FWG-Anträge SteU

11. Juni 2014

Die FWG nimmt gerne Anregungen aus der Bevölkerung oder eigenen Kreisen auf, um sie als Anträge in den Ausschüssen einzubringen. Nach meiner Bewertung ist das bisweilen unzureichend vorbereitet oder zu wenig durchdacht. So auch im letzten Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU), als es um die Themen:
„Einmündung des Stadtgrabens in die B 430“ und
„Einmündung Kieler Kamp in die B76“ ging.

Die Einmündung des Stadtgrabens in die B 430 kennen die meisten von uns. Normalerweise ist die Kreuzung unproblematisch, in Spitzenzeiten kommt es hier aber zu längeren Staus. In diesen Fällen wird es als sehr lästig empfunden, daß die Rechtsabbieger im Stau stehen bleiben, nur weil die Linksabbieger nicht über die Straße kommen, weil er im Konflikt mit dem Verkehr steht, der vom Lidl-Parkplatz kommt. In einem früheren Antrag hatte die FWG bereits gefordert, hier einen grünen Pfeil einzurichten, der das Rechtsabbiegen auch bei roter Ampel erlaubt. Dieser Vorschlag wurde offenbar von der Verkehrsaufsicht des Kreises abgelehnt, da es dort auch Rad- und Fußgängerverkehr gibt.

Diese Auffassung mag richtig sein, aber in Flensburg gibt es an der Kreuzung Am Friedenshügel / Marienallee von Norden aus der Marienalle kommend eine grüne Pfeil Regelung, und der Rad- und Fußgängerverkehr dort ist erheblich intensiver.
Ein mögliche Erklärungen wären, daß in Flensburg mit anderem Maß gemessen wird oder daß die Forderung nicht mit dem entsprechenden Nachdruck gegenüber dem Landesamt für Straßenbau, der Polizei bzw. der Verkehrsaufsicht vertreten wurde.

Mit dem neuen Antrag zielte die FWG darauf ab, den Bereich leicht umzugestalten und eine Rechtsabbiegerspur einzurichten.

In der Diskussion wurde ausgeführt, daß das Landesamt für Straßenbau derartigen Umbauwünschen in der Regel gerne nachkommt, wenn die Kommune die Kosten übernimmt. Auf die Frage, wie der Umbau finanziert werden soll, blieb die FWG die Antwort schuldig. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten: Kreditfinanzierung oder Streichung eines anderen Vorhabens und Umschichtung der Gelder. Für beides wird es keine Mehrheit geben. Gut gefallen hat mir auch der Beitrag der Grünen, die darauf hingewiesen haben, daß die Verkehrssituation für Fußgänger, aber besonders für Radfahrer in dem Bereich unbefriedigend ist und es zu keiner weiteren Verschlechterung für diese Verkehrsteilnehmer kommen darf.

Im Rahmen der Arbeiten am B-Planes für den Bau eines SKY/ALDI Marktes in der Stadtgrabenstraße gab es von Seiten des Planungsbüros bereits eine Verkehrszählung und darauf basierend Lösungsansätze, die nicht weiter verfolgt wurden, als der B-Plan verworfen wurde.
Ich bin der Überzeugung, daß sich hier etwas zu machen ist, wenn man will und Profis ranläßt. Woher das Geld dafür kommen soll, weiß ich allerdings auch nicht.
Damals hätte es den Umbau vermutlich umsonst dazu gegeben. Vermutlich wird hier bis auf weiteres nichts passieren.

Für die Ausfahrt Kieler Kamp auf die B76 gab es einen FWG Antrag, der darauf hinauslief, den Kreuzungsbereich zu verbreitern, um die Verkehrssicherheit – oder die Bequemlichkeit – für die Autofahrer zu verbessern. Verkehrsaufsicht und Polizei hatten hier wohl weniger Bedenken, aber die Finanzierung würde auch in diesem Fall an der Stadt hängen bleiben. Hinzu kommt, daß dieser Kreuzungsbereich in der Vergangenheit zurückgebaut wurde, um die Sicherheitssituation für die Radfahrer, Fußgänger und Wanderer zu verbessern. Eine Verschlechterung für diese Verkehrsteilnehmer zu Gunsten der Sicherheit und Bequemlichkeit von Autofahrern wurde vom Ausschuß verworfen.
Zu Recht, wie ich finde.

Noch kann der Altstadtcharakter bewahrt werden

Mit meinem Beitrag vom 9. Juni „Den Altstadtcharakter bewahren“ habe ich mich im Vorgriff auf die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) mit dem Bebauungsplan Gerberhof/Am Schwanensee/Rodomstorstraße auseinander gesetzt.
Gestern, am 11. Juni, stand das Thema als Punkt 5 auf der Tagesordnung.

Nachträgliche Anmerkung vom 02. Juli 2014: Wenn ich den Begriff „Gerberhof“ oder „historischer Gerberhof“ gebrauche, meine ich damit das Gebäude Lübecker Straße 9, das in früheren Zeiten als Gerberei genutzt wurde.
Nicht gemeint sind die Gebäude an der Straße „Gerberhof“

Im Grundsatz unterstütze ich die laufende Planung. Im bisherigen Planungsgang kristallisierten sich jedoch zwei Schwächen heraus, die sich auch im jetzt öffentlich vorgestellten Planungsstand wiederfanden.

1. Die Fassade des Gebäudes, das anstelle des historischen Gerberhofes entstehen soll, fügt sich nicht in das Straßenbild ein.

2. Es werden zusätzliche Gewerbeflächen für Kleingewerbe geschaffen, die nördlich hinter den Gebäuden an der Lübecker Straße entstehen sollen. Ein zusätzliches Angebot an kleinen Ladenflächen außerhalb der Fußgängerzone wird nach meiner Überzeugung einen negativen Einfluß auf den zentralen Versorgungsbereich haben, der ohnehin bereits vorgeschädigt ist.

In der Ankündigung des Vortrages von Herrn Nagel vom Planungsbüro Ostholstein wurde darauf hingewiesen, daß es jetzt darum geht, die nächsten Verfahrensschritte vorzubereiten. Die Planungen sollen in einem beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Ziel ist, die frühzeitige Behörden- und die Öffentlichkeitsbeteiligung zu veranlassen. Dazu soll dem Ausschuß der aktuelle Planungsstand vorgestellt und seine Zustimmung zum weiteren Vorgehen eingeholt werden.

Herr Nagel stellte den aktuellen Planungsstand für die erste Änderung zum Bebauungsplan 7c, (Gerberhof, Am Schwanensee, Rodomstorstraße) vor.
Bisher wurden dazu zwei Varianten entwickelt.
Das erste Bild zeigt, welche Gebäude abgerissen werden sollen. Sie sind in Lila markiert. Das längliche Gebäude unten links ist der Gerberhof, das große Gebäude oben rechts ist der ehemalige Getränkehandel
140611_SteU_Gerberhof_01_AbrissIm weiteren Verlauf stellte Herr Nagel zwei mögliche Varianten vor. Beiden Planungsansätzen sind zwei Punkte gemeinsam. Dabei handelt es sich um den Neubau anstelle des Gerberhofes und das Gänsemarktviertel, das nördlich hinter den Gebäuden der Lübecker Straße entstehen soll. Das Gänsemarktviertel umfaßt mehrere zweistöckige Gebäude, deren Giebel zu einer neu geschaffenen „Gänsemarkttwiete“ zeigen sollen.
Beiden Entwürfen ist erfreulicherweise auch gemeinsam, daß die drei markanten Buchen erhalten bleiben sollen.
Der Unterschied in den Varianten besteht in der Gestaltung der Wohngebäude, die auf dem Gelände des ehemaligen Getränkehandels geplant werden.

Die Variante 1 sieht vor, daß hier doppel- bzw. reihenhausartige Gebäude entstehen sollen.
Die geplanten Neubauten sind auf dem folgenden Bild in rot hervorgehoben.
140611_SteU_Gerberhof_02_V1Die Variante 2 beinhaltet Gebäude mit einer eher modernen, kubistischen Gestaltung in Anlehnung an die derzeit beliebten Stadtvillen, wie auf dem nächsten Bild erkennbar ist.
140611_SteU_Gerberhof_03_V2Ein nicht nur aus meiner Sicht echter Schwachpunkt ist die Gestaltung der Fassade des Gebäudes, das anstelle des historischen Gerberhofes entstehen soll. Die Fassade, um die es geht, ist auf dem Bild oben links am rechten Rand zu erkennen.
140611_SteU_Gerberhof_04_PerspektiveIn der Diskussion sprach Herr Dr. Erdmann von der FWG an, daß die Gestaltung des Gebäudes, das anstelle des Gerberhofes entstehen soll, nicht tragbar ist. Ich führte aus, daß wir uns in einem Planungsverfahren für den B-Plan befinden, in dem der SteU die Vorgaben macht und nicht der Investor (Anmerkung: der die Wohnungen im Internet bereits vermarktet). Das Verfahren ist offen und sowohl der SteU wie auch anschließend die Ratsversammlung werden dem fertigen Bebauungsplan noch zustimmen müssen. Hier besteht der Bedarf und die Notwendigkeit für Änderungen. Der Ausschußvorsitzende betonte, daß es erst einmal um die Grundzüge der Planung ginge, die Gestaltung würde erst zu einem späteren Zeitpunkt thematisiert.
An diesem Punkt glaubte ich meinen Ohren nicht zu trauen, denn bisher hat er den Entwurf so, wie er vorgestellt wurde, unterstützt. Es wäre schön, wenn hier ein echter Umdenkprozess eingesetzt hat und die Verschiebung nicht dazu dient, den bestehenden Entwurf zu einem günstigeren Zeitpunkt einfach durchzuwinken.

Ein weiteres Thema war die Erschließung. Ratsherr Zender (CDU) merkte zu Recht an, daß die Erschließung und damit auch der KFZ-Verkehr direkt an der Grundschule Rodomstorstraße entlangführen würde und verwies auf die mögliche Gefährdung der Schülerinnen und Schüler. Gleichzeitig schlug er vor, die Möglichkeit zu prüfen, die Erschließung vom Stadtgraben aus über die Schwentine zu realisieren. Allgemein bestand die Ansicht, daß der zusätzliche Verkehr unerheblich sei und eine Erschließung über die Schwentine problematisch, da die Flächen nicht der Stadt gehören würden und eine kostspielige Brücke, die auch in der Lage ist, die Entsorgungsfahrzeuge zu tragen, aus finanziellen Gründen nicht realisiert werden könne.
Darüber hinaus schlug Herr Nagel vor, den Versorgungs- und Rettungsverkehr über eine einbahnstraßenartige Verkehrsregelung von der Rodomstorstraße durch das Gelände zu führen und über die neu zu schaffende Gänsemarkttwiete abfließen zu lassen.
Ich bin mir nicht sicher, daß dies realisierbar ist, lasse mich aber in diesem Fall gerne eines Besseren belehren.

Darüber hinaus habe ich noch vorgeschlagen, den Bereich der Gänsemarkttwiete als allgemeines Wohngebiet und nicht als Mischgebiet auszuweisen, damit die Möglichkeiten, hier Gewerbe anzusiedeln, eingeschränkt werden. Nach Aussage der Verwaltung soll das aus Lärmschutzgründen nicht möglich sein. Dieses Argument hat mich aber nicht völlig überzeugt, zumal das zukünftige Mischgebiet Gänsemarkttwiete dann an das reine Wohngebiet „ehemaliger Getränkemarkt“ angrenzen würde. Die Probleme müßten die gleichen und lösbar sein.
140611_SteU_Gerberhof_05_MKBeschlossen wurde, die Planungen noch einmal in die Fraktionen zu geben, um sie dort zu besprechen. Im nächsten SteU am 02. Juli soll dann über das weitere Vorgehen entschieden werden.

Es besteht also durchaus noch Hoffnung, daß der Altstadcharakter unserer Innenstadt bewahrt wird.

PS.: Der Beitrag wurde ein wenig nachbebessert. Nach zwei Glas Wein schleichen sich halt ein paar kleine Fehler ein.  Die inhaltliche Aussage ist unverändert.

Den Altstadtcharakter bewahren

Am Mittwoch wird der Entwurf des Bebauungsplanes für den Bereich Gerberhof und den dahinter liegenden Bereich vorgestellt. Ich unterstütze die Erstellung des Bebauungsplanes und die beabsichtigte Schaffung von Wohnraum in unmittelbarer Innenstadtnähe. Allerdings halte ich es für zwingend erforderlich, bei der Gestaltung des Giebels für das Gebäude, das den Gerberhof ersetzen soll, hohe Ansprüche an die Gestaltung zu stellen.
Die Pläne, die uns bisher im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) gezeigt wurden, erfüllen diese Anforderungen genau so wenig wie die Bilder, die bereits im Internet kursieren.

Bei dem geplanten Umfang des Gesamtprojektes fallen die Zusatzkosten für eine Gestaltung, die sich in das Straßenbild der Lübecker Straße einfügt, kaum ins Gewicht, so daß sie dem Investor mit ruhigem Gewissen zugemutet werden können.
Eine hochwertige und angepasste Gestaltung liegt im öffentliches Interesse.

Der historische Altstadtcharakter unserer Plöner Innenstadt
muß gewahrt werden.

Ein sehr schönes Beispiel, wie der altstädtische Charakter eines ganzen Ortsteiles trotz neuer Gebäude erhalten bleiben kann, ist der Margarethenplatz in Flensburg. Der Platz liegt unmittelbar vor dem historischen Margarethenhof im malerischen Stadtteil Jürgensby. Bis zu seinem Abriß in die siebziger Jahre erstrecke sich hier ein Industriegebäude, danach wurde der Bereich als Parkplatz genutzt. Die Bebauung rund um den heutigen Margarethenplatz entstand in den Jahren 1995 bis 2003.

Auf dem Panoramabild des Margarethenplatzes sind gerade einmal drei alte Gebäude zu sehen. Der Margarethenhof selber und rechts davon ein Gebäude aus dem Jahr 1748 sowie das Gebäude rechts daneben.
140506_Margarethenhof_01_PanoramaDie nachfolgenden Aufnahmen zeigen sind etwas detaillierter:
140605_Margaretenhof_02140605_Margaretenhof_03Alle drei Aufnahmen zeigen eins:
Es geht, wenn man will.

Bericht über den Bericht

Ich hatte bereits am 09. Mai angekündigt, einen Bericht über den Bericht zu schreiben, den ich im letzten Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt gehalten habe.

Inhaltlich ging es um den Bebauungsplan 9 / Appelwarder. Dieser B-Plan hat zwei wesentliche Zielsetzungen. Zum einen solle der charakteristische Straßenzug erhalten werden, zum Anderen solle der rückwärtige Gartenbereich als Grünfläche erhalten bleiben. Daher wurde die Bebauung auf Baufelder entlang der Straße begrenzt. Im Gartenbereich sind damit nur Nebengebäude mit 30 Kubikmeter umbautem Raum zulässig.

Dem Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) lag in nicht-öffentlicher Sitzung ein Bauantrag für einen Schuppen vor, der die oben genannte Baugröße überschreiten sollte. Die Genehmigung eines größeren Baus durch den Kreis ist möglich, wenn die Stadt, hier der SteU, das Einvernehmen dazu gibt. Ich habe mich seinerzeit gegen die Erteilung des Einvernehmens ausgesprochen, weil damit ein Präzedenzfälle für weitere „Großschuppen“ auf den Nachbargrundstücken geschaffen wird. Außerdem schadet es der Glaubwürdigkeit der politischen Akteure, wenn man Pläne beschließt und Konzepte erstellen läßt, um kurz darauf die Festsetzungen und Empfehlungen zu mißachten und abweichende Entscheidungen zu treffen.
Das Einvernehmen wurde jedoch erteilt.
In meinem Bericht stellte ich heraus, daß mehrere Nachbarn Unterschriften gegen dieses Bauvorhaben gesammelt haben. Mit seiner Entscheidung hat der SteU ein Anlaß gegeben, durch den der nachbarschaftlichen Frieden nachhaltig gestört wurde. Ich wies darauf hin, daß die Mitglieder des Ausschusses hierfür die Verantwortung tragen.

Der Vorsitzende des SteU, Herr Bernd Möller, warf mir daraufhin vor, ich würde die Berichte mißbrauchen, um dem SteU Inkompetenz vorzuwerfen.
Das ist seine Interpretation. Gehässige Menschen könnten entgegnen, daß das in manchen Fällen noch die schmeichelhafteste aller möglichen Deutungen sein könnte.
Mir geht es darum, daß Vorgänge analysiert werden, damit man aus Fehlern lernen kann.
Und manchmal geht Lernen nur unter Schmerzen.
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Werbeanlagensatzung, Ausbaubeitragssatzung und personelle Veränderungen

In der gestrigen Ratsversammlung gab es drei Themenkomplexe. Die Werbeanlagensatzung, die Ausbaubeitragssatzung und personelle Veränderungen waren die bestimmenden Inhalte.

Da alle drei Themen den Umfang eines Gesamtbeitrages sprengen würden, werde ich nachfolgend in Einzelbeiträgen darüber berichten.

Werbeanlagensatzung beschlossen

In der Ratsversammlung am Mittwoch wurden die Ausbaubeitragssatzung und die Werbeanlagensatzung beschlossen.

Der Antrag zur Werbeanlagensatzung wurde vom Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt, Herrn Bernd Möller (SPD) eingebracht.

Er betonte, daß die neue Werbeanlagensatzung die Stadt noch liebenswerter machen wird als sie ohnehin schon ist. Im Rückblick erwähnte er die alte Gestaltungssatzung aus dem Februar 1989, die bereits die Aufgabe hatte, den unverwechselbaren Kleinstadtcharakter zu bewahren. Da diese Satzung nur für die Lange Straße galt (Anm: und möglicherweise nicht mit dem erforderlichen Nachdruck durchgesetzt wurde) gab es über die Jahre Nachholbedarf, der vor gut zwei Jahren durch die Marius Böger Stiftung ausgedrückt wurde und mit als Anstoß für die Überarbeitung betrachtet werden kann. Hierbei betonte er die hervorragende Arbeit von Herrn Jänicke und seinen Mitarbeitern aus dem Planungsbüros Jänicke und Blank. (Anm: dem Lob für die Arbeit von Herrn Jänicke kann ich mich uneingeschränkt anschließen).

Die Regelungen der Satzung sind sehr umfangreich, das wesentliche Merkmal ist, daß zukünftig nur noch Einzelbuchstaben Verwendung finden sollen. Für übergroße Formate, beschriftete Plexiglaskisten mit Innenbeleuchtung und Fassadenbänder wird es zukünftig keine Genehmigungen geben. Obwohl die schon vorhandenen Anlagen – sofern sie genehmigt wurden – Bestandsschutz haben, hoffen wir, daß die Geschäftstreibenden sie nach und nach im Sinne der neuen Satzung ersetzen werden. Die umfangreiche Beteiligung des Stadtmarketing und der interessierten Öffentlichkeit geben Anlaß zu der Hoffnung, daß diese Verbesserungen nach und nach freiwillig umgesetzt werden.

Die Satzung wurde beschlossen, sie tritt allerdings erst in Kraft, wenn sie veröffentlicht wird. Das wird voraussichtlich nach der nächsten Ratsversammlung erfolgen. Bis dahin werden alle Regelungen, die noch in Bebauungsplänen oder der alten Gestaltungssatzung enthalten sind, erfaßt und gesammelt. Sie sollen erst außer Kraft gesetzt werden, bevor die neue Satzung in Kraft tritt, um Überschneidungen bei den Regelungen zu vermeiden. Die Außerkraftsetzung kann nur in der nächsten Ratsversammlung erfolgen.

Ich habe mich spontan zu Wort gemeldet. Die Neufassung der Werbeanlagensatzung ist für mich nur einer von mehreren Schritten, die zu einer Steigerung der Qualität der Innenstadt und damit zu ihrer Attraktivität beitragen kann. Zwei andere Schritte in diese Richtung sind mit der Aufwertung der Klosterstraße und der Umgestaltung der Lübecker Straße bereits getan.
Jetzt ist es erforderlich, eine Entwicklungsplanung für den Bereich des Bahnhofes und der alten Post zu beginnen, um auch diesen Bereich aufzuwerten, damit die Innenstadt als Ganzes ein attraktives Erscheinungsbild entwickelt.

Ausbaubeitragssatzung beschlossen

In der Ratsversammlung am Mittwoch wurden die Ausbaubeitragssatzung und die Werbeanlagensatzung beschlossen.

Der Antrag zur Ausbaubeitragsatzung wurde vom Bürgermeister eingebracht. Zweck der neugefaßten Satzung ist zum einen, die Satzung aus dem Jahr 1999 der geänderten Gesetzeslage und Rechtsprechung anzupassen, zum anderen, die Mindestbeiträge für die Eigentümer den gesetzlichen Vorgaben anzugleichen, damit das Land die Fehlbedarfszuweisungen nicht um die Beiträge kürzt, die die Stadt hätte einnehmen können. Die Neufassung der Satzung wurden in den letzten beiden Satzungen des Hauptausschusses diskutiert und abgestimmt. Die Festlegung der Kriterien für die Bewertung von Straßen als Anliegerstraße, Haupterschließungsstraße oder Hauptverkehrsstraße wurden – wie im Hauptausschuß am Montag beschlossen – als Tischvorlage vor der Sitzung verteilt. Die Tischvorlage beinhaltetet zusätzlich zum Kriterium der Fahbahnbreite auch eine Beschreibung der Straßenfunktion.

Die Abstimmung hätte meines Wissens ohne Aussprache erfolgen sollen, aber der Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU), Herr Bernd Möller, meldete sich zu Wort.
Er betonte, daß die Bürger bei der Anhebung der Ausbaubeiträge auf 85% für Anliegerstraßen die Zeche zahlen müßten und die Stadt noch nicht einmal in Höhe der Mehrwertsteuer beteiligt sei. Der Ausschußvorsitzende äußerte, daß er den Anteil für zu hoch erachten würde, daß die Stadt aber keine Spielräume hätte. Für Ihn sei die Anhebung Verpflichtung, zukünftig noch stärker nach den günstigsten Lösungen zu suchen.

Besser kann man sich als Sozialdemokrat bei Hauseigentümern kaum anbiedern, meine ich.

Die letzte Aussage ließe sich übrigens auch als Unvermögen interpretieren und wirft die Frage auf, ob in der Vergangenheit nicht nach der wirtschaftlichsten Lösung gesucht wurde. Und wenn dem so sei, wer trägt dafür die Verantwortung?
Eine mögliche Antwort könnte sein: „Der Ausschußvorsitzende“.

Gleichzeitg betonte er, daß für manche Straßen auch höhere esthetische Anforderungen gelten würden, was dann auch mit höheren Kosten verbunden wäre.

Also was den nun?

Ganz einfach ist die Beantwortung dieser Frage nicht, denn es geht nicht nur um die Interessen der Hauseigentümer, sondern auch um das öffentliches Interesse. In Abhängigkeit von der Lage der Straße wird es auch zukünftig Fälle geben, bei denen Straßen, die für das Stadtbild wichtig sind, im öffentlichen Interesse in höherer Qualität und damit auch mit höheren Kosten auszubauen sind. Bestes Beispiel ist die Klosterstraße. Diese Straße liegt im historischen Stadtkern direkt am vielbesuchten Markt und ist für das Stadtbild Plöns wichtig. Daher sah der erste Entwurf die vollständige Pflasterung mit Naturstein vor. Dies hätte dem historischen Zustand entsprochen. Auf Betreiben der Eigentümer wurde die Planung aus Kostengründen abgeändert. Ein Anwohner des Schloßbergs äußerte mir gegenüber seine Hochachtung für die CDU, in dieser Angelegenheit als einzige Fraktion (Anm.: zumindest am Anfang) nicht eingeknickt sei. Die meisten werden mir zustimmen wenn ich sage, daß in der Klosterstraße die kostengünstigste Lösung, Asphalt als Fahrbahn und graue Betonpflaster als Fußweg, keine Lösung gewesen wäre. Den jetzigen Ausbau kann ich mittragen, die Form der Bürgerbeteiligung übrigens auch, auch wenn das Interesse der Bürger trotz frühzeitiger Einbindung erst sehr spät zum Ausdruck gebracht wurden und zu erhöhten Arbeitsaufwand geführt hat.
In der Krabbe haben sich die Eigentümer übrigens mehrheitlich für die mittlere Lösung entschieden, auch wenn es Stimmen für Natursteinpflaster (teuerste Lösung) und Betonpflaster, grau (günstigste Lösung) gegeben hat.
Welche Lehre ziehe ich daraus? Es wird auch zukünftig erforderlich sein, den Einzelfall zu betrachten und das Öffentliche Interesse sowie die Interessen der Hauseigentümer gegeneinander abzuwägen. Die Eigentümer sind nach Möglichkeit so früh wie möglich in den Entscheidungsprozess einzubinden. Außerdem wird sich an der bisherigen Praxis, die Aufträge auszuschreiben und von den Angeboten das günstigste auszuwählen, nichts ändern.

Städtebauliche Entwicklung in den Bereichen Tweelhörsten und Kreisfeuerwehrzentrale.

Dieses Thema wurde in der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) als Tagesordnungspunkt 9 beraten.

Für den Bereich Kreisfeuerwehrzentrale sehe ich ein viel versprechendes Entwicklungspotential. Mit der Verlegung der Kreisfeuerwehrzentrale nach Preetz wird hier eine Fläche frei, die die Ansiedlung von Gewerbe zuläßt, wobei ich für die bestehenden Gebäude keine wirkliche Zukunft erkennen kann.
Der Flächennutzungsplan weist hier u.a. eine Gemeinbedarfsfläche (Feuerwehr) sowie eine Gewerbefläche aus. Ein Bebauungsplan ist nicht vorhanden. Die Verwaltung der Stadt ist der Auffassung, daß hier ein Innenbereich nach § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) besteht. Die Verwaltung des Kreises geht von einem Außenbereich nach § 35 BauGB aus. Wenn das so ist, ist die Erstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Da der Kreis Eigentümer der Fläche der Kreisfeuerwehrzentrale ist, sind ohnehin weitere Abstimmungen mit der Kreisverwaltung erforderlich. Darüber hinaus wäre es erfreulich, wenn sich die Wirtschaftsförderung des Kreises an der Suche für eine Lösung zur Nachnutzung beteiligt.
Ich habe in der Diskussion angemerkt, daß ich die Erstellung eines Bebauungsplanes für geboten halte, um eine verläßliche Planungsgrundlage zu haben, mit der die Stadt klar festlegen kann, welche Entwicklung in diesem Bereich gewünscht ist und die gleichzeitig für einen möglichen Investor Planungssicherheit schafft.
Im Endergebnis war sich der Ausschuß einig, hier einen B-Plan aufzustellen, sofern die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen und personelle Kapazitäten dies zulassen. Dabei war jedem klar, daß die Planungsarbeit nicht in diesem Jahr beginnen wird.
Ich persönlich halte das für einen Fehler. Die personellen Kapazitäten könnten sofort freigesetzt werden, wenn die höchst zeitintensiven und mittlerweile absehbar zum Scheitern verurteilten Planungen „Seewiesen“ beendet werden. Damit würden auch die hierfür eingeplanten Mittel freifallen, die dann in die Planungen für den Bereich Kreisfeuerwehrzentrale fließen könnten.
Ansonsten ist die Planung eine echte Investition in die Zukunft, so daß eine Restfinanzierung über Schulden aus meiner Sicht vertretbar ist.
Wichtig wär mir, in einem zukünftigen Bebauungsplan eine touristische und gewerbliche Nutzung mit maritimer Ausrichtung festzuschreiben.

Ausgangspunkt für Überlegungen zum Bereich Tweelhörsten war die Anfrage eines möglichen Investors, der hier einen Betrieb errichten wollte.
Der Bereich Tweehlörsten ist im gültigen Flächennutzungsplan für die Abfallentsorgung und die Abwasserbeseitigung vorgesehen. In Flächennutzungsplan sind die Zweckbestimmungen Klärwerk und Bauhof vermerkt. Tweelhörsten gilt als Außenbereich (§ 35 Baugesetzbuch). Damit sind hier nur so genannte „privilegierte“ Bauvorhaben zulässig. Dazu zählen unter anderem: Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Gartenbaubetriebe, Massentierhaltung, Betriebe zur Energieversorgung, Betriebe zur Abwasserentsorgung u.s.w. Soll hier Gewerbe wie zum Beispiel ein Baumarkt angesiedelt werden, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Die Ansiedlung von Gewerbe ist grundsätzlich zu begrüßen, sofern die betreffenden Betriebe ihre Gewerbesteuer auch in Plön bezahlen. Grundsätzlich bedeutet immer, daß Ausnahmen möglich sind, und das ist hier der Fall.
Ich habe mich in der Diskussion uneingeschränkt der Auffassung der Verwaltung in angeschlossen, daß die Ortseingangssituation an dieser Stelle sehr wichtig für das Landschafts- und Stadtbild ist. Es gibt in Schleswig Holstein kaum noch Städte, die an den Haupteingangsstraßen eine klare Stadtgrenze haben. Viele Städte „zerfransen“ an den Ortsrändern. Gewerbegebiete mit Supermärkten und Gebrauchtwagenhändlern sind häufig, wenn nicht sogar die Regel.
Ergänzend wurde diskutiert, die Flächen in der Hinterhand zu behalten, falls neue gesetzliche Vorschriften es erfordern, das Klärwerk zu erweitern. Hier könnte zum Beispiel die Reinigung des Abwassers von Medikamentenresten auf uns zukommen. Der Umstand, daß die Berücksichtigung dieses Bedarfes vielleicht erst in 20 oder 30 Jahren zum Tragen kommt, sollte nicht dazu verführen, die Flächen jetzt abzugeben. Sind sie einmal verkauft, überplant und bebaut, hat die Stadt keinen Zugriff mehr. Die Fraktionen – mit Ausnahme der CDU – stimmten dafür, hier bis auf weiteres nichts zu unternehmen.

Mein Bericht über die Berichte der Verwaltung

Abholzungen in der Rosenstraße. Hierzu hatte ich einen Bericht der Verwaltung erbeten. Damit hätte die Möglichkeit bestanden, auch in der Öffentlichkeit noch einmal ganz klar aufzuzeigen, daß im Vorfeld der Arbeiten eine umfangreiche Abstimmung zwischen der Verwaltung und unter anderem dem Umweltschutzbeauftragten stattgefunden hat. Ich habe mir vor Ort ein Bild gemacht und bin mittlerweile davon überzeugt, daß hier eine nachvollziehbare und korrekte Entscheidung getroffen wurde. Wenn ich mit die übrigen Steilhänge im Stadtgebiet ansehe, unter anderem auch den Steilhang in der der Rosenstraße, der sich in der Nähe der betreffenden Baumfällmaßnahmen befindet, habe ich da eher Zweifel, die noch ausgeräumt werden müssen.

ALDI Neubau. Die Verwaltung war der Auffassung, daß die Gestaltung des ALDI-Neubaus an der Ecke Lütjenburger Straße sowie die Begrenzung des Sortimentes über einen Städtebaulichen Vertrag geregelt werden könnte. Die Selbstverwaltung folgte dem, um das Projekt ohne zeitaufwendigen Bebauungsplan durchzuziehen. Mittlerweile ist klar, das dieses Vorgehen rechtlich nicht haltbar ist.
Die Teamleiterin 30 führte aus, daß planungsrechtliche Vorgaben und festsetzungsfähige Grundlagen, die in einem Bebauungsplan geregelt werden können, nicht in einem Städtebaulichen Vertrag geregelt werden dürfen.
Jetzt sollen die Vorgaben der Stadt bezüglich Gestaltung und Umfang des Sortimentes in der Bauvoranfrage bzw. im Bauantrag mit aufgenommen werden, um sie in das Verfahren einzubringen.
In wie weit sich dieses Vorgehen rechtlich halten läßt, kann ich im Moment nicht beurteilen. Ich will nicht ausschließen, daß hier nicht doch noch die Erstellung eines Bebauungsplanes erforderlich wird.
Sollbruchstelle des Verfahrens ist nach meiner Einschätzung ohnehin das Verträglichkeitsgutachten der CIMA.

Das Thema Strandhaus wird vermutlich am 11. Juni oder am 02. Juli behandelt. Nachdem der Ausschuß auf Vorschlag der Verwaltung und offenbar in Abstimmung mit der Gruppe Haushaltskonsolidierung die Erstellung des Freiflächenkonzeptes für den Bereich Fegetasche aus finanziellen Gründen gestrichen hat, besteht die Gefahr, daß hier zukünftig konzeptlos vor sich hin gewurstelt wird.

Die Anwohner der Klosterstraße beklagen nach dem Umbau den Verlust von Parkplätzen. Ursache dafür ist, daß vor dem Umbau der Straße das Parken in Schrägaufstellung geduldet wurde, nach dem Umbau die Längsaufstellung aber eingehalten wird. Dies ist erforderlich, damit die Straße für die Feuerwehrfahrzeuge zugänglich ist. Die Anwohner suchen das Gespräch mit der Verwaltung, ein Termin mit dem Herrn Bürgermeister ist bereits für den 13. Mai vereinbart.

Die Werbeaufsteller in der Fußgängerzone sind nicht mehr zulässig und verschwunden. Nach dem ersten Eindruck wirkt die Fußgängerzone nunmehr aufgeräumter und weniger bunt.

Die Kiesgruben vor Malente werden unter anderem auch für Moto-Cross Fahrten genutzt. Die Gemeinde Malente will diese Sondernutzung mit einer Änderung des Flächennutzungsplanes zulassen. Die Verwaltung der Stadt Plön wurde über diese Absicht informiert. Aufgrund des noch nicht vorliegenden Lärmschutzgutachtens hat unsere Verwaltung gebeten, weiterhin über den Fortgang des Verfahrens informiert zu werden.

Im nächsten Bericht berichte ich dann über meinen Bericht.

Schwerpunktthema Hipperstraße

Schwerpunktthema Hipperstraße.

Der Ausbau der Hipperstraße bewegt im Moment die Gemüter und beschäftigt die Ausschüsse.
Dabei sind zwei Themenkomplexe zu unterscheiden. Die Gestaltung und das liebe Geld.
In der Sitzung des SteU am Mittwoch wurde von der ursprünglich beschlossenen Tagesordnung abgewichen, um den zahlreichen Anwohnern/-Innen und Eigentümern/-Innen die Möglichkeit zu geben, Ihre Fragen nach der Erläuterung der Verwaltungsvorlage zu stellen. Daher wurde der Tagesordnungspunkt Einwohnerfragestunde nach den Ausführungen der Verwaltung, aber vor der Beschlußfassung des Ausschusses zum Thema Hipperstraße eingeschoben.

Ich finde dieses Verfahren gut, da den Einwohnern und Einwohnerinnen die Möglichkeit gegeben wurde, sich gewissermaßen an der Diskussion zu beteiligen. Ich hätte mir ein ähnliches Verfahren bei den Seewiesen gewünscht. Dabei fand ich es auch völlig in Ordnung, daß sich hier auch Eigentümer an der Diskussion beteiligen konnten, die keine Plöner Bürger sind. Da der Ausschußvorsitzende versäumt hat zu fragen, ob die fragenstellenden Personen damit einverstanden sind, daß ihre Namen im Protokoll erwähnt werden, werde ich es hier auch nicht tun.

Zurück zum Thema:
Im Laufe des Verfahrens wurde die Kritik laut, daß die Eigentümer erst sehr spät informiert wurden. Das ist wohl zutreffend, allerdings besteht dazu auch keine Verpflichtung. Dazu kommt, daß das Thema seit über einem Jahr in mehreren Sitzungen öffentlich behandelt wurde. Die Tagesordnungen und die Protokolle der Sitzungen konnten im Internet nachgelesen werden.
Hier befinden wir uns in einem Spannungsfeld, das gerne mit Push und Pull bezeichnet wird. Welche Informationen muß die Verwaltung den Bürgern aktiv zur Kenntnis geben, welcher Aufwand ist dafür vertretbar? In wie weit kann man erwarten, daß sich die Bürgerinnen und Bürger selber informieren? Werden die Aushänge am Rathaus gelesen? Werden die Amtlichen Bekanntmachungen in der Regionalpresse gelesen? Welche Rolle fällt dem Internet heute und möglicherweise zukünftig zu?

Das erste Hauptthema war die Form des Ausbaus. Kern der Problematik ist, daß die Gebäude auf der westliche Straßenseite über keine Stellplätze verfügen. Die Bewohner müssen also auf der Straße parken. Der Bau der Gebäude wurde zu einer Zeit genehmigt, als der Besitz eines Autos noch nicht üblich war. Daher wurden in den Genehmigungen auch keine Stellplätze für Autos gefordert. Die Genehmigungen sind nach wie vor gültig, nachträgliche Auflagen sind juristisch nicht möglich. Die Eigentümer, zwei Wohnungsbaugesellschaften sind aus steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Gründen nicht bereit, Stellplätze einzurichten.
Daher parken die Autos auf der westlichen Straßenseite. Da nun auch die Autos immer größer und breiter geworden sind, reicht die Straßenbreite nicht mehr aus. In Folge fahren nicht nur LKW mit einem Rad auf dem Bürgersteig auf der östlichen Straßenseite. Da der Bürgersteig nicht für solche Belastungen ausgelegt ist, befindet er sich in einem schlechten Zustand.

Die ursprünglich auch vom Ausschuß verfolgte Lösung, Flächen von den westlichen Straßenseite zu erwerben, um die Straße zu verbreitern, scheiterte an der Bereitschaft der Eigentümer, diese Flächen zu verkaufen. Ein Ankauf von Flächen auf der östliche Seite erwies sich als unpraktikabel, da hierdurch viele private Stellplätze, die direkt an den Bürgersteig heranreichen, wegfallen würden. Zudem wären hier die Interessen von über 20 Eigentümern unter einen Hut zu bringen, was sehr schwierig ist und einer schnellen Lösung entgegengestanden hätte.

Damit blieb als einzige Lösung, den östlichen Bürgersteig so robust auszulegen, daß er auch mit einem Rad, auch z.B. vom Müllwagen, befahren werden kann. Dabei wurde nach anfänglicher Diskussion entschieden, auf einen hohen Kantstein zu verzichten, weil dieser den Belastungen des ständigen Überfahrens nicht dauerhaft standhält.
Glücklich war niemand mit dieser Lösung, weder Verwaltung noch die Selbstverwaltung, und schon gar nicht die Anwohner und Anwohnerinnen sowie mehrere Eigentümer.

Auch wenn die Stimmung wohl emotional geladen war, kamen aus den Reihen der Anwohnerinnen und Anwohner bzw. der Eigentümer und Eigentümerinnen mehrere Vorschläge, die von den Ausschußmitgliedern beraten und von der Verwaltung sehr umfangreich und sorgfältig untersucht wurden.

Dabei erwies sich, daß der Fußweg mit einer hohen Bordsteinkante auf der westlichen Seite verbleiben muß, um die Sicherheit des Schulweges zur Breitenauschule zu gewährleisten. Zudem hätte der Bordstein auf der östlichen Seite wegen der vielen Ausfahrten und Stellplätze über weite Srecken abgesenkt werden müssen.

Die Anlage von Parkplätzen auf wechselnden Straßenseiten würde die Autofahrer dazu zwingen, vorsichtiger zu fahren. Um die Durchfahrt von Versorgungsfahrzeugen und der Feuerwehr zu gewährleisten, wären zum einen ausreichend große Abstände zwischen den Parkflächen erforderlich gewesen, zum anderen wären die Bürgersteige an beiden Straßenseiten so zu bauen gewesen, daß sie auch befahren werden können. Dies hätte zu Kostensteigerungen, aber vor allem zum Verlust von Parkplätzen geführt, was auch keiner will.

Die Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone ist nicht möglich, weil die Verkehrsaufsicht des Kreises dem nicht zustimmen wird. Dafür gibt es mehrere Gründe. Zum ersten ist das Verkehrsaufkommen zu groß, zum zweiten wird der hochbordige Bürgersteig auf der westlichen Seite für die Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg benötigt und zur dritten widerspricht der Parkplatzbedarf diesem Lösungsansatz.

Wegen der Parkplatzsituation wurde auch der Vorschlag eines absoluten Halteverbotes verworfen. Dies hätte zu einer Verlagerung parkender Auto in die ebenfalls schon stark frequentierten angrenzenden Wohnbereiche geführt.

Eine Gewichtsbegrenzung für LKW, eine Umkehrung der Fahrtrichtung für die bestehende Einbahnstraße und eine Verbot, am Ende der Hipperstraße rechts abzubiegen, werden nicht umgesetzt, da diese Maßnahmen zu einer Verlagerung des Verkehrs in die Schillener Straße und zu zusätzlichen Belastungen in dem Bereich führen würden.

Das zweite Hauptthema war wieder das Geld. Nach Einschätzung der Verwaltung und auch der überwiegenden Mehrheit der Selbstverwaltung handelt es sich um eine Anwohnerstraße, auch wenn sie als Durchgangstraße für die angrenzenden Wohngebiete genutzt wird. Damit werden die Anwohner nach der alten Ausbausatzung 75 % der Kosten zu tragen haben, nach der neuen Ausbausatzung wären es sogar 85 %. Bei einer Kategorisierung als innerörtliche Verbindungsstraße wären es 10 % weniger. Ein Hauseigentümer führte aus, daß die zu erwartenden Kosten für ihn in keinem Verhältnis zum erwarteten Werterhalt oder Wertgewinn seiner Immobilie stehen würden. Seiner Forderung,  den Hauseigentümern dann wenigstens entgegenzukommen und die Straße nicht als Anwohnerstraße zu Kategorisieren, damit es günstiger wird, erteilte der Ausschußvorsitzende eine klare und deutliche Absage.

Diese Abage ist aus meiner Sicht völlig berechtigt. Auch wenn ich mich der Auffassung, die die CDU im letzten Hauptausschuß geäußert hat, anschießen kann, nämlich über die Straßenbreite hinaus klare Kriterien für die Einordnung der Straßen festzulegen, wird die Hipperstraße niemals als innerörtliche Durchgangs- oder Verbindungsstraße eingestuft werden, weil sie als Einbahnstraße keinen Verkehr in beide Richtungen zuläßt.

Als nächstes werde ich über die Berichte berichten, bevor ich auf die übrigen Tagesordnungspunkte eingehe.

Eine Woche, 3 Sitzungen

Nach den Ferien geht die politische Arbeit in Plön in dieser Woche wieder los.

Heute tagt der Hauptausschuß (HA). Hier wird es im Wesentlichen um den Tagesordnungspunkt 5 gehen, die Neufassung der Ausbaubeitragssatzung, oder im vollständigen Titel: „Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Plön“
Leider ist die Vorlage nicht im Bürgerinformationssystem nicht abgelegt, und ich habe auch keine Papierversion zur Hand. Soweit ich mich erinnere, geht es um eine Anhebung der Kostensätze, die vor dem Hintergrund der Haushaltssituation der Stadt erfolgen muß.

Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt hat seit längerer Zeit nicht getagt. Daher ist die Tagesordnung sehr umfangreich.
Es wird erneut um die Hipperstraße gehen. Nach umfangreichen Prüfungen hat sich ergeben, daß die bisherigen Pläne ohne große Abweichungen durchgeführt werden müssen. Die Anregungen und Vorschläge aus der Bürgerschaft wurden geprüft, sie sind aber aus verschiedenen Gründen nicht umsetzbar.
Darüber hinaus wird über die Werbeanlagensatzung abzustimmen sein. Das ist nach meiner jetzigen Bewertung eine gute Arbeit, der ich zustimmen würde, wenn ich mit abstimmen dürfte.
Das dritte, und das vielleicht wichtigste Thema ist der Beschluß über das weitere Vorgehen bezüglich des Städtebauförderungsprogramms „Kleine Städte und Gemeinden“. Die vorgeschlagene Beendigung kann ich mittragen, wenn im Gegenzug die Arbeit am „Entwicklungskonzept östliche Innenstadt“ wieder aufgenommen wird. Ziel muß sein, die bestehenden Defizite in Bereich um den Bahnhof zu reduzieren und Entwicklungsperspektiven planerisch so weit zu entwickeln, daß auf Basis eines belastbaren Entwicklungskonzeptes Investoren gesucht werden können.
Der Punkt Flächennutzungsplan für den Bereich SRSV wurde in den letzten Monaten zum Teil sehr emotionell geführt, wobei die Entscheidung, die Änderung im Flächennutzungsplan nicht durchzuführen, vermutlich eine große Mehrheit findet.
Eine weitere, ebenfalls bedeutende Thematik ist die Städtebauliche Entwicklung im Bereich Tweelhörsten und Kreisfeuerwehrzentrale. Die Vorlage hierzu habe ich gerade per EMail angefordert, da ich noch kein Papierexemplar vorliegen habe und das Dokument im Bürgerinformationssystem noch nicht eingesehen werden kann.

An der Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) am Donnerstag werde ich nach jetzigem Planungsstand nicht teilnehmen, da dieser Termin sich mit anderen Terminen überschneidet.
hier wird es um die Zukunft der Schloßkonzerte gehen, für die nach der Reduzierung der Zuschüsse ein neues Konzept erforderlich ist.

Abholzungen in der Rosenstraße

Vor Ostern wurde ich durch einen Artikel in den Kieler Nachrichten auf die Empörung von Anwohnern aufmerksam, die durch die Baumfällungen in der Rosenstraße ausgelöst wurde. Daher habe ich im Osterurlaub einen Abstecher mit dem Fahrrad gemacht, um mich vor Ort zu informieren.

Dabei ist mir fast ein Irrtum unterlaufen, als ich am Steilhang in der Rosenstraße ein auf ca. 150 Meter abgeholzte Fläche sah. Im ersten Moment dachte ich, daß dies der Stein des Anstoßes war. War er aber nicht.
1400425_RStr_01_klIch habe diesen „Beinah-Irrtum“ allerdings zum Anlaß genommen, eine Anfrage an die Verwaltung zu stellen. Soweit ich informiert bin, unterliegen Steilhänge im Binnenland einem besonderen Schutz. Mich würde interessieren, welche Steilhänge in Plön geschützt sind und wie der Schutzstatus im Detail aussieht. Ich habe den Eindruck, daß an verschiedenen Stellen, etwa am Strandweg unterhalb der Rautenbergstraße geholzt wurde, um den Ausblick auf den See freizuschneiden.

Grundsätzlich ist hier zwischen dem privaten Interesse an der „Gunst der guten Aussicht“ und dem öffentlichen Interesse von uns allen am Landschafts- und Naturschutz abzuwägen. Dabei ist nach meiner Einschätzung das öffentliche Interesse ganz eindeutig übergeordnet.

Natürlich interessiert mich auch, warum die Bäume am Ende der Rosenstraße abgenommen wurden, zumal ich nach der Berichterstattung der KN auf dieses Thema angesprochen wurde. Hierzu habe ich die Verwaltung für den nächsten SteU um einen Bericht zur Begründung gebeten.
1400425_RStr_02_klNach meinem ersten Eindruck als Laie zeigten die noch vorhandenen Baumstümpfe keine Schädigungen, aber für eine fundierte Bewertung fehlen mir die Fachkenntnisse. Erfreulich ist zu vermerken, daß bereits Ersatzpflanzungen vorgenommen wurden.

Abschließend noch eine kleine Anmerkung zum heiß diskutierten Thema Hundekot. Ich finde es absolut in Ordnung, wenn Hundehalter die frei verfügbaren Kotbeutel benutzen und entsorgen. Nicht in Ordnung ist es, die benutzten Beutel einfach in der Gegend rumliegen zu lassen, wo sie deutlich länger brauchen, um zu verrotten als nicht eingetüteter Hundekot.
1400425_Kotbeutel_kl

Der Abwahl zuvorgekommen

Bis heute war ich stellvertretendes Mitglied im Planungsverband Seewiesen. Meine Abwahl stand als TOP 8 auf der Tagesordnung der Ratsversammlung.
Dazu habe ich eine kurze Erklärung abgegeben:
Bei realistischer Einschätzung würden 20 bis 30 Bauplätze realisierbar sein. Die meisten Bauplätze dürften auf Rathjensdorfer Gemeindegebiet liegen. Das lohnt den erheblichen Planungsaufwand nicht, zumal die Verwaltung voll ausgelastet sei und eigentlich wichtigere Projekte anliegen würden.
– Sinnvollerweise ist der Planungsverband aufzulösen. –
Ich habe mein Amt nach der Erklärung zur Verfügung gestellt, um einer Abwahl zuvorzukommen.
Neu gewählt wurde Henning Höppner.

Einwohnerfragestunde wirft Fragen auf.

In der heutigen Sitzung der Ratsversammlung wurden zwei Fragen gestellt.

Herr Gampert regte an, die Entscheidung über die Änderung der Sondernutzungssatzung zu überdenken und in der Fußgängerzone pro Geschäft ein Stellschild zuzulassen, sofern sie einen Abstand von einem Meter zum Kleinpflaster einhalten. Diese Stellschilder wären für manche Geschäftsleute wichtig und würden nicht mehr stören als die Gastronomie oder die Verkaufsauslagen.

Ich versuchte darauf hinzuweisen, daß diese Frage von der Tagesordnung genommen wurde, weil es in der Arbeit Verzögerungen gab und in der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung erwähnt wurde, daß der Beschluß verschoben wird, um die Öffentlichkeit noch einmal zu beteiligen.
Schnell wurde ich darauf hingewiesen, dass es sich hier um die Sondernutzungsordnung handeln würde, die nach wie vor auf der Tagesordnung stände. Lediglich der Tagesordnungspunkt Werbeanlagensatzung sei verschoben worden. Das stimmte, hier hatte ich mich geirrt.
Der Vorsitzende des SteU, Bernd Möller fragte noch, auf welcher Sitzung des SteU ich gewesen wäre, eine weitere öffentliche Beteiligung würde es nicht geben, die Satzung hätte sechs Wochen ausgelegen.

Ich habe auf eine Erwiderung verzichtet, aber es war die Sitzung des SteU am 5. März. Ich habe anhand meiner Aufzeichnungen noch in derselben Nacht darüber berichtet.

Die zweite Frage betraf den Aufstellungsbeschluß des B-Planes für das Gebiet Gerberhof/Am Schwanensee. Hier ging es um den Erhalt der drei alten Buchen, die sich in dem Bereich befinden.
Der Vorsitzende des SteU führte aus, daß der Aufstellungsbeschluß getroffen worden sei, um alle Aspekte des Bauvorhabens im Planungsgang zu prüfen. Eine Entscheidung würde erst anschließend getroffen.
Aus der Verwaltung gab es eine ergänzende Antwort, die sich wie eine Bestandsgarantie für die Bäume anhörte. Das wirft Fragen auf, denn ich glaube, daß man das so zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen kann. Die Frage, ob die Bäumer erhalten bleiben oder gefällt werden, wird sich tatsächlich erst im Laufe des Planungsprozesses zeigen. Eine Entscheidung wird sicher durch die Verwaltung in enger Abstimmung mit der Selbstverwaltung vorbereitet. Eine Festlegung zum jetzigen Zeitpunkt kann es nicht geben.

B-Plan 16a, Eutiner Straße, Bootshalle PSV

Der Bebauungsplan(B-Plan) 16a befaßt sich mit der Entwicklung der Situation in der Eutiner Straße. Nach dem Bau der Umgehungsstraße Ende der 70ger Jahre hat sich die Eutiner Straße von einer viel befahrenen Duchgangsstraße zu einer Art Promenade entwickelt, insbesondere im Bereich zwischen dem Fischer und der Unterführung. Von hier besteht eine enge Sichtbeziehung zum See, davon gibt es im Plöner Stadtgebiet nicht sehr viele. Zudem stehen die alte „Biologische Anstalt“ (Restaurant Fährhaus) sowie der historische Friedhof unter Denkmalschutz. Es gab bereits vor 20 Jahren Bestrebungen, für diesen Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen. Seinerzeit ging es um die Realisierung von Hotel- oder Wellnesseinrichtungen, die aber letztendlich an den bestehenden Eigentumsverhältnissen gescheitert sind. Mit dem jetzt beschlossenen Aufstellung für den B-Plan 16a soll die Attraktivität der Eutiner Straße gewahrt bleiben, indem die Durchblickmöglichkeiten zum See erhalten und mit einer damit vertretbaren baulichen Nutzung der Seegrundstück abgestimmt werden.

Ausgelöst wurde das Verfahren, weil der PSV einen Bauantrag für die Errichtung einer Bootshalle gestellt hat, die mit einer Länge von 24 Metern parallel zur Straße und einer Höhe von ca. 6 Metern den bestehenden Seeblick verbaut hätte. Dieses Vorhaben wurde von den Mitgliedern des SteU in einem Ortstermin für nicht vertretbar gehalten. Planungsrechtlich hätte der PSV vermutlich Anspruch darauf, daß dieses Gebäude genehmigt wird. Es besteht kein Bebauungsplan, zulässig wäre damit, was ortsüblich ist. Bei Betrachtung von umbautem Raum und Höhe des Gebäudes könnte man die Auffassung vertreten, daß das in diesem Fall so ist. Von Seiten der Stadt beständen damit keine weiteren Einflußmöglichkeiten auf die Gestaltung.
Um die eigenen Einflußmöglichkeiten rechtswirksam zu sichern, war der Beschluß für die Aufstellung eines B-Planes zwingend erforderlich. Der Beschluß ist mit 6 Stimmen gegen die 3 Stimmen der CDU gefaßt worden.

In der Diskussion wurde sehr klar, daß es sich hier nicht um eine Verhinderungsplanung handelt, sondern daß es dem Ausschuß darum geht, diesen Bereich dauerhaft angemessen zu entwickeln.
Unabhängig davon, daß auch weiterhin der Dialog mit dem PSV und eine kooperative Lösung gesucht wird, soll der B-Plan umgesetzt werden, um zukünftig auch für mögliche andere Vorhaben eine klare Rechtsgrundlage zu haben, die den politischen Gestaltungswillen umsetzt.

Die Diskussion bekam zeitweise eine emotionale Note, weil mehrere Mitglieder des Ausschusses die vorhergehenden persönlichen Telefonanrufe des Vereinsvorsitzenden des PSV als unpassend empfangen. Andere betrachteten dieses Vorgehen als zulässige Lobbyarbeit. Die Verwaltung zeigte sich verwundert, dass der PSV zwar mit den Mitgliedern des Ausschusses Kontakt aufgenommen hat, nicht aber mit der Verwaltung selber, obwohl man sich seitens der Verwaltung um einen Termin für ein Abstimmungsgespräch bemüht hat. Darüber hinaus wurde ein mir nicht bekannter Zeitungsartikel erwähnt, in dem sich der Vorsitzende des PSV über mangelnde Unterstützung durch die Stadt beklagt haben soll. Das geht in dieselbe Richtung wie der Tenor der Rede des Ersten Vorsitzenden während der Jahreshauptversammlung des PSV. Bereits dort hatte ich ihm gegenüber klargestellt, daß die Jugendarbeit des PSV nach derselben Richtlinie gefördert wird, die für alle anderen Vereine der Stadt auch gilt. Darüber wies ich darauf hin, daß die Stadt der Bau der Steganlage mit einem 5-stelligen Zuschuß gefördert hat. Er hatte seinerzeit den Sachverhalt und den Erhalt von 14.000,– Euro bestätigt, allerdings auch darauf hingewiesen, daß dieses Geld im Rahmen der Tourismusförderung zugeteilt wurde.

Es wurden weitere Einzelheiten angesprochen, ich will hier aber nicht ins Detail gehen. Ich möchte an dieser Stelle ergänzend darauf hinweisen, daß die ganz überwiegende Mehrheit der PSV-Mitglieder dafür gestimmt hat, das Vereinsgelände auch in diesem Jahr wieder für das Stadtbuchtfest zur Verfügung zu stellen. Das war ein ganz eindeutiges Zeichen, daß sich die Mitglieder des Vereines eng mit der Stadt verbunden fühlen. Alle Akteure wären in Zukunft gut beraten, auf provokative Äußerungen zu verzichten.

Herr Becker von der Verwaltung holte die Diskussion im SteU auf die sachliche Ebene zurück und verwies darauf, daß wir uns auf die bau- und planungsrechtlichen Aspekte beschränken müssen.

Ich habe mich an der Diskussion beteiligt und meinen Standpunkt vertreten. Der PSV ist ein großer Plöner Verein, der unter anderem auch Segelsportveranstaltungen von überregionaler Bedeutung durchführt. Die Absicht, den Jugendraum zeitgemäß aufzuwerten und eine angemessenes Hafenmeister- und Regattabüro einzurichten, ist aufgrund der heute vorhandenen Räumlichkeiten berechtigt kann durchaus nachvollzogen werden. Auch der Wunsch, witterungsgeschützte Bootslagerplätze zu schaffen, ist nachvollziehbar. Nach meiner Bewertung ist die beantragte Bootshalle aber völlig überdimensioniert. Um eine geordnete Entwicklung des Bereiches zu gewährleisten, habe ich den Aufstellungsbeschluß für einen entsprechenden B-Plan unterstützt.