SteU schiebt Entscheidung über Seewiesen

Am gestrigen Mittwoch tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU). Die Tagesordnungspunkte 7. und 8. standen in direktem Zusammenhang mit den Planungen für das Neubaugebiet Seewiesen. Sie wurden auf Antrag von Herrn Dr. Erdtmann (FWG) von der Tagesordnung genommen. Nachdem ich am Dienstag in der Sitzung des Planungsverbandes nach Akteneinsicht beim Kreis darauf hingewiesen hatte, daß in Rathjensdorf 22 Baugrundstücke entwickelt werden können und es dazu bereits konkrete Gespräche gegeben hat, stehen wir vor einer völlig veränderten Situation. Herr Dr. Erdtmann betonte, daß hier entscheidungsrelevante Informationen vorenthalten wurden und die neu entstandene Lage erst einmal in Ruhe bewertet werden müsse. Herr Evers (FWG) fragte dann nach, was eigentlich unser Bürgermeister von dem Vorgang gewußt hat. Der Antrag wurde mit 6 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen (CDU) angenommen.
Ich habe den Eindruck, daß wir hintergangen werden sollten und bin daher ein wenig auf Krawall gebürstet. Bei der Behandlung der Anträge wäre ich vermutlich zu Hochformen aufgelaufen, aber es ist richtig, daß jetzt erst einmal in Ruhe ermittelt werden kann, wie der neue Sachstand zu bewerten ist.

Zum Thema Städtebauförderung berichtete die Teamleiterin 30 (TL 30), daß die Interessenbekundung zeitgerecht beim Land eingegangen ist, die Stadt Plön aber nicht in den engeren Kreis aufgenommen wurde.
Die Einladung der zuständigen Bearbeiterin in den SteU, um das Verfahrens und die Möglichkeiten zu erläutern, sei vom Land nicht angenommen worden.
Schade, aber ich werde an dem Thema dran bleiben.

Herr Gampert (FWG) berichtete, daß er befürchtet, daß der Parnaßturm bauliche Mängel aufweist. Er hat mehrere Stellen mit Korrosionserscheinungen festgestellt und dokumentiert. Der Herr Bürgermeister entgegnete, daß für eine weitere Beurteilung ein Kostenrahmen erstellt werden müsse. Herr Melzer (CDU) betonte, wie wichtig der Turm als Wahrzeichen der Stadt und als Aussichtsturm für den Tourismus ist.
In dieser Aussage und Bewertung kann ich ihm nur zustimmen.

Weiterhin berichtete Herr Gampert, daß die Pflasterarbeiten in der Lübecker Straße mangelhaft ausgeführt worden seinen, daß sich aber trotz seiner Hinweise niemand darum gekümmert hat. Gewährleistungsfristen seien abgelaufen, zusätzliche Kosten würden entstehen und die provisorischen Ausbesserungsarbeiten wären nicht fachgerecht. Das Wasser läuft nicht ab und führt zu Folgeschäden.

Darüber hinaus berichtete Herr Gampert, daß ihm zu Ohren gekommen sei, daß der Landesbetrieb für Straßenbau am Lärmschutz entlang der innerörtlichen Umgehung planen würde und bat um Ermittlung eines Sachstandes.

Herr Melzer (CDU) fragte nach, warum die Arbeiten an der Brücke über die Schwentine nicht im Zusammenhang mit der Errichtung des Baugebietes Gänsemarktviertel erfolgen. Hierzu wurde ausgeführt, daß die Brücke dringend überholt werden müsse und man nicht warten konnte.

Der Bebauungsplan 7c (Gänsemarktviertel) ging reibungslos durch. Ich bemerkte, daß die Formulierung „Fenster seien mindestens an drei Seiten von Wandflächen zu umgeben“ dazu einlädt, aus zwei stehenden Fenstern zwei liegende zu machen. Die TL 30 bot an, die Frage bis zur nächsten Ratsversammlung zu klären. Das ist dann so weit in Ordnung und der Planung wurde bei einer Enthaltung zugestimmt. Damit ist der Weg zum Beschluß des Bebauungsplanes in der Ratsversammlung frei.
Nach meiner Auffassung wird hier ein wesentlicher Beitrag zur Innenraumentwicklung geleistet und die mantrahaft wiederholte Aussage: „in Plön gibt es keine geeigneten Flächen“ widerlegt.

Mit den Tagesordnungspunkten 7 und 8 wurden einige Straßen für den öffentlichen Verkehr gewidmet und anschließend in die Satzung der über die Straßenreinigung aufgenommen.

Im letzten öffentlichen Tagesordnungspunkt habe ich für die AG Fahrrad über den Sachstand der Arbeit am Entwurf für das Fahrradwegekonzept der Stadt Plön berichtet. Ich denke, der Bericht darüber würde diesen Beitrag sprengen. Daher werde ich in den kommenden Tagen einen eigenen Text dazu erstellen.

Alles in allem, eine gelungene Sitzung.

Neubaugebiet Seewiesen vor dem Aus

Wenn alles mit rechten Dingen zugeht, steht der Planungsverband Seewiesen vor dem Aus. Heute konnte ich beim Kreis Akteneinsicht nehmen, nachdem mir das vom Amt Großer Plöner See faktisch verweigert wurde. Jetzt weiß ich auch, warum. Vom Hörensagen war mir lange bekannt, daß in Rathjensdorf mehr als 10 Baugrundstücke entwickelt werden können. Nach der Akteneinsicht steht fest, daß es in einer ersten Phase 12, in einer zweiten Phase weitere 10 Baugrundstücke sind, die sich inmittelbarer Nähe zum Ortskern realisieren lassen.
Damit ist der Planungsanlaß für das Neubaugebiet Seewiesen entfallen. Die Begründung,  Rathensdorf könne keine Baugrundstücke im Ortskern ausweisen und müsse deshalb in den Außenbereich ausweichen, ist über den Haufen geworfen. Schon allein aufgrund der Vorgabe: „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“, wie sie in der Baugesetzgebung festgelegt ist, hat das Bauprojekt auf den Trammer Seewiesen jetzt keinerlei Ausschicht auf Erfolg mehr.
Zudem steht auch die Begründung des Plöner Bedarfs auf tönernen Füßen. Die Potentialanalyse hat nachgewiesen, daß der Bedarf durch Innenentwicklung gedeckt werden kann. Sie empfiehlt lediglich, zusätzlich, also über den Bedarf hinaus, 20 – 30 Wohneinheiten im Außenbereich zu planen. In den vergangenen Jahren wurden bereits über 80 Wohneinheiten im Plöner Innenbereich geschaffen, obwohl ja angeblich keine Flächen zur Verfügung stehen. Weitere Wohneinheiten sind  in der Planung. Damit entfällt jede fachliche Begründung für ein Neubaugebiet auf den Trammer Seewiesen.

Meine Frage, ob Rathjensdorf sich je an den Kosten der Verwaltung beteiligt hat, ist da fast schon nebensächlich. Ich habe darauf verzichtet nachzufragen, wie viele Stunden sich unser Team 30 und der Rest der Plöner Verwaltung mit den Thema Seewiesen befassen mußte. Fest steht, es sind über die letzten 10 Jahre sehr viele gewesen, und viele Arbeitsstunden kosten auch viel Geld. Plöner Geld. Natürlich hat Rathjensdorf sich nicht mit einem einzigen Cent an den Personalkosten für die Verwaltung beteiligt. Das einzige, was der Rathjensdorfer Bürgermeister in der Sitzung getan hat ist, der Plöner Verwaltung vorzuwerfen, daß sie nicht zügig gearbeitet hätte. Unser eigener Bürgermeister sitzt daneben und hört sich das an, ohne sich vor seine Leute zu stellen. Was soll man nun davon halten?

Außerdem habe ich noch gefragt, ob der Etikettenschwindel, nämlich die Umbenennung des Planungsverbandes Seewiesen in: „Planungsverband Wohnbaugebiet Trammer See Plön Rathjensdorf“ nicht zu einer weiteren Politikverdrossenheit der Bürgerinnen und Bürger führen wird. Die Antwort des Planungsverbandsvorsitzenden war sehr ausweichend und gipfelte in der Aussage, daß er nur die Beschlüsse des Planungsverbandes umsetzen würde, und der hätte auf Antrag der CDU nun mal so entschieden.

Am Ende des öffentlichen Teiles mußte ich die Sitzung verlassen. Beim Herausgehen sah ich noch einmal auf die beiden Bürgermeister am Tischende und bekam den Eindruck, daß die beiden da saßen wie die begossenen Pudel.
Beim anschließenden nichtöffentlichen Teil der Sitzung hätte ich allerdings gerne Mäuschen gespielt.

Morgen tagt der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt. Da steht die Änderung des Flächennutzungsplanes auf der Tagesordnung, und auch das steht in direktem Zusammenhang mit dem Thema Seewiesen. Ich bin gespannt.

Ein klares NEIN zu den Seewiesen

Wer gegen die Bebauung der Seewiesen ist, sollte am Mittwoch auch mit „NEIN“ stimmen. Alles andere ist unnötiges und vor allem unglaubwürdiges Herumtaktieren.

Am kommenden Mittwoch tagt der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt, der sich in der Vergangenheit bereits mehrheitlich gegen die Pläne zur Bebauung der Seewiesen Tramm geäußert hat. Nun liegt ein Antrag vor, mit dem der Flächennutzungsplan geändert werden soll, ein Planungsschritt, mit dem die Bebauung ermöglicht werden soll. Wer jetzt argumentiert, man müsse sich als Gegner des Vorhabens bei dieser Abstimmung enthalten, also faktisch zustimmen, damit sich die Landesplanung mit den Plänen beschäftigen kann, macht sich politisch unglaubwürdig. Im Übrigen habe ich die Landesplanung bereits Mitte April informiert. Nachfolgend mein Brief, der nachrichtlich auch an die Kreisplanung, den Plöner Bürgermeister und Vorsitzenden des Planungsverbandes sowie den Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt sowie die Teamleiterin 30 ging:

Betr.: Neubaugebiet Seewiesen (Wohnbaugebiet Trammer See Plön Rathjensdorf)
Hier: Nachweis des Bedarfs

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Ratsherr in Plön und dort Mitglied im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt.
Die Stadt Plön und die Gemeinde Rathjensdorf versuchen – organisiert über den gemeinsamen Planungsverband Seewiesen – seit über 10 Jahren, das Neubaugebiet Seewiesen zu entwickeln. In dem Abstimmungsprozeß haben sie als Landesbehörde in ihrer Stellungnahme empfohlen, das Gebiet nur zu entwickeln, wenn das Gebiet als eigenständiger Plöner Stadtteil bestehen kann und der Bedarf für ein Neubaugebiet qualifiziert nachgewiesen werden kann. Zudem wurde die Forderung erhoben, Neubauflächen auch in ihrer Nutzung nur bedarfsgerecht in Anspruch zu nehmen, d.h. nicht für herkömmliche Einfamilienhaussiedlungen, sondern für Bebauungsformen, die der demographischen Bevölkerungsstruktur der kommenden Jahre entgegenkommen.

Als ehemaliger Mitarbeiter in einer Dienststelle auf Ebene einer höheren Bundesbehörde interpretiere ich Ihre Stellungnahme so, daß das Land dringend von der Entwicklung des Neubaugebietes abrät, in seinen Formulierungen aber jeden Anschein vermiedet, der als Eingriff in die Planungsautonomie der Stadt Plön oder der Gemeinde Rathjensdorf gewertet werden könnte.

Nunmehr hat der Planungsverband Seewiesen entschieden, sich in „Planungsverband Wohnbaugebiet Trammer See Plön Rathjensdorf“ umzubenennen und das B-Plan- sowie
das F-Plan-Verfahren ohne vorherige Abstimmung mit dem Kreis und der Landesplanung voranzutreiben.
Auf diese unterlassene Abstimmung wird seitens der Stadtverwaltung selbstbewußt hingewiesen.

Im weiteren Verfahren soll der von Ihnen angeratene Nachweis des Bedarfes an Wohnbauflächen  über die Innenraumbedarfsanalysen der Stadt Plön und der Gemeinde Rathjensdorf erbracht worden sein. Beide Werke, sowohl das Innenbereichsgutachten der Stadt Plön als auch das entsprechende Gutachten der Gemeinde Rathjensdorf haben einen fragwürdigen Entstehungsgang. Beide wurde solange nachgebessert, bis die Zahlen wenigstens scheinbar passten.
Beide Gutachten sind nicht mit den Fachbehörden abgestimmt. Für Plön kann ich verbindlich sagen, daß auf die Abstimmung bewußt verzichtet wurde.

Der Entwurf der Innenraumpotentialanalyse hat tatsächlich aufgezeigt, daß die Stadt Plön auch ohne aktive Entwicklungsstrategie über ausreichend Potential für die Innenraumentwicklung verfügt.
Nach Aussage des Entwurfes bestünde ein Potential für eine Innenraumentwicklung, der weit über den prognostizierten Bedarf hinausgeht. Die Entwicklung von über 80 Wohneinheiten im Innenbereich während der letzten 2 Jahre sowie die Entwicklung von bis zu 60 Wohneinheiten im Rahmen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 7c (Gänsemarktviertel) sind der empirische Beleg für die Richtigkeit der Aussage des Entwurfes der Innenraumpotentialanalyse für Plön.

Die nach massiver politischer Einflußnahme später vorgelegte Innenraumpotentialanalyse läßt die Möglichkeit einer aktiven Strategie für die Innenraumentwicklung für Plön unbeachtet und empfiehlt statt dessen die Entwicklung von 30 Wohneinheiten im Außenbereich. Bezüglich des Außenbereiches wurde in der Diskussion ausdrücklich und ausschließlich auf den Bereich des Planungsverbandes Seewiesen verwiesen.

Die Innenraumpotentialanalyse Rathjensdorf hat ein Potential von 3 Wohneinheiten aufgezeigt. Dieses Ergebnis halte ich für deutlich zu tief gegriffen. Aufgrund meiner engen Kontakte nach Rathjensdorf vermute ich, daß sich dort tatsächlich beachtliche Innenbereichspotentiale entwickeln lassen.

Ich wäre Ihnen daher dankbar, wenn Sie , trotz gebotener Zurückhaltung gegenüber gemeindlichen Angelegenheiten, mir – und ggf auch unserer Verwaltung und Selbstverwaltung – aufzeigen könnten, welche Verfahrensschritte erforderlich sind, um den Bedarf für eine Bebauung im Außenbereich qualifiziert und nachvollziehbar auf Basis von nachvollzieh- und belegbaren Daten zu ermitteln. Tatsächlich wünschte ich mir, daß seitens des Landes ein offenes Wort an die Verantwortlichen gerichtet würde.

Ich bedaure, daß ich mich in dieser Angelegenheit an Sie wenden muß. Da ich eine schwere und nicht umkehrbare städtebauliche Fehlentwicklung vorhersehe, betrachte ich es aber als meine Pflicht als Ratsherr der Stadt Plön, Sie um Ihren fachlichen Rat zu bitten.

Mit freundlichen Grüßen,
Ingo Buth

Geheimakte Seewiesen

Mir ist zu Ohren gekommen, daß im Rathjensdorfer Innenbereich mehr als 10 Wohneinheiten entwickelt werden, obwohl die Potentialanalyse von gerade einmal 3 möglichen Bauplätzen ausgeht.
Wenn das Gerücht stimmt, wäre der „Planungsanlaß“ für das Neubaugebiet Seewiesen entfallen.
Da ich nicht gerne mit Gerüchten, sondern lieber mit Fakten arbeite, habe ich beim  Amt Großer Plöner See – die Verwaltung, die für Rathjensdorf zuständig ist –  um Akteneinsicht gebeten.

Hier stellte ich die kokrete Frage, ob in Rathjensdorf über die in der Potentialanalyse aufgezeigten drei Bauplätze hinaus weiterer Wohnraum entwickelt wird. Das ist eine Frage, die sich recht einfach mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten ließe.
Wenn der Mitarbeiter sich gezwungen sieht, wie folgt zu antworten:
„Es gibt keinen bauleitplanerischen Verfahrensstand, daß über die in der Innenraumpotentialanalyse nachgewiesenen drei Bauplätze hinaus – abweichend von den Planungsverband betriebenen – keine weiteren Bauplätze in der Entwicklung sind.“,
dann kann ich da nur so verstehen, daß von der Rathjensdorfer Politik erheblicher Druck auf die Verwaltung ausgeübt wird, klare Aussagen zu unterlassen und Tatsachen zu verschleiern.
Diese Einschätzung wird durch die amtsseitige „Interpretation“ des Informationszugangsgesetztes verfestigt, wonach nur die Informationen zugänglich gemacht werden dürften, die öffentlich zugänglich sind, also etwa Beschlüsse der Gemeindevertretung. Im Ernst, dafür brauchen wir kein Informationszugangsgesetz. Damit wird der Wille des Gesetzgebers durch die Amtsverwaltung in ihr Gegenteil verkehrt und ad absurdum geführt.

Wenn es nicht so traurig wäre, wäre das ein Fall für EXTRA 3.

Planungsverband Seewiesen plant, den Schloßblick zu verbauen

160525_Blick_B76_verschwenkt_300Dies ist der Blick auf das Schloß, wenn die B 76 nach Norden verschwenkt wird, so wie der Landesbetrieb für Straßenbau es plant.

Oder sagen wir, er könnte es sein, wenn der Planungsverband Seewiesen ihn nicht mit der “Ellipse” und Lärmschutzwänden verbauen würde, so wie er es derzeit plant.

 

 

Akteneinsicht zu Seewiesen gefordert.

Ich habe in der Vergangenheit mehrfach berichtet, daß ich der Aussage, in Rathjensdorf bestände nur ein Innenentwicklungspotential für 3 Wohneinheiten, nicht traue. Mittlerweile verdichten sich Gerüchte, daß im Innenbereich weit mehr Wohneinheiten entwickelt werden, als bislang behauptet wird. Um mir hier Klarheit zu verschaffen, habe ich die Landesplanung angeschrieben und beim Amt Großer Plöner See um Akteneinsicht gebeten. Nachfolgend meine Anfrage, die ich per EMail an den geschäftsleitenden Beamten des Amtes geschickt habe. Natürlich wurde auch der Vorsitzende des Planungsverbandes nachrichtlich beteiligt.

Betr.: Bedarfsberechnung und Potential für die Schaffung von Wohneinheiten in Rathjensdorf
Hier:
1. Nachrichtliche Beteiligung am Schriftverkehr mit der Landesplanung
2. Bitte um Akteneinsicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Ratsherr der Stadt Plön und Mitglied im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt befasse ich mich mit der Planung zum Neubaugebiet Seewiesen, das von der Stadt Plön und der Gemeinde Rathjensdorf in einem gemeinsamen Planungsverband vorangetrieben wird. Die Stadt Plön beabsichtigt in diesem Zusammenhang, den bestehenden Flächennutzungsplan zu ändern. Für eine sorgfältige Beratung im Ausschuß ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, die den Sachstand in der Gemeinde Rathjensdorf zwingend mit einschließt.

Im Zusammenhang mit den Planungen für das Neubaugebiet Seewiesen ist der qualifizierte Nachweis des tatsächlichen Bedarfes an neuen Wohnbauflächen einer der entscheidenden Punkte. Diesbezüglich habe ich mich am 21. April 2016 per EMail an die Landesplanung gewandt. Bei der Durchsicht meiner Unterlagen mußte ich leider feststellen, daß ich es versäumt habe, Sie nachrichtlich an dem Schreiben zu beteiligen. Daher leite ich es heute als Bestandteil dieser Mail an Sie weiter.

Darüber hinaus bitte ich um Akteneinsicht in alle Akten und Vorgänge, die das Thema Innenraumpotential und Ortsentwicklung für Rathjensdorf betreffen, beginnend mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Innenraumpotentialanalyse für die Gemeinde.
Bitte erlauben Sie mir den Hinweis, daß alle Vorgänge und Dokumente, die im Zusammenhang mit dem qualifizierten Bedarfsnachweis, mit alternativen Flächenangeboten und Nachverdichtungspotentialen für Rathjensdorf und Plön stehen, für die Bauleitplanung Seewiesen in höchstem Maße abwägungsrelevant  sind. Ihre Nicht-Bekanntgabe hätte einen Abwägungsausfall zur Folge, der das Zustandekommen einer rechtwirksamen städtebaulichen Planung von vorneherein ausschließt. Ich bitte daher darum, umfassende Einsicht zu erhalten und bedanke mich sehr für Ihre Hilfe.

Für eine Terminabsprache erreichen Sie mich unter … oder gerne auch per EMail.

Mit freundlichen Grüßen,

Ingo Buth

AG Fahrrad

Heute habe ich an der Arbeitssitzung der AG Fahrrad teilgenommen. Plön ist ja nicht gerade als El-Dorado für Fahrradfahrer bekannt. Die AG Fahrrad, die aus dem Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) heraus gegründet wurde und durch externe Mitglieder ergänzt wird, erarbeitet eine Schwachstellenanalyse und Lösungsmöglichkeiten. Nach meiner Einschätzung könnten die Ergebnisse vielleicht schon in der übernächsten Sitzung des SteU vorgestellt werden.

Werden wir uns noch umgucken?

Ich habe mich in der Vergangenheit kritisch dazu geäußert, daß ALDI bei uns in Plön an der Lütjenburger Straße einen Markt mit 1200 qm Verkaufsfläche errichten durfte, obwohl das Einzelhandelskonzept an dieser Stelle lediglich Verkaufsflächen von maximal 800 qm zugelassen hätte. Auch über die für mich zweifelhafte Entstehung der Verträglichkeitsuntersuchung, mit der der Bau legitimiert wurde, habe ich schon berichtet. Das auf Anraten der Verwaltung der Verfahrensweg über einen städtebaulichen Vertrag statt – wie vom Verfahren her eigentlich vorgesehen – über einen Bebauungsplan gewählt wurde, ist eigentlich ein Skandal, der möglichen Mauscheleien Tür und Tor öffnet, denn so konnte eine Mitprüfung durch Fachleute und andere Träger öffentlicher Belange umgangen werden. Fachlicher Rat – eine Parallele zu dem geplanten Neubaugebiet  Seewiesen ist unübersehbar – war eben nicht gefragt.

Nun habe ich mich kürzlich mit jemandem aus Preetz unterhalten. Die Person berichtete, dass ALDI in Preetz seinen Markt am Hufenweg vergrößert und ausgebaut hat und der Markt an der Wakendorfer Straße geschlossen wurde. Dennoch würde der Markt an der Wakendorfer Straße weiter von ALDI gemietet, um sich Konkurrenz vom Leibe zu halten. Damit haben die Wohngebiete an der Wakendorfer Straße ihren Nahversorger verloren.

Da frage ich mich schon, ob wir uns in Plön nicht auch noch umgucken werden. Nur die Frage nach den Verantwortlichen wird dann vermutlich nicht gestellt.

Eine Zukunft in Grau?

Eine Zukunft in Grau?

Chance für Städtebauförderung gewahrt

Ich habe im Februar im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt den Antrag gestellt, ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) in Auftrag zu geben. Dabei wurde ich von FWG, FDP und Bündnis90/Die Grünen unterstützt, insbesondere im Hinblick auf die Bereitstellung der erforderlichen Mittel.
Dieses Konzept ist wichtig, um in den Genuß von Zuschüssen aus der Städtebauförderung zu kommen. Ich halte das für wichtig, da wir in den Bereichen “Bahnhofsviertel”, Fegetasche und Spitzenort echten Entwicklungsbedarf bzw. Entwicklungspotential haben.
Die Vorlage der Verwaltung, die uns im letzten Ausschuß vorgelegt wurde, erläuterte noch einmal die Zusamenhänge zwischen ISEK und dem Städtebauförderungsprügramm “Kleine Städte und Gemeinden”.
Dabei habe ich auch angesprochen, daß ich die Darstellung des Aufwandes für übertrieben halte. Um hier Klarheit zu schaffen bat ich darum, zur nächsten Sitzung des SteU die zuständigen Fachleute aus dem Innenministerium und von einem Erschließungsträger, z.B. der BIG Städtebau, einzuladen, damit wir uns aus erster Hand erkundigen können. Der Ausschuß hat beschlossen, diesem Vorschlag zu folgen das Interesse der Stadt Plön an der Aufnahme in das Städtebaufürderungsprogramm an das Innenministerium zu melden. Eine Entscheidung ist damit noch nicht getroffen, aber immerhin hält die Stadt sich diese Option offen.

Die Kieler Nachrichten hatten gestern über diese Entscheidung berichtet. Im selben Bericht ging es auch um die Seewiesen, aber dazu werde ich mich in einem späteren Beitrag äußern.

Seewiesen. Peinliches Rumgeeier geht weiter.

Heute wurden die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) über den aktuellen Planungsstand zum Thema Seewiesen informiert. Die Unterrichtung soll als Grundlage für die Entscheidung über das weitere Vorgehen dienen. Vor allem geht es darum, ob der Ausschuss einer Änderung des Flächennutzungsplanes zustimmt und wenn ja, wie die Änderung aussehen mag.

Meine Position dazu ist ganz klar. Der Ausschuss hat der Ratsversammlung mehrheitlich empfohlen, die Planung Seewiesen zu beenden. Da es keine wesentlichen Veränderungen in der Planung gibt, gibt es auch keinen Grund, plötzlich für die Änderung des Flächennutzungsplanes zu stimmen und den Weg für das Projekt ein Stück weiter zu ebnen.
Alles andere wäre Rumgeeier und peinliches taktisches Lavieren. Klare Standpunkte vertritt man mit einem klaren Abstimmungsverhalten.

Der Planer, Herr Blank, stellte fünf Varianten vor, von denen zwei Scheinvarianten sind, weil die vorgeschlagenen Lösungen undurchführbar bzw. mit großer Wahrscheinlichkeit undurchführbar sind. Ein alter Trick im Planungshandwerk, um zu dokumentieren, an was man alles gedacht hat und um bei den Entscheidungsträgern die Illusion einer echten Auswahl zu erzeugen. Bei den Varianten 03, 04 und 05 habe ich den Eindruck, dass man die 03 und 04 bewusst so gewählt hat, dass im Planungsverband keine Akzeptanz finden, sodass die Wunschvariante 05 übrig blieb und auch ausgewählt wurde. Es ist nicht schwer, Ehrenamtler zu übertölpeln.

Für mich ist die Ergänzungsfläche keine Ellipse, sondern linsenförmig und sie liegt auch nicht im Westen, sondern im Süden.

Für mich ist die Ergänzungsfläche keine Ellipse, sondern linsenförmig und sie liegt auch nicht im Westen, sondern im Süden.

Somit ist der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt nunmehr vor die Variante 05 gestellt. Hier wurden alle Natur- und Landschaftsschutzgebiete aus dem Bereich der geplanten Bebauung herausgenommen. Dafür wird im „Westen“ eine Bebauungsellipse vorgesehen, um für die wegfallenden Baugrundstücke einen Ersatz zu schaffen. (Tatsächlich liegt die Ellipse im Süden und hat die geometrische Form einer Linse. Welche fachliche Qualifikation des Planers lässt das erwarten?)

Diese mögliche Baufläche liegt innerhalb der 45 dB(A) Isofone zur B 76 nach deren Verschwenkung. Das bedeutet, dass die mögliche Baufläche in der Lärmzone liegt, die passive Schallschutzmaßnahmen für die Wohngebäude erfordert. Damit liegen die Planungen weit ab von der ursprünglichen Absicht, ein hochwertiges Baugebiet zu schaffen. Eine Absicht, die in der Präambel des Planungsverbandes so festgehalten wurde. Ich bin der Auffassung, dass Grundstücke, die derart lärmbelastet sind, einen Mangel aufweisen und der Verkauf solcher Grundstücke als Bauland den Grundsätzen eines ehrbaren Kaufmannes widersprechen . Das habe ich im Ausschuss so auch zum Ausdruck gebracht und erwarte, dass es so auch ins Protokoll aufgenommen wird.
Einige Mitglieder des Ausschusses, vor allem die gesamten CDU-Mitglieder, scheint das nicht weiter zu interessieren. „Die Leute wissen doch, wo sie hinziehen“

Das passt aber zu der Aussage des Planers, dass die Möglichkeit besteht, in diesem Bereich einen 2 Meter hohen Lärmschutzwall zu errichten. Damit erregte er massiven Widerspruch. Nach der Verschwenkung der B 76 wird man von der Straße einen guten Blick auf das Schloss haben. Diese Sichtbeziehung durch eine Bebauung und durch einen Lärmschutzwall zu zerstören, ist schon ein sehr nachlässiger Umgang mit der Schönheit und den landschaftlichen Reizen unserer Heimat.

Ich halte die Verschwenkung der B 76 ohnehin für fragwürdig. Die jetzigen Planungen für die Verschwenkung berücksichtigen die Realisierung des Neubaugebietes Seewiesen. Tatsächlich hatte ein Vertreter des Landesamtes für Straßenbau vor einigen Jahren geäußert, dass es sinnvoller und kostengünstiger wäre, die B 76 noch weiter nach Nordosten zu verschwenken, damit sie über weitere Strecken auf tragfähigem Grund gebaut werden kann. Die Rücksichtnahme auf die Planung des Neubaugebietes Seewiesen kostet den Steuerzahler Geld, nur um die Gewinnerzielungsabsichten eines privaten Unternehmers zu ermöglichen, die sich mit Grundstücksspekulationen realisieren lassen.
Ich halte das für eine illegale Subventionierung und einen Fall für den Landes- oder Bundesrechnungshof. Auch das habe ich klar zum Ausdruck gebracht und erwarte, dass es ins Protokoll aufgenommen wird.

Darüber hinaus wurde erwähnt, dass die bestehende Straße nach Tramm für das Neubaugebiet ertüchtigt werden muss. Dazu fragte ich nach, wer die Kosten dafür übernehmen würde. Eine klare Antwort darauf gab es nicht. Die Spannbreite reichte von: „die Stadt“ bis hin zu: „der Investor“.
Was in dem Fall daraus wird, ist klar. Eine Schlichtlösung. Dem Investor wurde ja durch den Planungsverband zugebilligt, dass er die Erschließung nicht nach der RAST 06 (Richtlinie zur Anlage von Straßen) auszuführen braucht.

Zu guter Letzt hat der Ausschussvorsitzende vorgeschlagen, für die nächste Sitzung einen Änderungsvorschlag zum Flächennutzungsplan vorzuschlagen, der die Variante 04 im Maßstab 1 zu 1 umsetzt, weil der Planungsverband diese Variante beschlossen hat. Ich hatte noch vorgeschlagen, wenigstens die Variante 03 ohne Bebauungslinse vorzugeben, fand damit aber keine Zustimmung.
Das Abnicken durch die stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses ist im Grunde genommen die Preisgabe jedes eigenen Gestaltungswillens. Wie traurig.
Es bleibt nur zu hoffen, dass die Mitglieder des SteU bei der Abstimmung zur geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes zu ihr Meinung stehen und eine klare Position beziehen. Das täte besonders den Mitgliedern der SPD gut.

Last but noch least: der Bürgermeister aus Rathjensdorf war auch anwesend, verließ die Sitzung aber während der Diskussion über diesen Tagesordnungspunkt. Als Seewiesengegner kann ich gut damit leben, aber für die Seewiesenverfechter ist sein Verhalten ein ganz klarer Fall von Geringschätzung.

Öffentliche Meinung gegen Neubaugebiet Seewiesen und für städtisches Grün

Nach der Rückkehr von meiner Sizilienreise habe ich jetzt die Kieler Nachrichten der letzten Tage zumindest überflogen. In der Ausgabe vom 30. März sind zwei Leserbriefe abgedruckt, die ich für bemerkenswert halte.
Beide befassen sich mit den Buchen im Gänsemarktviertel, der zweite geht auch auf das Baugebiet Seewiesen ein, das nach der Umbenennung jetzt irgendwie „Wohnungsneubaugebiet Tramm Plön Rathjensdorf“ oder so ähnlich heißen soll. (Nach meiner Ansicht ein peinlicher Etikettenschwindel).

Zunächst einmal muß ich Herrn Koop in vollem Umfang recht geben. Er wiederspricht der Teamleiterin Bauen (TL 30, Frau Kricheldorff) und stellt klar, daß große Bäume sehr wohl in die Stadt gehören.

Den Verlust der drei Buchen bedaure ich auch. So sehr ich sonst die Ergebnisse von Gutachten und deren Zustandekommen (Einzelhandelskonzept, Verträglichkeitegutachten für den ALDI-Markt und Innenraumpotentialanalyse) in Frage stelle, in diesem Fall habe ich  keine Anhaltspunkte, daß das Ergebnis beider Baumgutachten „ergebnisorientiert“ beeinflußt wurde, auch wenn es nach außen hin den Anschein haben könnte.
Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt hat es sich nicht einfach gemacht. Er ließ das Gutachten des Büros, das vom Investor beauftragt wurde, durch ein vom Ausschuß in Auftrag gegebenes zweites Gutachten überprüfen. Auch das zweite Gutachten kam im Ergebnis zu der Empfehlung, die Bäume zu fällen. Darüber hinaus hat der Umweltschutbeauftragte die Erstellung des zweiten Gutachtens begleitet. Er war beim ersten Gutachten nicht beteiligt und darüber sehr verärgert. Ich gehe davon aus, daß er den Vorgang daher besonders kritisch unter die Lupe genommen hat.

Darüber hinaus äußerte sich Frau Wandhoff im zweiten Leserbrief ablehnend zum Thema Neubaugebiet Seewiesen. Dieser Kritik kann ich mich uneingeschränkt anschließen. Wann merken FWG und CDU endlich, daß die Bebauung der Trammer Seewiesen von der Mehrzahl der Plöner den Einwohnerinnen und Einwohner nicht mitgetragen wird?

Seewiesen. Bloß nicht aus Fehlern lernen.

In der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) kündigte die Teamleiterin Bauen (TL 30) an, in der nächsten Sitzung über die Sitzung des Planungsverbandes Seewiesen zu berichten. Gleichzeitig äußerte sie, daß der B-Plan diesmal ohne vorherige Abstimmung mit dem Kreis und dem Land auf den Weg gebracht werden soll.
Ein Kardinalfehler, der schon beim ersten Versuch vor ein paar Jahren  krachend in die Hose ging.

Die CDU Fraktion hatte einen Antrag zu Aufselltung bzw. Änderung des Flächennutzungsplanes gestellt, wobei die Frage des Antragstellers, ob wir das jetzt wirklich beschließen müssen, auf Verfahrensunsicherheiten hindeutet.
Der Antrag selber war ein Schnellschuß, der dem Anschein nach dazu diente, Aktivität vorzutäuschen. Dabei hätte der CDU als Antragstellerin durchaus bekannt sein müssen, wie der Zeitplan für die aufeinander folgenden Planungsschritte aussieht. Schließlich waren Vertreterinnen der CDU in der letzten Sitzung des Planungsverbandes dabei.

Viel interessanter ist aber die Frage, wie es nun weiter geht. Der SteU als zuständiger Fachausschuß hatte sich in der Vergangenheit bereits dafür ausgesprochen, die Planungen Seewiesen (nach Umetikettierung jetzt Planungsverband Wohngebiet Tramm Plön / Rathjensdorf oder so ähnlich, vulgo Seewiesen) zu beenden und einen entsprechenden Beschlussvorschlag in die Ratsversammlung eingebracht. Der wurde bei Stimmengleichheit (11 zu 11 Stimmen) aufgrund bestehender  Verfahrensregelungen abgelehnt.
Wenn die Mitglieder im SteU zu ihrer bisherigen Meinung stehen und ihr Fähnchen nicht in den Wend drehen, werden sie keinen Beschluß für die Aufstellung bzw. Änderung des Flächennutzungsplanes fassen.
Und dann?

Statt den Quatsch jetzt zu beenden, wird weiter Zeit und Geld für ein Projekt herausgeworfen, dessen Bedarf bis heute nicht nachgewiesen wurde und das deshalb auch zum Scheitern verurteilt ist.

Stadtentwicklung, Haushalt und Strandweg

Die beiden wesentlichen Themen auf der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt waren der Haushaltsentwurf des Ausschusses und mein Antrag zur Beauftragung eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes. Darüber hinaus besteht jetzt Klarheit über die Eigentumsverhältnisse des Strandweges.

Ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) ist wichtig, weil es die Voraussetzung für die Aufnahme in die Städtebauförderung ist. Darüberhinaus wäre es mehr als sinnvoll, die unterschiedlichen, bereits vorliegenden Teilplanungen miteinander abzugleichen und zu synchronisieren. Dabei begründe ich in meinem Antrag zwei Zielsetzungen:
– die Stärkung der Stadt als regionales Dienstleistungs- und Versorgungszentrum
– die Aufwertung der Stadt als Wohn-, Gewerbe- und Tourismusstandort.
Im Einzelnen geht es um die konkrete Entwicklung der Bereiche Fegetasche, Spitzenort nach Wegzug der Kreisfeuerwehrzentrale und des Bahnhofbereiches sowie um die Entwicklung von Handel und Gewerbe im zentralen Innenstadt und Versorgungsbereich.
Es war ein günstiger Zeitpunkt, diesen Antrag zu stellen, denn mir war seit Anfang Januar bekannt, daß es Mittel aus der Städtebauförderung auch für kleine Städte und Gemeinden geben wird.
Dankenswerterweise haben Bündnis 90/Die Grünen, die FWG und die FDP meinen Antrag im Hauptausschuß flankiert, indem sie dort – vorbehaltlich eines Beschlusses des SteU – die Einstellung der erforderlichen Mittel in den Haushalt beantragt haben,.
Das Erfordernis eines ISEK wurde weder von der Verwaltung noch von den meisten Kolleginnen und Kollegen in Frage gestellt.
Die TL 30 führte aus, daß das Innenministerium mittlerweile ein neues Programm für kleine Städte und Gemeinden aufgelegt hat. Als erster Schritt in dem Verfahren ist das Interesse der Stadt anzuzeigen. Diese Interessenbekundung bindet erst einmal keine Mittel und muß bis Anfang Mai erfolgt sein.
Herr Dr. Höpfner von der SPD führte aus, daß die Erstellung eines ISEK nur sinnvoll ist, wenn die Stadt in die Städtebauförderung einsteigen möchte und betonte, daß für diese Entscheidung ein Beschluß der Ratsversammlung erforderlich ist.
Für die Sitzung am 27. April 2016 wird die Verwaltung jetzt einen Beschlußvorschlag erstellen, der in der nächsten Ratsversammlung dann zur Entscheidung vorgelegt werden soll. Unabhängig davon soll dem Land das Interesse der Stadt angezeigt werden. Das hätte den Vorteil, daß bei einer positiven Entscheidung der Ratsversammlung die Termine eingehalten sind und losgelegt werden kann.

Die Haushaltsdebatte war recht emotionell, weil mit dem Haushalt natürlich Mittel bereitgestellt werden. Und Mittel sind erforderlich, um politisch gestalten zu können. Da die Parteien hier z.T. unterschiedliche Schwerpunkte setzen, kämpft man für seine Positionen. Hier kann man natürlich durch die Aufnahme oder die Streichung von Mitteln seine politische Duftnote setzen. Daher sind die Diskussionen schon bedeutsam und mehr als Schaukämpfe. Aber man darf sich nicht verzetteln. Eine Diskussion über die Prioritätensetzung in der Bearbeitung einzelner Projekte kann nicht Gegenstand der Haushaltsabstimmung sein. Die Priorisierung sollte als Tagesordnungspunkt in der Ausschußarbeit behandelt werden. Sosehr ich die Anliegen der CDU in einzelnen Punkten verstehen kann und unterstütze, hier hatte sie sich ein wenig verrannt.

Einer der Berichte war besonders interessant. Ein Vermessungsbüro hat den Verlauf der genauen Grenze im Bereich des Strandweges festgestellt. Die Hoffnung, daß er aufgrund der Aufschüttungen, die während seines Baus in den Jahren 1929-30 erfolgten, dem Land gehören würde, hat sich leider nur zum Teil bestätigt. Die Grenze zwischem dem Eigentum der Bahn und dem Eigentum des Landes bzw. der Stadt verläuft z.T. mitten auf dem Strandweg. Der Bahn gehören 3270 qm des Strandweges, dem Land bzw. der Stadt 1320 qm. Das sind immerhin fast 30 %, aber leider auch nicht mehr. Jetzt werden wir die Verhandlungen zwischen Bahn und Stadt abwarten müssen, aber irgendwie hab ich das Gefühl, am besten wäre es, wenn alles so bleibt sie es ist.

Sondersitzung des SteU zum Gänsemarktviertel

Am Mittwoch tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU). Thema war die erneute  Auslegung des Bebauungsplanes 7c, 1. Änderung (Gänsemarktviertel). Hier kann ich einen echten Erfolg verbuchen. Für die Fassade des Gebäudes Lübecker Straße 7c sollen jetzt ausschließlich rote Ziegel vorgeschrieben werden. Ansonsten habe ich mich in den vergangenen Tagen recht vehement dafür eingesetzt, daß die im vergangenen Jahr als Kompromiß erarbeitet Lösung „Altstadtzeile“ weiterhin umgesetzt wird. Das hätte ich mir sparen können, wenn der verschickte B-Plan besser lesbar gewesen wäre und man die Beibehaltung der bisherigen Grundzüge der Planung bei der Vorstellung des überarbeiteten Planes vor zwei Wochen deutlich zum Ausdruck gebracht hätte.
In der Sitzung auch klar, daß die drei Buchen leider nicht zu halten sind. Der zweite hinzugezogene Baumgutachter hatte festgestellt, daß einer der drei großen Bäume gefällt werden muß und die anderen Beiden unter den Bauarbeiten erheblich leiden werden. Daher empfiehlt er, alle drei Buchen zu fällen und Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Nach längerer Diskussion kam der Ausschuß zu der Entscheidung, die Ersatzpflanzungen an anderer Stelle durchzuführen. Auch der Umweltschutzbeauftragte stimmte dieser Lösung zu.
Die CDU-Vertreter hatten im Vorfeld eine Liste mit Vorschlägen erarbeitet, die sie im B-Plan berücksichtigt wissen wollten. Teile der Vorschläge waren sinngemäß bereits im vorgelegten Plan enthalten, andere wurden aufgenommen. So sollen jetzt auch nicht glänzende enobierte Dachziegel (Ziegel mit einer farbigen Tonbeschichtung) zulässig sein.
Der Hinweis des Ausschußvorsitzenden, nicht erneut Themen aufzugreifen, über die schon abgestimmt wurde, ist zwar vom Vorgehen her nachvollziehbar, der Hinweis aus Kreisen der CDU, daß ein B-Planverfahren ergebnisoffen ist, trifft aber zu.
Herr Dr Erdtmann (FWG) schloß sich der Stellungnahme des Kreises an und betonte, daß der Neubau an Stelle des alten Gerberhofes zu groß ist und das Herreinragen des Baukörpers in den jetzigen Freiraum entlang der Schwentine das Stadtbild negativ verändern wird. Er enthielt sich er Stimme, alle anderen Mitglieder des Ausschusses stimmten der erneuten Auslegung des Bebauungsplanes zu. Das Abstimmungsergebnis ist damit einstimmig.

Da die Lösung „Altstadtzeile“ beibehalten wird und meine wiederholt geäußerte Forderung „Roter Klinker, Lochfassade, stehende Fensterformate“ für die Strassenfassade des Hauses Lübecker Straße 9 in den B-Plan aufgenommen werden soll, begrüße ich den Verlauf und das Ergebnis der Sitzung, auch wenn ich die Vorbehalte von Dr. Erdtmann absolut nachvollziehen kann.
Hier kommt ein Projekt voran, das für die Stadtentwicklung wirklich richtungsweisen und wichtig ist.

Die Berichterstattung der KN zum Thema empfinde ich als lückenhaft. Darüber hinaus erweckt unsere Lokalzeitung leider den Anschein, daß sie ihre Leser*innen für zu blöd hält, den Unterschied zwischen einer Bauamtsleiterin und einer Teamleiterin Bauen zu verstehen. Stattdessen verwendet sie lieber den griffigeren, aber fachlich falschen Ausdruck. Ich hab mir aber vorgenommen, mich in Zukunft nur noch sehr sporadisch dazu zu äußern.

Offener Brief zum Gänsemarktviertel

Ich mache mir nach wie vor große Sorgen, daß die Stadt bei der Gestaltung des Gänsemarktviertels ihr Mitspracherecht faktisch aus der Hand gibt. Die öffentliche Diskussion beschränkt sich im Moment darauf, ob die drei Buchen nicht doch erhalten werden können. Die aus meiner Sicht viel wichtigeren Fragen, nämlich: “Wie soll das Viertel aussehen?” und “Wie soll der Bau aussehen, der anstelle des historischen Gerberhofes entsteht?”, werden überhaupt nicht behandelt.
Daher habe ich einen offenen Brief an meine Kolleginnen und Kollegen im Rat sowie zusätzlich an das bürgerliche Mitglied im Ausschuß geschrieben.

Hier noch einmal der Link auf meinen Beitrag mit dem Modell, wie das Viertel bis vor 10 Tagen hätte aussehen sollen und nachfolgend der Text meines Briefes, auch wenn sich im zweiten Absatz ein Copy-Paste-Fehler eingeschlichen hat:

“in der Sitzung des SteU am vergangenen Mittwoch (17. Februar 2015) stand als Tagesordnungspunkt 7 der Bebauungsplan 7c (Gerberhof und den Bereich zwischen Gerbertwiete, Lübecker Straße, Rodomstorstraße, Gänsemarkt und
Am Schwanenweg 2) auf der Tagesordnung.

Ausgehend von einem Ortstermin am Dienstag der Vorwoche (09. Februar), bei dem die drei ortsbildprägenden Buchen begutachtet wurden. Ziel war, eine Lösung für die Erschließung des Baugebietes sicherzustellen. Dabei wurde festgestellt, dass die Bäume von einem Pilz befallen und nicht mehr standsicher sind. In Folge wird die Fällung empfohlen.

Bereits drei Tag später, am Freitag, dem 12. Februar, wurde ein völlig überarbeiteter Entwurf des Bebaungsplanes in die Post gegeben. Den meisten Mitgliedern des Ausschusses ging die Post erst am Tag der Ausschußsitzung zu.

In dieser offenbar in Rekordtempo entstandenen Überarbeitung des Entwurfes des Bebauungsplanes sind viele der mühsam erarbeiteten Kompromisse bezüglich der Gestaltung des Neubaugebietes und des Ersatzbaus für den historischen Gerberhof (Gebäude Lübecker Straße 9) nicht mehr berücksichtigt.

Die zu Beginn des Planungsvorganges angebotenen Lösungen einer „Blockbebauung“ oder einer „Stadtvillenbebauung“ wurden letztendlich zugunsten einer „Altstadtvariante“ verworfen.
Die „Altstadtvariante“ wurde gemeinsam von der Verwaltung und dem Investor entwickelt und sollte sich an der Bebauung orientieren, die im Bereich Rodomstorstraße und Gänsemarkt vorhandenen sind. Diese Lösung fand die ausdrückliche Zustimmung des Ausschusses.
Von dieser Lösung ist im neu vorgelegten Entwurf nichts mehr zu finden, obwohl sie trotz der Fällung der Buchen hätte beibehalten und sogar fortgeführt werden können.

Auch bezüglich der Gestaltung der Fassade des Gebäudes Lübecker Straße 9 (Alter Gerberhof) gab es im Ausschuß nach kontroverser Diskussion eine Mehrheit für eine Gestaltung, die sich am bisherigen  Gebäude orientiert und sich in den vorhandenen historischen Straßenzug einfügt.
Statt dessen steht im neu vorgelegten Entwurf folgende Formulierung: „Der neue Baukörper nimmt die Gebäudestellung des historischen Baukörpers nahezu vollständig auf und entwickelt diese in architektonisch moderner Formensprache weiter“. Das entspricht einer völligen Verkehrung der bisher vorgesehenen Gestaltungsvorgaben in ihr genaues Gegenteil.

Obwohl ich den Eindruck hatte, daß sie Selbstverwaltung hier überrumpelt werden sollte, will ich das Vorgehen unter Berücksichtigung der Zeitlinie und der offenbar vorhandenen elektronischen und postalischen Verteilungsprobleme nicht weiter interpretieren.

Mir kommt es darauf an, dass der Gestaltungswillen der Stadt durchgesetzt wird. Wir sollten uns nicht darauf einlassen, von den gestalterischen Vorgaben, die im Fachausschuß bereits mehrheitsfähig waren, abzuweichen, nur weil hier ein künstlicher Zeit- und Entscheidungsdruck aufgebaut wird, der aus fachlicher Sicht durch nichts zu rechtfertigen ist.

Ich würde mich freuen, wenn Sie sich noch vor der Sondersitzung des SteU am 02. März 2016 in ihren Fraktionen mit dem Thema befassen, damit wir zu einer Lösung kommen, die den bisher erreichten Konsenz berücksichtigt und dem Erscheinungsbild unserer Stadt gerecht wird.”