Leicht daneben

In meinem Artikel „Nicht auf halbem Wege Stehen bleiben“ vom 13. Oktober habe ich auf das Problem hingewiesen, dass die neu eingerichtete Haltestelle für Schulbusse im Schiffstal immer noch nicht genutzt wird. Im gleichen Artikel habe ich angekündigt, diesbezüglich eine Anfrage an die Verwaltung stellen zu wollen. Das war nicht mehr nötig, nachdem sich auch die KN mit diesem Thema befasst hat. Im letzten Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) wurde nochmals und sehr ausführlich berichtet, dass die Strassendecke der Zu- und Abfahrt für die schweren Busse nicht tragfähig genug ist und die Kurven für die großen Busse zu eng seien. Darüber hinaus wird die Schädigung der alten, unter der Strasse liegenden Leitungen befürchtet, die möglicherweise nicht mehr im besten Zustand sind.
Im Weiteren wurde geäußert, dass Busfahrer mit Kindern zu Fuß noch keine gefährlichen Situationen beobachtet hätten, aus ihrer Sicht stellen die Radfahrer ein Problem dar. Diese Darstellung weicht von den Beobachtungen der Anwohner ab.
In der Diskussion wurde deutlich, dass sowohl der Vorsitzende des SteU als auch die  Verwaltung eine andere Vorstellung über den zeitlichen Ansatz für die Umsetzung der Maßnahme haben als der Schulverband.
Dr. Henning Höppner berichtete, dass man dort von einer zügigen Umsetzung der Verlegung ausgegangen sei.
Die alten Protokolle des SteU sprechen gegen die Erwartungshaltung des Schulverbandes und für die Position der Verwaltung. Es wäre interessant zu wissen, was die Protokolle des Schulverbandes dazu hergeben, auch wenn es in der Sache nicht weiter hilft.
Darüber hinaus wurde die Frage gestellt, ob der Schulverband die Verlegung überhaupt noch verfolgen würde, nachdem es an der Spitze der künftigen Gemeinschaftsschule einen Führungswechsel gegeben hat.

Ich muß zugeben, dass ich in meiner Erwartungshaltung auch von einer schnellen Verlegung ausgegangen bin. Das kommt auch im Tenor meines alten Beitrages zum Ausdruck. Hier lag ich etwas daneben. Die Verlegung der Bushaltestelle halte ich aber nach wie vor für richtig.

Da fast alle Mitglieder des Ausschusses nach der Wahl gewechselt haben wurde beschlossen, das Thema im nächsten SteU noch einmal auf die Tagesordnung zu setzen. Das ist eine aus meiner Sicht gute Vorgehensweise. Vielleicht rückt die Verlegung der Haltestelle damit ein Stück näher.

Transparenz noch mal !

In der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) stand das Thema „Neubau und Erweiterung der ALDI – Filiale an der Lütjenburger Straße“ als TOP 5 auf der Tagesordnung.
In den vergangenen Tagen habe ich mich bereits dazu geäußert. Meine Kritik richtete sich gegen zwei Punkte:

1. Die Veröffentlichung des Verträglichkeitsgutachtens, ohne die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt diesbezüglich vorab zu informieren und damit faktisch eine Vorfestlegung zu treffen.

2. Meiner Meinung nach bestehende fachlichen Schwächen des Gutachtens.

Damit verbunden habe ich die Vermutung geäußert, dass das Vorgehen bezüglich der Veröffentlichung so gewählt wurde, um eine Vorfestlegung zu erreichen und das Gutachten möglichst ohne größere Diskussion im SteU oder den Fraktionen durchzuwinken. Diese Vermutung wird durch den Beschlussvorschlag in der Verwaltungsvorlage erhärtet. Dort heißt es wörtlich:
„Der Ausschuss nimmt das Ergebnis des Verträglichkeitsgutachtens zur Kenntnis und wird das Vorhaben weiterhin positiv begleiten.“
Ich hefte es mir als Erfolg an die Fahne, dass dieser Beschluss nicht gefasst wurde. Das Gutachten wird nunmehr in die Fraktionen zur weiteren Beratung gegeben. Das wäre von vorn herein der richtige Weg gewesen.

Die Kernpunkte meiner Kritik habe ich vorgetragen und darum gebeten, sie zu Protokoll zu nehmen. Sie entsprechen den Punkten 1 bis 4 in meinem Beitrag vom 28. Oktober 2013.

Ich werde immer wieder mit dem Vorwurf konfrontiert, ich sei gegen alles. Das ist nicht korrekt, und das habe ich im Ausschuss auch so klar zum Ausdruck gebracht. Es wäre für mich kein Problem, wenn sich der ALDI Markt im Rahmen der im Einzelhandelskonzept der CIMA enthaltenen Vorgaben entwickeln würde. Dort ist für Discounter eine maximale Verkaufsfläche von 800 qm vorgesehen. Das wäre planungsrechtlich völlig unbedenklich und für die Stadtentwicklung verträglich. In meinem Beitrag vom 30. Oktober habe ich aus dem Einzelhandelskonzept der CIMA zitiert. Die Zitate sprechen für sich.

Dagegen bin ich, dass wir für viel Geld Gutachten erstellen lassen, um sie knapp zwei Jahre danach mit neuen Gutachten für viel Geld auszuhebeln, weil uns das alte Ergebnis nicht mehr passt. Und das alles nur, um ein für die Stadt schädliches Vorhaben durchzudrücken.

Das Gutachten wurde offenbar von der Teamleiterin 30, Frau Kricheldorff zur Veröffentlichung im Netz freigegeben, um Transparenz zu schaffen. Zumindest hat der Vorsitzende des SteU, Herr Bernd Möller, nicht geäußert, dass dieses Vorgehen mit ihm abgestimmt war. Es wurde von Seiten der Verwaltung argumentiert, dass es in der Vergangenheit immer der Wunsch des Ausschusses war, Transparenz zu schaffen und Informationen schnell zugänglich zu machen.

Bezüglich meiner Auffassung, welche Informationspflichten die Verwaltung gegenüber den Mitgliedern des Ausschusses hat, wollten mir meine Kolleginnen und Kollegen offenbar nicht folgen. Zumindest haben sie sich – mit Ausnahme des Vorsitzenden Bernd Möller, der eine entgegenstehende Auffassung vertrat – zu diesem Thema nicht geäußert. Sie sind offenbar damit zufrieden, sich wesentliche Informationen aus dem Internet zusammenzusuchen zu müssen. Mein Verständnis von der Wahrnehmung meines Amtes sieht anders aus.
Besonders absurd war der Vorwurf des Vorsitzenden, es ginge mir um Privilegien. Absurd, weil er selber an der Quelle sitzt und wohl besser informiert ist als jeder oder jede andere im SteU.

Es ist eine Binsenweisheit, dass sich politische Prozesse über Informationen steuern lassen. Hierzu hat jeder eigene und andere Möglichkeiten. Bisweilen wird beklagt, dass ich einen Blog betreibe und was ich alles veröffentlichen würde. Natürlich nutze ich meinen Blog, um politische Prozesse darzustellen, zu hinterfragen und meine Meinung dazu zu äußern. Damit sind meine Aktivitäten und Positionen für jeden nachlesbar und nachvollziehbar. Das ist mein Beitrag zur Transparenz. Im Übrigen steht es jeder und jedem frei, einen eigenen Blog zu betreiben. Außerdem besteht die Möglichkeit, meine Beiträge im Blog direkt zu kommentieren (Siehe die Kommentare aus dem Mai 2008) Ich nutze die Freischaltfunktion lediglich, um den Blog von weltanschaulichen Spinnereien oder SPAM freizuhalten. Darüber hinaus habe ich bereits in Einzelfällen angeboten, Namensartikel in meinem Blog zu veröffentlichen. Dieses Angebot möchte ich erweitern. Wer Interesse daran hat, hier eine Gegendarstellung zu veröffentlichen oder seine Meinung zu einem bestimmten Thema zu äußern, ist dazu herzlich eingeladen. Ein einrückfähiger Textbaustein per EMail an ingobuth (ät) gmx (punkt) de, das reicht.

Aus dem Einzelhandelskonzept

Ich habe in den letzten Tagen immer die Verträglichkeitsuntersuchung der CIMA zum Bau eines 1020 qm Marktes in der Lütjenburger Straße hinterfragt. Für mich hat der Neubau eines solchen Marktes eine ganz andere Qualität als der bestehende Markt mit seinen 550 qm. Es handelt sich um mehr als nur um die Erweiterung des bestehenden Marktes um 470 qm. Hier wird ein Nahversorger zum Discounter mit Supermarktqualität ausgebaut. Dieses Projekt ist nach meiner festen Überzeugung geeignet, dem SKY-Markt in der Innenstadt den Todesstoß zu versetzen, mit ungeahnten Folgen für die wirtschaftliche Entwicklung im gesamten Innenstadtbereich.

Ich wurde gefragt, woher ich meine Weisheit nehme.
Das ist einfach zu beantworten. Ich zitiere nachfolgend ohne weitere Kommentare aber mit Hervorhebungen in FETT aus dem Einzelhandelskonzept der CIMA vom 22. Dezember 2011, da im Bürgerinformationssystem auf folgendem Pfad zu finden ist:
Stadt Plön/Bürger&Rathaus/Ihr Rathaus/Ortsrecht der Stadt Plön/Sonstiges/Kommunales Einzelhandelskonzept für die Stadt Plön
bzw. unter:
http://ploen.active-city.net/city_info/webaccessibility/index.cfm?region_id=308&waid=25&item_id=843652&link_id=213634738&design_id=6461&keyword=2500&az=all&EpS=20&fsize=1&contrast=0

„Discounter (Ø 730 qm)
Supermärkte (Ø 1.020 qm)

Solitäre Nahversorger
– Lidl, Bullenwarder (D)
Aldi, Lütjenburger Straße (E)
– Nah & Frisch, Breslauer Straße (F)
– Edeka und Aldi, Fünf-Seen-Allee“

Sicherung der Nahversorgungssituation, Wettbewerbsoptimierung und behutsamer Ausbau in den bislang unterversorgten Gebieten: Angebotserweiterungen und -ergänzungen innerhalb des zentralen Versorgungsbereichs sind – ggf. auch unter Einbeziehung von Flächen im Ergänzungsbereich der Innenstadt – grundsätzlich wünschenswert. Ziel ist insbesondere die Wettbewerbsoptimierung des bestehenden Nahversorgers. Hierzu sollte eine Erweiterung auf maximal 1.600 qm Verkaufsfläche angestrebt werden. In den übrigen Ortsteilen ist von Neuansiedlungen über 200 qm Verkaufsfläche abzusehen, allerdings sind Umsiedlungen oder Erweiterungen bestehender Anbieter möglich, solange es dadurch insgesamt zu einer Verbesserung der räumlichen Nahversorgungssituation kommt. Um eine verträgliche Entwicklung zu gewährleisten, sollte darüber hinaus die Gesamtverkaufsfläche für Discounter auf maximal 800 qm … begrenzt werden.“

„Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die dauerhafte Sicherung der Nahversorgungsfunktion der Innenstadt, die durch die Vergrößerung des bestehenden Sky-Marktes erreicht werden kann.“

„Darüber hinaus fungiert der Lebensmittelmarkt Sky sowohl als Nahversorger für die Wohnbevölkerung als auch als wichtiger Frequenzbringer.“

„In 25 teilnehmenden Betrieben wurden rund 15.000 Kunden des Plöner Ein-zelhandels befragt. Die Daten des einzigen beteiligten Nahversorgers Sky, dessen Kunden den mit Abstand größten Teil der Befragten stellten, gehen zwar in die Kaufkraftstromanalyse und die Berechnungen zum Marktgebietes ein, werden in den folgenden Grafiken jedoch nicht mit ausgewiesen. Wegen der hohen Anzahl der dort gezählten Kunden würde die Einbeziehung dieser Daten das Gesamtergebnis zu stark dominieren.“

„Die etwa 1.000 qm Verkaufsfläche des Marktes liegen deutlich unter der heute marktgerechten Größe für Lebensmittelvollsortimenter und erschweren Sky damit eine wettbewerbsfähigen Auftritt.“

„In der Gesamtschau der wirtschaftlichen Eckdaten ergibt sich damit für die nächsten Jahre eine im besten Fall gleichbleibende, wahrscheinlich jedoch eher schmaler werdende Nachfrageplattform für den Einzelhandel.

„Um nicht langfristig Kaufkraft an andere Standorte zu verlieren, ist aus Sicht der CIMA neben einem gezielten Ausbau von Einzelhandelsangeboten vor allem ein qualitativer Ansatz zur Steigerung der Attraktivität der Innenstadt wichtig.“

Die Innenstadt ist von zentraler Bedeutung für den Einzelhandelsstandort Plön.“

„Im periodischen Bedarfsbereich liegt die Zentralität bei 139 %. Damit ist nicht nur die Versorgung der Plöner Bevölkerung mit Waren des kurzfristigen Bedarfs gesichert, sondern dieser Wert ist auch ein Hinweis darauf, dass die Stadt ihrer raumordnerischen Funktion – die Versorgung der Bevölkerung des Nahbereichs mit Artikeln des periodischen Bedarfsbereich –offensichtlich in großen Teilen gerecht werden kann.“

Dank des ansässigen Lebensmittelmarkts und zahlreicher Bäcker, Apotheken, Drogerieanbieter und Spezialitätenläden übernimmt die Innenstadt auch eine wichtige Nahversorgungsfunktion.“

„Auch im Bereich der Grundversorgung der Plöner Bevölkerung spielt die Innenstadt eine immense Rolle.“

Um Umsatzverdrängungen aus der Innenstadt zu vermeiden, sollte jede Ausweisung von Verkaufsflächen außerhalb dieses Bereiches deshalb genau geprüft werden.“

Für die Bevölkerung der Stadt Plön ist die Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs bei einer Handelszentralität von 139 % im periodischen Bedarfsbereich (116 % bei einer Berechnungsgrundlage von 12.867 Einwohnern) quantitativ mehr als gesichert. Im Lebensmitteleinzelhandel liegt die Zentralität sogar bei 144 %.“

„Daraus ergibt sich insgesamt ein relativ ausgewogenes Verkaufsflächenverhältnis und eine Discounterquote von 40 %. Dieser Wert befindet sich nach Erfahrung der CIMA noch in einem Bereich, der für eine ausgewogene Angebotsqualität spricht; der Anteil sollte allerdings nicht mehr weiter steigen.“

Viele viele Themen

Heute stand in der Zeitung, dass der Schulverband ca. 300000,– Euro an Zuschüssen, die für die energetische Sanierung der Breitenauschule zur Verfügung gestellt wurden, zurückzahlen muss, weil es einen Fehler bei der Ausschreibung gegeben hätte. Öffentlich geworden ist dies, weil eine Nachbargemeinde bereits Geld in ihren Haushalt eingestellt hat, um ihren Anteil an der Rückzahlung abzudecken.
Dass der Vorsitzende der Schulverbandsversammlung, unser Plöner Bürgermeister, sich hierzu nicht äußern will, ist verständlich. Schließlich wird ja, wie die KN berichtet, noch geprüft, ob ggf. der Architekt in Regress genommen werden kann.
Der gesamte, sehr komplexe  Vorgang wurde in der letzten Schulverbandsversammlung ausführlich dargestellt und diskutiert. Wegen der noch ausstehenden Regress-Prüfung habe auch ich mir bislang auf die Zunge gebissen und noch keine Details zu dem Thema öffentlich gemacht.
Ich denke, dass dies der richtige Weg ist. Der Schulverband sollte in dieser Angelegenheit die Möglichkeit haben, hier als erstes an die Öffentlichkeit zu treten.

Heute wurde mir ein neues Betriebsprogramm auf meinen Rechner im Büro aufgespielt. Das war um ca. 13:00 Uhr. Die Installation mit allem drum und dran sollte 3 – 4 Stunden dauern, war aber um 20:00 Uhr immer noch nicht abgeschlossen. Nachdem ich alle Arbeiten erledigt hatte, für die ich keinen Rechner benötigt, habe ich mich in zwei Bücher zum Thema „Kadettenanstalt“ vertieft. Dazu werde ich wohl in Kürze einen Beitrag schreiben.

Auch vom „Schauplatz“ Seewiesen gibt es Neues zu berichten, aber dazu komme ich erst, wenn das Thema „Verträglichkeitsgutachten ALDI Lütjenburger Straße” abgearbeitet ist.

Jetzt setze ich mich noch einmal schnell an das Einzelhandelskonzept der CIMA für Plön. Schließlich will ich heute im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt gut vorbereitet sein.
Termin: Mittwoch, 18:00 Uhr im Rathaus. Ich freu mich drauf.

Schwächen im Verträglichkeitsgutachten ?

Vor einigen Tagen wurde das Verträglichkeitsgutachten zur Erweiterung der ALDI-Filiale an der Lütjenburger Straße in Plön in das Bürgerinformationssystem der Stadt eingestellt, allerdings, ohne die politischen Verantwortungsträger vorab zu informieren. So habe ich das Ergebnis dieses Gutachtens am Freitag aus der Zeitung erfahren. Das kann nicht der richtige Weg sein, zumal der Eindruck entsteht, dass dieses Vorgehen gewählt wurde, um eine Vorentscheidung herbeizuführen, ohne das eine ergebnisoffene politische Diskussion in den Gremien und den Fraktionen stattfinden kann.

Worum geht es? ALDI beabsichtigt, das Gebäude mit dem bestehenden Markt abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen. Der bestehende Markt verfügt über 550 qm Verkaufsfläche, der Neubau soll 1020 qm Verkaufsfläche haben. Damit hat der geplante Markt eine ganz andere Qualität. Als Quasi-Vollversorger wird im Bereich Lebensmittel und Reformwaren ca. eine halbe Million Euro Umsatz aus der Innenstadt abziehen. Diese Umsatzverluste gehen zum großen Teil zu Lasten des SKY-Marktes. Damit ist das geplante Vorhaben geeignet, diesen für den Handel in der Innenstadt ausgesprochen wichtigen Standort von SKY zu gefährden.

Durch die bereits erfolgte Veröffentlichung im Internet ist natürlich die Möglichkeit gegeben, sich vorab mit dem Gutachten zu befassen. Das habe ich getan. Hier mein Ergebnis:

Das Gutachten trifft nach meiner Auffassung falsche Aussagen hinsichtlich der Auswirkungen auf die Plöner Innenstadt:

1. Interessanterweise treffen die Gutachter schon auf Seite 2 ein abschließendes Urteil über die Zulässigkeit des riesigen ALDI-Neubaus. Dieser sei nach § 34 zu bewerten und zulässig. Das ist falsch. Selbstverständlich ist hier ein Bebauungsplan erforderlich. Es handelt sich bei dem Vorhaben ganz offenbar nicht um die Erweiterung eines vorhandenen Marktes, sondern um großflächigen Einzelhandel, der an dieser Stelle nicht zulässig ist.
Das Gutachten trifft nach meiner Einschätzung von Anfang an eine falsche planungsrechtliche Bewertung.

2. Es vermittelt den Eindruck, der der geplante ALDI-Markt hätte nur geringe oder keine Auswirkungen auf den bestehenden Einzelhandel in der Stadtmitte. Dem liegt offenbar die Annahme zu Grunde, der Plöner Einzelhandel hätte keinerlei Probleme und sei leistungsstark und belastbar. Auch das ist nach meiner Einschätzung falsch. Die Plöner Innenstadt hat größte Probleme, ein attraktives Einzelhandelsangebot zu bewahren. Sie ist durch das Verschwinden von 2 von ehemals 3 Supermärkten sowie zahlreicher kleiner Einzelhändler bereits geschädigt. Insofern besteht absolut kein Spielraum dafür, ein weiteres Einzelhandlesangebot außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches der Innenstadt zu entwickeln. Der Ansatz von “unschädlichen” 7 oder 10 % Kaufkraftverlagerung, wie im Gutachten verwendet, ist allenfalls für völlig intakte und starke Einzelhandelsstandorte anwendbar, so wie es in Plön vor ungefähr 25 Jahren der Fall war.
Die quantitative Bewertung des Vorhabens ist aus meiner Sicht fachlich falsch.

3. Der Gutachter ist offenbar nicht in der Lage, die Versorgungsqualität eines Discounters mit 550 qm Verkaufsfläche und einem Discounter mit 1020 qm Verkaufsfläche zu unterscheiden. Leider entsteht der Anschein, dass das Gutachten nicht mit der Absicht verfasst wurde, die Folgen der Planung ganz objektiv für die Bürgerinnen und Bürger in Plön zu bewerten. Anderenfalls hätte es zu dem Ergebnis kommen müssen, dass es bereits eine Überversorgung mit Discountern gibt, aber nur einen Supermarkt, der als echter Vollversorger fungiert.
Die qualitative Bewertung des Vorhabens ist nach meiner Einschätzung falsch.

4. Nach meiner Einschätzung wird der den Untersuchungsgegenstand im Gutachten nicht aus der Sicht der Stadt Plön und ihrer Bürger, also städtebaulich, gewertet. Vielmehr entsteht der Anschein, dass alles daran gesetzt wird, das ALDI-Vorhaben zu rechtfertigen. Ich erwarte aber, dass wenn die Stadt ein Einzelhandelsgutachten beauftragt, dass sie als Untersuchungsziel ausdrücklich festlegt, wie die Qualität der Versorgung ihrer Bürger, die Funktion ihrer Innenstadt und das Gewicht Plöns als regionales Zentrum gehoben wird.
Das Gutachten liefert aus meiner Sicht keine verwertbaren Hinweise im Sinne der Stadtentwicklung.

Hier soll wieder einmal eine für Plön wirklich schädlichen Entwicklungen vorangebracht werden.
So wie die sogenannten “Trammer Seewiesen” an den Bürgern vorbei auf den Weg gebracht wurden, so wie in der Lübecker Straße ein wichtiges Denkmal abgerissen und durch einen gesichtslosen Neubau ersetzt werden soll, so wie die Ansiedlung eines großen neuen Supermarktes am Stadtgraben verhindert wurde, so wird hier wieder auf eine Art und Weise vorgegangen, die kritisch zu hinterfragen ist.
Ich halte die Überprüfung dieses Gutachtens durch unabhängige Fachleute für zwingend erforderlich.

Im Einzelnen

1. Kaufkraftniveau liegt mit 5267,– Euro in Plön unter dem durchschnittlichen Niveau des zentralörtlichen Nahbereiches ((5355,– Euro)) und auch unter dem Bundesdurchschnitt (5506,– Euro) (Seite 12) Ein unterdurchschnittliches Kaufkraftniveau und eine sinkende Zentralitätsziffer (Abnehmenden Bedeutung für die Versorgung des Umlandes), wie in der Diskussion zum Einzelhandelskonzept im vergangenen Jahr hervorgehoben, haben dazu geführt, dass der Handel im zentralen Versorgungsbereich (Innenstadt) bereits vorgeschädigt ist. Dies findet seinen Ausdruck in Leerständen, häufigen Betreiberwechseln und dem angebotenen Sortiment, die durch eine Häufung von Bäckern, Telefonläden und die Ansiedlung von 1,– Euro Läden bzw. Billigketten geprägt wird.

2. Seit der Umfrage der CIMA im Jahr 2011 ist klar, dass SKY der Frequenzbringer oder besser: der Kundenmagnet im zentralen Versorgungsbereich, also in der Innenstadt ist. Daher verwundert es mich, dass SKY bei der Beschreibung der Angebotsstrukturen im zentralen Versorgungsbereich Innenstadt Plön (Seite 15) erst nach den inhabergeführten Einzelhandelsgeschäften und im gleichen Atemzug mit Rossmann aufgeführt wird. Dadurch wird die Bedeutung des Betriebes relativiert. Das wird der besonderen Bedeutung dieses Betriebes in keiner Weise gerecht.

3. Ein Kunstgriff meisterlicher Hand wird in Punkt 5, Seite 19 angestellt. Nach Auffassung der CIMA ist hier nicht die Auswirkung des gesamten geplanten Marktes mit seinen 1050 qm zu betrachten, sondern nur die Erweiterung des bestehenden Marktes um ca. 470 qm Verkaufsfläche. Dadurch relativieren sich die Auswirkungen des Vorhabens. Tatsächlich entsteht durch den Neubau ein moderner ALDI-Markt, der eine ganz andere Qualität hat als der bestehende Markt. Erfahrungsgemäß hat eine moderne ALDI-Filiale die Qualität eines Vollsortimenters. Damit entsteht eine erhebliche Konkurrenz für den bestehenden SKY-Markt. Die Betrachtung von lediglich 470 qm zusätzlicher Verkaufsfläche greift damit eindeutig zu kurz.

4. Bei den Vorbemerkungen zu der Umlenkungsquote (Seite 20) bezieht sich die CIMA auf die durch die einschlägige Rechtsprechung üblichen Werte, da es keine gesetzlich vorgeschriebenen Werte gibt. Diese Werte (Umsatzverteilung größer 10 %) dürfen aber nur Anwendung finden, wenn eine gesunde Wirtschaftssituation besteht. Dies ist im Fall der Plöner Innenstadt nicht gegeben. Hier ist nach meiner Auffassung von einer Vorschädigung auszugehen. In diesem Fall sind auch Vorhaben mit einer Umsatzverteilung von unter 10% unzulässig. Dies wird im Gutachten der CIMA nicht erwähnt. Ebenso wenig gibt es Aussagen zur Vorschädigung der Einzelhandelsstrukturen in der Innenstadt.

5. Auf Seite 22 wird aufgezeigt, dass die Umsatzverteilung mit ca. einer halben Million (entsprechend 18,7 %) zu Lasten des Zentralen Versorgungsbereiches Innenstadt Plön ausfallen wird. Nach meiner Einschätzung wird ein Großteil davon zu Lasten des ausdrücklich als Mitbewerber genannten SKY-Marktes gehen und nach meiner Einschätzung dessen wirtschaftliche Tragfähigkeit so weit  gefährden, dass eine Schließung nicht mehr auszuschließen ist. Mutmaßungen, die auf eine mittel- bis langfristige Schließung hindeuten, gab es bereits.

6. Im weiteren Verlauf des Gutachtens (Seite 24) wird prognostiziert, dass für den Bereich Lebensmittel und Reformwaren eine Umsatzverteilungsquote von 6,3 % für den zentralen Versorgungsbereich Innenstadt erwartet wird. In dem Zusammenhang wird die Vermutung geäußert, dass es zwar zu spürbaren absatzwirtschaftlichen Auswirkungen kommen wird, eine Schließung wird jedoch ausgeschlossen.
Nun, ich äußere die Vermutung, dass die Vermutung der CIMA nicht zutrifft. Das Risiko einer Schließung ist akut, die negativen Auswirkungen für die Städtebauliche Entwicklung der Innenstadt wären nicht absehbar.

7. Im Absatz 6, Einzelhandelskonzeptionelle und Raumordnerische Einordnung (Seite 26 ff) wird der Bezug zum Einzelhandelskonzept hergestellt. Dazu wird viel zitiert, allerdings nicht, dass für alle Gebiete außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches eine Maximalgröße von 800 qm empfohlen wird.
Es wird auch erwähnt, dass Lebensmitteldiscounter heute Verkaufsflächen von 1200 bis 1400 qm anstreben. Nicht erwähnt wird, dass Discounter auch moderne Konzepte für Nahversorgungsmärkte in der Schublade liegen haben, die maßgeschneidert für Märkte mit eben unter 800 qm Verkaufsfläche sind.

8. Betrachtet man nicht die Erweiterung des bestehenden Marktes um 470 qm, sondern den Neubau mit seinen 1020 qm Verkaufsfläche als Ganzes, haben wir es eindeutig mit einer großflächigen Einzelhandelseinrichtung zu tun. Abweichend von der Aussage der CIMA ist das siedlungsstrukturelle Integrationsgebot nach meiner Auffassung deutlich nicht erfüllt. (Pkt 6.2.4., Seite 29). Dies gilt auch für das Städtebauliche Integrationsgebot. (6.2.5.)

Ich bin der Auffassung, dass die Risiken, die mit einem Vorhaben dieser Große und Qualität für unsere Innenstadt verbunden sind, einen Bau in diesem Umfang nicht zulassen.
Der Ersatz des bestehenden Marktes durch einen neuen Markt mit maximal 800 qm ist für die Funktion als Nahversorger ausreichend und wäre rechtlich unproblematisch.

Hätte Hätte Fahrradkette

Gestern habe ich mich verärgert und sehr kritisch darüber geäußert, das die Ergebnisse des VERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN ZUR ERWEITERUNG DER ALDI – FILIALE AN DER LÜTJENBURGER STRASSE IN PLÖN veröffentlicht wurden, bevor sie den Mitgliedern des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt bekannt gegeben wurden. An dieser Kritik halte ich grundsätzlich fest, auch wenn mir mittlerweile bekannt ist, dass die entsprechende Verwaltungsvorlage sowie das vollständige Gutachten im Bürgerinformationssystem eingestellt wurde und damit für die Öffentlichkeit verfügbar ist.
Ich unterstütze diese offene Form der Informationspolitik grundsätzlich und würde mich freuen, wenn sie auch in Zukunft beibehalten wird. Allerdings halte ich es nach wie vor für zwingend erforderlich, die Mitglieder des Ausschusses mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf vorab zu informieren. Das hier gewählte Vorgehen war nach meiner Kenntnis nicht mit den Mitgliedern des Ausschusses abgesprochen, zumindest wurde ich nicht informiert. Für mich stellt es sich nach wie vor so dar, dass die Mitglieder des Ausschusses übergangen wurden. Es wird erforderlich sein, im Ausschuss hierzu ein abgestimmtes und verbindliches Verfahren zu entwickeln.
Hätte es eine solche Regelung bereits gegeben, hätte ich mir meinen gestrigen Beitrag ersparen können. Hätte Hätte Fahrradkette.

Sauerei ? Sauerei !

Als ich vor 5 Stunden von einer Dienstreise aus Berlin zurück kam, konnte ich in der heutigen Zeitung das Ergebnis eines Gutachtens lesen, das am kommenden Mittwoch im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt vorgestellt werden soll. Dabei geht es um die Frage, ob eine Verdoppelung der Verkaufsfläche des ALDI Marktes an der Lütjenburger Straße zu Lasten des bereits heute unter Druck stehenden Einzelhandels in der Innenstadt geht oder nicht.

Um es ganz klar zu sgen: Es ist eine Sauerei, wenn die Mitglied des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt das Ergebnis eines Gutachtens aus der Zeitung erfahren, bevor es offiziell veröffentlicht oder zumindest den Mitgliedern des Ausschusses vorab zur Kenntnis gegeben wurde. Dies ist eine grobe Mißachtung der von den Bürgern gewählten Volksvertreter und in letzter Konsequenz eine Verarschung der Wählerinnen und Wähler.

Ohne an dieser Stelle die Fakten zu hinterfragen, die zu dem auch ohne Glaskugel vorhersehbare Ergebnis geführt haben, stellen sich zwei ganz wesentliche Fragen:

Wer hat diese Informationen an die Presse gegeben
und
welches Interesse steckt dahinter und wem nützt es?

Zur ersten Frage fallen mir auf Anhieb vier mögliche Antworten ein.

1. Die Informationen stammen aus der Verwaltung. Wenn dies so ist, haben wir es mit einem Fall von Illoyalität zu tun, disziplinar- oder arbeitsrechtliche Konsequenzen wären zu prüfen.

2. Die Informationen stammen aus der Selbstverwaltung. Dies wäre eine grobe Verfehlung gegenüber den übrigen Ratsherren und Ratsfrauen. Sollte der Vorsitzende des Ausschusses selber die Quelle sein, wäre er für mich in seiner Funktion nicht mehr tragbar.

3. Die Informationen stammen vom Gutachterbüro, der CIMA. Dies wäre in höchstem Maße unprofessionell und ein klarer Beleg für die mangelnde Eignung als Gutachter in dieser Angelegenheit.

4. Die Informationen stammen von der Firma ALDI. Dies wäre ein Affront gegenüber den Mitgliedern des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt, der die Frage aufwirft, ob wir es hier mit einem verläßlichen Partner zu tun haben.

Für jede weitere mögliche Antwort wäre ich dankbar.

Stellt sich noch die Frage: „Wem nützt es?“.
Der Beitrag ist so gefasst, dass er geeignet ist, der kritischen Öffentlichkeit von Anfang an den Wind aus den Segeln zu nehmen. Die Hintergründe für die Informationen werden an keiner Stelle hinterfragt, die Quelle der Information wird nicht genannt. Auch das Timing ist perfekt. Jetzt am Wochenende wirkt diese Information gut nach. Die Zeit reicht nicht aus, um jetzt noch einen Leserbrief in die Smstagausgabe zu bringen. Am Montag ist das Thema für die Öffentlichkeit durch, denn nichts ist älter als die Zeitung von gestern. Damit ist für mich ganz offensichtlich, dass Projektbefürworter hinter dieser Indiskretion stehen, über deren Motivationslage allerdings nur spekuliert werden kann.

Dienstag, 22. Oktober, Planungsverband Seewiesen.

Am kommenden Dienstag soll die nächste Sitzung des Planungsverbandes um 19:00 Uhr im Plöner Rathaus stattfinden. Hierauf wurde ich heute telefonisch hingewiesen. Die Tagesordnung ist im Bürgerinformationssystem ALRIS der Stadt Plön einsehbar. (Falls der Lik nicht funktioniert, die nachfolgende Adresse kopieren und in den Browser kopieren: http://www.sitzungsdienst-ploen.de/bi/do027.asp).
Unter Tagesordnungspunkt 5 ist das Thema „Folgekostenabschätzung Baugebiet Seewiesen“ aufgeführt. Zuerst einmal freue ich mich, dass meine in der Vergangenheit immer wieder gestellte Forderung, eine solche Abschätzung durch ein renommiertes Büro durchführen zu lassen, jetzt aufgegriffen wurde.
Soweit ich informiert bin, soll die Folgekostenabschätzung nicht durch den Investor bezahlt sein. Das ist schon einmal erfreulich, denn wer bezahlt, bestimmt die Musik. Welchen Einflüssen die Ergebnisse von Planungsbüros wie der CIMA ausgesetzt sein können, hat der Vorgang um das Einzelhandelskonzept im Bezug auf die Standortfrage für einen gemeinsamen Standort für Sky und ALDI gezeigt.
Zuerst einmal wäre jetzt natürlich interessant zu wissen, ob die Arbeit vom Planungsverband oder von der Stadt Plön finanziert wurde. Da beide bislang stark an der Umsetzung der Planung interessiert waren, ist auch die jetzige Arbeit kritisch zu hinterfragen. Wer hat die Untersuchung beauftragt, wer hat sie gemacht, nach welcher Systematik wurde vorgegangen, welche Quellen wurden herangezogen oder mit welchen Behörden oder Institutionen wurde gesprochen wären einige Fragen, die mir spontan einfallen. Eine sofortige Billigung der Abschätzung sollte in der Sitzung auf keinen Fall erfolgen. Vielmehr sollte den Mitgliedern des Planungsverbandes, aber auch den Fraktionen die Möglichkeit gegeben werden, die Abschätzung in Ruhe zu lesen und zu bewerten. Schön wäre es natürlich, wenn sie der Öffentlichkeit nach der Vorstellung in elektronischer Form auf der Seite der Stadt zur Verfügung gestellt würde.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt ist die 1. Änderung des Gebietsveränderungsvertrages zur Anpassung an den bisherigen Sachstand. Hierzu ist im ALRIS eine Vorlage eingestellt, die als Anlage zwei Word-Dokumente mit entsprechenden Entwürfen enthält. Aus denen geht hervor, dass Rathjensdorf wieder über ein Wohnbaukontingent von 20 – 25 Wohneinheiten verfügen würde.
Nach meinem Kenntnisstand ist dieses Kontingent höher, die Entwicklung im Innenbereich ist meines Wissens nicht beschränkt. Hier kann ich mich irren, daher werde ich mich beim zuständigen Bearbeiter des Kreises noch erkundigen.

Alles in allem halte ich das Neubaugebiet Seewiesen nach wie vor für eine Fehlplanung. Rathjensdorf benötigt über die bestehenden Möglichkeiten hinaus keine neuen Bauflächen. Plön hat mit eine Leerstandsquote von über 4 % erhebliches Potential für eine aktive Innenbereichsverdichtung. Trotz anders lautender Aussagen sind nach wie vor Flächen vorhanden, die eine Ausweisung von 80 Wohneinheiten und mehr zulassen. Der bevorstehende Abriss des ehemals denkmalgeschützten Gerberhofes und der geplante Bau eines Mehrfamilienhauses an dieser Stelle sei beispielhaft genannt, weitere Projekte befinden sich bereits in der Pipeline.

Mein Hauptkritikpunkt ist – obwohl im Vergleich zu den früheren Planungen auf den Lärmschutzwall verzichtet werden soll – der nicht rückgängig zu machende Einfluss auf das Landschaftsbild, das für eine Tourismusgemeinde wir Plön von erheblicher Bedeutung ist. Dazu kommen die Einflüsse auf die Umwelt, die Schaffung von Überkapazitäten im Angesicht des demographischen Wandels, mögliche Folgekosten für die Stadt und der Einfluß auf die Immobilienpreise sowohl in Rathjensdorf wie auch in Plön. Dabei dürften die Rathjensdorfer und Theresienhofer stärker betroffen sein als die Plöner, wenn Sie in einigen Jahren ihr Haus verkaufen und mit dem Erlös den Lebensabend finanzieren wollen. Außerdem ist, wenn der Bebauungsplan durch den Planungsverband und die Änderung der Flächennutzungspläne durch die Stadt und die Gemeinde beschlossen werden sollte, die weitere Entwicklung, z.B von Gewerbe an der B 76, in diesem Bereich nicht mehr ausgeschlossen. Dies muss aber – mit Rücksicht auf das Landschaftsbild – ausgeschlossen werden.

Aus meiner Sicht hat auch das so genannte städtebaulicher Konzept mit seiner zeitlich abgestimmten Entwicklung verschiedener Quartiere eine erhebliche Schwäche. Das Quartier mit Mehrfamilienhäusern wird vermutlich nicht funktionieren. Menschen, die auf die grüne Wiese ziehen, wollen ein Einfamilienhaus, bestenfalls ein Reihenhaus. Die Mehrfamilienhäuser sind nach meiner Einschätzung erst einmal eingeplant, um da Verhältnis bei der Verteilung der Wohneinheiten von 2/3 für Plön und 1/3 für Rathjensdof zu erreichen. Spätere Änderungen gehen zu Lasten des Plöner Anteils.
Sollte sich die gesamte Planung nicht stoppen lassen, wäre es zumindest wünschenswert, wenn erstens das bestehende Feuchtbiotop erhalten bliebe und zweitens jeglicher Nutzungsdruck auf das noch schilfbestandenen und naturnahen Ufer des Trammer Sees vermieden wird.
Und nicht zuletzt sollte darauf verzichtet werden, Ausgleichsflächen im B-Plan Gebiet zu schaffen, da aus den Erfahrungen mit dem re-naturierten Ufer in Stadtheide bekannt sein sollte, dass derartige Konzepte scheitern können.

Nicht auf halbem Weg stehen bleiben

Den jetzigen Beitrag wollte ich schon lange verfasst haben. Ich wurde darauf angesprochen, unser Ortsvereinsvorsitzender hat es beim Plakatieren zur Bundestagswahl beobachtet. Die Schulbusse halten bei der Regionalschule immer noch an der Haltestelle an der Rodomstorstraße, obwohl für viel Geld eine neue Haltestelle am Schulhof vor der offenen Ganztagesschule eingerichtet wurde.
Ziel der Verlegung der Haltestelle war die Reduzierung des Unfallrisikos.

Für teuer Geld eingerichtet und dennoch nicht genutzt. Die Bushaltestelle im Schiffstal.

Für teuer Geld eingerichtet und dennoch nicht genutzt. Die Bushaltestelle im Schiffstal.

So müssen die Schülerinnen und Schüler nach dem Aussteigen aus dem Schulbus immer noch die Straße überqueren, wo eilige Autofahrerinnen und Autofahrer viel zu schnell entlangfahren, vielleicht, weil sie Ihre Kinder noch schnell direkt vor der Schule absetzen, vielleicht weil sie noch rechtzeitig ins Lehrerzimmer kommen wollen. Oder aus welchen Gründen auch immer.
Anwohner berichten, dass sie schon mehrfach gefährliche Situationen beobachtet haben. So ist es nur eine Frage der Zeit, bis tatsächlich etwas passiert.
Der Bericht unserer Fraktion im letzten Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hat eine kleine Diskussion ausgelöst. Die Verwaltung bemerkte, dass die Zufahrt nicht für Busse geeignet sei und noch nachgerüstet werden müsse. Wenn das so ist, dann frage ich mich, warum diese Aufgabe noch nicht in Angriff genommen wurde. Spätestens jetzt wäre es an der Zeit zu prüfen, was erforderlich ist, die Haltestelle zu verlegen. Vielleicht kommt bei der Prüfung ja heraus, dass das Problem mit ein paar Verkehrsschildern zu lösen ist.
Ich denke, dass ich eine Anfrage an die Verwaltung stellen werde.

Für Busse nicht breit genug? Die Zufahrt zum Schiffstal

Für Busse nicht breit genug? Die Zufahrt zum Schiffstal

Nach der Sitzung des letzten Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten hatte ich berichtet, dass ich die „Patenschaft“ für den Spielplatz an der Trammer Furt übernommen habe. Letztens fiel mir auf, dass die Kunststoffüberzüge an den Griffen der Hangelringe und die Seile starke Gebrauchsspuren aufwiesen. Heute wollte ich die Griffe fotografieren, um Frau Springer eine entsprechende Mitteilung zu machen. Dabei stellte ich fest, dass der Balken mit den Hangelringen bereits demontiert wurde. Jetzt bleibt mir nur noch zu fragen, wann der Balken wieder angebaut wird.

Ein anderer Dauerbrenner in meinem Wahlbezirk ist die Bauruine in der Appenrader Straße. Hier gab es die Information, dass der Eigentümer den Abriss selber durchführen wolle, bevor der Kreis die Ersatzvornahme veranlasst. Von der Strasse aus ist nicht erkennbar, dass sich bis jetzt etwas getan hat, die Frist ist allerdings auch noch nicht abgelaufen.

Alles freut sich ?

In den vergangenen Tagen wurde in der Zeitung über die Neugestaltung des Schlossgartenstadions berichtet und die Einigung mit der Deutschen Stiftung Denkmalschutz als Erfolg gefeiert.
Aus meiner Sicht hat sich hier die Deutsche Stiftung Denkmalschutz gegen den Kreis und die Stadt durchgesetzt. Für die Plöner Sportler und Sportlerinnen besteht kein Grund zum Feiern.

Das Stadion in seiner alten Form war ein vollwertige Sportplatz, der sowohl dem Gymnasium wie auch den Vereinen zur Verfügung stand. Zudem war es das letzte Bauwerk, das an die wechselvolle Geschichte des Schlosses und des Schlossgebietes als „Erziehungsanstalt“ erinnern konnte. Von daher hätte es aus meiner Sicht als „unbequemes“ Denkmal durchaus in die Gesamtanlage gepaßt.

Die Entscheidung, den Sportplatz zugunsten des Denkmalschutzes zurückzubauen, ging eindeutig zu Lasten der Plöner Sportlerinnen und Sportler. Wie zu hören ist, sollen dort auch keine Fußballspiele mehr stattfinden. Das würde zumindest erklären, warum die Spielfeldgrenzen und die übrigen Linien, die für ein Fußballfeld benötigt werden, nicht aufgetragen wurden.

Immerhin ist noch die Errichtung eines Zaunes geplant, der die Hundehalter davon abhalten soll, ihre Tiere auf dem Rasen abzuhalten, auf denen die Kinder die ersten Fußballerfahrungen sammeln sollen.

Das nächste Problem kündigt sich bereits an. Die Umkleidehäuschen am Schlossgartenstadion – oder was davon noch übrig ist – sollen für mehrere hunderttausend Euro saniert werden. Für diesen Preis wäre auch ein völlig neues Gebäude zu haben. Das Hauptproblem des vorhandenen Baus ist nach meiner Kenntnis die fehlende oder unzureichende Isolierung des Fundamentes. Daher steigen die Kälte und Feuchtigkeit aus dem Boden in das Gebäude auf. Jede Lösung, die dieses Problem nicht beseitigt, wäre nach meiner Einschätzung rausgeworfenes Geld.
Ich hatte diesen Umstand vor einiger Zeit im SteU bereits angesprochen und bekam die Auskunft, dass dies berücksichtigt würde. Ich bin gespannt.

Vom SteU am Mittwoch

Am Mittwoch tagte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt. Die Tagesordnung war kurz und inhaltlich beschränkte sich die Arbeit im öffentlichen Teil auf die Berichte der Verwaltung und der Ausschussmitglieder.
Als ich mich zu Hause auf die Sitzung vorbereiten wolle, suchte ich verzweifelt nach dem Protokoll der letzten Sitzung. Protokolle erscheinen im ersten Moment nebensächlich, aber dem ist nicht so. Sie beinhalten nicht nur die Ergebnisse der Abstimmungen, aus ihnen geht auch hervor, wie Entscheidungen zu Stande kamen. Sie ermöglichen, sofern es sich nicht nur um reine Ergebnisprotokolle handelt, Entscheidungsgänge für die Bürger und Bürgerinnen transparent und nachvollziehbar zu machen. Außerdem bieten sie die Gelegenheit, abweichende Positionen und Bedenken aktenkundig festzuhalten. Letztendlich kann man über die Erstellung der Protokolle, über die Inhalte, die man aufnimmt und wie man sie formuliert, Einfluss auf die Meinungsbildung und die Entscheidungsfindung nehmen. Daher widme ich den Protokollen immer meine volle Aufmerksamkeit. Ich konnte da Protokoll auch nicht finden, wie sich herausstellte, war es noch gar nicht verschickt.
Zurück zu den Berichten:

Die Verwaltung teilte mit, dass sich die Arbeiten in der Klosterstraße länger hinziehen werden als gedacht. Die Ursache dafür ist, dass bei den Erdarbeiten festgestellt wurde, dass die Gasleitungen in einem so schlechten Zustand waren und erneuert werden mussten. Für die Ausschreibung mussten drei Wochen veranschlagt werden. Die Sanierung der Abwasserleitung führte zu weiteren Verzögerungen. .

Im zweiten Bericht wurde dargelegt, dass sich die Stadt – wie in der letzten Sitzung vereinbart –in der Stellungnahme für den Erhalt der Bahnstrecke Ascheberg – Neumünster ausgesprochen hat. Auch der Kreis soll die Trasse als erhaltenswürdig bezeichnet haben. Ich verwies auf die Sitzung des Fördervereins Ostholsteinbahn, die am heutigen Samstag im Alten Fährhaus in der Eutiner Strasse stattfinden wird. Die Uhrzeit war mir in der Sitzung nicht bekannt, ich reiche Sie hiermit nach. Die Veranstaltung beginnt um 14:00 Uhr.

Die abschließenden Arbeiten an der Werbeanlagensatzung laufen ebenso wie die Änderungen an der Sondernutzungssatzung. Die überarbeiteten Satzungen sollen Ende November ausgelegt werden, damit sie im Dezember in der Ratsversammlung beschlossen werden können.

Herr Gampert von den Freien Wählern berichtete, dass die Bauausführung der Aussicchtsplattform am Strandweg nach seiner Auffassung Mängel aufweist. Die Verwaltung versprach, den Hinweisen nachzugehen.

Weiterhin teile er mit, dass der Kreis 34,000 Euro für die Beseitigung der Bauruine in der Appenrader Strasse vorgesehen hat. Zugleich wurde von der Absicht des Eigentümers berichtet, die Bauruine selber zu beseitigen.
Damit könnte ein jahrzehntelanger erklärungsbedürftiger Vorgang auf ein Ende zusteuern.

Ein weiteres Thema war die Straßenbeleuchtung. Hierbei ging es um den Ersatz der bisherigen Leuchtmittel durch energiesparende LED-Technologie und die Wärme des Lichtes. Auch dieses Thema erscheint auf den ersten Blick belanglos, beinhaltete aber mehrere Aspekte, die gegeneinander abzuwägen sind. Da ist zum einen der Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor ständiger Beleuchtung, zum anderen ist die Sicherheit im öffentlichen Raum zu bedenken. Dazu kommen Aspekte des Umweltschutzes, etwa der Energieverbrauch und die Schutz von Insekten. Technische Gegebenheiten wie die alten Schaltkreise und die „Wärme“ des verwendeten Lichtes sind ebenfalls zu berücksichtigen. Darüber hinaus war es bisher immer das Bestreben, die Lampen in der Stadt, zumindest aber in den einzelnen Wohngebieten, einheitlich zu gestalten.

Im nichtöffentlichen Teil ging es vorwiegend um Baugenehmigungen.

Nach der Sitzung fuhr ich weiter nach Rostock, wo ich am Donnerstag und Freitag aus dienstlichen Gründen anwesend war. Daher konnte ich am Donnerstag auch nicht an der Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenhieten teilnehmen.

Über die Endgültigkeit von Entscheidungen und die Halbwertzeit von Konzepten

Im SteU vom letzten Mittwoch ging der Ausschussvorsitzende im Teil öffentliche Berichte noch einmal auf die Problematik Klosterstraße ein. Mehrere Ausschussmitglieder hatten berichtet und später in EMails angemerkt, dass die Pflasterung der Parkplätze mit Granit nicht teurer gewesen wäre als die Lösung mit Klinker, so wie sie jetzt erfolgt. Damit verbunden war die Aussage, dass die Lösung sicher auch mit dem Innenministerium, das einen Teil der Kosten über die Städtebauförderung trägt, schnell abzustimmen wäre, das diese Lösung bereits einmal in einer früheren Genehmigung vorgesehen war.
Nachfragen beim Innenministerium im Anschluss an die letzte Sitzung des SteU haben ergeben, dass dies nicht so sein soll. Das Genehmigungsverfahren müßte noch einmal durchlaufen werden. Dies wäre aber in Anbetracht der bereits laufenden Maßnahmen nicht mehr zu vertreten.

Ich finde es gut, dass hier noch einmal nachgefragt wurde, um Zweifel auszuräumen, denn ich vertrete nicht die Auffassung, dass einmal getroffene Entscheidungen konsequent weiter verfolgt werden müssen. Neue Erkenntnisse erfordern eine neue Bewertung, und weicht das Ergebnis der Bewertung von einem einmal getroffenen Beschluß ab, ist es nicht nur sinnvoll, sondern geboten, eine neue, auch abweichende Entscheidung zu treffen. Die Aufgabe des Projektes Einkaufszentrum Klinkerteich ist ein gutes Beispiel für dieses Vorgehen. Im Einzelhandelskonzept wurde ganz klar ausgesagt, dass jede Ansiedlung von Handel mi Verkaufsflächen von über 800 Quadratmetern außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches (im wesentlichen Lübecker Strasse, Markt und Fußgängerzone) für die Entwicklung der Innenstadt schädlich ist. Konsequenterweise wurden die Planungen daraufhin beendet, obwohl sie bereits weit fortgeschritten waren. Im Anschluss waren sich alle Fraktionen einig, an den Ergebnissen festzuhalten, um eine Konzentration des Handels im Bereich der Innenstadt zu realisieren.

Wenn jetzt die CIMA beispielsweise die Aussagen des Einzelhandelskonzeptes überprüfen würde, dürfte es aus meiner Sicht nicht darum gehen, bestehende Standorte zu überprüfen und schönzurechnen, ob dort nicht auch größere Märkte mit über 800 Quadratmetern realisierbar sind. Die wirkliche Frage ist, ob die fachliche Begründung, die dazu geführt hat, dass der Parkplatz Stadtgrabenstraße aus dem zentralen Versorgungsbereich herausgenommen wurde, obwohl man ihn – so die damalige Aussage der CIMA – auch hätte mit hinein nehmen können, noch zutreffend ist. Wenn es solche Gründe denn überhaupt gegeben hat.

Planungsverband sieht keinen Verfahrensfehler

Da der Bürgermeister als Vorstehender des Planungsverbandes Seewiesen meine letzte per EMail übermittelten Anfragen nicht beantwortet hat, habe ich mich heute auf den Weg zum Planungsverband Seewiesen gemacht, um meine Fragen im Rahmen der Einwohnerfragestunde zu stellen. Das habe ich dann auch getan, und ich habe auch Antworten erhalten.

Frage 1: Welche konkreten Planungsschritte wurden abgeschlossen und wo ist das dokumentiert.
Antwort: Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. $ 3 Baugesetzbuch (BauGB) wurde durchgeführt.
Anmerkung: Der Planungsverband hat auch einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst. Ich kann mich nicht erinnern, dass dies erwähnt wurde, notiert habe ich es nicht, möglicherweise habe ich es auch überhört.

Frage 2: Welche konkreten Planungsschritte stehen bevor?
Antwort: Die Planungsanzeige befände sich in der Vorbereitung. Darüber hinaus würden die Unterlagen für die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zusammengestellt. Der Zeitbedarf hierfür wurde mit 2 bis 3 Monaten angegeben.

Frage 3: Im Februar diesen Jahres hat der Planungsverband Seewiesen in einer Veranstaltung in der Tourist Info Plön die Öffentlichkeit gem. $ 3 Abs 1 Baugesetzbuch frühzeitig informiert. Zu diesem Verfahrensschritt liegt bis heute kein Protokoll vor.
– Wie sollen die Bürger, die Bedenken vorgebracht haben, prüfen, ob ihre Bedenken korrekt dokumentiert wurden?
– Wie können die konkreten Bedenken berücksichtigt werden, wenn sie nicht dokumentiert sind?
– Liegt hier gemäß § 214 Abs 1 Nr. 1 BauGB ein nicht heilbarer Fehler vor, da von einem gänzlichen oder teilweisen Abwägungsausfall ausgegangen werden kann?
Die Antworten:
– Das Baugesetzbuch sähe für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit keine Protokollführung vor. Die Anregungen und Bedenken würden im Planungsverfahren aber gehörig berücksichtigt. (Womit sich die Antwort auf die Teilfrage zwei erledigt hat.) Anregungen und Bedenken würden im Rahmen der öffentlichen Auslegung aufgenommen und dann in einer Abwägungstabelle behandelt.
– Ein Verstoß gegen § 214 Abs 1 BauGB würde nicht vorliegen, da die Anregungen und Bedenken der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zwar gehört, aber nicht protokolliert und abgewogen werden müssten. Ein Abwägungsausausfall läge damit nicht vor.
Sofern diese Darstellung zutrifft, ist die Erstellung eines Protokolls nicht zwingend erforderlich. Sie ist aber auch nicht verboten.
Es bleibt letztendlich festzustellen, dass der Verbandsvorsteher den Teilnehmern in Plön nach meiner Kenntnis die Erstellung eines Protokolls zugesagt hat, diese Zusage aber bis heute nicht erfüllt wurde.

Bereits im Voraus hatte sich Herr Koch aus Rathjensdorf über die schleppende Arbeit des Planungsverbandes beklagt und die verspätete  Übermittlung der Protokollentwürfe zu den beiden letzten Sitzungen bemängelt, die erst sehr kurzfristig vor der heutigen Sitzung erfolgt wäre.
In dem Zusammenhang habe ich mit besonderem Interesse vernommen, dass der Gebietsänderungsvertrag zwischen der Gemeinde Rathjensdorf und der Stadt Plön noch gar nicht unterschrieben sei.

Daraufhin hat Herr Gampert aus Plön darauf verwiesen, dass die Protokolle nicht eindeutig wären. So verwies er auf meine protokollierte Frage nach einer Folgekostenkalkulation, zu der keine Antwort im Protokoll zu finden sei.
Die Antwort auf diese Frage wurde mir schriftlich übermittelt, hierfür seien keine Haushaltsmittel eingeplant. Mit großer Freude habe ich dann aus der Antwort der Verwaltung entnommen, dass nunmehr doch über die Durchführung einer Folgekostenkalkulation nachgedacht wird. Dies ist eine sehr erfreuliche Entwicklung, wobei zu hoffen bleibt, dass hierfür ein renommierter und unabhängiger Gutachter gefunden wird. Einige mögliche Fragestellungen eines solchen Gutachtens können auf der Homepage des Büros Gertz / Gutsche / Rühmenapp nachgelesen werden.

Ich hätte mich natürlich gefreut, wenn die eine oder die andere Antwort auf meine Frage im Protokoll festgehalten worden wäre.
Es würde mich natürlich auch freuen, wenn die Stellungnahme, die ich zur Sitzung des Planungsverbandes Seewiesen am 10. April im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt abgegeben habe (Niederschrift Pkt 3.13, Seite 7 / http://www.sitzungsdienst-ploen.de/bi/do027.asp), wie im Protokoll der Sitzung vermerkt dem Protokoll beigefügt worden wäre. Ist sie aber bislang noch nicht.

Die nächste Sitzung des Planungsverbandes Seewiesen ist für den 26. November vorgesehen. Jetzt soll auf Drängen der Rathjensdorfer geprüft werden, ob sie vorgezogen werden kann.

In dem anschließenden Gespräch mit einzelnen Mitgliedern des Planungsverbandes fiel die Aussage, dass das Vorhaben nicht mehr aufzuhalten sei. Das ist natürlich nicht richtig. Der Planungsverband kann den B-Plan zwar selbst beschließen, aber es ist sowohl in Plön wie auch in Rathjensdorf der Flächennutzungsplan zu ändern. Die Entscheidung für diese Änderung ist in Rathjensdorf durch die GemeindevertreterInnen und in Plön durch die Ratsfrauen und -herren zu treffen. Ich greife ungern englische Slogans auf, aber in diesem Fall tue ich es doch. Es ist ganz einfach: „Just say NO!“

Heute 19:00 / Planungsverband Seewiesen tagt im Rathaus in Plön

Heute um 19:00 tagt der Planungsverband Seewiesen in Plön. Vielleicht wird das Protokoll der vorgezogenen Bürgerinformation – die Ende Februar, also vor 5 1/2 Monaten stattfand –  ja zur Genehmigung vorgelegt. Die Tagesordnung sieht allerdings nur die Genehmigung der Protokolle der letzten beiden Sitzungen vor.

Gestern habe ich an der Regionalkonferenz Denkmalschutz teilgenommen. Anschließend war ich noch auf einer Geburtstagsfeier, daher hatte ich keine Zeit, über die Veranstaltung zu berichten.. Sofern ich Zeit finde, werde ich das in den kommenden Tagen nachholen.