Drei Ausschüsse in vier Tagen

Montag Hautausschuß, Mittwoch Stadtentwicklung und Umwelt, heute Gesellschaftliche Angelegenheiten. Morgen nachmittag geht es mit dem Workshop Stadtentwicklung weiter.
Danach habe ich dann für diese Woche genug Kommunalpolitik gehabt.

Zitat des Tages: „Wer einverstanden ist oder eine Frage hat, bitte die Hand heben.“

Zu folgenden Themen wurde berichtet:
– Heute gab es einen Großalarm an der Gemeinschaftsschule, der durch ein Reizgas ausgelöst wurde. Es waren mindestens 10 Krankenwagen im Einsatz. Die Verursacher/Verursacherinnen sind bekannt.
– Das Gebäude für die Unterbringung von Flüchtlinge in der Rautenbergstraße wurde am 13. Januar an den Kreis übergeben. Der Betrieb wird vermutlich nicht vor Ende März augenommen.
– Der Neubürgerempfang findet am 31. Januar um 1100 im Alten EWerk statt.
– Die Sportlerehrung wird am 2. März um 1800 Uhr im Alten EWerk durchgeführt.
– Das Gespräch mit Menschen mit Handicap ist ür den 24. März um 1500 im alten EWerk vorgesehen.
– Die Schwimmhalle soll in diesem Jahr für Instandsetzungs- und Reinigungsarbeiten zwei Wochen geschlossen werden. Aufgrund der zahlreichen Einwendungen wird die Schließung in diesem Jahr nicht mehr in den Hebstferien erfolgen sondern wieder in die Sommerferien zurückverlegt. In Abstimmung mit der Schwimmhalle in Preetz (Schließung letzte Schul- und erste Ferienwoche) wird das PlönBad in der zweiten und dritten Ferienwoche schließen. Das Eutiner Bad stellt den Betrieb im gesamten Ferienzeitraum ein.
– Der TSV Plön und der Sportverein Plön bewegt werden in Kürze zu einem Gespräch unter Beteiligung des Herrn Bürgermeister zusammenkommen, um die Frage der Vergabe von Sporthallenzeiten zu klären.

Im Rahmen der Besprechung des Haushaltsplanes wurde die Frage aufgeworfen, ob die Patnerschaft mit der tunesischen Stadt Ksour Essaf weiter aufrecht erhalten werden soll. Diese Frage wird voraussichtlich während der nächsten Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten beraten.

Die Frage Spielplatz Apelwarder wurde auch kurz angerissen. Ich habe angemerkt, daß ich das Einsparpotential nicht erkenne, weil erstens das leergeräumte Grundstück weiter geplegt werden muß und zweitens auch die Spielgeräte weiter gepflegt werden müssen, wenn sie an anderer Stelle wieder aufgebaut werden. Ich bin gespannt, ob meine Anmerkung im Protokoll aufgenommen wird.

In meinem nächsten Beitrag werde ich dann weiter vom gestrigen SteU berichten.

Erster SteU 2015

Heute tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt zum ersten mal in diesem Jahr.

Der erste Themenbereich waren wie immer die Berichte der Verwaltung.
Die Teamleiterin 30 wies auf eine Veranstaltung des Kreises zum Thema Fracking am 29. Januar in Schönberg hin.
Weiterhin teilte sie mit, daß noch kein abgestimmtes Ergebnis zum Thema Werbeaufsteller vorliegt. Hierbei ging es um die Frage, ob und wie man den Betrieben, die nicht direkt an der Fußgängerzone liegen, die Möglichkeit geben kann, auf ihr Angebot aufmerksam zu machen.
Die von der FWG angeregte Änderung der Einfahrt zum Kieler Kamp ist noch nicht weiter geprüft worden. Hier soll allerdings noch im Januar einen Ortstermin geben.
Bei der Einmündung der Stadtgrabenstraße auf die B 430 hat es diesen Ortstermin bereits gegeben. Die Vorschläge werden weiter geprüft, was ein gutes Zeichen ist, denn sie wurden nicht von vorn herein verworfen. Es bleibt noch das Ergebnis einer Verkehrssimulation abzuwarten.

Dann ging es um den Haushalt. Mit wenigen Worten: Die Kommunalaufsicht hat dem Haushaltsentwurf an einigen empfindlichen Stellen das Geld verweigert. Genauer gesagt, sie hat den Verpflichtungserklärungen für die Projekte Strandweg und Ulmenstraße/Steinbergweg nicht zugestimmt. Mit Verpflichtungserklärungen wird die Verwaltung befugt, nicht nur für den laufenden, sondern auch für kommende Haushalte Mittel einzuplanen. Das setzt natürlich voraus, daß die Mittel in den kommenden Jahren auch tatsächlich vorhanden sind. Hier scheint die Kommunalaufsicht Zweifel zu haben.

Für den Strandweg bedeutet das folgendes: Es stehen 90,000,– Euro zur Verfügung, die für die Sanierung des Weges von der Fegetasche zur Rosenstraße (Stadtwäldchen) vorgesehen sind. Weitere 160.000,– waren für die Erneuerung des Stückes vom Seeprinz bis zur Aussichtsplattform unterhalb des Schlosses (Stadtbucht) sowie für Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung eingeplant. Dieses Geld wird es voraussichtlich nicht geben. Damit wird in diesem Jahr voraussichtlich auch kein Zuschußantrag für EU-Mittel aus dem Topf der Akiv-Region gestellt werden können. Die TL 30 wies noch darauf hin, daß es Wunsch des Ausschusses gewesen sei, die Maßnahme bis zum Beginn der Landesgartenschau in Eutin abzuschließen und daß die Ausschreibung daher jetzt erfolgen müsse. Das würde bedeuten, daß für den Ausbau keine Zuschüsse beantragt werden können.
Über Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung, etwa eine weitere Aussichtsplattform oder Sitzgruppen, müsse dann später entschieden werden, dann könnten dafür auch Zuschüsse beantragt werden.
In der Diskussion zeigte sich, daß die Ausschußmitglieder die Priorität auf die Instandsetzung des Bereiches Seeprinz-Schloß legen. Bei den Überlegungen, die 90.000,– Euro aus dem Bereich Stadtwäldchen in den Bereich Stadtbucht umzuleiten wurde deutlich, daß das Geld nicht für den gesamten Abschnitt reichen wird, selbst wenn man sich nur auf den Weg beschränkt. Ich habe in der Diskussion die Frage gestellt, ob es nicht möglich wäre, die neue Situation aufzubereiten und in der nächsten Sitzung des SteU dann eine Entscheidung herbeizuühren. Daher habe ich mioch gereut, daß der Ausschuß nach einer weiteren Diskussion und einer Besprechungspause zu dem Ergebnis kam, das dies eine Haushaltsdiskussion sei und die Sachfrage im nächsen Ausschuß beraten werden müßte.

Für den Bereich Ulmenstraße/Steinbergweg sieht es nicht anders aus. Die CDU hatte immer verlangt, daß der gesammte Straßensanierung im Bereich Hipperstraße, Ulmenstraße und Steinbergweg in einem Verfahren abgewickelt wird, weil dies die wirtschatlichste Lösung sei. Von daher hatte es bereits zu Verstimmungen geführt, als die Hipperstraße losgelöst von den beiden anderen Wegen erneuert wurde. Durch die fehlende Zustimmung zur Verpflichtungserächtigung ist auch die Sanierung von Ulmenstraße und Steinbergweg in einem Arbeitsgang unrealistisch. Daher wurden Überlegungen angestellt, zumindest den Steinbergweg zu erneuern und von der später in Angriff zu nehmenden Ulmenstraße zu entkoppeln. Ein solches Vorgehen führte auf Seiten der CDU zu weiterem Mißmut. Auch hier gilt: Haushaltsverhandlungen, Sachfragen werden später beraten und entschieden.

Der Ausschuß kam aber überein, die Haushaltsansätze für die Verpflichtungserklärungen im Haushaltsentwurf stehen zu lassen, weil sie oben genannten Vorhaben für die Stadtentwicklung von desonderer Bedeutung sind.

Es bleibt abzuwarten, wie die Kommunalaufsicht hierauf reagiert.

Nachspiel Spielplatz Appelwarder

In meinem Beitrag über den Spielplatz Appelwarder vom 28. Dezember 2014 habe ich in Frageform den Begriff „AG Dilettanti“ im Zusammenhang mit der Arbeit der AG-Soziales gebraucht. Dabei war es nicht meine Absicht, einzelne Mitglieder der AG persönlich als Dilettanten zu bezeichnen.  Ich habe das auch nicht getan. Sollte der gegenteilige Eindruck entstanden sein, bedaure ich es sehr und bitte das zu entschuldigen.

Es ging mir vielmehr darum, das Vorgehen der AG und des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten kritisch zu hinterfragen, weil ich der Meinung bin, daß hier ein Fall kollektiven Versagens vorliegt.

Eine der Ursachen ist nach meiner Auffassung mit mangelnden Informationsverhalten der AG Soziales zu suchen. Nach meiner persönlichen Überzeugung gehört es zu den Verpflichtungen von Verwaltung, Ausschüssen und Arbeitsgruppen, Ratsfrauen und Ratsherren umfassend zu informieren. Das ist in diesem Fall nicht erfolgt. Mir liegen bis heute keine Informationen vor, wie die AG Soziales zu dem Ergebnis gekommen ist, daß der Spielplatz verzichtbar ist. Es hat meines Wissens keine Bedarfsermittlung und keine umfassende Abwägung stattgefunden, ob der Spielplatz Appelwarder oder vielleicht eher der konkurrierende Spielplatz Trammer Furt aufzugeben ist. Zumindest geht es nicht aus den öffentlich einsehbaren Protokollen oder Vorlagen hervor. Aus denen geht lediglich hervor, daß man nicht in der Lage ist, das Einsparpotential zu beziffern.
Was soll man nun davon halten?

Zumindest wundert es mich nicht, daß in der Nachbarschaft die Frage umherläuft, ob es für das Grundstück nicht längst einen Käufer geben würde. Auch das Folge eines nach meiner Meinung verfehlten Informationsverhaltens.

In dem Zusammenhang müchte ich auf die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt hinweisen, die das Thema Bebauung Appelwarder am kommenden Mittwoch erörtern wird. Die Sitzung beginnt um 1800 Uhr im Rathaus. Die Vorlage kann im Bürgerinformationssystem eingesehen werden.

Ansonsten war der öffentliche Teil der heutigen Sitzung des Hauptausschusses nach wenigen Minuten beendet. Berichtenswertes gab es nicht.

Mehr als ein Charlie zu viel

In seinem Wochenschauer von heute (Nr. 632) erläutert Martin Buchholz, warum er nicht Charlie ist. Ich muß sagen, auch mir ist mittlerweile der ein oder andere Charlie suspekt. Die Mordopfer sind noch nicht unter der Erde, schon werden sie für politische oder weltanschauliche Zwecke instumentalisiert. Widerlich.

Spielplatz Appelwarder

Kurz vor Heiligabend gab es noch einen längeren Bericht in der KN zum Thema Spielplatz Appelwarder.

Ich kann mir an der Stelle sowohl die Entwicklung von Wohnbebauung wie auch die Wiedereinrichtung des Spielplatzes vorstellen, vorausgesetzt, hier findet ein vernünftige und ergebnisoffenen Abstimmung statt.

Mehrfach wurde an mich herangetragen, daß der Platz doch unter der Hand schon lange verkauft sei. Das glaube ich nicht. Vielmehr glaube ich, daß der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) hier einen völlig unkoordinierten Schnellschuß abgegeben hat, der jetzt seine eigene Dynamik entwickelt. Das Ganze erinnert mich an den Vorgang mit dem Spielplatz in Stadtheide aus dem Jahr 2009. Damals war es die Absicht des Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU), das Tartanfeld als Bestandteil des Spielplatzes zu erhalten, um ein Spielangebot für ältere Kinder bereitzuhalten. Der GA hat dann beschlossen, das Tartanfeld zu beseitigen und Spielgeräte für jüngere Kinder aufzustellen, obwohl in unmittelbarer Nähe bereits ein entsprechender Spielplatz vorhanden war.

Beim Spielplatz Appelwarder war ganz offensichtlich auch der Wunsch nach Haushaltskonsolidierung mitbestimmend (Anmerkung 1). Die fraktionsübergreifende „AG Soziales“ – sollte man hier sagen, die AG Dilettanti? – hat die Vorgabe des Landes umgesetzt, die Spielplätze auf ihre Notwendigkeit hin zu untersuchen und dies aber gleich mit dem Thema Haushaltskonsolidierung verknüpft. Aus der Vorlage der Verwaltung geht ganz eindeutig hervor, daß man nicht in der Lage ist, das Einsparpotential tatsächlich zu beziffern (Anmerkung 2). Also kann man schon damals nur den Verkauf des Tafelsilbers, also des Grundstückes als Bauland, im Hinterkopf gehabt haben. Eine abgestimmtes Konzept für die Versorgung mit Spielplätzen im Stadtgebiet ist mir nicht bekannt und eine übergreifende Betrachtung, die die Gesamtheit der Spielplätze, den prognaostizierten Bedarf oder auch Sicherheitsaspekte berücksichtigt, hat es vermutlich nicht gegeben. Zumindest ist eine sachgerechte Abwägung weder in der Vorlage „Nutzung Spielplatz Appelwarder: VO/RV/2014/1041“ noch im Protokoll der Sitzung vom 30. Oktober 2014 erkennbar.
Bestärkt werde ich in meiner Meinung, weil ausdrücklich darauf hingewiesen wird, daß der Haushaltsansatz nicht um die eingesparten Mittel gekürzt werden soll.

Ein koordiniertes Vorgehen hätte so aussehen können: Der GA prüft den Bedarf an städtischen Spielplätzen und wägt mögliches Einsparpotential anhand meßbarer Kriterien oder seriöser Bewertungen ab. Wenn der Ausschuß zum Ergebnis kommt, daß die Stadt tatsächlich über den Bedarf hinaus mit Spielplätzen versorgt ist, wäre eine vorherige Abstimmung mit dem SteU sinnvoll gewesen. Stadtentwicklung beschäftigt sich nicht nur mit der Schaffung von Neubaugebieten, sondern auch mit der Bereitstellung von Freiflächen, z.B. für Erholungszwecke und der Entwicklung von Kultur- und Bildungsstandorten. Wäre der SteU zum Ergebnis gekommen, daß die Versorgung mit Spielplätzen auch ohne den Spielplatz Appelwarder gewährleistet und an dieser Stelle die Entwicklung von Wohnbebauung gewollt ist, wäre es sinnvoll gewesen, hier Baurecht zu schaffen. Erst bei Vorliegen eines Baurechtes wäre die Aufgabe des Spielplatzes tatsächlich gerechtfertigt gewesen. Die Einsparung von überschlägig 2500,– Euro rechtfertigt die Schließung aus meiner Sicht jedenfalls nicht und ist nach meiner Meinung dilettantisch.

Auf jeden Fall ist es dem GA wieder einmal gelungen, den SteU vor sich her zu treiben. Der SteU wird voraussichtlich am 14. Januar 2015 das Thema „Spielplatz Appelwarder hier: Beratung und Beschluss über die weitere städtebauliche Entwicklung (VO/RV/2014/1081)“ als Tagesordnungspunkt 8 behandeln. Die Vorlage wird voraussichtlich ab Anfang des Jahres einsehbar sein.

Anmerkungen
Anmerkung 1. Die KN hatte in ihrem Bericht den Verkauf des Spielplatzes als Bauland erwähnt. Ich meine mich zu erinnern, daß es  im Hauptausschuß war, wo erwähnt wurde, daß das nie gesagt wurde und man nicht alles glauben dürfe, was in der Zeitung steht. Ich persönlich glaube, daß sich die KN das nicht aus den Fingern gesogen hat. Ich kan mir gut vorstellen, daß es hier zumindest ein Randgespräch gegeben hat.
Anmerkung 2. Die Stadt hat ca. 10 Spielplätze, für deren Unterhalt im Jahr 50,000,– Euro eingeplant werden, also durchschnittlich 5000,– Euro pro Spielplatz. Weil der Spielplatz Appelwarder relativ klein ist, wird die Summe im konkreten Fall eher geringer sein. Dennoch wird die Pflege des Grundstückes auch nach der Aufgabe des Spielplatzes erforderlich sein, was sich nach meiner Einschätzung nicht nur auf Rasenmähen beschränkt. Also bleibt von dem theoretischen Einsparpotential mit Mühe die Hälfte übrig, also um die 2500,– Euro. Teilt man diesen Betrag und verteilt ihn auf die übrigen 9 Spielplätze, bleiben grob überschlächtig und gutmütig gerechnet 300,– Euro pro verbleibendem Spielplatz übrig.

Hier die Links auf das Protokoll des GA vom 30. Oktober und die Vorlage zum Thema Spielplatz (kopieren und in den Browser einfügen):
http://www.sitzungsdienst-ploen.de/bi/___tmp/tmp/4508103649395180/49395180/00023475/75.pdf
http://www.sitzungsdienst-ploen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1148&options=4

Anfrage zum Fracking

Wie ich bereits in meinem Beitrag vom 11. Dezember berichtet hatte, wurde in der letzten Ratsversammlung eine Frage an die Fraktionen der Ratsversammlung gerichtet. Hier die Frage in vollem Wortlauf:

„Betr.: Antrag der Central Anglia AS auf Aufsuchungserlaubnis im Feld Leezen

Ich bin Mitglied der Aktionsgemeinschaft „Stoppt Fracking im Großraum Kiel – für eine postfossile Zukunft!“ und zugleich aktiv in der Ökologischen Plattform bei der Linkspartei-SH.

Im August 2014 wurde bekannt, dass das in Oslo angesiedelte Unternehmen Central Anglia AS einen Antrag auf Aufsuchungserlaubnis für Kohlenwasserstoffe im Feld Leezen gestellt hat. Auch das Gebiet der Stadt Plön ist betroffen.

Gemäß § 15 BBergG hat das LBEG als zuständige Behörde vor der Entscheidung jenen Behörden Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, zu deren Aufgaben die Wahrnehmung der öffentlichen Interessen im Sinne des § 11 Nr. 10 gehört. Laut  Urteil des BVerwG vom 15.10.98 – 4 B 94.98 – zählen ausdrücklich die betroffenen Gemeinden zu den anzusprechenden Behörden. Um ein fachgerechtes Urteil abgeben zu können, benötigt die Stadt Plön Einsicht in die vollständigen Antragsunterlagen, insbesondere in den Arbeitsplan. Das wurde vom LBEG verweigert. Stattdessen präsentierte man ein eineinhalb Seiten umfassendes Schreiben, aus dem weder hervorgeht, was das Unternehmen im Einzelnen plant, noch ein Hinweis auf die problematische Solvenz der Central Anglia. Deren Eigenkapital beträgt rund 13.000 Euro – jede einzelne Bohrung erfordert aber einen zweistelligen Millionenbetrag. Das ist so, als würde die Sparkasse meine schmale Altersrente mit einem zweistelligen Millionenkredit aufhübschen. Die Central Anglia ist bei diesem Eigenkapital nicht fähig, für mögliche Schäden aus der Förderung gerade zu stehen – alle Schäden würden Grundeigentümern und betroffener Kommune zur Last fallen.

Alleine schon dieser Fakt zwingt das LBEG, gemäß § 11 Nr. 7 BBergG den Antrag abzulehnen. Allerdings ließ der Stabstellenleiter im MELUR Tobias Goldschmidt in seinem Brief an den stellvertretenden Plöner Landrat Werner Kalinka  erkennen, dass er – entgegen dem eindeutigen Gesetzestext – einen Spielraum bei der Entscheidung sehe. Besonders zu beachten ist, dass im späteren Betriebsplanverfahren keine Ablehnungsgründe mit Aussicht auf Erfolg vorgebracht werden können, die schon bei der Antragstellung auf Aufsuchungserlaubnis bekannt waren. Damit wäre eine Vorentscheidung für die Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im Feld Leezen gefallen, einschließlich der als realistisch anzusehenden Möglichkeit zu fracken.

Meine Frage geht an alle Fraktionen der Plöner Ratsversammlung: Ist Ihnen dieser Sachverhalt bekannt? Wie werden Sie damit umgehen?

Ich erbitte im Namen der Aktionsgemeinschaft „Stoppt Fracking im Großraum Kiel – für eine postfossile Zukunft!“ schriftliche Antwort. Danke!“

Spielplatz Appelwarder und schnelles Internet

Heute tagte der Hauptausschuß zum letzten Mal in diesem Jahr. In der Einwohnerfragestunde ging es um die Aufgabe des Spielplatzes am Appelwarder.
Hierzu meldete sich ein Anwohner zu Wort. Er hatte einen umfangreichen Fragenkomplex vorbereitet, den er vorgetragen hat. Die Antworten hat er für die Einwohnerfragestunde in der nächsten Ratsversammlung erbeten. Offenbar gibt es Bedenken, die Fragen in aller Öffentlichkeit zu beantworten. So sagte man ihm die schriftliche Beantwortung zu. Ich kann aber nicht erkennen, welche Gründe dagegen sprechen sollten, öffentliche Fragen auch öffentlich zu beantworten.

Ich hoffe, ich habe die Fragen zumindest sinngemäß mitgeschrieben:
– Warum wurden die Klettergeräte trotz Schlechtwetter mit Regen und Wind so schnell abgebaut?
– Die Kletterwand und das Gerüst wurden zersägt und entsorgt. Was geschieht mit den übrigen Spielgeräten? Werden sie eingelagert, anderswo aufgebaut oder verkauft?
– Der Spielplatz wurde nach den Beobachtungen der Nachbarn durchaus von Kindern genutzt. Gibt es Protokolle, die belegen, daß der Platz nicht mehr genutzt wurde?
– Wenn es aus Kostengründen um die Schließung eines Spielplatzes ging, wurde geprüft, ob ggf. nicht der Spielplatz an der Trammer Furt geschlossen werden müßte, da das Gefährdungspotential hier viel höher ist? Wurde dazu fachlicher Rat, z.B. von der Polizei eingeholt?
– Wie ist der Abriß eines Spielplatzes mit dem Anspruch „kinderfreundliches Plön“ vereinbar?
– Ist der Verkauf als Bauland beabsichtigt? Wenn ja, gibt es bereits einen Interessenten?
– Ist das Grundstück überhaupt bebaubar? Gibt es einen Bebauungsplan?
– Wie hoch sind die Kosten für die Pflege des Grundstückes nach Abbau der Spielgeräte, wie hoch waren die Kosten für die Pflege bisher?

Gute Fragen, die eine öffentliche Beantwortung verdienen.

Die Frage von Herrn Gampert (FWG) bezog sich auf die Einrichtung eines Hotspots für freies WLAN am Bahnhof und wurde im im späteren Tagesordnungspunkt behandelt.

Das erste Thema wurde durch einen Antrag der FWG auf die Tagesordnung gesetzt. Hier ging es um die Versorgung der Stadt mit „schnellem“ Internet und den möglichen Beiritt zum „Zweckverband Breitbandversorgung im Kreis Plön“. Die Versorgung mit schnellem Internet ist ein wichtiger Standortfaktor, sowohl für die Wirtschaft wie auch für die Stadt als Wohnort. Von daher halte ich es für richtig, daß die FWG das Thema auf die Tagesordnung gesetzt hat und daß die Verwaltung sich damit beschäftig. Offenbar gibt es aber bereits eine Untersuchung durch die Stadtwerke, die dort im Verwaltungsrat noch besprochen und dann im nächsten Hauptausschuß vorgestellt werden soll. Darüber hinaus führte der Herr Bürgermeister aus, daß ein späterer Beitritt zum Zweckverband immer noch möglich ist und die damit verbundenen Kosten derzeit nicht bekannt sind. Von daher finde ich es gut, daß die Entscheidung erst einmal bis zur Vorlage der Ergebnisse der Untersuchung und der Beantwortung der Kostenfrage ausgesetzt wurde. Ich kann mich auch der Forderung des Fraktionsvorsitzenden der SPD anschließen, die Klärung der offenen Fragen mit Nachdruck herbeizuführen.

Im nächsten Tagesordnungspunkt ging es um den freien Internetzugang am Bahnhof. Für die Einrichtung einer „kleinen Lösung“ werden Einmalkosten in Höhe von 1200,– bis 2200,– Euro fällig, die laufenden Kosten werden mit 107,– bis 123,– Euro pro Monat beziffert. Die FWG sieht in der Bereitstellung eines kostenlosen WLAN-Netzes einen Beitrag zur Steigerung der touristischen Attraktivität. Ich halte diese Investition für verzichtbar. Heute hat nach meiner Auffassung so ziemlich jedes Handy, das WLAN-fähig ist, auch die Möglichkeit, über Datenaustausch ins Internet zu gehen, mit Ausnahme des I-Phones eines FWG-Mitgliedes. Wie der Fraktionsvorsitzende der SPD richtig bemerkte, errodieren die Preise für Datenvolumen zusehens, so daß sich jeder den mobilen Zugang zum Internet leisten kann. Darüber hinaus muß der Betreiber für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer haften, und hier sehe ich ein erhebliches Risiko für die Stadt, wenn eine oder einer der wartenden Bahnkundinnen oder Bahnkunden mal schnell und ganz anonym was runterlädt. Ich kann auch nicht glauben, daß es hier wirksame technische Lösungen gibt, selbst wenn etwas anderes behauptet wurde. Da Ratsfrau Soltau angeboten hat, sich nach einer kostengünstigeren Lösung zu erkundigen, wurde edas Thema wieder einmal geschoben. Wäre es nach mir gegangen, hätte man es streichen können

Damit endete der öffentliche Teil. Im nichtöffentlichen Teil ging es um Zuschüsse für Tourismus und gewerbe sowie das Stadtmarketing.

Was spricht gegen Fracking?

Ich wurde von den Mitgliedern des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt gebeten, den Entwurf für eine Resolution gegen Fracking zu schreiben. Daher habe ich mich mit dem Thema befaßt. Ich bin jetzt sicher kein Experte, glaube aber, zumindest einen ganz guten Überblick zu haben und bin der Ansicht, daß man Fracking – so wie in Frankreich – total verbieten sollte.
In der Ratsversammlung am 10. Dezember habe ich mich dazu klar positioniert und meine Hoffnung zum Ausdruck gebracht, daß auch die Kolleginnen und Kollegen eine eindeutige Haltung einnehmen.

1. Ich bin der Überzeugung, daß Fracking unsicher ist. Es werden Bohrungen durchgeführt, wobei  das Gestein entlang der Bohrungen angesprengt wird, damit sich Risse bilden. In diese Risse wird dann Wasser, dem unterschiedliche Chemikalien beigemengt werden, hineingepreßt, um das Gas oder Öl aus dem Gestein herauszulösen. Die Drücke, mit denen gearbeitet wird, sollen bis zu 2000 Bar betragen. (Das entspricht dem Wasserdruck in 20.000 Meter Tiefe). Ich kann nicht glauben, daß das Wasser bei dem Druck in der Tiefe bleibt, auch wenn die Bohrungen ausschließlich tiefer als 3000 Meter zugelassen werden. Ich kann mich erinnern, daß man im Zusammenhang mit der Asse erklärt hat, daß ein Salzstock besonders sicher sei, weil sich das Salz unter Druck immer wieder verdichtet und Risse sich quasi von selber schließen. Tatsächlich mußte man die Erfahrung machen, daß das Wasser durch den Salzstock rauscht. Ich halte es für unwahrscheinlich, daß anderes Gestein sicherer ist. Es ist also zu befürchten, daß sich das Druckwasser durch Rissse und Klüfte einen Weg in höher gelegene Gesteinsschichten sucht und damit unter Umständen unser Grundwasser erreicht. Ein echtes Risiko sind nach meiner Auffassung auch alte Bohrlöcher, wie wir sie bei uns in der Umgebung haben. Die Älteren erinnern sich mit Sicherheit noch an die alten Pferdekopfpumpen, wie sie zu Beispiel hinter Ascheberg standen. Die Bohrlöcher sind verschlossen, aber wer will garantieren, daß die alten Betonmischungen tatsächlich noch dicht sind, wenn sie mit hohen Drücken belastet werden?

2. Die durch Fracking geförderten Erdgasmengen sind nicht von entscheidender Bedeutung für Deutschland und Europa. Die erwartete Fördermenge in Schleswig Holstein soll gerade einmal ausreichen, um den nationalen Gasbedarf für 29 Tage zu decken. Die Gesamtfördermenge in Deutschland deckt nach meiner Kenntnis gerade einmal den Bedarf für 2 Jahre.

3. Ich bin davon überzeugt, daß die Risiken ungerecht verteilt sind. Die Förderfirmen sind möglicherweise als GmbH organisiert und haften dann lediglich mit der Kapitaleinlage, die deutlich unter 100.000,– Euro betragen kann. Im Falle des Falles lassen sich Schäden damit m.E. nicht regulieren. Vermutlich müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer oder die öffentliche Hand für die Regulierung von Schäden aufkommen.

4. Unter Beachtung der o.g. Punkte stehen für mich Risiko und Nutzen in keinem vernünftigen Verhältnis mehr.

5. Dazu kommt, daß die Anwendung von Fracking geeignet ist, die Umsetzung der Energiewende hinauszuzögern oder Zeit zu schinden, um sie bei nächst passender Gelegenheit zu unterlaufen.

6. Dann ist auch noch zu bedenken, daß das gültige deutsche Bergrecht die Beteiligung der Kommunen und die kommunale Planungshoheit in einem nicht hinnehmbaren Maße einschränkt.

7. Indirekt stehen auch die Deregulierungsabkommen CETA und TTIP – beschönigend Freihandelsabkommen genannt – im Zusammenhang mit der Thematik. Mit der darin festgeschriebenen Sondergerichtsbarkeit wird die Entscheidung über Streitfälle den ordentlichen Gerichten entzogen und an Schiedsgerichte übertragen, die hinter verschlossenen Türen verhandeln und deren Entscheidungen nicht mehr in einer höheren Instanz anfechtbar sind. Hohe Schadensersatzforderungen können den politischen Handlungsspielraum in einem nicht hinnehmbaren Maß einschränken.

Aus meiner Sicht ist relativ offensichtlich, daß die Bevölkerung mehrheitlich gegen Fracking und gegen die TTIP und CETA sind. Es wäre an der Ratsversammlung, diese Auffassung gegenüber dem Land, dem Bund und der EU zum Ausdruck zu bringen. Eine Resolution der Ratsversammlung sollte in diesem Sinne ausfallen. Dafür setze ich mich ein.

Weihnachtssportgala 2014

Am Samstag vor dem 3. Advent findet bereits seit Jahren die Weihnachtssportgala statt. Nach der Abspaltung vom von Teilen des TSV Plön hat der neue Sportverein „Plön bewegt“ die Veranstaltung in diesem Jahr durchgeführt.

Frau Kuhnt, die Vorsitzende des neuen Vereins, war sichtlich bewegt, als sie die vielen Gäste in in der bis auf den letzten Platz besetzten Schiffstalhalle begrüßte. Der Herr Bürgermeister, der zuletzt bei der Diskussion um die Vergabe der Hallenzeiten nach meinem Eindruck keine so glückliche Figur gemacht hat, war verhindert. Auch der Herr Bürgervorsteher hatte offenbar einen konkurrierenden Termin, aber immerhin konnte der zweite stellvertretende Bürgervorsteher, Herr Evers von der FWG, als offizieller Vertreter der Stadt begrüßt werden. Grußworte von Seiten der Stadt gab es allerdings nicht, was der Veranstaltung aber auch nicht geschadet hat.

Herr Mordhorst von der Fördesparkasse übergab der Klettergruppe einen Satz Trikots, Plön bewegt gab bekannt, 5000,– Euro für den Erwerb der Kletterwand in der Schifftalsporthalle beizusteuern. Die Wand ist offenbar bereits bestellt und soll im kommenden Frühjahr aufgebaut werden.

Mir haben die einzelnen Programmpunkte alle gut gefallen. Wenn ich mich festlegen müßte, was ich am besten fand, hätte ich ein echtes Problem. Ob beim Einradfahren, bei der Gruppengymnastik mit 100 Sportlerinnen und Sportlern, bei den Tanzvorführungen oder Turnübungen am Boden, am Schwebebalken, am Trampolin oder am Treckerreifenbock, stets war zu merken, daß die Sportlerinnen und Sportler mit Spaß und auch Ehrgeiz bei der Sache waren. Zum Teil wurden wirklich spektakuläre Leistungen gezeigt.

Zum Schluß brachte der Weihnachtsmann noch Geschenke. Das gemeinsame Singen des Klassikers „Oh Tannenbaum“ ging allerdings ein wenig schief. Die Vorgabe vom Band war deutlich langsamer als der Chor der Sängerinnen und Sänger in der Sporthalle und auf der Tribüne.

Im Anschluß gab es noch ein kleine „After Show Party“ auf der man sich noch nett unterhalten oder am Kuchenbuffett stärken konnte. Ein dickes Dankeschön an alle, die zu dieser tollen Veranstaltung beigetragen haben!

Hebesätze angehoben

In der heutigen Ratsversammlung nahmen die Herren Bürgermeister und Bürgervorsteher noch einmal sehr eindeutig Stellung zur Berichterstattung des OHA vom 15 November, der unter dem Titel „Mißtrauen regiert das Rathaus“ für reichlich Furore gesorgt hat. Ich habe immer noch keine klare Vorstellung, aus welchem Beweggrund das OHA gerade diesen Artikel in der Form veröffentlicht hat, aber aus meiner Sicht wäre er ein Fall für den Deutschen Presserat.

In der Einwohnerfragestunde wies Herr Jörg Schröder (Die Linke) darauf hin, daß der Kreistag sich eindeutig gegen Fracking ausgesprochen hat und regte an, daß sich der Rat mit dem Thema befassen möge. Der Bürgervorsteher entgegnete, daß sich bereits ein Resolutionsentwurf in der Abstimmung befindet, der auf die Tagesordnung der nächsten Ratsversammlung gesetzt werden soll.
Ich nutzte die Gelegenheit, eine klare Position gegen Fracking zu beziehen. Für mich beinhaltet Fracking unkalkulierbare Gefahren, die in keinem vertretbaren Verhältnis zum Nutzen stehen. Dazu kommt, daß das geltende Bergrecht für ausgesprochen intransparente Entscheidungsgänge sorgt, die die Energieerzeugungsunternehmen über Gebühr begünstigen. Wohl wissend, daß eine Resolution der Plöner Ratsversammlung alleine für sich die politische Durchschlagskraft eines Wattebäuschchens hat, sie wäre eine von tausenden Resolutionen, und viele Tropfen höhlen bekanntlich den Stein. Daher sprach ich mich auch ganz eindeutig dafür aus, eine Resolution an die Entscheidungsträger in der EU, im Bund und im Land zu schicken. Eine Beschränkung auf Hinterbänkler oder Hinterbänklerinnen im Land oder Kreis wird der Sache nicht gerecht.
Ich sehe auch eine ganz starke Gefahr, daß über die so genannten „Freihandelsabkommen“ CETA und TTIP eine Sondergerichtsbarkeit mit Schiedsgerichten eingeführt wird, die nationales Recht aushebelt. Damit könnte Fracking quasi durch die Hintertür durchgesetzt werden. Leider habe ich vergessen, auch auf diesen Aspekt hinzuweisen.
Anschließend stellte Herr Schulze von den Linken noch eine sehr lange Frage, über die ich hier jetzt nicht berichte. Die Frage war aber nicht schlecht. Ich habe ihn daher gebeten, mir den Fragetext zuzumailen, damit ich ihn in den nächsten Tagen veröffentlichen kann.
Zum Abschluß habe ich meiner Hoffnung Ausdruck verliehen, daß sich auch die anderen Angehörigen der Ratsversammlung eindeutig und entschieden gegen Fracking positionieren.

Zurück zum Haushalt und den Steuererhöhungen, denn nichts anderes sind die Anhebung der Hebesätze. Der Bürgermeister, aber auch der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU sowie der Fraktionsvorsitzende der SPD wiesen darauf hin, daß die finanzielle Situation der Stadt nach den Ergebnissen des Mikrozensus und dem damit verbundenen statistischen Einwohnerverlust nach wie vor bedenklich ist und ein strukturelles Defizit aufweist. Eine unerwartete Mehreinnahme von 800.000,– Euro aus Gewerbesteuereinnahmen ändert daran nichts. Der finanzielle Mehrbedarf wird damit für 2015 von ca. 1,38 Millionen auf ca. 830.000,– Euro sinken. Für 2016 wird ein Fehlbedarf von 1,4 Millionen geschätzt, 2017 werden es voraussichtlich 1,6 Millionen sein.
Die Stadt muß daher nicht nur den bereits eingeschlagenen Sparkurs konsequent weiter verfolgen, sie muß auch alle Einnahmemöglichkeiten voll ausschöpfen. Dazu gehört auch, daß Steuersätze auf die vom Land vorgegebene Mindesthöhe angehoben werden. Tut die Stadt es nicht, werden die Ausgleichszahlungen des Landes um den Betrag gekürzt, den die Stadt hätte einnehmen können.
Dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU passierte dabei ein kleiner Fehler; er kündigte an, daß die Grundsteuer um 10% angehoben würde. Das stimmt natürlich so nicht. Sie wird von 360 auf 370 Prozentpunkte angehoben, was einer realen Anhebung von ca. 3 % entspricht.
Soll noch mal Einer oder Eine behaupten, die CDU könne besser rechnen. Ich habe mir daher nicht verkneifen können, ans Rednerpult zu treten, um mein Rechenergebnis zu verkünden und klarzustellen, daß ich eine dreiprozentige Anhebung für vertretbar halte. (betrifft mich im Übrigen auch)

Die Steuererhöhungen im Einzelnen.
Der Hebesatz für die Grundsteuern steigt wie folgt:
Grundsteuer A: von 360 v.H. auf 370 v.H.
Grundsteuer B: von 380 v.H. auf 390 v.H.
Gewerbesteuer: von 360 v.H. auf 370 v.H
Die erwarteten Mehreinnahmen werden sich auf ca. 60.000,– Euro belaufen.

Die Hundesteuer wird ebenfalls angehoben.
Für den ersten Hund von 110,– auf 120,– Euro,
für den zweiten Hund von 130,– auf 140,– Euro und
für jeden weiteren Hund von 180,– auf 190 Euro.

Die Hundesteuer für Tiere, die als Kampfhund eingestuft sich, bleibt unverändert:
600,– Euro für den ersten,
800,– Euro für den zweiten und
1000,– Euro für jedes weitere Tier.

Mit dem Haushaltsplan wurde auch eine Änderung im Stellenplan beschlossen. Alle Beschlüsse einschließlich der Steueranhebungen fielen einstimmig, es gab gelegentlich einzelne Enthaltungen. (Enthaltungen zählen nicht als Gegenstimmen)

Darüber hinaus wurden auch die Gebühren für die Abwasserbeseitungung angehoben. Die Gebühren werden alle drei Jahre neu berechnet. Überschüsse oder Unterschüsse sind zu verrechnen. Herr Weber (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, daß die Gebühren seit ca. 20 Jahren stabil sind. Die Gebühren pro Kubikmeter seien zwar im Vergleich zu anderen Gemeinden relativ hoch, dafür würde in Plön, Ascheberg und Bösdorf aber auf eine Grundgebühr verzichten, was besonders den Haushalten zu Gute kommt, die wenig verbrauchen.
Die Gebühren für Abwasser steigen von 3,18 Euro um 8 Cent auf 3.27 Euro,
was für einen durchschnittlichen Haushalt mit 100 Kubikmetern Abwasser zusätzliche Kosten von 8,– Euro pro Jahr bedeutet.
Die Gebühren für die Regenwasserbesetigung steigen von 63 Cent pro Quadratmeter um 16 Cent auf 79 Cent pro quadratmeter und erreicht damit wieder den Stand der Berechnungsperiode 2009 – 2012.

Am Montag tagt der Hauptausschuß noch einmal. Ich überlege noch, ob ich die Sitzung besuche.

Im Anschluß gab es, wie immer nach der letzten Sitzung der Ratsversammlung im Jahr, noch ein paar belegte Brote und Getränke.

Bürgerbeteiligung am Bebauungsplan

Heute wurde der Entwurf des Bebauungsplans für den Bereich Am Schwanensee/-Gerberhof der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Aula am Schiffstal war mit ca. 100 Einwohnerinnen und Einwohnern gut besucht.
Grundsätzlich wurde die Bebauung begrüßt, der Vertreter der Sparkasse bezeichnete sie als wichtigen Beitrag für die Attraktivität Plöns.
Bedenken wurden vor allem zur Verkehrssituation geltend gemacht. Mehrere Anwohner betonten, daß die Straße „Am Schwanensee“ nicht geeignet ist, den zusätzlichen Verkehr aufzunehmen, der durch die geplante Tiefgarage erzeugt wird. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, daß die Straße Am Schwanensee von vielen Schulkindern genutzt wird.
Darüber hinaus wurde auch angesprochen, daß die Gebäude im zukünftigen Gänsemarktviertel altstadtgerecht gestaltet werden sollten.
In einem Beirag wurde  zusätzlich darauf aufmerksam gemacht, daß weiter Gewerbeflächen im Gänsemarktviertel möglicherweise zu Lasten des Gewerbes in der Fußgängerzone und in der Lübecker Straße gehen könnten.
Ein Anwohner fürchtete auch um seinen Schloßblick und regte kleinere Gebäude an.
Abschließend wurde noch angesprochen, nicht nur altengerechte Wohnungen zu bauen, sondern auch Angebote für junge Familien zu machen.