffwirtschaft (Erdöl und Erdgas) auszusteigen und die Energiewende kosequent umzusetzen. Billiges Öl und billiges Erdgas – auch aus Fracking – stehen dem Ziel entgegen. Er unterstrich, daß das Verbot des Fracking eine politische Frage ist, bei der man sich nicht wegducken dürfe. Hier heißt es, eine klare Position zu beziehen. Der Versuch, das Fracking über das Wasserhaushaltsgesetz oder andere Verwaltungswege zu verhindern, ist politisch falsch und bietet keine dauerhafte Rechtssicherheit.
Er führte weiter aus, daß die Landesregierung bereits mehrere Anläufe unternommen hat, Regelungen zu erreichen, das Fracking bundesweit oder zumindest regional zu verbieten. Mit den jetzt vorgelegten Gesetzentwürfen der Bundesregierung ist das Ziel nicht zu erreichen, hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf. Wenn ein Totalverbot auf Bundesebene nicht erreichbar ist, so muß es das Ziel sein, zumindest den Bundesländern die Entscheidung zu überlassen, ob in ihren Landesgrenzen gefrackt wird oder nicht. Ein kleiner Schritt ist besser als kein Schritt.
Gleichzeitig äußerte er noch, daß das Bundesberggesetz im Bezug auf Transparenz und Bürgerbeteiligung nicht mehr den Anforderungen an eine moderne Gesetzgebung entspricht. Hier bestünde dringender Änderungsbedarf.
Minister Harbeck hob aber hervor, daß er als Minister an geltendes Recht gebunden ist und deshalb entsprechende Genehmigungen für Erkundungen erteilen mußte. Die Prüfung und Bearbeitung der Anträge erfolgt im Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Hannover. Eine landeseigene Bergbaubehörde wäre sehr kostspielig und würde vermutlich zu keinen anderen Ergebnissen kommen.
Herr Söntgerath, Leitender Bergdirektor beim LBEG erläuterte im Anschluß das geltende Bergrecht und beantwortete Fragen. Dabei kamen bei den Fragestellerinnen und Fragestellern auch schon mal ein paar Emotionen hoch. Dabei wurde verkannt, daß Herr Söntgerath lediglich die Rechtslage erläuterte, mit der die Behörde arbeiten muß. Er führte aber auch aus, daß es unbestimmte Rechtsbegriffe und Ermessensspielräume gibt. Insgesamt klang es für mich so, als hätte früher die Tendenz bestanden, eher im Sinne der Antragsteller zu entscheiden. Das ist wohl die Situation, die die Moderatorin mit zustimmungsfreudige Behörde meinte. Ich hatte den Eindruck, daß man heute, auch unter dem Einfluß des öffentlichen Druckes, den Ermessensspielraum vorsichtiger nutzt.
Eines wurde aber klar: Der Kreis hat auf das Verfahren so gut wie gar keine Einflußmöglichkeiten, den Städte und Gemeinden geht es nicht besser. Ihre einzige Möglichkeit ist, öffentlichen Druck aufzubauen.

Zum Abschluß trug die Kreistagsabgeordnete und Geologin Frau Niedermeier-Lange noch zur schleswig-holsteinischen Geologie vor. Der Vortrag wird in Kürze mit anderen Unterlagen auf der Homepage des Kreises veröffentlicht.

Unter Berücksichtigung der zahlreichen Informationen sehe ich mich mit dem Resolutionsentwurf, den ich in die nächste Ratsversammlung einbringen will, absolut auf dem richtigen Weg. Schauen wir mal, ob er die Zustimmung meiner Kolleginnen und Kollegen erhält.