Jetzt doch Einvernehmen zum Erweiterungsbau des Gymnasiums

Die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt zeigten sich unzufrieden mit der Planung des Kreises für den Neu- bzw. Erweiterungsbau des Gymnasiums. Dennoch erteilte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt mit fünf Stimmen bei vier Gegenstimmen sein Einvernehmen. Danach kam mein Beschlußvorschlag, gemeinsam mit dem Kreis unter Beteiligung eines Fachbüros noch einmal Alternativen für den Standort des Gebäudes zu suchen, nicht mehr zur Abstimmung. Für die Erteilung des Einvernehmens stimmte die gesamte CDU-Fraktion (die Herren Melzer und Zender sowie Frau Petersen), außerdem Herr Möller sowie Frau Soltau von der SPD. Nur für den Fall, daß nach Fertigstellung des Gebäudes mal jemand fragt, wer dafür mit verantwortlich ist.

Die Diskussion wurde von Herrn Höppner (SPD) eröffnet, der das Vorgehen des Kreises scharf kritisierte. Er betonte, daß die Gemeinden nach einer Verordnung aus dem Jahr 2009 Träger der Allgemeinbildenden Schulen seien, also auch für die Gymnasien. Lediglich in den Kreisen Plön und Dithmarschen sei diese Verordnung nicht umgesetzt worden. Zudem würden die Gemeinden im Kreis Plön durch die Schulkostenbeiträge sowohl Investitionen wie auch Betrieb der Gymnasien finanzieren. Von daher sei es ein Unding, daß die Stadt vom Kreis nicht bzw. erst sehr spät an den Bauplanungen beteiligt worden sei. Dem Ausschuß wären Mitte des vergangenen Jahres lediglich Flächenzkizzen vorgelegt worden, ebenso im März diesen Jahres.
Herr Höppner kritisierte zudem die Stellungnahme der Waldbehörde vom 03. April diesen Jahres. Sie würde lediglich auf die Waldabstände abheben, ließe aber den ebenso zulässigen Aspekt, Veränderungen am Wald vornehmen zu können, völlig außer Acht. Zudem wies er darauf hin, daß der Kreis nie auf die Stadt zugekommen ist, um gemeinsam über eine Änderung des Grünordnungsplanes alternative Standorte für den Neubau zu finden.
Weiterhin führte er aus, daß wesentliche Aspekte des Denkmalschutzes durch die Stellungnahme des Kreises nur unzureichend berücksichtigt seien. Er deutete an, daß der Denkmalrat des Landes Schleswig Holstein durchaus noch die Möglichkeit hätte, das Bauvorhaben zu stoppen.

In meinem Beitrag ergänzte ich, daß die Pläne alle noch zu ändern seien, solange nicht der erste Spatenstich getan ist. Ich betonte, daß die Kreisverwaltung die Interessen der Stadt grob mißachtet hat. Zudem wichen die Pläne, die 2016 im Rahmen der Bauvoranfrage eingereicht wurden, von den im Jahr 2017 vorgelegten Plänen erheblich ab (Gebäudeform, Geschoßanzahl), so daß ich Herrn Dr. Erdtmann (FWG) zustimmen würde, daß der Ausschuß nicht mehr an das seinerzeit erteilte Einvernehmen gebunden sei. Ich betonte, daß wir durchaus die Möglichkeit hätten, den Aufstellungsbeschluß für einen Bebauungsplan und in Verbindung damit eine Veränderungssperre zu beschließen. Gleichzeitig merkte ich an, daß es sich dabei um ein „großes Geschütz“ handeln würde und formulierte folgenden Beschlußvorschlag:
„Der SteU möge beschließen, sich in einer Resolution direkt an die Frau Landrätin zu wenden, um unter Hinzuziehung eines Fachbüros die Standortalternativen für ein neues Gebäude, Fach- und Unterrichtsräume zu prüfen.“

Auch Herr Gampert (FWG) führte aus, daß die Stadt vom Kreis im Planungsprozess grob mißachtet und vor vollendete Tatsachen gestellt wurde.

Der Ausschußvorsitzende Herr Möller (SPD) äußerte nochmals sein volles Verständnis für alle Argumente, gab aber zu verstehen, daß er nicht bereit sei, dem Kreis die ganze Schuld zuzuweisen. Der Ausschuß hätte seine Bedenken bereits bei der ersten Antragstellung formulieren können. Zudem könne er der Argumentation des Kreises folgen, daß z.B. eine Containerlösung für naturwissenschaftlichen Unterricht nicht möglich sei. Darauf erlaubte ich mir den Zwischenruf: „Eine starke Behauptung ist besser als ein schwacher Beweis“. Aus dem Publikum kan ein weiterer Zwischenruf, daß die Qualität des Unterrichtes vom Lehrpersonal abhinge, nicht vom Unterrichtsraum“.

Herr Möller weiter: Es sei gut, daß zwei getrennte Schulhöfe entstehenwürden, einer für die älteren, einer für die jüngeren Schülerinnen und Schüler.
Darauf entgegnete ich, daß dies nicht der Fall sei, da es keinen Parkplatz anstelle der Fahrradstellanlage neben dem Ehrenmal geben wird und der jetzige Parkplatz vor der Aula Parkplatz bleiben und nicht Schulhof wird.

Anschließend ergänzte Herr Dr. Erdtmann, daß der Kreis das Einvernehmen der Stadt ersetzen könne, sofern die Stadt es nicht erteilt. Allerdings könne man gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegen. Der Aufstellungsbeschluß für einen Bebauungsplan sei daher unnötig.
Es sei aber unglücklich, wenn planende und genehmigende Behörde identisch seien.

Der Herr Bürgermeister ging dann noch einmal auf die Situation ein, daß der Kreis ja nur bauen könne, weil er 2,1 Millionen Euro an Zuschüssen erhalten würde und wies auf einen gewissen Zeitdruck im Zuteilungsverfahren der Fördermittel hin.

Herr Melzer (CDU) betonte, daß es eine Menge Pro- und Contra Argumente gäbe und er hin- und hergerissen sei. Ein Nein zu der Erweiterung, nur um dem Kreis seine Unzufriedenheit zu zeigen, käme für ihn aber nicht in Frage.

Darauf erwiederte ich, daß es hier nicht um eine Trotzreaktion ginge, mit der der Kreis für seine Versäumnisse abgestraft werden soll, sondern darum, auch für die Schülergenerationen in den nächsten 20 bis 30 Jahren einen anständigen Schulhof bereitzuhalten.
Daher wäre es vertretbar, die Panungen noch einmal zu überarbeiten und leichte Verzögerungen bezüglich des Baubeginnes hinzunehmen.
Zudem würde die Blickachse vom Hauptgebäude auf den Wald und den See durch den Neubau zerstört, der sich als Querriegel in die Aussicht schiebt. Die Schüler*innen in den seeseitigen Unterrichtsräumen des Hauptgebäudes werden zukünftig auf die direkt gegenüberliegenden Blechlamellen des Neubaus gucken.

Frau Petersen (CDU) betonte, daß Entscheidungen von heute sich in der Zukunft als richtig oder falsch herausstellen können, man den Neubau aber nicht durch einen B-Plan verhindern solle.

Herr Möller (SPD) betonte noch einmal daß sich aus dem Kreis der betroffenen Lehrer*innen-, der Eltern- und der Schüler*innenschaft niemand zu Wort gemeldet und Nachbesserungen gefordert hat, obwohl durchaus klar war oder hätte klar sein müssen, daß hier im Zusammenwirken mit der Stadt noch Änderungen möglich gewesen wären.
Damit hat er recht. Ich habe zwar eine Menge Kritik und nur wenig Zustimmung aus dem o.g. Kreis gehört, aber niemand war bereit, sich öffentlich zu äußern und sich damit gegen die Schulleiterin zu stellen. Wie sagte Herr Möller: Wenn sie nichts sagen, dann scheinen sie zufrieden zu sein und müssen mit dem Ergebnis leben.
Dazu möchte ich ergänzen: Es soll hinterher nur niemand sagen, er*sie habe von nichts gewußt.

Wie geht es in Sachen Erweiterungsbau Gymnasium weiter?

Wie ich ja schon in meinem Beitrag vm 21. März 2017 zum Ausdruck gebracht habe, ist die Planung für den Erweiterungsbau des Gymnasiums nach meiner Meinung aus städtebaulicher Sicht eine glatte 5-minus.

In seiner letzten Sitzung hatte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) erst einmal sein Einvernehmen versagt, aufgehängt an der noch offenen Frage des Baumschutzes, die in der Planung des Kreises einfach nicht beachtet wurde. Ein weiterer Anhaltspunkt für meine Bewertung der betreffenden Planungsarbeit.
Im Verlauf der Sitzung stellte sich heraus, daß die Pläne, zu denen die Stadt 2016 ihr Einvernehmen gegeben hatte, von den nun vorgestellten Plänen abwichen und zudem in einer – bis dahin nicht bekannten – vierten Phase eine nochmalige Verlängerung des Querriegels geplant ist.

Aufgrund der veränderten Pläne machte Herr Dr. Erdtmann klar, daß er sich nicht mehr an das damals ausgesprochene Einvernehmen gebunden fühlte. Im Ergebnis sollte noch einmal mit der Forstbehörde geklärt werden, ob der Waldabstand tatsächlich eingehalten werden muß oder ob eine Befreiung ausgesprchen werden kann, so wie es beim Neubau der Turnhalle bereits vrexerziert wurde.

Wie geht es weiter?
1. Es wird noch einmal ein nicht öffentliches Abstimmungsgespräch geben.
2. Aus meiner eigenen Erfahrung als ehemaliger Angehöriger einer Verwaltung auf Ebene einer höheren Bundesbehörde würde ich vermuten, daß Mitarbeiter*innen des Kreises versuchen, die Forstbehörde zu bewegen, unbedingt an dem Waldabstand festzuhalten, um ihre Planung als alternativlos darzustellen und damit durchzudrücken. Wie gesagt eine Vermutung, der Nachweis wird nicht zu führen sein, aber alles andere würde mich wundern.
3. Am Mittwoch, dem 05. April 2017 wird das Thema in der Sitzung des SteU als Tagesordnungspunkt 6 in öffentlicher Sitzung weiter beraten. Eine Vorlage der Verwaltung dazu gibt es bislang nicht. Wie immer gibt es aber eine Einwohnerfragestunde, in der sich die interessierte Öffentlichkeit mit Fragen und Anregungen an die Verwaltung und Selbstverwaltung wenden kann.

Natürlich wäre noch zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, über einen Dringlichkeitsantrag die Einleitung eines B-Plan Verfahrens in Verbindung mit einer Veränderungssperre zu beschließen. Das wäre aber fast schon das Mittel der letzten Wahl und würde nur durchgehen, wenn meine Kolleginnen und Kollegen im SteU keine andere Möglichkeit mehr sehen.

Ich hoffe, daß es mir gelingt, mich bis dahin noch von einem Architekten beraten zu lassen, der sich schon einmal mit Schulbau befaßt hat. Ich will sichergehen, daß ich mit meiner Einschätzung tatsächlich richtig liege.

Was tut sich auf der Prinzeninsel?

Die KN berichtete in der Ausgabe vom 27. Januar über die Pläne des neuen Betreibers der Prinzeninsel. Unter anderem stand zu lesen, daß die Vermietung von Ferienwohnungen als drittes Standbein hinzukommen soll.
http://www.kn-online.de/News/Nachrichten-aus-Ploen/Prinzeninsel-Neuer-Betriebsleiter-hat-viele-Plaene
Ich wurde heute in der Stadt darauf angesprochen, was denn dort geplant sei.

Nach meinem jetzigen Kenntnisstand kann ich zu konkreten Plänen nichts sagen. Soweit ich mich erinnere, standen entsprechende Planungen dieser Art bislang noch nicht auf der Tagesordnung des  Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt. Es dürfte daher auch noch keine Akte dazu geben.

Tatsächlich stellt sich die Frage, was dort geplant wird. Ich kann mir nicht vorstellen, daß ein Neubau beabsichtigt ist. Genausowenig kann ich mir vorstellen, daß das Niedersächsische Bauernhaus umgebaut oder erweitert wird. Soweit ich weiß, gab es vor 40 Jahren einmal Pläne, das Strandbadgebäude an der Badestelle abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen. Warum die Absichten seinerzeit nicht umgesetzt wurden, ist mir nicht bekannt. Es wäre als zu vermuten, daß diese Pläne wieder aufgenommen werden könnten, das Strandbadgebäude abgerissen und ein neues Strandbadgebäude mit Ferienwohnungen errichtet wird. Das wäre für mich durchaus plausibel, denn die Sanitär- und Umkleideräume entsprechen nicht mehr dem Stand der Zeit.

Allerdings sehe ich dabei durchaus planerische Hürden, die nicht einfach zu nehmen sein werden. Um einige zu nennen:
– Das gesamte Gelände ist FFH-Gebiet. Das heißt, daß bestehende Nutzungen weitergeführt werden dürfen. Neue Nutzungen sind unter Umständen nur möglich, wenn sie das Schutzziel des FFH-Gebietes nicht beeinträchtigen.
– Der 30-Meter Abstand zum Wald ist einzuhalten. Das wäre bei einem Neubau nicht realisierbar.
– Der Autoverkehr auf dem Wanderweg würde weiter zunehmen. Bislang haben Stadt und Kreis sich gegen jede Aktivität gestellt, die zu weiterem Autoverkehr geführt hätte.

Es ist mir aber völlig schleierhaft, warum der Betreiber seine Vermietungsabsicht über die Presse mitteilt. Ein Erklärungsversuch wäre, daß eine positive öffentliche Stimmung erzeugt werden soll, bevor die Pläne tatsächlich eingereicht werden. Das wäre aufgrund der oben angedeuteten Herausforderungen durchaus denkbar. Wie sagte mein Gesprächspartner: Mit der Wurst nach dem Schinken werfen.

Eine kleine Randbemerkung:
Was mich an dem Beitrag in der KN auch ein wenig gestört hat, ist die allgemein gängige Verklärung der Prinzenerziehung in Plön, weil damit auch eine unterschwellige Verherrlichung der  letzten deutschen Monarchie verbunden ist. Vielleicht sollte man nicht vergessen, daß Kaiser Wilhelm II, der sein Volk herrlichen Zeiten entgegenführen wollte, das Deutsche Reich mit seiner Politik in den ersten Weltkrieg gesteuert und damit voll an die Wand gefahren hat.
Vielleicht teilt nicht jeder diese Bewertung, aber auch ein Bier „Preußens“ zu nennen, halte ich für rückwärtsgewandt.

Einvernehmen für Anbau noch nicht erteilt

In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt ging es fast zwei Stunden lang um den Neubau eines Schultraktes für das Gymnasium Schloß Plön in der Prinzenstraße. Der Neubau soll den bisherigen naturwissenschaftlich-künstlerischen Fachbau ersetzen, der energetisch nicht mehr dem Stand der Technik entspricht. Ausgangspunkt der Diskussion war der Antrag des Kreises, für den Neubau mehrere durch die Baumschutzsatzung der Stadt geschützte Bäume auf dem Schulhof zu fällen. In dem Zusammenhang kam bei den Mitgliedern des Ausschusses die Frage auf, ob alternative Standorte für den Neubau tatsächlich ernsthaft geprüft wurden. Letztendlich konnten die anwesenden Mitglieder der Kreisverwaltung die Zweifel daran nicht ausräumen, so daß der Ausschuß mit 4 Stimmen, einer Gegenstimme und drei Enthaltungen dem Antrag von Herrn Dr. Erdmann (FWG) folgte, den Kreis zu bitten, nochmals in die Abstimmung mit der Forstbehörde und der oberen Naturschutzbehörde zu gehen, um Alternativen für den Standort zu prüfen.

Ich freue mich, ausführlich über das Thema schreiben zu können, da es aus dem nicht-öffentlichen Teil der Sitzung in den öffentlichen Teil verlegt wurde.

Der derzeitige Planungsstand für den Neubau.

Der derzeitige Planungsstand für den Neubau.

Zu Beginn der Sitzung wurde beschlossen, die anwesenden Mitarbeiter*innen der Kreisverwaltung (die Herren Jordan und Siebelts sowie Frau Kraus) und die Direktorin des Gymnasiums, Frau Paulsen, als Sachverständige zuzulassen, damit sie sich zu den Tagesordnungspunkten äußern können.

Frau Paulsen nutzte die Gelegenheit, die anwesenden zu begrüßen und ihre Schule vorzustellen. Sie legte die Gründe dar, die einen Neubau aus ihrer Sicht zwingend erforderlich machen. Sie betonte, daß die Schule aus allen Nähten platzen würde. Aufgrund der Anmeldezahlen (123 Schüler*innen) wird der nächste Jahrgang fünfzügig geführt. Insgesamt werden um die 800 Schüler*innen unterrichtet (die genauen Zahlen habe ich leider nicht notieren können). In Zukunft würde die Zahl dauerhaft niedriger liegen, so daß mittelfristig mit drei- oder vierzügigen Jahrgängen zu rechnen ist. Die Umstrukturierung sei in drei Phasen geplant. Zuerst würde der Neubau erstellt, damit die Naturwissenschaften aus dem jetzigen Fachgebäude dahin umziehen könnten. Anschließend würden die Klassenräume, die sich unter dem Dach des Hauptgebäudes befinden, in das alte Fachgebäude verlegt, um das Dach zu sanieren. In der Phase Drei wäre der Rückumzug aus dem Fachgebäude in das Dachgeschoß vorgesehen, damit der Abriß des alten Fachgebäudes erfolgen kann.

Anmerkung: Wie sich späteren Verlauf der Sitzung herausstellte, ist in einem vierten Schritt geplant, den Neubau des Fachtraktes zu verlängern, um weitere Klassenräume zu schaffen. Ich persönlich fand die Darstellung überzeugend. Zu denken gab mir lediglich der populistische Hinweis, daß der Putzwagen mehr Platz hätte als ein*e Schüler*innen. Auch das Foto, auf dem ein Kind hinter der aufgeklappten Tafel nicht zu sehen war, wirkte gestellt und kratzte damit leicht an der Überzeugungskraft des Vortrages.

In seinen darauf folgenden und damit nicht mehr einleitenden Worten erläuterte der Vorsitzende des Ausschusses, Herr Bernd Möller (SPD), daß sich der Ausschuß mit folgenden Fragen beschäftigen würde:
– ist der jetzt geplante Standort der richtige Standort?
– gibt es andere Möglichkeiten der Gebäudestellung?
– besteht überhaupt die Notwendigkeit für ein neues Gebäude?
– ist es pädagogisch sinnvoll, den Schulhof durch einen Gebäuderiegel zu teilen?

Dazu ergänzte ich, daß die Frage des Standortes durchaus von baurechtlichem Belang ist, da kein Nachweis erbracht wurde, daß andere Standorte, die den Bestand der geschützten Bäume gesichert hätten, ernsthaft geprüft worden seien. Im übrigen würde durch den geplanten Anbau jede spätere Weiterentwicklung des Schulstandortes Prinzenstraße verbaut. Die Entwicklung der Schulstandorte in Plön fiele für mich ganz eindeutig in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt.

Daraufhin erwiederte Herr Siebelts (Kreis), daß es nicht Sache des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt sei, das pädagogische Konzept und die Planung des Kreises zu hinterfragen. Er betonte, der Ausschuß hätte sich nur mit dem baurechtlichen Aspekt zu befassen und ein Baum sei kein Grund für eine Versagung.

Herrn Dr. Henning Höppner (SPD) bestätigte meine Auffassung und wies darauf hin, daß der Kreis die Summe seiner Städte und Gemeinden sei und bislang alle Schulentwicklungsfragen im gegensitigen Einvernehmen zwischen Kreis und Gemeinde bzw. Stadt gelöst worden wären.
Darüber hinaus fragte er, warum es möglich gewesen sei, die neue Sporthalle in den Wald hineinzubauen, aber mit dem neuen Fachtrakt ein Abstand von 30 Metern zum Waldrand eingehalten werden muß. Das dafür einschlägige Waldgesetz hätte sich seit dem Turnhallenbau nicht geändert.

Die Teamleiterin 33, Frau Kricheldorff (Stadt Plön) griff die Argumentation von Herrn Siebelts (Kreis) auf und erwähnte, daß ein Baum kein Baurecht behindern dürfe und verwies auf die einschlägige Rechtsprechung.

Daraufhin entgegnete der Umweltschutzbeauftragte, Herr Kuhnt, daß Baurecht vor Baumrecht gelte, solange keine Baumschutzsatzung besteht. Da Plön aber eine Baumschutzsatzung hat, würde Baumrecht vor Baurecht gelten. Man hätte seitens des Kreises zwar den Waldschutz beachtet, es aber versäumt, die Baumschutzsatzung bei der Planung zu berücksichtigen. Im übrigen hätte seine Nachfrage bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) ergeben, daß diese Dienststelle des Kreises nicht in die Planung mit einbezogen wurde.

Zu einem späteren Zeitpunkt griff die Teamleiterin 33 das Thema noch einmal auf und bezog sich auf einen Kommentar, wonach Baumschutzsatzungen nicht dazu genutzt werden dürfen, um Baurecht zu verhindern. Darauf erwiederte ich, daß es hier nicht um die Verhinderung von Baurecht ginge, sondern um die Prüfung eines alternativen Standortes und damit der Kommentar und das zugrundeliegende Urteil für uns nicht einschlägig sei.

Frau Kunz (Kreis) unterstrich mit dem Hinweis auf ihre Qualifikation als Architektin und Stadtplanerin ihre Amtsautorität und führte aus, daß die jetzigen Planungen alle relevanten Aspekte berücksichtigen würde und eine hohe Qualität hätten. Die Frage in die Runde, ob sich im Ausschuß Archietkt*innen oder Stadtplaner*innen befinden würden, empfand ich als Totschagargument. Mein Eindruck war, daß die Äußerung auch von den übrigen Mitgliedern des Ausschusses nicht so positiv aufgenommen wurde.
Frau Kunz führte aus, daß zwischen dem geplanen Neubau des Fachtraktes und dem Wald ein „gefaßter Platz“ mit Aufenthaltsqualität auf höchstem Niveau entstehen würde. Das Gebäude würde die Außenräume aufnehmen und sie gestalten. Diese Lösung sei besser als eine Barriere zum See hin. Man müßte sich den Schulhof ohne den derzeit noch stehenden Fachbau vorstellen, um die Vorzüge der jetzigen Planung zu erkennen.

In einem späteren Randgespräch betonte Frau Kunz ergänzend, daß sich der Kreis in mindestens 15 Gesprächen mit der Schule, den Eltern und Schüler*innen abgestimmt hätte.

Im weiteren Diskussionsverlauf stellte Herr Dr. Erdtmann fest, daß es in der Schule offenbar keine abgestimmte Meinung im Lehrkörper zu dem Neubau gäbe und bat, dies im Protokoll festzuhalten.

Die von Herrn Dr. Erdtmann und mir aufgeworfene Frage, ob das Fachgebäude nicht abgerissen werden könne, um dann ungestört einen Fachtrakt zu bauen, wurde verneint. Entsprechende Fachräume seien weder in temporären Containerlösungen unterzubringen noch in benachbarten Schulen verfügbar.

Meine Frage, warum man für den Ausbau des Daches einen Architektenwettbewerb durchgeführt hat, für das viel umfangreichere Projekt des Neubaus eines Fachtraktes aber nicht, blieb unbeantwortet.

Im weiteren Verlauf stellte sich heraus, daß die Pläne, auf deren Basis der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt im Jahr 2016 das Einvernehmen zu der Bauvoranfrage erteilt hat, von den jetzt vorliegenden Plänen abweichen. Darauf erklärte Herr Dr. Erdtmann, daß er sich nicht mehr an seine damalige Zustimmung gebunden fühle. Es stellte sich auch heraus, daß die Pläne bereits die Erweiterung des Fachtraktes um weitere Klassenräume vorsieht. Keines der Ausschußmitglieder konnte sich erinnern, diese Pläne vorher gesehen zu haben.

Darüber hinaus wurden weitere Fragen aufgeworfen. Dazu gehörte die Verlegung des Parkplatzes vom Schulhof auf die Fläche des jetzigen Fahrradstellplatzes. Ist es von Seiten der Sadt wirklich gewollt, einen Parkplatz neben dem Ehrenmal einzurichten? Verstellt der derzeit geplante Bau den Blick auf die denkmalgeschützte alte Turnhalle (neue Aula)? Wird der jetzige Parkplatz durch den geplanten Neubau des Fachtraktes zu einem dunklen Raum und kommt dann nicht zwangsläufig die Forderung, die Eichen zu fällen, um Licht zu schaffen?

Vor der Abstimmung wurde die Sitzung für fünf Minuten unterbrochen, um nch einmal Gespräche unter den Mitgliedern des Ausschusses bezüglich des Abstimmungsverhaltens zu führen.

Dem Vorschlag, die Abstimmung zu vertagen, da eine Ablehnung absehbar wäre, wurde nicht gefolgt.
Der Ausschußvorsitzende Herr Möller rückte von seiner ursprünglichen Auffassung ab und stellte den Antrag, das Einvernehmen der Stadt zu den Planungen des Kreises zu erteilen.
Im Gegenzug stellte Herr Dr. Erdtmann den Antrag, den Kreis zu bitten, noch einmal mit der Forst- und der Oberen Naturschutzbehörde zu beraten um Alternativen zum Standrot zu prüfen und diese erneut zu beraten.
Herr Möller stellte fest, daß der Antrag von Herrn Dr. Erdtmann der weitergehende Antrag sei und stellte ihn als erstes zur Abstimmung. Das Ergebnis waren vier Ja und eine Nein-Stimme bei drei Enthaltungen.
Daraufhin wurde im Eifer des Gefechtes auch der zweite Antrag zur Abstimmung gestellt, was eigentlich nicht hätte erfolgen dürfen. Bei vier zu vier Stimmen galt der Antrag aber als abgelehnt, so daß hier keine weiteren Irritationen aufkamen.

Jetzt stellt sich die Frage, wie es weitergeht.
Eine Option wäre, daß der Kreis das Einvernehmen der Stadt ersetzt und wie geplant weitermacht. Eine andere Option wäre, daß man sich zusammensetzt und sich ernsthaft um die Beantwrtung der aufgeworfenen Fragen kümmert.

Man darf gespannt sein.

Demographie in Plön

 

In einer der letzten Ausschußsitzungen wurde geäußert, Plön hätte kein demographisches Problem.
Daher stellte ich eine Anfrage an die Verwaltung. Um keinen unnötig hohen Arbeitsaufwand für die Mitarbeiter*innen im Rathaus zu erzeugen, habe ich Fragestellung bewußt eingeschränkt und darauf verzichtet, die Veränderungen in der Altersstruktur, auch als Bevölkerungspyramide bekannt, zu erfragen.

Die nachfolgenden Zahlen bekam ich als Antwort auf meine Anfrage:

170320_Demographie_Plön_klIn den vergangenen fünf Jahren lag der Durchschnitt bei ca. 60 Geburten pro Jahr, eine klare Auf- oder Abwärtstendenz ist nicht erkennbar. Dem stehen durchschnittlich ca. 140 Sterbefälle gegenüber, auch hier ist keine klare Tendenz erkennbar.
Betrachtet man lediglich die Geburts- und Sterberate in Plön, so kann man sehr wohl ein demographisches Problem erkennen.
Allerdings sind Zu- und Wegzüge zu berücksichtigen. Nimmt man hier das Jahr mit den höchsten und zum Ausgleich auch das Jahr mit den niedrigsten Zuzügen heraus, weil die Aufnahme von Flüchtlingen im Jahr 2015 das Bild verfälschen würde, kommt man auf durchschnittlich 781 Zugüge, denen 660 Wegzüge gegenüberstehen.

Der Zugewinn von 337 Einwohner*innen im Zeitraum vn 2012 bis 2016 ergibt sich also aus einer positiven Wanderungsbilanz. In der Zahl sind die geflüchteten Menschen mit berücksichtigt, die den deutlich erkennbaren Anstieg der Zuwanderungsgewinne in den Jahren 2015 und 2016 erklären. Die Zahl der Personen mit  länderübergreifender Zuwanderung dürfte bei über 200 Personen liegen, die Zahl der aus dem Inland zugewanderten Personen wäre damit bei ca. 130 anzunehmen.
Vor diesem Hintergrund wäre die Aussage, Plön hätte kein demografisches Problem erst einmal zutreffend.

Um eine bedarfsorientierte Stadtentwicklung voranzutreiben wäre jetzt natürlich interssant zu wissen, wie sich die Altersstruktur zukünftig entwickelt. Nach Betrachtung der Geburts- und Sterbezahlen liegt die Vermutung nahe, daß der Anteil der älteren und alten Mitbürger*innen deutlich höher ist und weiter zunehmen wird. Das Durchschnittsalter der Plöner*innen wird im Verlauf der nächsten 10 bis 20 Jahre eher zunehmen. Das könnte sich dann schon als demographisches Problem herausstellen.

Mit dem Zuwanderungsgewinnen ist der absehbare Rückgang der Bevölkerungszahl bundesweit und auch in Plön zwar hinausgeschoben, die Entwicklung ist aber nicht aufgehoben. Plön liegt im Trend und kann froh sein, nicht zu den Verlierergemeinden zu gehören. Damit ist für mich das Gebot der Stunde, den vorhandenen Bestand zu sichern und die Qualität der öffentlichen Versorgung und Infrastruktur zur erhöhen, um langfristig attraktiv zu bleiben und keine Überangebte zu schaffen.
Mögliche Expansionen, die Investitionen in Straßenbau oder Ver- und Entsorgungseinrichtungen nach sich ziehen, werden teuer erkauft und sind dann von uns Steuer- und Gebührenzahler*innen mitzufinanzieren.

Das Ostseepark-Urteil ist auch gut für Plön

Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat den Schwentinentaler Plänen zur Ausdehnung des Gewerbegebietes Ostseepark eine Absage erteilt. Die KN vom Freitag befaßt sich auf Seite 17 näher mit dem Thema. Demnach folgte das Gericht im Wesentlichen der Argumentation der Landesplanung, die sich gegen die überzogenen Expansionsplanungen ausgesprochen hat. Sofern die Entscheidung Bestand hat und die Gemeinde Schwentinental nicht in die Berufung geht und dort gewinnt, ist das auch eine gute Entscheidung für Plön.

Die Innenstadt von Plön hat, hier wiederhole ich mich gerne, ein echtes Problem mit der Attraktivität und damit verbunden mit den Besucherzahlen. Die Kaufkraft fließt zusehens ins Internet, aber auch nach Schwentinental ab. Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt auch der neue Vorstand des Stadtmarketing, zumindest, wenn ich die Berichterstattung der KN vom 09. März auf Seite 30 richtig verstanden habe. Die Bewertungen und Folgerungen von Herrn Dobe scheinen mir durchaus schlüssig. Aus meiner Sicht reicht es aber nicht aus, mit optimierten Veranstaltungen und höheren Präsenz im Internet zu werben. Die Präsenz im Internet wird m.E. ein wenig überbewertet, die Veranstaltungen sind attraktiv, aber nur zeitlich begrenzt. Nach meiner festen Überzeugung kommt es darauf an, ein durchgehend attraktives Angebot in der Innenstadt zu haben. Dazu gehört für mich zwingend ein moderner und attraktiver Frischemarkt. Mögliche Alternativen wären eine umfassende Modernisierung des vorhandene SKY-Marktes oder die Wiederaufnahme der Planung für den Standort Stadtgrabenstraße.
Es wäre zu begrüßen, hier einmal auszuloten, ob heute oder morgen für ein solches Projekt eine politische Mehrheit zu finden ist. Bis zur Kommunalwahl im kommenden Jahr wäre noch ausreichend Zeit, Nägel mit Köpfen zu machen.

Der SteU tagt im Gymnasium

Die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) wird am 20. März 2017 um 18:00 Uhr in der alten Aula des Gymnasiums Schloß Plön stattfinden. Wer sich die Tagesordnung ansieht, wird sich zu Recht fragen, warum diese Sitzung einberufen wurde. Der einzige thematisch nicht definierte Tagesordnungspunkt (5 – Bauantrag) wird im nicht-öffentlichen Teil behandelt.

Für den politisch interessierten Leser läge jetzt der Schluß nahe, daß der Tagesordnungspunkt 5 in Verbindung mit dem Tagungsort ein Bauvorhaben in dem Ortsteil betrifft.
Der aufmerksame Zeitungsleser könnte jetzt auf den Gedanken kommen, daß es sich dabei um das Neubauvorhaben des Kreises für das Gymnasium handeln könnte.

Zu der kommenden Sitzung will wegen der Nicht-öffentlichkeit des Tagesordnungspunktes erst einmal nichts zu Details schreiben.

Aber ich möchte mich ganz generell zu dem Projekt „Schulgebäudeneubau“ äußern, auf das ich schon vor längerer Zeit und seither mehrfach von Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern angesprochen wurde. Alle Gesprächspartner*innen haben sich sehr kritisch mit der Lage des Neubaus auseinandergesetzt. Insbesondere wurde die Begründung, warum der Neubau mitten auf den Schulhof gesetzt werden muß, in Frage gestellt.

So konnte ich zum Beispiel auf die Frage, warum die paar Bäume am Ufer als Wald gelten, nur antworten, weil sie in den Plänen vermutlich als Wald eingetragen seien. Damit wären die Abstände von Gebäuden zu Waldflächen vermutlich einzuhalten.

Ob hier eine Befreiung von vorgegebenen Abständen oder eine Anpassung von Plänen geprüft wurde, vermag ich nicht zu beurteilen. (Für die so genannten „Seewiesen“ wurden schließlich auch Flächen aus dem Landschaftsschutzplan herausgenommen)
Soweit ich mich erinnere, wurde die Frage im SteU nie behandelt. Daher gehe ich zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, daß der Kreis sich nie mit der Stadt Plön in Verbindung gesetzt hat, um die Möglichkeit einer anderen Lösung zu erörtern.

Ich frage mich auch, warum hier kein Architekturwettbewerb durchgeführt wurde. Die Einbindung eines auf Schulplanung spezialisierten Büros hätte mit Sicherheit zu einem anderen Ergebnis geführt.

Darüber hinaus wurde immer wieder Klage darüber geführt, daß die zuständigen Planer*innen des  Kreises in der Abstimmung mit den Lehrkräften und den Schüler*innen wenig zugänglich gewesen sein sollen.

Ich weiß nicht, ob hier noch irgendetwas zu drehen ist, aber es wäre wirklich schade, wenn mit der Neubau die weitere bauliche Entwicklung des Schulgeländes dauerhaft verbaut würde.

Bericht zum Plönbad

Um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Plönbades nicht mit zusätzlichen Arbeitsstunden zu belasten, hat Herr Bürgermeister Winter den Bericht über das Plönbad in der letzten Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten selber vorgetragen.

Hervorheben möchte ich zunächst einmal, daß die DLRG den Betrieb der Schwimmhalle durch die Gestellung erhrenamtlicher Rettungssschwimmer unterstützt.

Das größte Problem der Schwimmhalle ist die Schließung des Kleinkinderbereiches. Die Beseitigung der Schäden wird noch länger dauern. Zuerst muß die Schadensursache ermittelt werden, um mögliche Gewährleistungsansprüche geltend machen zu können. Damit verbunden ist dann auch die Frage, wer für die Schäden verantwortlich ist und wer für deren Beseitigung letztendlich zu zahlen hat. Kürzlich gab es einen Ortstermin mit dem gerichtlich bestellten Gutachter. Der hält u.a. ein weiteres Gutachten von einem Statiker für erforderlich.

Die Schließung des Kleinkinderbereiches hat vermutlich dazu geführt, daß die Besucherzahlen von 75.000 im Jahr 2015 auf 70.500 im Jahr 2016 abgesunken sind.

Das Plönbad hat neue Flyer erstellt, die in Kürze verteilt werden. Die Schwimmkurse sind bis zum Sommer ausgebucht. Zusätzliche Kurse sollen in den Oster- und Herbstferien angeboten werden. Die Schwimmhalle bleibt in den Osterferien zu den üblichen Zeiten geöffnet. Der Donnerstag Nachmittag bleibt so wie immer für Reperatur- und Reinigungsarbeiten geschlossen.

Bericht der Stadtbücherei

Im Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) stellte Frau Schöpke den Bericht der Stadtbücherei vor. Mit 119.931 Ausleihen wurde das Ergebnis des Vorjahres noch einmal um 3000 Ausleihen übertroffen.

Zudem ist – dem Bundestrend folgend – eine leichte Zunahme der Neuanmeldungen zu verzeichnen. Stark nachgefragt sind Wohn-, Koch- und Gartenratgeber sowie Reiseführer. Die Nachfrage nach Hör-CDs, DVDs und Sachbücher ist gesunken. Vermutlich macht sich hier die Konkurrenz durch das Internets bemerkbar.
Veranstaltungen wie „Vorlesen mit Hund“ oder der Filmnachmittag werden gut angenommen. Andere Vorleseveranstaltunen leiden unter dem Termindruck der Kinder, die z.B. von ihren Eltern häufig zu Nachfolgeterminen wie Sport oder Musikunterricht gebracht werden. Das Versuchsangebot für Unter-Dreijährige (U3) wurde nicht angenommen. Das gilt auch die neuen Öffnungszeiten am Samstag swie den ehrenamtlichen Bücherbringedienst.

Vor dem Hintergrund, daß die Samstagzeit nicht angenommen wird, soll die Verwaltung jetzt auf  Anregung der Ausschußmitglieder prüfen, ob die Öffnungszeiten am Samstag nicht gestrichen und stattdessen in die Abendstunden der Wochentage gelegt werden können. Hierzu wurden für die nächste Sitzung des GA Vorschläge erbeten.

SteU, länger als gedacht

Der Ausschußvorsitzende Bernd Möller äußerte zu Beginn der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt, daß es wohl eine sehr kurze Sitzung wird. Zwei Stunden sind kürzer als sonst, aber von kurz kann auch nicht so richtig die Rede sein. Das Thema Baulandaktivierung und B-Planänderung für das Gewerbegebiet boten breiten Raum für die Diskussion. Hinzu kamen auch noch die Berichte aus der Verwaltung.

Thema Baulandaktivierung.
Das Thema Baulandaktivierung leitet sich aus dem Neubauprojekt Seewiesen (Anm. 1) ab. Der Gesetzgeber sieht vor, daß die Entwicklung im Innenbereich zu erfolgen hat. Lediglich wenn das Potential im Innenraum ausgeschöpft ist, darf im Außenbereich gebaut werden. In dem Fall ist eine Potentialanalyse für den Innenbereich ist vom Verfahren her zwingend erforderlich. Die Seewiesen liegen im Außenbereich.
Die Potentialanalyse hat ergeben, daß im Plöner Innenbereich grundsätzlich auch in den kommenden Jahren ausreichend Potential vorhanden ist, um eine Bedarfsgerechte Versorgung mit Wohnraum sicherzustellen. Sie enthält allerdings auch die Empfehlung, ein Neubaugebiet auf der “Grünen Wiese” zu entwickeln, das in seinem Umfang zufälligerweise wie maßgeschneidert für die Seewiesen ist.

Das Thema Baulandaktivierung wurde ursprünglich von der CDU aufgebracht. Nach meiner Einschätzung wollte sie durch eine Umfrage bei Grundstückseigentümern, die über möglicherweise verfügbare Bauflächen verfügen, das an sich positive Ergebnis der Potentialanalyse in Frage stellen, um den Bedarf für das Neubaugebiet Seewiesen begründen zu können. Die maßgeschneiderte Empfehlung für das Neubaugebiet war im Entwurf der Potentialanalyse nicht enthalten. Sie wurde erst nach der Diskussion des Entwurfes aufgenommen und ist seither im Beschlußdokument enthalten. Nach meiner Überzeugung wurde sie erst aufgrund von  politischem Druck eingefügt, um das Projekt Seewiesen überhaupt weiterführen zu können. Da die CDU nach wie vor an dem Projekt Neubaugebiet Seewiesen festhält, schien es ihr darauf anzukommen, die Zahlen der Potentialanalyse in Frage zu stellen.
Bestärkt werde ich in meiner Annahme durch den Umstand, daß im ursprünglichen Antrag festgelegt werden sollte, die nicht zurücklaufenden Fragebögen als Nein-Stimmen zu werten. Das ist an der Grenze zur Fragwürdigkeit.

Hinzu kommt, daß der ursprüngliche Entwurf des Anschreiben an die Grundstückseigentümer*innen nicht nur nach meiner Auffassung geeignet war, Nein-Stimmen zu generieren. Daher wurde er auf Bestreben der Ausschußmitglieder nachgebessert.

Die jetzt vorliegenden Zahlen wurden seit der letzten Sitzung des SteU erstmals mit dem Kreis (Untere Naturschutzbehörde, Denkmalschutz, Kreisplanung und Bauaufsicht) abgestimmt. Die Abstimmung mit dem Kreis hatte ich schon seit Jahren gefordert, als es um die Erstellung der Potentialanalyse ging. Dieser Forderung ist man nicht nachgekommen.
Der Grund dafür ist vermutlich, daß man sich die Potentialanalyse schönfärben wollte, ohne sich dabei von anderen Fachleuten in die Karten gucken lassen zu wollen.
Die fehlenden Abstimmung mit dem Kreis ist auch der Grund, daß sich eine an sich simpler Verwaltungsvorgang über drei  Monate hinzieht.

Jetzt stehen folgende Zahlen fest: In Plön gibt es 141 Grundstücke, auf denen 171 Wohneinheiten errichtet werden können. Dabei handelt es sich ausschließlich um Grundstücke, für die bereits heute Baurecht besteht (Anm. 2).
So fest stehen die Zahlen dann aber doch nicht:
Nicht erfaßt sind Grundstücke, für die man über eine entsprechende Bauleitplanung noch Baurecht schaffen könnte. Nicht erfaßt sind auch Ausbauten von Dachgeschossen, in denen neue Wohneinheiten entstehen. Darüber hinaus zeigt die Praxis, daß immer wieder Anträge für Neubauten auf Grundstücken gestellt und genehmigt werden, die in der Potentialanalyse gar nicht aufgezeigt wurden.

Mit dem heutigen Beschluß, den Fragebogen zu versenden, um mit einer aktiven Baulandaktivierung zu beginnen, ist die ursprüngliche Absicht in ihr Gegenteil verkehrt worden.
Ein weiterer Sargnagel für die Totgeburt Seewiesen.

Thema Bebauungsplan Gewerbegebiet
Der derzeitige Bebauungsplan für das Gewerbegebiet am Behler Weg entspricht nicht mehr den real existierenden Tatsachen, der gültigen Rechtslage und den Anforderungen an eine zielgerichtete Entwicklung des Bereiches. Die Verwaltung wurde beauftragt, für eine der kommenden Sitzungen einen Aufstellungsbeschluß für die vierte Änderung des Bebauungsplanes 14 vorzugbereiten. Die Verwaltung sieht sich aufgrund der Arbeitsbelastung außer Stande, den Bebauungsplan selber zu überarbeiten. Die voraussichtlichen Kosten für die Beauftragung eines Planungsbüros wurden mit 62.000,– Euro beziffert. Nach meiner Meinung kann man dafür auch befristet für ein Jahr eine Fachkraft einstellen, sofern  diese auf dem Arbeitsmarkt verfügbar. Diese Option sollte zumindest geprüft werden.

Mitteilungen aus der Verwaltung:

– Mit der Umrüstung der Straßenbeleuchtung kann vermutlich Ende April begonnen werden. Als erste Maßnahme werden die energieintensiven Straßenkreuzungen in Angriff genommen. Weitere Straßenzüge folgen später. Frau Dr. Unbehau (B90/Die Grünen) beklagte die Verzögerungen bei der Umsetzung. Die Fraktion von B90/Die Grünen hatte die Umrüstung seinerzeit angestoßen.

– Zu den Straßenbauarbeiten am Steinbergweg hatte es heute einen behördenübergreifenden Abstimmungstermin mit dem Bodengutachter gegeben. Jetzt sollen die erforderlichen Hangsicherungsmaßnahmen ermittelt werden. Wann die Ergebnisse vorliegen, ist noch nicht klar, sobald sie vorliegen, sollen sie auch den Grundstückseigentümern zugänglich gemacht werden.

– Das Land fordert von der Stadt Plön ein Lärmschutzaktionsplan, um geltendes EU-Recht umzusetzen. Sollte der Plan nicht bis Juli vorliegen oder in Erarbeitung sein, droht die Ersatzvornahme. Dann würde das Land ein Büro beauftragen, die Stadt hätte die Kosten zu übernehmen. Das gilt es zu vermeiden. Der Ausschußvorsitzende Herr Möller führte aus, daß die Erstellung des Planes zwar verpflichtend sein nicht aber seine Umsetzung. Der Umweltbeauftragte Herr Kuhnt entgegnete, daß Lärm gesundheitsschädlich sei und es Aufgabe der Stadt sei, die Bürger*innen davor zu schützen. Der Lärmschutzaktionsplan könnte frühestens am 27. September in der Ratsversammlung beschlossen werden.
Daß ein entsprechender Plan zu erstellen ist, ist seit Jahren bekannt. Passiert ist nicht viel. Gehässig könnte ich anmerken, weil die Verwaltung mit den Arbeiten für den Planungsverband Seewiesen sowie anderen Pflichtaufgaben an der Grenze zur Überlastung angelangt ist.

– Das Land hat zu viel Geld. Es fordert die Stadt auf, sich an einem Interessensbekundungsverfahren für ein Förderprogramm zu beteiligen. Hoffentlich verläuft das nicht so im Sande wie das letzte Mal für das Förderprgramm kleine Städte und Gemeinden. Leider kann ich hier nicht ins Detail gehen.

Anmerkungen:
Anm.  1: Es handelt sich nach wie vor um das selbe Gebiet, den selben Planungsverband und den selben Investor. Die Umbenennung erfolgte meiner Meinung nach, um das von der Mehrzahl der Plöner*innen nicht gewollte Baugebiet mit seinem problembehafteten Namen unter einem unbelasteten Namen weiterzuführen, quasi unter fremder Flagge. Der Kürze, aber auch der inhaltlichen Klarheit wegen, verwende ich den alten und bekannten Begriff weiter.

Anm. 2: Aus der Umfrage an sich ergibt sich noch kein Baurecht, hier ist in jedem Fall eine Einzelfallprüfung durchzuführen.

Ascheberg im 30-Minuten-Takt

Die Bahn wird zukünftig im 30-Minuten-Takt in Ascheberg halten. Das ist eine gute Nachricht. In der Vergangenheit stellte sich die Frage, was Vorrang hat, eine Zugverbindung zwischen Kiel und Lübeck in unter 60 Minuten oder die bessere Versorgung des ländlichen Raumes. Die jetzige Entscheidung ist eine Entscheidung für die Stärkung des ländlichen Raumes. Wenn ich es richtig verstanden habe, bleibt Plön Knotenpunkt und behält den 30-Minuten Takt, Ascheberg erhält den 30-Minuten Takt und die Bahnverbindung Preetz – Kiel wird intensiviert.

Die ursprüngliche Planung war, die Bahnstrecke Kiel – Lübeck für eine Reisezeit von unter einer Stunde zu ertüchtigen. In dem Zusammenhang standen die Bauarbeiten am Gleiskörper vor dem Plöner Bahnhof, weitere Baumaßnahmen im Bereich des Strandweges stehen noch aus. Der jetzige Fahrplan mit Plön als Knotenpunkt und 30-Minuten-Takt waren eine Zwischenlösung bis zur Aufnahme des beschleunigten Verkehrs zwischen Kiel und Lübeck.

Seit der Einführung des 30-Minuten-Taktes in Plön haben sich die Fahrgastzahlen auf der Strecke von Plön nach Kiel um 30 Prozent erhöht, weil der 30-Minuten-Takt seither fast schon S-Bahn-Charakter hat. Dies verdeutlicht den Bedarf an einem regelmäßigen und schnellen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im ländlichen Raum (incl. Preetz und Plön). In Plön kam hinzu, daß der innerstädtische Busverkehr auf den 30-Minuten-Takt abgestimmt werden konnte. Der Umstand, daß sich in Plön als Knotenpunkt die Züge nach Kiel und nach Lübeck zeitgleich begegnen, trägt zur Attraktivität ebenso bei wie zur Optimierung des Busfahrplanes.

Die Forderung nach einer schnellen Verbindung zwischen Kiel und Lübeck hat natürlich seine Berechtigung, hätte aber für Plön bdeutet, daß der Bahnhof seine Funktion als Knotenpunkt verliert. Zudem wäre die gleichmäßige 30 Minuten Taktung nicht mehr möglich gewesen. Bei der Betrachtung waren sicher auch die deutlich niedrigeren Fahrgastzahlen auf der Strecke Kiel – Lübeck zu berücksichtigen.

Ich hatte mit unserem Bürgermeister Herrn Paustian bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt über den drohenden Attraktivitätsverlust  gesprochen und meine Überlegung geäußert, daß es sinnvoll sein könnte, die Problematik gemeinsam mit den Amtskollegen aus Preetz und Ascheberg bei der Landesregierung in Kiel vorzutragen. Das ist meines Wissens auch geschehen. Ich selber hatte die Gelegenheit, das Thema im Rahmen einer Veranstaltung in einem Randgesprächen mit dem zuständigen Staatssekretär zu erörtern, ebenso bei einer Zufallsbegegnung mit unserem Ministerpräsidenten. Natürlich habe ich das Thema auch an unsere Landtagsabgeordnete Regina Poersch herangetragen, die sich für eine wahlkreisfreundliche Lösung eingesetzt hat. Hilfreich bei den Gesprächen waren zudem die Fachinformationen, die ich von einem Eisenbahnfachmann im Rahmen der Aktivitäten zur Reaktivierung der Eisenbahnstrecke Neumünster – Ascheberg – Plön gewinnen konnte.

Meine Bemühungen waren mit Sicherheit nicht die wirklich ausschlaggebenden Gespräche und Impulse zu dem Thema, aber steter Tropfen höhlt den Stein. Viele Stimmen und Initiativen aus der Bevölkerung und Politik haben den Umdenkprozess möglich gemacht. Auch wenn sich der Entscheidungsprozess seit über vier Jahren hinzieht zeigt er zweierlei: Die Mühlen unseres Systems mahlen langsam, aber am Ende kommt doch meistens etwas Vernüftiges dabei raus.

Ich hatte in der Vergangenheit bereits über dieses Thema geschrieben, u.a. in folgenden Beiträgen:
http://www.ingo-buth.de/2013/09/12/zu-spat-3/
http://www.ingo-buth.de/2014/01/14/allerhochste-eisenbahn/

Jetzt sind im Bezug auf die Bahn drei weitere Handlungsfelder zu beackern:
– Städtebauliche Weiterentwicklung des Bereiches östliche Innenstadt (um den Bahnhof herum).
– Reaktivierung der Bahnstrecke Neumünster – Ascheberg – Plön.
– Klärung der Eigentumsverhältnisse am Strandweg und Gestaltung nach Abschluß der Gleisbauarbeiten.

Sachstand Breitband für Plön

Ein weiteres ausführlich behandeltes Thema im Hauptausschuß war die Breitbandversorgung in Plön. Bereits in der Einwohnerfragestunde kam die Sprache auf diesen Punkt. Dabei wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, daß sich die schlechte Internetanbindung (2 – 3 Mbit) für die am Standort Spitzenort ansässigen Betriebe (Sirius-Werft, 60 Mitarbeiter*innen / Campingplatz, höchste Übernachtungszahlen in Plön) zunehmend zum Standortnachteil entwickelt.
Während der Behandlung des betreffenden Tagesordnungspunktes waren Firmenvertreter*innen der Deutschen Glasfaser anwesend. Um die flächendeckende Glasfaserversrgung zum Nulltarif für die Stadt anbieten zu können, ist eine Anschlußquote von 40 Prozent der Haushalte erforderlich. Das bisherige Interesse sei gering. Die Deutsche Glasfaser führte aus, dass sich die Gespräche mit den Wohnungsbaugesellschaften noch nicht richtig entwickelt haben. Hier sei eine enge Ko-operation aber erforderlich, da die Erreichung der Anschlußquote ohne deren Einbindung sehr unwahrscheinlich sei. Dazu kommt, wie einige Mitglieder des Ausschusses ausführten, daß die TELECOM das bestehende Glasfaser/Kupfer-Netz jetzt doch auf eigene Kosten ertüchtigt hat und die üblichen Anbieter nunmehr auch Anschlüsse mit 50 bzw 100 Mbit bereitstellen können, wenn auch nicht flächendeckend. Die Mitglieder des Ausschusses zeigten sich wiederum enttäuscht, daß die Deutsche Glasfaser bisher noch nicht mit dem Interessenbekundungsverfahren begonnen hat und äußerten auch, daß das Marketing nicht ausreichend erscheint. Zumindest hätte man sich in der heutigen Sitzung einen Terminplan für das weitere Vorgehen erhofft.
Die Deutsche Glasfaser bestätigte, daß man sich in einer schwierigen Situation befindet und bat um eine Information der Bürger durch die Verwaltung und die Unterstützung des Vorhabens durch die Politik, noch bevor das Interessenbekundungsverfahren anläuft. Anders sei die erforderliche Anschlußqote nicht zu erreichen.

Der Ausschuß kam zu dem Ergebnis, daß die Verwaltung mit der Deutschen Glasfaser noch einmal das Gespräch mit den Wohnungsbaugesellschaften sucht und dann das weitere Vorgehen einschließlich eines Terminplanes für das Interessenbekundungsverfahren miteinander abstimmt.

Für mich stellt sich die Sache bis jetzt so dar:
Ein Glasfasernetz ist Stand der Technik und hat erhebliches Aufwuchspotential.
Das Aufwuchspotential anderer Systeme ist momentan im Wesentlichen ausgereizt und wird durch den technischen Fortschritt nur noch unerheblich zu steigern sein.
Die TELECOM hatte 2015 für einen flächendeckenden Ausbau des Glasfasernetzes eine finanzielle Beteiligung der Stadt gefordert. Diese wurde nicht in Aussicht gestellt.
Nachdem die Deutsche Glasfaser als Anbieter eines leistungsfähigen Breitbandnetzes auftrat, hat die TELECOM auch ohne finanzielle Beteiligung der Stadt nachgerüstet. In Teilen des Stadtgebietes sind jetzt auch über die Kombination Glasfaser/Kupfer bis zu 100 Mbit im Download möglich. Damit ist der Leidensdruck von vielen Internet-Nutzern genommen, die Notwendigkeit bzw. Bereitschaft zum Anbieterwechsel ist im Moment nur noch begrenzt vorhanden.
Die Erreichung der erforderlichen Anschlußquote wird auch mit Unterstützung der Politik schwierig sein, obwohl niemand bestreiten wird, daß die Schaffung einer leistungsfähigen Infrastuktur für die Zukunft wichtig ist.

Ich habe über das Thema Breitband bereits mehrfach in meinem Blog berichtet, u.a. in folgenden Beiträgen:
http://www.ingo-buth.de/2015/03/17/breitband-in-ploen/
http://www.ingo-buth.de/2016/03/01/schnelleres-internet-fuer-ploen/
http://www.ingo-buth.de/2016/07/19/breitband-fuer-ploen/

PS: Ich habe mal wieder Gustav und Gartenhäuschen verwechselt und  bei den Kommastellen der technischen Daten etwas durcheinandergebracht. Den Fehler habe ich nachträglich korrigiert.
Danke für den Hinweis.

 

Keine Anteile an der SH-Netz-AG

Im Hauptausschuß wurde gestern über den ursprünglich von der CDU initiierten Antrag  abgestimmt, Anteile an der Schleswig-Holstein Netz AG (SH-Netz-AG) zu erwerben.

Ich hatte mich in meinem Redebeitrag in der Ratsversammlug der letzen Woche schon kritisch dazu geäußert, weil ich in dem Erwerb den Versuch gesehen habe, bei einem weiteren Vergabeverfahren für die Strom- und Gasnetze eine Vorentscheidung zu Gunsten der SH-Netz-AG zu treffen.

Im ersten Moment scheint der Erwerb von Anteilen ein sinnvolles Anliegen zu sein. Durch die Beteiligung ließe sich für fünf Jahre ein garantierter Zinssatz von fünf Prozent realisieren. Selbst wenn die Finanzierung mit Krediten erfolgen müßte, wäre der Erwerb bei dem derzeit niedrigen Zinssatz (deutlich unter fünf Prozent) ein rentables Geschäft. Nach fünf Jahren können die Anteile weiter gehalten oder zum Ausgabepreis zurückgegeben werden.

Der Hauptausschuß hat in einer seiner letzten Sitzungen beschlossen, von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und die Vergabe der Wegenutzungsrechte für Gas und Strom an die Stadtwerke GmbH im Jahr 2019 auslaufen zu lassen. Ziel ist es, eine erneute  Ausschreibung durchzuführen. Mögliche Bewerber könnten die Stadtwerke GmbH sowie die SH-Netz-AG sein.

Nach meiner Auffassung ist das Angebot der SH-Netz-AG der Versuch, die Argumentation vieler Stadtwerke auszuhebeln, die damit werben, die Entscheidungsgewalt über die Netze in kommunaler Hand vor Ort zu behalten und die Gewinne in die Gemeindekasse fließen zu lassen. Die Beteiligung läßt eine Art Mitsprache vermuten, die Verzinsung des eingesetzten Kapitals ist verlockend. Man könnte andererseits auch argumentieren, dass man die Vorteile der Stadtwerke realisiert, ohne deren Risiken tragen zu müssen.

Der Erwerb von Anteilen ist allerdings an die vertragliche Vergabe der Konzessionen für Gas- und Stromnetze an die SH-Netz-AG gebunden. Da dies nicht der Fall ist, wurde die Option in der Vorlage der Verwaltung verworfen. Der Hauptausschuß folgte dem Beschlußvorschlag der Verwaltung.

Streitpunkt Stadtwerke

Die Ratsversammlung am Mittwoch stand ganz im Zeichen der Diskussion über die zukünftige Ausrichtung der Stadtwerke.
Anlaß der hitzigen Debatte war ein Antrag der SPD Fraktion zum betreffenden Thema aus der  Ratsversammlung im Dezember, der auf die gestrige Ratsversammlung geschoben wurde. Diesem Antrag setzte eine Gruppe aus fünf Ratsangehörigen von CDU, FWG, Bündnis 90/die Grünen und FDP einen eigenen Antrag entgegen.
Während die Fünfergruppe betonte, sie würden mit ihrem Antrag lediglich den Antrag der SPD konkretisieren, betonten Bernd Möller (SPD) und der SPD-Fraktionsvorsitzende Thorsten Pfau, daß der Antrag der Fünfergruppe den ursprünglichen Antrag der SPD in sein Gegenteil verkehren würde. Der Fraktionsvorsitzende der SPD Fraktion führte aus, daß in diesem Zusammenhang auch der Antrag zu sehen sei, Beteiligungen an der SH-Netz-AG zu erwerben, der am 13. Februar im Hauptausschuß beraten werden soll.

Dieser Auslegung des Antrages schließe ich mich an. Grundsätzlich hört sich der Antrag konstruktiv an, er ist aber aus meiner Sicht inhaltlich ein weiterer Schritt, die Entscheidung für die Vergabe des Netzbetriebes für Strom und Gas an die Stadtwerke GmbH zu revidieren. Vor diesem Hintergrund habe ich den Antrag in meinem Redebeitrag auch als Trojaner und fast schon perfide bezeichnet. Mit meinem Redebeitrag verband ich den Antrag, die Abstimmung zu schieben und die Ergebnisse eines Workshops abzuwarten, auf dem Sachstand und Details zu wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten der Stadtwerke für Mitglieder der Ratsversammlung erläutert werden sollen. Aus meiner Sicht bestand kein zwingender Grund, gestern eine Entscheidung herbeizuführen. Damit wäre auch Schärfe aus der laufenden Diskussion genommen worden.

Nach wie vor besteht für mich die Frage, ob die Stadtwerke die Netze mit Gewinn betreiben können. Nach meinem Kenntnisstand kann der Betrieb von Netzen durchaus profitabel sein. Der Rechnungshof steht der Rekommunalisierung skeptisch gegenüber und gibt die grundsätzliche – und im Fünfer-Antrag zitierte – Empfehlung, wegen der wirtschaftlichen Risiken auf die Rekommunalisierung der Netze zu verzichten. Allerdings wird im Bericht des Rechnungshofes weiter ausgeführt, daß der Einzelfall zu betrachten sei. Vor diesem Hintergrund hätte ich gerne einmal einen Business-Plan gesehen, bevor ich eine Entscheidung treffe.

Der von Bernd Möller und mir gestellte Antrag auf Vertagung wurde abgelehnt, der Antrag der Fünfergruppe wurde in namentlicher Abstimmung mit 11 Stimmen angenommen.
Da Ratsherr Möller schwere formale Mängel des Antrages erkennt, verließen er und zwei weitere Mitglieder der SPD Fraktion den Raum, um nicht über einen Antrag abstimmen zu müssen, der nach ihrer Auffassung die formalen Anforderunen an einen Antrag nicht erfüllt. Er kündigte an, den Antrag von der Kommunalaufsicht prüfen lassen zu wollen.
Tatsächlich ist der Antrag auch nach meiner Auffassung nicht besonders gut gelungen, da der interlektuelle Dreisprung „Darstellen, Bewerten, Folgern“ nicht durchgehalten wurde. Herr Hagen (CDU) bestätigte mir auf Nachfrage, daß der gesamte Text als Beschlußvorschlag zu verstehen ist. Dennoch habe ich mit abgegestimmt, und zwar mit „Nein“.

Der Ausgangspunkt für die unterschiedlichen Auffassungen liegt m.E. Jahre zurück. 2013 hat die Ratsversammlung mit denkbar knapper Mehrheit entschieden, die Rekommunalisierung von Strom und Wasser auf den Weg zu bringen und die Konzessionen an die Stadtwerke zu vergeben. Dieser Entscheidung ging eine öffentliche Ausschreibung voraus. Die Verwaltung legte seinerzeit Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Selbstverwaltung ein. Folge war ein interner Rechtsstreit, der die Stadt mehr als 100.000,– Euro gekostet hat. Letztendlich wurde die Entscheidung der Ratsversammlung weiterverfolgt. Im weiteren Verlauf legte die SH-Netz-AG Rechtsmittel gegen das Ergebnis der Ausschreibung ein. Bis heute wurden die Netze nicht an die Stadtwerke übertragen. Die derzeitige Entscheidungslage im Hauptausschuß sieht vor, die Ausschreibung zu wiederholen.

Ich hoffe sehr, daß der neue Bürgermeister nach seinem Amtsantritt mit allen Fraktionen sowie der FDP und mir zu einem weitgehend einvernehmlichen Entschluß über das weitere Vorgehen kommt. Ziel muß es sein, die langfristig wirtschaftlich sinnvollste Lösung für die Stadt zu finden.

Neues Jahr, neue Sitzung, alte Themen

Am Mittwoch tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt.

Die Verwaltung berichtete u.a., daß:

1. Der Entwurf der Landesentwicklungsstrategie zur Stellungnahme an die Stadt übergeben wurde. Jede Fraktion – und auch ich – erhielt ein Exemplar. Bis Mai wird die Verwaltung prüfen, ob die Stadt eine Stellungnahme abgeben wird. Auch die Selbstverwaltung hat die Gelegenheit, dazu beizutragen. Eine mögliche Stellungnahme könnte dann am 15. Mai durch die Ratsversammlung beschlossen werden.

2. Der Entwurf des Landesentwicklungsplanes (LEP) liegt im Rahmen der öffentlichen Beteiligung beim Kreis zur Einsicht aus. Die Verwaltung wird intern sichten.

Nach meiner Einschätzung ist der LEP das deutlich wichtigere Dokument, weil er als Plan einen höheren Grad an Verbindlichkeit hat als eine Strategie, die ich eher als Absichtserklärung einschätze. Dennoch scheint mir die Landesentwicklungsstrategie nicht ganz unwichtig. Auf der Homepage des Ministeriums ist zu lesen:
Der Landesentwicklungsplan wird im Anschluss an die Landesentwicklungsstrategie Schleswig-Holstein 2030 fortgeschrieben. Die Strategie bildet den konzeptionellen Rahmen für den Landesentwicklungsplan.“
Für weitere Informationen, z.B. verweise ich erst einmal auf diesen Link:
http://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Landesentwicklungsstrategie/landesentwicklungsstrategie_node.html

3.Die Gespräche mit dem PSV über die Zukunft des Vereinsgeländes sollen fortgeführt werden. Ein diesbezüglicher Brief des PSV wurde im Vorfeld an die Ausschußmitglieder weitergeleitetn. Darüber hinaus liegt das neue Wertgutachten vor, das aller Voraussicht nach am 13. Februar im Hauptausschuß erörtert werden soll. Die AG-PSV wird zunächst intern beraten und dann zu weiteren Gesprächen mit dem PSV zusammenkommen.
Die Fortführung der Gespräche ist aus meiner Sicht sehr zu begrüßen. Es geht darum, die Interessen der Stadt betreffend einer verbesserten touristischen Erlebbarkeit des Wassersportes und der Seeenlandschaft und die Interessen eines der größten Plöner Vereine bezüglich einer Weiterentwicklung des Vereinsbetriebes unter einen Hut zu bringen.

In der Einwohnerfragestunde ging es im Wesentlichen um die weitere Planung der Baumaßnahme Steinbergweg. Eine Einwohnerin appellierte noch einmal dafür, die vier großen Linden zu erhalten, da diese ein wertvolles Biotop für Vögel und Fledermäuse darstellen würden. Andere Anwohner hatte sich dafür ausgesprochen, die Bäume zu fällen, da sie auf darunter abgestellte Autos tropfen würden und eine Gefährdung durch herunterfallendes Totholz bestände.
Darüber hinaus wurde angeregt, die neue Straßenführung noch einmal zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen, da sich die Ausfahrtsituation einzelner Grundstücke verschlechtern würde bzw. die Auffahrten zu (derzeit unbebauten) Grundstücken steiler würden und ggf zukünftig  Stützmauern erfordern könnte.
Darüber hinaus wurde angeregt, die Baugrunduntersuchung und Statik, die Grundlage für die späteren Hangsicherungsmaßnahmen sein wird, durch einen Prüfstatiker nachrechnen zu lassen.

Nach meiner Auffassung ist der Erhalt der Linden anzustreben. Wer Angst hat, daß sein Auto durch Tropfen verschmutzt wird, muß meiner Meinung nach in Erwägung ziehen, anderswo zu parken und ein paar Schritte mehr zu gehen. Niemand ist verpflichtet, sein Auto unter Bäumen abzustellen. Die Grundstückeinfahrten sind da ein anderes Thema, aber je nachdem, ob die Straße näher am Hang oder möglichst weit vom Hang entfernt geführt wird, man wird es nie jedem recht machen können.

Im darauf folgenden Tagesordnungspunkt zum gleichen Thema wurde unter Hinweis aus der Verwaltung, daß die Statik durch ein renomiertes Planungsbüro erstellt wird und dieses für die Ergebnisse auch die Verantwortung übernehmen muß, darauf verzichtet, einen Prüfstatiker zu beauftragen. Der Erhalt der Bäume wurde dahingegend befürwortet, auch wenn der Umweltschutzbeauftragte darauf hinwies, daß Schachtarbeiten im Wurzelbereich ggf. zu Schädigungen der Bäume führen kann. Er führte aber aus, daß es wurzelschonende Arbeitsweisen (Handarbeit/Spühlung) gäbe, um Schädigungen zu minimieren. Darüber hinaus äußerte er die Vermutung, daß sich das Hauptwurzelwerk hangaufwärts befindet und damit nicht betroffen ist. Die Verwaltung wies darüber hinaus darauf hin, daß sich die Bäume auf Privatgrundstücken befinden und die Stadt hier zwar Gesprächs- aber keine Handlungsmöglichkeiten hätte. Der Umweltschutzbeauftragte betonte abschließend, daß die Baumschutzsatzung nach jetzigem Kenntnisstand keine Beseitigung der Bäume zuließe.
Darüber wurde von Herrn Meltzer (CDU) betont, daß darauf zu achten sei, Leerroher in die Straße mit einzuziehen, um die spätere Verlegung von Glasfaser zu vereinfachen. Hierzu sollen Gespräche mit der Deutschen Glasfaser, der AöR und anderen Interessenten aufgenommen werden. Diesem Vorschlag wurde zugestimmt.
Mit kleineren Anregungen und weiteren Voschlägen bzw. Prüfaufträgen wurde die Verwaltung beauftragt, die Planungen auf Basis der bestehenden Entwürfe weiterzuführen.

Der letzte öffentliche Tagesordnungspunkt befaßte sich mit dem Schreiben zur Baulandaktivierung. Ausgangspunkt war ein etwas älterer Antrag der CDU-Fraktion zur „Ermittlung des tatsächlichen Baulandpotentials“. Dieser Antrag stand eindeutig im Zusammenhang mit der „Potentialanalyse“, in der eindeutig nachgewiesen wurde, daß in Plön ausreichend Potential an Bauland besteht, um den prognostizierten Baulandbedarf auf Jahre hinaus zu decken. Das hätte im Umkehrschluß bedeutet, daß das Neubaugebiet Seewiesen (jetzt „Neubaugebiet Plön/Rathjensdorf am Trammer See“ oder so ähnlich) überflüssig ist. Daher hatte man noch schnell in das Gutachten aufgenommen, daß ein Neubaugebiet auf der „Grünen Wiese“ mit ein paar Bauplätzen als nicht unschädlich empfohlen wird. Trotzdem paßt das den Seewiesenbefürwortern natürlich nicht und sie versuchen, die Ergebnisse der Potentialanalyse in Zweifel zu ziehen und das „tatsächliche Potential“ kleinzurechnen, indem eine Umfrage bei Eigentümern von Potentialflächen gestartet werden sollte. Der Entwurf des Schreibens der Verwaltung war nach meiner Meinung so gestaltet, daß er den Seewiesenbeführwortern in die Hände spielen würde. Für die Richtigkeit meiner Vermutung spricht auch, daß nicht zurücklaufende Fragezettel automatisch als „Nein,“ (mein Potential steht nicht zur Verfügung) gewertet werden sollten, so zumindest der Vorschlag der CDU. Darüber hinaus wurde das kalte Verwaltungsdeutsch des Fragebogens kritisiert, das ich dann als Abturner bezeichnet habe.
Eine aktive Baulandaktivierung würde anders aussehen. Da die Verwaltung sich nun irritiert zeigte, bat sie die Selbstverwaltung, sie mit bürgerfreundlichen Formulierungsvorschlägen zu unterstützen.
Darüber hinaus hatte der Kreis gebeten, an dem Verfahren beteiligt zu werden. So hat die Verwaltung schon im Vorfeld empfohlen, den Tagesordnungspunkt auf den 01. März zu schieben, um die Ergebnisse eines vorherigen Abstimmungstermins mit dem Kreis abzuwarten.
In dem Zusammenhang konnte ich mir den Hinweis nicht verkneifen, daß ich schon vor zwei Jahren angeregt habe, den Kreis in die Erstellung der Potentialanalyse einzubinden und man dann heute nicht dieses Durchgewurstel hätte. Die Verwaltung wies diesen Hinweis natürlich zurück, Potentialanalyse und das Anschreiben zur Baulandaktivierung hätten diesbezüglich nichts miteinander zu tun. Auf Bitten des Ausschußvorsitzenden habe ich dazu dann nichts mehr gesagt. Alles was zu sagen war, stand ja schon im Raum.