Investoren für das Lübsche Tor?

Die KN berichten in ihrer heutigen Ausgabe, daß die Investoren Carsten Nemitz und Mark Meyer im Zwangsversteigerungsverfahren 165.000,– Euro für die seit langem fast leer stehende Immobilie “Lübsches Tor” geboten haben. Die Entscheidung, ob sie den Zuschlag erhalten werden, soll in der kommenden Woche fallen.

Mein erster Gedanke: Gut daß sich dort etwas tut.

Mein zweiter Gedanke: Wenn der Zuschlag erteilt wird, ist das nächste B-Plan Verfahren vorprogrammiert.

Mein dritter Gedanke: Es wäre gut, wenn die Selbstverwaltung den Beschluß, ein innerörtliches Entwicklungskonzept für den Bereich Bahnhof/östliche Innenstadt wieder aufleben lassen würde, um hier eigene Vorstellungen zu entwickeln, bevor ein weitere Investor auftritt, der sich in Hintergrundverhandlungen Grundstücke sichert und in Hintergrundgesprächen Planungsabsichten entwickelt, mit denen dann die Verwaltung und die Selbstverwaltung vor sich hertreiben werden.

Das politische Geschehen nimmt wieder Fahrt auf.

Die Ferien sind vorbei, übermorgen geht der politische Alltag wieder los. Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt tagt am Mittwoch, dem 27. August um 1800 Uhr im Rathaus.
Drei spannende Themen stehen auf der Tagesordnung.
http://www.sitzungsdienst-ploen.de/bi/to010.asp

Tagesordnungspunkt (TOP) 5, B-Plan 7c/Gerberhof. Hierzu soll eine weitere Beratung erfolgen. Ich bin gespannt. Wie bereits in früheren Beiträgen berichtet, geht es mir hier in erster Linie darum, daß das Gebäude, daß an Stelle des Gerberhofgebäudes (Lübecker Straße 9) errichtet werden soll, eine Fassade erhält, die sich harmonisch in das historische Straßenbild der Lübecker Straße einfügt.
Zu diesem Thema der Verweis auf meinen Bericht vom 3. Juli.
Ich wurde mehrfach auf das Thema angesprochen und gebeten, mich weiter in dieser Sache zu engagieren. Vielen Plönerinnen und Plönern scheint das Thema Stadtbild am Herzen zu liegen.

TOP 7, B-Plan 50, Stadtheide. Hier geht es darum, in wie weit der Bebauungsplan den Gegebenheiten angepaßt werden kann. Es wurden mehrere Carports errichtet, die nicht mit den Vorgaben des Bebauungsplanes vereinbar sind. Die Vorlage der Verwaltung ist im Internet, genauer im Ratsinformationssystem der Stadt, einsehbar. Aus dem Beschlußvorschlag geht hervor, daß es keine nachträgliche Legalisierung der Carports auf dem Weg einer Bebauungsplanänderung geben wird.
Meine Position hierzu habe ich in meinem Beitrag vom 14. August  bereits geäußert.

Die Sanierung des Strandweges (TOP 8) soll nunmehr beschlossen werden. Dieses Thema wurde in der Vergangenheit immer wieder von der CDU auf die Tagesordnung gebracht. Dazu habe ich auch schon einen Bericht am 5. Juli geschrieben. Ursprünglich sollte mit der Sanierung gewartet werden, bis die Deutsche Bahn ihre Streckensanierung abgeschlossen hat, damit die schweren Baumaschinen nicht über den neuen Weg rollen. Da sich die Bauarbeiten aber offenbar nur auf den hinteren Teil des Strandweges beschränken werden und der Termin noch weiter geschoben wird, spricht aus meiner Sicht nichts mehr dagegen, zumindest den vorderen Teilabschnitt in Angriff zu nehmen.
Schön wäre es allerdings, wenn es gelungen wäre, für diese Maßnahme eine Ko-finanzierung durch die EU hinzubekommen. Wie ich schon früher berichtet habe, hat sich die Plöner Verwaltung bei der Formulierung der neuen Förderrichtlinien aber sehr zurück gehalten.

Am Tag darauf, Donnerstag um 1830, tagt der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten. Hier geht es um die Zukunft der Schloßkonzerte und um die zukünftige Kostenverteilung für das Jugendzentrum und die offene Ganztagesschule. Hier trägt die Stadt Plön die vollen Personalkosten in Höhe von gut 60.000,– für eine Dipl. Sozialpädagogin, eine Erzieherin und eine Freiwilligendienst Stelle, obwohl 50% der Stellenanteile auf die Tätigkeiten für die offene Ganztagsschule entfallen und damit in die Zuständigkeit des Schulverbandes Plön Stadt und Land gehören. Andererseits verlangt der Schulverband für die Nutzung keine anteilige Miete von der Stadt. Die Stadt Plön kommt in Anbetracht der Haushaltslage nicht umhin, hier auf eine angemessenere Kostenverteilung hinzuwirken.

Außerdem wird der Ältestenrat vermutlich in Kürze tagen. Von den Sitzungen des Ältestenrates bin ich aufgrund von Verfahrensregelungen ausgeschlossen. Teilnehmen dürfen nur Mitglieder von Fraktionen oder Parteien. Immerhin werde ich an den Protokollen beteiligt. Diese Sitzungen können spannend werden, da hier die unterschiedlichsten Themen besprochen werden, was auch Interna mit einschließt. Auf das Protokoll bin ich gespannt.

Schon wieder Stadtheide, diesmal Carports

Das Neubaugebiet in Stadtheide ist ein qualitativ hochwertiges Baugebiet und im Vergleich zu vielen anderen Neubaugebieten und im Hinblick auf das Erscheinungsbild sehr gelungen. Leider macht es wieder einmal aus anderem Grund von sich reden.
Nach den „Schnibbeleien“ in den Ausgleichsflächen am Suhrer See und dem Widerstand gegen eine Betreuungseinrichtung für Jugendliche sorgt jetzt ein nicht genehmigtes Carport für Schlagzeilen, so zum Beispiel heute in der Berichterstattung in den KN.

Was ist bisher passiert? Die KN berichtet, daß Herr Gaffrey vor einiger Zeit einen Antrag zur Errichtung eines Carport gestellt hat. Dieser Antrag wurde abgelehnt, weil das Bauvorhaben mit den Zielen des Bebauungsplanes nicht vereinbar war.
Obwohl die Genehmigung abgelehnt wurde, hat Herr Gaffrey das Carport erreichtet.
Eine anonyme Anzeige bei der Stadt blieb ohne Folgen, eine später erfolgte anonyme Anzeige bei der Bauaufsicht des Kreises führte offenbar zu der Aufforderung, das Carport zurückzubauen.

Herr Gaffrey sammelte Unterschriften für eine Änderung des Bebauungsplanes, die er in der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt überreichte. Mit der vorgeschlagenen Änderung wäre es möglich gewesen, den „Schwarzbau“, wie die KN schreibt, nachträglich zu legalisieren. Dies hat der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt abgelehnt, wie in der Zeitung korrekt berichtet wird.

Weiterhin berichtete die KN, daß Herr Gaffrey glaubt, daß es mehr Carports in Stadtheide gäbe, die nicht den Vorschriften entsprechen, womit er vermutlich recht hätte.

Nachdem dieses Thema nicht nur stadtbekannt, sondern mittlerweile wohl auch amtsbekannt ist, würde es mich nicht wundern, wenn nicht auch andere Carporteigentümer mittlerweile Post vom Amt haben. Darüber, ob dies durch weitere anonyme Anzeigen oder durch Initiative der Stadt oder des Kreises erfolgt ist, läßt sich im Moment nur spekulieren.

Wie eingangs erwähnt, Stadtheide ist ein sehr gelungenes Neubaugebiet mit einem sehr schönen Erscheinungsbild. Dies ist definitiv dem Bebauungsplan zu verdanken, mit dem die Stadt die Entwicklung dieses Gebietes gesteuert hat. Mit einem Bebauungsplan kann man entweder vorhandene Strukturen wie Stadtteile mit Altstadtcharakter bewahren oder neue Bauprojekte gestalten. Letzteres ist in Stadtheide passiert. Darüber hinaus dienen die Regelungen des Bebauungsplanes auch dazu, die Belange der Nachbarn zu schützen.

Aus meiner Sicht besteht die akute Gefahr, daß das positive Erscheinungsbild des Baugebietes Stadtheide durch zahlreiche Nebenanlagen – vor allem in den Vorgärten – erheblich beeinträchtigt wird. Von daher ist eine pauschale Freigabe für die Errichtung von Carports, wie sie durch den Vorschlag von Herrn Gaffrey erreicht werden sollte, für mich nicht vertretbar. Sie liefe  der gestalterischen Absicht der Stadt entgegen. Die Ablehnung durch den Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt ist daher völlig in Ordnung, auch wenn zum damaligen Zeitpunkt bereits Probleme absehbar waren.

Es ist für die Stadt auch nicht akzeptabel, die möglicherweise bestehenden Mißstände stillschweigend zu tolerieren. Dies könnte zur Folge haben, daß der Bebauungsplan, der mit hohem Aufwand (Zeit und Geld) erstellt wurde, seine Rechtskraft verliert. Genau das könnte die Folge sein, wenn der Bebauungsplan, der als Satzung quasi ein kommunales Gesetz ist, trotz amtsbekannter Zuwiderhandlungen nicht durchgesetzt wird. Wenn der Bebauungsplan nicht mehr gültig ist, sind weitere Rechtsstreitigkeiten in erheblichem Umfang vorprogrammiert.
Von daher ist die Verwaltung jetzt zum Handeln gezwungen.

Um den Bürgerinnen und Bürgern in Stadtheide entgegenzukommen, wäre eine maßvolle Änderung des Bebauungsplanes für mich ein möglicher Weg, so lange die Grundzüge der Planung davon nicht beeinträchtigt werden. Daher muß bereits heute völlig klar sein, daß mit einer Änderung des Bebauungsplanes keinesfalls die uneingeschränkte Freigabe aller Bauten gemeint ist. Vielmehr ist denkbar, bestimmte Regelungen des Bebauungsplanes zu anzupassen. Eine Option könnte sein, neben begrünten Flachdächern auch Satteldächer für Carports zuzulassen. Unter Berücksichtigung der Lage im Wohngebiet wäre auch denkbar, an Stellen, die für das Erscheinungsbild der Siedlung weniger bedeutend sind, zusätzliche Stellflächen auszuweisen, um der Parkplatzsituation gerecht zu werden. Hierbei wären einzelne Straßen oder Straßenabschnitte zu prüfen, eine Pauschallösung kann es nicht geben. Es ist unverzichtbar, bei der Prüfung einen strengen Maßstab anzulegen, um die ursprüngliche Zielsetzung des Bebauungsplanes nicht zu unterlaufen.

Außerdem muß der Eindruck vermieden werden, man könne bauen wie man wolle, später würd ohnehin alles legalisiert, wenn man nur genügend Druck aufbaut. Dies wäre vor allem ein Schlag ins Gesicht der Grundstückseigentümer, die sich an gültiges Recht halten.

Bau oder Schwarzbau?

Die Sommerpause ist in der Regel politikfrei. Allerdings gingen die Niederschriften der letzten Sitzungen des Hauptausschusses und des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt ein.

Unter TOP 4 / Einwohnerfragestunde wird über die Beschwerde eines Einwohners gegen mich berichtet. Da das die Niederschrift noch nicht vom Ausschuß gebilligt wurde, werde ich nicht weiter daraus zitieren.
Wie bereits in einem früheren Beitrag ausgeführt, entspricht das Protokoll der vorletzten Sitzung im Grundsatz dem Tenor meiner Ausführungen, weicht aber im Detail vom gesprochenen Wort ab. Ich habe in der vorletzten Sitzung weder behauptet, daß das Gebäude bereits zu Wohnzwecken genutzt wird, noch daß es sich um einen Schwarzbau handelt.
Die Vorwürfe des Mitbürgers sind daher nachvollziehbar, aber nicht haltbar.

Nach eigener Recherche stellt sich die Situation für mich im Moment wie folgt dar:
– Der Bau wurde genehmigt
– Der Bau wurde von der Bauaufsichtsbehörde stillgelegt, weil die genehmigte Größe überschritten wurde.
– Der Bau wurde entsprechend der Vorgaben der Bauaufsichtsbehörde zurückgebaut und genehmigt.
– Der genehmigte Bau überschreitet die Ausmaße, die ursprünglich genehmigt wurden.

Ich hatte die Verwaltung gebeten, diesen Informationsstand zu prüfen.

So wie es sich darstellt, hat sogar ein Mitglied des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt an dem zu groß geratenen Bau mitgewirkt.

Sofern meine Rechercheergebnisse zutreffen, habe ich für die mir gemachten Vorwürfe kein Verständnis. Das Vorgehen des Beschwerdeführers empfinde ich als Schlag ins Gesicht der Bürgerinnen und Bürger, die sich an Baugenehmigungen und Vorschriften halten.

Thema Strandweg

Weiteres Thema im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt war der Strandweg, der sich nach stärkerem Regen immer in einen „Seenlandschaft“ verwandelt.
Die Ursache dafür dürfte sein, daß der Rasenstreifen, der zwischen Wanderweg und See liegt, durch Blätter, Hundekot und Schwebstoffe im Wasser, die bei starkem Wind an Land gespült werden, nach und nach aufwächst. Dadurch entsteht ein kleiner Damm, der das Abfließen des Regenwassers vom Wanderweg verhindert, so daß es sich in Pfützen sammelt.
In der Vergangenheit wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, mit der Instandsetzung des Strandweges zu warten, bis die Deutsche Bahn ihre angekündigten Gleisbauarbeiten abgeschlossen hat. Da sich dieser Termin jedoch immer weiter in die Zukunft verschoben hat – nach jetzigem Stand 2017 – wurde nunmehr der Vorschlag der CDU unterstützt, mit den Arbeiten noch in diesem Jahr zu beginnen.
Bei der weiteren Diskussion ging es um die Ausführung des Baus. Hierfür wird ein Material vorgesehen, daß auch bei der Uferpromenade in Malente verwendet wurde. Die Materialauswahl war unstrittig, allerdings gingen die Meinungen darüber auseinander, ob der Weg an den Seiten durch einen Kantstein begrenzt werden soll oder nicht.
Das Hauptproblem, nämlich der Aufwuchs des Rasenstreifens, soll später durch Abfräsen gelöst werden. Außerdem sollen die Stadtwerke den Strandweg zukünftig nur noch mit leichten Fahrzeugen befahren, um Schäden am neuen Belag zu vermeiden.
Die Kosten sollen bei ca. 120.000,– Euro liegen. Im Haushalt sind 90.000,– Euro für das Vorhaben eingestellt. Das fehlende Geld soll durch Umschichtungen oder einen Nachtragshaushalt aufgebracht werden.
Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll zu prüfen, ob das Vorhaben nicht in das kommende Jahr geschoben werden kann, um dann ggf. EU-Fördermittel für das Vorhaben zu beantragen. Die Grundlage für die Förderanträge wird derzeit durch die Aktivregion in Form einer Integrierten Entwicklungsstrategie (IES) erarbeitet. In der IES wird festgelegt, was gefördert werden soll und nach welchen Kriterien die Fördermittel vergeben werden sollen. Ich habe am Workshop „Wirtschaft und Innovation“ teilgenommen. Nach meiner Einschätzung ließe sich dort über Wirtschaftsförderung (Tourismuswirtschaft) etwas machen. Zumindest soll der Schwerpunkt auf den Erhalt bestehender Wanderwege gesetzt werden. Neue Wanderwege sollen nur förderfähig sein, wenn sie das bestehende Netz komplettieren.
Mit dem Versuch, Fördermittel zu bekommen, ließe sich eine ggf. erreichen, daß die Neuverschuldung (Nachtragshaushalt) oder die Verzicht auf andere Maßnahmen (Umschichtung) verhindert werden kann.

Dem Altstadtcharakter eine Chance

Vorweg möchte ich auf die beiden nachfolgenden Beiträge hinweisen, die sich ebenfalls mit Themen aus der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt befassen.

In der Sitzung wurde durch den Architekten ein Höhenprofil zum Gerberhof/Gebäude Lübecker Straße 9 präsentiert. Aus den Bildern ging hervor, das auch der geplante Neubau nicht höher sein wird als die umliegenden Gebäude.
Gleichzeitig wurde aber auch klar, daß sich das geplante Gebäude optisch nicht in das Straßenbild einfügen wird.
Dafür gibt es zwei meßbare Kriterien.
Erstens: die Dachneigung. Sie ist deutlich geringer als beim bestehenden Gebäude und bei den benachbarten Gebäuden. Nach Aussagen des Architekten ist eine größere Dachneigung aber problemlos möglich.
Zweitens: die Fenster. Stehende Fensterformate sind in der Langen Straße aus gestalterischen Gründen vorgeschrieben und auch in der Lübecker Straße vorherrschend. Liegende Formate wie beim vorgestellten Entwurf widersprechen dem vorhandenen Bild und werden nach meiner Einschätzung als Fremdkörper wahrgenommen.
Natürlich wäre es auch schön, wenn Backsteine verwendet werden, und zwar weichere, nicht harte und glasierte.

Im Laufe der Diskussion stellte sich heraus, daß nicht nur ich, sondern auch mehrere andere Mitglieder des Ausschusses der Auffassung sind, daß sich der vorgestellte Entwurf gestalterisch nicht in den vorhandenen Bestand einfügen wird. Ich habe mich in zwei Wortbeiträgen gegen eine Bagatellisierung dieses Themas ausgesprochen. Im Gegenzug wurde die Frage aufgeworfen, ob man nicht eine moderne Gestaltung im Stil der Zeit bevorzugen würde.
Diese Auffassung war offenbar nicht mehrheitsfähig, auch wenn Herr Dr. Höppner auf die Charta von Venedig verwies, in der Nachbauten und Rekonstruktionen abgelehnt werden.

Ich habe im Anschluß an die Sitzung nach der Charta von Venedig gegoogelt. Sie stammt aus dem Jahr 1964 und ist mittlerweile 50 Jahre alt. Wie ich feststellen mußte, wurde sie 1987 durch ein Charta von Washington ergänzt, die auf der VIII. ICOMOS-Generalkonferenz beschlossen wurde und sich ausdrücklich auf die Charta von Venedig bezieht.

Art 9 aus der Charta von Venedig (1964):
Die Restaurierung ist eine Maßnahme, die Ausnahmecharakter behalten sollte. Ihr Ziel ist es, die ästhetischen und historischen Werte des Denkmals zu bewahren und zu erschließen. Sie gründet sich auf die Respektierung des überlieferten Bestandes und auf authentische Dokumente. Sie findet dort ihre Grenze, wo die Hypothese beginnt. Wenn es aus ästhetischen oder technischen Gründen notwendig ist, etwas wiederherzustellen, von dem man nicht weiß, wie es ausgesehen hat, wird das ergänzende Werk von der bestehenden Komposition abheben und den Stempel unserer Zeit tragen. Zu einer Restaurierung gehören vorbereitende und begleitende archäologische, kunst- und geschichtswissenschaftliche Untersuchungen.
Anmerkung: Bei uns in Plön beginnt keine Hypothese. Wir wissen, wie der Gerberhof (Lübecker Straße 9) aussieht. Daher braucht sich das neue Gebäude auch nicht von der bestehenden Komposition abheben und den Stempel unserer Zeit tragen.

Aus der Charta von Washington (1987):
8. Neue Funktionen und Aktivitäten sowie die Einrichtung einer zum heutigen Leben gehörenden Infrastruktur müssen mit dem Charakter der historischen Stadt oder des städtischen Bereichs vereinbar sein.
10. Falls es notwendig sein sollte, Gebäude neu zu errichten oder umzubauen, muß die bestehende räumliche Struktur, besonders Parzellenteilung und Maßstab, respektiert werden. Zeitgenössische Elemente können eine Bereicherung sein, soweit sie sich in das Ensemble einfügen.
Anmerkung: Die Punkte 8. und 10. decken sich mit der Forderung, ein Gebäude zu planen, daß sich auch gestalterisch einfügt. Die Forderung nach einem modernen Gebäude läßt sich hieraus jedenfalls nicht ableiten.

Im Übrigen erwähnte ich noch einmal den Margarethenhof in Flensburg als gelungenes Beispiel für neue Gebäude, die sich harmonisch in das malerische Altstadtviertel Jürgensby einfügen.
Dazu verweise ich auf meinen Bericht vom am 9. Juni 2014.

Doppeldeutiger Gerberhof

In der gestrigen Sitzung des SteU stellt sich auch heraus, daß die Bezeichnung „Gerberhof“ sehr unterschiedlich verstanden wird. Die Ausschußmitglieder und auch ich bezeichneten mit dem
„Gerberhof“ das Gebäude „Lübecker Straße 9“.
Dieses Gebäude ist eines der ältesten Gebäude der Stadt und stand unter Denkmalschutz. Es wurde in früheren Zeiten nachweislich als Gerberei genutzt. Ich kenne diese Gebäude nur unter dem Begriff Gerberhof. Im Zusammenhang mit diesem Gebäude wurden auch die Worte „baufällig“ und „marode“ verwendet. Aufgrund seines Bauzustandes wurde es aus dem Denkmalschutz entlassen und soll abgerissen werden.

Der Gerberhof ist aber auch eine Straße, an der fünf Gebäude stehen. Die Eigentümer und Bewohner der übrigen Häuser wiesen ausdrücklich darauf hin, daß auch Sie sich als „Gerberhof“ verstehen und betonten, daß ihre Gebäude möglicherweise alt, aber keinesfalls marode oder baufällig wären.
Soweit ich mich erinnere, habe ich das nie behauptet. Der Ausdruck: „Schuppen und Hinterhäuser“ ist ebenfalls nicht von mir, ich habe ihn nie gebraucht und würde mich auch darüber ärgern, wenn ich dort wohnen würde.

In meinem Beitrag vom 12. Juni habe ich diesen Umstand mit einer nachträglichen Anmerkung klargestellt, um Mißverständnisse zu vermeiden.

Ungenehmigtes Bauvorhaben ?

Gestern wurde ich im SteU von einem aufgebrachten Bürger gefragt, wie ich dazu käme zu behaupten, er hätte ein ungenehmigtes Bauvorhaben im Appelwarder errichtet. Dabei bezog er sich auf das Protokoll der Sitzung vom 7. Mai 2014. Ich habe gerade noch einmal nachgeschlagen, dort steht als Überschrift zu TOP 3 (Berichte) Unterpunkt g „Ungenehmigtes Bauvorhaben im Appelwarder“. In der Sitzung hatte ich das Protokoll aber nicht zur Hand, so daß eine Diskussion an Hand des Textes nicht möglich war. Da hilft dann auch kein Verweis auf Aktenzeichen.
Natürlich habe ich noch einmal in meinem Bericht nachgesehen. Dort gebrauche ich an keiner Stelle das die Formulierung „Ungenehmigtes Bauvorhaben“. Ich habe auch nicht, wie im Protokoll zu lesen ist, behauptet, daß das Gebäude „mittlerweile auch schon für Wohnzwecke genutzt wird“.

Im nachhinein bedaure ich, daß ich meinen Bericht nicht im Original als Anhang zum Protokoll gegeben habe. Leider habe ich bei der letzten Sitzung auch angemerkt, daß ich zum Protokoll einiges anzumerken hätte, aber darauf verzichten würde. Herr Zender hat im selben Zusammenhang geäußert, daß seine Kritik an meinem Bericht nicht im Protokoll erfaßt wurde, hat aber ebenfalls auf eine Nachbesserung verzichtet.

In Anbetracht der Formulierungen im Protokoll verstehe ich das Anliegen des Einwohners, ohne daß ich damit einen Vorwurf in Richtung Protokoll mache. Schließlich wäre es an mir gewesen, auf eine Präzisierung zu bestehen.

Die Protokollführung ist nicht einfach und eine undankbare Aufgabe. Ich halte es für wichtig, daß im Protokoll nicht nur Ergebnisse erfaßt werden. Um Verwaltungshandeln und Entscheidungen auch später nachvollziehbar zu machen, halte ich es für wichtig, daß zumindest die Kernpunkte einer Diskussion im Protokoll festgehalten werden. Das wird getan, und das ist gut so. Natürlich kann nicht jeder Wortbeitrag in vollem Wortlaut mitgeschrieben werden. Bei der Erstellung des Protokolls kommt es darauf an, aus den Notizen Protokollbeiträge zu erstellen. Dabei kann es, wie in diesem Fall, zu Formulierungen kommen, die vom gesprochenen Wort abweichen.

Der Einwohner forderte mich auf, die Baugenehmigung einzusehen um festzustellen, daß sein Bau genehmigt ist.
Da ich mich persönlich angegriffen fühlte habe ich die Verwaltung im Gegenzug gebeten zu prüfen, ob der Bau zwischenzeitlich stillgelegt und das Gebäude zurückgebaut wurde.
Wenn sich nachweislich herausstellt, daß das der Fall ist, wäre die Überschrift im Protokoll nach meiner Einschätzung möglicherweise – zumindest für die Zeit bis zum Rückbau – zutreffend.
Wenn nicht, bedaure ich schon jetzt, daß durch meinen Bericht und das Versäumnis, das Protokoll präzisieren zu lassen, diese Situation entstanden ist.

Fördermittel sichern

Die Aktivregionen sind die organisatorischen Einheiten, die in Schleswig Holstein maßgeblich für die Vergabe von EU Fördermitteln sind. Derzeit wird in unserer Aktivregion Schwentine – Holsteinische Schweiz   – wie in allen anderen Aktivregion auch,  eine Integrierte Entwicklungsstrategie (IES) erstellt. Die Beteiligung an der Arbeit für die IES ist wichtig, da die IES im Zeitraum 2015 bis 2020 die Grundlage für Entscheidungen über die Vergabe von EU-Fördermittel sein wird. Ich habe am 20. Mai bereits über die Auftaktveranstaltung in Plön berichtet.

In der kommenden Woche finden die Workshops zu einzelnen Themenkeisen statt. Die Workshops sind öffentlich, man kann sich an der Diskussion beteiligen und eigenen Ideen einbringen. Die Anmeldung ist über das Internet möglich. Das ganze scheint nicht völlig belanglos zu sein. So wird der Eutiner Bürgermeister gleich an mehreren Veranstaltungen teilnehmen. Ich selber habe vor, beim Workshop „Wachstum und Innovation“ dabei zu sein.

Nachhaltige Daseinsvorsorge
Flair-Hotel Neeth, Preetzer Straße 1-3, 24211 Dammdorf
Montag, 23.06.2014, ab 16.30 Eintreffen – ca. 21.00 Uhr
Direktanmeldung im Internet

Wachstum und Innovation
Jagdschlößchen am Ukleisee, Zum Ukleisee 19, 23701 Eutin (Fissau)
Dienstag, 24.06.2014, ab 16.30 Eintreffen – ca. 21.00 Uhr
Direktanmeldung im Internet

Klimawandel und Energie
Dorfgemeinschaftshaus Stolpe, Depenauer Weg 5, 24601 Stolpe
Mittwoch, 25.06.2014, ab 16.30 Eintreffen – ca. 21.00 Uhr
Direktanmeldung im Internet

Bildung (bitte geänderte Anfangszeit beachten)
Bildungsspass-Gebäude- Bungsberg, 23744 Schönwalde a. Bungsberg
Donnerstag, 26.06.2014, ab 13.30 Eintreffen – ca. 18.00 Uhr
Direktanmeldung im Internet

FWG-Anträge SteU

11. Juni 2014

Die FWG nimmt gerne Anregungen aus der Bevölkerung oder eigenen Kreisen auf, um sie als Anträge in den Ausschüssen einzubringen. Nach meiner Bewertung ist das bisweilen unzureichend vorbereitet oder zu wenig durchdacht. So auch im letzten Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU), als es um die Themen:
„Einmündung des Stadtgrabens in die B 430“ und
„Einmündung Kieler Kamp in die B76“ ging.

Die Einmündung des Stadtgrabens in die B 430 kennen die meisten von uns. Normalerweise ist die Kreuzung unproblematisch, in Spitzenzeiten kommt es hier aber zu längeren Staus. In diesen Fällen wird es als sehr lästig empfunden, daß die Rechtsabbieger im Stau stehen bleiben, nur weil die Linksabbieger nicht über die Straße kommen, weil er im Konflikt mit dem Verkehr steht, der vom Lidl-Parkplatz kommt. In einem früheren Antrag hatte die FWG bereits gefordert, hier einen grünen Pfeil einzurichten, der das Rechtsabbiegen auch bei roter Ampel erlaubt. Dieser Vorschlag wurde offenbar von der Verkehrsaufsicht des Kreises abgelehnt, da es dort auch Rad- und Fußgängerverkehr gibt.

Diese Auffassung mag richtig sein, aber in Flensburg gibt es an der Kreuzung Am Friedenshügel / Marienallee von Norden aus der Marienalle kommend eine grüne Pfeil Regelung, und der Rad- und Fußgängerverkehr dort ist erheblich intensiver.
Ein mögliche Erklärungen wären, daß in Flensburg mit anderem Maß gemessen wird oder daß die Forderung nicht mit dem entsprechenden Nachdruck gegenüber dem Landesamt für Straßenbau, der Polizei bzw. der Verkehrsaufsicht vertreten wurde.

Mit dem neuen Antrag zielte die FWG darauf ab, den Bereich leicht umzugestalten und eine Rechtsabbiegerspur einzurichten.

In der Diskussion wurde ausgeführt, daß das Landesamt für Straßenbau derartigen Umbauwünschen in der Regel gerne nachkommt, wenn die Kommune die Kosten übernimmt. Auf die Frage, wie der Umbau finanziert werden soll, blieb die FWG die Antwort schuldig. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten: Kreditfinanzierung oder Streichung eines anderen Vorhabens und Umschichtung der Gelder. Für beides wird es keine Mehrheit geben. Gut gefallen hat mir auch der Beitrag der Grünen, die darauf hingewiesen haben, daß die Verkehrssituation für Fußgänger, aber besonders für Radfahrer in dem Bereich unbefriedigend ist und es zu keiner weiteren Verschlechterung für diese Verkehrsteilnehmer kommen darf.

Im Rahmen der Arbeiten am B-Planes für den Bau eines SKY/ALDI Marktes in der Stadtgrabenstraße gab es von Seiten des Planungsbüros bereits eine Verkehrszählung und darauf basierend Lösungsansätze, die nicht weiter verfolgt wurden, als der B-Plan verworfen wurde.
Ich bin der Überzeugung, daß sich hier etwas zu machen ist, wenn man will und Profis ranläßt. Woher das Geld dafür kommen soll, weiß ich allerdings auch nicht.
Damals hätte es den Umbau vermutlich umsonst dazu gegeben. Vermutlich wird hier bis auf weiteres nichts passieren.

Für die Ausfahrt Kieler Kamp auf die B76 gab es einen FWG Antrag, der darauf hinauslief, den Kreuzungsbereich zu verbreitern, um die Verkehrssicherheit – oder die Bequemlichkeit – für die Autofahrer zu verbessern. Verkehrsaufsicht und Polizei hatten hier wohl weniger Bedenken, aber die Finanzierung würde auch in diesem Fall an der Stadt hängen bleiben. Hinzu kommt, daß dieser Kreuzungsbereich in der Vergangenheit zurückgebaut wurde, um die Sicherheitssituation für die Radfahrer, Fußgänger und Wanderer zu verbessern. Eine Verschlechterung für diese Verkehrsteilnehmer zu Gunsten der Sicherheit und Bequemlichkeit von Autofahrern wurde vom Ausschuß verworfen.
Zu Recht, wie ich finde.

Noch kann der Altstadtcharakter bewahrt werden

Mit meinem Beitrag vom 9. Juni „Den Altstadtcharakter bewahren“ habe ich mich im Vorgriff auf die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) mit dem Bebauungsplan Gerberhof/Am Schwanensee/Rodomstorstraße auseinander gesetzt.
Gestern, am 11. Juni, stand das Thema als Punkt 5 auf der Tagesordnung.

Nachträgliche Anmerkung vom 02. Juli 2014: Wenn ich den Begriff “Gerberhof” oder “historischer Gerberhof” gebrauche, meine ich damit das Gebäude Lübecker Straße 9, das in früheren Zeiten als Gerberei genutzt wurde.
Nicht gemeint sind die Gebäude an der Straße “Gerberhof”

Im Grundsatz unterstütze ich die laufende Planung. Im bisherigen Planungsgang kristallisierten sich jedoch zwei Schwächen heraus, die sich auch im jetzt öffentlich vorgestellten Planungsstand wiederfanden.

1. Die Fassade des Gebäudes, das anstelle des historischen Gerberhofes entstehen soll, fügt sich nicht in das Straßenbild ein.

2. Es werden zusätzliche Gewerbeflächen für Kleingewerbe geschaffen, die nördlich hinter den Gebäuden an der Lübecker Straße entstehen sollen. Ein zusätzliches Angebot an kleinen Ladenflächen außerhalb der Fußgängerzone wird nach meiner Überzeugung einen negativen Einfluß auf den zentralen Versorgungsbereich haben, der ohnehin bereits vorgeschädigt ist.

In der Ankündigung des Vortrages von Herrn Nagel vom Planungsbüro Ostholstein wurde darauf hingewiesen, daß es jetzt darum geht, die nächsten Verfahrensschritte vorzubereiten. Die Planungen sollen in einem beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Ziel ist, die frühzeitige Behörden- und die Öffentlichkeitsbeteiligung zu veranlassen. Dazu soll dem Ausschuß der aktuelle Planungsstand vorgestellt und seine Zustimmung zum weiteren Vorgehen eingeholt werden.

Herr Nagel stellte den aktuellen Planungsstand für die erste Änderung zum Bebauungsplan 7c, (Gerberhof, Am Schwanensee, Rodomstorstraße) vor.
Bisher wurden dazu zwei Varianten entwickelt.
Das erste Bild zeigt, welche Gebäude abgerissen werden sollen. Sie sind in Lila markiert. Das längliche Gebäude unten links ist der Gerberhof, das große Gebäude oben rechts ist der ehemalige Getränkehandel
140611_SteU_Gerberhof_01_AbrissIm weiteren Verlauf stellte Herr Nagel zwei mögliche Varianten vor. Beiden Planungsansätzen sind zwei Punkte gemeinsam. Dabei handelt es sich um den Neubau anstelle des Gerberhofes und das Gänsemarktviertel, das nördlich hinter den Gebäuden der Lübecker Straße entstehen soll. Das Gänsemarktviertel umfaßt mehrere zweistöckige Gebäude, deren Giebel zu einer neu geschaffenen „Gänsemarkttwiete“ zeigen sollen.
Beiden Entwürfen ist erfreulicherweise auch gemeinsam, daß die drei markanten Buchen erhalten bleiben sollen.
Der Unterschied in den Varianten besteht in der Gestaltung der Wohngebäude, die auf dem Gelände des ehemaligen Getränkehandels geplant werden.

Die Variante 1 sieht vor, daß hier doppel- bzw. reihenhausartige Gebäude entstehen sollen.
Die geplanten Neubauten sind auf dem folgenden Bild in rot hervorgehoben.
140611_SteU_Gerberhof_02_V1Die Variante 2 beinhaltet Gebäude mit einer eher modernen, kubistischen Gestaltung in Anlehnung an die derzeit beliebten Stadtvillen, wie auf dem nächsten Bild erkennbar ist.
140611_SteU_Gerberhof_03_V2Ein nicht nur aus meiner Sicht echter Schwachpunkt ist die Gestaltung der Fassade des Gebäudes, das anstelle des historischen Gerberhofes entstehen soll. Die Fassade, um die es geht, ist auf dem Bild oben links am rechten Rand zu erkennen.
140611_SteU_Gerberhof_04_PerspektiveIn der Diskussion sprach Herr Dr. Erdmann von der FWG an, daß die Gestaltung des Gebäudes, das anstelle des Gerberhofes entstehen soll, nicht tragbar ist. Ich führte aus, daß wir uns in einem Planungsverfahren für den B-Plan befinden, in dem der SteU die Vorgaben macht und nicht der Investor (Anmerkung: der die Wohnungen im Internet bereits vermarktet). Das Verfahren ist offen und sowohl der SteU wie auch anschließend die Ratsversammlung werden dem fertigen Bebauungsplan noch zustimmen müssen. Hier besteht der Bedarf und die Notwendigkeit für Änderungen. Der Ausschußvorsitzende betonte, daß es erst einmal um die Grundzüge der Planung ginge, die Gestaltung würde erst zu einem späteren Zeitpunkt thematisiert.
An diesem Punkt glaubte ich meinen Ohren nicht zu trauen, denn bisher hat er den Entwurf so, wie er vorgestellt wurde, unterstützt. Es wäre schön, wenn hier ein echter Umdenkprozess eingesetzt hat und die Verschiebung nicht dazu dient, den bestehenden Entwurf zu einem günstigeren Zeitpunkt einfach durchzuwinken.

Ein weiteres Thema war die Erschließung. Ratsherr Zender (CDU) merkte zu Recht an, daß die Erschließung und damit auch der KFZ-Verkehr direkt an der Grundschule Rodomstorstraße entlangführen würde und verwies auf die mögliche Gefährdung der Schülerinnen und Schüler. Gleichzeitig schlug er vor, die Möglichkeit zu prüfen, die Erschließung vom Stadtgraben aus über die Schwentine zu realisieren. Allgemein bestand die Ansicht, daß der zusätzliche Verkehr unerheblich sei und eine Erschließung über die Schwentine problematisch, da die Flächen nicht der Stadt gehören würden und eine kostspielige Brücke, die auch in der Lage ist, die Entsorgungsfahrzeuge zu tragen, aus finanziellen Gründen nicht realisiert werden könne.
Darüber hinaus schlug Herr Nagel vor, den Versorgungs- und Rettungsverkehr über eine einbahnstraßenartige Verkehrsregelung von der Rodomstorstraße durch das Gelände zu führen und über die neu zu schaffende Gänsemarkttwiete abfließen zu lassen.
Ich bin mir nicht sicher, daß dies realisierbar ist, lasse mich aber in diesem Fall gerne eines Besseren belehren.

Darüber hinaus habe ich noch vorgeschlagen, den Bereich der Gänsemarkttwiete als allgemeines Wohngebiet und nicht als Mischgebiet auszuweisen, damit die Möglichkeiten, hier Gewerbe anzusiedeln, eingeschränkt werden. Nach Aussage der Verwaltung soll das aus Lärmschutzgründen nicht möglich sein. Dieses Argument hat mich aber nicht völlig überzeugt, zumal das zukünftige Mischgebiet Gänsemarkttwiete dann an das reine Wohngebiet „ehemaliger Getränkemarkt“ angrenzen würde. Die Probleme müßten die gleichen und lösbar sein.
140611_SteU_Gerberhof_05_MKBeschlossen wurde, die Planungen noch einmal in die Fraktionen zu geben, um sie dort zu besprechen. Im nächsten SteU am 02. Juli soll dann über das weitere Vorgehen entschieden werden.

Es besteht also durchaus noch Hoffnung, daß der Altstadcharakter unserer Innenstadt bewahrt wird.

PS.: Der Beitrag wurde ein wenig nachbebessert. Nach zwei Glas Wein schleichen sich halt ein paar kleine Fehler ein.  Die inhaltliche Aussage ist unverändert.

Den Altstadtcharakter bewahren

Am Mittwoch wird der Entwurf des Bebauungsplanes für den Bereich Gerberhof und den dahinter liegenden Bereich vorgestellt. Ich unterstütze die Erstellung des Bebauungsplanes und die beabsichtigte Schaffung von Wohnraum in unmittelbarer Innenstadtnähe. Allerdings halte ich es für zwingend erforderlich, bei der Gestaltung des Giebels für das Gebäude, das den Gerberhof ersetzen soll, hohe Ansprüche an die Gestaltung zu stellen.
Die Pläne, die uns bisher im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) gezeigt wurden, erfüllen diese Anforderungen genau so wenig wie die Bilder, die bereits im Internet kursieren.

Bei dem geplanten Umfang des Gesamtprojektes fallen die Zusatzkosten für eine Gestaltung, die sich in das Straßenbild der Lübecker Straße einfügt, kaum ins Gewicht, so daß sie dem Investor mit ruhigem Gewissen zugemutet werden können.
Eine hochwertige und angepasste Gestaltung liegt im öffentliches Interesse.

Der historische Altstadtcharakter unserer Plöner Innenstadt
muß gewahrt werden.

Ein sehr schönes Beispiel, wie der altstädtische Charakter eines ganzen Ortsteiles trotz neuer Gebäude erhalten bleiben kann, ist der Margarethenplatz in Flensburg. Der Platz liegt unmittelbar vor dem historischen Margarethenhof im malerischen Stadtteil Jürgensby. Bis zu seinem Abriß in die siebziger Jahre erstrecke sich hier ein Industriegebäude, danach wurde der Bereich als Parkplatz genutzt. Die Bebauung rund um den heutigen Margarethenplatz entstand in den Jahren 1995 bis 2003.

Auf dem Panoramabild des Margarethenplatzes sind gerade einmal drei alte Gebäude zu sehen. Der Margarethenhof selber und rechts davon ein Gebäude aus dem Jahr 1748 sowie das Gebäude rechts daneben.
140506_Margarethenhof_01_PanoramaDie nachfolgenden Aufnahmen zeigen sind etwas detaillierter:
140605_Margaretenhof_02140605_Margaretenhof_03Alle drei Aufnahmen zeigen eins:
Es geht, wenn man will.

Bericht über den Bericht

Ich hatte bereits am 09. Mai angekündigt, einen Bericht über den Bericht zu schreiben, den ich im letzten Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt gehalten habe.

Inhaltlich ging es um den Bebauungsplan 9 / Appelwarder. Dieser B-Plan hat zwei wesentliche Zielsetzungen. Zum einen solle der charakteristische Straßenzug erhalten werden, zum Anderen solle der rückwärtige Gartenbereich als Grünfläche erhalten bleiben. Daher wurde die Bebauung auf Baufelder entlang der Straße begrenzt. Im Gartenbereich sind damit nur Nebengebäude mit 30 Kubikmeter umbautem Raum zulässig.

Dem Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) lag in nicht-öffentlicher Sitzung ein Bauantrag für einen Schuppen vor, der die oben genannte Baugröße überschreiten sollte. Die Genehmigung eines größeren Baus durch den Kreis ist möglich, wenn die Stadt, hier der SteU, das Einvernehmen dazu gibt. Ich habe mich seinerzeit gegen die Erteilung des Einvernehmens ausgesprochen, weil damit ein Präzedenzfälle für weitere „Großschuppen“ auf den Nachbargrundstücken geschaffen wird. Außerdem schadet es der Glaubwürdigkeit der politischen Akteure, wenn man Pläne beschließt und Konzepte erstellen läßt, um kurz darauf die Festsetzungen und Empfehlungen zu mißachten und abweichende Entscheidungen zu treffen.
Das Einvernehmen wurde jedoch erteilt.
In meinem Bericht stellte ich heraus, daß mehrere Nachbarn Unterschriften gegen dieses Bauvorhaben gesammelt haben. Mit seiner Entscheidung hat der SteU ein Anlaß gegeben, durch den der nachbarschaftlichen Frieden nachhaltig gestört wurde. Ich wies darauf hin, daß die Mitglieder des Ausschusses hierfür die Verantwortung tragen.

Der Vorsitzende des SteU, Herr Bernd Möller, warf mir daraufhin vor, ich würde die Berichte mißbrauchen, um dem SteU Inkompetenz vorzuwerfen.
Das ist seine Interpretation. Gehässige Menschen könnten entgegnen, daß das in manchen Fällen noch die schmeichelhafteste aller möglichen Deutungen sein könnte.
Mir geht es darum, daß Vorgänge analysiert werden, damit man aus Fehlern lernen kann.
Und manchmal geht Lernen nur unter Schmerzen.
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Werbeanlagensatzung, Ausbaubeitragssatzung und personelle Veränderungen

In der gestrigen Ratsversammlung gab es drei Themenkomplexe. Die Werbeanlagensatzung, die Ausbaubeitragssatzung und personelle Veränderungen waren die bestimmenden Inhalte.

Da alle drei Themen den Umfang eines Gesamtbeitrages sprengen würden, werde ich nachfolgend in Einzelbeiträgen darüber berichten.

Werbeanlagensatzung beschlossen

In der Ratsversammlung am Mittwoch wurden die Ausbaubeitragssatzung und die Werbeanlagensatzung beschlossen.

Der Antrag zur Werbeanlagensatzung wurde vom Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt, Herrn Bernd Möller (SPD) eingebracht.

Er betonte, daß die neue Werbeanlagensatzung die Stadt noch liebenswerter machen wird als sie ohnehin schon ist. Im Rückblick erwähnte er die alte Gestaltungssatzung aus dem Februar 1989, die bereits die Aufgabe hatte, den unverwechselbaren Kleinstadtcharakter zu bewahren. Da diese Satzung nur für die Lange Straße galt (Anm: und möglicherweise nicht mit dem erforderlichen Nachdruck durchgesetzt wurde) gab es über die Jahre Nachholbedarf, der vor gut zwei Jahren durch die Marius Böger Stiftung ausgedrückt wurde und mit als Anstoß für die Überarbeitung betrachtet werden kann. Hierbei betonte er die hervorragende Arbeit von Herrn Jänicke und seinen Mitarbeitern aus dem Planungsbüros Jänicke und Blank. (Anm: dem Lob für die Arbeit von Herrn Jänicke kann ich mich uneingeschränkt anschließen).

Die Regelungen der Satzung sind sehr umfangreich, das wesentliche Merkmal ist, daß zukünftig nur noch Einzelbuchstaben Verwendung finden sollen. Für übergroße Formate, beschriftete Plexiglaskisten mit Innenbeleuchtung und Fassadenbänder wird es zukünftig keine Genehmigungen geben. Obwohl die schon vorhandenen Anlagen – sofern sie genehmigt wurden – Bestandsschutz haben, hoffen wir, daß die Geschäftstreibenden sie nach und nach im Sinne der neuen Satzung ersetzen werden. Die umfangreiche Beteiligung des Stadtmarketing und der interessierten Öffentlichkeit geben Anlaß zu der Hoffnung, daß diese Verbesserungen nach und nach freiwillig umgesetzt werden.

Die Satzung wurde beschlossen, sie tritt allerdings erst in Kraft, wenn sie veröffentlicht wird. Das wird voraussichtlich nach der nächsten Ratsversammlung erfolgen. Bis dahin werden alle Regelungen, die noch in Bebauungsplänen oder der alten Gestaltungssatzung enthalten sind, erfaßt und gesammelt. Sie sollen erst außer Kraft gesetzt werden, bevor die neue Satzung in Kraft tritt, um Überschneidungen bei den Regelungen zu vermeiden. Die Außerkraftsetzung kann nur in der nächsten Ratsversammlung erfolgen.

Ich habe mich spontan zu Wort gemeldet. Die Neufassung der Werbeanlagensatzung ist für mich nur einer von mehreren Schritten, die zu einer Steigerung der Qualität der Innenstadt und damit zu ihrer Attraktivität beitragen kann. Zwei andere Schritte in diese Richtung sind mit der Aufwertung der Klosterstraße und der Umgestaltung der Lübecker Straße bereits getan.
Jetzt ist es erforderlich, eine Entwicklungsplanung für den Bereich des Bahnhofes und der alten Post zu beginnen, um auch diesen Bereich aufzuwerten, damit die Innenstadt als Ganzes ein attraktives Erscheinungsbild entwickelt.