Städtebauliche Entwicklung in den Bereichen Tweelhörsten und Kreisfeuerwehrzentrale.

Dieses Thema wurde in der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) als Tagesordnungspunkt 9 beraten.

Für den Bereich Kreisfeuerwehrzentrale sehe ich ein viel versprechendes Entwicklungspotential. Mit der Verlegung der Kreisfeuerwehrzentrale nach Preetz wird hier eine Fläche frei, die die Ansiedlung von Gewerbe zuläßt, wobei ich für die bestehenden Gebäude keine wirkliche Zukunft erkennen kann.
Der Flächennutzungsplan weist hier u.a. eine Gemeinbedarfsfläche (Feuerwehr) sowie eine Gewerbefläche aus. Ein Bebauungsplan ist nicht vorhanden. Die Verwaltung der Stadt ist der Auffassung, daß hier ein Innenbereich nach § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) besteht. Die Verwaltung des Kreises geht von einem Außenbereich nach § 35 BauGB aus. Wenn das so ist, ist die Erstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Da der Kreis Eigentümer der Fläche der Kreisfeuerwehrzentrale ist, sind ohnehin weitere Abstimmungen mit der Kreisverwaltung erforderlich. Darüber hinaus wäre es erfreulich, wenn sich die Wirtschaftsförderung des Kreises an der Suche für eine Lösung zur Nachnutzung beteiligt.
Ich habe in der Diskussion angemerkt, daß ich die Erstellung eines Bebauungsplanes für geboten halte, um eine verläßliche Planungsgrundlage zu haben, mit der die Stadt klar festlegen kann, welche Entwicklung in diesem Bereich gewünscht ist und die gleichzeitig für einen möglichen Investor Planungssicherheit schafft.
Im Endergebnis war sich der Ausschuß einig, hier einen B-Plan aufzustellen, sofern die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen und personelle Kapazitäten dies zulassen. Dabei war jedem klar, daß die Planungsarbeit nicht in diesem Jahr beginnen wird.
Ich persönlich halte das für einen Fehler. Die personellen Kapazitäten könnten sofort freigesetzt werden, wenn die höchst zeitintensiven und mittlerweile absehbar zum Scheitern verurteilten Planungen „Seewiesen“ beendet werden. Damit würden auch die hierfür eingeplanten Mittel freifallen, die dann in die Planungen für den Bereich Kreisfeuerwehrzentrale fließen könnten.
Ansonsten ist die Planung eine echte Investition in die Zukunft, so daß eine Restfinanzierung über Schulden aus meiner Sicht vertretbar ist.
Wichtig wär mir, in einem zukünftigen Bebauungsplan eine touristische und gewerbliche Nutzung mit maritimer Ausrichtung festzuschreiben.

Ausgangspunkt für Überlegungen zum Bereich Tweelhörsten war die Anfrage eines möglichen Investors, der hier einen Betrieb errichten wollte.
Der Bereich Tweehlörsten ist im gültigen Flächennutzungsplan für die Abfallentsorgung und die Abwasserbeseitigung vorgesehen. In Flächennutzungsplan sind die Zweckbestimmungen Klärwerk und Bauhof vermerkt. Tweelhörsten gilt als Außenbereich (§ 35 Baugesetzbuch). Damit sind hier nur so genannte „privilegierte“ Bauvorhaben zulässig. Dazu zählen unter anderem: Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Gartenbaubetriebe, Massentierhaltung, Betriebe zur Energieversorgung, Betriebe zur Abwasserentsorgung u.s.w. Soll hier Gewerbe wie zum Beispiel ein Baumarkt angesiedelt werden, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Die Ansiedlung von Gewerbe ist grundsätzlich zu begrüßen, sofern die betreffenden Betriebe ihre Gewerbesteuer auch in Plön bezahlen. Grundsätzlich bedeutet immer, daß Ausnahmen möglich sind, und das ist hier der Fall.
Ich habe mich in der Diskussion uneingeschränkt der Auffassung der Verwaltung in angeschlossen, daß die Ortseingangssituation an dieser Stelle sehr wichtig für das Landschafts- und Stadtbild ist. Es gibt in Schleswig Holstein kaum noch Städte, die an den Haupteingangsstraßen eine klare Stadtgrenze haben. Viele Städte „zerfransen“ an den Ortsrändern. Gewerbegebiete mit Supermärkten und Gebrauchtwagenhändlern sind häufig, wenn nicht sogar die Regel.
Ergänzend wurde diskutiert, die Flächen in der Hinterhand zu behalten, falls neue gesetzliche Vorschriften es erfordern, das Klärwerk zu erweitern. Hier könnte zum Beispiel die Reinigung des Abwassers von Medikamentenresten auf uns zukommen. Der Umstand, daß die Berücksichtigung dieses Bedarfes vielleicht erst in 20 oder 30 Jahren zum Tragen kommt, sollte nicht dazu verführen, die Flächen jetzt abzugeben. Sind sie einmal verkauft, überplant und bebaut, hat die Stadt keinen Zugriff mehr. Die Fraktionen – mit Ausnahme der CDU – stimmten dafür, hier bis auf weiteres nichts zu unternehmen.

Mein Bericht über die Berichte der Verwaltung

Abholzungen in der Rosenstraße. Hierzu hatte ich einen Bericht der Verwaltung erbeten. Damit hätte die Möglichkeit bestanden, auch in der Öffentlichkeit noch einmal ganz klar aufzuzeigen, daß im Vorfeld der Arbeiten eine umfangreiche Abstimmung zwischen der Verwaltung und unter anderem dem Umweltschutzbeauftragten stattgefunden hat. Ich habe mir vor Ort ein Bild gemacht und bin mittlerweile davon überzeugt, daß hier eine nachvollziehbare und korrekte Entscheidung getroffen wurde. Wenn ich mit die übrigen Steilhänge im Stadtgebiet ansehe, unter anderem auch den Steilhang in der der Rosenstraße, der sich in der Nähe der betreffenden Baumfällmaßnahmen befindet, habe ich da eher Zweifel, die noch ausgeräumt werden müssen.

ALDI Neubau. Die Verwaltung war der Auffassung, daß die Gestaltung des ALDI-Neubaus an der Ecke Lütjenburger Straße sowie die Begrenzung des Sortimentes über einen Städtebaulichen Vertrag geregelt werden könnte. Die Selbstverwaltung folgte dem, um das Projekt ohne zeitaufwendigen Bebauungsplan durchzuziehen. Mittlerweile ist klar, das dieses Vorgehen rechtlich nicht haltbar ist.
Die Teamleiterin 30 führte aus, daß planungsrechtliche Vorgaben und festsetzungsfähige Grundlagen, die in einem Bebauungsplan geregelt werden können, nicht in einem Städtebaulichen Vertrag geregelt werden dürfen.
Jetzt sollen die Vorgaben der Stadt bezüglich Gestaltung und Umfang des Sortimentes in der Bauvoranfrage bzw. im Bauantrag mit aufgenommen werden, um sie in das Verfahren einzubringen.
In wie weit sich dieses Vorgehen rechtlich halten läßt, kann ich im Moment nicht beurteilen. Ich will nicht ausschließen, daß hier nicht doch noch die Erstellung eines Bebauungsplanes erforderlich wird.
Sollbruchstelle des Verfahrens ist nach meiner Einschätzung ohnehin das Verträglichkeitsgutachten der CIMA.

Das Thema Strandhaus wird vermutlich am 11. Juni oder am 02. Juli behandelt. Nachdem der Ausschuß auf Vorschlag der Verwaltung und offenbar in Abstimmung mit der Gruppe Haushaltskonsolidierung die Erstellung des Freiflächenkonzeptes für den Bereich Fegetasche aus finanziellen Gründen gestrichen hat, besteht die Gefahr, daß hier zukünftig konzeptlos vor sich hin gewurstelt wird.

Die Anwohner der Klosterstraße beklagen nach dem Umbau den Verlust von Parkplätzen. Ursache dafür ist, daß vor dem Umbau der Straße das Parken in Schrägaufstellung geduldet wurde, nach dem Umbau die Längsaufstellung aber eingehalten wird. Dies ist erforderlich, damit die Straße für die Feuerwehrfahrzeuge zugänglich ist. Die Anwohner suchen das Gespräch mit der Verwaltung, ein Termin mit dem Herrn Bürgermeister ist bereits für den 13. Mai vereinbart.

Die Werbeaufsteller in der Fußgängerzone sind nicht mehr zulässig und verschwunden. Nach dem ersten Eindruck wirkt die Fußgängerzone nunmehr aufgeräumter und weniger bunt.

Die Kiesgruben vor Malente werden unter anderem auch für Moto-Cross Fahrten genutzt. Die Gemeinde Malente will diese Sondernutzung mit einer Änderung des Flächennutzungsplanes zulassen. Die Verwaltung der Stadt Plön wurde über diese Absicht informiert. Aufgrund des noch nicht vorliegenden Lärmschutzgutachtens hat unsere Verwaltung gebeten, weiterhin über den Fortgang des Verfahrens informiert zu werden.

Im nächsten Bericht berichte ich dann über meinen Bericht.

Schwerpunktthema Hipperstraße

Schwerpunktthema Hipperstraße.

Der Ausbau der Hipperstraße bewegt im Moment die Gemüter und beschäftigt die Ausschüsse.
Dabei sind zwei Themenkomplexe zu unterscheiden. Die Gestaltung und das liebe Geld.
In der Sitzung des SteU am Mittwoch wurde von der ursprünglich beschlossenen Tagesordnung abgewichen, um den zahlreichen Anwohnern/-Innen und Eigentümern/-Innen die Möglichkeit zu geben, Ihre Fragen nach der Erläuterung der Verwaltungsvorlage zu stellen. Daher wurde der Tagesordnungspunkt Einwohnerfragestunde nach den Ausführungen der Verwaltung, aber vor der Beschlußfassung des Ausschusses zum Thema Hipperstraße eingeschoben.

Ich finde dieses Verfahren gut, da den Einwohnern und Einwohnerinnen die Möglichkeit gegeben wurde, sich gewissermaßen an der Diskussion zu beteiligen. Ich hätte mir ein ähnliches Verfahren bei den Seewiesen gewünscht. Dabei fand ich es auch völlig in Ordnung, daß sich hier auch Eigentümer an der Diskussion beteiligen konnten, die keine Plöner Bürger sind. Da der Ausschußvorsitzende versäumt hat zu fragen, ob die fragenstellenden Personen damit einverstanden sind, daß ihre Namen im Protokoll erwähnt werden, werde ich es hier auch nicht tun.

Zurück zum Thema:
Im Laufe des Verfahrens wurde die Kritik laut, daß die Eigentümer erst sehr spät informiert wurden. Das ist wohl zutreffend, allerdings besteht dazu auch keine Verpflichtung. Dazu kommt, daß das Thema seit über einem Jahr in mehreren Sitzungen öffentlich behandelt wurde. Die Tagesordnungen und die Protokolle der Sitzungen konnten im Internet nachgelesen werden.
Hier befinden wir uns in einem Spannungsfeld, das gerne mit Push und Pull bezeichnet wird. Welche Informationen muß die Verwaltung den Bürgern aktiv zur Kenntnis geben, welcher Aufwand ist dafür vertretbar? In wie weit kann man erwarten, daß sich die Bürgerinnen und Bürger selber informieren? Werden die Aushänge am Rathaus gelesen? Werden die Amtlichen Bekanntmachungen in der Regionalpresse gelesen? Welche Rolle fällt dem Internet heute und möglicherweise zukünftig zu?

Das erste Hauptthema war die Form des Ausbaus. Kern der Problematik ist, daß die Gebäude auf der westliche Straßenseite über keine Stellplätze verfügen. Die Bewohner müssen also auf der Straße parken. Der Bau der Gebäude wurde zu einer Zeit genehmigt, als der Besitz eines Autos noch nicht üblich war. Daher wurden in den Genehmigungen auch keine Stellplätze für Autos gefordert. Die Genehmigungen sind nach wie vor gültig, nachträgliche Auflagen sind juristisch nicht möglich. Die Eigentümer, zwei Wohnungsbaugesellschaften sind aus steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Gründen nicht bereit, Stellplätze einzurichten.
Daher parken die Autos auf der westlichen Straßenseite. Da nun auch die Autos immer größer und breiter geworden sind, reicht die Straßenbreite nicht mehr aus. In Folge fahren nicht nur LKW mit einem Rad auf dem Bürgersteig auf der östlichen Straßenseite. Da der Bürgersteig nicht für solche Belastungen ausgelegt ist, befindet er sich in einem schlechten Zustand.

Die ursprünglich auch vom Ausschuß verfolgte Lösung, Flächen von den westlichen Straßenseite zu erwerben, um die Straße zu verbreitern, scheiterte an der Bereitschaft der Eigentümer, diese Flächen zu verkaufen. Ein Ankauf von Flächen auf der östliche Seite erwies sich als unpraktikabel, da hierdurch viele private Stellplätze, die direkt an den Bürgersteig heranreichen, wegfallen würden. Zudem wären hier die Interessen von über 20 Eigentümern unter einen Hut zu bringen, was sehr schwierig ist und einer schnellen Lösung entgegengestanden hätte.

Damit blieb als einzige Lösung, den östlichen Bürgersteig so robust auszulegen, daß er auch mit einem Rad, auch z.B. vom Müllwagen, befahren werden kann. Dabei wurde nach anfänglicher Diskussion entschieden, auf einen hohen Kantstein zu verzichten, weil dieser den Belastungen des ständigen Überfahrens nicht dauerhaft standhält.
Glücklich war niemand mit dieser Lösung, weder Verwaltung noch die Selbstverwaltung, und schon gar nicht die Anwohner und Anwohnerinnen sowie mehrere Eigentümer.

Auch wenn die Stimmung wohl emotional geladen war, kamen aus den Reihen der Anwohnerinnen und Anwohner bzw. der Eigentümer und Eigentümerinnen mehrere Vorschläge, die von den Ausschußmitgliedern beraten und von der Verwaltung sehr umfangreich und sorgfältig untersucht wurden.

Dabei erwies sich, daß der Fußweg mit einer hohen Bordsteinkante auf der westlichen Seite verbleiben muß, um die Sicherheit des Schulweges zur Breitenauschule zu gewährleisten. Zudem hätte der Bordstein auf der östlichen Seite wegen der vielen Ausfahrten und Stellplätze über weite Srecken abgesenkt werden müssen.

Die Anlage von Parkplätzen auf wechselnden Straßenseiten würde die Autofahrer dazu zwingen, vorsichtiger zu fahren. Um die Durchfahrt von Versorgungsfahrzeugen und der Feuerwehr zu gewährleisten, wären zum einen ausreichend große Abstände zwischen den Parkflächen erforderlich gewesen, zum anderen wären die Bürgersteige an beiden Straßenseiten so zu bauen gewesen, daß sie auch befahren werden können. Dies hätte zu Kostensteigerungen, aber vor allem zum Verlust von Parkplätzen geführt, was auch keiner will.

Die Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone ist nicht möglich, weil die Verkehrsaufsicht des Kreises dem nicht zustimmen wird. Dafür gibt es mehrere Gründe. Zum ersten ist das Verkehrsaufkommen zu groß, zum zweiten wird der hochbordige Bürgersteig auf der westlichen Seite für die Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg benötigt und zur dritten widerspricht der Parkplatzbedarf diesem Lösungsansatz.

Wegen der Parkplatzsituation wurde auch der Vorschlag eines absoluten Halteverbotes verworfen. Dies hätte zu einer Verlagerung parkender Auto in die ebenfalls schon stark frequentierten angrenzenden Wohnbereiche geführt.

Eine Gewichtsbegrenzung für LKW, eine Umkehrung der Fahrtrichtung für die bestehende Einbahnstraße und eine Verbot, am Ende der Hipperstraße rechts abzubiegen, werden nicht umgesetzt, da diese Maßnahmen zu einer Verlagerung des Verkehrs in die Schillener Straße und zu zusätzlichen Belastungen in dem Bereich führen würden.

Das zweite Hauptthema war wieder das Geld. Nach Einschätzung der Verwaltung und auch der überwiegenden Mehrheit der Selbstverwaltung handelt es sich um eine Anwohnerstraße, auch wenn sie als Durchgangstraße für die angrenzenden Wohngebiete genutzt wird. Damit werden die Anwohner nach der alten Ausbausatzung 75 % der Kosten zu tragen haben, nach der neuen Ausbausatzung wären es sogar 85 %. Bei einer Kategorisierung als innerörtliche Verbindungsstraße wären es 10 % weniger. Ein Hauseigentümer führte aus, daß die zu erwartenden Kosten für ihn in keinem Verhältnis zum erwarteten Werterhalt oder Wertgewinn seiner Immobilie stehen würden. Seiner Forderung,  den Hauseigentümern dann wenigstens entgegenzukommen und die Straße nicht als Anwohnerstraße zu Kategorisieren, damit es günstiger wird, erteilte der Ausschußvorsitzende eine klare und deutliche Absage.

Diese Abage ist aus meiner Sicht völlig berechtigt. Auch wenn ich mich der Auffassung, die die CDU im letzten Hauptausschuß geäußert hat, anschießen kann, nämlich über die Straßenbreite hinaus klare Kriterien für die Einordnung der Straßen festzulegen, wird die Hipperstraße niemals als innerörtliche Durchgangs- oder Verbindungsstraße eingestuft werden, weil sie als Einbahnstraße keinen Verkehr in beide Richtungen zuläßt.

Als nächstes werde ich über die Berichte berichten, bevor ich auf die übrigen Tagesordnungspunkte eingehe.

Eine Woche, 3 Sitzungen

Nach den Ferien geht die politische Arbeit in Plön in dieser Woche wieder los.

Heute tagt der Hauptausschuß (HA). Hier wird es im Wesentlichen um den Tagesordnungspunkt 5 gehen, die Neufassung der Ausbaubeitragssatzung, oder im vollständigen Titel: „Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Plön“
Leider ist die Vorlage nicht im Bürgerinformationssystem nicht abgelegt, und ich habe auch keine Papierversion zur Hand. Soweit ich mich erinnere, geht es um eine Anhebung der Kostensätze, die vor dem Hintergrund der Haushaltssituation der Stadt erfolgen muß.

Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt hat seit längerer Zeit nicht getagt. Daher ist die Tagesordnung sehr umfangreich.
Es wird erneut um die Hipperstraße gehen. Nach umfangreichen Prüfungen hat sich ergeben, daß die bisherigen Pläne ohne große Abweichungen durchgeführt werden müssen. Die Anregungen und Vorschläge aus der Bürgerschaft wurden geprüft, sie sind aber aus verschiedenen Gründen nicht umsetzbar.
Darüber hinaus wird über die Werbeanlagensatzung abzustimmen sein. Das ist nach meiner jetzigen Bewertung eine gute Arbeit, der ich zustimmen würde, wenn ich mit abstimmen dürfte.
Das dritte, und das vielleicht wichtigste Thema ist der Beschluß über das weitere Vorgehen bezüglich des Städtebauförderungsprogramms „Kleine Städte und Gemeinden“. Die vorgeschlagene Beendigung kann ich mittragen, wenn im Gegenzug die Arbeit am „Entwicklungskonzept östliche Innenstadt“ wieder aufgenommen wird. Ziel muß sein, die bestehenden Defizite in Bereich um den Bahnhof zu reduzieren und Entwicklungsperspektiven planerisch so weit zu entwickeln, daß auf Basis eines belastbaren Entwicklungskonzeptes Investoren gesucht werden können.
Der Punkt Flächennutzungsplan für den Bereich SRSV wurde in den letzten Monaten zum Teil sehr emotionell geführt, wobei die Entscheidung, die Änderung im Flächennutzungsplan nicht durchzuführen, vermutlich eine große Mehrheit findet.
Eine weitere, ebenfalls bedeutende Thematik ist die Städtebauliche Entwicklung im Bereich Tweelhörsten und Kreisfeuerwehrzentrale. Die Vorlage hierzu habe ich gerade per EMail angefordert, da ich noch kein Papierexemplar vorliegen habe und das Dokument im Bürgerinformationssystem noch nicht eingesehen werden kann.

An der Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) am Donnerstag werde ich nach jetzigem Planungsstand nicht teilnehmen, da dieser Termin sich mit anderen Terminen überschneidet.
hier wird es um die Zukunft der Schloßkonzerte gehen, für die nach der Reduzierung der Zuschüsse ein neues Konzept erforderlich ist.

Abholzungen in der Rosenstraße

Vor Ostern wurde ich durch einen Artikel in den Kieler Nachrichten auf die Empörung von Anwohnern aufmerksam, die durch die Baumfällungen in der Rosenstraße ausgelöst wurde. Daher habe ich im Osterurlaub einen Abstecher mit dem Fahrrad gemacht, um mich vor Ort zu informieren.

Dabei ist mir fast ein Irrtum unterlaufen, als ich am Steilhang in der Rosenstraße ein auf ca. 150 Meter abgeholzte Fläche sah. Im ersten Moment dachte ich, daß dies der Stein des Anstoßes war. War er aber nicht.
1400425_RStr_01_klIch habe diesen „Beinah-Irrtum“ allerdings zum Anlaß genommen, eine Anfrage an die Verwaltung zu stellen. Soweit ich informiert bin, unterliegen Steilhänge im Binnenland einem besonderen Schutz. Mich würde interessieren, welche Steilhänge in Plön geschützt sind und wie der Schutzstatus im Detail aussieht. Ich habe den Eindruck, daß an verschiedenen Stellen, etwa am Strandweg unterhalb der Rautenbergstraße geholzt wurde, um den Ausblick auf den See freizuschneiden.

Grundsätzlich ist hier zwischen dem privaten Interesse an der „Gunst der guten Aussicht“ und dem öffentlichen Interesse von uns allen am Landschafts- und Naturschutz abzuwägen. Dabei ist nach meiner Einschätzung das öffentliche Interesse ganz eindeutig übergeordnet.

Natürlich interessiert mich auch, warum die Bäume am Ende der Rosenstraße abgenommen wurden, zumal ich nach der Berichterstattung der KN auf dieses Thema angesprochen wurde. Hierzu habe ich die Verwaltung für den nächsten SteU um einen Bericht zur Begründung gebeten.
1400425_RStr_02_klNach meinem ersten Eindruck als Laie zeigten die noch vorhandenen Baumstümpfe keine Schädigungen, aber für eine fundierte Bewertung fehlen mir die Fachkenntnisse. Erfreulich ist zu vermerken, daß bereits Ersatzpflanzungen vorgenommen wurden.

Abschließend noch eine kleine Anmerkung zum heiß diskutierten Thema Hundekot. Ich finde es absolut in Ordnung, wenn Hundehalter die frei verfügbaren Kotbeutel benutzen und entsorgen. Nicht in Ordnung ist es, die benutzten Beutel einfach in der Gegend rumliegen zu lassen, wo sie deutlich länger brauchen, um zu verrotten als nicht eingetüteter Hundekot.
1400425_Kotbeutel_kl

Der Abwahl zuvorgekommen

Bis heute war ich stellvertretendes Mitglied im Planungsverband Seewiesen. Meine Abwahl stand als TOP 8 auf der Tagesordnung der Ratsversammlung.
Dazu habe ich eine kurze Erklärung abgegeben:
Bei realistischer Einschätzung würden 20 bis 30 Bauplätze realisierbar sein. Die meisten Bauplätze dürften auf Rathjensdorfer Gemeindegebiet liegen. Das lohnt den erheblichen Planungsaufwand nicht, zumal die Verwaltung voll ausgelastet sei und eigentlich wichtigere Projekte anliegen würden.
– Sinnvollerweise ist der Planungsverband aufzulösen. –
Ich habe mein Amt nach der Erklärung zur Verfügung gestellt, um einer Abwahl zuvorzukommen.
Neu gewählt wurde Henning Höppner.

Einwohnerfragestunde wirft Fragen auf.

In der heutigen Sitzung der Ratsversammlung wurden zwei Fragen gestellt.

Herr Gampert regte an, die Entscheidung über die Änderung der Sondernutzungssatzung zu überdenken und in der Fußgängerzone pro Geschäft ein Stellschild zuzulassen, sofern sie einen Abstand von einem Meter zum Kleinpflaster einhalten. Diese Stellschilder wären für manche Geschäftsleute wichtig und würden nicht mehr stören als die Gastronomie oder die Verkaufsauslagen.

Ich versuchte darauf hinzuweisen, daß diese Frage von der Tagesordnung genommen wurde, weil es in der Arbeit Verzögerungen gab und in der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung erwähnt wurde, daß der Beschluß verschoben wird, um die Öffentlichkeit noch einmal zu beteiligen.
Schnell wurde ich darauf hingewiesen, dass es sich hier um die Sondernutzungsordnung handeln würde, die nach wie vor auf der Tagesordnung stände. Lediglich der Tagesordnungspunkt Werbeanlagensatzung sei verschoben worden. Das stimmte, hier hatte ich mich geirrt.
Der Vorsitzende des SteU, Bernd Möller fragte noch, auf welcher Sitzung des SteU ich gewesen wäre, eine weitere öffentliche Beteiligung würde es nicht geben, die Satzung hätte sechs Wochen ausgelegen.

Ich habe auf eine Erwiderung verzichtet, aber es war die Sitzung des SteU am 5. März. Ich habe anhand meiner Aufzeichnungen noch in derselben Nacht darüber berichtet.

Die zweite Frage betraf den Aufstellungsbeschluß des B-Planes für das Gebiet Gerberhof/Am Schwanensee. Hier ging es um den Erhalt der drei alten Buchen, die sich in dem Bereich befinden.
Der Vorsitzende des SteU führte aus, daß der Aufstellungsbeschluß getroffen worden sei, um alle Aspekte des Bauvorhabens im Planungsgang zu prüfen. Eine Entscheidung würde erst anschließend getroffen.
Aus der Verwaltung gab es eine ergänzende Antwort, die sich wie eine Bestandsgarantie für die Bäume anhörte. Das wirft Fragen auf, denn ich glaube, daß man das so zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen kann. Die Frage, ob die Bäumer erhalten bleiben oder gefällt werden, wird sich tatsächlich erst im Laufe des Planungsprozesses zeigen. Eine Entscheidung wird sicher durch die Verwaltung in enger Abstimmung mit der Selbstverwaltung vorbereitet. Eine Festlegung zum jetzigen Zeitpunkt kann es nicht geben.

B-Plan 16a, Eutiner Straße, Bootshalle PSV

Der Bebauungsplan(B-Plan) 16a befaßt sich mit der Entwicklung der Situation in der Eutiner Straße. Nach dem Bau der Umgehungsstraße Ende der 70ger Jahre hat sich die Eutiner Straße von einer viel befahrenen Duchgangsstraße zu einer Art Promenade entwickelt, insbesondere im Bereich zwischen dem Fischer und der Unterführung. Von hier besteht eine enge Sichtbeziehung zum See, davon gibt es im Plöner Stadtgebiet nicht sehr viele. Zudem stehen die alte „Biologische Anstalt“ (Restaurant Fährhaus) sowie der historische Friedhof unter Denkmalschutz. Es gab bereits vor 20 Jahren Bestrebungen, für diesen Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen. Seinerzeit ging es um die Realisierung von Hotel- oder Wellnesseinrichtungen, die aber letztendlich an den bestehenden Eigentumsverhältnissen gescheitert sind. Mit dem jetzt beschlossenen Aufstellung für den B-Plan 16a soll die Attraktivität der Eutiner Straße gewahrt bleiben, indem die Durchblickmöglichkeiten zum See erhalten und mit einer damit vertretbaren baulichen Nutzung der Seegrundstück abgestimmt werden.

Ausgelöst wurde das Verfahren, weil der PSV einen Bauantrag für die Errichtung einer Bootshalle gestellt hat, die mit einer Länge von 24 Metern parallel zur Straße und einer Höhe von ca. 6 Metern den bestehenden Seeblick verbaut hätte. Dieses Vorhaben wurde von den Mitgliedern des SteU in einem Ortstermin für nicht vertretbar gehalten. Planungsrechtlich hätte der PSV vermutlich Anspruch darauf, daß dieses Gebäude genehmigt wird. Es besteht kein Bebauungsplan, zulässig wäre damit, was ortsüblich ist. Bei Betrachtung von umbautem Raum und Höhe des Gebäudes könnte man die Auffassung vertreten, daß das in diesem Fall so ist. Von Seiten der Stadt beständen damit keine weiteren Einflußmöglichkeiten auf die Gestaltung.
Um die eigenen Einflußmöglichkeiten rechtswirksam zu sichern, war der Beschluß für die Aufstellung eines B-Planes zwingend erforderlich. Der Beschluß ist mit 6 Stimmen gegen die 3 Stimmen der CDU gefaßt worden.

In der Diskussion wurde sehr klar, daß es sich hier nicht um eine Verhinderungsplanung handelt, sondern daß es dem Ausschuß darum geht, diesen Bereich dauerhaft angemessen zu entwickeln.
Unabhängig davon, daß auch weiterhin der Dialog mit dem PSV und eine kooperative Lösung gesucht wird, soll der B-Plan umgesetzt werden, um zukünftig auch für mögliche andere Vorhaben eine klare Rechtsgrundlage zu haben, die den politischen Gestaltungswillen umsetzt.

Die Diskussion bekam zeitweise eine emotionale Note, weil mehrere Mitglieder des Ausschusses die vorhergehenden persönlichen Telefonanrufe des Vereinsvorsitzenden des PSV als unpassend empfangen. Andere betrachteten dieses Vorgehen als zulässige Lobbyarbeit. Die Verwaltung zeigte sich verwundert, dass der PSV zwar mit den Mitgliedern des Ausschusses Kontakt aufgenommen hat, nicht aber mit der Verwaltung selber, obwohl man sich seitens der Verwaltung um einen Termin für ein Abstimmungsgespräch bemüht hat. Darüber hinaus wurde ein mir nicht bekannter Zeitungsartikel erwähnt, in dem sich der Vorsitzende des PSV über mangelnde Unterstützung durch die Stadt beklagt haben soll. Das geht in dieselbe Richtung wie der Tenor der Rede des Ersten Vorsitzenden während der Jahreshauptversammlung des PSV. Bereits dort hatte ich ihm gegenüber klargestellt, daß die Jugendarbeit des PSV nach derselben Richtlinie gefördert wird, die für alle anderen Vereine der Stadt auch gilt. Darüber wies ich darauf hin, daß die Stadt der Bau der Steganlage mit einem 5-stelligen Zuschuß gefördert hat. Er hatte seinerzeit den Sachverhalt und den Erhalt von 14.000,– Euro bestätigt, allerdings auch darauf hingewiesen, daß dieses Geld im Rahmen der Tourismusförderung zugeteilt wurde.

Es wurden weitere Einzelheiten angesprochen, ich will hier aber nicht ins Detail gehen. Ich möchte an dieser Stelle ergänzend darauf hinweisen, daß die ganz überwiegende Mehrheit der PSV-Mitglieder dafür gestimmt hat, das Vereinsgelände auch in diesem Jahr wieder für das Stadtbuchtfest zur Verfügung zu stellen. Das war ein ganz eindeutiges Zeichen, daß sich die Mitglieder des Vereines eng mit der Stadt verbunden fühlen. Alle Akteure wären in Zukunft gut beraten, auf provokative Äußerungen zu verzichten.

Herr Becker von der Verwaltung holte die Diskussion im SteU auf die sachliche Ebene zurück und verwies darauf, daß wir uns auf die bau- und planungsrechtlichen Aspekte beschränken müssen.

Ich habe mich an der Diskussion beteiligt und meinen Standpunkt vertreten. Der PSV ist ein großer Plöner Verein, der unter anderem auch Segelsportveranstaltungen von überregionaler Bedeutung durchführt. Die Absicht, den Jugendraum zeitgemäß aufzuwerten und eine angemessenes Hafenmeister- und Regattabüro einzurichten, ist aufgrund der heute vorhandenen Räumlichkeiten berechtigt kann durchaus nachvollzogen werden. Auch der Wunsch, witterungsgeschützte Bootslagerplätze zu schaffen, ist nachvollziehbar. Nach meiner Bewertung ist die beantragte Bootshalle aber völlig überdimensioniert. Um eine geordnete Entwicklung des Bereiches zu gewährleisten, habe ich den Aufstellungsbeschluß für einen entsprechenden B-Plan unterstützt.

Bahnfahrplan 2016

Anfang Februar habe ich über die geplante Umstellung des Bahnfahrplanes berichtet, die ab 2016 in Kraft treten soll. Dabei war nicht bekannt, wie sich die Umstellung auf die Ankunfts- und Abfahrzeiten in Plön auswirken wird. Zur Zeit ist es so, dass die Züge  aus Kiel und Lübeck mehr oder weniger gleichzeitig zu den Minuten 15 und 45 eintreffen bzw. weiterfahren.
ich habe bei der Landesweiten Verkehrsservicegeselschaft nachgefragt, wie sich die Zeiten zukünftig ändern werden. Mittlerweile liegt mir die Antwort vor.

Die wesentlichen Nachteile des neuen Fahrplanes für Plön sind:
– Verlust des regelmäßigen 30-Minuten Taktes von Kiel nach Plön
– Verlust des 30-Minuten Taktes nach Preetz
– Deutliche Verschlechterung der Busanbindung an den Plöner Bahnhof

Die neuen Zeiten sind wie folgt geplant:

Abfahrt Plön – Eintreffen Kiel
08                    47 (RB)

Abfahrt Plön – Eintreffen Kiel
38                    59 (RE)

Abfahrt Kiel –  Eintreffen Plön
01                    21 (RE)

Abfahrt Kiel  – Eintreffen Plön
12                    50 (RB)

Abfahrt Plön – Eintreffen Lübeck
22                    58 (RE)

Abfahrt Plön – Eintreffen Lübeck
52                    34 (RB)

Abfahrt Lübeck – Eintreffen Plön
25                        07 (RB)

Abfahrt Lübeck – Eintreffen Plön
02                        37 (RE)

Bei genauer Betrachtung werden die Züge auch zukünftig alle halbe Stunde von Plön in beide Richtungen fahren. Die Verbindung von Kiel aus nach Plön wird unregelmäßig. Die Züge verlassen Kiel heute zu den Minuten 04 und , zukünftig werden sie in Kiel zu den Minuten 01 und 12 verlassen. Verpaßt man den „12er“, wird man knapp 50 Minuten auf den nächsten Zug warten müssen.
Das ist gegenüber der gewohnten Qualität eine deutliche Verschlechterung.
Als Folge der potentiel längeren Wartezeiten auf den Zug wie auch auf den Anschlußbus in Plön steht zu befürchten, dass die neu hinzugewonnen Bahnkunden wieder auf das Auto umsteigen.

Treffen wird es auch die Schülerinnen und Schüler, die von Plön nach Preetz oder umgekehrt pendeln. Die halbstündige Bahnverbindung nach Preetz wird es nicht mehr geben. Ob der Verlust durch eine Busverbindung kompensiert werden kann, wage ich zu bezweifeln.

Filetstück

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) wurde eine Vorlage der Verwaltung vorgestellt, in der es um die zukünftige Entwicklung von Flächen am Tweelhörsten und in der Ochsenkoppel ging. Freitag berichteten die KN unter der Überschrift „“Filetstück“ am See weckt den Appetit.“

In dem Bericht wird von einer Bauamtsleiterin gesprochen. In der Plöner Verwaltung gibt es kein Bauamt und damit weder eine Bauamtsleiterin noch einen Bauamtsleiter. Es gibt einen Fachbereich 3, Bauen und Liegenschaften. Dessen Leiter ist Herr Frahm. Ihm untersteht das Team 30, Bauen mit einer Teamleiterin.

In der Tat haben wir mit Tweelhörsten und Ochsenkoppel zwei Bereiche, die städtebaulich überdacht werden müssen.

Im Bereich Ochsenkoppel fallen mit der bevorstehenden Verlegung der Kreisfeuerwehrzentrale nach Preetz Flächen und Gebäude frei. Es ist gut, sich bereits jetzt Gedanken über die zukünftige Nutzung zu machen. In diesem Bereich liegen derzeit mit der Jugendherberge und dem Campingplatz Spitzenort die beiden Betriebe mit den höchsten Übernachtungszahlen in Plön sowie mit der Sirius Werft ein Unternehmen, das – soweit ich informiert bin – mit über 50 Arbeitsplätzen zu den größten gewerblichen Arbeitgebern vor Ort gehört. Hinzu kommen weitere gewerblich genutzte Flächen, u.a. eine Segelschule mit einem Bootsverleih, ein Segelverein und Kleingärten.
Eine zukünftige Nutzung sollte sich am bisherigen Bestand orientieren. Daher wäre es jetzt durchaus richtig, für diesen Bereich einen Bebauungsplan zu erstellen, der sowohl eine touristische wie auch eine gewerbliche Nutzung vorzieht, wobei die gewerbliche Nutzung auf Betriebe mit maritimen Bezug beschränkt bleiben sollte.
Zu befürchten ist aber, dass die erstbeste gute Idee aufgegriffen wird, bevor zu Ende gedacht wird, was denn an dieser Stelle das Richtige für die Stadtentwicklung wäre.
Zudem gehören die Flächen der Kreisfeuerwehrzentrale dem Kreis, dessen Preisvorstellung möglicherweise weit von der Preisvorstellung möglicher Kaufinteressenten entfernt ist. Aber das ist Spekulation.

Der Bereich Tweelhörsten ist unter einem anderen Aspekt zu betrachten. Hier haben wir es mit einer Ortseingangssituation zu tun, wie sie nur noch selten anzutreffen ist. In dem Bereich ist mit Neuland ein Betrieb vorhanden, der sich um die Integration von Menschen in den Arbeitsmarkt kümmert. Hinzu kommen das Klärwerk sowie der Kompostplatz. Einige Wohnungen und Kleingärten sind ebenfalls vorhanden. Ich kann mir durchaus vorstellen, in diesem Bereich Gewerbe zu entwickeln, allerdings nur, wenn es sich in das Landschaftsbild einfügt. Definitiv nicht einfügen tuen sich Faultürme, die über die vorhandene Vegetation hinausragen oder Gebrauchtwagenhändler mit Flatterfähnchen und schmucken Boliden direkt am Straßenrand. Auch über den zukünftigen Verbleib von Neuland und des Kompostplatzes muß man sich Gedanken machen.
Im Bereich Tweelhörsten muß eine mögliche Entwicklung von Gewerbe eng begleitet und sorgsam gesteuert werden, um das Landschaftsbild und die intakte Ortseingangssituation zu bewahren. Nach meiner jetzigen Einschätzung kommt eine Gewerbeansiedlung an dieser Stelle nur über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan in Frage, und auch nur dann, wenn für Neuland und den Kompostplatz Lösungen vorhanden sind.

Die Diskussion im SteU wurde ziemlich schnell und zu Recht abgewürgt. Die Parteien nehmen den Entwurf mit in die Fraktionen, um über das Für und Wider in Ruhe zu diskutieren. Ich habe meinen Blog und bin natürlich für jeden Hinweis oder Vorschlag dankbar.

Nachfrage nach altengerechtem Wohnen

Ein Thema in der Einwohnerfragestunde im Hauptausschuß am letzten Montag zielte auf die Errichtung von altengerechtem Wohnraum ab und richtete sich konkret auf die Projekte DANA Heim in der Hamburger Straße und Gerberhof in der Innenstadt.

Vorweg: Der Begriff „altengerecht“ ist grundsätzlich positiv besetzt. Wer hat schon etwas gegen „Alte“ oder „Gerechtigkeit“ oder würde das öffentlich äußern. Tatsächlich leben wir in einer älter werdenden Gesellschaft, hierzu mein Beitrag vom 6. November 2012. Die Gruppe der Alten ist im Bezug auf die Einkommensverteilung nicht homogen. Ohne das Phänomen der Altersarmut beiseiteschieben zu wollen, es gib viele ältere Menschen, die wirtschaftlich gut gestellt sind. Demographischer Wandel und Kaufkraft haben auch Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt und damit auf das Angebot, daß sich an den Wünschen und Bedürfnissen einer kaufkräftigen Kundschaft orientiert.
Kurzum, „altengerecht“ hört sich im ersten Moment wohltätig an, muß aber nicht unbedingt einen sozialen Hintergrund haben. Häufig handelt es sich um Investitionen, mit denen man zwar gut verdient, sich aber nicht unbedingt Verdienste erwirbt. (In Anlehnung an Lübke oder Heuss über Josef Abs)
Ich kann mich erinnern, in einem Fachgespräch einmal den etwas zynischen Begriff vom „altengerecht tapezierten Wohnen“ gehört zu haben.

Zum Gerberhof: Im Moment ist mir nicht bekannt, welcher Verfahrensweg beschritten werden soll und wie weit ein möglicherweise angelaufenes Verfahren bereits fortgeschritten ist. Tatsächlich werden die Wohnungen im Internet schon zum Verkauf angeboten. (http://www.immobilienscout24.de/expose/71752901). Die Preise liegen zwischen 198.000,– Euro für die kleinste Wohnung mit ca. 66 qm und 380.000,– Euro für die größte Wohnung mit 127,– qm Wohnfläche. Die Wohnungen werden frei angeboten und sind nicht exklusiv für ältere Menschen vorbehalten. Das ist kein sozialer Wohnungsbau, sondern ein Investitionsobjekt, was grundsätzlich nichts Schlechtes ist.
Ich begrüße sehr, daß hier 10 Wohneinheiten im Innenbereich geschaffen werden. Allerdings widerspreche ich der Aussage: „architektonisch sehr gelungen fügt sich das moderne Gebäude in den historischen Stadtkern von Plön ein.“ Wer sich das Bild “Frontansicht“ bei Immobilienscout24 ansieht, wird feststellen, daß das Gebäude deutlich größer und höher sein wird als das bestehende Gebäude. Wer genau hinsieht wird auch feststellen, daß sich die Fassade nicht einfügt, weil sie mit den Gestaltungsmerkmalen aller umliegender Gebäude bricht. Hierauf und auf mögliche Verfahrenswege habe ich bereits im Beitrag vom 15. Juni 2013 in meinem Blog hingewiesen (http://www.ingo-buth.de/2013/06/15/gerberhof/).

Im Hintergrund der Gerberhof

Im Hintergrund der Gerberhof

Ich begrüße das Projekt noch aus einem ganz anderen Grund. Die Tatsache, daß hier 10 Wohneinheiten im Innenbereich entstehen sollen macht deutlich, daß die immer wieder gebetsmühlenartig widerholte Behauptung: „In Plön können wir nichts mehr entwickeln“ falsch ist. Punkt.
Neben diesen 10 Wohneinheiten gibt es bereits Pläne für die Entwicklung von bis zu 80 Wohneinheiten im Innenstadtbereich. Weitere 6 Baugrundstücke werden im Bereich Rodomstorstraße erschlossen. In Stadtheide wird gegenüber von EDEKA und ALDI der Fünfseenhof, eine Stadtvilla mit 11 Wohneinheiten errichtet, ein zweites Gebäude dieser Art soll später gebaut werden. (http://www.fuenfseenhof.de/)
Damit entfällt aus städteplanerischer Sicht die Begründung für das Neubaugebiet Seewiesen.

Das DANA Gebäude in der Hamburger Straße wird es so nicht geben. Auch hier hätten wir es mit Eigentumswohnungen zu tun gehabt, die auf den Bedarf älterer Menschen zugeschnitten waren. Zusätzlich wurde ein auf einige Stunden am Tag beschränkten Concierge – Service in Aussicht gestellt, der z.B. Botengänge erledigt hätte.
Das Gebäude hätte sich an dieser Stelle aber nicht in das Stadtbild eingefügt, was besonders kritisch zu bewerten ist, weil es sich um eine Ortseingangssituation handelt. Das Gebäude wäre um mehr als ein Drittel höher als die anderen Gebäude im Straßenzug gewesen, die Fassadenfläche wäre um ein vielfaches größer gewesen als die Fassadenfläche der benachbarten Häuser. Die Gestaltung der Fassade hätte sich deutlich von der Gestaltung der übrigen Fassaden unterschieden. Der Anregung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt, auf ein Stockwerk zu verzichten und die restlichen Wohneinheiten im hinteren Bereich des Grundstückes zu errichten, wollte der Investor nicht folgen.

Die Gebäude der Hamburger Straße im Profil

Die Gebäude der Hamburger Straße im Profil

Ist der Zug abgefahren ?

Aus der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt am Mittwoch haben Herr Schulze und Herr Kiphard von der „Landesweiten Verkehrsservicegesellschaft“ (LVS) zum Thema „Neuer Fahrplan“ vorgetragen.

Die Aufgaben der LVS gem. ÖPNV-Gesetz Schleswig-Holstein vom 1.1.1996 ist: „… die Bestellung des Schienenpersonennahverkehr (SPNV) vorbereiten und die Leistungserbringung überprüfen, eine landesweite Konzeption für den SPNV erstellen, einen landesweiten Nahverkehrsplan vorbereiten sowie den SPNV und den übrigen ÖPNV landesweit und über die Landesgrenzen hinaus koordinieren.

Die LVS ist im Auftrag des Landes tätig und für den SPNV zuständig. Die Zuständigkeit für den regionalen Busverkehr liegt bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Für die Durchführung des SPNV sind die Eisenbahnverkehrsunternehmen zuständig, die von der LVS beauftragt werden. Die LVS arbeitet auch mit den Infrastrukturbetreibern zusammen.

Die Planungen des LSV für die Bahnstrecke Kiel – Lübeck gehen auf das Jahr 2002 zurück. Hierbei fanden Absprachen zwischen den Kreisen Plön und Ostholstein, der Stadt Preetz und dem Fahrgastverband PRO-Bahn statt. Der Ausbau der Strecke und die Verkürzung der Fahrzeit zwischen Kiel und Lübeck auf unter eine Stunde wurden 2003 in den Zweiten Landesweiten Nahverkehrsplan aufgenommen. Die Vorhaben wurden 2008 im Dritten Landesweiten Nahverkehrsplan fortgeschrieben. In beiden Fällen hat der Kreis Plön den Plänen im Vorfeld zugestimmt.
Im Jahr 2011 war die erste Ausbaustufe der Strecke abgeschlossen, der jetzigen Fahrplan trat in Kraft. Herr Schulz betonte, daß die LVS diesen Fahrplan immer als Interimsfahrplan – also als Zwischenlösung – angesehen hat.
Im Jahr 2016 soll die zweite Ausbaustufe abgeschlossen sein, dann tritt der endgültige Fahrplan in Kraft.

Der neue Fahrplan sieht auf der Strecke Kiel – Lübeck innerhalb einer Stunde eine schnelle und eine langsame Verbindung vor. Ziel ist ein „Integraler Taktfahrplan“, mit dem die Verkehrsinteressen möglichst vieler Nutzer berücksichtigt werden.
Die langsame Verbindung wird wie bisher an allen Haltestellen stoppen. Die schnelle Verbindung wird nur noch in Plön, Malente und Eutin halten können. Unter Umständen lassen sich noch Halts in Preetz und Bad Schwartau einplanen, das muss aber noch geprüft werden.
140205_LVS_02_HaltestellenMit der schnellen Verbindung wird die Fahrzeit zwischen den Städten Kiel und Lübeck von 68 auf 56 Minuten verkürzt, was eine Zeitersparnis von 12 Minuten ergibt.

Nach Auffassung der LVS ist diese Maßnahme erforderlich, um im Wettbewerb mit der Straße bestehen zu können. Durch den Ausbau der A20/A21/B404 verkürzt sich die Fahrzeit mit dem Auto zwischen Kiel und Lübeck. Hier muss die Bahn mithalten können.

Neben einen Verkürzung der Fahrzeit auf der Strecke Kiel – Lübeck ist mit dem neuen Fahrplan auch eine bessere Verbindung an die Anschlusszüge in Kiel möglich. Die Anschlüsse in Lübeck sind bereits heute gut und lassen sich nur noch geringfügig verbessern.

Mit dem neuen Fahrplan lässt sich von Plön aus folgende Zeitersparnis erzielen:
10 Minuten nach Kiel, 3 Minuten nach Lübeck, 15 Minuten nach Rostock und 23 Minuten nach Westerland. Die Fahrzeit nach Hamburg erhöht sich um eine Minute.
Herr Schulz merkte an, daß sich die Fahrzeit nach Hamburg um 23 Minuten verkürzen ließe, wenn die Bahnstrecke Plön-Ascheberg-Neumünster reaktiviert würde. (Anm.: Ein Ziel, für das ich mich schon länger einsetze. Eine gute Verkehrsanbindung an die Metropolregion Hamburg ist für die Entwicklung unserer Stadt sowie der Gemeinden Ascheberg und Wankendorf äußerst wichtig. Eine solche Fahrzeitverkürzung macht die Bahn dann auch gegenüber der Straße echt konkurrenzfähig.)

Die LVS zeigte auf, daß die Hauptauslastung auf den Strecken Preetz / Raisdorf – Kiel und Plön – Kiel liegt. Die Verbindungen Plön – Preetz und Ascheberg – Preetz sind deutlich weniger genutzt. Daher wird der Halt in Preetz als weniger bedeutend angesehen. Als Lösungsvorschlag für den Transportbedarf und zur Aufrechterhaltung des 30-Minuten Taktes wird eine Busverbindung angeboten.
140205_LVS_01_Nutzung

Der LVS hob hervor, dass es für Preetz, Ascheberg und Plön keine Verschlechterung gäbe.
Ascheberg würde auch bisher nicht im 30-Minuten Takt angefahren. Der gestrichene Halt in Preetz würde durch eine Pendelverbindung mit Kiel ausgeglichen, so dass hier die Verbindung mit zwei mal in der Stunde erhalten bleibt. Auch Plön würde zwei mal in der Stunde bedient und sei damit nicht schlechter gestellt.
140205_LVS_03_Bewertung_LVSLeider konnte die LVS die Frage nicht beantworten, wann die Züge von Plön abfahren und wann sie in Kiel eintreffen bzw. wann sie in Kiel abfahren und wann sie in Plön eintreffen. Ich werde dies bei der LVS nachfragen und darüber berichten. Klar ist aber, dass dies nicht mehr im regelmäßigen im 30-Minuten-Takt erfolgen wird. Unser Bürgermeister erläuterte daraufhin, dass die Busfahrpläne in Folge angepasst werden müssen. Den gewohnten Service, Eintreffen des Busses kurz vor dem Einlaufen der Züge aus Lübeck und Kiel, Abfahrt der Busse unmittelbar nach dem Eintreffen der beiden Züge, wird es nicht mehr geben. Durch die unterschiedlichen Abstände zwischen den Ankunfts- und Abfahrzeiten und da nicht mehr zeitgleiche Eintreffen der beiden Züge wird entweder ein weiterer Bus eingesetzt werden müssen, was aufgrund der damit verbundenen Kosten unwahrscheinlich ist, oder aber Wartezeiten werden unvermeidlich sein.

Der Moderation des Ausschussvorsitzenden Bernd Möller (SPD) war anzumerken, dass Ihm die Diskussion wegen erwarteter Ergebnislosigkeit gegen den Strich ging. Er fragte mehrfach bei der LVS nach, welche Einflussmöglichkeit die Stadt zum jetzigen Zeitpunkt der Planung noch hat, zumal die Stellungnahmen abgegeben wurden und der Beschluss des neuen Landesweiten Nahverkehrsplanes unmittelbar bevorstände. Die Antwort der LVS ging in die Richtung, dass man die Busverbindung anpassen sollte. Hierzu wären weitere Abstimmungsgespräche erforderlich.
Die LVS zu fragen, ob der Fahrplan noch zu ändern ist oder ob die bestehende Lösung nicht beibehalten werden könne, ist natürlich zulässig, die Antwort ist aber vorhersehbar. Alles andere als die geplante Lösung würde den langfristigen Zielsetzungen der LVS entgegenstehen und zusätzlichen Planungsaufwand bedeuten. Das ist so, als wenn man die Frösche bitten würde, den Teich trockenzulegen.

Aus meiner Sicht hat die bestehende Regelung für Plön echte Vorteile. Die Züge verkehren ganz regelmäßig im 30-Minuten Takt. Die Anschlussverbindungen der Busse in Plön lassen sich darauf optimal abstimmen. Die jetzige Lösung hat fast schon S-Bahn Qualität, und das ist ein ganz wichtiger Standortfaktor für unsere Stadt. Das habe ich in meinem Redebeitrag auch so zum Ausdruck gebracht. Ergänzend hatte ich angemerkt, daß eine schnelle Bahnverbindung nach Hamburg (Reaktivierung der Strecke Plön – Ascheberg – Neumünster) für Plön zukünftig ebenfalls sehr wichtig ist.
Momentan kann man zum Bahnhof gehen und sich sicher sein, daß man nie länger als eine halbe Stunde warten muß. Künftig wird man wieder ganz genau auf den Fahrplan achten müssen, wenn man nicht bis zu 40 Minuten oder länger warten will. Wenn der Vorteil einer 10 Minuten schnelleren Verbindung nach Kiel durch eine längere Wartezeit auf den Bus wieder aufgezehrt wird, stellt das für die Fahrgäste insgesamt keine Verbesserung dar, auch wenn die alleinige Betrachtung der verkürzten Bahnreisezeit etwas anderes suggeriert.
Der Umstieg auf das Auto für den Weg von der Wohnung zum Bahnhof ist auch keine Alternative, da die Park- und Ride Plätze in Plön nicht besonders einladend sind. Sie befinden sich zu weit vom Bahnsteig entfernt, der Weg kann besonders im Dunkeln als Angstraum empfunden werden und der direkte Zugang zum Bahnsteig ist mittlerweile durch einen schwer überwindbaren Zaun versperrt. Dem Vernehmen nach fahren mehrere Plöner mit dem Auto nach Ascheberg oder Preetz, da die Parksituation an den dortigen Bahnhöfen deutlich besser ist.
Die Masse des Bahnverkehrs spielt sich auf der Strecke Plön – Ascheberg – Preetz – Schwentinental – Kiel ab. Für die große Mehrzahl der Fahrgäste ist es in Kiel wichtig, eine schnelle Anbindung an den Busverkehr zu bekommen. Das ist aufgrund er Taktung des Busverkehrs in Kiel unabhängig von der Ankunftszeit des Zuges zu erwarten. Die Weiterreise mit der Bahn nach Eckernförde, Rendsburg oder Westerland ist aufgrund des Fahrgastaufkommens nach meiner Bewertung von untergeordnetem Interesse. Viel wichtiger ist eine optimale Versorgung der Fläche entlang der Entwicklungsachse Kiel – Preetz – Plön. Aus meiner Sicht wären hierfür zumindest zu untersuchen:
– Beibehaltung des jetzigen Fahrplanes auch über das Jahr 2016 hinaus
– Erweiterung des Pendelverkehrs Kiel – Preetz über Ascheberg hinaus bis nach Plön
Unter Umständen gibt es weitere Lösungsansätze, die mir im Moment nicht einfallen, da ich kein Fahrplanexperte bin.
Damit mögliche Lösungsansätze zumindest ernsthaft geprüft werden, ist es aus meiner Sicht zwingend erforderlich, dass die Verwaltungen der drei Orte weiterhin zusammenhalten, auf Verbesserungen hinwirken und dabei von der Politik unterstützt werden. Die Unterstützung des Kreises sollte ebenfalls eingefordert werden. Darüber hinaus wäre es sicher sinnvoll, wenn die Parteien das Thema über ihre Landtagsabgeordneten in die Landesverwaltung tragen. Und ein wenig öffentlicher Druck kann gewiss auch nicht schaden.

Bericht zu den Seewiesen

Vorhin war gestern, gestern tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt. Über den Bericht der LVS in Sachen neuer Bahnfahrplan werde ich in Kürze etwas schreiben. Da ich nach der Sitzung auf einer Geburtstagsfeier war und nachher wieder früh los muß, habe ich jetzt nur noch die Zeit, einen bereits fertigen Textbaustein zu veröffentlichen, meinen Bericht zur Stellungnahme der Landesplanungsbehörde zur Planungsanzeige des Planungsverbandes Seewiesen.
Nachfolgend der volle Wortlaut:

Bericht im Rahmen des Berichtswesens
Vorläufige Stellungnahme der Landesplanungsbehörde zur Planungsanzeige des Planungsverbandes Seewiesen.

Die vorläufige Stellungnahme des Landesplanungsamtes zum Planungsvorhaben Seewiesen wurde durch die Verwaltung übermittelt. Der Text des Anschreibens ist nach meiner Einschätzung geeignet, den Anschein zu erwecken, dass das Landesplanungsamt die betreffenden Planungsabsichten unterstützt.

Das genaue Gegenteil ist aus der Stellungnahme herauszulesen.

Aufgrund seiner Rechtsstellung und Befugnisse kann die Landesplanungsbehörde die Planungsabsichten der Städte und Gemeinden nur auf die Übereinstimmung mit übergeordneten planerischen Zielsetzungen und die Einhaltung des Verfahrens prüfen und Aufgabenstellungen zu laufenden Planungen anraten.

Die Entwicklung von Wohnraum in zentralen Orten entspricht den Zielen des Landesentwicklungsplanes. Daher hat die Landesplanungsbehörde gar keine andere Möglichkeit als den Planungsabsichten grundsätzlich zuzustimmen.

Nirgends in der Stellungnahme ist zu lesen, dass die konkrete Planungsabsicht befürwortet oder sogar nachdrücklich unterstützt wird. Vielmehr werden nach meiner Bewertung Vorbehalte zum Ausdruck gebracht, die durch die Nutzung des Wortes „grundsätzlich“ auch für den Laien erkennbar sind.
Mit der Forderung einer Untersuchung des Entwicklungspotentials im Innenbereich (Innenentwicklungspotential) und einer Wohraumbedarfsanalyse wird m.E. sehr deutlich, dass hier eine ergebnisoffene Prüfung empfohlen wird.
Um die Vorbehalte zu unterstreichen, übermittelt die Landesplanungsbehörde im gleichen Atemzug die Prognosen über die Bevölkerungsentwicklung und die Entwicklung des Wohnraumbedarfes.

Das Landesplanungsamt schließt sich der Stellungnahme des Kreises, über die die Kieler Nachrichten Ende Dezember ausführlich berichtet hat, grundsätzlich an.

Zudem sind die eingereichten Unterlagen offenbar unzureichend. Wörtlich schreibt die Landesplanungsbehörde:
„Eine abschließende Stellungnahme stelle ich bis zur Vorlage konkretisierter Planungsunterlagen zurück.“

Um mir ein vollständiges Bild zu machen, habe ich beim Landesplanungsamt Akteneinsicht erbeten.

Bloß keine Familien mit Kindern, wegen der Kosten

Ich war kürzlich in Rathjensdorf und wurde dort auch auf das Thema Seewiesen angesprochen. In dem Gespräch wurde mir gegenüber die Befürchtung geäußert, daß es die Gemeinde finanziell überfordert würde, wenn sich dort junge Familien mit Kindern ansiedeln, weil in dem Fall erhebliche Beiträge für Kindergärten und Schulen auf die Gemeinde zukommen würden.

In meinem Beitrag “Seewiesen schöngerechnet” vom 27. November und dem Beitrag “Kummer und Sorgen für einen Moment vergessen” habe ich micht mit der Folgekostenabschätzung und der Art und Weise, wie sie durchgewunken werden sollte, auseinandergesetzt.