Fracking im Kreis Plön? Nein danke!

Das war die klare Aussage des Vorsitzenden des Ausschusses für Bauen, Umwelt und Abfallwirtschat des Kreises während der Informationsveranstaltung des Kreises in Schönberg, die mit geschätzt 130 Zuhörerinen und Zuhörern gut besucht war. Bereits in ihren Eingangsworten mache unsere Landrätin klar, daß die Gewinnung von Erdöl und Erdgas mit Fracking im Kreistag über alle Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg und im Einklang  mit den Bürgerinitiativen einhellig abgelehnt wird.
Umweltminister Harbeck betonte, daß das es das Ziel sein muß, langfristig aus der Kohlenwasserstoffwirtschaft (Erdöl und Erdgas) auszusteigen und die Energiewende kosequent umzusetzen. Billiges Öl und billiges Erdgas – auch aus Fracking – stehen dem Ziel entgegen. Er unterstrich, daß das Verbot des Fracking eine politische Frage ist, bei der man sich nicht wegducken dürfe. Hier heißt es, eine klare Position zu beziehen. Der Versuch, das Fracking über das Wasserhaushaltsgesetz oder andere Verwaltungswege zu verhindern, ist politisch falsch und bietet keine dauerhafte Rechtssicherheit.
Er führte weiter aus, daß die Landesregierung bereits mehrere Anläufe unternommen hat, Regelungen zu erreichen, das Fracking bundesweit oder zumindest regional zu verbieten. Mit den jetzt vorgelegten Gesetzentwürfen der Bundesregierung ist das Ziel nicht zu erreichen, hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf. Wenn ein Totalverbot auf Bundesebene nicht erreichbar ist, so muß es das Ziel sein, zumindest den Bundesländern die Entscheidung zu überlassen, ob in ihren Landesgrenzen gefrackt wird oder nicht. Ein kleiner Schritt ist besser als kein Schritt.
Gleichzeitig äußerte er noch, daß das Bundesberggesetz im Bezug auf Transparenz und Bürgerbeteiligung nicht mehr den Anforderungen an eine moderne Gesetzgebung entspricht. Hier bestünde dringender Änderungsbedarf.
Minister Harbeck hob aber hervor, daß er als Minister an geltendes Recht gebunden ist und deshalb entsprechende Genehmigungen für Erkundungen erteilen mußte. Die Prüfung und Bearbeitung der Anträge erfolgt im Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Hannover. Eine landeseigene Bergbaubehörde wäre sehr kostspielig und würde vermutlich zu keinen anderen Ergebnissen kommen.
Herr Söntgerath, Leitender Bergdirektor beim LBEG erläuterte im Anschluß das geltende Bergrecht und beantwortete Fragen. Dabei kamen bei den Fragestellerinnen und Fragestellern auch schon mal ein paar Emotionen hoch. Dabei wurde verkannt, daß Herr Söntgerath lediglich die Rechtslage erläuterte, mit der die Behörde arbeiten muß. Er führte aber auch aus, daß es unbestimmte Rechtsbegriffe und Ermessensspielräume gibt. Insgesamt klang es für mich so, als hätte früher die Tendenz bestanden, eher im Sinne der Antragsteller zu entscheiden. Das ist wohl die Situation, die die Moderatorin mit zustimmungsfreudige Behörde meinte. Ich hatte den Eindruck, daß man heute, auch unter dem Einfluß des öffentlichen Druckes, den Ermessensspielraum vorsichtiger nutzt.
Eines wurde aber klar: Der Kreis hat auf das Verfahren so gut wie gar keine Einflußmöglichkeiten, den Städte und Gemeinden geht es nicht besser. Ihre einzige Möglichkeit ist, öffentlichen Druck aufzubauen.

Zum Abschluß trug die Kreistagsabgeordnete und Geologin Frau Niedermeier-Lange noch zur schleswig-holsteinischen Geologie vor. Der Vortrag wird in Kürze mit anderen Unterlagen auf der Homepage des Kreises veröffentlicht.

Unter Berücksichtigung der zahlreichen Informationen sehe ich mich mit dem Resolutionsentwurf, den ich in die nächste Ratsversammlung einbringen will, absolut auf dem richtigen Weg. Schauen wir mal, ob er die Zustimmung meiner Kolleginnen und Kollegen erhält.

Resolution gegen Fracking

Heute habe ich einen Entwurf für eine Resolution gegen Fracking entworfen. Das Dokument habe ich mit der Bitte, es auf die Tagesordnung der nächsten Ratsversammlung zu setzen, an die Herren Bürgervorsteher und Bürgermeister verschickt.

Ich bin davon überzeugt, daß die ganz überwiegende Mehrheit unserer Bürgerinnen und Bürger Fracking ablehnt. Daher ist die Forderung nach einem Totalverbot nach meiner Überzeugung Ausdruck des Bürgerwillens. Nach meiner Überzeugung sollten wir uns zu einer klaren Position durchringen und auf vorauseilende Kompromisse verzichten. Kompromisse werden in anderen Gremien eingegangen. Wir müssen Flagge zeigen und den Frackinggegnern in diesen Gremien den Rücken stärken.

Ich würde mich freuen, wenn sich alle Fraktionen, Parteien sowie Fraktions- und Parteilose (das bin ich) auf einen gemeinsamen Text einigen können, er dann einstimmig beschlossen wird. Natürlich bin ich auch an Rat, Kritik und Empfehlungen meiner interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürger interessiert (ingobuth(at)gmx.de). Daher nachfolgend der Text meines Entwurfes:

Resolution der Ratsversammlung der Stadt Plön
gegen Fracking in der Stadt Plön und im Kreis Plön (1. Entwurf, 22. November)

Der Kreistag des Kreises Plön hat sich am 18 April 2014 über alle Parteigrenzen hinweg in einer Resolution einstimmig gegen das Fracking im Kreis Plön ausgesprochen.

Die Ratsversammlung Plön begrüßt und unterstützt die Resolution des Kreistages und beschließt eine eigene Resolution gegen Fracking.

Die Herren Bürgermeister und Bürgervorsteher werden beauftragt, diese Resolution in einem gemeinsamen Schreiben an folgende Adressen zu übermitteln:
Herrn Jean-Claude Junker, Präsident der Europäischen Kommission
Herrn Herman van Rompuy, Präsident des Europäischen Rates
Herrn Martin Schulz, Präsident des Europäischen Parlaments
Frau Cicilia Malmström, EU Kommission, Kommissarin für Handel
Frau Angela Merkel, Bundeskanzlerin
Herrn Sigmar Gabriel, Minister für Wirtschaft und Energie
Frau Barbara Hendricks, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Herrn Torsten Albig, Ministerpräsident Schleswig Holstein
Herrn Robert Habeck, Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Frau Ulrike Rodust, MdE
Frau Birgit Malecha Nissen, MdB
Herr Philipp Murrman, MdB
Frau Regina Poersch, MdL
Städteverband Schleswig Holstein
Schleswig Holsteinischer Gemeindetag
Darüber hinaus werden die Herrn Bürgervorsteher und Bürgermeister gebeten, die Bürgermeister, Bürger- und Gemeindevorsteher der Umlandgemeinden sowie der Städte Preetz und Eutin zu informieren.

Die Stadt Plön ist durch das Untersuchungsfeld Leezen direkt vom Fracking betroffen. Die Regelungen des Bergrechtes schließen nach derzeitigem Kenntnisstand eine wirksame Beteiligung der Kommunen als Träger öffentlicher Belange an den Genehmigungsverfahren weitgehend aus. Die Ratsversammlung betrachtet dies als nicht hinzunehmenden Eingriff in die Kommunale Selbstverwaltung.

Die Ratsversammlung in Plön sieht das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere freiheitlich demokratische Grundordnung durch die laufenden Verfahren gefährdet.

Die Ratsversammlung der Stadt Plön fordert die Verwaltung auf, das öffentliche Interesse gem. Beteiligung der Kommunen in § 15 BBergG (Bundesberggesetz) in Verbindung mit § 11 Nr. 10 BBergG unter Berücksichtigung des Urteils des BverwG vom 15. Oktober 1998 mit allen verfügbaren Mitteln durchzusetzen.

Fracking gefährdert die zügige Umsetzung der Energiewende und kann keinen nennenswerten Beitrag zur Energieversorgung Europas und Deutschlands leisten. Fracking beinhaltetet bislang noch nicht ausreichend untersuchte Gefahren und stellt damit ein unkalkulierbares Risiko für unsere natürliche Umwelt dar, die in keinem Verhältnis zu dem behaupteten Nutzen steht.
Insbesondere bestehen Risiken für:
– Flora Fauna Habitat Flächen und andere Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie weitere Naturschutzbelange.
– die Trinkwasserversorgung
– den Tourismus als Hauptwirtschaftsfaktor in der Region
– die Erzeugung von unbelasteten Lebensmitteln

Wir richten die folgenden Forderungen an die Europäische Union, die Bundesregierung und das Bundesland Schleswig Holstein:
– Ein sofortiges ausnahmsloses Verbot sämtlicher Formen von Fracking bei der Erforschung, Aufsuchung und Gewinnung fossiler Energieträger. Dies ist unabhängig davon, ob die Rissbildung mit oder ohne den Einsatz giftiger Chemikalien, hydraulisch oder andersartig erzeugt wird.
– Ein generelles Import- und Handelsverbot von „gefrackten“ fossilen Energieträgern.
– Ein generelles Verbot der Verpressung des Rückflusses oder der untertägigen Ablagerung von Fluiden und Lagerstättenwässer.

Wir richten die folgenden Forderungen an den Bund und das Bundesland Schleswig Holstein:
– Eine Novellierung des Bergrechts. Die höchsten Umweltstandards und Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit müssen im Fokus der Novellierung zu stehen.
– Ein konsequente Umsetzung der politisch beschlossenen Energiewende und damit die Abkehr von fossilen Brennstoffen, den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Steigerung der Energieeffizienz.

Die Plöner Ratsversammlung befürchtet weiterhin, daß die in den Freihandelsabkommen CETA und TTIP enthaltenen Regelungen geeignet sind, die legitimen Rechte der EU, des Bundes, des Bundelandes Schleswig Holstein, des Kreises Plön sowie der Stadt Plön zu unterlaufen und Fracking über demokratisch nicht legitimierte Verfahrenswege durchzusetzen.
Wir fordern die Entscheidungsträger aller Ebenen auf:
– keine außergerichtlichen Schiedsgerichte und
– keine Absenkung europäischer und deutscher Sozialstandards, Umweltschutzstandards und Verbaucherschutzstandards zuzulassen

Die Mitglieder der Plöner Ratsversammlung rufen alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt und des Umlandes auf, eine der verschiedenen Petitionen gegen Fracking zu unterzeichnen und sich friedlich an möglichen Protestaktionen gegen Fracking zu beteiligen.

Spielplatz Appelwarder II

Wie bereits berichtet, hat der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) auf Empfehlung der AG Soziales beschlossen, den Spielplatz Appelwarder aufzugeben, ohne auch nur schätzungsweise benennen zu können, wie hoch die dadurch erzielten Einnahmen sind.

Meine Kritik an der Entscheidung des GA richtet sich nicht nur dagegen. Aus den mir vorliegenden Unterlagen ist nicht erkennbar, nach welchen Bewertungskriterien hier eine Abwägung mit anderen Spielplätzen, etwa dem an der Trammer Furt, stattgefunden hat. Ich bin allerdings der Meinung, daß das Argument mangelnder Verkehrssicherheit (Straßenverkehr) einer näheren Überprüfung nicht standhalten wird.

Darüber habe ich bereits in meinem Beitrag vom 28. Dezember 2014 bemängelt, daß hier keine vorherige Abstimmung mit dem Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) stattgefunden hat, wie das Gelände zukünftig genutzt werden soll. Dies hätte nach meiner Meinung unbeding erfolgen müssen.

In der letzen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt wurde dann über die zukünftige Nutzung des Grundstückes beraten, zumal bereits ein Kaufinteressent für einen Teil des Grundstückes an die Stadt herangetreten ist. In der Diskussion stellte die Teamleiterin 30 noch einmal klar, daß eine Nutzung als Bauland nach §34 nicht möglich sei und betonte, daß das Kreisbauamt das in der Vergangenheit ebenso beurteilt hätte.
Eine Entscheidung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes sollte zurückgestellt müsse, bis das Ergebnis der Potentialanalyse bzw. des Baulandkatasters vorliegen, mit denen mögliche Baugrundstücke in Plön aufgezeigt werden können.
Bedenken, daß der Lärmschutz einer Aufstellung eines Bebauungsplanes entgegenstehen könnten, sind nach meiner Einschätzung in einem möglichen Bebaungsplanverfahren zu untersuchen. Aussagen dazu können nach dem jetzigen Stand des Verfahrens getrost als Spekulation vernachlässigt werden.

Der SteU hat folgende Empfehlung an den Hauptausschuß beschlossen:
Ein Verkauf der Fläche oder von Teilfächen kommt zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Frage.

Erster SteU 2015

Heute tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt zum ersten mal in diesem Jahr.

Der erste Themenbereich waren wie immer die Berichte der Verwaltung.
Die Teamleiterin 30 wies auf eine Veranstaltung des Kreises zum Thema Fracking am 29. Januar in Schönberg hin.
Weiterhin teilte sie mit, daß noch kein abgestimmtes Ergebnis zum Thema Werbeaufsteller vorliegt. Hierbei ging es um die Frage, ob und wie man den Betrieben, die nicht direkt an der Fußgängerzone liegen, die Möglichkeit geben kann, auf ihr Angebot aufmerksam zu machen.
Die von der FWG angeregte Änderung der Einfahrt zum Kieler Kamp ist noch nicht weiter geprüft worden. Hier soll allerdings noch im Januar einen Ortstermin geben.
Bei der Einmündung der Stadtgrabenstraße auf die B 430 hat es diesen Ortstermin bereits gegeben. Die Vorschläge werden weiter geprüft, was ein gutes Zeichen ist, denn sie wurden nicht von vorn herein verworfen. Es bleibt noch das Ergebnis einer Verkehrssimulation abzuwarten.

Dann ging es um den Haushalt. Mit wenigen Worten: Die Kommunalaufsicht hat dem Haushaltsentwurf an einigen empfindlichen Stellen das Geld verweigert. Genauer gesagt, sie hat den Verpflichtungserklärungen für die Projekte Strandweg und Ulmenstraße/Steinbergweg nicht zugestimmt. Mit Verpflichtungserklärungen wird die Verwaltung befugt, nicht nur für den laufenden, sondern auch für kommende Haushalte Mittel einzuplanen. Das setzt natürlich voraus, daß die Mittel in den kommenden Jahren auch tatsächlich vorhanden sind. Hier scheint die Kommunalaufsicht Zweifel zu haben.

Für den Strandweg bedeutet das folgendes: Es stehen 90,000,– Euro zur Verfügung, die für die Sanierung des Weges von der Fegetasche zur Rosenstraße (Stadtwäldchen) vorgesehen sind. Weitere 160.000,– waren für die Erneuerung des Stückes vom Seeprinz bis zur Aussichtsplattform unterhalb des Schlosses (Stadtbucht) sowie für Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung eingeplant. Dieses Geld wird es voraussichtlich nicht geben. Damit wird in diesem Jahr voraussichtlich auch kein Zuschußantrag für EU-Mittel aus dem Topf der Akiv-Region gestellt werden können. Die TL 30 wies noch darauf hin, daß es Wunsch des Ausschusses gewesen sei, die Maßnahme bis zum Beginn der Landesgartenschau in Eutin abzuschließen und daß die Ausschreibung daher jetzt erfolgen müsse. Das würde bedeuten, daß für den Ausbau keine Zuschüsse beantragt werden können.
Über Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung, etwa eine weitere Aussichtsplattform oder Sitzgruppen, müsse dann später entschieden werden, dann könnten dafür auch Zuschüsse beantragt werden.
In der Diskussion zeigte sich, daß die Ausschußmitglieder die Priorität auf die Instandsetzung des Bereiches Seeprinz-Schloß legen. Bei den Überlegungen, die 90.000,– Euro aus dem Bereich Stadtwäldchen in den Bereich Stadtbucht umzuleiten wurde deutlich, daß das Geld nicht für den gesamten Abschnitt reichen wird, selbst wenn man sich nur auf den Weg beschränkt. Ich habe in der Diskussion die Frage gestellt, ob es nicht möglich wäre, die neue Situation aufzubereiten und in der nächsten Sitzung des SteU dann eine Entscheidung herbeizuühren. Daher habe ich mioch gereut, daß der Ausschuß nach einer weiteren Diskussion und einer Besprechungspause zu dem Ergebnis kam, das dies eine Haushaltsdiskussion sei und die Sachfrage im nächsen Ausschuß beraten werden müßte.

Für den Bereich Ulmenstraße/Steinbergweg sieht es nicht anders aus. Die CDU hatte immer verlangt, daß der gesammte Straßensanierung im Bereich Hipperstraße, Ulmenstraße und Steinbergweg in einem Verfahren abgewickelt wird, weil dies die wirtschatlichste Lösung sei. Von daher hatte es bereits zu Verstimmungen geführt, als die Hipperstraße losgelöst von den beiden anderen Wegen erneuert wurde. Durch die fehlende Zustimmung zur Verpflichtungserächtigung ist auch die Sanierung von Ulmenstraße und Steinbergweg in einem Arbeitsgang unrealistisch. Daher wurden Überlegungen angestellt, zumindest den Steinbergweg zu erneuern und von der später in Angriff zu nehmenden Ulmenstraße zu entkoppeln. Ein solches Vorgehen führte auf Seiten der CDU zu weiterem Mißmut. Auch hier gilt: Haushaltsverhandlungen, Sachfragen werden später beraten und entschieden.

Der Ausschuß kam aber überein, die Haushaltsansätze für die Verpflichtungserklärungen im Haushaltsentwurf stehen zu lassen, weil sie oben genannten Vorhaben für die Stadtentwicklung von desonderer Bedeutung sind.

Es bleibt abzuwarten, wie die Kommunalaufsicht hierauf reagiert.

Spielplatz Appelwarder

Kurz vor Heiligabend gab es noch einen längeren Bericht in der KN zum Thema Spielplatz Appelwarder.

Ich kann mir an der Stelle sowohl die Entwicklung von Wohnbebauung wie auch die Wiedereinrichtung des Spielplatzes vorstellen, vorausgesetzt, hier findet ein vernünftige und ergebnisoffenen Abstimmung statt.

Mehrfach wurde an mich herangetragen, daß der Platz doch unter der Hand schon lange verkauft sei. Das glaube ich nicht. Vielmehr glaube ich, daß der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) hier einen völlig unkoordinierten Schnellschuß abgegeben hat, der jetzt seine eigene Dynamik entwickelt. Das Ganze erinnert mich an den Vorgang mit dem Spielplatz in Stadtheide aus dem Jahr 2009. Damals war es die Absicht des Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU), das Tartanfeld als Bestandteil des Spielplatzes zu erhalten, um ein Spielangebot für ältere Kinder bereitzuhalten. Der GA hat dann beschlossen, das Tartanfeld zu beseitigen und Spielgeräte für jüngere Kinder aufzustellen, obwohl in unmittelbarer Nähe bereits ein entsprechender Spielplatz vorhanden war.

Beim Spielplatz Appelwarder war ganz offensichtlich auch der Wunsch nach Haushaltskonsolidierung mitbestimmend (Anmerkung 1). Die fraktionsübergreifende „AG Soziales“ – sollte man hier sagen, die AG Dilettanti? – hat die Vorgabe des Landes umgesetzt, die Spielplätze auf ihre Notwendigkeit hin zu untersuchen und dies aber gleich mit dem Thema Haushaltskonsolidierung verknüpft. Aus der Vorlage der Verwaltung geht ganz eindeutig hervor, daß man nicht in der Lage ist, das Einsparpotential tatsächlich zu beziffern (Anmerkung 2). Also kann man schon damals nur den Verkauf des Tafelsilbers, also des Grundstückes als Bauland, im Hinterkopf gehabt haben. Eine abgestimmtes Konzept für die Versorgung mit Spielplätzen im Stadtgebiet ist mir nicht bekannt und eine übergreifende Betrachtung, die die Gesamtheit der Spielplätze, den prognaostizierten Bedarf oder auch Sicherheitsaspekte berücksichtigt, hat es vermutlich nicht gegeben. Zumindest ist eine sachgerechte Abwägung weder in der Vorlage „Nutzung Spielplatz Appelwarder: VO/RV/2014/1041“ noch im Protokoll der Sitzung vom 30. Oktober 2014 erkennbar.
Bestärkt werde ich in meiner Meinung, weil ausdrücklich darauf hingewiesen wird, daß der Haushaltsansatz nicht um die eingesparten Mittel gekürzt werden soll.

Ein koordiniertes Vorgehen hätte so aussehen können: Der GA prüft den Bedarf an städtischen Spielplätzen und wägt mögliches Einsparpotential anhand meßbarer Kriterien oder seriöser Bewertungen ab. Wenn der Ausschuß zum Ergebnis kommt, daß die Stadt tatsächlich über den Bedarf hinaus mit Spielplätzen versorgt ist, wäre eine vorherige Abstimmung mit dem SteU sinnvoll gewesen. Stadtentwicklung beschäftigt sich nicht nur mit der Schaffung von Neubaugebieten, sondern auch mit der Bereitstellung von Freiflächen, z.B. für Erholungszwecke und der Entwicklung von Kultur- und Bildungsstandorten. Wäre der SteU zum Ergebnis gekommen, daß die Versorgung mit Spielplätzen auch ohne den Spielplatz Appelwarder gewährleistet und an dieser Stelle die Entwicklung von Wohnbebauung gewollt ist, wäre es sinnvoll gewesen, hier Baurecht zu schaffen. Erst bei Vorliegen eines Baurechtes wäre die Aufgabe des Spielplatzes tatsächlich gerechtfertigt gewesen. Die Einsparung von überschlägig 2500,– Euro rechtfertigt die Schließung aus meiner Sicht jedenfalls nicht und ist nach meiner Meinung dilettantisch.

Auf jeden Fall ist es dem GA wieder einmal gelungen, den SteU vor sich her zu treiben. Der SteU wird voraussichtlich am 14. Januar 2015 das Thema „Spielplatz Appelwarder hier: Beratung und Beschluss über die weitere städtebauliche Entwicklung (VO/RV/2014/1081)“ als Tagesordnungspunkt 8 behandeln. Die Vorlage wird voraussichtlich ab Anfang des Jahres einsehbar sein.

Anmerkungen
Anmerkung 1. Die KN hatte in ihrem Bericht den Verkauf des Spielplatzes als Bauland erwähnt. Ich meine mich zu erinnern, daß es  im Hauptausschuß war, wo erwähnt wurde, daß das nie gesagt wurde und man nicht alles glauben dürfe, was in der Zeitung steht. Ich persönlich glaube, daß sich die KN das nicht aus den Fingern gesogen hat. Ich kan mir gut vorstellen, daß es hier zumindest ein Randgespräch gegeben hat.
Anmerkung 2. Die Stadt hat ca. 10 Spielplätze, für deren Unterhalt im Jahr 50,000,– Euro eingeplant werden, also durchschnittlich 5000,– Euro pro Spielplatz. Weil der Spielplatz Appelwarder relativ klein ist, wird die Summe im konkreten Fall eher geringer sein. Dennoch wird die Pflege des Grundstückes auch nach der Aufgabe des Spielplatzes erforderlich sein, was sich nach meiner Einschätzung nicht nur auf Rasenmähen beschränkt. Also bleibt von dem theoretischen Einsparpotential mit Mühe die Hälfte übrig, also um die 2500,– Euro. Teilt man diesen Betrag und verteilt ihn auf die übrigen 9 Spielplätze, bleiben grob überschlächtig und gutmütig gerechnet 300,– Euro pro verbleibendem Spielplatz übrig.

Hier die Links auf das Protokoll des GA vom 30. Oktober und die Vorlage zum Thema Spielplatz (kopieren und in den Browser einfügen):
http://www.sitzungsdienst-ploen.de/bi/___tmp/tmp/4508103649395180/49395180/00023475/75.pdf
http://www.sitzungsdienst-ploen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1148&options=4

Bürgerbeteiligung am Bebauungsplan

Heute wurde der Entwurf des Bebauungsplans für den Bereich Am Schwanensee/-Gerberhof der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Aula am Schiffstal war mit ca. 100 Einwohnerinnen und Einwohnern gut besucht.
Grundsätzlich wurde die Bebauung begrüßt, der Vertreter der Sparkasse bezeichnete sie als wichtigen Beitrag für die Attraktivität Plöns.
Bedenken wurden vor allem zur Verkehrssituation geltend gemacht. Mehrere Anwohner betonten, daß die Straße “Am Schwanensee” nicht geeignet ist, den zusätzlichen Verkehr aufzunehmen, der durch die geplante Tiefgarage erzeugt wird. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, daß die Straße Am Schwanensee von vielen Schulkindern genutzt wird.
Darüber hinaus wurde auch angesprochen, daß die Gebäude im zukünftigen Gänsemarktviertel altstadtgerecht gestaltet werden sollten.
In einem Beirag wurde  zusätzlich darauf aufmerksam gemacht, daß weiter Gewerbeflächen im Gänsemarktviertel möglicherweise zu Lasten des Gewerbes in der Fußgängerzone und in der Lübecker Straße gehen könnten.
Ein Anwohner fürchtete auch um seinen Schloßblick und regte kleinere Gebäude an.
Abschließend wurde noch angesprochen, nicht nur altengerechte Wohnungen zu bauen, sondern auch Angebote für junge Familien zu machen.

Wird die Potentialanalyse objektiv?

In der Sitzung des heutigen SteU ging es die Beauftragung einer Innenentwicklungspotentialanalyse. Sinn einer solchen Analyse ist festzustellen, ob es in Plön noch ausreichend Platz für Neubauten gibt oder ob die Entwicklung eines Neubaugebietes wie z.B. den Seewiesen unumgänglich ist. Eine solche Analyse wird mittlerweile durch das Baugesetzbuch gefordert. Darüber hinaus gibt das Baugesetzbuch auch klar vor, daß die Innenraumentwicklung eindeutig Vorrang vor der Bebauung im Außenbereich hat.

Zu dem Vorgang hat Herr Schwormstede vom Büro Architektur + Stadtplanung aus Hamburg vorgetragen und den weiteren Planungsgang erläutert.
Die Systematik der Untersuchung ist in der Vorlage der Verwaltung gut beschrieben. Die Vorlage kann im Bürgerinformationsdienst der Stadt Plön eingesehen werden. Ich verlinke die Vorlage hier mit voller Adresse und erspare mir die Nacherzählung der Inhalte.
http://www.sitzungsdienst-ploen.de/bi/___tmp/tmp/45081036841267897/841267897/00023856/56.pdf

Für mich stellt sich natürlich die Frage, wie sichergestellt werden kann, daß eine solche Analyse objektiv ist, wenn sie durch die Verwaltung in Auftrag gegeben wird, die auch für den Planungsverband Seewiesen arbeitet, der wiederum sein starkes Interesse an der Fortsetzung dieser Planungen in seiner letzten Sitzung zum Ausdruck gebracht hat. Und das, obwohl die Stellungnahmen des Kreises und der Landesplanung zu dem Projekt eindeutig negativ ausgefallen sind. Besonders stutzig machte mich die Bemerkung von Herrn Schwormstede zum Thema Abstimmung mit der Verwaltung. Er führte aus, daß er im Rahmen der Arbeit auf die Verwaltung zukommen werde um festzustellen: „Ist das die Richtung, in die sie wollen?“
Leider ist gerade dieser Satz geeignet, den Eindruck zu erwecken, daß das Ergebnis in eine bestimmte Richtung gelenkt werden soll. (Anmerkung in Kürze: kein Potential, darum brauchen wir die Seewiesen.)
Also stellte ich die Frage nicht nur mir, sondern auch Herrn Schwarmstede.

Die Antwort war vieldeutig, er betonte aber, daß die Planungshoheit bei der Kommune liege, unabhängig von den Stellungnahmen der Landesplanung oder des Kreises. Diese hätten später nur die Möglichkeit, die Änderungen des Flächennutzungsplanes abzulehnen.

Nach der Antwort von Herrn Schwarmstede äußerte die Teamleiterin 30, daß sie meine Frage unfair fände, weil Herr Schwarmstede ja gar nicht wüßte, wie es bei uns im Ausschuß zuginge.
Darüber hinaus betonte sie, daß die Innenraumpotentialanalyse auch unabhängig von dem Seewiesenvorhaben zu erstllen wäre.
Das ist meiner Meinung nach richtig, hat aber nichts mit der Objektivität dieser Analyse zu tun.

Der Ausschußvorsitzende warf mir vor, ich würde Herrn Schwarmstede unterstellen, ein Gefälligkeitsgutachten zu erarbeiten.

Herr Dr. Erdtmann von der FDP wies den Ausschußvorsitzenden darauf hin, daß meine Frage eine Frage und keine Unterstellung war. Die Mitglieder der CDU unterstützten diese Position.
Vor allem, und obwohl wir in Sachen Seewiesen völlig unterschiedlicher Meinung sind, wandten sie  sich ausdrücklich gegen die Äußerung des Ausschußvorsitzenden, als dieser andeutete, den freien Meinungsaustausch durch seine Möglichkeit, die Diskussionsführung im Ausschuß zu steuern, auf das seiner Meinung nach Nötigste zu beschränken.

Es geht hart auf Mitternacht zu, morgen berichte ich mehr.

Grüne/Bündnis 90 nicht für Seewiesen, aber auch nicht dagegen.

Die Aussage von Frau Kauf (Bündnis 90/Die Grünen) in der Sitzung des Planungsverbandes Seewiesen war eindeutig.
Skepsis, aber die Ergebnisse der Potentialanalyse sollen vor einer Entscheidung abgewartet werden.

In der Zusammenfassung der Ergebnisse wurde vom Verbandsvorsitzenden der Eindruck erweckt, daß die Grünen das Projekt nicht ablehnen würden. Diese Lesart wurde auch in der Berichterstattung der KN aufgegriffen.
Bündnis 90/Die Grünen sahen sich dadurch offenbar gezwungen, eine Klarstellung zu verlangen, die heute in der KN zu lesen ist.

Hierin wird zum Ausdruck gebracht, daß die Entscheidung vom Ergebnis der Potentialanalyse abhängig ist.

Damit gewinnt eine unabhängige und ergebnisoffene Potentialanalyse eine entscheidende Bedeutung. Leider habe ich den Eindruck gewonnen, daß Gutachten auch schon mal an der Realität vorbeigehen, wenn der politische Druck nur groß genug ist.
Der Volksmund sagt: “Wer bezahlt bestimmt die Musik.”

Ich persönlich bezweifel auch, daß auch die FWG so einig ist, wie es dargestellt wurde.

Die FDP findet in der Berichterstattung nicht statt. Ich kann mir vorsellen, daß es zumindest parteiintern unterschiedliche Auffassungen gibt.
Es ist offensichtlich, daß es in Plön – gegen den ausdrücklichen Rat der Fachbehörden im Kreis und Land – nur noch eine knappe Mehrheit für das Projekt gibt.

Seewiesen. Protokoll liegt nach fast zwei Jahren noch nicht vor !

Am 26. Februar 2013 wurde in der Tourist Info Plön die frühzeitige Bürgerbeteiligung zum geplanten Baugbiet Seewiesen durchgeführt. Die Kieler Nachrichten hatten am 28. Februar 2014 über die Veranstaltung.

Auf der frühzeitigen Bürgerbeteiligung, die kurz vorher in Rathjensdorf durchgeführt wurde, waren die Befürworter des Projektes unter sich. In Plön trugen die Einwohnerinnen und Einwohner fast ausschließlich Zweifel und Skepsis gegenüber der Planung vor.

Bis heute – also fast zwei Jahre nach dem Termin – hat der Planungsverband Seewiesen noch immer kein Protokoll oder  Ergebnisvermerk zu der Veranstaltung vorgelegt, obwohl dies den Einwohnerinnen und Einwohnern zugesagt wurde und ich mehrfach nachgefragt habe.

Ich selber konnte damals nicht an der Veranstaltung teilzunehmen, mir liegt aber ein Gedächnisprotokoll vor. Daraus zitiere ich noch einmal die wesentlichen Anregungen und Bedenken, die vorgetragen wurden:

– Es fehlt eine aussagekräftige Bedarfsanalyse
– Die demographische Entwicklung spricht gegen das Neubaugebiet.
– Der Begriff Seewiesen ist irreführend, er suggeriert ein Baugebiet am See. Die Planung sieht keinen künstlichen See mehr vor.
– Der Uferrandstreifen ist unbedingt zu schützen. Der Nutzungsdruck wird durch das geplante Wohngebiet erhöht.
– Die Planungen greifen in das Landschaftsschutzgebiet im Uferrandstreifen und in den Wald ein.
– Das Baugebiet ist nicht attraktiv.
Begründet wurde diese Feststellung mit der Tatsache, daß es in der Windrichtung des Klärwerkes und Kompostplatzes liegt und mit Geruchsbelästigung zu rechnen ist. Darüber hinaus liegt es in unmittelbarer Nähe der Bundesstraße 76, deren Verkehrslärm auch in größerem Abstand noch deutlich zu hören ist.
– Gefahr, daß hier am Ortseingang auch noch ein Gewerbegebiet entsteht, das das schönen Landschaftsbild unwiderbringlich zerstört.
– Noch sind die benötigten Flächen gar nicht vollständig an den Investor verkauft.
– Die Folgekosten wurden noch nicht berechnet.
– Bürgervorsteher Kreuzburg hat gesagt, daß es ohne künstlichen See kein Baugebiet geben würde. Den Versprechungen von Politikern kann man nicht glauben.
– Die Entwässerung des Gebietes und der Abfluß des Regenwassers sind noch völlig ungeklärt. Ein Abfluß in den Trammer See muß vermeiden werden.
– Wer sind die Investoren? Sind die Investoren zuverlässig? Wer profitiert von dem Baugebiet?

Seewiesen ? Die Einigkeit ist dahin !

Heute tagte der Planungsverband Seewiesen. Dort kann ich mich lediglich als Bürger in der Einwohnerfragestunde zu Wort melden.
Meine Frage an die Plöner Parteienvertreter war, wie man es gegenüber einem Investor, der in Plön für viel Geld ein ein großes Bauprojekt im Innenbereich plant, vertreten kann, weiter an den Planungen für ein Baugebiet auf der grünen Wiese festzuhalten. Ich habe nicht auf eine sofortige Antwort bestanden. Um den Kolleginen und Kollegen Zeit zu geben, sich die Angelegenheit zu überlegen, warte ich gerne bis zur nächsten Sitzung des Planungsverbandes auf die Antwort.

In der Diskussion über den Sachstand beklagte Rathjensdorfs Bürgermeister, daß das Verfahren seit über einem Jahr nicht weiter vorangekommen ist. Dem stimmten die überwiegende Mehrheit der Mitglieder des Planungsverbandes zu. Sie sahen einen Teil der Schuld auch bei sich, weil sie nicht genügend Druck gemacht haben.

Die Teamleiterin 30 erläuterte noch einmal den Verfahrensgang und betonte dabei, daß die Stelungnahme des Kreises sehr kritisch ausgefallen sei. Leider hat Sie nicht erwähnt, daß die Stellungahme der Landesplanung vernichtend war.

Darüber hinaus konnte Sie nicht sagen, in welchem Umfang die Ergebnisse des Mikrozensus und der kleinräumigen Bevölkerungs- und Haushaltsanalyse des Kreises in den eigenen Planungen berücksichtigt werden müssen.
Ich hatte den Eindruck, daß mehrere Ausschußmitglieder die Hoffnung aus dieser Äußerung schöpften, die Fakten ignorieren zu können.

Die Schuld an den Verzögerungen trägt nach Angaben der Teamleiterin 30 auch das Bundesbaugesetzbuch, das seit September letzten Jahres eine Potentialanalyse fordern würde. Die Potentialanalyse soll am kommenden Mittwoch in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt für die Gemeinde Rathjensdorf und für die Stadt Plön beauftragt werden. Als Kostenansatz wurden 17.000,– Euro genannt.

Hierin sehe ich viel selbstgemachtes Leid. Ich habe bereits vor Jahren wiederholt eine Wohnraumbedarfsanalyse gefordert. Sie entspricht inhaltlich im wesentlichen der jetzt vorgeschriebenen  Potentialanalyse. Vermutlich aus Angst, die Ergebnisse könnten gegen die Realisierung des Baugebietes sprechen, ist man meinem Vorschlag nicht weiter gefolgt.

Der Bürgermeister der Gemeinde Rathjensdorf erwähnte, daß ihre Gemeindevertreterinnen und -vertreter noch zu 90 % hinter dem Projekt stünden. Der SPD Vertreter aus Plön erläuterte, daß die SPD nicht mehr hinter den Planungen steht und begründete dies ausführlich. Die Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen betonte, daß die Grünen das Projekt sehr sepktisch sehen, aber die Ergebnisse der Potentialanalyse abwarten wollten. Der Vertreter der FWG betonte, daß die FWG hinter dem Projekt stünde, aber auch auf die Ergebnisse der Potentialanalyse warten würde. Diese Aussage wunderte mich, da es in der FWG keinen Fraktionszwang gibt und ich mir vorstellen kann, daß es dort auch kritischere Stimmen gibt. Die FDP war nicht vertreten, aber nach meiner Einschätzung steht zumindest Herr Dr. Erdmann dem Projekt vermutlich eher ablehnend gegenüber.
Herr Krüger begründete, warum die CDU nach wie vor von ganzem Herzen hinter dem Projekt steht.

Früher hieß es, die Seewiesen kommen nur mit See. Es hieß auch, die Seewiesen kommen nur, wenn alle Parteien dahinter stehen. Beides ist jetzt nicht mehr der Fall. Damit wäre es schon aus Gründen der politischen Glaubwürdigkeit angebracht, die Planungen aufzugeben und den Planungsverband aufzulösen.

Es fielen in der weiteren Diskussion Aussagen wie: „Laßt uns werben, Angebote machen, gegen den Trend anarbeiten.“ oder: „Prognosen sind Prognosen, laßt uns die Zukunft gestalten.“ Das sind Phrasen. Was dabei herauskommt, wenn man sich über den Rat der Verwaltung hinwegsetzt, haben wir beim Technologiepark in Selent gesehen. Und wir bekommen es tagtäglich bei der Elbphilharmonie vor Augen geführt.

Die Kosten von 17.000,– Euro für die Potentialanalyse führte dann noch zu einer Kontroverse, wie dieser Betrag zwischen Rathjensdorf und Plön aufzuteilen ist. Ein Beschluß wurde nicht gefaßt, aber so wie ich es verstanden habe, werden beide Kommunen nun eine eigene Potentialanalyse in Auftrag geben.

Ich persönlich halte den Kostenansatz von 17.000,– Euro für zu hoch. Die wesentlichen dafür  erforderlichen Daten liegen vor (Mikrozensus 2013, Kleinteilige Bevölkerungs- und Haushaltsprognose des Kreises, Untersuchungen der Bertelsmann-Stiftung, Demographieportal des Bundes.) Diese Ergebnisse zusammenzufassen und eine Betrachtung des Stadtgebietes von Plön und des Gemeindegebietes von Rathjensdorf vorzunehmen, dürfte nach meiner Auffassung nicht so teuer sein. Soweit ich weiß, hat der Bürgermeister von Preetz das zusätzlich zu seiner Arbeit nebenher geschafft. Ich halte es allerdings für richtig, daß unser Bürgermeister als Vorsitzender des Planungsverbandes Seewiesen diese Aufgabe vergibt. Ich werde im kommenden SteU dafür plädieren, mindestens drei konkurrierende Angebote einzuholen.

Die Seewiesen zucken noch.

Leider fehlte mir in den letzten Tagen die Zeit zum Bloggen, wobei es einige interessante Themen gegeben hätte.
Zum Einen gab es am 07. November unter dem Motto “aus der Praxis für die Praxis” eine Informationsveranstaltung der Architekten- und Ingeneurkammer zum Thema “BauBG § 34 und Gestaltungsgremien”.
Dazu nur zwei Stichworte:
– Architektenwettbewerbe
– Mobile Gestaltungsbeiräte.
Dazu vielleicht in späteren Beiträgen mehr.
Zum Anderen fand am Mittwoch ein Workshop der Aktivregion statt. Dabei ging es um die weitere Vorbereitung eines Strategiepapieres, das später als Grundlage für die Verteilung von EU-Mitteln in der Förderperiode 2015 – 2022 dienen wird.
Dazu drei Stichworte:
– Interessante Aspekte
– reichlich Bullshit
– lecker Häppchen.
Zu den Punkten eins und zwei vermutlich mehr in einem späteren Beitrag.

Termine:
Sonntag,16. November. Totensonntag. Um 11:00 Uhr beginnt die Gedenkstunde in der Aula des Gymnasium, im Anschluß werden an der Gedenkstätte unter der Bieberhöhe Kränze niedergelegt. Zum Abschluß gibt es ein gemeinschaftliches Mittagessen in der Cafeteria des Gymnasium.
Ich bin Sonntag nicht in Plön, kann die Teilnahme an der Gedenkstunde aber sehr empfehlen.

Dienstag, 18. November, Planungsverband Seewiesen, 18:30 Uhr, Plön, im Rathaus am Schloßberg.  Die Selbstauflösung des Verbandes steht leider nicht auf der Tagesordnung,
Meine kommentierende Vorhersage: Es wird weiter vor sich hingewurstelt und damit Zeit und Geld verschwendet.
Eigentlich ist der Vorgang schon heute ein Fall für den Rechnungshof oder den Bund der Steuerzahler.

Sicherheit am Knivsbergring

Aufgrund der Bauarbeiten im Knivsbergring wurde ein Abschnitt der Straße, für den normalerweise eine Einbahnstraßenregelung bestand, für den Verkehr in beide Richtungen freigegeben. Ich wurde von Anwohnern darauf angesprochen, daß sich in der Kurve vor der Hausnummer 25 (eine 90 Grad Kurve, die nicht einsehbar ist) bereits ein Beinahunfall ereignet hat. Eine andere Nachbarin hat angeregt, an dem Laternenpfahl einen Spiegel anzubringen, so daß man den entgegenkommenden Verkehr früher erkennen kann.

Ich habe diesen Vorschlag an die Verwaltung gegeben und zusätzlich darum gebeten, an Wochentagen nach Feierabend und an Wochenenden die Einbahnstraßenregelung wieder in Kraft zu setzten. Es ist mit normalen PKW absolut möglich, die an anderer Stelle am Straßenrand abgestellten Baufahrzeuge zu passieren, so daß einer solchen Lösung aus meiner Sicht praktisch nichts entgegenstehen kann.

Meines Wissens wurde die Einbahnstraßenregelung vor Jahren eingeführt, nachdem sich an der betreffenden Kurve ein Verkehrsunfall mit einem tötlich verletzten Kind ereignet hat.

Kommentar zum Spielplatz Todeskurve

Heute waren in der KN zwei Leserbriefe abgedruckt, die sich gegen die Aufgabe des Spielplatzes in der Todeskurve aussprachen. An dieser Stelle möchte ich auf den Kommentar hinweisen, der zu meinem Beitrag vom 01. November (Die Unbelehrbaren) eingegangen ist.

Zu dem Themenkomplex möchte ich anmerken, daß ich das Argument mangelnder Verkehrssicherheit für den Spielplatz ebenfalls als Scheinargument betrachte, das nur dazu dient, die Aufgabe des Spielplatzes gegenüber denen zu begründen, die die Situation vor Ort nicht kennen. Nach meiner Bewertung geht es einigen, vor allem der CDU und der FWG, darum, das Grudstück als Bauland zu verkaufen. Ganz offenbar hat die SPD die von ihr jahrelang gehaltene Gegenposition aufgegeben.

Die von mir in meinem Beitrag geschilderte bauplanerische Einschätzung deckt sich mit der Bewertung der Verwaltung, die schon vor Jahren die Umwandlung des Spielplatzes in Bauland verhindert hat. Das Thema wurde in den letzen Jahre im Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten immer wieder aufgewärmt.

Wenn sich die bauplanerische Bewertung nicht ändert – wofür es aus meiner Sicht keine sachlichen Argumente gibt – wird der Spielplatz zwar aufgegeben, kann aber nicht als Bauland verkauft werden.
Das Ergebnis wäre schlichtweg dämlich, weil der Pflegeaufwand erhalten bliebe. Daher hatte ich die Übeschrift “Die Unbelehrbaren” gewählt.
Ich fahre öfter zu unterschiedlichen Zeiten an dem Spielplatz vorbei und sehe dort nur sehr selten Kinder spielen. Daher kann ich nach wie vor die Absicht nachvollziehen, den Spielplatz zu schließen. Viel wird es dem städtischen Haushalt nicht helfen.

Eine bauliche Erschließung ist vermutlich nur möglich, wenn für das Gebiet ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Hierzu bräuchte man klare stadtplanerische Vorstellungen, die mit Beteiligung der Eigentümer und Eigentümerinnen der angrenzenden Grundstücke zu entwickeln wären.
Da die CDU Stadtentwicklung mit Drauflosbauen gleichsetzt und tragfähige städtebauliche Konzepte in Plön eher Mangelware sind, sehe ich die Gefahr, daß  wieder ein Management durch Muggling Through einsetzt, oder auf gut Deutsch: Man wurstelt sich durch.

Die Unbelehrbaren

Heute berichtete die KN, daß der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) beschlossen hat, den Kinderspielplatz in der Todeskurve aufzugeben. Die Entscheidung ist nachvollziehbar, weil dort nur sehr wenige Kinder gespielt haben. Außerdem befindet an der Trammer Furt ein weiterer Spielplatz, der für die Kinder im Wohngebiet gut zu erreichen ist.

Die ursprünglich von der CDU ins Gespräch gebrachte Absicht, den Spielplatz als Bauland zu verkaufen, wird voraussichtlich nicht funktionieren, weil sich die rechtlichen Bedingungen nicht ändern, nur weil Wünsche und Hoffnungen zum widerholten Male geäußert werden.

Derzeit besteht für den Bereich kein Bebauungsplan. Damit wäre baurechtlich zulässig, was sich in die Umgebung einfügt. Da es an dem Straßenzug keine Wohnbebauung gibt, fügt sich dort auch nichts ein. Alternativ wäre die Aufstellung eines Bebauungsplanes möglich. Da sich in der Vergangenheit herausgestellt hat, daß die Nachbarn kein Interesse daran haben, ihre Grundstücke zu teilen und zu verkaufen, ist nach meiner Ansicht auch dieser Lösungsweg nicht gangbar. Einen Bebauungsplan für ein einziges Grundstück wird es nicht geben.

Leider kann durch die Berichterstattung – vorausgesetzt sie ist zutreffend – der Eindruck entstehen, daß die inhaltliche Abstimmung innerhalb der Verwaltung noch weiter zu optimieren ist. Eine andere Deutungsmöglichkeit wäre, daß einzelne Mitglieder des GA nicht bereit sind, lange bekannte Fakten zu akzeptieren.

Antrag geschoben und komisches Vorgehen

Mittwoch tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU), Donnerstag tagte der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GA). Leider konnte ich an beiden Sitzungen nicht teilnehmen, da ich in dieser Woche im Bundewehrkrankenhaus in Hamburg lag, wo ich mich einer kleineren Operation unterziehen mußte und anschließend krank geschreiben war.

Heute las ich in der Zeitung, daß ein geplantes Abstimmungsgespräch zwischen dem Vorstand des PSV und Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung bzw. der Selbstverwaltung trotz mehrfachen Versuches der Verwaltung, Kontakt aufzunehmen, nicht zustande gekommen ist. Bei dem Gespräch sollte es um den geplanten Bau einer Bootshalle gehen, die nach derzeitigem Planungsstand die Sicht von der Eutiner Straße auf den Plöner See versperren wird. Offenbar wurde in der Sitzung die Vermutung geäußert, der PSV würde auf Zeit spielen. Gleichzeitig wurde berichtet, daß der Ausschuß hofft, der PSV würde nach dem Bericht in der Zeitung nunmehr Kontakt aufnehmen.
Ich persönlich bin gegen das vom PSV geplante Bauvorhaben in der momentan geplanten Form und glaube, daß eine städtebaulich verträglichere Lösungen möglich ist. Ich glaube allerdings nicht, daß der Ausschuß sich mit seinen weitergehenden Vorstellungen durchsetzten kann. Ich halte sie auch für verfehlt. Für völlig verfehlt halte ich das jetzt gewählte Vorgehen, über die Zeitung zu kommunizieren, so sehr ich den Unmut der Ausschußmitglieder verstehen kann.

Bedauerlicherweise konnte ich auch nicht an der Sitzung des GA teilnehmen. Vor einiger Zeit  wurde ich angesprochen, ob man nicht einen Sportschwimmertarif für Schwimmhallenbesucher einführen kann. Hier geht es um die Bedürfnisse von sportlich orientierten Schwimmerinnen und Schwimmern, die in einer oder eineinhalb Stunden ihre 1000 oder 2000 Meter abschwimmen wollen, aber kein Interesse daran haben, sich länger in der Schwimmhalle aufzuhalten. Gleichzeitig wurde ich gefragt, ob man für diese Besucherinnen und Besucher nicht eine Bahn absperren könnte – zumindest wenn keine Bahn für Vereinsschwimmen abgesperrt ist – um zu vermeiden, daß Sport- und Erholungsschwimmer sich nicht ins Gehege komen. Ich habe dazu einen Antrag gestellt. Der Antrag war auf der Tagesordnung, wurde aber auf meinen Wunsch hin auf die nächste Sitzung geschoben, weil ich ihn gerne persönlich begründen würde.