ALDI-Neubau, na hoffentlich kommt die Stadt da ungeschoren raus

Hier, wie angekündigt, der Bericht über das, was mich in den Ferien politisch beschäftigt hat:
Thema ALDI Neubau an der Ecke Lütjenburger Straße.

Ich habe die Befürchtung, daß die Stadt über den originellen Verfahrensweg, der hier gewählt wird, nicht nur die Öffentlichkeitsbeteiligung unterläuft, sondern in eine Schadensersatzfalle tappt. Nach meinem Dafürhalten müßte das in der Verwaltung bekannt sein. In der letzten Sitzung des SteU wirkte die Teamleiterin 30 darauf hin das Protokoll zu ändern. Ich hatte mitgeschrieben: „Ich habe mich nicht über die Empfehlung der Landesplanung hinweggesetzt, einen Bebeuungsplan aufzustellen, der Ausschuß hat das so entschieden.“ (wenn nicht wörtlich, dann doch sinngemäß). Damit weist sie nach meiner Auffassung die Verantwortung weit von sich und hält sich, so meine Einschätzung, den eigenen Rücken von Regeressforderungen frei, indem sie einen Teil der Verantwortung auf den Ausschuß schiebt.
Dabei war es die Teamleiterin 30, soweit ich mich erinnere, die dem Ausschuß vorgeschlagen hatte, auf einen Bebauungsplan zu verzichten und die Sortimentsfrage über ein Bauantragsverfahren zu regeln.

Nun ist es so, daß man die Sortimentsfrage nicht rechtswirksam über einen städtebaulichen Vertrag regeln kann, wie es ursprünglich geplant war. Dies wurde dem Ausschuß auch so mitgeteilt.
Dies ist nur über ein Bebauungsplanverfahren möglich. Den Bebauungsplan wollte man sich aber sparen, um das Verfahren zu beschleunigen. Ich vermute, daß ein weiterer Hintergedanke war, die Öffentlichkeitsbeteiligung, aber vor allem eine Überprüfung des Einzelhandelskonzeptes und besonders der Verträglichkeitsuntersuchung zu verhindern. Ich bezweifel allerdings, daß der Versuch, Sortimentfragen in einem Bauantragsverfahren zu regeln, rechtswirksam ist.

Ich gehe sogar so weit zu vermuten, daß das ganze Vorhaben planungsrechtlich nicht zulässig ist.
Die Landesplanung empfhielt – aus gutem Grund – die Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Eine eingehende und nachprüfbare planungsrechtliche Bewertung der Stadt zu dem Verfahren liegt mir nicht vor. Der Kreis soll die Baugenehmigung in Aussicht gestellt haben. Dies wird sie sicher nicht getan haben, ohne eine eigene planungsrechtliche Bewertung vorgenommen zu haben. Diese soll nach Aussage der Verwaltung bei der Stadt nicht vorliegen. Wenn es eine solche Bewertung gibt, würde mich interessieren, was darin steht.
Die übrigen Ausschußmitglieder interessiert es offenbar nicht.
Wenn man die CDU beim Wort nimmt, ist Stadtentwicklung Bauen um des Bauens willen.

Die große Gefahr, die ich sehe, ist, daß die Stadt bei ALDI eine berechtigte Erwartungshaltung weckt, die zum Beispiel zum endgültigen Erwerb des Grundstückes führen kann. Kommt jetzt kein Baurecht zu stande, etwa weil das Verfahren es nicht hergibt oder ein Nachbar erfolgreich klagt, entstehen Regressansprüche gegenüber der Stadt.

Rettungsversuch Seewiesen

Wie zu erwarten war, melden sich die Befürworter des Neubaugebietes Seewiesen jetzt zu Wort, um zu retten, was zu retten ist. Die SPD Plön-Bösdorf liegt mit ihrer jetzigen Ablehnung des Baugebietes 100 % richtig, auch wenn die Umstände des Öffentlichwerdens vielleicht nicht ganz glücklich waren. Aber hier gilt: Inhalt vor Form.

Plöns Bürgermeister, Herr Paustian, gleichzeitig Vorsitzender des Planungsverbandes Seewiesen, sowie der Bürgervorsteher, Herr Krüger (CDU) bemühen sich um Schadensbegrenzung. In einer gemeinsamen Presseerklärung verkünden sie, daß sich an der Beschlußlage des Planungsverbandes und der städischen Gremien nichts geändert hat. Das ist erst einmal korrekt, aber:

Dazu muß angemerkt werden, daß es in der Vergangenheit allgemeiner Konsenz zwischen den Fraktionen bestand, daß sich dieses Projekt nur mit der Unterstützung aller entwickeln läßt. Dieser Konsenz besteht nicht mehr. Auch in Rathjensdorf gibt es keine Einstimmigkeit mehr, wenn man dem Bürgermeister glauben darf, der in der Zeitung mit dem Begriff „mehrheitliche“ Zustimmung zitiert wurde.

Auf Grund der Schwierigkeiten, die sich für das B-Plan Verfahren abzeichnen, ist ein Festhalten an der Planung und eine Fortführung des Verfahrens rausgeworfenes Geld und verschwendete Zeit.

Die Fakten zum langfristigen Wohnraumbedarf und zur Bevölkerungsentwicklung sind seit Jahren  bekannt. Die neueren Untersuchungen bestätigen die bereits vorhandenen Informationen. Was Plön vor dem Hintergrund einer alternden Bevölkerung benötigt, sind nicht neue Baugebiete auf der grünen Wiese, sondern eine Verdichtung des Innenbereiches und eine bedarfsgerechte und qualitative Aufwertung des vorhandenen Bestandes. Heute ein Überangebot für morgen zu schaffen kommt nicht nur die Stadt teuer zu stehen. Eigentümer von Altimmobilien haben bereits heute Schwierigkeiten, ihre Häuser zum erwarteten Preis zu veräußern, und das nicht nur in ländlichen Lagen.

Der Rat der Verwaltung, hier der Landesplanung, ist für mich eindeutig:
„Verzicht auf Seewiesen“

Was dabei herauskommt, wenn sich die Politik (die Selbstverwaltung) über den Rat der Verwaltung hinwegsetzt, haben wir bei dem Pleiteprojekt „Blomenburg“ in Selent gesehen. Mein Eindruck ist, daß man hier von Seiten der Politik ein ganz bestimmtes Ergebnis haben wollte. Dazu wurden die Vorlagen der Kreisverwaltung nach meiner Einschätzung so lange modifizeirt, bis die Empfehlungen zu der politischen Erwartungshaltung paßten.
Das einzig gute an der Blomenburg ist, daß sie für den Steuerzahler nicht ganz so teuer zu stehen kam wie die Hamburger Elbphilharmonie.

Hinweis auf den Kommentar von Herr Jagusch:

Da Kommentare in meinem Blog nur schlecht zu Geltung kommen (es ist mir leider noch nicht gelungen, eine bessere Einstellung zu finden), möchte ich den Kommentar von Herrn Jagusch (CDU) vom 8. Oktober an dieser Stelle als eigenständigen Beitrag veröffentlichen:

Dass es der SPD-Fraktion nicht zusteht, einfach etwas “für beendet” zu erklären (wie ja auch aus Ihrem Text hervorgeht), nur weil sie es nicht mehr befürwortet, hat dankenswerter Weise die Stadt Plön einmal offiziell richtiggestellt:

http://ploen.active-city.net/city_info/webaccessibility/index.cfm?region_id=308&waid=79&design_id=0&item_id=0&modul_id=33&record_id=66763&keyword=0&eps=20&cat=0

Man kann gerne über das Projekt streiten – auch wenn ich diesen voreiligen Gehorsam hinsichtlich der Landesplanung befremdlich finde. Aber an die demokratischen Spielregeln halten muss sich auch ein Bernd Möller und die SPD…

Seewiesen 3.0

Die richtungweisende Entscheidung der SPD-Fraktion, das Thema Seewiesen zu beenden, schlägt hohe Wellen. Rathjensdorf versucht zu retten, was zu retten ist und hofft auf ein abgespecktes Wohngebiet mit bis zu 40 Wohneinheiten, die CDU Plön ignoriert die Ergebnisse der Statistik und Demographie und stößt in das Horn des „ungebremsten Wachstums“.
Leider entsteht der Eindruck, daß Rathjensdorf versucht, den Investor doch noch irgendwie zu beglücken.
Unter Berücksichtigung aller Erfahrung mit den Planern und ihren Unterlagen, die bislang noch keiner Prüfung durch den Kreis standgehalten haben, sehe ich schwarz.
Unter Berücksichtigung der aktuellen rechtlichen Lage und der Vorgaben der Landesplanung ist ein Scheitern dieses Versuches absehbar. Außerdem würden 40 Wohneinheiten in Rathjensdorf eindeutig zu Lasten der Kreisstadt gehen.
Rathjensdorf wäre gut beraten, den Vertrag mit Plön zu kündigen, die Umgemeindung rückabzuwickeln und das der Gemeinde zustehende Wohnungsbaukontingent innerhalb seines Gemeindegebietes zu entwickeln, solange die Zahlen nicht noch weiter nach unten korrigiert werden müssen.
Die in der KN dokumentierten Äußerungen von Bernd Möller, dem Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt in Plön, der Kreis hätte die Planung von Anfang an torpediert, sind nicht haltbar. Nach meiner Beobachtung standen der ehemalige Landrat und der erste Inverstor in gutem Einvernehmen, der Landrat hatte sich sogar öffentlich für die Entwicklung des Baugebietes ausgesprochen. Wer den alten Landrat kennt wird wissen, daß er sich auch gerne einmal über den fachlichen Rat seiner Verwaltung hinweg gesetzt hat (Hafenschlick Lippe). Welche Schlüsse aus dem Umstand zu zeihen sind, daß die damaligen Planungen von Herrn T. Barnstedt trotz der Unterstützung durch den Landrat nicht umgesetzt werden konnten, überlasse ich dem Leser / der Leserin.
Alles andere, was in den KN zu lesen stand, will ich nicht weiter kommentieren, außer, daß die Stadt jetzt eine Innenbereichspotentialanalyse in Auftrag geben will. Dies ist eine Forderung, die ich schon vor Jahren erhoben habe, die aber nie aufgegriffen wurde. Mit einer solchen Analyse hätten wir heute ein Instrument an der Hand, das als Grundlage für die weitere Stadtplanung unverzichtbar ist.
Aber besser spät als nie.

Seewiesen ade

Zu meiner großen Überraschung konnte ich heute in der Zeitung lesen, daß die SPD-Fraktion in Plön von dem Projekt Seewiesen abgerückt ist. Begründet wird dies mit den Rahmendaten der Landesplanung, die belegen, daß das Baugebiet mit dieser Größe langfristig völlig am Bedarf vorbeigeht.

Ein mutiger Schritt und eine kluge Entscheidung, die sich am öffentlichen Wohl und nicht an den Interessen von Investoren orientiert. Sie deckt sich nach meiner Beobachtung mit der Mehrheitsmeinung der Plönerinnen und Plöner. Ich vermute, daß sich die anderen Fraktionen nach und nach von dem Projekt distanzieren werden und hoffe aus den Einstieg in den Ausstieg.

Adieu und alles Gute

Heute hatte Herr Becker seinen letzten Arbeitstag. Er hat seine Aufgabe bis zuletzt absolut korrekt und loyal erfüllt. Eine Haltung, die heute nicht mehr selbstverständlich ist. Neben der hervorragenden  Fachkenntnis und jahrelangen Erfahrung zeichnete er sich durch seinen feinen Humor aus, auch wenn ich selber gelegentlich Opfer kleinerer Seitenhiebe war. Das habe ich gerne in Kauf genommen, da ich im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt kein „einfaches“ Mitglied war, bin und sein werde.

Ich bedaure das Dienstausscheiden von Herrn Becker zutiefst. Mit ihm geht ein Stück Bauamt, das schon lange keins mehr ist. An dieser Stelle möchte ich mich bei einem verdienten Verwaltungsfachmann für seine hervorragende Arbeit bedanken und vor allem alles Gute für die Zukunft und einen langen, erfüllten Ruhestand wünschen.

Doch Zuschüsse für den Strandweg ?

Ein weiteres Thema im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) war der Ausbau des Strandweges. Herr Frahm führte für die Verwaltung aus, daß die Aussicht besteht, über die Aktivregion Zuschüsse zu bekommen. Bei einem Gesamtvolumen des Vorhabens von etwas über 200.000,– Euro würde ich einen Zuschuß von ca. 130.000,– bis 150.000,– Euro erwarten.
Damit würde die Stadt für die Gesamtmaßnahme gerade einmal 70.000,– Euro zu zahlen haben.

Bei einem Verzicht auf die Zuschüsse kommen wir bereits in der ersten Ausbaustufe auf knapp 100.000,– Euro. Vor diesem Hintergrund kann ich die Haltung der CDU im SteU nicht verstehen. Nach meiner Auffassung geht es dort um Eitelkeiten. Man will sich  nach meiner Einschätzung das Projekt Strandweg an die Fahne heften, koste es, was es wolle. Aber 140.000,– Euro sind zu viel für Eitelkeiten.

Ich meine mich zu erinnern, daß es im Vorfeld des Beschlusses gehießen hat, es gäbe keine Zuschüsse. Wenn das so ist wäre es interessant zu erfahren, ob sich seither der Sachstand geändert hat oder ob der Ausschuß vor der Entscheidung unzutreffend informiert wurde.

Einsicht in die Möglichkeit

Nach der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) ist es klar: Naürlich ist es rechtlich zulässig, die Fassadengestaltung für eine einzelne Fassade in einem Bebauungsplan zu regeln. Auch für die Lübecker Straße 9.

Herr Nagel, der als Planer für den Bebauungsplan 7c (Bereich Gerberhof, Am Schwanensee) vorgetragen hat, brachte es auf den Punkt:
„Die Gestaltung des Ortsbildes ist ihre vornehmste Aufgabe.“

Damit dürfte auch dem letzten Ausschußmitglied klar geworden sein, daß die Verantwortung für die Gestaltung der Fassade für das neu zu errichtende Gebäude in der Lübecker Straße 9 (umgangssprachlich als Gerberhof bekannt, nicht zu verwechseln mit der gleichnamigen Straße) beim Ausschuß liegt und er/sie mögliche Bausünden mit seiner/ihrer Stimme verhindern kann.

Ansonsten wurde eine weitere Alternative für die Planung der Bebauung im Bereich Am Schanensee vorgestellt. Sie sieht drei zweigeschossige Gebäude vor. Die Häuser sollen je einen Trackt mit Flachdach und einen mit Satteldach bekommen.

Die Frage der Erschließung wurde erneut kontrovers diskutiert. Sie soll nach jetzigem Planungsstand über die Straße am Schwanensee erfolgen. Hierzu gibt es Bedenken, weil die Rodomstorschule direkt an diesem Weg liegt. Die CDU brachte noch die Erschießung über die Stadtgrabenstraße und die Schwentinebrücke ins Gespräch.
Die Idee halte ich für abwegig, da die jetzige Brück sicher durch eine Brücke ersetzt werden kann, die auch von Autos befahrbar ist. Die daran anschließende ‘Durchfahrt zwischen den Gebäuden ist aber so eng, daß größere Autos hier ihre Probleme haben werden, von der Müllabfuhr einmal ganz abgesehen.

Die Planungen sind jetzt so weit vorangeschritten, daß sie im Oktober im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung allgemein bekannt gemacht werden sollen. Dann besteht für die Bürgerinnen und Bürger uch die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken geltend zu machen.

Kollektivierung der Verantwortung

Heute im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) legte die Teamleiterin 30, Frau Kricheldorff, großen Wert auf eine Streichung im Protokoll. Sie wollte in Sachen Neubau ALDI nach eigenem Bekunden den Eindruck vermeiden, „die Landesplanung empfiehlt einen B-Plan und ich setze mich über die Empfehlung der Landesplanung hinweg.“ Zu einer Streichung kam es nicht, die Formulierung wurde dahingehend geändert, daß es der Ausschuß ist, der sich über die Empfehlung der Landesplanung hinwegsetzt.
Nun stellt sich nur die Frage, auf wessen Empfehlung hin sich der Ausschuß über die Empfehlung der Landesplanung hinwegsetzt.

Für mich ist die Stellungnahme der Landesplanung klar so zu lesen:
– Finger weg von dem Vorhaben,
– ansonsten Bebauungsplan.

Die Stellungnahme der Landesplanung ist dem Protokoll als Anhang beigefügt und wird vermutlich zusammen mit dem Protokoll in Kürze im Bürgerinformationssystem der Stadt einsehbar sein.

Jetzt liegt es an der Bauaufsicht des Kreises, wie mit dem Bauantrag weiter verfahren wird.

ALDI, Zweifel an der Sinnhaftigkeit

Mir liegen mittlerweile das Protokoll der letzten Sitzung vom SsteU sowie die Stellungnahme der Landesplanung zum Neubau ALDI an der Ecke B76/Lütjenburger Straße vor. (Ich hatte bereits am 3.September berichtet). Der Tenor des Berichtes der Verwaltung über die Stellungnahme ging in die Richtung: Alles in Ordnung, das Land empfiehlt einen Bebauungsplan, aber wir sind nicht daran gebunden und regeln die Berücksichtigung der öffentlichen Interessen auf anderem Wege.

Ich bewerte die Stellungnahme deutlich anders.
1. Nach meiner Auslegung der Stellungnahme hat die Landesplanung erhebliche fachliche Bedenken geäußert, ist aber an ihre Zuständigkeitsgrenzen gebunden. Wäre sie Genehmigungsbehörde, würde sie das Vorhaben unterbinden.
2. Leider habe ich den Eindruck gewonnen, daß der Tenor, es gäbe keine wesentlichen Bedenken, falsch ist und zur Folge haben kann, die im Behördenverkehr unerfahrenen Ehrenamtler und Ehrenamtlerinnen irrezuführen.
3. Es ist meine Überzeugung, daß das Vorgehen dem Ansehen der Stadt Plön im Verhältnis zum Land und zu anderen Behörden schaden kann.

Düstere Prognose

Heute nachmittag kam ich von einer Dienstreise zurück. Beim Abendessen blätterte ich die Zeitung durch und fand den Bericht über die Bevölkerungsprognose für den Kreis und die Stadt Plön.
Die Daten – die wissenschaftlich erhoben wurden und als gesichert gelten können – bestätigen meine bisherigen Annahmen zur Bevölkerungsentwicklung. Diese Annahmen waren einer der Gründe, weshalb ich das Neubaugebiet Seewiesen abgelehnt habe. Vorrangig interessierten mich dabei die Risiken für unsere Stadt. Gleichzeitig hat die Schaffung von Überkapazitäten aber auch negative Auswirkungen auf den Immobilienmarkt, wie aus der Berichterstattung klar hervorgeht. Selbst ohne die Schaffung von Überkapazitäten wird es für Eigentümerinnen und Eigentümer offenbar schwerer, ihr Haus zu einem vernünftigen Preis zu verkaufen.

Der Empfehlung, das Angebot an seniorengerechten Wohnungen zu erhöhen, kann ich folgen. Daher unterstütze ich grundsätzlich die innerstädtische Verdichtung im Bereich Gerberhof / Schwanenseeweg.
Das heißt aber nicht, daß jeder Ansatz, der unter dem Begriff altengerechtes Wohnen vorgestellt wird, großzügig durchgewunken werden muß, zumal es sich hierbei häufig um Renditeobjekte handelt.
Gerade in der Innenstadt und in den Eingangsbereichen der Stadt ist es nach wie vor von Bedeutung, gestalterische Gesichtspunkte besonders zu berücksichtigen.

Aus meiner Sicht wäre es wichtig, auch altengerechten und bezahlbaren Wohnraum für die Mitbürgerinnen und Mitbürger zu schaffen, die sich keine Eigentumswohnung für 150.000,– Euro und mehr leisten können.

Der Herr Bürgermeister hat eine Mail mit einem Link auf die Bevölkerungsprognose verschickt. In den nächsen Tagen werde ich mir das Dokument einmal genauer ansehen.

ALDI, Bericht im SteU

Im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt am letzten Mittwoch berichtete die Teamleiterin 30,Frau Krichldorff, dass die Stellungnahme der Landesplanung zum Neubau des ALDI an der Ecke Lütjenburger Straße/B76 nunmehr vorliegt.
Die Landesplanung empfiehlt, für dieses Vorhaben einen Bebauungsplan zu erstellen. Es ist so, daß die Landesplanung Planungen fachlich bewertet und beratend tätig ist. Sie kann der Stadt gegenüber keine Vorgaben machen oder Anordnungen treffen, weil die Planungshoheit definitiv bei der Stadt liegt. Deshalb ist die Empfehlung der Landesplanung so ziemlich die schärfste Form der Formulierungen, wenn es darum geht, Fehlentwicklungen abzuwenden.
Dennoch setzten Verwaltung, der Vorsitzende des Ausschusses  und der größte Teil der Selbstverwaltung alles daran, die Erstellung eines Bebauungsplanes zu vermeiden.
Diese Empfehlung in den Wind zu schlagen ist aus meiner Sicht ziemlich dämlich.

Also fragte ich mich, warum fürchten man und frau einen Bebauungsplan wie der Teufel das Weihwasser?
Ist es, weil das Einzelhandelskonzept sagt, keine Versorgungsbetriebe größer 800 qm außerhalb des Zentralen Versorgungsbereiches, der Neubau aber 1200 qm groß werden soll?
Ist es, weil das Einzelhandelskonzept empfiehlt, keine weiteren Discounter zu bauen, aber jetzt noch einmal fast 600 qm Discounterfläche geschaffen werden sollen?
Ist es, weil die Ergebnisse der Verträglichkeitsuntersuchung nach meiner Einschätzung bei einer näheren Überprüfung nicht haltbar sind?
Ist es, weil alle oben genannten Fragen bei der Erstellung eines Bebauungsplanes mit geprüft werden?
Ist es, um eine Bürgerbeteiligung zu verhindern oder zu umgehen?

Es ist meine feste Überzeugung, daß der Neubau eines 1200 qm ALDI an dieser Stelle zu Lasten des SKY-Supermarktes in der Innenstadt gehen wird, wobei der SKY – neben Rossmann – als Kundenmagnet für alle anderen Geschäfte in der Innenstadt von enormer Bedeutung ist.

Bei der Erstellung des Einzelhandelskonzeptes waren sich alle einig, hiervon nicht abzuweichen und auf die Ansiedlung im zentralen Versorgungsbereich zu bestehen. Die jetzige Entwicklung ist daher völlig inkonsequent. Vor diesem Hintergrund wäre es Sky nicht zu verdenken, Druck zu machen, um an andere Stelle einen Markt zu errichten. Ich vermute, es wird nicht mehr lange dauern und ich vermute, daß die Zahl derer, die einknicken, groß sein wird.

Gerberhof (Lübecker Straße 9) und Schwanensee

Ein anderer Tagesordnungpunkt im letzten Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) war der Bebauungsplan Gerberhof. Inhaltlich ging es um die Themen:
– Gestaltung des Neubaus an der Lübecker Straße 9 (Gerberhof)
– Bebauung östlich der Straße „Am Schwanensee“

Das Planungsbüro stellte hierzu neue Entwürfe vor. Vorrangig ging es darum, eine Vorstellung davon zu bekommen, wie hoch der Neubau im Vergleich zu den benachbarten Gebäuden sein und wie massig die Fassade wirken wird.

Tatsächlich wird der Neubau nur zwei Meter höher als das bestehende Gebäude sein und dem alten Gebäude von der Form her ähneln. Erfreulicherweise war auf den Skizzen zu erkennen, daß die Planer nunmehr zum Teil stehende oder zumindest quadratische Fensterformate vorsehen.

Weniger erfreulich ist, daß in der Zeichnung, die den jetzigen Zustand darstellt, quadratische Fenster zu sehen sind, obwohl das alte Gebäude ganz eindeutig stehende Fensterformate hat. Ich nehme an, daß hier bei der Erstellung der Zeichnung nicht in vollem Umfang mit der erforderlichen Sorgfalt gearbietet wurde. (Vergleiche das Bild in meinem Beitrag vom 15. Juni 2013). Leider könnte man auch auf den Gedanken kommen, hier solle suggereirt werden, daß ohnehin schon quadratische Fensterformate vorhanden sind und die Forderung nach stehenden Fensterformaten daher nicht berechtigt ist.

Wenn die Fensterformate noch angepaßt und als stehende Fenster geplant werden, wäre gestalterisch viel gewonnen. Bedauerlicherweise sind die Fenster der benachbarten Gebäude nicht dargestellt, so daß ein optischer Gesamteindruck schwer zu gewinnen ist.

Hier die heutige Situation als Zeichnung
(die Fenster sind nicht korrekt dargestellt, s.o.)
140827_Gerberhof_status_QuoIm Vergleich dazu die vorgestellte Planung:
140827_Gerberhof_nachherHerr Dr. Erdmann von der FWG führte aus, daß sich durch das Gebäude die gesamten Sichtachsen und Perspektiven im Bereich Schwentine verändern werden. (die gelbe Fläche zeigt, wie weit die Balkone an der breitesten Stelle in Richtung Stadtschwentine ragen sollen.) Damit hat er recht, allerdings bin ich der Ansicht, daß dies weniger bedeutend ist als die Gestaltung einer Fassade, die sich zwingend in das historische Straßenbild einpaßen muß. Nach meiner Bewertung kann man dem Investor hier weiter  entgegenkommen, wenn die Fassendengestaltung  optimiert wird.

Der Ausschuß stimmte zu, die Planungen mit dem Gebäude in den vorgestellten Ausmaßen weiterzuführen. Über die Fassadengestaltung soll gesondert beraten werden.

Zum wiederholten Male merkte der Ausschußvorsitzende Herr Bernd Möller an, daß die Fassadengestaltung nicht Gegenstand der Festsetzungen im Bebauungsplan sein soll. Was ihn zu dieser Aussage bewegt, weiß ich nicht.
Tatsächlich kann und sollte man gerade im Bebauungsplan gestalterische Regelungen verbindlich festschreiben. Hierfür werde ich mich weiterhin einsetzen. Wird die Gestaltung im Bebauungsplan nicht  geregelt, kann hier alles entstehen. Die gezeigten Zeichnungen sind nicht verbindlich,

Anschließend ging es um die Bebauung östlich der Straße „Am Schwanensee“. Hier hatte sich der Ausschuß bereits entschieden, die Lösung „Stadtvilla“ zu verwerfen und die Lösung  „Reihenhaus“ weiter zu verfolgen. Herr Möller merkte für die SPD-Fraktion an, daß die vorgestellte Lösung keine Zustimmung findet. Die übrigen Mitglieder im Ausschuß teilten diese Auffassung mehrheitlich nicht. Ich wurde mit meinem Hinweis, daß die Reihenhäuser in der Rodomstorstraße auf der gegenüberliegenden Seite der Schule auch sehr eng stehen und trotzdem weggingen „wie die warmen Semmel“ gestern in den Kieler Nachrichten zitiert.

Der Umweltschutsbeauftragte äußerte die Befürchtung, daß das südlichste Gebäude im Schattenbereich der drei alten Bäume stehen würde und von daher die Gefahr droht, daß man aufgrund des Schattenwurfes die Axt an die Bäume legt. Diese Gefahr wurde vom Rest des Ausschusses auch gesehen, so daß  dem Planer die Aufgabe mit auf den Weg gegeben wurde, hier eine andere Lösung zu finden. Das dürfte unproblematisch und keine große Belastung für den Investor sein. So könnte man das betreffende Haus statt parallel zu den anderen Häusern auch über Eck mit dem mittleren Gebäude anordnen.

Für mich insgesamt  eine erfreuliche Entwicklung, wenn die Fassade des Gebäudes Lübecker Straße 9 noch gestalterisch optimiert wird und die Entwicklung zusätzlicher Gewerbeflächen in dem Weg parallel zur Lübecker Straße entfällt.

Drohneneinsatz über Plön

In der Ausschußsitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) vom letzten Mittwoch kam es zu zwei kleineren Eklats. Von einem will ich an dieser Stelle berichten.

Die Vertreter der CDU haben im Rahmen des Tagesordnungspunktes 5, 1. Änderung des Bebauungsplanes Gerberhof, darauf gedrängt, ein Video vorzuführen, das ganz offensichtlich durch die Kamera einer Drohne aufgezeichnet wurde. Das Video zeigte die Grundstücke des Gebietes, das durch den Bebauungsplan abgedeckt wird, aus der Vogelperspektive.

Während der ersten Minuten des Filmes entbrannte eine Diskussion, ob die öffentliche Vorführung des Videos rechtlich zulässig ist oder nicht.
Ich halte es nicht für zulässig, muß aber sagen, daß diese Einschätzung ohne weitere rechtliche Prüfung auf einem Bauchgefühl beruht. Es gibt zwar kein Recht am Bild der eigenen Fassade, Videoaufnahmen von Grundstücken, zumal aus der Vogelpespektive, sind aber nach meiner Einschätzung ganz anders zu bewerten. Ich persönlich möchte keinen Camcopter über meinem Garten kreisen sehen.

Besonders verwundert hat mich dabei das Verhalten von Herrn Zender von der CDU. Während er mich in meinem Bericht noch forsch unterbrochen hatte (Eklat Nr. 2, über den ich gesondert berichten werde), wobei er darauf verwies, dass der Inhalt nicht öffentlich wäre, sah er hier überhaupt keine Probleme, die Hinterhöfe der Anwohner öffentlich zur Schau zu stellen.

Hier stellt sich nicht nur die Frage, welchen praktischen Nutzen die Videovorführung für die Arbeit des Ausschusses haben soll, sondern auch, was die Ausschußmitglieder der CDU bewogen hat, den Film öffentlich zu zeigen. Zumindest dem Produzent des Videos muß die Problematik bewußt gewesen sein, da er an anderer Stelle darauf verwiesen hat, daß die Aufnahmen nur für den internen Gebrauch im SteU verwendet werden sollen.

Stadtentwicklung und Umwelt und Carports

Heute hat der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt getagt. Ich werde im Laufe der nächsten Tage über die einzelnen Themen berichten. Das wohl spannendste Thema war Der B-Plan 50, Stadtheide. Hierbei ging es vorrangig um die nicht genehmigten Carports.

Vorab die Entscheidungslage:
1. Die Carports, für die auf der Grundlage des bestehenden Bebauungsplanes keine Baugenehmigung erteilt werden kann, werden nicht nachträglich durch eine Änderung des Bebauungsplanes legalisiert.
2. Die Stadt wird den Bebauungsplan so ändern, daß in Zukunft auf Carports Flachdächer mit und ohne Begrünung sowie Satteldächer gebaut werden dürfen.
3. Es soll den Bewohnern möglich gemacht werden, zukünftig legal vor ihren Reihenhäusern zu parken.

Die erste Runde wurde durch eine Frage der Nachbarin von Herrn Gaffrey eröffnet. Sie wollte wissen, wie der Ausschuß mit dieser Angelegenheit umgehen wird und wies darauf hin, daß Sie – abweichend von der Darstellung in den Kieler Nachrichten – keine Zustimmung zu der Errichtung eines Carports durch Herrn Gaffrey gegeben hat. Vielmehr hätte Herr Gaffrey ihrem Mann in einem Gespräch auf der Straße mitgeteilt, daß er ein Carport errichten wolle und auf Nachfrage behauptet, er hätte eine Genehmigung. Daraufhin hätte ihr Mann geäußert, daß er dann wohl nichts dagegen tun können. Auch die anderen Nachbarn aus dem Reihenhaus hätten ihr Einverständnis nicht erklärt.

Ich will jetzt nicht das Vorgehen von Herrn Gaffrey bewerten, aber der gesamte Vorgang macht sehr deutlich, wie wichtig Bebauungspläne sind, wenn es darum geht, die Rechte von Nachbarn zu schützen.

Neben dem Carport von Herrn Gaffrey sind noch zwei weitere Carports von Abrißverfügungen betroffen. Hierbei handelt es sich um Carports an Reihenendhäusern.
Ich habe auf die unterschiedlichen Situationen Maria Brand Straße und
dem Käte Seidel Ring hingewiesen und bemerkt, daß die beiden Straßen gänzlich unterschiedlich zu bewerten sind und hier auch unterschiedliche Lösungen möglich sein müssen. Der Argumentation wurde ebensowenig gefolgt wie dem Hinweis aus der Verwaltung, daß die baurechtliche Situation bei Endhäusern anders zu bewerten ist als bei Mittelhäusern.
Herr Dr. Erdmann (FWG) sprach sich eindeutig dagegen aus, hier unterschiedliche Regelungen zuzulassen, um keine Präzedenzfälle zu schaffen. Der Ausschuß folgte dieser Argumentation einstimmig mit einer Enthaltung, soweit ich mich erinnere, zumindest aber mit großer Mehrheit.

Der Ausschußvorsitzende Herr Möller wies darauf hin, daß hier kein Planungsfehler vorliegen würde. Hätte der Bauträger die Häuser innerhalb des Baufensters weiter hinten auf dem Grundstück gebaut, wäre vor den Häusern innerhalb des Baufensters ausreichend Platz für Carports geblieben.

Ich denke, daß diese Angelegenheit damit noch nicht vom Tisch ist. Es würde mich nicht wundern, wenn die Betroffenen jetzt überlegen, den Rechtsweg beschreiten.